Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze - 1867-2011, hg. v. Fuchs, Thomas. De legibus Mannheim 2012. 656 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze - 1867-2011, hg. v. Fuchs, Thomas. De legibus Mannheim 2012. 656 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer sich des Rechtes bedienen will, muss es kennen. Deswegen muss er über die Rechtsgeltungsquellen und hilfsweise auch über die Rechtserkenntnisquellen, so gut wie jeweils dem Einzelnen möglich, Bescheid wissen. Zur Erleichterung der diesbezüglichen Suche sind bereits in der Vergangenheit verschiedene hilfreiche, im Einzelen freilich unterschidlich geartete Werke erschienen wie etwa Buchner, R., Die Rechtsquellen, 1953, Sammlung altdithmarscher Rechtsquellen, hg. v. Michelsen, A., 1842, Neudruck 1969, Steffenhagen, E., Deutsche Rechtsquellen in Preußen vom 13. bis zum 16. Jahrhundert, 1875, Brunner, H., Geschichte der englischen Rechtsquellen, 1909, Richthofen, K. v., Friesische Rechtsquellen, 1840, Die niederdeutschen Rechtsquellen Ostfrieslands, hg. v. Borchling, C., Bd. 1 1908, Rechtsquellen aus den hannoverschen Landen 1501 bis 1803, hg. v. Oberschelp, R., 1999, Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, 1894ff., Württembergische ländliche Rechtsquellen, hg. v. Wintterlin, F. u. a., Bd. 1ff. 1910ff., Laband, P., Magdeburger Rechtsquellen, 1869, Bluhme, F., Übersicht der in Deutschland geltenden Rechtsquellen, 1847, 2. A: 1854, 3. A. 1863, Stobbe, O., Geschichte der deutschen Rechtsquellen, Bd. 1f. 1860ff., Neudruck 1965, Wenger, L., Die Quellen des römischen Rechtes, 1953, Repertorium fontium historiae medii aevi, Bd. 1ff., 1962ff., Bühler, T., Rechtsquellenlehre, Bd. 1f. 1977ff.; Wiegand, W., Die privatrechtlichen Rechtsquellen, (in) Akten des 26. Deutschen Rechtshistorikertages, 1987, 237: Schrage, E., Utrumque ius. Eine Einführung in das Studium der Quellen des mittelalterlichen gelehrten Rechtes, 1992, Wohlhaupter, E., Rechtsquellen Schleswig-Holsteins, Bd. 1 1938, Die Rechtsquellen der Stadt Wien, hg. v. Csendes, P., 1986 und vieles andere mehr.
Einen wesentlichen Einschnitt in der geschichtlichen Entwicklung bildet dabei der Übergang von der privaten Aufzeichnung und Aufbewahrung zum Gesetzblatt als dem amtlichen Druckwerk, in dem (zumindest) Gesetze (und Rechtsverordnungen) zu veröffentlichen sind. Dieser Schritt erfolgt nach älteren lokalen vermischten und oft nur teilweise abdruckenden Intelligenzblättern z. B. in Frankreich am 4. 12. 1793 durch das Bulletin des lois de la république (1795 bzw. 1803 feste Zeitpunkte für das Inkrafttreten), Bayern 1799 bzw. 1800/1802 Kurbayrisches Regierungs- und Intelligenzblatt, Baden 1803 Kurfürstliches Regierungsblatt, Württemberg 1807 Königlich württembergisches Staats- und Regierungsblatt, Westphalen 1807, Großherzogtum Hessen 1808 Großherzoglich Hessische Zeitung, Preußen 1810 Gesetzessammlung, Mecklenburg-Schwerin 1812, Oldenburg 1814, Hannover 1818, Sachsen 1818, Österreich 1. 10. 1849 Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaisertum Ö., Schleswig-Holstein 1849, Verfassung des Deutschen Reiches von 1871, Frist von 14 Tagen). Um etwa 1860 ist die formelle Gesetzespublikation durchgesetzt, die inhaltliche Kenntnisnahme der Öffentlichkeit zweitrangig.
Für die anschließenden Jahre von 1867 bis 2011 bietet Thomas Fuchs, der bereits durch andere wichtige Texterschließungsarbeiten in vorzüglicher Weise hervorgetreten ist, in loser Anknüpfung an die von Alfred Dehlinger begründete und von Konrad Dehlinger und Herbert Pfeifer fortgeführte Systematische Übersicht (mit insgesamt 34 Auflagen) erstmals die von amtlichen Stellen nur mangelhaft verwalteten Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze. In seinem kurzen Vorwort schildert der Herausgeber überzeugend die unbedingte Notwendigkeit seines Hilfsmittels und beschreibt (einschließlich einer 11277 neue Gesetze und 25190 geänderte Gesetze einschließenden Graphik) klar und treffend. seine auf Dauer angelegte Vorgangsweise, die er mit Hilfe seiner Datenbank und des zu ihrer Auswertung entwickelten Programms leicht tagesaktuell zu halten hofft. Teil I führt (von 0190er-/0900er-Mehrwertdienstrufnummern bis ZYPern) interessante Gesetze, Teil II uninteressante Gesetze jeweils in alphabetischer Anordnung und mit zugeordneten Änderungsgesetzen und nützlichen Querverweisen auf, so dass künftig die gedruckte Ausgabe des unter tfuchs@lexetius erreichbaren, außerordentlich verdienstvollen Herausgebers sehr viel mehr Sicherheit und Gewissheit hinsichtlich der deutschen Reichs- und Bundesgesetze von 1867 bis zur jeweiligen Gegenwart bieten wird, als dies jemals zuvor Fer fall gewesen war.
Innsbruck Gerhard Köbler