Schermaul, Sebastian, Der Prozess gegen die Leipziger Burschenschaft 1835-38. Adolf Ernst Hensel, Hermann Joseph, Wilhelm Michael Schaffrath und ihr politisches Wirken. Lang, Frankfurt am Main 2015. 354 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die als Wort anscheinend erstmals 1791 belegte Burschenschaft ist der im frühen 19. Jahrhundert (1813/1815) neben die älteren Landsmannschaften tretende, national und liberal ausgerichtete Zusammenschluss Studierender. 1819 wurde die Burschenschaften im Deutschen Bund wegen ihrer politischen Zielsetzungen verboten, wirkten aber geheim weiter. In der Frankfurter Nationalversammlung des Jahres 1848 sind dementsprechend 150 Abgeordnete Burschenschaftler.
Mit einem Teilaspekt der zwischenzeitlichen Tätigkeit und darüber hinaus beschäftigt sich die für den vorliegenden Druck leicht überarbeitete, von Bernd-Rüdiger Kern betreute und am 20. November 2014 von der Juristenfakultät der Universität Leipzig angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in sechs Abschnitte. Sie betreffen die Biographien Adolf Ernst Hensels, Hermann Josephs und Wilhelm Michael Schaffraths, ihr politisches Wirken, das wissenschaftliche Wirken Wilhelm Michael Schaffraths und wichtige Themenfelder (Prozess gegen 19 Leipziger Burschenschaftler, Strafverfahren, Konzessionswiderruf von Zeitschriften, Leipziger Augustereignisse, Abschaffung der Todesstrafe, Beibehaltung von Geschworenen).
Im Ergebnis kann der Verfasser in gründlicher Bearbeitung der verfügbaren Quellen zeigen, dass die drei ausgewählten Juristen mehr gemeinsam hatten als ihre lokale Herkunft und ihren Beruf als Rechtsanwälte. Seit dem sorgfältig ausgeführten Verfahren gegen 19 Burschenschaftler in Leipzig wirkten sie von 1845 bis 1849 gemeinsam linksliberal parlamentarisch, ehe sich ihre Wege hinsichtlich der Stellung zu Preußen trennten. Auch wenn sie in ihrem Kampf für die Rechte des Volkes letztlich keinen endgültigen Erfolg ha |
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Leidecker, Melanie, Das ist die Top-Geschichte des Tages!. Die Aufmacher-Artikel deutscher Tageszeitungen im Vergleich (= Medien in Geschichte und Gegenwart 30). Böhlau, Wien 2015. 389 S., Abb., Graf. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Da Wissen Macht ist, strebt der Mensch nach möglichst wertvollem Wissen. In diesem Wettbewerb hat sich in der frühen Neuzeit die Zeitung ausgebildet, darunter seit 1650 die Tageszeitung. Weil ihr Absatz unmittelbar - sowie über Werbung inzwischen zunehmend mittelbar - zu Einkünften führt, muss es Ziel der Zeitungsmacher sein, einen möglichst hohen Anteil an dem Lesermarkt auf sich zu ziehen.
Mit einem Teilaspekt dieser interessanten Thematik beschäftigt sich die von Jürgen Wilke betreute, 2013 von dem Fachbereich 02 der Universität Mainz angenommene Dissertation der inzwischen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Institut für Kommunikationspsychologie und Medienpädagogik der Universität Koblenz-Landau tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in sechs Abschnitte. Sie betreffen die Definition Aufmacher-Artikel (auf der ersten Seite in dem oberen Blickfeld über dem Bruch), die Relevanz, die journalistische Selektion und ihre Folgen, die historische Entwicklung, die Entstehung in der Redaktion und den Inhalt.
Auf Grund von 876 Aufmachern verschiedener Jahre fünfer deutscher Tageszeitungen (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild-Zeitung, Mainzer Allgemeine Zeitung und Sächsische Zeitung) sowie Experteninterviews konnte sie überzeugend zeigen, dass die journalistische Definition des Aufmachers mit der kommunikationswissenschaftlichen Definition übereinstimmt (Artikel mit der größten Überschrift auf der ersten Seite mit grundsätzlich auch den meisten Spalten). Entwickelt hat sich der Aufmacherartikel schlagartig in der Julikrise des Jahres 1914 vor Ausbruch des ersten Weltkriegs. Wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung ist die endgültige, meist am Nachmittag |
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*Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Dreizehnter Band, Heft 1/2 Schwefel – selbzwölft, Heft 3/4 selchen - Sittenrecht, bearb. v. Deutsch, Andreas und Mitarbeitern. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2014, 2015. 1-320, 321-640 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die deutsche Rechtssprache ist örtlich und zeitlich sowie sachlich ein riesiges Datenmeer, das im Kern auszuschöpfen sich 1896 führende deutsche Rechtshistoriker zum Ziel gesetzt haben, ohne dass sie die Digitalisierung von Texten vorherzusehen vermochten. Seitdem konnten in rund 120 Jahren 12 gewichtige Bände mit mehr als 90000 Wortartikeln vorgelegt werden. Obgleich bisher anscheinend niemand das genau alphabetische Verteilungsprofil der deutschen Sprache kennt, sind damit etwa 75 Prozent des Wortschatzes der deutschen bzw. westgermanischen, etwa das Altenglische, das Friesische oder das Langobardische einschließenden Rechtssprache von A bis schwedisch bearbeitet.
Nach dem erfreulichen Abschluss des zwölften, die Zahl der Druckspalten auf 19200, die Zahl der Belegzitate auf rund 450000 und die Zahl der Wörter auf weit über fünf Millionen vermehrenden Bandes im Jahre 2013 konnte ohne Unterbrechung oder Verzögerung der dreizehnte Band in Angriff genommen werden. Dementsprechend konnte die erste Doppellieferung dieses weiteren Bandes Ende April 2014 fertiggestellt werden. Sie umfasst insgesamt 1274 Wortartikel, zu denen für die Internetversion des Wörterbuchs zusätzlich rund 1950 so genannte Wortbelegungen (Kurznachweise) angefertigt wurden (allgemein und frei zugängliche Onlineversion www.deutsches-rechtswoerterbuch.de).
Wiederum dem Plan entsprechend wurde Mitte Mai die Doppellieferung 3/4 dieses Bandes vorgelegt. Sie umfasst von selchen bis Sittenrecht insgesamt 1134 Wortartikel gegenüber einem geschätzten Durchschnitt von rund 1666 Wortartikeln (9000 : 60) aller früher |
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Wejwoda, Marek, Sächsische Rechtspraxis und gelehrte Jurisprudenz. Studien zu den rechtspraktischen Teilen und zum Werk des Leipziger Juristen Dietrich von Bocksdorf (ca. 1410-1466) (= Monumenta Germaniae Historica. Studien und Texte 54). Hahn, Hannover 2012. XXIX, 318 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Der sächsische Landeshistoriker Enno Bünz regte eine Dissertation zu dem Leipziger Juristen Dietrich von Bocksdorf an, die Mark Wejwoda in außerordentlich gelungener Weise abschließen konnte. Ihr Umfang bedingte, dass die Arbeit in vier Teilbänden erscheinen musste, die bei verschiedenen Verlagen veröffentlicht wurden. Der bewusst kurz gehaltenen Einführung in Leben und Werk Bocksdorfs, ausführlich sind die Angaben in dem Teilband ‚Spätmittelalterliche Jurisprudenz …‘ enthalten, der 2012 in Leiden/Boston erschienen ist, folgt die Darstellung der rechtspraktischen Arbeiten Bocksdorfs als Advokat und Gutachter für Parteien und Richter (S. 6-76). Verschiedene seiner Arbeiten sind im ‚Zeitzer Kopialbuch‘ überliefert. Neben einer inhaltlichen Würdigung sucht Wejwoda auch durch Analysen des Textes und der Überlieferungsträger zu klären, inwieweit Bocksdorf als Verfasser der jeweiligen Texte zu bestimmen ist. Wenn auch neben klar Bocksdorf zuzuordnenden Stücken bei anderen Texten viele Hinweise zu Bocksdorf zu finden sind, ist Wejwoda zurückhaltend genug, diese Belege nicht für ausreichend zu halten. Hierbei kommen Wejwoda seine gründlichen kodikologischen Kenntnisse und Erfahrungen zugute. An dieser Stelle zeigt sich die Problematik der Verteilung der Arbeit auf vier Bände, denn die kodikologischen Aussagen werden auch durch Abbildungen in ‚Dietrich von Bocksdorf und seine Bücher‘ (2015) belegt. In diesem Teil finden sich Angaben zu den Schreibern, die für Bocksdorf tätig waren. Texte, die im Kopialbuch nicht in Bocksdorfs Handschrift stehen, können demnach trotzdem ihn als Verfasser (und einen anderen Schreiber) haben. Deutlich wird dies an Schrift |
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Motadel, David, Islam and Nazi Germany’s War. The Belknap Press of Harvard University Press, Cambrige/Massachusetts 2014. VI, 500 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Spätestens mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion und der Inbesitznahme riesiger, militärische Ressourcen bindender Räume war absehbar, dass sich mit zunehmender Fortdauer des Zweiten Weltkriegs die Kräfteverhältnisse mehr und mehr zu Ungunsten des Deutschen Reiches verschieben würden. Die Gewinnung von Verbündeten war somit für die deutsche Führung ein Gebot der Stunde. Da der Vormarsch der Wehrmacht auch zahlreiche Gebiete mit muslimischer Bevölkerung erfasste, entschloss man sich 1941/1942 dazu, die islamische Welt, die man als natürlichen Bundesgenossen im Kampf gegen das britische Empire, die Sowjetunion und das Judentum identifizierte, zu umwerben und für die eigenen Interessen zu instrumentalisieren. Welchen Umfang diese Bemühungen annahmen und welchen Erfolg sie zeitigten, erzählt der vorliegende Band über drei große inhaltliche Einheiten.
Deutsche Bestrebungen, den Islam den eigenen politischen Zwecken dienstbar zu machen, wurzeln im Imperialismus des ausgehenden 19. Jahrhunderts, in dem die Kolonialverwaltung in Togo, Kamerun und Deutsch-Ostafrika bereits die lokal bestehenden muslimischen Strukturen einband und damit der deutschen Herrschaft Legitimität verlieh. Zu Beginn und während des Ersten Weltkriegs forcierte die deutsche Politik die Ausrufung des Heiligen Krieges gegen die Entente, institutionalisierte eine eigene Nachrichtenstelle für den Orient, verbreitete über die deutschen diplomatischen Vertretungen in aller Welt panislamische Propaganda und konzentrierte muslimische Kriegsgefangene in zwei speziellen Lagern, um sie politisch zu indoktrinieren. Dort gewährte man ihnen die freie Ausübung ihrer Religion und errichtete im Lager Wünsdorf bei Berlin das erste muslimische Gebetshaus auf deutschem Boden nach dem Vorbild des Jerusalemer Felsendom |
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Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Zwölfter Band Sau – schwedisch, bearb. v. Deutsch, Andreas und Mitarbeitern. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2009-2013. VIII, 1600 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Zwölfter Band Sau – schwedisch, bearb. v. Deutsch, Andreas und Mitarbeitern. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2009-2013. VIII, 1600 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Recht hat sich im Laufe der Geschichte des Menschen zu einer bedeutsamen Einrichtung entwickelt. Dies hat beispielsweise dazu geführt, dass in der Gegenwart etwa jeder hundertste Einwohner Frankfurts am Main in der Rechtswissenschaft ausgebildet ist. Dementsprechend erlangen täglich durchschnittlich mehr als 10 rechtliche Begebenheiten in Deutschland allgemeinere Aufmerksamkeit.
Auf Grund einer vergleichbaren Einschätzung haben sich am Ende des 19. Jahrhunderts führende deutsche Rechtshistoriker für ein geschichtliches Rechtswörterbuch der deutschen Sprache ausgesprochen. 1896 wurde dementsprechend durch eine Kommission der preußischen Akademie der Wissenschaften mit den Mitgliedern Amira, Heinrich Brunner, Frensdorff, Gierke, Richard Schröder, Ernst Dümmler und Karl Weinhold das Deutsche Rechtswörterbuch in Angriff genommen. Angesichts der Stellung des Deutschen Reiches in der Welt und der langen Geschichte des deutschen Rechtes sollte es nicht auf das vielfältige Deutsche beschränkt sein, sondern vor allem auch das friesische Recht und das ältere angelsächsische Recht einbeziehen.
Seit 1914 konnte es von Heidelberg aus in das Licht der Öffentlichkeit treten. 1932 konnte der erste, von Aachenfahrt bis Bergkasten reichende Band mit 11224 Artikeln veröffentlicht werden. Dem folgten in 100 Jahren auf der Grundlage von bisher etwa 8400 ausgewerteten Quellen elf weitere Bände (Band 2 Bergkaue-entschulden 12314 Artikel 1932-1936, Band 3 entschuldigen – Geleitleute 9897 Artikel 1935-1938, Band 4 geleitlich – Handangelobung 7559 Artikel 1939-1951, Band 5 Handanlegen – Hufenweizen 9635 Artikel 1953-1960, Band 6 Hufenwirt – Kanzle |
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Schieffer, Rudolf, Die ältesten Judengemeinden in Deutschland (= Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste – Vorträge – Geisteswissenschaften 450). Schoeningh, Paderborn 2015. 34 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Juden sind ist Angehörigen der Religionsgemeinschaft Judentum, ursprünglich die Bewohner des Reiches des nach dem vierten Sohn Jakobs benannten Stammes (Gebiet um Jerusalem, Hebron, Beer Sheva). Die Frühgeschichte der Juden ist nicht eindeutig feststellbar. Bis zum 5./6. Jh. breiten sich die unter dem Einfluss der Rabbiner vielleicht sich zunehmend zum Lesen und zur religiösen Bildung verpflichtenden, 638 Jerusalem an die Araber verlierenden Juden, von denen aus der Antike etwa 15000 namentlich bekannt zu sein scheinen, unter Bewahrung ihrer besonderen Religion und ihres besonderen Rechtes sowie möglicherweise unter Nutzung ihrer besonderen Bildung in einzelne Gebiete Spaniens, des Frankenreichs und Italiens aus und verlegen sich dabei auf die Tätigkeit als Händler.
In der deutschen Geschichte haben die Juden einen besonderen, vor allem auch durch gefährdende Verfolgung gekennzeichneten Platz. Möglicherweise aus diesem Grunde hat die vorliegende schlanke Studie Rudolf Schieffers unmittelbar die Aufmerksamkeit eines interessierten Rezensenten gefunden. Deswegen genügt es vorweg, wenn der Herausgeber auf das Werk in wenigen Sätzen aufmerksam macht.
Ausgangspunkt des für die Geschichte der Juden dieselben Regeln der Quellenkritik wie für jeden anderen Bereich der Geschichtswissenschaft einfordernden Verfassers ist die in letzter Zeit gesteigerte Skepsis an einer weiten Verbreitung jüdischer Gemeinden im lateinischen Europa des Frühmittelalters. Dessenungeachtet kann er auf Juden in Aachen zur Zeit Karls des Großen und auf Juden in Köln im Jahre 321 unter Kaiser Konstantin hinweisen. Im Ergebnis spricht er auf dieser Grundlage Köln die früheste, wenn auch nicht im Sinne einer fortwährenden Dauer ä |
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 2/2015. Frühneuzeitliche Supplikationspraxis und monarchische Herrschaft in europäischer Perspektive, hg. v. Haug-Moritz, Gabriele/Ullmann, Sabine Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien 2015. 192 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 2/2015. Frühneuzeitliche Supplikationspraxis und monarchische Herrschaft in europäischer Perspektive, hg. v. Haug-Moritz, Gabriele/Ullmann, Sabine Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien 2015. 192 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Supplikation ist die Einreichung einer Bittschrift eines Hilfesuchenden bei einem Machthaber, von dem er sich eine Abhilfe verspricht. Sie ist grundsätzlich formlos möglich, verspricht aber auch keinen sicheren Erfolg. Sie ist in der römischen Spätantike als formfreie supplicatio ad principem bekannt, mit der man sich gegen Urteile eines Appellationsgerichts wenden kann.
Mit der Aufnahme des gelehrten Prozessrechts wird die Supplikation seit dem Spätmittelalter in dem Heiligen römischen Reich und auch darüber hinaus aufgegriffen. Mit damit zusammenhängenden Einzelfragen befasst sich der verdienstvolle Sammelband, der in den Beiträgen zur Rechtsgeschichte Österreichs für das Jahr 2015 die Seiten 177 bis 369 einnimmt. Er setzt sich aus insgesamt elf Einzelbeiträgen zusammen.
Dabei führen die in Graz und Eichstätt tätigen Herausgeberinnen sachkundig in die europäische Perspektive der frühneuzeitlichen Supplikationspraxis im Verhältnis zur monarchischen Herrschaft ein. Zehn Einzelstudien befassen sich etwa mit dem Reichshofrat unter Kaiser Rudolf II. und unter Kaiser Karl V., mit der Hofkanzlei Kaiser Maximilians I., mit dem frühneuzeitlichen Kaisertum, mit dem Supplikationswesen an dem Wiener Hof im 18. Jahrhundert, mit der Supplikation als kommunikativer Herrschaftstechnik in zusammengesetzten Monarchien, mit dem Supplikenwesen der Päpste (Gnadenmaschine Papsttum) und mit der Gnadengewalt in Frankreich. Dabei werden vielfältige weiterführende Einsichten gewonnen, die eine Aufschließung durch Register verdient hätten.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1/2015, hg. v. Olechowski, Thomas. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften. Wien 2015. 170 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Teilband ist kurz nach dem Ende des betroffenen Jahres erschienen. Er enthält außer der dem Geleitwort des Obmannes der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs und einem Tätigkeitsbericht der Kommission für das Jahr 2014 sieben leider nicht durch ein Register aufgeschlossene, nach den Verfassernamen alphabetisch geordnete Beiträge. Davon behandeln Jürgen Busch (Wien) und Nicoletta Bersier Ladavac (Genf) Kelsens Genfer Jahre.
Gertrude Enderle-Burcel und Alexandra Neubauer-Czettl befassen sich mit Spitzenbeamten im Justizministerium zwischen 1938 und 1955. Mathias Krempl untersucht die Reglementierung des Arbeitsplatzwechsels während der Zeit des Nationalsozialismus. Eva Ortlieb greift auf das 216. Jahrhundert zurück und betrachtet Reichshofrat und Reichstag als Empfänger von Supplikationen. Roland Pichler sucht fragend Hitler’s Furies in zwei Nachkriegsprozessen vor dem Volksgericht Wien.
Ilse Reiter-Zatloukal widmet sich der „Säuberung“ der österreichischen Ärzteschaft unter der nationalsozialistischen Herrschaft. Rainer Silbernagl bietet neue Erkenntnisse zu Normen zur freien richterlichen Beweiswürdigung, zu Amtsbetrieb und Ermessen in den großen Zivilprozessordnungen Österreichs und Bayerns im 19. Jahrhundert. Auf diese Weise werden der Öffentlichkeit erfreulicherweise vielfältige weitere Zeugnisse aktueller Rechtgeschichtsforschung in Österreich zur allgemeinen Verfügung gestellt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Ferro Pomà, Víctor, El dret públic català. Les institucions a Catalunya al decret de nova planta (= Collecció d’Estudis núm. 2). Societat Catalana d’Estudis Jurídics, Barcelona 2015. XIX, 687 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Katalonien (12. Jh.) im Nordosten Spaniens gelangt über Iberer und Punier seit dem Ende des 3. vorchristlichen Jahrhunderts allmählich an die Römer, seit 409 an die Alanen und 415 an die Goten (Katalanen) sowie um 800 an die Franken. 1137 fällt die dort entstehende Grafschaft Barcelona, deren Gewohnheitsrecht in dem seit etwa 1060 entstehenden Rechtsbuch Usatges de Barcelona (Usatici Barchinonae) überliefert wird, an Aragonien, behält aber Selbständigkeit. 1714 verliert K. die bestehenden Sonderrechte, erhält aber von 1932 bis 1939 und 1979 Autonomie und strebt darüberhinaus nach Selbständigkeit gegenüber Spanien.
Der Verfasser der vorliegenden, umfangreichen Monographie wurde in Barcelona 1930 geboren und starb in Viladordis 2007. Seine Familie musste bereits wenige Monate nach seiner Geburt wegen des Bürgerkriegs Spanien verlassen und ging ins Exil nach Uruguay. Nach der Rückkehr gelang dem Verfasser eine glänzende wissenschaftliche Laufbahn, die ihn 1992 auf den Lehrstuhl für Rechtsgeschichte der Universität Pompeu Fabra führte, von dem aus er zahlreiche gewichtige Werke zur Rechtsgeschichte Kataloniens veröffentlichte, die in der Bibliographie auf den Seiten Vff. vorgestellt werden.
Die vorliegende grundlegende Darstellung, gliedert sich nach einer sachkundigen Einführung in sieben Kapitel. Sie betreffen die allgemeinen Einrichtungen der Monarchie unter besonderer Berücksichtigung der Krone von Aragon, die königliche Herrschaft in Katalonien, die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Generalität, la cort general, la disputació del general, das Recht, die Person und die Gewalt sowie den Untergang der besonderen Institutionen Kataloniens. Eine Bibliographie und drei Register der behandelten Quellenstelle, der N |
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Haarmann, Harald, Auf den Spuren der Indoeuropäer. Von den neolithischen Steppennomaden bis zu den frühen Hochkulturen. Beck, München 2016. 368 S., 26 Kart., 24 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Seit mehr als 3000 Jahren werden, so legt der (Verlag für den) Verfasser auf dem rückwärtigen Einband, in der Titelei und im Begleitpapier dar, von Indien über Persien bis nach Europa indoeuropäische Sprachen gesprochen. Wo liegen die Ursprünge dieser Sprachfamilie? Wie und wann sind die unterschiedlichen Sprachzweige entstanden?
Dieser Tatbestand und die damit verbundenen Fragen bewegen seit mehr als 200 Jahren weltweit viele Sprachhistoriker. Der 1946 geborene, nach dem Studium der allgemeinen Sprachwissenschaft, verschiedener philologischer Einzeldisziplinen und der Vorgeschichte in Hamburg, Bonn, Coimbra und Bangor in Bonn 1970 promovierte, in Trier 1979 habilitierte, an verschiedenen deutschen und japanischen Universitäten lehrende und forschende, seit 2003 als Vizepräsident des Institute of Archaeomythology mit Hauptsitz in Sebastopol in Kalifornien sowie als Direktor des European Branch mit Sitz in Finnland tätige Verfasser hat sich seit seiner Dissertation über den lateinischen Lehnwortschatz im Kymrischen und seit seiner Schrift des Jahres 1979 über den lateinischen Einfluss in den Interferenzzonen am Rande der Romania in zahlreichen Werken mit diesen Fragen befasst. In einem Buchtitel erscheinen dabei die Indogermanen bzw. ihre Sprachen nicht nur in der Sache anscheinend bereits 1979.
Seitdem hat die Indoeuropäistik zahlreiche neue Erkenntnisse gewonnen. Der Verfasser hat sie in ihren vielfältigen interessanten Werken über frühe Sprachen und Schriften intensiv aufgenommen und verarbeitet. Dabei ist er im Ergebnis davon ausgegangen, dass zwei Drittel der Weltbevölkerung in der Gegenwart indoeuropäische Sprachen als Primärsprachen, Zweitsprachen, Verkehrssprachen, Bildungssprachen oder Staatssprachen sprechen, wobei das Spektru |
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Vormbaum, Moritz, Das Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (= Jus Poenale 6). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XIX, 738 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Karl Marx hat nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass das Recht von den Kapitalisten zur Verteidigung ihres Kapitals gegen die rechtlosen Proletarier geschaffen wurde. Deswegen lag es für ihn und seine sozialistischen Anhänger nahe, das Recht zurückzudrängen und nach Möglichkeit ganz entbehrlich werden zu lassen. Dies wurde während des 20. Jahrhunderts an unterschiedlichen Stellen der Welt tatsächlich versucht, weshalb für die Geschichte das Ergebnis dieser Versuche große Aufmerksamkeit verdient.
Die vorliegende Habilitationsschrift des 1979 geborenen, in Münster ausgebildeten, 2005 promovierten, seit 2008 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl Gerhard Werles an der Humboldt-Universität zu Berlin tätigen, in dem Wintersemester 2014/2015 habilitierten Verfassers beschäftigt sich an dem Beispiel der von 1949 bis 1990 bestehenden Deutschen Demokratischen Republik exemplarisch mit diesem wichtigen Gegenstand. Sie gliedert sich nach einer Einführung über Themenstellung, Forschungsstand, Methodologie, Quellen und Gang der Untersuchung in acht grundsätzlich chronologisch gereihte Kapitel. Sie betreffen die sowjetische Besatzungszone, den Weg von der Staatsgründung zum „Neuen Kurs“, vom „Neuen Kurs“ zum „Rechtspflegeerlass“ mit dem Strafgesetzbuch von 1968, mit den Reformen des Strafgesetzbuchs, mit der Zeit nach dem Mauerfall und mit der extrajustiziellen Kriminalitätsbekämpfung.
Zusammenfassend unterscheidet der Verfasser personell zwischen einer Ulbrichtphase (Prolog 1945 bis 1949, unvollendete Entwicklung 1949 bis 1953, Stagnation und Schwankungen 1953 bis 1957, Konsolidierung 1957 bis 1963, Abschluss der Entwicklung 1963 bis 1968) und einer Honeckerphase (Übergang 1968 bis 1974, unvollendete Verschärfung 1974 bis 1985, unvollständiger Abbau 1985 bis 1989) |
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Killermann, Stefan, Die Rota Romana. Wesen und Wirken des päpstlichen Gerichtshofes im Wandel der Zeit (= Adnotationes in Ius Canonicum 46). Lang, Frankfurt am Main 2009. XIX, 671 S., zahlr. Abb. und Tab. Besprochen von Sascha Weber. |
Ganzen Eintrag anzeigen Killermann, Stefan, Die Rota Romana. Wesen und Wirken des päpstlichen Gerichtshofes im Wandel der Zeit (= Adnotationes in Ius Canonicum 46). Lang, Frankfurt am Main 2009. XIX, 671 S., zahlr. Abb. und Tab. Besprochen von Sascha Weber.
Die Rota Romana, der wichtigste päpstliche Gerichtshof, wurde 1908 von Papst Pius X. wiedergegründet und ist heute durch die führende Rolle bei Ehesachen bekannt. Die letzten großen Gesamtdarstellungen zur Geschichte der Rota sind rund hundert Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem gegenwärtigen Forschungsstand. In den vergangenen Jahrzehnten wurden wichtige Erkenntnisse zu verschiedenen Aspekten und Abschnitten der Gerichtsgeschichte gewonnen. Dabei befasst sich die neuere Literatur zur Rota hauptsächlich mit Verfassungsfragen und Verfahrensfragen sowie den Ergebnissen ihrer Rechtsprechung. In der Forschung klaffte daher lange eine Lücke zum Wesen und Wirken der Rota in der Geschichte. Vor allem die Entwicklungen nach 1908 wurden in der Forschung kaum berücksichtigt.
Bei der hier vorliegenden Studie handelt sich um eine Weiterentwicklung und Aktualisierung der kirchenrechtlichen Dissertation des Verfassers aus dem Jahre 1995. Die Arbeit basiert auf einem gründlichen Studium von Literatur und Quellen und enthält zahlreiche Zitate aus bisher unveröffentlichten vatikanischen Quellen. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem 19. und 20. Jahrhundert. Vorangestellt sind aber drei Kapitel zur historischen Entwicklung der Rota von den Ursprüngen des päpstlichen Gerichtswesens im ersten Jahrhundert bis zum Niedergang der Rota in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Das letzte Kapitel, zur Revision der Gesetzesgrundlagen unter Papst Johannes Paul II., reicht mit dem Jahre 2005 bis nah an die Gegenwart heran.
Stefan Killermann ist Domkapitular und Offizial der Diözese Eichstätt und arbeitete dreizehn Jahre an der Rota und kennt das Gericht aus der Praxis. Es ist ein großer Vorteil für die Arbeit, dass Kille |
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Die Matrikel der Universität Berlin zwischen Reform und Revolution (1810-1850), hg. v. Bahl, Peter/Ribbe, Wolfgang. 3 Bände (= Einzelveröffentlichungen der historischen Kommission zu Berlin 86). De Gruyter, Berlin 2010. 1800 S. Besprochen von Sascha Weber. |
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Die vorliegende Quellenedition der historischen Kommission zu Berlin über die Matrikel der Berliner Universität geht auf Vorarbeiten seit 1990/1991 zurück und ist ein Beleg dafür, wie auch mit geringen finanziellen Mitteln in der Grundlagenforschung Beachtliches geleistet werden kann.
Matrikeleditionen, die naturgemäß wenig Lesefreude bieten, gelten als wichtiges Fundament der Universitätsgeschichte und haben eine zentrale Bedeutung für die Heimatforschung und Familienforschung. Zu vielen deutschen Universitäten liegen bereits seit Jahrzehnten solche Editionen vor. Zuletzt erschien eine ganze Reihe während der 1960er und 1970er Jahre, doch gab es die ersten schon im 19. Jahrhundert. Eine Besonderheit dabei bilden die drei preußischen Friedrich-Wilhelms-Universitäten, deren Matrikel bislang nicht ediert sind. Während eine Edition für Bonn noch aussteht, ist sie für Breslau nicht mehr möglich, weil die Breslauer Akten während des Zweiten Weltkriegs vollständig vernichtet wurden. Die Berliner Matrikel liegen nun endlich bis zum Jahr 1850 vor und geben ein beredtes Zeugnis des internationalen Beziehungsgeflechts an dieser Universität.
Das Werk teilt sich in drei Bände. Der erste Band umfasst die Einführung und die Matrikel der Jahre 1810 bis 1833. Daran anknüpfend folgen im zweiten die Matrikel von 1833 bis 1850. Der dritte Band enthält das vierhundertseitige Register, das sich nach sechs Kategorien gliedert: geographisch, außerdeutsche Herkunftsorte, besuchte Bildungsstätten, Studienfächer, Sachen und Personen.
In der knapp achtzigseitigen Einleitung werden die Editionsgrundsätze dargelegt und wird thematisch in den Bereich der Immatrikulationen und Exmatrikulationen in |
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Die Protokolle des bayerischen Ministerrats 1945-1954, hg. v. d. Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Morsey, Rudolf und von der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns durch Rumschöttel, Hermann. Das Kabinett Ehard II, 20. September 1947 bis 28. Dezember 1950, Band 3 1950 (5. 1. 1950-18. 12. 1950), bearb. v. Braun, Oliver. Oldenbourg, München 2009. LXXXVII, 781 S. Besprochen von Sascha Weber. |
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Als mustergültige Quellenedition zur bayerischen Landesgeschichte in der frühen Nachkriegszeit präsentiert sich diese von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften herausgegebene und von Oliver Braun bearbeitete Veröffentlichung.
Während man sich etwa in Baden-Württemberg zur Herausgabe einer Quellenreihe der baden-württembergischen Verfassungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts entschieden hat, verfolgt die bayerische Landesgeschichte hier den Ansatz die Protokolle des Ministerrats zu edieren. Der vorliegende Band ist der dritte Band zum zweiten Kabinett Ehard und widmet sich dem Zeitraum vom 5. Januar 1950 bis zum 18. Dezember 1950. Enthalten sind 45 edierte und nach den vorhergehenden Bänden fortlaufend als Nr. 93 bis 137 nummerierte Ministerratsprotokolle. Da die Regierungsbildung im ersten Band behandelt wurde, beschränkt sich die wissenschaftliche Einleitung auf die personellen und strukturellen Veränderungen, die sich zu den vorhergehenden beiden Bänden ergeben haben.
Das Kabinett Ehard II wurde 1947 nach dem Auseinanderbrechen der Koalitionsregierung mit SPD und WAV als erste alleinige CSU-Regierung unter Ministerpräsident Hans Ehard gebildet. Das im vorliegenden Band behandelte Jahr 1950 war in zweifacher Hinsicht besonders. Es handelt sich hier zum einen um das erste volle Regierungsjahr unter den neuen Bedingungen in Deutschland, nachdem sowohl das Grundgesetz als auch das Besatzungsstatut im Vorjahr in Kraft getreten waren. Zum anderen besie |
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Daniels, Mario, Geschichtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Institutionalisierungsprozesse und Entwicklung des Personenverbandes an der Universität Tübingen 1918-1964 (= Contubernium 71). Steiner, Stuttgart 2009. 393 S. Besprochen von Sascha Weber. |
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Mario Daniels Studie über die Entwicklung des Fachbereichs Geschichtswissenschaft an der Universität Tübingen ist ebendort am Sonderforschungsbereich 437 „Kriegserfahrungen. Krieg und Gesellschaft in der Neuzeit“ entstanden und wurde mit dem dortigen Promotionspreis ausgezeichnet. Es handelt sich hier um eine quellengesättigte Arbeit aus dem Universitätsarchiv und den Akten des Kultusministeriums.
Die fünf Hauptkapitel sind diachron angelegt. Im ersten Kapitel beschreibt der Verfasser diejenigen Faktoren, die für akademische Karrieren in einem sich permanent ändernden institutionellen und politischen Rahmen bestimmend sind. Im Zentrum dieses Kapitels steht eine biographische Fallstudie, die als exemplarisch für die Berufslaufbahn eines Tübinger Privatdozenten gelten kann. Die Rekonstruktion des institutionellen Ablaufs von Berufungsverfahren und insbesondere die Fragen, inwieweit in Berufungsverfahren politische Anforderungen formuliert oder sie staatlicherseits beeinflusst wurden, sind die Themen des zweiten Kapitels. Der Untersuchungszeitraum liegt hierbei schwerpunktmäßig auf der NS-Zeit und der Besatzungszeit. Das dritte Kapitel gibt einen Überblick über die Institutionalisierungsprozesse im gesamten Untersuchungszeitraum, vor allem im Hinblick auf erfolgreiche und misslungene Lehrstuhlgründungen. Beim vierten Kapitel handelt es sich um eine Fallstudie zum Fach Auslandskunde, das seine Bedeutung darin hat, dass es der Volksgeschichte, die außeruniversitär sehr einflussreich war, in Tübingen ein Dach bot. Auch das letzte Kapitel ist eine Fallstudie. Es zeichnet die langen Traditionslinien aus dem 19. Jahrhundert nach, die schließlich in den 1960er Jahren in die Einrichtung eines Lehrstuhls für Zeitgeschichte mündeten.
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Gafke, Matthias, Heydrichs „Ostmärker“ - Das österreichische Führungspersonal der Sicherheitspolizei und des SD 1939-1945 (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart Band 27). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015. 329 S., Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Um die Erinnerung an den eigenständigen Staat Österreich weitgehend zu tilgen, verschwand dessen Name nach dem sogenannten Anschluss an das Deutsche Reich 1938 weitgehend und wurde generell durch den Begriff der „Ostmark“, auf der Ebene der Länder durch Kompositionen mit dem Namen des Donaustroms (Oberdonau und Niederdonau statt Oberösterreich und Niederösterreich) ersetzt; nach 1942 war dann programmatisch überhaupt nur mehr von den Alpen- und Donau-Reichsgauen die Rede. Wenn der Verfasser des vorliegenden Bandes von „Heydrichs Ostmärkern“ spricht, bedient er sich dieses Begriffs in einer sehr großzügigen Weise. Für ihn fallen darunter nämlich nicht nur Personen, die auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich geboren wurden, sondern auch all jene, deren Wiege irgendwo auf dem Territorium der ehemaligen Doppelmonarchie Österreich-Ungarn stand. Somit werden beispielsweise bei ihm auch Sudetendeutsche, deren Geburtsort weder auf dem engeren österreichischen Staatsgebiet liegt und die dort auch niemals irgendwie tätig wurden, kurzerhand zu „Ostmärkern“ erklärt, obwohl der sudetendeutsche Raum historisch niemals als „Ostmark“ bezeichnet wurde. Warum Matthias Gafke von keinem seiner hochkarätigen wissenschaftlichen Betreuer (Klaus-Michael Mallmann und Wolfram Pyta) auf diesen Mangel hingewiesen und angehalten wurde, diesen kleinen, aber unpassenden Personenkreis aus seiner Betrachtung auszuschließen, bleibt ein Geheimnis.
Die quellengesättigte, korrekt dokumentierte (Fußnotenapparat, Quellen- und Literaturverzeichnis), aber nicht durch Register erschlossene Schrift fußt auf der Dresdener geschichtlichen Diplomarbeit des Verfassers a |
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Seggern, Harm von, Quellenkunde als Methode – Zum Aussagewert der Lübecker Niederstadtbücher des 15. Jahrhunderts (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte 72). Böhlau, Wien 2016. 328 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In Lübeck an der Trave, das in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts erstmals erwähnt und danach von Herzog Heinrich dem Löwen verlegt und bedeutend gefördert wird, wird um 1225 das Stadtrecht lateinisch und nach dem Aufstieg zur Reichsstadt um 1240 mittelniederdeutsch aufgezeichnet. Zu den in der Folge entstehenden wichtigen Rechtsquellen zählt insbesondere das Niederstadtbuch, das nach der Zählung des Verfassers vom frühen 14. Jahrhundert bis zum frühen 19. Jahrhundert in dem Findbuch des Stadtarchivs 348 Bände umfasst (Oberstadtbuch 74 Bände). Dabei stehen Urschriftbände neben Reinschriftbänden.
Mit der Urschrift 1478 corporis Christi – 1481 (274 Folia), der Reinschrift 1481-1488 (600 Folia) und der Reinschrift 1489-1495 (583 Folia), die insgesamt 7570 Rechtsgeschäfte enthalten (etwa 6 je Blatt), hat sich der in Trier 1999 mit einer Dissertation über „Herrschermedien im Spätmittelalter. Studien zur Informationsübermittlung im burgundischen Staat unter Karl dem Kühnen 1467-1477“ promovierte, als außerplanmäßiger Professor für mittlere und neuere Geschichte am Historischen Seminar in Kiel und wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem Forschungsprojekt Residenzstädte im Alten Reich (1300-1800) tätige Verfasser in dem ersten Teil seiner von Gerhard Fouquet betreuten an der Universität Kiel angenommenen Habilitationsschrift, der die Begründung des quellenkundlichen Vorgehens der Geschichtswissenschaft im Allgemeinen und die Quellenkunde des Lübecker Niederstadtbuchs des späten 15. Jahrhunderts im Besonderen zum Inhalt hat, beschäftigt. Gegliedert ist er nach einer Einleitung über Quellenkunde allgemein und über die Niederstadtbücher in fünf Sachabschnitte. Sie betreffen die gesellschaftlich-politische Verfasstheit |
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Schwabenspiegel-Forschung im Donaugebiet, hg. v. Balogh, Elemér (= Ius-Saxonico-Maideburgense in Oriente 4). De Gruyter, Berlin 2015. VII, 449 S., 6 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
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Im vorliegenden Sammelwerk sind die Erträge zweier Tagungen zum Schwabenspiegel (2008 und 2012) in Szeged/Ungarn zusammengefasst, welche der Lehrstuhl für Europäische Rechtsgeschichte veranstaltet hat. Obwohl die ersten sechs Beiträge bereits 2008 in Ungarn veröffentlicht worden sind, ist es eine begrüßenswerte Entscheidung des Herausgebers, die Beiträge, zumal sie von den Autoren redaktionell bearbeitet werden konnten, erneut zu drucken. Beide Tagungen gingen einher mit dem Vorhaben, den Sachsenspiegel und auch den Schwabenspiegel in die ungarische Sprache zu übertragen. Neid erregen kann die Tatsache, dass noch jetzt in der juristischen Universitätsausbildung in Ungarn die Geschichte des Rechts, und damit auch des mittelalterlichen Rechts, einen festen Platz hat. Die Vermittlung der Kenntnis des Sachsenspiegels und anderer Grundlagen ist dort aus dem Studium noch nicht wegreformiert worden.
Den Reigen der Beiträge beginnt G. Benyik mit ‚Einflüsse der Bibel auf den Schwabenspiegel‘ (S. 5-11). Leider folgt keine Suche nach Vorlagen, wie sie Guido Kisch in seiner Arbeit zum Sachsenspiegel (1941, 1960) detailreich erarbeitet hat. Soweit in diesem Beitrag zu Berthold von Regensburg Aussagen getroffen werden, erreichen sie nicht Ludwig Rockingers 1877 und 1906 publizierte Forschungsergebnisse. L. Blazovich (S. 13-24) zeigt auf, dass nur eine geringe Grundlage für die Textüberlieferung besteht, zwei Handschriften des Schwabenspiegels und drei Handschriften des Ofner Stadtrechts sind der Ausgangspunkt für weitreichende Überlegungen. Schon bei der Einbeziehung der Handschriften des Zipser Rechts ist zu beachten, dass sie deutlich jünger sind. Für die Zeit zwischen 1280 und 1400 stehen damit nur wenige Textzeugen zur Auswertung an. Aus den Beständen |
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Staatssicherheit. Ein Lesebuch zur DDR-Geheimpolizei. Begleitband für die Dauerausstellung „Staatssicherheit in der SED-Diktatur“, hg. v. Münkel, Daniela. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 2015. 204 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem Vorwort Roland Jahns beschreibt das Lesebuch in kurz gehaltenen, gut lesbar geschriebenen und dennoch wissenschaftlich fundierten Texten die Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeit des Staatssicherheitsdiensts (Stasi) der früheren Deutschen Demokratischen Republik bis zu ihren Ministern, durchleuchtet das Wirken eines Heeres inoffizieller Mitarbeiter (IM) und besucht die Wirkungsorte von der Zentrale in Berlin bis zu den Haftanstalten. Darüberhinaus werden Opposition und Widerstand, das Ende der Staatssicherheit als Folge des friedlichen Aufstands der Bevölkerung seit Oktober 1989 sowie die Sicherung und Öffnung der Akten für die Gesellschaft behandelt. Das Sammelwerk soll ein Angebot sein, sich schnell und zusammengefasst über die Herrschaftsmechanismen in der früheren Deutschen Demokratischen Republik zu unterrichten, die Unterdrückung von Menschenrechten nachzuvollziehen und die Demokratie durch Begreifen von Diktatur zu gestalten.
Insgesamt umfasst der schlanke Sammelband 20 Beiträge. Dabei beschreiben Helge Heidemeyer das am Ende mehr als 91000 hauptamtliche und etwa doppelt so viele inoffizielle Mitarbeiter zählende Ministerium für Staatssicherheit und sein Verhältnis zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Daniela Münkel die drei Leiter (Wilhelm Zaisser, Ernst Wollweber und den bis zu dem Ende 32 Jahre amtierenden Erich Mielke), Jens Gieseke die Bedeutung der Tschekisten, Bern Florath die inoffiziellen Mitarbeiter, Christian Halbrock das Areal in Berlin-Lichtenberg, Roger Engelmann/Georg Herbstritt und Walter Süß das Verhältnis zu den sozialistischen Bruderorganen des MfS, Ilko-Sascha Kowalczuk de |
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Das letzte Jahr der DDR. Von der Volkskammerwahl zur Wiedervereinigung, hg. v. Apelt, Andreas H./Grünbaum, Robert. Metropol, Berlin 2015. 145 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
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Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik nimmt in der Geschichte des Parlamentarismus einen der Sonderplätze ein. Nur für gut fünf Monate, vom 5. April bis zum 2. Oktober 1990, war die Volkskammer ein wirkliches Parlament mit gewählten Volksvertretern. Und es war ein Parlament, dass sich und seinen Staat selbst abgeschafft hat, um die Wiedervereinigung mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zu vollziehen. Deswegen hat die Volkskammer der DDR, die über 40 Jahre lang ein Schattendasein führen musste, trotz ihrer kurzen Wirkungsdauer historische Bedeutung erlangt. Dem letzten Jahr der Volkskammer, von der Demokratiebewegung seit dem Herbst 1989 bis zur letzten Sitzung der Volkskammer am 2. Oktober 1990, ist daher der hier vorzustellende zeitgeschichtliche Band gewidmet, der teils Vorträge, teils Redebeiträge in den Diskussionsrunden zusammenfasst. Es liegt von vorneherein nicht in der Absicht der Herausgeber, die Volkskammer und den Weg zur Wiedervereinigung systematisch darzustellen, vielmehr sollen die Ereignisse bewusst aus unterschiedlicher Perspektive und vor allem aus der Sicht der unmittelbar beteiligten Volkskammerabgeordneten beleuchtet werden.
Als erste Zeitzeugin kommt Sabine Bergmann-Pohl, einstige Präsidentin der Volkskammer vom April bis zum Oktober 1990, zu Wort (S. 9-15). Sie ruft die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Abgeordneten der Volkskammer ins Gedächtnis zurück, etwa das Fehlen technischer Hilfsmittel, und gibt einen hilfreichen Überblick über die auch im Rückblick bemerkenswert intensive Arbeit der Volkskammer. So erinnert Frau Bergmann-Pohl an das verfassungsändernde Gesetz vom 17. Juni 1990, durch das die DDR sich als „freiheitlichen, demokratischen, föderativen, sozialen und ökologisch orientierten Rechtsstaat“ bez |
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Geschichte der Stadt Leipzig, hg. v. Bünz, Enno. Band 1 Von den Anfängen bis zur Reformation, unter Mitwirkung von John, Uwe hg. v. Bünz, Enno. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2015. 1055 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geschichte der Stadt Leipzig, hg. v. Bünz, Enno. Band 1 Von den Anfängen bis zur Reformation, unter Mitwirkung von John, Uwe hg. v. Bünz, Enno. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2015. 1055 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Leipzig an der Pleiße gehört aus vielen Gründen zu den bekanntesten deutschen Städten. 2015 konnte es stolz seinen tausendsten Geburtstag feiern, nachdem es 1015 erstmals als urbs Libzi aus dem Dunkel der schriftlosen Geschichte in das hellere Licht der Überlieferung getreten war. Dies hat im Auftrage der Stadt der Herausgeber, Inhaber des Lehrstuhls für sächsische Landesgeschichte an der Universität Leipzig und Direktor des Instituts für sächsische Geschichte und Volkskunde in Dresden, zum Anlass für eine gewichtige grundlegende neue Gesamtdarstellung des geschichtlichen Leipzigs genommen, deren erster Band von den Anfängen bis zur Reformation reicht.
Zu Beginn schildert der Herausgeber nach einem Geleitwort des Oberbürgermeisters und einem eigenen Vorwort einleitend den langen Weg zur großen, vom Stadtrat am 17. Juni 2009 beschlossenen Stadtgeschichte im Rahmen einer namentlich vorgestellten zehnköpfigen Projektgruppe vorzüglicher Sachkenner. Danach gliedert sich der opulent ausgestattete Band in insgesamt fünf überwiegend chronologisch gereihte Abschnitte. Sie betreffen vor allem die Vorgeschichte und Frühgeschichte, das Entstehen und Werden der Stadt Leipzig zwischen dem 10. und 13. Jahrhundert, Leipzig in den beiden anschließenden spätmittelalterlichen Jahrhunderten und Leipzig in der Reformationszeit (bis 1539).
Im ersten Abschnitt werden dabei die naturräumlichen Grundlagen der Landschaft und des Klimas behandelt, wird die vorgeschichtliche Besiedlung untersucht, werden Archäologie und Ortsnamen der Slawen im Leipziger Raum dargestellt und wird der Name in seiner Herkunft und Entwicklung verfolgt. Im zweiten Teil werden die herrschaftlichen Strukturen, die kirchorganisatorischen Zuordnungen, die Bur |
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Die DDR im Blick der Stasi 1981. Die geheimen Berichte an die SED-Führung, bearb. v. Braun, Matthias/Florath, Bernd. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 320 S. Tab., CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Am Beginn der Erstattung geheimer Berichte der Staatssicherheitsbehörde der früheren Deutschen Demokratischen Republik an die Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands standen nach dem Vorwort der Gesamtherausgeberin Daniela Münkel der unterdrückte Aufstand der Bevölkerung vom 17. Juni 1953 und die daraus gezogenen Folgerungen der Parteiführung (und Staatsführung). Zwecks Sicherung rechtzeitiger Unterrichtung der Parteiführung über „sicherheitsrelevante“ Entwicklungen richtete Ernst Wollweber im August 1953 ein hierarchisch von unten (Kreis) nach oben (Zentrale) gerichtetes Informationssystem ein. Anfangs wurde täglich produziert, doch ergaben sich im Laufe der Zeit zahlreiche Veränderungen.
Dabei wurde 1981 der für das Berichtswesen des Ministeriums für Staatssicherheit zuständige Bereich der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppeumstrukturiert und eine neue Arbeitsgruppe geschaffen, die sich vor allem auch mit den Aktivitäten der erstarkenden politischen Opposition befasste. Dementsprechend erscheinen viele Berichte über unabhängige Friedensaktivisten und Schriftsteller sowie über Kirchen. In dieser Form blieb die Struktur bis zu ihrer Auflösung am Ende des Jahres 1989 von Bestand.
Der bereits veröffentlichten verschiedenen früheren Bänden folgende, das Jahr 1981 betreffende vorliegende Band der wichtigen Dokumentation behandelt in seiner Einleitung den zeitgeschichtlichen Hintergrund, zentrale Themenfelder der Berichterstattung, die Rezeption, Struktur und Entwicklung der Zentralen Auswertungs und Informationsgruppe, Berichtsarten, Druckauswahl und Schlussbetrachtungen. Nach acht Faksimiles folgen die Abdrucke der ausgewählten Dokumente (vom 8. Januar 1981 bis 4. Januar 1982), die durch eine Ge |
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Rick, Sebastian, Die Entwicklung der SED-Diktatur auf dem Lande. Die Landkreise Liebenwerda und Schweinitz in der sowjetischen Besatzungszone 1945-1949 (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts 58). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016. 586 S., 14 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Als am 8. Mai 1945 der zweite Weltkrieg in Europa endete, hatten die alliierten Siegermächte eigene Vorstellungen von der Zukunft des Deutschen Reiches und teilten dieses unter Abtrennung Österreichs als erstes in vier Besatzungszonen und einen Sonderstatus für Berlin auf. Die Sowjetunion strebte eine weitgehende Durchsetzung der von ihr verwirklichten sozialistischen Gestaltungen an, die im Ergebnis in der Deutschen Demokratischen Republik mündete. Dabei scheint nach allgemeinen Wahrscheinlichkeiten eine Durchdringung an der Spitze und in der Mitte vielfach einfacher und leichter als in der Breite und Tiefe.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich der in der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz tätige Verfasser in der vorliegenden gewichtigen Untersuchung. Ihr ging seine 2009 begonnene, von Klaus-Dietmar Henke betreute, von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte und 2013 an der Technischen Universität Dresden angenommene geschichtswissenschaftliche Dissertation über die Landkreise Liebenwerda und Schweinitz in der sowjetischen Besatzungszone 1945-1949 voraus. Ihr gelangen auf Grund vielfältiger Quellen zahlreiche neue Einsichten.
Gegliedert ist das überzeugende Werk in insgesamt 13 Abschnitte, Nach einer Einleitung über Forschungsstand und Quellenlage werden dabei das Untersuchungsgebiet der beiden Landkreise, das Kriegsende 1945, der Verwaltungsaufbau nach dem Einmarsch der Roten Armee, der Neuaufbau der Parteien (KPD, SPD, die bürgerlichen Parteien), die Arbeit der sowjetischen Geheimdienste, die Vereinigung der KPD und der SPD, die Bodenreform, die Umgestaltung der Wirtschaftsordnung im Übrigen, die Kommu |
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Klüßendorf, Niklot, Das Notgeld der Stadt Melsungen seit 1917. „Behelf“ und „Ware“ als zwei Seiten der Medaille (= Schriften des hessischen Staatarchivs Marburg 31). Hessisches Staatsarchiv Marburg, Marburg 2016. 94 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das vor rund 2700 in Form von Münzen erscheinende Geld hat sich im Laufe seiner Geschichte als ein außerordentlich hilfreiches Mittel zur Erleichterung des Güterverkehrs erwiesen. Zwar haben sich seine Erscheinungsformen vielfach gewandelt und ist das Bargeld in der Form des Münzgelds wie des Papiergelds gerade in der Gegenwart einigermaßen überraschend in die Diskussion geraten, weil dem Menschen kaum etwas mehr gefällt als die Macht über seine Mitmenschen. Gleichwohl verdient gerade auch bei der Unsicherheit über die Zukunft die Vergangenheit grundsätzliche Beachtung.
Ihr hat sich der in Hamburg 1944 geborene, nach dem Studium der Geschichte, Anglistik, historischen Hilfswissenschaften und Volksunde als Archivar tätige, 1973 in mittelalterlicher Geschichte promovierte und 1986 während einer Tätigkeit in dem hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde in Marburg für das Fach Numismatik und Geldgeschichte habilitierte Verfasser seit langem gewidmet. Dabei hat er stets Landesgeschichte und Numismatik erfolgreich verknüpft. Dementsprechend beschäftigt sich die vorliegende Studie an sich mit einer lokalen Erscheinung, doch gelingen dem Verfasser interessante allgemeinere Ausblicke.
Gegliedert ist die schlanke Neuerscheinung in zehn Abschnitte. Sie betreffen den Sinn regionaler Geldgeschichte oder gar der Mikrogeschichte, die Notgeldzeit vom ersten Weltkrieg bis zu dem Ende der auch den Schuldenabbau erleichternden Inflation, die Kleingeldersatzmarken von 1917 bis 1930, die Stadtkassenscheine von 1918 als Großgeld, die geplante Ausgabe von Papierkleingeld im Jahre 1921, die auswärtige Verbreitung, die Wirkung der Nachfrage, die Interessenten, die Wirkung der Hochinflation und das |
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Landau, Peter, Deutsche Rechtsgeschichte im Kontext Europas - 40 Aufsätze aus vier Jahrzehnten, versehen mit Addenda, Register und einer Gesamtbibliographie des Autors (Stand: Oktober 2015). Bachmann, Badenweiler 2016. 1050 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 06 (2016) 00. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Landau, Peter, Deutsche Rechtsgeschichte im Kontext Europas - 40 Aufsätze aus vier Jahrzehnten, versehen mit Addenda, Register und einer Gesamtbibliographie des Autors (Stand Oktober 2015). Bachmann, Badenweiler 2016. 1050 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Peter Landau wurde in Berlin am 26. Februar 1935 geboren und begann das Studium der Rechtswissenschaft, der Philosophie und der Geschichtswissenschaft im Alter von 18 Jahren an der Freien Universität Berlin 1953, von wo aus er 1954 nach Freiburg im Breisgau und 1955 nach Bonn wechselte. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung 1960 wurde er Assistent Hermann Conrads, bei dem er 1964 mit der Dissertation über den kanonischen Infamiebegriff promoviert wurde. Im Anschluss hieran absolvierter er ein Graduate Studium an der Yale University in New Haven/Conn. in den Vereinigten Staaten von Amerika, das ihn in enge Berührung mit Stephan Kuttner brachte.
Seinem Wirken als Lecturer für mittelalterliches kanonisches Recht an der Yale University folgte bereits 1968 die Habilitation an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät in Bonn unter Hermann Conrad mit der Schrift Ius patronatus. Umgehend wurde er als ordentlicher Professor an die junge juristische Fakultät nach Regensburg berufen, wo er auch als Prorektor und als Dekan wirkte. Eine einem Forschungsaufenthalt in Berkeley an der University of California folgende ehrenvolle Berufung als Nachfolger Helmut Coings nach Frankfurt am Main lehnte er 1983 ab.
Nach einer Lehrtätigkeit als Visiting Professor an der University of Chicago und dem Erwerb der Mitgliedschaft in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und in der Zentralredaktion der Monumenta Germaniae Historica lehnte er auch einen ehrenvollen Ruf nach Berkeley ab. Dagegen wechselte er 1987 an die Universität München. An ihr verblieb er trotz weiterer Rufe und Ehrenpromotionen bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2003.
Bereits 2000 wurde ihm in Würdigung sein |
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Helm, Sarah, Ohne Haar und ohne Namen – Im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück, aus dem Englischen von Richter, Martin/Zettel, Annabel/Sailer, Michael. Theiss, Darmstadt 2016. XIX, 802 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Helm, Sarah, Ohne Haar und ohne Namen – Im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück, aus dem Englischen von Richter, Martin/Zettel, Annabel/Sailer, Michael. Theiss, Darmstadt 2016. XIX, 802 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach ausländischen campos reconcentrados lässt die nationalsozialistische Regierung des Deutschen Reiches unter Adolf Hitler seit 1933 rund 60 Konzentrationslager errichten, in denen 1934 etwa 45000 und 1938 etwa 60000 Menschen untergebracht sind. Sie werden in der Folge zu zahlreichen regierungsgestützten planmäßigen Vernichtungslagern aller missliebigen Fremdvölkischen gemacht, in die seit Oktober 1939 alle ein staatsabträgliches Verhalten zeigenden Juden eingewiesen und überwiegend durch Arbeit und Mord vernichtet werden.
Über das einzige, im Mai 1939 eröffnete, und während seines sechsjährigen Bestehens etwa 130000 Frauen (schätzungsweise 8000 Französinnen, 1000 Niederländerinnen, 20000 Sowjetrussinnen, 36000 Polinnen, 20 Britinnen) aufnehmende Frauenkonzentrationslager in Ravensbrück nördlich Berlins unterrichtet umfassend das 2015 in Großbritannien erschienene Werk der Verfasserin. Sie nahm, wie das Vorwort Baerbel Schindler-Saefkows ausführt, Jahrzehnte nach dem Kriegsende Kontakt zu dem Internationalen Ravensbrück-Komitee auf und machte sich nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs auf den Weg, um mit Überlebenden zu sprechen und im Februar 2006 erstmals Ravensbrück zu besuchen, das auf dem Umschlag durch drei flatternde schwarze Vögel auf Stacheldraht veranschaulicht wird. Aus über die ganze Welt verstreuten Einzelschicksalen formte sie in mühsamer aufwendiger Suche in der Folge eine kollektive Biographie, die in sechs Teile gegliedert ist.
In 41 Kapiteln schildert die Verfasserin dabei Grauen, Schrecken und Erniedrigung, durchmischt nur wenig von Mut, Freude, Hoffnung und Mitmenschlichkeit. Im Epilog zeigt sie, dass zwar einige der Täter nach Prozessen hingerichtet wurden, von den etwa 3500 Aufsehe |
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Von Sachsen-Anhalt in die Welt. Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle, hg. v. Lück, Heiner (= Signa iuris 14). Junkermann, Halle an der Saale 2015. 259 S., 3 farb. Abb., 21 andere Abb., 1 Kart. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Von Sachsen-Anhalt in die Welt. Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle, hg. v. Lück, Heiner (= Signa iuris 14). Junkermann, Halle an der Saale 2015. 259 S., 3 farb. Abb., 21 andere Abb., 1 Kart. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Der Titel des vorliegenden Sammelbandes verweist auf das Bundesland, das durch einen namhaften Druckkostenzuschuß zum Erscheinen des Bandes beigetragen hat. Zu Zeiten Eikes von Repgow lag seine Heimat im Lande der Askanier, für das sich später die Bezeichnung Anhalt durchsetzte. Als 2012 das 800. Jubiläum Anhalts gefeiert wurde, nahm man das Todesjahr Bernhards von Anhalt oder das Jahr des Regierungsantritts Heinrichs I. zum Anlass für die Jubiläums-Feier. In den Rahmen dieser Jubiläums-Feier wurde im Oktober 2012 in Köthen eine Tagung mit dem Rahmenthema ‚Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle‘ veranstaltet. Neun Vorträge dieser Tagung sind in dem Band wiedergegeben. Die Referenten aus Japan, Tschechien, Polen, Litauen, Belgien, Russland, Ukraine, Spanien und Rumänien konnten ihre Beiträge fertig stellen, Beiträge aus Ungarn, Weißrussland und Estland werden wohl an anderer Stelle veröffentlicht. Ziel der Tagung und damit des Bandes soll es nach den Worten des verdienten Sachsenspiegelspiegelforschers Heiner Lück sein, einen kleinen Ausschnitt aus der ‚weiträumigen Wirkungsgeschichte des wichtigsten deutschen Rechtsbuchs und des berühmten Stadtrechts von Magdeburg‘ zu liefern. D. Sato (S. 9-22) gibt einen interessanten Überblick über die Forschung in Japan zum Sachsenspiegel. Als sich Japan im 19. Jahrhundert im Verlaufe der Mejii Restauration zur Einführung eines Rechtssystems nach europäischem Vorbild entschloss, lernten japanische Professoren den Sachsenspiegel und seine Bedeutung für das deutsche Zivilrecht kennen. Hieraus ergab sich in den folgenden Jahrzehnten bis zur Gegenwart ein andauerndes Interesse am Sachsenspiegel. Die daraus erwachsene Literatur, bis hin zu Übersetzungen des Sachsenspieg |
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Rasche, Georg, Richter, Sachverständige, Handelskammern. Preußische Justizverwaltung und kaufmännische Interessen zwischen 1879 und 1907 (= Rechtshistorische Reihe 459). Lang, Frankfurt am Main 2015. 273 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rasche, Georg, Richter, Sachverständige, Handelskammern. Preußische Justizverwaltung und kaufmännische Interessen zwischen 1879 und 1907 (= Rechtshistorische Reihe 459). Lang, Frankfurt am Main 2015. 273 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Leben des Menschen ist seit seiner Entstehung im Laufe der Entwicklung immer komplexer geworden, so dass seit langem nicht mehr jeder alles verstehen und bestmöglich beantworten kann. Dies gilt seit längerer Zeit auch für den Richter, der zwar das Recht möglichst gut kennen soll, aber nicht mehr alle außerrechtlichen Lebensbereiche sicher überschauen kann. Deswegen sind ihm zur Entscheidungshilfe Sachverständige zur Verfügung gestellt, die kraft ihrer Sachkunde letztlich vielfach den Inhalt der Entscheidung bestimmen können, so dass ihre Bestellung auch eine Kompetenzfrage ist.
Mit dieser Thematik beschäftigt sich die von Rainer Schröder vorgeschlagene Berliner Dissertation des in Münster und Nimwegen ausgebildeten, am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main und am rechtshistorischen Institut sowie an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl der Universität Münster tätigen, zuletzt als Syndikus in München wirkenden Verfassers. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über Gegenstand, Gang der Darstellung, zeitliche Eingrenzung, räumliche Eingrenzung auf Preußen und Berlin, sachliche Eingrenzung (auf Zivilsachen) und Quellen in sieben Kapitel. Sie betreffen Vorüberlegungen, Rechtsdogmatik, Interessen des handles, die Kompetenzfrage in Stettin 1866/1867 und in Berlin 1879-1882, die Entwicklungen zwischen 1882 und 1897 und die Kompetenzfrage in Preußen 1898-1907.
Im Ergebnis kann der Verfasser auf Grund von schätzungsweise 100 Literaturtiteln und weiteren Akten ansprechend zeigen, dass sich Justizminister und Handelsminister auf Grund sorgfältig vorbereiteter Abstimmung abschließend über die Kompetenzverteilung eingten und sie in Allgemeinverfügungen |
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Preuß, Hugo, Gesammelte Schriften. Band 3 Das Verfassungswerk von Weimar, hg. und eingel. und erl. v. Lehnert, Detlef/Müller, Christoph/Schefold, Dian. Mohr (Siebeck), Tübingen 2015. XIV, 751 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Preuß, Hugo, Gesammelte Schriften. Band 3 Das Verfassungswerk von Weimar, hg. und eingel. und erl. v. Lehnert, Detlef/Müller, Christoph/Schefold, Dian. Mohr (Siebeck), Tübingen 2015. XIV, 751 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Berlin 1860 geborene und 1925 verstorbene wohlhabende Kaufmannssohn Hugo Preuß wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Heidelberg Privatgelehrter und Politiker sowie mit 46 Jahren Professor an der Handelshochschule in Berlin. 1918 berief ihn Friedrich Ebert als die Geschäfte des Reichskanzlers ausführender Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zum Innenminister des zur Republik gewordenen Deutschen Reiches und beauftragte ihn mit einem Entwurf einer Verfassung. Im Landtag Preußens vertrat der damit in das Licht der Öffentlichkeit gerückte, bedeutende Jurist die DDP.
Nach dem vorangestellten Geleitwort des Präsidenten des Deutschen Bundestags des Sommers 2005 wirkt die Hugo-Preuß-Gesellschaft mit der Herausgabe der gesammelten Schriften einem Erinnerungsverlust entgegen, der das umfangreiche und gehaltvolle Werk des Juristen, Rechtshistorikers und Politikers Preuß für allzu lange Zeit weitgehend vergessen ließ. Der die verdienstvolle fünfbändige Edition von Hugo Preuß‘ Schriften abschließende, Hugo Preuß nach den Worten des Präsidenten des Deutschen Bundestags des Sommers 2015 seinen gebührenden Platz in der geistesgeschichtlichen und ereignisgeschichtlichen Entwicklung der deutschen Demokratie ermöglichende Band erweckte bei seinem Erscheinen umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Daher genügen an dieser Stelle vorweg wenige Hinweise des Herausgebers auf den Band.
Nach den Herausgebern hat es seine innere Richtigkeit, wenn der vorliegende Band, anders als geplant, zuletzt veröffentlicht wird, weil sich Entstehung und Scheitern der Weimarer Reichsverfassung besser verstehen lassen, wenn zuvor die anderen Bereiche der Lebensarbeit Hugo Preuß‘ unt |
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Lindemann, Uwe, Das Warenhaus. Schauplatz der Moderne. Böhlau, Wien 2015. 377 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lindemann, Uwe, Das Warenhaus. Schauplatz der Moderne. Böhlau, Wien 2015. 377 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die vielfältigen zwischenmenschlichen Interessen haben seit langem die ursprüngliche Eigenversorgung des Einzelnen oder seiner ihn umgebenden Gruppe weitgehend durch den Güteraustausch ersetzt. Im Zuge dieser Entwicklung ist anscheinend in angelsächsischen Ländern in dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in einfacher Form der in Abteilungen gegliederte Großladen entstanden. Von Paris aus kam seit der Mitte des 19. Jahrhunderts das zentral geführte, in Abteilungen gegliederte Großwarenhaus mit einiger Verspätung auch in den deutschsprachigen Raum.
Mit ihm beschäftigt sich das vorliegende, in zehn Jahren von der ersten Idee bis zur Veröffentlichung gebrachte, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unter Freistellung geförderte Werk des im Jahre 1998 in Bochum mit einer Dissertation über die Wüste – Terra incognita, Erlebnis, Symbol – eine Genealogie der abendländischen Wüstenvorstellungen in der Literatur von der Antike bis zur Gegenwart promovierten, an dem Lehrstuhl für allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft der Universität Bochum tätigen Verfassers. Es gliedert sich in einer Einleitung und zwei Sachteilen über Figuren der Transgression und Figuren der Limitation in insgesamt 12 Kapitel und einen Schluss. Im Einzelnen geht es dabei um die Ordnung der „Dinge“ um 1900, interdiskursiven Raum und kollektives Imaginäres, Metapher für Gesellschaft, konsumistische Praxis, Pathologie(n) der Moderne, Ökonomie und Weiblichkeit, Warenhauspolitik, Konsumexpertinnen und Kaufkraftdilettanten, Warenhauskultur, Verlusterzählungen, Familienökonomie und Globalisierung sowie Gegenwelten.
Im Ergebnis zeigt die vielfältige, zahlreiche unterschiedliche Aspekte ansprechende, vornehmlich kulturgeschichtliche und eines Sachregisters entbehrende Studie über einen integralen Schauplatz der Moderne nach Ansicht des Ve |
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Kocka, Jürgen unter Mitarbeit von Schmidt, Jürgen, Arbeiterleben und Arbeiterkultur. Die Entstehung einer sozialen Klasse (= Geschichte der Arbeiter und der Arbeiterbewegung in Deutschland seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, hg. v. Ritter, Gerhard A., Band 3). Dietz, Bonn 2015. 509 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Arbeit als auf die Schaffung von Werten gerichtete körperliche oder geistige Tätigkeit des Menschen hat es wohl seit seiner Entstehung in irgendeiner Form gegeben. Von daher ist es vielleicht auch nicht besonders überraschend, dass die Ableitung Arbeiter schon in der Mitte des 13. Jahrhunderts in der deutschen Sprache bezeugt ist. Die Entstehung einer sozialen Klasse von Arbeitern lässt sich demgegenüber erst deutlich später feststellen.
Mit ihr hat sich der in Haindorf in dem Landkreis Friedland geborene, ab 1960 in Marburg, Wien, Berlin und Chapel Hill in Geschichte, Politikwissenschaft, Soziologie und Philosophie ausgebildete, 1968 in Berlin mit einer Dissertation über Unternehmensverwaltung und Angestelltengesellschaft am Beispiel Siemens 1847-1914 promovierte, 1972 habilitierte und 1973 nach Bielefeld sowie 1988 nach Berlin berufene Verfasser, der mit Hans-Ulrich Wehler die so genannte Bielefelder Schule als historische Sozialwissenschaft gründete, seit vielen Jahren beschäftigt. Bereits 1990 veröffentlichte er dementsprechend als Bände 1 und 2 einer Geschichte der Arbeiter und der Arbeiterbewegung in Deutschland seit dem Ende des 18. Jahrhunderts zwei grundlegendes Werke über Unterschichten um 1800 und über Arbeitsverhältnisse und Arbeiterexistenzen. Dem schließt sich nach langen Jahren das gewichtige vorliegende Werk an.
Nach einer ausführlichen Einleitung gliedert es sich in insgesamt sechs, während der letzten zwei Jahrzehnte entstandene Kapitel. Sie betreffen Arbeit, Armut und den Beginn ihrer Überwindung, Lebensläufe und Arbeiterfamilien, die Muster der Mobilität, die Arbeiterkultur von der Kindheit über Schule, Kirche und Freizeit bis zu Arbeit und Sprache zwischen Volkskultur, Berufskulturen und bürgerlichem Einfluss sowie den Arbeiter in G |
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Schönberger, Christoph, Der „German Approach“ – Die deutsche Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich (= Fundamenta Juris Publici 4). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. VII, 121 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Das Staatsrecht entwickelt sich auf der Grundlage der älteren Reichspublizistik aus dem öffentlichen Recht mit dem Konstitutionalismus und der Trennung von Staat und Gesellschaft im Laufe des 19. Jahrhunderts. Die Grundlage bildet dabei das romantische Projekt einer deutschen Rechtswissenschaft. Zielsetzung ist vor allem die Verwissenschaftlichung.
In diesem Rahmen konstituierte sich 2011 ein Gesprächskreis Grundlagen des öffentlichen Rechtes als Sektion der Tagung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer. Im Jahresrhythmus sollen seitdem Bände einen in der Sektionssitzung gehaltenen Vortrag und zwei dazu geäußerte Kommentare veröffentlichen. Der vorliegende schmale Band gibt das Ergebnis der Tagung in Düsseldorf im Oktober 2014 wieder, in welcher sich der 1966 geborene, in Konstanz tätige Öffentlichrechtler und Verfassungshistoriker Christoph Schönberger mit der deutschen Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich befasste.
Gegliedert ist die eindringliche Abhandlung in sieben Abschnitte. Sie betreffen nach dem romantischen Projekt der deutschen Rechtswissenschaft den Vergleich (mit Frankreich) als Erkenntnismittel, den fehlenden bzw. ungefestigten Nationalstaat als Entfaltungsraum eines German Approach, die Zeit nach dem Schiffbruch im Nationalsozialismus, das Ende der konzeptionellen Entwurfstradition, das Unbehagen seit der Herstellung deutscher Einheit und die fortbestehende Bedeutung von Rechtsdogmatik im deutschen Rahmen unter Wiederentdeckung der konzeptionellen Entwurfstradition auf der Grundlage der Überzeugung als Geltungsquelle von Recht. Atsushi Takada (Osaka) sieht dementsprechend in dem Interesse sehr vieler japanischer Wissenschaftler für die deutsche Staatsrechtslehre ein sicheres Zeichen ihres uni |
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Hansack, Robert, Unrechtsstaat DDR. Zur Genesis des Terminus politicus Unrechtsstaat nach der Transformation 1989. Versuch einer historischen Bestandsaufnahme (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 3 Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Band 1096). Lang, Frankfurt am Main 2015. 154 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hansack, Robert, Unrechtsstaat DDR. Zur Genesis des Terminus politicus Unrechtsstaat nach der Transformation 1989. Versuch einer historischen Bestandsaufnahme (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 3 Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Band 1096). Lang, Frankfurt am Main 2015. 154 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Unrecht gibt es, seitdem die Menschen das Recht zu unbekannter Zeit das Recht erfunden haben. Gegen Ende der frühen Neuzeit haben sie das Recht so eng mit dem Staat verbunden, dass der Rechtsstaat als ein modernes, erstrebenswertes Ziel angesehen werden konnte. Demgegenüber kann der mit dem Unrecht verknüpfte Staat nur von allen aufgeklärten Bürgern sowohl grundsätzlich wie auch in seinen einzelnen Ausprägungen entschieden abgelehnt und bekämpft werden.
Mit dem besonderen Unrechtsstaat DDR beschäftigt sich die vorliegende, von dem außerplanmäßigen Potsdamer Professor Mario Keßler wohlwollend begleitete schmale Untersuchung des in Potsdam in Geschichte, Germanistik und Soziologie ausgebildeten Verfassers. Die möglicherweise auf eine spätere Dissertation ausgerichtete Untersuchung, deren Eintrag in dem Karlsruher Virtuellen Katalog auf eine Erstlingsarbeit zu deuten scheint, gliedert sich insgesamt nach einer Einleitung in vier Sachkapitel. Diese betreffen den Unrechtsstaatsbegriff in der politologischen Auseinandersetzung, eine Stellungnahme zur juristischen Auffassung der DDR-Unrechtsstaatsthese und zwei historische Betrachtungen über Diktaturenvergleich einerseits und Reflexionen zur DDR aus ostdeutscher Sicht, aus bundespolitischer Sicht und aus wissenschaftlicher Sicht.
Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, dass im Kontext mit der DDR und in der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der DDR keine wissenschaftlich haltbare Definition des umstrittenen Unrechtsstaatsterminus vorhanden ist. Demgegenüber fand er den Unrechtsstaat zum großen Teil in den politischen Diskussionen mit der erzielten Absicht wiede |
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Stimpfle, Andreas, Kompetenzverschiebungen zwischen Gesetzgebungsorganen in föderalen Strukturen. Am Beispiel des Deutschen Kaiserreiches, der Europäischen Union und der USA (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2 Rechtswissenschaft Band 5716). Lang, Frankfurt am Main 2015. 457 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stimpfle, Andreas, Kompetenzverschiebungen zwischen Gesetzgebungsorganen in föderalen Strukturen. Am Beispiel des Deutschen Kaiserreiches, der Europäischen Union und der USA (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2 Rechtswissenschaft Band 5716). Lang, Frankfurt am Main 2015. 457 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Kompetenz ist ein allgemeiner bedeutsamer Schlüsselbegriff des gesamten menschlichen Lebens. Kompetenz bedeutet Macht und an Macht ist der grundsätzlich egoistische Mensch durchgehend interessiert. Deswegen verdient in der Verfassungsgeschichte die Kompetenz und ihre in der Zeit verlaufenden Veränderung grundsätzlich uneingeschränkte Aufmerksamkeit.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die von Bernhard W. Wegener betreute, während der Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg entstandene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich außer in die einleitende Dynamik föderaler Systeme und eine Zusammenfassung in vier Abschnitte. Sie betreffen Bundesrat und Reichstag im Deutschen Kaiserreich, Rat und Parlament in der Europäischen Union, Senat und Repräsentantenhaus im Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und die Kompetenzverschiebungen im Vergleich.
In diesem Rahmen kann der Verfasser in gründlicher Einzelanalyse zahlreiche ansprechende Einsichten erarbeiten. Hierzu gehört etwa, dass im Gegensatz zur Dynamik in der Europäischen Union und im Deutschen Kaiserreich die Verfassungsordnung der Vereinigten Staaten zwei Jahrhunderte in bemerkenswerter institutioneller Beständigkeit verblieb, dass in Zweikammersystemen Ausgleichsmechanismen zur Streitbeilegung notwendig sind oder dass in dem besonderen Beziehungsgeflecht der Europäischen Union für ein isoliertes Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Kommission kein Platz besteht. Von daher werden angesichts der Vielfalt der geschichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grund |
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Rückert, Joachim, Abschiede vom Unrecht – Zur Rechtsgeschichte nach 1945 (= Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 87). Mohr Siebeck, Tübingen 2015 VIII, 573 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rückert, Joachim, Abschiede vom Unrecht – Zur Rechtsgeschichte nach 1945 (= Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 87). Mohr Siebeck, Tübingen 2015 VIII, 573 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Ein Teil allen menschlichen Lebens besteht im trennenden Abschied im Gegensatz zur verbindenden Befassung. Dementsprechend versammeln große Gelehrte gegen den Abend ihrer Zeit ihre bedeutenden Erfolge in Sammelbänden, in denen sie die Vielfalt ihrer Erkenntnisse der Zukunft an leicht greifbarer Stelle gebündelt zur Verfügung stellen. Der Verfasser hat nach seinem kurzen Vorwort dem vorliegenden Sammelband den Titel Abschiede vom Unrecht gegeben, weil ein weiterer, nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen Katalogs aber noch nicht vorliegender, sondern höchstens in der Vorform eines Aufsatzes in der Juristenzeitung (Band 70 2015 S. 793-804) greifbarer Band zur NS-Zeit den Titel Unrecht durch Recht trägt oder tragen soll.
Dem Verfasser geht es bei diesen Worten nicht um die Beschwörung einer besonderen persönlichen Betroffenheit. Es erscheint ihm aber der Zusammenhang von Unrecht durch Recht vor 1945 und Abschieden vom Unrecht nach 1945 überaus prägend für die Zeitgeschichte „unseres“ Rechtes, in dessen Rahmen nicht nur das Grundgesetz vor allem auch Abschied genommen habe. Insofern liege der erste Band hiermit vor, der nun neunzehn Studien speziell zur Rechtsgeschichte nach 1945 enthält.
Damit ist nach den Worten des Autors nicht alles zum Thema vorgelegt. Auf eine Reihe von Beiträgen wurde nämlich verzichtet. Sie lassen sich unschwer dem Verzeichnis seiner Schriften am Ende der „Ausgewählten Aufsätze in zwei Bänden“ in der Bibliotheca eruditorum 42 (im Verlag Keip 2012) entnehmen, in denen die Zeitgeschichte schon weitestgehend ausgespart worden war.
Mit dem vorliegenden Band sind die Forschungen des Verfassers zur juristischen Zeitgeschichte nach 1945 zusammengeführt. Sie ließen sich wie von selbst in drei Abschnitte ordnen. Diese betr |
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Magna Carta, religion and the rule of law, hg. v. Griffith-Jones, Robin/Hill, Mark. Cambridge University Press, Cambridge 2015. XVII, 414 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Magna Carta, religion and the rule of law, hg. v. Griffith-Jones, Robin/Hill, Mark. Cambridge University Press, Cambridge 2015. XVII, 414 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Magna Charta (libertatum) ist die seit 1531 nachweisbare Bezeichnung einer älteren Vorläufern folgenden, lateinischen, noch in vier Ausfertigungen (in Salisbury Cathedral, Lincoln Cathedral und 2 in der British Library) überlieferten und auch noch geltenden Urkunde des englischen, durch die Niederlage von Bouvines geschwächten Königs Johann I. Ohneland (Lackland, 1199-1216) vom 15.–19. 6. 1215 für 25 Barone (und den Erzbischof von Canterbury) (mit einer Präambel und 63 Titeln). Danach ist die Erhebung von Steuern an die Bewilligung der Großen gebunden (Grundlage des Parlamentarismus). Barone wollen nicht mehr vor dem auch mit Ministerialen besetzten königlichen Gericht Recht nehmen (lat. iudicium parium).
Die wohl vor allem der Befriedung der Barone dienende Urkunde setzt sich in England in der Petition of Rights (1628), der Habeas-corpus-Akte (1679) und der Bill of Rights (1689) fort und wirkt sich mittelbar auch auf Deutschland in Forderungen nach Grundrechten für alle seit dem frühen 19. Jahrhunderts sowie auf andere weite Teile der Welt aus. Im Jahre 2015 wurde der hochmittelalterliche Vorgang 800 Jahre alt. Im Vorfeld dieses Ereignisses fand 2014 an einem sonnigen Junisamstag in Temple als dem lebendigen Herzen Rechtslondons eine Tagung statt, deren Ergebnisse der vorliegende Band der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Insgesamt enthält der mit einer stark verkleinerten Ablichtung des Dokuments bereicherte Sammelband rund 20 weiterführende Abhandlungen, die in vier Abschnitte gegliedert sind. Nach der Einführung der Herausgeber über die Bedeutung der Urkunde für Religionen der Gegenwart und Lord Judges über die Magna Charta folgen Studien über die Entstehung der Magna Carta und die Verbreitung ihrer Grundsätze, vergleichende Annäherungen an Magna Carta’s |
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Schuster, Franz, Thüringens Weg in die soziale Marktwirtschaft. Privatisierung, Sanierung, Aufbau. Eine Bilanz nach 25 Jahren. Böhlau, Köln 2015. 263 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schuster, Franz, Thüringens Weg in die soziale Marktwirtschaft. Privatisierung, Sanierung, Aufbau. Eine Bilanz nach 25 Jahren. Böhlau, Köln 2015. 263 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als die alliierten Siegermächte 1945 das Deutsche Reich in vier Besatzungszonen teilten, zeigte sich rasch, dass sie unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft hatten, die bald in Wettbewerb oder auch Gegensatz zueinander traten. Äußerlich gaben sie sich in nahezu gleicher Weise als ideal, obwohl innerlich durchaus der bloße Schein gesehen und gegenüber Vertrauten auch anerkannt werden konnte. Dementsprechend entstanden zwei Staaten mit durchaus unterschiedlichen Wirtschaftssystemen, die noch nach 40 Jahren ihre Vergangenheit äußerlich feiern konnten.
Als wenig später ziemlich unerwartet in der Deutschen Demokratischen Republik freie Wahlen zugestanden wurden, zeigte sich hinter dem äußeren Schein das wirkliche Sein. Dementsprechend erwies sich ein Wandel von der Planwirtschaft in die soziale Marktwirtschaft als unumgänglich. Der in Durlangen bei Schwäbisch Gmünd 1943 als Sohn eines Landwirts geborene, zum Diplom-Volkswirt ausgebildete, seit 1971 als Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaften der Konrad-Adenauer-Stiftung tätige und nach der Herstellung deutscher Einheit zunächst zum kommissarischen Abteilungsleiter des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Sachsen ernannte Franz Schuster übernahm unter Bernhard Vogel 1982 als Minister die Durchführung dieser Aufgabe. Im vorliegenden, mit einem Vorwort Bernhard Vogels ausgezeichneten Werk blickt er sachkundig nach 25 Jahren zurück.
Gegliedert ist die überzeugende Dokumentation nach einer Einführung in zehn Abschnitte. Sie betreffen den Weg von dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der deutschen Demokratischen Republik zur Marktwirtschaft, den Auftrag der hierfür gebildeten Treuhandanstalt, die Privatisierung der Industrie und anderer Wirtschaftssektoren, die Restaufgaben der Treuhand |
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Burgdorf, Wolfgang, Protokonstitutionalismus. Die Reichsverfassung in den Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser 1519-1792 (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 94). V&R, Göttingen 2015. 226 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Burgdorf, Wolfgang, Protokonstitutionalismus. Die Reichsverfassung in den Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser 1519-1792 (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 94). V&R, Göttingen 2015. 226 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Beginn der formalen Verfassung von Staaten der Erde wird in der Regel mit der Virginia Bill of Rights des Jahres 1776 verbunden. Dementsprechend ist die weltweit in unterschiedlicher Einzelform erkennbare politische Gestaltung, bei der das Oberhaupt des Staates durch eine (formelle, anfangs oktroyierte, später zunehmend von dem Volk bestimmte) Verfassung oder Konstitution beschränkt ist, in erster Linie mit der folgenden Zeit verbunden. Das schließt allerdings eine ältere Vorstufe eines Protokonstitutionalismus ebenso wenig aus wie einzelne ältere „Verfassungsgrundgesetze“ von der Art der Magna Charta libertatum Englands oder der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV.
Der in Salzkotten in Ostwestfalen 1961 geborene, nach dem Studium von Geschichte, Sozialwissenschaft, Politikwissenschaft, Philosophie und Pädagogik in Bochum ausgebildete, 1995 bei Winfried Schulze in Bochum über Reichskonstitution und Nation in Schriften zwischen 1648 und 1806 promovierte, seit 1996 in München tätige und dort 2005 habilitierte und 2013 zum außerplanmäßigen Professor ernannte Verfasser des vorliegenden, wichtigen Bandes hat vor kurzem eine grundlegende Edition der 17 Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Kaiser zwischen 1519 und 1792 vorgelegt. Dem fügt er nunmehr als Ergebnis der dabei gewonnenen Einsichten eine inhaltliche Durcharbeitung an. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in 17 Sachabschnitte und eine Zusammenfassung.
Dabei behandelt der Verfasser nacheinander die Bedeutung der Wahlkapitulationen, den Begriff, den Forschungsstand, die Originale, die Überlieferung, die Visualisierung der konstitutionellen Ordnung des Reiches, die kurfürs |
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Bähr, Johannes/Kopper, Christopher, Munich Re – die Geschichte der Münchener Rück 1880-1980. Beck, München 2015. 463 S., 38 Abb., 2 Graf., 10 Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bähr, Johannes/Kopper, Christopher, Munich Re – die Geschichte der Münchener Rück 1880-1980. Beck, München 2015. 463 S., 38 Abb., 2 Graf., 10 Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Versicherung, die als Wort des Deutschen 1490 erstmals belegt zu sein scheint, geht der Sache nach vielleicht bis auf die Antike und das Frühmittelalter, spätestens aber auf das Hochmittelalter zurück, als auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Absicherung gegen individuelle Schäden als sachlich vorteilhaft und wirtschaftlich machbar erkannt wurde. Seitdem hat sich der Grundsatz der vorbeugenden Versicherung gegen mögliche große Schäden des Einzelnen durch verhältnismäßig geringes Entgelt vieler selten oder niemals Geschädigter als gewerbliche Einkunftserzielungsmöglichkeit weitgehend auf vielen Lebensbereichen durchgesetzt. Die Versicherung eines Versicherers gegen die Inanspruchnahme durch Versicherungsnehmers bei einer besonderen, besondere Gefahren in einem allgemeineren Rahmen auffangenden Rückversicherung hat sich dabei anscheinend erst im späteren 19. Jahrhundert entwickelt.
Das vorliegende Werk der beiden als außerplanmäßige Professoren für Wirtschaftsgeschichte und Sozialgeschichte in Frankfurt am Main und in Bielefeld tätigen Verfasser behandelt in diesem Umfeld eine zentrale, in ihrer weltweiten Auswirkung bereits auf dem Umschlag in Silber veranschaulichte Einrichtung, die auf eine Idee des damaligen Versicherungsagenten Carl Thieme zurückgeht und am 15. März 1880 durch Konzession des Staatsministeriums des Inneren Bayerns gegründet wurde. Es hat unmittelbar nach seinem Erscheinen das Interesse eines besonderen Sachkenners gefunden. Deswegen genügt es an dieser Stelle, vorweg in wenigen Sätzen auf den stattlichen überzeugenden Band hinzuweisen,
Gegliedert ist er nach einer kurzen Einleitung in drei Teile. Johannes Bähr behandelt Aufstieg, Bewährungsproben und Rückschläge zwischen 1880 und 1932, beide Autoren beschreiben die Münchener R |
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Wahlkapitulationen in Europa, hg. v. Duchhardt, Heinz (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 95). V&R, Göttingen 2015. 172 S., 3 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wahlkapitulationen in Europa, hg. v. Duchhardt, Heinz (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 95). V&R, Göttingen 2016. 172 S., 3 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Wesen des Menschen ist in vielerlei Hinsicht ambivalent und vor allem einerseits möglichst individuell und andererseits notwendigerweise sozial. Daraus ist letztlich der Staat entstanden, in dem die Verwirklichung des einzelnen Seins vielseitig beschränkt ist. Im Laufe der Entwicklung hat sich dabei die Wahlkapitulation ergeben, durch die der von Wählern bestimmte Inhaber von Macht seine ihm übertragene St3ellung zu Gunsten der Rechtes seiner Wähler mit vorweg abgesprochenen Grenzen versieht.
Der sich mit ihr unter einem europäischen Aspekt befassende, durch ein Personenregister von Alberigo bis Żółkiewski abgerundete und durch eine Abbildung des menschenleeren „churfürstlichen Wahl- und Conferenz-Zimmers“ von 1756 veranschaulichte schlanke Sammelband geht nach dem kurzen Vorwort des Herausgebers in seinem Kern auf einen eintägigen Workshop in dem Historischen Kolleg in München zurück, mit dem – zugleich symbolisch wie öffentlichkeitswirksam – der Abschluss des von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften getragenen Editionsprojekt der deutschen Wahlkapitulationen des Heiligen römischen Reiches gewürdigt werden sollte. Er enthält nach einer sachkundigen Einleitung des Herausgebers acht einzelne Studien. Sie beginnen mit den vor einer geplanten Edition stehenden päpstlichen Wahlkapitulationen (zwischen 1352 und 1730) und enden mit den bischöflichen Wahlkapitulationen in der Reichskirche.
In diesem interessanten, aussagekräftigen Rahmen werden Venedig, Polen im 16. und 17. Jahrhundert, das russländische Reich der frühen Neuzeit und Dänemark im Jahre 1648 erfasst. Danach behandelt Wolfgang Burgdorf die von ihm edierten Wahlkapitulationen der deutschen Könige und |
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Von Sachsen-Anhalt in die Welt. Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle, hg. v. Lück, Heiner (= Signa iuris 14). Junkermann, Halle an der Saale 2015. 259 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Von Sachsen-Anhalt in die Welt. Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle, hg. v. Lück, Heiner (= Signa iuris 14). Junkermann, Halle an der Saale 2015. 259 S., Abb.
Der an nicht genau bekanntem Ort zu nicht genau bekannter Zeit und unter nicht genau bekannten Umständen entstandene Spiegel der Sachsen Eike von Repgows ist mindestens seit der Mitte des 13. Jahrhunderts allmählich immer bekannter geworden. In der Folge wurde er in mehr und mehr Handschriften abgeschrieben und in einzelnen Richtungen auch durch Bilder und Glossen erweitert. Noch vor der Erfindung der Druckkunst hatte er in Mitteleuropa weite Verbreitung und Bekanntheit.
Gleichwohl sind die Erkenntnismöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Dies zeigt der vorliegende Band, der die Ergebnisse einer vom 1. bis 4. Oktober in dem Tagungszentrum Johann Sebastian Bach in Köthen aus Anlass des 800. Jubiläums Anhalts abgehaltenen Tagung der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Bereits bei Bekanntwerden des dezent gestalteten Sammelbands rief er das Interesse eines sachkundigen Rezensenten hervor. Deswegen genügt es an dieser Stelle, wenn der Herausgeber in wenigen Sätzen auf das Werk aufmerksam macht.
Nach einem kurzen Vorwort beginnt der Band mit Dan Satos Bericht über den Sachsenspiegel in der japanischen Forschung, der eindrucksvoll zeigt, wie weltweit das Interesse an einem örtlich lose dem unbedeutenden Dorf Reppichau in Ostfalen bzw. dem späteren Sachsen-Anhalt zuschreibbaren Werk in der Welt von heute inzwischen reicht. Weitere Referate betreffen örtlich Böhmen, Polen, Litauen, Russland, die Ukraine, die Siebenbürger Sachsen im Osten, aber überraschenderweise auch Spanien im Westen sowie sachlich Eike von Repgow als Lehnrechtsspezialisten und die Bedeutung des Lehnrechts für die Entstehungsgeschichte des Sachsenspiegels. Hilfreich hätte neben den beigegebenen Abbildungen vielleicht auch ein Sachregister sein können, doch wird die bevorstehend Rezension sicher auf d |
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Vocelka, Michaela/Vocelka, Karl. Franz Joseph I. Kaiser von Österreich und König von Ungarn 1830-1916. Eine Biographie. Beck, München 2015. 458 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vocelka, Michaela/Vocelka, Karl, Franz Joseph I. Kaiser von Österreich und König von Ungarn 1830-1916. Eine Biographie. Beck, München 2015. 458 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Zwei große Farbkarten rahmen thematisch den vorliegenden Band: Die erste, eingangs placierte zeigt Österreich-Ungarn in den Grenzen von 1848 – 1866, ein geschlossenes Gebiet von beeindruckender Größe mit einer Ost-West-Ausdehnung von der Lombardei bis Siebenbürgen und in die Bukowina und einer Nord-Süd-Achse, die von Böhmen und Galizien bis in den Süden Dalmatiens reicht. Was am Ende der 68jährigen Regierungszeit Kaiser Franz Josephs I. und der seines Nachfolgers Karl verblieb, zeigt die Karte des territorialen Status nach dem Ersten Weltkrieg, die den Band beschließt: zwei Kleinstaaten, Österreich und Ungarn, alle übrigen Gebiete zugeschlagen den (weitgehend neu erstandenen, zum Teil bereits wieder verschwundenen) Staatsgebilden Italien, Jugoslawien, Rumänien, Polen und der Tschechoslowakei. Ein Fazit, wie es ernüchternder kaum ausfallen könnte, steckt doch in der Art und Weise dieser visuellen Aufbereitung mehr oder weniger die Botschaft, dass es das Schicksal Franz Josephs gewesen ist, zum Totengräber des ihm anvertrauten, mächtigen Kaiserreiches zu werden.
Als er 1830 geboren wurde, regierte noch der „gute“ Kaiser Franz II./I. (als Franz II. war er der letzte Kaiser des alten, 1806 erloschenen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, als Franz I. erster Kaiser des 1804 begründeten Kaisertums Österreich), dem 1835 - dem Legitimitätsgedanken und den Machtinteressen Metternichs geschuldet - der kranke, weitgehend regierungsunfähige Ferdinand I. nachfolgte. Erst in der revolutionären Situation von 1848 konnte nach der Abdankung Ferdinands und dem Verzicht des in der Thronfolge vorangehenden Vaters Franz Josephs, Erzherzog Franz Karls, der von der absolutistischen Ära scheinbar unbelastete, 18jährige Franz Joseph den Thron der Habsburgermonarchie b |
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Mühle, Eduard, Breslau –Geschichte einer europäischen Metropole. Böhlau, Wien 2015. 387 S., 28 Farbtaf., 18 Abb., 2 Stadtpläne (im Umschlag). Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mühle, Eduard, Breslau – Geschichte einer europäischen Metropole. Böhlau Verlag:Köln/Weimar/Wien. 2015, 387 S., 28 Farbtafeln, 18 schwarz-weiße Abb., 2 Stadtpläne (im Umschlag).
Im Rahmen seiner Städtegeschichten mitteleuropäischer und osteuropäischer Städte legt der Verlag einen Band Eduard Mühles vor, der sich bereits 2014 dem Verhältnis von Breslau und Krakau gewidmet hat. Als Leiter des Deutschen Historischen Instituts in den Jahren von 2008 bis 2013 ist der Münsteraner Professor für osteuropäische Geschichte sachkundig ausgewiesen. In zehn Kapiteln, die jeweils einen Zeitabschnitt umfassen, schildert der Autor die Geschichte der Stadt von den 950er Jahren bis zur Gegenwart. Für Besucher der Kulturhauptstadt Europas des Jahres 2016 sind die wesentlichen Informationen zusammengetragen, die erlauben, das Werden dieser Stadt zu verstehen. Den einzelnen Kapiteln ist jeweils die Beschreibung eines für diesen Zeitraum bedeutsamen Gebäudes oder Ensembles vorangestellt, bevor die für die Zeit bestimmenden geschichtlichen Entwicklungen beschrieben werden. Anhand einer Person, die zu dieser Zeit in Breslau lebte, werden die Beschreibungen vertieft. Dem Pfalzgrafen Petrus, Herzog Heinrich IV., dem Ratsherrn Kaspar Popplau und dem Humanisten Johannes Crato von Crafftheim sind Porträts gewidmet. In späterer Zeit sind die Handwerkerfrau Anna Ursula Becker, der Wirtschaftspionier Gustav Heinrich Ruffer, der Stadtverordnete Adolf Heilberg, der Professor Hermann Aubin und der Theaterkünstler Henryk Tomaszewski, der 1919 als Heinrich König zur Welt gekommen war, als Zeugen ihrer Epochen gewürdigt. Gerade der Ausnahmekünstler Tomaszewski ist für seine Zeit bemerkenswert, denn er kehrte nach 1945 aus München, wo er mit Mutter und Bruder lebte, nach Breslau zurück, wenn er auch lange seine deutsche Herkunft verschwieg. Die lange Geschichte mit Deutsch als Regelsprache und die kürzere Zeit mit vorherrschend polnischer Sprache hat bei den Stadtplänen und an vielen |
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AAAKöbler, Gerhard, König in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Die Neigung zu befremdendem Eingreifen in die verschiedensten Lebensverhältnisse war unter dem damaligen väterlichen Regimente vielleicht größer als heut, aber die Organe zum Eingreifen waren weniger zahlreich und standen an Bildung und Erziehung höher als ein Theil der heutigen. Die Beamten der Königlichen hochlöblichen Regirung waren ehrliche, studirte und gut erzogne Beamte, aber ihre wohlwollende Thätigkeit fand nicht immer Anerkennung, weil sie sich ohne locale Sachkunde auf Details zersplitterte, in Betreff deren die Ansichten des gelehrten Stadtbewohners am grünen Tische nicht immer der Kritik des bäuerlichen gesunden Menschenverstandes überlegen waren. Die Mitglieder der Regirungs-Collegien (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Auch die unumschränkte Autorität der alten preußischen Königsmacht war und ist nicht das letzte Wort meiner Ueberzeugung. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
[1-15] Für letztre war allerdings auf dem Ersten Vereinigten Landtage diese Autorität des Monarchen staatsrechtlich vorhanden, aber mit dem Wunsche und dem Zukunftsgedanken, daß die unumschränkte Macht des Königs selber ohne Ueberstürzung das Maß ihrer Beschränkung zu bestimmen habe. Der Absolutismus bedarf in erster Linie Unparteilichkeit, Ehrlichkeit, Pflichttreue, Arbeitskraft und innere Demuth des Regirenden; sind sie vorhanden, so werden doch männliche oder weibliche Günstlinge, im besten Falle die legitime Frau, die eigne Eitelkeit und Empfänglichkeit für Schmeicheleien dem Staate die Früchte des Königlichen Wohlwollens verkürzen, da der Monarch nicht allwissend ist und nicht für alle Zweige seiner Aufgabe gleiches Verständniß haben kann. Ich bin schon 1847 dafür gewesen, daß die Möglichkeit öffentlicher Kritik der Regirung im Parlamente und in der Presse erstrebt werde, um den Monarchen vor der Gefahr zu behüten, daß Weiber, Höflinge, Streber und Phantast |
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AAAKöbler, Gerhard, Politik in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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In mein erstes Semester fiel die Hambacher Feier (27. Mai 1832), deren Festgesang mir in der Erinnerung geblieben ist, in mein drittes der Frankfurter Putsch (3. April 1833). Diese Erscheinungen stießen mich ab, meiner preußischen Schulung widerstrebten tumultuarische Eingriffe in die staatliche Ordnung; ich kam nach Berlin mit weniger liberaler Gesinnung zurück, als ich es verlassen hatte, eine Reaction, die sich wieder abschwächte, nachdem ich mit dem staatlichen Räderwerke in unmittelbare Beziehung getreten war. Was ich etwa über auswärtige Politik dachte, mit der das Publikum sich damals wenig beschäftigte, war im Sinne der Freiheitskriege, vom preußischen Offizierstandpunkt gesehn. Beim Blick auf die Landkarte ärgerte mich der französische Besitz von Straßburg, und der Besuch von Heidelberg, Speier und der Pfalz stimmte mich rachsüchtig und kriegslustig. In der Zeit vor 1848 war für einen KammergerichtsAuscultator und Regirungs-Referendar, dem jede Beziehung zu ministeriellen und höhern amtlichen Kreisen fehlte, kaum eine Aussicht zu einer Betheiligung an der preußischen Politik vorhanden, so lange er nicht den einförmigen Weg zurückgelegt hatte, der durch die Stufen (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
[1-4] seit Jahrhunderten daran gewöhnt, daß das geschieht, und geben den Bodensatz ihrer Verstimmung gegen frühere Vorgesetzte an ihre spätern Untergebenen weiter, sobald sie selbst in höhere Stellen gelangt sind. In der Diplomatie kommt dazu, daß diejenigen unter den Aspiranten, welche Vermögen oder die zufällige Kenntniß fremder Sprachen, namentlich der französischen, besitzen, schon darin einen Grund zur Bevorzugung sehn und deshalb der obern Leitung noch anspruchsvoller und zur Kritik geneigter gegenübertreten als Andre. Sprachkenntnisse, wie auch Oberkellner sie besitzen, bildeten bei uns leicht die Unterlage des eignen Glaubens an den Beruf zur Dip |
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AAAKöbler, Gerhard, Verfassung in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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[1-18] indem ich die Legende bekämpfte, daß die Preußen 1813 in den Krieg gegangen wären, um eine Verfassung zu erlangen, und meiner naturwüchsigen Entrüstung darüber Ausdruck gab, daß die Fremdherrschaft an sich kein genügender Grund zum Kampfe gewesen sein solle 1). Mir schien es unwürdig, daß die Nation dafür, daß sie sich selbst befreit habe, dem Könige eine in Verfassungsparagraphen zahlbare Rechnung überreichen wolle. Meine Ausführung rief einen Sturm hervor. Ich blieb auf der Tribüne, blätterte in einer dort liegenden Zeitung und brachte, nachdem der Lärm sich ausgetobt hatte, meine Rede zu Ende. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Ein Theil unsrer Mitbürger, welcher sich unter dem System der ständischen Sonderung einer starken Vertretung erfreute, nämlich die Bewohner der Städte, fangen an zu fühlen, daß bei dem neuen Wahlmodus, nach welchem in fast allen Kreisen die städtische Bevölkerung mit einer der Zahl nach sehr überwiegenden ländlichen zu concurriren haben wird, ihre Interessen gegen die der großen Massen der Landbewohner werden zurückstehn müssen. Wir leben in der Zeit der materiellen Interessen, und nach Feststellung der neuen Verfassung, nach Beruhigung der jetzigen Gährung, wird sich der Kampf der Parteien darum drehn, ob die Staatslasten gleichmäßig nach dem Vermögen getragen, oder ob sie überwiegend dem immer steuerbereiten Grund und Boden aufgelegt werden sollen, der die bequemste und sicherste Erhebung gestattet und von (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Die Entwicklung der Dinge bot keine Gelegenheit, die Berliner Versammlung für die deutsche Sache nutzbar zu machen, während ihre Uebergriffe wuchsen; es reifte daher der Gedanke, sie nach einem andern Orte zu verlegen, um ihre Mitglieder dem Drucke der Einschüchterung zu entziehn, eventuell sie aufzulösen. Damit steigerte sich die Schwierigkeit, ein Ministerium zu Sta |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1948 VOBlBZ S. 214 und 1948 WiGBl S. 67 (6015) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1948 WiGBl S. 67 und 1948 AmABl AusgL2 (6029) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1948 AmABl AusgL2 und 1949 BGBl S. 1 (6054) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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