Greif, Gideon/Levin, Itamar, Aufstand in Auschwitz. Die Revolte des jüdischen „Sonderkommandos“ am 7. Oktober 1944, aus dem Hebräischen v. Greif, Beatrice. Böhlau, Wien 2015. 389 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Auschwitz ist der berüchtigte Ort eines Konzentrationslagers in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in dem Deutschen Reich, in dem unter dem im April 1947 erhängten Kommandanten Rudolf Höß mehr als 500000 Menschen bzw. insgesamt mehr als eine Million Juden getötet bzw. ermordet wurden. Es ist bereits vielfach Gegenstand eindringlicher Untersuchungen gewesen. Das vorliegende, in 29 Abbildungen veranschaulichende Werk behandelt einen Sonderaspekt, den die Verfasser an dem Beginn ihrer Einleitung in die Worte kleiden „dies war wohl das Letzte, was der SS-Mann, Scharführer Hubert Busch, erwartet hatte“.
Der aus einer deutschen Familie kommende, in Tel Aviv 1951 geborene Gideon Greif wurde in seiner Heimatstadt in jüdischer Geschichte ausgebildet, 2001 in Wien in moderner Geschichte promoviert und arbeitet an dem Shem Olam-Institut für Bildung, Dokumentation und Forschung zu Religiosität und dem Holocaust in Israel sowie an der Foundation for Holocaust Education Projects in Miami. Sein journalistischer Mitautor ist etwa 1999 durch einer Arbeit über die Konten von Auschwitzopfern bei Schweizer Banken literarisch hervorgetreten, Gemeinsam gehen sie detailliert dem vernichtenden Feuer und der anschließenden Stille nach.
Gegliedert ist das bedrückende, dem Andenken an die teilweise unbekannten Opfer gewidmete Buch in sieben Kapitel. Sie betreffen unter Überschriften wie „Leichen, Leichen, Leichen, Leichen, reinwerfen, reinwerfen, verbrennen, verbrennen, verbrennen, verbrennen“ das Sonderkommando im Lager Auschwitz-Birkenau, die allgemeine Untergrundbewegung und ihr Verhalten gegenüber den jüdischen Häftlingen, die jüdische Untergrundbewegung in Auschwitz und in Auschwitz-Birkenau, die nur geplanten, aber nicht |
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Deter, Gerhard, Zwischen Gilde und Gewerbefreiheit Band 1 Rechtsgeschichte des selbständigen Handwerks im Westfalen des 19. Jahrhunderts (1810-1869), Band 2 Rechtsgeschichte des unselbständigen Handwerks im Westfalen des 19. Jahrhunderts (1810-1869 (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Beiheft 230, 1, 2). Steiner, Stuttgart 2015. 393, 482 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem kurzen Vorwort des Verfassers zeigte ihm die Beschäftigung mit dem Handwerksrecht im Rahmen seiner von Hans-Jürgen Teuteberg in Münster angeregten, 1986 abgeschlossenen Dissertation über Handwerksgerichtsbarkeit zwischen Absolutismus und Liberalismus – zur Geschichte der genossenschaftlichen Jurisdiktion in Westfalen im 18. und 19. Jahrhundert, dass die Frage nach den Wirkungen des Handwerksrechts des 19. Jahrhunderts bislang kaum gestellt und noch viel weniger beantwortet wurde. Um diese Lücke zu schließen, begann er während seiner Jahre als Mitarbeiter Heinz Holzhauers eine entsprechende Untersuchung, die entscheidend durch ein großzügiges Habilitationsstipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wurde.
Allerdinges verhinderte in der Folge seine herausfordernde Berufstätigkeit in dem wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestags für längere Zeit die Fertigstellung. Der erste Band der Arbeit konnte aber im Sommersemester 2011 von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin als Habilitationsschrift angenommen werden. Nach seinem Erscheinen erregte er unmittelbar das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten, doch kann in Ermangelung eines verfügbaren Rezensionsexemplars zumindest vorläufig nur der Herausgeber in wenigen Sätzen auf das zweibändig ausgelegte Werk hinweisen.
Gegliedert ist es im ersten Band nach einer Einleitung über Gewerbefreiheit und Industrialisierung als Forschungsproblem der Rechtsgeschichte, das Forschungsziel, die Quellenlage und das methodische Vorgehen in sechs T |
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Eisenbahn zwischen Markt und Staat in Vergangenheit und Gegenwart, hg. v. Miram, Frank/Schmoeckel, Mathias (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 14). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XIII, 146 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Eisenbahn zwischen Markt und Staat in Vergangenheit und Gegenwart, hg. v. Miram, Frank/Schmoeckel, Mathias (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 14). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XIII, 146 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der alte Traum des Menschen, sich und seine Güter mit geringstmöglicher Anstrengung von einer Stelle zu einer anderen Stelle befördern zu lassen, konnte 21 Jahre nach Inbetriebnahme der ersten Dampflokomotive in England im Jahre 1825 in der Form einer ersten öffentlichen Eisenbahn (Stockton and Sarlington Railway) verwirklicht werden. Seitdem sind weltweit zahllose Eisenbahnlinien gebaut, betrieben und manchmal auch stillgelegt worden. In dem Jahre 2014 feierte die Deutsche Bahn AG ihr 20jähriges Jubiläum als privatrechtliches Unternehmen und nahm dies zum Anlass für ein wissenschaftliches Kolloquium in Bonn, was die Herausgeber als weder zufällig noch unpassend einstufen, ist doch die B9 eine der ältesten Straßen Deutschlands, der Rhein die verkehrsreichste Verkehrsstraße Europas oder der Welt und Mathias Schmoeckel in Bonn tätig.
Zusammen mit dem Leiter des Bereichs Wirtschaft, Politik und Regulierung bei der Deutschen Bahn AG in Berlin legt er die Beiträge dieses Kolloquiums in einem schlanken Sammelband vor. Insgesamt enthält er nach einem Avant-propos und einem Vorwort neun Studien. Dabei führen Andrea Berndt und Roman Michalczyk zunächst in die Thematik ein, in der privates Gewinnstreben mit öffentlichen Belangen verknüpft ist.
Danach schildert etwa Werner Schubert die Motive der Verstaatlichung der (zunächst auf Grund des Gewinnstrebens privaten) Eisenbahn in Preußen 1879/1880, während Rainer Freise die Deutsche Bundesbahn zwischen Staat und Markt betrachtet und Gerd Aberle Motive und Instrumente der Bahnreform des Jahres 1994 darlegt. In der Folge werden die Führung der Deutschen Bahn als Wirtschaftsunternehmen, Transportwege als Staatsaufgabe, Finanzierung und Regulierung der Eisenbahninfrastrukt |
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Der „Ungläubige“ in der Rechts- und Kulturgeschichte des 18. Jahrhunderts, hg. von Kronauer, Ulrich/Deutsch, Andreas (= Akademiekonferenzen 20). Winter, Heidelberg 2015. 490 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Wo immer Glaube besteht, liegt der Unglaube als sein Gegenteil nahe. Dem Wesen des Menschen entspricht dabei vielfach das Denken in Gegensätzen insofern, als er seine Einsicht als zutreffend bejaht, die abweichenden Ansichten andererer aber eher als unzutreffend ablehnt. Wäre er friedlich, könnte er es dabei wohl ohne Schaden sein Bewenden haben lassen, da ihm aber die Aggressivität immanent zu sein scheint, „schlägt er immer wieder vielen, die nicht seine Brüder sein wollen, den Schädel ein“.
Der vorliegende Band will aus der Erfahrung der Gegenwart von Mord und Tod nach seinem kurzen Vorwort den Blick auf das 18. Jahrhundert lenken, in dem auch im Heiligen römischen Reich um Glauben und Unglauben heftig gerungen wurde. Eine diesbezügliche Tagung wurde durch die Heidelberger Akademie der Wissenschaften ermöglicht und im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern in dem Akademieprogramm mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Baden-Württemberg erarbeitet. Das daraus gewonnene stattliche Ergebnis setzt sich aus insgesamt 18 vielfältigen Einzelstudien zusammen.
Nach den Einführungen in den Themenkreis durch den Herausgeber Ulrich Kronauer und Jürgen Weitzel wird zunächst der Fremde als Ungläubiger an Hand von Sklaverei, Grönlandmission, Herrenhuter Brüdergemeine im Baltikum und den iura christianorum in den Kreuzzügen sowie im Werwolf betrachtet. Dem folgen Aufklärer und Gegenaufklärer im 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung der Mythologie und der Geheimbünde sowie Freigeister und Zweifler bis zu Mephisto und Faust, während am Ende auf die religiöse Toleranz als bleibende Herausforderung hingewiese |
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Schaub, Harry Carl, Abwehr-General Erwin Lahousen. Der erste Zeuge beim Nürnberger Prozess, aus dem Englischen von Moll, Martin. Böhlau, Wien 2015. 312 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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In schwierigen Zeiten kann ein Menschen leicht in schwierige Lagen kommen und dabei gleichzeitig auf verschiedene Seiten geraten. In diesem Sinne befasst sich nach dem Vorwort der amerikanische Autor Harry Carl Schaub, ein Freund Österreichs, mit dem Leben des österreichischen Generalstabsoffiziers Erwin (Heinrich René) Lahousen (Edler) von Vivremont (Wien 25. 10. 1897-Innsbruck 24. 2. 1955), der sich in dem ersten Weltkrieg und dem zweiten Weltkrieg als Soldat bewährt hat. Ursprünglich aus Osnabrück kommend, hatte sich die Familie nach Teilnahme an erfolgreichen Kämpfen um Belgrad 1789 in Linz niedergelassen und war 1880 in den Adel erhoben worden.
Auf Grund mehrfacher Verwundung wurde Erwin Lahousen zwar später ein entschiedener Kriegsgegner, diente aber in Volkswehr und Berufsheer in Österreich und stieg bis 1935 zum Oberstleutnant auf. Nach der Übernahme in die Wehrmacht des Deutschen Reiches leitete er ab 1. 1. 1939 die Abteilung II (Sabotage und Zersetzung) des Amtes Ausland/Abwehr. Nach dem kurzen Vorwort Peter Brouceks hatte er moralische Grundsätze, die ihn befähigten, als einer der engsten Mitarbeiter in seinem Amte die Einsätze der Division „Brandenburg“ ebenso vorzubereiten wie zum Zwecke einer politisch-militärischen Arbeit für Mitteleuropa in Deutschland, in Wien, in Ungarn, in Spanien oder in Frankreich zur Verfügung zu stehen. Ein von ihm mitgeplantes Attentat auf Adolf Hitler scheiterte am 13. März 1943 nur aus technischen Gründen.
Das vorliegende interessante Werk gliedert sich in insgesamt 13 Kapitel. Sie beginnen mit dem Zeugnis in dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess, folgen danach aber dem chronologischen Ablauf der Ereignisse vom Dienst für den Kaiser bis zu Stauffenbergs Attentat und der Rache des Reichssicherheitsh |
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Eichler, Frank, Das Esslinger Statutenbuch oder vom Landrecht zum Stadtrecht – ein Versuch. Boysen + Mauke, Hamburg 2014. 123 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Frank Eichler, der in den letzten Jahren verschiedene Veröffentlichungen zum Hamburger Ordeelbook vorgelegt hat, nahm einen Besuch in Esslingen/Neckar zum Anlass, sich dem dortigen Stadtrecht zu nähern. Nach Ausführungen zum Landrecht und Stadtrecht, die für eine populärwissenschaftliche Veröffentlichung gerade noch hinzunehmen sind, geht er auf das Statutenbuch der Stadt Esslingen ein, dessen Anlage 1491 begonnen wurde. Bei seiner Erwähnung wären Angaben zur äußeren Beschreibung einschließlich der Archivsignatur, wie sie seit langer Zeit bei Editionen Standard sind, zu erwarten gewesen. Hier wäre dann auch eine Angabe des Inhalts mit den entsprechenden Angaben zum Umfang der Gegenstände im Einzelnen am Platze gewesen und nicht nur ein Verweis auf eine Arbeit Otto Borsts. Den Hauptteil der Arbeit (S. 38-74) füllt eine Transkription der Blätter 1-13 des Statutenbuches. Leider ist nicht erkennbar, aus welchen Überlegungen heraus diese Seiten ausgewählt sind. Zwar hat sich der Verfasser entschieden, die Editionsgrundsätze der ‚Deutschen Texte des Mittelalters‘ in der Fassung von 1934 nicht anzuwenden, sondern hat eine eigene Textgestaltung (S. 37) gewählt. Für derartige Texte ist es indes seit Jahrzehnten üblich, sich an den ‚Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen‘ des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine zu orientieren. Dem Text des Statutenbuches gibt der Autor eine Übertragung ins Neuhochdeutsche bei. Der Abdruck des Autors erlaubt es leider nicht, die Korrektheit des Abdruckes zu überprüfen, da keine Seite des Statutenbuches abgebildet ist. Gerade zu Stellen, die der Autor nicht klären konnte, und daher in eckige Klammern mit Fragezeichen einschließt, wäre eine Abbildung dem interessierten Leser hilfreich gewesen. Bei den Erläuterungen zum |
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Bonnett, Alastair, Die seltsamsten Orte der Welt. Geheime Städte – Verlorene Orte – Wilde Plätze – Vergessene Inseln, 2. Aufl. Beck, München 2015. 296 S., 9 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bonnett, Alastair, Die seltsamsten Orte der Welt. Geheime Städte – Verlorene Orte – Wilde Plätze – Vergessene Inseln, 2. Aufl. Beck, München 2015. 296 S., 9 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch war von Anfang an auf Grund seines Verstandes außer an dem bereits Vertrautem auch an Neuem interessiert. In diesem Rahmen hatte nicht nur das Wichtige einen besonderen Platz, sondern auch das Seltsame. Von daher erweckt ein Werk über die seltsamsten Orte der Welt auch noch in der Wissen an sich in bisher unbekanntem Ausmaß bietenden Gegenwart unmittelbares Interesse.
