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Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 4 Computernetzwerke. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2015. 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Vesting, Thomas, Die Medien des Rechts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computernetzwerke. Band 4 Computernetzwerke. Velbrück Wissenschaft, Weilerswist 2015. 239 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Erfindung des auf den das binäre Zahlensystem ermöglichenden Eigenschaften der Elektrizität beruhenden Computers ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung des Menschen, den der Verfasser des imponierenden Gedankengebäudes über die Medien des Rechtes dem bisherigen Abschlussband zu Grunde legt. Gegliedert ist dieser Teil in insgesamt fünf Abschnitte.  Sie betreffen zwei allgemeinere Fragen und mehrere Auswirkungsfelder.

 

Der Verfasser schildert zunächst die Entwicklung von Massenkultur und Massenmedien, wobei er dem Medium des Radios besondere Bedeutung zumisst. Danach geht er auf Kultur und Epistemologie der Netzwerke ein. In diesem Rahmen erkennt er eine neue Wissensordnung mit Vorrang des dezentralen, fragmentarischen und experimentellen Wissens und ein vernetztes relationales Subjekt.

 

Bei den Auswirkungsfeldern beginnt er mit der Verfassung, bei der er Bereichsverfassungen von der Welt jenseits der gedruckten Verfassung trennt. Danach behandelt er das Verhältnis von Staatlichkeit und Demokratie, wobei er die Netzwerkkultur und den Netzwerkstaat nebeneinander stellt. Als weitere exemplarische Felder nennt er Ehe und Familie, Schule (und Universitäten) sowie Kommunikation und Medien (mit der Medienfreiheit als netzwerkartigem Recht), so dass er im Ergebnis in seinen vier Bänden seine umfassende Theorie des intrinsischen Zusammenhangs zwischen Medien und Recht (ohne Sprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein Rechtssystem des Nationalstaats und ohne Computernetz kein fragmentiertes Weltrecht) von den Anfängen bis zur Gegenwart in sachkundlich wie rhetorisch beeindruckender Weise darlegen kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler