Streitbare JuristInnen. Eine andere Tradition, hg. v. Kritische Justiz (= Band 2). Nomos 2016. 678 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Streitbare JuristInnen. Eine andere Tradition, hg. v. Kritische Justiz (= Band 2). Nomos, Baden-Baden 2016. 678 S.
Der Streit unter den Menschen ist die Folge ihrer Individualität, auf Grund deren sie nicht nur unterschiedliche Interessen haben, sondern auch verwirklichen wollen. Mit der sich allmählich entwickelnden Arbeitsdifferenzierung haben sie als Gehilfen für ihre vielfältigen Konflikte schon in der Antike Rechtskundige und zumindest seit dem Spätmittelalter Juristen gewonnen. Da diese individuelle Interessen verfolgen sollen und dabei ihre auch ihre eigene Individualität wohl nur selten wirklich abstreifen können, hat sich in der allgemeinen Öffentlichkeit die Vorstellung durchgesetzt: zwei Juristen, drei Meinungen, so dass der Jurist grundsätzlich als streitbar bezeichnet werden kann und wohl auch muss.
In einem engeren Sinn von streitbar hat die Redaktion der 1968 von Studenten der Rechtswissenschaft um Theodor W. Adorno und Max Horkheimer sowie die Studentenbewegung von 1968 und die außerparlamentarische Opposition gegründeten, mit einer Auflage von 1800 Exemplaren erscheinenden Kritischen Justiz 1988 Porträts von Juristen und Juristinnen aus dem 19. und 20. Jahrhundert in einem Jürgen Seifert als dem Mitherausgeber der Kritischen Justiz zum 60. Geburtstag gewidmeten Sammelbandvereinigt, die auf Grund ihrer politischen, religiösen oder kulturellen Einstellung und Überzeugungen einen Beitrag zur gegenwärtigen Rechtskultur leisteten. Ein Auswahlgesichtspunkt war dabei auch, dass diese Leistungen vielfach einem Regime entgegentraten, welches das geltende Recht zu Unrecht umgestaltete. Die unter diesem Aspekt ausgewählten Juristen standen an der Seite von Verfolgten und Opfern und teilten nicht selten das Schicksal derer, für deren Rechte sie sich einsetzten.
Unter dem einprägsamen, der jüngeren Entwicklung nunmehr etwas angepassten Titel folgt dem jetzt ein zweiter Band. Er vereinigt in alphabetischer Reihenfolge 25 Por |
|
Die Autobiographie Karls IV. – Vita Caroli Quarti, Einführung, Übersetzung und Kommentar von Hillenbrand, Eugen (= Bibliothek historischer Denkwürdigkeiten 4), hg. v. Stammler, Wolfgang F. Alcorde, Essen 2016. 307 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Autobiographie Karls IV. – Vita Caroli Quarti, Einführung, Übersetzung und Kommentar von Hillenbrand, Eugen (= Bibliothek historischer Denkwürdigkeiten 4), hg. v. Stammler, Wolfgang F. Alcorde, Essen 2016. 307 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Karl IV. wurde in Prag am 14. Mai 1316 als Sohn Graf Johanns von Luxemburg und Elisabeths von Böhmen geboren, nach Erziehung in Frankreich 1346 (mit 30 Jahren) zum König des Heiligen römischen Reiches gewählt, 1355 von dem Papst zum Kaiser geweiht und starb in Prag am 29. November 1378 im Alter von 62 Jahren. Er verlegt den Mittelpunkt des Reiches nach Prag, wo er 1344 ein Erzbistum einrichtet und 1348 die erste Universität des deutschen Sprachraums gründet. Für Böhmen veranlasst er die Maiestas Carolina, für das Reich 1356 die Goldene Bulle, welche die inzwischen entstandenen besonderen Rechte der Kurfürsten festschreibt.
Während seine Gegner ihn als würdelos, unehrenhaft, eitel und selbstsüchtig bezeichneten, sahen andere in ihm den bedeutendsten Herrscher des Reiches in der (kurzen) Zeit des Spätmittelalters. Unter den Herrschern ragt er literarisch dadurch hervor, dass er nach König Jayme I. von Aragon (1213-1279) als erster (deutscher) König eine Selbstdarstellung schrieb, die der vorliegende hübsche Band der Allgemeinheit neu zur Verfügung stellt. Der in Offenburg 1936 geborene, 1966 als Schüler Gerd Tellenbachs über Nikolaus von Straßburg promovierte, 1979 anlässlich einer Ausgabe der Vita in dem Verlag Fleischhauer & Spohn in Stuttgart eine deutsche Übersetzung erarbeitende und danach als akademischer Oberrat an dem historischen Seminar der Universität Freiburg im Breisgau wirkende Eugen Hillenbrand bietet dazu eine aktualisierte, sachkundige, vorsichtig abwägende Einführung, eine Übersetzung und einen Kommentar.
Karls IV. in lateinischer Sprache abgefasstes, wohl teilweise in Zusammenhang mit der umstritten Wahl des Jahres 1346 geschriebenes Werk ist in 20 Kapitel get |
|
Mugridge, Alan, Copying Early Christian Texts – A Study of Scribal Practice (= Wissenschaftliche Untersuchungen zum Neuen Testament 362). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XX, 558 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mugridge, Alan, Copying Early Christian Texts – A Study of Scribal Practice (= Wissenschaftliche Untersuchungen zum Neuen Testament 362). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XX, 558 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Alle schriftlichen Zeugnisse des Menschen haben wie alle anderen universalen Gegebenheiten wegen der allgemeinen Zeitlichkeit eine Geschichte. Sie ist grundsätzlich umso interessanter, je älter die Texte sind und je größer ihre Bedeutung für die Menschen insgesamt ist. Von daher gebührt den frühen christlichen Zeugnissen und ihrer Entwicklungsgeschichte besondere Aufmerksamkeit.
Mit einem wichtigen Aspekt dieses Sachgegenstands beschäftigt sich die vorliegende gewichtige Untersuchung des 1952 geborenen, 1974 in Sydney zum Bachelor of Arts graduierten und nach weiteren Qualifikationen in Australien, Neuengland und Tansania seit 1993 als Lecturer bzw. Senior Lecturer in New Testament an dem Sydney Missionary and Bible College wirkenden Verfassers. Nach dem kurzen Vorwort des Werkes ging er bei dem Beginn seiner Untersuchung von Greg Horsleys Vorstellung aus, dass die frühen Christen Abschriften ihrer Texte in drei Stufen herstellten, wobei die Abschreiber vielfach ohne professionelle Erfahrung und ohne notwendige Vorlagentreue vorgingen. Dementsprechend stellte er sich die Aufgabe, ob die noch vorhandenen griechischen Papyri diese allgemeine Annahme stützen, wofür er nach der Ermittlung aller bekannten, vor etwa 400 entstandenen einschlägigen Papyri 2004 eine Studienreise nach Europa und in das Vereinigte Königreich von Großbritannien unternahm.
Gegliedert ist sein in vielen Jahren entstandenes, durch ein umfangreiches Schrifttumsverzeichnis, zwölf Übersichten (Tables), eine Konkordanz, einen Index der Veröffentlichungen der Papyri, einen Index alter Quellen in Papyri, ein Verzeichnis antiker wie moderner Autoren sowie ein kurzes, von Abbreviations bis etwa Verso reichendes Sachregister publikumsfreundlich abgerundetes und jed |
|
Hamm, Berndt, Ablass und Reformation – erstaunliche Kohärenzen. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. 281 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hamm, Berndt, Ablass und Reformation – erstaunliche Kohärenzen. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. 281 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Sobald der Mensch sich der Welt und sich selbst einigermaßen bewusst wird, versucht er, sich die vielfältigen Gegebenheiten nach bestem Vermögen zu erklären. Aus diesem Bestreben sind im Laufe der Zeit auch die heute noch bestehenden Religionen entstanden. Unter ihnen vertritt das Christentum die Vorstellung, dass der Mensch von Geburt an gut und böse sein kann, aber gut und nicht böse sein soll, so dass seine Güte gefördert und seine Bosheit oder Sünde bekämpft wird, damit an dem Tage des jüngsten Gerichts eine möglichst umfassende Auferstehung von Toten und ein ewiges seliges Leben gelingen kann.
Mit dem in diesem Zusammenhang schon früh entwickelten Ablass und der an dem Ende des Spätmittelalters versuchten Reformation beschäftigt sich die vorliegende Studie des in Tauberbischofsheim 1945 geborenen, in evangelischer Theologie in Heidelberg und Tübingen ausgebildeten, in Tübingen 1975 mit einer Dissertation über Promissio, pactum, ordinatio – Freiheit und Selbstbindung Gottes in der scholastischen Gnadenlehre promovierten und in Tübingen 1982 habilitierten, 1984 für neuere Kirchengeschichte an die Universität Erlangen-Nürnberg berufenen und 2011 in den Ruhestand getretenen Verfassers. Sie will nach ihrem Vorwort das Verhältnis von mittelalterlichem Ablasswesen und Reformation nicht nur in herkömmlicher Weise als Geschichte einer Konfrontation beschreiben, sondern vor allem auch als einen erstaunlichen Zusammenhang tiefgehender Gemeinsamkeit verstehen. Deswegen präzisiert sie ihren Inhalt mit dem vollen und prägnanten Titel als das Evangelium des Ablasses und das Evangelium der Reformation – die Geschichte eines erstaunlichen Zusammenhangs und eines fundamentalen Zerwürfnisses.
Gegliedert ist das eine neue Sichtweise vorschlagende, unter das Motto „Keiner hat jemals einen so umfassenden Ablass verkün |
|
Die Ernestiner. Politik, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, hg. v. Greiling, Werner/Müller, Gerhard/Schirmer, Uwe/Walther, Helmuth G. (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe 50). Böhlau, Wien 2016. 512 C., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Ernestiner. Politik, Kultur und gesellschaftlicher Wandel, hg. v. Greiling, Werner/Müller, Gerhard/Schirmer, Uwe/Walther, Helmuth G. (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe 50). Böhlau, Wien 2016. 512 C., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Ernestiner sind die von dem älteren, 1441 geborenen Sohn Ernst des Kurfürsten und Herzogs Friedrich II. von Sachsen (1412-1464) abstammende Linie der 1423 Sachsen erlangenden Wettiner bzw. Grafen von Wettin. Nach dem Tode Friedrichs II. beherrschte Ernst das Erbe zunächst mit seinem jüngeren Bruder Albrecht gemeinsam, war aber als älterer Sohn Kurfürsten und teilte in Leipzig 1485 mit Albrecht das Gebiet, wobei Dresden Vorort der Güter der (jüngeren albrechtinischen oder) albertinischen Linie wurde. Nach dem schmalkaldischen Krieg übertrug Kaiser Karl V. dem auf seiner Seite kämpfenden Protestanten Moritz von Sachsen die Kurfürstenwürde, womit die ihre Güter vielfach teilende Linie der Ernestiner (Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar) sehr stark und dauerhaft an politischer Bedeutung verlor, dies aber vor allem als Ahnherren der Reformation durch kulturelle Leistungen und durch Heiratsverbindungen mit vielen führenden Familien Europas (beispielsweise Ahnherren des Königs von Spanien, der Königin der Niederlande und der Königin Großbritanniens) in gewisser Weise ausglich, ohne dass es allerdings vor dem 19. Jahrhundert zu einer einheitlichen Benennung als Ernestiner kam.
Der sachgerechten geschichtlichen Würdigung ser bekannten Familie dient der vorliegende gewichtige Sammelband. Er umfasst nach einem Vorwort insgesamt 23 interessante Einzelstudien. Sie setzen mit Georg Schmidts Untersuchung über die Ernestiner und das Reich ein und schließen mit Wolfgang Steguweits numismatischem who is who, das Münzbildnisse und Medaillenbildnisse der Ernestiner v |
|
Wunnicke, Christoph, Die Blockparteien der DDR – Kontinuitäten und Transformation 1945-1990 (= Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR 34). Der Berliner Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR, Berlin 2014. 157 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wunnicke, Christoph, Die Blockparteien der DDR – Kontinuitäten und Transformation 1945-1990 (= Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR 34). Der Berliner Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR, Berlin 2014. 157 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als das Deutsche Reich an dem Ende des zweiten Weltkriegs unter den alliierten Besatzungsmächten in Besatzungszonen aufgeteilt wurde, hatte jede Besatzungsmacht grundsätzlich eine eigene Vorstellung über die politische Zukunft des von ihr besetzten Gebiets. Insbesondere die Sowjetunion wollte ihre marxistisch-kommunistischen Zielsetzungen verwirklichen. Deswegen wurde am 21. April 1946 von den maßgeblichen politischen Kräften mittels zwangsweiser Vereinigung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Kommunistischen Partei Deutschlands die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands gebildet, nachdem bereits am 11. Juni 1945 die Kommunistische Partei Deutschlands in ihrem Gründungsaufruf vom 11. Juni 1945 die Schaffung eines Blockes demokratischer antifaschistischer Parteien propagiert hatte.
Mit den seitdem gebildeten vier Blockparteien, deren Geschichte bisher nur ungenügend erforscht ist, beschäftigt sich die interessante Studie des in Prenzlau 1971 geborenen, zunächst in Greifswald als Schriftsetzer tätigen, nach dem Abitur (1992) in Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie an der Humboldt-Universität in Berlin ausgebildeten, der Partei Bündnis 90/Die Grünen angehörigen und seit 2000 als Mitarbeiter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen angestellten Verfassers. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in vier Teile. Sie betreffen die Christlich Demokratische Union (Andreas Hermes, Walther Schreiber, Jakob Kaiser, Ernst Lemmer, Otto Nuschke, August Bach, Gerald Götting, Lothar de Maizière), die Liberaldemokratische Partei Deutschlands (Waldemar Koch |
|
Armer Konrad und Tübinger Vertrag im interregionalen Vergleich. Fürst, Funktionseliten und „Gemeiner Mann“ am Beginn der Neuzeit, hg. v. Hirbodian, Sigrid/Kretzschmar, Robert/Schindling, Anton (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen, Band 206). Kohlhammer, Stuttgart 2016. 382 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Armer Konrad und Tübinger Vertrag im interregionalen Vergleich. Fürst, Funktionseliten und „Gemeiner Mann“ am Beginn der Neuzeit, hg. v. Hirbodian, Sigrid/Kretzschmar, Robert/Schindling, Anton (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen, Band 206). Kohlhammer, Stuttgart 2016. 382 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1514 kam es im Südwesten des Heiligen römischen Reiches zu einem Aufstand des „armen Konrad“ und zu einem in Tübingen am 8. Juli von einem kaiserlichen Schiedsgericht getroffenen Schiedsspruch. In Erinnerung hieran veranstalteten die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, das Institut für geschichtliche Landeskunde und historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen und das Landesarchiv Baden-Württemberg in dem Vortragssaal des evangelischen Stiftes in Tübingen vom 10. bis 13. Juli 2014 eine öffentliche Tagung. Deren Ergebnisse stellt der vorliegende Band nunmehr der Allgemeinheit zur Verfügung.
Gegliedert ist er nach einer Einleitung der Herausgeber und Grußworten Boris Palmers und Christoph Palms in zwei Hauptteile. Sie betreffen einerseits örtlich vorreformatorische Agrarunruhen im interregionalen Vergleich und andererseits gesellschaftlich Funktionseliten zwischen gemeinem Mann und Fürst. Dazwischen eingefügt ist der Festvortrag Andreas Schmauders über Macht, Gewalt, Freiheit im Vertrag zu Tübingen von 1514.
Bei den vorreformatorischen Agrarunruhen werden nach einem Überblick Peter Blickles zu Figurationen spätmittelalterlicher Revolten Europas unter dem Stichwort coniuratio, Württemberg 1514, der Markgröninger Pfarrer Dr. Reinhard Gaißlin (mit einer Edition der Berichte des Vogtes Philipp Volland), der Elsass, Innerösterreich (1487-1515), Ungarn (1514) und Schweden im Spätmittelalter und in dem Reformationszeitalter angesprochen. Für die Stellung der Funktionseliten zwischen dem gemeinen Mann und dem Fürsten |
|
Die evangelischen Kirchenordnungen begründet v. Sehling, Emil, Band 7 Niedersachsen, zweite Hälfte Die außerwelfischen Lande, Halbband 2, Teil 2 Grafschaft Schaumburg, Goslar und Bremen, bearb. v. Dörner, Gerald. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XV, 664 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, begründet v. Sehling, Emil, Band 7 Niedersachsen, zweite Hälfte Die außerwelfischen Lande, Halbband 2, Teil 2 Grafschaft Schaumburg, Goslar und Bremen, bearb. v. Dörner, Gerald. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XV, 664 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der in Essen 1860 als Sohn eines Eisenbahngeometers geborene Emil Sehling begann bereits 1877 ein Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, von wo aus er nach Leipzig wechselte und sich Emil Friedberg zuwandte. Nach Promotion und erster juristischer Staatsprüfung (1881) sowie Habilitation für Kirchenrecht (1885) und zweiter juristischer Staatsprüfung (1888) wurde er außerordentlicher Professor in Leipzig. Später wechselte er nach Kiel und 1889 nach Erlangen.
Bleibende Verdienste erwarb er sich durch die Initiative zu einer Edition der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, die bisher viele Bände umfasst und seinen Namen über seinen Tod hinaus in Erinnerung hält. Der von dem in Gevelsberg 1959 geborenen, in Münster und Zürich in Geschichte, Politikwissenschaft, Publizistik und Theologie ausgebildeten, 1993 promovierten und nach einer Tätigkeit an der Forschungsstelle Edition der Reuchlin-Briefe seit 2008 an der Heidelberger Forschungsstelle evangelische Kirchenordnungen wirkenden Bearbeiter verantwortete gewichtige vorliegende Halbband ist in insgesamt drei Abteilungen gegliedert. Sie betreffen jeweils nach einer sachkundigen Einleitung des Bearbeiters vierundzwanzig Ordnungen der Grafschaft Schaumburg, 31 Ordnungen Goslars und neunundzwanzig Ordnungen Bremens (zwischen 1525 und 1616).
Ein mittelniederdeutsches Glossar von achtervolgen bis zele, Register der Bibelstellen, der Lieder und Gesänge, der Personen von Aaron bis Huldrych Zwingli, der Orte von Aachen bis Zoar sowie der Sachen von Abendmahl bis Zwinglianer runden den gediegenen Band vorteilhaft ab. Damit wird auch die Reihe der Kirchenordnungen aus dem Bereich |
|
Ingold, Ingmar, Vom Anfang und Ende der Revolution. Eine legitimitätstheoretische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Revolutionen in Mexiko, China und Iran (= Revolutionen in Geschichte und Gegenwart 2). Nomos, Baden-Baden 2016. 642 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ingold, Ingmar, Vom Anfang und Ende der Revolution. Eine legitimitätstheoretische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Revolutionen in Mexiko, China und Iran (= Revolutionen in Geschichte und Gegenwart 2). Nomos, Baden-Baden 2016. 642 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Revolution als die plötzliche grundlegende Umgestaltung eines bestehenden gesellschaftlichen Zustands hat sich in der Geschichte des Menschen wohl erst spät entwickelt. Über einen von Nikolaus Kopernikus geprägten Buchtitel (1543) wird dabei das lateinische Femininum revolutio (Umwälzung) 1688 in England auf die Glorious Revolution angewendet. Eindrucksvollstes (und als erste Revolution allgemein anerkanntes) Beispiel der Revolution ist die Revolution in Frankreich von 1789, der weitere bekannte, teilweise erfolgreiche Revolutionen in Frankreich (1830, 1848), im Deutschen Bund (1848), Russland (1917), Deutschland (1918) und weltweit anderswo folgen.
Mit einem besonderen Aspekt dieser Thematik befasst sich die von Axel Paul betreute, 2014 an der Universität Basel in dem Fach Soziologie angenommene Dissertation des 1985 geborenen, in Soziologie, Politikwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre in Freiburg im Breisgau ausgebildeten Verfassers. Sie gliedert sich nach einer ausführlichen Einleitung in vier Kapitel. Sie betreffen nach einer Betrachtung des Verhältnisses von Herrschaft, (Il-)Legitimität und Revolution den Anfang der Revolution, das Ende der Revolution und eine Analyse der konkreten Revolutionen in China, in Mexiko und in dem Iran.
Im Ergebnis gelangt der Verfasser auf Grund vielfältiger intensiver Überlegungen zu der Erkenntnis, dass die politischen Revolutionen der Neuzeit im Kern demokratisch sind und auf einem Wandel des Legitimitätsprinzips beruhen. Demnach geht der Revolution ein Legitimitätsdefizit auf der Grundlage der Volkssouveränität voraus. Dementsprechend hält der Verfasser schließlich, wenn die Menschen sich eines Tages bezüg |
|
Suter, Mischa, Rechtstrieb. Schulden und Vollstreckung im liberalen Kapitalismus 1800-1900. Konstanz University Press, Konstanz 2016. 325 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Suter, Mischa, Rechtstrieb. Schulden und Vollstreckung im liberalen Kapitalismus 1800-1900. Konstanz University Press, Konstanz 2016. 325 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wann auf der Welt die erste Schuld entstand, lässt sich in dem Dunkel der Frühgeschichte nicht mehr ermitteln, doch wird schon bald danach auch die Frage aufgekommen sein, was geschehen sollte, wenn ein Schuldner seine Schuld nicht tilgte. Als Antworten bildeten sich bereits im Altertum unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten heraus, zu denen auch und vor allem der Zugriff auf die Person des Schuldners zählte. In der Schweiz wurde demgegenüber im 19. Jahrhundert der besondere Rechtstrieb gesetzlich geordnet.
Mit ihm beschäftigt sich die vorliegende gekürzte und überarbeitete Fassung der von Jakob Tanner betreuten, im Frühjahr 2014 abgeschlossenen und an der Universität Zürich angenommenen Dissertation des 2001 das Musikprogramm in dem Kulturzentrum Rote Fabrik in Zürich leitenden, 2004 als Musikjournalist tätigen, in allgemeiner Geschichte, englischer Literaturwissenschaft, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ausgebildeten, 2008 das Lizentiat an der Universität Zürich mit einer Arbeit über Sparen in der Not – Sparkassen und Pauperismus im Kanton Zürich ca. 1820-1860 erwerbenden, 2008 als wissenschaftlicher Assistent Jakob Tanners in Zürich und nach der Promotion seit August 2013 als Assistent an dem Department Geschichte der Universität Basel tätigen Autors. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über Rechtstrieb und Liberalismus, Kapitalismus, Subjektivierung, Wissen und „at every bloody level“ in sechs Kapitel. Sie betreffen den Auftritt des Kaufmanns in dem Jahre 1889, das Recht als lokales Wissen (1800-1870), als theoretische Brücke die Anthropologie der Schulden, die überraschende Subjektivierung, den Konkurs und die soziale Klassifikation sowie das Problem des Pfandes.
Im Ergebnis gelangt der Verfasser in seiner vielfältige Akzente anschlagenden, bilderreic |
|
Freund, Florian, Konzentrationslager Ebensee – KZ-System Mauthausen – Raketenrüstung - Lagergeschehen. New academic press, Wien 2016. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Freund, Florian, Konzentrationslager Ebensee – KZ-System Mauthausen – Raketenrüstung - Lagergeschehen. New academic press, Wien 2015. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Einrichtung Konzentrationslager wurde wohl im Verhältnis zwischen Spanien und Kuba und England und den Niederlanden in Südafrika an dem Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt und in der Sowjetunion seit 1921 in der Form von Zwangsarbeitslagern umgesetzt. Seit 1933/1934 entstanden unter Adolf Hitler in dem Deutschen Reich rund 60 Konzentrationslager, in denen 1934 etwa 45000 und 1938 etwa 60000 Menschen unter vielfach menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht waren. Sie werden Schritt für Schritt zu regierungsgestützten planmäßigen Vernichtungslagern aller missliebigen Fremdvölkischen gemacht, in die seit Oktober 1^9939 alle ein staatsabträgliches Verhalten zeigenden Juden eingewiesen und möglicherweise insgesamt mehr als zwei Millionen Menschen überwiegend durch Arbeit und Mord vernichtet wurden, wobei allerdings nach Wachsmann die allermeisten Inhaftierten überlebten und 1945 etwa 1,1 Millionen Inhaftierte durch die alliierten Siegermächte befreit wurden.
