Geißler, Marcus H., Geschichte und juristische Gegenwart gesellschaftsinterner Nutzungsüberlassungen (= Schriften zum Insolvenzrecht 40). Nomos, Baden-Baden 2010. 267 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Geißler, Marcus H., Geschichte und juristische Gegenwart gesellschaftsinterner Nutzungsüberlassungen (= Schriften zum Insolvenzrecht 40). Nomos, Baden-Baden 2010. 267 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Wolfgang Marotzke betreute, im Sommersemester 2010 an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation des am Lehrstuhl seines Betreuers tätigen Verfassers. Sie geht davon aus, dass „in Deutschland gegenwärtig wohl rund eine Million GmbHs existieren“ und vor diesem Hintergrund die rechtlichen Probleme aus dem Bereich des „GmbHG“ nach wie vor hohe praktische Relevanz haben. Die Fragen der Zulässigkeit einer bestimmten Gesellschaftsfinanzierung resultieren im Spannungsverhältnis von Haftungsbeschränkung samt eigener Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft als juristischer Person einerseits und den Erfordernissen des Gläubigerschutzes andererseits.
Gegliedert ist die Untersuchung außer in die Problemaufriss und Untersuchungsgang schildernde Einleitung in drei Sachkapitel. Sie beginnen mit den historischen Grundlagen der Sonderbehandlung, bei denen der Verfasser die Rechtsprechungsregeln ab RG JW 1938, 862 den Novellenregeln ab dem Referentenentwurf des Jahres 1939 gegenüberstellt. Vertieft geht er auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im so genannten Fall Lagergrundstück I ein.
Das zweite Sachkapitel ist dem Sonderrecht für gesellschaftsinterne Nutzungsüberlassungen nach dem Inkrafttreten des MoMiGesetzes gewidmet. Im Anschluss hieran erörtert der Verfasser praktische Anwendungsfälle und Einzelfragen. Im Ergebnis gelangt er zu der ansprechenden Erkenntnis, dass das MOMIGesetz das Sonderrecht für Gesellschafterleistungen unter Berücksichtung der in der Literatur vorgelegten Vorschläge deutlich umgestaltet hat, damit aber keineswegs alle Fragen überzeugend gelöst hat.
Innsbruck Gerhard Köbler