Schmetterer, Christoph, Kaiser Franz Joseph I. Böhlau, Wien 2016. 229 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der am 18. August 1830 geborene, am 2. Dezember 1848 mit achtzehn Jahren den Thron besteigende, fast 68 Jahre (neben 17 Präsidenten der Vereinten Staaten von Amerika, fünf Kaisern Chinas und vier Päpsten) konservativ bis reaktionär herrschende und am 21. November 1916 mit 86 Jahren gestorbene Kaiser Franz-Joseph aus dem Geschlecht der Habsburger las nach dem kurzen Vorwort des Verfassers kaum Bücher zum Vergnügen. Wenn er aber doch die Biographie einer historischen Persönlichkeit gelesen hätte, wäre ihm nach der ansprechenden Einschätzung des Autors sicher eine knappe, sachliche und gut lesbare Darstellung am liebsten gewesen, weshalb sie im vorliegenden Buch versucht wurde.
Der in Geschichte/Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft an der Universität Wien ausgebildete, 2001 den Magister phil. mit Auszeichnung und 2002 den Magister iur erwerbende, von 2002 bis 2009 als Studienassistent bzw. Assistent an dem Institut für römisches Recht und antike Rechtsgeschichte der Universität Wien tätige, 2005 in der Rechtswissenschaft und 2007 zu dem Dr. phil. jeweils mit Auszeichnung promovierte, seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs und nach Bestehen der Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung (2014) seit 2015 als Rechtsanwalt tätige Verfasser ist seit 2009 durch Monographien über Musik in Bruck an der Leitha, die rechtliche Stellung römischer Soldaten im Prinzipat sowie das Kaisertum Österreich und der amerikanische Bürgerkrieg literarisch hervorgetreten. Zu dem vorliegenden Taschenbuch hat ihn sein akademischer Lehrer und Freund Thomas Olechowski allgemein ermuntert. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort hat er auch den Kontakt zum Verlag hergestellt.
Gegliedert ist das mit einem farbigen Bildnis des Kaisers auf dem Umschlag geschmückte, mit einer Zeittafel, einem Stammbaum und sch |
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Libri vitae. Gebetsgedenken in der Gesellschaft des frühen Mittelalters, hg. v. Geuenich, Dieter/Ludwig, Uwe. Böhlau, Wien 2015. 464 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Zeit macht das Leben endlich, obwohl viele oder alle Menschen gerne unendlich wären. In Erkenntnis dieser Unausweichlichkeit hat der Mensch wohl schon früh versucht, länger währende Erinnerungen zu schaffen. Dabei hat ihn die Erfindung der Schrift wesentlich gestützt, ohne dass die Schrift en unaufhaltsamen Ablauf der vorgegebenen Dimension Zeit wirklich verändern kann.
Mit dieser Problematik hat sich für das Frühmittelalter eine internationale Tagung beschäftigt, die unter dem Titel Gesellschaft im Gebetsgedenken – Ergebnisse und Perspektiven der Erforschung frühmittelalterlicher Libri vitae (Gedenkbücher, Verbrüderungsbücher) in der katholischen Akademie die Wolfsburg in Mülheim an der Ruhr von dem 8. Dezember 2011 bis zu dem 10. Dezember 2011 stattfand. Die dortigen Vorträge stellt der vorliegende Sammelband mit zwei Ausnahmen und einer Erweiterung der interessierten Öffentlichkeit nunmehr zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich dabei nach einem Vorwort und einer Einleitung um 16 Studien, die in vier Abteilungen Memoria, Memorialquellen und ihre Erforschung, die Ordnung des Gedenkens in frühmittelalterlichen Libri vitae, Personen und Personengruppen in der frühmittelalterlichen Gedenküberlieferung sowie sprachwissenschaftliche Forschungen zu frühmittelalterlichen Libri vitae zusammengefasst und durch zahlreiche Abbildungen (darunter 32 Farbtafeln auf den Seiten 273-304) veranschaulicht sind.
Dabei beginnt Rudolf Schieffer mit einem detaillierten Bericht über Memorialquellen in den Monumenta Germaniae Historica, während Joachim Wollasch Formen und Inhalte mittelalterlicher memoria darlegt. Weitere Untersuchungen betreffen das Verhältnis von Schrift und Himmel, Remiremont, Reichenau, Sankt Gallen, Essen, Italien, die Bischöfe der späten Karolingerzeit, |
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Danglmaier, Nadja/Koroschitz, Werner, Nationalsozialismus in Kärnten. Opfer, Täter, Gegner (= Nationalsozialismus in den österreichischen Bundesländern 7). StudienVerlag, Innsbruck 2015. 463 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Aufgrund seines hohen autochthonen slowenischen Bevölkerungsanteils – Slawen wanderten schon ab dem 6. Jahrhundert in den karantanischen Raum ein, um 1850 sprach noch ein Drittel der Einwohner Slowenisch – stellte das Bundesland Kärnten nicht nur die Minderheitenpolitik der Zweiten Republik vor besondere Herausforderungen, sondern war umso mehr unter nationalsozialistischer Herrschaft, aber auch bereits lange davor ein sensibler Brennpunkt volkstumspolitischer Aktivität. Denn nach der Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920 wurde „das pro-österreichische Votum den Kärntner Slowenen und Sloweninnen in keiner Weise gedankt. Gemeinsam mit deutschnationalen Organisationen sowie Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft treibt die Kärntner Landesregierung die Germanisierungspolitik konsequent voran. Repräsentanten der slowenischen Intelligenz sind Verfolgung, Repression und Vertreibung ausgesetzt. […] 58 Lehrer werden entlassen und 18 Juristen außer Dienst gestellt“ (S. 26f.). Der prominente Landeshistoriker Martin Wutte (vgl. S. 114ff.) lieferte mit seinem Konzept der „Windischen“ bereitwillig eine theoretische Grundlage für die Assimilierung. Die zunehmend rigideren, rassistisch motivierten Maßnahmen der nationalsozialistischen Machthaber nach dem „Anschluss“ 1938 förderten schließlich den Widerstand und das Aufwachsen einer ernstzunehmenden Partisanenbewegung.
Dementsprechend räumt der siebente Band der gehobenen Jugendsachbuchreihe zum Nationalsozialismus in den österreichischen Bundesländern der Minderheitenfrage in Kärnten besonders breiten Raum ein. Die beiden promovierten Verfasser, die Pädagogin Nadja Danglmaier, die in Klagenfurt das _erinnern.at_ -Netzwerk Kärnten leitet, und der in Villach ansä |
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Recht auf Wahrheit. Zur Genese eines neuen Menschenrechts, hg. v. Brunner, José/Stahl, Daniel. Wallstein, Göttingen 2016. 208 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Trotz Vorläufern in Altertum und Mittelalter werden dem Menschen als solche (gegenüber dem Staate) zustehende angeborene, unveräußerliche und unantastbare Rechte allgemein erst in der Neuzeit anerkannt. Hierfür dürfte in erster Linie die den Absolutismus ablehnende Aufklärung zusammen mit der Erweiterung des Weltbilds ursächlich sein. Dementsprechend werden 1776 fundamentale Rechte in die amerikanische, von James Mason (1725-1792) entworfene Virginia Bill of Rights aufgenommen und in Frankreich 1789 allgemeine Menschenrechte wie Freiheit, Gleichheit und Weltbürgertum proklamiert.
Auf dieser Grundlage wurde in Paris in dem Palais de Chaillot am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen eine (noch) nicht verbindliche allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit 30 Artikeln beschlossen und am 4. 11. 1950 von den Mitgliedstaaten des Europarats eine Europäische Konvention der Menschenrechte, die nach Ratifizierung seitens zehner Mitgliedstaaten am 3. 9. 1953 in Kraft trat. Damit wurde zwar eine wichtige Grundlage gelegt, die Entwicklung aber nicht abgeschlossen. Seitdem Óscar Arnulfo Romero, Erzbischof von San Salvador, in einer Krankenhauskapelle San Salvadors von einer Fuerza Armada de El Salvador erschossen wurde, begann eine Kampagne für das Recht auf Wahrheit über schwere Menschenrechtsverletzungen, in deren Rahmen die Vereinten Nationen 2010 den 24. März zum internationalen Tag für das Recht über schwere Menschenrechtsverletzungen bestimmten.
Diesem neuen Menschenrecht widmet sich der vorliegende Sammelband, der den Anfang der vom Arbeitskreis Menschenrechte herausgegebenen Schriftenreihe Menschenrechte im 20. Jahrhundert bildet. Rechtswissenschaftler, Historiker, Psychologen, Friedensforscher und Konfliktforscher betrachten die Entwicklung und Bedeutung aus ihren jew |
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Weber, Thomas, Wie Adolf Hitler zum Nazi wurde. Vom unpolitischen Soldaten zum Autor von „Mein Kampf“. Propyläen Verlag, Berlin 2016. 528 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Weber, Thomas, Wie Adolf Hitler zum Nazi wurde. Vom unpolitischen Soldaten zum Autor von „Mein Kampf“. Propyläen Verlag, Berlin 2016. 528 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Bei seiner Geburt ist der Mensch zwar mit seinen von den Eltern gespendeten Genen in einer wohl im Einzelnen grundsätzlich unvorhersehbaren Mischung geprägt, entwickelt sich aber auf dieser natürlichen Grundlage individuell in vermutlich an sich offener Weise weiter. Was hierfür ursächlich wird, vermag er selbst zwar zu beeinflussen, aber wohl kaum sicher zu bestimmen. Immerhin kann nachträglich die Ermittlung einzelner wichtiger Umstände versucht werden, was grundsätzlich jedermann interessieren wird, wenn auch nicht für jeden Menschen in gleich starker Weise.
Wie Adolf Hitler zum Nazi wurde, erscheint von hier aus als besonders interessant. Ihr stellt sich der in Hagen 1974 geborene, in dem Anne-Frank-Gymnasium in Halver sowie in Geschichte, Anglistik und Rechtswissenschaft in Münster und ab 1996 in Oxford ausgebildete, 2003 mit einer von Niall Ferguson betreuten Dissertation promovierte, nach Tätigkeiten in Harvard, Princeton und den Universitäten von Pennsylvania, Chicago und Glasgow 2008 an die Universität Aberdeen berufene Verfasser. Er hatte nach Studien über das Getto von Lodz, die Erziehung in Großbritannien und im Deutschen Reich vor dem ersten Weltkrieg 2010 Hitlers Leben während des ersten Weltkrieg bereits detailliert und weiterführend betrachtet. Für die Folgezeit kann er wichtige Quellen neu nutzen.
Danach stützte Hitler von November 1918 bis Ende April 1919 in den linken Revolutionären um Kurt Eisner ein Regime, von dem er später behauptete, es immer bekämpft zu haben, ging aber im Mai 1919 auf die Gegenseite (Untersuchungskommission des zweiten Infanterieregiments, Mitte Juli Propagandakurs des Hauptmanns Karl Mayr mit Referaten Karl Graf von Bothmers, Gottfried Feders und Karl Alexander von Müllers). Erheblich beeinflusst wurde er durch die Ra |
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Glorius, Dominik, Im Kampf mit dem Verbrechertum – die Entwicklung der Berliner Kriminalpolizei von 1811 bis 1925 – eine rechtshistorische Betrachtung (= Berliner juristische Hochschulschriften, Grundlagen des Rechts 57). Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2016. XXI, 811 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der Mensch kann sein Verhalten in einem unbekannten Rahmen unterschiedlich gestalten, weshalb neben einem erwünschten Verhalten stets auch ein abweichendes Verhalten möglich ist. Ihm begegnet die Allgemeinheit seit langem mit den Erfindungen des Strafrechts und der Strafverfolgung. Eine neuzeitliche Einrichtung ist in diesem Rahmen die Kriminalpolizei.
Mit der Geschichte einer ihrer konkreten Erscheinungsformen beschäftigt sich die von Martin Heger betreute, im Wintersemester 2014/20154 von der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin angenommene umfangreiche Dissertation des Verfassers. Da der Verlag leider kein gedrucktes Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es an dieser Stelle vorläufig mit einigen wenigen Hinweisen des Herausgebers sein Bewenden haben. Sie können dem interessanten Inhalt naturgemäß nur unvollkommen gerecht werden.
Gegliedert ist die umfangreiches archivalischen Material erstmalig auswertende, ein Literaturverzeichnis von fast 60 Seiten bietende, mit einem Personen- und Stichwortverzeichnis von Abegg bis Zedlitz-Neukirch schließende Untersuchung nach einer Einleitung über die rechtshistorische Bedeutung der Berliner Kriminalpolizei, Forschungsstand und Quellenlage sowie Forschungsziel und Vorgehensweise in sieben chronologisch gereihte Kapitel. Sie betreffen die Vorgeschichte von der Criminal-Immediat-Commission zur in dem deutschen Sprachraum ältesten Criminal-Polizei (1794-1811), die Berliner Kriminalpolizei im Vormärz (1815-1848), Revolution, Reaktion und neue Ära (1848-1882), Spree-Chicago (1883-1914), den Weltkrieg (1914-1918), den Zusammenbruch und Neuanfang (1918-1920) |
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Biller, Thomas, Die mittelalterlichen Stadtbefestigungen im deutschsprachigen Raum – Ein Handbuch, zwei Bände. Zabern, Darmstadt 2016. 1-359, 1-360 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Biller, Thomas, Die mittelalterlichen Stadtbefestigungen im deutschsprachigen Raum – Ein Handbuch, zwei Bände. Zabern, Darmstadt 2016. 1-359, 1-360 S., 529 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Stadt ist die umfangreichere, gewerbliche Tätigkeit beherbergende, meist durch eine Mauer befestigte Siedlung mit besonderem Stadtrecht. Die Stadt ist bereits dem Altertum bekannt (z. B. Çatal Höyük in Kleinasien, etwa 6800 v. Chr., Eridu, Uruk, Athen, Rom, im römischen Weltreich vielleicht 2000 Städte). Im Mittelalter entsteht sie vielfach auf römischer Grundlage (Römerstadt wie Köln, Bonn, Trier, Main, Basel, Zürich, Regensburg, Passau, Wels, Wien) wohl im 11. Jh. auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen unter Förderung durch den Stadtherrn (in Kenntnis von Städten des Altertums neu) im Ausbau vorhandener Siedlungen oder vielleicht auch durch bewusste Gründung (Gründungsstadt z. B. Freiburg im Breisgau, Zunahme städtischer Siedlungen seit der Mitte des 12. Jahrhunderts).
Der 1948 geborene, als Architekt und Bauhistoriker wirkende Verfasser des vorliegenden gewichtigen Werkes befasst sich seit vielen Jahren mit der Entstehung und Gestaltung der Stadt wie beispielsweise Spandau (1980). Auf dieser Grundlage hat er bereits zahlreiche Sammelwerke wie etwa über die Burgen des Elsass (1985) oder die Adelsburg in Deutschland (1993) vorgelegt. Dem folgt nun ein stattliches Handbuch mit einem systematischen Teil und einem topographischen Teil, denen eine Abbildung des Burgtors in Rothenburg ob der Tauber bzw. des Treptower Tores in Neubrandenburg vorangestellt ist.
Der systematische Teil behandelt nach einer Einleitung in vier Abschnitten Forschungsstand und Methodik, die Entwicklung der Stadtbefestigung aus spätrömischen Befestigungen, frühmittelalterlichen Burgen und Domburgen, die Organisation von Bau und Verteidigung sowie die Stadtmauer als Symbol mit Bedeutungsverlust infolge der Feuerwaffen und Nachleben sowie Nachwirkung. Der topograp |
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Gerono, Anja, Das bayerische Notariat - Entstehung und Stellung in der Gesetzgebungsgeschichte des 19. Jahrhunderts (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung 97). Erich Schmidt, Berlin 2016. XVI, 263 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerono, Anja, Das bayerische Notariat - Entstehung und Stellung in der Gesetzgebungsgeschichte des 19. Jahrhunderts (= Abhandlungen zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung 97). Erich Schmidt, Berlin 2016. XVI, 263 S. Besprochen von Werner Schubert.
Eines der beiden Hauptthemen der Untersuchungen Anja Geronos ist die Stellung und Bedeutung des Notariats im Verlauf der Kodifikationsarbeiten zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches. In diesem Zusammenhang spielte die weite Zuständigkeit der Notare nach Art. 14 des bayer.ischen Notargesetzes von 1861, der die notarielle Beurkundung aller Grundstücksveräußerungen und Grundstücksbelastungen verlangte, eine wichtige Rolle. Diese Regelung wollte die bayerische Regierung im Interesse der Aufrechterhaltung eines starken und lebensfähigen Notariats auch im BGB verankert wissen. Bevor Gerono auf diese Frage eingeht, befasst sie sich in den Kapiteln 2 und 3 mit den geschichtlichen Grundlagen des Notariats in Deutschland (S. 5ff.) und mit dem deutschen Notariat am Ende des 19. Jahrhunderts (S. 15ff.). Behandelt wird die Reichsnotarordnung von 1512, die Untergrabung des gemeinrechtlichen Notariats durch die partikulare Gesetzgebung insbesondere durch Preußen im 18. Jahrhundert und die Bedeutung des französischen Ventôse-Gesetzes von 1803 für die Rechtsentwicklung in Deutschland. In Kapitel 3 geht es zunächst um das Notariat in Preußen (im Rheinland Weitergeltung der Grundsätze des Ventôse-Gesetzes), Württemberg und Baden; im Mittelpunkt des Kapitel 3 steht die Entwicklung in Bayern. In der Rheinpfalz galt bis 1900 im Wesentlichen das Ventôse-Gesetz (S. 25f.), während im rechtsrheinischen Bayern das gemeinrechtliche Notariat 1807 „faktisch“ abgeschafft wurde (S. 28). 1851 lag den beiden Gesetzgebungskammern Bayerns der Entwurf einer Notarordnung vor, der an Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kammern scheiterte. Erst die Notarordnung von 1861 führte in Bayern das hauptamtliche Nota |
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Königseder, Angelika, Walter de Gruyter. Ein Wissenschaftsverlag im Nationalsozialismus. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. 321 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Königseder, Angelika, Walter de Gruyter, Ein Wissenschaftsverlag im Nationalsozialismus. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. 321 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Alter eines Unternehmens kann ein Beweis für seine Leistungskraft und seinen Erfolg sein. Dementsprechend sind in der Gegenwart deutsche Verlage besonders stolz auf ihr hohes Alter und suchen gerne nach frühen Wurzeln. Für die Vereinigung wissenschaftlicher Verleger Walter de Gruyter & Co. waren dies im Januar 1919 der Georg Reimer Verlag (1749), die Verlagsbuchhandlung I. Guttentag, der Karl I. Trübner Verlag, die G. J. Göschen’sche Verlagshandlung und Veit & Comp., die zusammen 434 Titel herstellten.
Für die vorliegende Geschichte des Wissenschaftsverlags im Nationalsozialismus hat sich unmittelbar nach dem Erscheinen ein sachkundiger Rezensent interessiert. Leider konnte der vom Verlag De Gruyter bewusst verschiedene Verlag bisher kein Rezensionsexempalr zur Verfügung stellen. Aus diesem Grunde muss es mit einer kurzen Anzeige des Herausgebers an dieser Stelle vorläufig sein Bewenden haben.
Gegliedert ist das interessante Werk der 1966 geborenen Verfasserin in insgesamt sechs Abschnitte. Sie betreffen nach Vorwort und Einführung die Gründungsgeschichte, die Neuausrichtung der Literaturpolitik nach der nationalsozialistischen Machtübernahme, die Frage, ob zwischen 1933 und 1939 die nationalsozialistische Ideologie Einzug in den Verlagsalltag hielt, die Zeit zwischen 1939 und 1945, wichtige Programmbereiche (Sammlung Göschen, juristische Literatur, Altertumswissenschaften und Altphilologie, Theologie, Zeitschriften und periodisch erscheinende Veröffentlichungen) und schließlich Kriegsende und Neubeginn. Im Ergebnis mussten sich nach der Überzeugenden Ansicht der Verfasserin privatwirtschaftliche Verleger dann, wenn sie von dem ökonomischen Aufschwung des Buchhandels während der nationalsozialistischen Herrschaft profitieren wollten, an den Vorgaben des Regimes aus |
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Öffner, Andreas, Die Macht der Interessen. Die deutsche Automobilindustrie in der Europäischen Union (= Münchner Beiträge zur europäischen Einigung Band 26). Nomos, Baden-Baden 2016. 249 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Öffner, Andreas, Die Macht der Interessen. Die deutsche Automobilindustrie in der Europäischen Union (= Münchner Beiträge zur europäischen Einigung Band 26). Nomos, Baden-Baden 2016. 249 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der einzelne Mensch hat von seinen ersten Anfängen an jeweils eigene Interessen, die vielfach in Gegensatz zu den Interessen von Mitmenschen treten können. Ein besonders gewichtiges Interesse ist es, mit möglichst geringem Aufwand möglichst hohe Einnahmen zu erzielen, was insbesondere für den gesamten Sektor der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Dem ist vor allem seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts das allgemeine Interesse an der Erhaltung einer möglichst wenig durch den Menschen geschädigten Umwelt entgegengetreten.
Mit einem sehr interessanten Teilaspekt dieser Gesamtthematik beschäftigt sich die ansprechende Untersuchung des in politischer Wissenschaft, Rechtswissenschaft und Wirtschaftspolitik in München ausgebildeten, in der europäischen Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie im Bereich Key Account, Sales & Marketing auf nationaler und internationaler Ebene tätigen Verfassers, die 2015 als Dissertation an dem Geschwister-Scholl-Institut für politische Wissenschaft in München eingereicht wurde. Sie gliedert sich in insgesamt acht Abschnitte. Dabei folgen der Einleitung (Relevanz und Einordnung des Themas, Forschungsfrage, Forschungsstand, Arbeitsthese, Methode und Aufbau) Kapitel über die Interessensvertretungsstrategien in der Europäischen Union, über den Klimaschutz als Problem von Politik und Industrie, über die Akteure im Politikprozess, zwei Fallstudien über CO2 und Euro 5/6, eine vergleichende Analyse der beiden Fallstudien und ein Fazit.
Im Ergebnis kann der seine theoretischen Instrumente gekonnt und sicher verwendende Verfasser zeigen, dass die deutsche Automobilindustrie in der Europäischen Union durchaus gewisse Erfolge für sich verbuchen konnte. Insgesamt aber k |
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Rentmeister, Lars, Staat und Kirche im späten Mittelalter. Der Schriftwechsel zwischen Johannes Klenkok und Herbord von Spangenberg über den Sachsenspiegel. tredition, Hamburg 2016. 473 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rentmeister, Lars, Staat und Kirche im späten Mittelalter. Der Schriftwechsel zwischen Johannes Klenkok und Herbord von Spangenberg über den Sachsenspiegel. tredition, Hamburg 2016. 473 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Sachsenspiegel Eike von Repgows von vielleicht 1221 bis 1224 ist das bekannteste deutsche Rechtsbuch und seit langer Zeit ein Kerngegenstand deutscher Rechtsgeschichte. Fast 150 Jahre nach seiner Niederschrift stellte der Theologe Johannes Klenkok zunächst zehn, später 21 Artikel zusammen, die nach seiner Ansicht entschieden kirchliches Recht verletzen. Auch sie sind fester Bestandteil des rechtsgeschichtlichen Stoffes, selbst wenn sie die Bedeutung des Sachsenspiegels letztlich wohl nicht verringern konnten.
Mit diesem klassischen Gegenstand beschäftigte sich der in Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft ausgebildete, als Vorstandsmitglied bei der Kreisverwaltung Wesel tätige, in der Kirche sehr engagierte Verfasser in seiner vorliegenden, von Norbert Kapferer betreuten, 2015 zur Erlangung des Grades des Doktors der Philosophie an dem Fachbereich Politikwissenschaften und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin vorgelegten Dissertation seit einer rechtshistorischen Exegese über Sachsenspiegel Landrecht I 25 vom Sommersemester 1994 an der Universität Bochum bei Karlheinz Muscheler. In rund 20 Jahren ist aus diesen ersten Anfängen ein beeindruckendes umfangreiches, dem Lehrer wie dem Vater gewidmetes Werk erwachsen. Es gliedert sich in insgesamt zehn Teile.
In einer kurzen Einleitung behandelt der Verfasser das Verhältnis von Staat und Kirche im allgemeinen Wandel der Zeit, Johannes Klenkok und den Sachsenspiegel, Forschungsstand und Fragestellung sowie Aufbau und Methodik der Arbeit. Danach widmet er sich sachkundig der Entstehung und Entwicklung des Sachsenspiegels bis zu dem bislang nur handschriftlich aufbewahrten Schriftwechsel zwischen Johannes Klenkok und dem gemäßigteren Herbord von Sp |
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Napoleon und die Romantik – Impulse und Wirkungen, hg. v. dem Magistrat der Brüder-Grimm-Stadt Hanau, Fachbereich Kultur, Stadtidentität & internationale Beziehungen/städtische Mueseen Hanau (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 83). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2016. X, 187 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Napoleon und die Romantik – Impulse und Wirkungen, hg. v. dem Magistrat der Brüder-Grimm-Stadt Hanau, Fachbereich Kultur, Stadtidentität & internationale Beziehungen/städtische Museen Hanau (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 83). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2016. X, 187 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Napoleon ist als eine der großen Gestalten der Weltgeschichte vielseitig und deswegen auch vielfältig verbunden. Krieg, Sieg, Gewalt und Selbstgefälligkeit sind ihm grundsätzlich wohl eher zuzuordnen als Romantik, Traum und Innenleben. Dessenungeachtet lassen sich immer aufs Neue unbekannte Seiten eröffnen, wie dies in dem vom Land Hessen unterstützten, zu einer Ausstellung über die ambivalenten Auswirkungen der französischen Zeit in Hanau auf Schloss Philippsruhe vom 27. Oktober bis 26. Januar 2014 gehörigen, zehn Autoren verbindenden Sammelband eindrucksvoll geschieht.
Gegliedert ist er in vier Abschnitte über das Erbe der französischen Revolution und die europäische Neuordnung durch Napoleon, Napoleon und die Auswirkungen auf die Künste, die Herausbildung nationaler Mythen und die romantische Idee sowie Lebensentwürfe von Frauen - zwischen Utopie und Realität (Verbannung ins Private, Karoline von Günderrode 1780-1806). Das Werk beginnt mit Barbara Dölemeyers Studie zu Napoleons Recht in Deutschland – Geltung und Nachwirkungen (mit und ohne Romantik) und endet nach Ausführungen über Napoleons Manipulationen, Caspar David Friedrichs ästhetischer Opposition, Darstellungen Napoleons in Kunst, populärem Bild und Karikatur, dem jüdischen Maler Moritz Daniel Oppenheim, Clemens Brentanos und Bettine von Arnims Reaktionen auf Napoleon, den Brüdern Grimm als Märchensammlern sowie der altdeutschen Tracht bei dem heroischen Schreiben als Weg aus dem Chaos.
Dabei steht Napoleon insgesamt wohl im Mittelpunkt. Seine Bedeutung für die Romantik leuchtet in den deutsch-französischen Wechselbeziehung |
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Mayer, Hans Eberhard, Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat. Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten (= Monumenta Germaniae Historica, Schriften 70). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XXXIV, 526 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mayer, Hans Eberhard, Von der Cour des Bourgeois zum öffentlichen Notariat. Die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Kreuzfahrerstaaten (= Monumenta Germaniae Historica, Schriften 70). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XXXIV, 526 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die vier Kreuzfahrerstaaten im eigentlichen Sinne sind die als Folge des ersten christlichen Kreuzzugs gegen islamische Mächte in dem heutigen Gebiet von Palästina und Syrien zwischen 1098 und 1109 errichteten Staaten (Königreich Jerusalem, Fürstentum Antiochia, Grafschaft Edessa und Grafschaft Tripolis). Sie fielen in wechselvollen Kämpfen während des 13. Jahrhunderts allmählich wieder an islamische Herren zurück. Dessenungeachtet sind die allgemein als Franken bezeichneten Kreuzfahrer mit ihrem Gebiet Outremer ein fester und interessanter Bestandteil der mittelalterlichen europäischen wie auch deutschen Geschichte.
Mit ihr hat sich der 1932 in Nürnberg geborene, in Berlin aufgewachsene, in Geschichte, Englisch und Latein in Heidelberg und Innsbruck ausgebildete, 1955 bei Pasrl Pivec in Innsbruck mit einer Dissertation über das Itinerarium regis Ricardi promovierte, 1964 in Innsbruck habilitierte und von 1967 an in Kiel als Professor für mittlere und neuere Geschichte lehrende und forschende Verfasser seit vielen Jahrzehnten intensiv und engagiert befasst. 1960 veröffentlichte er eine Bibliographie der Kreuzzüge mit weit mehr als 5000 Titeln, 1965 eine seitdem zehn Auflagen erfahrende Geschichte der Kreuzzüge. Dem folgten 1996 zwei Bände über die Kanzlei der lateinischen Könige von Jerusalem und 2010 vier Bände über die Königurkunden von Jerusalem in der Zeit der Kreuzzüge mit insgesamt 836 Urkunden, so dass der auch als Koeditor der Urkunden der Rudolfinger in Burgund hervorgetretene Verfasser wohl der beste Sachkenner der im vorliegenden eindrucksvollen Werk behandelten Sachgegenstände ist.
Gegliedert ist das vorzügliche Werk in zwei Teile. Davon betrifft der erste Teil di |
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Die Geschichte vom Leben des Johannes, Abt des Klosters Gorze, hg. und übersetzt v. Jacobsen, Peter Christian (= Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 81). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. IX, 629 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Geschichte vom Leben des Johannes, Abt des Klosters Gorze, hg. und übersetzt v. Jacobsen, Peter Christian (= Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi 81). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. IX, 629 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Abtei Gorze nahe Metz in Oberlothringen wurde um 757 gegründet und 1572 aufgehoben. Die heute noch bestehende Gemeinde in Frankreich hat in der Gegenwart rund 1200 Einwohner. Dessenungeachtet gilt nach dem kurzen Vorwort des Herausgebers die Geschichte des Bauernsohns Johannes (von Vandières) in der Darstellung des Abtes Johannes des Klosters St. Arnulf vor Metz seit langem als zentrale Quelle für die Kenntnis von der Erneuerung des Mönchtums der Benediktiner in dem 10. Jahrhundert.
Der sich mit ihr befassende Herausgeber wurde in Köln 1965 mit einer Dissertation über die Quirinalien des Metellus von Tegernsee promoviert, wenig später mit einer Schrift über Flodoard von Reims und seine Dichtung De triumphis Christi habilitiert und wirkte von 1988 bis 2002 als Professor für mittellateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit in Erlangen. Den Anstoß zu einer neuen Beschäftigung mit der Vita des Johannes gaben 1988 Michel Parisse und Otto Gerhard Oexle in Gorze 1988 in einem französisch-deutschen „Coloquium“, auf dem das Werk in vielfältiger Weise behandelt wurde. Während Michel Parisse 1999 eine neue Ausgabe mit verbesserter Fassung des lateinischen Textes und einer französischen Übersetzung vorlegte, folgt ihm der Herausgeber auf Grund einer Beauftragung durch Rudolf Schieffer von 1993 siebzehn Jahre später, weil sich während der Bearbeitung immer wieder andere Projekte in den Vordergrund drängten.
Die neue Ausgabe bietet einen nach der einzigen überliefernden Handschrift revidierten, in 136 Kapitel gegliederten Text. Eingeführt wird durch eine umfangreiche Einleitung des Herausgebers, die sich vor allem mit der Biographie des Johannnes |
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Frühe Neuzeit in Deutschland. 1520-1620. Literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon, hg. v. Kühlmann, Wilhelm/Müller, Jan-Dirk/Schilling, Michael/Steiger, Johann Anselm/Vollhardt, Friedrich. Redaktion Kipf, Klaus J. Band 5 Paganus, Petrus-Seusse, Johannes. De Gruyter, Berlin 2016. XXV S., 662 Sp. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Frühe Neuzeit in Deutschland. 1520-1620. Literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon, hg. v. Kühlmann, Wilhelm/Müller, Jan-Dirk/Schilling, Michael/Steiger, Johann Anselm/Vollhardt, Friedrich. Redaktion Kipf, Klaus J. Band 5 Paganus, Petrus-Seusse, Johannes. De Gruyter, Berlin 2016. XXV S., 662 Sp. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das vorliegende Werk erschien mit seinem ersten Band im Jahre 2011. Seitdem konnte es in zügiger Folge fortgeführt werden. Der fünfte Band führt es bereits weit in den Buchstaben s, so dass die Vervollständigung in absehbarer Zeit gut gelingen kann.
Der vorliegende neue Teil befasst sich in gewohnter eindrucksvoller Weise mit rund 90 Autoren, zwischen die einige wenige anonyme Sachtitel eingefügt sind. Die Verfasser sind von vielfältiger Profession. Vielleicht am meisten ragt der Schuhmachermeister und Dichter Hans Sachs (Nürnberg 5 November 1494-19. 1. 1576) hervor, dessen vielleicht aus Zwickau stammender Vater 1490 das Bürgerrecht in Nürnberg erhielt und für den bisher 6202 Werke nachweisbar sind.
Als Juristen oder Rechtskundige enthält der Band Nikolaus Reusner, Gabriel Rollshagen, Hans von Rüte (Gerichtsschreiber), Bartholomäus Sastrow, Simon Schaidenreisser (Übersetzer, Stadtschreiber und Gerichtsschreiber) und Johannes den Älteren Schosser. Wie auch die übrigen Autoren sind sie der Allgemeinheit weitgehend unbekannt. Wer immer sich aber für die deutsche Literaturwissenschaft der frühen Neuzeit vertieft interessiert, erhält auch im vorliegenden Band von mehr als 75 Sachkennern bestmögliche überschaubare Information, deren Abschluss (mit angekündigten Nachträgen) den Organisatoren hoffentlich weiter gut gelingen wird.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Roeckl, Philipp Paul, Geschichte der Genossenschaftsgesetzgebung im Königreich Bayern (= Rechtskultur Wissenschaft 17). Gietl, Regenstauf 2015. 356 S. Diss. jur. Regensburg 2015. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Roeckl, Philipp Paul, Geschichte der Genossenschaftsgesetzgebung im Königreich Bayern (= Rechtskultur Wissenschaft 17). Gietl, Regenstauf 2015. 356 S. Diss. jur. Regensburg 2015. Besprochen von Werner Schubert.
Die Erschließung der Rechtsgeschichte des Genossenschaftswesens in den süddeutschen Staaten und in Sachsen fehlte bislang. Deshalb ist es zu begrüßen, dass Roeckl sich dieser Thematik für das Königreich Bayern angenommen hat. Die Arbeit setzt ein mit einer Übersicht über das Genossenschaftswesen in Bayern seit 1848. Mit der Gründung des Münchner Darlehnsvereins (Münchner Bank) 1862 beginnt die Genossenschaftsbewegung in Bayern, der weitere Gründungen folgten (S. 29ff.). Seit 1867 entstanden auch Genossenschaftsverbände, die sich erst 1902 zu einem bayerischen Verband zusammenschlossen. Die Genossenschaften galten als Beitrag zur Lösung der sozialen Frage, deren Gründung von links(liberalen) Politikern und „verantwortlichen Privatleuten“ (S. 141) vorangetrieben wurde. Neben Schulze-Delitzsch, der von Berlin aus Einfluss auf die bayerische Gesetzgebung zu nehmen versuchte, gingen die bayerischen Initiativen zu einem Genossenschaftsgesetz u. a. von Josef Völk aus, dem Mitbegründer der „Deutschen Fortschrittspartei in Bayern“ (S. 52ff.). An der bayerischen Genossenschaftsgesetzgebung wirkten ferner mit: Marquard Barth, Philipp Umbscheiden, Karl Brater, Franz August Frh. von Stauffenberg und Melchior Stenglein (S. 54ff., 114). Im nächsten Abschnitt geht Roeckl auf die Funktionsweise des bayerischen Landtags ein (S. 41ff.), der aus der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten bestand, und auf die erste Initiative Völks im Abgeordnetenhaus auf Erlass eines bayerischen Genossenschaftsgesetzes (1863). Es folgt ein Kapitel über die Beratungen zum Erlass eines solchen Gesetzes im Jahre 1865 (S. 68ff.), die mit dem Gesamtbeschluss des Landtags vom 27. 5. 1865 endete, durch den König Ludwig II. gebeten wurde, dem Landtag „sobald als mögli |
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Steinacher, Roland, Die Vandalen – Aufstieg und Fall eines Barbarenreichs. Klett-Cotta, Stuttgart 2016. 542 S., Abb., Kart. Taf. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Steinacher, Roland, Die Vandalen. Aufstieg und Fall eines Barbarenreichs. Klett-Cotta, Stuttgart 2016. 542 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die bewegte Zeit, die den Übergang von der griechisch-römischen Antike zum europäischen Frühmittelalter bezeichnet, ist charakterisiert durch eine gesteigerte Mobilität zahlreicher, in der Diktion der Vertreter des griechisch-römischen Kosmos sogenannter barbarischer Völkerschaften, deren Abgrenzung untereinander von der gegenwärtigen Forschung als weitaus problematischer wahrgenommen wird, als dies noch vor Jahrzehnten der Fall gewesen ist. Das durch unterschiedliche Faktoren verursachte Abschmelzen der Zentralgewalt im Imperium Romanum, das beispielsweise in der Teilung von 395 markant zum Ausdruck kommt, erzeugte eine mehrfache Sogwirkung: So waren die durch eine noch funktionierende römische Administration gekennzeichneten Provinzen einerseits wegen ihrer Versorgungssicherheit für barbarische Zuwanderung attraktiv, auf der anderen Seite bedienten sich die auf militärische Potenz angewiesenen Anwärter auf das römische Kaisertum dieser Kräfte, die dann die entsprechende römische Streitmacht verstärkten. Usurpatoren wurden von Militärs wie den mächtigen Heermeistern an die Macht gebracht und wieder gestürzt, und Barbaren figurierten dabei als feste Kalkulationsgröße. In der komplexen Verschränkung der römischen und barbarischen Interessen sollten freilich faktisch die letzteren mehr und mehr an Gewicht gewinnen.
Eine dieser heterogenen Gruppen, die höchstwahrscheinlich um 406 in größerer Zahl den Rhein überschritten haben, waren die Vandalen. Die Gunst der Verhältnisse verschlug sie zunächst von Gallien nach Spanien, wo ihre hasdingische Gruppierung 417 vom römisch inspirierten Militärschlag der Westgoten unter ihrem König Valia, der die silingischen Vandalen zum Verschwinden brachte, verschont blieb und sich mit den Resten der einst besonders kampfkräftigen, nun ebenfalls den Got |
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Kudlich, Bettina, Juraprofessoren an der Universität Erlangen in den Jahren 1933-1945. Ausbildung und Forschung an der juristischen Fakultät Erlangen im Dritten Reich. Shaker, Aachen 2015. XVII, 243 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Gegenstand der vorliegenden Dissertation ist die Biografie der in der nationalsozialistischen Zeit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen tätigen Professoren unter besonderer Berücksichtigung der Jahre 1933-1945. Nach einem Überblick über die bisherigen Arbeiten über die Universitäten und ihre juristischen Fakultäten in der NS-Zeit (S. 4ff.) behandelt Kudlich zunächst die Einführung neuer Hochschulstrukturen ab 1933 und die Justizausbildungsordnungen von 1934 und 1939 (S. 9ff., 12ff.). In diesem Zusammenhang bringt Kudlich tabellarische Übersichten über die zu berücksichtigenden Fächer und die Vorlesungen von 1932/1933 bis 1934/1935 sowie vom Sommersemester 1935 bis zum Wintersemester 1944/1945 (S. 18ff.). Als Ergebnis stellt Kudlich heraus, dass sich das Verhältnis der unterrichteten Fächer vor und nach der Studienreform kaum geändert hat. Insbesondere war der Anteil der rechtsgeschichtlichen Vorlesungen mit 15 bzw. 16 Prozent relativ hoch; auch das römische Recht behielt im Wesentlichen seine bisherige Stellung (S. 43). Zwischen 1933 und 1945 verlieh die Erlanger Juristenfakultät 1600 Promotionstitel (davon zwischen 1933 und 1939 insgesamt 1485 Promotionen; S. 49). Die hohe Anzahl der Promotionen, mit der die Erlanger Fakultät wohl an der Spitze aller deutschen Juristenfakultäten lag, ging erst 1938 zurück, nachdem der Rektor vom bayerischen Kultusministerium aufgefordert worden war, die „Anforderungen für die Erlangung des juristischen Doktortitels auf das an den übrigen juristischen Fakultäten übliche Maß“ anzupassen (S. 50). S. 51ff. stellt Kudlich die „ideologisch geprägten Promotionen“ zwischen 1933 und 1945 zusammen (S. 51ff.). Eine Habilitation fand während der NS-Zeit an de |
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Gorbachev, Mikhail, The New Russia, translated by Tait, Arch. John Wiley & Sons/Polity Press, Cambridge 2016. XI, 464 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Russland geht auf die mittelalterliche, ihrer Herkunft nach umstrittene Bezeichnung Rus für (germanisch/germanistische) Stämme zurück, die vermutlich unter dem skandinavisch-warägischen Heerführer Rurik um Kiew in slawischem Gebiet in dem 9. Jahrhundert ein Reich gründeten. Zunehmend slawisiert wird es nach der Christianisierung und der Bannung der Mongolisierung in der frühen Neuzeit ein autokratischer, weit nach Osten und Süden ausgreifender Einheitsstaat, der sich im 18. Jahrhundert unter Katharina der Großen dem Westen Europas und der Aufklärung nähert. Wirtschaftlich und gesellschaftlich eher rückständig wird in ihm während des ersten Weltkriegs am 27. 2. 1917 bzw. 12. 3. 1917 der das oströmische Kaisertum fortführende Zar gestürzt und unter Wladimir Iljitsch Uljanow/Lenin das Land in die kommunistische Ideen Karl Marx‘ verwirklichende Räterepublik der Sowjetunion verwandelt, in der die Kommunistische Partei der Sowjetunion totalitär herrscht.
In dieser Sowjetunion wurde unter Josef Stalin in der Region Nordkaukasus (Stawropol) in Priwolnoje am 2. März 1931 Michail Sergejewitsch Gorbatschow als Sohn eines russischen Bauern und dessen ukrainischer Ehefrau geboren. Nach einer ersten Tätigkeit als Mähdreschermechaniker und dem frühen Eintritt in die Kommunistische Partei der Sowjetunion (1952) studierte er an der Lomonossow-Universität in Moskau Rechtswissenschaft und wirkte danach als kommunistischer Funktionär in Stawropol. Nach einem weiteren Abschluss als Agrarbetriebswirt (1966) wurde er 1970 zum Ersten Sekretär für Landwirtschaft berufen.
1971 wurde er Mitglied des Zentralkomitees der Partei, 1978 Nachfolger seines überraschend verstorbenen Förderers F. Kulakow (Sekretär des Zentralkomitees für Landwirtschaft), 1979 Kandidat des Politbüros, 1980 Mitglied. Da ihm |
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Fuhrmann, Horst, Papst Gregor VII. und das Zeitalter der Reform – Annäherungen an eine europäische Wende. Ausgewählte Aufsätze, hg. v. Hartmann, Martina unter Mitarbeit von Nierhoff, Anna Claudia/Jasper, Detlev (= Monumenta Germaniae Historica Schriften 72). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XI, 598 S., 11 Abb., 2 Tab. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der als Hildebrand in Sovana in der Toskana um 1020/1025 geborene und im Exil in Salerno am 25. Mai 1085 gestorbene Gregor VII. war in der langen Reihe des römischen Papsttums eine herausragende Gestalt. 1045 wurde er im Alter von 20 bis 25 Jahren capellanus, nach Rückkehr aus einem Exil (in Köln) Kardinalsubdiakon, 1058/1059 Archidiakon und am 22. April 1073 im Alter von rund 50 Jahren durch Akklamation Papst. Seine Aktivität hat auf Grund ihrer europaweit bedeutsamen Folgen seit langem die Aufmerksamkeit vieler Historiker gefunden.
Zu ihnen zählt an hervorragender Stelle auch der als Sohn eines Postbeamten in Kreuzburg in Oberschlesien am 22. Juni 1926 geborene, nach dem zweiten Weltkrieg statt der gewünschten Flugzeugkonstruktion in Kiel ab Sommer 1946 mit nachgeholtem Abitur Rechtswissenschaft und ab dem folgenden Wintersemester Geschichte und klassische Philologie studierende, 1952 mit einer Dissertation über mittelalterliche Patriarchate bei Karl Jordan promovierte, 1960/1961 als Assistent Jordans mit einer Schrift über die Bedeutung und Wirksamkeit der pseudoisidorischen Dekretalen habilitierte und anschließend in Tübingen und Regensburg sowie von 1971 bis 1994 als Präsident der Monumenta Germaniae Historica tätige, nach langer Krankheit in Herrsching am 9. September 2011 verstorbene Horst Fuhrmann. Sein wichtigster Arbeitsschwerpunkt waren die Fälschungen im Mittelalter. Mit einer Einladung ins Mittelalter, mit der Vorstellung „überall ist Mittelalter“ und mit einer Untersuchung über die Päpste (1998) sowie zahlreichen Einzeluntersuchungen wirkte er weit darüber hinaus.
In diesem |
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Bündnisse und Friedensschlüsse in Hessen. Aspekte friedenssichernder und friedensstiftender Politik der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter und in der Neuzeit, hg. v. Hedwig, Andreas/Kampmann, Christoph/Murk, Karl (= Schriften des hessischen Staatsarchivs Marburg 32). Hessisches Staatsarchiv Marburg, Marburg 2016. XIII, 357 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Wie die Herausgeber in ihrer kurzen Einführung überzeugend betonen, hat die wissenschaftliche Geschichtsschreibung verhältnismäßig spät mit der systematischen Beschäftigung mit dem Frieden begonnen. Ihr gegenüber standen lange Zeit Kriege, Schlachten und Heerführerleistungen im Vordergrund. Erst nach den beiden verheerenden Weltkriegen wandelte sich der Blick, in dessen Rahmen das vorliegende Sammelwerk entstand.
Es dokumentiert eine am 2. Juni 2014 von der Historischen Kommission für Hessen, dem Staatsarchiv Marburg und dem Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften der Universität Marburg veranstaltete Tagung. Dementsprechend werden nach der sachkundigen Einführung elf Referate der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Anschluss hieran werden zahlreiche Exponate über Streitschlichtung, Friedensidee, Friedensordnung, Friedensschlüsse, den Doppelfrieden von Paris/Hubertusburg (1763), den Wiener Kongress (1814/1815) und den Frieden von Versailles (1919/1920) sowie Friedensfeiern geboten.
Den Beginn der Referate bilden Christoph Kampmanns Überlegungen zur Geschichte der Friedensstiftung in der Neuzeit, die sich dem Verhältnis von Friedensnorm und Sicherheitspolitik widmen. Anschließend werden die Langsdorfer Verträge (1261), das Fehdewesen in der frühen Regentschaft Landgrafs Hermann II., die Beteiligung der Landgrafen an Landfriedensbünden, die sächsisch-brandenburgische Erbeinung (15./16. Jahrhundert), die innerprotestantische Bündnispolitik Philipps von Hessen, das Verhältnis Philipps zu den Habsburgern bis 1541, Dynastie und Diplomatie als außenpolitische Instrume |
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Die Urkunden Ludwigs des Frommen, hg. v. Kölzer, Theo unter Mitwirkung von Clausen, Jens-Peter/Eichler, Daniel/Mischke, Britta/Patt, Sarah/Zwierlein, Susanne u. a. (= Monumenta Germaniae Historica, Die Urkunden der Karolinger 2). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. 3 Bände, LXXXVII, 1-576, 577-1241, 1243-1676 S., 1 Schema, 7 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Chasseneuil bei Poitiers während des Spanienfeldzugs Karls des Großen zwischen Juni und August 778 von der Ehefrau Hildegard in einer Zwillingsgeburt geborene und in Ingelheim am Rhein am 20. Juni 840 gestorbene Ludwig (der Fromme) war seit 781 König (Unterkönig) Aquitaniens, seit 813 Kaiser und als Nachfolger seines Vaters seit 814 König der Franken. Obwohl er 830 und 833/834 vorübergehend abgesetzt wurde, beherrschte er das von seinem Vater hinterlassene Reich mehr als 25 Jahre. Die Größe seines Vaters erreichte er allerdings nicht und auch die kurz nach seinem Tode erfolgende Reichsteilung nahm er im Grunde in einem als ordinatio imperii bezeichneten Plan des Jahres 817 bereits voraus.
Dessenungeachtet ist eine möglichst sachkundige Edition der von Ludwig geschaffenen Urkunden seit langem ein bedeutendes geschichtswissenschaftliches Desiderat. Nach langen Vorläufen, über die der Herausgeber in seinem Vorwort detailliert berichtet, ist diese Lücke unter Verzicht auf freie wissenschaftliche Forschung nunmehr in rund zehnjähriger intensiver Arbeit etwa 1200 Jahre nach dem Herrschaftsantritt Ludwigs erfreulicherweise geschlossen. Damit ist die Veröffentlichung der Urkunden der Könige und Kaiser des fränkisch-deutschen Reiches einen ganz wichtigen Schritt vorangekommen.
In seiner umfangreichen Einleitung bietet der Herausgeber zunächst einen allgemeinen geschichtlichen Überblick, der die Alleinherrschaften Karls des Großen und Ludwigs des Frommen als historische Zufälle einstuft. Danach schildert er den Urkundenbestand, der 418 Urkunden umfasst, deren Überlieferung aus run |
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Asholt, Martin, Verjährung im Strafrecht. Zu den theoretischen, historischen und dogmatischen Grundlagen des Verhältnisses von Bestrafung und Zeit in §§ 78ff. StGB (= Jus Poenale 3). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XV, 785 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Asholt, Martin, Verjährung im Strafrecht. Zu den theoretischen, historischen und dogmatischen Grundlagen des Verhältnisses von Bestrafung und Zeit in den §§ 78ff. StGB (= Jus Poenale 3). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XV, 785 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Zeit ist eine bisher nicht abänderliche natürliche Gegebenheit für das menschliche Leben. Deswegen hat der Mensch wohl von seinen Anfängen an versucht, ihr nach Möglichkeit in geeigneter Form Rechnung zu tragen. In dem Kulturausschnitt Recht hat er dabei die Verjährung erfunden, nach der bei dem Zusammentreffen der Phänomene Recht und Zeit Rechte und Pflichten durch den bloßen Zeitablauf Veränderungen erfahren können.
Mit ihren Auswirkungen im Strafrecht beschäftigt sich die umfangreiche, von Thomas Vormbaum betreute, im Wintersemester 2013/2014 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität Hagen angenommene Habilitationsschrift des 1977 geborenen, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bochum und Münster 2006 promovierten und als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Hagen tätigen sowie durch ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Verfassers. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung über Problemstellung, Forschungsstand, Ziele, Gang und Darstellungsweise der Untersuchung in vier Teile. Diese betreffen Materialien (von der Aufklärung bis zur jüngsten Vergangenheit), theoretische Grundlagen sowie Folgerungen, die an Hand umfangreicher Literatur sachkundig erwogen und weiterführend behandelt werden.
Im Ergebnis versteht der Verfasser in seinem grundlegenden, Maßstäbe setzenden Werk die (strafrechtliche) Verjährung ansprechend als Abnehmen der (strafrechtlichen) Relevanz eines Unrechts, das dem materiellen Recht zuzuordnen ist. Hieraus zieht er vielfältige einzelne Folgerungen von beachtlicher Tragweite. Dabei erweist er insgesamt, dass es auch in der Gegenwart gilt, den Gedanken der Verjährung bei der Anwendung des Rechtes stär |
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Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 4 Computernetzwerke. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2015. 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 4 Computernetzwerke. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2015. 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Erfindung des auf den das binäre Zahlensystem ermöglichenden Eigenschaften der Elektrizität beruhenden Computers ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung des Menschen, den der Verfasser des imponierenden Gedankengebäudes über die Medien des Rechtes dem bisherigen Abschlussband zu Grunde legt. Gegliedert ist dieser Teil in insgesamt fünf Abschnitte. Sie betreffen zwei allgemeinere Fragen und mehrere Auswirkungsfelder.
Der Verfasser schildert zunächst die Entwicklung von Massenkultur und Massenmedien, wobei er dem Medium des Radios besondere Bedeutung zumisst. Danach geht er auf Kultur und Epistemologie der Netzwerke ein. In diesem Rahmen erkennt er eine neue Wissensordnung mit Vorrang des dezentralen, fragmentarischen und experimentellen Wissens und ein vernetztes relationales Subjekt.
Bei den Auswirkungsfeldern beginnt er mit der Verfassung, bei der er Bereichsverfassungen von der Welt jenseits der gedruckten Verfassung trennt. Danach behandelt er das Verhältnis von Staatlichkeit und Demokratie, wobei er die Netzwerkkultur und den Netzwerkstaat nebeneinander stellt. Als weitere exemplarische Felder nennt er Ehe und Familie, Schule (und Universitäten) sowie Kommunikation und Medien (mit der Medienfreiheit als netzwerkartigem Recht), so dass er im Ergebnis in seinen vier Bänden seine umfassende Theorie des intrinsischen Zusammenhangs zwischen Medien und Recht (ohne Sprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein Rechtssystem des Nationalstaats und ohne Computernetz kein fragmentiertes Weltrecht) von den Anfängen bis zur Gegenwart in sachkundlich wie rhetorisch beeindruckender Weise darlegen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 2 Schrift. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2011. 228 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 2 Schrift. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2011. 228 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Innerhalb der Geschichte des Menschen ist die Erfindung der Schrift ein außerordentlich wichtiger Schritt, von dessen Ablauf leider nicht alle interessierenden Einzelheiten bekannt sind. Überzeugend widmet der Verfasser im Rahmen seiner Betrachtung der Medien des Rechtes ihr einen zweiten Band. Er gliedert sich insgesamt in fünf Abschnitte.
Sie betreffen zunächst zwei allgemeine Fragen. Dementsprechend untersucht der Verfasser eingangs die Theorie der Schrift, die Evolution der Schrift und die Verwendungsformen der Schrift. Danach wendet er sich der Tradition und Innovation in der Schriftkultur zu und betont den mit der Schrift verbundenen Distanzgewinn und den Fortschritt der griechischen Alphabetschrift gegenüber den älteren Vorgängern, wobei für ihn das Ich der symbolischen Ordnung. eine besondere Rolle spielt.
Danach greift er detaillierter auf die Übergänge zur Schriftlichkeit im Recht im Rahmen des altorientalischen Königtums, Athens und des frühen römischen Rechtes aus. Dementsprechend wird das Zwölftafelgesetz als möglicher Gründungsmythos von dem römischen Zivilrecht als Expertenschrift getrennt. Den Schlusspunkt in diesem Teil des interessanten und lehrreichen Gedankengebäudes des Verfassers bildet die umfassende Schrift des jüdischen Rechtes, für das der Verfasser die Tora, die Flexibilisierung der Schrift und das Verhältnis von Gesetz und Interpretationsgemeinschaft besonders hervorhebt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Schroeder, Klaus-Peter, „Tod den Scholaren!“. Studentische Kriege, Revolten, Exzesse und Krawalle an der Heidelberger Universität von den Anfängen bis zum Ausgang des 20. Jahrhunderts (= Heidelberger Schriften zur Universitätsgeschichte Band 4). Winter, Heidelberg 2016. IX, 240 S., 19 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schroeder, Klaus-Peter, „Tod den Scholaren!“. Studentische Kriege, Revolten, Exzesse und Krawalle an der Heidelberger Universität von den Anfängen bis zum Ausgang des 20. Jahrhunderts (= Heidelberger Schriften zur Universitätsgeschichte Band 4). Winter, Heidelberg 2016. IX, 240 S., 19 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zur Geschichte des Menschen gehört auch die Geschichte der Konflikte unter ihnen, zu denen beispielsweise Kriege, Revolten, Exzesse und Krawalle gezählt werden können. Sie stehen dem gewünschten Zusammenleben nach allseits anerkannten Grundsätzen in gleicher Weise gegenüber wie die Krankheit der Gesundheit. Weil sie aber jedenfalls bisher Teil des menschlichen Zusammenlebens waren, verdienen sie ebenso wie der geordnete Ablauf eine zusammenfassende Darstellung, bei der sie mit gesteigerter Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit rechnen können.
Der nach seiner zweiten juristischen Staatsprüfung des Jahres 1973 bis 2006 als langjähriger und erfolgreicher Schriftleiter der führenden deutschen Ausbildungszeitschrift Juristische Schulung in Frankfurt am Main tätige und seit 2005 als Präsident der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft fungierende Verfasser des vorliegenden Werkes hat sich nach seinen früheren Veröffentlichungen über die Verfassungsgeschichte Wimpfens, das alte Reich und seine Städte (Untergang und Neubeginn – die Mediatisierung der oberdeutschen Reichsstädte im Gefolge des Reichsdeputationshauptschlusses 1802/1803) sowie eine deutsche Rechtsgeschichte in Lebensbildern (2001) besonders der Universitätsgeschichte Heidelbergs angenommen und dementsprechend in dem Jahre 2010 eine Geschichte der Heidelberger juristischen Fakultät im 19. und 20. Jahrhundert und 2014 eine Geschichte von 1386 bis 1802 vorgelegt. Diese Werke erweitert er nunmehr auf die gesamte Universität und konzentriert sie zugleich auf die Störungen, die das kleine Umschlagfoto durch das älteste Mensurbild (Friedrich Rottmann um 1820) versinnbild |
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Kapfelsperger, Vitus, Eheverfahren und Eheprozesse in Staat und Kirche. Eine rechtsvergleichende Betrachtung (= Adnotationes in ius canonicum 52). Lang, Frankfurt am Main 2015. LXIII, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kapfelsperger, Vitus, Eheverfahren und Eheprozesse in Staat und Kirche. Eine rechtsvergleichende Betrachtung (= Adnotationes in ius canonicum 52). Lang, Frankfurt am Main 2015. LXIII, 303 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zu den von der Natur geschaffenen Gegebenheiten gehört die Unterscheidung von Individuen von Lebewesen in unterschiedliche Geschlechter. Bisher können sich dementsprechend die Menschen nur fortpflanzen durch Verschmelzung einer Eizelle einer Frau und einer Samenzelle eines Mannes. Die Zivilisation hat zusätzlich zu diesem vorgegebenen Umstand die in der Natur nicht enthaltene Einrichtung (des Staates und der Kirche sowie) der Ehe zwischen Mann und Frau entwickelt, mit deren Hilfe Konflikte verringert werden sollen.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik befasst sich die von Elmar Güthoff betreute, in dem Wintersemester 2014/2015 von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des in Rechtswissenschaft und kanonischem Recht an der Universität München ausgebildeten, als Volljurist und kirchlicher Parteibeistand tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einem in staatliches Recht und kirchliches Recht geteilten Quellenverzeichnis, einem Literaturverzeichnis und einer Einleitung in sechs Abschnitte. Sie betreffen Thema und Aufbau der Arbeit, staatliches Eheprozessrecht, kirchliches Eheprozessrecht, rechtsvergleichende Betrachtung, Erkenntnisse und Schlussbetrachtungen.
In diesem sorgfältig und ausführlich durchmessenen Rahmen ermittelt der Verfasser Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie Vorteile und Nachteile der beiden verglichenen Verfahren. Damit schafft er eine wertvolle Grundlage für mögliche Änderungen und Verbesserungen in beiden Rechtskreisen. Allerdings kann erst die Zukunft zeigen, ob die christliche Kirche von ihren auf lange Tradition zumindest seit dem Leben Jesus Christi zurückgehenden gedanklichen Annahmen oder die weltliche Gesellschaft von ihren derzeitigen oder k |
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Schneider, Barbara, Erich Maschke. Im Beziehungsgeflecht von Politik und Geschichtswissenschaft (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 90). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016. 391 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schneider, Barbara, Erich Maschke. Im Beziehungsgeflecht von Politik und Geschichtswissenschaft (= Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften 90). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2016. 391 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Leben des einzelnen Menschen wird grundsätzlich von einer Vielzahl unterschiedlicher Gegebenheiten bestimmt, in deren Rahmen er möglicherweise vielfältige eigene Entscheidungen treffen kann. Dies gilt auch für den in Berlin an dem 2. März 1900 geborenen, in Heidelberg an dem 11. Februar 1982 gestorbenen Professor für Geschichte Erich Maschke. Sein Leben zeichnet die als freie Historikerin in Kulmbach lebende Verfasserin in ihrer von Herbert Gottwald und Hans-Werner Hahn betreuten, von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderten, in lngjähriger Forschung entstandenen Jenaer Dissertation nach.
Gegliedert ist die grunsätzlich chronologisch aufgebaute Untersuchung in neun Abschnitte. Sie betreffen nach einer Einführung Kindheit und Jugend in Berlin, die bündische Zeit (1919 bis 1926/1927), Königsberg (1925 bis 1935), Jena (1935 bis 1942), Leipzig (1942 bis 1945), Gefangenschaft (1945 bis 1953), Wiedereinstieg, und Heidelberg (1956 bis 1982). Am Ende bietet die auch ein Schriftenverzeichns Erich Maschkes aufweisende Arbeit ein überzeugendes Resümee.
Danach war Maschke nach seiner in Königsberg 1929 mit einer Untersuchung über den Peterspfennig in Polen erfolgten Habilitation bei Hans Rothfels Privatdozent, trat 1933 der SA bei und wurde 1935 zum nichtbeamteten außerordentlichen Professor für ostdeutsche und westslawische Geschichte ernannt. 1937 wurde er wohl überzeugtes Mitglied der NSDAP und nach Jena berufen, wo er die Ostsiedliung als völkische Geschichte der deutschen Rückwanderung in den einst germanischen Osten verstand. Nach der Rückkehr aus langer Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion gelang ihm jedoch ein erfolgreicher Neubeginn vor allem in der |
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Kilian, Dieter E., Führungseliten - Generale und Admirale der Bundeswehr 1955-2015. Politische und militärische Führung. Osning Verlag, Bielefeld 2015. 668 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 6 (2016) 82. IT |
Ganzen Eintrag anzeigen Kilian, Dieter E., Führungseliten - Generale und Admirale der Bundeswehr 1955-2015. Politische und militärische Führung. Osning Verlag, Bielefeld 2014. 668 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Führungseliten sind ungeachtet der Bedeutung auch der Alltagsgeschichte des jedermann stets besonders interessant. Aus diesem Grunde hat das vorliegende kompakte Werk, das im Eingang Mercedes-Benz als das Rückgrat jeder starken Gruppe und anschließend Lufthansa Technik mit dem Kennzeichen more mobility für the world abbildet, unmittelbar nach seinem Bekanntwerden die Aufmerksamkeit eines sachkundigen Rezensenten auf sich gezogen. In Ermangelung eines Rezensionsexemplars muss es an dieser Stelle leider bei einigen einfachen Hinweisen des Herausgebers sein Bewenden haben.
Der in dem Sudetenland 1941 geborene Verfasser trat nach dem in Fritzlar 1961 abgelegten Abitur in die Bundeswahr ein und stieg dort bis zum G2 im Wehrbereichskommando in Kiel auf. Mit der Generalität und Admiralität der (fünfzigjährigen) Bundeswehr beschäftigte er sich bereits 2005, wobei er damals von der Elite im Halbschatten schrieb. Wenig später interessierte er sich für die Beziehung der Bundespräsidenten und Bundeskanzler zu Soldatentum und Bundeswehr, für Major Fritz Schliebusch und für Kai-Uwe von Hassel.
Gegliedert ist das mit vielen kleinen Abbildungen und einem Personenregister von Abel bis Zumkley ausgestattete Werk in fünf Abschnitte über den militärpolitischen Kompass mit dem Primat der Politik, der militärischen Elite im Wandel von der Schmähung zur Aktualität, die Führung der Bundeswehr, die Elite in Turbulenzen und die Karriere nach der Bundeswehr. Behandelt werden dabei mehr als 70 Einzelpersonen von Theodor Blank, Franz Josef Strauß und Adolf Heusinger bis zu Peter Struck, Franz-Josef Jung, Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Thomas de Maizière und Ursula von der Leyen. Im Ergebnis bietet der Verfasser eine vielfältige und detailreiche Erfolgsgesch |
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Hegewisch, Niels, Verwaltung und Gewaltenteilung im Vormärz – Ein ideengeschichtlicher Beitrag zu einer aktuellen politikwissenschaftlichen Problematik (= Staatslehre und politische Verwaltung 19). Nomos, Baden-Baden 2016. 357 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hegewisch, Niels, Verwaltung und Gewaltenteilung im Vormärz – Ein ideengeschichtlicher Beitrag zu einer aktuellen politikwissenschaftlichen Problematik (= Staatslehre und politische Verwaltung 19). Nomos, Baden-Baden 2016. 357 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Mit dem Menschen ist auf Grund seiner natürlichen Aggressivität die Gewalt unmittelbar verbunden. Deswegen haben sich nicht nur in frühen Gesellschaften hinsichtlich der Freiheit von einander getrennte Gruppen gebildet, sondern hat sich auch der Absolutismus in der frühen Neuzeit als erstrebenswerte Herrschaftsform entwickelt. Demgegenüber hat die Aufklärung die grundsätzliche Gleichheit der Menschen und als eine ihrer Folgen die Idee der Gewaltenteilung betont.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich das vorliegende Werk des an der Friedrich-Ebert-Stiftung tätigen Verfassers, der vor einigen Jahren mit einer Magisterarbeit aus Greifswald (2007 bzw. 2010) über die Staatsphilosophie von Johann Peter Ancillon (1767-1837) hervorgetreten ist. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Untersuchungsabsicht, Methode, Begriffserklärung, Forschungsfrage, Quellenauswahl, Forschungsstand und Aufbau in drei Abschnitte. Sie betreffen die aktuelle Problematik und zwei ideengeschichtliche Beiträge über Gewaltenteilung zum Schutze der Verwaltung und Gewaltenteilung zum Schutze vor der Verwaltung.
Sein aktueller Anknüpfungspunkt ist die Debatte über die Präimplantationsdiagnostik in dem Bundestag Deutschlands im April 2011. Im Ergebnis spricht er sich mit ausführlichen, ansprechenden Überlegungen für einen Ausbau der Gewaltenteilung aus. Dabei empfiehlt er im Zuge einer inkrementalen Weiterentwicklung der Gewaltenteilungstheorie ein Nachdenken darüber, ob nicht der beste Schutz vor der Verwaltung in einem wirkungsvollen Schutz der Verwaltung bestehen könnte, weil vor den Bedrohungen einer „schlechten“ Verwaltung am wirksamsten die Professionalität und Unabhängigkeit ei |
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Landes, Christopher, Sozialreform in transnationaler Perspektive. Die Bedeutung grenzüberschreitender Austausch- und Vernetzungsprozesse für die Armenfürsorge in Deutschland (1880-1914) (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 236). Steiner, Stuttgart 2016. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Landes, Christopher, Sozialreform in transnationaler Perspektive. Die Bedeutung grenzüberschreitender Austausch- und Vernetzungsprozesse für die Armenfürsorge in Deutschland (1880-1914) (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 236). Steiner, Stuttgart 2016. 386 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In den Anfängen war es den Menschen innerhalb der sie umgebenden Gruppen überlassen, für sich und ihre Gruppen zu sorgen. Mit der Zunahme der Menschheit in der Neuzeit begann der Staat, die Gesellschaft als eine eigene Aufgabe zu verstehen. Mit dem Übergang von Macht an durch Wahlen zu Entscheidungszuständigkeiten gelangten Volksvertreter entstand die Einsicht, dass die große Zahl von Armen eine große Zahl von Stimmen zu vergeben hatte, so dass sich Sozialreformen zunehmend auch als politisches Ziel verwenden ließen.
Mit einem Teilaspekt dieser Thematik beschäftigt sich die vorliegende, zwischen 2010 und 2015 an der Universität Tübingen unter Betreuung durch Ewald Frie entstandene, durch ein Register von Abbott bis Zentralvorstand deutscher Arbeiterkolonien aufgeschlossene Dissertation des 1984 geborenen, in neuerer Geschichte, neuester Geschichte, Politikwissenschaft und öffentlichem Recht ausgebildeten, in der Abteilung für Deutsch als Fremdsprache und interkulturelle Programme der Universität Tübingen und dem International Office der Hochschule Reutlingen sowie zuletzt als Bibliotheksreferendar an der Freien Universität in Berlin tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Forschungsstand, die Quellen, die Begriffe Armenfürsorge, Fürsorgesystem, Fürsorgekultur, Fürsorgeexperten, Sozialreformbewegung, Armut, internationale Vernetzung und transnationale Verflechtung sowie Methode und Aufbau in vier Abschnitte. Sie betreffen die Formen grenzüberschreitender Beziehungen und das internationale Kongresswesen, die Fachgebiete Ausländerfürsorge und Fürsorge durch Arbeit, die Leitkonzepte und die Arm |
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Denzler, Alexander, Über den Schriftalltag im 18. Jahrhundert. Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776 (= Norm und Struktur 45). Böhlau, Wien 2016. 612 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Denzler, Alexander, Über den Schriftalltag im 18. Jahrhundert. Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776 (= Norm und Struktur 45). Böhlau, Wien 2016. 612 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch als Individuum hat die verständliche Neigung, vor allem die eigenen Interessen zu verwirklichen, was bei der Wahrnehmung übertragener Aufgaben zu Abweichungen zwischen dem erwarteten Verhalten und dem tatsächlichen Verhalten führen kann, woraus sich die Einsicht entwickelt hat, dass Vertrauen gut ist, Kontrolle aber besser. Aus diesem Grunde kennt beispielsweise die christliche Kirche bereits früh eine aufsichtliche Überprüfung der Pfarreien durch den Bischof oder später den Archidiakon durch Besuche oder Visitationen mit Augenschein der tatsächlichen Lage. Dem folgt freilich mit geringer Regelmäßigkeit auch die Visitation an dem Reichskammergericht des Heiligen römischen Reiches zwischen 1507 und 1776.
Mit der 1767 beginnenden letzten Visitation des Reichskammergerichts beschäftigt sich die von Sabine Ullmann in Eichstätt und Johannes Burkhardt in Augsburg/Spalt betreute Studie des in Schongau 1979 geborenen, in Ettal und Augsburg ausgebildeten, im November 2006 mit einer Magisterarbeit über die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776 in Geschichte in Augsburg graduierten und 2013 mit einer Dissertation über das gleiche Thema promovierten Verfassers, der seit September 2007 bei seiner Betreuerin in Eichstätt als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Das gewichtige Werk hat unmittelbar nach seinem Bekanntwerden das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten gefunden. Bis zum Erhalt eines Rezensionsexemplars muss es allerdings an dieser Stelle genügen, dass der Herausgeber mit wenigen Worten auf das inzwischen in das Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit einbezogene Buch aufmerksam macht.
Gegliedert ist das in der Erstfassung noch weitaus umfassendere Werk nach einer Einleitung über Schriftlichkeit |
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Petersmann, Astrid, Die Kelten. Eine Einführung in die Keltologie aus archäologisch-historischer, sprachkundlicher und religionsgeschichtlicher Sicht. Winter, Heidelberg 2016. 235 S., 7 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Petersmann, Astrid, Die Kelten. Eine Einführung in die Keltologie aus archäologisch-historischer, sprachkundlicher und religionsgeschichtlicher Sicht. Winter, Heidelberg 2016. 235 S., 7 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Im Jahr 1999 trat der Heidelberger Gräzist Albrecht Dihle an seinen 1940 in Klagenfurt geborenen Professorenkollegen Hubert Petersmann, seit 1981 Inhaber der Lehrkanzel für lateinische und griechische Sprachwissenschaft an der Universität Heidelberg, mit der Bitte heran, er möge für das „Reallexikon für Antike und Christentum“ (RAC) einen Beitrag zum Thema „Die Kelten und das Christentum“ beisteuern. Noch bevor Hubert Petersmann sich an die Arbeit machen konnte, verstarb er 2001 völlig unerwartet, sodass seine Ehegattin Astrid Petersmann, ebenfalls in Klassischer Philologie promoviert, dieses Projekt übernahm und auch inhaltlich so erweiterte, dass es schließlich für eine Veröffentlichung im RAC nicht mehr in Frage kam. Stattdessen liegt ihr Text nun als selbständige Publikation mit dem Untertitel einer „Einführung in die Keltologie“ vor.
Es ist auffallend, dass sich gerade Sprachwissenschaftler gerne der Kelten annehmen, ist denn auch der Wiener Helmut Birkhan, einer der profiliertesten deutschsprachigen Kenner der keltischen Kultur, gelernter Altgermanist. Denn „die Kelten“ – was unter diesen Begriff genau zu subsumieren sei, ist je nach Ansatz umstritten – haben uns mit keiner eigenen reichen literarischen Hinterlassenschaft gesegnet; was wir über sie zu wissen meinen, erschließen wir - neben der Interpretation und der Zuordnung archäologischer Evidenzen - aus den Äußerungen von Autoren der griechisch-römischen Antike von Herodot bis Caesar und Livius sowie aus der sprachwissenschaftlichen Analyse rezenter und ausgestorbener keltischer Sprachen (das der Kentum-Gruppe der indogermanischen Sprachen zuzurechnende Keltische erscheint in Form des älteren „q-Keltisch“ und des jüngeren „p-Keltisch“; territorial wird zw |
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AAAKöbler, Gerhard, Heinrich des Löwen in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Abs. 18 Zeitliche Anfangsgrenze dieser neuen, erstmals vom Territorium ausgehenden Übersicht war dabei fast ausnahmslos das Jahr 1180, in welchem durch den Sturz Heinrichs des Löwen und die grundsätzliche Auflösung des Stammesherzogtums die Territorialisierung des Reiches unübersehbar eingeleitet wurde, so dass die etwa 500 für die Zeit bis 1100 bezeugten und zu etwa einem Drittel mit dem Wort -gau gebildeten Landschaftsbezeichnungen (Gaunamen) bisher grundsätzlich ebenso wenig berücksichtigt wurden wie die bereits für die Karolingerzeit erarbeiteten 42 hochadeligen Familien, obgleich beide wichtige Wurzeln für die Entwicklung vieler Länder gebildet haben dürften. Bei dieser (für die Artikelauswahl verwendeten) strikten zeitlichen Grenzziehung, in deren Umfeld sich zwischen 1150 und 1230 der Reichsfürstenstand augenfällig aussondert, wurde zwar keineswegs übersehen, dass die Bestimmung an Hand einer einzigen genauen Jahreszahl, welche ein Zurückgehen innerhalb der ausgewählten Einheiten auf die älteren Verhältnisse keineswegs verbietet, der Komplexität eines derart vielfältigen Vorganges, wie ihn die allmähliche Verdichtung unterschiedlichster Rechte (Eigengut, Grundherrschaft, Gerichtsrechte, Regalien, Vogteien usw.) zur Landesherrschaft im späten Mittelalter und zur Landeshoheit in der frühen Neuzeit darstellt, nicht völlig gerecht werden kann, doch kann hierauf grundsätzlich nicht allgemein sondern nur im Rahmen der jeweiligen individuellen Einheit eingegangen werden. Die zeitliche Endgrenze ergab sich demgegenüber (trotz eines damit zwangsläufig verbundenen relativen Schematismus‘) naturgemäß aus der unmittelbaren Gegenwart, weil nur so eine vollständige Verknüpfung von Vergangenheit und eigener Zeit möglich erschien. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 31 Die der freundlichen Betreuung des Verlages zu verdankende |
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AAAKöbler, Gerhard, Löwe in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Zeitliche Anfangsgrenze dieser neuen, erstmals vom Territorium ausgehenden Übersicht war dabei fast ausnahmslos das Jahr 1180, in welchem durch den Sturz Heinrichs des Löwen und die grundsätzliche Auflösung des Stammesherzogtums die Territorialisierung des Reiches unübersehbar eingeleitet wurde, so dass die etwa 500 für die Zeit bis 1100 bezeugten und zu etwa einem Drittel mit dem Wort -gau gebildeten Landschaftsbezeichnungen (Gaunamen) bisher grundsätzlich ebenso wenig berücksichtigt wurden wie die bereits für die Karolingerzeit erarbeiteten 42 hochadeligen Familien, obgleich beide wichtige Wurzeln für die Entwicklung vieler Länder gebildet haben dürften. Bei dieser (für die Artikelauswahl verwendeten) strikten zeitlichen Grenzziehung, in deren Umfeld sich zwischen 1150 und 1230 der Reichsfürstenstand augenfällig aussondert, wurde zwar keineswegs übersehen, dass die Bestimmung an Hand einer einzigen genauen Jahreszahl, welche ein Zurückgehen innerhalb der ausgewählten Einheiten auf die älteren Verhältnisse keineswegs verbietet, der Komplexität eines derart vielfältigen Vorganges, wie ihn die allmähliche Verdichtung unterschiedlichster Rechte (Eigengut, Grundherrschaft, Gerichtsrechte, Regalien, Vogteien usw.) zur Landesherrschaft im späten Mittelalter und zur Landeshoheit in der frühen Neuzeit darstellt, nicht völlig gerecht werden kann, doch kann hierauf grundsätzlich nicht allgemein sondern nur im Rahmen der jeweiligen individuellen Einheit eingegangen werden. Die zeitliche Endgrenze ergab sich demgegenüber (trotz eines damit zwangsläufig verbundenen relativen Schematismus‘) naturgemäß aus der unmittelbaren Gegenwart, weil nur so eine vollständige Verknüpfung von Vergangenheit und eigener Zeit möglich erschien. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Die der freundlichen Betreuung des Verlages zu verdankende siebente Auflage bringt das W |
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AAAKöbler, Gerhard, Papst in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Mit Einverständnis des durch reiche Gaben italienischer Güter belohnten Papstes verdrängte 751 der arnulfingische Hausmeier Pippin den merowingischen König. Pippins Sohn war Karl der Große, der 773/774 die Langobarden in Italien besiegte, 788 den Herzog von Bayern entmachtete und zwischen 772 und 804 die Sachsen niederrang, so dass sich das Reich der Franken nunmehr von den Pyrenäen bis zur Eider und von der Kanalküste bis Mittelitalien erstreckte. Als ihn Papst Leo III. am Weihnachtstag des Jahres 800 in Rom zum Kaiser krönte, verlieh er mehr als 300 Jahre nach dem Untergang Westroms dem Aufstieg der Franken zur führenden Macht in Europa symbolisch den angemessenen Ausdruck. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Im Inneren dieses im Umherziehen von Pfalz zu Pfalz regierten Reiches war der König vielfachen Schwierigkeiten durch seine von ihm belehnten Herzöge (etwa von Franken, Schwaben, Bayern oder Sachsen) und Grafen ausgesetzt. Deswegen gingen die Ottonen und die ihnen 1024 folgenden fränkischen Salier dazu über, Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte in ihr Herrschaftswesen einzubeziehen (ottonisch-salisches Reichskirchensystem). Hieraus erwuchs am Ende des dadurch hervorgerufenen zwischen Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII. zum Ausbruch gekommenen Investiturstreites um die Besetzung der kirchlichen Ämter (1075-1122) die bedeutsame Erscheinung der zahlreichen geistlichen, dem König unmittelbar verbundenen Fürstentümer des deutschen Reiches. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Als 1125 der letzte salische Kaiser Heinrich V. kinderlos verstarb, entschieden sich die Königsmacher unter stärkster Beeinflussung durch den Papst für seinen Gegenspieler, den sächsischen, die Ostsiedlung (Mecklenburg, Pommern, später auch Schlesien) wieder aufgreifenden Herzog (1106) Lothar von Supplinburg (Süpplingenburg), de |
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AAAKöbler, Gerhard, Ritter in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Weniger bedeutsam waren gegenüber Kurfürsten, sonstigen Reichsfürsten und Reichsstädten die seit dem Spätmittelalter (1422, 1495) erkennbaren, seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, vor allem seit etwa 1540, deutlicher sichtbaren, zu einem großen Teil den Reichsdienstmannen entstammenden Reichsritter, denen allmählich die Errichtung einer eigenen Organisation neben der am Beginn der Neuzeit (1500 bzw. 1512) getroffenen Einteilung des Reiches in Reichskreise gelang. Innerhalb dieser umfasste der Ritterkreis Schwaben (schwäbischer Ritterkreis) mit Sitz in Ehingen die Kantone Donau (Ehingen), Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) mit Hegau bzw. Hegau-Bodensee (Radolfzell) und Allgäu bzw. Allgäu-Bodensee (Wangen), Neckar(-Schwarzwald, Ort Ortenau) bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Tübingen), Kocher (Esslingen) und Kraichgau (Heilbronn), der Ritterkreis Franken (fränkischer Ritterkreis) die Kantone Odenwald (Heilbronn, dann Kochendorf), Steigerwald (Erlangen), Gebirg (Bamberg), Altmühl (Wilhermsdorf), Baunach (Nürnberg) und Rhön-Werra (Schweinfurt) sowie der Ritterkreis Rhein (rheinischer Ritterkreis) (am Rheinstrom) die Kantone Oberrheinstrom (Mainz), Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom (Koblenz), neben denen sich auch die Ritter im Unterelsass und im Vogtland als zusammengehörig verstanden. Die nicht unbeträchtliche Bedeutung der Reichsritter lässt sich dabei daraus ersehen, dass in der erheblich fluktuierenden, literarisch noch nicht wirklich befriedigend aufgearbeiteten Reichsritterschaft, für die allein die Nennung der Familien schon über den allgemein bekannten Literaturstand hinausführt und die Aufführung aller territorialen Einheiten erstrebenswert erscheint, zum Jahre 1790 für Schwaben bzw. den schwäbischen Ritterkreis etwa 670 ritterschaftliche Territorien mit 140 Familien und 160000 Einwohnern sowie 70 Quadratmeilen, für Franken b |
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AAAKöbler, Gerhard, Sayn in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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60. (Wetterauische Grafen) (von): 1. Nassau-Usingen, 2. Nassau-Weilburg, 3. Nassau-Saarbrücken, 4. Solms-Braunfels, 5. Solms-Lich, 6. Solms-Hohensolms, 7. Solms-Rödelheim, 8. Solms-Laubach, 9. Isenburg-Birstein, 10. Isenburg-Büdingen-Meerholz/Wächtersbach, 11. Stolberg-Gedern(-Ortenberg), 12. Stolberg-Stolberg, 13. Stolberg-Wernigerode, 14. Sayn-Wittgenstein-Berleburg, 15. Sayn-Wittgenstein(-Wittgenstein), 16. Wildgraf und Rheingraf zu Grumbach bzw. Wild- und Rheingraf zu Grumbach, 17. Wildgraf und Rheingraf zu Rheingrafenstein bzw. Wild- und Rheingraf zu Rheingrafenstein, 18. Leiningen-Hartenburg bzw. Leiningen-Hardenburg, 19. Leiningen-Heidesheim und Leiningen-Guntersblum, 20. Westerburg, christophische Linie bzw. Leiningen-Westerburg-Altleiningen, 21. Westerburg, georgische Linie bzw. Leiningen-Westerburg-Neuleiningen, 22. Reuß (Reuß von Plauen), 23. Schönburg, 24. Ortenburg, 25. Kriechingen (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
63. (Westfälische Grafen) (von): 1. Markgraf von Ansbach wegen Sayn-Altenkirchen, 2. Burggraf von Kirchberg wegen Sayn-Hachenburg, 3. König in Preußen wegen der Grafschaft Tecklenburg, 4. Wied-Runkel wegen der oberen Grafschaft Wied, 5. Fürst zu Wied-Neuwied (Direktor dieses Kollegiums), 6. Landgraf von Hessen-Kassel und Graf zu Lippe-Bückeburg wegen der Grafschaft Schaumburg, 7. Herzog zu Holstein-Gottorp-Oldenburg bzw. Holstein-Gottorf wegen Oldenburg und Delmenhorst, 8. Grafen von der Lippe, 9. Graf von Bentheim, 10. König von England wegen der Grafschaft Hoya, 11. König von England wegen der Grafschaft Diepholz, 12. König von England wegen der Grafschaft Spiegelberg, 13. Fürst und Grafen von Löwenstein bzw. Löwenstein-Wertheim wegen Virneburg, 14. Fürst von Kaunitz wegen Rietberg, 15. Fürst von Waldeck wegen der Grafschaft Pyrmont, 16. Graf von Törring wegen der Grafschaft Gronsveld bz |
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AAAKöbler, Gerhard, Thurgau in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Die Bundesrepublik Deutschland (357092 Quadratkilometer, 82,4 Millionen Einwohner, davon mehr als ein Zehntel Ausländer) setzt sich aus den Bundesländern Baden-Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Brandenburg (Potsdam), Bremen (Bremen), Hamburg (Hamburg), Hessen (Wiesbaden), Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Schleswig-Holstein (Kiel), Thüringen (Erfurt) sowie Berlin zusammen. Österreich (83871 Quadratkilometer, 8,26 Millionen Einwohner) besteht aus den 9 Bundesländern Niederösterreich (seit 1986 Sankt Pölten), Steiermark (Graz), Tirol (Innsbruck), Oberösterreich (Linz), Kärnten (Klagenfurt), Salzburg (Salzburg), Burgenland (Eisenstadt), Vorarlberg (Bregenz) und Wien (Wien). Die zu rund 75 % deutschsprachige Schweiz (41285 Quadratkilometer, 7,48 Millionen Einwohner) gliedert sich in die (bis 1999 23, seitdem) 26 Kantone (davon 6 Halbkantone) Aargau (Aarau), Appenzell-Außerrhoden (Herisau), Appenzell-Innerrhoden (Appenzell), Basel-Stadt (Basel), Basel-Land bzw. Basel-Landschaft (Liestal), Bern (Bern), Freiburg (Freiburg), Genf (Genf), Glarus (Glarus), Graubünden (Chur), Jura (seit 1979) (Delsberg/Delémont), Luzern (Luzern), Neuenburg (Neuenburg), Sankt Gallen (Sankt Gallen), Schaffhausen (Schaffhausen), Schwyz (Schwyz), Solothurn (Solothurn), Tessin (Bellinzona), Thurgau (Frauenfeld), Unterwalden nid dem Wald bzw. Unterwalden-Nidwalden (Stans), Unterwalden ob dem Wald bzw. Unterwalden-Obwalden (Sarnen), Uri (Altdorf), Waadt (Lausanne), Wallis (Sitten), Zug (Zug) und Zürich (Zürich). (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Arbon (Mark um Arbon im Kanton Thurgau) L.: Polenz, P. v., Landschafts- und Bezirksnamen, 1961, IV, 3, 6f., 9 Arbuna. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERAR |
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AAAKöbler, Gerhard, Unterelsässische in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Unterelsässisch
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Abs. 5771 Reichsritterschaft. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts schlossen sich entgegen den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 Edelfreie und frühere Ministeriale vor allem in Schwaben, Franken und dem Rheingebiet zu Einungen zusammen. 1422 wurden sie durch Kaiser Sigmund anerkannt. 1495 wendeten sie sich gegen die Heranziehung zum gemeinen Pfennig. Seit etwa 1530 leisteten sie stattdessen freiwillige Subsidien und gewannen zunehmend an Geschlossenheit. 1577 vereinigten sich der Schwäbische Ritterkreis, der Fränkische Ritterkreis und der Rheinische Ritterkreis mit insgesamt 14 Kantonen zum Bund der freien R., zu dem von 1651 bis 1678/1681 auch die unterelsässische Ritterschaft kam. Die Reichsritter waren reichsunmittelbar, wenn sie auch keine Reichsstandschaft hatten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Ritterschaftsmatrikel war der Besitz eines Rittergutes, doch wurden später auch Personalisten zugelassen. 1805/1806 wurden die vielfachen Fluktuationen unterworfenen Reichsritter und ihre etwa 1730 Rittergüter und 450000 Einwohner umfassenden Territorien mediatisiert. Die Geschichte der R. ist bislang wissenschaftlich noch nicht völlig befriedigend bearbeitet. L.: Wolff 15, 506; Die Territorien des Reichs 4, 182; Burgermeister, J., Graven- und Ritter-Saal, 1715; Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen freien Ritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome, 2. A. 1886; Müller, H., Der letzte Kampf der Reichsritterschaft 1790-1815, 1910; Press, V., Kaiser Karl V., König Ferdinand und die Entstehung der Reichsritterschaft, 2. A. 1980; Press, V., Kaiser und Reichsritterschaft, (in) Adel in der Frühneuzeit, hg. v. Endres, R., 1992, 163ff.; Andermann, K., Reichsritterschaft, LexMA 7 1994, 636; Handbuch der hessischen Geschichte Bd. 3 Ritter, Grafen und Fürsten hg. v. Speitkamp, W., 2014, 350. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN2015 |
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AAAKöbler, Gerhard, Verden in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Verden