Mit dem Konzentrationslager Ebensee beschäftigte sich in der vorliegenden schmalen Studie der in Vöcklabruck 1953 geborene, zwischen 1972 und 1987 in Salzburg, Graz und Wien ausgebildete Verfasser, der seit 1981 in Forschungsprojekten am Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien tätig ist und nach einer Gemeinschaftsarbeit mit Bertrand Perz über das Konzentrationslager Wiener Neustadt – Rüstungsexpansion und Zwangsarbeit im Rax-Werk nach Wikipedia 1987 in zwei Bänden die Geschichte des Konzentrationslagers Ebensee (Raketenrüstung und Zwangsarbeit) vorlegte. Seitdem veröffentlichte er teils allein, teils gemeinsam mit anderen, verschiedene weitere Untersuchungen über das Konzentrationslager in der Serbenhalle, Ebensee, österreichische Holocaustopfer, Vertreibung und Ermordung österreichischer Juden, das Gh |
|
Das Archiv der Stasi. Begriffe, hg. v. Lucht, Roland (= Archiv zur DDR-Staatssicherheit Band 11). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 313 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Archiv der Stasi. Begriffe, hg. v. Lucht, Roland (= Archiv zur DDR-Staatssicherheit Band 11). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 313 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Da der Staat eigentlich immer Herrschaft der einen über die anderen bedeutet, liegt es nahe, dass die einen die anderen überwachen, um Gefährdungen und Überraschungen gegenüber gefeit zu sein. Diese Überwachung muss umso umfangreicher sein, je weniger die einen die Bedürfnisse, Meinungen und Wünsche der anderen berücksichtigen. Da Sozialisten wie andere in erster Linie ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen wollen, benötigen sie nach Ausweis der historischen Erfahrungen ein besonders intensives Überwachungsnetzwerk, weshalb nach dem Geleitwort Roland Jahns Verängstigen, Verfolgen und Gefangensetzen der Auftrag der Staatssicherheit als der Geheimpolizei der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in der früheren Deutschen Demokratischen Republik war.
Die zu diesen Zwecken zusammengetragenen Unterlagen in vier Jahrzehnten zusammengetragenen Unterlagen haben eine Länge von 111 Regalkilometern, was der Entfernung zwischen Berlin und Magdeburg entspricht. Geprägt sind sie von einem eigenen technokratischen Fachjargon. Ihn entschlüsselt das vorliegende Werk des als Mitarbeiter des Grundsatzreferats der Abteilung Archivbestände und Leiter der Arbeitsgruppe Geheimarchivtermonologie bei dem Bundesbauaftragten für die Stasiunterlagen tätigen Herausgebers., indem es die Begriffe erklärt, die von der Saatssicherheit bei der Erfassung von Menschen, der Registrierung von Vorgängen unde der Ablage von Akten benutzt wurden.
Kernstück des Werkes sind (wohl schätzungsweise knapp 1000) Begriffe und Abkürzungen der geheimpolizeilichen Informationsverarbeitung und Schriftgutverwaltung von A (S. 25) bis Zwischenlagerung (S. 265). Dem sind ein Glossar zu den Diensteinheiten des MfS und der BVfS, Strukturschemata zum MfS (nur in dem Verzeichnis allgemeiner Abkürzun |
|
Böhm, Johann, Einfluss des Nationalsozialismus auf die Presse der deutschen Volksgruppen in Rumänien, Ungarn und Jugoslawien. Zeitungsstrukturen und politische Schwerpunktsetzungen. Lang, Frankfurt am Main 2016. XII, 374 S. Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Böhm, Johann, Einfluss des Nationalsozialismus auf die Presse der deutschen Volksgruppen in Rumänien, Ungarn und Jugoslawien. Zeitungsstrukturen und politische Schwerpunktsetzungen. Lang, Frankfurt am Main 2016. XII, 374 S. Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der nationale Sozialismus Adolf Hitlers strebte im Grunde nach möglichst weitreichender Herrschaft in vielfältigen Richtungen. Insbesondere ging es zwecks Stärkung der Macht auch um eine Vergrößerung des Einflussbereichs und eine Mehrung der Anhänger. In diesem Rahmen war es nur selbverständlich, dass Adolf Hitler eine Einflussnahme auf die deutschen Volksgruppen außerhalb des Deutschen Reiches anstrebte, wofür die dortige deutsche Presse bestmögliche Chancen bot.
Der sich mit einem Teilaspekt dieser Fragen beschäftigende, 1929 geborene, nach dem Studium der Geschichte, Rumänistik und Germanistik in Klausenburg in Rumänien und der Politikwissenschaft und Geschichte in Bochum und Aachen an der Universität Köln promovierte Verfasser hat bereits zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt. Sein jetziges Werk fand unmittelbar nach seinem Erscheinen das Interesse eines sehr sachkundigen Rezensenten. Da der Verlag bislang kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss es an dieser Stelle mit wenigen Hinweisen des Herausgebers sein Bewenden haben.
Gegliedert ist die engagierte Studie nach einem kurzen Vorwort in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Anfänge der nationalsozialistischen Presse und ihren Gegenpol im deutschen Siedlungsraum von Rumänien von 1922 bis 1940 (z. B. Selbsthilfe, Klingsor, Siebenbürgisch-deutsches Tageblatt, Banater deutsche Zeitung), die Gleichschaltung der deutschen Presse in Rumänien durch den Volksgruppenführer Andreas Schmidt ab September 1940 (Sudentendeutsche Tageszeitung), das Pressewesen der deutschen Volksgruppe in Ungarn von 1922 bis 1944 und das Pressewesen der deutschen Volksgruppe im ehemaligen Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen |
|
Die Welt der Ernestiner. Ein Lesebuch, hg. v. Westphal, Siegrid/Hahn, Hans-Werner/Schmidt, Georg. Böhlau, Köln 2016. 389 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Welt der Ernestiner. Ein Lesebuch, hg. v. Westphal, Siegrid/Hahn, Hans-Werner/Schmidt, Georg. Böhlau, Köln 2016. 389 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Ernestiner sind die von dem älteren, 1441 geborenen Sohn Ernst des Kurfürsten und Herzogs Friedrich II. von Sachsen (1412-1464) abstammende Linie der Wettiner. Nach dem Tode des Vaters beherrschte er das Erbe zunächst mit seinem jüngeren Bruder Albrecht gemeinsam, hatte aber als älterer die Kurfürstenwürde und teilte in Leipzig 1485 das Gebiet, wobei Dresden zum Mittelpunkt der Güter der (jüngeren albrechtinischen oder) albertinischen Linie wurde. Nachdem die Protestanten im schmalkaldischen Krieg unterlagen, gab Kaiser Karl V. dem auf seiner katholischen Seite kämpfenden Protestanten Moritz von Sachsen die Kurfürstenwürde, womit die ihre Güter vielfach teilende Linie der Ernestiner (Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar sehr stark und auf Dauer an politischer Bedeutung verlor, dies aber vor allem als Ahnherren der Reformation durch kulturelle Leistungen und durch Heiratsverbindungen mit vielen führenden Familien Europas (beispielsweise Ahnherren des Königs von Spanien, der Königin der Niederlande und der Königin Großbritanniens) in gewisser Weise ausgleichen konnte.
Das sie betreffende Lesebuch vereint nach einem kurzen Vorwort der in Osnabrück und Jena tätigen Herausgeber insgesamt 39 Studien. Sie betreffen in drei Abschnitten das dynastische Selbstverständnis der Ernestiner, die Politik und politisches Handeln sowie die Monarchie und Gesellschaft im 19. Jahrhundert. In diesem Rahmen bietet Siegrid Westphal am Beginn eine klare und sachkundige Einführung unter der Frage, wer die Ernestiner waren. Den Beschluss bildet ein Beitrag Anja Schöbels über die Ernestiner und ihre Beerdigungen an dem Beispiel Sachsen-Coburg und Gotha. Einbezogen werden dazwischen Martin Luther, |
|
Margalit, Gilad, Schuld, Leid und Erinnerung – Deutschland gedenkt seiner Toten im Zweiten Weltkrieg, hg. v. Margalit, Rony (= Historische Grundlagen der Moderne – Historische Demokratieforschung). Nomos, Baden-Baden 2016. 419 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Margalit, Gilad, Schuld, Leid und Erinnerung – Deutschland gedenkt seiner Toten im Zweiten Weltkrieg, hg. v. Margalit, Rony (= Historische Grundlagen der Moderne – Historische Demokratieforschung). Nomos, Baden-Baden 2016. 419 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der Mensch kennt und erlebt viele unterschiedliche Facetten seines Seins in der Welt zusammen und neben seinen Mitmenschen. Dabei können beispielsweise Freuden des einen Leiden anderer bedeuten und umgekehrt. Bislang jedenfalls ist es nirgends irgendjemanden gelungen, das menschliche Leid gänzlich zu beseitigen und selbst in der Erinnerung das Leben aller ausschließlich froh und heiter zu gestalten.
Mit einem besonderen Aspekt dieser Thematik beschäftigt sich das vorliegende, ursprünglich in hebräischer Sprache veröffentlichte, nicht zuletzt auf Grund der Vielfalt der selbständigen Gedanken sehr nachdenklich stimmende Werk des in Haifa 1959 geborenen, in Tel Aviv und Jerusalem in Geschichte ausgebildeten, an der Universität Haifa mit den Forschungsschwerpunkten Vergangenheitsbewältigung, Antisemitismus und Minderheiten in Deutschland wirkenden, 2014 im Alter von 55 Jahren früh verstorbenen Verfassers, das auf Forschungsarbeiten beruht, die von 2001 bis 2004 mit Unterstützung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Deutschland durchgeführt werden konnten. Es gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in sieben Abschnitte. Sie betreffen die Auseindersetzung mit der Schuld in Beziehung auf die Deutschen und ihre nationalsozialistische Vergangenheit, die Erinnerung an das nationale Leid im Zweiten Weltkrieg, deutsche Erinnerung und deutsches Totengedenken von 1945 bis zu den 1960er Jahren, westdeutsche Gedenktage und deren Metamorphose von 1945 bis 2006, die Bombardierung deutscher Städte und die deutsche Gedenkpolitik von 1945 bis 1989, die Flucht und Vertreibung in der deutschen politischen Kultur und Erinnerung seit 1945 sowie die Renaissance des deut |
|
Bahnbrechende Entscheidungen – Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtsgeschichten – Sechstes Deutsch-österreichisch-schweizerisches Symposium, Wien 21.-22. Mai 2015, hg. v. Kalss, Susanne/Fleischer, Holger/Vogt, Hans-Ueli. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. VIII, 238 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bahnbrechende Entscheidungen – Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtsgeschichten – Sechstes Deutsch-österreichisch-schweizerisches Symposium, Wien 21.-22. Mai 2015, hg. v. Kalss, Susanne/Fleischer, Holger/Vogt, Hans-Ueli. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. VIII, 238 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das menschliche Leben ist von unvorhersehbarer Vielfalt, so dass kein noch so erfahrener Gesetzgeber voraussehen kann, welche tatsächlichen Fragen in der Rechtswirklichkeit eines Tages zur Entscheidung anstehen werden. Aus diesem Grunde müssen an seiner Stelle in zahlreichen Fällen von einem Beteiligten angerufene Gerichte tätig werden. Ihnen kann es dabei gelingen, die Entwicklung in neue zukunftsträchtige Bahnen zu lenken.
Mit einer Auswahl solcher Rechtsstreitigkeiten befasste sich das sechste Deutsch-österreichisch-schweizerische Symposium in Wien am 21. und 22. Mai 2015. Der vorliegende Sammelband dokumentiert die Referate und Diskussionen des sechsten Jahrestreffens von Gesellschafts- und Kapitalmarrktrechtlern aus dem deutschsprachigen Raum, dem an der Universität Zürich im Mai 2016 eine weitere Veranstaltung folgen sollte. Aufgenommen sind insgesamt elf Beiträge mit den jeweiligen anschließenden Diskussionen.
Dabei führt eingangs Holger Fleischer anschaulich und verständnisreich in die Gesellschaftsrechts-Geschichten im Sinne von Annäherungen an die narrative Seite des Gesellschaftsrechts ein. Danach werden die Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341), die Frage des Übernahmeangebots bei Verschmelzung, die Gleichbehandlung bei konkurrierenden öffentlichen Übernahmeangeboten, die ARAG/Garmenbeck-Entscheidung (BGHZ 135, 244), die genehmigte und bedingte Kapitalerhöhung, die „Geschichte“ der Grundsatzentscheidung zum Delisting, ihr überraschendes Ende durch „Frosta“ und ihre „modifizierte Wiederbelebung“ durch den Gesetzgeber (BGHZ 153,47), die Einlagenrückgewähr mit Dritten (OGH 4 Ob 2078/96h), die |
|
Seubert, Harald, Weltphilosophie – Ein Entwurf (= Philosophie der Interkulturalität 1). Nomos, Baden-Baden 2016. 286 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Seubert, Harald, Weltphilosophie – Ein Entwurf (= Philosophie der Interkulturalität 1). Nomos, Baden-Baden 2016. 286 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Welt ist global geworden, so beginnt einleuchtend das knappe Vorwort und nennt dafür die Ökonomie, die Finanzströme, die Erderwärmung, die ausreichende Versorgung mit Wasser und vieles mehr. Damit stellt sich auch für die Philosophie manche Frage neu. Eine Möglichkeit der grundlegenden Antwort ist eine Weltphilosophie.
