Stimpfle, Andreas, Kompetenzverschiebungen zwischen Gesetzgebungsorganen in föderalen Strukturen. Am Beispiel des Deutschen Kaiserreiches, der Europäischen Union und der USA (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2 Rechtswissenschaft Band 5716). Lang, Frankfurt am Main 2015. 457 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Stimpfle, Andreas, Kompetenzverschiebungen zwischen Gesetzgebungsorganen in föderalen Strukturen. Am Beispiel des Deutschen Kaiserreiches, der Europäischen Union und der USA (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2 Rechtswissenschaft Band 5716). Lang, Frankfurt am Main 2015. 457 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Kompetenz ist ein allgemeiner bedeutsamer Schlüsselbegriff des gesamten menschlichen Lebens. Kompetenz bedeutet Macht und an Macht ist der grundsätzlich egoistische Mensch durchgehend interessiert. Deswegen verdient in der Verfassungsgeschichte die Kompetenz und ihre in der Zeit verlaufenden Veränderung grundsätzlich uneingeschränkte Aufmerksamkeit.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die von Bernhard W. Wegener betreute, während der Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg entstandene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich außer in die einleitende Dynamik föderaler Systeme und eine Zusammenfassung in vier Abschnitte. Sie betreffen Bundesrat und Reichstag im Deutschen Kaiserreich, Rat und Parlament in der Europäischen Union, Senat und Repräsentantenhaus im Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und die Kompetenzverschiebungen im Vergleich.
In diesem Rahmen kann der Verfasser in gründlicher Einzelanalyse zahlreiche ansprechende Einsichten erarbeiten. Hierzu gehört etwa, dass im Gegensatz zur Dynamik in der Europäischen Union und im Deutschen Kaiserreich die Verfassungsordnung der Vereinigten Staaten zwei Jahrhunderte in bemerkenswerter institutioneller Beständigkeit verblieb, dass in Zweikammersystemen Ausgleichsmechanismen zur Streitbeilegung notwendig sind oder dass in dem besonderen Beziehungsgeflecht der Europäischen Union für ein isoliertes Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Kommission kein Platz besteht. Von daher werden angesichts der Vielfalt der geschichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf der Grundlage des bisher Gewonnenen für die weitere Ermittlung allgemeiner Einsichten zusätzliche Untersuchungen sinnvoll und vielleicht auch aussichtsreich sein.
Innsbruck Gerhard Köbler