Die Gemeinde - Verfassung, Planung, Wirtschaft. Festschrift zum 70. Geburtstag von Heiko Faber, hg. v. Frank, Götz/Langrehr, Heinrich-Wilhelm. Mohr (Siebeck) 2007. XI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Gemeinde - Verfassung, Planung, Wirtschaft. Festschrift zum 70. Geburtstag von Heiko Faber, hg. v. Frank, Götz/Langrehr, Heinrich-Wilhelm. Mohr (Siebeck) 2007. XI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Heiko Faber wurde als Sohn eines Rechtsanwalts in Wuppertal am 1. Oktober 1937 geboren. Nach dem von einem Gastsemester in Berlin unterbrochenen Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, wo ihn Helmut Ridder besonders beeindruckte, und den beiden juristischen Staatsprüfungen (1963, 1966) wurde er in Bonn 1966 mit dem von Helmut Ridder betreuten Thema Innere Geistesfreiheit und suggestive Beeinflussung promoviert und in Konstanz 1973 mit der von Ridders Schüler Ekkehart Stein betreuten Schrift über das Organisationsrecht in der Planung habilitiert. 1974 nach Frankfurt am Main berufen, wechselte er 1978 nach Hannover, wo er von 1979 bis 2002 Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg im zweiten Hauptamt wurde.
Herausgeber und Autoren wollen mit ihrer zum 70. Geburtstag des erfolgreichen Lehrers, Forschers und Richters veröffentlichten Festschrift Person und Werk Heiko Fabers ehren. Diese sind von der interdisziplinären Verbindung von Theorie und Praxis geprägt. Dementsprechend setzt sich der Kreis der Beiträger zusammen.
Insgesamt umfasst er 20 Autoren. Deren vielfältige interessante Untersuchungen sind in vier Themenbereiche gegliedert. Sie betreffen den Schutz der kommunalen Selbstverwaltung (Ekkehart Stein, Walter Schmidt, Jörg-Detlef Kühne, Klaus Otto Nass, Horst Callies, Heinrich-Wilhelm Langrehr, Hans-Ernst Folz), kommunale Verfassung – Die Verantwortung der Amtsträger – Wahlen im Rechtsvergleich (Axel Saipa, Jens Lehmann, Götz Frank), kommunale Planung (Wolfgang Schrödter, Rainer Wolf, Hans Karsten Schmaltz, Hartmut Fischer) und die kommunale Wirtschaft (Kay Waechter, Hubert Treiber, Konrad Hummel, Heinrich Ganseforth, Ernst-Wilhelm Luthe, Otwin Massing).
Davon befasst sich beispielsweise Horst Callies ausdrüc |
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Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte, … 150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land, Redaktion Welp, Jörgen (= Veröffentlichungen der oldenburgischen Landschaft 13). Isensee, Oldenburg 2008. 304 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch Amtsgerichte, … 150 Jahre Amtsgerichte im Oldenburger Land, Redaktion Welp, Jörgen (= Veröffentlichungen der oldenburgischen Landschaft 13). Isensee, Oldenburg 2008. 304 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit dem 1857 geschaffenen, am 1. November 1858 in Kraft getretenen Ämtergesetz Oldenburgs und dem gleichzeitigen Gerichtsverfassungsgesetz Oldenburgs wurden bei den Ämtern des seinerzeitigen Herzogtums Oldenburg flächendeckend Amtsgerichte eingerichtet. Zugleich wurden damit grundlegende Forderungen der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt am Main von 1848/1849 verwirklicht. Deswegen sieht der Justizminister Niedersachsens in dem 150jährigen Jubiläum der elf Amtsgerichte des heutigen niedersächsischen Landgerichtsbezirks Oldenburg zu Recht einen würdigen Anlass, auf die Bedeutung der Rechtspflege mittels einer Festschrift hinzuweisen.
Nach weiteren kurzen Grußworten der Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburgs und des Landgerichts Oldenburg befasst sich der erste Beitrag des nach den Eingangsworten des Artikels 7 des Oldenburger Gerichtsverfassungsgesetzes vom 29. August 1857 benannten Werkes mit der Entstehung und Entwicklung der oldenburgischen Amtsgerichte im 19. und 20. Jahrhundert im Allgemeinen. Dabei weist Hartmut Reineke, vormals Richter am Amtsgericht Oldenburg, zutreffend darauf hin, dass es bereits vor 1858 die Bezeichnung Amtsgericht im Oldenburgischen gegeben hat. Schon im 17. und 18. Jahrhundert werden Amtsgerichte in Landwürden, Schwei und Varel genannt, die ähnliche Zuständigkeiten wie die für jeweils mehrere Vogteien zuständigen Landgerichte und wie die Stadtgerichte Oldenburg und Delmenhorst hatten, aber 1814 zu Gunsten einer Neuorganisation der Verwaltung aufgehoben wurden, weswegen sie in der Festschrift nicht weiter berücksichtigt werden.
Auf dieser Grundlage behandelt der Verfasser sehr sorgfältig die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation vor dem 1. No |
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Die Herrscher Bayerns. 25 historische Portraits von Tassilo III. bis Ludwig II., hg. v. Schmid, Alois/Weigand, Katharina. Beck, München 2001. 447 S., 4 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Im Jahre 1966 veröffentlichte der Münchener Historiker Ludwig Schrott ein handliches, gefälliges, populär gehaltenes Werk über die Herrscher Bayerns, das drei Auflagen erfuhr. Es wurde Vorbild für eine im Sommersemester 2000 und im Wintersemester 2000/2001 gehaltene Ringvorlesung an der Universität München. Eine Besprechung der binnen Kurzem als Buch verlegten Texte sagte Konrad Amann zwar zu, konnte seine Zusage aber trotz Erinnerungen nicht einhalten, so dass der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf sie hinweisen muss.
Der kurzen Einleitung der Herausgeber folgen sechs Studien zu den ältesten Herrschergeschlechtern in Bayern. Sie betreffen die Agilolfinger (Friedrich Prinz), die Karolinger in Bayern (Peter Schmid), die Luitpoldinger (Ludwig Holzfurtner), die Ottonen und Salier in Bayern (Rudolf Schieffer), die Welfen, eine europäische Dynastie in Bayern (Ferdinand Kramer) und die frühen Wittelsbacher, unter denen der Grund für das Land Bayern gelegt wurde (Alois Schmid). Zwar werden im jeweiligen Rahmen auch einzelne Herrscher behandelt, das Schwergewicht liegt aber auf den familiären Zusammenhängen.
Der einzelne Herrscher tritt erst mit Ludwig dem Bayern (Michael Menzel) im Spätmittelalter in den Mittelpunkt. Ihm folgen die Herzöge von Straubing und Ingolstadt (Joachim Wild), von Landshut (Walter Ziegler) und von München (Reinhard Stauber). Nach Wiederherstellung der Landeseinheit am Beginn der Neuzeit sprudeln die Quellen reichlicher und werden die Studien individueller.
Fünfzehn Bilder betreffen einzelne Herzöge und Könige. In zeitlicher Reihenfolge sind dies Wilhelm IV. und Ludwig X. (Manfred Weitlauff), Albrecht V. (Reinold Baumstark), Wilhelm V. (Marianne Sammer), Maximilian I. - der große Kurfürst auf der Bühne der europäi |
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Die Langenbeck’sche Glosse zum Hamburger Stadtrecht von 1497. Die vollständige Glossenhandschrift von Bartholdus Eggheman von 1532 sowie Lappenbergs Auszüge aus späteren Handschriften, hg. und übers. v. Eichler, Frank, mit Einführungen von Eichler Frank und Repgen, Tilman. Verlag Mauke, Hamburg 2008. 485 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Wenn richtiges Objekt und richtiges Subjekt zueinanderfinden, kann sich daraus eine fruchtbare Symbiose entwickeln. Dies scheint bei Frank Eichler und dem Hamburger Stadtrecht in besonderem Maße der Fall. Im Jahre 2005 hat er das Hamburger Ordeelbook von 1270 herausgeben, 2007 seine Erstfassung von 1270. Nach kurzer Zeit legt er nun die älteste überlieferte Handschrift der vollständigen Langenbeck’schen Glosse zum Stadtrecht Hamburg von 1497 in sehr stattlicher Form vor.
Seine Edition begründet der Herausgeber, obwohl dies nicht wirklich notwendig gewesen wäre, damit, dass einer der im Spätmittelalter nicht so häufigen Fälle vorliegt, dass der Verfasser eines Rechtstextes selbst den Kommentar dazu schreibt. Dazu kommt, dass die Situation besonders reizvoll war, weil die betreffende Neukodifikation (!) unter einem besonderen Druck stand, nämlich dem wissenschaftlichen Druck der Rezeption in Verbindung mit dem politischen Druck des gerade neu begründeten Reichskammergerichts und der ihm vorgegebenen Anwendung (auch) des gemeinen Rechts. In dieser Lage habe der Hamburger Ratsherr scheinbar (gemeint ist wohl anscheinend) all sein Geschick daran gesetzt, Form und Inhalte des gemeinen Rechts und des alten Hamburger Stadtrechts miteinander zu verbinden.
Nach seinem kurzen Vorwort bietet der Herausgeber übersichtliche Einführungen in das Hamburger Stadtrecht von 1497 und Langenbecks Glosse, wobei er das Ordeelbook von 1270 dem dieses in seinen wesentlichen Inhalten bestehen lassenden Stadtrecht von 1497 mit seinem Original in 301 Pergamentblättern mit ganzseitigen Miniaturen gegenüberstellt. Danac |
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Die lokale Policey. Normensetzung und Ordnungspolitik auf dem Lande. Ein Quellenwerk, hg. v. Wüst, Wolfgang, red. v. Petry, David/Untheim, Carina/Heller, Marina (= Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des alten Reiches 4). Akademie Verlag, Berlin 2008. 607 S., Ill. Besprochen von Michael Stolleis. ZRG GA 126 (2009) |
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Um ein anschauliches Bild vom Normbestand der frühneuzeitlichen „Policey“ zu gewinnen, genügt es nicht, ein möglichst umfassendes Repertorium der normsetzenden Territorien und Städte zu erstellen. Ein solches Repertorium ist zwar als Basis unverzichtbar und Schritt für Schritt wird das Unternehmen des Frankfurter Instituts einem Ende zugeführt werden[1]. Notwendig ist vielmehr auch die konkrete Anschauung durch leicht lesbare Texte, die einen Einblick in das regional verfügbare Material geben. Der Erlanger Historiker Wolfgang Wüst hat sich dieser Aufgabe in verdienstvoller Weise verschrieben. Drei Bände sind bereits erschienen[2]. Nun nimmt er sich die die ländliche, in der Herrschaftspyramide die „unterste“ Ebene vor, unterhalb der Territorien und Städte. Es geht um die Normen der Ortsgemeinde, um die genossenschaftlichen Formen der Agrarwirtschaft und der Handwerke, also um Weistümer, Ehaften, Taidingen und Dorfordnungen. Man kann, das ist heute Konsens, diese Normen nicht mehr als Instrumente der Selbstregulierung unter Freien und Gleichen idealisieren. Wolfgang Wüst tut dies auch nicht. Mit Recht weist er darauf hin, dass die Interessen und Aktionen von Einzelnen, Genossenschaften und Obrigkeiten ineinander greifen, wenn auch mit einer langfristigen Tendenz zu hoheitlicher Regelung. Eine schlichte Dichotomie von herrschaftlichem Gebot und genossenschaftlicher Freiheit gibt es also nicht. Als zeitliche Begrenzung bleibt er, wie zuvor, im 15. bis 18. Jahrhundert, in der Hauptepoche der „guten Policey“[3]. Geographischer Raum sind im wesentlichen Orte in Brandenburg-Kulmbach, Brandenburg-Ansbach, im |
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Die Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1914-1945, hg. v. Fischer, Wolfram unter Mitarbeit von Hohlfeld, Rainer/Nötzoldt, Peter (= Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, Forschungsberichte 8 Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Berliner Akademiegeschichte im 19. und 20. Jahrhundert). Akademie, Berlin 2000. XI, 594 S., 18. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Die Berliner Akademie der Wissenschaften arbeitet an einer der Selbstvergewisserung und der Außenrechnungslegung dienenden Geschichte. Zielsetzung und Fragestellung der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe sind von Jürgen Kocka in dem ersten 1999 erschienenen Band Die Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Kaiserreich ausführlich dargelegt. Sie gelten auch für den zweiten, die schwierigen Jahre der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus behandelnden Band, der die für den Druck überarbeiteten Referate enthält, die auf einem Symposion vom 29. bis 31. Oktober 1998 gehalten wurden.
Dieser mit einem Lichtbild des Akademiegebäudes (seit 1914) und der Staatsbibliothek, Unter den Linden nach 1937 eröffnete Band enthält insgesamt 20 Beiträge. Sie gliedern sich in Einleitung, 18 Studien und ein Resümee. Die Beiträge betreffen die Abteilungen Akademie, Staat und Politik, wissenschaftliche und kulturelle Kontexte der Akademie, Akademien im nationalen und internationalen wissenschaftlichen Rahmen sowie Disziplinenentwicklung und Arbeitsformen der Akademie.
Dabei schildert etwa Wolfgang Hartwig den schwierigen Übergang in die Weimarer Republik, in der sich die Mehrzahl der Akademiemitglieder als Vernunftrepublikaner erwies. Peter T. Walther erörtert, welche Freiräume sich die Akademie im Nationalsozialismus zunächst erhalten konnte, bis ihre Führung in den späten dreißiger Jahren mit Nationalsozialisten besetzt wurde, die ihrerseits sich im zunehmend chaotischen System des Dritten Reiches gegenüber Ministerium und Parteiorganisationen zu behaupten suchten, |
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Die Rheinlande und das Reich. Vorträge gehalten auf dem Symposium anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde am 12. und 13. Mai 2006 im Universitätsclub in Bonn, veranstaltet von der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde in Verbindung mit dem Landschaftsverband Rheinland, hg. v. Groten, Manfred, Redaktion Bartsch, Frank (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde, Vorträge 34). Droste, Düsseldorf 2007. X, 258 S. Besprochen von Alois Gerli |
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Die Erinnerung an die Gründung der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 1881 bot den Anlass für ein Kolloquium über die Bedeutung des Reiches für das Niederrheingebiet. Damit griff man Themen der Reichsgeschichte und auch das historiographische Anliegen auf, der Genese des Faches Geschichtliche Landeskunde nachzugehen. Diese Doppelaufgabe mit ihrer Vielfalt der Erscheinungen bestimmt die Inhalte der etwas lose aneinander gereihten zehn Beiträge.
An die Spitze der Abhandlungen stellte man drei Studien, in denen die Stellung der Rheinlande vom 6. bis 14. Jahrhundert erörtert wird. Matthias Becher, Die Rheinlande und das Reich in der Karolingerzeit: Von einer Rand- zu einer Zentrallandschaft des Reiches (S.1-26), zeigt auf, dass erst Karl der Große durch die von Aachen aus unternommenen Feldzüge zur Eroberung Sachsens den Raum beiderseits des Niederrheins zu einer Zentrallandschaft machte. Detailreich macht der Verfasser deutlich, wie die unglückliche Politik Ludwigs des Frommen, die Kämpfe seiner Söhne und deren Nachfolger, der Reichszerfall in den Teilungen unter den Vorzeichen der Wikinger- und Ungarneinfälle, nicht zuletzt die Entstehung der Herrschaft Ludwigs des Deutschen mit den Kernräumen um Regensburg und Frankfurt den Niederrhein ins lotharingische Mittelreich abgleiten ließen. Den vielfachen Positionswechseln des Adels und der Bischöfe in der Folgezeit geht der Verfasser nach. – In eine andere Epoche mit ihren n |
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Die Urbare Abt Hermanns von Niederalteich, bearb. v. Klose, Josef, Teil 1, Teil 2 (= Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte, Neue Folge 43). Beck, München 2003. 76*, 550, 5*, 551-1101 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Der Bearbeiter legte im Sommersemester 1965 der philosophischen Fakultät der Universität München seine von Peter Acht betreute Untersuchung über das Urkundenwesen Abt Hermanns von Niederalteich (1242-1273), seine Kanzlei und Schreibschule als Dissertation vor. Ihre wichtigsten Quellen waren zahlreiche Originalurkunden sowie die umfangreichen Urbare des Abtes. Da die Quellen bisher in unbefriedigender Qualität veröffentlicht waren, ergab sich aus ihrer Verwertung zugleich die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Edition, die jedoch wegen des Umfangs der von Niederabsdorf an der Zaya bis Ingolstadt und von Kötzting und Zwiesel bis in das Rotttal reichenden Urbare zunächst auf dieses beschränkt werden musste.
Seit1970 befasste sich der seit 1961 im höheren Schuldienst in Nittenau und Regensburg tätige, 1996 als Oberstudiendirektor des Regental-Gymnasiums in Nittenau in den Ruhestand getretene Bearbeiter auf Anregung Peter Achts mit den Handschriften. Auf zahlreichen Reisen bemühte er sich um die Bestimmung bisher unbestimmter und vielfach in der Quelle erstmals belegter Örtlichkeiten. Etwa vierzig Jahre nach dem Beginn seiner Beschäftigung mit Niederalteich konnte er - wegen des umfangreichen Materials imd der häufig mehrfachen Überlieferung später als ursprünglich geplant - die Urbare als eine der letzten Editionen von insgesamt 40 Bänden der Quellen und Erörterungen zur bayerischenGeschichte, die seit 1950 in Bearbeitung waren, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Die umfangreiche Einleitung beginnt mit dem um 1200 geborenen, am 31. Juli 1275 verstorbenen Hermann von Niederalteich. Daran schließen sich Besonderheiten der urbariellen Überlieferung des Klosters unter dem Abt, die Überlieferung der Ur |
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Die Urkunden Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland, bearb. v. Hägermann, Dieter/Kruisheer, Jaap G. unter Mitwirkung von Gawlik, Alfred (= Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae – Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 18). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1989-2006. CXI, 743 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden Heinrich Raspes und Wilhelms von Holland, bearb. v. Hägermann, Dieter/Kruisheer, Jaap G. unter Mitwirkung von Gawlik, Alfred (= Monumenta Germaniae Historica. Diplomata regum et imperatorum Germaniae – Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser 18). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1989-2006. CXI, 743 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die vorliegende Edition hat ihren Ausgangspunkt darin, dass Dieter Hägermann (* Kreuzburg 1939) 1973 auf Grund seiner in diesem Jahr vorgelegten, von Werner Goez angeregten Erlanger Habilitationsschrift (Studien zum Urkundenwesen Wilhelms von Holland) den Auftrag erhielt, im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica die Königsurkunden des Interregnums zu bearbeiten. Dieses Vorhaben wurde von Anfang an durch Jaap G. Kruisheer (Amsterdam) unterstützt, der in seiner 1971 abgeschlossenen Dissertation über die Urkunden und die Kanzlei der Grafen von Holland bis 1299 auch einzelne Diplome König Wilhelms von Holland behandelt hatte und als Bearbeiter des zweiten Bandes des Oorkondenboek van Holland en Zeeland tot 1299 so unmittelbar mit dieser Aufgabe in Berührung kam, dass ihm 1983 die Betreuung der holländischen Urkunden Wilhelms, die an Empfänger der Grafschaft Holland-Zeeland gingen (und deshalb in das insofern 1986 veröffentlichte Oorkondenboek van Holland en Zeeland aufgenommen wurden), anvertraut wurde. Als erstes Ergebnis dieser Zusammenarbeit erschien 1989 der erste Teil der Edition mit Urkunden Heinrich Raspes (1204-Wartburg 16. 2. 1247) (16) (, seiner Gemahlin Beatrix’ [2]) und Wilhelms von Holland (um 1228-28. 1. 1256) von 1246 bis Juni 1252 (1-218), deren Rohmanuskript Alfred Gawlik kritisch durchgesehen hatte.
Im Anschluss an das Erscheinen des ersten Teilbandes bot sich eine Fortsetzung der Arbeiten ohne Unterbrechung an. Sie stand kurz vor dem Abschluss, als der plötzliche Tod dem arbeitsreichen Leben Dieter Hägermanns am 30. März 2006 ein Ende setzte. Gleichwohl konnte das |
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Dieses Haus ist gebaute Demokratie. Das Ständehaus und seine parlamentarische Tradition, hg. v. Flemming, Jens/Vanja, Christina (= Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Quellen und Studien 13). euregioverlag, Kassel 2007. 147 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Dieses Haus ist gebaute Demokratie. Das Ständehaus und seine parlamentarische Tradition, hg. v. Flemming, Jens/Vanja, Christina (= Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Quellen und Studien 13). euregioverlag, Kassel 2007. 147 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Band vereint zwischen einem kolorierten Stich des 19. Jahrhunderts vom Palais der Stände in Kassel und einer Fotografie des preußischen Kommunallandtags im Ständehaussaal von etwa 1900 sowie einer Fotografie des nach der Zerstörung im zweiten Weltkrieg 1952 von Arnold Bode neu gestalteten Ständehaussaals von 1952 10 Aufsätze einer Tagung im November 2006. Sie spannen einen weiten Bogen von den Anfängen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Dabei legen sie Zeugnis ab vom fortwährenden Wandel der Verfassung.
Den Beginn bildet Gerd Fenners Beschreibung des Ständehauses in Kassel als eines sichtbaren Denkmals der Verfassung. Sie erweist das am 22. November 1836 eingeweihte Gebäude als eines der interessantesten und bedeutendsten Baudenkmäler der Stadt. Im Frühling der kurhessischen Freiheit nach einem großartigen Plan im Stil der italienischen Hochrenaissance entworfen, wurde es infolge der Knappheit der Mittel eingeschränkt und eingezwängt, behielt aber für das heutige Hessen den Rang des ersten und einzigen historischen Parlamentsgebäudes, weil in Hessen-Darmstadt und in Nassau vergleichbare Planungen niemals verwirklicht wurden.
Auf der Grundlage der anregend illustrierten Baugeschichte behandelt Winfried Speitkamp vorkonstitutionelle Landtage, Reformpolitik und Verfassungsfrage in Kurhessen. Ewald Grothe untersucht im Zeichen des permanenten Verfassungskonflikts den Parlamentarismus in Kurhessen zwischen Verfassungsgebung und Annexion Kurhessens durch Preußen. Dem Eindringen des preußischen Geistes in die neuen Landesteile an Hand des Kommunallandtags für den Regierungsbezirk Kassel zwischen 1868 und 1919 widmet sic |
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Dietrich von Apolda, Das Leben der heiligen Elisabeth, hg. und übers. von Rener, Monika (= Veröffentlichungen der historischen Kommission von Hessen 67 = Kleine Texte mit Übersetzungen 3). Elwert, Marburg 2007. VI, 230 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Caesarius von Heisterbach, Das Leben der heiligen Elisabeth und andere Zeugnisse (Vita sancte Elyzabeth lantgravie, Sermo de translatione beate Elyzabeth), hg. und übers. v. Könsgen, Ewald, ergänzt durch Summae vitae Konrads von Marburg, Libellus de dictis quatuor ancillarum sancte Elisabeth confectus (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 67 = Kleine Texte mit Übersetzungen 2). Elwert, Marburg 2007. V, 196 S.
Dietrich von Apolda, Das Leben der heiligen Elisabeth, hg. und übers. von Rener, Monika (= Veröffentlichungen der historischen Kommission von Hessen 67 = Kleine Texte mit Übersetzungen 3). Elwert, Marburg 2007. VI, 230 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die heilige Elisabeth, 1207 als Tochter des ungarischen Königs Andreas II. und Gertrud von Andechs-Meraniens geboren, mit vier Jahren an den Hof der Landgrafen von Thüringen gebracht, 1221 im Alter von vierzehn Jahren mit Landgraf Ludwig IV. vermählt, 1226 Beichttochter Konrads von Marburg, 1228 nach dem Tod Ludwigs IV. auf dem Kreuzzug (1227) nach Marburg übersiedelt und in der Nacht vom 16. auf den 17. November 1231 in ihrem Hospital in Marburg mit 24 Jahren als Landgräfin von Thüringen gestorben, galt bereits zu ihren Lebzeiten vielen als außergewöhnlicher Mensch. Bereits 1232 verfasste ihr Beichtvater und Lehrmeister Konrad von Marburg eine kurze Lebensschilderung als Grundstein für eine kirchenamtliche Heiligsprechung. Sein Plan einer anspruchvollen Vita Elisabeths scheiterte an seiner Ermordung im Jahre 1233, doch gelang am 27. Mai 1235 die Heiligsprechung, wobei als Tag für das Elisabethfest der 19. November festgesetzt wurde.
In der Folge ließ sich der Zisterzienser Caesarius von Heisterbach, der bereits zwischen 1219 und 1223 durch einen in mehr als hundert Handschriften überlieferten Dialogus miraculorum hervorgetreten war und ab 1226 für den ermordeten Kölner Erzbischof Engelbert eine eindrucksvolle Vita verfasst hatte, auf der Grundlage eines i |
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Doehring, Karl, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union - Erinnerungen. wjs Verlag, Berlin 20008. 210 S., Ill. Besprochen von Bernd Rüthers. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Doehring, Karl, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union - Erinnerungen. wjs Verlag, Berlin 20008. 210 S., Ill. Besprochen von Bernd Rüthers.
I. Karl Doehring, einer der bedeutenden Universitätslehrer des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik, hat, neunundachtzigjährig, seine Erinnerungen veröffentlicht.
Doehring, Schüler Ernst Forsthoffs, ist einer der bedeutendsten, international anerkannten Gelehrten des öffentlichen und des Völkerrechts der Nachkriegsgeneration. Er hat umfassend auf den Gebieten des Staatsrechts und des Völkerrechts publiziert. Schwerpunkte sind u. a. die Rechtslage Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, das Selbstbestimmungsrecht, die Menschenrechte, das Fremden- und Asylrecht, das Gewaltverbot, das Völkergewohnheitsrecht und die Funktion der Vereinten Nationen. Seine Lehrbücher zur Allgemeinen Staatslehre, zum Völkerrecht, und seine Grundzüge des Völkerrechts sind in mehreren, z. T. fremdsprachigen Auflagen erschienen.
Der schmale, gut lesbare Band der Erinnerungen ist nicht nur für Juristen fesselnd. Der Autor, 1919 in Berlin geboren, ist Zeitzeuge eines Jahrhunderts radikaler Umwälzungen in vielen Bereichen. Der Autor hat mehrere politische Systeme er- und überlebt: Weimar, das Hitlerregime, in dem sein Vater 1934 aus politischen Gründen verhaftet wurde und danach ständig von Verfolgung bedroht war, den Krieg als überzeugter Panzeroffizier unter Rommel in Nordafrika, fünf Jahre Kriegsgefangenschaft, die Besatzungszeit, die Bundesrepublik und parallel dazu die Deutsche Demokratische Republik, schließlich die Wiedervereinigung und die Integration Deutschlands in die Europäische Union. Sein Buch ist ein Kaleidoskop wechselvoller Vorgänge der politischen Geschichte von Weimar, des aufkommenden NS-Regimes, der Kriegsgeschichte aus der Sicht eines Mannes, der nach dem vorgezogenem Abitur 1937 „Reichsarbeitsdienstmann“, anschließend sofort Soldat wurde, nach elf Jahren aus der Kriegsgefangenschaft nachh |
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Donnert, Erich, Die Universität Dorpat-Jurév 1802-1918. Ein Beitrag zur Geschichte des Hochschulwesens in den Ostseeprovinzen des russischen Reiches. Lang, Frankfurt am Main 2007. 256 S., 35 Abb. Besprochen von Christian Neschwara. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Donnert, Erich, Die Universität Dorpat-Jurév 1802-1918. Ein Beitrag zur Geschichte des Hochschulwesens in den Ostseeprovinzen des russischen Reiches . Lang, Frankfurt am Main 2007. 256 S., 35 Abb. Besprochen von Christian Neschwara.
Der vorliegende Band stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung der Geschichte der ältesten baltischen Universität dar. Ihr Autor, langjähriger Professor an den Universitäten Halle, Jena und Leipzig, zählt zu den namhaftesten deutschen Baltikum-Forschern. Aus der wechselvollen Geschichte der im estnischen Dorpat 1632 gegründeten Universität hat er den Zeitabschnitt herausgegriffen, in dem diese – seit 1802 als kaiserliche Universität eingerichtet – in den Ostseeprovinzen und im Russischen Reich eine hervorragende Bedeutung als Träger westeuropäischer Kulturvorstellungen sowie Bildungs- und Wissenschaftsstandards eingenommen hat. Trotz des Status als Reichsuniversität konnte sie ihre innere Autonomie zunächst weitgehend wahren, eine geschickte Berufungspolitik sorgte auch dafür, dass der Lehrkörper überwiegend aus deutschbaltischen bzw. aus Wissenschaftern deutscher Staaten zusammengesetzt blieb. Erst mit einer einschneidenden Reform im Jahr 1893, womit auch die Umbenennung des Standortes in Juŕev verbundenen war, hat sie diese Selbstbestimmung verloren. Eine strikte Russifizierung führte zu einem raschen Austausch der (deutsch-)baltischen Universitätselite durch entsprechende neue Kräfte aus Russland. Nach dem Untergang des Russischen Reiches bestand die Universität – nach dem Fehlschlag der Fortführung als deutsche Hochschule unter deutschem Besatzungsregime – 1919 im unabhängigen Estland fort und überdauerte schließlich auch das Sowjetregime.
Die Universität Dorpat hat eine wechselvolle Geschichte: Zunächst als schwedische Akademie mit deutsch(-lateinischer) Unterrichtssprache und schwedisch-finnischem Lehrkörper mitten im Dreißigjährigen Krieg ins Leben getreten, mußte sie nach der russisc |
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Dressel, Carl-Christian, Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826 im Vergleich (= Schriften zur Verfassungsgeschichte 79). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 975 S. Besprochen von Werner Schubert. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Dressel, Carl-Christian, Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800-1826 im Vergleich (= Schriften zur Verfassungsgeschichte 79). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 975 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Herzogtum Coburg-Gotha-Saalfeld erhielt 1821 eine vergleichsweise fortschrittliche Verfassung, die in § 68 erstmals für den Haushaltsplan die Form eines förmlichen Gesetzes vorsah (S. 457) und den Landständen das Recht zur Abnahme und Prüfung der Rechnung der Landeskasse zugestand. Der genaue Ursprung der Finanzverfassung von Sachsen-Coburg konnte bisher nicht ermittelt werden (S. 469). Sachsen-Coburg ist zu unterscheiden von Sachsen-Coburg-Gotha, das erst Ende 1826 im Rahmen einer umfassenden Neuregelung der sächsisch-thüringischen Fürstentümer mit Coburg zum „Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha“ unter Beibehaltung ihrer jeweiligen Verfassungen vereinigt wurde. Die beiden Landesteile erhielten erst 1852 eine gemeinsame Verfassung (Landesgrundgesetz); seit 1919 gehört Coburg zu Bayern. Dressel beschreibt zunächst die „althergebrachte“ landständische Verfassung des Fürstentums Sachsen-Coburg-Saalfeld, einer ständisch beschränkten Monarchie, die allerdings völlig überschuldet war. Herzog Franz Friedrich Anton (1800-1806) berief 1801 Theodor Konrad von Kretschmann zum leitenden Minister, der an der Reorganisation der bayreuthischen Verwaltung unter Hardenberg beteiligt gewesen war und nunmehr das Finanzsystem des Herzogtums Coburg sanieren sollte. Im Zusammenhang mit umfassenden Verwaltungsreformen lag 1804 der erste Coburgische Verfassungsentwurf vor (S. 171ff., 566ff.), dessen reformabsolutistische Ziele insbesondere auf den Widerstand der Stände stießen. Nach dem Ende des Reichs und dem Beitritt Coburgs zum Rheinbund kam es unter Herzog Ernst (1806-1844) zu neuen Reform- und Verfassungsüberlegungen. Der zweite Verfassungsentwurf Kretschmanns von 1807 (S. 278ff., 609ff., 617ff.) sah eine beratende Mitwirkung |
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Dusil, Stephan, Die Soester Stadtrechtsfamilie. Mittelalterliche Quellen und neuzeitliche Historiographie (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 24). Böhlau, Köln 2007. 439 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Die Arbeit ist die unter dem Titel Die Soester Stadtrechtsfamilie und ihre Quellen im Vexierspiegel rechtshistorischer Forschung in Frankfurt am Main im Wintersemester 2005/2006 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität angenommene Dissertation des Verfassers. Das Interesse an stadtgeschichtlichen Fragen hatte Gerhard Dilcher geweckt, den Anstoß zur Beschäftigung mit der Soester Stadtrechtsfamilie Neithard Bulst gegeben. Das Überlegungen einer Bielefelder Magisterarbeit über das Verhältnis des Stadtrechts von Medebach zur Soester Alten Kuhhaut wiederaufnehmende Dissertationsprojekt hat Albrecht Cordes während einer dreijährigen Tätigkeit des Verfassers als Mitarbeiter seines Lehrstuhls betreut.
Der Verfasser beginnt seine Einleitung mit dem Satz Die Soester Stadtrechtsfamilie ist in der rechtshistorischen Forschung keine Unbekannte: Kein Lehrbuch zur Rechtsgeschichte, kein Artikel über Stadtrechtsfamilien, in denen nicht Soest nach Lübeck und Magdeburg genannt würde. Davon ist der erste Teil kaum bestreitbar. Der zweite Teil ist aber kaum ausreichend belegt, wenn in der zugehörigen Anmerkung außer Gerhard Dilchers (dem Schüler naheliegenden) Rechtsgeschichte der Stadt, nur Isenmanns Deutsche Stadt im Spätmittelalter und Karl Kroeschells Deutsche Rechtsgeschichte als Zeugen angeführt werden, von Artikeln über Stadtrechtsfamilien ganz zu schweigen.
Gleichwohl ist es völlig zutreffend, dass die Soester Stadtrechtsfamilie in der deutschen Rechtsgeschichte einen wichtigen Platz einnimmt. Sie umfasst nach den Forschungen Luise von Winterfelds aus dem Jahre 1955 mehr als 70 Städte. Zu ihnen gehört der Großteil der Städte und Freiheiten im westfälischen Teil des Herzogtums Köln, in den Grafschaften Arnsberg und M |
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Duve, Thomas, Sonderrecht in der frühen Neuzeit. Studien zum ius singulare und den privilegia miserabilium personarum, senum und indorum in alter und neuer Welt (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 231). Klostermann, Frankfurt am Main 2008. XII, 358 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Thomas Duve hat bereits 1998 eine in München 1996/1997 angenommene Dissertation mit dem Titel Normativität und Empirie im öffentlichen Recht und der Politikwissenschaft um 1900 - Historisch-systematische Untersuchung des Lebens und Werks von Richard Schmidt (1862-1944) und der Methodenentwicklung seiner Zeit vorgelegt. Außerdem hat er kenntnisreich Fabian Wittrecks Arbeit über Thomas von Aquin rezensiert, im Rahmen des Arbeitskreises Augen der Rechtsgeschichte Beiträge über den Bischof, die Nonnen und das Ei sowie Las Casas in Mexiko erarbeitet und am historisch-kritischen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mitgewirkt. Nun hat der ursprünglich bei Peter Landau, nach dessen Emeritierung bei Harald Siems und nach dem Vorwort zuletzt an der Pontificia Universidad Católica Argentina in Buenos Aires tätige Verfasser seine als Mitarbeiter bzw. Leiter eines Teilprojekts des Münchener Sonderforschungsbereiches Pluralisierung und Autorität in der frühen Neuzeit entstandene, im Wintersemester 2004/2005 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommene, Peter Landau in dankbarer Verehrung gewidmete Habilitationsschrift in gestraffter, um neuere Literatur ergänzter Form veröffentlicht.
Die in fünf Teile gegliederte Untersuchung beginnt mit einer Einführung und Perspektivenbildung zum frühneuzeitlichen ius singulare. Ausgangspunkt ist dabei eine Eingabe der Bischöfe von Chiapas, Guatemala und Nicaragua an den Vorsitzenden der für sie zuständigen königlichen Audiencia de los Confines vom 19. Oktober 1545, in der sie unter Androhung der Exkommunikation verlangten, dass ab sofort alle die Indianer betreffenden Rechtsstreitigkeiten der kirchlic |
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Düwel, Klaus, Runenkunde (= Sammlung Metzler 72), 4. Aufl. Metzler, Stuttgart 2008. XII, 278 S., 40 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Im Grundsatz gilt, so schreibt der Verfasser 40 Jahre nach der Erstauflage seines erfolgreichen Werkes: Alles ist denkbar, vieles ist möglich, wenig ist wahrscheinlich, nichts ist sicher, so dass es insgesamt kaum eine Runeninschrift gibt, die übereinstimmend gelesen und gedeutet wird. Deswegen ist es für den Sachkenner ein gelegentlich halsbrecherisches und hazardöses Unternehmen, einen Überblick über die etwa 6500 bisher bekannten Runeninschriften (Schweden 3600, darunter gut 2500 Runensteine, Norwegen 1600, Dänemark 850, Island 100, England 90, Deutschland 80, Orkneys 50, Irland 20, Niederlande 20, Färöer 10) von den Anfängen im zweiten nachchristlichen Jahrhundert (?) bis in die frühe Neuzeit zu geben. Der Erfolg zeigt freilich, dass Nachfrage dafür besteht und der hierfür beschrittene Weg als überzeugend anerkannt wird.
Gegliedert ist das Werk nach Vorwort und Abkürzungsverzeichnis in 20 Einheiten. Sie wechseln zwischen Allgemeinem und Besonderem. Im Grunde führen sie dabei von den Anfängen bis zur Gegenwart.
Die Einführung legt den Nachdruck auf das ältere Futhark. Von seinen (S. 3) etwa 350 oder (S. 11) rund 370 Inschriften lassen sich nur wenige einhellig lesen und deuten. Als Sprache ermittelt der Verfasser neben Ostgermanischem und Südgermanischem vor allem das Nordwestgermanische.
Bei der näheren Betrachtung der Runeninschriften aus der älteren, bis etwa 700 n. Chr. reichenden Runenperiode geht er von der ältesten Runeninschrift auf der 1979 als Runenträger erkannten Fibel von Meldorf im Kreis Süderdithmarschen aus, die aus typologischen Gründen in die erste Hälfte des ersten Jahrhunderts nach Christus gesetzt wird. Sorgsam erörtert er die mit ihren vier Zeichen verbundenen Deutungsschwierigkeiten. Zu Recht weist er darauf besonders hin, dass die zeitlich nächsten Runend |
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Dzeja, Stephanie, Die Geschichte der eigenen Stadt. Städtische Chronistik in Frankfurt am Main vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (= Europäische Hochschulschriften 3, 946). Lang, Frankfurt am Main 2003. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Die Arbeit ist die von Günther Lottes betreute, vom Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität Gießen angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie geht davon aus, dass das Selbstverständnis einer Gesellschaft entscheidend durch die Vorstellung einer besonderen gemeinsamen Vergangenheit geprägt wird. Einleuchtend will sie die Frage nach dem Umgang mit der eigenen Geschichte am Beispiel einer Stadt wie Frankfurt am Main beantworten, weil die Mauer einen Raum schafft, in dem etwa soziale und politische Wechselbeziehungen und andere für die Entstehung und Verbreitung von Historiographie wichtige Voraussetzungen gut in den Blick zu bekommen sind.
Die Fragestellung steht in engem Zusammenhang mit dem Projekt „die Erinnerungskultur der Stadt vom 14. bis zum 18. Jahrhundert“ im Sonderforschungsbereich Erinnerungskulturen der Universität Gießen. Deswegen war die Verfasserin dort auch Mitarbeiterin. Zugleich war sie Stipendiatin des Graduiertenkollegs „Mittelalterliche und neuzeitliche Staatlichkeit der Universität Gießen“.
Gegliedert ist die Arbeit nach einer einleitenden Übersicht über Stadtchronistik, kulturelles Gedächtnis und Stadtchronistik, Überlieferungssituation der Frankfurter Chronistik und Frankfurt als Untersuchungsraum in drei Teile. Davon beschreibt der erste Teil insgesamt 12 bzw. 29 Frankfurter Chroniken von Johannes Latomus (1525) bis 1718, wobei am Ende der Dissens in der Erinnerung steht. Der zweite Teil befasst sich mit den Themen, der dritte Teil mit den Intentionen und Funktionen (Sammeln und Speichern, Identitätsstiftung und Traditionsbildung).
Im Ergebnis sind nach der Verfasserin das späte Einsetzen, die unvollendete Form und das Fehlen einer |
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Ehrhardt, Michael, „Dem großen Wasser allezeit entgegen“. Zur Geschichte der Deiche in Wursten (= Geschichte der Deiche an Elbe und Weser 4 = Schriftenreihe des Landschaftsverbandes der ehemaligen Herzogtümer Bremen und Verden 29). Verlag des Landschaftsverbandes der ehemaligern Herzogtümer Bremen und Verden e. V., Stade 2007. XVI, 693 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Die Geschichte des Deiches, so führt das Geleitwort überzeugend aus, ist immer auch eine Geschichte von Gesellschaft, Kultur und Mentalität der Küstenregion. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass sich die Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden zusammen mit dem Landschaftsverband Stade für eine vertiefte Kenntnis auch der Deichgeschichte einsetzen. Im Rahmen eines breit angelegten Forschungsprogramms widmen sie sich auch der Erforschung des Deichbaus an Nordsee, Elbe, Weser und Oste.
In diesem Rahmen sind bereits zwei gewichtige Arbeiten im Jahre 2003 erschienen. Michael Ehrhardt (1966) hat unter dem Titel Ein guldten Bandt des Landes die Geschichte der Deiche im alten Land geschrieben. Norbert Fischer hat die Geschichte der Kehdinger Deiche dargestellt (Wassersnot und Marschengesellschaft) und dem vor kurzem eine Geschichte der Deiche in Hadeln folgen lassen.
Auf dieser Grundlage liefert Michael Ehrhardt nunmehr einen weiteren wichtigen Baustein für das Land Wursten. Dabei beschreibt er nach Geleit und Vorwort in einer Einleitung zunächst den Forschungsstand und die Quellenlage. Danach widmet er sich allgemein dem Land der Wurten und erklärt die Wurster Marsch und Siedlung und Wurtenbau in vor- und frühgeschichtlicher Zeit.
Der zweite Abschnitt erfasst die Wurtfriesen und ihre Deiche samt der Entstehung der Wurster Deichverfassung im Mittelalter und dem Wurster Deichwesen in erzbischöflicher Zeit. Eine besondere Vertiefung erfährt das Projekt Neufeld. Dem folgen eindringliche Ausführungen zur Deichkommunion des 17. Jahrhunderts, zu Eibe Siade J |
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Ehrlich, Eugen, Politische Schriften, hg. und eingeleitet v. Rehbinder, Manfred (= Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung 88). Berlin, Duncker & Humblot 2007. 206 S. Besprochen von Stephan Meder. ZRG GA 126 (2009) |
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Kurz vor seinem Tod arbeitete Eugen Ehrlich (1862-1922) an drei Beiträgen, von denen „Das Ende eines großen Reiches“ (1921) und „Die Memoirenmanie der Generäle“ (1921) noch zu Lebzeiten und „Karl Marx und die soziale Frage“ (1922) erst nach seinem Tod erscheinen konnten. Diese letzten drei, in Bukarest aufgefundenen Arbeiten gibt der vorliegende Sammelband in Rückübersetzung aus dem Rumänischen wieder. Darüber hinaus enthält der Band eine Reihe weiterer neu aufgefundener und übersetzter Arbeiten aus der Spätzeit von Ehrlichs Schaffen. Der Titel „Politische Schriften“ ist gut gewählt, zumal Ehrlich selbst bemerkt, er habe vor 1914, da „mit anderen Arbeiten vollauf beschäftigt, keine politischen Artikel geschrieben“ (S. 105). Die „Politischen Schriften“ sind in drei Hauptgruppen gegliedert: „Zur Zeitgeschichte des Ersten Weltkriegs“ (I), „Zur Sozialpolitik“ (II) und „Zur Friedensbewegung“ (III). Ein Vortrag Ehrlichs „Über das ,lebende Recht’“ aus dem Jahre 1920 ist in einem Anhang untergebracht worden (IV).
I. Die erste Gruppe „Zur Zeitgeschichte des Ersten Weltkriegs“ besteht aus fünf Aufsätzen, die den Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie im Ersten Weltkrieg, den Verlust also von Ehrlichs bisheriger politischer Heimat, analysieren. In „Das Ende einer großen Revolution“ (S. 19-80) setzt sich Ehrlich mit der These auseinander, dass nur die Idee eines Nationalstaates lebensfähig und die Monarchie daran gescheitert sei, dass es keine österreichische Nation gegeben habe. „Warum eine österreichische Nation nicht geboren wurde“, erklärt Ehrlich wie folgt: Was „anderswo von selbst geschehen ist“, hat man „in Österreich im Interesse des Staates gemacht“ (S. 21 - Hervorhebung im Original). „Denn auch i |
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Eibach, Joachim, Frankfurter Verhöre. Städtische Lebenswelten und Kriminalität im 18. Jahrhundert. Schöningh, Paderborn 2003. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Eibach, Joachim, Frankfurter Verhöre. Städtische Lebenswelten und Kriminalität im 18. Jahrhundert. Schöningh, Paderborn 2003. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Helmut Berding, Diethelm Klippel, Friedrich Lenger, Günther Lottes und Peter Moraw begutachtete, vom Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität Gießen angenommene Habilitationsschrift des 1993 mit dem Staat vor Ort - Amtmänner und Bürger im 19. Jahrhundert am Beispiel Badens in Konstanz promovierten, danach bei Günther Lottes wirkenden und sich gern der Diskurse im unprätentiösen 70er-Jahre Ambiente der Teppich-Mensa in Gießen erinnernden, derzeit als Assistenzprofessor in Bern tätigen Verfassers. Sie zeigt auf dem Umschlag einen Prospect außer der St. Catharinen-Pfort zu Franckfurth am Mayn (um 1750) mit der 1730 neu erbauten Hauptwache. Zwei Stadtpläne von 1770 und 1792 führen den überschaubaren Grundriss des untersuchten Ortes vor Augen.
In der Einleitung nähert sich der Verfasser seinem Thema auf dem Weg vom Galgen im Westen zur Hauptwache in der Mitte langsam an. Bei der Darstellung des Forschungsstandes macht er im Rahmen der seit dem letzten Drittel des 20. Jahrhunderts zunächst in den Vereinigten Staaten von Amerika belebten Kriminalitätsgeschichte eine Lücke für Frankfurt aus. Sie versucht er mit Hilfe von 11000 Straffällen zwischen dem Anfang des 16. Jahrhunderts und dem Anfang des 19. Jahrhunderts zu schließen.
Dazu schildert er im zweiten Kapitel die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, wobei er mit einem Rundgang durch Frankfurt im 18. Jahrhundert beginnt. Danach wendet er sich den sozialen Strukturen und den Institutionen und ihrer Nutzung (Gerichte, Rechtsnormen und Verfahren) zu. Er stellt fest, dass zwei Drittel der Fälle von Eigentumsdelinquenz und Gewaltdelinquenz durch den Geschädigten und nur ein Zehntel durch das Sicherheitspersonal vor Gericht gebracht wurde und geht grundsätzlich für die Frank |
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Eichenhofer, Eberhard, Geschichte des Sozialstaats in Europa. Von der „sozialen Frage“ bis zur Globalisierung (= Beck’sche Reihe 1761). Beck, München 2007. 219 S. Besprochen von Gerold Neusser. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Eichenhofer, Eberhard, Geschichte des Sozialstaats in Europa. Von der „sozialen Frage“ bis zur Globalisierung (= Beck’sche Reihe 1761). Beck, München 2007. 219 S. Besprochen von Gerold Neusser.
Diese knappe, übersichtliche Darstellung des Jenenser Sozialrechtlers ist besonders gut geeignet zur schnellen und dennoch solide grundlegenden Unterrichtung zu einem wichtigen europäischen Rechtsgebiet. So sehr Europa als Wirtschaftsgemeinschaft eine fast selbstverständliche Realität geworden ist, so wenig konnte es bislang die vor allem von den Bürgern erwartete Bedeutung als Sozialgemeinschaft gewinnen. Aber die geschilderte Entwicklung „von der ,sozialen Frage’ bis zur Globalisierung“ zeigt eben auch, dass Sozialpolitik häufig einen „langen Atem“ haben musste und muss. Die christlichen Wurzeln bestimmten das Mittelalter und reichten bis in die frühe Neuzeit. Die von der Industrialisierung ausgelöste „soziale Frage“ wurde von den verschiedenen Nationalstaaten Europas unterschiedlich beantwortet, jeweils unter Zugrundelegung der eigenen wirtschaftlichen Interessen. Dabei spielte insbesondere der Schutzgedanke eine wichtige Rolle. War der Sozialstaat in Europa entstanden und vor allem im 19. Jahrhundert in seinen Nationalstaaten eigenständig, aber stets auch mit dem Blick auf die anderen, geprägt worden, so brachte das 20. Jahrhundert mit dem Zusammenschluss Europas die Notwendigkeit des „europäischen Blicks“ auf die sozialen Probleme. Damit geht der Verfasser mitten hinein in eine laufende Entwicklung, in der unterschiedliche Sozialkulturen, unterschiedliche politische und wirtschaftliche Interessen, die Notwendigkeiten gemeinsamen Handelns zur sozialen Ausgestaltung eines gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums und die Auswirkungen der Globalisierung eine Rolle spielen. Der Institutionalisierung Europas als Wirtschaftsgemeinschaft ist (noch) keine solche einer „Sozialunion“ gefolgt, aber es wird „geradezu rastlos“ daran gearbeitet, obwohl die re |
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Ein Platz an der Sonne. Die Geschichte der Kolonialreiche, hg. v. Aldrich, Robert. Theiss, Stuttgart 2008. 320 S., Ill. Besprochen von Christoph Holtwisch. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ein Platz an der Sonne. Die Geschichte der Kolonialreiche, hg. v. Aldrich, Robert. Theiss, Stuttgart 2008. 320 S., 250 Abb. Besprochen von Christoph Holtwisch.
Das hier vorgestellte Buch ist im englischen Original im Jahr 2007 unter dem Titel „The Age of Empires“ bei Thames & Hudson in London erschienen. Es richtet sich nicht in erster Linie an das Fachpublikum, sondern an breitere Leserkreise, die ein Interesse an (weit verstandener) Kolonialgeschichte mitbringen. Die Modalitäten und Zyklen von Expansion und Schrumpfung werden ebenso untersucht wie die zugrunde liegenden Ideologien und die – bis heute andauernden – Rückwirkungen auf die Kernstaaten. Der Zugang zu diesem spannenden Themenkomplex wird erleichtert durch eine äußerst leserfreundliche Gestaltung des großformatigen Buches mit nur knappen, im Anhang untergebrachten Anmerkungen und Quellenhinweisen (die für ein Fachpublikum nicht genügen würden). Positiv hervorzuheben sind zudem die zahlreichen – farbigen und sehr gelungenen – Illustrationen. Fast jede Seite ist üppig bebildert, teilweise füllen die Abbildungen und Karten ganze Doppelseiten. Man kann sich dem Buch also nicht nur textlich, sondern auch optisch nähern.
Der konzeptionelle Aufbau des Buches ist sicherlich nicht zwingend und eher konventionell, ermöglicht jedoch durch die Einführung von Robert Aldrich einen schnellen Einstieg in die Thematik und durch die sich anschließenden Kapitel zu den einzelnen Kolonialmächten eine Vertiefung je nach Interesse: „Das Osmanische Reich – ein flexibler Vielvölkerstaat“ (Nicholas Doumanis), „Spanien – der Ursprung des modernen Kolonialismus“ (Josep Fradera), „Portugal – Aufbau eines Kolonialreiches in der Alten und Neuen Welt“ (Jill Dias), „Die Niederlande – ein kleines Land mit imperialen Zielen“ (Ester Captain/Guno Jones), „Skandinavien – Außenseiter des europäischen Kolonialismus“ (Knud J. V. Jespersen), „England – das Imperium der guten Absichten“ (Kirsten McKenzie), „F |
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Ein Staatsstreich? Die Reichsexekution gegen Preußen („Preußenschlag“) vom 20. Juli 1932 und die Folgen. Darstellungen und Dokumente, red. Weiduschat, Gerhard. Bundesrat, Berlin 2007 167 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ein Staatsstreich? Die Reichsexekution gegen Preußen („Preußenschlag“) vom 20. Juli 1932 und die Folgen. Darstellungen und Dokumente, red. Weiduschat, Gerhard. Bundesrat, Berlin 2007 167 S. Besprochen von Wolfgang Pöggeler.
Die europäische Großmacht Preußen ist heute vollständig in der Geschichte versunken, aber dennoch weiterhin Gegenstand des historischen Interesses. Seine Liebhaber sehen eine kontinuierliche territoriale Expansion verbunden mit der Idee einer effektiven, sparsamen und korruptionsfreien Verwaltung, mit religiöser Toleranz, Gewerbefleiß und Aufklärung, mit der Humboldtschen Universität und einer spezifischen Ästhetik (Schinkel, Lenné usw.).
Die Geschichte Preußens zu erzählen, müsste spätestens im 17. Jahrhundert beginnen. Das Ende dieses bemerkenswerten Staates ist nicht erst mit dem Jahr 1947 gekennzeichnet, als die Siegermächte Preußen „auflösten“. Den Anfang vom Ende markiert das Jahr 1871 mit dem Zusammenschluss der deutschen Einzelstaaten ohne Österreich zum Deutschen Reich. Und das Ende vom Ende Preußens war cum grano salis der 20. Juli 1932, der Tag des Preußenschlags.
An diesem Tage wurde der rechtskonservative Reichskanzler von Papen durch Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt - formal mehr schlecht als recht gestützt auf Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung. Papens erste Amtshandlung bestand darin, den SPD-Ministerpräsidenten Braun und den preußischen Innenminister Severing ihrer Ämter zu entheben. Papen selbst übernahm die Dienstgeschäfte des Ministerpräsidenten. Die Verfassungsmäßigkeit dieses unerhörten Vorgehens war im Herbst 1932 Gegenstand eines berühmten Prozesses vor dem Staatsgerichtshof, ist aber weder dort, noch an anderer Stelle überzeugend dargelegt worden. Im Prozess standen sich unter anderem Gerhard Anschütz und Carl Schmitt gegenüber.
Das hier zu besprechende Buch, das auf Betreiben des Deutschen Bundesrates e |
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Elmshäuser, Konrad, Geschichte Bremens (= Beck’sche Reihe, Wissen 2605). Beck, München 2007. 128 S. Besprochen von Gerold Neusser. ZRG GA 126 (2009) |
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Dem Verfasser, durch viele eigene Arbeiten ausgewiesener Direktor des Bremer Staatsarchivs, ist es gelungen, mehr als 1200 Jahre vielschichtiger und reicher bremischer Geschichte, die bislang nur in ausführlichen mehrbändigen Darstellungen zusammengefasst waren, in einem schmalen und gut lesbaren Band der angesehenen Reihe „einzufangen“, eine beachtliche Leistung. Für jedes der deutschen Bundesländer ist ein solcher Band vorgesehen, mit dem vorliegenden sind nun bereits sechs erschienen. Damit wird nicht nur wissenschaftliches Anliegen befriedigt, sondern auch den Bürgern, jungen zumal, die Möglichkeit gegeben, sich auf seriöser wissenschaftlicher Basis über die Geschichte ihres Landes zu informieren. Dies ist gerade heutzutage von besonderer Bedeutung, da die Zahl derjenigen, die das Werden der deutschen Länder und der Bundesrepublik Deutschland miterlebt haben, zusehends abnimmt, andererseits politische Entscheidungen - auf allen Ebenen - nach wie vor, ja mehr denn je, historische Kenntnis erfordern. Jeder, der solche Kenntnis über Bremen neu gewinnen will, wird künftig mit Elmshäusers Buch beginnen müssen. Deutlich wird: Bremen trat in die bekannte Geschichte mit den Sachsenkriegen Karls des Großen und der Furt über die Weser, auf deren höchster Düne dann die Domkirche des Bischofs Willehad errichtet wurde, neben der sich später die Handelssiedlung entwickelte. Diese Bipolarität sollte Jahrhunderte lang die Entwicklung der Stadt - auch zur Reichsfreiheit - ebenso behindern, wie die Interessen der norddeutschen Nachbarn die Bildung eines bedeutenden Territoriums - wie dies süddeutschen Städten wie Ulm und Nürnberg gelang - verhinderten. Immerhin konnte Bremen die Skandinavien-Mission durch bedeutende Bischöfe (Ansgar als „Apostel des Nordens“) vorantreiben und nach der Zerstörung Hamburgs durch die Dänen Sitz d |
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Elzer, Herbert, Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar – Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949-1955 (= Geschichte, Politik & Gesellschaft 8). Röhrig Universitätsverlag, Sankt Ingbert 2007. 1040 S., 84 Ill. Besprochen von Thomas Gergen. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Elzer, Herbert, Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar – Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949-1955 (= Geschichte, Politik & Gesellschaft 8). Röhrig Universitätsverlag, Sankt Ingbert 2007. 1040 S., 84 Ill. Besprochen von Thomas Gergen.
Herbert Elzer ist in den letzten Jahren mit zahlreichen Detailstudien zum Saarreferendum von 1955 in Erscheinung getreten, die verstreut publiziert sind. Über die Rolle wichtiger Landespolitiker aus Baden-Württemberg bei der Europäisierung der Saar hat er genauso geschrieben[1] wie über die Tätigkeit Adolf Süsterhenns, welcher Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts war[2]. Bemerkenswert sind ferner die Studie zum Verhalten Konrad Adenauers in der Saarfrage[3] sowie die Analyse der Saarpolitik der FDP[4].
In seiner nun vorliegenden umfänglichen Studie stellt Elzer die „kleine Wiedervereinigung“ der Saar dar und schlägt damit des Näheren die Brücke zum Zusammenhang mit der in den 1950er Jahren noch im Entstehen begriffenen Einigung Europas.
Prodeutsche Parteien und Teile der Bevölkerung kämpften in Verbänden und Parteien für die Rückkehr der Saar. Dabei richtete sich der Widerstand weniger gegen Frankreich als gegen die Regierung von Ministerpräsident Johannes Hoffmann. Erstmals wertet der Autor den umfänglichen Aktenbestand des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (BMG) aus, der im Bundesarchiv in Koblenz verwahrt wird. Auf dieser neuen Quellenbasis will Elzer zu einer Neubewertung der Hoffmann-Regierung gelangen, die nach seiner Auffassung in vergangenen Studien zu positiv beurteilt worden sei.
Die Großstudie Elzers enthält vier Hauptteile. Im ersten Teil werden die Entstehungsgeschichte der Abteilung III (Westliche Grenzgebiete) des BMG und die Grundzüge der außenpolitischen Konzeption in der Saarfrage skizziert. Die Teile II und III sind zeitlich gestaffelt: Zunächst rückt die Phase bis Som |
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Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 1ff. Metzler, Stuttgart 2004ff. Band 6 (Jenseits-Konvikt). Metzler, Stuttgart 2007. XXII, 1199 Spalten. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Enzyklopädie der Neuzeit, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern hg. v. Jaeger, Friedrich, Band 1ff. Metzler, Stuttgart 2004ff. Band 6 (Jenseits-Konvikt). Metzler, Stuttgart 2007. XXII, 1199 Spalten.
Nach August Friedrich Paulys 1837 begonnener, bis 1852 in sechs Bänden erschienener, seit 1890 von Georg Wissowa neu bearbeiteter, bis 1978 zu 66 Halbbänden, 15 Supplementbänden, einem Register der Nachträge und Supplementbände, einem Index (1980), einem Gesamtregister (1997) und einem systematischen Sach- und Suchregister auf CD-ROM erweiterter Realenzyklopädie des klassischen Altertums (1964-1975 Der kleine Pauly, 1996ff. Der neue Pauly) war ein Lexikon des Mittelalters lange Zeit ein großes Desiderat. Nach seiner zwischen 1977 und 1998 in neun Bänden mit mehr als 36000 Artikeln und einem Registerband erfolgten, von Studienausgabe, Taschenbuchausgabe, CD-ROM und Online-Version begleiteten Verwirklichung musste ein die Neuzeit betreffendes Werk in gleicher Weise erwünscht sein. Seit 2005 sind, im Auftrag des kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern herausgegeben von Friedrich Jaeger, im Verlag Metzler in Stuttgart in kurzer Zeit sechs Bände erschienen, von denen die ersten fünf die Strecken Abendland bis Beleuchtung, Beobachtung bis Dürre, Dynastie bis Freundschaftslinien, Friede bis Gutsherrschaft und Gymnasium bis Japanhandel in der Zeit zwischen 1450 und 1850 behandeln.
Die zehn berücksichtigten Fachgebiete des insgesamt auf 15 Bände und einen Registerband (mit zu erwartenden etwa 4000 Artikeln auf rund 10000 Seiten) angelegten, Personen und Orte als Artikel ausschließenden, durch Interimsregister zu den laufenden Bänden vorab im Internet (http://www.enzyklopaedie-der-neuzeit.de) greifbaren, durch verschiedene Abbildungen aufgelockerten Werkes sind Staat, politische Herrschaft und internationales Staatensystem, globale |
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Enzyklopädie des Mittelalters, hg. v. Melville, Gert/Staub, Martial, 2 Bände. Primus/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008. XIV, 432, VI, 498 S. Besprochen von Arno Buschmann. ZRG GA 126 (2009) |
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Enzyklopädien haben heutzutage Konjunktur. Fast fühlt man sich in das Zeitalter der Aufklärung zurückversetzt, als nach dem Vorbild der großen französischen Enzyklopädie Europa geradezu von einer enzyklopädischen Bewegung erfasst wurde. Auch jetzt erscheinen Enzyklopädien in großer Zahl, sei es von Teilgebieten des Wissens oder sei es von ganzen Wissensbereichen, die unterschiedlich gestaltet sind, die einen alphabetisch angelegt, andere systematisch geordnet, wieder andere in Form von bloßen Reihen von monographischen Darstellungen, die in ihrer Gesamtheit eine enzyklopädische Präsentation des Wissens liefern sollen.
Die Herausgeber der vorliegenden Enzyklopädie des Mittelalters, Gert Melville, Professor für mittelalterliche Geschichte an der TU Dresden und zugleich Direktor der Forschungsstelle für vergleichende Ordensgeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt, und Martial Staub, Professor für mittelalterliche Geschichte an der University of Sheffield, haben einen eigenen Weg gewählt und ihrer Enzyklopädie ein spezifisches Konzept zugrunde gelegt, das von bestimmten geschichtstheoretischen Prämissen ausgeht, die für sie die Grundlage für die Erfassung und Präsentation unseres derzeitigen Wissens über das Mittelalter bilden. Wichtigste dieser Prämissen ist, dass die Geschichte des Mittelalters nicht aus nationalstaatlicher Perspektive zu betrachten und zu erfassen ist, sondern in ihrem europäischen Struktur- und Entwicklungszusammenhang gesehen und aus diesem auch verstanden werden muss. Die regionale Ereignisgeschichte soll demgegenüber zurücktreten und als nachrangig behandelt werden. Zugleich will man die Bedeutung des Nationalstaates für die Erforschung der Geschichte des Mittelalters, die vielfach bis in die Gegenwart die jeweilige |
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Ernst Forsthoff - Carl Schmitt. Briefwechsel 1926-1974, hg. v. Mußgnug, Dorothee/Mußgnug, Reinhard/Reinthal, Angela. Akademie Verlag, Berlin 2007. 592 S., 1 Farbabb., 24 Abb. Besprochen von Bernd Rüthers. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst Forsthoff - Carl Schmitt. Briefwechsel 1926-1974, hg. v. Mußgnug, Dorothee/Mußgnug, Reinhard/Reinthal, Angela. Akademie Verlag, Berlin 2007. 592 S., 1 Farbabb., 24 Abb. Besprochen von Bernd Rüthers.
I. Lehrer und Schüler als Briefpartner in bewegten Zeiten
Carl Schmitt (geb. 1888) als Lehrer und Ernst Forsthoff (geb. 1902) als sein neben Ernst Rudolf Huber wohl bedeutendster Schüler haben die Geschichte des deutschen öffentlichen Rechts, vor allem des Staats- und Verwaltungsrechts im 20. Jahrhundert maßgeblich mitgeprägt. Mit ihren Schriften und durch ihren international zusammengesetzten Schülerkreis wirkten sie zudem weit über die nationalen Grenzen hinaus.
Die Publikation von 359 Briefen (neben Postkarten, Telegrammen und nicht abgesandten Briefentwürfen) aus den beiden Nachlässen ist daher für die historische wie rechtswissenschaftliche Forschung, nicht zuletzt für das Verständnis der Zusammenhänge der Rechtsentwicklung vor und nach 1945 ein Gewinn.
Die Herausgeber Dorothee und Reinhard Mußgnug widmen den beiden Briefpartnern in der Einleitung kurze Bemerkungen über die Personen und ihre Werke. Sie verweisen auf Ähnlichkeiten ihrer Lebensschicksale nach dem Krieg, neben Diffamierung und Kritik den Verlust ihrer Gattinnen und der menschlichen Isolation in unterschiedlicher Schärfe, aber auch das Etikett, Häupter von wissenschaftlichen „Schulen“ zu sein und als Klassiker ihrer Disziplinen zu gelten. Die Skizzen der beiden Lebensläufe umfassen für Schmitt im Hinblick auf die dazu umfangreich vorhandene Literatur 2 Seiten, für Forsthoff 25 Seiten.
II. Der Bruch der Beziehungen zwischen 1934 und 1948
Die Herausgeber gehen zutreffend davon aus, dass das Verständnis der Briefe durch die Kenntnis der Lebenssituationen und der Erlebnisse der Briefschreiber erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht wird. Das trifft nicht nur auf die Nachkriegszeit, sonder vielleicht mehr noch auf die Einstellungen und das Ver |
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Ernst, Wolfgang, Die Einrede des nichterfüllten Vertrages. Zur historischen Entwicklung des synallagmatischen Vertragsvollzugs im Zivilprozess (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 34). Duncker & Humblot, Berlin 2000. 169 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst, Wolfgang, Die Einrede des nichterfüllten Vertrages. Zur historischen Entwicklung des synallagmatischen Vertragsvollzugs im Zivilprozess (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 34). Duncker & Humblot, Berlin 2000. 169 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bearbeitet jemand, so beginnt der bekannte Verfasser, sein Vorwort, ein Thema, für das bereits eine gediegene Monographie vorliegt, sollte er angeben, wodurch sich eine neue, verschiedene Detailstudien zusammenfassende und ergänzende Untersuchung rechtfertigt. Gegenüber dem reifen Erstlingswerk einer der Lichtgestalten des zwanzigsten Jahrhunderts (Cassin, René, De l’exception tirée de l’inexécution dans les rapports synallagmatiques - Exception non adimpleti contractus, Diss. jur. Paris 1914) will er in dreierlei Hinsicht hinausführen. Dies betrifft das antike römische Recht, die hoch- und spätmittelalterliche Rechtswissenschaft und die deutsche Entwicklung seit der frühen Neuzeit.
Im römischen Recht habe erst Justinian randständige Ausnahmeentscheidungen des klassischen Rechts verallgemeinert. Die mittelalterliche Rechtswissenschaft habe eine im justinianischen Recht nur erst postulierte Einrede in eine funktionierende Prozesstechnik umsetzen müssen. In der Neuzeit habe sich Cassin verständlicherweise vorwiegend an Frankreich gehalten und Deutschland nicht besonders betrachtet.
Dementsprechend behandelt der Verfasser sein Thema in drei Teilen, von denen der erste das römische Recht in der Untergliederung in das Recht des Formularprozesses, die Richterbefugnis zur Klägerverurteilung in Kaiserkonstitutionen bis Justinian und das Recht der justinianischen Kompilation betrifft. Im zweiten Teil fasst der Autor die Behandlung der exceptio non adimpleti contractus im Mittelalter und in der Neuzeit bei Glossatoren, Kanonisten, Jacobus de Ravanis, Kommentatoren, französischer Renaissancejurisprudenz, römisch-holländischem Recht, deutscher Rezeptionsj |
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Fälle aus der Rechtsgeschichte, hg. v. Falk, Ulrich/Luminati, Michele/Schmoeckel, Mathias (= Juristische Falllösungen). Beck, München 2008. XVI, 316 S. Besprochen von Christoph Holtwisch. ZRG GA 126 (2009) |
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Das hier vorgestellte Buch ist verfasst von Mitgliedern des Arbeitskreises „Mit den Augen der Rechtsgeschichte“. Es richtet sich in seiner didaktischen Ausrichtung primär an Studierende der Rechtswissenschaft, wobei ein Teil der im Buch gesammelten Fälle bereits für Anfangssemester – in Ergänzung zu einer Grundlagenvorlesung – geeignet sein soll, während sich ein anderer Teil an Fortgeschrittene – beispielsweise mit rechtshistorischem Schwerpunkt oder bei Anfertigung einer Dissertation – richtet (für diese dürften auch die umfangreichen und thematisch gegliederten Literaturhinweise relevant sein). Bereits von den Herausgebern wird – völlig zu Recht – hervorgehoben, dass diese Fallsammlung keine Einführung in die Rechtsgeschichte ersetzen kann, sondern nur als Ergänzung zu systematischen Lehrbüchern gedacht ist.
Allen 18 Fällen ist jeweils eine kurze Vorbemerkung vorangestellt, die deutlich macht, ob der Fall eher für Anfänger oder Fortgeschrittene geeignet ist. Die Vorbemerkung liefert zudem meist eine erste Einordnung des Falles in den Gesamtkomplex Rechtsgeschichte und definiert das Lernziel, was ein problembewusstes Lesen des Falles häufig stark erleichtert. Inhaltlich reichen die Fallstudien von der Antike über das Mittelalter und die Neuzeit bis zur Schwelle des 20. Jahrhunderts. Erfasst werden alle rechtshistorisch relevanten Gebiete, also nicht nur das Zivilrecht und das Strafrecht, sondern z. B. auch das kanonische Recht. Die Fülle der behandelten Themen bei einem gleichzeitigen Zwang zur Beschränkung führt zu einer Fallauswahl, die man zwar auch anders hätte treffen können, die insgesamt jedoch überzeugt, zumal auch bekannte Standardfälle nicht fehlen. Hervorzuheben ist die tiefe Durchdringung der einzelnen Fälle und ihre gelungene – auch |
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Fehrenbach, Elisabeth, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongress (= Grundriss der Geschichte 12), 5. Aufl. Oldenbourg, München 2008. X, 323 S. Besprochen von Stephan Schuster. ZRG GA 126 (2009) |
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Die Bände der im Oldenbourg Verlag erscheinenden Reihe Grundriss der Geschichte, so heißt es im Vorwort der Herausgeber (VII), soll „auch der Nichtfachmann, etwa der Germanist, Jurist oder Wirtschaftswissenschaftler (…) mit Gewinn benutzen“ können. Das von Elisabeth Fehrenbach mittlerweile in der fünften Auflage vorgelegte Studienbuch über die bedeutendste Umbruchphase der europäischen Geschichte erfüllt diesen Anspruch (fast) ohne jede Einschränkung. Dazu trägt zunächst die Aufteilung in drei Teile bei: Auf die Darstellung der Epoche (S. 1-136) folgt der Forschungsteil, der einen umfassenden Einblick in die Grundprobleme und Tendenzen der Forschung gewährt (S. 137-250), sowie eine umfangreiche Übersicht über Quellen und Literatur (S. 257-301). Jeder einzelne dieser Teile hat für sich Bestand. Ohne weiteres ist es möglich, die Lektüre auf die Darstellung zu beschränken, um so einen guten Überblick über die Epoche von 1789 bis 1815 zu erhalten. Zudem ist das schwungvoll und zugleich prägnant geschriebene Werk nun wieder auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Der Forschungsteil wurde um die neuesten Entwicklungen in der wissenschaftlichen Diskussion ergänzt, die Bibliografie berücksichtigt die seit dem Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2000 veröffentlichten Titel. Kritisch anzumerken ist, dass es – obgleich der Titel der Reihe eher eine Art Grundlagenbuch erwarten lässt – zur genussvollen Lektüre des Bandes einer gewissen historischen Vorbildung bedarf. Allzu selbstverständlich setzt Elisabeth Fehrenbach an einigen Stellen die Kenntnis von Daten oder historischen Begebenheiten voraus. Jedenfalls der im Vorwort der Herausgeber erwähnte „Nichtfachmann“ wird sich daher über die im Anhang (S. 303ff.) enthaltene Zeittafel freuen, ebenso wie über das ausführliche Sach- und Pers |
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Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht – Oberlandesgericht Karlsruhe, hg. v. Münchbach, Werner. C. F. Müller, Heidelberg 2003. XIX, 505 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Am 4. Februar 1803 erließ der die Kurwürde über die gewonnene Pfalz erlangende Kurfürst Karl Friedrich von Baden, dessen Bild den Band eröffnet, das erste von insgesamt 13 Organisationsedikten über die kurfürstlich badische Landesorganisation. Mit ihm wurde, wie der anschließende Auszug erweist, die oberste Leitung der Justizpflege und die letzte Entscheidung der Rechtssachen einem - zum 10. Juni 1803 in Bruchsal eingerichteten - Oberhofgericht anvertraut. Von ihm leitete das Oberlandesgericht Karlsruhe 2003 ein zweihundertjähriges Jubiläum ab, das der im Eingang das Gerichtsgebäude und die Gerichtsbezirke Baden-Württembergs zeigende Band feierte.
Am Beginn bietet der als Herausgeber fungierende Oberlandesgerichtspräsident im Vorwort einen kurzen Überblick. Danach folgen zwei etwa gleich gewichtige Teile. Teil 1 betrifft gewissermaßen temporal-vertikal Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft. Teil 2 behandelt demgegenüber eher lokal-horizontal den Zuständigkeitsbereich.
Der erste Teil umfasst 14 Beiträge, die von Reiner Haehling von Lanzenauers Darlegungen zur Geschichte des Oberlandesgerichts Karlsruhe eingeleitet werden. Rolf Stürner geht auf bemerkenswerte Entscheidungen in Zivilsachen ein, während Rolf-Ulrich Kunze die Rechtsprechung in Strafsachen am Beispiel des badischen Kulturkampfs der 1860er Jahre herausgreift. Auf die Nazidiktatur weist Christof Schiller besonders hin, auf die jüdischen Richter dieser Zeit Michael Kißener, der aber auch allgemeiner den badischen Richter zwischen Kaiserreich und Republik ins Auge fasst.
Mit den Präsidenten beschäftigen sich Wilhelm Gohl und Ortwin Henssler/Werner Münchebach, mit dem badischen Notariat, der Staatsanwaltschaft, der Anwaltschaft und der Medienstelle Gerhart Poetzl, Günter Hertweck, Eberh |
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Festschrift für Ulrich Eisenhardt zum 70. Geburtstag, hg. v. Wackerbarth, Ulrich/Vormbaum, Thomas/Marutschke, Hans-Peter. Beck, München 2007. XV, 607 S. Besprochen von Urs Reber. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift für Ulrich Eisenhardt zum 70. Geburtstag, hg. v. Wackerbarth, Ulrich/Vormbaum, Thomas/Marutschke, Hans-Peter. Beck, München 2007. XV, 607 S. Besprochen von Urs Reber.
Ulrich Eisenhardt wirkte als Assistent am Institut für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte der Universität Bonn, wo er sich 1970 bei Hermann Conrad habilitierte. Anschließend lehrte er dort zunächst als Wissenschaftlicher Rat und dann als Professor Zivilrecht und Deutsche Rechtsgeschichte. 1973 hielt er im Rahmen der Zürcher Ausspracheabende von Karl Siegfried Bader einen Vortrag über Entstehung, Entwicklung und Bedeutung der kaiserlichen privilegia de non appellando[1]. 1975 wurde er zum ersten Professor der Fernuniversität in Hagen für die Lehrgebiete Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht ernannt. Seine wissenschaftlichen Wurzeln liegen aber bis heute in der Rechtsgeschichte. Entsprechend beginnt denn die Festschrift auch mit Beiträgen aus Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Das soll Gegenstand der Rezension in dieser Zeitschrift sein: An der Spitze steht ein Beitrag von Hidetake Akamatsu (Okayama/Japan) über „Savignys Vorlesungen der Rechtsgeschichte“. Diese sind im wissenschaftlichen Nachlass nur teilweise erforscht. Der Autor nennt mehrere Quellen, so Manuskripte von Savigny selbst in der Zeit von 1801-1841 (169 Blätter im Marburger Nachlass) und mehrere Nachschriften von studentischer Seite (darunter Jacob Grimm 1803). Savigny geht von der Einheit der Rechtsgeschichte und des Systems aus. Im Unterschied zu Gustav Hugo beschränkt er sich auf das Privat- und Strafrecht und schließt das Staatsrecht aus. Zu den modernen Kodifikationen äußert sich Savigny kritisch: Die Gesetzgeber, die sich rühmen, neue Rechte zu schaffen, können sich von der Geschichte der Vorzeit nicht lösen. Bernhard Diestelkamp berichtet über zwei Prozesse aus Stettin vor dem Hofgericht des deutschen Königs (1427-1434 und 1443) mit interessanten verfassungs- und rechtsgeschichtlichen Ko |
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Festschrift für Wilhelm Brauneder zum 65. Geburtstag. Rechtsgeschichte mit internationaler Perspektive, hg. v. Kohl, Gerald/Neschwara, Christian/Simon, Thomas. Manz, Wien 2008. XII, 730 S. Besprochen von Louis Carlen. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Festschrift für Wilhelm Brauneder zum 65. Geburtstag. Rechtsgeschichte mit internationaler Perspektive, hg. v. Kohl, Gerald / Neschwara, Christian / Simon Thomas. Manz, Wien 2008. 730 S. Besprochen von Louis Carlen.
Die Festschrift umfasst neben den Einleitungsworten der Herausgeber und dem imponierenden Werkverzeichnis Wilhelm Brauneders 45 Beiträge. Sie beginnt mit dem Beitrag von Ludwig Adamovich über „Wege zur Überwindung von Missverständnissen zwischen Rechtspositivismus und Naturrechtslehre“ und dem Hinweis, dass „eine unhistorisch verfahrende Rechtsphilosophie“ „nicht anders als steril sein“ kann. Festgestellt wird, dass die positivierten Menschenrechte, also die Grundrechte, heute an der Stelle des Naturrechts stehen. Günter Baranowski befasst sich mit der Vorgeschichte und dem Inhalt des Entwurfs einer Verfassungsurkunde für Russland von 1804, wobei er den konstitutionellen Projekten Alexanders I. in seinen ersten Herrschaftsjahren besondere Aufmerksamkeit schenkt.
Elisabeth Berger weist auf „Normenvielfalt im liechtensteinischen Privatrecht“ hin, das eine ganze Reihe österreichischer Gesetze, besonders das ABGB, rezipiert hat sowie schweizerisches Recht beginnend 1923 mit dem Zollanschluss an die Schweiz. So entstand eine kleinstaatenspezifische Mischrechtsordnung, was sich auf Rechtsvergleich und die Normenvielfalt bei der Rechtsanwendung und ihre besonderen Probleme auswirkte.
Pio Caroni nennt historische Gründe, die dazu führten, dass privatrechtliche Gesetzbücher in der Forschung bevorzugt wurden und aus welcher faktischen Situation sich das ergab. Er zeigt, wie es dem Strafrecht gelang, zu seiner inhaltlichen und methodischen Eigenständigkeit zu gelangen und wie es zu einer „mehrgleisigen“ Kodifikationsgeschichte kam, „ein Anliegen, das zudem die Einsicht steigert, wonach Kodifikationsgeschichte nur als Teil der Sozialgeschichte erkenntnisfördernd wirkt“. Anhand verschiedener Fälle kann Bernhard Diestel |
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Fischer, Detlev, 150 Jahre badische Amtsgerichte (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Museums 12). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2007. 72 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Detlev, 150 Jahre badische Amtsgerichte (= Schriftenreihe des rechtshistorischen Museums 12). Verlag der Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V., Karlsruhe 2007. 72 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 21. Mai 1845 wurde im Großherzogtum Baden die Rechtspflege in der unteren Instanz von der Verwaltung im engeren Sinne getrennt und ausschließlich dafür bestellten Gerichten übertragen. Mit der Rechtspflege sollten künftig beauftragt sein Amtsgerichte, Handelsgerichte, Bezirksstrafgerichte, Hofgerichte und das Oberhofgericht, vorbehaltlich der durch besondere Gesetze geregelten Gerichtsstände und der den Standesherren in gerichtlichen Strafsachen zukommenden Austrägalinstanz. Bei den Amtsgerichten wurde das Richteramt Einzelrichtern übertragen, während die mehrere Amtsgerichtsbezirke umfassenden Bezirksstrafgerichte in Versammlungen von drei Mitgliedern urteilen sollten.
Mit der Abbildung der entsprechenden Seite des großherzoglich badischen Regierungsblattes beginnt der mit einer Landkarte geschmückte schmale Band über 150 Jahre badische Amtsgerichte. Er bezieht sich auf eine 2007 vom rechtshistorischen Museum Karlsruhe gezeigte Sonderausstellung. Sie geht von § 1 IV des baden-württembergischen Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit aus, nach der das badische Rechtsgebiet aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe mit Ausnahme des 1995 von Heilbronn zu Karlsruhe gekommenen (württembergischen) Amtsgerichts Maulbronn und bestimmten Teilen der Stadt Villingen-Schwenningen (zu Württemberg) besteht.
Den eigentlichen Beginn der badischen Amtsgerichte brachte allerdings erst die ebenfalls abgebildete Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in unterer Instanz vom 22. Juli 1857. Danach wurde die Rechtspflege der Ämter ab 1. September 1857 von 66 selbständigen, namentlich auch vom Verfasser leider nicht aufgeführten Amtsgerichten |
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Fischer, Mattias G., Reichsreform und „ewiger Landfrieden“ - Über die Entwicklung des Fehderechts im 15. Jahrhundert bis zum absoluten Fehdeverbot von 1495 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte N. F. 34). Scientia, Aalen 2007. XIII, 275 S. Besprochen von Arno Buschmann. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Fischer, Mattias G., Reichsreform und „ewiger Landfrieden“ - Über die Entwicklung des Fehderechts im 15. Jahrhundert bis zum absoluten Fehdeverbot von 1495 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte N. F. 34). Scientia, Aalen 2007. XIII, 275 S. Besprochen von Arno Buschmann.
Über das Fehderecht und dessen Entwicklung im Hoch- und Spätmittelalter wie über die mittelalterliche Landfriedensbewegung ist seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts eine beachtliche Forschungsliteratur erschienen, die nicht zuletzt durch Otto Brunners bekannte Monographie „Land und Herrschaft“ entscheidende Impulse empfangen hat. Die erste Auflage dieser Monographie stammt, wie man weiß, aus dem Jahre 1939 und hat vor allem für die Beurteilung des mittelalterlichen Fehdewesens völlig neue Perspektiven eröffnet. Es ist hier nicht der Ort, die zeitbedingten Hintergründe zu erörtern, die den Thesen Brunners tatsächlich oder vermeintlich zugrunde lagen bzw. ihnen zugeschrieben wurden. Nur soviel sei gesagt, dass Brunners Werk das überlieferte Bild des mittelalterlichen Fehdewesens, überhaupt des mittelalterlichen Rechts- und Gerichtswesens entscheidend verändert und der Erforschung des mittelalterlichen Rechts, insbesondere des Verhältnisses von Fehde, Recht und Gericht neue Wege gewiesen hat. Seither kann als gesicherte Erkenntnis angesehen werden, dass die Fehde neben dem Gerichtswesen ein tragendes Element des mittelalterlichen Rechtslebens war und zusammen mit den Gottes- und Landfrieden ein beherrschendes Merkmal des gesamten mittelalterlichen Rechts bildete.
Schwerpunkt in den Darstellungen der bisherigen Forschungsliteratur bildete allerdings nicht die Entwicklung im gesamten Mittelalter, sondern in erster Linie die des Hochmittelalters, während die spätmittelalterliche Entwicklung, namentlich im Reich, eher stiefmütterlich behandelt wurde. Diesem Mangel möchte die vorliegende Arbeit, eine von Wolfgang Sellert in Göttingen betreute rechtsh |
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Floßmann, Ursula, Österreichische Privatrechtsgeschichte, 6. Aufl. Springer, Wien 2008. XXI, 384 S. Besprochen von Gunter Wesener. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Floßmann, Ursula, Österreichische Privatrechtsgeschichte, 6. Aufl. Springer, Wien 2008. XXI, 384 S. Besprochen von Gunter Wesener.
In der sechsten Auflage dieses Standardwerks der österreichischen Privatrechtsgeschichte[1] wurde die bewährte Gliederung beibehalten. Eingearbeitet wurden die neuesten Rechtsentwicklungen, insbesondere im Bereich des Familien- und Erbrechts, sowie die rezente Literatur, so dass sich der Umfang wiederum um etwa 25 Seiten erhöht hat. Berücksichtigt wurde etwa das „neue“ Außerstreitgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 111 vom 12. 12. 2003) sowie das Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 (Vgl. S. 306f. Anm. 2 u. S. 370).
Das Werk zeichnet sich dadurch aus, dass die Entwicklung der einzelnen Rechtsgebiete und Rechtsinstitute regelmäßig bis zur geltenden Rechtslage herangeführt wird. Beleuchtet wird auch stets das geistige, wirtschaftliche und soziale Umfeld des jeweiligen Rechtszustandes (vgl. S. 3).
Wir sind der Verfasserin für die Fortführung dieser gediegenen, zugleich didaktisch vorzüglichen Institutionen- und Dogmengeschichte des österreichischen Privatrechts zu Dank verpflichtet.
Graz Gunter Wesener
[1] Zur 5. Auflage (2005) G. Wesener, ZRG Germ. Abt. 123 (2006) 439; zur 1. Auflage (1983) K. Luig, ZHF 14 (1987) 228f.
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Forschungsband Philipp Lotmar (1850-1922). Colloquium zum 150. Geburtstag Bern 15./16. Juni 2000, hg. v. Caroni, Pio (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 163). Klostermann, Frankfurt am Main 2003. VIII, 193 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Forschungsband Philipp Lotmar (1850-1922). Colloquium zum 150. Geburtstag Bern 15./16. Juni 2000, hg. v. Caroni, Pio (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 163). Klostermann, Frankfurt am Main 2003. VIII, 193 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Frankfurt am Main in einer jüdischen Kaufmannsfamilie geborene Philipp Lotmar wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Göttingen und München (Alois Brinz) 1875 über causa im römischen Recht promoviert und bereits ein Jahr später für römisches Recht habilitiert. 1888 wurde er als Nachfolger Julius Barons nach Bern berufen, wo er am 29. Mai 1922 starb. Sein dortiges langjähriges erfolgreiches Wirken ist der wichtigste Grund für die Würdigung in einem Colloquium, in dem es sowohl um gezielte Vertiefung einzelner Sachfragen wie auch um gelegentliche Sammlung von Auskünften und Einsichten zur Beanwortung der einfachen Frage ging, wie Lotmar bei so deutlichen Verdiensten so gründlich vergessen werden konnte.
Der Erinnerung dienen insgesamt sieben Referate vorzüglicher Sachkenner. Sie beginnen entsprechend dem Entwicklungsgang Lotmars mit dem römischen Recht. Dabei behandelt Josef Hofstetter das romanistische Werk, während Marianne Reinhart ausführlich auf die Berner Romanistik im 19. Jahrhundert insgesamt ausgreift.
Lotmars Arbeitsvertrag hat der von Eberhard Dorndorf erarbeitete Beitrag zum besonderen Gegenstand. Catherine A. Gasser stellt die gesamte Auswirkung Philipp Lotmars auf das schweizerische Arbeitsrecht dar. Jürg Brühwiler versucht einen Vergleich Philipp Lotmars mit dem zweiten bekannten Arbeitsrechtler der Frühzeit, Hugo Sinzheimer.
Über die Dogmatik führen die den Band abschließenden Studien hinaus. Joachim Rückert erweist Philipp Lotmar auch als einen Rechtsphilosophen von Rang. Pio Caroni stellt die Äußerungen Philipp Lotmars und Eugen Hubers zur sozialen Frage vergleichend nebeneinander.
Insgesamt erreicht der mit einem Bild |
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Förster, Günter, Die juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Sozialstruktur ihrer Promovenden (= Studien zur DDR-Gesellschaft 6). Lit, Münster 2001. 566 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Förster, Günter, Die juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit. Die Sozialstruktur ihrer Promovenden (= Studien zur DDR-Gesellschaft 6). Lit, Münster 2001. 566 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Juristische Hochschule war seit 1965 die in der Öffentlichkeit unbekannte, im offiziellen Hochschulverzeichnis nicht enthaltene, zentrale Bildungs- und Forschungsstätte des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, neben der allerdings noch weitere dezentrale Bildungseinrichtungen in der Form von Fachschulen und Schulen einiger Hauptabteilungen bestanden. Die an ihr geschriebenen Arbeiten waren öffentlich nicht zugänglich. Dies hat sich seit dem Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes seit Dezember 1991 geändert.
Seither sind über das Ministerium für Staatssicherheit zahlreiche Veröffentlichungen erschienen. Auch über die Juristische Hochschule gibt es einige Untersuchungen. Da bisher über die im Verhältnis zu den mehr als 90000 hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums sehr geringe Zahl von an der Juristischen Hochschule promovierten Mitarbeitern eine zusammenfassende Darstellung noch fehlte, schließt der Verfasser diese Lücke. Die Anregung hierzu gab ihm Dieter Voigt von der Ruhr-Universität Bochum, welche die Untersuchung 2001 als Dissertation annahm.
Der Verfasser bestimmt zunächst den Gegenstand und die Methode seiner Untersuchung. Danach beschreibt er die Juristische Hochschule und wendet sich nach ersten Ergebnissen der sozialen Herkunft der Promovenden, der Familie der Promovenden, den materiellen Verhältnissen der Promovenden, der Schullaufbahn, der Hochschulausbildung, der beruflichen Laufbahn, den speziellen Tätigkeiten, der gesellschaftspolitischen Tätigkeit, den Auszeichnungen, der Wehrmacht und nationalsozialistischen Organisationen, der Religion, der regionalen Herkunft und der Disziplinierung und dem militärischen Reglement zu. Am Schluss beschrei |
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Französische Könige und Kaiser der Neuzeit 1498-1870. Von Ludwig XII. bis Napoleon III. 1498-1870, hg. v. Hartmann, Peter (= Beck’sche Reihe 1724). Beck, München 2006. 496 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Französische Könige und Kaiser der Neuzeit 1498-1870. Von Ludwig XII. bis Napoleon III. 1498-1870, hg. v. Hartmann, Peter (= Beck’sche Reihe 1724). Beck, München 2006. 496 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
1994 gab Peter C. Hartmann, (inzwischen emeritierter) Professor für allgemeine und neuere Geschichte an der Universität Mainz eine Sammlung vom insgesamt 16 Biographien französischer Könige und Kaiser in gebundener Form heraus, wobei er in der Einleitung seine allgemeinen Überlegungen skizzierte. Erfasst wurden Ludwig XII. (1498-1514, Neithard Bulst), Franz I. (1515-1547, Alfred Kohler), Heinrich II. (1547-1559, Rainer Babel), Franz II. (1559-1560, Rainer Babel), Karl IX. (1560-1574, Rainer Babel), Heinrich III. (1574-1589, Ilja Mieck), Heinrich IV. (1589-1610, Ernst Hinrichs), Ludwig XIII. (1610-1643, Albert Cremer), Ludwig XIV (1643-1715, Klaus Malettke), Ludwig XV. (1715-1774, Peter Claus Hartmann), Ludwig XVI. (1774-1789/1792, Peter Claus Hartmann), Napoleon I. (1799/1804-18114/1815, Hans Schmidt), Ludwig XVIII. (1814-1824, Hans-Ulrich Thamer), Karl X. (1824-1830, Hans-Ulrich Thamer), Louis-Philippe (1830-1848, Michael erbe) und Napoleon III. (1848/184´52-1870, Michael Erbe). Dieser Band kam bei den Lesern offensichtlich gut an und wurde viel verkauft.
Aus diesem Grund entschloss sicher Verlag zu einer zweiten Auflage als Taschenbuch. Dabei war, weil sich der Forschungsstand seit 1994 trotz verschiedener Veröffentlichungen nicht wesentlich verändert hatte, bei den eigentlichen Darstellungen eine Beschränkung auf kleinere Korrekturen möglich. Im Rahmen der Bibliographie wurden die wichtigsten, seit 1994 erschienenen Werke nachgetragen und kurz kommentiert, so dass dieses für das Verständnis der französischen Geschichte hilfreiche Werk in aktueller Fassung wieder greifbar gemacht werden konnte.
Allerdings ist bei dieser Gelegenheit eine geringe Verunsicherung geschaffen worden. Unter den Augen vierer Souveräne lautet de |
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Freund, Judith, Die Wechselverpflichtung im 19. Jahrhundert (= Rechtshistorische Reihe 371). Lang, Frankfurt am Main 2008. 467 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Freund, Judith, Die Wechselverpflichtung im 19. Jahrhundert (= Rechtshistorische Reihe 371). Lang, Frankfurt am Main 2008. 467 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die stattliche, von Sibylle Hofer betreute, im Sommer 2007 von der juristischen Fakultät der Universität Regensburg angenommene und von Hans-Jürgen Becker empfohlene Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich übersichtlich in eine Einleitung, Untersuchungen zur Rechtsnatur der Wechselverpflichtung und eine Schlussbetrachtung. Ihr Inhalt reicht über das plakativ herausgestellte 19. Jahrhundert sogar dadurch noch hinaus, dass einerseits mit Theodor Schmalz noch ein im 18. Jahrhundert berufener Rechtslehrer erfasst wird und andererseits der Sachgegenstand auch über das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs verfolgt wird.
In die Problemstellung führt die Verfasserin mit dem Satz ein: Das 19. Jahrhundert in Deutschland war gekennzeichnet durch die Entstehung eines einheitlichen territorialen Reichs, das seine Anfänge mit dem Staatenbund deutscher Souveräne, dem Deutschen Bund von 1815 nahm, nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866 zur Gründung des Norddeutschen Bundes führte und schließlich 1871, nach dem Sieg gegen Frankreich, als Deutsches Reich, und damit als einheitlicher Bundesstaat, seine vorläufige Vollendung fand. Ihr Überblick über den Forschungsstand ergab: Eine rechtshistorische Studie zu den Theorien der Wechselverpflichtung insgesamt fehlt bislang, die sowohl die Aspekte der Veränderungen durch die neu hinzukommenden Kodifikationen berücksichtigte und die geistige Auseinandersetzung in den neu entstandenen Zeitschriften für das Wechselrecht beinhaltete als auch den Wandel der fraglichen Theorien im Laufe der persönlichen Entwicklung der einzelnen Autoren nachzeichnete. Deshalb wird mit der Arbeit das Ziel verfolgt, die hochkontroverse Auseinandersetzung um die Theorien des Wechselrechts aus rechtshistorischen Sicht zu analysieren, w |
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Fried, Johannes, Zu Gast im Mittelalter. Beck, München 2007. 283 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Fried, Johannes, Zu Gast im Mittelalter. Beck, München 2007. 283 S. Besprochen von Thomas Vogtherr.
Seit langen Jahren ist der Frankfurter Mediävist eine der herausragenden Gestalten der deutschen Mittelalterforschung. Er setzte sich frühzeitig für die Berücksichtigung von Erkenntnissen moderner Neurowissenschaften in der Geschichtsforschung ein. Thesen von der Geschichte als Vorstellungsgeschichte, von der stets gegenwartsabhängigen Konstruktion der Vergangenheit oder von der Erinnerung als einem Filter zwischen dem Ereignis und dem als geschehen Akzeptierten sind es, mit denen er eine traditionell denkende und den Methoden des 19. Jahrhunderts sehr nahe gebliebene Mediävistik mehr als einmal in Aufruhr versetzte, sie wenigstens sprachlos machte. Unumstritten sind Frieds Thesen nicht geblieben, was übrigens ein untrügliches Zeichen dafür ist, dass sie in der Fachwelt eben ernst genommen und deswegen auch intensiv diskutiert wurden und werden. Ob sich Frieds Thesen letztlich durchsetzen und damit den Blick auf die Quellen der Geschichtswissenschaft und den methodischen Umgang mit ihnen so durchgreifend verändern, wie das Fried wohl für nötig halten dürfte, ist einstweilen noch nicht auszumachen.
Der vorliegende Band enthält acht Beiträge, die sich nicht nur diesen Themenkomplexen zuwenden. Ein solcher Nachdruckband – lediglich ein Beitrag ist gänzlich ungedruckt, ein anderer allem Anschein nach in dieser Form ebenfalls nicht zugänglich – bringt nun nicht notwendig Neues, und angesichts der Tatsache, dass den Nachdrucken alle Fußnoten der Erstdrucke genommen wurden, stellt sich auch die Frage nach der wissenschaftlichen Nutzbarkeit. Jedoch seien an dieser Stelle die beiden neuen Texte daraufhin untersucht, inwieweit sie als Lektüre für rechtshistorisch Interessierte empfehlenswert seien.
„Wille, Freiwilligkeit und Geständnis um 1300. Zur Beurteilung des letzten Templergroßmeisters Jacques de Molay“ (S. 208-238) ist eine meis |
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Friedrich, Susanne, Drehscheibe Regensburg. Das Informations- und Kommunikationssystem des Immerwährenden Reichstags um 1700 (= Colloquia Augustana 23). Akademie Verlag, Berlin 2007. 656 S. Besprochen von Gerold Neusser. ZRG GA 126 (2009) |
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Die vorliegende Abhandlung, eine Augsburger Dissertation, ist kein Beitrag zur Ereignis- oder Institutionengeschichte des frühneuzeitlichen Reichstages. Die Verfasserin geht kritisch davon aus, dass es „der klassischen Politik- und Verfassungsgeschichte … nicht gelungen <sei>, das Funktionieren der Reichspolitik und damit das Reich selbst vollständig zu erfassen, da sie den Beziehungsaspekt zu wenig beachtet“. Unter „Einbeziehung der kulturhistorischen Perspektive“ seien die politischen Prozesse zu erfassen, die „von Information und Kommunikation geprägt“ sind. Aus diesem Blickwinkel werden Politik und Diplomatie betrachtet. Die zeitliche Begrenzung „um 1700“ zielt auf einen Zeitraum von etwa drei Jahrzehnten (1683 bis 1713) und gibt dabei die Möglichkeit, eine für die Fragestellung besonders fruchtbare Zeit zu erschließen: Die Verstetigung des Reichstages als eines „Immerwährenden“ führte zu einer „Professionalisierung der Diplomatie“ in Form eines ständigen Gesandtschaftswesens in laufendem Kontakt miteinander zur Einholung und Weitergabe von Informationen. Die zu erwartende Fülle der vor allem auszuwertenden Reichstagsberichte, aber auch der gerade in dieser Zeit vielerlei neuen Nachrichtenmedien machte eine exemplarische Auswahl erforderlich; sie stützt sich auf jeweils einen Reichsstand aus jeder Kurie, das Kurfürstentum Bayern, das Fürstentum Ansbach und die Reichsstadt Augsburg, unter Berücksichtigung der konfessionellen Corpora. Immerhin hat selbst dieses Verfahren zu einem voluminösen Band voller gründlicher und verlässlicher Gelehrsamkeit geführt. Die Verfasserin hat aber nicht bloß mit großer Akribie Material zusammengetragen, sie hat auch Information und Kommunikation als Teil eines Beziehungsnetzes und al |
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Frotscher, Werner/Pieroth, Bodo, Verfassungsgeschichte, 6. Aufl. Beck, München 2007. XXV, 421 S. Besprochen von Christoph Holtwisch. ZRG GA 126 (2009) |
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Der Rezensent ist in der glücklichen Lage, den Entstehungsprozess dieser erstmals 1997 erschienenen und nun bereits in 6. Auflage vorliegenden „Verfassungsgeschichte“ miterlebt zu haben, da er im Wintersemester 1995/1996 als Student im ersten Semester an der Universität Münster an der Vorlesung „Verfassungsgeschichte“ von Bodo Pieroths teilgenommen hat. Da das Buch dem Aufbau der damaligen Vorlesung entspricht, ist zu bestätigen, dass es „aus einer Vielzahl von verfassungsgeschichtlichen Lehrveranstaltungen hervorgegangen“ ist (S. VIII). So wie dem Rezensenten die Vorlesung als eine der klar besseren des Jurastudiums in Erinnerung geblieben ist, ist auch das Buch sehr gut geeignet für die juristische Ausbildung, zumal viele wichtige Quellentexte praktischerweise gleich mit abgedruckt sind.
Die „Verfassungsgeschichte“ beginnt bei den ersten Verfassungen in den USA und Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts und endet mit dem demokratischen Neubeginn bis 1949 nach der NS-Zeit. Angesichts der Zielrichtung des Buches ist die Zurückweisung der (in früheren Rezensionen geäußerten) verständlichen Wünsche nach Stofferweiterung oder -vertiefung nachvollziehbar (S. VII): „Während die einen eine stärkere Berücksichtigung der frühneuzeitlichen, ja sogar der mittelalterlichen Verfassungsentwicklung in Deutschland fordern, halten andere eine weitergehende Einbeziehung der Rechtsentwicklung in den europäischen Nachbarstaaten sowie im Völkerrecht oder eine Fortführung der Verfassungsgeschichte bis zum heutigen Tag für notwendig. Jede Erweiterung und Vertiefung des Stoffes würde aber den Zweck des Buches verfehlen, Jurastudentinnen und Jurastudenten im Umfang einer zwei- bis dreistündigen Vorlesung zu unterrichten; mehr Platz findet ein Grundlagenfach wie die Verfassungsgeschichte in den gegenwärtigen deutschen Studien |
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Fuchs, Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896. Historisch-synoptische Edition, 8 Bände, 2. Aufl. Lexetius, Mannheim 2008. 2538 S. Internetfassung http://lexetius.com/BGB. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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In der juristischen Praxis - so beginnt das kurze Vorwort aller acht Bände - steht der Gesetzesanwender immer wieder vor dem Problem, dass das neue Gesetz auf den alten Fall nicht anwendbar ist. Das unterscheidet die Gegenwart von der Vergangenheit. Aus der Zeit der Handschriften ist der etwa 400000 Wörter umfassende Codex Justinians des Jahres 534 n. Chr. in seiner endgültigen Fassung (Codex repetitae praelectionis) seit fast fünfzehn Jahrhunderten in gleicher Gestalt geblieben, während das knapp 130000 Wörter zählende deutsche Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896 allein in den ersten hundert Jahren seiner Geltung in mehr als hundert Fällen abgeändert wurde (bis 1986 100 Novellierungen, bis 2003 200 und bis Ende 2007 mehr als 220).
Deswegen „muss der Gesetzesanwender die jeweils anwendbare Fassung beschaffen“. Ohne Weiteres zur Verfügung steht ihm dabei jeweils die geltende Fassung des Augenblicks. Dazu kommen die im jeweiligen Gesetzblatt veröffentlichten Änderungen, die sich aber auf die jeweils wenigen geänderten Vorschriften beschränken und die vielen jeweils nicht geänderten Bestimmungen aus arbeitsökonomischen und transparenziellen Gründen nicht anführen.
Wenn die aktuelle Konsolidierung (Fassung) für den alten Fall bedeutungslos ist, ältere Konsolidierungen (Fassungen) mangels Angaben zum Geltungszeitraum der Vorschriften gefährlich und Änderungsgesetze nach Ansicht des Bearbeiters praktisch unlesbar sind, steigt - vor allem für den Rechtsanwalt - das Haftungsrisiko enorm. Deswegen ist es sinnvoll, Gesetze in der Form einer historisch-synoptischen Edition darzustellen. Bei ihr sind sämtliche Fassungen aller Paragraphen für einen bestimmten Zeitraum übersichtlich und integriert mit Angaben zum Inkraf |
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Fuhrmann, Joëlle, Theorie und Praxis in der Gesetzgebung des Spätmittelalters in Deutschland am Beispiel der Ingelheimer Schöffensprüche. Lang, Frankfurt am Main 2001. 172 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Die in Algier 1952 geborene, in Paris das von 1970 bis 1974 währende Studium der Germanistik und Anglistik mit dem Magisterdiplom abschließende, nach jahrelanger Tätigkeit als Übersetzerin und Dolmetscherin in und um Hannover in Amiens 1992 in Germanistik promovierte und danach mit Lehraufträgen in Hannover und Essen betraute Verfasserin nennt als ihre Forschungsschwerpunkte deutsche mittelalterliche Rechtsgeschichte und deutsche mittelalterliche Literatur. Ihr Werk will das besondere Verhältnis der Schöffensprüche zu den übrigen mittelalterlichen Gesetzen veranschaulichen, die Bedeutung der Ingelheimer Schöffensprüche in chronologischer und räumlicher Hinsicht innerhalb des deutschen Territoriums hervorheben und untersuchen, inwiefern die Urteile in juristischer Hinsicht die Übergangszeit widerspiegeln, die sich ab dem 15. Jahrhundert in Deutschland bemerkbar machte und den neuen Zeitgeist der Reformation und der Renaissance ankündigte. Ausgesprochen sachkundig wirkt diese Zielsetzung nicht.
Gegliedert wird die Untersuchung in vier Teile. Am Beginn steht ein historischer und chronologischer Überblick über die Wandlungsformen der Gerichtsbesetzung im Mittelalter, in dessen Rahmen auf Schultheiß und Schöffen bzw. Rachinburgen eingegangen wird. Danach werden Stellenwert und Funktion der spätmittelalterlichen Schöffenurteile am Beispiel der Sprüche des Ingelheimer Oberhofs behandelt, wobei der unter A durchgeführten Charakterisierung der Ingelheimer Schöffen ein B nicht mehr folgt.
Der dritte Teil stellt Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen einigen zivil- und strafrechtlichen Texten und den zeitgenössischen Schöffensprüchen in den Mittelpunkt und geht auf Rechtsfähigkeit, Stellung der Frau, Rechtmäßigkeit der Ehe, untypi |
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Gedächtnisschrift für Jörn Eckert, hg. v. Hoyer, Andreas/Hattenhauer, Hans/Meyer-Pritzl, Rudolf/Schubert, Werner. Nomos, Baden-Baden 2008. 1062 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Jörn Eckert wurde in Rendsburg am 15. Mai 1954 als Sohn eines führenden Polizeibeamten geboren und ist als in Kiel 1991 mit einer Schrift über den Kampf um die Familienfideikommisse in Deutschland für die Fächer bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte, europäische Rechtsgeschichte und Handelsrecht habilitierter Professor und Rektor der Christian-Albrecht-Universität in Kiel nach schwerer Krankheit am 21. März 2006 gestorben. Sowohl in der Neuen Juristischen Wochenschrift (2006, 1329) wie in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte (Germ. Abt. 124 [2007], 908) hat ihm Werner Schubert einen ehrenden Nachruf geschrieben. Zur vollständigeren Würdigung haben Dekan und Fachkollegen seiner Fakultät eine Gedächtnisschrift veröffentlicht, die eine Festschrift vertreten muss, zu der es unter normalen Umständen sicherlich bei Gelegenheit des 60. Geburtstags bereits gekommen wäre, zu der es wegen der Unergründlichkeit des individuellen Einzellebens aber leider nicht mehr kommen konnte.
An ihrem Beginn blickt ein mächtiger Gelehrter im grauen Silberhaar klar und freundlich voll Zuversicht in die Weite. Er strahlt Sachverstand, Selbstbewusstsein und Sympathie gebündelt aus. Er hat vieles erreicht und ist für vieles offen und bereit, solange es ihm nicht von höherer Macht verwehrt wird.
Im Vorwort der deswegen von seiner Fakultät in Anerkennung von Person und Wirken Jörn Eckerts beschlossenen Gedächtnisschrift beschreibt Rudolf Meyer-Pritzl den Geehrten als geradlinigen, unabhängigen Geist, dessen beeindruckender äußeren Erscheinung gleiche innere Größe entsprach, wie sie Universitäten unbedingt benötigen, aber nur sehr selten finden. Wegen seines vorbildlichen Einsatzes für seine Fakultät haben nahezu alle Mitglieder der Fakultät (36) zu dem Werk beigetragen, d |
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Gergen, Thomas, Die Nachdruckprivilegienpraxis Württembergs im 19. Jahrhundert und ihre Bedeutung für das Urheberrecht im Deutschen Bund (= Schriften zur Rechtsgeschichte 137). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 455 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. ZRG GA 126 (2009) |
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Die „isolierte und eigensinnige Nachdruckprivilegienpraxis Württembergs bis 1871“ (S. 22) schließt in dieser vorbildlichen, außerordentlich aufschlussreichen und brillanten Arbeit eine seit langem spürbare Forschungslücke. Württemberg ging mit seinem „Rescript“ von 1815 einen durchaus eigenen Weg, um das Prinzip der merkantilistischen und liberalistischen verlegerischen Nachdruckfreiheit auch im Zeitalter der entstehenden modernen Urheberrechtsgesetzgebung strikt und solange wie möglich aufrecht zu erhalten. Das von Thomas Gergen in seiner Saarbrückener Habilitationsschrift anhand der Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart detailliert erforschte und erstmals systematisch analysierte Privilegiensystem knüpft an den Diskurs um Privileg und Nachdruck im 18. Jahrhundert und an grundlegende Arbeiten, besonders von Gieseke, Vogel, Wadle und Klippel, an. Württemberg ist insofern ein Sonderfall im Deutschen Bund, als es sich jahrzehntelang dem Deutschen Bund und der Reform des Urheberrechts energisch und erfolgreich widersetzte. Gergen entwickelt seine Untersuchung auf dem Hintergrunde der politischen, wirtschaftlichen und verfassungsrechtlichen Ausgangslage im Bund, der Länder und im Königreich Württemberg. Deutlich wird, dass nach wie vor trotz der explizit wirtschaftlichen Intentionen die Verknüpfung mit der Zensur erhalten blieb. Bisher wurde auch noch nie so einleuchtend und konkret die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Rescripts von 1815 auf dem Hintergrunde des Wiener Kongresses beleuchtet. Was einmal als „Ober-Censur-Collegium“ und dann in der Folge der Pressefreiheit als „Geheimer Rat“ und „Königlicher Studienrat“ figurierte, wird zusehends zu einem verwaltungsrechtlichen Ste |
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Gerichtskultur im Ostseeraum - Vierter Rechtshistorikertag im Ostseeraum, 18.-20. Mai 2006 in Greifswald, hg. v. Knothe, Hans-Georg/Liebmann, Marc (= Rechtshistorische Reihe 361). Lang, Frankfurt am Main 2007. 302 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
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Das Wasser kann Land trennen und verbinden zugleich. Aus dieser Erkenntnis heraus ergaben sich schon in frühen Zeiten vielfältige gegenseitige Beziehungen der am Rande der Ostsee lebenden unterschiedlichen Völker, deren Vertiefung mit der Entwicklung der technischen Möglichkeiten seit dem Mittelalter stetig zunahm. Hieran haben vielleicht Jörn Eckert und Kjell Åke Modéer noch vor der Wende zum dritten Jahrtausend angeknüpft und einen Rechtshistorikertag des Ostseeraums ins Leben gerufen.
Er hat sich in Salzau bei Kiel im Jahre 2000 mit den in den Staaten der Ostseeregion bestehenden Rechtsordnungen als solchen, ihrer Geschichte und künftigen Perspektiven befasst. Dem folgte im Lund 2002 die Juristenausbildung vor allem in den juristischen Fakultäten des Ostseeraums. In Helsinki und Turku bildete 2004 der Stand der Juristen im Ostseebereich den Gegenstand der Erörterung.
Generalthema der vierten Zusammenkunft in Greifswald im Mai 2006 war die Gerichtskultur. In diesem Rahmen konnten die 15 Referenten aus Dänemark, Estland, Finnland, Polen, Schweden und Deutschland den Gegenstand ihrer Vorträge frei wählen. Von selbst haben sich hieraus sechs unterschiedlich besetzte Sektionen ergeben.
Mit der Gerichtskultur im Allgemeinen am Beispiel Finnlands befasste sich Pia Letto-Vanamo. Die Gerichtsverfassung hatten Referate Danuta Janickas (Zur Bedeutung des Magdeburger Vorbilds in der städtischen Gerichtsbarkeit Nordpolens - Das Beispiel Kulm und Thorn), Anna Taranowskas (Alte Vorbilder, neue Rechtsgrundlagen, ständige Dilemmas - Die Frage der niederen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Polen 1919-1939), Hans-Georg Knothes (Die oberste Gerichtsbarkeit in Ostpreußen von 1618 bis 1879), Ni |