Der 1964 geborene Verfasser des vorliegenden, von Andreas Wirthensohn aus dem Englischen übertragenen Werkes ist anscheinend literarisch erstmals 1993 mit einer Untersuchung über Radicalism, anti-racism and representation hervorgetreten. Derzeit wirkt er als Professor of Social Geography an der Universität Newcastle. Insgesamt sind ihm rund 50 besonders seltsame Orte aufgefallen, auf die bereits vor einer ausführlicheren Rezension eines sachkundigen Rezensenten hingewiesen werden kann.
Gegliedert ist die Sammlung in insgesamt acht Abschnitte. Sie betreffen verlorene Orte wie Sandy Island, das alte Mekka oder die (durch den Menschen aus dem früheren Aralsee geschaffene) Aralkum-Wüste, versteckte Geographien wie den Nordfriedhof in Manila, Niemandsländer wie die Verkehrsinsel, Geisterstädte wie den archäologischen Park des unfertigen Sizilien, Ausnahmeräume wie den Berg Athos, Enklaven und abtrünnige Nationen wie das Vereinigte Königreich der Lunda oder Gagausien, schwimmende Inseln wie „The World“ und vergängliche Orte wie das Parkdeck am Flughafen von Los Angeles. Mit ihnen hat der Verfasser bei interessierten und neugierigen Lesern insgesamt offensichtlich einen vollen Treffer gelandet, weil anderenfalls wohl nicht bereits die zweite Auflage vorgelegt hätte werden können.
Innsbruck &nb |
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Taschwer, Klaus, Hochburg des Antisemitismus. Der Niedergang der Universität Wien im 20. Jahrhundert. Czernin Verlag, Wien 2015. 311 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die auf keltisch-römischer Grundlage ruhende Stadt Wien erhält unter dem Habsburger Rudolf IV. von Österreich am 12. März 1365 die (nach Prag) älteste deutschsprachige Universität des Heiligen römischen Reiches, die nach eindrucksvollen bescheidenen Anfängen früh zurückfällt und erst am Ende des 15. Jahrhunderts das Studium auch des römischen Rechtes ermöglicht. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird dabei in der Rechtswissenschaft das Schwergewicht auf das Studium des österreichischen Rechtes gelegt. Mit der anschließenden jüngeren Vergangenheit befasst sich das vorliegende Werk.
Sein Autor ist der in Judenburg 1967 geborene, in Wien in Soziologie, Politikwissenschaft und Philosophie ausgebildete, seit 1995 als Journalist bei dem Stadtmagazin Falter und danach als Herausgeber des Wissenschaftsmagazin heureka sowie an verschiedenen Stellen in Wien, Klagenfurt, Eisenstadt, Berlin und zuletzt als Wissenschaftsredakteur bei der Tageszeitung Der Standard tätige Verfasser, der sich etwa 2001 bereits mit Konrad Lorenz und dem Nationalsozialismus beschäftigte. Sein vorliegendes Werk gliedert sich nach einer Einleitung über die vier Adressen der Universität Wien (1884 Eröffnung des neuen Hauptgebäudes am Franzensring, 1919 Ring des 12. November, 1934 Dr. Karl-Lueger-Ring, 2012 Universitätsring) in acht Kapitel und einen Epilog für das Jahr 1965. Dabei werden ausgehend von Jahren des Glanzes (weltweit zweitgrößte Universitätsbibliothek, nach Paris, Berlin und Moskau 1913 viertgrößte Studentenzahl von 8784 Studierenden, Ludwig Boltzmann, Ernst Mach, Eduard Suess - jüdische Mutter, liberal -, Sigmund Freud, dazu Ernst Wilhelm von Brücke, Carl von Rokitansky, Josef Skoda, Theodor Billroth - deutschnational, antisemitisch -, Adolf Lorenz, Carl Menger, Eugen von Böhm-Bawerk, Joseph Sch |
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Brauneder, Wilhelm, Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Eine europäische Privatrechtskodifikation. Band 1 Entstehung und Entwicklung des ABGB bis 1900 (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 60). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 308 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Brauneder, Wilhelm, Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Eine europäische Privatrechtskodifikation. Band 1 Entstehung und Entwicklung des ABGB bis 1900 (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 60). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 308 S. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
Zwischen Jahresbeginn 1812 und Jahresende 1814 parlieren zwei „Schutzgeister“ auf dem Planeten „Saturn“. Während noch im Mittelalter die Erde ein Wohnort „vernunftloser Raubthiere gewesen sei, habe man jetzt in Österreich dank Franz dem Ersten ein „neues, vollständiges vaterländisches Gesetzbuch“, kurz, verständlich, aber gleichwohl doch noch der unvermeidlichen Advokatenzunft dringend bedürftig. Die Schutzgeister lagen bei ihren langjährigen aufmerksamen Erdenbesuchen mit dem oberservierten ABGB durchaus im wohlwollenden Trend und gewiss würdigten sie es weitaus positiver als etwa sein großer Kritiker Savigny.
Auch sein zweifellos bester heutiger Kenner, der Wiener Rechtshistoriker Wilhelm Brauneder, kann dem grandiosen Gesetzeswerk cum grano salis sehr viel mehr abgewinnen als die Historische Rechtsschule. Der erste hier vorgelegte Band widmet sich der komplexen und langwierigen Gesetzesgeschichte, ihren Entwicklungstendenzen und Hindernissen, den diversen Einflüssen des Naturrechts, der regionalen, lokalen und ausländischen Rechte und den gewaltigen Problemen einer so grundlegenden wie umfassenden Kodifikation. Das Teil-ABGB von 1786 erschien bei Trattner in Wien, zudem in Prag, Graz und Freiburg im Breisgau. Den vollständigen deutschen Urtext enthält dann die Ausgabe von 1811. Es handelt sich um eine Art Enzyklopädie aller Rechtsregeln eines Gebiets. Anders als in Preußen das Allgemeine Landrecht für die gesamte preußische Monarchie galt das ABGB nur für die „deutschen Erbländer“, also die nicht-ungarischen Länder des österreichischen Kaiserreichs. Grenzveränderungen ändern auch die Geltungsbereiche im Laufe der |
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Cordes, Oda, Marie Munk (1885-1978). Leben und Werk (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 19). Böhlau, Wien 2015. 987 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Cordes, Oda, Marie Munk (1885-1978). Leben und Werk (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 19). Böhlau, Wien 2015. 987 S. Besprochen von Werner Schubert.
Marie Munk gehört zu den wichtigsten deutschen Juristinnen, die sich in der Weimarer Zeit für die Gleichberechtigung der Frau in Ehe und Familie sowie für eine Reform des ehelichen Güterrechts einsetzten. Nach ihrer Emigration in die Vereinigten Staaten von Amerika – sie wurde 1943 amerikanische Staatsbürgerin – beteiligte sie sich mit wichtigen Beiträgen an Reformen des amerikanischen Familienrechts. Eine detaillierte Werkbiografie über Marie Munk lag bisher nicht vor, so dass es zu begrüßen ist, dass sich Oda Cordes dieser Thematik in ihrer an der Universität Hannover abgeschlossenen Dissertation angenommen hat. Ziel ihrer Untersuchungen war eine Analyse der Lebensgeschichte von Munk sowie eine erste ausführliche Untersuchung ihres Lebenswerks (S. 31ff.). Grundlage der Untersuchungen ist außer Überlieferungen im Landesarchiv Berlin (Helene-Lange-Archiv) der umfangreiche Nachlass Munks im Sophia Smith College in Northampton (Mass.), der ca. 30.000 Seiten umfasst. Von Munk liegen Autobiografien von 1941/1942 und von 1961 vor, von denen sich Cordes für die Verwendung der letzteren entschieden hat (S. 38f.).
Im ersten Kapitel (S. 51-99) behandelt Cordes das Elternhaus Munks – der Vater war Landgerichtsdirektor in Berlin –, ihre Schul-, Berufs- und Universitätsausbildung (1892-1911; Promotion zum Dr. iur. 1911 in Heidelberg) sowie ihre anschließende berufliche Tätigkeit (u.a. hauptamtlich angestellte Juristin in der Rechtsschutzstelle für Frauen und Mädchen in München; ab 1915 in Berlin, dort ab 1917 jur. Hilfsarbeiterin in Berlin-Schöneberg). Im folgenden Abschnitt geht es zunächst um die berufliche Profilierung Munks (1924 zweites jur. Staatsexamen; Niederlassung als Rechtsanwältin; ab 1929 Amts- und Landgerichtsrätin in Berlin). Ihr rechtspolitisches Engagement zwischen 1914 und |
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Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933–1945. Band 7 1940, bearb. v. Hartmannsgruber, Friedrich. De Gruyter Oldenbourg, München 2015. LXXVI, 926 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933-1945. Band 7 1940, bearb. v. Hartmannsgruber, Friedrich. De Gruyter Oldenbourg, München 2015. LXXVI, 926 S.
Bereits drei Jahre nach Erscheinen des sechsten Bandes gibt nunmehr Friedrich Hartmannsgruber, von dem bereits die Bände 2-6 stammen, den Band 7 der Regierung Hitler für das Kriegsjahr 1940 in der bewährten und mustergültigen Bearbeitung nach der seit dem zweiten Band vorgegebenen Textgestaltung heraus. Auch im Krieg bediente sich die „Führerdiktatur zur Durchsetzung ihrer Ziele nach wie vor traditioneller Organe und Instrumente wie der Reichsregierung und der Reichskanzlei“ (S. XI). Allerdings fanden keine Kabinettssitzungen und Sitzungen des Ministerrats für die Reichsverteidigung mehr statt. Für den Abdruck kam deshalb „grundsätzlich und gleichberechtigt jede Dokumentenform in Betracht, sofern sie zur Aufhellung der Entscheidungsprozesse im Vorfeld der Gesetzgebung beizutragen vermag“ (S. XII). Hierzu gehören auch bedeutsame Gesetzesprojekte, die „wegen Ressortdifferenzen oder mit Rücksicht auf die Volksstimmung“ verschoben wurden. Denn seit Juni 1940 galt nach einem nicht veröffentlichten Führererlass ein Gesetzesmoratorium, wonach neue Regelungen nur noch ergehen sollten, „soweit sie für den ‚Abwehrkampf des deutschen Volkes‘ unerlässlich waren oder der Umsetzung bestehenden Rechts oder der unaufschiebbaren Rechtsangleichung in den neuen Gebieten“ (S. XXVIII) dienten. Hauptziel der Edition ist es, die Entstehungsprozesse im Vorfeld der Gesetzgebung zu erhellen (S. XII). Verzichtet wurde mit Rücksicht auf die „Akten zur deutschen Politik“ auf eine Wiedergabe von Aktenstücken aus dem inneren Dienstbetrieb des Auswärtigen Amtes. Nicht dokumentiert wurden auch die interministeriellen Vorgänge, wie etwa der Schriftwechsel und die Arbeitstagungen der Reichsjustizminister mit den Oberlandesgerichtspräsidenten und den Generalstaatsanwälten (hierzu die Edition von W. Schubert, Das Reichsjustizminis |
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Perrez, Anna-Carolina, Fremde Richter. Die Rechtsprechung im Fürstentum Liechtenstein unter dem Einfluss schweizerischer und deutsch-österreichischer Richter 1938-1945. Chronos, Zürich, 2015. 404 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Perrez, Anna-Carolina, Fremde Richter. Die Rechtsprechung im Fürstentum Liechtenstein unter dem Einfluss schweizerischer und deutsch-österreichischer Richter 1938-1945. Chronos, Zürich, 2015. 404 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das als sechstkleinster Staat der Welt in der Gegenwart 37000 Einwohner mit einem Ausländeranteil von gut einem Drittel zählende Liechtenstein war sehr lange stark landwirtschaftlich geprägt, weshalb seit 1922 Richter aus Österreich und der Schweiz zur Durchführung der Rechtsprechung ins Land geholt wurden. Sie waren jeweils in ihrem Herkunftsland und im Fürstentum tätig. Während sich dadurch in Friedenszeiten keine besonderen Schwierigkeiten ergaben, stellte sich für die Verfasserin die Fragen, ob in Kriegszeiten die Richter immanente Träger der jeweiligen nationalen Interessen wurden und wie bejahendenfalls diese Ausländer die liechtensteinische Rechtsprechung beeinflussten.
Die diesbezügliche Untersuchung ergab sich nach dem kurzen Vorwort der Verfasserin daraus, dass das Liechtenstein-Institut in dem Jahre 2008 in Zusammenhang mit der Aufarbeitung der jüngeren Geschichte des Landes das Forschungsprojekt Rechtsprechung in Liechtenstein unter dem Einfluss von deutschen und schweizerischen Richtern in den Jahren 1938-1945 ausschrieb. Urs Altermatt von der Universität Freiburg im Üchtland erklärte sich zur wissenschaftlichen Betreuung der im Projektrahmen angesiedelten Dissertation bereit. Das vorliegende, mit Unterstützung des schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Liechtenstein-Instituts veröffentlichte Werk ist das erfreuliche Ergebnis des abgeschlossenen Promotionsvorhabens.
Gegliedert ist die Studie nach einer Einleitung über das Untersuchungsthema, den Forschungsstand, die Fragestellungen und den Aufbau in acht Abschnitte über das Fürstentum in den 1930er und 1940er Jahren (1930 9948 Einwohner, 1939 herrschten einfachste Verhältnisse mit Armut und klei |
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Einhundertfünfundsiebzig (175) Jahre Freshfields Bruckhaus Deringer in Deutschland. Eine Sozietätsgeschichte im Wandel von Wirtschaft, Recht und Politik. Beck, München 2015. 288 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Einhundertfünfundsiebzig (175) Jahre Freshfields Bruckhaus Deringer in Deutschland. Eine Sozietätsgeschichte im Wandel von Wirtschaft, Recht und Politik. Beck, München 2015. 288 S., zahlr. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Rechtsanwalt als unabhängiger fachmännischer Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten erscheint wohl seit dem 12. Jahrhundert als Folge der Wiederentdeckung der antiken römischen Rechtsquellen in Italien allmählich in ganz Europa. Seine Anfänge sind ziemlich bescheiden und nicht mit den großen law firms der Gegenwart zu vergleichen. Dessenungeachtet ist es sehr erfreulich, dass das Unternehmen, das sich die beste Kanzlei der Welt zum Ziel gesetzt hat, sich anlässlich der 175jährigen Wiederkehr ihrer deutschen Anfänge an die Herkunft erinnert und mit ihr in der allgemeinen Öffentlichkeit wirbt.
Gegliedert ist das vornehm und elegant mit eingestreuten goldenen Seiten gestaltete Werk nach der Zielsetzung in sieben chronologische geordnete Abschnitte. Sie beginnen mit Hamburger Anwälten zwischen Vormärz und Kaiserreich, als Ludwig Noack 1840 den ersten Grundstein legte. Den Gründerjahren mit dem Übergang von der Einzelkanzlei zur Sozietät durch Aufnahme von Partnern folgen die Krisenzeiten vom Ende des deutschen Kaiserreich Bismarcks bis zur Weltwirtschaftskrise am Ende der 1920er Jahre.
Im Dritten Reich werden jüdische Anwälte wie Otto Julius Scharlach ausgegrenzt und Kanzleien arisiert, doch gelingt Ascan Lutteroth eine Pionierleistung durch Einsatz für das Steuerrecht. Pioniere werden auch Deringer Tessin Herrmann & Sedemund in Bonn für Kartellrecht und Europarecht, während sich Bruckhaus Kreifels Winkhaus & Lieberknecht in Düsseldorf auf das Wirtschaftsrecht konzentrieren. Allgemein expandieren auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung die Wirtschaftskanzleien trotz Ölkrise, Wirtschaftskrise und Zusammenbruch des Systems von Bretton-Woods vorzüglich.
Nach der politischen Wen |
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Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Abteilung III Das Ministerium Buol-Schauenstein, Band 7 4. Mai 1858-12. Mai 1859), bearb. und eingeleitet v. Malfèr, Stefan. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2015. LV, 408 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Karl Ferdinand von Buol-Schauenstein (Wien 17. 5. 1797- Wien 28. 10. 1865), der Sohn des ersten Präsidenten des Bundestags des Deutschen Bundes, war nach diplomatischen Tätigkeiten in Karlsruhe, Darmstadt, Stuttgart, Turin, Sankt Petersburg und London seit 1852 Außenminister Österreichs. Während dieser Zeit verschlechterte sich das Verhältnis seines Landes zu Russland. Nachdem darüber hinaus sein Ultimatum am 28. April 1859 zum Krieg mit Savoyen-Sardinien geführt hatte, musste er zurücktreten.
Der vorliegende Band schließt die dritte Abteilung der Protokolle des österreichischen Ministerrates von 1848-1867 ab. Zugleich ist damit die erste Serie der Gesamtedition der Ministerratsprotokolle (1848-1867) beendet. Seit 1970 sind insgesamt 27 Textbände erschienen, die rund 15000 Seiten umfassen.
Das Vorwort des verdienstvollen Bearbeiters des vorliegenden Bandes weist zu Beginn darauf hin, dass der Kaiser am 1. Mai 1858 in Wien anlässlich der traditionellen ersten Praterausfahrt den Franz-Joseph-Quai am Donaukanal eröffnete, der nach der Schleifung der Stadtmauern und der Errichtung der Ringstraße die Residenzstadt verschönern, die Wirtschaft fördern und Modernität zeigen wollte. Wenig später trafen allerdings am 21. Juli des Jahres einander der Ministerpräsident Italiens und der Kaiser der Franzosen zu einem sehr geheimen Gespräch über die Neuordnung der Staaten der italienischen Halbinsel mit der späteren Folge des Krieges gegen Österreich. In seiner überzeugenden Einleitung legt Stefan Malfèr diese und viele andere Begebenheiten auf Grund der durch ergänzende Protokolle und Beilagen anderer Provenienz abgerundeten Dokumente Nr. 450 (4. Mai 1 |
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Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, hg. v. Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 80). Nomos, Baden-Baden 2015. 303 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, hg. v. Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 80). Nomos, Baden-Baden 2015. 303 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Ernst Rudolf Huber wurde am 8. Juni 1903 in Oberstein an der Nahe in einer alteingesessenen, aus Baden kommenden westdeutschen Familie geboren. Nach dem Abitur studierte er zunächst Geschichte, Literatur, Philologie, Philosophie und Volkswirtschaft in Tübingen und nach einer Unterbrechung wegen der Inflation und der Mitarbeit in dem väterlichen Unternehmen Nationalökonomie und Rechtswissenschaft in München sowie seit 1924 in Bonn. Hier traf er auf Carl Schmitt, bei dem er 1926 mit sehr gut promovierte.
Obwohl Huber nach dem Wechsel Carl Schmitts nach Berlin in Bonn bei Heinrich Göppert für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Staatskirchenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht habilitiert wurde, folgte er Carl Schmitt gedanklich lange Jahre in vielen Hinsichten. Seine frühe Berufung nach Kiel stand nach dem Herausgeber in unmittelbarem Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme. Nach 1945 galt Huber neben Carl Schmitt als einer der am meisten belasteten juristischen Hochschullehrer und musste nach der Entnazifizierung als Mitläufer bis 1957 warten, bis er an der kleinen, 1962 in die Universität Göttingen integrierte Hochschule für Sozialwissenschaften in Wilhelmshaven erneut eine Professur erhielt.
Der Huber betreffende neue Sammelband fand unmittelbar nach Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten, so dass es zunächst genügt, in wenigen Worten auf ihn hinzuweisen. Gegliedert ist er nach der einleitenden Suche des Herausgebers nach der „wahren Verfassung“ in die beiden Teile persönliche Netzwerke (Hubers Revision von Schmitts Dezisionismus, Huber und Forsthoff, Huber und Hellmut Becker und Huber und die deutsche Staatsrechtslehre) und Positionen und Begriffe (Kirchenrecht, Staatsgerichtsbarkeit, deutsche Staatswissenschaft, Verfa |
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Ochs, Heidrun, Gutenberg und sine frunde. Studien zu patrizischen Familien im spätmittelalterlichen Mainz (= Geschichtliche Landeskunde 71). Steiner, Stuttgart 2014. 566 S, Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Johannes Gutenberg (Johannes Gensfleich, genannt Gutenberg), der im Jahre 2000 von einem amerikanischen Forscherteam als man of the millenium ausgezeichnet wurde, wurde um 1400 in der Familie Gensfleisch (wahrscheinlich) in Mainz geboren, lebte dort aber nach den Erkenntnissen der Verfasserin nur zeitweise und verbrachte vielleicht 20 Jahre seines Lebens in Straßburg. Er war nicht verheiratet und politisch engagiert, sondern lebte vor allem seinen Erfindungen und Unternehmungen. Nach kurzer Rückkehr in seine Vaterstadt verließ er diese mit Vater und Geschwistern in den vierziger Jahren erneut, kehrte aber nach der Eroberung der Stadt 1462 nochmals zurück, wurde Hofmann des Erzbischofs und starb am 3. Februar 1468.
Das vorliegende, die frunde Gutenbergs in den Mittelpunkt stellende gewichtige Werk beruht nach dem kurzen Vorwort auf der von Michael Matheus betreuten, in dem Wintersemester 2006/2077 vom Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Universität Main angenommenen, im Frühjahr 2012 nach Überarbeitung in der Druckfassung fertiggestellten Dissertation der als Mitarbeiterin an dem Arbeitsbereich Mittlere und neuere Geschichte und vergleichende Landesgeschichte tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über die Forschungslage, Themenstellung und Methoden, Quellenlage und den Personenkatalog in fünf Abschnitte. Sie betreffen Mainz im Mittelalter, den Lebenskreis Familie, den Lebenskreis Stadt und den Lebenskreis Umland, die am Ende in einer Zusammenfassung ansprechend verbunden werden.
Im Ergebnis kann die Verfasserin feststellen, dass die drei von ihr sorgfältig untersuchten Familienverbände der zum Jungen, der Gensfleisch und der Löwenhäupter zu den Geschlechtern bzw. Patriziern der spätmit |
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Die Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser 1519-1792, hg. v. Burgdorf, Wolfgang (= Quellen zur Geschichte des Heiligen Römischen Reiches, hg. v. d. Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Band 1). V & R, Göttingen 2015. 884 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Kapitulation ist grundsätzlich nichts anderes als die in einzelne Kapitel eingeteilte Erklärung. Als Bezeichnung erscheint sie wohl in Übernahme des französischen Wortes capitulation zu Beginn der frühen Neuzeit. Die daraus abgeleitete besondere Wahlkapitulation findet sich der Sache nach etwa zur gleichen Zeit, doch dürfte die entsprechende Benennung deutlich jünger sein.
Die vorliegende Dokumentation der wohl grundsätzlich in sechs thematische Bereiche gliederbaren Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser ist unmittelbar nach Bekanntwerden auf das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten gestoßen. Leider konnte der Verlag ihm bisher kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Deshalb muss es leider mit wenigen Hinweisen des Herausgebars sein Bewenden haben.
Nach dem kurzen Geleitwort Heinz Duchhardts ist eine kritische Edition der Wahlkapitulationen der deutschen Könige und römisch-deutschen Kaiser seit langem ein wissenschaftliches Desiderat, doch sind frühere Bemühungen aus unterschiedlichen Gründen gescheitert. Umso erfreulicher ist es, dass Wolfgang Burgdorf, außerplanmäßiger Professor der Universität München, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierte Projekt in überschaubarer Zeit verwirklichen und auch in einer parallelen Monographie bereits auswerten konnte. Nach einer dementsprechend kurz gehaltenen Einleitung über die Bedeutung der Wahlkapitulationen, den Begriff und die Synonyma der Wahlkapitulation, die Originale, die Überlieferung, die Editionsgrundlage und Transkriptionsregeln und Textdarbietung kann er neben einem Projekt insgesamt 17 Wahlkapitulation (Karl V. Frankfurt am Main 3. Juli 1519 „Die Verschreibung und Verwilligung des allerdurchlauchtigsten und Großmächtigsten Herrn Carl, Römischer Kaiser geg |
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Muhr, Rudolf/Peinhopf, Marlene, Wörterbuch rechtsterminologischer Unterschiede Österreich-Deutschland (= Österreichisches Deutsch Sprache der Gegenwart 16). Lang, Frankfurt am Main 2015. 748 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Bereich an der mittleren Donau wurde seit geschichtlicher Zeit wohl nacheinander von Kelten, Römern und Germanen beherrscht. Dabei entwickelte sich zwischen Lech und Ungarn seit dem 6. Jahrhundert aus verbliebenen Kelten und Römern sowie eingeströmten germanistischen Gruppen das Volk der Bayern. 1156 spaltete es Kaiser Friedrich I. Barbarossa bei seinem Ausgleichsversuch zwischen den von seinem Vorgänger benachteiligten Welfen und den begünstigten verwandten Babenbergern in dem so genannten privilegium minus in zwei Länder auf.
Obwohl beide nach wie vor in dem Heiligen römischen Reich verbunden blieben, entwickelten sie sich doch seit der Verlehnung des Landes durch König Rudolf von Habsburg an seine Söhne im Jahre 1282 unter getrennten Landesherren allmählich auseinander. Verstärkt wurde dieser Vorgang seit der Reformation Martin Luthers von 1517 durch die religiöse Trennung in den lutherischen Norden und den katholischen Süden. Unter Friedrich dem Großen und Maria Theresia kam es sogar zu Kriegen zwischen beiden Staaten, welche die Absonderung Österreichs politisch wie rechtlich beschleunigten, wenn auch das Heilige römische Reich erst unter dem Druck Napoleons 1806 zerbrach.
Danach blieb Österreich zwar in dem Deutschen Bund (1815-1866) mit den übrigen deutschen Staaten verbündet, doch waren sie alle souverän und handelten überwiegend selbständig und nur selten gemeinschaftlich. Dementsprechend blieben nur die großen Entwicklungslinien einheitlich und wichen die Einzelgestaltungen mehr und mehr voneinander ab. Als der Österreicher Adolf Hitler als Reichskanzler des Deutschen Reiches Österreich 1938 wieder in ein Deutsches Reich zurückführte, wurde zwar allseits gejubelt, doch lehnten die Österreicher |
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Viehweger, Lutz, Die Internationale Arbeitsorganisation und Deutschland 1919-1933. Diss. phil. Düsseldorf 2013. Online-Ress. (251 S.). Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Arbeit hatte der Mensch von seinen Anfängen an, wenn auch zunächst in erster Linie zwecks Erhaltung seines Lebens für sich selbst. Umfassend lässt sich moderne Arbeit als fremdbestimmte Tätigkeit freier Menschen für andere wohl umfassend erst mit der Industrialisierung der Welt verbinden. Erst seit dieser Zeit entstehen dementsprechend moderne Organisationen von Arbeit.
Die sich mit einem Teilaspekt dieser Erscheinungen befassende, eine Lücke schließende, als Online-Ressource vorliegende Arbeit des in Düsseldorf 1984 geborenen, in Geschichte, Germanistik und Philosophie an seinem Geburtsort ausgebildeten, Praktika und Aufenthalte bei dem Europäischen Parlament in Brüssel, der International Labour Organization in Genf und im Landtag Nordrhein-Westfalens ausübenden Verfassers ist seine von Christoph Nonn betreute, von der philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf angenommene Dissertation. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung und eine Bewertung in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Vorgeschichte der Internationalen Arbeitsorganisation, die Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation einschließlich der Verankerung in dem Teil XIII des Vertrags von Versailles, das Verhältnis Deutschlands zur Internationalen Arbeitsorganisation, Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und das Ziel der Umsetzung auf nationaler Ebene in dem Deutschen Reich während der Zeit der Weimarer Republik sowie den Rechtsruck in dem Deutschen Reich mit anschließendem Austritt und einem nationalsozialistischen Gegenentwurf.
Nach den Erkenntnissen des Verfassers ist etwa „für die Übernahmebemühungen von IAO-Übereinkommen in der Zeit der Weimarer Republik die Literaturlage angespannt“, wobei „Betrachtungen einzelner Übereinkommen herausstechen und dort Stephan Grabherr |
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Sahm, Reiner, Von der Aufruhrsteuer bis zum Zehnten. Fiskalische Rafinessen aus 5000 Jahren. Springer Gabler, Wiesbaden 2014. VIII, 112 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Verfasser ist bisher mit verschiedenen Bildbänden über Indien, Patagonien, Dubai, das Baltikum oder Canyonlands hervorgetreten und hat sich anscheinend 2012 der Steuer zugewendet („Zum Teufel mit der Steuer“). Sein schmaler Band mit rund 100 alphabetisch geordneten Stichworten von Ablass bis Zehnt bietet ein Sammelsurium von Aufmerksamkeit heischenden Absonderlichkeiten. Im Wesentlichen dürfte es sich um Lesefrüchte eines Interessierten, der es als sehr aufschlussreich ansieht, einmal den fiskalischen Raffinessen der Obrigkeiten in der Steuergeschichte nachzugehen, ohne eigene Wissenschaftlichkeit handeln.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Olechowski, Thomas/Ehs, Tamara/Staudigl-Ciechowicz, Kamila, Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918-1938 (= Schriften des Archivs der Universität Wien 19). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. 837 S., Ill., Graph. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber ist das vorliegende umfangreiche, durch Forschungen Thomas Olechowskis und Tamara Ehs‘ zu Leben und Werk Hans Kelsens angestoßene Werk das Hauptergebnis des von dem österreichischen Wissenschaftsfonds FWF geförderten Projekts P 21280, das zwischen dem 1. 2. 2009 und dem 31. 10. 2013 an dem Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien durchgeführt wurde („www.univie.ac.at/restawi“). Das Projekt entstand in enger Kooperation und personeller Vernetzung mit den FWF-Forschungsprojekten Biographische Untersuchungen zu Hans Kelsen in den Jahren 1881-1940 und Hans Kelsens Leben in Amerika (1940-1973). und die weltweite Verbreitung seiner Schriften. Der FWF übernahm nach der Projektunterstützung auch die Kosten der Publikation.
Das Ergebnis fand unmittelbar nach seinem Erscheinen das große Interesse des wohl besten rechtshistorischen Rezensenten. Allerdings konnte der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Deswegen muss es an dieser Stelle genügen, dass der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf das gewichtige Werk hinweist.
Gegliedert ist es nach Vorwort, Einleitung und Hinweisen in insgesamt vier Kapitel. Sie betreffen das von Kamila Staudigl-Ciechowicz im Rahmen einer Dissertation bearbeitete Organisations- und Dienstrecht der Universität Wien, die Studien an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät (Rechtswissenschaften, Staatswissenschaften einschließlich Politikwissenschaft), die einzelnen Fächer (z. B. die rechtshistorischen Fächer, die judiziellen Fächer) und das Umfeld der Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (die österreichisc |
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Groß, Florian, Integration durch Standardisierung. Maßreformen in Deutschland im 19. Jahrhundert (= Schriftenreihe des Instituts für europäische Regionalforschungen 33). Nomos, Baden-Baden 2015. 445 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Groß, Florian, Integration durch Standardisierung. Maßreformen in Deutschland im 19. Jahrhundert (= Schriftenreihe des Instituts für europäische Regionalforschungen 33). Nomos, Baden-Baden 2015. 445 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dass das Messen für die Bewältigung des Alltags sehr hilfreich sein kann, hat der verständige Mensch wohl bereits früh erkannt und dann beispielsweise den Fuß, die Elle oder den Schritt in einer festgelegten durchschnittlichen Länge verwendet. Wie sich aber die einzelnen Sprachen bisher noch nicht zu einer allgemeinen Einheitssprache entwickelt haben, hat trotz zunehmender Begegnungsmöglichkeiten ein einheitliches Weltmaß eigentlich bis zur Gegenwart auf sich warten lassen, so dass sich Meter, Kilometer und Zentimeter sowie Kilogramm noch heute von Yards, Inches und Meilen sowie Stone grundsätzlich unterscheiden.
Mit einem Teilaspekt der gleichwohl bisher erfolgten teilweisen Standardisierung beschäftigt sich die von Gerold Ambrosius betreute, von der philosophischen Fakultät der Universität Siegen im Jahre 2014 angenommene, während dreijähriger Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Institut für europäische Regionalforschungen der Universität Siegen im Rahmen eines Projekts der Deutschen Forschungsgemeinschaft entstandene Dissertation des in Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaft und Wirtschaftswissenschaft in Siegen, Basel und Kaiserslautern ausgebildeten, inzwischen in einer Personalberatung beschäftigten und als freiberuflicher Historiker tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Aufbau und Ziele, Fragestellungen und Hypothesen, Themenbegrenzung, Forschungsstand und Quellenlage sowie Begrifflichkeiten in fünf Abschnitte. Sie betreffen Hintergründe, Rahmenbedingungen und Strukturen der Vereinheitlichung der Maße und Gewichte, die einzelstaatliche Standardisierung zwischen 1800 und 1860 (Preußen, Württemberg, Bayern, Sachsen, Hannover, Baden, Nassau, Bremen, Hamburg |
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Ooyen, Robert Christian van, Rezensierte Verfassungspolitologie I – Aktuelle Literatur zu Politik – Verfassung - Staat, 4. Aufl. Verlag für Verwaltungswissenschaft, Frankfurt am Main 2015. 164 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ooyen, Robert Christian van, Rezensierte Verfassungspolitologie I – Aktuelle Literatur zu Politik – Verfassung - Staat, 4. Aufl. Verlag für Verwaltungswissenschaft, Frankfurt am Main 2015. 164 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In seinem Vorwort erklärt der 1960 geborene, nach dem Studium der Politikwissenschaft, Philosophie, Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft in Wien, Duisburg, Basel und Bonn ausgebildete, 1991 bei Hans-Peter Schwarz zum Dr. phil. promovierte und seitdem an der Hochschule des Bundes im Zentralbereich Köln, an der Universität Duisburg (Vertretung), an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Lübeck und an der Freien Universität Berlin sowie seit 2013 an der Technischen Universität Dresden in dem Masterstudiengang Politik und Verfassung wirkende (ORR) Verfasser seine drei Absichten, die er mit dem vorliegenden Werk verbindet. Erstens will er jeweils bewertende und Überblick verschaffende Informationen bieten, was angesichts der Flut der Fachpublikationen mit zunehmender Redundanz immer wichtiger werde. Zweitens biete die Rezensionssammlung einen Mehrwert durch Herausarbeiten zentraler Diskussionslinien und drittens füge sich die Arbeit in seine weiteren Bemühungen ein, den dynamischen Zusammenhang von Politik und Verfassung im Sinne einer Verfassungspolitologie als wissenschaftlicher Disziplin in Abgrenzung zu Staatslehren und Verfassungslehren voranzutreiben.
Dementsprechend hat er 2012 eine erste Auflage im Umfang von 143 Seiten vorgelegt. Ihr sind 2013 eine zweite Auflage und 2014 eine dritte Auflage gefolgt. Die jetzige vierte Auflage zeigt das tatsächlich bestehende Bedürfnis an dieser Information.
Gegliedert ist das Werk nach dem Vorwort in bisher insgesamt 14, grundsätzlich chronologisch geordnete Einheiten. Insgesamt bietet es bisher rund 100 Rezensionen meist kürzerer, aber auch manchmal auch längerer Art (z. B. von Jestaedt, Hans Kelsen und die deutsche Staatsrechtslehre) aus den Jahren 2003 bis |
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Eisfeld, Jens, Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. IX, 467 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Nach der die Fragestellung und die Methode der Untersuchung behandelnden Einleitung des Verfassers analysiert die vorliegende Arbeit die rechtstheoretischen und staatstheoretischen Lehren Immanuel Kants und Johann Gottlieb Fichtes. Dabei stellt sich für den Verfasser nicht nur die Frage nach dem Inhalt der Rechtstheorien und Staatstheorien Kants und Fichtes, sondern vor allem die Frage nach den allgemeinen erkenntnistheoretischen Voraussetzungen. Die Antwort auf die Frage, wie es zu erklären ist, dass Kant (1724-1804) und Fichte (1762-1814) überzeugt davon sind, mit der Kritik der reinen Vernunft (1781) einerseits und der Grundlage der gesamten Wissenschaftslehre (1794/1795) andererseits die Voraussetzung für ihre Rechtslehre gelegt zu haben, ist dem Verfasser von zentraler Bedeutung.
Die in diesem Zusammenhang geschaffene Untersuchung ist die von Diethelm Klippel betreute, im Wintersemester 2013/2014 von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth angenommene Habilitationsschrift des seit etwa 1990 in Gießen ausgebildeten, 2004 mit einer Dissertation über die Scheinehe in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert promovierten, zuletzt in Freiburg im Breisgau und in Frankfurt am Main vertretenden Verfassers. Sie gliedert sich in drei Teile. Sie betreffen die Erkenntnis-, Rechts- und Staatslehren Kants und Fichtes in der Forschung, die Gesetzgebung der reinen Vernunft und die Freiheit der praktischen Erkenntnis bei Kant und als Weltproduktion aus dem Ich Johann Gottlieb Fichtes Begründung einer Theorie des positiven Rechtes.
Im Ergebnis gelangt der Verfasser zu einer grundsätzlichen Kritik an weiten Teilen der Forschung, die sich sowohl gegen die Methode wie auch die Ergebnisse wendet. Sie geht davon aus, dass das verbreitete Bild von einem „Kantianer“ Fic |
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Stolleis, Michael, Margarethe und der Mönch. Rechtsgeschichte in Geschichten. Beck, München 2015. 352 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stolleis, Michael, Margarethe und der Mönch. Rechtsgeschichte in Geschichten. Beck, München 2015. 352 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer in einem einzigen Menschenleben die gesamte Geschichte des öffentlichen Rechtes im deutschen Sprachraum souverän durcharbeitet, kann eigentlich weder Zeit noch Raum für die übrige Rechtsgeschichte haben. Michael Stolleis widerlegt dieses Vorurteil aber in vielfacher Weise. So hat er nicht nur seine in vier monumentalen Bänden vorgetragenen Einsichten zur Geschichte des öffentlichen Rechts in einem einzigen einführenden Band nochmals zusammengefasst, sondern der Sozialrechtsgeschichte, der Zeitrechtsgeschichte und manch Anderem ebenfalls besondere Werke gewidmet. Unterschiedliche Anlässe haben ihn im Laufe seines abwechslungsreichen Lebens zusätzlich zu darüber weit hinausreichenden Miniaturen der Rechtsgeschichte in Geschichten geführt, zu deren Lektüre eine Allegorie der Justitia aus einer französischen Handschrift verlockend einlädt.
Insgesamt hat sich daraus ein schmucker Sammelband mit 20 Geschichten binden lassen, von denen manche allein durch das pure Vergnügen am Stoff entstanden sind. Von ihnen sind Margarethe und der Mönch, Schneidermeister Goethe u. a. gegen Syndicus Dr. Textor sowie die Darlegung über Reinheit bisher unpubliziert. Andere Studien sind zuerst als Beiträge zu den Festschriften für Hans-Jürgen Schlochauer, Jan Schröder, Alexander Hollerbach, Martin Heckel, Inger Dübeck, Klaus Luig, Ditlev Tamm, Wilhelm Brauneder, Jürgen Weitzel oder Dieter Simon erschienen, wieder andere in der Zeitschrift für Ideengeschichte, in dem Aquädukten, in der Neuen Juristischen Wochenschrift, in brotloser Kunst oder in Recht und Literatur.
Die behandelten Gegenstände sind von beeindruckender Vielfalt. Sie betreffen Frauen und Männer, Löwen und Füchse, Verfassungen und Verfahren, Prinzessinnen und Schneider, Kaiser und Kinder, Helden und Advokaten, Ungewissheit und Streit, Mord und Tod, Wunde |
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Baumann, Anette, Die Gutachten der Richter. Ungedruckte Quellen zum Entscheidungsprozess am Reichskammergericht (1524-1627). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar 2015. 24 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Baumann, Anette, Die Gutachten der Richter. Ungedruckte Quellen zum Entscheidungsprozess am Reichskammergericht (1524-1627). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar 2015. 24 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Alle menschlichen Entscheidungen fallen in einem gedanklichen Vorgang, der seine eigene Geschichte hat. Soweit er sich auf einen einzelnen Menschen beschränkt, kennt nur der Betreffende selbst das Geschehen, ohne dass es ihm in jeder Hinsicht bewusst zu sein braucht. Außenstehende können dazu nur eigene ungefähre nachträgliche Mutmaßungen abgeben.
Soweit Entscheidungen im Zusammenwirken mehrerer Menschen getroffen werden, sind Äußerungen erforderlich, auf deren Grundlage die Entscheidung fällt, ohne dass stets alle Überlegungen auch offengelegt werden. Gerichtliche Entscheidungen sind in der Gegenwart grundsätzlich zu begründen, ohne dass die Begründung im Kern das ausschlaggebende innere Motiv zu eröffnen braucht, wenn nur wenigstens irgendeine nachvollziehbare Begründung der Umwelt zur Verfügung gestellt wird. Für die Vergangenheit stellt nach der zutreffenden Ansicht der Verfasserin die Erforschung des richterlichen Entscheidungsprozesses des Reichskammergerichts nach wie vor ein großes Forschungsdesiderat dar, wobei die Richterprotokolle oder persönlichen Notizen der Richter von besonderem Interesse sein müssen.
Wie die Verfasserin sachkundig darlegt, beruhte die dem Urteil des Reichskammergerichts vorausgehende Relation oder das so genannte Gutachten auf wissenschaftlichen Regeln und Methoden, die eine Überprüfung der Urteile durch andere ermöglichten und die Gründe für das Urteil enthielten. Die Richter arbeiteten die aus Sachbericht, Gutachten und Votum bestehenden Relationen schriftlich aus und trugen sie in der jeweiligen Senatssitzung vor. Dem Referieren und möglichen Meinungsäußerungen der Senatsmitglieder folgte die Stimmabgabe, bei der die anderen Senatsmitglieder dem Entscheidungsvorschlag des R |
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Piketty, Thomas, Das Kapital im 21. Jahrhundert. Beck, München 2014. 816 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Piketty, Thomas, Das Kapital im 21. Jahrhundert. Beck, München 2014. 816 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach der vorangestellten Danksagung des in Clichy 1971 geborenen, 1987 sein Baccalauréat erwerbenden, seit 1989 in den Wirtschaftswissenschaften an der École normale supérieure ausgebildeten, mit 22 Jahren auf Grund einer an der École des Hautes Études en Sciences Sociales und an der London School of Economics verfassten Untersuchung über Umverteilung von Einkommen promovierten, von 1993 bis 1995 als Assistant Professor an dem Massachussetts Institute of Technology lehrenden, nach Tätigkeiten als Mitglied des Centre national de la recherche scientifique und als Direktor der école des Hautes Études en Sciences Sociales an der Paris School of Economics unterrichtenden Autors beruht das vorliegende Werk auf seinen Forschungen zwischen 1998 und 2013. In deren Rahmen veröffentlichte er 2007 und 2010 mit Anthony Atkinson und Emmanuel Saez zwei Bände, die für mehr als 20 Länder die bis dahin umfassendste Übersicht über die verfügbaren Daten zur geschichtlichen Entwicklung der Einkommensungleichheiten in führenden Ländern der Welt bieten. Zusammen mit weiteren Studien wurde dadurch das vorliegende gewichtige, 2013 in Frankreich erschienene, von Ilse Lutz und Stefan Lorenzer aus dem Französischen übertragene Werk möglich, zu dem ein umfangreicher Technischer Anhang auf der Homepage http://piketty.pse.ens.fr./capital21c gespeichert ist.
Gegliedert ist der Band nach einer Einleitung in vier Teile. Sie betreffen Einkommen und Kapital einschließlich der Illusionen und Realität des Wachstums, die Dynamik des Kapital-Einkommens-Verhältnisses, die Struktur der Ungleichheit und die Regulierung des Kapitals im 21. Jahrhundert. Ziel dieser technischen Aussonderung ist es, das Werk für Leser verständlich zu machen, die über keine fachspezifischen Kenntnisse verfügen.
Im Kern will der Verfasser zwei Fragen beantworten oder zwischen den Ansicht |
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60 Jahre Bundeswehr. 25 Jahre Armee der Einheit. Auswahlbibliographie, erarb. v. Lehmann, Christina/Zabel, Barbara. Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr/Bibliothek, Strausberg 2015. V, 212 S. , Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen 60 Jahre Bundeswehr. 25 Jahre Armee der Einheit. Auswahlbibliographie, erarb. v. Lehmann, Christina/Zabel, Barbara. Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr / Bibliothek, Strausberg 2015. 212 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
In wenigen Tagen, am 12. November 2015, dem 260. Geburtstag des Reformers Gerhard von Scharnhorst, feiert die deutsche Bundeswehr ungeachtet der vor allem dem Auslandseinsatz in Afghanistan und umstrittenen Beschaffungen geschuldeten Anfechtungen nunmehr als Freiwilligenarmee ihr sechzigjähriges Bestehen, 25 Jahre davon bereits als gemeinsamer Waffenträger des wiedervereinigten deutschen Staates. Anlässlich dieses Jubiläums ist es das Anliegen der Militärbibliothek der Bundeswehr in Strausberg als größter deutscher Militärbibliothek, abseits tagesaktueller Auseinandersetzungen der Öffentlichkeit im Dienst einer seriösen Meinungsbildung eine kompakte Zusammenstellung von insgesamt 1203 ausgewählten, mehr oder minder relevanten Titeln mit Bundeswehr-Bezug zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei um einen Akt der externen Kommunikation der Streitkräfte, versehen mit einem Geleitwort von Oberstleutnant Simone Grün, Fachbereichsleiterin Ausbildung Jugendoffiziere, also jener speziell geschulten Soldaten, die analog im System des österreichischen Bundesheeres unter der Bezeichnung „Informationsoffizier“ vertreten sind und denen die Aufklärung vor allem jugendlicher Staatsbürger über Auftrag und Zweck der militärischen Landesverteidigung im Kontext der internationalen Sicherheitsarchitektur obliegt.
Die vorliegende Bibliographie erfasst alle „Schriften“ (selbständige Publikationen, aber auch Zeitschriftenartikel, elektronische Datenträger und VHS-Videomaterial) in fortlaufender Nummerierung über insgesamt acht Kapitel in folgender Reihenfolge, wobei in den jeweiligen Abschnitten die Titel chronologisch nach Jahren absteigend gelistet sind: 1. Gesamtdarstellungen und übergreifende Einzeldarstellungen (Nr. 1 – 79); |
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Goertz, Hans-Jürgen, Thomas Müntzer. Revolutionär am Ende der Zeiten. Eine Biographie. Beck, München 2015. 352 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Goertz, Hans-Jürgen, Thomas Müntzer. Revolutionär am Ende der Zeiten. Eine Biographie. Beck, München 2015. 352 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Thomas Müntzer wurde in Stolberg im Südharz in der gleichnamigen Grafschaft um 1489 geboren. Nach der Reformation Martin Luthers wurde er dessen bewundernder Anhänger. Im Gegensatz zu Luther wandte er sich aber auch gegen die weltliche Herrschaft und setzte sich für die gewaltsame Befreiung der Bauern von ihren Grundherren ein, weshalb er im Mai des Jahres 1525 gefangen genommen und gefoltert und bei Mühlhausen, wo er als Pfarrer der Marienkirche wirkte, öffentlich enthauptet wurde.
Der in Fronza in Westpreußen 1937 geborene, nach dem Studium der evangelischen Theologie, Anglistik, Philosophie und Geschichte in Hamburg, Göttingen, Tübingen und in Hillsboro/Kansas 1964 in Göttingen für Theologie mit einer Dissertation über innere und äußere Ordnung in der Theologie Thomas Müntzers promovierte, von 1982 bis zu seiner Emeritierung 2002 als Professor für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Universität Hamburg tätige Verfasser beschäftigte sich mit Müntzer auch nach seiner Dissertation sehr intensiv. Dementsprechend konnte er 1982 bei Beck eine Untersuchung mit dem Titel Thomas Müntzer – Mystiker, Apokalyptiker, Revolutionär im Umfang von 215 Seiten vorlegen. Nach mehr als 30 Jahren ist dieses Werk nunmehr in überarbeiteter und erweiterter Form erschienen.
Sorgfältig wertet der Autor dabei die bescheidene und schwierige Quellenlage aus und zeichnet ein eigenes Bild des seine Anhänger in die Schlacht von Frankenhausen, in der Tausende unterlegene Bauern und Bürger getötet wurden, hetzenden Predigers. In ihm sieht er mehr die Verbundenheit mit Luther als den zwischen Luther und Müntzer bestehenden Gegensatz. Im Ergebnis musste allerdings der nach Luther die Gewalt des Pöbels gegen das Wort Gottes und die weltliche Obrigkeit führende, von Luther in die Nähe des Teufels gerückte, Kompromi |
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Blickle, Peter, Der Bauernjörg. Feldherr im Bauernkrieg. Georg Truchsess von Waldburg 1488-1531. Beck, München 2015. 586 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Blickle, Peter, Der Bauernjörg. Feldherr im Bauernkrieg. Georg Truchsess von Waldburg 1488-1531. Beck, München 2015. 586 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, der Wiederbelebung eines richtigeren Bildes von dem Verhältnis von Erde und Sonne und nach der Verkündung eines gewandelten Gottesbildes durch Martin Luther deutete im Heiligen römischen Reich manches auf eine neue Zeit. Diese Vorstellung griffen die überwiegend in Grundherrschaften eingebundenen Bauern auf und setzten sie in ihre Wirklichkeit um. Unter dem Eindruck der Freiheit der Christenmenschen stürmten und plünderten sie mit bescheidenen Waffen Höfe und Häuser ihrer Herrn.
Mit diesen Vorgängen hat sich der in Berlin 1938 geborene, nach dem Studium in Geschichte und politischen Wissenschaft in München und Wien 1964 bei Karl Bosl mit einer Dissertation über die herrschaftsbildenden Kräfte im Gebiet des heutigen Landkreises Memmingen promovierte und 1971 an der Universität des Saarlands mit einer Schrift über Landschaften im alten Reich – Die staatliche Funktion des gemeinen Mannes in Oberdeutschland schon früh, intensiv, weiterführend und mit großem, lebenslangem Erfolg befasst. Er sah in ihnen von Anfang an eine Revolution des gemeinen Mannes, zu dem er neben dem Bauern auch den von den Ämtern ausgeschlossenen Bürger und den Bergknappen zählte. Seine einschlägigen Schriften über die „Revolution“ von 1525, die Reformation im Reich oder über den Bauernkrieg liegen als Standardwerke inzwischen in jeweils vierter Auflage vor.
Der von ihm auf dieser Grundlage tiefschürfend erfasste, in Waldsee am 25. Januar 1488 geborene und ebendort am 29. Mai 1531 gestorbene Georg III. von Waldburg-Zeil kämpfte nach früheren Diensten für den Herzog von Württemberg und gegen die Reichsritter in Franken als Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes gegen die Bauern, indem er ihnen ohne viel Federlesens den Krieg eröffnete. Nach Blickle warf er |
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Pieroth, Bodo, Recht und Literatur – von Friedrich Schiller bis Martin Walser. Beck, München 2015. XVI, 327 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pieroth, Bodo, Recht und Literatur – von Friedrich Schiller bis Martin Walser. Beck, München 2015. XVI, 327 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des in Chemnitz 1945 geborenen, in München, Bonn, Freiburg im Breisgau und Nizza ausgebildeten, in Heidelberg 1975 über Störung, Streik und Aussperrung promovierten und 1979 über Rückwirkung und Übergangsrecht habilitierten Verfassers geht das vorliegende Werk letztlich darauf zurück, dass er in seiner Jugend unzählige belletristische Werke verschlang und in der gymnasialen Oberstufe auch rezensierte. Deutsch war sein liebstes, sogar preisgekröntes Fach, weswegen sein Deutschlehrer nicht verstand, warum er nicht Germanistik studieren wollte, und er selbst verstand sein 1965 als Alternative gewähltes Fach Rechtswissenschaft nur langsam. Gleichwohl wurde er in Bochum, Marburg und Münster außergewöhnlich erfolgreich und konnte mit Bernhard Schlink die Grundrechte des Staatsrechts prägen, neben Hans Jarass das Grundgesetz führend kommentieren und neben Werner Frotscher auch die Verfassungsgeschichte auf einen hohen Rang leiten.
Neben all diesen vorzüglichen Leistungen machte er aber schon früh seine Literaturbegeisterung für seinen Beruf als Professor für öffentliches Recht dadurch nutzbar, dass er 42 Kolumnen über das juristische Studium im literarischen Zeugnis in einer Ausbildungszeitschrift veröffentlichte. Danach fragte ihn Thomas Vormbaum nach einem Kommentar zu Georg Büchners „Danton’s Tod“ und schließlich veranstaltete er in dem Marburger Haus in dem Kleinwalsertal im Sommersemester 2010 mit Bernhard Schlink und Richard Weisberg ein Seminar zu dem Thema Recht und Literatur, dem weitere ähnliche Veranstaltungen folgten. Da Bernhard Schlinks andere schriftstellerische Projekte die ursprünglich vorgesehene gemeinsame Autorenschaft nicht zuließen, legt er nunmehr das aus diesen vielfältigen Vorüberlegungen erwachsene Werk als einziger Verfasser vor.
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Bad Oeynhausen zwischen Krieg und Frieden. Kriegsende und Besatzungszeit in Zeitzeugnissen und Erinnerungen, hg. v. Quaschny, Rico, 3. Aufl. (= Geschichte im unteren Werretal 1). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2015. 400 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bad Oeynhausen zwischen Krieg und Frieden. Kriegsende und Besatzungszeit in Zeitzeugnissen und Erinnerungen, hg. v. Quaschny, Rico, 3. Aufl. (= Geschichte im unteren Werretal 1). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2015. 400 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das in der Gegenwart fast 50000 Einwohner zählende, im 19. Jahrhundert nach Erbohrung einer Thermalsolequelle durch Berghauptmann Carl von Oeynhausen als Kurbad gegründete Bad Oeynhausen gedachte bereits in dem Jahre 2005 dem Kriegsende des Jahres 1945. Nachdem eine von dem Stadtarchiv initiierte Veranstaltungsreihe mit dem Titel besiegt – besetzt – befreit auf breites Interesse der Öffentlichkeit gestoßen war, entstand angesichts der bis dahin bescheidenen stadtgeschichtlichen Literatur zu dieser Zeit die Idee einer umfassenderen Veröffentlichung. In sie wurden neben bisher unveröffentlichten Quellen, Erinnerungen und Beiträgen auch an anderer, vielfach entlegener Stelle veröffentlichteStudien aufgenommen.
Nach dem Vorwort zu vorliegenden dritten Auflage dieses Werkes ist das Interessen an den damaligen Ereignissen auch nach siebzig Jahren ungebrochen. Das ist nur allzu verständlich, weil im Mai 1945 auf Befehl der britischen Militäradministration gleichsam über Nacht die Innenstadt des damaligen Ortes mit mehr als 6500 Einwohnern in insgesamt 959 Häusern geräumt werden musste, um bis zum Herbst 1954 Platz zu schaffen für den Sitz des Hauptquartiers der britischen Rheinarmee mit etwa 6000 Briten.. Bei der jetzigen Neuauflage wurden Inhalt und Text der zweiten Auflage des Jahres 2006 nahezu unverändert belassen.
Dementsprechend gliedert sich der gediegen ausgestattete, mit vielen Abbilkdungen bereicherte Band nach einer Einführung Reinhard Rürups über den achten Mai 1945 in der deutschen Geschichte und Darlegungen Karl Großmanns über die letzten Tage des zweiten Weltkriegs in Bad Oeynhausens in zwei Teile. Sie betreffen zehn wirklichkeitsnahe Zeitzeugnisse und fünf späte |
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Di Fabio, Udo, Schwankender Westen. Wie sich ein Gesellschaftsmodell neu erfinden muss. Beck, München 2015. 272 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Di Fabio, Udo, Schwankender Westen. Wie sich ein Gesellschaftsmodell neu erfinden muss. Beck, München 2015. 272 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zwar fand der Mensch von seinem Anfang an eine scheinbar aufgehende Sonne auf der einen Seite seines Gesichtsfelds und eine scheinbar untergehende Sonne auf der anderen Seite vor und hat dementsprechend seine Umgebung vier Haupthimmelsrichtungen zugeordnet, eine grundlegende Aufteilung der politischen Welt in Osten und Westen ist aber verhältnismäßig neu. Trotz der dabei erkennbaren Siegeszüge des Westens über den Rest ist der mit dem Sonnenuntergang verbundene Westen bereits vielfach als gefährdet angesehen worden. Noch vor dem jüngsten, in seinen Ausmaßen noch kaum wirklich abzuschätzenden Zustrom auf den Westen und sein verlockendes Sozialmodell hat sich der Verfasser engagiert und wortreich mit den Gefahren auseinandergesetzt.
Promoviert in Rechtswissenschaft(en) und Sozialwissenschaft(en) wirkte der in Walsum bei Duisburg 1954 als Kind italienischer Einwanderer geborene, nach dem zweiten Bildungsweg 1988 über Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren promovierte, 1993 über Risikoentscheidungen habilitierte Öffentlichrechtler an den Universitäten Münster, Trier, München und Bonn sowie von 1999 bis 2011 als Richter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Vor allem hier dürfte sich sein Weltbild, in dem er sich grundsätzlich mit der Kultur der Freiheit und dem Verhältnis von wachsender Wirtschaft und steuerndem Staat auseinandersetzte, in Richtung auf die Gesamtheit des Westens geöffnet haben. Dementsprechend beklagt er trotz des immensen Erfolgs des Westens ein zunehmendes Fehlen des Bewusstseins für die normativen und praktischen Grundlagen von Freiheit und Wohlstand.
In sechs Teilen mit 16 Kapiteln nähert er sich dem Westen mit der Frage seines Wesens, findet Aufklärung und Humanismus als normative Signaturen der Gegenwart, verbindet Gemeinschaft und Vertr |
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Biographisches Lexikon der demokratischen und liberalen Bewegungen in Mitteleuropa 1770 bis 1848/49, hg. v. Reinalter, Helmut/Oberhauser, Claus (= Schriftenreihe der internationalen Forschungsstelle „Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770-1850“ Band 48). Lang, Frankfurt am Main 2015. XX, 831 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem kurzen und klaren Vorwort Helmut Reinalters ist das langjährige Projekt der ehemaligen Forschungsstelle Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770-1850 an der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck, aus der im Jahre 2000 das Privatinstitut für Ideengeschichte hervorging, mit drei Bänden der Jahre 1992, 2005 und 2011 abgeschlossen. Herausgeber und Verlag haben sich danach auf Grund des positiven wissenschaftlichen Echos zu einer aktualisierenden Neufassung in einem einzigen umfangreichen Lexikon entschlossen Es ist als Nachschlagewerk und Hilfsmittel zum Studium der Spätaufklärung, französischen Revolution, Restauration, Vormärz und versuchten Revolution der Jahre 1848/1849 in Bezug auf Deutschland, Österreich und die Schweiz gedacht.
Auch bei der Neuausgabe waren sich die Herausgeber bewusst, dass sie nicht alle frühen Demokraten und Liberalen des Untersuchungszeitraums erfassen konnten. Nach ihrer überzeugenden Ansicht haben sie aber die wichtigsten, teilweise unbekannten oder zumindest wenig bekannten Menschen aufgespürt, welche die bestehende Ordnung kritisierten und das herrschende politische System in Frage stellten. Nach Einstufungt der Herausgeber war dabei das Ziel der Demokraten ein bürgerlicher, parlamentarischer, säkularer Verfassungsstaat mit weitgehender Gewaltenteilung und gesetzgebender Volksvertretung, während die Liberalen an der bürgerlichen Ordnung unter einem aufgeklärten, weisen und einsichtigen Fürsten in einer konstitutionellen Monarchie ohne gewaltsamen Umsturz festhielten.
Unter diesen Gesichtspunkten sind auf der Grundlage der vorhandenen Lit |
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Romanillos, Pere, Die großen Irrtümer der Menschheit, aus dem Spanischen von Fernández, María/Henninger, Hanne. Theiss, Darmstadt, 2015. 256 S., zahlreiche Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Romanillos, Pere, Die großen Irrtümer der Menschheit, aus dem Spanischen von Fernández, María/Henninger, Hanne. Theiss, Darmstadt, 2015. 256 S., zahlreiche Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Irrtum ist das Auseinanderfallen der inneren gedanklichen Vorstellung eines (oder mehrerer) Menschen und äußerer Wirklichkeit der ihn umgebenden Welt. Die Möglichkeit hierzu ist sprichwörtlich, weil die Erfahrung von Anfang an gezeigt hat, dass der Mensch von der objektiven Wirklichkeit abweichende subjektive Eindrücke entwickeln kann. Auf dieser Grundlage kann er vielfach zu folgenreichen Fehlentscheidungen kommen.
Der Albert Einstein in der Aussage „Zwei Dinge sind unendlich – Das Universum und die menschliche Dummheit – aber bei der Dummheit bin ich mir noch nicht ganz sicher“ folgende, in Barcelona 1967 geborene Verfasser ist Journalist, Schriftsteller und Drehbuchautor. In deutschen Bibliotheken ist er noch mit dem Werk 201 Sex Games – A Thousand and One Nights of Pleasure vertreten. Nach dem Rückentext des Verlags biss schon Eva in den verbotenen Apfel und machte einen verhängnisvollen Fehler, ohne dass dessen Verhältnis zum Irrtum geklärt wird.
Dem Verfasser geht es demnach nicht um Wissenschaft, sondern um Neugier oder Schadenfreude stillende Unterhaltung. Zu diesem Zweck stellt er nach einer kurzen Einleitung in sieben Abschnitten über Geschichte, Wissenschaft & Medizin, Es ist Krieg!, Geschäfte!, Technik, Umwelt und errare humanum est 44 Geschehnisse von Adam und Eva über Hannibal, Napoleon, Hitler und die Mitternacht in Bhopal bis zur jüngsten Vergangenheit dar. Die großen Irrtümer der Menschheit werden wohl insgesamt nicht dargeboten, doch ist die komprimierende, durch ein Register aufgeschlossene und mit einem Bildnachweis versehene Bündelung einiger einzelmenschlicher Fehlvorstellungen und Fehlentscheidungen durchaus anregend.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Beuke, Arnold, Wi moaket mobil! Das Osnabrücker Land im ersten Weltkrieg, mit einem Beitrag von Schöpper, Anna Philine (= Schriften zur Kulturgeschichte des Osnabrücker Landes 20). Verlag für Regionalgeschichtew, Bielefeld 2015. 204 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Beuke, Arnold, Wi moaket mobil! Das Osnabrücker Land im ersten Weltkrieg, mit einem Beitrag von Schöpper, Anna Philine (= Schriften zur Kulturgeschichte des Osnabrücker Landes 20). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2015. 204 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der erste Krieg der gesamten Welt in der Geschichte ist zur Erinnerung an seine Entwicklung im Jahre 1914 hundert Jahre danach in einer Reihe wichtiger Darstellungen bekannter Autoren behandelt worden. Seine detaillierten Auswirkungen auf einzelne örtliche Gebiete sind dagegen so vielfältig und umfangreich, dass sie nicht umfassend dargelegt werden können. Deshalb sind nur vereinzelte Veröffentlichungen möglich, wie die der vorliegende Band sie beispielhaft bietet.
Nach dem kurzen Vorwort des Landrats Michael Lübbersmann fühlt sich der Landkreis Osnabrück der Geschichte seiner Region verpflichtet und hat daher die historische Untersuchung der Kriegsauswirkungen der Jahre 1914-1918 vor Ort in Auftrag gegeben. Als Autor der dabei angestrebten Dokumentation konnte er Arnold Beuke gewinnen, der 1999 mit einer Untersuchung über Werbung und Warnung – Australien als Ziel deutscher Auswanderer im 19. Jahrhundert hervorgetreten war. Unter Federführung des Kulturbüros des Landkreises ist auf der Grundlage des zusammengestellten Quellenmaterials im Jahre 2014 eine Ausstellung entstanden, die nach der Präsentation im Kulturhaus in dem vorliegenden, mit vielen Abbildungen versehenen Werk der Allgemeinheit vorgestellt wird.
Dabei bietet der Verfasser mit den Worten einer örtlichen Verkündung vom 1. August 1914 unter Verwendung zahlreicher Quellen in vier Kapiteln zunächst einführend die Vorgeschichte des ersten Weltkriegs in Verbindung mit einem Überblick über die Stellung des Osnabrückers Landes in dem Deutschen Reich, um danach auf den Kriegsverlauf vom Hurra bis zum Zusammenbruch im industrialisierten Krieg, auf Soldatenschicksale und die Heimatfront einzugehen. Im Rahmen der A |
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Mikuła, Maciej, Prawodawstwo króla i sejmu dla Małopolskich miast królewskich. Studium z dziejów rządów prawa w Polsce (Die Rechtsprechung des Königs und des Sejm für die kleinpolnischen Königsstädte. Untersuchung zur Geschichte der Rechtsordnung in Polen). Wydawnictwo Uniwersytetu Jagiellońskiego, Kraków 2014. 382 S., Ill. Besprochen von Inge Bily. |
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Mikuła, Maciej, Prawodawstwo króla i sejmu dla Małopolskich miast królewskich. Studium z dziejów rządów prawa w Polsce (Die Rechtsprechung des Königs und des Sejm für die kleinpolnischen Königsstädte. Untersuchung zur Geschichte der Rechtsordnung in Polen). Wydawnictwo Uniwersytetu Jagiellońskiego, Kraków 2014. 382 S., Ill.
An den Anfang seiner Untersuchung zum Stadtrecht im mittelalterlichen Polen, genauer in den Königsstädten Kleinpolens im Zeitraum von 1386 bis 1572 und damit während der Regierungszeit der Jagiellonen, stellt Maciej Mikuła, der bereits mit einer Reihe von Untersuchungen zur polnischen Rechtsgeschichte hervorgetreten ist (vgl. das Literaturverzeichnis des vorliegenden Bandes), eine Feststellung des polnischen Juristen Bartłomej Groicki, die in deutscher Übersetzung lautet: Und deshalb wurde es (das Stadtrecht – I.B.) nicht länger Magdeburger Stadtrecht genannt, sondern Ius Municipale Polonicum, d. h. polnisches Stadtrecht, denn die Bürger des Königreichs Polen betrachteten es als ihr Recht.[1]
Auf die Einleitung (S. 11-34) folgen 5 umfangreiche Kapitel, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven der Rechtsprechung des Königs und des Sejm für die kleinpolnischen Königsstädte zuwenden. So steht das erste Kapitel (S. 35-79), das u. a. eine Systematik der Rechtsakte enthält, unter dem Thema „König und Sejm und das Stadtrecht“. Städte und Bürger in der Rechtsprechung des Sejm bilden den Schwerpunkt des zweiten Kapitels (S. 81-119). Anschließend behandelt Kapitel 3 (S. 121-182) Rechtsakte des Königs für die Städte. Der Rechtsprechung des Königs und des Sejm im Zusammenhang mit der Verwaltung der Städte wendet sich Kapitel 4 (S. 183-239) zu. Das abschließende fünfte Kapitel (S. 241-301) stellt König und Sejm sowie das Stadtrecht in ihren Beziehungen dar. Jedes der fünf Kapitel schließt mit einer Zusammenfassun |
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Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Reiches. Ein Quellenwerk. Policeyordnungen in den fränkischen Hochstiften Bamberg, Eichstätt und Würzburg, hg. v. Wüst, Wolfgang (= Die „gute“ Policey im Reichskreis 6). WiKommVerlag, Stegaurach 2013. 672 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die „gute“ Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Reiches. Ein Quellenwerk. Policeyordnungen in den fränkischen Hochstiften Bamberg, Eichstätt und Würzburg, hg. v. Wüst, Wolfgang (= Die „gute“ Policey im Reichskreis 6). WiKommVerlag, Stegaurach 2013. 672 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Polizei (Policey) ist der Zentralbegriff der frühneuzeitlichen Verwaltung im Heiligen römischen Reich. Mit ihm hat sich nicht nur bereits die zeitgenössische Literatur, sondern auch die Forschung des 20. Jahrhunderts vielfach befasst. Insbesondere Michael Stolleis hat mit den Mitteln des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte bleibende Akzente gesetzt, denen Wolfgang Wüst seit dem Beginn des 21. Jahrhunderts in einer weiteren Reihe folgt.
In ihr sind bereits Quellensammlungen für den schwäbischen Reichskreis, den fränkischen Reichskreis, den bayerischen Reichskreis und die Oberpfalz, die lokale Policey und die Markgraftümer Ansbach und Kulmbach-Bayreuth erschienen. An sie knüpft das vorliegende kompakte Werk an. Damit wird eine weitere bedeutende Lücke geschlossen.
Dem kurzen Vorwort mit seinem ausdrücklichen Dank an die redigierende Bearbeiterin Regina Hindelang in Erlangen, der ausführlichen Einleitung und der Darlegung der Editionsprinzipien schließt sich der Quellenteil an. Er gliedert sich in sieben Abschnitte über Amt, Hof und Verwaltung, Kirche und Konfession, Reichskreis und Landstände, Energie, Handel und Wirtschaft, Bildung, Gesellschaft und Soziales einschließlich Universität und Schule sowie Bettel und Feuer, Gesundheit und Seuchenprävention sowie Dorfgemeinschaften. Insgesamt sind 79 Dokumente von 25 Bearbeitern beigesteuert und ist das überzeugende Werk durch Quellenverzeichnis, Literaturverzeichnis, Glossar, Orts- und Personenregister, Sachregister und ein Abbildungsverzeichnis benutzerfreundlich abgerundet, so dass dem weiteren Fortschritt gespannt entgegengesehen werden |
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Nerlich, Viktor, „A Baltico ad Euxinum“ – Reinhart Maurach und die Frühzeit der deutschen Ostrechtsforschung (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung Münchener Univerrsitätsschriften, Juristische Fakultät Band 96). Erich Schmidt, Berlin 2015. XVIII, 552 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nerlich, Viktor, „A Baltico ad Euxinum“ – Reinhart Maurach und die Frühzeit der deutschen Ostrechtsforschung (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung 96). Erich Schmidt, Berlin 2015. XVIII, 552 S.
Der in Simferopol auf der Krim 1902 geborene Reinhart Maurach stammte aus einer deutsch-baltischen Familie und kam 1920 in das Deutsche Reich. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft in Würzburg und Breslau wurde er nach der Promotion Rechtsreferent am Osteuropa-Institut in Breslau. Einer großen studentischen Öffentlichkeit wurde er vor allem durch sein nach der Habilitation bei Johannes Nagler 1954 erstmals aufgelegtes Lehrbuch des allgemeinen Teils des deutschen Strafrechts bekannt.
Das vorliegende gewichtige Werk entstand als von Jörg Baberowski betreute, umfangreiche Archivalien verwertende Dissertation an dem Lehrstuhl für Geschichte Osteuropas der Humboldt-Universität zu Berlin. Gegliedert ist es nach einer ansprechenden Einleitung über das historiographische Interesse an der Ostrechtsforschung und an Reinhart Maurach, Forschungsstand und Quellenlage sowie Methodik und Aufbau der Untersuchung in zwei Teile mit acht Kapiteln. Sie betreffen die deutsche Ostrechtsforschung von den Anfängen bis 1949 und (S. 177ff.) Reinhart Maurach als Vertreter der deutschen Ostrechtsforschung, der nach Verleumdung durch den Sicherheitsdienst verspätet rehabilitiert wurde und nach Kriegsgefangenschaft in Russland erst 1947 in München wieder fest Fuß fassen konnte, wo er 1970 emeritiert wurde.
Insgesamt kann der Verfasser eindrucksvoll zeigen, dass, wie und warum Reinhart Maurach nach Vorläufern der deutschen Ostrechtsforschung im 19. Jahrhundert einer ihrer wichtigsten Vertreter des 20. Jahrhunderts wurde. Er gestaltete ab seiner Tätigkeit im Osteuropainstitut in Breslau die deutsche Ostrechtsforschung aus nächster Nähe wesentlich mit. Auf der zuverlässigen Grundlage vieler neuartiger Einsichten des Ver |
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NS-Justiz in Hessen. Verfolgung – Kontinuitäten – Erbe, hg. v. Form, Wolfgang/Schiller, Theo/Seitz, Lothar. Historische Kommission für Hessen (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 65,4). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2015. XXV, 692 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen NS-Justiz in Hessen. Verfolgung – Kontinuitäten – Erbe, hg. v. Form, Wolfgang/Schiller, Theo/Seitz, Lothar (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 65,4). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2015. XXV, 692 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die kurze Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in dem Deutschen Reich unter Adolf Hitler findet nach wie vor beachtliche Aufmerksamkeit der Allgemeinheit. Nach dem Vorwort der Herausgeber versteht sich das vorliegende Buch als ein Beitrag zur Auseinandersetzung mit der Verstrickung der Justiz in das nationalsozialistische System und zeigt die Entwicklung von der Justiz der Weimarer Republik bis zu den Nachwirkungen in der Bundesrepublik. Grundlage ist die im Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg an der Fulda am 28. Februar 2012 erstmals gebotene Ausstellung mit dem Titel Verstrickung der Justiz in das NS-System 1933-1945 – Forschungsergebnisse für Hessen.
In der von 2012 bis 2014 an allen hessischen Landgerichtsstandorten und an dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main präsentierten Wanderausstellung konnten viele Themenkomplexe nur angerissen und nicht in der gebotenen Tiefe dargestellt werden. Das vorliegende Werk will zwecks Richtigstellung lange gepflegter Geschichtsbilder und Aufhellung der Wahrheit in seinem ersten Teil das Themenspektrum der Ausstellung durch vertiefende Beiträge näher beleuchten. In seinem zweiten Teil (S. 445ff.) wird die Ausstellung mit Hilfe zahlreicher Abbildungen vollständig dokumentiert.
Gegliedert ist das gewichtige Werk in seinem ersten Teil in zwei Abschnitte über die Zeit des Nationalsozialismus und die Zeit nach 1945. Dabei werden behandelt die Grundstrukturen nationalsozialistischer Moral, die deutschen Richter 1933, die Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die politische nationalsozialistische Justiz in Hessen, das Sondergericht Darmstadt, die Militärgerichte im Fall Krauss, der Strafvoll |
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Meineke, Birgit, Die Ortsnamen des Kreises Minden-Lübbecke (= Westfälisches Ortsnamenbuch 7). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2015. 565 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Meineke, Birgit, Die Ortsnamen des Kreises Minden-Lübbecke (= Westfälisches Ortsnamenbuch 7). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2015. 565 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Da jeder Mensch in einem Ort lebt oder sich aufhält, interessieren die Ortsnamen viele Menschen in ihrer Herkunft und Bedeutung. Es ist daher ein großes Unterfangen, auch nur die deutschen Ortsnamen der Allgemeinheit auf neuester wissenschaftlicher Grundlage zu erklären. Mit den Ortsnamen des Kreises Minden-Lübbecke wird nunmehr bereits der siebte Band des von Kirstin Casemir und Jürgen Udolph herausgegebenen Westfälischen Ortsnamenbuchs (WOB) der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, das in Münster als Teil des Forschungsunternehmens Ortsnamen zwischen Rhein und Elbe – Onomastik im europäischen Raum der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen geschaffen wird.
Die Bearbeiterin ist bereits durch die Bearbeitung der Ortsnamen des Kreises Lippe (2010), der Ortsnamen des Kreises Herford (2011) und der Ortsnamen des Stadt Bielefeld (2013) hervorgetreten. Im vorliegenden neuen Band erfasst sie rund 290 auch in die vorschriftliche Zeit zurückreichende Siedlungsnamen zwischen dem beginnenden achten Jahrhundert und dem Jahr 1600. Davon sind rund 235 zusammengesetzte Ortsnamen (vor allem mit dorp und husen), etwa 30 (vom Namensbildungstyp her ältere) Suffixbildungen und gleich viele Einzelwortortsnamen einschließlich mehr als 100 wüstgefallener oder später überbauter Ansiedlungen.
Im Anschluss an eine kartographisch veranschaulichte allgemeine Übersicht und Hinweise zum Aufbau und zur Benutzung des Lexikonteils beginnt das überzeugende Werk mit der 1231 bezeugten, unbestimmt im Bereich des alten Kirchspiels Rahden vielleicht in der Nähe von Linteln gelegenen, zu aha, as., F., Wasser gestellten, inzwischen wüsten Siedlung A. Es endet mit dem zwischen 983 und 993 belegten Wülpke (Porta Westfalica) und wird mit einer Zusammenstellung der Ortsnamengrundwörter |
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Oestmann, Peter, Wege zur Rechtsgeschichte – Gerichtsbarkeit und Verfahren (= UTB für Wissenschaft 4295). Böhlau, Wien 2015. 374 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Oestmann, Peter, Wege zur Rechtsgeschichte – Gerichtsbarkeit und Verfahren (= UTB für Wissenschaft 4295). Böhlau, Wien 2015. 374 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Sowie seit der Antike viele Wege nach Rom führen sollen, so sollen anscheinend künftig auch mehrere neue Wege zur Rechtsgeschichte leiten. Nach dem kurzen Vorwort des Verfassers beschreitet das vorliegende Buch „Wege zur Rechtsgeschichte“ und wird hier ein zentraler Ausschnitt aus der deutschen und europäischen Vergangenheit als eigenes Kurzlehrbuch angeboten. Damit ist zugleich Raum eröffnet, um die Grundzüge der Gerichtsgeschichte und Prozessgeschichte für studentische Leser auf insgesamt 374 Seiten eingehend zu erklären.
Nach dem zuletzt auch in der Diskussion um die juristische Ausbildung insgesamt hervorgetretenen Verfasser überschütten rechtshistorische Lehrbücher die Studenten mit Fakten, Fakten und abermals Fakten. Je knapper dabei bemessen der Platz, desto weniger Möglichkeiten verbleiben (angeblich), die großen Linien zu zeichnen, was sicher als erheblicher Mangel auch einer knappen Darstellung einzuordnen ist, oder Einzelheiten zu entfalten, wofür aber der durchschnittliche Student der Rechtswissenschaft gar keine Zeit haben dürfte. Wie Hagelschauer prasseln auf den Leser Namen, Jahreszahlen, Orte und Fachbegriffe nieder.
Warum man dies alles wissen muss, was wirklich wichtig ist und was nur schmückendes Beiwerk darstellt, bleibt („in rechtshistorischen Lehrbüchern oftmals“) ungesagt. „Bildung soll gern Selbstzweck sein, fürwahr, aber der Lehrer braucht nicht alle Kleinigkeiten zu vermitteln, nur weil er sie selbst gerade kennt“, was vermutlich auch für Gerichtsbarkeit und Verfahren gelten könnte. Wer sich klarmacht, welche Geschichte er erzählen will, kann sich auf wesentliche Punkte beschränken (und einen Weg in einen Teil der Rechtsgeschichte auf 372 Seiten vorzeichnen).
Gemessen an der 1845 von dem 27jährigen Privatdozenten Otto Mejer vorgetragen |
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Festschrift 150 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ursprung, Entwicklungslinien und Perspektiven im deutschen und europäischen Kontext, hg. v. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Boorberg, Stuttgart 2014. 240 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Staatliche Verwaltung bedeutet Macht einzelner herrschender Menschen über viele Gewaltunterworfene, die zwar mit guten Gründen als sinnvoll ausgegeben und angestrebt wird, die aber Missbrauch und Unrecht nicht ausschließen kann. Sie hat mit der Entwicklung und Durchsetzung des Staates und seines Gewaltmonopols seit dem Spätmittelalter erheblich an Gewicht gewonnen und ist für das Wohl und Wehe des Einzelnen dementsprechend von immer größerer Bedeutung. Zur Sicherung der Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat wurde im 19. Jahrhundert der Ruf nach einer gerichtlichen Kontrolle der Verwaltung laut, auf den hin Großherzog Friedrich von Baden mit Zustimmung seiner getreuen Stände das Gesetz, die Organisation der inneren Verwaltung betreffend vom 5. Oktober 1863 beschloss und verordnete, das am 24. Oktober 1863 in Nummer 44 des großherzoglich badischen Regierungsblatts herausgegeben wurde.
Zur Erinnerung an dieses bedeutende Ereignis fand in Karlsruhe als dem Sitz des 1863 gegründeten badischen Verwaltungsgerichtshofs am 7. Oktober 2013 ein Festakt statt. Die dortigen Grußworte Andreas Voßkuhles, Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers, Rainer Stickelbergers und Frank Mentrups sowie der würdigende Festvortrag Guido Wolfs sind mit der vorliegenden Festschrift nach einem Geleitwort Volker Ellenbergers allen Interessierten zugänglich gemacht. Darüber hinaus wird in elf weiteren Beiträgen zur Geschichte und Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vielfältig Stellung bezogen. Damit kann zwar insgesamt keine Geschichte der Verwaltungsgerichtbarkeit gewonnen werden, doch wird das bisherige Wissen um Einzelaspekte in erfreulicher Weise vermehrt.
Dabei befasst sich Ina Bauer mit der Entstehung der V |
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Person, Lothar, Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam 1952-1990 (Rep. 401). Findbuch zum Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam, Teil 1 Bezirkstag, Bereiche Vorsitzender und Stellvertreter (= Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 30), Teil 2 Bereiche Sekretär, Organisations-Instrukteur-Abteilung, Kader (= Quellen , Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 31). Lang, Frankfurt am Main 2014. 425, 375 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Person, Lothar, Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam 1952-1990 (Rep. 401). Findbuch zum Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam, Teil 1 Bezirkstag, Bereiche Vorsitzender und Stellvertreter (= Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 30), Teil 2 Bereiche Sekretär, Organisations-Instrukteur-Abteilung, Kader (= Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 31). Lang, Frankfurt am Main 2014. 425, 375 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der Reihenherausgeber in seinem Vorwort ausführlich betont, sieht sich, wer das Land Brandenburg zwischen Auflösung (1952) und Wiederbegründung (1990) mit Hilfe der reichlich vorhandenen archivalischen Quellen historisch erforschen will, vor allem auf das Brandenburgische Landeshauptarchiv verwiesen. Dieses verwahrt die Überlieferungen der damaligen mittleren Verwaltungsebene der Deutschen Demokratischen Republik für den Raum zwischen Elbe und Oder. Dabei steht dem Benutzer seit 2005 der damals erschienene Teil III/2 der Übersicht über die Bestände zur Verfügung.
Er lässt leicht erkennen, dass für alle allgemeinen und übergreifenden Fragestellungen die Überlieferungen der Räte der Bezirke besonders bedeutsam sind, die an die Stelle der Länder und Landesregierungen traten. Deren 15 Strukturteile oder Bereiche hat Eva Rickmer 2007 ausführlich dargestellt. Sie hat 2007 auch ein Findbuch zum Bezirkstag und Rat des Bezirkes Cottbus erarbeitet.
Hieran schließt das vorliegende Werk an. Es bietet nach einer Einleitung eine Behördengeschichte, eine Registratur- und Bestandsgeschichte und eine Bestandsanalyse sowie ein Aktenverzeichnis über Bezirkstag und Rat des Bezirkes und ein Findbuch zum Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam gegliedert in die drei Bereiche Sekretär, Organisations-Instrukteur-Abteilung und Kader. Wer immer sich mit den entsprechenden Verwaltungsstrukturen und ihren Tätigkeiten näher befassen will, hat damit ein vorzüglich |
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Adel, Recht und Gerichtsbarkeit im frühneuzeitlichen Europa, hg. v. Baumann, Anette/Jendorff, Alexander (= bibliothek altes reich 15). Oldenbourg, München 2014. 429 S. Besprochen von Bernd Schildt. |
Ganzen Eintrag anzeigen Adel, Recht und Gerichtsbarkeit im frühneuzeitlichen Europa, hg. v. Baumann, Anette/Jendorff, Alexander (= bibliothek altes reich 15). Oldenbourg, München 2014. 429 S. Besprochen von Bernd Schildt.
Der vorliegende Sammelband dokumentiert die Ergebnisse der Wetzlarer Tagung vom 29. 11. bis 1. 12. 2012 zum Thema „Adel und (Höchste) Gerichtsbarkeit – adelige Rechtskultur im alten Europa“. Der stark forschungsmethodisch angelegte, einleitende Beitrag von Anette Baumann und Alexander Jendorff, „Einleitung: Adelskultur(en) und Rechtskultur(en) in der Frühen Neuzeit als Problemzusammenhang“ (9-30) umschreibt das Anliegen der Tagung. Wie vertrug sich tradiertes adliges Selbstverständnis mit der zunehmenden Verrechtlichung der frühneuzeitlichen Gesellschaft? Stichwort: Justiznutzung des Adels im Kontext rechtshistorischer Forschungen mit neuen Ansätzen der Sozial- und Kulturgeschichte. Die einzelnen Beiträge werden nach drei Themenbereichen geordnet präsentiert:
Drei Beiträge sind dem Komplex „I. Adeligkeit und Recht als Momente des Sozialen“ gewidmet.
Alexander Jendorff, „Adeligkeit und Rechtswissenschaft: die Beurteilung adeliger Tötungsdelikte in den europäischen Strafrechtslehren vornehmlich des 16. und 17. Jahrhunderts“ (33-75), kommt in seiner Analyse frühneuzeitlicher Lehren zur rechtlichen Bewertung von Tötungshandlungen Adliger zu dem Schluss, dass sich bis in das 18. Jahrhundert hinein zwar kein explizites Standesrecht herausgebildet hatte, wohl aber eine Bevorzugung in der Gleichheit insbesondere mit Blick auf die Strafzumessung und den Strafvollzug weithin üblich war (75).
Stefan Andreas Stodolkowitz, „Die Gutsherrschaft der Grafen von Bernstorff in den Verfahren des Oberappellationsgerichts Celle“ (77-102), verdeutlicht an Hand zahlreicher Untertanenprozesse gutsuntertäniger Bauern gegen ihre adlige Herrschaft vornehmlich wegen nicht geschuldeter aber "widerrechtlich" eingeforderter Dienste die Verre |
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Nit wenig verwunderns und nachgedenkens. Die Reichstagsakten – Mittlere Reihe in Edition und Forschung, hg. v. Wolgast, Eike, mit einem Vorwort von Neuhaus, Helmut (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 92). V & R, Göttingen 2015. 104 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nit wenig verwunderns und nachgedenkens. Die Reichstagsakten – Mittlere Reihe in Edition und Forschung, hg. v. Wolgast, Eike, mit einem Vorwort von Neuhaus, Helmut (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 92). V & R, Göttingen 2015. 104 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Reichstagsakten sind die in der Arbeit des Reichstags des Heiligen römischen Reiches entstandenen, seit 1857 zur Veröffentlichung vorbereiteten Akten (zwischen 1376 und 1662). Der Reichstag ist das (irgendwie) die Gesamtheit des Volkes repräsentierende, bei der Gesetzgebung mitwirkende Kollegialorgan des Reiches. Der Reichstag des Heiligen römischen Reichs entwickelte sich aus der Einladung des Königs zwecks Rates und Hilfe an die Großen des Reiches an seinen Hof allmählich, ohne je zu einem Forum der Repräsentation im modernen Sinne zu werden.
Wissenschaftliche Großunternehmen müssen ihr Wirken notwendigerweise immer wieder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen. In diesem Sinne ist nach dem kurzen Vorwort des Herausgebers die Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften bereits wiederholt der Ort gewesen, an dem über den Fortgang der Arbeit an der großen Edition der deutschen Reichstagsakten berichtet wurde. Hieran schließt der vorliegende schmale Band mit vier Beiträgen auf einem Workshop im Historischen Kolleg in München am 8. Oktober 2013 an.
Dabei folgen einer Einführung des emeritierten Herausgebers zur Geschichte und Entwicklung der Edition ein informativer Werkstattbericht des redigierenden Dietmar Heil und eine thematische Untersuchung J. Friedrich Battenbergs über Maximilian und die Juden im Heiligen römischen Reich. Horst Carl vergleicht anschließend Reichstage, Bundestage und Landtage als Foren politischer Kommunikation im Reiche Maximilians I. und Reinhard Seyboth widmet sich dem Verhältnis von Politik und religiöser Propaganda am Beisp |
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Schroeder, Klaus-Peter, „Immer gerettet und aufrecht geblieben“ - Die juristische Fakultät der kurpfälzischen Universität Heidelberg von ihren Anfängen bis zum Jahre 1802. Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung, Neustadt an der Weinstraße 2014. XXI, 514 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schroeder, Klaus-Peter, „Immer gerettet und aufrecht geblieben“ - Die juristische Fakultät der kurpfälzischen Universität Heidelberg von ihren Anfängen bis zum Jahre 1802. Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung, Neustadt an der Weinstraße 2014. XXI, 514 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wenn man Prag und Wien aus der deutschen Geschichte ausschließt, ist Heidelberg der Ort der ältesten deutschen Universität. Eine Geschichte ihrer juristischen Fakultät von ihren Anfängen bis zum Jahr 1802 muss daher auf großes Interesse aller Rechtshistoriker stoßen, so dass es kaum überraschen kann, dass der wohl beste rechtsgeschichtliche Rezensent unmittelbar nach Bekanntwerden der Neuerscheinung eine Rezension zu verfassen bereit war. Leider ließ sich auch über den Buchhandel kein Rezensionsexemplar erlangen, so dass der Herausgeber an seiner Stelle nur hilfsweise wenige Bemerkungen an Hand eines ausgeliehenen Bibliotheksexemplars bieten kann.
Das Geleitwort des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung beginnt zu Recht mit dem einprägsamen Worten Prag 1348 – Wien 1365 – Heidelberg 1386, das ist die Trias der ersten auf dem Boden des deutschen Reiches gegründeten Universitäten, vor denen (nur?) die bereits um 1200 entstandenen Universitäten in Bologna, Paris und Oxford bestanden. In seinem Vorwort erweitert der um Heidelberg hochverdiente Verfasser diese Aussagen dahin, dass der interessierte scolaris simplex, als am 19. Oktober 1386 die Vorlesungen an der einen Tag zuvor feierlich eröffneten Heidelberger Universität aufgenommen wurden, vergeblich nach einem Lehrer des Rechtes suchte, weil nur Vorlesungen über den Titusbrief, die Physik des Aristoteles und über die Logik angeboten wurden. Erst Monate später konstituierte sich am Jahresende ohne weiteres Aufhebens die juristische Fakultät, die ihren unscheinbaren Anfang mit einer Vorlesung des früheren Prager Magisters Johann von Noet über |
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Schoenmakers, Christine, „Die Belange der Volksgemeinschaft erfordern …“. Rechtspraxis und Selbstverständnis von Bremer Juristen im „Dritten Reich“ (= Nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft‘ Band 6. Schöningh, Paderborn 2015. 498 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Wohl am ehesten in seinen Anfängen war der Mensch noch so völlig frei, dass er zur Erhaltung seines Seines tun und lassen konnte, was seine natürlichen Kräfte und die ihn umgebende Welt zuließen. Mit der Entstehung des Rechtes wurde diese angeborene Freiheit mehr und mehr eingeschränkt. Dementsprechend wenden Juristen der Gegenwart in erster Linie ihnen durch Gesetzgeber vorgegebene Vorschriften an, in deren Rahmen ihre natürliche Entscheidungsfreiheit zumindest erheblich eingeschränkt und durch professionelle Ausbildungsregeln, politisches Verständnis, herrschende Meinung, Interesse an beruflichem Fortkommen und wohl manche andere Gegebenheiten zusätzlich geleitet ist.
In dem weiten Bereich von Rechtspraxis und Selbstverständnis von Juristen seit Entstehung ihres Standes im Hochmittelalter behandelt die Verfasserin den Teilbereich der Bremer Juristen in der Zeit der Herrschaft der nationalsozialistischen Ideologie unter Adolf Hitler in ihrer von Dietmar von Reeken (Oldenburg), Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover) und Malte Thießen (Oldenburg) betreuten, in fast fünf Jahren erstellten, durch Zuschüsse der Verwertungsgemeinschaft Wort und des Senators für Justiz und Verfassung Bremens geförderten, auf dem Umschlag mit der einer Abbildung der feierlichen Amtseinführung des Bremer Landgerichtspräsidenten Dr. Rüther veranschaulichten umfangreichen und mit einem zweiseitiges Personenregister von Friedrich Aevermann über Adolf Hitler, Curt Rothenberger, Karl Rüther und Emil Warneken bis Helga Zöllner sowie ein gleichfalls zweiseitiges Verzeichnis rechtlicher Vorschriften abgerundeten Dissertation. Sie gliedert sich nach einer ausführlichen Einleitung über Forschungsstand, method |
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Herrschaft und Verwaltung in der frühen Neuzeit, hg. v. Brakensiek, Stefan/Bredow, Corinna von/Näther, Birgit (= Historische Forschungen 101). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 199 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Verwaltung ist an sich die auf längere Dauer gerichtete Besorgung einer Angelegenheit, wie sie zumeist im eigenen Interesse seit Anbeginn der Menschheit durchgeführt werden musste und auch wurde. Neben dieser Selbstverständlichkeit steht aber im Vordergrund des Interesses meist die Verwaltung der Angelegenheiten anderer, wie sie im Laufe der Geschichte vor allem der Staat an sich gezogen hat. Da ihm dies nur durch übergeordnete Macht möglich war, stehen Verwaltung des Staates und Herrschaft von Anfang an in einem engen Zusammenhang.
Mit einem Teilaspekt dieser Thematik befasst sich der vorliegende schmale Sammelband, der auf einer Tagung beruht, die im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts Herrschaftsverwaltung in der frühen Neuzeit – Fallstudien zu Territorien des Alten Reiches und der Habsburgermonarchie im internationalen Vergleich (1650-1800) in dem Kulturwissenschaftlichen Institut Essen am 20./21. Oktober 2012 stattfand, um die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen der Projektbearbeiterinnen zu Niederösterreich, Flandern, Bayern und Hessen-Kassel im Lichte der Ergebnisse anderer Forschungen vergleichend zu erörtern und das zugrundegelegte Konzept zu überdenken. Aufgenommen sind nach einer Einleitung Stefan Brakensieks über Herrschaft und Verwaltung in der frühen Neuzeit insgesamt zehn Studien. Sie betreffen etwa die niederösterreichischen Kreisämter, die Dreieckskommunikation in der polnisch-litauischen Adelsrepublik, die Konfessionspolitik Karls VI. in den südlichen Niederlanden, Supplikationen, Eingabepraktiken, Visitationen, Verwaltungssprache, Verwaltungskulturen und historische Implementationsforschung.
Am Ende des eines Registers entbehrenden Werkes bietet Barbar |
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Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv. Serie I Alte Prager Akten, hg. v. Sellert, Wolfgang, Band 4 P-R, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 579 S., Band 5 S-Z, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 683 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
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Der Kaiserliche Reichshofrat wird üblicherweise als das zweite höchste Gericht des Alten Reiches neben dem ständischen Reichskammergericht bezeichnet. Doch trifft diese selbst in der Forschung immer wieder verwendete Bezeichnung die Sache nicht im Kern. Denn er war weitaus mehr als ein Gericht; diese Institution wird vielleicht am treffendsten als die Einrichtung verstanden, welche die nie endgültig und umfassend festgelegten kaiserlichen Reservatrechte ausübte. Das waren neben der Rechtsprechung unter anderem Lehns-, Gratial-, und Standessachen, Privilegierungen, Legitimierungen, Vormundschafts- und Unterhaltsfragen sowie Schutz- und Schirmbriefe. Eine Sonderstellung hatte der Reichshofrat auch noch dadurch, dass er bei Überschuldung von Reichsständen „Debitkommissionen“ einsetzen konnte, die den Konkurs abwickelten. Eine Nachwirkung des mittelalterlichen Verständnisses vom Amt des Kaisers spiegeln die zahlreichen Suppliken, mit denen sich die Untertanen direkt an ihn wandten. Sie beklagten sich über ungerechte Urteile, Prozessverschleppungen, auch am Reichskammergericht, und übermäßige Belastungen der unterschiedlichsten Art. Und nicht zuletzt war das Gremium auch als beratendes Regierungsorgan tätig; das schlägt sich in den vorliegenden Bänden allerdings nicht nieder. Die Wirkungsmöglichkeiten des Reichshofrats waren also umfassender als die des Reichskammergerichts. Diese erstreckten sich darüber hinaus auch noch auf das ganze Heilige Römische Reich Deutscher Nation, also auf das gesamte heutige Mitteleuropa einsc |