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Von Sachsen-Anhalt in die Welt. Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle, hg. v. Lück, Heiner (= Signa iuris 14). Junkermann, Halle an der Saale 2015. 259 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Von Sachsen-Anhalt in die Welt. Der Sachsenspiegel als europäische Rechtsquelle, hg. v. Lück, Heiner (= Signa iuris 14). Junkermann, Halle an der Saale 2015. 259 S., Abb.

 

Der an nicht genau bekanntem Ort zu nicht genau bekannter Zeit und unter nicht genau bekannten Umständen entstandene Spiegel der Sachsen Eike von Repgows ist mindestens seit der Mitte des 13. Jahrhunderts allmählich immer bekannter geworden. In der Folge wurde er in mehr und mehr Handschriften abgeschrieben und in einzelnen Richtungen auch durch Bilder und Glossen erweitert. Noch vor der Erfindung der Druckkunst hatte er in Mitteleuropa weite Verbreitung und Bekanntheit.

 

Gleichwohl sind die Erkenntnismöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. Dies zeigt der vorliegende Band, der die Ergebnisse einer vom 1. bis 4. Oktober in dem Tagungszentrum Johann Sebastian Bach in Köthen aus Anlass des 800. Jubiläums Anhalts abgehaltenen Tagung der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Bereits bei Bekanntwerden des dezent gestalteten Sammelbands rief er das Interesse eines sachkundigen Rezensenten hervor. Deswegen genügt es an dieser Stelle, wenn der Herausgeber in wenigen Sätzen auf das Werk aufmerksam macht.

 

Nach einem kurzen Vorwort beginnt der Band mit Dan Satos Bericht über den Sachsenspiegel in der japanischen Forschung, der eindrucksvoll zeigt, wie weltweit das Interesse an einem örtlich lose dem unbedeutenden Dorf Reppichau in Ostfalen bzw. dem späteren Sachsen-Anhalt zuschreibbaren Werk in der Welt von heute inzwischen reicht. Weitere Referate betreffen örtlich Böhmen, Polen, Litauen, Russland, die Ukraine, die Siebenbürger Sachsen im Osten, aber überraschenderweise auch Spanien im Westen sowie sachlich Eike von Repgow als Lehnrechtsspezialisten und die Bedeutung des Lehnrechts für die Entstehungsgeschichte des Sachsenspiegels. Hilfreich hätte neben den beigegebenen Abbildungen vielleicht auch ein Sachregister sein können, doch wird die bevorstehend Rezension sicher auf die sachlichen Schwerpunkte in angemessener Weise hinweisen können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler.