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Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, hg. v. Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 80). Nomos,  Baden-Baden 2015. 303 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Ernst Rudolf Huber. Staat – Verfassung – Geschichte, hg. v. Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 80). Nomos,  Baden-Baden 2015. 303 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Ernst Rudolf Huber wurde am 8. Juni 1903 in Oberstein an der Nahe in einer alteingesessenen, aus Baden kommenden westdeutschen Familie geboren. Nach dem Abitur studierte er zunächst Geschichte, Literatur, Philologie, Philosophie und Volkswirtschaft in Tübingen und nach einer Unterbrechung wegen der Inflation und der Mitarbeit in dem väterlichen Unternehmen Nationalökonomie und Rechtswissenschaft in München sowie seit 1924 in Bonn. Hier traf  er auf Carl Schmitt, bei dem er 1926 mit sehr gut promovierte.

 

Obwohl Huber nach dem Wechsel Carl Schmitts nach Berlin in Bonn bei Heinrich Göppert für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Staatskirchenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht habilitiert wurde, folgte er Carl Schmitt gedanklich lange Jahre in vielen Hinsichten. Seine frühe Berufung nach Kiel stand nach dem Herausgeber in unmittelbarem Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme. Nach 1945 galt Huber neben Carl Schmitt als einer der am meisten belasteten juristischen Hochschullehrer und musste nach der Entnazifizierung als Mitläufer bis 1957 warten, bis er an der kleinen, 1962 in die Universität Göttingen integrierte Hochschule für Sozialwissenschaften in Wilhelmshaven erneut eine Professur erhielt.

 

Der Huber betreffende neue Sammelband fand unmittelbar nach Erscheinen das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten, so dass es zunächst genügt, in wenigen Worten auf ihn hinzuweisen. Gegliedert ist er nach der einleitenden Suche des Herausgebers nach der „wahren Verfassung“ in die beiden Teile persönliche Netzwerke (Hubers Revision von Schmitts Dezisionismus, Huber und Forsthoff, Huber und Hellmut Becker und Huber und die deutsche Staatsrechtslehre) und Positionen und Begriffe (Kirchenrecht, Staatsgerichtsbarkeit, deutsche Staatswissenschaft, Verfassungsrecht, Wehrverfassung, Lorenz von Stein sowie Huber und die seit 1946 im Mittelpunkt seiner Aufmerksamkeit stehende deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789). Insgesamt ermitteln die zwölf bestens ausgewiesenen Bearbeiter vielfältige neue Einsichten, deren Gesamtwürdigung an dieser Stelle aber der zukünftigen Rezension vorbehalten bleiben soll.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler