Gedächtnisschrift für Jörn Eckert, hg. v. Hoyer, Andreas/Hattenhauer, Hans/Meyer-Pritzl, Rudolf/Schubert, Werner. Nomos, Baden-Baden 2008. 1062 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009)
Gedächtnisschrift für Jörn Eckert, hg. v. Hoyer, Andreas/Hattenhauer, Hans/Meyer-Pritzl, Rudolf/Schubert, Werner. Nomos, Baden-Baden 2008. 1062 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Jörn Eckert wurde in Rendsburg am 15. Mai 1954 als Sohn eines führenden Polizeibeamten geboren und ist als in Kiel 1991 mit einer Schrift über den Kampf um die Familienfideikommisse in Deutschland für die Fächer bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte, europäische Rechtsgeschichte und Handelsrecht habilitierter Professor und Rektor der Christian-Albrecht-Universität in Kiel nach schwerer Krankheit am 21. März 2006 gestorben. Sowohl in der Neuen Juristischen Wochenschrift (2006, 1329) wie in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte (Germ. Abt. 124 [2007], 908) hat ihm Werner Schubert einen ehrenden Nachruf geschrieben. Zur vollständigeren Würdigung haben Dekan und Fachkollegen seiner Fakultät eine Gedächtnisschrift veröffentlicht, die eine Festschrift vertreten muss, zu der es unter normalen Umständen sicherlich bei Gelegenheit des 60. Geburtstags bereits gekommen wäre, zu der es wegen der Unergründlichkeit des individuellen Einzellebens aber leider nicht mehr kommen konnte.
An ihrem Beginn blickt ein mächtiger Gelehrter im grauen Silberhaar klar und freundlich voll Zuversicht in die Weite. Er strahlt Sachverstand, Selbstbewusstsein und Sympathie gebündelt aus. Er hat vieles erreicht und ist für vieles offen und bereit, solange es ihm nicht von höherer Macht verwehrt wird.
Im Vorwort der deswegen von seiner Fakultät in Anerkennung von Person und Wirken Jörn Eckerts beschlossenen Gedächtnisschrift beschreibt Rudolf Meyer-Pritzl den Geehrten als geradlinigen, unabhängigen Geist, dessen beeindruckender äußeren Erscheinung gleiche innere Größe entsprach, wie sie Universitäten unbedingt benötigen, aber nur sehr selten finden. Wegen seines vorbildlichen Einsatzes für seine Fakultät haben nahezu alle Mitglieder der Fakultät (36) zu dem Werk beigetragen, das damit die Bandbreite der an ihr betriebenen Forschungen widerspiegelt. Weil Jörn Eckert das alle zwei Jahre stattfindende rechtshistorische Wochenende in Sehlendorf an der Ostsee besonders am Herzen lag, sind neben den Angehörigen der Kieler rechtswissenschaftlichen Fakultät auch einige der regelmäßig an diesen Zusammenkünften teilnehmenden Rechtshistoriker in diesem Band vertreten.
Viele der Beiträge knüpfen an die Forschungsschwerpunkte Jörn Eckerts an. In der Rechtsgeschichte waren dies vor allem die kritische Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und mit den Rechtsentwicklungen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 und die Geschichte der Rechtswissenschaft seiner Heimatuniversität. Daneben war Jörn Eckert aber auch gleichgewichtig im geltenden Zivilrecht ausgewiesen und stellte sich ihm in Theorie und Praxis auf allen Gebieten des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit besonderem Interesse für Verbraucherschutzrecht und Reisevertragsrecht.
Die insgesamt 57 Beiträge sind gleichwohl - von zwei Ausnahmen abgesehen - alphabetisch nach den Verfassern geordnet. Vorweg beschreibt der gütige Lehrer Hans Hattenhauer einfühlsam und dankbar seinen Weg mit Jörn Eckert zwischen 1976 und 2006 und hebt dabei besonders die vorbildliche Lauterkeit seines frommen und getreuen Jörn hervor. Götz Landwehr schildert in einer erweiterten Fassung seines Gedenkvortrages in der akademischen Gedächtnisfeier ausführlich und sorgfältig den Weg und die Leistungen Jörn Eckerts als Rechtshistoriker in der Nachfolge Max Pappenheims, Karl August Eckhardts, Eugen Wohlhaupters, Joachim Gernhubers, Robert Scheyhings und Hans Hattenhauers seit seiner modernrechtlichen Promotion über den objektiven Beobachter in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 19. Mai 1983.
Auf die Vielzahl der ganz unterschiedlich ausgerichteten Beiträge von Robert Alexy, Okko Behrends (Das Kunstwerk in der Eigentumsordnung oder - Der Kunstbegriff der vorklassischen Jurisprudenz im Rahmen ihrer Weltdeutung), Klaus Blaschke, Jürgen Brand (Die Rechtsprechung des rheinischen Appellationsgerichtshofes zum Judendekret Napoleons vom 17. März 1808 und zum mosaischen Recht), Jost Delbrück (Von den Anfängen der Völkerrechtssoziologie), Ina Ebert, Dorothee Einsele, Wolfgang Ewer (Der Anwalt im Verwaltungsrecht im Wandel der Zeiten), Michael Fischer, Martin Gerecke/Julia Maria Valentin, Thomas Giegerich, Christian Hattenhauer (Das Weseler speculum consulum [um 1500]), Horst-Eberhard Henke, Elke Herrmann, Heinz Holzhauer (Nachlasssache Richard Wagner), Andreas Hoyer (Strafrechtswissenschaft und Nationalsozialismus), Gerhard Igl, Uwe Jenisch, Joachim Jickeli (Das Kartellrecht in der Weimarer Republik), Walter Klappstein, Hans-Georg Knothe (Die Entwicklung des ehelichen Güterrechts in der Mark Brandenburg auf Grund der joachimischen Konstitution von 1527), Ralf Krack, Thomas Krause (Eine Wanderung durch irländische Gefängnisse), Peter Kreutz, Maximiliane Kriechbaum (Urteilsbegründung in der mittelalterlichen Rechtslehre), Sebastian Kubis (Zur Entwicklung des urheberrechtlichen Übersetzungsrechts), Gerhard Lingelbach (Robert Graf Hue de Grais - gelehrter Praktiker in preußischen Staatsdiensten), Rudolf Meyer-Pritzl (Die Kieler Schule und das römische Recht), Kjell ‰. Modéer (Young Men Go West!), Martin Nolte, Hartmut Oetker, Heribert Ostendorf, Rainer Polley (Streiflichter auf Reformen des Gerichtsverfassungsrechts und des Zivilprozessrechts im hessischen Raum im Verlauf des 19. Jahrhunderts), Tilman Repgen, Dieter Reuter, Andreas Roth (Die elterliche Ehewilligung im ausgehenden 18./Anfang des 19. Jahrhunderts), Thomas Rotsch, Haimo Schack, Frank L. Schäfer (Ius commune Germanicum), Martin Josef Schermaier, Christoph M. Scheuren-Brandes (For the Chancery doth supply the Law and does not cross it), Utz Schliesky (Der Verfassungsbegriff bei Niels Nicolaus Falck (1784-1850), Edzard Schmidt-Jortzig, Jan Schröder (Zur Entwicklung des Rechtsbegriffs in der Neuzeit), Werner Schubert (Die Entstehung des Adoptionsgesetzes vom 2. Juli 1976 unter besonderer Berücksichtigung der Einwilligungserfordernisse und der Aufhebungsmöglichkeiten), Stefan Smid, Ditlev Tamm (Poul Johannes Jørgensen und die dänische Rechtsgeschichte), Alexander Trunk, Georg-Christoph von Unruh (Rechtsgeschichte zum Anschauen), Hein Wagner, Ralph Weber, Birgit Weitemeyer, Felix Welti (Die Benachteiligung und Ermordung behinderter Menschen im Nationalsozialismus und ihre rechtliche Aufarbeitung in der Bundesrepublik Deutschland), Andreas Zimmermann (Rechtswissenschaft in Zeiten von Diktatur und Demokratie am Beispiel Wilhelm Wengler) und Reinhard Zimmermann kann an dieser Stelle naturgemäß im Einzelnen nicht eingegangen werden. Insgesamt entspricht sie aber sehr gut den Interessen und Leistungen des Geehrten, dem sich alle für die gemeinsame Zeit auch über den Tod hinaus tief verpflichtet fühlen. Sein umfangreiches literarisches Erbe ist in einem Schriftenverzeichnis (1047-1053) und in einer Übersicht über von ihm betreute Habilitationen (Ina Ebert) und Dissertationen zum dauerhaften Gedächtnis zusammengefasst.
Innsbruck Gerhard Köbler