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Die Gemeinde - Verfassung, Planung, Wirtschaft. Festschrift zum 70. Geburtstag von Heiko Faber, hg. v. Frank, Götz/Langrehr, Heinrich-Wilhelm. Mohr (Siebeck) 2007. XI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009)

Die Gemeinde - Verfassung, Planung, Wirtschaft. Festschrift zum 70. Geburtstag von Heiko Faber, hg. v. Frank, Götz/Langrehr, Heinrich-Wilhelm. Mohr (Siebeck) 2007. XI, 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Heiko Faber wurde als Sohn eines Rechtsanwalts in Wuppertal am 1. Oktober 1937 geboren. Nach dem von einem Gastsemester in Berlin unterbrochenen Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, wo ihn Helmut Ridder besonders beeindruckte, und den beiden juristischen Staatsprüfungen (1963, 1966) wurde er in Bonn 1966 mit dem von Helmut Ridder betreuten Thema Innere Geistesfreiheit und suggestive Beeinflussung promoviert und in Konstanz 1973 mit der von Ridders Schüler Ekkehart Stein betreuten Schrift über das Organisationsrecht in der Planung habilitiert. 1974 nach Frankfurt am Main berufen, wechselte er 1978 nach Hannover, wo er von 1979 bis 2002 Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg im zweiten Hauptamt wurde.

 

Herausgeber und Autoren wollen mit ihrer zum 70. Geburtstag des erfolgreichen Lehrers, Forschers und Richters veröffentlichten Festschrift Person und Werk Heiko Fabers ehren. Diese sind von der interdisziplinären Verbindung von Theorie und Praxis geprägt. Dementsprechend setzt sich der Kreis der Beiträger zusammen.

 

Insgesamt umfasst er 20 Autoren. Deren vielfältige interessante Untersuchungen sind in vier Themenbereiche gegliedert. Sie betreffen den Schutz der kommunalen Selbstverwaltung (Ekkehart Stein, Walter Schmidt, Jörg-Detlef Kühne, Klaus Otto Nass, Horst Callies, Heinrich-Wilhelm Langrehr, Hans-Ernst Folz), kommunale Verfassung – Die Verantwortung der Amtsträger – Wahlen im Rechtsvergleich (Axel Saipa, Jens Lehmann, Götz Frank), kommunale Planung (Wolfgang Schrödter, Rainer Wolf, Hans Karsten Schmaltz, Hartmut Fischer) und die kommunale Wirtschaft (Kay Waechter, Hubert Treiber, Konrad Hummel, Heinrich Ganseforth, Ernst-Wilhelm Luthe, Otwin Massing).

 

Davon befasst sich beispielsweise Horst Callies ausdrücklich mit der Lage der städtischen Selbstverwaltung in der Spätantike. Daneben sind auch alle anderen Beiträge zumindest zeitgeschichtliche Dokumente über jüngste Entwicklungen im Bereich des Gemeinderechts. Dementsprechend erscheinen in den Titeln vielfache Vokabeln wie unterwegs, Entwicklung oder Wandel.

 

Abgeschlossen wird der gefällige Band mit einem Verzeichnis der Veröffentlichungen des Geehrten, zu denen auch ein 1987, 1989, 1992 und 1995 aufgelegtes Lehrbuch des Verwaltungsrechts zählt. Das Werksverzeichnis lässt die Entwicklung eines bedeutenden, nicht nur rechtssoziologisch, sondern auch rechtsgeschichtlich besonders interessierten Kommunalrechtlers der Gegenwart in Werken wie Vierzig Jahre Grundgesetz oder Ludwig Büchner (1824-1899) unmittelbar erkennen. Möge ihm seine Leistung und deren Würdigung den gebührenden Platz in der deutschen Gelehrtengeschichte dauerhaft sichern.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler