Wieser, Eberhard, Geschichte des Frankenreichs. Germanen, Merowinger, Karolinger. Gardez! Verlag, Remscheid 2013. 146 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Eberhard Wieser hat sich nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Zivilprozessrechtler und Zivilrechtler in Gießen seit seiner Emeritierung der Geschichte zugewandt. Bereits im Jahre 2006 konnte er 19 Reisen in die Vergangenheit vorlegen, die mit Schiffenberg, Münzenberg und Arnsburg von historischen Stätten bei Gießen ausgingen und die Zeit vom Investiturstreit bis zum ersten Weltkrieg erfassten. Danach wählte er aus den vielen denkbaren Möglichkeiten seinen persönlichen Weg nach Rom und führte faktenreich in die Vielfalt der römischen Geschichte ein.
Der vorliegende neue Band wendet sich in einem besonderen Zugriff der Geschichte des Frankenreichs zu. Weil die Franken und mehrere andere Völker des Frankenreichs wie Burgunder, Alemannen, Friesen, Sachsen, Hessen, Thüringer, Bayern und Langobarden germanischen Ursprungs waren, befasst sich der erste Teil des Buches unter der Überschrift Germanen und Frankenreich mit den Germanen (Sprache, Schrift, Quellen, Gesellschaft, Familie, Alltag, Wirtschaft, Verfassung, Rechtsbildung, Rechtspflege, Strafrecht, Kriegsdienst, Religion und Kirche), wobei angesichts des weitgehenden Fehlens germanischer Quellen auf der Grundlage der modernen Fachliteratur die Germanen im Wesentlichen rückbezüglich aus fränkischen Verhältnissen beschrieben werden. Dabei geht der Verfasser im Anschluss an die so ermittelten germanischen Gegebenheiten jeweils auf abweichende Verhältnisse in dem den Germanen folgenden Frankenreich ein.
Die Geschichte des Frankenreichs wird danach in den Teilen zwei und drei des Werkes in der Form erfasst, dass die wichtigsten Ereignisse unter den merowingischen und karolingischen Herrschern in chronologischer Reihenfolge geboten werden, an die der Verfasser in einem vierten Teil noch eine Schilderung der einzelnen Gebiet |
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Schlütz, Frauke, Ländlicher Kredit. Kreditgenossenschaften in der Rheinprovinz (1889-1914) (= Schriftenreihe des Instituts für bankenhistorische Forschung 25). Steiner, Stuttgart 2013. 471 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die sozial- und wirtschaftshistorisch ausgerichteten Untersuchungen von Frauke Schlütz über die ländlichen Kreditgenossenschaften sind auch für den Rechtshistoriker von Interesse, da es in dem Untersuchungszeitraum von 1889 bis 1914 auch um die Implementation der Neufassung des Genossenschaftsgesetzes im Jahre 1889 geht. Das Genossenschaftsgesetz von 1889 löste das preußische/norddeutsche Genossenschaftsgesetz von 1867/1868 ab und brachte als wichtigste Neuerungen die zweijährige Pflichtrevision und den obligatorischen Aufsichtsrat. Anhand von Originalquellen untersucht Schlütz die Entstehung und Entwicklung der ländlichen Kreditgenossenschaften in den ehemaligen oberbergischen Kreisen Gummersbach, Waldbröl und Wipperfürth (in der ehemaligen preußischen Rheinprovinz gelegen; in der napoleonischen Zeit zum Großherzogtum Berg gehörig). Die ersten Raiffeisen-Kassenvereine entstanden bereits 1874 in den Kreisen Waldbröl und Gummersbach (S. 416f.). In der preußischen Rheinprovinz bestanden 1900 850, 1905 1200 und 1914 1500 ländliche Kreditgenossenschaften, die entweder dem Verband rheinischer Genossenschaften (Köln) oder dem Verband der rheinpreußischen landwirtschaftlichen Genossenschaften (Bonn) oder dem Verband ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation der Rheinlande (Koblenz) angehörten, über die vornehmlich die Neugründung von Kreditgenossenschaften erfolgte und welche die Muster-(Normal-)Statuten zur Verfügung stellten (S. 149ff.).
In Kapitel II untersucht Schlütz zunächst „Wirtschaft und Gesellschaft“ in den genannten drei Kreisen (S. 62-116; u. a. Betriebsgrößenstruktur, Agrarpolitik, Konjunkturlage, Verkehrsnetz, Bevölkerungsentwicklung sowie Erwerbsstruktur und konfessionelle Struktur). Die du |
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Miles, Kate, The Origins of International Investment Law. Empire, Environment and the Safeguarding of Capital. Cambridge University Press, Cambridge 2013. XXVI, 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Während der Mensch in seinen Anfängen vor allem am täglichen Überleben interessiert war, wird der Wandel zur Ansammlung von Kapital als eigenem wirtschaftlichem Zweck herkömmlich mit der Neuzeit verbunden, in der trotz großen Reichtums einzelner früher lebender Menschen Fugger und Welser als frühe, zeitweise erfolgreiche Vertreter des Kapitalismus eingestuft werden. Nach der vorübergehenden Erscheinung des Merkantilismus begegnet ein allgemeineres Streben nach Privateigentum an Produktionsmitteln und Steuerung von Herstellung und Verbrauch von Waren über den Markt seit der Industrialisierung am Ende des 18. Jahrhunderts. Seitdem hat sich das Streben nach Gewinn im beständigen, vernunftorientierten Betrieb trotz aller damit auch verbundenen Nachteile als bisher erfolgreichste, mehr und mehr international ausgerichtete Wirtschaftsform erwiesen.
Mit den Ursprüngen des besonderen internationalen Kapitalanlagerechts befasst sich die gewichtige vorliegende Untersuchung der als Fellow and College Lecturer in Law at Gonville and Caius College in Cambridge tätigen Verfasserin, die zunächst beruflich mit Handelsstreitigkeiten befasst und wissenschaftlich an internationalem öffentlichem Recht interessiert war. Im Jahre 2002 schlug ihr Philippe Sands angesichts der Sache Metalclad Corporation v. United States of Mexico die Untersuchung von Umweltrechtsfragen im internationalen Investmentrecht vor, aus der das vorliegende Werk entstanden ist. Als Promotionsvorhaben wurde die komplexe Aufgabe von Ben Boer und Tim Stephens von der Universität Sydney betreut.
Gegliedert ist die eindrucksvolle, 60 Seiten Bibliographie aufweisende, im Rahmen der vielseitigen Cambridge Studies in International and Comparative Law erschienene Studie in drei Teile. |
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Groß im Kleinen - Klein im Großen. Beiträge zur Mikro- und Landesgeschichte. Gedenkschrift für Pankraz Fried, hg. v. Fassl, Peter/Liebhart, Wilhelm/Wüst, Wolfgang (= Irseer Schriften, Neue Folge 10). UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2013. 471 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Groß im Kleinen - Klein im Großen. Beiträge zur Mikro- und Landesgeschichte. Gedenkschrift für Pankraz Fried, hg. v. Fassl, Peter/Liebhart, Wilhelm/Wüst, Wolfgang (= Irseer Schriften, Neue Folge 10). UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2013. 471 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Pankraz Fried wurde in Wabern am 12. Juli 1931 in einer kleinbäuerlichen Familie geboren, studierte nach dem Abitur am Gymnasium bei Sankt Stephan in Augsburg ab 1952 in München Philosophie, Altphilologie und Geschichte und in Innsbruck 1955/1956 Volkskunde. 1959/1960 wurde er bei Max Spindler mit einer grundlegenden Arbeit über die Herrschaftsgeschichte der altbayerischen Landgerichte Dachau und Kranzberg im Hoch- und Spätmittelalter sowie in der frühen Neuzeit promoviert. Nach Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kommission für bayerische Landesgeschichte mit Zuständigkeit für den Historischen Atlas von Bayern und als wissenschaftlicher Assistent Wolfgangs Zorns wurde er in Regensburg 1972 auf Grund einer Schrift über bayerische Agrargeschichte des 19. Jahrhunderts habilitiert.
Von 1974 bis 1994 wirkte er als erster Professor für bayerische und schwäbische Landesgeschichte an der Universität, wobei er vor allem die ländliche Geschichte von Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur in ihren kleineren Strukturen in den Mittelpunkt seines Interesses stellte. Die vielfache Anerkennung seines intensiven Wirkens spiegeln Festschriften der Jahre 1991, 1997 und 2007 wider. Nach seinem völlig unerwarteten Tod in seiner ostschwäbischen Heimat in Heinrichshofen am 26. Februar 2013 ehren ihn Freunde, Kollegen und Schüler ein weiteres Mal mit einer dem ehrenvollen Gedächtnis gewidmeten Schrift.
In ihr würdigt ihn Alois Schmid den Lehrer, Forscher und Organisator, der zu den renommiertesten deutschen Landeshistorikern zählt, während die Herausgeber in ihrer kurzen Einleitung von der Entstehung des Werkes anlässlich des 80. Geburtstags Frieds im Juli 2 |
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Hill, Eugen, Einführung in die historische Sprachwissenschaft des Deutschen (= Einführung Germanistik). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013. 159 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Deutsche als Muttersprache von rund 100 Millionen Menschen hat außer einer lebendigen Gegenwart auch eine mehr als tausendjährige Vergangenheit und möglicherweise noch einige Zeit auch eine Zukunft. Wegen der Zeitgebundenheit des menschlichen Seins lässt sich die Gegenwart mit Hilfe der Vergangenheit besser verstehen. Von daher ist eine Einführung in die historische Sprachwissenschaft hilfreich und hat wahrscheinlich umso größere Breitenwirkung, je stärker sie auf den Verständnishorizont des angesprochenen Leserkreises eingeht, was einer auf den Kern konzentrierten und Nebenbereiche (wie etwa Mittelniederdeutsch) übergehenden Einführung stets leichter fällt als einem alle Einzelheiten erfassenden Handbuch.
Der Verfasser des vorliegenden Werkes ist wissenschaftlich erstmals anscheinend durch seine Münchener Dissertation des Jahres 2000 über Untersuchungen zum inneren Sandhi des Indogermanischen - der Zusammenstoß von Dentalplosiven im Indoiranischen, Germanischen, Italischen und Keltischen (2003 als Band 1 der Münchner Forschungen zur historischen Sprachwissenschaft erschienen) hervorgetreten. Im Jahre 2007 hat er (als Band 7 derselben Reihe) eine Schrift über die Aorist-Präsentien des Indoiranischen (Untersuchungen zur Morphologie und Semantik einer Präsensklasse) veröffentlicht. Von der Universität München wird er als Mitarbeiter am Altlitauischen Etymologischen Wörterbuch in Berlin und Privatdozent mit verschiedenen Schlüsselpublikationen zum Indogermanischen, Germanischen, Keltischen, Baltischen sowie der Jenissej-Sprachen geführt, so dass er für die Grundlagen des Deutschen bestens ausgewiesen ist.
Seine Einführung gliedert sich in insgesamt sechs Abschnitte über Grundbegriffe der historischen Sprachwissenschaft (Variation, Sprachwandel, Periodisierung), G |
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Winiger, Marc, Evolution und Repräsentation. I. P. V. Troxlers Rechtslehre im Kontext des deutschen Idealismus. Dike, Zürich/Sankt Gallen 2011. 514 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Beromünster am 17. August 1780 als Sohn eines Schneiders und Tuchhändlers geborene und in Aarau am 6. März 1866 auf seinem Landgut gestorbene Ignaz Paul Vitalis Troxler führte nach den Erkenntnissen des Verfassers in einer bewegten Zeit ein bewegtes Leben als Arzt, Politiker und Philosoph (sowie 1820 Professor am Lyceum in Luzern, 1830/1831 in Basel und von 1834 bis 1850 in Bern). Allerdings wird sein Erbe bisher noch nicht ausreichend behandelt. Insbesondere besteht hinsichtlich der komplexen Rechts- und Staatssystematik seines vielfältigen, auf den Seiten 480-482 teilweise verzeichneten Werkes eine Lücke, deren Schließung der in Sankt Gallen im Jahre 2005 zum Lizentiaten graduierte, und nach einer Zwischenzeit als Projektassistent bei Lukas Gschwend als wissenschaftlicher Assistent tätige Verfasser sich zur Aufgabe gemacht hat.
Die in diesem Zusammenhang von Lukas Gschwend angeregte und betreute gewichtige Dissertation gliedert sich insgesamt nach einer Einführung in sieben Abschnitte. Nacheinander behandelt der Verfasser Lebensstationen und Werkgeschichte, philosophischen Hintergrund, den Staat als Organismus, das Evolutions- und Repräsentationssystem, die wechselvolle Wirkungsgeschichte und Rezeption, die kritischen Perspektiven einerseits und die Aktualität und Kontinuität andererseits. Auf diese Weise gelangt er am Ende zu einer überzeugenden Einordnung und Würdigung.
Danach verarbeitete Troxler die Erkenntnisse des deutschen Idealismus in seinem umfangreichen Werk eigenständig und scharfsichtig. Sein Rechtsdenken ist maßgeblich von Friedrich Wilhelm Joseph Schelling (1775-1854) beeinflusst, auf dessen Gedanken er eine eigene Mischung aus liberalen Elementen und romantischem Ganzheitsdenken aufbaute, die ihn zu einem besonderen Ver |
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Parashu, Dimitrios, Die Weimarer Reichsverfassung und die Verfassung der II. hellenischen Republik von 1927 - Bioi Paralleloi? Logos, Berlin 2012. III, 274, VI S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der als promovierter Rechtsanwalt tätige Verfasser stellt die interessante Frage nach Parallelen zweier etwa gleichzeitiger europäischer Verfassungen. Dabei gliedert er seine Untersuchung in drei Abschnitte. Sie betreffen die den beiden Verfassungen vorausgehende politische Geschichte der betrachteten Staaten, die jeweilige republikanische Verfassungsgebung und die rechtsvergleichende Analyse von Theorie und Praxis.
Dabei beginnt der Verfasser mit den Grundrechten. Daran schließt er die institutionellen Bestimmungen zu Legislative, Exekutive und Judikative an. Am Ende geht er auf einzelne Unterschiede gesondert ein.
Im Ergebnis stellt er ein Scheitern beider Verfassungen fest. Hierfür ermittelt er die aus seiner Sicht maßgeblichen Gründe und beschreibt den erkennbaren Einfluss auf die verfassungsrechtliche Entwicklung in beiden Staaten. Ein umfangreicher Anhang bietet die Texte unter Gegenüberstellung der Artikel in ihrer zahlenmäßigen Reihenfolge und hilfsweise in Artikelnummern die sachlichen Äquivalente sowie Übersichten über Wahlergebnisse und Regierungen, so dass die Untersuchung insgesamt ein hilfreiches Instrument für einen Teilaspekt vergleichender europäischer Verfassungsgeschichte sein kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Stürner, Wolfgang, Staufisches Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze zur Herrschaftspraxis und Persönlichkeit Friedrichs II., hg. v. Reichert, Volker (= Stuttgarter Historische Forschungen 14). Böhlau, Köln 2012. 344 S., 15 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stürner, Wolfgang, Staufisches Mittelalter. Ausgewählte Aufsätze zur Herrschaftspraxis und Persönlichkeit Friedrichs II., hg. v. Reichert, Volker (= Stuttgarter Historische Forschungen 14). Böhlau, Köln 2012. 344 S., 15 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der in Stuttgart 1940 geborene, nach dem Studium von Geschichte, Deutsch, Latein und Philosophie in Tübingen und Freiburg im Breisgau 1968 mit der von Horst Fuhrmann betreuten Dissertation über die Quellen der Fides Konstantins im Constitutum Constantini promovierte, in Stuttgart 1973 mit einer Schrift über Natur und Gesellschaft im Denken des Hoch-und Spätmittelalters habilitierte und dort von 1974 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2006 als Professor für mittlere und neuere Geschichte tätige Verfasser in seiner kurzen Einleitung ausführt, scheint das Interesse an den Staufern und ihrer Zeit ungebrochen. In diesem langzeitlichen Rahmen übte Friedrich II. stets besondere Faszination aus. Die damit zusammenhängende Aufmerksamkeit ist nicht zuletzt den engagierten Forschungen des Verfassers zu verdanken, als deren Zeugen der vorliegende Sammelband insgesamt 13 Studien zu einer gelungenen Einheit versammelt.
Gegliedert sind sie in insgesamt vier Abschnitte. Nacheinander werden staufisches Mittelalter in seiner dynamischen Vielfalt im Herzen Europas, Herrschaftsauffassung und Herrschaftstheorie Friedrichs II. in Italien und in Deutschland sowie die Herrschaftsausübung etwa durch die Gründung der Universität Neapel, mittels eines Gelehrtenkreises und der Schule von Salerno oder durch Kreuzzug und Königtum von Jerusalem erfasst. Den Beschluss bildet ein zusammenfassender Beitrag über Mythos und Persönlichkeit des großen Kaisers, dem schon die Zeitgenossen eine auch heute noch beachtliche Sonderstellung zuerkannten.
Innerhalb der sorgfältigen und weiterführenden Studien liegt dem Verfasser selbst der bereits 1983 erschienene und zugleich umfangreichste Text über rerum necess |
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Kitsakis, Stavros, „Breadwinners“ und „Housekeepers“. Geschlechterrollen im englischen Güterrecht des 19. Jahrhunderts und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 13). Böhlau, Wien 2012. 363 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kitsakis, Stavros, „Breadwinners“ und „Housekeepers“. Geschlechterrollen im englischen Güterrecht des 19. Jahrhunderts und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 13). Böhlau, Wien 2012. 363 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das individuelle Verhältnis zweier einverständlich zusammenlebender Menschen berührt die Allgemeinheit grundsätzlich nicht unmittelbar, solange es zu ihrer Stabilisierung beiträgt. Von daher finden sich zwar bereits früh auch allgemeine Vorstellungen über die Verteilung der Rechte an Gütern in einer Ehe, die zwischen den Möglichkeiten der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft schwanken. Die konkrete Ausgestaltung des Zusammenlebens bleibt im Rahmen der von der Natur grundsätzlich vorgegebenen Verläufe des menschlichen Lebens aber den Beteiligten selbst überlassen.
Mit den damit zusammenhängenden Fragen befasst sich die von Dimitris Th. Tsatsos grundsätzlich und von Stephan Meder, der dem Autor nahelegte, dass das Verständnis der Gesellschaft, das ein junger Mensch sucht, entgegen ursprünglicher Orientierung nicht unbedingt oder nicht nur durch den Sog komplexer Rechtsverhältnisse der modernen Wirtschaft hindurchgeht, konkret angeregte, im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts entstandene, im Manuskript im Mai 2008 abgeschlossene, im Wintersemester 2010/2011 von der juristischen Fakultät der Universität Hannover angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Gegenstand, den Forschungsstand, die Quellen und den Gang der Untersuchung in zwei Teile. Sie betreffen das englische Recht in Common Law, Equity und Statute Law und das deutsche Recht vor allem des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter Berücksichtigung englischer Reformen.
Im Ergebnis seiner gewichtigen gelungenen Vergleichung stellt der Verfasser fest, dass die englischen Frauen bereits kurz nach der Mitte des 19. Jahrhunde |
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Gerstenmayer, Christina, Spitzbuben und Erzbösewichter. Räuberbanden in Sachsen zwischen Strafverfolgung und medialer Repräsentation (= Konflikte und Kultur 27). UVK, Konstanz 2012. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerstenmayer, Christina, Spitzbuben und Erzbösewichter. Räuberbanden in Sachsen zwischen Strafverfolgung und medialer Repräsentation (= Konflikte und Kultur 27). UVK, Konstanz 2012. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Über die ersten Spitzbuben und Erzbösewichter gibt es vermutlich deswegen keine Quellen, weil ihre Bedeutung in den Augen der Autoren das Schreibmaterial nicht wert war. Immerhin deutet das Aufkommen der Gottesfriedensbewegung am Ende des Frühmittelalters doch erhebliche gesellschaftliche Probleme an, die sich aus der vielfachen Selbsthilfe der Einzelnen und dem Fehlen einer festen übergeordneten Zwangsgewalt ergaben. Mit dem ewigen Landfrieden des Jahres 1495 dürfte in dieser Hinsicht aber eine grundsätzliche Neuausrichtung versucht worden sein.
Mit diesem Fragenkreis befasst sich für das frühneuzeitliche Sachsen die von Helga Schnabel-Schüle im Rahmen des Teilprojekts Armenfürsorge in der frühen Neuzeit des Sonderforschungsbereichs Fremdheit und Armut betreute, im Frühjahr 2011 vom Fachbereich 3 der Universität Trier angenommene Dissertation der als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätigen Verfasserin. Die Arbeit gliedert sich außer in Einleitung über Fragestellung, Forschungsaspekte, Quellen, Methoden und Aufbau sowie Zusammenfassung in fünf Sachkapitel. Sie betreffen Sachsen im 18. Jahrhundert, den Zugriff der guten Policey, Taten und Täter (mit Wirtshäusern als Stützpunkten und Schnittstellen), Akteure und Argumentationen im Strafprozess sowie zwischen Verteufelung und Bewunderung schwankende Räuberbilder.
Im Ergebnis kann die Verfasserin in ihrer ansprechenden und vielfältigen Untersuchung auf der Grundlage gedruckter und ungedruckter Quellen einen inhaltlichen Schwerpunkt in Zusammenhang mit einem Mandat des Jahres 1753 und Kommissionstätigkeiten während der Folgejahre feststellen. Mitglieder von Räuberbanden waren überwiegend Männer zwischen 20 und 40 Jahren aus lutherischer, katholischer oder jüdisch |
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Bachmann, Klaus, Vergeltung, Strafe, Amnestie - eine vergleichende Studie zu Kollaboration und ihrer Aufarbeitung in Belgien, Polen und den Niederlanden (= Studies in Political Transition 1). Lang, Frankfurt am Main 2011. 370. S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bachmann, Klaus, Vergeltung, Strafe, Amnestie - eine vergleichende Studie zu Kollaboration und ihrer Aufarbeitung in Belgien, Polen und den Niederlanden (= Studies in Political Transition 1). Lang, Frankfurt am Main 2011. 370. S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Auseinandersetzungen zwischen Menschen kann es leicht zur Besetzung des Gebietes einer Gruppe durch eine andere Gruppe kommen. Dann stellt sich die Frage der Gestaltung der Beziehungen zwischen den Angehörigen der einen Gruppe zu den Angehörigen der anderen Gruppe. Das weite Feld der Möglichkeiten reicht von einem vollständigen Widerstand bis zur gänzlichen Verschmelzung und schließt darin die Kollaboration Einzelner mit den von den Übrigen weiterhin als Feinde angesehenen Gegnern ein.
Mit konkreten Einzelfragen der jüngeren europäischen Geschichte befasst sich das vorliegende Werk des in Bruchsal 1963 geborenen, nach dem Studien der Geschichte Osteuropas und slawischer Sprachen an den Universitäten Heidelberg, Wien und Krakau 1988 nach Polen gezogenen, im Jahre 2000 an der Universität Warschau mit einer Dissertation über den polnisch-ukrainischen Gegensatz in Galizien zwischen 1907 und 1914 promovierten Verfassers, der 2004 nach journalistischen Tätigkeiten in Nordwestmitteleuropa an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Breslau habilitiert wurde. Seine Untersuchung gliedert sich nach einer allgemeinen Einleitung über kollektive Säuberungs- und Trennungsrituale, Übergangsjustiz, Kollaboration, Judenmord und Widerstand sowie Totalitarismus in drei Abschnitte. Sie betreffen in dieser Reihenfolge Belgien, Polen und die Niederlande.
Im Ergebnis seiner langjährigen Ermittlungen erkennt er am Übergang von einer Besetzung zu einer neuen politischen Ordnung spontane Gewaltakte mit Ritualcharakter (wilde Säuberungen) zwecks Beendigung der Vergangenheit, Ausstoßung „böser“ Gesellschaftsmitglieder und Festigung des positiven Selbstbilds der verbleibenden Gese |
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Frank, Niklas, Bruder Norman! „Mein Vater war ein Naziverbrecher, aber ich liebe ihn.“ Dietz, Bonn 2013. 316 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Hans Michael Frank wurde in Karlsruhe am 23. Mai 1900 als Sohn eines Rechtsanwalts geboren, wurde nach dem Abitur am Maximiliansgymnasium München zur Infanterie (ohne Fronteinsatz) eingezogen und schloss sich nach dem Ende des ersten Weltkriegs zunächst dem Freikorps Epp und nach der Bekanntschaft mit Anton Drexler in der Thulegesellschaft bereits 1919 dessen Deutscher Arbeiterpartei an, der Adolf Hitler als Mitglied Nr. 55 am 19. Oktober 1919 beitrat. Nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft in München, Kiel und Wien wurde er im September 1923 Mitglied der SA, im Oktober 1923 Mitglied der NSDAP und beteiligte sich in München am 9. November 1923 am erfolglosen Putschversuch Adolf Hitlers. Nach Einstellung des deswegen gegen ihn gerichteten Strafverfahrens wurde er 1924 bei Walter Jellinek in Kiel mit einer Untersuchung über die öffentliche juristische Person promoviert und nach Abschluss seiner praktischen Ausbildung 1926 Rechtsanwalt in der Kanzlei seines Vaters in München.
1928 gründete er den Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund und vertrat binnen weniger Jahre nationalsozialistische Interessen in fast 2500 Verfahren, darunter auch Verfahren gegen Adolf Hitler. Nach Erringung eines Abgeordnetenmandats des Reichstags (1930) wurde er im März 1933 Justizminister Bayerns, am 25. April 1933 Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung, 1934 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und am Ende des Monats September 1939 Leiter der Zivilverwaltung im besetzten Polen mit politischer Verantwortung für die Vernichtung zahlloser Menschen in Vernichtungslagern wie Treblinka, Majdanek oder Sobibor und deswegen in der Nacht zum 16. Oktober 1946 in Nürnberg in der Gefängnisturnhalle am Galgen gehängt. Aus seiner |
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Berner Kommentar. Kommentar zum schweizerischen Privatrecht. Schweizerisches Zivilgesetzbuch Materialien zum Zivilgesetzbuch. Band 3 Protokolle der Verhandlungen der grossen Expertenkommission 1901-1903 Redigierter Vorentwurf von 1903 Botschaft und Entwurf des Bundesrats von 1904, neu redigiert und publiziert v. Reber, Markus/Hurni, Christoph/Schwizer, Lukas. Stämpfli, Bern 2013. LXII, 1894 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Berner Kommentar. Kommentar zum schweizerischen Privatrecht. Schweizerisches Zivilgesetzbuch Materialien zum Zivilgesetzbuch. Band 3 Protokolle der Verhandlungen der grossen Expertenkommission 1901-1903 Redigierter Vorentwurf von 1903 Botschaft und Entwurf des Bundesrats von 1904, neu redigiert und publiziert v. Reber, Markus/Hurni, Christoph/Schwizer, Lukas. Stämpfli, Bern 2013. LXII, 1894 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Zivilgesetzbuch der Schweiz aus dem Jahre 1907 zählt zu den großen Leistungen der deutschen und europäischen Gesetzgebungskunst. Dem entspricht es, dass es seit seiner Entstehung literarisch gelungen betreut wird. Von daher ist es sehr erfreulich, dass im Rahmen des Berner Kommentars auch die seinerzeitigen Materialien jedermann zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist mit einem ersten gewichtigen Band bereits im Jahre 2009 geschehen, in dem das Memorial von Eugen Huber - Teil- und Departementalentwürfe, Botschaft zur Einführung der Rechtseinheit ediert wurden. In dem schon 2007 vorgelegten zweiten Band wurden die Erläuterungen von Eugen Huber. und der Text des Vorentwurfs von 1900 veröffentlicht. Der nun nach wenigen Jahren angeschlossene dritte Band knüpft an den Vorentwurf des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an und beginnt mit den bisher nur dem früheren Stand der Technik entsprechend verbreiteten Protokollen der Expertenkommission, die den Entwurf zwischen Oktober 1901 und Mai 1903 in vier Sessionen in Luzern (Personenrecht und Familienrecht), Neuenburg (Vormundschaftsrecht und Erbrecht, März 1902), Zürich (Sachenrecht erster Teil, November 1902) und Genf (Sachenrecht zweiter Teil) beriet.
Nicht aufgenommen in die gewichtige Edition ist das nur wenig aussagekräftige Daten enthaltende Protokoll der Konferenz vom 26./27. Januar 1904 in Bern, während umgekehrt Kurzbiographien der etwa 40 Mitglieder der Expertenkommission von Brenno Bertoni bis Fritz Zeerleder A |
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Großmann, G. Ulrich, Die Welt der Burgen. Geschichte, Architektur, Kultur. Beck, München 2013. 304 S., 108 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Großmann, G. Ulrich, Die Welt der Burgen. Geschichte, Architektur, Kultur. Beck, München 2013. 304 S., 108 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf seinem langen Weg zur Gegenwart tat der Mensch einen großen Schritt, als er an einem Ort sesshaft wurde und einen mindestens ebenso großen Schritt, als er seine ungeschützte Niederlassung zur festen Burg wandelte. Für Mitteleuropa fällt diese Stufe für jedermann sichtbar mit dem Mittelalter zusammen, so dass die Burg mit dem sie bewohnenden Ritter zum Symbol für die hellen Seiten des Mittelalters geworden ist. Von zahlreichen Höhen laden die zahlreich erhaltenen Burgen noch heute anschaulich in diese längst vergangene Zeit ein.
Der in Marburg 1953 geborene, in Würzburg und in seiner Heimatstadt in Kunstgeschichte, europäischer Ethnologie und christlicher Archäologie ausgebildete Georg Ulrich Großmann wurde in Marburg 1979 mit einer Dissertation über den Schlossbau 1530-1630 in Hessen promoviert. Seit 1980 am westfälischen Freilichtmuseum als Bauhistoriker tätig, wurde er 1986 Gründungsdirektor des Weserrenaissance-Museums in Lemgo und 1994 Generaldirektor des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg. Seine 1994 im Fachbereich Architektur der Universität Hannover angenommene Habilitationsschrift verband Schloss und Burg zu einer allgemeinen Einführung in die historische Bauforschung.
Auf dieser vorzüglichen Grundlage stellt das mit zahlreichen Abbildungen von dem künftigen deutschen Burgenmuseum (Heldburg) bis zu einem farbigen Baualtersplan der Burg Rauhenstein bei Baden in Niederösterreich versehene, sich als Einführung verstehende Werk den gegenwärtigen Wissensstand über die Burg einprägsam in 8 Abschnitten dar. Erfasst werden dabei, eingegrenzt etwa von Feddersen Wierde, Morges, Avio, Gaiselberg und Krösinsee, die Burg (Burg, Schloss, Veste), ihre Aufgaben, ihre Teile, ihre Bedeutung in Mittelalter und Neuzeit, (kurz) ihr Mythos und die Geschichte der sie betreffenden Forschun |
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Borgolte, Michael, Stiftung und Memoria, hg. v. Lohse, Tillmann (= Stiftungsgeschichten 10). Akademie Verlag, Berlin 2012. VIII, 445 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Borgolte, Michael, Stiftung und Memoria, hg. v. Lohse, Tillmann (= Stiftungsgeschichten 10). Akademie Verlag, Berlin 2012. VIII, 445 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die dem Menschen eigenen Fähigkeiten haben es mit sich gebracht, dass er im Gegensatz zu vielen Tieren grundsätzlich, wenn auch in keineswegs allen Fällen, mehr Vorräte unter seine Herrschaft bringen kann, als er jemals zu seinem eigenen Leben gebrauchen kann. Rechtliche Folgen hiervon sind das Erbrecht einerseits und die Stiftung andererseits. Die in dieser liegende Widmung von Vermögen zu einem bestimmten Zweck durch Rechtsgeschäft ist bereits dem römischen Recht im Ansatz bekannt und wird durch die christliche Kirche nicht ganz selbstlos gefördert.
Prägend für die zahlreichen Arbeiten des Verfassers zu der Verbindung zwischen Vermögensaufgabe und Erinnerungsförderung wurde nach dem kurzen Vorwort des selbst die Dauer der Stiftung eindringlich analysierenden Herausgebers der in Münster nach 1970 erfolgte Wechsel der mittelalterlichen Erforschung des Gedenkens von der personengeschichtlichen Auswertung von Namenslisten zur ganzheitlichen Erfassung einer sozialen Praxis. In diesem Zusammenhang setzte der Verfasser sich 1987 dafür ein, mittelalterliche Stiftungen nicht weiter als Rechtssubjekte der modernen Stiftungsdogmatik anzusehen, sondern als Gaben oder Gabentausche zwischen Stiftern und nachgeborenen Stiftungsempfängern. Dementsprechend eröffnet die entsprechende Studie über die Stiftungen des Mittelalters in rechts- und sozialhistorischer Sicht den ersten grundlegenden Teil des inhaltsreichen Sammelbands.
Nach weiteren vier Aufsätzen über Stiftungen im Spannungsfeld des Mittelalters, die Möglichkeit einer totalen Geschichte des Mittelalters am Beispiel der Stiftungen, eine Zwischenbilanz des Mittelalterprojekts Memoria und das Verhältnis von Stiftung, Staat und sozialem Wandel von der Gegenwart zum Mittelalter bietet der zweite Teil zehn überzeugende Fal |
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Saviano, Roberto, Der Kampf geht weiter. Widerstand gegen die Mafia und Korruption. Hanser, München 2012. 176 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Saviano, Roberto, Der Kampf geht weiter. Widerstand gegen die Mafia und Korruption. Hanser, München 2012. 176 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Zeit der ursprünglichen Freiheit musste jeder selbst versuchen, Nutzen für sich zu finden und Schaden von sich abzuwenden. Nach dem Abschluss des idealtypischen Gesellschaftsvertrags übernahm der neu geschaffene Staat zumindest einen Teil dieser Aufgaben für seine Angehörigen und schränkte zugleich deren Freiheit und damit die Selbsthilfe mehr und mehr ein. Freilich sind die damit verbundenen, dem Bürger nützlichen Aufgaben bis zur Gegenwart keineswegs an allen Stellen verwirklicht, während die damit verbundenen Belastungen sich zunehmend ihren möglichen Grenzen nähern.
Mit der sich dem Staat heimlich widersetzenden Mafia Italiens und der auch mit ihr intensiv verbundenen Korruption setzt sich der in Neapel 1979 als Sohn eines katholischen, nach der Versorgung eines Opfers der Camorra gegen deren Willen angegriffenen Arztes und einer jüdischen Lehrerin aus der von der italienweit bedeutsamen Bauunternehmerfamilie Casalesi geprägten kleinen Stadt Casal di Principe im vorliegenden schmalen Buch auseinander. Bereits im Jahr 2006 hatte er nach einem Studium der Philosophie und verdeckter Aufklärungsrecherche als Hafenarbeiter ein zwischen Dokumentation und Roman pendelndes Werk über ein von der Camorra geprägtes Gomorrha veröffentlicht. Obwohl er danach unter Polizeischutz an sehr oft wechselnden Aufenthaltsorten geheim leben musste, moderierte er im November des Jahres 2010 in Rai 3 die vierteilige Sendung Vieni con me.
Das daraufhin in Mailand bei Feltrinelli erschienene gleichnamige Werk bietet der vorliegende schmale Band in einer Übersetzung Friederike Hausmanns und Rita Seußs (sowie Verena von Koskulls). Nach einem ausführlichen Vorwort für die deutsche Ausgabe berichten neun buchstäblich in einer Autowaschanlage im ersten Stock einer Reparaturwerkstatt in Mailand entstande |
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Schuirmann, Jörg, Rahmenbedingungen der medialen Kriegsberichterstattung. Eine Untersuchung aus rechtshistorischer und medienethischer Sicht (= Schriften zum Medienrecht 34). Kovač, Hamburg 2013. XII, 245, XIII-LXXXII S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schuirmann, Jörg, Rahmenbedingungen der medialen Kriegsberichterstattung. Eine Untersuchung aus rechtshistorischer und medienethischer Sicht (= Schriften zum Medienrecht 34). Kovač, Hamburg 2013. XII, 245, XIII-LXXXII S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Wissen um Gegenwart und Vergangenheit kann das Leben des Menschen in der Gegenwart und der Zukunft in vielfacher Hinsicht erleichtern, weil er auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen kann. Von daher ist jeder an Verlauf und Ausgang bedeutender Ereignisse grundsätzlich interessiert. Spätestens seit Gaius Iulius Caesars Commentarii de bellico Gallico ist dabei die Kriegsberichterstattung sogar bis zum Range klassischer Weltliteratur aufgestiegen und hat bei allein 226 (anerkannten) Kriegen weltweit zwischen 1945 und 2005 auch durchaus beachtliche Quantität (von fast 3,5 Kriegen pro Jahr).
Die vorliegende Arbeit ist die von Fabian Wittreck betreute, im Wintersemester 2012/2013 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer einführenden Einleitung in drei Teile. Sie betreffen die besondere Bedeutung der Medien, die rechtliche Betrachtung der medialen Kriegsberichterstattung und die medienethische Betrachtung der medialen Kriegsberichterstattung.
Nach den Erkenntnissen des am Ende ein umfangreiches Literaturverzeichnis anschließenden Verfassers kommt dabei Berichten von der Front seit dem Krimkrieg der Jahre zwischen 1853 und 1856 infolge der Einbeziehung von Journalisten entscheidende Bedeutung für die zeitgenössische Wahrnehmung und Deutung und damit für die politische Legitimation oder Delegitimation zu. Da er die (mediale) Kommunikation als Motor einer unablässigen Modernisierung der demokratischen Gesellschaft und damit letztlich des Friedens einstuft, sieht er es auch als Aufgabe der medialen Kriegsberichterstattung an, sich dem Krieg als einem Scheitern der Vernunft zu widme |
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Ausnahmezustand. Carl Schmitts Lehre von der kommissarischen Diktatur, hg. v. Voigt, Rüdiger (= Staatsverständnisse 57). Nomos, Baden-Baden 2013. 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wie der Mensch kann auch eine von ihm geschaffene Gegebenheit einen durchschnittlichen oder einen außergewöhnlichen Zustand. In diesem Sinne wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts ein Ausnahmezustand des Staates in das wissenschaftliche Bewusstsein gehoben, obwohl es ihn inhaltlich bereits vielfach tatsächlich gegeben hat. Für die außergewöhnliche Notlage des Staates konnte dabei nur die Einsicht gelten, dass die allgemein geltenden Regeln je nach aktuellem Bedarf eine Abwandlung erfahren können oder auch müssen.
Nach Carl Schmitt ist der Ausnahmezustand das letzte Mittel eines Staates, um seine Rechtsordnung, seine Sicherheit und letztlich seinen Bestand gegen massive Angriffe zu verteidigen. Mit diesem Gegenstand ist seit seiner Tätigkeit als Kriegsfreiwilliger in der Abteilung P 6 im Generalkommando in München im Jahre 1915 befasst. Die dabei von ihm während seiner späteren schillernden Tätigkeit als Staatsrechtslehrer vorgetragenen Einsichten stehen im Mittelpunkt des eine zeitlose Problematik aufgreifenden Sammelwerks.
Seine ingesamt dreizehn Beiträge gliedern sich nach einer einführenden Frage des Herausgebers, ob durch den Ausnahmezustand die Statue der Freiheit nur kurz verhüllt oder dauernd zerstört werde, in insgesamt drei Abschnitte. Sie betreffen die ideengeschichtliche Verortung (Carl Schmitts) bei Machiavelli, Bodin und Hobbes, Carl Schmitt in Lehre, verfassungsgeschichtlicher Perspektive (in Preußen)bei Ernst-Wolfgang Böckenförde sowie im Leben als Repräsentation und die globalen und regionalen Ausnahmezustände allgemein, am Rande der 5. französischen Republik, im Drogenkrieg in Mexiko sowie schließlich im internationalen Recht. Rechtmäßiges Ziel kann es dabei nach allgemeiner Ansicht nur sein, die Ausnahme Ausnahme und die Reg |
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Mobilisierung im Nationalsozialismus. Institutionen und Regionen in der Kriegswirtschaft und der Verwaltung des „Dritten Reiches“ 1936 bis 1945, hg. v. Werner, Oliver (= Nationalsozialistische >Volksgemeinschaft< 3). Schöningh, Paderborn 2013. 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Leben der Menschen wie der juristischen Personen gibt es neben durchschnittlichen Gegebenheiten erkennbar stärkere oder schwächere Phasen. Für das Deutsche Reich lassen sich in dieser Hinsicht beispielsweise die republikanischen Jahre dem Jahrzehnt zwischen 1936 und 1945 gegenüberstellen. Davon hat diese besonderen Anstrengungen des zweiten Abschnitts der vorliegende Sammelband zum ansprechenden Gegenstand gemacht.
Die Idee hierfür geht nach dem kurzen Vorwort des Herausgebers auf eine Arbeitstagung des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts „Die NS-Gaue als Mobilisierungsstrukturen für den Krieg“ zurück, die im März 2010 gemeinsam mit dem Zentrum für zeithistorische Forschung Potsdam an der Universität Jena veranstaltet wurde. Der vorliegende Band stellt die dortigen Referate zusammen mit weiteren Ergebnissen der Allgemeinheit gut greifbar zur Verfügung. Er hat unmittelbar bei seiner Ankündigung das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt, kann aber mangels eines bisherigen Rezensionsexemplars zunächst nur durch wenige Zeilen des Herausgebers angezeigt werden.
Nach einer Einführung des in Geschichte, Soziologie und Psychologie in Leipzig ausgebildeten, 2002 mit einer vergleichenden Dissertation über einen Leipziger Maschinenbaubetrieb während des „Dritten Reiches“ und der sowjetischen Besatzungszone/Deutschen Demokratischen Republik promovierten, bis 2008 als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für neuere und Zeitgeschichte in Leipzig und danach bis 2011 als Leiter des Forschungsprojekts über die NS-Gaue als regionale Mobilisierungsinstanzen für den Krieg in Jena tätigen Herausgebers werden 16 Studi |
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Rauchensteiner, Manfred, Der erste Weltkrieg und das Ende der Habsburger-Monarchie 1914-1918. Böhlau, Wien 2013. 1222 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Gute Bücher zu ein und derselben Thematik können sehr unterschiedliche Gestalt haben. Kürzlich wurde an dieser Stelle der unkonventionelle Auftritt des bereits 2007 in Frankreich erschienenen und nun in deutscher Übersetzung verfügbaren, von den französischen Herausgebern Bruno Cabanes und Anne Duménil besorgten Bandes „Der Erste Weltkrieg. Eine europäische Katastrophe“ (2013) gewürdigt. Ebenfalls an bereits bekanntes Material anknüpfend, präsentiert sich nun Manfried Rauchensteiners dickleibiges Werk in einer ganz anderen und dennoch nicht minder überzeugenden Weise.
Der Verfasser, Professor für österreichische Geschichte an der Universität Wien und bis 2005 Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums, hat sich bereits vor zwanzig Jahren des Themas angenommen und unter dem Titel „Der Tod des Doppeladlers. Österreich-Ungarn und der Erste Weltkrieg 1914-1918“ (1993) eine Darstellung veröffentlicht, die, nunmehr vollständig überarbeitet und maßgeblich erweitert, den Kern der aktuellen Publikation bildet. Was der Nutzer nun in Händen hält, ist eine kohärente, der besten Tradition narrativer Geschichtsschreibung verpflichtete Gesamtdarstellung des Ersten Weltkriegs aus dem Blickwinkel der der Auflösung zusteuernden Donaumonarchie und mit dem Schwergewicht auf der Analyse der diplomatischen und militärischen Entwicklungslinien, eingebunden in qualifizierte Einblicke in die sozioökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Akzente werden dabei bewusst gesetzt: auf die nach Rauchensteiner bislang zu wenig beachtete, verhängnisvolle Rolle Kaiser Franz Josephs, das für Bestand oder Untergang so entscheidende Verhalten der Völker der Donaumonarchie, die Frage der Kriegsfinanzierung und Lastenverteilung, auf die Mentalität der Truppe und ihrer Führer ebenso wie auf das Schick |
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Festschrift Einhundertfünfzig (150) Jahre Bayerisches Notariat, hg. vom bayerischen Notarverein. Beck, München 2013. VII, 291 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Bedeutung der Einführung des hauptamtlichen Notariats im rechtsrheinischen Bayern durch das Notariatsgesetz von 1861 (in Kraft getreten am 1. 7. 1862) sowohl für Bayern als auch für Deutschland ist kaum zu unterschätzen. Denn die Notwendigkeit der Beurkundung des Kausalgeschäfts über Grundstücke im § 313 BGB a. F. geht auf Bayern zurück (vgl. hierzu und zum Folgenden W. Schubert, Bayern und das Bürgerliche Gesetzbuch, 1980, S. 23ff.). Dass nach § 925 BGB seit 1934 die Auflassung auch reichsrechtlich vor einem Notar erfolgen konnte, ist auf den aus Bayern stammenden Reichsjustizminister Franz Gürtner zurückzuführen, unter dem auch die Reichsnotarordnung von 1937 erging. Es ist deshalb zu begrüßen, dass mit der Festschrift des Bayerischen Notarvereins, über den bisherigen Forschungsstand hinaus wichtige Aspekte der Entwicklung des Notariats in Bayern erschlossen werden. Christoph Th. Becker (Universität Augsburg) würdigt in seinem Beitrag die Herausbildung einer unabhängigen, qualitätsgesicherten Beurkundung durch öffentliche Amtsträger als „Kulturgut“ in Bayern unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung (S. 1ff.). Nach dem Ende des alten Reichs übertrug Bayern durch das Gerichtsverfassungsedikt von 1808 die Beurkundung von Rechtsgeschäften den erstinstanzlichen Gerichten; allerdings blieb die Beurkundungsbefugnis der „Siegelbefugten“ bestehen; neue Notare wurden so gut wie nicht mehr ernannt (S. 20ff.). Das Gesetz von 1861 beruht im Wesentlichen auf einer Rezeption des pfälzisch-französischen Notariatsrechts, das zunächst bestehen blieb und erst durch die Neufassung der Notariatsordnung für ganz Bayern 1899 seine Sonderstellung verlor (S. 31f.).
Im folgenden Beitrag befasst sich Felix Grollmann (wiss. Mitarbeiter an der Universität München) mit der Kommentarli |
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Sprache - Recht - Gesellschaft, hg. v. Bäcker, Carsten/Klatt, Matthias/Zucca-Soest, Sabrina. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. 362 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Sprache hebt den Menschen unter allen Lebewesen hervor, erleichtert ihm das Zusammenleben und ermöglicht ihm weitreichende Selbstverwirklichung. Sie entwickelt sich nach eigenen Regeln zu immer reicherer Entfaltung und bietet die Grundlage zu vielfältigen komplexen Formen der Vergesellschaftung. In ihr können Regeln für den jeweiligen Sprachgemeinschaftsangehörigen ausgedrückt werden, welche die Menschen zur gewaltarmen Ordnung ihrer häufig kontroversen Einzelinteressen durch lange Gewohnheit oder augenblickliche Setzung formen.
Zu einer neuen Bestimmung des Verhältnisses zwischen Sprache, Recht und Gesellschaft wurde im Gästehaus der Universität Hamburg im Juli 2010 eine interdisziplinäre Tagung von Sprachwissenschaftlern, Gesellschaftswissenschaftlern und Rechtswissenschaftlern abgehalten, an der 20 Forscher aus Kiel, Berlin, Innsbruck, Heidelberg, Bern, Frankfurt am Main, Basel, Hamburg, Wuppertal, Oxford, Düsseldorf und Münster Teil nahmen. Ihre Erkenntnisse stellt der vorliegende Band der Allgemeinheit zur Verfügung. Gegliedert sind sie in die Themenfelder Zur Hermeneutik von Recht als gesellschaftlicher Institution, Sprache und juristische Argumentation sowie Recht, Sprache und Kultur.
In diesem Rahmen äußert etwa Sabrina Zucca-Soest ihre Gedanken zur Hermeneutik von Recht als gesellschaftlicher Institution oder betrachtet Sergio Dellavalle das Recht als positiv-formalisierte Sprache des gesellschaftlich verbindlichen Sollens. Matthias Klatt behandelt die Bedeutung von Normen, während Matthias Kiesselbach die wörtliche Bedeutung in Bezug auf Rechtstexte untersucht. Carsten Bäcker berichtet über Recht, Sprache und Kultur und Doris Liebwald schließt den bedauerlicherweise nicht mit einem Sachregister ausgestatteten, vielfältigen Sammelband mit einer Studie |
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Killermann, Stefan, Die Rota Romana. Wesen und Wirken des päpstlichen Gerichtshofes im Wandel der Zeit (= Adnotationes in Ius Canonicum 46). Lang, Frankfurt am Main 2009. XIX, 671 S., zahlr. Abb. und Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Lateinisch rota (Rad) ist der Name der nach Anfängen im 13. Jahrhundert in einem Saal mit radförmigem Fußbodenmosaik in Avignon im 14. Jahrhundert beratschlagenden Richter, der auch nach der Rückkehr des Papstes nach Rom bestehen bleibt. Für das Verfahren bei (einem Richter) der Rota entwickeln sich eigene Rechtssätze, die für viele andere Gerichte vorbildlich werden. Deswegen verdient dieses zu den ältesten Einrichtungen der europäischen Rechtsgeschichte zählende Gericht besondere Aufmerksamkeit.
Dementsprechend fand das umfangreiche Werk bei seinem Erscheinen unmittelbar das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Die Wechselfälle des Lebens haben freilich eine Erfüllung der Zusage in der vorgesehenen Form verhindert. Deswegen muss der Herausgeber mit einiger Verspätung in wenigen Zeilen auf die bedeutende Darstellung durch den in Eichstätt 1956 geborenen, in Theologie in Eichstätt und Rom ausgebildeten, 1982 zum Priester geweihten, von 1985 bis 1998 als Beamter des Heiligen Stuhles am Apostolischen Gerichtshof der Rota Romana, seit 2002 als Offizial und seit 2004 als Domkapitular in Eichstätt tätigen, sachkundigen Verfasser hinweisen.
Das 2009 in erster und 2012 in zweiter Auflage erschienene Buch geht im Kern zurück auf die 1995 unter dem Titel Die Rota Romana zur Erlangung des Doktorgrads beider Rechte an der päpstlichen Lateranuniversität vorgelegte Dissertation des Verfassers. Gegliedert ist es in acht Kapitel über die Entstehung (einschließlich der Ursprünge des päpstlichen Gerichtswesens und der offiziellen Konstituierung im 14. Jahrhundert), die Erstarkung vom 14. bis 16. Jahrhundert, die Schwächung vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, die Unterbrechung zwischen 1870 und 1908, die Ern |
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Kuchenbuch, Ludolf, Die Neuwerker Bauern und ihre Nachbarn im 14. Jahrhundert (= Spätmittelalterstudien 3). UVK, Konstanz 2013. 246 S., 10 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Erfahrung zeigt, dass meist Dissertation und Habilitation die Lebenswege eines Gelehrten wesentlich bestimmen, weil sie die bestmögliche Konzentration auf eine einzelne Aufgabe verlangen und vielfach der jugendliche Mut neue Ausgriffe auf bisher fehlende Erkenntnisse wagen lässt. Sind sie abgeschlossen, kann eine Vielzahl ungewohnter Anforderungen die Veröffentlichung der Ergebnisse verzögern. Besser spät als nie, sollte aber auch hier die Leitlinie sein, weil andernfalls die gewonnenen Einsichten der Allgemeinheit dauerhaft verschlossen blieben.
Der in Schneidemühl 1939 als Sohn eines Prähistorikers geborene, in Stendal, Lübeck-Eichholz, Wohltorf und Reinbek geschulte, in München und Berlin (FU) in Kunstgeschichte, Geschichte, Germanistik und Philosophie ausgebildete Historiker und Jazzmusiker am Saxophon Kuchenbuch wurde als wissenschaftlicher Assistent Ernst Pitzs 1976 mit einer sozialgeschichtlichen Dissertation über die Bauern im Umfeld der Abtei Prüm in der Eifel summa cum laude promoviert. Als Assistenzprofessor und Hochschulassistent der Technischen Universität Berlin wurde er unter Begutachtung durch seinen Lehrer 1983 mit einer Schrift über bäuerliche Vermögensstrukturen, Rentenverpflichtungen und Nachbarschaftsverhältnisse des Klosters Neuwerk (anfangs bei und später) in Goslar für mittelalterliche Geschichte habilitiert. Nach einer Tätigkeit als Konservator am bayerischen Nationalmuseum in München wurde er 1985 an die Fernuniversität Hagen berufen, an der er bis 2004 tätig war.
Seine nunmehr der Öffentlichkeit nach 30 Jahren im Druck vorgelegte Habilitationsschrift gliedert nach einer Einführung über die Eingrenzung der Untersuchung, die Überlieferung, das Register von 1355 und die Neuwerker Güter im Harzvorland ihren Hauptteil in drei |
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Waage, Peter Normann, Es lebe die Freiheit. Traute Lafrenz und die Weiße Rose. Aus dem Norwegischen von Subey-Cramer, Antje. Verlag Urachhaus, Stuttgart 2012. 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die in Hamburg am 3. Mai 1919 als jüngste von drei Töchtern eines Finanzangestellten geborene Medizinstudentin Traute Lafrenz wurde in München 1941 Freundin Hans Scholls, nahm an Leseabenden Teil, nahm Flugblätter der Weißen Rose mit nach Hamburg, blieb nach der Verhaftung und Hinrichtung der Geschwister Scholl in unmittelbarer Verbindung zur Familie Scholl und war von März 1943 bis zum 15. April 1945 in Haft, obwohl sie ihre Rolle gegenüber der Geheimen Staatspolizei als harmlos darstellen konnte. Nach ihrer Befreiung schloss sie ihr Studium ab und wanderte in die Vereinigten Staaten von Amerika aus, wo sie eine Schule für behinderte und verstörte Kinder leitete. Der 1953 geborene norwegische Verfasser fand 1984 ihre Freundschaft, woraus der Gedanke erwuchs, die Geschichte der Weißen Rose aus ihrer Sicht darzustellen, ohne dass sich daraus allgemein grundlegende neue Erkenntnisse ergeben.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Tauschgeschäft und Tauschurkunde vom 8. bis zum 12. Jahrhundert/L’Acte d’échange, du 8e au 12e siècle, hg. v. Fees, Irmgard/Depreux, Philippe (= Beihefte zum Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 13). Böhlau, Köln 2013. 508 S., 22 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Tauschgeschäft und Tauschurkunde vom 8. bis zum 12. Jahrhundert/L’Acte d’échange, du 8e au 12e siècle, hg. v. Fees, Irmgard/Depreux, Philippe (= Beihefte zum Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 13). Böhlau, Köln 2013. 508 S., 22 Abb.
Im Laufe seiner langem Entwicklung hat der Mensch die ihn umgebende Welt immer nachdrücklicher in die Hand genommen und dadurch von ihr Besitz ergriffen. War dies einmal geschehen, stellte sich von selbst die Frage, wie ohne Anwendung von Gewalt das Gut des einen an einen anderen gelangen konnte, wofür sich im Rahmen einfacher Verhältnisse die Gabe gegen eine Gegengabe anbot.
Nachdrücklich weisen in diesem Zusammenhang die beiden Herausgeber in ihrem kurzen Vorwort auf den auffälligen Umstand hin, dass trotz seiner hohen Bedeutung für die frühmittelalterliche und hochmittelalterliche Wirtschaftsgeschichte und Sozialgeschichte der Tausch, der im Übrigen als deutsches Wort wohl erst im Jahre 1181 belegt ist, in Bezug auf Güter und Grund bisher nur in ganz eingeschränktem Maße Gegenstand wissenschaftlichen Interesses gewesen ist. Insbesondere ist nach ihren Erkenntnissen der frühmittelalterliche und hochmittelalterliche Tausch von Grundstücken in Zeiten entwickelter Geldwirtschaft aus anderen Gründen als mangelnder monetärer Entwicklung weder von rechtsgeschichtlicher, noch von sozialgeschichtlicher, wirtschaftsgeschichtlicher oder diplomatischer Seite aus eingehend untersucht, obwohl gerade diese Art von Geschäft im Frühmittelalter, in dem man freilich durchaus Zweifel an einer ausreichenden monetären Entwicklung haben kann, in ganz Europa weit verbreitet war und ihr auch im hohen Mittelalter noch beachtliche Bedeutung zukam.
In dieser Lage traf es sich gut, dass sich Philippe Depreux bereits im Jahre 2000 in einem Aufsatz über die königlichen Bestätigungen von Tauschverträgen mit dem Gegenstand befasst und dabei neben der Analyse von Ursachen, Praxis und dem Formul |
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Friederich, Maximiliane, John Howard und die Strafvollzugsreformen in Süddeutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (= Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft 35). Lang, Frankfurt am Main 2013. XII, 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit dem Aufkommen der Strafe stellt sich von selbst auch die Frage ihrer Ausführung. Wenn sie nicht vom Betroffenen selbst vollzogen werden soll und kann, entsteht für seine Umgebung ein besonderer Aufwand. Dabei liegt es nahe, dass die Allgemeinheit als soziales Umfeld an dessen Minimierung interessiert ist, was sich ohne Weiteres auf die Art und Weise des Strafvollzugs auswirkt, die menschenwürdige Mindestbedingungen auch durchaus unterschreiten kann.
Mit dem hieraus erwachsenden Widerspruch befasste sich im 18. Jahrhundert der in Lower Clapton nahe London vermutlich am 2. September 1726 als Sohn eines calvinistischen, vermögenden, aber wohl sehr geizigen Polsterers geborene, nach dem frühen Tode der Mutter von Reverend Worsley auf einem Internat für dissenter ausgebildete, 1742 seinen Vater beerbende und seitdem von dessen Vermögen lebende John Howard. Nach vielen Reisen und Studien legte er im April 1777 ein umfassendes Werk über The State of the Prisons in England and Wales vor, das mehrfach aufgelegt wurde. Nach seinem Tode in Cherson am 20. Januar 1790 wurde in der St. Paul’s Cathedral in London zu seinen Ehren erstmalig eine Statue errichtet, auf der er wegen seiner vielen Verdienste als außerordentlicher Mensch bezeichnet wurde.
Seinem ungewöhnlichen Leben und seinen beeindruckenden Erfolgen auf der Suche nach besseren Strafvollzugsbedingungen in Europa ist die vorliegende, von Klaus Laubenthal betreute, im Frühjahr 2013 von der juristischen Fakultät der Universität Würzburg angenommene Dissertation der in Würzburg ausgebildeten und als wissenschaftliche Hilfskraft und Mitarbeiterin in Würzburg und Tübingen tätigen, 2012 in den Referendardienst eingetretenen Verfasserin gewidmet. Sie gliedert sic |
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Winkler, Viktor, Der Kampf gegen die Rechtswissenschaft - Franz Wieackers „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“ und die deutsche Rechtswissenschaft des 20. Jahrhunderts (= Studien zur Rechtswissenschaft 313). Kovač, Hamburg 2013. XII, 607 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach der im Anhang der unfangreichen Arbeit angefügten biographischen Tabelle wurde der aus einer protestantischen Familie am Niederrhein (Bauern in Beeck bei Duisburg, Großvater Lehrer) stammende Franz Wieacker in Stargard (Stargard Szczeciński in Polen) am 5. August 1908 als Sohn des in diesem Jahre ernannten, der NSDAP am 1. Mai 1933 mit der Nummer 2574654 beigetretenen Richters Franz Wieacker geboren, studierte nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums in Stade und dem in Celle mit 17 Jahren abgelegten Abitur in Tübingen vom Sommersemester 1926 bis Sommersemester 1927, in München im Wintersemester 1927/1928 und in Göttingen vom Sommersemester 1928 an Rechtswissenschaft, legte im Juli 1929 die erste juristische Staatsprüfung mit Auszeichnung ab, begann die praktische juristische Ausbildung (Juni 1932 beurlaubt, bis 31. 12. 1936 Beurlaubung verlängert, Ausbildung nie mit zweiter Staatsprüfung abgeschlossen), wechselte am Ende des Jahres 1929 mit dem aus einer jüdischen Fabrikanten- und Gutseigentümerfamilie in Schlesien stammenden 47jährigen Fritz Pringsheim (1882-1967) nach Freiburg im Breisgau (, wo auch Claudius von Schwerin und Andreas Bertalan Schwarz lehrten), wurde 1930 Assistent, wurde am 18. Dezember 1930 auf Grund einer Dissertation über (Lex commissoria) Erfüllungszwang und Widerruf im römischen Kaufrecht summa cum laude promoviert, ging im Mai und Juni 1931 für einen Studienaufenthalt nach Palermo, veröffentlichte einen ersten Aufsatz in der Romanistischen Abteilung der Zeitschrift für Rechtsgeschichte, lehnte das Angebot einer ordentlichen Professur in Königsberg ab, war von Oktober bis Dezember 1932 in Rom und wurde 17 Tage nach der Ernennung Ad |
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Ullrich, Volker, Adolf Hitler. Biographie. Band 1 Die Jahre des Aufstiegs 1889-1939. S. Fischer, Frankfurt am Main 2013. 1083 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ullrich, Volker, Adolf Hitler. Biographie. Band 1 Die Jahre des Aufstiegs 1889-1939. S. Fischer, Frankfurt am Main 2013. 1083 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic.
Einer unablässig vorangetriebenen Forschung zum Nationalsozialismus ist es zu verdanken, dass heute mehr denn je Details über diese Periode der deutschen Geschichte bekannt geworden sind. Mit diesem Zuwachs an Wissen zwangsläufig einher geht auch eine stete Modifizierung des Blinkwinkels auf die Person Adolf Hitlers. Es nimmt daher nicht wunder, dass in regelmäßigen zeitlichen Abständen immer wieder neue Hitler-Biographen ihr Glück versuchen und diese wohl in der Geschichte der Menschheit ob des Ausmaßes der von ihr zu verantwortenden Untaten einzigartig dastehende Gestalt mit unterschiedlichen Akzenten sezieren. Zumindest fünf dieser Lebensbeschreibungen haben unbestritten größere Resonanz gefunden: das noch zeitgenössische Frühwerk aus der Feder des Pressekorrespondenten Konrad Heiden (1936/1937), die Arbeit des britischen Historikers Alan Bullock (1952), die Hitler als opportunistischen Machtpolitiker interpretiert, die aus der Literatur gearbeitete Darstellung des Journalisten Joachim C. Fest (1973), die ihn in seiner merkwürdigen Mischung zwischen Rückwärtsgewandtheit und Modernität in die Eigenart seiner Epoche einzuordnen sucht, die beiden Hitler-Bände des US-Amerikaners John Toland (1976) und schließlich zuletzt Ian Kershaws ebenfalls zweibändige quellengesättigte Studie (1998/2000), die das Wechselspiel zwischen Hitlers Intentionen und einer ihm pflichteifrig zuarbeitenden, in der deutschen Gesellschaft breit verankerten Gefolgschaft mit dem Ergebnis einer fortlaufenden Radikalisierung des Systems betont.
Nun wagt sich mit dem promovierten Historiker und erfahrenen Journalisten Volker Ullrich ein Mann an diese Aufgabe, der mit seinem Standardwerk „Die nervöse Großmacht. Aufstieg und Untergang des deutschen Kaiserreichs 1871-1914“ (1997) in der Fachwelt ber |
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Deutsches Ortsnamenbuch, hg. v. Niemeyer, Manfred. De Gruyter, Berlin 2012. VII, 756 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsches Ortsnamenbuch, hg. v. Niemeyer, Manfred. De Gruyter, Berlin 2012. VII, 756 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Ortsnamen zählen zu den ältesten belegten Wörtern des Deutschen, die teilweise noch weit in die Vorstufe des Germanischen zurückreichen. Ihre Zahl lässt sich auf mehr als 300000 schätzen, auch wenn die Namen von kleineren Örtlichkeiten wie etwa Fluren nicht berücksichtigt werden. Ernst Wilhelm Förstemann (Danzig 1822-Charlottenburg 1906), der 1856 mit seinem Altdeutschen Namenbuch die deutsche Namenforschung und mit seinen deutschen Ortsnamen (1863) die systematische deutsche Ortsnamenkunde begründete, ermittelte in der von Hermann Jellinghaus in den Jahren 1913 bis 1916 herausgegebenen dritten Auflage seines Ortsnamensbuchs für die Zeit vor 1200 wohl knapp 40000 belegte, freilich vielfach wüste, auch oft unbestimmte sowie selbst in der Gegenwart nicht immer sicher erklärbare Ortsnamen.
Seitdem ist die Einzelforschung an zahllosen Stellen über den damaligen Stand der Forschung weit hinausgekommen. Der auf dieser Grundlage unternommene Versuch einer umfassenden Dokumentation der deutschen Ortsnamen auf gegenwärtigem Wissensstand ist allerdings aus verschiedenen Gründen gescheitert. Von daher ist ein einheitliches deutsches Ortsnamenbuch in jedem Fall ein interessantes und wichtiges Hilfsmittel der Forschung, das mit dem Interesse von Laien ebenflls rechnen kann.
Sein in Greifswald tätiger Herausgeber vermisste nach seinem kurzen Vorwort seit langem ein historisch-etymologisches deutsches Ortsnamenbuch, in dem der gesamte heutige und ehemalige deutsche Sprachraum behandelt wird. Zwar konnten aus zeitlichen Gründen selbst von einer internationalen Gruppe ausgewiesener Namenforscher während mehrerer Jahre nicht alle Ortsnamen dieses Gebietes berücksichtigt werden, doch will das von dem Herausgeber geführte Werk einen repräsentativen Überblick über die Vielfältigkeit der Ortsnamen, ihres Entstehens und Entwi |
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Lovrić-Pernak, Kristina, Morale internationale und humanité im Völkerrecht des späten 19. Jahrhunderts. Bedeutung und Funktion in Staatenpraxis und Wissenschaft (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 30). Nomos, Baden-Baden 2013. XII, 187 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lovrić-Pernak, Kristina, Morale internationale und humanité im Völkerrecht des späten 19. Jahrhunderts. Bedeutung und Funktion in Staatenpraxis und Wissenschaft (= Studien zur Geschichte des Völkerrechts 30). Nomos, Baden-Baden 2013. XII, 187 S. Besprochen von Hans-Michael Empell.
In der vorliegenden Arbeit, die von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt am Main im Jahre 2012 als Dissertation angenommen wurde, untersucht die Verfasserin die zwischenstaatliche Praxis und die völkerrechtliche Lehre der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts daraufhin, welche Bedeutung den Begriffen „morale internationale“ und „humanité“ im Völkerrecht zugekommen ist. Den Ausgangspunkt bildet die von Carl Bergbohm 1876 publizierte These, in der zeitgenössischen Völkerrechtslehre werde ein „Pseudo-Völkerrecht“ dargestellt, weil sich die Autoren nicht auf die Erläuterung der zwischenstaatlichen, völkerrechtlich relevanten Praxis beschränkten, sondern auch moralisch fundierte Prinzipien für völkerrechtlich bedeutsam erklärten, die in der Staatenpraxis nicht angewendet würden und daher im geltenden Völkerrecht nicht enthalten seien.
Die Autorin analysiert in der „Einführung“ die Bedeutungsvarianten und den Kontext der Begriffe „morale internationale“ und „humanité“ in der Völkerrechtswissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts (S. 5ff.). Sie gelangt zu dem Resultat, dass Moral und Humanität zwar als Rechtsquellen ausgeschlossen waren, ihnen aber die Funktion einer „Grundlage, einer gemeinsamen Basis der Staaten“ zugewiesen wurde (S. 31).
Im Folgenden untersucht die Verfasserin an Hand von Beispielen, ob die Begriffe „morale internationale“ und „humanité“ nicht nur in der völkerrechtlichen Theorie, sondern auch in der Staatenpraxis als völkerrechtlich bedeutsam anerkannt wurden. Die Autorin behandelt zunächst die Kongo-Konferenz (Berlin 1884/1885). Die teilnehmenden, überwiegend europäischen S |
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Diestelkamp, Bernhard, Vom einstufigen Gericht zur obersten Rechtsmittelinstanz. Die deutsche Königsgerichtsbarkeit und die Verdichtung der Reichsverfassung im Spätmittelalter (= Quellen und Forschungen zur Höchstgerichtsbarkeit im alten Reich 64). Böhlau, Köln 2013. 159 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Diestelkamp, Bernhard, Vom einstufigen Gericht zur obersten Rechtsmittelinstanz. Die deutsche Königsgerichtsbarkeit und die Verdichtung der Reichsverfassung im Spätmittelalter (= Quellen und Forschungen zur Höchstgerichtsbarkeit im alten Reich 64). Böhlau, Köln 2013. 159 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Individualität des Menschen und die ihn auszeichnende Erfindungskraft bringen es mit sich, dass viele Menschen zu vielen anderen Menschen in Interessengegensätze geraten, in denen außer Resignation auch die Konfliktaustragung möglich ist. Da das eine vor allem psychische Folgen und das andere in erster Linie physische Wirkungen auslösen kann, sind in beiden Fällen Einbußen möglich, die insgesamt sehr weit reichen können. Als weniger schädliche Alternative haben sich die Menschen oder ihre Meinungsführer im Laufe der Zeit auf die Lösung der Konflikte zweier durch Dritte geeinigt oder verständigt, weshalb bereits in frühen Zeiten das Gericht sichtbar wird, das mit seiner Entscheidung grundsätzlich einen Streit beenden und dadurch den Interessenkonflikt ohne Gewalt auflösen will.
Als der in Magdeburg 1929 geborene, bei Hans Thieme in Freiburg im Breisgau 1960 über die Städteprivilegien Herzog Ottos des Kindes (1204-1252) promovierte, 1967 auf Grund einer gewichtigen Untersuchung über das Lehnrecht der Grafschaft Katzenelnbogen (13. Jahrhundert bis 1479) habilitierte, umgehend nach Frankfurt am Main berufene und inzwischen emeritierte Verfasser seine grundlegende, langjährige Arbeit an den Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 in jungen Jahren begann, hatte er nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden Werkes die Hoffnung, auf der am Ende neu gewonnenen, breiten Quellengrundlage die Geschichte der hoch- und spätmittelalterlichen Königsgerichtsbarkeit von den Anfängen bis zum Verschwinden des Hofgerichts im Jahre 1451 schreiben zu können. Leider lief ihm die Zeit davon, indem ihn sein Bemühen um |
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Imperium der Götter - Isis Mithras Christus - Kulte und Religionen im römischen Reich, hg. vom Badischen Landesmuseum Karlsruhe. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerImperiumdergötterisismithrasjesus20131204 Nr. 14976 ZIER 3 (2013) 10. IT
Imperium der Götter - Isis Mithras Christus - Kulte und Religionen im römischen Reich, hg. vom Badischen Landesmuseum Karlsruhe. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Über das gedankliche Verhältnis des frühen Menschen zu außermenschlichen Mächten ist zwar mangels Überlieferung kaum etwas bekannt, doch kennen die frühen indogermanistischen Völker der Griechen, Römer und Germanen eine Vielzahl von an Naturerscheinungen angelehnten, durch menschenähnliche Züge gekennzeichneten Göttern, die an zahlreichen Orten verehrt werden. Eine in den Einzelheiten nicht näher bestimmbare Beziehung zu ihnen dürfte weit in die Frühzeit zurückreichen. Daneben werden in den reichen römischen Quellen auch neue, andersartige Kulte sichtbar.
Da das Badische Landesmuseum zwei wichtige, die Tötung eines Stieres durch den Gott Mithras darstellende Kultreliefs aus Osterburken und Neuenheim bei Heidelberg zu seinen Schätzen zählen kann, erwog es seit längerer Zeit den Plan einer eigenen Mithras-Ausstellung. Er wurde im Laufe der Zeit mit dem Gedanken einer Ausstellung über das Frühchristentum und die Kunst in Katakomben verbunden. Hieraus entwickelte sich allmählich ein wichtiges vergleichendes Projekt, das der vorliegende stattliche Band begleitend vorstellt.
Gegliedert ist das eindrucksvolle Unternehmen in insgesamt fünf Abschnitte, in denen vorzügliche Sachkenner einzelne Gegebenheiten allgemeinverständlich behandeln. Sie betreffen Götter, Kult und Religion bei den Römern, machtvolle Göttinnen in den Kulten der Magna Mater und der Isis, die göttlichen Stierbändiger Mithras und Jupiter Dolichenus, den das Ende der paganen Kulte einleitenden, aus dem Judentum kommenden Monotheismus mit seinem Aufstieg zur Weltreligion und die Rezeption von Kulten und Religionen des Orients im römischen Weltreich. A |
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Mitschke-Buchholz, Gudrun, Lebenslängliche Reise. Briefe der jüdischen Familie Herzberg aus Detmold 1939-1946 (= Panu Derech - Bereitet den Weg - Schriften der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Lippe e. V. 28). Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2013. 595 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Gedanken des Menschen sind zunächst nur ihm selbst bewusst und nur er kann im Grunde frei darüber entscheiden, ob sie auch nach außen erklärt werden. Wegen der damit verbundenen Wirkungen wird er auswählen, was er jeweils dem Wissen anderer anvertraut. Dabei wird er in öffentlichen Kundgebungen anders verfahren als gegenüber nahen Angehörigen und Freunden, denen er am ehesten gefahrlos seine innersten Regungen offenbaren kann.
Sie können später gleichwohl als wichtige Zeitzeugnisse der Allgemeinheit zur Kenntnis gebracht werden, wie dies durch den vorliegenden schön gestalteten Band für insgesamt 451 Briefe und Postkarten der Jahre von 1939 bis 1942 und von 1945 und 1946 geschehen ist, die der in Detmold 1921 geborene Fritz (oder später Fred) Herzberg auf einer lebenslänglichen Reise über Nord-Rhodesia und die Vereinigten Staaten von Amerika bis zu seinem Tode im Januar 2008 verwahrt hat. Während er selbst mit siebzehn Jahren im Februar 1939 mit einem Kindertransport nach England kam, blieben Eltern und die etwas jüngere Schwester zurück und waren auf postalische Nachrichten bis zu ihrem Ende im Konzentrationslager verwiesen. Über Fred Herzbergs Tochter Joanne kamen die Mitteilungen nach Detmold zurück, wo sich die bereits durch ein Gedenkbuch für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Detmold und durch Stadtrundgänge auf jüdischen Spuren hervorgetretene Herausgeberin ihrer sachkundig angenommen hat.
Die Briefsammlung beginnt am 26. Januar 1939 und endet am 2. Juni 1946, wobei aus dem Jahre 1939 224 Dokumente sowie aus dem Jahre 1940 134 Zeugnisse stammen und die letzten Sendungen der Nachk |
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Freiwillige Gerichtsbarkeit und Zivilprozess II (1935-1942) - Ausschüsse für Freiwillige Gerichtsbarkeit (1935-1939) und für Bürgerliche Rechtspflege (1937-1942), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für deutsches Recht 1933-1945 Protokolle der Ausschüsse 21). Lang, Frankfurt am Main 2013. XXI, 795 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Dabeisein ist im menschlichen Leben, wenn schon nicht wirklich alles, so doch auch im Recht vieles. Aus diesem Grunde kann es kaum überraschen, dass sich am 26. Juni 1933 auf Einladung des bayerischen Staatsministers Hans Frank im Justizministerium Wilhelm Kisch, Otto von Zwiedineck-Südenhorst, Wilhelm Heuber, August von Finck, Wilhelm Arendts, Wilhelm Kißkalt und Karl Lasch mit dem Minister zur Vorbereitung einer neuen Akademie für deutsches Recht trafen, die durch Gesetz Bayerns vom 22. September 1933 als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (zur weltanschaulichen Umgestaltung des Rechtes) anerkannt wurde und mit anfangs 95 Mitgliedern bald die Arbeit aufnahm. Obwohl der wissenschaftliche Ertrag auf Grund der schwierigen äußeren Umstände insgesamt überschaubar blieb, ist die Veröffentlichung der Protokolle der Ausschüsse durch Werner Schubert seit 1986 ein wichtiges dokumentarisches Vorhaben, das mit dem vorliegenden Band bereits ein außerordentlich eindrucksvolles Ausmaß erreicht hat.
Der Herausgeber bietet zunächst in seiner klaren, kurzen Einleitung einen Überblick über den Inhalt des gewichtigen Bandes. Danach stellt er die beiden Ausschüsse für freiwillige Gerichtsbarkeit und bürgerliche Rechtspflege vor. Ihnen gehörten insgesamt 39 Mitglieder an, von denen Horst Bartholomeyczik, Hans Dölle, Hans Furler, Heinrich Lange, Friedrich Lent, Max Pagenstecher, Rudolf Pohle, Franz Schlegelberger und Richard Schmidt vielleicht heute noch am bekanntesten sind (insgesamt 7 Professoren, aber auch 2 Obergerichtsvollzieher und ein Rechtspfleger).
Der Ausschuss für frei |
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Linardatos, Dimitrios, Das Haftungssystem im bargeldlosen Zahlungsverkehr nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (= Nomos Universitätsschriften Recht Band 812). Nomos, Baden-Baden 2013. 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Für den Menschen bedeutete die Erfindung von besonderen Zahlungsmitteln den wesentlichen Fortschritt vom schwierigeren Tausch zu dem einfacheren und bald häufigeren Kauf. Ähnliche Meilensteine waren der Übergang von dem schweren, an den Materialwert gebundenen Metallgeld zu dem leichteren, beliebig mit Nominalwerten bedruckbaren Papiergeld und die Ablösung des noch an einen körperlichen Stoff gebundenen und deswegen grundsätzlich nur nach den Regeln über andere körperliche Gegenstände übertragbaren Papiergelds durch das Buchgeld. Wegen seiner Leichtigkeit findet der bargeldlose Zahlungsverkehr bei Verkäufern wie Käufern wachsendes Interesse und wird deshalb von vielen Seiten gefordert und gefördert, ohne dass ein sicheres Ende der Entwicklung des Zahlungswesens wirklich absehbar ist.
Die in diesem Zusammenhang (in Papier) vorgelegte Arbeit ist die überarbeitete Fassung der von Lars Klöhn auf der Grundlage des Systemdenkens Claus-Wilhelm Canaris’ angeregten und betreuten, im Wintersemester 2012/2013 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommenen Dissertation des 1984 geborenen, in Marburg ausgebildeten und zeitweise bei Sonja Meier und Ralph Backhaus als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätigen Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung und eine zusammenfassende Betrachtung in insgesamt 8 Abschnitte. Sie betreffen europarechtliche Bezüge und Terminologie, Dogmatisches zum Haftungsrecht, (kurz) ökonomische Aspekte, Einleitung, Autorisierung, Ausführung und Beendigung des Zahlungsvorgangs, Drittmissbrauchsfälle, Ausführungsfehler, Beweislastfragen und Schnittstellen des Zahlungsdiensterechts mit dem sonstigen nationalen Sachrecht.
Dabei kann der Verfasser zeigen, dass die |
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Sicherheit in der frühen Neuzeit - Norm - Praxis - Repräsentation, hg. v. Kampmann, Christoph/Niggemann, Ulrich (= Frühneuzeit-Impulse 2). Böhlau, Köln 2013. 812 S., 60 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das lateinische Wort securitas ist bereits bei Cicero im letzten vorchristlichen Jahrhundert und die althochdeutsche Entsprechung schon bei Notker von Sankt Gallen um die Jahrtausendwende belegt. Dabei oblag die Aufgabe der Sorge um die Freiheit von Gefährdungen anfangs in erster Linie dem jeweiligen Einzelnen selbst und danach wohl noch der ihn umgebenden Gruppe. Erst der Herr des sich ausbildenden Staates sorgte sich um die allgemeine Sicherheit und verwendete für die Herstellung eines allgemein guten Zustands seiner Herrschaft im Sinne von guter Polizei eine eigene Hilfstruppe von Polizisten.
Unter dem damit angesprochenen Rahmenthema Sicherheit in der frühen Neuzeit fand vom 15. bis zum 17. September 2011 die (seit 1995) neunte Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft frühe Neuzeit im Verband der Historikerinnen und Historiker Deutschlands („Frühneuzeittag“) Statt. Ziel war es, die unterschiedlichen Ansätze der Sicherheitsforschung in Bestand und Perspektiven zusammenzuführen. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Ergebnisse stellt der umfangreiche, Sicherheit mit dem Festungsgrundriss von Neu-Breisach auf der Außenseite veranschaulichende Band gegliedert in drei Abteilungen der Allgemeinheit leicht greifbar in der ihn einbindenden Reihe zur Verfügung.
Dabei befasst sich die Abteilung 1 mit Normen und Ordnungsvorstellungen und erörtert in fünf Sektionen Norm und Begriff, politische Sicherheitssysteme, religiös-konfessionelle Vielfalt als sicherheitspolitische Herausforderung, konfessionellen Radikalismus und das Verhältnis von Sicherheit und Gewalt. Die zweite Abteilung betrifft in ebenfalls fünf Sektionen die Human Security mit Bezügen zu Wetter und Klima, Versicherung, sozialer Sicherheit, Sicherheit von Minderheiten un |
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A Companion to American Legal History, hg. v. Hadden, Sally E./Brophy, Alfred L. Blackwell Publishers, Chichester/West Sussex 2013. XIII, 582 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das ursprünglich an Personen gebundene Recht wurde im Laufe seiner Geschichte mehr und mehr mit dem Boden verknüpft, weil sich feste und klare Grenzen für die Herrscher als vorteilhaft erwiesen. Hieraus erwuchs das Recht des jeweiligen einzelnen Staates, das grundsätzlich Geltung vor den Rechten aller anderen neben ihm bestehenden Rechte fordert und das Nebeneinander unterschiedlicher Rechte mit Hilfe seines jeweils eigenen internationalen Rechtes zu lösen versucht. Von besonderer Bedeutung ist dabei in der Gegenwart das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, weil dieser Staat im Laufe des 20. Jahrhunderts infolge der Einfallskraft seiner Staatsbürger an die Spitze des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts gelangt ist.
Für den Rechtshistoriker ist dabei nicht nur der gegenwärtige Stand, sondern auch die Entwicklung dahin von großem Gewicht. Sie selbst wissenschaftlich durch eigene Forschung zu ermitteln, ist ihm arbeitsökonomisch grundsätzlich verwehrt. Aus diesem Grunde ist ihm eine leicht greifbare Übersicht über den Gang der Dinge, wie sie die beiden in Michigan und Nordkarolina tätigen Herausgeber vorlegen, in jedem Fall sehr hilfreich.
Gegliedert ist das stattliche, von 28 Autoren in erster Linie für den heimischen Markt geschaffene Werk nach einer kurzen Einleitung der Herausgeber in vier Teile. Sie betreffen 6 zeitliche Übersichten vom 17. Jahrhundert bis zu den Jahren 1920-1970, 7 Beiträge über Einzelne und Gruppen (Natives, African Americans in Sklaverei und Freiheit, Frauen, Familien, Einwanderer, Juristen), 10 Studien über Bereiche (Wirtschaft, Arbeit, Armut, Steuern , Verwaltung, Religion, Militär, Strafrecht, geistiges Eigentum) und Rechtstheorie (Law and Literature, Legal Thought from Blackstone to Kent and Story, American Ju |
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Dillmann, Meiko, Der Schutz der Privatsphäre gegenüber Medien in Deutschland und Japan. Eine rechtsvergleichende Untersuchung der zivilrechtlichen Schutzinstrumente (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 283). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XX. 275 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dillmann, Meiko, Der Schutz der Privatsphäre gegenüber Medien in Deutschland und Japan. Eine rechtsvergleichende Untersuchung der zivilrechtlichen Schutzinstrumente (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 283). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XX. 275 S.
Dem Menschen sind zwecks Sicherung seines Lebens die Sinne gegeben, mit denen auch eine natürliche Neugier verbunden ist. Sie führt dazu, dass der Mensch sich nicht nur für sich und seine außermenschliche Umwelt interessiert, sondern auch für die ihn umgebenden Mitmenschen. Mit Hilfe seines Verstandes ist es dem Menschen dabei gelungen, technische Hilfsmittel in der Form der Medien zu gewinnen, in deren Verwendung er auf der gesamten Erde schneller, weiter und tiefer auf andere Individuen zugreifen kann, als dies jemals früher möglich war.
Mit den dadurch gleichzeitig entstehenden Rechtsfragen beschäftigt sich die von Hanno Merkt und Keizo Yamamoto in Kyoto betreute, im Wintersemester 2011/2012 von der juristischen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation der 1979 geborenen, in Musik und Rechtswissenschaft in Freiburg ausgebildeten, seit 2010 als Rechtsanwältin in Düsseldorf tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über Problemstellung, Gang der Darstellung, Terminologie und die Medienlandschaft in Japan sowie (20) zusammenfassende Thesen in sechs Kapitel. Sie betreffen einen Überblick über den Schutz der Privatsphäre in Deutschland (Schutzbereiche, Verletzungsrechtsfolgen, postmortaler Schutz), Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes im Zivilrecht und Verfassungsrecht in Japan, relevante Rechtsgüter (in Japan) (Ehre, Ehrgefühl, Privatsphäre, Bildnisrecht, Publicity-Recht), den Umfang des Schutzes infolge einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsinteresse und Allgemeininteressen, die Rechtsfolgen (Geldzahlung, Entschuldigungsanzeige, sonstige Wiederherstellung, Unterlassung) und den postmortalen Schutz.
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Andoor, George, Laien in der Strafrechtsprechung. Eine vergleichende Betrachtung der Laienbeteiligung an deutschen und englischen Strafgerichten. BWV, Berlin 2013. 125 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Andoor, George, Laien in der Strafrechtsprechung. Eine vergleichende Betrachtung der Laienbeteiligung an deutschen und englischen Strafgerichten. BWV, Berlin 2013. 125 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die vorliegende, interessante Arbeit beruht nach dem kurzen Vorwort des Verfassers auf einer rechtsvergleichenden Schrift im Rahmen des grundständigen Studiengangs Magister des deutschen und ausländischen Rechts, die im Sommersemester 2011 in Mainz und in Leicester in England angenommen wurde. Betreut wurde sie von Michael Hettinger. Gefördert wurde sie von der Lang-Hinrichsen-Stiftung.
Gegliedert ist die schlanke Untersuchung nach einer kurzen Einleitung in drei Teile Sie betreffen die historische Entwicklung der Laienbeteiligung in Deutschland und England mit einem anschließenden Vergleich, die Ausgestaltung der Laienbeteiligung in der Gegenwart in Deutschland und England mit einem anschließenden Vergleich und eine Analyse der Laienbeteiligung der Gegenwart in Deutschland und England. Am Ende zieht der Verfasser ein rechtsvergleichendes Fazit.
Trotz grundsätzlicher Parallelen der historischen Entwicklung der Laienbeteiligung in beiden Rechtsordnungen muss die Antwort auf die Frage, ob Laien in der Strafrechtsprechung ein notwendiges plebiszitäres Element sind, nach dem ansprechenden Ergebnis des Verfassers unterschiedlich ausfallen. Dabei stützt die Tatsache, dass die Schöffen in Deutschland nur an 14 Prozent und die Jury in England nur an einem Prozent der Strafverfahren beteiligt sind, die Ansicht, dass die symbolische Wirkung in beiden Ländern weit höher ist als ihre praktische Bedeutung und dass die Laienbeteiligung in beiden Ländern kein notwendiges plebiszitäres oder demokratisches Element darstellt. In England ist aber die Jury auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und auf Grund ihrer Zuständigkeit zur Plausibilitätskontrolle und Nichtanwendung von Gesetzes des Parlaments von erheblicher Bedeutung und auch in |
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Kohlmann, Patrick, Günter Kohlmann - ein Juristenleben. Otto Schmidt, Köln 2013. 190 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kohlmann, Patrick, Günter Kohlmann - ein Juristenleben. Otto Schmidt, Köln 2013. 190 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ein Jahr nach dem Tode Günter Kohlmanns am 31. Oktober 2005 entschlossen sich seine Söhne, das Leben ihres Vaters nachzuzeichnen. Wie der Verfasser am Ende lakonisch darlegt, erwies sich dies als schwierig. Im Nachlass fanden sich nur Telefonlisten, eine kleine juristische Bibliothek und einige Familienfotos, in eigener Sache war der Vater nie aufgetreten und Strafverteidiger unterliegen der Schweigepflicht.
Gleichwohl gelang dem Verfasser ein eindrucksvolles Bild seines Vaters, dessen phänotypische Entwicklung durch eine Reihe von Fotos veranschaulicht wird. Es beginnt mit dem Sturm einer Kampfgruppe Jura auf einen Hörsaal der Universität Frankfurt am Main, während dessen der junge Strafrechtsprofessor von dem Wasserstrahl eines auf ihn gerichteten Feuerwehrschlauchs getroffen wurde. Trotz fehlender Möglichkeit einer Gegenwehr blieb die eigene Überzeugung unverrückbar im Vordergrund des langen vielseitigen Handelns des Opfers, dessen Leben vor allem von der Öffentlichkeit in Hörsälen und Gerichten bestimmt war.
Der Verfasser gliedert den trotz subjektiver Einbindung möglichst objektiv geschilderten Lebenslauf des in Hindenburg in Schlesien unmittelbar nahe der Grenze zu Polen als Sohn eines Finanzbeamten Geborenen in zehn eindrucksvolle Kapitel. Dabei folgen einander die Kindheit mit Kinderlähmung in Oberschlesien, die sich an die Flucht nach Gera anschließende Jugend im geteilten Deutschland, die dem Wechsel in den Westen folgende juristische Ausbildung in Köln mit Promotion bei Wilhelm Wertenbruch und Habilitation bei Ulrich Klug und die erfolgreiche Tätigkeit als Professor und Verteidiger, aus der vor allem die Fälle Norbert Arden, Jochem Erlemann, Walther Leisler Kiep und Johannes Zwick herausragen und deswegen detailliert dargestellt werden. In einem Nachruf auf einen „Paradiesvogel unter den großen |
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Findeisen, Jörg-Peter, Vinland - Die Entdeckungsfahrten der Wikinger von Island nach Grönland und Amerika. Erik der Rote, Bjarni Herjulfsson, Leif Eriksson und Thorfinn Karlsefni. Verlag Ludwig, Kiel 2011. 224 S., 10 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Findeisen, Jörg-Peter, Vinland - Die Entdeckungsfahrten der Wikinger von Island nach Grönland und Amerika. Erik der Rote, Bjarni Herjulfsson, Leif Eriksson und Thorfinn Karlsefni. Verlag Ludwig, Kiel 2011. 224 S., 10 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Entdeckungen einzelner einfallsreicher und mitunter wagemutiger Menschen haben schon immer das Interesse ihrer Mitmenschen erweckt. Deswegen ist es nicht überraschend, dass sich für das vorliegende Werk unmittelbar nach seinem Erscheinen ein eigentlich auf ein ganz anderes Gebiet möglicher Enthüllungen spezialisierter Rezensent interessierte. Da ein vom Verlag abgesandtes Rezensionsexemplar aus unbekannten Gründen nicht in der Redaktion ankam, muss der Herausgeber mit einiger Verspätung in wenigen Zeilen auf die Studie hinweisen.
Ihr in Grevesmühlen 1943 geborener Verfasser wurde nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und Slawistik in Rostock als Assistent Konrad Fritzes in Greifwald 1974 auf Grund einer Dissertation über Probleme der „Klassenzusammenarbeit“ in der schwedischen Gewerkschaftsbewegung unter besonderer Berücksichtigung der Jahre 1938 bis 1950 promoviert. Nach Tätigkeiten als Lektor in Ägypten und Schweden wurde er 1984 mit einer Schrift über die progressive wirtschaftspolitische Reformpublizistik in Schwedisch-Pommern im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts habilitiert. Nach einer kurzen Tätigkeit als Dozent in Leipzig wurde er von 1988 bis 1993 Professor für die Geschichte der frühen Neuzeit in Jena.
Seine die frühere Zeit behandelnde Studie gliedert sich insgesamt in neun, von einem Zauberwort aus Kindertagen eingeleitete Abschnitte. Sie betreffen das Vinland Adams von Bremen, das Hochseelastschiff der Wikinger, das alte Testament der Isländer, die Biographie Erichs des Roten und Brattahild, Leif Erikssons welthistorische Reise, das Für und Wider der Geschichten um Vinland (Thorvalds, Thorsteins und Thorfinn Karlsefnis), die moderneren Expeditione |
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Schekahn, Jenny/Wunschik, Tobias, Die Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit in Rostock. Ermittlungsverfahren, Zelleninformatoren und Haftbedingungen in der Ära Honecker (= BF informiert 31). Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin 2012. 157 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schekahn, Jenny/Wunschik, Tobias, Die Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit in Rostock. Ermittlungsverfahren, Zelleninformatoren und Haftbedingungen in der Ära Honecker (= BF informiert 31). Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin 2012. 157 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Über die Lebenswirklichkeit in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bestanden zu ihren Lebzeiten wohl mehr ungefähre Mutmaßungen als zutreffende Sachkenntnisse und selbst nach ihrem Ende lässt sich nur einiges und auch nur langsam besser klären, so dass sogart informelle Mitarbeiter der Staatssicherheit die Tatsache und das Ausmaß ihrer Mitarbeit noch immer erfolgreich abstreiten können. Demgegenüber verschafft das vorliegende, von zwei Mitarbeitern des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen verfasste Werk für einen kleinen, aber wichtigen Ausschnitt größere Klarheit. Sie ist vor allem einer günstigen Überlieferungssituation in der Form einer bisher nicht ausgewerteten Kartei zu verdanken.
Gegliedert ist die schmale Studie außer in Einleitung, Zusammenfassung und vier Anhänge in fünf Abschnitte. In ihnen werden zunächst die als Quellen genutzten Unterlagen (Kartei der Zelleninformatoren, Häftlingsbücher), die betrachtete Untersuchungshaftanstalt und die Haftbedingungen beschrieben. Danach stellen die Bearbeiter das Ermittlungsverfahren dar und widmen sich vertieft den zwecks Bespitzelung eingeschleusten Zelleninformatoren.
Dabei können die Autoren etwa ermitteln, dass es zwischen 1960 und 1989 fast 5000 Häftlinge in ihrem Untersuchungsobjekt gab, davon etwa die Hälfte wegen Republikflucht und anderer nach § 213 des Strafgesetzbuchs verfolgter Taten. Gegenüber den Verhafteten konnte beispielsweise im Jahre 1978 in 95,4 Prozent aller Erstvernehmungen nicht zuletzt infolge Anwendung rechtswidriger Vernehmungsmethoden Geständnisse und in 3,5 Prozent zumindest Teilgeständnisse |
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Rechtsprechung zur Bewältigung von Kriegsfolgen. Festgabe zum 85. Geburtstag von Herbert Langer, hg. v. Jörn, Nils (= Schriftenreihe der David-Mevius-Gesellschaft 7). Kovač, Hamburg 2012. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtsprechung zur Bewältigung von Kriegsfolgen. Festgabe zum 85. Geburtstag von Herbert Langer, hg. v. Jörn, Nils (= Schriftenreihe der David-Mevius-Gesellschaft 7). Kovač, Hamburg 2012. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Professorensohn David Mevius (Greifswald 1609-1670) wurde nach dem Studium des Rechtes in seiner Heimatstadt bereits 1634 Professor, 1637 Syndikus in Stralsund und 1653 Vizepräsident des Obertribunals Schwedens in Wismar. Zwar führte er seinen Plan zur Zusammenfassung aller naturrechtlichen Regeln nicht aus und wurde sein Entwurf eines Landrechts Mecklenburgs auch nicht Gesetz, doch gelang ihm die Verbindung von rechtspraktischer Erfahrung mit wissenschaftlicher Systematik in seinem Commentarius in ius Lubicense und in der Veröffentlichung der Urteile seines Obertribunals in beeindruckender Weise. Deswegen nahm die nach ihm benannte, am 5. Dezember 2004 gegründete Gesellschaft seinen 400. Geburtstag zum Anlass einer wissenschaftlichen Tagung, auf der in den drei wichtigsten Wirkungsstätten eines der zentralen Themen des Namensgebers erörtert wurde.
Gewidmet ist der daraus entstandene Sammelband dem in Plahof bei Leitmeritz im Sudetenland am 29. April 1927 als zweitem Sohn eines Landwirts geborenen Herbert Langer, der trotz ungünstiger Rahmenbedingungen 1965 über den Niedergang der Hanse am Beispiels Stralsund promovieren konnte und daraufhin Oberassistent und Hochschuldozent wurde. 1972 habilitierte er sich mit einer Kulturgeschichte des Dreißigjährigen Krieges, wurde 1973 ordentlicher Professor für allgemeine Geschichte der Neuzeit und von 1978 bis 1990 Dekan der geisteswissenschaftlichen Fakultät seiner Universität. Zwischen ihm und Mevius vermag der 1964 auf Rügen geborene Herausgeber viele verbindende Fäden zu spinnen, deren schöner Ertrag sich im beigegebenen Schriftenverzeichnis leicht wiederfinden lässt..
Der Würdigung beider Gelehrten dienen insgesamt elf Beiträge. Sie betreffen etwa P |
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Sommer, Michael, Römische Geschichte, Band 1 Rom und die antike Welt bis zum Ende der Republik (= Kröners Taschenbuchausgabe Band 449). Kröner, Stuttgart 2013. 654 S., 9 Abb., 9 Zeittaf., 3 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sommer, Michael, Römische Geschichte, Band 1 Rom und die antike Welt bis zum Ende der Republik (= Kröners Taschenbuchausgabe Band 449). Kröner, Stuttgart 2013. XXXII, 654 S., 9 Abb., 9 Zeittaf., 5 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die römische Geschichte hat nicht nur im Altertum Europa wesentlich geprägt, sondern auch die gesamte Welt in Mittelalter und Neuzeit. Dass sie noch immer Faszination ausstrahlt, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass ihr immer wieder einmal neue Darstellungen gewidmet werden. Dabei lässt Michael Sommer seinem als erstes im Jahre 2009 erschienenen zweiten Band (XXX, 601 S.) mit dem Titel Rom und sein Imperium in der Kaiserzeit nunmehr einen ersten ziemlich gleichgewichtigen Band folgen.
Der Verfasser studierte nach Ableistung seines Wehrdiensts bei der Marine ab 1990 alte Geschichte, Latein, Griechisch, politische Wissenschaft, Geschichte und Archäologie des nahen Ostens in Freiburg im Breisgau, Basel, Bremen und Perugia und bildete sich anschließend zwei Jahre in Oxford fort. Von 2005 bis 2012 war er in Liverpool tätig, ehe er nach Oldenburg an das Institut für Geschichte wechselte. Sein wissenschaftliches Werk ist von der Vielfalt seiner Interessen geprägt.
Der im Kompaktformat vorliegende Band über das ältere Rom gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über die symbolträchtige Wölfin, die Quellen und die Literatur ausgehend vom Mythos in drei Teile über die Stadt, ihre Grundstrukturen, ihre Identitätsfindung sowie ihre Expansion und Integration, die res publica und das Weltreich, wobei Karten die Entwicklung von 264 v. Chr. bis 49 v. Chr. veranschaulichen und Zeittafeln die wichtigsten Daten für den Überblick zusammenfassen. Unter Einbindung vielfältiger neuerer Forschungsergebnisse stellt der Verfasser an Hand zahlreicher Textstellen in anschaulicher und ungezwungener Sprache den faszinierenden, kaum wirklich in den Ursachen ergründbaren Aufstieg der kleinen agrarischen Siedlung am Tiber ü |
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Exilerfahrung und Konstruktionen von Identität 1933 bis 1945, hg. v. Horch, Hans Otto/Mittelmann, Hanni/Neuburger, Karin (= Conditio Judaica 85). De Gruyter, Berlin 2013. VIII, 260 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Exilerfahrung und Konstruktionen von Identität 1933 bis 1945, hg. v. Horch, Hans Otto/Mittelmann, Hanni/Neuburger, Karin (= Conditio Judaica 85). De Gruyter, Berlin 2013. VIII, 260 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Exil ist in seinem Kern vielleicht genauso alt wie die Gruppenbildung der Menschheit als solche, weil die Gruppe die freiwillige oder auch unfreiwillige Aufgabe der Zugehörigkeit im Kern mitbedingt. Jedenfalls ist das der Benennung zu Grunde liegende lateinische Adjektiv exsul, welches die Präposition ex mit solum, dem Grund und Boden, verknüpft, mit dem Inhalt verbannt, heimatlos bereits bei Plautus (um 250-184 v. Chr.) und damit in der sehr frühen auf die Gegenwart gekommenen Überlieferung des Lateinischen belegt. Zu einem massenhaften, Deutsche berührenden Phänomen ist das Exil allerdings erst in der jüngeren Vergangenheit insbesondere des Deutschen Reiches unter dem Nationalsozialismus geworden.
Nach dem Vorwort der beiden Herausgeberinnen wurde die aktuelle Thematik allererst in die Germanistik auf einer vor mehr als 20 Jahren an der Abteilung für deutsche Sprache und Literatur an der Hebräischen Universität in Jerusalem abgehaltenen Tagung eingeführt. Dem folgte in Jerusalem im April 2011 im Gedenken an Ludwig Rosenthal eine Konferenz mit dem Titel The Experience of Exile and the Construction of Identity unter den Bedingungen des Nationalsozialismus, in die auch Erfahrungen nichtjüdischer Exilanten wie etwa Thomas Mann eingeschlossen wurden. Nunmehr stellt der vorliegende Sammelband die dortigen 13 Referate der Allgemeinheit leicht zugänglich zur Verfügung.
Das Werk beginnt mit Stephan Braeses Studie über Optionen von Identität bei deutscher Sprache und jüdischem Exil nach 1933 und wird mit einem Beitrag Ehrhard Bahrs über das beschädigte Leben Thomas Manns abgeschlossen. Behandelt werden dabei etwa Stefan Zweig, Fanya Gottesfeld Heller, Ruth Klüger, Paul Celan, Chaim Nachman Bialik, Joseph Roth, Franz |
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Niedhart, Gottfried, Die Außenpolitik der Weimarer Republik (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 53), 3. aktualis. und um einen Nachtrag erw. Aufl. Oldenbourg, München 2013, X, 164 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Außenpolitik in einem einfachen materiellen Sinn gibt es von der Begegnung der Menschen untereinander an, Außenpolitik von Staaten seit der Entstehung der Staaten. Gleichwohl scheint in den beiden wichtigsten deutschen Sprachgeschichtswörterbüchern, die den historischen Wortschatz des Deutschen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts verfolgen, die formale Bezeichnung noch zu fehlen. Dennoch ist inhaltlich seit Beginn des zweiten Deutschen Reiches im Jahre 1871 die von Otto von Bismarck und nach seiner Entlassung vor allem vom Kaiser selbst bestimmte Außenpolitik ein grundlegendes Element der Politik, der es vor allem darum geht, dem spät entstandenen deutschen Nationalstaat das angemessene Gewicht in Europa und in der Welt gegenüber den Wettbewerbern England, Frankreich, Russland und Österreich zu verschaffen, was freilich mit der Folge des ersten Weltkriegs misslang.
Die anschließende, für den Kriegsverlierer naheliegenderweise eingeschränkte Außenpolitik der Weimarer Republik ist das wichtige Anliegen des Verfassers, der 1969 in Mannheim auf Grund einer Dissertation über Großbritannien und die Sowjetunion (1934-1939) unter Konzentration auf die britische Politik der Friedenssicherung zwischen den beiden Weltkriegen promoviert worden war. Da er zudem 1980 unter dem Titel die ungeliebte Republik zusammen mit Wolfgang Michalka eine mehrfach aufgelegte Dokumentation zur Innenpolitik und Außenpolitik Weimars zwischen 1918 und 1933 und danach weitere Werke über die englische Geschichte, über den Westen und die Sowjetunion oder über internationale Beziehungen vorgelegt hatte, war er bereits 1999 für das vorliegende Werk bestens ausgewiesen. Die zweite Auflage des Jahres 2006 und die jetzige dritte Auflage bestätigen, dass der |
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Udke, Gerwin, Erlebnisse und Erfahrungen. Aus dem Arbeitsleben eines Juristen in der DDR 1958 bis 1991. Udke, Berlin 2012. 99 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Als der Eiserne Vorhang am Ende des zweiten Weltkriegs zwischen dem Osten und dem Westen aufgerichtet wurde, sollte er bewusst Systeme trennen. In der einen Welt sollte die Gleichheit auf der Ebene der Arbeiter und Bauern hergestellt werden, während in der anderen Welt weiter die Freiheit mit allen Vorteilen und Nachteilen bestehen bleiben sollte. Beide Teile hielten sich für grundsätzlich gut und den jeweils anderen für grundsätzlich schlecht, doch wurde der Wissensaustausch vom Osten mit Hilfe von Mauern, Drahtzäunen und Grenzwachen so unterbunden, dass jeder vom anderen nur ein unklares Bild gewinnen konnte.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ist es deshalb für den Westen vorteilhaft, wenn der Osten Selbstdarstellungen seiner Wirklichkeit zur Verfügung stellt. Gerwin Udke (*1939) bietet dies für sich und sein Umfeld in einem schmalen Heft. Dabei gliedert er nach einer kurzen Vorbemerkung seinen Bericht in die neun Kapitel eines praxisorientierten Studiums 1958 nach der Babelsberger Konferenz mit einer eigenen Einheit von Theorie und Praxis, der Revisionsvorwürfe, der rechttheoretischen Ausbildung im Direktstudium und im Fernstudium, der wissenschaftlichen Qualifikation in Rechtsbewusstsein und Rechtserziehung durch eine A-Dissertation zu Problemen der Entwicklung des Rechtsbewusstseins, durch ein Komplexpraktikum, durch eine B-Dissertation (Der Ausbau der sozialistischen Rechtserziehung - eine wichtige Bedingung für die weitere Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, 1976, begutachtet von Stephan Supranowitz, Gerhard Schüßler und Werner Wippold) und ein interdisziplinäres Forschungsprojekt, der Lehrjahre im zentralen Staatsapparat, des Lernens von der Sowjetunion an Hand des Staatsrechts der UdSSR, der Forschungen zur Wirksamkeit der Rechts |
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Verfassungsvoraussetzungen. Gedächtnisschrift für Winfried Brugger, hg. v. Anderheiden, Michael/Keil, Rainer/Kirste, Stephan/ Schaefer, Jan Philipp. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. IX, 832 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Winfried Bruno Brugger wurde in Tettnang am Bodensee am 26. Februar 1950 geboren. Nach dem 1968 am Graf-Zeppelin-Gymnasium in Friedrichshafen abgelegten Abitur studierte er Rechtswissenschaft, Philosophie und Soziologie an den Universitäten München und Tübingen und bestand 1973 die erste juristische Staatsprüfung und 1976 die zweite juristische Staatsprüfung. Als wissenschaftlicher Assistent wurde er in Tübingen 1980 auf Grund seiner Dissertation über Menschenrechtsethos und Verantwortungspolitik mit summa cum laude promoviert und 1986 mit seiner Schrift über Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten von Amerika für deutsches und ausländisches öffentliches Recht und Rechtsphilosophie habilitiert und über eine Vertretung in Marburg und eine Professur in Mannheim 1992 nach Heidelberg berufen.
Mit 60 Jahren wurde er nach kurzer schwerer Krankheit am 13. November 2010 plötzlich und unerwartet aus dem Leben gerissen. Zu seinem Gedenken haben seine Freunde, von denen Brugger seit seinem Aufenthalt in Berkeley/Kalifornien im Jahre 1981 besonders viele in den Vereinigten Staaten von Amerika und später in Brasilien hatte und seine Schüler in Heidelberg eine wertvolle Gedächtnisschrift herausgegeben. Sie hat in Erinnerung an Bruggers anthropologisches Kreuz der Entscheidung den umfassenden Titel Verfassungsvoraussetzungen erhalten.
Ihre weit mehr als 40 Beiträge sind von den in Heidelberg und Salzburg tätigen Herausgebern in sieben Abschnitte geteilt. Dabei folgen der einfühlenden Würdigung des Verstorbenen durch Peter Häberle, Donald P. Kommers und Edward J. Eberle rechtsphilosophische Voraussetzungen mit vielfältigen grundlegenden Überlegungen zu Rechtssicherheit, Richtigkeit, Verbrauch |
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Kollektive Gewalt in der Stadt - Europa 1890-1939, hg. v. Lenger, Friedrich (= Schriften des historischen Kollegs 89). Oldenbourg, München 2013. XVII, 204 S., 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kollektive Gewalt in der Stadt - Europa 1890-1939, hg. v. Lenger, Friedrich (= Schriften des historischen Kollegs 89). Oldenbourg, München 2013. XVII, 204 S., 2 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der kurzen Einführung des Herausgebers ist die Geschichte des 20. Jahrhunderts nicht zuletzt eine Geschichte der Gewalt, was allerdings auch für viele frühere Zeiten gelten dürfte. Für die Untersuchungszeit sind dafür zwar vor allem Kriege und Genozide ursächlich, die vor allem die erste Hälfte des Jahrhunderts prägten. Der Herausgeber kann aber darüber hinaus gute Gründe dafür anführen, den bisher vernachlässigten Blick auf kollektive Gewaltaktionen in den Großstädten Europas anführen.
Seine eigene wissenschaftliche Laufbahn begonnen hat der in Gelsenkirchen 1957 geborene Herausgeber nach dem Studium von Geschichte und Sozialwissenschaften in Düsseldorf und Bielefeld sowie in Michigan mit seiner in Düsseldorf 1985 angenommenen Dissertation über die Sozialgeschichte der Düsseldorfer Handwerker zwischen Kleinbürgertum und Proletariat in den Jahren zwischen 1816 und 1878. Dem folgten während der Zeit als wissenschaftlicher Angestellter und Hochschulassistent in Tübingen 1988 eine Sozialgeschichte der deutschen Handwerker seit 1800 und 1994 eine umfangreiche Biographie über Werner Sombart. Eine ausdrückliche Zuwendung zu Stadtgeschichten in Deutschland, Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika seit 1800 wird nach seinen Berufungen nach Erlangen und Gießen sichtbar.
Der vorliegende, dem Andenken an Klaus Tenfelde gewidmete, eines Sachregisters entbehrende Sammelband veröffentlicht die Referate seines vom 20. bis 22. Oktober 2011 in den Räumen des Historischen Kollegs in München abgehaltenen Kolloquiums. Er umfasst insgesamt neun Studien über Gewalt in der Stadt, im Zarenreich, im ersten Weltkrieg, in Hamburg, in Berlin, Wien und Budapest, in Turin und Barcelona, in Lemberg, in Teuerungsunruhen und in europäischen Großstädte |