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Dem entspricht es, wenn am Beginn der frühen Neuzeit die für praktische Zwecke angefertigte Reichsmatrikel des Jahres 1521 rund 400 (384 bzw. 392) Einträge aufwies. Sie bezogen sich auf 7 Kurfürsten, 3 bzw. 4 Erzbischöfe, 45 bzw. 47 Bischöfe, 31 weltliche Fürsten, 65 Prälaten, 13 bzw. 14 Äbtissinnen, 4 Balleien, 137 bzw. 140 Herren und Grafen sowie 84 (freie Städte und) Reichsstädte. Diese Zahlen wurden bis 1776 vom Reich aus seiner Vorstellung und Wirklichkeit nicht immer sicher trennenden Sicht immer wieder fortgeschrieben, wobei sich freilich die tatsächliche Herrschaft über Italien schon seit dem Hochmittelalter immer mehr verflüchtigte und die von der Reformation Martin Luthers des Jahres 1517 ausgelösten, zuletzt unter maßgeblicher Beteiligung Frankreichs und Schwedens im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) ausgetragenen religiösen Gegensätze zwischen den Protestanten im Norden und den Katholiken im Süden spätestens nach dem Frieden von Münster und Osnabrück des Jahres 1648 auch nördlich der Alpen den jeweils nach dem Tode des Vorgängers neu zu wählenden Kaiser und das durch Verluste an vielen Grenzen (Schweiz, Elsass, nördliche Niederlande [Generalstaaten], Bremen, Verden, Vorpommern, Wismar) geschmälerte Reich gegenüber Ländern und Landesherren immer deutlicher zurücktreten ließen. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
b) Weltliche Bank: 1. Bayern, 2. Magdeburg, 3. Pfalz-(Kaisers-)Lautern, 4. Pfalz-Simmern, 5. Pfalz-Neuburg, 6. Bremen, 7. Pfalz-Zweibrücken, 8. Pfalz-Veldenz, 9. Sachsen-Weimar, 10. Sachsen-Eisenach, 11. Sachsen-Coburg, 12. Sachsen-Gotha, 13. Sachsen-Altenburg, 14. Brandenburg-Ansbach, 15. Brandenburg-Kulmbach, 16. Braunschweig-Celle, 17. Braunschweig-Calenberg, 18. Braunschweig-Grubenhagen, 19. Braunschweig-Wolfenbüttel, 20. Halberstadt, 21. Vorpommern, 22. Hinterpommern, 23. Verden, 24. Mecklenburg-S |
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AAAKöbler, Gerhard, Waldenburg in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Waldenburg
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Der Kaiser, als Erzherzog zu Österreich: für Steiermark eine, für Krain eine, für Kärnten eine und für Tirol eine (insgesamt 4 Stimmen); der Kurfürst von der Pfalz, als Herzog von Bayern: für das Herzogtum Berg eine, für Sulzbach (Pfalz-Sulzbach) eine, für Niederbayern eine und für Mindelheim eine (insgesamt 4 Stimmen); der König von Preußen, als Herzog von Magdeburg: für Erfurt eine und für das Eichsfeld eine (insgesamt 2 Stimmen); der Kurerzkanzler bzw. Kurfürst (von Mainz) Reichserzkanzler: für das Fürstentum Aschaffenburg eine (1 Stimme); der Kurfürst von Sachsen: als Markgraf zu Meißen eine, für die Burggrafschaft Meißen eine und für Querfurt eine (insgesamt 3 Stimmen); der Kurfürst von Sachsen, wechselweise mit den Herzögen von Sachsen-Weimar und von Sachsen-Gotha: für Thüringen eine (1 Stimme); der König von England, als Herzog von Bremen: für Göttingen (Braunschweig-Göttingen) eine (1 Stimme); der Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel: für Blankenburg eine (1 Stimme); der Markgraf von Baden: für Bruchsal anstatt Speyer eine, und für Ettenheim anstatt Straßburg eine (insgesamt 2 Stimmen); der Herzog von Württemberg: für Teck eine, für Zwiefalten eine und für Tübingen eine (insgesamt 3 Stimmen); der König von Dänemark, als Herzog von Holste(in) für Plön eine (1 Stimme); der Landgraf von Hessen-Darmstadt: für das Herzogtum Westfalen eine und für Starkenburg eine (insgesamt 2 Stimmen); der Landgraf von Hessen-Kassel: für Fritzlar eine und für Hanau eine (insgesamt 2 Stimmen); der Herzog von Modena: für den Breisgau eine und für die Ortenau eine (insgesamt 2 Stimmen); der Herzog von Mecklenburg-Strelitz: für Stargard eine (1 Stimme); der Herzog von Arenberg: seine auf diesseitige Lande versetzte Virilstimme (1 Stimme); der Fürst von Salm-Salm: eine eigene Stimme, die vorher mit Salm-Kyrburg gemeinschaftlich war (1 Stimme); der Fürst von Nassau- |
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AAAKöbler, Gerhard, Werdenberg in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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61. (Schwäbische Grafen) (von): 1. Fürst zu Fürstenberg als Graf zu Heiligenberg und Werdenberg, 2. Gefürstete Äbtissin zu Buchau, 3. Komtur der Ballei Elsass und Burgund bzw. Elsass-Schwaben-Burgund als Komtur zu Altshausen, 4. Fürsten und Grafen zu Oettingen, 5. Österreich wegen der Grafschaft Menthor (Montfort), 6. Kurfürst in Bayern wegen der Grafschaft Helfenstein, 7. Fürst von Schwarzenberg wegen der Landgrafschaft Klettgau und der Grafschaft Sulz, 8. Grafen von Königsegg, 9. Truchsessen von Waldburg, 10. Markgraf von Baden-Baden wegen der Grafschaft Eberstein, 11. Graf von der Leyen wegen Hohengeroldseck, 12. Grafen Fugger, 13. Österreich wegen der Grafschaft Hohenems, 14. Grafen von Traun wegen der Herrschaft Eglofs, 15. Fürst und Abt zu Sankt Blasien wegen der Grafschaft Bonndorf, 16. Graf von Stadion wegen Thannhausen, 17. Fürst von Thurn und Taxis wegen der Herrschaft Eglingen, 18. Grafen von Khevenhüller, Personalisten, 19. Grafen von Kuefstein, 20. Fürst von Colloredo, Personalist, 21. Grafen von Harrach, 22. Grafen von Sternberg, 23. Graf von Neipperg, 24. Grafen von Hohenzollern, (fälschlich aufgenommen) (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Albeck (Herrschaft). Seit 1107 ist ein hochadliges Geschlecht nachweisbar, das sich nach dem „Eck“ am Albrand nördlich von Ulm nannte. A. wurde Mittelpunkt einer Herrschaft, die um 1250 beim Erlöschen der Herren bzw. Grafen von A. über die Erbtochter an die Markgrafen von Burgau, 1293 ebenfalls über die Erbtochter an die Grafen von Werdenberg(-Sargans) fiel. 1381 erwarb die Reichsstadt Ulm von dem verschuldeten Grafen von Werdenberg-Albeck die Burg und die Herrschaft diesseits der Lone, 1385 den Rest. Von 1802 bis 1810 kam das Gebiet an Bayern, 1810 an Württemberg und damit 1951/1952 zu Baden-Württemberg. L.: Wolff 211; Geschichte von Städtle und Schloss - ein |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1974 BGBl I S. 469 und 1974 BGBl I S. 1713 (6713) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Kästle-Lamparter, David, Welt der Kommentare – Struktur, Funktion und Stellenwert juristischer Kommentare in Geschichte und Gegenwart (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 30). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XVIII, 416 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In der Welt der Kommentare dürfte das lateinische Wort commentarius das Herzstück sein, das bei Cicero (81-43 v. Chr.) erstmals bezeugt ist, das als neuhochdeutsch Notiz, Entwurf, Abriss, Skizze, Heft, Nachricht, Papier sowie Tagebuch erklärt wird und das zu dem bei Plautus (um 250-184 v. Chr.) belegten commentari (überdenken, bedenken, nachsinnen) bzw. zu dem gleichzeitig nachweisbaren comminisci (sich etwas in das Gedächtnis zurückrufen, sich auf etwas besinnen, ersinnen) gehört. Für den sich demgegenüber vorrangig auf den Sachgegenstand beziehenden, 1985 geborenen, in Rechtswissenschaft und griechischer Philologie in Tübingen und Oxford ausgebildeten, 2007 die erste juristische Staatsprüfung, 2008 den Magister Juris in Oxford und 2009 den Magister Artium in griechischer Philologie ablegenden, seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster tätigen, 2014 mit der vorliegenden Arbeit promovierten Verfasser ist es wohl weder heuristisch nötig noch überhaupt möglich, eine trennscharfe Definition des Kommentars zu geben und ihn präzise von anderen Gattungen abzugrenzen. Dementsprechend begnügt er sich ansprechend mit einem formal ausgerichteten Kommentarbegriff, nach dem (juristischer) Kommentar jeder Text ist, der sich strukturell an einen anderen (juristischen) Text anlehnt (Primärtext, Basistext, Referenztext) und diesen fortlaufend erläutert.
In diesem Sinne ist eine Welt ohne Kommentare (wie eigentlich von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare) für den (bürokratisch verwalteten Menschen bzw. für den) deutschen Juristen kaum denkbar. Umso mehr hat es auch den Verfasser zu Recht erstaunt, dass Geschichte und Theorie des jurist |
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Steinacher, Roland, Die Vandalen – Aufstieg und Fall eines Barbarenreichs. Klett-Cotta, Stuttgart 2016. 542 S., Abb., Kart. Taf. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Steinacher, Roland, Die Vandalen – Aufstieg und Fall eines Barbarenreichs. Klett-Cotta, Stuttgart 2016. 542 S., Abb., Kart. Taf. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Vandalen sind ein seit der Mitte des ersten nachchristlichen Jahrhunderts der schriftlichen Überlieferung der Römer bekanntes Volk, das durch seine weite Wanderung bis nach Nordafrika in der Geschichte besonders hervorgetreten ist. Weil es auf seinem Wege dorthin 455 auch das antike Rom plündernde, wurde ihr Name im Gefolge der französischen Revolution in Bezug auf die kulturfeindlichen Jakobiner benutzt. Durch den auf sie bezogenen Vandalismus haben sie nicht wirklich begründet eine merkwürdige Weltgeltung erlangt.
Über sie legte Conrad Mannert 1785 einen „kleinen Aufsatz dem Publikum“ vor, den der 1972 in Innsbruck geborene, am akademischen Gymnasium und danach in Geschichte, alter Geschichte und Altertumskunde, deutscher Philologie und Philosophie ausgebildete, über die Genese von Artemis und Athene graduierte und nach einer Masterarbeit über den laterculus regum Wandalorum und Alanorum als Mitglied des Instituts für österreichische Geschichtsforschung bei Herwig Wolfram 2002 über Studien zur vandalischen Geschichte promovierte und 2012 in Wien über die Vandalen für alte Geschichte und Altertumskunde habilitierte Verfasser als Ausgangspunkt und Leitfaden seiner umfangreichen Darstellung des Aufstiegs und Falles eines Barbarenreichs verwendet. Sein gewichtiges Werk hat unmittelbar die Aufmerksamkeit eines Sachkenners erweckt. Es kann aber kaum schaden, wenn der Herausgeber auf die zu erwartende ausführlichere Rezension in wenigen Sätzen vorweg hinweist.
Gegliedert ist das umfangreiche und vorsichtig abwägend formulierende Werk nach einem Vorwort des Lehrers und einer Einleitung in eine Geschichte der Vandalen in sieben chronologisch geordnete Kapitel. Sie betreffen Namen und Historie, den Weg von der Donau nach Afrika (395-429), die Wandlung von barbarischen Köni |
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Die Schule Franz von Liszts. Sozialpräventive Kriminalpolitik und die Entstehung des modernen Strafrechts, hg. v. Koch, Arnd/Löhnig, Martin. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. VII, 247 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Schule Franz von Liszts. Sozialpräventive Kriminalpolitik und die Entstehung des modernen Strafrechts, hg. v. Koch, Arnd/Löhnig, Martin. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. VII, 247 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort der beiden Herausgeber des vorliegenden Sammelbands betrachtete es Franz von Liszt (1851-1919) als vordringlichste Aufgabe seiner Strafrechtswissenschaft, dass die Disziplin dem Gesetzgeber als Lehrmeisterin und zuverlässige Beraterin sowie Führerin im Kampfe gegen das Verbrechen zur Seite stehen sollte. Zu diesem Zweck entwarf er ein umfassendes vielfältiges kriminalpolitisches Programm, das liberal-rechtsstaatliche und autoritär-repressive Inhalte aufgreift und in teils verständnisvoller, teils aber auch menschenverachtender Sprache darstellt. Dem schlossen sich in der Folge zahlreiche Schüler an, welche die deutsche Strafrechtsdiskussion lange maßgeblich prägten.
In Erinnerung hieran fand im Herbst 2014 an der Universität Augsburg eine wissenschaftliche Tagung statt, die sich mit den Grundlagen, Gewinnen und Gefahren moderner Kriminalpolitik befasste und die strafrechtliche Stellung der Schüler Liszts von seinem Tode bis in die frühe Zeit nach dem zweiten Weltkrieg einschließlich systemübergreifender Kontinuitäten befasste. Insgesamt enthält der daraus erwachsene Sammelband in lose chronologisch-sachlicher Ordnung zehn vielfältige weiterführende Referate. Abgeschlossen wird er durch ein kurzes Autorenverzeichnis von Wolfgang Frisch über Arnd Koch, Johannes Kaspar, Michael Kubicek, Martin Löhnig, Michael Pawlik, Franz Streng, Carl-Friedrich Stuckenberg und Richard F. Wetzell bis zu Benno Zabel.
Dabei beginnt Wolfgang Frisch mit Werk und Wirkung des neben Karl Binding aus dem Kreis der Großen des Strafrechts an der Wende des 19. zum 20. Jahrhundert herausragenden Kriminalpolitikers und Strafrechtsdogmatikers Franz von Liszt, der nach der Geburt und dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien bei J |