Festveranstaltung Zweihundert (200) Jahre ABGB. 10. November 2011, hg. v. österreichischen Juristentag und Bundesministerium für Justiz. Manz, Wien 2012. 80 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Festveranstaltung Zweihundert (200) Jahre ABGB. 10. November 2011, hg. v. österreichischen Juristentag und Bundesministerium für Justiz. Manz, Wien 2012. 80 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs hat sich der 1959 gegründete österreichische Juristentag mit einer besonderen Festveranstaltung am 10. November 2011 angenommen. Der feierliche Akt ist in einem schlanken Heft sorgfältig und umfassend dokumentiert. Er gliedert sich nach einführenden Grußworten Nikolaus Michaleks, Sonja Wehselys, Klaus Tschütschers, Beatrix Karls und Heinz Fischers in insgesamt vier Beiträge.
Eingehend schildert dabei Rudolf Welser Verdienste und Stärken des ABGB, wobei er die Sprache, die Lebenskraft und die Novellen der Schöpfung des rationalistischen Naturrechts eindrucksvoll vor Augen führt. Irmgard Griss als Präsidentin des obersten Gerichtshofs stellt bei Behandlung des Verhältnisses der Rechtsprechung zum Gesetzbuch die Einflüsse der historischen Rechtsschule, der Pandektistik und der gesellschaftlichen Entwicklungen mit Nachdruck heraus. Reinhard Zimmermann schildert sehr detailliert und sachkundig Perspektiven des künftigen und europäischen Zivilrechts an Hand des Verordnungsvorschlags über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht.
Abschließend fragt Martin Schauer, ob nach 200 Jahren immer noch Weisheit bestehe. Dabei geht er von der von 84 inländischen und ausländischen Verfassern gestalteten, in sechs Abschnitte gegliederten großen Festschrift aus und untersucht die Lebenskraft der Kodifikation vor allem in Bezug auf Allgemeines, auf Flexibilität im Verhältnis zu Transparenz und auf Sprache. Nicht völlig unerwartet geht er von offenen, durchaus günstigen Perspektiven aus, so dass er seine überzeugende Würdigung mit Dank und Glückwunsch beschließen kann, worin ihm auch jeder Leser der vorliegenden Dokumentation vorbehaltlos zustimmen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler