AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1949 BGBl S. 1 und 1950 BGBl S. 1 (6064) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Ab [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
aber [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abfindet [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
Abfindung [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
Abgabe [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
Abgaben [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
Abgang [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abgeändert [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abgeben [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
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abgegeben [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
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abgekürzt [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
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abgetreten [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abgetretene [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abgetretenen [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
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abgezogen [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abgiebt [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
Abgrenzung [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abhanden [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
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abhängig [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
abhängige [ab 1949_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.1]
Abhängigkeitsverhältn |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1950 BGBl S. 1 und 1950 BGBl S. 262 (6033) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Ab [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
aber [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
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Abgabe [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
Abgaben [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
Abgang [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abgeändert [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abgeben [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abgefaßt [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abgegeben [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
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abgekürzt [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abgelehnt [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
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abgesendet [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
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abgetreten [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
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abgetretenen [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
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abgewiesen [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abgezogen [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abgiebt [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
Abgrenzung [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
abhanden [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.262]
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abhängig [ab 1950_BGBl_S.1 bis 1950_BGBl_S.2 |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1950 BGBl S. 262 und 1950 BGBl S. 356 (6034) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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ab [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
Ab [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
aber [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
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Abfindung [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
Abgabe [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
Abgaben [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
Abgang [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgeändert [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
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abgefaßt [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgegeben [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgegebene [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgegebenen [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgekürzt [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgelehnt [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
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abgelieferte [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
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abgesehen [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgesendet [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgesonderte [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgesonderten [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgetreten [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgetretene [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgetretenen [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgewartet [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgewendet [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgewiesen [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgezogen [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abgiebt [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
Abgrenzung [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abhanden [ab 1950_BGBl_S.262 bis 1950_BGBl_S.356]
abhängenden [ab 1950_BGBl_ |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1950 BGBl S. 356 und 1950 BGBl S. 455 (6034) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
ab [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
Ab [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
aber [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abfindet [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
Abfindung [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
Abgabe [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
Abgaben [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
Abgang [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgeändert [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgeben [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgefaßt [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgegeben [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgegebene [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgegebenen [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgekürzt [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgelehnt [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgelehnten [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgeliefert [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgelieferte [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgelöst [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgeschnitten [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgesehen [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgesendet [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgesonderte [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgesonderten [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgetreten [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgetretene [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgetretenen [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgewartet [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgewendet [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgewiesen [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgezogen [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abgiebt [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
Abgrenzung [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abhanden [ab 1950_BGBl_S.356 bis 1950_BGBl_S.455]
abhängenden [ab 1950_BGBl_ |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1950 BGBl S. 455 und 1951 BGBl I S. 218 (6042) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
ab [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
Ab [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
aber [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abfindet [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
Abfindung [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
Abgabe [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
Abgaben [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
Abgang [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgeändert [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgeben [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgefaßt [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgegeben [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgegebene [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgegebenen [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgekürzt [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgelehnt [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
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abgeliefert [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgelieferte [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgelöst [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgeschnitten [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgesehen [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgesendet [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgesonderte [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgesonderten [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgetreten [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgetretene [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgetretenen [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgewartet [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgewendet [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgewiesen [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgezogen [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abgiebt [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
Abgrenzung [ab 1950_BGBl_S.455 bis 1951_BGBl_I_S.218]
abhanden |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1951 BGBl I S. 218 und 1952 BGBl I S. 780 (6043) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
ab [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
Ab [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
aber [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abfindet [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
Abfindung [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
Abgabe [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
Abgaben [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
Abgang [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgeändert [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgeben [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgefaßt [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgegeben [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgegebene [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgegebenen [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgekürzt [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgelehnt [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgelehnten [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgeliefert [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgelieferte [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgelöst [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgeschnitten [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgesehen [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgesendet [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgesonderte [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
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abgetreten [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgetretene [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgetretenen [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
abgewartet [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
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abgiebt [ab 1951_BGBl_I_S.218 bis 1952_BGBl_I_S.780]
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1952 BGBl I S. 780 und 1953 BGBl I S. 33 (6248) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
ab [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
Ab [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
aber [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abfindet [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
Abfindung [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
Abgabe [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
Abgaben [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
Abgang [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgeändert [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgeben [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgefaßt [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgegeben [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgegebene [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgegebenen [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgekürzt [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgelehnt [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgelehnten [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgeliefert [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgelieferte [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgelöst [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgeschnitten [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgesehen [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgesendet [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgesonderte [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgesonderten [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgetreten [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgetretene [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgetretenen [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
abgewartet [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
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abgewiesen [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
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abgiebt [ab 1952_BGBl_I_S.780 bis 1953_BGBl_I_S.33]
Abgrenzung [ab 1952_BGBl_I_S.780 |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1953 BGBl I S. 33 und 1954 BGBl I S. 147 (6222) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
ab [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
Ab [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
aber [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
aberkannt [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
Abfassung [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abfindet [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
Abfindung [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
Abgabe [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
Abgaben [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
Abgang [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgeändert [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgeben [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgefaßt [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgegeben [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgegebene [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
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abgekürzt [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgelehnt [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
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abgeliefert [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgelieferte [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgelöst [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgeschnitten [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgesehen [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgesendet [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgesonderte [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgesonderten [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgesperrt [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgetreten [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgetretene [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgetretenen [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgewartet [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgewendet [ab 1953_BGBl_I_S.33 bis 1954_BGBl_I_S.147]
abgewiesen [ab 1953_BGBl_I_S.3 |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1954 BGBl I S. 147 und 1956 BGBl I S. 114 (6221) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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ab [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
Ab [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
aber [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
aberkannt [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
Abfassung [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abfindet [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
Abfindung [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
Abgabe [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
Abgaben [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
Abgang [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgeändert [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgeben [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgefaßt [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgegeben [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgegebene [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgegebenen [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgekürzt [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgelehnt [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgelehnten [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgeliefert [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgelieferte [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgelöst [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgeschnitten [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgesehen [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgesendet [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgesonderte [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgesonderten [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgesperrt [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgetreten [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgetretene [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgetretenen [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgewartet [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114]
abgewendet [ab 1954_BGBl_I_S.147 bis 1956_BGBl_I_S.114] |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1956 BGBl I S. 114 und 1957 BGBl I S. 18 (6221) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
ab [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
Ab [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
aber [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
aberkannt [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
Abfassung [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abfindet [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
Abfindung [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
Abgabe [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
Abgaben [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
Abgang [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgeändert [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgeben [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgefaßt [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgegeben [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgegebene [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgegebenen [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgekürzt [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgelehnt [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgelehnten [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgeliefert [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgelieferte [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgelöst [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgeschnitten [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgesehen [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgesendet [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgesonderte [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgesonderten [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgesperrt [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgetreten [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgetretene [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgetretenen [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgewartet [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgewendet [ab 1956_BGBl_I_S.114 bis 1957_BGBl_I_S.18]
abgewiesen [ab 1956_BGBl_I_S.1 |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1957 BGBl I S. 18 und 1957 BGBl I S. 609 (6064) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
ab [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
Ab [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
aber [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
aberkannt [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
Abfassung [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abfindet [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
Abfindung [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
Abgabe [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
Abgaben [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
Abgang [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgeändert [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgeben [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgefaßt [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgegeben [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgegebene [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgegebenen [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgekürzt [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgelehnt [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgelehnten [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgeliefert [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgelieferte [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgelöst [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgeschnitten [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgesehen [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgesendet [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgesonderte [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgesonderten [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgesperrt [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgetreten [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgetretene [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgetretenen [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgewartet [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgewendet [ab 1957_BGBl_I_S.18 bis 1957_BGBl_I_S.609]
abgewiesen [ab 1957_BGBl_I_S.1 |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1957 BGBl I S. 609 und 1957 BGBl I S. 861 (6380) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1957 BGBl I S. 861 und 1959 BGBl I S. 633 (6382) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1959 BGBl I S. 781 und 1960 BGBl I S. 389 (6416) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1960 BGBl I S. 389 und 1961 BGBl I S. 1221 (6465) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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abgewendet [ab 1960_BG |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1961 BGBl I S. 1221 und 1963 BGBl I S. 9 (6439) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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ab [ab 1961_BGBl_I_S.1221 bis 1963_BGBl_I_S.9]
Ab [ab 1961_BGBl_I_S.1221 bis 1963_BGBl_I_S.9]
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abgeben [ab 1961_BGBl_I_S.1221 bis 1963_BGBl_I_S.9]
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abgewiesen [ab 1961_BGBl_I_S.1 |
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Henschel, Ulrike, Vermittler des Rechts. Juristische Verlage von der Spätaufklärung bis in die frühe Nachkriegszeit (= Schriftmedien Band 1). De Gruyter/Saur, Berlin 2015. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit dem wohl seit 1548 bezeugten Wort Verlag wird der gewerbsmäßige Vertrieb von Erzeugnissen bezeichnet, der anscheinend in Bezug auf Webwaren in Flandern seit dem 13. Jahrhundert einsetzt, wobei der Verleger oft auch einen Teil der Geräte und Stoffe liefert und Art und Umfang der Erzeugung der von ihm vertriebenen Gegenstände bestimmt. Nach der Erfindung des Buchdrucks am Ende des Spätmittelalters entwickelt sich der besondere Verlag für die Werke der Literatur und der Tonkunst und geht im Übrigen der Verlag seit der Industrialisierung überwiegend in der Industrie auf und wird vielfach als (Vermarktung von) Heimarbeit bezeichnet. Von daher ist der Verlag in dem allgemeinen Bewusstsein der Gegenwart hauptsächlich auf Texte und andere geistige Werke und deren Verbreitung konzentriert.
Dementsprechend sind für jeden Juristen die juristischen Verlage von grundlegender Bedeutung. Deshalb verdient die Geschichte des juristischen Verlagswesens für jeden geschichtlich interessierten Juristen grundsätzliche Aufmerksamkeit. Die in diesem Rahmen bisher bestehende Lücke schließt die Verfasserin mit ihrer von Ute Schneider vom Institut für Buchwissenschaft in Mainz betreuten und von Michael Stolleis zweitbegutachteten, im Jahre 2014 vom Fachbereich Philosophie der Universität Mainz angenommenen Dissertation in vorbildlicher Weise.
Gegliedert ist das stattliche, überzeugende Werk in sieben Abschnitte. Nach einer Einführung über das juristische Verlagswesen als Forschungsgegenstand schildert die Verfasserin die Anfänge als Streben nach verlegerischer Identität (R. von Decker, C. F. Müller, Carl Heymanns, J. C. B. Mohr) und behandelt danach die Rechtswissenschaft als verlegerische Erfolgsbasis sowie die Positionierung auf dem Weg zu aus |
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Baumann, Anette, Die Gutachten der Richter. Ungedruckte Quellen zum Entscheidungsprozess am Reichskammergericht (1524-1627) (= Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammerforschung Heft 43). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar 2015. 24 S. Besprochen von Bernd Schildt. |
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Im Zentrum der Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich standen in der Vergangenheit die in großer Zahl vorhandenen, und was das Reichskammergericht angeht, dezentral überlieferten und mittlerweile insgesamt gesehen auch gut erschlossenen Prozessakten. Auch das Projekt zur Neuverzeichnung eines wesentlichen Teils der in Wien lagernden reichshofrätlichen Prozeßakten ("Alte Prager Akten", "Antiqua") kommt gut voran (erschienen sind bis zum Jahr 2015 sieben Bde).
So erfreulich sich auf dieser Grundlage die Reichskammergerichtsforschung aufs Ganze gesehen in den letzten Dezennien auch entwickelt hat, so wissen wir doch nach wie vor sehr wenig über die juristischen Überlegungen und Argumente die für die Assessoren bei der Entscheidungsfindung im Einzelfall maßgeblich gewesen waren. Dieses Forschungsdesiderat resultiert aus dem allgemein bekannten Umstand, dass die separate Überlieferung der den internen Beratungen am Reichskammergericht zugrundeliegenden Relationen und Voten für die Speyerer Zeit vollständig vernichtet worden ist und für die Wetzlarer Zeit erst 1712 einsetzt. Der Forschung war insoweit keine konkrete Überlieferung von Relationen und Voten für die Speyerer und frühe Wetzlarer Zeit bekannt. Anette Baumann hat bereits 2004 unter Rückgriff auf die Kameralliteratur (vgl. Gedruckte Relationen und Voten des Reichskammergerichts vom 16. – 18. Jahrhundert. Ein Findbuch. QFHG Bd. 48). durch die Auswertung von 21 einschlägigen Titeln insgesamt 1.346 Entscheidungen Relationen und/oder Voten nachweisen können.
Nunmehr hat die Verfasserin die Erschließung der archivalischen Überlieferung von Relatio |
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Hitler als Häftling in Landsberg am Lech 1923/24 – Der Gefangenen-Personalakt Hitler nebst weiteren Quellen aus der Schutzhaft-, Untersuchungshaft- und Festungshaftanstalt Landsberg am Lech, hg. und kommentiert v. Fleischmann, Peter. Verlag Philipp C. W. Schmidt, Neustadt an der Aisch 2015. 552 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hitler als Häftling in Landsberg am Lech 1923/24. Der Gefangenen-Personalakt Hitler nebst weiteren Quellen aus der Schutzhaft-, Untersuchungshaft- und Festungshaftanstalt Landsberg am Lech, hg. u. kommentiert v. Fleischmann, Peter. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt an der Aisch 2015. 552 S., 11 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Nachdem der gewaltsame Putschversuch Adolf Hitlers am 8./9. November 1923 in München gescheitert war, hatten sein Anführer und die weiteren Beteiligten die Rechtsfolgen ihres nach dem geltenden Strafrecht hochverräterischen Treibens zu gewärtigen, indem sie der vorgesehenen Strafverfolgung unterworfen wurden. Aufgrund eines Schutzhaftbefehls des Bezirksamts Weilheim am 11. November in Uffing am Staffelsee festgenommen, wurde Hitler zunächst drei Tage als Schutzhäftling, dann, nach Einlangen des Haftbefehls des zuständigen Staatsanwalts, als Untersuchungshäftling in der Gefangenenanstalt Landsberg am Lech interniert. Zu fünf Jahren Festungshaft (Mindeststrafe) verurteilt, trat er diese am 1. April 1924 im sogenannten Landsberger Festungstrakt an und wurde bereits am 20. Dezember wegen guter Führung vorzeitig auf Bewährung entlassen, nachdem eine aufgeflogene Briefschmuggelaffäre die ursprünglich bereits am 1. Oktober vorgesehene Haftentlassung vorerst verhindert hatte.
Soweit die historischen Ereignisse. Dass über Hitlers Haftzeiten in Landsberg offizielle Aufzeichnungen geführt worden sein mussten, steht außer Frage, doch scheint man diese Unterlagen bislang weder in der zuständigen bayerischen Archivverwaltung noch in Historikerkreisen vermisst zu haben; man hielt sie wohl, wie so vieles, für durch die Nationalsozialisten selbst beseitigt oder/und durch Kriegseinwirkungen untergegangen. So ist es einer kriminellen Tat und verschiedenen Zufällen zu verdanken, dass wesentliche Teile von Hitlers Landsberger Haftpapieren wieder aufgefunden und für die Forschung gesichert werden konnten. Aller Wahrscheinlichkeit nach |
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Lübbe-Wolff, Gertrud, Wie funktioniert das Bundesverfassungsgericht? (= Osnabrücker Universitätsreden 9). V&R, Göttingen 2015. 50 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wie jeder Mensch, so hat auch jede von Menschen gebildete Einrichtung einen Innenbereich, der grundsätzlich nur den sie bildenden Menschen und ihrer Kommunikationssphäre bekannt ist, und eine Außenansicht, auf die der nicht einbezogene Betrachter beschränkt ist. Eine Vermittlung zwischen beiden haben beispielsweise für das Reichskammergericht einzelne Assessoren durch die Veröffentlichung von Urteilssammlungen versucht. Für das Bundesverfassungsgericht unternimmt sie erfreulicherweise die in Weitensfeld in Kärnten 1953 als Tochter des Philosophen Hermann Lübbe geborene, in Bielefeld, Freiburg im Breisgau und Harvard ausgebildete, in Bielefeld 1981 mit einer Dissertation über Rechtsfolgen und Realfolgen promovierte und 1987 mit einer Schrift über die Grundrechte als Eingriffsrecht habilitierte, als Leiterin des Umweltamts Bielefelds 1992 an die Universität Bielefeld berufene und von 2002 bis 2014 als Richterin des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands in dessen zweiten Senat tätige Verfasserin.
Am 4. Dezember 2014 hielt sie in dem Gebäude des European Legal Institute der Universität einen Vortrag, in dem sie nach der Schilderung einer Begegnung in dem phantastischen größten Gebäude Europas in Bukarest im Jahre 2011 (Oh, German Constitutional Court! Chancellor Merkel in Europe always says: I can‘t, I can’t – Constitutional Court!) ihren Zuhörern mit dem besonderen Wissen der langjährigen Insiderin erklärte, wie denn das Gericht funktioniert und warum es so funktioniert, wie es funktioniert. Ausgangspunkt ist dabei die Zahl der mehr als 9000 eingegangenen Verfahren des Jahres 2013, davon fast 98 Prozent Verfassungsbeschwerden. Da das Bundesverfassungsgericht mit 16 Mitgliedern besetzt ist, bedeutet dieser Einstieg mehr als 800 Verfahren für jeden Richter, wobei die jedermann |
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Winkler, Markus, Mathematik und Logik in Julians Digesten (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen, Neue Folge Band 73 Abt. A Abhandlungen zum römischen Recht und zur antiken Rechtsgeschichte). Duncker & Humblot, Berlin 2015. 324 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
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Der Autor, dessen Untersuchung von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich im Jahre 2014 als Dissertation angenommen wurde, hat auch Mathematik studiert, ist also prädestiniert für das von ihm gewählte Thema, die Frage nämlich, ob Kenntnisse der Logik in irgendeiner Form auf das juristische Denken in Julians Digesten Einfluss gewonnen haben. Dies, so der Autor, sei ein Aspekt der umfassenden Frage, welche juristische Methode der Arbeit Julians zugrunde liegt. Die Untersuchung umfasst sechs Kapitel.
Im ersten Kapitel, einer „Einführung“, werden die zur Zeit Julians bekannte Mathematik und Logik, ferner der Forschungsstand sowie der Gang der Untersuchung dargestellt (S. 15ff.). Das zweite Kapitel ist der „elementaren Mathematik“ in den Digesten Julians gewidmet (S. 35ff.). Als Ergebnis stellt der Autor fest, Julian habe die Mathematik nur vereinzelt herangezogen; er habe sich dabei im Rahmen dessen bewegt, was von einem Vertreter der gebildeten Schicht an rechnerischen Kenntnissen verlangt wurde. Das juristische Denken Julians sei von der Mathematik nicht beeinflusst worden (S. 78).
Das dritte Kapitel ist der aristotelischen und der stoischen Aussagenlogik gewidmet. In der Hauptsache ist darunter die Lehre von den logischen Verknüpfungen von Aussagen (durch „und“, „oder“, „wenn … dann“) zu verstehen, wobei die Aussagen entweder „wahr“ oder „falsch“ sind. Die Untersuchung der Quellentexte, so heißt es, lasse erkennen, dass Julian „genaue Kenntnisse der (Aussagen-)Logik“ besaß, die er für seine juristische Arbeit nutzbar machte, sowohl bei der genauen Erfassung von Sachverhalten als auch, wenn es darum ging, „neue quaestiones iuris zu |
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Böhme, Linda, Die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten vor den gesellschaftlichen Gerichten der DDR (= Internationale Göttinger Reihe Rechtswissenschaften Band 61). Cuvillier, Göttingen 2015. 310 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Böhme, Linda, Die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten vor den gesellschaftlichen Gerichten der DDR (= Internationale Göttinger Reihe Rechtswissenschaften Band 61). Cuvillier, Göttingen 2015. 310 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte des Rechtes ist die Geschichte unterschiedlicher Zielsetzungen menschlicher Individuen, deren Unterschiedlichkeit nach einer Lösung strebt. Standen dabei nach allgemeiner Einschätzung anfangs individuelle Eigenschaften wie körperliche Stärke oder geistige Beweglichkeit im Vordergrund, so führte die weitere Entwicklung vor allem zum öffentlichen Austrag durch die Entscheidung Dritter. Angesichts der theoretischen Einsichten des Marxismus sollte dabei die Bedeutung des von den Produktionsverhältnissen abhängigen ideologischen Überbaus vermindert werden, weshalb in einem sozialistischen Staat auch nach Alternativen zu den staatlichen Urteilen gesucht wurde.
Mit einem gewichtigen und interessanten Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die von Rudolf Meyer-Pritzl betreute, 2015 von der juristischen Fakultät der Universität Kiel angenommene, hilfreiche Textanhänge enthaltende Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über den Gegenstand der Untersuchung, den Gang der Darstellung und die Zielsetzung in fünf Kapitel. Sie betreffen die Ideologie und die Gesellschaft als Fundamente der gesellschaftlichen Gerichte, die Entwicklungsphasen der gesellschaftlichen Gerichte (Konfliktkommissionen, Schiedskommissionen, gesellschaftliche Gerichte) und deren Stellung in dem sozialistischen Rechtspflegesystem bzw. dem Gerichtsaufbau der Deutschen Demokratischen Republik, die gesellschaftlichen und parteipolitischen Beweggründe für die Errichtung der gesellschaftlichen Gerichte, das Verfahren in der sozialistischen Praxis (Zusammensetzung, Aufgabenstellung, sachliche Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Verfahren, Zusammenarbeit mit staatlichen Organen und gesellscha |
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Moralisierung des Rechts. Kontinuitäten und Diskontinuitäten nationalsozialistischer Normativität, hg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts v. Konitzer, Werner (= Jahrbuch 2014 zur Geschichte und Wirkung des Holocaust). Campus, Frankfurt am Main 2014. 246 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Moralisierung des Rechts. Kontinuitäten und Diskontinuitäten nationalsozialistischer Normativität, hg. im Auftrag des Fritz Bauer Instituts v. Konitzer, Werner (= Jahrbuch 2014 zur Geschichte und Wirkung des Holocaust). Campus, Frankfurt am Main 2014. 246 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Rechtsgeschichte geht von der Vorstellung aus, dass die Anfänge des Rechtes mit der Moral eng verbunden waren. weswegen die gedankliche Trennung des Rechtes von der Moral in der Neuzeit als Erfolg gefeiert wurde. Seitdem ist aber immer wieder auch die Verbindung gefordert worden, sei es dass das Recht der Moral unterworfen werden wollte, sei es dass das formal rechtlich Machbare an höchtse Werte der Moral gebunden werden sollte. Von daher ist die Frage nach der Moralisierung des Rechtes, wenn schon vielleicht nicht zeitlos, so doch immer wieder aktuell.
Der vorliegende Sammelband geht in seinem Vorwort von der Zielsetzung nationalsozialistischer Rechtstheoretiker aus, den Unterschied zwischen Recht und Moral so weit wie möglich aufzuheben und etwa sittliche Pflicht, Anständigkeit, Ehre und Treue auch als Rechtsbegriffe zu verstehen. Da die Erforschung moralischer Einstellungen während des Nationalsozialismus und die Frage nach den Kontinuitäten und Brüchen in der Tradierung dieser Einstellungen seit Jahren ein Schwerpunkt der Arbeit des Fritz Bauer Instituts ist, entstand dort in Workshops der Plan, in einer Vortragsreihe von Juristen und Philosophen einzelne Themenbereiche aus der Sicht der Moralphilosophie und der Rechtswissenschaft (Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte) zu beleuchten. Die meisten der im vorliegenden, in enger Zusammenarbeit mit Lena Foljanty entwickelten Band versammelten Beiträge sind in dem Rahmen dieser Vortragsreihe entstanden.
Insgesamt umfasst das Werk neun vielfältige Studien. Sie betreffen Aspekte der Rechtsentwicklung in dem nationalsozialistischen System der 1930er Jahre, Arbeit und Gemeinschaft im nationalso |
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Rupps, Martin, Der Lotse. Helmut Schmidt und die Deutschen. Orell Füssli, Zürich 2015. 368 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rupps, Martin, Der Lotse. Helmut Schmidt und die Deutschen. Orell Füssli, Zürich 2015. 368 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Am 29. März 1890 veröffentlichte das britische Magazin Punch eine in der Folge berühmt gewordene Karikatur mit dem Titel Dropping the pilot. Die Grafik zeigt den von Kaiser Wilhelm II. entlassenen Reichskanzler Otto von Bismarck in der Rolle des das (Staats-)Schiff endgültig verlassenden Lotsen. In der Tat geriet das Deutsche Reich nach Bismarcks Abgang unter seinen Nachfolgern, denen es am diplomatischen Weitblick des erfahrenen Lotsen mangelte, erheblich ins Schlingern und zerbrach schließlich in den Untiefen des Ersten Weltkriegs. Es ist somit nicht ohne Aussagekraft, dass Der Spiegel nahezu ein Jahrhundert später, am 20. September 1982, beim ebenso unfreiwilligen politischen Abgang des fünften Bundeskanzlers der Bundesrepublik, Helmut Schmidt (1918 – 2015), gerade auf das historische Bild Bismarcks als Lotsen zurückgriff und Schmidt mit einer analogen Coverdarstellung „Der Lotse geht von Bord“ würdigte. Was für Bismarck im zeitgenössischen Kontext galt, traf wohl auch auf Helmut Schmidt zu: Jeder für sich eine eigenwillige, erfolgreiche und zugleich umstrittene Persönlichkeit, deren Wirken sich im kollektiven Bewusstsein der Bevölkerung unauslöschlich einprägte und auch jenen, die am politischen Stil, den Methoden und den Zielen berechtigte Kritik übten, Respekt abnötigte. Beide sollten nach ihrem Ausscheiden aus der aktiven Politik als graue Eminenzen und moralische Instanzen im Hintergrund das Zeitgeschehen weiterhin kritisch kommentieren, Helmut Schmidt infolge des ihm vergönnten, außergewöhnlich hohen Lebensalters deutlich länger als Otto von Bismarck. Während aber die Abkehr von Bismarcks außenpolitischen Leitlinien mit Recht als eine der Ursachen für den nicht einmal drei Jahrzehnte später erfolgten Untergang des wilhelminischen Kaiserreiches angesehen wird, haben Helmut Schmidts Nachfolger das Amt bess |
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Müller, Claudius, Den Religionen auf der Spur. Die Welt des Glaubens in 26 Objekten. Zabern, Darmstadt 2015. 207 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Müller, Claudius, Den Religionen auf der Spur. Die Welt des Glaubens in 26 Objekten. Zabern, Darmstadt 2015. 207 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Ich denke, also bin ich, sagte der rationale Mensch der frühen Neuzeit zum Beweis seiner Existenz. Die damit nahegelegte Frage nach dem Grunde seines Seins ist damit aber mehr erneuert als beantwortet. Wohl seit den frühesten Anfängen des Denkens sind vielfältige Anstrengungen zur Lösung unternommen, ohne dass sie allgemein überzeugend zu einem Ergebnis geführt hätten.
Der Verfasser versucht diese Suche lose auf der Spur der Religionen. In Österreich 1945 geboren und in der Steiermark aufgewachsen, wechselte er zum Studium der Sinologie sowie der Ethnologie 1964 an die Universität Heidelberg, an der sein Vater als Professor für Mathematik wirkte. Nach seiner Münchener Promotion des Jahres 1978 mit Untersuchungen zum „Erdalter“ she im China der Chou- und Han-Zeit und vielen weltweiten Aktivitäten wurde er von 2001 bis 2010 Leiter des Museums Fünf Kontinente in München, als welcher er mit den Kulturen aller Teile der Erde in Berührung stand.
Gegliedert sind seine im Grundsatz jeweils von einem einzelnen sichtbaren und einnehmend farbig abgebildeten Gegenstand ausgehenden vielfältigen Darlegungen nach einer allgemeinen Einleitung in 26 Streifzüge. Sie betreffen etwa den Schöpfungsmythos in Hawai, den unabänderlichen schmerzlichen Abschied von Toten, den Schamanen, die Sonne im Schnabel des Drachen, den Kosmos des Buddha des unermesslichen Lichtes, den Blick in die Zukunft, die Kunst des Brauens in Afrika, das Reisstampfen auf Bali, die Gottheit der grenzenlosen Güte oder den Weg von dem Bild zur Schrift. Auf diese Weise wird nach den Werbeworten auf der Rückseite des schmucken Bandes der Glaube so lebendig und anschaulich wie nie zuvor, ohne dass freilich dem neugierigen interessierten Leser aus der Vielfalt der Religionen eine einzige eindeutige Antwort auf die Frage nach dem Grunde de |
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Patzold, Steffen, Gefälschtes Recht aus dem Frühmittelalter. Untersuchungen zur Herstellung und Überlieferung der pseudoisidorischen Dekretalen (= Schriften der phil.-hist. Klasse der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Band 55 2015). Winter, Heidelberg 2015. 76 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Patzold, Steffen, Gefälschtes Recht aus dem Frühmittelalter. Untersuchungen zur Herstellung und Überlieferung der pseudoisidorischen Dekretalen (= Schriften der phil.-hist. Klasse der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Band 55 2015). Winter, Heidelberg 2015. 76 S.
Zu den geheimnisvollsten frühmittelalterlichen Quellen gehören seit langem mehrere fälschende Sammlungen kirchenrechtlicher Bestimmungen der Mitte des 9. Jahrhunderts mit rund 10000 Einzelteilen (unter Verwendung etwa der Historia tripartita des Epiphanius-Cassiodor der einstmals Corbier Handschrift Sankt Petersburg, Russische Nationalbibliothek Lat. F. v. I. 11 oder der Konzilsakten von Chalkedon in der Version des Rusticus der einstmals Corbier Handschrift Paris, Bibliothèque Nationale Lat. 11611). Steffen Patzolds nach dem Vorwort aus Gelegenheiten und Zufällen entstandener neuer Zugriff auf den alten Gegenstand begann mit einer von Tübingen ausgehenden Tagung im April 2009 zu dem Breviarium des Liberatus von Karthago. Die von den Organisatoren erbetene Vorstellung der Rezeption dieses Textes im Mittelalter führte Patzold zu einem karolingerzeitlichen Codex aus dem Kloster Corbie, der das Breviarium in dem Rahmen der Collectio Sangermanensis enthielt, und danach zur weiteren Rezeption dieser Sammlung in hochmittelalterlichen Handschriften der so genannten C-Klasse der pseudoisidorischen Dekretalen.
Seine hierbei gewonnenen Erkenntnisse fasst die vorliegende schlanke, aber tief schürfende Studie in sechs Abschnitten zusammen. Nach einer sachkundigen Einleitung behandelt der Verfasser den bisher vermuteten terminus post quem der C-Klasse, die Lokalisierung des Kernes der C-Klasse im Wettstreit zwischen Corbie und Reims, die Datierung des Kernes der C-Klasse und die Grenzen des Textvergleichs und zieht danach Schlussfolgerungen. Sie erlegen im Ergebnis den Anhängern der Datierung der C-Klasse in das Hochmittelalter den Nachweis auf, wann und wo im Hochmittelalter ein Ko |
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Mit Freundschaft oder mit Recht? Inner- und außergerichtliche Alternativen zur kontroversen Streitentscheidung im 15.-19. Jahrhundert, hg. v. Cordes, Albrecht. Böhlau, Köln 2015. 291 S. Besprochen von Reinhard Schartl. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mit Freundschaft oder mit Recht? Inner- und außergerichtliche Alternativen zur kontroversen Streitentscheidung im 15.-19. Jahrhundert, herausgegeben von Cordes, Albrecht, Böhlau Verlag Köln Weimar Wien, 2015, 291 S. Besprochen von Reinhard Schartl.
Der Band enthält die meisten Vorträge des wissenschaftlichen Kolloquiums der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, zugleich Jahrestagung des Frankfurter LOEWE-Schwerpunkts „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, das vom 2. bis 4. 10.2013 in Wetzlar abgehalten wurde, sowie zwei nur schriftlich vorliegende Referate. Wie der Herausgeber, der Frankfurter Rechtshistoriker Albrecht Cordes, im einleitenden Beitrag „ ,Mit Freundschaft oder mit Recht‘ Quellentermini und wissenschaftliche Ordnungsbegriffe“ belegen kann, stellen die beiden Formeln „mit Freundschaft oder mit Recht“ und „mit Minne oder Recht“ entgegen einer früheren Meinung nicht lediglich gerichtlich-formelles und außergerichtliches Verfahren einander gegenüber. Vielmehr scheinen auch andere Deutungen möglich, wobei „mit Recht“ ein klares Profil habe, während „mit Minne“, „mit Freundschaft“ oder „gütlich“ begrifflich diffus seien. Philipp Höhn stellt in seinem Beitrag „Verflechtungen der Streitschlichtung? Zum Austrag kaufmännischer Interessenkonflikte im Hanseraum (1365-1435)“ die allerdings nicht überraschende These auf, dass einvernehmliche, konsensuale Konfliktbeilegungen besonders effektiv gewesen seien, da sie einen schnellen und nachhaltigen Interessenausgleich versprachen, dessen Wirksamkeit auf der verbindlichen Zustimmung der Konfliktparteien beruhte. Der Verfasser ermittelt, dass sich besonders städtische Führungsgruppen wie die Ratsherren als Vermittler betätigten, wobei ihnen Amt, Reputation, diplomatische Beziehungen und Verbindungen zu Herrschern neben Verhandlungsgeschick und Zugang zu Informationen zustattenkamen. Ute Rödel als ausgewiesene Kennerin der gerichtlichen Urkunden König Ruprechts von der Pfalz u |
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Imgrund, Bernd, 101 deutsche Orte, die man gesehen haben muss, 4. Aufl. Theiss, Darmstadt 2014. 218 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Imgrund, Bernd, 101 deutsche Orte, die man gesehen haben muss, 4. Aufl. Theiss, Darmstadt 2014. 218 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Wissen des Menschen nimmt im Grundsatz seit seiner Entstehung an Umfang zu, wenn auch wohl nicht mit der Geschwindigkeit der Ausdehnung des Weltraums. Alles zu wissen, ist deswegen schwieriger als je. Dadurch ergibt sich wie von selbst ein Bedarf auch an einem wissenden zusammenfassenden Überblick.
Der als Journalist tätige Verfasser hat dies zum Anlass für sein 2009 erschienenes Werk „111 Kölner Orte, die man gesehen haben muss“, genommen. Dessen Erfolg hat nicht nur Kölner Nachfolger gefunden, sondern ihn auch über Köln hinausgeführt. Dementsprechend hat er schon 2012 seinen mit dem Volkswagen-Transporter geschmückten schlanken Band über Deutschland und seine 101 von ihm ausgewählten und besuchten Kostbarkeiten erstmals vorgelegt.
In (manchmal auch gesucht wirkender) alphabetischer Ordnung (der meisten der 26 deutschen Buchstaben) betreffen sie den Aachener Dom, das Adenauer-Haus, die Allianz Arena, die ältesten deutschen Bäume (Linde, Buche, Eiche, Eibe), das Atommülllager von Gorleben, die Autostadt (Wolfsburg), Bamberg(s Altstadt), die Bastei, das Bauhaus, Bautzen II, das Brandenburger Tor, den Brocken, die Burgen Eltz und Hohenzollern, Checkpoint Charlie, das deutsche Eck, den deutschen Michel, das deutsche Museum (für Karikatur und Wilhelm Busch), die Documenta, die Dokumentation Obersalzberg, die (zwei) Donauquellen, den eisernen Vorhang, Farina (gegenüber), die Feengrotten (von Saalfeld), die Frauenkirche (in Dresden), den Fürst-Pückler-Park (in Bad Muskau), das Germanische Nationalmuseum, die Gorch Fock I und II, die Grube Messel, den grünen Hügel (in Bayreuth), Guben/Gubin, den Gutenberg-Pfad, Haithabu, die Hallertau, das Hambacher Schloss, das Haus der Geschichte, das Heidelberger Schloss, die Himmelsscheibe von Nebra, die höchsten deutschen Wasserfälle (Röthbachfall an dem Königsse |
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Monyer, Hannah/Gessmann, Martin, Das geniale Gedächtnis. Wie das Gehirn aus der Vergangenheit unsere Zukunft macht. Knaus, München 2015. 256 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Monyer, Hannah/Gessmann, Martin, Das geniale Gedächtnis. Wie das Gehirn aus der Vergangenheit unsere Zukunft macht. Knaus, München 2015. 256 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Komplexität der Gehirnfunktionen stellt den menschlichen Forschergeist vor erhebliche Herausforderungen. Dabei fließen gewaltige Summen Geldes in Projekte, deren Zielsetzungen so ehrgeizig wie fragwürdig sind. 2013 lief das sogenannte Human Brain Project der Europäischen Union an, gleichzeitig in den USA ein Parallelunternehmen unter der Bezeichnung Brain Initiative; insgesamt stünden damit „fast 4 Milliarden Euro bereit, um ein einziges Ziel zu verfolgen: die Aktivität eines jeden Neurons im Gehirn zu berechnen und nachzuverfolgen“ (S. 228). Gegen diesen Versuch, über viele Computer sämtliche Gehirnaktivitäten zu simulieren, seien mittlerweile erhebliche Vorbehalte laut geworden: Es sei „fraglich, ob die Übertragung der Daten vom menschlichen Gehirn auf den Computer wirklich gelingt“ und „ob wir mithilfe unserer Analyse-Algorithmen tatsächlich Hirnvorgänge nachvollziehen, oder doch nur jene Musterprozesse, die eine Rechenmaschine bei sich selbst vermutet“. Und: „Selbst wenn wir mithilfe eines Eins-zu-eins-Modells einen besseren Blick in das Innenleben des menschlichen Geistes bekommen, können wir doch nicht verstehen, was es mit diesem Geist auf sich hat, es sei denn, wir wissen zuvor schon, was er ist. So wenig, wie uns das mechanische Getriebe in der Mühle einsehen lässt, dass es sich um eine Mühle handelt [denn man muss, um zu verstehen, zuvor bereits wissen oder zumindest eine Ahnung haben, wozu eine solche Anlage dient, wie Leibniz schon vor 300 Jahren dargetan hat; W. A.], so wenig sagt uns der Datenaustausch zwischen den Laptops, die für unsere Neuronen einstehen, was der höhere Sinn und Zweck der Datenverschiebung sein soll“ (S. 231ff.).
Gehirnforschung führt also rasch, wie das Beispiel zeigt, über den medizinisch-biologischen Bereich hinaus in ei |
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Röger, Maren, Kriegsbeziehungen. Intimität, Gewalt und Prostitution im besetzten Polen 1939 bis 1945. Fischer, Frankfurt am Main 2015. 304 S., 14 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Röger, Maren, Kriegsbeziehungen. Intimität, Gewalt und Prostitution im besetzten Polen 1939 bis 1945. Fischer, Frankfurt am Main 2015. 304 S., 14 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als unerlässliche Voraussetzung des natürlichen Weiterbestehens der Arten zählt der Sexualtrieb zu den elementaren Bedürfnissen vieler Lebewesen. Dem Menschen ist es vorbehalten, diesen Trieb im Interesse der Ordnung des Gemeinwesens durch moralische Leitvorstellungen, vor allem aber auch durch Rechtsvorschriften zu domestizieren. In liberalen Gesellschaften betreffen diese Normen in erster Linie Grenzüberschreitungen (Strafrecht) sowie zivilrechtliche Folgen (Familienrecht, Erbrecht), während ansonsten der einvernehmliche sexuelle Verkehr mündiger Personen als deren Privatangelegenheit keinen gesetzlichen Einschränkungen unterliegt. Anders sah dies bekanntlich der auf eine rassistische Grundlage gebaute nationalsozialistische Staat, der eine rassische Verantwortung der Individuen gegenüber dem Volksganzen postulierte und durch entsprechende Vorschriften (das prominenteste Beispiel sind ohne Zweifel die Nürnberger Gesetze von 1935) massiv in die Auswahl der Sexualpartner einzugreifen suchte; „Rassenschande“ (geschlechtlicher Verkehr mit als jüdisch definierten Menschen) sowie die Missachtung des „Umgangsverbots“ (intime Beziehungen mit anderen sogenannten „Fremdrassigen“) wurden entsprechend verfolgt.
Angeregt durch ihre Beschäftigung mit der sexuellen Gewalt, die Rotarmisten im Rahmen der Vertreibung der Deutschen aus Osteuropa ausübten, begann sich die in Gießen promovierte und nun als Juniorprofessorin für „Transnationale Wechselbeziehungen: Deutschland und das östliche Europa“ an der Universität Augsburg Geschichte lehrende Verfasserin 2009 zunächst für die noch wenig erforschten Sexualverbrechen der deutschen Besatzer in Polen zu interessieren und erweiterte die Thematik bald auf das gesamte Spektrum sexueller Kontakte. Eine Mitarbeiterstelle am Deu |
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Rechtsprechung und Justizhoheit - Festschrift für Götz Landwehr zum 80. Geburtstag von Kollegen und Doktoranden, hg. v. Drecktrah, Volker/Willoweit, Dietmar. Böhlau, Köln 2016. 480 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtsprechung und Justizhoheit - Festschrift für Götz Landwehr zum 80. Geburtstag von Kollegen und Doktoranden, hg. v. Drecktrah, Volker/Willoweit, Dietmar. Böhlau, Köln 2016. 480 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wie die Herausgeber in ihrem kurzen Vorwort hervorheben, hat es Götz Landwehr in seiner ihm eigenen Bescheidenheit und Zurückhaltung bislang erfolgreich verstanden, sich Ehrungen seiner Person zu entziehen. Da ihm aber eine große Zahl von Akademikern und Akademikerinnen viel zu verdanken haben, war es ihnen ein großes Anliegen, diesen Dank auch einmal in akademisch üblicher Form öffentlich auszusprechen. Die dabei gelungene Festschrift zeigt im Eingang den bedeutenden Rechtshistoriker nach weit mehr als fünfzig Jahren erfolgreichen akademischen Wirkens in unveränderter Freundlichkeit und offener Zugewandtheit.
Geboren wurde Götz Landwehr nach Ausweis des beigegebenen Lebenslaufs in Verden an der Aller am 24. November 1935 als ältester Sohn eines leitenden Oberstaatsanwalts, der von Verden 1949 nach Hannover wechselte. Nach dem Abitur am staatlichen humanistischen Kaiser-Wilhelms-Gymnasium studierte Götz Landwehr Rechtswissenschaft zunächst in Marburg und ab 1958 in Göttingen, wo er nach der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 1960 neben der praktischen Ausbildung als wissenschaftliche Hilfskraft bei Wilhelm Ebel wirkte und nach dem Ausscheiden aus dem Referendardienst 1963 wissenschaftlicher Assistent wurde, Bereits in diesem Jahre wurde er mit einer Dissertation über die althannoverschen Landgerichte (über Rügegerichtswesen) promoviert und nur zwei Jahre später mit einer grundlegenden Schrift über die Verpfändung der deutschen Reichsstädte im Mittelalter für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Handelsrecht habilitiert, so dass er noch im gleichen Jahr in der Nachfolge Siegfried Reickes als ordentlicher Professor nach Heidelberg berufen werden konnte, von wo aus er 1969 als Nachfolger Hermann Schultzes vo |
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Wolf, Janine, Aspekte des Urheberrechts bei Carl Maria von Weber, Albert Lortzing und Otto Nicolai (= Leipziger juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung Band 9 = Schriftenreihe der Albert-Lortzing Gesellschaft Band 3). Leipziger Universitätsverlg, Leipzig 2015. 219 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wolf, Janine, Aspekte des Urheberrechts bei Carl Maria von Weber, Albert Lortzing und Otto Nicolai (= Leipziger juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung Band 9 = Schriftenreihe der Albert-Lortzing Gesellschaft Band 3). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2015. 219 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Musik ermöglicht in der Gegenwart mit Hilfe der Elektronik den Aufstieg des Menschen zum Millionär, zwar nicht für jeden, aber doch für den herausragenden Künstler, der den Publikumsgeschmack trifft und geschickt vermarktet wird. Bis dahin war es freilich von den brotlosen Anfängen ein langer und schwerer Weg. Gebahnt hat ihn das Urheberrecht, das seit der Neuzeit zum Durchbruch gelangt ist.
Mit einem Teilaspekt dieser Thematik beschäftigt sich die schlanke, von Bernd-Rüdiger Kern angeregte, betreute und zur Vollendung geführte sowie von der Juristenfakultät der Universität Leipzig im November 2013 angenommene Dissertation der als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl für bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht tätigen Verfasserin. Gegliedert ist sie nach einer Einführung über Forschungsstand, Methode, Kapitelinhalte und Material in sieben Sachkapitel. Sie betreffen die Urheberrechtsgeschichte im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Sonderentwicklung in der Musik und der Situation in Italien, das Aufführungsrecht, das Verlagsrecht, das Bearbeitungsrecht samt dem Melodienschutz, die Erträge aus den Verwertungsrechten und das Recht auf Werkintegrität und die Librettisten.
Ziel der Untersuchung der Verfasserin ist es, an Hand der Urheberrechtsaufassung der Komponisten Carl Maria Friedrich Ernst von Weber (1786-1826), Gustav Albert Lortzing (1801-1851) und Karl Otto Ehrenfried Nicolai (1810-1848) die entscheidenden Entwicklungen des Urheberrechts in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nachzuvollziehen. Im Ergebnis kann die auch ungedruckte Quellen einbeziehende Autorin feststellen, dass sich ihre dre |
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Nörr. Knut Wolfgang, Ein geschichtlicher Abriss des kontinentaleuropäischen Zivilprozesses in ausgewählten Kapiteln (= Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen 118). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XIV, 179 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerNörreingeschichtlicherabriss20160117 Nr. 15961 ZIER 6 (2016) 07. IT
Nörr. Knut Wolfgang, Ein geschichtlicher Abriss des kontinentaleuropäischen Zivilprozesses in ausgewählten Kapiteln (= Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen 118). Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XIV, 179 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der Verfasser in seinen einleitenden Bemerkungen deutlich macht, ist das Zivilprozessrecht und damit der Zivilprozess in der Gegenwart ein Gegenstand, in dessen Rahmen sich Theoretiker und Praktiker aus verschiedenen Nationen des europäischen Kontinents – und eigentlich noch weit darüber hinaus – ohne große Mühe fachlich verständigen können, obgleich das Wort Zivilprozess in der deutschen Sprache nur bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts (Bülau 1766) und sein lateinischer Vorläufer processus civilis nur bis zu dem Mittellateinischen zurückzureichen scheint bzw. scheinen. Überzeugend führt der Verfasser diese bedeutsame Fähigkeit auf das gemeinsame Erbe in dem gelehrten Prozessrecht des Mittelalters zurück, dessen Einzelteile vorwiegend in den von Kaiser Justinian zwischen 527/528 und 533/534 veranlassten Gesetzen aufspürbar sind. Aus dieser Sicht bietet der Verfasser als ein Ergebnis seines Lebenswerks einen geschichtlichen Abriss des kontinentaleuropäischen Zivilprozesses in ausgewählten Kapiteln, dessen Abfassung sich aus persönlichen Gründen über mehrere Jahre hingezogen und nur mittels Zuspruchs und substantieller Hilfe Thomas Finkenauers noch zur glücklichen Beendigung gefunden hat.
Dieses bedeutende Werk hat bei seinem Erscheinen das sofortige Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden. Gleichwohl verdient es vorweg bereits einen auf wenige Sätze beschränkten Hinweis des Herausgebers. In acht Kapiteln mit 42 Paragraphen zeigt es nämlich nach den einleitenden Bemerkungen für jedermann beispielhaft die Meilensteine der kontinentaleuropäischen Zivilprozessrechtsentwicklung auf.
Ausgang |
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Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats. Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht. Band 1 Eigenheiten und Zukunft von Sozialpolitik und Sozialrecht, Band 2 Bundessozialgericht und Sozialstaatsforschung. Ríchterliche Wissensgewinnung und Wissenschaft, hg. v. Masuch, Peter/Spellbrink, Wolfgang/Becker, Ulrich u. a.. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2014. XVI, 823 S., 2015. XVIII, 813 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats. Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht. Band 1 Eigenheiten und Zukunft von Sozialpolitik und Sozialrecht, Band 2 Bundessozialgericht und Sozialstaatsforschung. Richterliche Wissensgewinnung und Wissenschaft, hg. v. Peter Masuch/Wolfgang Spellbrink/Ulrich Becker u.a. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2014. XVI, 823 S.
Die Festschrift zum 60jährigen Bestehen des Bundessozialgerichts (BSG) setzt die Reihe der Festschriften von 1965, 1979 und 2004 zum Bundessozialgericht fort. Der 2014 erschienene Band 1 der „Denkschrift“ konzentriert sich auf „Ausgangspunkte und Ausblicke“ und ist vorwiegend nach „Sachgesichtspunkten“ (S. IX) gegliedert. Insgesamt ist die Festschrift „keine übliche Festschrift“, sondern der erste Band einer „Denkschrift“ im Sinne eines „Anstoß Gebens“ (F.-X. Kaufmann, S. 777). Alle Autoren waren eingeladen, „sich zu einem bestimmten Thema zu äußern, für das sie aufgrund ihrer bisherigen Publikationen qualifiziert erschienen“. Die Beiträge stammen von Historikern, Ökonomen, Soziologen sowie von Politikwissenschaftlern und Rechtswissenschaftlern. Im historisch angelegten Abschnitt geht es vornehmlich darum, das „Besondere des deutschen Sozialstaats“ herauszuarbeiten (S. Xf.). Eine vergleichende Hinführung zu den Ursprüngen, Entwicklungen und Herausforderungen des modernen Wohlfahrtsstaats bringt Stephan Leibfried mit Hinweisen auf weitere vertiefende, insbesondere englischsprachige Literatur (S. 3ff.). Franz-Xaver Kaufmann geht der deutschen Tradition des sozialpolitischen Denkens im Horizont der Differenz von Staat und Gesellschaft unter Berücksichtigung insbesondere Hegels, Lorenz von Steins und Bismarcks nach (S. 21ff.). Nach Manfred G. Schmidt ist die deutsche Wirtschafts- und Sozialpolitik gekennzeichnet durch einen „Mittelweg“ zwischen dem „Typ des staatslastigen ‚Wohlfahrtskapitalismus‘ schwedischer Prägung und dem Typ der ‚liberalen Marktwirtschaft‘, den vor allem die englischspr |
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Deter, Gerhard, Zwischen Gilde und Gewerbefreiheit Band 1 Rechtsgeschichte des selbständigen Handwerks im Westfalen des 19. Jahrhunderts (1810-1869), Band 2 Rechtsgeschichte des unselbständigen Handwerks im Westfalen des 19. Jahrhunderts (1810-1869) (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Beiheft 230, 1, 2). Steiner, Stuttgart 2015. 393, 482 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Ziel der Untersuchungen von Gerhard Deters, der bereits drei Monographien zum westfälischen Handwerksrecht (1987, 1990 und 2005) veröffentlicht hat, ist es „mit den von der Geschichtswissenschaft in den letzten Jahrzehnten erarbeiteten Fragestellungen und Methoden die enge Wechselbeziehung zwischen den sozio-ökonomischen Bedingungen der handwerklichen Tätigkeit und den Spezifika einer Rechtsordnung, der das Kleingewerbe unterworfen war, aufzuklären“ (S. 23). In der lesenswerten Einleitung weist Deter darauf hin, dass die Wirtschafts- und Sozialhistoriker die „rechtlichen Einflüsse auf das Wirtschaftsgeschehen“ lange weitgehend ausgeblendet hätten (S. 18). Die Darstellung des „rechtlichen und institutionellen Rahmens wirtschaftlichen Handelns“ sei „genuine Aufgabe des Juristen“, so dass der Rechtswissenschaft „wesentliche Bedeutung für die wirtschaftsgeschichtliche Erkenntnis“ zuwachse (S. 21). Dabei gehe es um das „Zusammenwirken rechts- und wirtschaftshistorischer Methoden“. Mit Recht beschränkt sich Deter auf ein geografisch und politisch abgegrenztes Untersuchungsgebiet, wozu sich die preußische Provinz Westfalen anbot, da hier „einander früh industrialisierte Räume und solche mit beinahe archaischer Wirtschaftsstruktur, ländlich-wohlhabende und zurückgeblieben-ärmliche Regionen benachbart waren“ (S. 32). Der zeitliche Rahmen der Untersuchungen wird markiert durch die Einführung der Gewerbefreiheit in den Gebieten der späteren preußischen Provinz Westfalen (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg, Hanseatische Departements des Empire) und als Endpunk |
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Di Cesare, Michelina, Studien zu Paulinus Venetus De mapa mundi (= Monumenta Germaniae Historica, Studien und Texte 58). Harrassowitz, Wiesbaden 2015. XXIV, 186 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Paulinus Venetus, der im Text meist als Paolino Veneto erscheint, wurde nach den Erkenntnissen der Verfasserin in Venedig wohl kurz vor der Mitte der 70er Jahre geboren, trat vor 1293 dem Franziskanerorden bei, war 1301 Lektor in Venedig, wurde 1304 zu dem Provinzialkustos der Kustodie von Venedig ernannt, war von 1305 bis 1307 Inquisitor in der Mark Treviso, wurde 1308 erneut Lektor in Venedig, hielt sich 1315 und 1316 als Gesandter Venedigs in Neapel auf, reiste danach nach Avignon und 1322 durch Italien, wurde 1324 zum Bischof von Pozzuoli ernannt und starb kurz vor dem 22. Juni 1344. Sein von der Autorin ermitteltes Werk umfasst zehn Titel von De regimine rectoris bis zu De providentia et fortuna. Den Kern bilden die Schriften Notabilium historiarum epithoma, Compendium (oder Chronologia magna), Satirica ystoria und De mapa mundi, dessen Schreibweise wohl vom Venezianischen beeinflusst wurde.
Die Verfasserin begleitet den Autor seit vielen Jahren. 1999 legte sie an der Università degli Studi di Roma La Sapienza eine Magisterarbeit vor, 2002 an der Archivschule der Università degli Studi di Cassino eine Abschlussarbeit und 2006 an ihrer Ausgangsuniversität eine von Marina Passalacqua betreute Dissertation, die danach für den Druck überarbeitet wurde. Gesamtziel ist eine gesonderte Edition der Schrift De mapa mundi des Paolino Veneto, die durch den vorliegenden, mit reichen Anhängen und Registern versehenen Band entlastet werden soll.
Als Grundlage der Ausgabe behandelt die Verfasserin sehr umsichtig und gründlich in vier Kapiteln den Autor mit seinem literarischen Werk und dessen Textzeugen, De mapa mundi als ein neues Modell der imago mundi zwischen Kartographie und Historiographie, das Verhältnis zu Marino Sanudo und die Quellen der |
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Rymaszewski, Zygfryd, Z badań nad organizacją sądów prawa polskiego w średniowieczu. Woźny sądowy [Zur Erforschung der Gerichtsorganisation des polnischen Rechts im Mittelalter. Der Gerichtsbote] (= Monografie prawnicze Akademii Leona Koźmińskiego. Historia prawa [Juristische Monographien der Akademie Leon Koźmiński. Rechtsgeschichte]). Wydawnictwa Akademickie i Profesjonalne Spółka z o.o. Warszawa 2008. 267 S. und Ders., Z badań nad organizacj |
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Nachfolgend sollen zwei zusammengehörende und insgesamt über 600 Seiten umfassende Bände aus der Feder des renommierten polnischen Rechtshistorikers Zygfryd Rymaszewski[1] vorgestellt werden. Dieser analysiert auf der Grundlage umfangreicher mittelalterlicher Rechtsquellen das Amt des Gerichtsboten innerhalb der Gerichtsorganisation des polnischen Rechts im Mittelalter und zieht dabei auch Vergleiche zum römischen wie zum deutschen Recht.
Wenden wir uns zunächst dem ersten der beiden Bände zu, erschienen 2008. Auf das Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen (S. XI-XIX) sowie anderer Abkürzungen (S. XIX) folgt die Einleitung (S. 1-16), an die sich die in 8 Kapitel gegliederte umfassende und detaillierte Untersuchung zum Gerichtsboten anschließt. Das erste Kapitel (S. 17-37) beschäftigt sich mit dem Vorkommen des Terminus Gerichtsbote in lateinischen und polnischen mittelalterlichen Quellen zum polnischen Recht. Anhand ausgewählter |
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Carsten, Ernst Sigismund/Rautenberg, Erardo Cristoforo, Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart. Ein Beitrag zur Beseitigung ihrer Weisungsabhängigkeit von der Regierung im Strafverfahren., 3. Aufl. Nomos, Baden-Baden 2015. 580 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Carsten, Ernst Sigismund/Rautenberg, Erardo Cristoforo, Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart. Ein Beitrag zur Beseitigung ihrer Weisungsabhängigkeit von der Regierung im Strafverfahren., 3. Aufl. Nomos, Baden-Baden 2015. 580 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Laufe der menschlichen Geschichte hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass die grundsätzliche Aggressivität des Individuums auch mit Hilfe staatlicher Strafen begrenzt werden muss. Da die Macht des staatlichen Richters die Freiheit des Einzelnen gefährden kann, hat die Aufklärung auch die Sicherung Verdächtiger für wünschenswert erachtet. In diesem Zusammenhang wurde nach der französischen Revolution von 1789 in Frankreich ein Vorläufer der Staatsanwaltschaft eingerichtet, der nach der Modernisierung des Jahres 1808 seit 1810 auch im linksrheinischen Rheinland und danach in Baden sowie nach 1815 schließlich in weiteren Staaten des Deutschen Bundes und im Deutschen Reich übernommen wurde.
Für diese Staatsanwaltschaft hat Ernst Sigismund Carsten 1932 eine grundlegende Geschichtevorgelegt, der aber aus den anschließenden Zeitgeschehnissesn heraus der verdiente Erfolg verwehrt blieb. Nach einem Neudruck des Jahres 1971 hat sich Erardo E. Rautenberg einer Neubearbeitung angenommen. Sie ist 2012 erschienen und von Werner Schubert sachkundig gewürdigt worden.
Wegen ihrer wissenschaftlichen Bedeutung war sie in ziemlich kurzer Zeit vergriffen, so dass eine dritte Auflage nötig wurde. Sie arbeitet übersehene Literatur ein, verbessert Fehler und nimmt Aktualisierungen und Erweiterungen vor, die etwa darauf beruhen, dass das Bundesverfassungsgericht neue Entscheidungen getroffen hat, die Fraktion die Linke unter dem 22. November 2012 zwei allerdings nicht im Gesetzgebungsverfahren weiterbehandelte Gesetzentwürfe zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz einbrachte und Werner Schubert im April 2013 Quellen zu Reformpr |
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Die Kooperation der Verfassungsgerichte in Europa. Aktuelle Rahmenbedingungen und Perspektiven, hg. v. Verfassungsgerichtshof, 2 Bände. Verlag Österreich, Wien 2015. VII, 548, 549-1057 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Kooperation der Verfassungsgerichte in Europa. Aktuelle Rahmenbedingungen und Perspektiven, hg. v. Verfassungsgerichtshof, 2 Bände. Verlag Österreich, Wien 2015. VII, 548, 549-1057 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Gegenüber der allgemeineren Verfassung aller Gegebenheiten hat sich die formelle Verfassung von Staaten seit 1776 mehr und mehr durchgesetzt, so dass das Fehlen einer formalen Verfassung zur Ausnahme geworden ist. Weil Rechte allein wertlos sind, wenn sie nicht letztlich mit staatlicher Gewalt auch verwirklicht werden können, ist der Verfassung zunehmend auch eine besondere Verfassungsgerichtsbarkeit zur Seite getreten. Da der Mensch ein soziales Wesen ist, haben die nationalen Verfassungsgerichte auch ihre gegenseitige Nähe und Vergewisserung gesucht.
Dementsprechend fand auf Initiative der Präsidenten der Verfassungsgerichte Deutschlands, Österreichs, Italiens und der damaligen Föderativen Republik Jugoslawien 1972 in Dubrovnik eine erste Konferenz statt, auf der in einem allgemeinen europäischen Kontext unter gebührender Beachtung des Prinzips der richterlichen Unabhängigkeit die Grundlage für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch über die Arbeitsweise und Verfassungsrechtsprechung geschaffen werden sollte. Dem folgten trotz Fehlen eines formellen Statuts weitere Treffen, die meist von gerade beigetretenen Verfassungsgerichten veranstaltet wurden. Der 16. Kongress hat sich dabei mit dem Thema der Kooperation und ihren aktuellen Rahmenbedingungen und Perspektiven befasst.
Eröffnet ist der daraus hervorgegangene vorliegende eines Registers entbehrende Sammelband durch einen von Christoph Grabenwarter verantworteten Generalbericht mit fünf Sitzungen mit Diskussionsbeiträgen, die am Ende zusammengefasst wurden. Dem folgen auf den Seiten 185ff. die vielfältigen Landesberichte der teilnehmenden Mitglieder von Albanien bis zur Ukraine und dem assoziierten Mitglied Weißrussland. Insgesamt werden auf diese Weise in jew |
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Herrlein, Jürgen, Zur „Arierfrage“ in Studentenverbindungen. Die akademischen Korporationen und der Prozess der Ausgrenzung der Juden vor und während der NS-Zeit sowie die Verarbeitung dieses Vorgangs nach 1945. Nomos, Baden-Baden 2015. 484 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Herrlein, Jürgen, Zur „Arierfrage“ in Studentenverbindungen. Die akademischen Korporationen und der Prozess der Ausgrenzung der Juden vor und während der NS-Zeit sowie die Verarbeitung dieses Vorgangs nach 1945. Nomos, Baden-Baden 2015. 484 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die vorliegende unter Theodor Mommsens Satz „Canaille bleibt Canaille, und der Antisemitismus ist die Gesinnung der Canaille“ gestellte Arbeit ist die von Peter Derleder betreute, im Sommersemester 2015 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen als Dissertation (summa cum laude) angenommene Dissertation des 1962 geborenen Verfassers über das ihn schon lange beschäftigende Thema. Sie ist allen Studierenden gewidmet, die Opfer nationalsozialistischer Willkür und Gewalt wurden, insbesondere den von ihren eigenen Korporationen Ausgegrenzten und den bis heute Vergessenen. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über die historische Bedeutung von akademischen Verbindungen in Studentenschaft und Gesellschaft, Fragestellung, Materialzugang, Forschungsstand, regionale und inhaltliche Begrenzung sowie Gliederung in insgesamt 17 Kapitel.
Dabei behandelt der Verfasser zunächst die allgemeine Geschichte der akademischen Verbindungen seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert und die Grundzüge der Entwicklung des verbindungsstudentischen Antisemitismus bis zum Ende der Weimarer Republik sowie die Ausgrenzung der deutschen Juden durch die Satzungen der akademischen Verbindungen bereits vor 1933. Danach geht er eindringlich auf die Entwicklung seit 1933 ein. Am Ende betrachtet er die Restauration der Korporationen nach dem zweiten Weltkrieg und die anschließende Aufarbeitung.
Im Ergebnis kann er überzeugend feststellen, dass von etwa 1800 bis etwa 1880 keine einheitliche Haltung der Verbindungen zu der „Judenfrage“ erkennbar ist und ein vorhandener religiöser Gegensatz im Zweifel problemlos durch eine Konversion zum Christentum beseitigt werden konnte. Seit et |
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Hitler, Mein Kampf. Eine kritische Edition, hg. im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte München – Berlin v. Hartmann, Christian/Vordermayer, Thomas/Plöckinger, Othmar/Töppel, Roman, 2 Bände. Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte, München 2016. 1966 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hitler, Mein Kampf. Eine kritische Edition, hg. im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte München – Berlin v. Hartmann, Christian/Vordermayer, Thomas/Plöckinger, Othmar/Töppel, Roman, 2 Bände. Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte, München 2016. 1966 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Am 8. November 1923 stieg der in Braunau 1889 geborene Österreicher Adolf Hitler als Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei während einer Versammlung im Bürgerbräukeller in München auf einen Stuhl, schoss mit einer Pistole in die Decke und rief: „Die nationale Revolution ist ausgebrochen. Die bayerische Regierung ist abgesetzt. Eine provisorische Reichsregierung wird gebildet.“ Am 9. November führte er mit dem früheren General Erich Ludendorff einen Marsch zur Feldherrnhalle an, der mit drei toten Polizisten und 16 toten Anhängern endete. Wegen dieses Putschversuchs wurde Erich Ludendorff freigesprochen und Adolf Hitler wie drei andere Angeklagte am 1. April 1924 zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt.
In der 264 Tage dauernden Festungshaft Zelle 7in Landsberg am Lech verfasste Adolf Hitler unter günstigen Umständen eine Schrift mit dem Arbeitstitel Viereinhalb Jahre Kampf gegen Lüge, Dummheit und Feigheit, die er am 16. Oktober 1924 abschloss und den vor der Feldherrnhalle Gefallenen widmete (23 Manuskriptblätter du Konzeptblätter der ersten sieben Kaptel in Handschrift erhalten). Am 18. Juli 1925 erschien in dem der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei gehörigen Verlag Franz Eher in der Schrift Unger-Fraktur das Werk mit dem Titel Mein Kampf und dem Untertitel Eine Abrechnung in einer Auflage von 10000 Exemplaren zu einem Preis von zwölf Mark, am 10. Dezember 1926 der zweite Band mit dem Untertitel Die nationalsozialistische Bewegung (zusammenfassende Volksausgabe beider Teile 1930, ab 1933 in der Schrift Antiqua). Insgesamt wurden von dem Werk bis 1944 bzw. bis zu Hitlers Selbs |
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Schöttler, Peter, Die „Annales-Historiker“ und die deutsche Geschichtswissenschaft. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XII, 412 S., 6 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schöttler, Peter, Die „Annales-Historiker“ und die deutsche Geschichtswissenschaft. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XII, 412 S., 6 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic.
Von den Schriften der Historiker wird gelegentlich behauptet, sie würden mehr über die Zeit aussagen, in der ihre Verfasser leben, als über jene Zeit, von der sie handeln. In dem Ausmaß, in dem die Sensibilität für die Zeitgebundenheit von Geschichtsdarstellungen zunahm, wuchs auch die Bedeutung der Geschichte der Historiographie, die sich längst als eigenständiger Zweig innerhalb der Geschichtswissenschaften etabliert hat. Der Theorielastigkeit dieses wichtigen Forschungsbereichs ist es zu zuzuschreiben, dass außerhalb eines Kreises ausgewiesener Experten nur wenige sich der Mühe unterziehen, in die nicht einfache Materie einzudringen. Erkenntnisse werden so gerne auf wohlfeile Schlagworte reduziert, die immer dann zitiert werden, wenn jemand seinen Ausführungen durch eine derartige Bezugnahme besonderes Gewicht verleihen möchte. Dies trifft in besonderem Maß auf die Vertreter der „Annales“ zu, eine heterogene Gruppe französischer und frankophoner Historiker, die ihre innovativen, fachübergreifenden Ansätze seit 1929 in den Annales d’histoire économique et sociale (die Zeitschrift existiert nach mehreren Namensadaptierungen noch heute unter der Bezeichnung Annales. Histoire, Sciences Sociales) publizierten. Ihr Credo einer in eine histoire totale mündenden Gesellschafts- und Mentalitätsgeschichte, die sie der traditionell dominierenden Politik- und Geistesgeschichte entgegenstellten, stieß in der Zunft so etwas wie einen Paradigmenwechsel an und begründete einen geradezu mythischen Ruf.
Mythen zu dekonstruieren ist mittlerweile zu einer zentralen Aufgabe geschichtswissenschaftlicher Tätigkeit geworden, und auch der populäre Mythos der „Annales“ wird längst einer solchen kritischen Nachschau unterzogen. Seit einem Vierteljahrhundert hat Peter Schöttler an verschiedener St |
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Lohmann, Ulrich, Zur Staats- und Rechtsordnung der DDR. Juristische und sozialwissenschaftliche Beiträge 1977-1996. Springer, Wiesbaden 2015. 414 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lohmann, Ulrich, Zur Staats- und Rechtsordnung der DDR. Juristische und sozialwissenschaftliche Beiträge 1977-1996. Springer, Wiesbaden 2015. 414 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik wurden 1949 von den drei westlichen Besatzungsmächten und der sowjetischen Besatzungsmacht nebeneinander und auch im Wettbewerb zueinander geschaffen. Beide hielten sich jeweils für die bessere Alternative. Vierzig Jahre lang war der Ausgang dieser vielfältigen Auseinandersetzungen weitgehend offen, bis sich 1989 die wirtschaftliche Grundlage der Deutschen Demokratischen Republik als einigermaßen hohl und veraltet erwies und unter den Nachwirkungen der Konferenz für Sicherheit und Entspannung in Europa ihre Bewohner sich mehrheitlich für die freie Marktwirtschaft entschieden.
Wer diese langjährigen Geschehnisse bewusst miterlebte, konnte sich während dieser Zeit stets zur wissenschaftlichen Begleitung veranlasst oder verpflichtet verstehen. Auf diese Weise konnte ein Gesamtwerk mit vielfältigen Facetten geschaffen werden. Gerade auch nach dem Untergang der Deutschen Demokratischen Republik verdienen diese wertvollen Zeitzeugnisse als Einheit uneingeschränkte Beachtung.
Gegliedert sind die zwischen 1977 und 1996 geschaffenen Untersuchungen des Verfassers in zehn Abschnitte, die auf der Grundlage einer zusammenfassenden Rückschau über die Deutsche Demokratische Republik die Staats- und Rechtstheorie, die Menschenrechte, das Staatsrecht, das Zivil- und Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, das Strafrecht, den Rechtsschutz sowie bezüglich des wissenschaftlichen Ansatzes Systematik, Methode und Intention der Sozialwissenschaften und der Rechtswissenschaft betreffen. Nach einem Verzeichnis der Erstveröffentlichungen der ansprechenden Studien und weiterer einschlägiger Veröffentlichungen versucht ein aktuelles Nachwort unter der Frage sozialistischer Rechtsstaat, Unrechtsstaat |
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Homosexuelle im Nationalsozialismus. Neue Forschungsperspektiven zu Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen 1933 bis 1945, hg. v. Schwartz, Michael. Oldenbourg, München 2014. 143 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Homosexuelle im Nationalsozialismus. Neue Forschungsperspektiven zu Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen 1933 bis 1945, hg. v. Schwartz, Michael. Oldenbourg, München 2014. 143 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Sexualität ist in der Welt eine vorgegebene Erscheinung, die der Fortpflanzung von Lebewesen dient und zu diesem Zweck mit Reizen und Folgen ausgestattet ist. Das Bestehen zweier unterschiedlicher Geschlechter lässt dabei mit unterschiedlichen Folgen sowohl die Verbindung jeweils Angehöriger der beiden unterschiedlichen Geschlechter wie auch die Verbindung von Angehörigen desselben Geschlechts zu. Wie die Geschichte des Menschen zeigen könnte, könnte die Zivilisation die zweite Möglichkeit fördern oder stützen, jedenfalls lehnte der Nationalsozialismus unter Adolf Hitler sie grundsätzlich entschieden ab.
Dementsprechend greift der vorliegende, von dem 1963 geborenen, als außerplanmäßiger Professor für neuere und neueste Geschichte an der Universität Münster und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Institut für Zeitgeschichte tätigen Michael Schwartz auf Grund eines Workshops im Institut für Zeitgeschichte am 1. Februar 2013 herausgegebene Sammelband eine interessante Thematik auf. Für sie hatte sich ein sachkundiger Rezensent unmittelbar nach dem Erscheinen interessiert. Da der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es leider an dieser Stelle mit wenigen Sätzen des Herausgebers sein Bewenden haben.
Das von 18 (zwischen 1935 und 1985 geborenen) Mitarbeitern geschaffene Werk gliedert sich nach einem Vorwort Jörg Litwinschuhs und Andreas Wirschings und einführenden Bemerkungen des Herausgebers über verfolgte Homosexuelle – oder Lebenssituationen von LSBT*QI* (einem Forschungsfeld im Umbruch) in drei Bereiche. Sie betreffen Grundsatzfragen wie Homosexuellen-Geschichtsschreibung und Subkultur, den NS-Staat als zwangsheterosexuelles/heteronormativ |
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Dejung, Christof, Die Fäden des globalen Marktes – Eine Sozial- und Kulturgeschichte des Welthandels am Beispiel der Handelsfirma Gebrüder Volkart 1851-1999. Böhlau, Köln 2013. 516 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Im Laufe der Geschichte hat der Mensch seinen Gesichtskreis vor allem durch die Erfindung unterschiedlichster Hilfsmittel mehr und mehr erweitert. Auch wenn in der römischen Antike das Mittelmeer bereits eine bedeutsame Drehscheibe des Handels bildete, gelang der Sprung zum weltweiten Handel eigentlich erst mit den neuzeitlichen Entdeckungen und Entwicklungen. Dampfschiffe und Eisenbahnen sowie Telegraphie erweiterten die Möglichkeiten im 19. Jahrhundert, Flugzeuge und Digitalisierung im 20. Jahrhundert nochmals in anfangs nicht vorhersehbarer Weise.
Mit einem eindrucksvollen Beispielsfall dieses Geschehens befasst sich die von Jürgen Osterhammel, Jakob Tanner, Christian Kleinschmidt und Clemens Wischermann geförderte, 2010 an der Universität Konstanz eingereichte, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft großzügig finanziell unterstütze Habilitationsschrift des 1968 geborenen, in Zürich in Geschichte, deutscher Literatur, Philologie und Sozialpsychologie ausgebildeten und zuletzt in Freiburg im Breisgau vertretenden Journalisten und Historikers Christof Dejung. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über das Netz des Handels und seine Fäden, globale Märkte als Resultat sozialer Handlungen, Handelsunternehmen, Handelsgeschichte als Teil der Globalgeschichte, politische Ökonomie, Unternehmenskultur und Quellenlage in vier Teile. Sie betreffen die Europäischen Expansionen des untersuchten Unternehmens beispielsweise von Winterthur nach Bombay oder von der Küste ins Hinterland, die Innenansichten der Unternehmerfamilie und ihrer Angestellten, die Enteuropäisierung des Globalen nach 1918 und die staatlichen Interventionen und multinationalen Handelsunternehmen der Folgezeit.
Im Ergebnis kann der Verfasser auf Grund |
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Arbeit im Nationalsozialismus, hg. v. Buggeln, Marc/Wildt, Michael. De Gruyter Oldenbourg, München 2014. 403 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Arbeit ist zwar anfangs vor allem die Mühe des Einzelnen, die er auf Erhaltung seines Lebens verwendet, doch engt sich ihr Inhalt vor allem seit der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mehr und mehr auf die Unselbständigkeit und Fremdbestimmtheit von Tätigkeiten für andere ein. In diesem Sinne konzentrierte sich bereits die am 5. Januar 1919 eine Woche vor der Landtagswahl in Bayern von dem Werkzeugschlosser Anton Drexler, dem Sportjournalisten Karl Harrer und weiteren 22 Anwesenden in dem Fürstenfelder Hof in München gegründete Deutsche Arbeiterpartei besonders auf Arbeiter und Arbeit. Adolf Hitler übernahm diese Zielsetzung bald nach seinem ersten Kontakt mit dieser Bewegung vom 12. September 1919 und seinem wohl eine Woche später erfolgten Parteieintritt, so dass auch für die schon am 20. Februar umgemeldete Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Arbeiter und Arbeit im deklarierten Brennpunkt standen.
Der vorliegende Sammelband geht auf eine in Berlin im Internationalen Geisteswissenschaftlichen Kolleg Arbeit und Lebenslauf in globalgeschichtlicher Perspektive (re:work) im Dezember 2012 abgehaltene Tagung zurück. Seine Veröffentlichung fand unmittelbar das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Da der Verlag allerdings kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss leider an dieser Stelle ein kurzer Hinweis des Herausgebers genügen.
Der eines Registers entbehrende Band umfasst in vier Abschnitten insgesamt 21 Referate. Nach einer Einleitung der Herausgeber werden nacheinander Ideologien und Praxen der Arbeit, darunter der Begriff der Arbeit bei Hitler, Bilder und Inszenierungen der Arbeit und der Weg von der Kollaboration bis zur Vernichtung behandelt und wird statt eines Schlusses ein Interview der Herausgeber mit Alf Lüdtke geboten. I |
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Snyder, Timothy, Black Earth. Der Holocaust und warum er sich wiederholen kann, aus dem Englischen von Höber, Ulla/Siber, Karl Heinz/Wirthensohn, Andreas. Beck, München 2015. 488 S., 24 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Snyder, Timothy, Black Earth. Der Holocaust und warum er sich wiederholen kann, aus dem Englischen von Höber, Ulla/Siber, Karl Heinz/Wirthensohn, Andreas. Beck, München 2015. 488 S., 24 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als historisches Phänomen von einzigartiger Dimension beschäftigt der Holocaust bis heute nicht nur die Wissenschaft, die sich immer noch um die genaue Erforschung seiner Genese bemüht, sondern bestimmt auch maßgeblich die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, die für die Verfehlungen der Vergangenheit Verantwortung übernommen hat und heute einen Staat repräsentiert, in dem die Achtung der Menschenrechte, garantiert durch das Grundgesetz, höchste Priorität genießt. Was mag es daher bedeuten, wenn ein Autor 2015 die mögliche Wiederholung des einstigen Mordgeschehens in den Raum stellt? Welche zukünftigen Entwicklungen hat er dabei vor Augen und was verbindet diese mit den nun bald ein dreiviertel Jahrhundert zurückliegenden, an den europäischen Juden vollzogenen Massentötungshandlungen der nationalsozialistischen Machthaber?
Dazu stellt der an der renommierten Yale University lehrende US-amerikanische Historiker Timothy Snyder folgende Thesen in den Raum: Der Urgrund des historischen Holocaust sei in Hitlers Weltsicht beheimatet gewesen, die anstelle einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und Verwerfungen einer ersten Globalisierung ein planetarisches Welterklärungsmodell gesetzt habe, in dessen Rahmen den Juden die Rolle des universalen, Ideen einer schädlichen - weil den Rassenkampf in Frage stellenden - Humanität verkörpernden Störers in einer für vollkommen erachteten, vom ewigen Ringen der Rassen um ihren Erhalt gekennzeichneten Ordnung zugedacht war. Die Ausschaltung dieses Störers sei für Hitler der Ausmerzung eines ökologischen Mangels und der Wiederherstellung des natürlichen Zustandes gleichgekommen. Voraussetzung dafür sei die Zerstörung staatlicher Or |
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Heindl, Waltraud, Josephinische Mandarine. Bürokratie und Beamte in Österreich, Band 2 1848-1914, (= Studien zu Politik und Verwaltung 107). Böhlau, Wien 2013. 332 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der vom Menschen geschaffene Staat hat, wie vieles auf der Welt, stets zwei Seiten. In der Innensicht der Herrschenden ist vieles, wenn schon nicht alles, bestmöglich gestaltet. In der Außensicht der Beherrschten bestehen infolge der Menschlichkeit der Herrschenden zahllose Schwierigkeiten, welche das wenige Positive und Notwendige zu überwuchern drohen.
Nach dem Vorwort der im Institut für Geschichte der Universität als Universitätsprofessorin im Ruhestand tätigen Herausgeberin schien es vor zwanzig Jahren, als ihr Buch über Gehorsame Rebellen – Bürokratie und Beamte in Österreich 1780 bis 1848 veröffentlicht wurde (2. Auflage 2013), als ob eine bürokratische Tradition am Leben wäre, die seit der späten maria-theresianischen Zeit in der österreichischen Monarchie aufgebaut wurde und die Geschichte Österreichs über allen Wandel hinweg prägte. Am Ende des 20. Jahrhunderts wurde dann ein Bürokratieabbau eingeleitet, der die Zahl der Beamten reduzierte, die Pragmatisierung grundsätzlich abschaffte und die Beamten in den Stabsstellen durch Angestellte und persönliche Berate ersetzte, um die Arbeitsverhältnisse im Staatsdienst den Arbeitsverhältnissen außerhalb des Staatsdiensts anzugleichen.
Der aus diesem Blickwinkel vorgelegte zweite Band der wichtigen Untersuchung der Verfasserin gliedert sich nach einem kurzen Vorwort in insgesamt acht Abschnitte. Sie betreffen eine Spurensuche nach Bürokratie und Beamten (einschließlich zweier Realitäten der Bürokratie), die Frage nach einem Wendepunkt im Jahre 1848, das neoabsolutistische Experiment, die Frage nach einem Neubeginn im Verfassungsstaat, das soziale Umfeld des Beamten in der bürgerlichen Gesellschaft einschließlich des privaten Alltags, Fremdbilder und Selbstzeugnisse in der Literatur, d |
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Kotulla, Michael, Thüringische Verfassungsurkunden. Vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis heute. Springer, Berlin 2015. XXVI, 1129 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das spätere Thüringen wird erstmals dadurch angedeutet, dass der antike Schriftsteller Vegetius um 400 Toringi erwähnt, die möglicherweise mit den Hermunduren oder den gotischen Terwingern verbunden werden können. Das von ihnen zwischen Donau, Main, Werra und Elbe errichtete Reich wird 531/534 von den Franken und Sachsen vernichtet und seine Angehörigen werden unter die Herrschaft der Franken gebracht. Die Güter der seit etwa 1039 sichtbaren Ludowinger fielen 1247 bei ihrem Aussterben in männlicher Linie an die wettinischen Markgrafen von Meißen und zersplitterten in der Folge in Sachsen sehr stark, bis sich 1920 nach der Abdankung der regierenden Fürsten sieben Freistaaten entgegen den Wünschen Preußens zu einem Land Thüringen des Deutschen Reiches zusammenschlossen, das dann aber in der Deutschen Demokratischen Republik zwischen 1952/1958 und 1990 aufgelöst war.
Angesichts dieser bewegten Geschichte ist auch die Verfassungsgeschichte Thüringens ziemlich vielfältig. Dementsprechend ist trotz des verständlichen Interesses an der formellen Verfassung als der wichtigsten Rechtsquelle eines politischen Gebildes eine Sammlung thüringischer Verfassungsurkunden eine umfangreiche und aufwendige Aufgabe. Nach dem Vorwort Michael Kotullas verdankt der vorliegende Band seine Entstehung nicht zuletzt den glücklichen Umständen, dass die Historische Kommission Thüringen e. V. bei der Erschließung und Beschaffung der erforderlichen Quellen Unterstützung zu Teil werden ließ und daß sehr interessierte und leistungsfähige Mitarbeiter gewonnen werden konnten.
Das gewichtige Werk bietet auf den Seiten 3ff. zunächst einen historischen Überblick, der nacheinander die Fürstentümer Reuß, das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen(-Hildburghausen), das Herzogtum Sac |