Junkelmann, Marcus, Napoleon und Bayern – Eine Königskrone und ihr Preis. Pustet, Regensburg 2014. 224 S., 53 schwarzweiß Abb. und Karten sowie 20 Farbabb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Junkelmann, Marcus, Napoleon und Bayern – Eine Königskrone und ihr Preis. Pustet, Regensburg 2014. 224 S., 53 schwarzweiß Abb. und Karten sowie 20 Farbabb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Marcus Junkelmann, der bereits 1985 eine Arbeit zu ‚Napoleon und Bayern‘ veröffentlicht hatte, legt nun unter gleichem Titel eine vollständige Neubearbeitung vor. Bereits der Umfang (jetzt 221, früher 397 S.) zeigt die Beschränkung des Themas, wie dies der Untertitel nahelegt. Der Autor, der in den vergangenen Jahren verschiedene historische Sachbücher veröffentlicht hat, die sich oft mit der Militärgeschichte der Römer befassten, verbindet einen gut lesbaren Stil mit prägnanten Aussagen, die kurz und überzeugend begründet werden. Die sparsamen Anmerkungen und das gut gewählte Literaturverzeichnis erlauben es, die Aussagen nachzuprüfen. Dieses Buch ist im Hinblick auf die Bayerische Landesausstellung 2015 im Armeemuseum in Ingolstadt eine begrüßenswerte Übersichtsdarstellung. Überzeugend sind an zahlreichen Stellen die Hinweise auf ein borusso-zentriertes Vorverständnis der Geschichte zu Napoleon belegt. Beispielhaft wird dies an den Auswirkungen des Reichsdeputationshauptschlusses gezeigt. Preußen vergrößerte sein Territorium durch diesen Akt um das Fünffache, ohne darüber viel Worte zu verlieren, Bayern wird demgegenüber als napoleonhörig dargestellt, da es in diesem Zusammenhang die Königswürde von Napoleons Gnaden angenommen habe. Demgegenüber zeigt Junkelmann auf, in welchem Maße das Österreich der Habsburger mehrfach versuchte, sich Bayern in den Vielvölkerstaat einzuverleiben. Damit war die Anlehnung Bayerns an Napoleon eine Maßnahme des Selbstschutzes und der Garantie des Überlebens als selbständiger Staat. Die Hinwendung zu Napoleon im Vorfeld des österreichischen Einmarsches (1805) und die Zuwendung zu den Alliierten (Russland, Preußen, Österreich) (Oktober 1813) wurden in Verhandlungen vorbereitet, die im Privathaus des Grafen Montgelas |
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Justizgeschichte des bürgerlichen Zeitalters = Legal history of the Bourgeois Era = Histoire de la justice à l’époque Bourgeoise), hg. v. Czeguhn, Ignacio u. a. (= Rechtskultur 1). Edition Rechtskultur, Regenstauf 2012. 119 S. , Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die zivilisatorische Entwicklung des Menschen hat im Laufe der Zeit den weitgehenden wirtschaftlichen Übergang von der autochthonen Selbstversorgung der Kleingruppe zur arbeitsteiligen Dienstleistungsgesellschaft aller Erdteile bewirkt. Das hatte während des 20. Jahrhunderts zur weiteren Folge, dass eine akademische Ausbildung zur selbverständlichen Voraussetzung eines erfolgreichen Lebens wurde, wobei der Grundsatz der Gleichberechtigung die Frauen so weitgehend einschloss, dass inzwischen sogar eine kleine Mehrheit der rechtswissenschaftlichen Studierenden weiblichen Geschlechts ist. Mehr Studierende führen zu mehr Professoren, mehr Professoren zu mehr Gedankenerzeugnissen und mehr Gedankenerzeugnisse zu mehr Zeitschriften, von denen jede nach einem eigenen, möglichst unverwechselbaren Profil suchen muss oder will.
Von daher ist es nur folgerichtig, dass sich eine neue Rechtskultur im Jahre 2012 auf den rechtswissenschaftlichen Markt begeben hat. Herausgegeben wird sie in einem europäischen Rahmen in alphabetischer Abfolge von Ignacio Czeguhn, Lukas Gschwend, Dirk Heirbaut, Martin Löhnig und Antonio Sánchez Aranda. Besonderes Kennzeichen ist ein jeweiliger Themenschwerpunkt der Beiträge, für den die erste Ausgabe die Unabhängigkeit der Justiz gewählt hat.
Die insgesamt neun Untersuchungen des großformatigen schmalen Sammelbands beginnen mit Ulrike Müßigs Kampf um die gerichtliche Selbstverwaltung in der Entstehungsgeschichte des Gerichtsverfassungsgesetzes und enden mit Marcel Senns Frage, wozu Juristen auszubilden sind. Dazwischen werden Freiherren von Regensburg, Laborers in the courtroom, der Schutz feindstaatangehöriger Zivilisten durch deutsche Militärge |
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Kaiser, Georg A., Romanische Sprachgeschichte (= UTB 3717 M). Fink, Paderborn 2014. 311 S., Tab., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die romanischen Sprachen bilden einen der bedeutendsten Zweige der indogermanischen Sprachenfamilie, der ausgehend vom Latein der Römer vor allem über die Kolonialmächte Frankreich, Spanien und Portugal weltgeschichtliche Bedeutung erlangt hat. Von daher verdient eine romanische Sprachgeschichte auch das Interesse des germanistischen Rechtshistorikers. Der 1992 mit einer Untersuchung über die klitischen Personalpronomina im Französischen und Portugiesischen hervorgetretene, in Hamburg 1999 mit einer 194seitigen Habilitationsschrift über Verbstellung und Verbstellungswandel in den romanischen Sprachen habilitierte, anschließend nach Konstanz berufene Georg A. Kaiser hat sie in der Reihe der UTB basics auf der Grundlage einer langjährig gehaltenen Einführungslehrveranstaltung vorgelegt und mit seinem Lehrbuch dabei an die Einführung Romanische Sprachwissenschaft Christoph Gabriels und Trudel Meisenburgs angeknüpft.
Gegliedert ist das ansprechende Werk in insgesamt sieben Abschnitte. Sie betreffen nach der Klärung der Frage, was romanische Sprachgeschichte ist, die Sprachgeschichte als Gegenstand der wissenschaftlichen Untersuchung einschließlich der (sprachextern oder sprachintern akzentuierten) Theorien des Sprachwandels und der Aufgaben und Methoden, die 6 (bzw. 9, 10, 11, 16, 20 oder noch mehr) erstmals von Friedrich Diez von 1836 bis 1844 umfassend wissenschaftlich behandelten romanischen Sprachen (Italienisch, ab etwa 800 bezeugt, Französisch ab 842, Spanisch ab dem 10. Jahrhundert, Portugiesisch und Rumänisch sowie Provenzalisch, Dalmatinisch, Rätoromanisch, Sardisch und Katalanisch) und ihre Klassifikation, das (Vulgär-)Latein als Ausgangspunkt, die Besonderheiten und Entwicklungen des Vulgärlateins (Vokale, Konsonanten, Nomina, Verben, Syntax, Wortschatz), die Ausgliederung der romanischen Sp |
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Kalb, Johannes, Die innerstädtische Auseinandersetzung in Regensburg am Ende der Reichsunmittelbarkeit. Eine historische und rechtliche Untersuchung (= Rechtshistorische Reihe 449). Lang, Frankfurt am Main 2014. XXX, 125 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kalb, Johannes, Die innerstädtische Auseinandersetzung in Regensburg am Ende der Reichsunmittelbarkeit. Eine historische und rechtliche Untersuchung (= Rechtshistorische Reihe 449). Lang, Frankfurt am Main 2014. XXX, 125 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Regensburg an der Donau wird nach den im ersten nachchristlichen Jahrhundert sichtbaren römischen Anfängen im Frühmittelalter Hauptsitz des Herzogs der Bayern und im Hochmittelalter Reichsstadt. In ihr tagt von 1663 bis 1806 der immerwährende Reichstag des Heiligen römischen Reichs, so dass die Stadt hervorragende Bedeutung für die deutsche Geschichte erlangt. Allein schon von daher gebührt der vorliegenden schlanken Untersuchung rechtsgeschichtliche Aufmerksamkeit.
Sie ist die von Hans-Jürgen Becker betreute, im Sommersemester 2014 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der 1962 errichteten Universität Regensburg angenommene Dissertation des Verfassers, der unter anderem die Archive und Bibliotheken in Erlangen, Göttingen, München, Regensburg und Wien aufsuchen und auswerten konnte. Gegliedert ist die Studie außer in Einleitung (Aufgabenstellung, Quellenlage, Forschungsstand) und Zusammenfassung in vier Sachkapitel. Sie betreffen kurz die Reichsstadt unter kaiserlichem Einfluss, die innerstädtische Auseinandersetzung wegen der Verschuldung und der gescheiterten Sanierung, das deswegen angestrengte Gerichtsverfahren vor dem Reichshofrat und die politische Bilanz am Ende der Auseinandersetzung.
Im Ergebnis kann der Verfasser zeigen, dass der Ausgangspunkt des Zwistes bis zu dem freiwilligen Verzicht der Reichsstadt auf die Reichsunmittelbarkeit im Jahre 1486 und die umgehende militärische Erzwingung der Rückkehr in die Reichsfreiheit zurückreicht. 1778 unternahm Sigmund Bösner im Rahmen seines Generaluntersuchungssystems den Versuch einer Sanierung des verschuldeten Haushalts der von Bayern eingeengten Reichsstadt im Rat, scheiterte aber und wurde abgewählt. Im Ergebnis |
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Kämper, Heidrun, Wörterbuch zum Demokratiediskurs 1967/68, unter Mitwirkung von Link, Elisabeth. Akademie-Verlag, Berlin 2013. 1131 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die wichtigste natürliche Gabe des Menschen ist sein Verstand, mit dessen Hilfe er das die Verständigung erleichternde Wort erfunden hat. Seit die Zahl der Wörter für den Einzelnen unüberschaubar geworden ist, werden sie in Wörterbüchern zum Nutzen der Allgemeinheit gesammelt. Die Vielfalt der menschlichen Überlegungen rechtfertigt dabei angesichts der Dichte und Differenziertheit der modernen, durch den technischen Fortschritt und die Steigerung des Volkseinkommens ermöglichten Kommunikation immer speziellere Sammlungen.
Die in Germanistik und Politologie in Hamburg und Braunschweig ausgebildete Verfasserin des vorliegenden, gewichtigen Demokratiediskurswörterbuchs war seit 1981 als Assistentin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in verschiedenen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekten am Seminar für deutsche Sprache und Literatur an der Technischen Universität Braunschweig tätig und arbeitete seit 1986 bei der Neubearbeitung des Deutschen Wörterbuchs Hermann Pauls mit (1987/1988 Dissertation über Lieder von 1848 - politische Sprache einer literarischen Gattung). Im August 1993 wechselte sie an das Institut für deutsche Sprache in Mannheim, wo sie (neben Lehrtätigkeiten) bei der Neubearbeitung des deutschen Fremdwörterbuchs mitwirkte. Seit April 2000 leitet sie den Arbeitsbereich sprachliche Umbrüche und lehrt seit der Habilitation des Jahres 2005 (über den Schulddiskurs in der frühen Nachkriegszeit im Sinne eines sprachlichen Umbruchs) als außerplanmäßige Professorin in Mannheim und als Gastdozentin an anderen Universitäten.
Das von ihr auf dieser qualifizierten Grundlage vorgelegte neue Wörterbuch ist nach der kurzen Einleitung das am Institut für deutsche Sprache erstellte Nachschlagewerk zu der 2012 erschienenen Untersuchun |
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Kanwischer, Simon, Der Grenzbereich zwischen öffentlichem Strafanspruch und intimer Lebensgestaltung. Verschiebungen in der historischen Entwicklung - aufgezeigt am Beispiel der Strafbarkeit des Inzests (§ 173 StGB) (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 12). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 194 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kanwischer, Simon, Der Grenzbereich zwischen öffentlichem Strafanspruch und intimer Lebensgestaltung. Verschiebungen in der historischen Entwicklung – aufgezeigt am Beispiel der Strafbarkeit des Inzests (§ 173 StGB) (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 12). V&R unipress, Göttingen 2013. 194 S., zugleich Diss. jur. Hannover. Besprochen von Werner Augustinovic.
Welcher Maßstab ist geeignet, den Strafanspruch des Staates gegenüber seinen Bürgern zu legitimieren und ebenso klar zu begrenzen? Wie weit sind Kategorien von Sitte und Moral tauglich, strafrechtliche Normen zu rechtfertigen? Die Beantwortung dieser rechtsphilosophischen Fragen berührt unmittelbar geltendes Recht und führt immer wieder zu Grundsatzdiskussionen zwischen Traditionalisten und Dogmatikern. Als besonders schwierig erweist sich die Grenzziehung zwischen dem öffentlichen Strafanspruch und intimer Lebensgestaltung auf dem Feld der sogenannten opferlosen Straftaten, zu denen unter anderem der Inzest nach § 173 des Strafgesetzbuchs (StGB) zählt, die Strafbewehrung des einvernehmlichen Beischlafs zwischen biologisch nah verwandten Erwachsenen.
Der Zufallsfund eines alten Strafgesetzbuchs (Stand 1956) mit noch zahlreichen, auf die Begriffe von Moral und Sittlichkeit abzielenden Tatbeständen und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahre 2008 zur Verfassungsmäßigkeit des Inzestverbots haben den Verfasser, Simon Kanwischer, motiviert, in seiner von Henning Radtke in Hannover betreuten Dissertation am Beispiel der Strafbarkeit des Inzests zu untersuchen, „wie das Verhältnis von staatlicher Strafe und Privatheit in der Vergangenheit gestaltet war, wie es sich entwickelt hat, wodurch diese Entwicklung beeinflusst wurde und warum dieses Verhältnis auch heute noch unklar und dem akademischen (und gesellschaftlichen) Streit ausgesetzt ist“ (S. 9). Von Interesse sei dabei „weniger die bloße historische Entwicklung als vielmehr die Auseinandersetzung mi |
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Karsten, Arne/Rader, Olaf B., Große Seeschlachten. Wendepunkte der Weltgeschichte. Beck, München 2013. 429 S., 30 Kart., 59 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Trotz der Unvorstellbarkeit des Universums mühen sich alle Menschen dieser Erde unaufhörlich um die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Zu den hierfür eingesetzten Mitteln gehören auch die Kriege der Völker und Staaten, die von ihren Führern den Untertanen als für das Wohl unerlässlich aufgezwungen werden. In ihrem Rahmen finden seit vielen Jahrtausenden Schlachten in allen verfügbaren Medien mit meist ungewissen Aussichten für die meisten Betroffenen statt.
Seit der Mensch mit bewältigbarer Mühe das Wasser befahren kann, ist auch die See ein geeigneter Platz für derartige zwischenmenschliche Auseinandersetzungen. Der 1961 geborene, an der Berlinisch-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften tätige und als Professor an der Humboldt-Universität in Berlin lehrende Olaf B. Rader als begeisterter Segler und der 1969 geborene, als Juniorprofessor für Geschichte der frühen Neuzeit an der Universität Wuppertal wirkende, mit Werken über Bernini als Schöpfer des barocken Rom und eine Geschichte der Lagunenstadt Venedig hervorgetretene Arne Kasten haben sich in der Einsicht, dass die Beherrscher der Meere die Welt beherrschen, zu einem neuen Gemeinschaftswerk über Wendepunkte der Weltgeschichte auf dem Meer zusammengefunden. Zwischen einem Gemälde des Seglers Redoutable von 1836 und einem feuerspeienden Foto der USS Iowa in den 1980er Jahren schildern sie in zwölf Kapiteln die Seekriegsgeschichte von den antiken Anfängen bis zum 20. Jahrhundert.
Den Beginn bildet nach einer kurzen Einführung mit Ausblick auf Venedig Athens Rettung bei Salamis 480 v. Chr. vor den Persern durch eine Mauer aus Holz. Dem folgen Mylae (260 v. Chr.), Actium (31 v. Chr.), Konstantinopel (674-678), Montecristo (1241), Lepanto (1571), der Untergang der spanischen Armada (1588), die Vier-Tageschla |
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Kasper, Peter, Das Reichsstift Quedlinburg (936-1810) - Konzept . Zeitbezug - Systemwechsel. V&R Academic, Göttingen 2014. 461 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Erstmals urkundlich erwähnt wurde Quedlinburg als villa quae dicitur Quitilingaburg in einer Urkunde des aus Sachsen kommenden Königs Heinrich I. vom 22. April 922. Als er am 2. Juli 936 im nahen Memleben starb, wurde er auf dem Schlossberg in der königlichen Kapelle und Kirche Sankt Peter vor dem Altar bestattet. Seine Gattin ließ vom Sohn und Nachfolger Otto I. die Gründung eines Damenstifts mit der Aufgabe des Totengedächtnisses bestätigen, das in wechselnden Formen fast 900 Jahre an einem herausragenden, wenn auch auf dem Einband nur eingerüstet dargestellten Ort Bestand hatte.
Seiner Geschichte ist die noch vom Großvater Volkmar K. H. Kranz (1870-1949) angeregte, von Anton Schindling betreute, im März 2013 von der philosophischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation des in Bielefeld 1942 geborenen und von 1962 bis 1968 in Germanistik, Geschichte, evangelischer Theologie und Philosophie in Bethel, Münster, Kiel, Berlin und Freiburg im Breisgau ausgebildeten und von 1972 bis 2007 im Schuldienst in Baden-Württemberg und in den Vereinigten Staaten von Amerika tätigen Verfassers gewidmet, die hierfür Aktenbestände erstmalig nutzen konnte. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Forschungsstand und Methode in elf Abschnitte. Sie betreffen memoria und Repräsentation, Landesherrschaft im dualen System des 11. bis 15. Jahrhunderts, die säkularisierte Herrschaft von 1495 bis 1555, die Landesherrschaft als Kondominat, die Destabilisierung des Systems, den Wandel vom Fürstenstaat zum Bürgerstaat, den Ausbau und die Erosion des Herrschaftssystems ab 1740, die Säkularisation und Mediatisierung, die Auflösung des Systems im Königreich Westphalen und die Aufhebung des Stiftes in der Spannung zwischen Reformstaat und Fremdherrschaft.
Im Ergebnis s |
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Kaufmann, Dörte, Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840). Ein Heidelberger Professor zwischen Wissenschaft und Politik (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen Band 198). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XXXV, 302 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaufmann, Dörte, Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840). Ein Heidelberger Professor zwischen Wissenschaft und Politik (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen Band 198). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XXXV, 302 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Anton Friedrich Justus Thibaut ist vor allem durch sein 1803 in erster Auflage und 1846 in neunter Auflage vorgelegtes mehrbändiges System des Pandektenrechts, seine 1814 in erster Auflage und 1840 in dritter Auflage veröffentlichte Schrift über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland und durch seine 1824 anonym (und 1893 in siebter Auflage) publizierte Untersuchung über die Reinheit der Tonkunst hervorgetreten. Durch diese Leistungen hat er sich in der Rechtswissenschaft und auch darüber hinaus so bekannt gemacht, dass er eine umfassende Biographie verdient hätte. Das vorliegende Werk will und kann diese Aufgabe noch nicht bewerkstelligen, leistet aber einen wichtigen Beitrag hierfür.
Es ist die von Volker Sellin angeregte und mit großer Geduld und Anteilnahme begleitete, im Wintersemester 2009/2010 an der Universität Heidelberg angenommene Dissertation der Verfasserin. Gegliedert ist die Untersuchung nach einer Einleitung über Thema und Methode, Quellenlage und Forschungsstand, Ausführungen zur Biographie und über die Stadt Heidelberg im Großherzogtum Baden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in drei Teile. Sie betreffen Thibauts Wirken in der Universitätspolitik (vor allem Verbesserung der studentischen Sitten, Tätigkeiten als Redakteur und Rezensent der heidelbergischen Jahrbücher der Litaratur und das Verhältnis zu den Burschenschaften), die politische Neuordnung Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung einer kirchlichen Erneuerung und der Forderung nach landständischer Wiedergeburt und den badischen Landtag der Jahre 1819 und 1820.
Dabei kann die Verfasserin ein |
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Kaufmann, Dörte, Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840). Ein Heidelberger Professor zwischen Wissenschaft und Politik (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen Band 198). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XXXV, 302 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kaufmann, Dörte, Anton Friedrich Justus Thibaut (1772-1840). Ein Heidelberger Professor zwischen Wissenschaft und Politik (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen Band 198). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XXXV, 302 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Heidelberger historische, unter Volker Sellin entstandene Dissertation Dörte Kaufmanns ist nicht biografisch angelegt, sondern „orientiert sich an den verschiedenen Wirkungsschwerpunkten Thibauts auf universitäts-, rechts- und gesellschaftspolitischer Ebene“ (S. 4) im Schwerpunkt für die Jahre 1805-1820. Zu diesen Themenbereichen fehlte bisher – mit Ausnahme des Kodifikationsstreits – eine „eigenständige Untersuchung“ (S. 12), so dass die Arbeit Kaufmanns insbesondere auch aus rechtshistorischer Sicht zu begrüßen ist. Quellen der Untersuchungen sind außer den Schriften Thibauts und seiner Zeitgenossen vor allem die Bestände des Universitätsarchivs Heidelberg, des Generallandesarchivs Karlsruhe und hauptsächlich die erstmals breit ausgewertete Briefedition Rainer Polleys, der auch ein detailliertes Schriftenverzeichnis Thibauts vorgelegt hat (Anton Friedrich Justus Thibaut, [AD 1772-1840] in seinen Selbstzeugnissen und Briefen, 2 Teile, 1982).
Nach einem etwas sehr kurzen Überblick über die Biografie Thibauts (S. 14-16) und über die Stadt Heidelberg im Großherzogtum Baden (S. 16-22) befasst sich Kaufmann im ersten Abschnitt mit der Universitätspolitik Thibauts (S. 23-124). Thibaut wurde nach seiner Berufung aus Jena zum Wintersemester 1805/06 alsbald zum Prorektor (Rektor war zunächst das Staatsoberhaupt) ernannt. Eine seiner wichtigsten Aufgaben war die „Verbesserung der studentischen Sitten“ (Randalieren und Lärmen in der Stadt und in Wirtshäusern, Störung der Gottesdienste sowie „tätliche Auseinandersetzungen mit Angehörigen des Militärs und Handwerksgesellen“, S. 37). Thibaut trat für eine „sukzessive Strenge“ ( |
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Keding, Sebastian, Finanzmarktsteuerung durch Kreditsicherungsrecht. Die Entstehungsgeschichte des konkursrechtlichen Pfandbriefprivilegs in § 35 Abs. 1, 2 des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 7). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XXVII, 445 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mercatus als Handel, Markt, Kauf, mercari als treiben, handeln und mercator als Handelsmann sind im Lateinischen erstmals durch Plautus (um 250-184 v. Chr.) belegt, das deutsche Lehnwort begegnet im 8. nachchristlichen Jahrhundert. Standen hierbei zunächst die körperlichen Gegenstände im Vordergrund, so ist neben diesen Warenmarkt längst der Finanzmarkt getreten, auf dem Handel mit Kapital stattfindet. Er kann seinerseits Geldmarkt, Kreditmarkt oder Devisenmarkt sein.
Die sich mit einem Teilaspekt des Finanzmarkts befassende vorliegende Arbeit ist die von Mathias Schmoeckel in Vorlesung und Seminar angeregte, im April 2013 an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des 1983 geborenen, in Bonn ausgebildeten, zuletzt am Lehrstuhl seines Betreuers tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über die Hintergründe des behandelten § 35 I, II Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899, Forschungsstand, Arbeitshypothesen und methodische Erwägungen in insgesamt fünf Kapitel. Sie betreffen die Einführung der statuarischen (!) Pfandprivilegien in Preußen in den Jahren nach 1860, die anschließende Diskussion um ein reichsgesetzliches Pfandbriefprivileg (§ 17 EGRKO), den >Zeitraum zwischen 1881 und 1895 und die endliche Einführung des Pfandbriefprivilegs durch das Reichshypothekenbankgesetz sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse mit einem Ausblick auf die jüngeren Entwicklungen.
Im Ergebnis kann der Verfasser in seiner überzeugenden Untersuchung unter Einbeziehung zahlreicher, teilweise erstmals einbezogener Quellen feststellen, dass das Pfandbrie |
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Keppeler, Lutz Martin, Oswald Spengler und die Jurisprudenz. Die Spenglerrezeption in der Rechtswissenschaft zwischen 1918 und 1945. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XVI, 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Keppeler, Lutz Martin, Oswald Spengler und die Jurisprudenz. Die Spenglerrezeption in der Rechtswissenschaft zwischen 1918 und 1945. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XVI, 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Oswald Spengler wurde in Blankenburg am Harz am 29. Mai 1880 als zweites Kind eines Postbeamten geboren, von wo aus die Familie 1891 nach Halle an der Saale zog. Geprägt von nervlichen Krisen und Anfällen entwickelte er auffällige geschichtliche Phantasien, wurde aber nach dem Abitur und nach dem Studium von Mathematik, Naturwissenschaften und Philosophie in Halle, München und Berlin gleichwohl im zweiten Anlauf in Halle unter Alois Riehl 1904 mit einer Dissertation unter dem Titel Der metaphysische Grundgedanke der heraklitischen Philosophie promoviert. Nach wenig erfolgreichen Tätigkeiten als Lehrer erlangte er die Lehrbefugnis für Mathematik und wurde1908 Professor in Hamburg, gab aber diese Tätigkeit nach der Beerbung seiner Mutter auf und arbeitete ab 1911 als freier, von Ernst Haeckel, Hans Vaihinger und Friedrich Nietzsche geprägter Schriftsteller in ziemlicher Vereinzelung vor allem an seinem durch den sogenannten Panthersprung nach Agadir beeinflussten Werk der Untergang des Abendlandes im Sinne von Umrissen einer Morphologie der Weltgeschichte.
1918 und 1922 erschien in zwei Bänden sein Hauptwerk, dessen erster Band ihn 1919 auf eine Woge des Erfolgs hob. Dessen Auswirkungen auf die Jurisprudenz untersucht der bereits als studentische Hilfskraft und danach auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hans Peter Haferkamp in Köln tätige Verfasser in seiner von Haferkamp betreuten, im Sommersemester 2012 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät angenommenen, auch einige ungedruckte Quellen berücksichtigenden, durch Register aufgeschlossenen Dissertation. Gegliedert ist die interessante Studie nach einer Einleitung über Forschungsstand und Quellen in fünf Sachkapitel über Spenglers juristische Aussagen auf dem Hintergru |
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Kindler, Martin, Affectionis aestimatio. Vom Ursprung des Affektionsinteresses im römischen Recht und seiner Rezeption (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 58). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kindler, Martin, Affectionis aestimatio. Vom Ursprung des Affektionsinteresses im römischen Recht und seiner Rezeption (= Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 58). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die mit einem Zitat Iherings (Jherings) von 1880 einsetzende Untersuchung will sich mit der Berücksichtigung und der juristischen Bedeutung rein subjektiver Wertschätzungen einer Sache, die über die allgemeine Wertschätzung hinausgehen, befassen, das heißt über das, was sich am Markte bei der Veräußerung der Sache erlösen ließe. Dies ist ein praktisch bedeutsamer Problembereich, der mit der Individualiät des Menschen kaum trennbar verbunden ist und spätestens von der Inbesitznahme von Gegenständen an zu Streitigkeiten geführt haben dürfte. Von daher lässt sich der Gegenstand auch vom römischen Recht bis zur Gegenwart verfolgen.
Die vorliegende Untersuchung ist die von Martin J. Schermaier betreute, im Sommersemester 2011 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des zeitweise als wissenschaftlicher Mitarbeiter seines Lehrers tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einführung über den Gegenstand, die affectio in den Quellen, den Stand der Forschung und den Gang der Untersuchung in drei Teile. Sie betreffen die hermeneutische Fragestellung in der Form der Suche nach dem Ersatz des Affektionsinteresses in den römischrechtlichen Quellen, die Fallentscheidungen des klassischen Rechtes zur affectio (actiones arbitrariae, gemischte Strafklagen, Iudicia bonae fidei, strenge Klagen, besondere Verfahren) mit Einbeziehung der nachklassischen Entwicklungen bis und unter Justinian und die Bedeutung der affectio für die Selbstschätzung durch den Kläger (iusiurandum in litem und seine Wirkungsgeschichte).
Am Ende fasst der Autor seine vielfältigen Einsichten in insgesamt 10 Thesen zusammen, die zeigen, dass die römische aff |
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Kipp, Jürgen, Einhundert Jahre. Zur Geschichte eines Gebäudes 1913-2013. Ein Lesebuch. BWV, Berlin 2013. 395 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kipp, Jürgen, Einhundert Jahre. Zur Geschichte eines Gebäudes 1913-2013. Ein Lesebuch. BWV, Berlin 2013. 395 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Kammergericht in Brandenburg bzw. Preußen ist das oberste Gericht des Reichskämmerers (Markgrafen von Brandenburg) für die Mark Brandenburg (14. Jahrhundert des kemerers kamere tu tangermünde, 1392 kammerrecht, 17. 3. 1468 Kammergericht). Von 1516 stammen der Entwurf einer Kammergerichtsordnung, von 1540 (Cölln an der Spree) und 1709 in Kraft getretene Kammergerichtsordnungen. 1748 wird das Kammergericht auch für Strafsachen zuständig, 1782 Mittelinstanz und 1877/1879 mit den Reichsjustizgesetzen Oberlandesgericht mit Sitz in Berlin, behält aber seinen besonderen Namen und erhält 1913 einen den spätmittelalterlichen Erstbau ersetzenden prächtigen Neubau im früheren botanischen Garten.
Der Verfasser der vorliegenden Gebäudegeschichte wurde in Walsrode in Niedersachsen 1946 geboren und nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen und Tübingen sowie den beiden juristischen Staatsprüfungen im Mai 1976 Richter auf Probe im Lande Berlin. Über das Verwaltungsgericht Berlin kam er 1985 an das Oberverwaltungsgericht Berlin und nach einer Rückkehr an das Verwaltungsgericht 1992 an das Bundesverwaltungsgericht, von dem er 2002 an das Oberverwaltungsgericht zurückkehrte, als dessen Präsident (2005 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) er bis zu seinem Ruhestand Ende 2011 amtierte. Erfreulicherweise hat er sich mit dem hundertjährigen Rückblick auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit eindrucksvoll zur Verfügung gestellt, was er in der Einleitung überzeugend mit „Referenz“ gegenüber dem Beitrag des Kammergerichts zur rechtsstaatlichen Entwicklung in Deutschland begründet.
Gegliedert ist das sehr gefällige Lesebuch lose in zahlreiche Einzelabschnitte. Sie betreffen den Bauplatz, den Kleistpark, das Gerichtsgebäude (mit 540 Räumen), die Einweihungsfeier samt ihren Gästen, di |
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Kitchen, Kenneth A./Lawrence, Paul J. N., Treaty, Law and Covenant in the Ancient Near East. Part 1 The Texts, Part 2 Text, Notes and Chromograms, Part 3 Overall Historical Survey. Harrassowitz, Wiesbaden 2012. XXVI, 1086, XX, 268, XVI, 288 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kitchen, Kenneth A./Lawrence, Paul J. N., Treaty, Law and Covenant in the Ancient Near East. Part 1 The Texts, Part 2 Text, Notes and Chromograms, Part 3 Overall Historical Survey. Harrassowitz, Wiesbaden 2012. XXVI, 1086, XX, 268, XVI, 288 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Geschichte der Menschen hat das Recht nach der Sprache wohl nur allmählich Einzug gehalten. Dementsprechend vereinzelt und verstreut sind seine ersten Zeugnisse. Umso interessanter ist ihre Sammlung und Veröffentlichung durch ausgewiesene Sachkenner für die allgemeine Öffentlichkeit der daran Interessierten.
Der 1932 geborene Kenneth Anderson Kitchen ist ein in Liverpool lebender Ägyptologe, der sich vor allem mit dem Leben und Wirken Ramses II. und darüber hinaus mit zahlreichen anderen Fragen der Geschichte und Kultur des vorderen Orients befasst hat. Zusammen mit Paul J. N. Lawrence hat er sich der mühsamen Aufgabe der Ermittlung der rechtlichen Zeugnisse des vorderen Orients in den Anfängen gewidmet. Als Ergebnis haben die Herausgeber drei gewichtige Bände ediert, die der Forschung eine neue Grundlage zur Verfügung stellen.
Dabei enthält der erste Band 9 Dokumente aus dem dritten vorchristlichen Jahrtausend, die mit Eannatum, Lagash / X, Umma einsetzen und mit dem Recht von Ur-nammu (S. 53-68) schließen, für das frühe 2. Jahrtausend die Nummern von 10 bis 35, für das mittlere 2. Jahrtausend die Nummern 36 bis 54bis, für das späte 2. Jahrtausend die Nummern 55A bis 81 und insgesamt Nummern bis 106 (Rome, Julius Caesar/Community, Lycia), jeweils im Ausgangstext und in englischer Übersetzung. Band 2 bietet vielfältige hilfreiche Anmerkungen. Band 3 schließt dieses umfangreiche Material durch einen geschichtlichen Überblick in einem einführenden, fünf chronologischen und einem zusammenfassenden Kapitel für jedermann hilfreich auf, wofür den Herausgebern insgesamt sehr zu danken ist.
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Kitzing, Michael, Für den christlichen und sozialen Volksstaat. Die Badische Zentrumspartei in der Weimarer Republik (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 163, zugleich Diss. phil. Eichstätt 2008/2009). Droste, Düsseldorf 2013. 471 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kitzing, Michael, Für den christlichen und sozialen Volksstaat. Die Badische Zentrumspartei in der Weimarer Republik (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 163, zugleich Diss. phil. Eichstätt 2008/2009). Droste, Düsseldorf 2013, 471 S.
Eine Darstellung der Geschichte des Zentrums, wie sie für Gesamtpreußen und für Teile Nordrhein-Westfalens vorliegt (S. 13f.), fehlt bisher für die Badische Zentrumspartei, so dass es zu begrüßen ist, dass sich Kitzing dieser Thematik in umfassender Weise angenommen hat. Neben der Geschichte der Parteiorganisation auf der Landesebene geht Kitzing auch wichtigen Politikfeldern aus der Perspektive der Zentrumspartei nach. Endlich bringt die Studie Kitzings erstmals eine detaillierte Darstellung der Auseinandersetzung zwischen der Badischen Zentrumspartei und dem Nationalsozialismus zwischen 1930 und 1933. In einem ersten Kapitel (S. 31-41) behandelt Kitzing die 1869 neu konstituierte Katholische Volkspartei, die 1888 in die Deutsche Zentrumspartei überführt wurde (S. 36f., 401). Ziel des badischen Zentrums war der Abbau aller Kulturkampfbestimmungen, dem jedoch ein Wahlabkommen und eine informelle Koalition (1905-1917) zwischen den Demokraten und der Sozialdemokratie entgegen stand. Im zweiten Kapitel geht Kitzing auf die Badische Zentrumspartei „zwischen Weltkrieg, Novemberrevolution und der Konsolidierung des Freistaates Baden 1917-1919“ ein (S. 43-79). Erst als 1917 „aufgrund unüberbrückbarer Gegensätze zu den Nationalliberalen in der Frage der Kriegsziele und der inneren Neuorientierung“ die SPD das Abkommen von 1905 kündigte (S. 41), kam es zu einer Annäherung zwischen dem Zentrum einerseits und der Sozialdemokratie und dem Linksliberalismus andererseits, was im November 1918 zur „vorläufigen Volksregierung“ führte (Zusammensetzung S. 420). Bei den Wahlen zum Badischen Landtag am 5. 1. 1919 wurde das Zentrum mit 36,6% der Stimmen vor der SPD mit 32,1% der Stimmen stä |
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Klassiker des europäischen Denkens. Friedens- und Europavorstellungen aus 700 Jahren europäischer Kulturgeschichte, hg. v. Böttcher, Winfried. Nomos, Baden-Baden 2014. 781 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Klassiker des europäischen Denkens. Friedens- und Europavorstellungen aus 700 Jahren europäischer Kulturgeschichte, hg. v. Böttcher, Winfried. Nomos, Baden-Baden 2014. 781 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Erfolgsgeschichte des Menschen auf der Erde wird von Anfang begleitet von vielen Auseinandersetzungen zahlreicher Individuen und ihrer Anhänger. Die moderne technische Entwicklung hat es dabei dem 20. Jahrhundert ermöglicht, in zwei blutigen Kriegen um die Vorherrschaft einzelner Staaten in der gesamten Welt zu kämpfen, wobei vor allem Europa im Mittelpunkt stand. Im Anschluss an diese mit wenig überzeugenden Begründungen begonnenen, blutigen Treffen gewann nach 1945 die Überzeugung Raum, dass eine Rüstungskontrolle in Europa einen dritten Weltkrieg verhindern könnte.
Die Gründung dreier europäischer Gemeinschaften hat diese theoretischen Gedanken in praktische Wirklichkeit umgesetzt, die zwar kriegerische Auseinandersetzungen nicht in der gesamten Welt verhindern, aber doch in Europa stsrk eindämmen kann. Im Anschluss hieran ist auch die geschichtliche Suche nach den Ursprüngen der Europaidee verstärkt aufgenommen worden. Der vorliegende, mit einem Luftbild Europas bei Nacht geschmückte, von dem 1936 geborenen, inzwischen emeritierten Professor am Institut für politische Wissenschaften der Technischen Hochschule und jetzigen Leiter eines Instituts an der Staatlichen Technischen Universität Kaliningrad (Königsberg) herausgegebene, gewichtige Band zeigt eindrucksvoll, dass sich Friedensvorstellungen in siebenhundert Jahren vor unserer Gegenwart ermitteln lassen.
Ihre Präsentation beginnt nach der Darlegung von Idee, Plan und Aufbau des Buches sowie der Darstellung des griechischen, römischen, jüdisch-christlichen, islamistischen, byzantinischen und karolingischen Erbes mit Pierre-Dubois, der an der Wende des 13. Jahrhunderts zum 14. Jahrhundert (1306) den europäischen Weg in die frühe Neuzeit eröffnete. Dem folgen e |
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Klein, Friedrich, Bernhard Windscheid 26. 6. 1817-26. 10. 1892. Leben und Werk (= Schriften zur Rechtsgeschichte 168). Duncker & Humblot, Berlin 2014. 546 S. Zugleich Diss. jur. Leipzig. Besprochen von Werner Schubert. |
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Über Windscheid sind seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts mehrere Arbeiten und Aufsätze erschienen, vor allem die bahnbrechende Monografie Ulrich Falks: „Ein Gelehrter wie Windscheid, Erkundungen auf den Feldern der sogenannten Begriffsjurisprudenz“ (1989). Bis jetzt fehlte es jedoch an einer Biografie Windscheids und einer Analyse besonders der Reden, Aufsätze und Rezensionen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass sich Klein in seiner in Heidelberg unter Adolf Laufs begonnenen und in Leipzig unter Kern abgeschlossenen Dissertation von 2012 dieser Thematik angenommen hat. Die Biografie Windscheids wird erschlossen „anhand möglichst vollständig recherchierter ungedruckter Quellen, nicht zuletzt von Bernhard Windscheids eigener Hand“ (S. 6; vgl. hierzu das umfangreiche Verzeichnis der Briefe Windscheids von 1839 bis 1892, S. 466-483). Beabsichtigt war damit, „ein biografisch-fundiertes, kritisches Bild zunächst der Person Bernhard Windscheids als eines Professors, Juristen und Bildungsbürgers des 19. Jahrhunderts wie auch seines persönlichen und wissenschaftlichen Umfeldes, aber auch seines Werks zu entwickeln“ (S. 6). Die Darstellung beginnt mit einer Einführung „Würdigungen und Windscheid-Bild nach 1892“ (S. 17-44), aus der sich ergibt, dass Windscheids Bedeutung für die deutsche Rechtswissenschaft und das Bürgerliche Gesetzbuch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts durchgehend sehr kritisch gesehen wurde. Auch wenn „der Schwerpunkt der Arbeit … nicht auf der Diskussion der Windscheidschen Dogmatik und ihrer Einordnung in die Wissenschaftsgeschichte liegt“, verfolgen die Überlegungen gleichwohl den Zweck, „Windscheid in seiner Zeit zu sehen und aus dieser heraus zu interpretieren“ (S. 7).
Im zweiten Teil |
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Kleinschmidt, Harald, Diskriminierung durch Vertrag und Krieg. Zwischenstaatliche Verträge und der Begriff des Kolonialkriegs im 19. und 20. Jahrhundert (= Historische Zeitschrift Beiheft 59). Oldenbourg, München 2013. 236 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kleinschmidt, Harald, Diskriminierung durch Vertrag und Krieg. Zwischenstaatliche Verträge und der Begriff des Kolonialkriegs im 19. und 20. Jahrhundert (= Historische Zeitschrift Beiheft 59). Oldenbourg, München 2013. 236 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf Grund des existentiellen Egoismus des Menschen als sozialen Wesens gehört die Nutzung des Mitmenschen zum eigenen Vorteil zu den gängigsten Verhaltensweisen der menschlichen Geschichte. Sie hat durch die technischen Errungenschaften der Neuzeit zur Möglichkeit der Bildung großer Kolonien der europäischen Staaten geführt. Bei ihrer Gewinnung spielt die Diskriminierung des einen durch den anderen mittels Vertrag wie Krieg eine bedeutsame Rolle, die in den Mittelpunkt des vorliegenden Werkes gestellt ist.
Sein 1949 geborener Verfasser lehrte seit 1980 an der Universität Stuttgart und wirkt seit 1989 an der japanischen Universität Tsukuba sowie seit 2000 als Gastdozent an der International University of Japan in Tokio. Tokio. Sein Ausgangspunkt dürfte die Göttinger Dissertation über das englische Königtum im zehnten Jahrhundert von 1979 gewesen sein. 2007 ist der Autor etwa durch Untersuchungen über das Mittelalter in der Theorie der internationalen Beziehungen oder über das europäische Völkerrecht und die ungleichen Verträge um die Mitte des 19. Jahrhunderts hervorgetreten, so dass er für den Gegenstand des vorliegenden neuen Werkes sachkundig ausgewiesen ist.
Gegliedert ist die neue Untersuchung außer in eine Einleitung über Kolonialherrschaft, Völkerrecht und Krieg in vier Sachkapitel. Sie betreffen postulierte Gleichheit der Souveräne, Völkerrechtssubjektivität nichtstaatlicher Akteure und Kolonialismus bis etwa 1800, Ungleichheit der Souveräne im 19. und frühen 20. Jahrhundert vor allem hinsichtlich Afrikas und Südasiens, die Theorie des Kolonialkriegs als Zeugnis der Wahrnehmung in Militärtheorie, völkerrechtlichem Schrifttum und in der Staatspraxis sowie schließlic |
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Knapp, Edwin, Herbert Braunsteiner. Ein erfülltes Leben als leidenschaftlicher Österreicher, großer Arzt, Wissenschaftler und Klinikvorstand. Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 2014. 123 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Knapp, Edwin, Herbert Braunsteiner. Ein erfülltes Leben als leidenschaftlicher Österreicher, großer Arzt, Wissenschaftler und Klinikvorstand. Universitätsverlag Wagner, Innsbruck 2014. 123 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Herbert Braunsteiner wurde am 10. März 1923 in Wien im Rudolfinerhaus als einziges Kind des als Direktor einer in Europa führenden tschechischen Schleifscheiben- und Schleifmittelfabrik wirkenden Franz Braunsteiner geboren, dessen Vorfahren sich bis 1648 nach Pernegg nördlich Horns im Waldviertel zurückverfolgen lassen. Seine Mutter war Margarethe Pennenberg, deren jüdischer Vater 1871 in Brody geboren worden und als Schlossermeister später nach Wien gezogen war. „Herbert Braunsteiner war also nach den nationalsozialistischen Rassengesetzen ein Mischling 1. Grades oder, wie im Duden 1941 zu finden, Halbjude“.
Sein trotz der damit zwischen 1938 und 1945 verbundenen Gefahren und Schwierigkeiten sehr interessantes und erfolgreiches Leben schildert im vorliegenden schlanken Band sein letzter langjährig geschäftsführender Oberarzt, der bereits am Beginn seines kurzen Vorworts besonders darauf hinweist, dass es mehr als 20 Jahre nach der Emeritierung Braunsteiners und dem Ende der Klinik für innere Medizin in Innsbruck unter seiner Leitung keine zusammenfassende Abhandlung über den bekannten Mediziner gibt. Diese wissenswchasftsgeschliche Lücke veranlasste ihn, für ein Referat anlässlich der „1. Herbert Braunsteiner Lecture“ im November 2013 einen möglichst kompletten Überblick über das Leben und Wirken Braunsteiners zu geben. Hieraus ist auf der Grundlage hinterlassener Dokumente wie auch der persönlichen Kenntnisse die durch die Zusage zur Unterstützung durch Braunsteiners Witwe erleichterte Veröffentlichung erwachsen.
Sie gliedert sich in sechs Abschnitte über die bewegte Jugend des vorzüglich begabten Braunsteiner bis 1945, die Ausbildung und Wiener Zeit nach dem Ende des zweiten Weltkriegs, die Berufung |
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Knauer, Jan, Helmut Palmer. Der Remstal-Rebell. Theiss, Darmstadt 2014. 240 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Knauer, Jan, Helmut Palmer. Der Remstal-Rebell. Theiss, Darmstadt 2014. 240 S., 37 Abb., 1 Kart. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
In den Jahren zwischen 1970 und 1980 prägte Helmut Palmer (1930-2004), ein Pomologe und Obsthändler aus dem Remstal, die Wahlkämpfe um Oberbürgermeister oder Bürgermeister besonders in Württemberg. In über 300 Kandidaturen bewarb er sich bei Wahlen um öffentliche Ämter. Dabei nutzte er die Möglichkeit der Direktwahl, die zu dieser Zeit nur in wenigen Bundesländern bestand. Knauer hat das Wirken Palmers 2011 in einer Tübinger Dissertation bei Dieter Langewiesche nachgezeichnet und gewürdigt. Die Ergebnisse dieser Studie sind in der vorliegenden Arbeit gestrafft dargestellt. Dankenswerterweise haben die Witwe Erika Palmer und Sohn Boris Palmer die Arbeit aus ihrer Kenntnis und aus ihrem Archiv gefördert. In neun Kapiteln werden die Lebensstationen zwischen der Jugend und der Lehrzeit in der Schweiz, über den ‚Obstbaumkrieg', in dem es für Palmer um einen besseren Schnitt der Obstbäume ging, die Kommunalwahlen und Parlamentswahlen, die verschiedenen zivil- und strafrechtlichen Prozesse und schließlich das Fazit aus den Bemühungen Palmers um eine Stärkung der Zivilgesellschaft präsentiert.
Dadurch gelang Knauer eine Annäherung an das Phänomen Palmer. Erst aus der im Detail beschriebenen Lebensgeschichte werden die Beweggründe für das öffentliche Auftreten verständlich. Die örtlichen Tageszeitungen haben leider in Verkennung ihrer Aufgabe einer objektiven Berichterstattung wenig dazu beigetragen, die Motive hinter Palmers Aktionen darzustellen und sie unvoreingenommen zu würdigen. In ihrer Schilderung ging es meist nur um eine besondere Form eines Klamauks.
In gleicher Weise wird das Zusammenwirken von Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten beschrieben, das auch bei wohlwollender Betrachtung in überaus zahlreichen Fällen unverständlich ist.
Knauer zeigt auch die finanzie |
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Koch, Sabine, Kontinuität im Zeichen des Wandels. Verfassung und Finanzen in Württemberg um 1800 (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen Band 202). Kohlhammer, Stuttgart 2015. XXIII, 448 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Koch, Sabine, Kontinuität im Zeichen des Wandels. Verfassung und Finanzen in Württemberg um 1800 (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen Band 202). Kohlhammer, Stuttgart 2015. XXIII, 448 S.
Der Staat ist eine Einrichtung zum Wohle des Menschen, die aber einen Preis hat, der von ihm getragen werden muss, weil eine Einrichtung als solche nicht über Arbeitskraft und daraus erzielte Mittel verfügt. Aus diesem Grunde stellt sich seit der Entstehung des Staates die Frage, wie er die von ihm benötigten oder erwünschten Einkünfte erzielt. Der König oder Kaiser des Heiligen römischen Reiches war dementsprechend vielfach in so erheblichen finanziellen Nöten, dass er Teile seines Vermögens als Pfand für Schulden setzen musste, und auch viele Landesherren mussten oft mit ihren Landständen über Kassen und Schulden, Steuern und Etats, Rechte und Institutionen verhandeln, was für die Entwicklung ihres Staates nicht ohne gewichtige Folgen blieb.
Mit einem territorialen und temporalen Ausschnitt dieses Themenbereichs befasst sich die vorliegende, von Hans-Peter Ullmann am historischen Institut der Universität Köln betreute, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft großzügig geförderte, im Wintersemester 2012/2013 unter dem zeitlich weiter ausgreifenden Untertitel „1797/99 bis 1830“ von der philosophischen Fakultät der Universität angenommene, mit einem kurzen Personenregister von Abel bis Zeppelin abgerundete Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in vier chronologisch geordnete Sachkapitel. Sie betreffen den unter Dualismus eingeordneten Gegensatz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zwischen 1797/1799 und 1805/1806 vor dem nicht von Anfang an vorhersehbaren Ende des Heiligen römischen Reiches, den dem Absolutismus zugeordneten Brückenschlag zwischen Umsturz und Reform bis 1815, die Verhandlungszeit zwischen Altem und Neuem von 1815 bis 1817 und de |
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Koch, Sören, Unaufgeforderte Hilfeleistung in Notsituationen (= Rechtshistorische Reihe 420). Lang, Frankfurt am Main 2012. XVII, 412 S. Besprochen von Harald Maihold. |
Ganzen Eintrag anzeigen Koch, Sören, Unaufgeforderte Hilfeleistung in Notsituationen (= Rechtshistorische Reihe 420). Lang, Frankfurt am Main 2012. XXV, 412 S. Besprochen von Harald Maihold.
Sören Koch beschäftigt sich in seiner Münsteraner rechtswissenschaftlichen Dissertation von 2009, die hier im Druck vorliegt, mit den zivilrechtlichen Aspekten der Nothilfe aus rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive. Insbesondere widmet er sich der dogmatischen Begründung für den Ersatz von Aufwendungen und Schäden, die der Hilfeleister in Fällen unaufgeforderter Nothilfe bei akuter Gefahr für Leib, Leben oder Vermögen durch seine Aufopferung erleidet. Die Untersuchung will den Nachweis einer These Nils Jansens führen, dass dafür ein Rückgriff auf die Geschäftsführung ohne Auftrag, wie er in Deutschland erst seit einer Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1941 üblich sei, weder angebracht noch erforderlich ist, sondern sich tragfähige Ergebnisse auch über andere Institutionen aus dem Vertrags-, Delikts- und Kondiktionsrecht sowie aus sozialrechtlichen Instrumentarien erzielen lassen. Dieser Nachweis gelingt, allerdings hätte der rechtshistorische Mehrwert dieser dogmengeschichtlichen Arbeit stärker herausgestrichen werden können. Da weder der Forschungsstand noch das auszufüllende Forschungsdesiderat referiert werden, bleibt der Leser über den Eigenanteil der Forschung im Unklaren. Dass die Arbeit bislang unberücksichtigte Quellen aufarbeiten würde, wird in der Arbeit jedenfalls nirgendwo angedeutet. Der methodische Ansatz beschränkt sich offenbar in einer den Forschungsstand zusammenführenden Darstellung der Lösungsansätze zur unaufgeforderten Hilfeleistung mit dem Ziel, dogmatische Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.
Nach einer Einleitung über den Gegenstand und den methodischen Ansätzen seiner Untersuchung (1-18) wird im ersten und umfangreichsten Teil der Arbeit zunächst das rechtsgeschichtliche Spektrum des Themas ausgeleuchtet. Der z |
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Kommentare in Recht und Religion, hg. v. Kästle, David/Jansen, Nils in Zusammenarbeit mit Achenbach, Reinhard/Essen, Georg. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XII, 465 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kommentare in Recht und Religion, hg. v. Kästle, David/Jansen, Nils in Zusammenarbeit mit Achenbach, Reinhard/Essen, Georg. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. XII, 465 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die vielleicht ältere Religion der Menschen und ihr vielleicht jüngeres Recht weisen neben Unterschieden auch gewisse Gemeinsamkeiten auf, weshalb Theologen und Juristen immer wieder auch zusammenarbeiten. In diesem Rahmen haben Georg Essen in Bochum und Reinhard Achenbach in Münster im Jahre 2012 einen Sammelband über Dogmatisierungsprozesse in Recht und Religion veröffentlicht. An dieses Projekt schloss ein Symposion von Theologen und Rechtshistorikern in Münster im März 2012 an, dessen Erträge das vorliegende Sammelwerk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Es umfasst insgesamt siebzehn Beiträge, in die Nils Jansen in seiner Einführung über Kommentare in Recht und Religion einleitet. Er stellt dabei fünf bzw. sechs Leitfragen zusammen, an denen die Einzelstudien grundsätzlich, wenn auch nicht starr in jedem Einzelfall ausgerichtet sind oder sein sollen. Sie betreffen den Referenztext, der von der Bibel und Bekenntnistexten über Gesetze und andere Rechtstexte bis hin zu theologischen Abhandlungen wie der Summa theologiae Thomas von Aquins reicht, die Methode der Kommentierung, die diskursiven und institutionellen Bezüge der Kommentierung, die Form und die medialen Charkteristika, die Funktionen und Wirkungsweisen und schließlich die Bedeutung von Kommentaren als Referenztexte.
Im Einzelnen beginnt auf dieser allgemeinen Grundlage Ulrike Babusiaux mit dem Kommentar als Haupttext am Beispiel der libri ad edictum Ulpians, während Bernhard Lang aus den Bibelkommentaren der Kirchenväter des dritten bis sechsten nachchristlichen Jahrhunderts ein kleines Kompendium mit Forschungsstand und Beispieltexten bildet und Ronen Reichman sich mit der rabbinischen Literatur an Hand von Midrash, Mishna und Talmud befasst. Mechthild Dreyer |
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Kommunikationsnetze des Ritteradels im Reich um 1500, hg. v. Schneider, Joachim, red. v. Reichert, Sabine (= Geschichtliche Landeskunde 69). Steiner, Stuttgart 2012. VI, 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kommunikationsnetze des Ritteradels im Reich um 1500, hg. v. Schneider, Joachim, red. v. Reichert, Sabine (= Geschichtliche Landeskunde 69). Steiner, Stuttgart 2012. VI, 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Unter den unmittelbaren Angehörigen des Heiligen römischen Reiches bilden die Reichsritter die zahlenmäßig bei weitem größte Gruppe. Sie erscheinen seit dem frühen 15. Jahrhundert, organisieren sich seit etwa 1540 in drei 1577 vereinigten Kreisen (Franken, Schwaben und Rhein) mit 14 Kantonen und müssen am Beginn des 19. Jahrhunderts als Folge napoleonischen Druckes auf das Reich ihre Mediatisierung in benachbarten Territorien hinnehmen. Davon werden etwa 1730 Rittergüter mit rund 450000 Einwohnern betroffen, wobei die zahlreichen geschichtlichen Einzelheiten zuverlässige Gesamtaussagen sehr erschweren.
Dessenungeachtet strebt der vorliegende Band als Gemeinschaftswerk von Forscherinnen und Forschern, die sich von unterschiedlichen Seiten her näher mit der Geschichte des niedrigen oder kleineren Adels im Heiligen römischen Reich in Spätmittelalter und früher Neuzeit befasst haben, allgemeinere Einsichten an. Alle seine zehn Beiträge gehen auf eine in Mainz im Februar 2010 gehaltene Tagung zurück. Sie entspringen einzelnen Fallstudien und führen zu vielfältigen Beobachtungen zur Funktion sozialer Kommunikation für die Gruppenbildung des spätmittelalterlichen Ritteradels.
Dabei behandelt nach einer Einführung des Herausgebers Christian Hesse Rat und Landtag in den Fürstentümern des Reiches, Paul-Joachim Heinig die verdichtende Kommunikation mit Kaiser Friedrich III., Regina Schäfer die Gruppierungen im Ritteradel, Heidrun Ochs das Verhältnis zu den Städten, Kurt Andermann die Zirkulation von Adelsgütern, Christine Reinle Scheltworte, Schandbilder und Absagen vor, während und über Fehden, Hillay Zmora Fehde und adlige Identität in Franken, Sven Rabeler die Regelung des innerfamiliären Konfliktaustrags im fränkischen |
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König, Wolfgang, Kleine Geschichte der Konsumgesellschaft. Konsum als Lebensform der Moderne, 2. Aufl., Steiner, Stuttgart 2013. 259 S., 17 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen König, Wolfgang, Kleine Geschichte der Konsumgesellschaft. Konsum als Lebensform der Moderne, 2. Aufl., Steiner, Stuttgart 2013. 259 S., 17 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am Ende des 18. Jahrhunderts haben revolutionäre Kräfte in Frankreich den Grundsatz der allgemeinen Gleichheit aller Menschen durchgesetzt. Gleichwohl hat der wirtschaftliche Erfolg der Arbeitsteilung die Gesellschaft möglicherweise stärker differenziert, als dies jemals zuvor der Fall gewesen war. Der Konsum als Lebensform hat die Menschheit zu einer großen Masse von Konsumenten werden lassen, denen eine kleine Gruppe von Produzenten gegenübersteht, die von ihren Kunden gut leben kann.
Mit den damit zusammenhängenden Fragen befasst sich umsichtig und verständlich das vorliegende Werk des in Pirmasens 1949 geborenen, nach dem Studium von Geschichte, Geographie, Soziologie und Politikwissenschaft 1976 in Saarbrücken über die Universitätsreform in Bayern 1848/1849 promovierten und 1985 als Professor für Technikgeschichte an die Technische Universität Berlin berufenen Verfassers. Bereits im Jahre 2000 legte er eine umfangreiche Geschichte der Konsumgesellschaft vor. Auf dieser Grundlage konnte er nach zusätzlichen Studien über Volksprodukte im Dritten Reich und Kaiser Wilhelm II. und seine Beziehung zur technisch-industriellen Welt im Jahre 2008 eine kleine Geschichte der Konsumgesellschaft veröffentlichen. Ihr Erfolg zeigt sich nicht zuletzt daran, dass nach wenigen Jahren eine Neuauflage erforderlich wurde, welche die Grundkonzeption aber beibehalten konnte.
Gegliedert ist das Werk in insgesamt sechs Abschnitte. Sie betreffen einführend die Beschreibung von Konsum und Konsumgesellschaft, die Voraussetzungen der Konsumgesellschaft (Zeit, Geld, Rationalisierung, Massenproduktion, Handel und Vertrieb, die Konsumfelder (Ernährung, Bekleidung und Mode, Wohnen, Gesundheit, Sexualität, Mobilität und Tourismus sowie Unterhaltung und Vergnügen), Konsumverstärke |
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Kontinuitäten im Naturschutz, hg. v. Franke, Nils M./Pfenning, Uwe. Nomos, Baden-Baden 2014. 264 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kontinuitäten im Naturschutz, hg. v. Franke, Nils M./Pfenning, Uwe. Nomos, Baden-Baden 2014. 264 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Band gibt die Vorträge wieder, die auf der vom Ministerium für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz zu Mainz ausgerichteten Tagung vom 29. 11. 2012 über Akteure, Netzwerke und Konzepte des Naturschutzes in der frühen Bundesrepublik gehalten wurden. Hinzu kommen noch vier weitere Beiträge, die mit der Tagungsthematik zusammenhängen. In seinem weit ausgreifenden Beitrag „,Wie das Land, so das Volk, wie das Volk, so das Land‘: Landschafts- und Länderkunde (die klassische Geographie) auf weltanschaulichen Abwegen“ (S. 23-79) arbeitet H.-D. Schultz den Begriff der „völkisch-deutschen Kulturlandschaft als rassisch gebundenes Werk zahlreicher Generationen“ heraus. Noch 1943 stellte J. H. Schultze fest, „es lässt sich also feststellen, dass es im Allgemeinen überhaupt keine internationalen, völkisch indifferenten, sondern nur völkisch betonte Kulturlandschaften gibt“ (S. 58). Die Frage nach der „Raum-Gerechtigkeit“ führte zum Kolonisierungsplan Generalplan Ost, der für die eingegliederten Ostgebiete die Schaffung einer „bäuerlich-deutschen Kulturlandschaft“ zum Ziel hatte (Behrens, S. 156; vgl. Schultz, S. 68). Nils M. Franke befasst sich in seinem Beitrag: „,Keine Überspitzung der Demokratie zulassen.‘ Kontinuitäten von Personen und Netzwerken im Naturschutz zwischen 1933 und 1970“ (S. 81-95), und zwar mit H. Klose (von 1938-1945 Leiter der Reichsstelle für Naturschutz; nach 1945 u. a. von 1952 bis 1954 Leiter der Zentralstelle für Naturschutz und Landschaftspflege), mit dem für die Landschaftsumgestaltung und Raumplanung in den östlichen Gebieten befassten Akteuren (später an der TU Hannover) und mit Beamten des Reichsforstamtes, die in Baden-Württemberg unterkamen. Einen eigenen Beitrag: „Der Schutz einer ,deutschen Natur‘. Der lange Schatten Walther Schoenichens“ (S. 97-109) widmet Ludwig Fischer Schoenichen, ei |
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Konzen, Niklas, Aller Welt Feind. Fehdenetzwerke um Hans von Rechberg († 1464) und adelige Selbstbehauptung im Kontext der südwestdeutschen Territorienbildung (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen, Band 194). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XLII, 545 S., Abb., Graf., Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Konzen, Niklas, Aller Welt Feind. Fehdenetzwerke um Hans von Rechberg († 1464) und adelige Selbstbehauptung im Kontext der südwestdeutschen Territorienbildung (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen, Band 194). Kohlhammer, Stuttgart 2014. XLII, 545 S., Abb., Graf., Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Verdichtung der Menschheit im Zuge ihrer allmählichen Entwicklung hat neben der verbesserten Sicherung ihres Bestands auch die erhebliche Einschränkung der individuellen Freiheit durch den eine übergeordnete Durchsetzungsgewalt beanspruchenden Staat mit sich gebracht. In diesem Zuge ist die ursprüngliche Gewaltfreiheit aller Einzelnen durch das Gewaltmonopol der Allgemeinheit verdrängt worden. Sichtbar wird dieser allmähliche Vorgang vor allem an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit.
Die einen Einzelfall dieses Geschehens monographisch aufgreifende, durch ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung unterstützte, durch einen ausführlichen prosopographischen Anhang der Verbündeten und Gefolgsleute Hans von Rechbergs und ein von Aalen bis Zwicker führendes Register bereicherte Untersuchung ist die überarbeitete Fassung der von Ellen Widder betreuten, im Juli 2010 von der philosophischen Fakultät der Universität Tübingen angenommenen Dissertation des durch von Hans von Rechberg (um 1410-1464) hinterlassene Ruinen im mittleren Schwarzwald zu seinem Bearbeitungsgegenstand verlockten Verfassers. Sie gliedert sich in insgesamt sechs Abschnitte. Nach einer Einleitung über Ausgangspunkte und Vorgehensweisen behandelt der Verfasser den Erfahrungsraum und Erwartungshorizont, die Fehdeführung zwischen 1431 und 1464 im Überblick, die Legitimierung und Mobilisierung durch Städtefeindlichkeit und die Fehdeführung in ihrem Verhältnis zur adeligen Selbstbehauptung.
Im Ergebnis erkennt der Verfasser ansprechend ein Netzwerk einer kleinen Gruppe von Adeligen, das durc |
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Koop, Volker, „Wer Jude ist, bestimme ich!“. „Ehrenarier“ im Nationalsozialismus. Böhlau, Köln 2014. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Koop, Volker, „Wer Jude ist, bestimme ich!“. „Ehrenarier“ im Nationalsozialismus. Böhlau, Köln 2014. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Adolf Hitler war auf Grund letztlich nicht wirklich bekannter Einzelumstände im Laufe seiner Entwicklung zum Antisemiten geworden, der seine Anschauungen totalitär und radikal vertrat. Da der Grundsatz aber überall die Ausnahme bedingt, kann es kaum überraschen, dass im Einzelfall auch mancher einzelne Jude anders behandelt wurde als die meisten anderen. Mit diesem Problemkreis befasst sich das vorliegende Werk des in Pfaffenhofen an der Ilm 1945 geborenen Journalisten und Publizisten Volker, der seit vielen Jahren durch eine Vielzahl zeitgeschichtlich-politischer Veröffentlichungen hervorgetreten ist.
Es gliedert sich in insgesamt 15 Abschnitte. Sie beginnen in der kurzen Einleitung mit der am 20. April 1942 von dem Maler Anton Leidl aus München (auf Wunsch des so genannten Halbjuden Paul Heisel von Chemie Farben) an das Innenministerium des Deutschen Reiches gerichteten Frage, ob es tatsächlich einen Ehrenarier-Pass gibt. Bereits vier Tage später antwortete Ministerialrat Johannes Kaibel, dass es einen Ehrenarier-Pass nicht gebe, dass aber ein Gesuch um Gleichstellung mit deutschblütigen Personen ratsam sei.
Für den Zeitraum bis September 1942 nannte dabei der Leiter des Referats Rassenpolitik im Ministerium des Innern des Deutschen Reiches 394 erfolgte Gleichstellungen, so dass der Verfasser ansprechend davon ausgeht, dass die Zahl der so genannten Ehrenarier 500 nicht überschritten haben dürfte. In diesem Rahmen untersucht er anschließend Hitlers Judenhass, Judenfeindlichkeit, die Nürnberger Rassengesetze, deren Handhabung, den 20. Juli 2944 als Auftrieb für NS-Rassisten, Ausnahmegenehmigungen für die Prominenz, Hitlers Alibi-Juden bei den Olympischen Speilen in Berlin 1936, den Disput um die biologische Wirklichkeit, die Wehrmacht, verschiedene Einzelfälle sowie Hitlers Kritik an |
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Koop, Volker, Rudolf Höß. Der Kommandant von Auschwitz. Eine Biographie. Böhlau, Köln 2014. 338 S., 15 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Koop, Volker, Rudolf Höß. Der Kommandant von Auschwitz. Eine Biographie. Böhlau, Köln 2014. 338 S., 15 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
In schöner Regelmäßigkeit veröffentlicht der in Berlin wirkende Journalist und Publizist Volker Koop Arbeiten zu bisweilen exotisch angehauchten und mit einer geheimnisumwitterten Aura versehenen, zumeist dem Dunstkreis der Schutzstaffel (SS) zuzurechnenden Spezialthemen aus der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft. So widmete er seine Aufmerksamkeit bisher unter anderem der von Heinrich Himmler initiierten Organisation „Werwolf“ (2008), den Sonder- und Ehrenhäftlingen der SS (2010), dem ob seines zunächst ungeklärten Schicksals immer wieder zu Spekulationen Anlass gebenden Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP, Martin Bormann, (2012) und schließlich den sogenannten „Ehrenariern“ (2014).
Mit Rudolf Höß (1901 – 1947) hat sich der Verfasser nun an der Biographie jenes Mannes versucht, der als erster und längstdienender Kommandant des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz (Frühjahr 1940 bis November 1943 sowie ab Mai 1944 wieder in der Funktion des Standortältesten) wie kein anderer zum Synonym für die Praxis der fabrikmäßigen Vernichtung von Menschenleben durch den Nationalsozialismus geworden ist, obwohl er als Lagerkommandant, zuletzt im Rang eines SS-Obersturmbannführers (Oberstleutnant), seinerzeit wohl nur Insidern bekannt und sicher nicht der Führungsriege des Systems zuzurechnen war. Realistischen Schätzungen zufolge wurden in Auschwitz etwa eine Million Juden und um die hunderttausend andere Gefangene im überwiegenden Ausmaß durch Giftgas vorsätzlich und gezielt getötet. Die Durchforstung mehrerer größerer und kleinerer Archive liefert Volker Koop nunmehr das Material für seine kritische Auseinandersetzung mit den lange bekannten „Autobiographischen Aufzeichnungen“ des ehemaligen Kommandanten der Auschwitzer „Todesfabrik“.
Auf wenigen Seiten handelt das Buch |
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Korge, Marcel, Kollektive Sicherung bei Krankheit und Tod. Fallstudien zum frühneuzeitlichen Zunfthandwerk in städtischen Zentren Sachsens (Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau) (= Studien zur Gewerbe- und Handelsgeschichte der vorindustriellen Zeit 33). Steiner, Stuttgart 2013. 578 S., zahlr. Tab., Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bereits der erste Mensch starb, vielleicht sogar an oder während einer Krankheit, auch wenn Einzelheiten darüber der Gegenwart nicht bekannt sind. Seitdem begleiten Krankheit und Tod den Menschen in unbekannter Zahl, so dass ihm als vernünftigem Wesen die Suche nach möglichster Milderung dieser Gefährdungen naheliegen musste, die schließlich in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts zur Einführung der gesetzlichen Sozialversicherung führte. Da der Weg dorthin in seinen Einzelheiten wenig bekannt ist, hat sich der Verfasser durch seine Fallstudien in besonderer Weise verdient gemacht.
In seiner vorliegenden, Helmut Bräuer verpflichteten, von Manfred Rudersdorf betreuten und im Wintersemester 2011/2012 von der Fakultät für Geschichte, Kunstwissenschaften und Orientwissenschaften angenommenen Dissertation behandelt der Verfasser auf Grund vielfältiger Quellen nach einer Einleitung über Fragestellung, Rahmen, Handwerksgeschichtsschreibung , Quellen und Methode zunächst das Untersuchungsfeld vom organisierten Handwerk in der frühen Neuzeit bis zu zentralen sozialen Sicherungsinstanzen. Danach widmet er sich vor allem der Krankenunterstützung durch Handwerkszünfte und Gesellschaften, dem Begräbniswesen in den Handwerkszünften und Gesellschaften und der Hinterbliebenenversorgung durch Handwerkszünfte und Gesellschaften. Seine vielfältigen Einsichten fasst er am Ende in Bilanz und Ausblick zusammen und rundet sie durch einen Anhang und ein Quellen- und Literaturverzeichnis sachgerecht ab.