Mit ihr beschäftigt sich der in Nürnberg 1967 geborene, nach dem Studium von Philosophie, Geschichte, Literaturwissenschaft, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften sowie evangelischer Theologie in Erlangen, München, Würzburg, Frankfurt am Main, Tübingen und Wien und einer Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 1998 mit einer Dissertation über Martin Heideggers Auseinandersetzung mit Nietzsche promovierte, 2002 als wissenschaftlicher Assistent Manfred Riedels auf Grund einer Habilitationsschrift mit dem Titel Polis und Nomos – Untersuchungen zu Platons Rechtslehre in Halle-Wittenberg habilitierte, 2009 nach Bamberg umhabilitierte und seit September 2012 als Professor für Philosophie und Religionswissenschaft an der staatlich anerkannten evangelikalen staatsunabhängigen theologischen Hochschule Basel wirkende Verfasser. Sein vorliegendes Werk gliedert sich in drei Teile mit sieben Kapiteln. Sie betreffen die Interkulturalität in der Form der Bedingungen der Weltphilosophie, die Philosophien der Welt mit der Zielsetzung der Verständigung und die Weltphilosophie.
Bei ihr unterscheidet der Verfasser nach einer nüchternen Vorerinnerung sieben Strukturen. Sie betreffen (ein) apex theoriae, Stufen, die yogische Dimension, die weltphilosophische Methodik jenseits des common sense, Implikationen und Strahlungen (Ontologie, Natur, Weltethik, Weltrecht, Weltsprachphilosophie), (ein) apex temporibus und Übe |
|
Erbentraut, Philipp, Theorie und Soziologie der politischen Parteien im deutschen Vormärz 1815-1848. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XII, 391 S. .Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erbentraut, Philipp, Theorie und Soziologie der politischen Parteien im deutschen Vormärz 1815-1848. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XII, 391 S. .Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Partei als die Vereinigung von Bürgern, die auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen (und an der Vertretung des Volkes im Parlament teilhaben) wollen, wird in England um 1680 und in den Ländern des deutschen Sprachraums nach Vorläufern wie Sprachgesellschaften, patriotischen Gesellschaften, Lesegesellschaften, Geheimbünden, politischen Diskussionskreisen oder studentischen Reformbewegungen deutlich später sichtbar. Dabei steht im Deutschen Bund vor allem das Jahr 1848 im Mittelpunkt. Für den Vormärz herrscht deutlich weniger Gewissheit.
Mit dieser Problematik beschäftigt sich die Dissertation des 1982 geborenen, in Politik und Geschichte ausgebildeten, 2015 mit der vorliegenden Dissertation unter dem Titel „Partei, Partei, wer sollte sie nicht nehmen“ und der Betreuung durch Ulrich von Alemann an der Universität Düsseldorf promovierten und seitdem als akademischer Rat für politische Soziologie und Staatstheorie an der Universität Frankfurt am Main wirkenden Verfassers. Die unter Carl Schmitts Wendung des Jahres 1950, dass, wer die Tiefen des europäischen Gedankengangs von 1830 bis 1848 kennt, auf das meiste vorbereitet ist, was heute in der ganzen Welt laut wird, als Motto gestellte Studie gliedert sich nach einer Einleitung über Fragestellung, Problembereich, Forschungsstand, Methodik, Quellenlage und Aufbau in drei Teile. Sie betreffen Funktionen und Rolle der Parteien im politischen System, Parteienwettbewerb und Parteiensystem sowie die Binnenansicht der Parteien.
Im ansprechenden Ergebnis gelangt der Verfasser zur Widerlegung fünfer bisher vorwiegender Vorurteile (Das vormärzliche politische Denken in Deutschland konnte keine anschlussfähige Parteientheorie entwickeln, weil praktische Vorbilder fehlten. Der Vormärz verstand unter Parteien G |
|
Finger, Jürgen, Eigensinn im Einheitsstaat – NS-Schulpolitik in Württemberg, Baden und im Elsass 1933-1945..Nomos, Baden-Baden 2016. 603 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Finger, Jürgen, Eigensinn im Einheitsstaat – NS-Schulpolitik in Württemberg, Baden und im Elsass 1933-1945.. Nomos, Baden-Baden 2016. 603 S.
Die Zeit des Deutschen Reiches unter dem Reichskanzler Adolf Hitler wird allgemein als eine Diktatur angesehen, in der grundsätzlich allein der Wille des Führers maßgeblich war. Da dieser aber weder allgegenwärtig noch allwissend sein konnte, ergab sich in der Alltagswirklichkeit ein wenig durchsichtiges Gewirr von Zuständigkeiten und Entscheidungen. Zwar ging auch in der Diktatur die Verwaltung grundsätzlich ihren Gang, doch war auch „Eigensinn“ oder Eigenentscheidung auf mittlerer und unterer Ebene nicht ausgeschlossen.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die von Andreas Wirsching betreute, 2010 an der philologisch-historischen Fakultät der Universität Augsburg eingereichte und verteidigte und danach verkürzt und mit zehn Abbildungen und fünf Tabellen ausgestattet veröffentlichte Dissertation des 1978 geborenen, nach der Promotion in Paris und München tätigen Verfassers, der bereits 2009 Akten aus NS-Prozessen als Quellen der Zeitgeschichte vorlegte, 2013 an der Geschichte des Familienunternehmens Dr. Oetker zwischen 1933 und 1945 mitwirkte und sich derzeit der Moral Economy des französischen Kapitalismus 1880-1914/1918 widmet. Sie gliedert sich in insgesamt sechs Teile. Sie betreffen die Zeitgeschichte als Bildungsgeschichte, Gleichschaltung und Eigensinn der Länder, südwestdeutsche Schulsysteme 1933-1945, die Schnittstelle Elsass im Oberrheingau, den Verwaltungszwang im Krieg als Mangelverwaltung und die politische Verwaltung im dekonzentrierten Einheitsstaat.
Sie geht von einer Feststellung des französischen Rechtswissenschaftlers René Capitant aus und gelangt am Ende zu der ansprechenden Ansicht, dass die Reglementierung des Bildungszugangs, die Steuerung und Neubewertung der Inhalte, Formen und Methoden der Bildung in der nationalsozialistischen Herrschaft wie a |
|
Zwischen Germanomanie und Antisemitismus. Transformation altnordischer Mythologie in den Metal-Subkulturen, hg. v. Penke, Niels/Teichert, Matthias (= Interdisziplinäre Antisemitismusforschung 14). Nomos, Baden-Baden 2016. 216 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zwischen Germanomanie und Antisemitismus. Transformation altnordischer Mythologie in den Metal-Subkulturen, hg. v. Penke, Niels/Teichert, Matthias (= Interdisziplinäre Antisemitismusforschung 14). Nomos, Baden-Baden 2016. 216 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Als die Germanen und sie Semiten nebeneinander auf der Erde lebten, hatten sie vermutlich kaum Berührungspunkte und wussten die Germanen von den Semiten vor der Christianisierung nur wenig. Mit der Völkerwanderung lösten sich die Germanen in die germanistischen Nachfolgevölker auf und fielen weitgehend dem Vergessen anheim. Nur auf Grund weniger erhaltener Zeugnisse konnte das Wissen um sie als Gegenstand von Forschung wie Phantasie wiederbelebt werden.
Eine späte und schwierige Frucht dieser Erinnerung entwickelte sich seit dem 19. Jahrhundert in der Form der Germanomanie. Etwa zur gleichen Zeit entsteht nach antiken, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorläufern die Juden ablehnende Haltung des Antisemitismus (neu), wobei die Juden als Modernisierungsgewinner des Liberalismus gelten. Mit Beziehungen zwischen Germanomanie und Antisemitismus befasst sich der vorliegende schmale Sammelband, der seinen Ausgangspunkt in einem Blockseminar sowie einem Workshop im Juni 2013 an der Universität Göttingen in dem Skandinavischen Seminar hat.
Er vereint insgesamt neun vielfältige Beiträge, die mit der Geburt der Germanomanie aus dem (Un-)Geist des Antisemitismus von den Herausgebern eingeleitet werden. Danach werden etwa nordische Kunstreligion, die Antichristen, die völkische Dimension des Black Metal, das Töten für Wotan, das ästhetische Bildkonzept des NSBM, hölzerne Wikingerstatuen, Mythencollagen sowie der Transfer von Musik und die Modifikationen religiöser Inhalte im christlichen Heavy Metal angesprochen. Der vielfältige Inhalt der Schattierungen des Antisemitismus als negativer Leitidee des (Black-) Metal wird für den an diesen wirklichen wie möglichen Zusammenhängen int |
|
Schaefer, Jan Philipp, Die Umgestaltung des Verwaltungsrechts. Kontroversen reformorientierter Verwaltungsrechtswissenschaft (= Jus Publicum 256). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XIV, 514 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schaefer, Jan Philipp, Die Umgestaltung des Verwaltungsrechts. Kontroversen reformorientierter Verwaltungsrechtswissenschaft (= Jus Publicum 256). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XIV, 514 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Nach einem geflügelten Wort wandelt sich zwar das Verfassungsrecht mit den jeweiligen politischen Veränderungen schnell und leicht, doch hat das Verwaltungsrecht grundsätzlich lange Zeit Bestand. Dass auch diese Vorstellung nur bedingt zutreffen kann, zeigt allein die Existenz des Verwaltungsrechts, weil es nicht vorgegeben ist, sondern sich in der Geschichte entwickelt hat. Dessenungeachtet ist die Umgestaltung des Verwaltungsrechts in der jüngsten Vergangenheit von besonderem Interesse, weil sie nur vom Spezialisten in Art und Ausmaß für die Allgemeinheit ermittelt und verständlich gemacht werden kann.
Dieser anspruchsvollen Aufgabe hat sich der 1977 geborene, in Bayreuth und Heidelberg ausgebildete, in Heidelberg 2006 mit einer Dissertation über die Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie an dem Beispiel des Verbotes rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung promovierte, danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie tätige, 2013 mit der vorliegenden Schrift habilitierte und nach dem Vorspann seitdem an der Universität München als Lehrstuhlvertreter wirkende Verfasser gestellt. Er gliedert diesen nach dem Tode des viel zu früh verstorbenen Lehrers Winfried Brugger von Paul Kirchhof und Wolfgang Kahl begutachteten Ertrag seiner Heidelberger Jahre in insgesamt neun Abschnitte. Sie betreffen den Sachgegenstand neue Verwaltungsrechtswissenschaft, dessen wissenschaftstheoretische und methodische Aspekte, Horizont und Entwicklungsperspektiven, die Verwaltungsmodernisierung in Recht und Praxis, die Europäisierung des Verwaltungsrechts, den Wandel vom Vollzug zur Verhandlung, das öffentliche Recht und Privatrecht im |
|
Schröder, Jan, Rechtswissenschaft in Diktaturen. Die juristische Methodenlehre im NS-Staat und in der DDR. Beck, München 2016. XIII, 146 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schröder, Jan, Rechtswissenschaft in Diktaturen. Die juristische Methodenlehre im NS-Staat und in der DDR. Beck, München 2016. XIII, 146 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die juristische Methodenlehre ist zwar in der alltäglichen Praxis nicht übermäßig angesehen, jedenfalls aber in der Theorie das Kernstück der Rechtswissenschaft. Mit ihm hat sich der in Berlin 1943 geborene Verfasser, nachdem er zusammen mit seinem Lehrer Gerd Kleinheyer 1976 erstmals unter dem Titel Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten eine mehrfach aufgelegte biographische Einführung in die zunächst deutsche, später europäische Rechtswissenschaft veröffentlicht hatte, nach einer strafrechtlichen Dissertation des Jahres 1969 spätestens seit seiner Habilitationsschrift des Jahres 1979 über Wissenschaftstheorie und Lehre der „praktischen Jurisprudenz“ auf deutschen Universitäten an der Wende zum 19. Jahrhundert monographisch beschäftigt. Seitdem ist er wohl der beste Kenner der Geschichte der Methodenlehre der deutschen Rechtswissenschaft geworden.
Als solcher hat er 2001 eine grundlegende Untersuchung über Recht als Wissenschaft vorgelegt, die davon ausgeht, dass der jeweilige Rechtsbegriff auch die Methodenlehre prägt. Diese Grundidee hat sich als so erfolgreich erwiesen, dass 2012 eine zweite Auflage erforderlich wurde. Obwohl dies der Titel nur bei genauerem Hinsehen erkennen lässt, ist die neue Fassung nicht einfach nur eine zweite, verbesserte Ausgabe, sondern eine wesentliche Erweiterung der bisherigen drei Teile um einen vierten Teil, mit dem der Verfasser über das 19. Jahrhundert hinaus bis zu dem Jahre 1933 und damit weit in Richtung Gegenwart ausgreift.
Von daher hätte eigentlich eine einfache zeitliche Weiterführung nahegelegen. Der Verfasser hat sich demgegenüber aber für eine abweichende Lösung entschieden. Sie folgt unter dem weitgespannten allgemeinen Titel Rechtswissenschaft in Diktaturen (schlechthin?) nicht der bloßen chronologischen Abfolg |
|
Gross, Norbert, Reinhold Frank Urteil - Vollstreckung – Nachurteil (= Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe 33). Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. Karlsruhe 2016. 82 S., 24 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gross, Norbert, Reinhold Frank Urteil – Vollstreckung – Nachurteil (=Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe 33) Gesellschaft für kulturhistorische Dokumentation e. V. Karlsruhe 2016, 82 S., 24 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Rechtsanwalt Reinhold Frank (Karlsruhe, 1896 - 1945) hatte sich nach Gesprächen mit dem ehemaligen Leipziger Oberbürgermeister Curt Friedrich Goerdeler und dem ehemaligen württembergischen Staatspräsidenten Eugen Bolz im Jahre 1943 bereit erklärt, im Falle eines Umsturzes die Aufgaben eines Unterbeauftragten für den Gebietsteil Baden zu übernehmen. Als der Umsturz am 20. Juli 1944 in Berlin scheiterte, fand man eine Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Reinhold Frank wurde am 21. 7. 1944 verhaftet. Am 12. Januar 1945 wurde er durch den Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am 23. 1. 1945 hingerichtet. Seit 1946 wird in Karlsruhe das Gedächtnis an Reinhold Frank gepflegt. Seit 2000 gibt es jährlich um den 20. Juli herum eine Reinhold – Frank – Gedächtnisvorlesung. Seinen am 17. Juli 2015 gehaltenen Vortrag hat der Rechtsanwalt und Rechtshistoriker Norbert Gross ausgearbeitet und mit Anmerkungen, Anhängen und Abbildungen versehen. Nachdem in der Reihe des Rechtshistorischen Museums in Karlsruhe schon 2004 in einer Schrift ein Kapitel Reinhold Frank gewidmet war, ist durch diese Schrift ein umfassendes Bild des Widerstandskämpfers gezeichnet worden. Kapitel I zeichnet den Lebensweg über Weltkriegsteilnahme, Studium, Beginn der Anwaltstätigkeit und Gründung einer Familie nach. Kapitel II und III beschreiben die Schwierigkeiten, die für die Mehrzahl der Getöteten des 20. Juli bestehen, die Zeit nach ihrer Verhaftung und die gegen sie geführten Verhandlungen nach Dokumenten darzustellen. Kapitel IV stellt die Vollstreckung des Urteils an Reinhold Frank und an anderen Verurteilten dar. Gross konnte für seine Arbeit eine erst jüngst im Nachlass des Karlsruher Rechtsanwalts Dr. Herbert |
|
Seliger, Hubert, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse. Nomos, Baden-Baden 2016. 621 S. Zugleich Diss. phil. Univ. Augsburg 2014. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Seliger, Hubert, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse. Nomos, Baden-Baden 2016. 621 S. Zugleich Diss. phil. Univ. Augsburg 2014. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als in Nürnberg über führende Repräsentanten des nationalsozialistischen Systems Recht gesprochen werden sollte, war dies nicht nur für die Weiterentwicklung des Völkerrechts ein Meilenstein. Denn abgesehen von den fachlichen Problemen, mit denen die juristisches Neuland betretenden Verfahren befrachtet waren, waren die Prozesse vor allem auch hochbrisante politische Akte, indem hier die Sieger eines Weltkrieges über die Besiegten zu Gericht saßen und Zumessung wie Ahndung individueller Schuld zugleich als kollektive Abrechnung mit einer als verbrecherisch klassifizierten Ideologie und einer Bevölkerung, die sich dieselbe in hohem Ausmaß zu Eigen gemacht hatte, interpretiert werden konnten. Diese Asymmetrie im Status zwischen Anklägern und Richtern auf der einen, den Beschuldigten auf der anderen Seite war in besonderem Maß dazu geeignet, den Zweiflern an der Legitimität der Prozesse, die ihre Position im Schlagwort der „Siegerjustiz“ verdichteten, Ansatzpunkte zur Kritik zu liefern, sodass der Frage, ob den Angeklagten eine angemessene faire Verteidigung zugestanden wurde, nicht geringe Bedeutung zukommt. Der vorliegende Band trifft auch dazu manche Feststellung; in erster Linie aber versucht er festzumachen, wer die Nürnberger Verteidiger überhaupt waren, wie ihre Sozialisation Linie und Strategie ihrer jeweiligen Verteidigung beeinflusste und für welche politischen Ziele sie sich dank ihrer Prägung in weiterer Folge engagierten. Kernthema der vorliegenden, von Philipp Gassert – mittlerweile Inhaber eines Lehrstuhls für Zeitgeschichte der Universität Mannheim – und Günther Kronenbitter betreuten Arbeit, mit der der Verfasser 2014 den Doktortitel der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg erworben hat, sei nicht, „eine Rechtsgeschichte der |
|
AAAKöbler, Gerhard, Tann in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Tann
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
17 Ergebnis(se) gefunden
Meiningen (Herrschaft). 982 gab Kaiser Otto II. dem Stift Sankt Peter und Alexander in Aschaffenburg sein Eigengut in M. an der Werra am Rande des Grabfeldes. Kaiser Heinrich II. übertrug M. an Würzburg. 1222/1230 zogen die Grafen von Henneberg M. an sich. 1330 fiel es wieder an Würzburg, das es 1406 an die Buchenau verkaufte. Von ihnen kam es an die von der Tann und dann wieder an Würzburg, 1434 auf Wiederkauf wieder an die Grafen von Henneberg, die es 1542 im Tauschwege gegen Mainberg vom Hochstift Würzburg erwarben. Nach einem Erbvertrag von 1554 fiel es 1583 an Sachsen, 1660 endgültig an dessen ernestinische Linie. Von 1680 bis 1918 war es Hauptstadt Sachsen-Meiningens, mit dem es 1920 zu Thüringen kam. S. Sachsen-Meiningen. L.: Wolff 115; Güth, M., Poligraphia Meiningensis, das ist gründliche Beschreibung der uralten Stadt Meiningen, 1676, neu hg. v. Schaubach, E., 1861. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Ostheim (Ganerbschaft). In O. vor der Rhön nordwestlich Mellrichstadts bestand eine Ganerbschaft (u. a. Stein zum Altenstein [bis 1765], von der Tann [bis 1782], Stein zu Nordheim und Ostheim). Sie zählte zum Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. 1797 war Dietrich Philipp August Freiherr von Stein zum Altenstein einziger Ganerbe. Seine Güter fielen 1809 an das Großherzogtum Würzburg, 1814 an Bayern. O. selbst gehörte anfangs zur Herrschaft Lichtenberg und kam 1220 an Henneberg-Bodenlaube (Henneberg-Botenlauben), 1230 an Fulda, 1366 an Thüringen, 1409 an Mainz, 1423 an Würzburg, 1433 an Henneberg-Römhild, 1548 an Mansfeld, 1555 an Sachsen, 1741 an Sachsen-Weimar-Eisenach, 1920 an Thüringen und 1945 an Bayern. L.: Wolff 115; Geschichtlicher Atlas von Hessen, Inhaltsübersicht 34; Binder, C., Das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön, Zs. d. Ver. f. thür. Geschichte und Altertumskunde N.F. 8-10 (1893ff.) |
|
AAAKöbler, Gerhard, Hanau-Lichtenberg in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Hanau-Lichtenberg
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
46 Ergebnis(se) gefunden
7. Oberrheinischer Reichskreis: Hochstift Worms, Hochstift Speyer, gefürstete Propstei Weißenburg, Hochstift Straßburg, Hochstift Basel, Hochstift Fulda, Fürstentum Heitersheim (Johanniterorden), gefürstete Abtei Prüm, Reichspropstei Odenheim (Odenheim und Bruchsal), Fürstentum Simmern (Pfalz-Simmern), Fürstentum Lautern (Pfalz-[Kaisers-]Lautern), Fürstentum Veldenz (Pfalz-Veldenz), Fürstentum Zweibrücken (Pfalz-Zweibrücken), Landgrafschaft Hessen-Kassel, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Hersfeld, Grafschaft Sponheim, Markgrafschaft Nomeny, gefürstete Grafschaft Salm, Lande des Fürsten zu Nassau-Weilburg, Lande des Fürsten zu Nassau-Usingen bzw. Nassau-Saarbrücken-Usingen, Lande des Fürsten zu Nassau-Saarbrücken bzw. Nassau-Saarbrücken-Saarbrücken, Grafschaft Waldeck, Grafschaft Hanau-Münzenberg, Herrschaft Hanau-Lichtenberg, Lande des fürstlichen Hauses Solms-Braunfels, Lande des gräflichen Hauses Solms-Lich-Hohensolms, Lande des gräflichen Hauses Solms-Laubach, Lande des gräflichen Hauses Solms-Rödelheim, Grafschaft Königstein (teils kurmainzisch, teils stolbergisch), Grafschaft Oberisenburg, geteilt unter: das fürstliche Haus Isenburg-Birstein, das gräfliche Haus Isenburg-Büdingen-Büdingen, das gräfliche Haus Isenburg-Büdingen-Wächtersbach, das gräfliche Haus Isenburg-Büdingen-Meerholz, Lande der Wild- und Rheingrafen (Wildgrafen und Rheingrafen), geteilt unter: die fürstliche Linie Salm-Kyrburg, die rheingräfliche Linie Grumbach (bzw. Salm-Grumbach), die rheingräfliche Linie zu Stein (Rheingrafenstein) (bzw. Salm-Stein), Lande der Grafen Leiningen-Hartenburg, reichsunmittelbares Schloss und Dorf Mensfelden bzw. Münzfelden, Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein, Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Grafschaft Falkenstein, Herrschaft Reipoltskirchen, Grafschaft Kriechingen, Grafschaft Wartenberg, Herrschaft Bretzenheim, |
|
AAAKöbler, Gerhard, Galizien in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Galizien
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
39 Ergebnis(se) gefunden
Auschwitz (Herzogtum), poln. Oświęcim. A. bei Krakau war Hauptstadt des vor 1327 durch Teilung Teschens entstandenen, 1327 unter die Lehnshoheit Böhmens gelangten Herzogtums A. 1457 wurde es an Polen verkauft. 1521 starben die Herzöge von Auschwitz-Zator aus. 1772/1773 fiel A. mit Galizien an Österreich und gehörte seit 1818 zum Deutschen Bund. 1920 kam es an Polen zurück. L.: Großer Historischer Weltatlas II 66 (1378) I/K4; Pelt, R. van/Dwork, D., Auschwitz, 1998. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Bielitz (Herrschaft, Fürstentum, Herzogtum), poln. Bielsko. Das im 13. Jahrhundert gegründete B. an der Biala am Fuß der Karpaten gehörte nach 1281 zum Herzogtum Teschen, das 1625/1653 an Österreich fiel. 1572 wurde die Herrschaft B., die eine deutsche Sprachinsel im östlichen Oberschlesien bildete, durch Verkauf seitens Teschens selbständige Minderstandesherrschaft (mit etwa 2500 Einwohnern,) 1752 Fürstentum, 1754 Herzogtum. 1919/1920 kam das 1742 bei Österreich gebliebene B. zu Polen. Es umfasste ein Gebiet von 4 Quadratmeilen. L.: Wolff 489; Hanslik, E., Biala, eine deutsche Stadt in Galizien, 1909. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Bukowina (Kronland Österreichs). Das östlich von Siebenbürgen am Osthang der Karpaten gelegene, 1482 erstmals B. (Buchenland) genannte Gebiet gehörte seit dem 14. Jahrhundert zu dem späteren türkischen Vasallenfürstentum Moldau. 1769 wurde es von Russland erobert, 1774 von Österreich besetzt. Am 7. 5. 1775 wurde es mit 190 Quadratmeilen und 79000 meist rumänischen Einwohnern von der Türkei an Österreich abgetreten. Am 1. 11. 1786 wurde die B. mit Galizien (Galizien/Lodomerien) vereinigt. 1849/1860/1861 wurde sie eigenes Kronland. 1874/1875 wurde die deutsche Universität Czernowitz gegründet. Um 1900 lebten in der B. rund 85000 Deutsche, |
|
AAAKöbler, Gerhard, Braunschweig-Celle in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Braunschweig-Celle
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
56 Ergebnis(se) gefunden
b) Weltliche Bank: 1. Bayern, 2. Magdeburg, 3. Pfalz-(Kaisers-)Lautern, 4. Pfalz-Simmern, 5. Pfalz-Neuburg, 6. Bremen, 7. Pfalz-Zweibrücken, 8. Pfalz-Veldenz, 9. Sachsen-Weimar, 10. Sachsen-Eisenach, 11. Sachsen-Coburg, 12. Sachsen-Gotha, 13. Sachsen-Altenburg, 14. Brandenburg-Ansbach, 15. Brandenburg-Kulmbach, 16. Braunschweig-Celle, 17. Braunschweig-Calenberg, 18. Braunschweig-Grubenhagen, 19. Braunschweig-Wolfenbüttel, 20. Halberstadt, 21. Vorpommern, 22. Hinterpommern, 23. Verden, 24. Mecklenburg-Schwerin, 25. Mecklenburg-Güstrow, 26. Württemberg, 27. Hessen-Kassel, 28. Hessen-Darmstadt, 29. Baden-Baden, 30. Baden-Durlach, 31. Baden-Hachberg, 32. Holstein-Glückstadt, 33. Sachsen-Lauenburg, 34. Minden, 35. Holstein-Oldenburg bzw. Holstein-Gottorp bzw. Holstein-Gottorf, 36. Savoyen, 37. Leuchtenberg, 38. Anhalt, 39. Henneberg, 40. Schwerin, 41. Cammin bzw. Kammin, 42. Ratzeburg, 43. Hersfeld (Hirschfeld), 44. Nomeny, 45. Mömpelgard, 46. Arenberg, 47. Hohenzollern, 48. Lobkowitz, 49. Salm, 50. Dietrichstein, 51. Nassau-Hadamar, 52. Nassau-Dillenburg, 53. Auersperg, 54. Ostfriesland, 55. Fürstenberg, 56. Schwarzenberg, 57. Liechtenstein, 58. Thurn und Taxis, 59. Schwarzburg, 60. Wetterauische Grafen, 61. Schwäbische Grafen, 62. Fränkische Grafen, 63. Westfälische Grafen. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
1. Österreich, 2. Oberbayern, 3. Steiermark (Österreich), 4. Magdeburg (Preußen), 5. Salzburg, 6. Niederbayern, 7. Regensburg, 8. Sulzbach (Pfalz-Sulzbach), 9. Deutscher Orden, 10. Neuburg (Pfalz-Neuburg), 11. Bamberg, 12. Bremen, 13. Markgraf von Meißen, 14. Berg (Bayern, Pfalz), 15. Würzburg, 16. Kärnten (Österreich), 17. Eichstätt, 18. Sachsen-Coburg, 19. Bruchsal (Baden), 20. Sachsen-Gotha, 21. Ettenheim (Baden), 22. Sachsen-Altenburg, 23. Konstanz, 24. Sachsen-Weimar, 25. Augsburg, 26. Sachsen-E |
|
AAAKöbler, Gerhard, Bassenheim in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Bassenheim
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
35 Ergebnis(se) gefunden
Bassenheim (Herrschaft[, Reichsgrafen, Reichsfürsten]). B. bei Koblenz war Lehen der Erzbischöfe von Köln, seit 1373 der Grafen von Wied an die Grafen von Isenburg-Braunsberg. Von deren Afterlehnsträgern gelangte die Familie Waldbott durch Erbschaft und Kauf allmählich in den alleinigen Besitz der Herrschaft, die von 1729 bis 1801 reichsunmittelbar war. (Durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielt der Graf von B. wegen Pyrmont und Olbrück [Ollbrück] die Abtei Heggbach [ohne Mietingen und Sulmingen und den Zehnten zu Baltringen] und eine Rente von 1300 Gulden von Buxheim. 1806 wurden die Waldbott-Bassenheim [Waldbott von Bassenheim] in Bayern und Württemberg mediatisiert.) L.: Koops, T., Passenheim und Bassenheim. Ein Blick in 600 Jahre Geschichte, Jb. für westdeutsche LG. 12 (1986). (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Buxheim (Abtei, Reichskartause). 1402 gründete Heinrich von Ellerbach mit Unterstützung des Bischofs von Augsburg bei Memmingen die Kartause B. Als 1546 die Reichsstadt Memmingen in der Kartause die Reformation einführte, wurde ihr die Schutz- und Schirmgerechtigkeit entzogen und der Landvogtei Schwaben für Österreich übertragen. Damit konnte B. zur Reichsunmittelbarkeit aufsteigen. Mit drei Dörfern und drei Weilern gehörte B. zum schwäbischen Reichskreis. Durch § 24 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. 2. 1803 erhielten die Grafen von Ostein für den Verlust der Herrschaft Millendonk/Mylendonk/Myllendonk die Abtei B. (ohne Pleß und belastet mit verschiedenen Renten). Das Dorf Pleß kam an den Grafen von Wartenberg. 1810 erbten die Grafen Waldbott von Bassenheim B., das danach an Bayern gelangte. S. Bayern. L.: Wolff 45, 228; Arens, F./Stöhlker, F., Die Kartause Buxheim in Kunst und Geschichte, 1962; Faust, U., Zur Reichsunmittelbarkeit Ottobeurens und Buxheims (in |
|
AAAKöbler, Gerhard, Schleinitz in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Schleinitz
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
32 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 11 [1-5] Beschaffenheit der preußischen Diplomatie. gab an sich einen Vorzug. Die an den kleinen Höfen erwachsenen, in den preußischen Dienst übernommnen Diplomaten hatten nicht selten den Vortheil größrer assurance in höfischen Kreisen und eines größern Mangels an Blödigkeit vor den eingebornen. Ein Beispiel dieser Richtung war namentlich Herr von Schleinitz. Dann finden sich in der Liste Mitglieder standesherrlicher Häuser, bei denen die Abstammung die Begabung ersetzte. Aus der Zeit, als ich nach Frankfurt ernannt wurde, ist mir außer mir, dem Freiherrn Karl von Werther, Canitz und dem französisch verheiratheten Grafen Max Hatzfeldt kaum der Chef einer ansehnlichen Mission preußischer Abstammung erinnerlich. Ausländische Namen standen höher im Kurse: Brassier, Perponcher, Savigny, Oriola. Man setzte bei ihnen größere Geläufigkeit im Französischen voraus, und sie waren "weiter her", dazu trat der Mangel an Bereitwilligkeit zur Uebernahme eigner Verantwortlichkeit bei fehlender Deckung durch zweifellose Instruction, ähnlich wie im Militär 1806 bei der alten Schule aus Friedericianischer Zeit. Wir züchteten schon damals das Offiziersmaterial bis zum Regiments-Commandeur in einer Vollkommenheit wie kein andrer Staat, aber darüber hinaus war das eingeborne preußische Blut nicht mehr fruchtbar an Begabungen wie zur Zeit Friedrichs des Großen selbst. Unsre erfolgreichsten Feldherrn, Blücher, Gneisenau, Moltke, Goeben, waren keine preußischen Urproducte, ebensowenig im Civildienste Stein, Hardenberg, Motz und Grolman. Es ist, als ob unsre Staatsmänner wie die Bäume in den Baumschulen zu voller Wurzelbildung der Versetzung bedürften. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 419 Wesentliche Hülfe leistete der Bethmann-Hollwegschen Fraction Herr von Schleinitz, der Specialpolitiker der Prinzessin, der auch seinerseits zum Kamp |
|
AAAKöbler, Gerhard, Parlamentarisch in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: parlamentarisch
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
46 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 207 Die Frankfurter Versammlung, in demselben doppelten Irrthum befangen, behandelte die dynastischen Fragen als überwundenen Standpunkt, und mit der theoretischen Energie, welche dem Deutschen eigen ist, auch in Betreff Preußens und Oestreichs. Diejenigen Abgeordneten, welche in Frankfurt über die Stimmung der preußischen Provinzen und der deutsch-östreichischen Länder kundige Auskunft geben konnten, waren zum Theil interessirt bei der Verschweigung der Wahrheit; die Versammlung täuschte sich, ehrlich oder unehrlich, über die Thatsache, daß im Falle eines Widerspruchs zwischen einem Frankfurter Reichstagsbeschluß und einem preußischen Königsbefehl der erstere bei sieben Achtel der preußischen Bevölkerung leichter oder garnicht in's Gewicht fiel. Wer damals in unsern Ostprovinzen gelebt hat, wird heut noch die Erinnerung haben, daß die Frankfurter Verhandlungen bei allen den Elementen, in deren Hand die materielle Macht lag, bei allen denen, welche in Conflictsfällen Waffen zu führen oder zu befehlen hatten, nicht so ernsthaft aufgefaßt wurden, wie es nach der Würde der wissenschaftlichen und parlamentarischen Größen, die dort versammelt waren, hätte erwartet werden können. Und nicht nur in Preußen, sondern auch in den großen Mittelstaaten hätte damals ein monarchischer Befehl, der die Masse der Fäuste dem Fürsten zu Hülfe aufrief, falls er erfolgte, eine ausreichende Wirkung gehabt; nicht überall in dem Maße, wie es in Preußen der Fall war, aber doch in einem Maße, welches überall dem Bedürfniß materieller Polizeigewalt genügt haben würde, wenn die Fürsten den Muth gehabt hätten, Minister anzustellen, die ihre Sache fest und offen vertraten. Es war dies im Sommer 1848 in Preußen nicht der Fall gewesen; sobald aber im November der König sich entschloß, Minister zu ernennen, welche bereit waren, die Kronrechte ohne Rücksicht auf Parlamen |
|
AAAKöbler, Gerhard, Opposition in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Opposition
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
36 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 8 Der Minister hatte den Eindruck, daß die Kategorie unsres hausbacknen preußischen Landadels für unsre Diplomatie den ihm wünschenswerthen Ersatz nicht lieferte und die Mängel, welche er an der Gewandheit des Personalbestandes dieses Dienstzweiges fand, zu decken nicht geeignet war. Dieser Eindruck war nicht ganz ohne Berechtigung. Ich habe als Minister stets ein landsmannschaftliches Wohlwollen für eingeborne preußische Diplomaten gehabt, aber im dienstlichen Pflichtgefühle nur selten diese Vorliebe bethätigen können, in der Regel nur dann, wenn die Betheiligten aus einer militärischen Stellung in die diplomatische übergingen. Bei den rein preußischen Civil-Diplomaten, welche der Wirkung militärischer Disciplin garnicht oder unzureichend unterlegen hatten, habe ich in der Regel eine zu starke Neigung zur Kritik, zum Besserwissen, zur Opposition und zu persönlichen Empfindlichkeiten gefunden, verstärkt durch die Unzufriedenheit, welche das Gleichheitsgefühl des alten preußischen Edelmanns empfindet, wenn ein Standesgenosse ihm über den Kopf wächst oder außerhalb der militärischen Verhältnisse sein Vorgesetzter wird. In der Armee sind diese Kreise (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 36 [1-15] Für letztre war allerdings auf dem Ersten Vereinigten Landtage diese Autorität des Monarchen staatsrechtlich vorhanden, aber mit dem Wunsche und dem Zukunftsgedanken, daß die unumschränkte Macht des Königs selber ohne Ueberstürzung das Maß ihrer Beschränkung zu bestimmen habe. Der Absolutismus bedarf in erster Linie Unparteilichkeit, Ehrlichkeit, Pflichttreue, Arbeitskraft und innere Demuth des Regirenden; sind sie vorhanden, so werden doch männliche oder weibliche Günstlinge, im besten Falle die legitime Frau, die eigne Eitelkeit und Empfänglichkeit für Schmeicheleien dem Staate die Früchte des Königlichen Wohlwollens verkürzen, da de |
|
AAAKöbler, Gerhard, Kronprinz in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Kronprinz
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
67 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 428 [1-126] von Bülow, die Kaiserin habe von dem Minister Falk eine Reiseunterstützung für einen ultramontanen Maler verlangen lassen, der nicht nur selbst nicht darum bitten wolle, sondern mit Gemälden zur Verherrlichung von Marpingen beschäftigt sei. Unter dem 25. Januar 1878 berichtete er mir: "Vor seiner Abreise (nach Italien) hat der Kronprinz eine sehr heftige Scene mit der Kaiserin gehabt, welche verlangte, daß er, der künftige Herrscher über acht Millionen Katholiken, den alten ehrwürdigen Papst besuchen solle. Als der Kronprinz nach der Rückkehr sich beim Kaiser meldete, war auch die Kaiserin (aus ihren Zimmern) hinuntergekommen. Als das Gespräch eine Wendung nahm, die ihr nicht gefiel, betreffend die Stellung des Königs Humbert, und dann stockte, ist sie mit den Worten aufgestanden: ,Il paraît que je suis de trop ici', und der Kaiser hatte dann ganz wehmüthig zum Kronprinzen gesagt: ,Ueber diese Dinge ist Deine Mutter in dieser Zeit wieder unzurechnungsfähig.'" (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 517 [1-150] antiwestmächtliche Einwirkung auf den König nicht unbekannt war. Nach der ihm eignen Sinnesweise suchte er die Beweggründe meines Verhaltens nicht da, wo sie lagen, nämlich in dem Interesse an der Unabhängigkeit meines Vaterlandes von fremden Einflüssen, Einflüssen, die in unsrer kleinstädtischen Verehrung für England und Furcht vor Frankreich einen empfänglichen Boden fanden, sowie in dem Wunsche, uns von einem Kriege freizuhalten, den wir nicht in unserm Interesse, sondern in Abhängigkeit von östreichischer und englischer Politik geführt haben würden. In den Augen des Prinzen war ich, was ich natürlich nicht dem momentanen Eindruck bei meiner Vorstellung, sondern anderweitiger Sach- und Aktenkunde entnahm, ein reactionärer Parteimann, der sich auf die Seite Rußlands stellte, um eine absolutistische |
|
AAAKöbler, Gerhard, Dynastie in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Dynastie
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
42 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 165 [1-41] einer Erklärung der preußischen und der östreichischen Regirung vom 10. März auf den 20. März nach Dresden berufenen Fürstencongreß gekommen wäre, so wäre nach der Stimmung der betheiligten Höfe eine Opferwilligkeit auf dem Altar des Vaterlandes wie die französische vom 4. August 1789 zu erwarten gewesen. Diese Auffassung entsprach den thatsächlichen Verhältnissen; das militärische Preußen war stark und intact genug, um die revolutionäre Welle zum Stehn zu bringen und den übrigen deutschen Staaten für Gesetz und Ordnung in Zukunft Garantien zu bieten, welche den andern Dynastien damals annehmbar erschienen. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 171 [1-43] 1848 bis 1866 wie die Juden, bevor sie das gelobte Land erreichten, noch haben durchmachen müssen. Die Kriege von 1866 und 1870 wären uns doch schwerlich erspart worden, nachdem unsre 1848 zusammengebrochenen Nachbarn in Anlehnung an Paris, Wien und anderswo sich wieder ermuthigt und gekräftigt haben würden. Es ist fraglich, ob auf dem kürzeren und rascheren Wege des Märzsieges von 1848 die Wirkung der geschichtlichen Ereignisse auf die Deutschen dieselbe gewesen sein würde, wie die heut vorhandene, die den Eindruck macht, daß die Dynastien, und grade die früher hervorragend particularistischen, reichsfreundlicher sind als die Fractionen und Parteien. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 205 Diese Hoffnung oder Erwartung, die bis in die "Neue Aera" hinein in Phrasen von dem deutschen Berufe Preußens und von moralischen Eroberungen einen schüchternen Ausdruck fand, beruhte auf dem doppelten Irrthum, der vom März 1848 bis zum Frühjahr des folgenden Jahres in Sanssouci wie in der Paulskirche bestimmend war: einer Unterschätzung der Lebenskraft der deutschen Dynastien und ihrer Staaten, und einer Ueberschätzung der Kräfte, die man unter dem Wo |
|
AAAKöbler, Gerhard, Diplomatie in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Diplomatie
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
37 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 7 [1-3] der bürokratischen Laufbahn nach Jahrzehnten dahin führen konnte, an den höhern Stellen bemerkt und herangezogen zu werden. Als mustergültige Vordermänner auf diesem Wege wurden mir im Familienkreise damals Männer wie Pommer-Esche und Delbrück vorgehalten, und als einzuschlagende Richtung die Arbeit an und in dem Zollvereine empfohlen. Ich hatte, so lange ich in dem damaligen Alter an eine Beamtenlaufbahn ernstlich dachte, die diplomatische im Auge, auch nachdem ich von Seiten des Ministers Ancillon bei meiner Meldung dazu wenig Ermuthigung gefunden hatte. Derselbe bezeichnete nicht mir, aber hohen Kreisen gegenüber als Musterbild dessen, was unsrer Diplomatie fehle, den Fürsten Felix Lichnowski, obschon man hätte vermuthen sollen, daß diese Persönlichkeit, wie sie sich damals in Berlin zur Anschauung brachte, der anerkennenden Würdigung eines der evangelischen Geistlichkeit entstammenden Ministers nicht grade nahe stände. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 8 Der Minister hatte den Eindruck, daß die Kategorie unsres hausbacknen preußischen Landadels für unsre Diplomatie den ihm wünschenswerthen Ersatz nicht lieferte und die Mängel, welche er an der Gewandheit des Personalbestandes dieses Dienstzweiges fand, zu decken nicht geeignet war. Dieser Eindruck war nicht ganz ohne Berechtigung. Ich habe als Minister stets ein landsmannschaftliches Wohlwollen für eingeborne preußische Diplomaten gehabt, aber im dienstlichen Pflichtgefühle nur selten diese Vorliebe bethätigen können, in der Regel nur dann, wenn die Betheiligten aus einer militärischen Stellung in die diplomatische übergingen. Bei den rein preußischen Civil-Diplomaten, welche der Wirkung militärischer Disciplin garnicht oder unzureichend unterlegen hatten, habe ich in der Regel eine zu starke Neigung zur Kritik, zum Besserwissen, zur Opposition und zu persönli |
|
AAAKöbler, Gerhard, Cabinet in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: deutschen
exakte Suche
Ausgabe: Absatz
223 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 5 [1-2] welche die Pflege des nationalen Gefühls als ihren Zweck bezeichnete. Aber bei persönlicher Bekanntschaft mit ihren Mitgliedern mißfielen mir ihre Weigerung, Satisfaction zu geben, und ihr Mangel an äußerlicher Erziehung und an Formen der guten Gesellschaft, bei näherer Bekanntschaft auch die Extravaganz ihrer politischen Auffassungen, die auf einem Mangel an Bildung und an Kenntniß der vorhandenen, historisch gewordenen Lebensverhältnisse beruhte, von denen ich bei meinen siebzehn Jahren mehr zu beobachten Gelegenheit gehabt hatte als die meisten jener durchschnittlich ältern Studenten. Ich hatte den Eindruck einer Verbindung von Utopie und Mangel an Erziehung. Gleichwohl bewahrte ich innerlich meine nationalen Empfindungen und den Glauben, daß die Entwicklung der nächsten Zukunft uns zur deutschen Einheit führen werde; ich ging mit meinem amerikanischen Freunde Coffin die Wette darauf ein, daß dieses Ziel in zwanzig Jahren erreicht sein werde. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 55 [1-22] und besuchte im "Deutschen Hause" den General von Möllendorf, noch steif von den Mißhandlungen, die er erlitten, als er mit den Aufständischen unterhandelte, und General von Prittwitz, der in Berlin commandirt hatte. Ich schilderte ihnen die Stimmung des Landvolks; sie gaben mir dagegen Einzelheiten über die Vorgänge bis zum 19. Morgens. Was sie zu berichten hatten und was an spätern Nachrichten aus Berlin hergelangt war, konnte mich nur in dem Glauben bestärken, daß der König nicht frei sei. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 164 Die Frage der deutschen Einheit war in den letzten beiden Jahrzehnten unter Friedrich Wilhelm III. nur in Gestalt der burschenschaftlichen Strebungen und deren strafrechtlicher Repression in die äußere Erscheinung getreten. Friedrich Wilhelms IV. deutsches oder, wie er schrieb, "teutsches&qu |
|
AAAKöbler, Gerhard, Bevölkerung in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Bevölkerung
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
32 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 21 Ich kann mir denken, daß bei Besetzung der rheinischen Regirungscollegien 1816 ähnlich verfahren worden war, wie 1871 bei der Organisation von Elsaß-Lothringen. Die Behörden, welche einen Theil ihres Personals abzugeben hatten, werden nicht auf das staatliche Bedürfniß gehört haben, für die schwierige Aufgabe der Assimilirung einer neu erworbenen Bevölkerung den besten Fuß vorzusetzen, sondern diejenigen Mitglieder gewählt haben, deren Abgang von ihren Vorgesetzten oder von ihnen selbst gewünscht wurde; in den Collegien fanden sich frühere Präfektur-Sekretäre und andre Reste der französischen Verwaltung. Die Persönlichkeiten entsprachen nicht alle dem unberechtigten Ideale, das mir in dem Alter von 21 Jahren vorschwebte, und noch weniger that dies der Inhalt der laufenden Geschäfte. Ich erinnere mich, daß ich bei vielen Meinungsverschiedenheiten zwischen Beamten und Regirten oder innerhalb jeder dieser beiden Kategorien, Meinungsverschiedenheiten, deren polemische Vertretung jahrelang die Akten anschwellen machte, gewöhnlich unter dem Eindrucke stand, "ja, so kann man es auch machen," und daß Fragen, deren Entscheidung in dem einen oder dem andern Sinne das verbrauchte Papier nicht werth war, eine Geschäftslast erzeugten, die ein einzelner Präfekt mit dem vierten Theile der aufgewandten Arbeitskraft hätte erledigen können. Nichtsdestoweniger war, abgesehn von den subalternen Beamten, das tägliche Arbeitspensum ein geringes und besonders für die Abtheilungs-Dirigenten eine reine Sinecure. Ich verließ Aachen mit einer, abgesehn von dem begabten Präsidenten Grafen Arnim-Boitzenburg, geringen Meinung von unsrer Bürokratie im Einzelnen und in der Gesammtheit. Im Einzelnen wurde meine Meinung günstiger durch meine demnächstige Erfahrung (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 27 Daneben ist der bürokratische Druck auf d |
|
AAAKöbler, Gerhard, Baiern in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Baiern
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
29 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 208 [1-57] verschwunden und nur noch die Gefahr vorhanden, daß der Rückschlag über das vernünftige Maß hinausgehn werde. In den übrigen norddeutschen Staaten kam es nicht einmal zu solchen Conflicten, wie sie das Ministerium Brandenburg in einzelnen Provinzialstädten zu bekämpfen hatte. Auch in Baiern und Würtemberg erwies sich das Königthum trotz antiköniglicher Minister schließlich stärker als die Revolution. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 399 [1-117] Empfang jener Chamade schlagenden Instruction unter fortwährenden Anfällen gallichten Erbrechens gelitten, und ein mäßiges Fieber verläßt mich keinen Augenblick. Ich finde nur in der Erinnerung an den Frühling 1848 das Analogon meiner körperlichen und geistigen Stimmung, und je mehr ich mir die Situation klar mache, um so weniger entdecke ich etwas, woran mein Preußisches Ehrgefühl sich aufrichten könnte. Vor acht Tagen schien mir noch alles nied- und nagelfest, und ich selbst bat Manteuffel, Oestreich die Auswahl zwischen zwei für uns annehmbaren Vorschlägen zu lassen, ließ mir aber nicht träumen, daß Graf Buol sie beide verwerfen und uns auf seine eigne Vorlage auch die Antwort vorschreiben werde, die wir zu geben haben. Ich hatte gehofft, daß wir, wie auch schließlich unsre Antwort ausfallen möge, uns doch nicht gefangen geben würden, bevor unsre Zuziehung zu den Conferenzen gesichert wäre. Wie stellt sich aber unsre Lage jetzt heraus? Viermal hat Oestreich in zwei Jahren das Spiel gegen uns durchgeführt, daß es den ganzen Grund, auf dem wir standen, von uns forderte und wir nach einigem Sperren die Hälfte oder so etwas abtraten. Jetzt geht es aber um den letzten Quadratfuß, auf dem noch eine Preußische Aufstellung möglich blieb. Durch seine Erfolge übermüthig gemacht, fordert Oestreich nicht nur, daß wir, die wir uns eine Großmacht nennen und auf dualistische Gleichbere |
|
AAAKöbler, Gerhard, Arnim in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Arnim
exakte Suche, Groß-/Kleinscheibung
Ausgabe: Absatz
29 Ergebnis(se) gefunden
Abs. 21 Ich kann mir denken, daß bei Besetzung der rheinischen Regirungscollegien 1816 ähnlich verfahren worden war, wie 1871 bei der Organisation von Elsaß-Lothringen. Die Behörden, welche einen Theil ihres Personals abzugeben hatten, werden nicht auf das staatliche Bedürfniß gehört haben, für die schwierige Aufgabe der Assimilirung einer neu erworbenen Bevölkerung den besten Fuß vorzusetzen, sondern diejenigen Mitglieder gewählt haben, deren Abgang von ihren Vorgesetzten oder von ihnen selbst gewünscht wurde; in den Collegien fanden sich frühere Präfektur-Sekretäre und andre Reste der französischen Verwaltung. Die Persönlichkeiten entsprachen nicht alle dem unberechtigten Ideale, das mir in dem Alter von 21 Jahren vorschwebte, und noch weniger that dies der Inhalt der laufenden Geschäfte. Ich erinnere mich, daß ich bei vielen Meinungsverschiedenheiten zwischen Beamten und Regirten oder innerhalb jeder dieser beiden Kategorien, Meinungsverschiedenheiten, deren polemische Vertretung jahrelang die Akten anschwellen machte, gewöhnlich unter dem Eindrucke stand, "ja, so kann man es auch machen," und daß Fragen, deren Entscheidung in dem einen oder dem andern Sinne das verbrauchte Papier nicht werth war, eine Geschäftslast erzeugten, die ein einzelner Präfekt mit dem vierten Theile der aufgewandten Arbeitskraft hätte erledigen können. Nichtsdestoweniger war, abgesehn von den subalternen Beamten, das tägliche Arbeitspensum ein geringes und besonders für die Abtheilungs-Dirigenten eine reine Sinecure. Ich verließ Aachen mit einer, abgesehn von dem begabten Präsidenten Grafen Arnim-Boitzenburg, geringen Meinung von unsrer Bürokratie im Einzelnen und in der Gesammtheit. Im Einzelnen wurde meine Meinung günstiger durch meine demnächstige Erfahrung (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 24 Die Mitglieder des Collegiums machten mir einen |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1974 BGBl I S. 1713 und 1974 BGBl I S. 3603 (6718) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
ab [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
Ab [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
aber [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
aberkannt [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
Abfassung [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abfindet [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
Abfindung [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
Abfindungsvertrag [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
Abgabe [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
Abgaben [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
Abgang [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgeändert [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgeben [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgefaßt [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgegeben [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgegebene [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgegebenen [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgekürzt [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgelaufenen [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgelehnt [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgelehnten [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgeliefert [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgelieferte [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgelöst [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgeschnitten [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgesehen [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgesendet [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgesonderte [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgesonderten [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgesperrt [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgestuft [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BGBl_I_S.3603]
abgetreten [ab 1974_BGBl_I_S.1713 bis 1974_BG |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1974 BGBl I S. 3603 und 1975 BGBl I S. 2289 (6725) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
ab [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
Ab [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
aber [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
aberkannt [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
Abfassung [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abfindet [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
Abfindung [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
Abfindungsvertrag [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
Abgabe [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
Abgaben [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
Abgang [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgeändert [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgeben [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgefaßt [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgegeben [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgegebene [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgegebenen [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgekürzt [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgelaufenen [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgelehnt [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgelehnten [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgeliefert [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgelieferte [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgelöst [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgeschnitten [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgesehen [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgesendet [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgesonderte [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgesonderten [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgesperrt [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgestuft [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BGBl_I_S.2289]
abgetreten [ab 1974_BGBl_I_S.3603 bis 1975_BG |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1975 BGBl I S. 2289 und 1975 BGBl I S. 3171 (6728) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
ab [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Ab [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abbruch [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abbruchs [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
aber [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
aberkannt [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abfassung [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abfindet [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abfindung [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abfindungsvertrag [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abgabe [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abgaben [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
Abgang [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgeändert [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgeben [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgefaßt [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgegeben [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgegebene [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgegebenen [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgekürzt [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgelaufenen [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgelehnt [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgelehnten [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgeliefert [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgelieferte [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgelöst [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgeschnitten [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgesehen [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgesendet [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgesonderte [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgesonderten [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I_S.3171]
abgesperrt [ab 1975_BGBl_I_S.2289 bis 1975_BGBl_I |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1975 BGBl I S. 3171 und 1976 BGBl I S. 1421 (7017) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
ab [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Ab [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abbruch [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abbruchs [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
aber [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
aberkannt [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abfassung [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abfindet [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abfindung [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abfindungsvertrag [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abgabe [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abgaben [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
Abgang [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgeändert [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgeben [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgefaßt [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgegeben [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgegebene [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgegebenen [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgekürzt [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgelaufenen [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgelehnt [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgelehnten [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgeliefert [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgelieferte [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgelöst [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgeschnitten [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgesehen [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgesendet [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgesonderte [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgesonderten [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I_S.1421]
abgesperrt [ab 1975_BGBl_I_S.3171 bis 1976_BGBl_I |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1976 BGBl I S. 1421 und 1976 BGBl I S. 1749 (7028) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
ab [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Ab [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abbruch [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abbruchs [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
aber [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
aberkannt [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abfassung [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abfindet [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abfindung [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abfindungsvertrag [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abgabe [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abgaben [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
Abgang [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgeändert [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgeben [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgebrochen [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgefaßt [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgefunden [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgegeben [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgegebene [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgegebenen [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgekürzt [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgelaufenen [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgelehnt [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgelehnten [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgeliefert [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgelieferte [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgelöst [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgeschlossen [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgeschnitten [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgesehen [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_S.1749]
abgesendet [ab 1976_BGBl_I_S.1421 bis 1976_BGBl_I_ |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1976 BGBl I S. 1749 und 1976 BGBl I S. 1817 (7007) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
ab [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Ab [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abbruch [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abbruchs [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
aber [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
aberkannt [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abfassung [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abfindet [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abfindung [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abfindungsvertrag [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abgabe [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abgaben [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
Abgang [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgeändert [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgeben [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgebrochen [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgefaßt [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgefunden [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgegeben [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgegebene [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgegebenen [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgekürzt [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgelaufenen [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgelehnt [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgelehnten [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgeliefert [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgelieferte [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgelöst [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgeschlossen [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgeschnitten [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgesehen [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_S.1817]
abgesendet [ab 1976_BGBl_I_S.1749 bis 1976_BGBl_I_ |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1976 BGBl I S. 1817 und 1976 BGBl I S. 2029 (7022) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
ab [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Ab [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abbruch [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abbruchs [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
aber [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
aberkannt [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abfassung [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abfindet [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abfindung [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abfindungsvertrag [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abgabe [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abgaben [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
Abgang [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgeändert [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgeben [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgebrochen [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgefaßt [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgefunden [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgegeben [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgegebene [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgegebenen [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgekürzt [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgelaufenen [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgelehnt [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgelehnten [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgeliefert [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgelieferte [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgelöst [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgeschlossen [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgeschnitten [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgesehen [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_S.2029]
abgesendet [ab 1976_BGBl_I_S.1817 bis 1976_BGBl_I_ |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1976 BGBl I S. 2029 und 1976 BGBl I S. 2034 (7028) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
ab [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Ab [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abbruch [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abbruchs [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
aber [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
aberkannt [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abfassung [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abfindet [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abfindung [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abfindungsvertrag [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abgabe [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abgaben [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
Abgang [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgeändert [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgeben [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgebrochen [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgefaßt [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgefunden [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgegeben [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgegebene [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgegebenen [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgekürzt [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgelaufenen [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgelehnt [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgelehnten [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgeliefert [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgelieferte [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgelöst [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgeschlossen [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgeschnitten [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgesehen [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_S.2034]
abgesendet [ab 1976_BGBl_I_S.2029 bis 1976_BGBl_I_ |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1976 BGBl I S. 2034 und 1976 BGBl I S. 3281 (7025) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
ab [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Ab [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abbruch [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abbruchs [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
aber [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
aberkannt [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abfassung [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abfindet [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abfindung [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abfindungsvertrag [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abgabe [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abgaben [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
Abgang [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgeändert [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgeben [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgebrochen [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgefaßt [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgefunden [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgegeben [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgegebene [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgegebenen [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgekürzt [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgelaufenen [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgelehnt [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgelehnten [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgeliefert [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgelieferte [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgelöst [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgeschlossen [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgeschnitten [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgesehen [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_S.3281]
abgesendet [ab 1976_BGBl_I_S.2034 bis 1976_BGBl_I_ |
|
AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1976 BGBl I S. 3281 und 1976 BGBl I S. 3317 (7030) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
Ganzen Eintrag anzeigen in allen Dateien vorhanden [1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
ab [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Ab [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abbruch [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abbruchs [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
aber [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
aberkannt [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abfassung [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abfindet [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abfindung [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abfindungsvertrag [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abgabe [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abgaben [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
Abgang [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgeändert [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgeben [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgebrochen [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgefaßt [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgefunden [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgegeben [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgegebene [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgegebenen [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgekürzt [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgelaufenen [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgelehnt [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgelehnten [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgeliefert [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgelieferte [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgelöst [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgeschlossen [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgeschnitten [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgesehen [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_S.3317]
abgesendet [ab 1976_BGBl_I_S.3281 bis 1976_BGBl_I_ |
|
Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 3, Lieferung 23 Militärgerichtsbarkeit-Namengebung. Erich Schmidt, Berlin 2016. 1505-1760 Spalten, 128 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 6 (2016) 00. IT. |
Ganzen Eintrag anzeigen Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG), begründet von Stammler, Wolfgang/Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hg. v. Cordes, Albrecht/Haferkamp, Hans-Peter/Lück, Heiner/Werkmüller, Dieter und Bertelsmeier-Kierst, Christa als philologischer Beraterin. Band 3, Lieferung 23 Militärgerichtsbarkeit-Namengebung. Erich Schmidt, Berlin 2016. 1505-1760 Spalten, 128 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die 23. Lieferung der zweiten Auflage des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte ist erfreulicherweise noch einige Zeit vor dem nächsten Rechtshistorikertag in Saarbrücken erschienen. Sie entspricht in der ersten Auflage etwa den Spalten von 549 (Militärgerichte) bis 836 (Namengebung), so dass die zweite Auflage bisher um mehr als 900 Spalten zugenommen hat, sofern die Spalten beider Auflagen vergleichbaren Umfang haben. Erfasst sind gegenüber 143 Ansätzen der ersten Auflage jetzt insgesamt 174 Absätze beider Auflagen zusammen.
Die Veränderungen im Einzelnen sind vielfältig. Verschiedentlich sind die Stichwörter umbenannt oder mehrere getrennte Stichwörter zu einer Einheit zusammengefasst. In einigen Fällen sind die Verweise anders gefasst worden. Gelegentlich sind aus Verweisen Stichwörter gebildet oder Stichwörter zu Verweisen herabgestuft worden.
Neu sind anscheinend und ohne sichere Vollständigkeit der Verzeichnung etwa die Stichwörter und Verweise Minderfreie, Mischna, Missetat, Mitbestimmung, Mittermaier, Mitverschulden, Mobiliar, Moldau, Mommsen, Monaco, Monarchisches Prinzip, Monogamie, Montbeliard, Montenegro, Montesquieu, Mord und Totschlag, Moses, Mundatwald, Münze, Münzeinung, Münzkunde, Münzrecht Münzregal, Münzverein, Murray, Mutter, Mythischer Gesetzgeber, Nacheile. Dafür sind einige Verweise und auch einige Stichwörter entfallen. In der Summe überwiegen die dadurch gebotenen Vorteile, wenn auch vielleicht ein Stichwort Muster als Grundlage für das eigene Must |