Original Ergebnisseite.

Fälle aus der Rechtsgeschichte, hg. v. Falk, Ulrich/Luminati, Michele/Schmoeckel, Mathias (= Juristische Falllösungen). Beck, München 2008. XVI, 316 S. Besprochen von Christoph Holtwisch. ZRG GA 126 (2009)

Fälle aus der Rechtsgeschichte, hg. v. Falk, Ulrich/Luminati, Michele/Schmoeckel, Mathias (= Juristische Falllösungen). Beck, München 2008. XVI, 316 S. Besprochen von Christoph Holtwisch.

 

Das hier vorgestellte Buch ist verfasst von Mitgliedern des Arbeitskreises „Mit den Augen der Rechtsgeschichte“. Es richtet sich in seiner didaktischen Ausrichtung primär an Studierende der Rechtswissenschaft, wobei ein Teil der im Buch gesammelten Fälle bereits für Anfangssemester – in Ergänzung zu einer Grundlagenvorlesung – geeignet sein soll, während sich ein anderer Teil an Fortgeschrittene – beispielsweise mit rechtshistorischem Schwerpunkt oder bei Anfertigung einer Dissertation – richtet (für diese dürften auch die umfangreichen und thematisch gegliederten Literaturhinweise relevant sein). Bereits von den Herausgebern wird – völlig zu Recht – hervorgehoben, dass diese Fallsammlung keine Einführung in die Rechtsgeschichte ersetzen kann, sondern nur als Ergänzung zu systematischen Lehrbüchern gedacht ist.

 

Allen 18 Fällen ist jeweils eine kurze Vorbemerkung vorangestellt, die deutlich macht, ob der Fall eher für Anfänger oder Fortgeschrittene geeignet ist. Die Vorbemerkung liefert zudem meist eine erste Einordnung des Falles in den Gesamtkomplex Rechtsgeschichte und definiert das Lernziel, was ein problembewusstes Lesen des Falles häufig stark erleichtert. Inhaltlich reichen die Fallstudien von der Antike über das Mittelalter und die Neuzeit bis zur Schwelle des 20. Jahrhunderts. Erfasst werden alle rechtshistorisch relevanten Gebiete, also nicht nur das Zivilrecht und das Strafrecht, sondern z. B. auch das kanonische Recht. Die Fülle der behandelten Themen bei einem gleichzeitigen Zwang zur Beschränkung führt zu einer Fallauswahl, die man zwar auch anders hätte treffen können, die insgesamt jedoch überzeugt, zumal auch bekannte Standardfälle nicht fehlen. Hervorzuheben ist die tiefe Durchdringung der einzelnen Fälle und ihre gelungene – auch dogmatische – Einordnung in die Gesamtthematik.

 

Insgesamt hinterlässt das Buch „Fälle aus der Rechtsgeschichte“ aufgrund der fachlichen Exzellenz und der gelungenen Didaktik einen sehr guten Eindruck. Die im Vorwort von den Herausgebern hervorgehobenen Maßnahmen der Qualitätssicherung haben sich offensichtlich bewährt. Zu bezweifeln ist allenfalls, ob ein derart ein die Tiefe gehendes Buch wirklich viele Studierende auch schon in den Anfangssemestern ansprechen kann. Dies wäre freilich zu wünschen, da das geistige Rüstzeug, das hier vermittelt wird, einen beachtlichen und wichtigen Hintergrund auch für andere Bereiche der juristischen Ausbildung bieten kann.

 

Vreden                                                                                                   Christoph Holtwisch