Insgesamt findet er in seinen ausgewählten frühneuzeitlichen sächsischen Städten ansprechend ein variantenrei |
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Köster, Fredy, Das Ende des Königreichs Hannover und Preußen. Die Jahre 1865 und 1866 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen Band 267). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2013. 272 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Mit dem vorliegenden Werk setzt Köster sein 1978 erschienenes Werk: „Hannover und die Grundlegung der preußischen Suprematie in Deutschland 1862-1864“ (Hildesheim) fort. In einem ersten Abschnitt befasst sich Köster mit dem Verhältnis Hannovers zu Preußen „im Jahr der politischen Weichenstellungen“ (S. 11ff.). In der Erbfolgefrage Schleswig-Holsteins bestand im Wesentlichen nur eine äußere Übereinstimmung Hannovers mit Preußen (Bevorzugung des Großherzogtums von Oldenburg gegenüber dem Prinzen von Augustenburg). Hinzu kamen noch die Auseinandersetzungen über eine Erweiterung des Wahlrechts zur zweiten Kammer Hannovers (S. 45ff.) und die Kabinettskrise. Im zweiten Abschnitt geht es um die Stellung Hannovers im Verhältnis zu Preußen und Österreich (S. 68ff.). Der preußische Bundesreformplan zielte mit dem Vorschlag nach einem allgemeinen direkten Wahlrecht für ein deutsches Parlament auf ein Herausdrängen Österreichs aus dem Bund (S. 102f.). Am 12./13. 5. 1866 war Hannover noch bereit, „mit Preußen für den Fall eines Krieges zwischen den beiden deutschen Führungsmächten und des Zerfalls des Bundes in Neutralitätsverhandlungen einzutreten“ (S. 126). Jedoch schon am 23. 5. 1866 lehnte König Georg V. es ab, in Neutralitätsverhandlungen mit Preußen einzutreten und stellte sich auf die Seite Österreichs. Maßgebend hierfür waren der Glaube an einen Sieg Österreichs und die Erwartung von Gebietsvergrößerungen auf Kosten Preußens (S. 128ff.). Obwohl die Schlacht von Langensalza (Thüringen) für Hannover am 27. 6. 1866 erfolgreich verlief, kapitulierte das Königreich zwei Tage später in einer Vereinbarung mit Preußen wegen des Kräfteverfalls seiner Armee. Auch jetzt noch hätte Hannover wohl die |
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Köster, Fredy, Das Ende des Königreichs Hannover und Preußen. Die Jahre 1865 und 1866 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen Band 267). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2013. 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am Übergang der Straße von Hildesheim nach Bremen über die Leine entstand vor 1100 die um 1150 erstmals als vicus erwähnte Siedlung Honovere, die durch Herzog Heinrich den Löwen so gefördert wurde, dass sie 1189 als civitas (Stadt?) bezeichnet werden konnte. Seit 1235/1241 gehörte sie durch den Erwerb von den Grafen von Roden den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg. Ansatzpunkt für die Entstehung des Landes Hannover wurde dann die mittlere Linie des Hauses Braunschweig-Lüneburg, aus der nach zahlreichen Erwerbungen Herzog Georg 1636 seine Residenz nach Hannover verlegte, so dass in der Folge Hannover namengebend wurde und 1692/1708 zum Kurfürstentum Kurbraunschweig bzw. Kurhannover bzw. am 12. 10. 1814 zum Königreich Hannover aufsteigen konnte, das allerdings im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Österreich und Preußen am 20. 9./3. 10. 1866 durch das benachbarte Preußen annektiert wurde.
Mit diesem ruhmlosen Ende des welfischen Königreichs Hannover befasst sich das vorliegende Werk auf der Grundlage einer von Georg Schnath vielfältig geförderten, bereits 1976 von der Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften der Technischen Universität Hannover angenommenen Dissertation mit dem Titel Hannover und die Grundlegung der preußischen Suprematie in Deutschland 1862-1864, die allerdings mit dem Jahreswechsel 1864/1865 endete und damit eigentlich unvollständig bleiben musste. Die aus verschiedenen Gründen erst nach vielen Jahren mögliche Vervollständigung hatte bereits unmittelbar nach der Ankündigung ihres Erscheinens im Jahre 2012 das Interesse zweier besonders sachkundiger Rezensenten hervorgerufen. Mangels eines Rezensionsexemplars müssen aber an dieser Stell |
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Kott, Sandrine, Sozialstaat und Gesellschaft. Das deutsche Kaiserreich in Europa, aus dem Französischen v. Streng, Marcel (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 214). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. 264 S., Abb., Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Von ihren Anfängen an lebten die Menschen in Gesellschaften, in denen Stärke und Gewalt eine bedeutsame Rolle spielten, in denen aber auch Teilhabe und Fürsorge einen im Einzelnen nicht genau bekannten Platz eingenommen haben dürften. Urbanisierung, Monetarisierung, Kapitalisierung und Industrialisierung haben anscheinend Teilhabe und Fürsorge eingeschränkt und zumindest die finanzielle Stärke Einzelner vermehrt. Weil Otto von Bismarck für das von ihm geformte, dem Volk durch seit 1848 nicht mehr zu verhindernde Wahlen Teilhabe an politischer Gestaltung ermöglichende Deutsche Reich darin eine politische Gefahr seitens der neu entstehenden sozialen oder sozialistischen Parteien erkannte, setzte er sich für die Sozialversicherung ein, die jeden einzelnen Arbeitnehmer gegenüber den Gefahren von Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter auf einfache Kosten aller (künftigen) Arbeitnehmer sichern konnte.
Mit den damit zusammenhängenden Fragen befasst sich das vorliegende Werk der 1960 geborenen, in Genf für Sozialgeschichte und moderne europäische Geschichte tätigen Verfasserin als Vollendung einer Reise durch die Sozialpolitik, an deren Anfang nach ihrer eigenen Einleitung eine (ungedruckte) sozialgeschichtliche Pariser Dissertation (Des philanthropies aux politiques sociales – Solutions françaises et allemandes à la question sociale en Haute-Alsace 1850-1914) des Jahres 1991 über das Oberelsass zwischen 1830 und 1914 stand. Da sich das Elsass dabei weniger als Vergleichslabor und mehr als Ort der Dezentrierung und des Übergangs erwies, stieß die Verfasserin an der Peripherie des neu entstandenen Deutschen Reiches auf den deutschen Sozialstaat. Mit ihm befasst sich die |
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Kowalczuk, Ilko-Sascha, 17. Juni 1953. Geschichte eines Aufstands (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 1335). Bundeszentrale für politische Bildung/Beck, Bonn/München 2013. 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kowalczuk, Ilko-Sascha, 17. Juni 1953. Geschichte eines Aufstands (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 1335). Bundeszentrale für politische Bildung/Beck, Bonn/München 2013. 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bereits am Mittwoch, dem 17. Juni 1953 bezeichneten sowjetische Dokumente nach dem kurzen Vorwort des Verfassers die unerwünschten Handlungen von Bewohnern der Deutschen Demokratischen Republik als einen faschistischen Putschversuch. Er sei gegen die friedliebende Arbeiter- und Bauernmacht gerichtet. Verursacher sei der Imperialismus der Vereinigten Staaten von Amerika, mit dem die Faschisten in der Bundesrepublik Deutschland zusammenarbeiteten.
Tatsächlich verlangte in diesen Tagen etwa eine Million Menschen an mehr als 700 Orten der Deutschen Demokratischen Republik Freiheit, Demokratie und Wiedervereinigung der von den Besatzungsmächten geschaffenen beiden deutschen Staaten. Das damalige Geschehen liegt inzwischen bereits mehr als 60 Jahre zurück. Dementsprechend hilfreich ist die kurze und klare Zusammenfassung durch den 1967 geborenen, in der Forschungsabteilung der Stasi-Unterlagen-Behörde tätigen Verfasser mit dem Ziel der Unterrichtung über die damaligen Geschehnisse.
Gegliedert ist der schmale Band in insgesamt 7 Abschnitte, die mit dem Aufbau des Sozialismus als kaltem Krieg gegen die eigene Gesellschaft einsetzen und sich nach der Einordnung des Todes Josef Stalins und des neuen Kurses vertieft mit den Aufständen in den Großstädten Berlin, Dresden, Halle, Leipzig und Magdeburg sowie in der Provinz (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen) und ihren Folgen (Rache der Herrschenden, internationale Reaktionen, Zukunft als Nachbetrachtung) befassen. Dabei zeigt der Verfasser nicht nur anschaulich die Gründe für die seinerzeitige politische Entwicklung, sondern auch den konkreten Verlauf des Protestes gegen die ausbeuterischen wirtschaftlichen und entm |
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Krumeich, Gerd, Juli 1914. Eine Bilanz. Schöningh, Paderborn 2013. 362 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Auf dem Weg zum Erfolg auf dem umworbenen Buchmarkt kommt es neben vielem Anderen auch auf den richtigen Zeitpunkt des Einsatzes an, der für die hundertjährige Erinnerung an den Juli 1914 mit dem Jahr 2013 verheißungsvoll gewählt ist. Dementsprechend hat Gerd Krumeichs Bilanz des Juli 1914 und damit auch der durch die Infrastrukturerfolge des Menschen möglichen ersten weltweiten kriegerischen Auseinandersetzung in der Geschichte überhaupt erwartungsgemäß unmittelbar nach ihrem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da der Verlag ihm leider kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss der Herausgeber mit wenigen Zeilen an seine Stelle treten.
Der in Düsseldorf 1945 geborene, von 1963 bis 1970 in Geschichte und Romanistik an den Universitäten Düsseldorf, Göttingen, Innsbruck, Paris und Köln ausgebildete Verfasser wurde 1975 mit einer Dissertation über Aufrüstung und Innenpolitik in Frankreich vor dem ersten Weltkrieg promoviert. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent bei Wolfgang J. Mommsen in Düsseldorf und einem Stipendium des Deutschen Historischen Instituts in Paris wurde er 1989 auf Grund einer Untersuchung über Jeanne d’Arc habilitiert. 1990 wurde er nach Freiburg im Breisgau berufen, 1997 als Nachfolger seines Lehrers für neuere Geschichte nach Düsseldorf, wo er 2010 in den Ruhestand trat.
Im Mittelpunkt seines wissenschaftlichen Interesses standen von Anfang an Militärgeschichte und Mentalitätsgeschichte, wobei ihn besonders die Vorstellung seines verehrten Lehrers und Freundes prägte, dass diejenigen, die im Juli 1914 handelten, bei allen düsteren Ahnungen doch keine Vorstellung davon hatten, wie sich der Krieg in kurzer Zeit entwickeln sollte, er aber selbst die Menschen von 1914 aus ihrer Zeit heraus verstehen und nicht nachträglich mit dem heutigen Wisse |
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Krysl, Veronika, Die Rechnungshöfe in Bayern, Thüringen, Kärnten und der Steiermark im Rechtsvergleich. Ein Beitrag zum länderübergreifenden Verständnis von gliedstaatlichen Einrichtungen öffentlicher Finanzkontrolle in Deutschland und Österreich. BWV, Berlin 2014. 306 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Rechnungshof ist das die Rechnung, die Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung des Staates überprüfende staatliche Organ, dessen Anfänge in Frankreich auf das Jahr 1318, in Sachsen auf das Jahr 1707, in Preußen auf das Jahr 1714 und in Österreich auf das Jahr 1761 zurückgeführt werden. Er hat sich als notwendig erwiesen, weil der Staat von seinen Anfängen an mit Mitteln anderer wirtschaftet. Wer immer durch sein Handeln keine eigenen wirtschaftlichen Nachteile erleiden kann, wird mit den Mitteln sorgloser und großzügiger umgehen als der von eigenen Einbußen Bedrohte.
Das vorliegende, als Band 5 der Schriftenreihe Öffentliches Recht und Politikwissenschaft erschienene Werk ist die von Joseph Marko betreute, von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz angenommene Dissertation der von 2006 bis 2014 als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Universitätsassistentin am Institut für öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre ihrer Heimatuniversität tätigen .Verfasserin. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über Problemstellung und Abgrenzung, Methode, Relevanz, Interesse und Gang der Untersuchung in vier Sachteile und eine abschließende Zusammenfassung. Dabei stellt die Verfasserin theoretische Grundlagen (Begriffssystematik, Kontrolle, Finanzkontrolle) voran, geht dann kurz auf die Vergangenheit ein, untersucht ausführlich die vier bestehenden Einrichtungen in der Gegenwart und wagt schließlich noch einen Blick in die Zukunft mit ausgewählten Vorschlägen.
Im ansprechenden Ergebnis ihrer gründlichen Forschungen stellt sie geschichtlich fest, dass der Rechnungs |
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Küffer, Rafael, Eine liberale Kritik am Notrecht. Zaccaria Giacometti als Protagonist der Schweizer Notrechtsdebatte (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 79). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XVI, 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Küffer, Rafael, Eine liberale Kritik am Notrecht. Zaccaria Giacometti als Protagonist der Schweizer Notrechtsdebatte (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 79). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XVI, 232 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dass der Staat sich um sich selbst sorgt, ist die Folge seines im Menschen angelegten Ursprungs und verbindet ihn mit seinem Schöpfer. Deswegen hat auch der Staat ein großes Interesse an seinem ungestörten Fortbestand, der am ehesten die Gewähr auch für die damit verbundenen Rechte und Möglichkeiten der ihn Beherrschenden ist. Angesichts der tatsächlichen bereits eingetretenen und vor allem auch der möglichen zukünftigen Gegebenheiten hat sich aus dieser Lage die Vorstellung entwickelt, dass neben dem geltenden Recht des ungestörten Betriebs auch ein besonderes, einfacheres und wirksameres Recht für Notfälle oder Notstände als Notrecht erforderlich oder zumindest sinnvoll sein kann.
Der 1978 geborene, nach einer Ausbildung zum Chemielaboranten das Studium der Rechtswissenschaft in Bern, Poitiers und Luzern absolvierende und anschließend als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Rechtsgeschichte der Universität und als Anwalt bzw. im Unternehmensrechtsdienst einer Versicherung tätige Verfasser behandelt in seiner von Sibylle Hofer betreuten, im März 2013 von der Universität Bern angenommenen Dissertation die damit verbundenen Fragen an Hand Zaccaria Giacomettis. Dabei geht er in seiner Einleitung neben Thema, Forschungsstand, Gliederung und Begriffe auch auf Giacometti als Menschen ein. Der in dem italienischsprachigen Stampa in Graubünden am 26. September 1893 geborene Giacometti wurde nach dieser kurzen Darstellung nach dem Besuch des Gymnasiums in Schiers und dem Studium der Rechtswissenschaft in Basel und Zürich 1919 in Zürich mit der von Fritz Fleiner betreuten Dissertation über „die Genesis von Cavours Formel libera chiesa in libera (!) stato“ promoviert, 1924 auf Grund de |
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Kuhn, Dominik, Der lateinisch-altenglische Libellus precum in der Handschrift London, British Library, Arundel 155 (= Münchener Universitätsschriften – Texte und Untersuchungen zur englischen Philologie 41). Frankfurt am Main 2014. 387 S. 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kuhn, Dominik, Der lateinisch-altenglische Libellus precum in der Handschrift London, British Library, Arundel 155 (= Münchener Universitätsschriften – Texte und Untersuchungen zur englischen Philologie 41). Frankfurt am Main 2014. 387 S. 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Obgleich die Angelsachsen ihr frühes Recht als einziges frühmittelalterliches germanistisches Volk nicht in Latein, sondern in der Volkssprache aufzeichneten, sind auch für die Angelsachsen lateinisch-altenglische Texte von erheblicher Bedeutung, weil sie die Überlieferung erweitern und den Inhalt vermehren. Allerdings sind diese zweisprachigen Quellen bisher noch nicht vollkommen erschlossen. Das hängt nicht nur mit dem begrenzten Interesse an ihnen zusammen, sondern auch mit dem Umfang und mit den vermehrten Zugangsschwierigkeiten der Zweisprachigkeit.
Die vorliegende, durch Abbildungen veranschaulichte Untersuchung ist die von der inzwischen leider bereits verstorbenen Mechthild Gretsch angeregte und begleitete, 2009 von der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen angenommene Dissertation des in Göttingen und London in Englisch und Geschichte ausgebildeten, als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für englische Sprache und Literatur des Mittelalters Göttingens und inzwischen als wissenschaftlicher Archivar wirkenden Verfassers, die wegen beruflicher und familiärer Umstände erst mit einiger Verspätung in einer aktualisierten Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnte. Gegliedert ist sie in vier Kapitel. Zunächst beschreibt der Verfasser die zwischen 1012 und 1023 von dem namentlich bekannten Schreiber Eadwig Basan niedergeschriebene, dem Skriptorium von Christ Church in Canterbury entstammende, künstlerisch herausragende Handschrift. Danach wendet er sich dem darin auf den Blättern 171r-192v enthaltenen libellus precum zu und stellt ausführlich und sorgfältig die altenglische Glossierung dar.
Am Ende bietet er eine v |
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Kukowski, Martin/Boch, Rudolf, Kriegswirtschaft und Arbeitseinsatz bei der Auto Union AG Chemnitz im zweiten Weltkrieg. Steiner, Stuttgart 2014. 520 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Jahre 1928 übernahm der in Nakskov in Dänemark 1878 geborene, in Zwickau zum Ingenieur ausgebildete Jørgen Skafte Rasmussen, der seit 1904 in Chemnitz im Vertrieb von Maschinen und Apparaten aller Art tätig war und 1916 ohne großen Erfolg mit der Entwicklung eines Dampfkraftwagens (DKW) begonnen hatte, als Inhaber des größten Motorradherstellers der Welt (Zschopauer Motorenwerke J. S. Rasmussen AG) mit Krediten der Sächsischen Staatsbank die Mehrheit der Audiwerke in Zwickau. Da Rasmussen im Zuge der anschließenden Weltwirtschaftskrise aber in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, plante er im Zusammenwirken mit der Sächsischen Staatsbank die Vereinigung der Zschopauer Motorenwerke J. S. Rasmussen AG mit Audi und der Horchwerke AG sowie der Wanderer-Werke in Schönau bei Chemnitz. Als Markenzeichen der am 29. Juni 1932 rückwirkend zum 1. November 1931 gegründeten Auto Union AG Chemnitz mit den Hauptaktionären Stadt Chemnitz und Sächsische Staatsbank (bzw. Sachsen, zunächst 75, dann 90 Prozent) wurden vier verschlungene Ringe für die vier verbundenen Unternehmen gewählt, wobei die beiden Aktiengesellschaften Horch und Audi aufgelöst und als Werke Horch bzw. Audi fortgeführt wurden.
Binnen zweier Jahre entwickelte sich die Auto Union AG Chemnitz, aus der Rasmussen rasch ausschied, unter dem in Cismar 1886 geborenen, als Elektriker und als Kaufmann ausgebildeten sowie 1930 durch die Sächsische Staatsbank als Beauftragter in den Vorstand der Zschopauer Motorenwerke J. S. Rasmussen AG entsandten Richard Bruhn zum zweitgrößten Personenkraftfahrzeughersteller (22 Prozent Marktanteil) des Deutschen Reiches hinter der Adam Opel AG (41 Prozent). Die Zahl der Beschäftigten wuchs zwischen 1932 und 1938 von 8000 auf 23000. Leiter der für den Werbewert des Unternehmens und damit für den Abs |
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La faute et sa punition dans les Sociétés Orientales. Colloque Collège de France, CNRS, Société Asiatique de juin 2010, hg. v. Durand, Jean-Marie/Römer, T./Mahé, Jean-Pierre. (= Publications de l’Institute du Proche-Orient Ancien du Collège de France 1). Peeters Pulishers, Leuven 2012. 305 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen La faute et sa punition dans les Sociétés Orientales. Colloque Collège de France, CNRS, Société Asiatique de juin 2010, hg. v. Durand, Jean-Marie/Römer, T./Mahé, Jean-Pierre. (= Publications de l’Institute du Proche-Orient Ancien du Collège de France 1). Peeters Pulishers, Leuven 2012. 305 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Juni 2010 fand nach einer dritten Zusammenkunft zu dem Thema La Fête au Palais ein viertes Zusammentreffen der Mitglieder des Collège de France, de la Société Asiatique und des CNRS statt. Die vier Organisatoren hatten als für möglichst viele Interessenten geeigneten Rahmen die Problematik des Vergehens und seiner Folgen gewählt. Die dabei erstatteten Referate stellt der vorliegende Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung.
Insgesamt enthält er 15 Referate. Sie beginnen mit den frühbabylonischen Verträgen und enden mit dem modernen Staat der Meiji-Zeit. Innerhalb dieser weiten zeitlichen und räumlichen Spanne werden etwa Sklaven, neuassyrisches Kriegsrecht, Bibel, die kaukasischen Brüder des Prometheus, verführte Frauen im indoeuropäischen Rahmen, das Exil bei den Mamluken, die Tortur bei den Ottomanen, Indien, Kambodscha, Khitan, China, Bastonade oder Yoshitune angesprochen. Anstelle eines Sachregisters beschließen kurze Zusammenfassungen der vielfältigen Erkenntnisse den neuen, wegen seiner Weite allgemeineres Interesse verdienenden Band.
Innsbruck Gerhard Köbler
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La Summa trium librorum di Rolando da Lucca (1195-1234). Fisco, politica, scientia iuris, hg. v. Conte, Emanuele/Menzinger, Sara (= Ricerche dell‘Instituto Storico Germanico di Roma 8). Viella, Rom 2012. CCLXIX, 570 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wie sich in Italien die neue Schicht der Juristen nach Wiederentdeckung des antiken römischen Rechtes im Einzelnen entwickelte, ist auch nach vielen Jahrhunderten der Forschung noch immer ein weites, an vielen Stellen unbekanntes Feld. Zwar weiß man inzwischen, dass die Summe im neuen rechtlichen Schrifttum die bereits für Irnerius (1060?-1125?) bezeugte, aus einleitenden Schriften zu einzelnen Titeln der justinianischen Kompilation erwachsende, zusammenfassende Betrachtung des Inhalts eines Textes ist. Aber noch immer sind bedeutende neue Einsichten und Editionen möglich.
Zu ihnen zählt das vorliegende gewichtige Werk, das der in Rom, Mailand und Frankfurt am Main ausgebildete, seit 1995 als Professor und seit 2000 an der Universität Roma Tre wirkende Gelehrte zusammen mit Sara Menzinger als Ergebnis langjähriger Forschungen veröffentlichen konnte. Es betrifft die Bücher 10 bis 12 des Codexes Justinians. In ihnen wird nach Kirche, Staat, Verfahren, Privatrecht und Strafe die Verwaltung behandelt.
Gegliedert ist die beeindruckende Veröffentlichung in eine ausführliche Einleitung über das öffentliche Recht von Reich und Stadt im Denken des vor allem im praktischen Verfahren und damit nicht in erster Linie im gelehrten Unterricht tätigen Richters Rolandus/Orlandus Guarmignani (1153-1221, 1169 causidicus, 1179 iustitiator communis debiti Lucani, 1182 Luccensium foretanorum consul, 1188 iurisperitus, 1196 iudex delegatus, 1202 iudex delegatus a potestate Lucana, 1217 Lucensium causarum finiandarum consul, 1218 dominus), in der Text und Autor, das öffentliche Recht des 12. Jahrhunderts, das städtische öffentliche Recht und die fünf handschriftlichen Zeugnisse aus Madrid, Montecassino |
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Laborenz, Martin, Solutio als causa. Die Frage des Abstraktionsprinzips im römischen Recht (= Forschungen zum römischen Recht 57). Böhlau, Köln 2014. 337 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Laborenz, Martin, Solutio als causa. Die Frage des Abstraktionsprinzips im römischen Recht (= Forschungen zum Römischen Recht 57). Böhlau, Köln 2014. 337 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
Die zu besprechende Untersuchung wurde im Wintersemester 2011/2012 vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz als Dissertation angenommen. Die Universität hat die Abhandlung unter die „ausgezeichneten Abschlussarbeiten“ des Studienjahres 2012/2013 aufgenommen.
Das Thema der Untersuchung ist der Begriff der iusta causa traditionis im klassischen römischen Recht. Der Verfasser formuliert dazu eine innovative These. Um diese zu verstehen, ist es zweckmäßig, sich den Ausgangspunkt seiner Überlegungen zu verdeutlichen: Die Übereignung einer res nec mancipi ist wirksam, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Veräußerer muss verfügungsbefugt, und das heißt in der Regel: er muss Eigentümer sein. Ferner ist die Sache dem Erwerber zu übergeben; dieser muss also Besitz erlangen. Schließlich ist ein rechtlicher Grund für die Übereignung erforderlich, eine iusta causa traditionis, kurz causa genannt (Prinzip der kausalen Übereignung).
Der causa-Begriff wird in den Quellen nirgendwo definiert und ist daher umstritten. Man kann darunter den rechtlichen Grund verstehen, auf dem die Übereignung beruht, zum Beispiel: Kauf, Schenkung, Darlehen, Vermächtnis oder eine gesetzliche Pflicht, etwa zur Leistung von Schadensersatz. Diese Rechtsgeschäfte oder Verpflichtungsgründe müssen wirksam sein, damit eine Übereignung zustande kommt. Unter der causa kann aber auch die während der Übergabe bestehende, gemeinsame Absicht verstanden werden, die Übereignung aus einem der genannten Gründe vorzunehmen. Dann liegt eine gültige causa auch vor, wenn Rechtsgeschäft oder Verpflichtungsgrund selbst unwirksam sind. Der zuerst genannte causa-Begriff kann als objektiv bezeichnet werden, der an zweiter Stelle genannte causa-Begriff |
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Lahann, Birgit, Am Todespunkt. 18 berühmte Dichter und Maler, die sich das Leben nahmen. Dietz, Bonn 2014. 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lahann, Birgit, Am Todespunkt. 18 berühmte Dichter und Maler, die sich das Leben nahmen. Dietz, Bonn 2014. 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Leben kann der Mensch sich selbst nicht geben, aber doch nehmen, selbst wenn dies nicht immer ganz leicht zu sein scheint, zumindest auf dem Weg dahin. Von daher sind Tod und Selbsttötung von Anfang an mit dem Menschen verbunden, der ihnen einigermaßen hilflos gegenübersteht. Alle Menschen sind sterblich, wobei sich in der Gegenwart mit (mindestens) etwa einer Million Menschen jährlich eine durchaus beachtliche Zahl für die Selbsttötung entscheidet.
Die sich diesem Problemkreis an Hand ausgewählter Beispiele nähernde Verfasserin wurde in Hamburg 1940 geboren. Nach dem Studium von Germanistik und Theaterwissenschaften wirkte sie als Regieassistentin in Bremen, ehe sie in den Journalismus wechselte. Seit 1982 widmete sie sich etwa 150 Jahren Zeitgeschichte in Aufsätzen prominenter Deutscher, Besuchen bei Künstlern, Stars und Literaten, der Hochzeit von Marie Antoinette bis Henry Miller, den zwei Leben des Ibrahim Böhme, Brecht, Goethe, Hesse, Schiller, Goethe oder Sigmund Freud.
Der vorliegende Band der freundlich lachend aus ihm auf der diesjährigen Frankfurter Buchmesse lesenden Verfasserin behandelt in chronologischer Abfolge den Tod Karoline von Günderodes (1806), Vincent van Goghs, Richard Gerstls, fünfer Mitglieder der Familie Mann, Lena Christs, Sergej Jessenins, Paul Cassirers, Kurt Tucholskys, Ernst Ludwig Kirchners, Ernst Tollers, Virginia Woolfs, Pierre Drieu La Rochelles, Ernest Hemingways, Silvia Plaths, Marie-Georges Simenons, Primo Levis und Brigitte Schwaigers (2010). Die dabei ermittelten Kernsätze reichen von „Ich sende dir ein Schnupftuch mit Blutstropfen meiner linken Brust“ über „Ich war immer allein, je mehr ich unter Menschen kam“ bis zu „Ich bin ja eine Halbtote“. Angst und Verzweiflung, Liebe und Sehnsucht scheinen die wichtigsten Motive für den auf d |
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Lakenberg, Thomas, Kinder, Kranke, Küchenhilfen. Wie das Reichsgericht nach 1900 die Schutzwirkung von Verträgen zugunsten Dritter erweiterte (= Forschungen zur neueren Privatrechtsgeschichte 34). Böhlau, Köln 2014. 444 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lakenberg, Thomas, Kinder, Kranke, Küchenhilfen. Wie das Reichsgericht nach 1900 die Schutzwirkung von Verträgen zugunsten Dritter erweiterte (= Forschungen zur neueren Privatrechtsgeschichte 34). Böhlau, Köln 2014. 444 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Recht und Unrecht können sehr dicht beieinander liegen, zumal der Gewinn des einen in einem Streit zweier regelmäßig einen Verlust des anderen bedeutet. Von daher werden sowohl für das römische Recht wie auch das englische Recht vielfach die Schwächen aufgezeigt, die sich daraus ergaben, dass beispielsweise ohne actio oder ohne writ tatsächlich Recht oft nicht erreichbar war, so gerechtfertigt in manchen Fällen ein anderes Ergebnis einem objektiven Betrachter erscheinen könnte. Eine vergleichbare Lage ergab sich im deutschen Recht daraus, dass nach dem im Deutschen Reich zum Jahre 1900 in Kraft gesetzten Bürgerlichen Gesetzbuch aus einem Vertrag grundsätzlich nur die beteiligten Parteien berechtigt und verpflichtet waren.
Die sich einem Teilbereich dieser Problematik widmende, auf zusätzliche Themenfelder hinweisende Untersuchung ist die von Mathias Schmoeckel betreute, im Wintersemester 2012/2013 unter dem Titel Kinder, Kranke, Kraftfahrer. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des für eine sehr produktive und reiche Zeit am Institut für deutsche und rheinische Rechtsgeschichte dankbaren, inzwischen als Rechtsanwalt tätigen Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über neuere Urteile des Reichsgerichts zu § 328 BGB und die diesbezügliche Forschung, Fragestellung und Vorgangsweise in sieben Sachkapitel. Sie betreffen die drei Ausgangsentscheidungen über Scharlach, Kraftdroschke und Tuberkulose, die Patientenfälle, die Beförderungsfälle mit Kutsche, Auto und Dampfer, die Mietvertragsfälle, Arbeiter, Schüler und Hausbewohn |
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Landau, Peter, Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1967 bis 2006, mit Addenda des Autors und Register versehen. Bachmann, Badenweiler 2013. 944 S., 1 Abb. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Landau, Peter, Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1967 bis 2006, mit Addenda des Autors und Register versehen. Bachmann, Badenweiler 2013. 944 S., 1 Abb. Besprochen von Steffen Schlinker.
Die hier vorzustellende Aufsatzsammlung umfasst 40 Studien aus der Feder des Münchner Großmeisters der Kanonistik, Peter Landau. Die in jeder Hinsicht gewichtige Kompilation vereinigt Arbeiten Landaus zum kanonischen Recht im Mittelalter und zur europäischen Rechtsgeschichte, die in den 40 Jahren zwischen 1967 und 2006 in Zeitschriften, Festschriften und Sammelwerken veröffentlicht und hier durch hilfreiche Addenda mit Hinweisen zur neueren Forschungsliteratur ergänzt wurden. Landaus Entdeckerfreude und sein Herzensanliegen, die grundlegende Bedeutung des kanonischen Rechts für die Ausbildung der europäischen Rechtskultur ins Bewusstsein von Juristen, Historikern und Theologen zu heben, spricht aus jedem Beitrag und könnte gar nicht besser als durch diese Sammlung gefördert werden. Landau gelingt es, das kanonische Recht nicht nur als Arche antiker Kultur zu schildern, sondern die innovative, schöpferische Kraft des Kirchenrechts, die sich seit dem 11. Jahrhundert entfaltet, detailliert und anschaulich herauszuarbeiten. So wird die Prägekraft sichtbar, die das kanonische Recht nicht nur für die modernen Rechtsordnungen in Europa, sondern in Gestalt seiner Prinzipien und Grundgedanken mittlerweile weltweit entfaltet hat.
Die 40 Aufsätze sind zu sechs Themenkreisen geordnet: Grundlagen des mittelalterlichen kanonischen Rechts, Prinzipien des kanonischen Rechts, Amts- und Verfassungsrecht, kanonisches Prozessrecht, kanonisches Eherecht und schließlich kanonisches Recht und Privatrecht. Die Überfülle kluger Gedanken und scharfsinniger Erörterungen kann hier nicht in ihrer ganzen Breite und Tiefe vorgestellt werden. Nur auf einige Themen soll hingewiesen werden, um zu illustrieren, in we |
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Landau, Peter, Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter. ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1967 bis 2006, mit Addenda des Autors und Register versehen. Bachmann, Badenweiler 2013. 944 S., 1 Abb. Besprochen von Wilhelm A. Eckhardt. |
Ganzen Eintrag anzeigen Landau, Peter, Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1967 bis 2006, mit Addenda des Autors und Register versehen. Bachmann, Badenweiler 2013. 944 S., 1 Abb. Besprochen von Wilhelm A. Eckhardt.
Der Band enthält 40 wichtige Aufsätze des bedeutenden Kanonisten, acht zu den Grundlagen des mittelalterlichen kanonischen Rechts (S. 15-214), sieben zu dessen Prinzipien (S. 215-337), zehn zum Amts- und Verfassungsrecht (S. 339-538) und je fünf zum kanonischen Prozessrecht (S. 539-631), zum Eherecht (S. 633-757) und zum Thema Kanonisches Recht und Privatrecht (S. 759-851). Die „Addenda“ zu den einzelnen Aufsätzen bieten jeweils ein Summary, ordnen den Beitrag in die Forschungsgeschichte des Autors ein und geben ihm Gelegenheit zu Korrekturen und zu Hinweisen auf neuere Literatur.
Eine näheres Eingehen auf den Inhalt der Beiträge oder auch nur eine Auflistung der Titel verbietet sich bei dem Umfang des Bandes, ist aber bei der bekannten Qualität der immer an den Quellen orientierten Arbeiten Landaus auch wohl nicht erforderlich. Dass er dabei nicht nur auf gedruckte Quellen zurückgreift, macht die lange Liste der für diese Aufsätze benutzen Handschriften (S. 926-930) deutlich; aus mancher dieser Handschriften hat Landau erstmals kirchenrechtliche Texte veröffentlicht. Erschlossen wird der Band durch mehrere Indices: ein „Register der vormodernen Personen, Autoren und Werke“ (S. 853-894), ein „Register der neuzeitlichen Namen“ (S. 895-908) und ein „Register der Sachen“ (S. 909-925).
Der Sammelband mit so vielen grundlegenden Arbeiten zur Kanonistik wird eine große Hilfe bei jeder zukünftigen Beschäftigung mit der kirchlichen Rechtsgeschichte sein. Dem Wissenschaftlichen Verlag Bachmann in Badenweiler und der Castor & Pollux Stiftung in Berlin, die die Drucklegung durch finanzielle Unterstützung ermöglicht hat, sei dafür gedankt.
Marburg |
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Landrechtsentwurf für Österreich unter der Enns 1526, hg. v. Brauneder, Wilhelm (= Rechtshistorische Reihe 452). Lang, Frankfurt am Main 2014. 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Landrechtsentwurf für Österreich unter der Enns 1526, hg. v. Brauneder, Wilhelm (= Rechtshistorische Reihe 452). Lang, Frankfurt am Main 2014. 195 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zutreffend weist der Herausgeber, der auf der Rückseite des Umschlags untertreibend als „Mitverfasser zahlreicher Publikationen zum Thema Rechtsgeschichte“ beschrieben wird, der „nach einer Tätigkeit als Honorarprofessor an der Universität Budapest“ von 1977 bzw. 1980 „bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien“ war, auf eine gewichtige Editionslücke hin. Einerseits sind die meisten älteren Texte inzwischen auf Grund vorwiegend geschichtlichen Interesses in wissenschaftlichen Ausgaben für die Allgemeinheit verfügbar gemacht. Andererseits sind wegen der sachlichen Verbundenheit mit der Gegenwart auch viele Texte der jüngeren Vergangenheit in wissenschaftlichen Ausgaben veröffentlicht.
Demgegenüber sind Dokumente der Zwischenzeit vielfach bisher zu wenig beachtet worden. Die vorliegende Edition schließt deshalb erfreulicherweise eine bislang bestehende Lücke. Sie hat dementsprechend auch umgehend das besondere Interesse eines Sachkenners gefunden, demgegenüber eine erste Anzeige des Herausgebers nur auf einige wenige allgemeine Züge hinweisen kann.
Die mit guten Gründen Gunther (!) Wesener gewidmete Edition beruht im Wesentlichen auf Band 1 der von Carl von Chorinsky als Präsident des Oberlandesgerichts Wien 1891 durch 5-6 Mitarbeiter begonnenen, 1894 vorgestellten Sammlung von lithografierten Archivabschriften in lateinischer Schreibschrift, dem seinerseits als Stammtext die Handschrift cod. Mscr. 178 des niederösterreichischen Landesarchivs zu Grunde liegt, die nach einem Vermerk von 1721 mit einer Schenkung umfassender Art aus dem Eigentum des damaligen niederösterreichischen Landuntermarschalls Johann Joachim von Aichen in das Archiv des niederösterreichischen Ritterstands gelangt |
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Lang, Hubert, Zwischen allen Stühlen. Juristen jüdischer Herkunft in Leipzig (1848-1953). Verlag des Biographie-Zentrums, Leipzig 2014. 992 S., 300 Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
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Leipzig hatte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts für die deutsche Justiz- und Rechtsgeschichte eine herausragende Stellung, die insbesondere auf den hervorragenden Rechtswissenschaftlern an der Universität Leipzig und auf dem Reichsoberhandelsgericht/Reichsgericht beruhte. In diesem Zusammenhang spielten auch die jüdischen Justizjuristen und Rechtsanwälte am Reichsgericht und bei der Reichsanwaltschaft eine nicht unerhebliche Rolle. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich Lang in seiner unter Lingelbach entstandenen Jenaer Dissertation des Jahres 2013 den Juristen jüdischer Herkunft in Leipzig zwischen 1848 und 1953 angenommen hat. Lang geht aus von 289 Einzelschicksalen, die durch ein „zusammenfassendes Band erst von außen in diesen Personenkreis hineingetragen“ wurden, „nämlich durch Antijudaismus und Antisemitismus, so wie die Reaktionen der Betroffenen auf diese andauernde Ausgrenzung“ (S. 1). Untersucht wird, wie sich diese Ausgrenzung „für die Berufsgruppe der Juristen auswirkte“: Hierbei waren die regionalen Besonderheiten Leipzigs, die aus der hervorgehobenen Stellung in der Wirtschaft (Messe, Rauchwarenhandel, Verlage), in der Wissenschaft (Juristenfakultät) und in der Rechtsprechung (Reichsgericht) resultierten, zu beachten. Darzustellen waren auch „die Rückwirkungen, die sich aus der Ausgrenzung der Juristen jüdischer Herkunft für die Justiz und die Rechtswissenschaft selbst ergaben“ (S. 6) Damit handelt es sich „im Kern“, um eine Personengeschichte (S. 6). die erschlossen wird in sieben Abschnitten und einer Auswertung der Biogramme. Erfasst werden neben Justizjuristen, Rechtsanwälten und Notaren auch Juristen in anderen Berufen (S. 181ff.). Berücksichtigt werden nicht nur Juristen mit zweitem Staatsexamen, sondern auch Juriste |
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Laws, Lawyers and Texts, Studies in Medieval Legal History in Honour of Paul Brand, hg. v. Jenks, Susanne/Rose, Jonathan/Whittick, Christopher. Brill, Leiden 2012. XXII, 416 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Paul Brand ist einer der führenden englischen Rechtshistoriker. 1967 begann er nach dem Studium der Geschichte am Magdalen College in Oxford unter der Leitung Derek Halls mit dem Vorbereitungen einer Promotion über die Gesetzgebung Heinrichs III. Seine zahlreichen, unter Berücksichtigung vieler ungedruckter Quellen gewonnenen Erkenntnisse waren zwar 1974 bereits abgeschlossen, konnten aber erst 2003 in überarbeiteter Form unter dem Titel Kings, Barons and Justices veröffentlicht werden. Sie boten eine ausgezeichnete Grundlage für seine anschließende eindrucksvolle Karriere.
In der Folge verbrachte er zehn Jahre in unabhängiger Forschung. Danach lehrte er an vielen hervorragenden Stellen der weltweiten anglophonen Rechtsgeschichte, zuletzt seit 2010 an der juristischen Fakultät in Oxford. Zum Jahre 2013 wurde er als William W. Cook Global Law Professor an der Universität of Michigan Law School auserwählt.
In Anerkennung seiner großen Verdienste um die anglophone Rechtsgeschichte haben seine Freunde, Kollegen und Schüler die vorliegende Festschrift verfasst. Sie enthält außer einer einfühlsamen Würdigung durch Barbara Harvey insgesamt 16 eindringliche Studien etwa über die Constitutions of Clarendon, das Tenure in Fee, ein Rechtsbuch aus der Zeit Glanvills, Annuitäten, Einflüsse auf den Writ Cessavit, die Giftbeibringung, die Juden, Robert von Lexington, den Beweis, Rechtskundige der Peterborough Abbey, Serjeants of the Common Bench, die Writs De Minis und Supplicavit, das Fensterrecht, die letztwilligen Verfügungen Sir John Fastolfs, das Nachleben Glanvills oder das Projekt einer angloamerikanischen rechtshistorischen Datenbank. Eine Bibliographie der zahlreichen weiterführenden Arbeiten des Geehrten und ein umfangreiche |