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Landau, Peter, Deutsche Rechtsgeschichte im Kontext Europas - 40 Aufsätze aus vier Jahrzehnten, versehen mit Addenda, Register und einer Gesamtbibliographie des Autors (Stand: Oktober 2015). Bachmann, Badenweiler 2016. 1050 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 06 (2016) 00. IT

Landau, Peter, Deutsche Rechtsgeschichte im Kontext Europas - 40 Aufsätze aus vier Jahrzehnten, versehen mit Addenda, Register und einer Gesamtbibliographie des Autors (Stand Oktober 2015). Bachmann, Badenweiler 2016. 1050 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Peter Landau wurde in Berlin am 26. Februar 1935 geboren und begann das Studium der Rechtswissenschaft, der Philosophie und der Geschichtswissenschaft im Alter von 18 Jahren an der Freien Universität Berlin 1953, von wo aus er 1954 nach Freiburg im Breisgau und 1955 nach Bonn wechselte. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung  1960 wurde er Assistent Hermann Conrads, bei dem er 1964 mit der Dissertation über den kanonischen Infamiebegriff promoviert wurde. Im Anschluss hieran absolvierter er ein Graduate Studium an der Yale University in New Haven/Conn. in den Vereinigten Staaten von Amerika, das ihn in enge Berührung mit Stephan Kuttner brachte.

 

Seinem Wirken als Lecturer für mittelalterliches kanonisches Recht an der Yale University folgte bereits 1968 die Habilitation an der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät in Bonn unter Hermann Conrad mit der Schrift Ius patronatus. Umgehend wurde er als ordentlicher Professor an die junge juristische Fakultät nach Regensburg berufen, wo er auch als Prorektor und als Dekan wirkte. Eine einem Forschungsaufenthalt in Berkeley an der University of California folgende ehrenvolle Berufung als Nachfolger Helmut Coings nach Frankfurt am Main lehnte er 1983 ab.

 

Nach einer Lehrtätigkeit als Visiting Professor an der University of Chicago und dem Erwerb der Mitgliedschaft in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und in der Zentralredaktion der Monumenta Germaniae Historica lehnte er auch einen ehrenvollen Ruf nach Berkeley ab. Dagegen wechselte er 1987 an die Universität München. An ihr verblieb er trotz weiterer Rufe und Ehrenpromotionen bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2003.

 

Bereits 2000 wurde ihm in Würdigung seiner großen und vielfältigen Leistungen eine gewichtige Festschrift mit dem vielsagenden Titel Grundlagen des Rechts von Richard Helmholz, Paul Mikat, Jörg Müller und Michael Stolleis zu seinem 65. Geburtstag dargebracht. Im Jahre 2013 konnte er unter dem Titel Europäische Rechtsgeschichte und kanonisches Recht im Mittelalter ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1967 bis 2006, mit Addenda des Autors und Register versehen im Verlag Bachmann, Badenweiler  im Umfang von 944 Seiten vorlegen. Dem schließt sich der nunmehr in Würdigung des 80. Geburtstags veröffentliche Sammelband an.

 

Gegliedert ist er nach einem herzlichen Glückwunsch Andreas Thiers und Thomas Duves und einem einführenden, mit der Hoffnung auf eine Weltrechtskultur der Humanität abgeschlossenen Vorwort des Verfassers in vier chronologisch geordnete Abteilungen. Sie betreffen das frühe Mittelalter beginnend mit der Lex Baiuvariorum, die Zeit der Staufer und der Rechtsbücher samt etwa den Anfängen der Prozessrechtswissenschaft in der Kanonistik des 12. Jahrhunderts, das Spätmittelalter und die frühe Neuzeit und die deutsche Rechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert. Den Abschluss bildet eine eindringliche Studie über die deutschen Juristen und den nationalsozialistischen Deutschen Juristentag in Leipzig 1933.

 

Damit wird nahezu der gesamte Bereich der deutschen Rechtsgeschichte von ihren Anfängen bis zur Gegenwart ausgeschöpft. An allen Stellen gelangen die eindringlichen Studien des Verfassers zu bedeutenden neuen Einsichten. Auf 40 Seiten sind die einzelnen bisherigen Leistungen eindrucksvoll bibliographisch zusammengefasst.

 

Im Mittelpunkt seines Interesses stand dabei von Anfang an vor allem die Bedeutung der mittelalterlichen Kanonistik als solche wie auch in ihrer besonderen Wirkung für das moderne Recht. Weit darüber hinaus hat der erfolgreiche Verfasser aber auch auf die meisten anderen Bereiche der Rechtswissenschaft ausgegriffen. Dafür dass die Herausgeber in einem weiteren Sammelband wichtige Studien der Allgemeinheit leicht zugänglich gemacht haben, über die der Verfasser selbst in seinem Vorwort übersichtlich Rechenschaft legt, ist ihnen wie dem dadurch geehrten Autor sehr zu danken.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler