Reinhard, Wolfgang, Die Unterwerfung der Welt. Globalgeschichte der europäischen Expansion 1415-2015. Beck, München 2016. 1648 S., 122 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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„Europa ist nicht aus einem vorgegebenen, klar umgrenzten geographischen, ethnischen oder politischen Substrat herausgewachsen, sondern durch kontingente Expansionsprozesse entstanden […]. Fehlende Abgrenzung und ständige Expansivität führten notwendig und schon immer zur Verschränkung von europäischer und außereuropäischer Geschichte. Europa lässt sich weniger denn je territorial definieren, sondern nur prozessual als mentales, dabei aber durchaus reales Konstrukt mit unterschiedlichen Zugehörigkeiten. Von Anfang an war Europa mit dem Prozess der eigenen Expansion identisch.“ Obwohl Europas „weltgeschichtliche Führungsrolle längst der Vergangenheit angehört“, sei es immer noch expansiv, wobei „die älteren Legitimationsideologien“ wie „die Verbreitung des wahren Glaubens oder die nationale Größe im agonalen Plural“ nunmehr abgelöst worden seien durch das Leitmotiv des „grenzenlose(n) Wirtschaftswachstum(s)“ (S. 17).
Auf der Grundlage dieser dynamischen Wahrnehmung Europas durchmisst, einsetzend schon mit den Asienkontakten der griechisch-römischen Antike, der emeritierte Freiburger Professor für Neuere Geschichte Wolfgang Reinhard die Jahrhunderte der weltweiten Ausdehnung des europäischen Einflussbereiches, denen unsere heutige Welt ihr Gepräge verdankt. Der vorliegende, in der Fülle seiner Informationen und der Differenziertheit seiner Urteile überzeugende, umfangreiche Band ist die konzentrierte und aktualisierte Neuausgabe seines vierbändigen Hauptwerks „Geschichte der europäischen Expansion“ (1983 – 1990); dem Umarbeitungsprozess mussten viele der dort noch in üppiger Zahl vorhandenen Statistiken, Diagramme, Tafeln und Abbildungen geopfert, der breit angelegte Anmerkungsapparat durch jeweils für jedes der 91 Subkapitel alphabetisch gelistete, bibliographische |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen BGB 1969 BGBl I S. 1106 und 1969 BGBl I S. 1243 (6711) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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AAAKöbler, Gerhard, Gefahr in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 36 [1-15] Für letztre war allerdings auf dem Ersten Vereinigten Landtage diese Autorität des Monarchen staatsrechtlich vorhanden, aber mit dem Wunsche und dem Zukunftsgedanken, daß die unumschränkte Macht des Königs selber ohne Ueberstürzung das Maß ihrer Beschränkung zu bestimmen habe. Der Absolutismus bedarf in erster Linie Unparteilichkeit, Ehrlichkeit, Pflichttreue, Arbeitskraft und innere Demuth des Regirenden; sind sie vorhanden, so werden doch männliche oder weibliche Günstlinge, im besten Falle die legitime Frau, die eigne Eitelkeit und Empfänglichkeit für Schmeicheleien dem Staate die Früchte des Königlichen Wohlwollens verkürzen, da der Monarch nicht allwissend ist und nicht für alle Zweige seiner Aufgabe gleiches Verständniß haben kann. Ich bin schon 1847 dafür gewesen, daß die Möglichkeit öffentlicher Kritik der Regirung im Parlamente und in der Presse erstrebt werde, um den Monarchen vor der Gefahr zu behüten, daß Weiber, Höflinge, Streber und Phantasten ihm Scheuklappen anlegten, die ihn hinderten, seine monarchischen Aufgaben zu übersehn und Mißgriffe zu vermeiden oder zu corrigiren. Diese meine Auffassung hat sich um so schärfer ausgeprägt, je nachdem ich mit den Hofkreisen mehr vertraut wurde und gegen ihre Strömungen und gegen die Opposition des Ressortpatriotismus das Staatsinteresse zu vertreten hatte. Letztres allein hat mich geleitet, und es ist eine Verleumdung, wenn selbst wohlwollende Publizisten mich beschuldigen, daß ich je für ein Adelsregiment eingetreten sei. Die Geburt hat mir niemals als Ersatz für Mangel an Tüchtigkeit gegolten; wenn ich für den Grundbesitz eingetreten bin, so habe ich das nicht im Interesse besitzender Standesgenossen gethan, sondern weil ich im Verfall der Landwirthschaft eine der größten Gefahren für unsern staatlichen Bestand sehe. Mir hat immer als Ideal eine monarchische Gewalt vorgeschwebt |
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AAAKöbler, Gerhard, Gortschakow in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 738 [1-219] und ausgenutzt hätte, was ja möglich war ohne weitre Repressionen derart, wie Oestreich sie in Prag und Wien durch Windischgrätz und in Ungarn durch russische Hülfe zu bewirken genöthigt war. In der Petersburger Gesellschaft ließen sich zu meiner Zeit drei Generationen unterscheiden. Die vornehmste, die europäisch und classisch gebildeten Grands Seigneurs aus der Regirungszeit Alexanders I., war im Aussterben. Zu ihr konnte man noch rechnen Mentschikow, Woronzow, Bludow, Nesselrode und, was Geist und Bildung betrifft, Gortschakow, dessen Niveau durch seine übertriebene Eitelkeit etwas herabgedrückt war im Vergleich mit den übrigen Genannten, Leuten, die classisch gebildet waren, gut und geläufig nicht nur französisch, sondern auch deutsch sprachen und der crême europäischer Gesittung angehörten. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 749 Die antideutsche Stimmung der jüngern Generation hat sich demnächst mir und Andern auch auf dem Gebiete der politischen Beziehungen zu uns fühlbar gemacht, in verstärktem Maße, seit mein russischer College, Fürst Gortschakow, seine ihn beherrschende Eitelkeit auch mir gegenüber herauskehrte. So lange er das Gefühl hatte, in mir einen jüngern Freund zu sehn, an dessen politischer (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 753 Wenn ich in Petersburg auf einem der kaiserlichen Schlösser Sarskoe oder Peterhof anwesend war, auch nur, um mit dem daselbst in Sommerquartier lebenden Fürsten Gortschakow zu conferiren, so fand ich in der mir angewiesenen Wohnung im Schlosse für mich und einen Begleiter ein Frühstück von mehren Gängen angerichtet, mit drei oder vier Sorten hervorragend guter Weine; andre sind mir in der kaiserlichen Verpflegung überhaupt niemals vorgekommen. Gewiß wurde in dem Haushalte viel gestohlen, aber die Gäste des Kaisers litten darunter nicht; im Gegenthei |
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AAAKöbler, Gerhard, Königin in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 116 Von diesem Vorgange und von der Aussprache, welche ich von seiner Gemalin während der Märztage in dem Potsdamer Stadtschlosse zu hören bekommen hatte, habe ich dem Kaiser Wilhelm niemals gesprochen und weiß nicht, ob Andre es gethan haben. Ich habe ihm diese Erlebnisse verschwiegen auch in Zeiten wie die des vierjährigen Conflicts, des östreichischen Krieges und des Culturkampfs, wo ich in der Königin Augusta den Gegner erkennen mußte, welcher meine Fähigkeit, zu vertreten was ich für meine Pflicht hielt, und meine Nerven auf die schwerste Probe im Leben gestellt hat. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 173 [1-44] erinnerlich ist: "Die Stimmung war sehr gut, aber seit die Revolution uns von den königlichen Behörden unter königlichem Stempel eingeimpft worden, ist sie schlecht geworden. Das Vertrauen zu dem Beistande des Königs fehlt." In dem Augenblicke trat die Königin hinter einem Gebüsche hervor und sagte: "Wie können Sie so zu dem Könige sprechen?" - "Laß mich nur, Elise," versetzte der König, "ich werde schon mit ihm fertig werden;" und dann zu mir gewandt: "Was werfen Sie mir denn eigentlich vor?" - "Die Räumung Berlins." - "Die habe ich nicht gewollt," erwiderte der König. Und die Königin, die noch in Gehörsweite geblieben war, setzte hinzu: "Daran ist der König ganz unschuldig, er hatte seit drei Tagen nicht geschlafen." - "Ein König muß schlafen können," versetzte ich. Unbeirrt durch diese schroffe Aeußerung sagte der König: "Man ist immer klüger, wenn man von dem Rathhause kommt; was wäre denn damit gewonnen, daß ich zugäbe, ,wie ein Esel' gehandelt zu haben? Vorwürfe sind nicht das Mittel, einen umgestürzten Thron wieder aufzurichten, dazu bedarf ich des Beistandes und thätiger Hingebung, nicht der Kritik." Die Güte, mit der er dies un |
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AAAKöbler, Gerhard, National in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 4 Als normales Product unsres staatlichen Unterrichts verließ ich Ostern 1832 die Schule als Pantheist, und wenn nicht als Republikaner, doch mit der Ueberzeugung, daß die Republik die vernünftigste Staatsform sei, und mit Nachdenken über die Ursachen, welche Millionen von Menschen bestimmen könnten, Einem dauernd zu gehorchen, während ich von Erwachsenen manche bittre oder geringschätzige Kritik über die Herrscher hören konnte. Dazu hatte ich von der turnerischen Vorschule mit Jahn'schen Traditionen (Plamann), in der ich vom sechsten bis zum zwölften Jahre gelebt, deutsch-nationale Eindrücke mitgebracht. Diese blieben im Stadium theoretischer Betrachtungen und waren nicht stark genug, um angeborne preußisch-monarchische Gefühle auszutilgen. Meine geschichtlichen Sympathien blieben auf Seiten der Autorität. Harmodius und Aristogiton sowohl wie Brutus waren für mein kindliches Rechtsgefühl Verbrecher und Tell ein Rebell und Mörder. Jeder deutsche Fürst, der vor dem 30jährigen Kriege dem Kaiser widerstrebte, ärgerte mich, vom Großen Kurfürsten an aber war ich parteiisch genug, antikaiserlich zu urtheilen und natürlich zu finden, daß der siebenjährige Krieg sich vorbereitete. Doch blieb mein deutsches Nationalgefühl so stark, daß ich im Anfang der Universitätszeit zunächst zur Burschenschaft in Beziehung gerieth, (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 5 [1-2] welche die Pflege des nationalen Gefühls als ihren Zweck bezeichnete. Aber bei persönlicher Bekanntschaft mit ihren Mitgliedern mißfielen mir ihre Weigerung, Satisfaction zu geben, und ihr Mangel an äußerlicher Erziehung und an Formen der guten Gesellschaft, bei näherer Bekanntschaft auch die Extravaganz ihrer politischen Auffassungen, die auf einem Mangel an Bildung und an Kenntniß der vorhandenen, historisch gewordenen Lebensverhältnisse beruhte, von denen ich bei meinen si |
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AAAKöbler, Gerhard, Polen in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 260 [1-75] in Petersburg beunruhigte und als eine militärische Gefahr im Kriegsfalle aufgefaßt wurde. Im März 1848 erschien den Russen die Entwicklung der Revolution in Deutschland und Polen noch als etwas Unberechenbares und Gefährliches. Der erste russische Diplomat, der in Petersburg durch seine Berichte eine andre Ansicht vertrat, war der damalige Geschäftsträger in Frankfurt am Main, spätre Gesandte in Berlin, Baron von Budberg. Seine Berichte über die Verhandlungen und die Bedeutung der Paulskirche waren von Hause aus satirisch gefärbt, und die Geringschätzung, mit welcher dieser junge Diplomat von den Reden der deutschen Professoren und von der Machtstellung der Nationalversammlung in seinen Berichten sprach, hatte den Kaiser Nicolaus dergestalt befriedigt, daß Budberg's Carrière dadurch gemacht und er sehr schnell zum Gesandten und Botschafter befördert wurde. Er hatte in ihnen vom antideutschen Standpunkte eine analoge politische Schätzung zum Ausdruck gebracht, wie sie in den altpreußischen Kreisen in Berlin, in denen er früher gelebt hatte, in landsmannschaftlicher und besorgter Weise herrschend war, und man kann sagen, daß die Auffassung, als deren erster Erfinder er in Petersburg Carrière machte, dem Berliner "Casino" entsprungen war. Seitdem hatte man in Rußland nicht nur die militärische Stellung an der Weichsel wesentlich verstärkt, sondern auch einen geringern Eindruck von der damaligen militärischen Leistungsfähigkeit der Revolution sowohl wie der deutschen Regirungen gewonnen, und die Sprache, welche ich im November 1850 bei dem mir befreundeten russischen Gesandten Baron Meyendorff und seinen Landsleuten hörte, war eine im russischen Sinne vollkommen zuversichtliche, von einer persönlich wohlwollenden, aber für mich verletzenden Theilnahme für die Zukunft des befreundeten Preußens durchsetzt. Sie machte mir den Eindr |
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AAAKöbler, Gerhard, Polnisch in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Als Beitrag zu der Geschichte der Märztage seien hier Gespräche aufgezeichnet, welche ich einige Wochen danach mit Personen hatte, die mich, den sie als Vertrauensmann der Conservativen betrachteten, aufsuchten, die einen, um sich über ihr Verhalten vor und an dem 18. März rechtfertigend auszusprechen, die andern, um mir die gemachten Wahrnehmungen mitzutheilen. Der Polizeipräsident von Minutoli beklagte sich dabei, daß ihm der Vorwurf gemacht werde, er habe den Aufstand vorausgesehn und nichts zur Verhinderung desselben gethan, und bestritt, daß irgend welche auffallende Symptome zu seiner Kenntniß gekommen wären. Auf meine Entgegnung, mir sei in Genthin von Augenzeugen gesagt worden, daß während der Tage vor dem 18. März fremdländisch aussehende Männer, meistens polnisch sprechend, einige offen Waffen mit sich führend, die andern mit schweren Gepäckstücken, in der Richtung nach Berlin passirt wären, erzählte Minutoli, der Minister von Bodelschwingh habe ihn Mitte März kommen lassen und Besorgniß über die herrschende Gährung geäußert; darauf habe er denselben in eine Versammlung vor den Zelten geführt. Nachdem Bodelschwingh die dort gehaltenen Reden angehört, habe er gesagt: "Die Leute sprechen ja ganz verständig, ich danke Ihnen, Sie haben mich vor einer Thorheit bewahrt." Bedenklich für die Beurtheilung Minutoli's war seine Popularität in den nächsten Tagen nach dem Straßenkampfe. Sie war für einen Polizeipräsidenten als Ergebniß eines Aufruhrs unnatürlich. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Ueber den Fürsten Lichnowski wurde mir erzählt, daß er abwechselnd oben im Schlosse einschüchternde Nachrichten über Schwäche der Truppen, Mangel an Lebensmitteln und Munition verbreitet und unten auf dem Platze den Aufständischen deutsch und polnisch zugeredet habe auszuhalten, oben habe man den Muth verloren. (AAABismarckgedanken1ko |
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AAAKöbler, Gerhard, Roon in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 54 Ich fuhr zunächst allein nach Potsdam, wo ich am Bahnhofe Herrn von Bodelschwingh sah, der bis zum 19. Minister des Innern gewesen war. Es war ihm offenbar unerwünscht, im Gespräch mit mir, dem "Reactionär", gesehn zu werden; er erwiderte meine Begrüßung mit den Worten: "Ne me parlez pas." - "Les paysans se lèvent chez nous," erwiderte ich. "Pour le Roi?" - "Oui." - "Dieser Seiltänzer," sagte er, die Hände auf die thränenden Augen drückend. In der Stadt fand ich auf der Plantage an der Garnisonkirche ein Bivouak der Garde-Infanterie; ich sprach mit den Leuten und fand Erbitterung über den befohlenen Rückzug und Verlangen nach neuem Kampfe. Auf dem Rückwege längs des Kanals folgten mir spionartige Civilisten, welche Verkehr mit der Truppe gesucht hatten und drohende Reden gegen mich führten. Ich hatte vier Schuß in der Tasche, bedurfte ihrer aber nicht. Ich stieg bei meinem Freunde Roon ab, der als Mentor des Prinzen Friedrich Karl einige Zimmer in dem Stadtschlosse bewohnte, (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 682 Von dem folgenden Tage ist der nachstehende Brief Roons: (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 688 von Roon." (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 805 Im Sommer 1861 war es innerhalb des Ministeriums zu einem Kampfe gekommen, der in dem nachstehenden Brief des Kriegsministers von Roon vom 27. Juni 3) geschildert ist: (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 823 Ich hatte fünf Tage lang keine Zeitungen gesehn, als ich am 9. Juli in Lübeck um fünf Uhr Morgens eintraf und aus der im Bahnhofe allein vorhandnen schwedischen Ystädter Zeitung ersah, daß der König und die Minister Berlin verlassen hatten, die Krisis also beigelegt sein mußte. Am 3. Juli hatte der König das Manifest erlassen, daß er das Herkommen der Erbhuldigung festhalt |
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AAAKöbler, Gerhard, Sicherheit in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 9 [1-4] seit Jahrhunderten daran gewöhnt, daß das geschieht, und geben den Bodensatz ihrer Verstimmung gegen frühere Vorgesetzte an ihre spätern Untergebenen weiter, sobald sie selbst in höhere Stellen gelangt sind. In der Diplomatie kommt dazu, daß diejenigen unter den Aspiranten, welche Vermögen oder die zufällige Kenntniß fremder Sprachen, namentlich der französischen, besitzen, schon darin einen Grund zur Bevorzugung sehn und deshalb der obern Leitung noch anspruchsvoller und zur Kritik geneigter gegenübertreten als Andre. Sprachkenntnisse, wie auch Oberkellner sie besitzen, bildeten bei uns leicht die Unterlage des eignen Glaubens an den Beruf zur Diplomatie, namentlich so lange unsre gesandschaftlichen Berichte, besonders die ad Regem, französisch sein mußten, wie es die nicht immer befolgte, aber bis ich Minister wurde amtlich in Kraft stehende Vorschrift war. Ich habe manche unter unsern ältern Gesandten gekannt, die, ohne Verständniß für Politik, lediglich durch Sicherheit im Französischen in die höchsten Stellen aufrückten; und auch sie sagten in ihren Berichten doch nur das, was sie französisch geläufig zur Verfügung hatten. Ich habe noch 1862 von Petersburg französisch amtlich zu berichten gehabt, und die Gesandten, welche auch ihre Privatbriefe an den Minister französisch schrieben, empfahlen sich dadurch als besonders berufen zur Diplomatie, auch wenn sie politisch als urtheilslos bekannt waren. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 100 [1-33] habe ebenfalls in der vorigen Woche den mir benachbarten Gemeinden erklärt, daß ich den König in Berlin nicht für frei hielte, und dieselben zur Absendung einer Deputation an die geeignete Stelle aufgefordert, ohne daß ich mir deshalb die selbstsüchtigen Motive, welche Ihr Correspondent anführt, unterschieben lassen möchte. Es ist 1) sehr erklärlich, daß jemand, dem alle mit der Person des Köni |
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AAAKöbler, Gerhard, Verhandlung in Bismarcks Gedanken und Erinnerungen, 2016 |
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Abs. 15 [1-7] des Herrn Prätorius, der jedoch ihren Verhandlungen nicht beiwohnte. Zur Charakterisirung dieses Herrn wurde uns jungen Leuten erzählt, daß er in den Sitzungen, wenn behufs der Abstimmung aus einem leichten Schlummer geweckt, zu sagen pflegte: "Ich stimme wie der College Tempelhof", und gelegentlich darauf aufmerksam gemacht werden mußte, daß Herr Tempelhof nicht anwesend sei. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 17 [1-8] welchen sie mir machten, noch heut auswendig weiß: "Nachdem der Sühneversuch angestellt und die dafür dem Gebiete der Moral und Religion entnommnen Gründe erfolglos geblieben waren, wurde wie folgt weiter verhandelt." Mein Vorgesetzter erhob sich und sagte: "Nun merken Sie sich, wie man das macht, und lassen Sie mich künftig mit dergleichen in Ruhe." Ich begleitete ihn zur Thüre und setzte die Verhandlung fort. Die Station der Ehescheidungen dauerte, so viel ich mich erinnere, vier bis sechs Wochen, ein Sühneversuch kam mir nicht wieder vor. Es war ein gewisses Bedürfniß vorhanden für die Verordnung über das Verfahren in Ehescheidungen, auf welche Friedrich Wilhelm IV. sich beschränken mußte, nachdem sein Versuch, ein Gesetz über Aenderung des materiellen Eherechts zu Stande zu bringen, an dem Widerstande des Staatsraths gescheitert war. Dabei mag erwähnt werden, daß durch jene Verordnung zuerst in den Provinzen des Allgemeinen Landrechts der Staatsanwalt eingeführt worden ist, als defensor matrimonii und zur Verhütung von Collusionen der Parteien. (AAABismarckgedanken1korr-20160203.doc)
Abs. 41 Aus meiner ständisch-liberalen Stimmung, für die ich in Pommern kaum Verständniß und Theilnahme, in Schönhausen aber die Zustimmung von Kreisgenossen wie Graf Wartensleben-Karow, Schierstädt-Dahlen und Andern fand, denselben Elementen, die zum Theil zu den später unter der neuen Aera geric |
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AAAKöbler, Gerhard, Crailsheim in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Ansbach, Brandenburg-Ansbach (Fürstentum, Markgrafschaft). A. wird erstmals zum Jahre 786 erwähnt (Onoldisbach). Das dort um 748 gegründete Benediktinerkloster kam an das Hochstift Würzburg. 1228 gelangte A. von den Herren von Dornberg, ehemaligen Untervögten der Staufer, an die Grafen von Oettingen. Die Vogtei über Stadt und Stift A. kauften 1331 die Grafen von Hohenzollern/Zollern, die seit 1192 Burggrafen von Nürnberg waren und durch Beerbung der Grafen von Abenberg (um 1199/1200) und Andechs-Meranien (1248) reiche Güter (Abenberg-Cadolzburg, Neustadt an der Aisch, Windsheim, Creußen [1251 Lehen], Bayreuth [1260]) erlangt hatten. Sie erwarben außerdem das Sechsämterland im Fichtelgebirge (1292 Arzberg), Kulmbach [1338, Erbe der Grafen von Weimar-Orlamünde], Erlangen, Uffenheim, Crailsheim, Feuchtwangen, Wassertrüdingen [1368], Gunzenhausen, Schwabach [1364] und das seit 1323 den Vögten von Weida zugeordnete Gebiet um Hof [Kauf 1373]. 1385 wurde A. Residenz. 1398 wurde die Herrschaft in das Gebiet „ob dem Gebirg“ (Kulmbach, seit 1604/1662 Bayreuth) und „unter dem Gebirg“ (A.) geteilt. 1411/1415 ging nach dem Erwerb der Markgrafschaft Brandenburg der Titel Markgrafschaft auch auf die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth über. Von 1415 bis 1440 und von 1470 bis 1486 bestand eine Personalunion mit Brandenburg. 1486 kam A. an Markgraf Friedrich VII., Bayreuth an Sigmund, fiel aber 1495 (bis 1515) an A. 1525 zwang der Markgraf Rothenburg zur Abgabe zahlreicher Dörfer. Seit 1521 wurde die Reformation eingeführt. 1557 kam das Fürstentum Kulmbach wieder zu A. 1603 traten beim Aussterben der älteren Linie der fränkischen Hohenzollern zwei märkische Hohenzollern die vertragliche Erbfolge in den beiden Markgrafschaften an, wobei Markgraf Christian seine Residenz von der Plassenburg nach Bayreuth verlegte. 1741 fiel die Grafschaft Sayn-Altenkirchen an A. Seit 1769 wurden nach dem Auss |
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AAAKöbler, Gerhard, Elsass-Schwaben-Burgund in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Abs. 90 37. (Rheinische Prälaten): 1. Abt von Kaisheim, 2. Ballei Koblenz, 3. Ballei Elsass und Burgund (Elsass-Schwaben-Burgund), Äbte und Prälaten von 4. Odenheim (Odenheim und Bruchsal), 5. Werden, 6. Sankt Ulrich und (Sankt) Afra in Augsburg, 7. Sankt Georg(en) in Isny, 8. Kornelimünster, 9. Sankt Emmeram in bzw. zu Regensburg, und die Äbtissinnen von 10. Essen, 11. Buchau, 12. Quedlinburg, 13. Herford, 14. Gernrode, 15. Niedermünster in Regensburg, 16. Obermünster in Regensburg, 17. Burtscheid, 18. Gandersheim und 19. Thorn. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 94 61. (Schwäbische Grafen) (von): 1. Fürst zu Fürstenberg als Graf zu Heiligenberg und Werdenberg, 2. Gefürstete Äbtissin zu Buchau, 3. Komtur der Ballei Elsass und Burgund bzw. Elsass-Schwaben-Burgund als Komtur zu Altshausen, 4. Fürsten und Grafen zu Oettingen, 5. Österreich wegen der Grafschaft Menthor (Montfort), 6. Kurfürst in Bayern wegen der Grafschaft Helfenstein, 7. Fürst von Schwarzenberg wegen der Landgrafschaft Klettgau und der Grafschaft Sulz, 8. Grafen von Königsegg, 9. Truchsessen von Waldburg, 10. Markgraf von Baden-Baden wegen der Grafschaft Eberstein, 11. Graf von der Leyen wegen Hohengeroldseck, 12. Grafen Fugger, 13. Österreich wegen der Grafschaft Hohenems, 14. Grafen von Traun wegen der Herrschaft Eglofs, 15. Fürst und Abt zu Sankt Blasien wegen der Grafschaft Bonndorf, 16. Graf von Stadion wegen Thannhausen, 17. Fürst von Thurn und Taxis wegen der Herrschaft Eglingen, 18. Grafen von Khevenhüller, Personalisten, 19. Grafen von Kuefstein, 20. Fürst von Colloredo, Personalist, 21. Grafen von Harrach, 22. Grafen von Sternberg, 23. Graf von Neipperg, 24. Grafen von Hohenzollern, (fälschlich aufgenommen) (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 106 6. Schwäbischer Reichskreis: Hochstift Konstanz, Ho |
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AAAKöbler, Gerhard, Erzstift in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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5. Bayerischer Reichskreis: Erzstift Salzburg, Herzogtum Bayern nebst Oberpfalz, Hochstift Freising, Fürstentümer Neuburg (Pfalz-Neuburg) und Sulzbach (Pfalz-Sulzbach), Hochstift Regensburg, gefürstete Landgrafschaft Leuchtenberg, Hochstift Passau, gefürstete Grafschaft Sternstein (Störnstein), gefürstete Propstei Berchtesgaden, gefürstete Abtei zu Sankt Emmeram in Regensburg, Grafschaft Haag, Grafschaft Ortenburg, gefürstete Abtei Niedermünster in Regensburg, Herrschaft Ehrenfels, gefürstete Abtei Obermünster in Regensburg, Herrschaften Sulzbürg und Pyrbaum, Herrschaft Hohenwaldeck, Herrschaft Breiteneck bzw. Breitenegg, Reichsstadt Regensburg. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
EStift = Erzstift (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Adendorf (reichsritterschaftliche Herrschaft). Das vermutlich aus Reichsgut stammende A. südlich von Bonn wird erstmals 893 unter den Gütern des Klosters Prüm erwähnt. Dessen Rechte nahmen später vor allem die Grafen von Hochstaden war. Im 12. Jahrhundert hatte das Domkapitel zu Trier den Hof Cumbe in A. inne. Lehnsträger waren zunächst die von A., 1215 die von Tomburg. 1246 übertrug der letzte Graf von Hochstaden seine Rechte an das Erzstift Köln. 1336 trugen die von Hüchelhoven den Hof Cumbe von Trier zu Lehen. 1413 belehnte Trier Johann von Kempenich als Nachfolger der Hüchelhoven, 1420 die Birgel (Bürgel), 1453 die Schöneck, danach die Orsbeck. Bald nach 1453 ging das Lehnsrecht des Hofes Cumbe an die Abtei Siegburg über. Im 16. Jahrhundert saßen die Freiherren von der Leyen in A. Nach dem Anfall der Grafschaft Neuenahr an Jülich 1546 wurde A. Gericht innerhalb Jülichs, doch tauschte der Kurfürst von der Pfalz als Herzog von Jülich 1659 das Gericht A. gegen den Anteil der von der Leyen an Landskron (Landskrone) ein. Kaiser Leopold I. erhob A |
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AAAKöbler, Gerhard, Hatzfeld in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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9. Obersächsischer Reichskreis: Sachsen (kursächsische Lande), Mark Brandenburg, Lande der Herzöge zu Sachsen ernestinischer Linie: Fürstentum Sachsen-Weimar, Fürstentum Sachsen-Eisenach, Fürstentum Sachsen-Coburg, Fürstentum Sachsen-Gotha, Fürstentum Sachsen-Altenburg, Lande der Fürsten von Hatzfeld, Fürstentum Querfurt, Herzogtum Pommern schwedischen Anteils, Herzogtum Pommern preußischen Anteils, Fürstentum Cammin bzw. Kammin, Fürstentum Anhalt, Abtei Quedlinburg, Abtei Gernrode, Stift Walkenried, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Grafschaft Mansfeld, Grafschaften Stolberg und Wernigerode, Grafschaft Barby, Herrschaften der Grafen von Reuß, Herrschaften der Grafen von Schönburg, Grafschaft Hohnstein nebst den Herrschaften Lohra und Klettenberg. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Blankenhain (Herrschaft). B. bei Weimar wurde 1252 erstmals erwähnt und entstand in Anlehnung an eine Burg. Die Herrschaft B. (B., Berka, Remda) stand unter Mainzer Lehnshoheit den Herren von Melsungen-Blankenhain zu. 1415 kam sie an die Grafen von Gleichen, von 1631 bis 1704 an die Grafen von Hatzfeld, 1815 an Sachsen-Weimar. S. Thüringen. L.: Wolff 399; Wallner 710 ObersächsRK 23; Facius, F., Die Herrschaften Blankenhain und Kranichfeld in der ernestinischen Politik vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, Zs. d. Ver. f. thür. Gesch. u. Altertumskunde N.F. 35 (1941), 49. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Breidenbacher Grund (Ganerbschaft). Im B. bei Biedenkopf wird um 800 der pagus Bernaffa (Perfgau) genannt. Zwischen den Landgrafen von Hessen, den Grafen von Nassau, Wittgenstein und Battenberg konnten die mit den Hatzfeld verwandten Herren von Breidenbach eine adlige Herrschaft ausbilden. 1496 mussten sie die Lehnshoheit Hessens anerkennen. 1567 kam der B. zu Hessen-Marburg, 1648 zu |
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AAAKöbler, Gerhard, Lindau in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
Ganzen Eintrag anzeigen Suchtext: Lindau
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Abs. 98 b) Schwäbische Bank: 1. Regensburg, 2. Augsburg, 3. Nürnberg, 4. Ulm, 5. Esslingen, 6. Reutlingen, 7. Nördlingen, 8. Rothenburg (ob der Tauber), 9. Schwäbisch Hall, 10. Rottweil, 11. Überlingen, 12. Heilbronn, 13. Schwäbisch Gmünd, 14. Memmingen, 15. Lindau, 16. Dinkelsbühl, 17. Biberach, 18. Ravensburg, 19. Schweinfurt, 20. Kempten, 21. Windsheim, 22. Kaufbeuren, 23. Weil der Stadt bzw. Weil, 24. Wangen, 25. Isny, 26. Pfullendorf, 27. Offenburg, 28. Leutkirch, 29. Wimpfen, 30. Weißenburg (im Nordgau), 31. Giengen, 32. Gengenbach, 33. Zell am Harmersbach bzw. Zell, 34. Buchhorn, 35. Aalen, 36. Buchau, 37. Bopfingen. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 106 6. Schwäbischer Reichskreis: Hochstift Konstanz, Hochstift Augsburg, fürstliche Propstei Ellwangen, fürstliche Abtei Kempten, Herzogtum Württemberg und Teck, obere Markgrafschaft Baden (Baden-Baden), untere Markgrafschaft Baden (Baden-Durlach), Markgrafschaft Hachberg, gefürstete Grafschaft Hohenzollern-Hechingen, Grafschaft Hohenzollern-Sigmaringen, gefürstete Frauenabtei Lindau, gefürstete Frauenabtei Buchau, gefürstete Grafschaft Tengen bzw. Thengen, Grafschaft Heiligenberg, Grafschaft Oettingen, gefürstete Landgrafschaft im Klettgau, Fürstentum Liechtenstein, Abtei Salem (bzw. Salmansweiler bzw. Salmannsweiler), Abtei Weingarten, Abtei Ochsenhausen, Abtei Elchingen, Abtei Irsee, Abtei Ursberg, Abtei Kaisheim (Kaisersheim), Abtei Roggenburg, Abtei Rot, Abtei Weißenau, Abtei Schussenried, Abtei Marchtal bzw. Obermarchtal, Abtei Petershausen, Propstei Wettenhausen, Abtei Zwiefalten, Abtei Gengenbach, Abtei Heggbach, Abtei Gutenzell, Abtei Rottenmünster, Abtei Baindt, Deutscher Orden: Kommende Mainau (Teil der Ballei Elsass-Burgund bzw. Elsass-Schwaben-Burgund [bzw. Elsass und Burgund]), Landgrafschaft Stühlingen, Landgrafschaft Baar, Herrschaft Wies |
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AAAKöbler, Gerhard, Ravensberg in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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8. Niederrheinisch-westfälischer Reichskreis: Hochstift Münster, Herzogtum Kleve nebst den Grafschaften Mark und Ravensberg (1614 an Brandenburg), Herzogtümer Jülich und Berg (1614 an Pfalz-Neuburg), Hochstift Paderborn, Hochstift Lüttich, Hochstift Osnabrück, Fürstentum Minden, Fürstentum Verden, gefürstete Abtei Corvey, gefürstete Abteien Stablo und Malmedy, Abtei Werden, Abtei Kornelimünster, gefürstete Abtei Essen, Frauenstift Thorn, Frauenstift Herford, Lande der Fürsten zu Nassau-Diez, Fürstentum Ostfriesland, Fürstentum Moers, Grafschaft Wied, Grafschaft Sayn, Grafschaft Schaumburg (teils zu Hessen-Kassel, teils zu Lippe gehörig), Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, Grafschaft Lippe, Grafschaft Bentheim, Grafschaft Steinfurt, Grafschaften Tecklenburg und Lingen, Grafschaft Hoya, Grafschaft Virneburg, Grafschaft Diepholz, Grafschaft Spiegelberg, Grafschaft Rietberg, Grafschaft Pyrmont, Grafschaft Gronsveld (bzw. Gronsfeld), Grafschaft Reckheim, Herrschaft Anholt, Herrschaften Winneburg und Beilstein, Grafschaft Holzappel, Herrschaft Wittem, Grafschaften Blankenheim und Gerolstein, Herrschaft Gemen, Herrschaft Gimborn und Neustadt bzw. Gimborn-Neustadt, Herrschaft Wickrath, Herrschaft Millendonk (bzw. Myllendonk), Herrschaft Reichenstein, Grafschaft Kerpen und Lommersum (bzw. Kerpen-Lommersum), Grafschaft Schleiden, Grafschaft Hallermunt, Reichsstadt Köln, Reichsstadt Aachen, Reichsstadt Dortmund. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Nachdem zahlreiche weitere kriegerische Auseinandersetzungen nach 1648 erhebliche Wandlungen herbeigeführt hatten (z. B. Verluste an Frankreich [1681 Straßburg], Übergang der südlichen Niederlande und einiger Teile Oberitaliens von Spanien an Österreich, Gewinne Österreichs im Südosten, Erwerbungen Kleve-Mark-Ravensbergs für Brandenburg, Erlangung der Souveränität und der |
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AAAKöbler, Gerhard, Reichsstädte in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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B) Die Kurfürstentümer, Reichsfürstenländer, Reichsstädte, Reichsritter und Reichsdörfer des Hochmittelalters und Spätmittelalters (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
III. Die Reichsstädte (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Weniger bedeutsam waren gegenüber Kurfürsten, sonstigen Reichsfürsten und Reichsstädten die seit dem Spätmittelalter (1422, 1495) erkennbaren, seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, vor allem seit etwa 1540, deutlicher sichtbaren, zu einem großen Teil den Reichsdienstmannen entstammenden Reichsritter, denen allmählich die Errichtung einer eigenen Organisation neben der am Beginn der Neuzeit (1500 bzw. 1512) getroffenen Einteilung des Reiches in Reichskreise gelang. Innerhalb dieser umfasste der Ritterkreis Schwaben (schwäbischer Ritterkreis) mit Sitz in Ehingen die Kantone Donau (Ehingen), Hegau (Hegau-Allgäu-Bodensee) mit Hegau bzw. Hegau-Bodensee (Radolfzell) und Allgäu bzw. Allgäu-Bodensee (Wangen), Neckar(-Schwarzwald, Ort Ortenau) bzw. Neckar-Schwarzwald-Ortenau (Tübingen), Kocher (Esslingen) und Kraichgau (Heilbronn), der Ritterkreis Franken (fränkischer Ritterkreis) die Kantone Odenwald (Heilbronn, dann Kochendorf), Steigerwald (Erlangen), Gebirg (Bamberg), Altmühl (Wilhermsdorf), Baunach (Nürnberg) und Rhön-Werra (Schweinfurt) sowie der Ritterkreis Rhein (rheinischer Ritterkreis) (am Rheinstrom) die Kantone Oberrheinstrom (Mainz), Mittelrheinstrom (Friedberg) und Niederrheinstrom (Koblenz), neben denen sich auch die Ritter im Unterelsass und im Vogtland als zusammengehörig verstanden. Die nicht unbeträchtliche Bedeutung der Reichsritter lässt sich dabei daraus ersehen, dass in der erheblich fluktuierenden, literarisch noch nicht wirklich befriedigend aufgearbeiteten Reichsritterschaft, für die allein die Nennung der Familien schon über den allgemein bekannten |
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AAAKöbler, Gerhard, Wettin in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Abs. 68 Hauptgegenstand ihrer Interessen war demgemäß nicht mehr das Reich. Vielmehr wurde die Mehrung ihrer eigenen Güter ihr wichtigstes Anliegen. Als bedeutsamste Entscheidungen in dieser Richtung erwiesen sich auf Dauer dabei die Belehnung der eigenen Söhne mit dem Herzogtum Österreich durch König Rudolf von Habsburg im Jahre 1282 und die Belehnung des königlichen Feldherren und Rates Burggraf Friedrich von Zollern (Hohenzollern) mit der kurberechtigten Markgrafschaft Brandenburg durch den habsburgischen König Sigmund im Jahre 1417, während der Übergang Thüringens von den Ludowingern (1247/1264) und Sachsens von den Askaniern (1423) an die Wettiner wegen deren zahlreichen Erbteilungen ohne allgemeinere Auswirkungen blieb. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 632 Helbig, H., Der wettinische Ständestaat, 2. A. 1980 (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 1083 Albertiner s. Sachsen, Wettiner L.: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, Teilband 1 Dynastien und Höfe, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 19. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Abs. 1108 Allstedt (Pfalz). In A. bei Sangerhausen, aus dem schon Karl der Große den Zehnten an Hersfeld gab und das am Ende des 9. Jahrhunderts an die Liudolfinger gekommen sein dürfte, befand sich in ottonischer und salischer Zeit (935 Altsteti) eine Pfalz mit zugehörigem Reichsgut. Sie wurde von Ludwig dem Bayern an die Grafen von Anhalt bzw. die Grafen von Mansfeld als Reichslehen ausgetan. Von Karl IV. wurde sie als Kern der Pfalzgrafschaft Sachsen 1363 an die Askanier (Herzöge von Sachsen) gegeben, von denen sie 1423 an die Wettiner (seit 1554 endgültig an die ernestinische Linie) fiel. Von 1369 bis 1469 war A. an die Herren von Querfurt, von 1526 bis 1575 an die Grafen von Mansfeld weiterverliehen |
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AAAKöbler, Gerhard, Wettiner in der deutschen Landesgeschichte, 2016 |
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Hauptgegenstand ihrer Interessen war demgemäß nicht mehr das Reich. Vielmehr wurde die Mehrung ihrer eigenen Güter ihr wichtigstes Anliegen. Als bedeutsamste Entscheidungen in dieser Richtung erwiesen sich auf Dauer dabei die Belehnung der eigenen Söhne mit dem Herzogtum Österreich durch König Rudolf von Habsburg im Jahre 1282 und die Belehnung des königlichen Feldherren und Rates Burggraf Friedrich von Zollern (Hohenzollern) mit der kurberechtigten Markgrafschaft Brandenburg durch den habsburgischen König Sigmund im Jahre 1417, während der Übergang Thüringens von den Ludowingern (1247/1264) und Sachsens von den Askaniern (1423) an die Wettiner wegen deren zahlreichen Erbteilungen ohne allgemeinere Auswirkungen blieb. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Albertiner s. Sachsen, Wettiner L.: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich, Teilband 1 Dynastien und Höfe, hg. v. Paravicini, W. u. a., 2003, 1, 1, 19. (held11aktuellmitregisterfürheld12NURHIERARBEITEN20151101.docx)
Allstedt (Pfalz). In A. bei Sangerhausen, aus dem schon Karl der Große den Zehnten an Hersfeld gab und das am Ende des 9. Jahrhunderts an die Liudolfinger gekommen sein dürfte, befand sich in ottonischer und salischer Zeit (935 Altsteti) eine Pfalz mit zugehörigem Reichsgut. Sie wurde von Ludwig dem Bayern an die Grafen von Anhalt bzw. die Grafen von Mansfeld als Reichslehen ausgetan. Von Karl IV. wurde sie als Kern der Pfalzgrafschaft Sachsen 1363 an die Askanier (Herzöge von Sachsen) gegeben, von denen sie 1423 an die Wettiner (seit 1554 endgültig an die ernestinische Linie) fiel. Von 1369 bis 1469 war A. an die Herren von Querfurt, von 1526 bis 1575 an die Grafen von Mansfeld weiterverliehen. Von 1741 bis 1920 war es bei Sachsen-Weimar, danach bei Thüringen. 1945 gelangte es zu Sachsen-Anhalt. L.: Wolff 396; Hartung, E., Die äußere Geschichte des Am |
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Linke, Tobias, Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland - Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren. Duncker & Humblot, Berlin 2015. 1380 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Linke, Tobias, Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland - Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren. Duncker & Humblot, Berlin 2015. 1380 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch ist ein grundsätzlich egoistischer Wettbewerber unter geschichtlich zunehmend mehr Mitmenschen. Deswegen ist er in der Regel an einem Wissensvorsprung gegenüber anderen interessiert, der ihm Wettbewerbsvorteile verschaffen kann. Hat ein Wettbewerber einen derartigen Mehrwert, strebt seine Konkurrenz mit vielen zulässigen Mitteln nach einem Wissensausgleich.
Mit einem wichtigen Teilaspekt dieser allgemeinen Problematik beschäftigt sich die vorliegende, von Wolfgang Löwer betreute und im Jahre 2014 als Habilitationsschrift an der rechts-und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Schrift des als Mitarbeiter an dem Lehrstuhl seines Betreuers vom März 1996 bis August 1998 und von Juli 2001 bis Februar 2014 tätigen Verfassers. Gegliedert ist die umfangreiche, detaillierte Arbeit in insgesamt neun Teile. Sie betreffen nach einem Prolog über die Bedeutung des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts, den Forschungsstand und das Untersuchungsinteresse, eine provisorische „Idee“ als Wegweiser und den Untersuchungsablauf in grundsätzlich chronologischer Ordnung Frühkonstitutionalismus, Entwicklungen in der Revolution von 1848/1849 (Frankfurter Nationalversammlung, preußische Vereinbarungsversammlung, Charte Waldeck, Schleswig-Holstein, Lauenburg, Waldeck und Pyrmont, Gotha), süddeutsche Folgeentwicklungen in Württemberg und Bayern, das Enquete- und Untersuchungsrecht im konstitutionellen Preußen (1849-1873), den Norddeutschen Bund und das Kaiserreich (1867-1918), den Schritt in die Moderne (1917-1932) und die Bewahrung und Fortentwicklung (1949-2015) mit besonderer Berücksichtigung von Artikel 44 GG.
Im Ergebnis beginnt die informationsrechtliche Reise durch die deutsche Verfassungsgeschichte über |
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Hofinger, Johannes, Nationalsozialismus in Salzburg. Täter, Opfer, Gegner (= Nationalsozialismus in den österreichischen Bundesländern 5 = Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg 44). StudienVerlag, Innsbruck 2016. 451 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hofinger, Johannes, Nationalsozialismus in Salzburg. Täter, Opfer, Gegner (= Nationalsozialismus in den österreichischen Bundesländern 5 = Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg 44). StudienVerlag, Innsbruck 2016. 451 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
In der vor allem auf ein jugendliches Publikum zugeschnittenen Reihe zum Nationalsozialismus in den österreichischen Bundesländern liegt nunmehr auch der Text für Salzburg vor. Die Bände über Oberösterreich sowie die Steiermark konnten im Jahrgang 2015 der ZIER näher vorgestellt werden, darüber hinaus sind bereits Darstellungen zu Tirol und Südtirol, dem Burgenland, Vorarlberg sowie Kärnten erschienen. Der am Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck habilitierte Horst Schreiber zeichnet als Herausgeber der Reihe verantwortlich, ein wissenschaftlicher Beirat wacht im Auftrag des seit 2009 bestehenden, vom österreichischen Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) getragenen Vereins _erinnern.at_ über die Qualität der Publikationen. Ihre Verfasser agieren einzeln oder im Zweierteam, sind mehrheitlich im Bildungssektor tätig und häufig zugleich auch die Leiter des Netzwerkes _erinnern.at_ im jeweiligen Bundesland. Des Salzburger Bandes hat sich der vornehmlich mit Oral History Projekten befasste Salzburger Historiker Johannes Hofinger in alleiniger Verantwortung angenommen.
Was das politische Vorgehen, die Institutionen, Proponenten, Mitläufer und Gegner des Nationalsozialismus angeht, unterschied sich die allgemeine Situation in Salzburg wenig überraschend kaum von der in den anderen österreichischen Bundesländern. Spezifika, welche die Ausgangslage in Salzburg besonders kennzeichnen, mögen am ehesten in der jahrhundertelangen Tradition als geistliches Fürstentum (bis 1803) unter der Regierung eines Fürsterzbischofs und in der unmittelbaren Grenzlage zu Bayern (so ist die Rede von „Salzburg als Vorzimmer des Berghofs“; S. 71) zu sehen sein. Dazu ist die st |
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Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen. Vierter Band 1235-1247, bearb. v. Graber, Tom/Kälble, Mathias (= Codex diplomaticus Saxoniae, erster Hauptteil Die Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzöge und Kurfürsten von Sachsen, Abteilung A Die Urkunden von 948 bis 1380, Band 4). Hahnsche Buchhandlung, Peine 2014. XCVI, 473 20 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen. Vierter Band 1235-1247, bearb. v. Graber, Tom/Kälble, Mathias (= Codex diplomaticus Saxoniae, erster Hauptteil Die Urkunden der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen, Herzöge und Kurfürsten von Sachsen, Abteilung A Die Urkunden von 948 bis 1380, Band 4). Hahnsche Buchhandlung, Peine 2014. XCVI, 473 20 Taf. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1860 begründete die Staatsregierung des Königreichs Sachsen das große Urkundenwerk zur sächsisch-thüringischen Geschichte, als dessen erster Hauptteil eines Codex diplomaticus Saxoniae die Urkunden der Markgrafen von Meißen, der Herzöge und Kurfürsten von Sachsen und der Landgrafen von Thüringen ediert werden sollten. Davon erschienen seit 1882 durch den Dresdener Staatsarchivar Otto Posse, dem 1875 von der Staatsregierung Sachsens die Gesamtleitung des Codex diplomaticus Saxoniae übertragen worden war, 1882 und 1889 die beiden ersten, von 948 bis 1195 reichenden Bände und 1898 der dritte, „bereits eklatante Nachlässigkeiten aufweisende und ohne Register“ veröffentlichte Band mit den Urkunden von 1196 bis 1234 und der Ankündigung, der bis zu dem Jahre 1247 reichende vierte Band liege zum Drucke vor.
Nach dem Vorwort Matthias Werners war die Ankündigung des weiter für Editionsleistungen in dem Rahmen des Codex diplomaticus Saxoniae vergüteten, den Schwerpunkt seiner Arbeit aber zunehmend auf allgemeine Forschungen zu Diplomatik, Genealogie, Heraldik und Siegelkunde verlagernden Herausgebers aber eine Aussage wider besseres Wissen und kam die Arbeit an dem vierten Band nie über eine erste Materialsammmlungen hinaus, so dass die Nachfolger Woldemar Lippert und Hans Beschorner „den wüsten Haufen ungeordneter Codex Korrespondenzen und anderer Schriftstücke“ nicht weiter bearbeiten konnten und wollten und nur noch 1941 ein bereits vor 1918 erarbeiteter Band des ersten Hauptteils mit den Urkunden der Markgrafen und Landgrafen |
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Hillebrand, Christian, Die Real Audiencia in Mexiko (= Berliner Schriften zur Rechtsgeschichte 4). Nomos, Baden-Baden 2016. 238 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Real Audiencia in Mexiko war das höchstinstanzliche und meist letztinstanzliche Appellationsgericht im Gebiet des Vizekönigsreichs Nueva España mit dem Sitz in Mexiko-Stadt. In seiner Berliner Dissertation untersucht Hillebrand die Gründung, den Aufbau, die Organisation und die Zuständigkeit sowie die administrativen Aufgaben der Audiencia. Die Gründung der Audiencia, einer „wohlbekannten Institution“ durch Karl V. erfolgte 1527 „als folgerichtige Reaktion auf die Probleme der spanischen Kolonisation in Mexiko“ (S. 55; Streitigkeiten der Eroberer untereinander, Anschuldigungen gegen Cortés). Die Audiencia von 1527 wurde bereits im November 1529 abgesetzt wegen ihres Strebens nach Macht und Reichtum (Ausbeutung). Präsident der neuen (zweiten) Audiencia von 1530 war zunächst der Erzbischof von Santo Domingo; mit der Begründung des Vizekönigreichs Hispanien ging das Amt des Präsidenten der Audiencia an den jeweiligen Vizekönig (Liste sämtlicher Präsidenten im Anhang 2, S. 233ff.). Die neue Audiencia führte zur Konsolidierung der Souveränität des Königs gegenüber den Konquistadoren und zu einer wenn auch nicht dauerhaften Reform des ausbeuterischen Encomienda-Systems (S. 66ff.), so dass mit der Einschränkung der Macht der Konquistadoren die Audiencia zu einem „Fundament für eine zentral verwaltete Kolonie“ wurde, das zur Machtbalance und somit zur politischen Stabilität im weit entfernten Mexiko wesentlich beitrug“ (S. 76). Der Aufbau und die Organisation der Audiencia richtete sich nach spanischen Ordonnanzen von 1528/1530, 1542, 1563, 1568, 1739 und 1776 sowie von 1812 (entsprechend der Verfassung von Cadiz). Der Vizekönig hatte als Präsident der Audiencia im Wesentlichen nur eine repräsentative Funktion; an der Rechtsprechung konnte er nur dann teilnehmen, wenn er „Rechtsgelehrter“ w |
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Lemberg, Margret, Die Universitätskirche zu Marburg. Von der Kirche der Dominikaner zur reformierten Stadt- und Universitätskirche (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 82). Marburg 2016. XII, 226 S., 114. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lemberg, Margret, Die Universitätskirche zu Marburg. Von der Kirche der Dominikaner zur reformierten Stadt- und Universitätskirche (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 82). Marburg 2016. 226 S., 114. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Marburg an der mittleren Lahn gründet sich auf eine Burg wohl schon des 10. Jahrhunderts. Seine allgemeinere Bekanntheit verdankt es außer der Heiligen Elisabeth der ältesten noch bestehenden protestantisch gegründeten Universität. Zu ihr steht die ihr baulich vorangehende Dominikanerkirche bzw. Universitätskirche in engster Beziehung.
Sie ist der Gegenstand der jüngsten Untersuchung Margret Lembergs (1935-2015), die sich seit vielen Jahren durch zahlreiche Werke um die Geschichte Marburgs in besonderem Maße verdient gemacht hat. Sie war, wie das Geleitwort Andreas Helwigs einfühlsam darlegt, zwar in Köln aufgewachsen und dort auch nach dem Studium der Geschichte, Germanistik und Kunstgeschichte in Bonn und in ihrer Heimatstadt zunächst als Lehrerin tätig gewesen, aber 1981 an das Gymnasium Philippinum in Marburg gewechselt und 1993 in die Historische Kommission für Hessen aufgenommen worden. Auf Grund ihrer zahlreichen wertvollen Einzelstudien hatte ihr die Universität 1997 den Ehrendoktortitel verliehen.
Gegliedert ist das elegant gestaltete, mit zahlreichen vorzüglichen Abbildungen ausgestattete Werk in elf Abschnitte. Sie betreffen in grundsätzlich chronologischer Abfolge die Kirche und das Kloster der Dominikaner in Marburg (ab 1291), die Einführung der Reformation in Hessen und die Aufhebung des Dominikanerordens in Marburg, die Restaurierung der ehemaligen Dominikanerkirche mit dem Ausbau zur reformierten Kirche und Universitätskirche im 17. Jahrhundert, den Aufbau einer reformierten Gemeinde im lutherischen Marburg, die neue Zeit mit dem Nachlassen der Frömmigkeit, die Restaurierungen im 19. Jahrhundert, das gute Recht im Rahmen einer kirchenrechtlichen Kontroverse, |
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Museen im Nationalsozialismus – Akteure – Orte – Politik, hg. v. Baensch, Tanja/Kratz-Kessemeier/Wimmer, Dorothee. Böhlau, Köln 2016. 411 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Museen im Nationalsozialismus – Akteure – Orte – Politik, hg. v. Baensch, Tanja/Kratz-Kessemeier/Wimmer, Dorothee. Böhlau, Köln 2016. 411 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Museum als ursprüngliches Heiligtum der griechischen Schutzgöttingen der Künste und Wissenschaften wird bereits in der ausgehenden griechischen Antike die Sammlung kulturell interessanter Gegenstände, die in der Neuzeit wieder aufgegriffen wird. Seine Aufgabe ist die sachgerechte Aufbewahrung, Erforschung und öffentliche Zugänglichmachung von Vergangenheit bis hin zu der jeweiligen Gegenwart. Nicht vorrangiges Ziel des Museums ist damit die Beeinflussung der allgemeinen Politik, doch kann die Politik stets auch das Museum für die Verwirklichung ihrer Ziele instrumentalisieren.
Mit dieser Thematik in der Zeit des Nationalsozialismus befasst sich der vorliegende, aus einer internationalen Tagung der Richard-Schöne-Gesellschaft für Museumsgeschichte und des Deutschen Historischen Museums in Berlin im Juni 2013 hervorgegangene, bereits für 2014 angekündigte, in den Veröffentlichungen der in Berlin 1994 gegründeten Richard-Schöne-Gesellschaft für Museumsgeschichte e. V. erschienene, auf dem Umschlag mit Bildern der Ausstellung „Der Kampf der NSDAP“ im Kunstpalast Düsseldorfs im Mai 1934 geschmückte gewichtige Sammelband. Nach einer sachkundigen Einleitung Tanja Baensch enthält er 20 Einzelstudien aus rund 100 Angeboten, die in fünf Gruppen zusammengefasst sind. Sie betreffen die Museumspolitik, Akteure im Museum, Ausstellung, Propaganda, Publikum, Kunst und Ideologie sowie Symbolorte.
In der Museumspolitik setzt sich zwar der Deutsche Museumsbund im Nationalsozialismus für die Erkämpfung einer neuen Museumskultur ein, doch bleibt der Protest gegen die nationalsozialistische Museumspolitik auf einer von dem Reichserziehungsministerium veranstalteten ersten Tagung deutscher Museumsdirektoren in Berlin im November 1937 gegen die nationalsozialistische Steu |
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Mittelalterliches Regieren in der Moderne oder Modernes Regieren im Mittelalter?, hg. v. Esders, Stefan/Schuppert, Gunnar Folke (= Schriften zur Governance-Forschung Band 27). Nomos, Baden-Baden 2015. 291 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mittelalterliches Regieren in der Moderne oder Modernes Regieren im Mittelalter?, hg. v. Esders, Stefan/Schuppert, Gunnar Folke (= Schriften zur Governance-Forschung Band 27). Nomos, Baden-Baden 2015. 291 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden Gemeinschaftswerks veranlasste die eher zufällige Beschäftigung mit dem Charakter von Herrschaft im Mittelalter und mit der in diesem Zusammenhang immer wieder aufgeworfenen Frage, ob man die mittelalterliche Herrschaft als staatliche Herrschaft bezeichnen kann, Gunnar Folke Schuppert zum Nachdenken darüber, ob es nicht aufschlussreiche Parallelen zwischen „reduzierter“ Staatlichkeit im Mittelalter und „begrenzter“ Staatlichkeit fragiler Staaten der Gegenwart geben müsste. Daraus ergab sich die These von möglichen Parallelen zwischen mittelalterlicher Herrschaft und Regieren in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Im Kreise der Mitglieder des Sonderforschungsbereichs 700. Dazu kam, dass seit 2010 in dem Rahmen dieses Sonderforschungsbereichs auch ein von Stefan Esders geleitetes Teilprojekt zu Staatlichkeit und Regieren im Übergang von der Antike zu dem Mittelalter gefördert wird.
Als praktische Folge dieser gedanklichen Begegnung ist das vorliegende Buch erwachsen. Es enthält als ersten Teil einen Versuch in vergleichender Governancegeschichte Gunnar Folke Schupperts, der den Anlass erläutert, Herrschaft im Mittelalter als eine Zeitreise zu den Governancestrukturen des Mittelalters (I ohne II?), Regieren in Räumen begrenzter Staatlichkeit, Governance in der post-etatistischen Konstellation und Staatlichkeitsgeschichte als Verflechtungsgeschichte anspricht. Im Anschluss hieran erörtert in einem zweiten Teil Stefan Esders das Verhältnis von Governanceforschung und historischer Mediävistik.
Im Ergebnis lässt sich danach das Mittelalter als Beispiel für gegenüber der Antike reduzierte Staatlichkeit verstehen. Der vorsichtig fragende angewandte unterschiedliche |
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Knecht, Barbara, Rat als Rechtmäßigkeitsmerkmal und „Palladium deutscher Freiheit“ - zugleich eine funktional-historische Analyse des Instituts der Aktenversendung in Gegenüberstellung mit heutigen funktionsgleichen zivilprozessualen Elementen. Diss. jur. München 2015. IX, 434 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Knecht, Barbara, Rat als Rechtmäßigkeitsmerkmal und „Palladium deutscher Freiheit“ - zugleich eine funktional-historische Analyse des Instituts der Aktenversendung in Gegenüberstellung mit heutigen funktionsgleichen zivilprozessualen Elementen. Diss. jur. München 2015. IX, 434 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Aktenversendung ist ein Versuch der Ermittlung eines überzeugenden Ergebnisses des Streites zweier Menschen oder sonstiger Parteien ohne Anwendung von Gewalt. Technisch setzt dieses Verfahren ein bereits fortgeschrittenes Stadium der Schriftkultur und ein verlässliches Versandwesen voraus. Tatsächlich ist es vom Ausgang des Mittelalters bis in das späte 19. Jahrhundert im deutschen Sprachraum in beachtlichem Umfang in Verwendung, wofür nicht zuletzt auch Gesichtspunkte monetärer Art von erheblicher Bedeutung gewesen zu sein scheinen.
Mit gewichtigen Fragen der damit zusammenhängenden Thematik beschäftigt sich die von Hans-Georg Herrmann (exzellent) betreute, in dem Sommersemester 2015 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommene Dissertation der seit 2000 in Rechtswissenschaft in Würzburg, Genf und München ausgebildeten, seit 2008 bei der bayerischen Justiz tätigen Verfasserin. Unter einem einschlägigen Motto Sebastian Brants von 1511 gliedert sie sich in zwei Teile mit insgesamt 13 Unterteilen. Dabei geht es um die Aktenversendung aus historischer Perspektive einerseits und um die Aktenversendung aus heutiger Sicht andererseits.
Auf umfangreiche Literatur gestützt erörtert die Verfasserin nach einer Einleitung zunächst den Begriff der Aktenversendung, die Entstehung der Aktenversendung (aus einer vielfältigen Gemengelage von Oberhofsystem, ius respondendi der römischen Antike, Gutachtertätigkeit der oberitalienischen Universitätsjuristen des Mittelalters und auch – eigentlich kaum bekanntem - germanischem Gerichtsverfahren), die normative Regelung in Reichsrecht und Partikularrecht, die drei Arte |
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Debatten um Souveränität. Jean Bodins Staatsverständnis und seine Rezeption seit dem 17. Jahrhundert, hg. v. Philipp, Michael (= Staatsverständnisse 84). Nomos, Baden-Baden 2016. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Debatten um Souveränität. Jean Bodins Staatsverständnis und seine Rezeption seit dem 17. Jahrhundert, hg. v. Philipp, Michael (= Staatsverständnisse 84). Nomos, Baden-Baden 2016. 196 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die wohl über mlat. superanus (darüber befindlich) seit dem 12. Jahrhundert in dem Mittelfranzösischen entwickelte Souveränität ist in dem Absolutismus der frühen Neuzeit die höchste und grundsätzlich unbeschränkte Staatsgewalt. Um ihre Erfassung hat sich insbesondere Jean Bodin (1529/1530?-1596) in seinen 1576 erschienenen Six Livres de la République bleibende Verdienste erworben. Der vorliegende Sammelband versucht, veranschaulicht durch die Titelseite von De republica libri sex eines Exemplars der Universität Augsburg, eine zusätzliche Erhellung der Voraussetzungen und Wirkungen dieses grundlegenden Werkes.
Zu diesem Zwecke vereint der schlanke Band insgesamt acht gehaltvolle Studien. Sie beginnen mit einer Einleitung des Herausgebers, in der Facetten eines Gelehrtenlebens im Zeitalter der konfessionellen Bürgerkriegs geschildert, Bodins Gedanken über Freundschaft und internationale Beziehungen besonders hervorgehoben und dann die anschließenden Beiträge kurz vorgestellt werden. Von den folgenden Studien betreffen vier Bodins politisches Denken und drei die Rezeptionsgeschichte Bodins und seiner Souveränitätslehre.
Dabei werden im Einzelnen zunächst die Aktualität der Staatsformenlehre Bodins, die Bindung des Souveräns, das Verhältnis von Souveränität und richterlicher Gewalt bei Bodin und Hobbes sowie die Währungsstabilität und die Staatsfinanzen bei Bodin angesprochen. Hinsichtlich der Rezeptionsgeschichte werden Christoph Besold, Ludolf Hugo und schließlich Carl Schmitt besonders behandelt. In diesem Rahmen bietet der eines Registers entbehrende interessante Band vielfältige weiterführende Einsichten über den Staat und die Souveränität aus Philosophie, Geschichte, Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft |
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Röhr, Werner, Hundert Jahre deutsche Kriegsschulddebatte. Vom Weißbuch 1914 zum heutigen Geschichtsrevisionismus. VSA, Hamburg 2015. 295 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Im Artikel 231 des Vertrages von Versailles wurde Deutschland und seinen Verbündeten 1919 zur Begründung von Reparationsforderungen trotz fortwährenden Protests die alleinige Verantwortung für den Ersten Weltkrieg angelastet; seither werden unausgesetzt Argumente um die historische Berechtigung oder Nicht-Berechtigung dieser Zuschreibung ins Treffen geführt, ganz abgesehen von der Realität eines weiteren blutigen Weltkrieges. Als sich vor nunmehr zwei Jahren der Ausbruch des Ersten Weltkrieges zum hundertsten Mal gejährt hat, war auch dieses Erinnern im Vorfeld begleitet von der üblichen Flut an Publikationen, die derartige Jubiläen mit sich bringen. Im günstigen Fall sind darunter Schriften zu finden, die über den bisherigen Stand des Wissens hinausführen, neue Perspektiven eröffnen und damit das bestehende Geschichtsbild einer Modifikation unterziehen. Eine ergebnisoffene Forschung mag dabei zu Resultaten führen, die an gemein gewordenen Vorstellungen kratzen und damit heftige Verteidigungsreflexe auslösen können.
Dem in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sozialisierten, promovierten und habilitierten Philosophen und Historiker Werner Röhr missfällt so manches, was im Zuge des Gedenkjahres vornehmlich im Hinblick auf die Kriegsschuldfrage an (wirklich oder vermeintlich) Neuem zu Tage getreten ist. Bekanntlich hat Christopher Clark in seiner viel beachteten Studie „Die Schlafwandler“ (2013) ein gesamteuropäisches Versagen der Diplomatie im Angesicht der drohenden Kriegsgefahr glaubhaft machen können, der Politologe Herfried Münkler in „Der Große Krieg“ (2013) die prekäre Lage des Deutschen Reiches in der Mitte Europas hervorgehoben, die seiner Ansicht zufolge keine Neutralität zugelassen und einer entsprechenden sensiblen Wahrnehmung durch die umgebenden |
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Quellen und Dokumente zur Geschichte von „Mein Kampf 1924-1945“, hg. v. Plöckinger, Othmar. Steiner, Stuttgart 2016. 695 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen und Dokumente zur Geschichte von „Mein Kampf“ 1924-1945“, hg. v. Plöckinger, Othmar. Steiner, Stuttgart 2016. 695 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Adolf Hitler verfasste in Landsberg am Lech 1924 gewollt einen Bestseller, der nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist in wissenschaftlicher Umhegung zumindest unerwartet nochmals zu einem Bestseller geworden zu sein scheint. Unmittelbar nach seinem Erscheinen hat er erwartungsgemäß das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Solange ihm kein Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt werden kann, muss es an dieser Stelle bei einfachen Hinweisen des Herausgebers bleiben.
Da die unmittelbare Diskussion mit dem damaligen Verfasser nach seinem Tode nicht mehr möglich ist, muss seine Gedankenwelt hilfsweise mittelbar bestmöglich erschlossen werden. Dies versucht nach der zu Jahresbeginn erschienenen wissenschaftlichen Neuausgabe des Münchener Instituts für Zeitgeschichte der vorliegende Sammelband. Sein 1965 geborener, als Gymnasiallehrer für Deutsch, Geschichte und Mathematik in Salzburg tätiger verdienstvoller Herausgeber veröffentlichte bereits im Jahre 2006 (2. Auflage 2011) als Geschichte eines Buches Adolf Hitlers Mein Kampf und unterstützte zeitweise auch das Editionsprojekt.
Insgesamt bietet sein neues Werk 171 kommentierte Dokumente wie Briefe und Konzepte zur Entstehung der 1924 und 1926 geschaffenen beiden Bände, Rezensionen, Interpretationen und Analysen der Jahre zwischen 1925 und 1932 sowie weitere Dokumente bis 1945. Dabei finden sich kritische Stellungnahmen ebenso wie „warmherzige“ Befürwortungen. 1937 wird etwa auch darauf hingewiesen, dass rund vier Fünftel aller Zitate von Führerworten aus Leichtfertigkeit, Oberflächlichkeit und Verantwortungslosigkeit falsch seien, so dass die interessante Sammlung in einer weiteren Auflage durchaus noch Erweiterungen erfahren könnte.
Gegliedert ist die Dokumentation nach einem Geleitwort, ein |
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Welsing, Marcel, Die Vorgaben des Art. 57 WSA und die konstitutionellen Verfassungen der thüringischen Staaten (= Bielefelder Studien zur Geschichte des Verfassungsrechts 1). Nomos, Baden-Baden 2016. 209 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Welsing, Marcel, Die Vorgaben des Art. 57 WSA und die konstitutionellen Verfassungen der thüringischen Staaten (= Bielefelder Studien zur Geschichte des Verfassungsrechts 1). Nomos, Baden-Baden 2016. 209 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Thüringer und das Land Thüringen sind zumindest in der Hinsicht auffällige Erscheinungen der deutschen Geschichte, als der Stamm der Toringi bereits um 400 bei Vegetius und danach mit einem 531 von den Franken eingegliederten Königreich zwischen dem Harz und der Donau bezeugt ist und nach Hermann I. von Winzenburg-Radelberg († 1122) 1131 Ludwig I. durch Kaiser Lothar von Supplinburg (Süpplingenburg) zu dem Landgrafen der 1111/1112 von Kaiser Heinrich V. neu geschaffenen Landgrafschaft Thüringen erhoben wurde, dieses Land aber seit dem Spätmittelalter vollständig zersplitterte, so dass es zur Zeit des Deutschen Bundes unter vielfältigen Wandlungen in dem Raum Thüringen bis zu 16 Staaten einschließlich einiger Exklaven und Enklaven gab (S. 22f. u. a. Reuß-Ebersdorf, Reuß-Lobenstein, Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Reuß-Gera, Reuß-Schleiz, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere Linie). Erst 1920 entsteht dann innerhalb des Deutschen Reiches Thüringen neu. Insofern birgt die im vorliegenden Werk behandelte Thematik einen besonderen Reiz.
Ausgearbeitet ist sie in der von Michael Kotulla angeregten und betreuten Dissertation des als wissenschaftlicher Mitarbeiter an dem Lehrstuhl seines Betreuers tätigen Verfassers. Gegliedert ist sie nach dem verhältnismäßig klein gedruckten Inhaltsverzeichnis in sechs Abschnitte. Sie betreffen nach einer Einleitung die thüringischen Verfassungsurkunden und das Gebiet Thüringen, die Bedeutung und Ausgestaltung des Artikels 57 der als WSA abgekürzten Wiener Schlussakte, die Auswirkungen des Artikels auf di |
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Revista de dret històric català, Volum 14 (2015). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2015. 366 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Schicksale einzelner Völker können vergleichbar individuell sein wie Leben verschiedener Menschen. Deswegen ist kaum sicher zu ergründen, weswegen die eine Gruppe von Menschen zu einem Volk erwächst, die andere dagegen nicht oder jedenfalls nicht vollkommen. Ein eindrucksvolles Beispiel dieser Ambivalenz sind die Katalanen innerhalb Spaniens, denen die volle Eigenständigkeit trotz vielfältiger Eigenheiten bisher versagt blieb.
Als Zeichen der auch rechtsgeschichtlichen Eigenständigkeit erscheint seit mehr als einem Jahrzehnt eine eigene Zeitschrift der katalanischen Rechtsgeschichte. Sie hat offensichtlich so viel Zuspruch und Interesse gefunden, dass seit dem Beginn des jetzigen Jahrtausends durchgängig Jahres bände vorgelegt werden konnten. Dementsprechend steht nunmehr der vierzehnte Band des Jahres 2015 in ansprechender Gestalt weltweit zur Verfügung.
Er enthält insgesamt 12 Studien. Sie betreffen etwa die Unterscheidbarkeit von öffentlichem Recht und privatem Recht, die Einheit Katalaniens, die Scheidung Spaniens und der Vereinigten Staaten von Amerika, Melchor de Macanaz, eine Karte des Jahres 1236, einen Kampf um die Hauptstadt, Don Luis de Haro, das Verhältnis von Einförmigkeit und Einheit in den Vorschlägen eines katalanischen Juristen von 1843/1844, Ramon Llull oder den Kodex des Kirchenrechts von 1917. Fünf Rezensionen einschlägiger Werke runden den vielseitig interessanten Band so vorteilhaft ab, dass ihm noch möglichst viele Nachfolger sehr zu wünschen sind.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Bauernkrieg in Franken, hg. v. Fuchs, Franz/Wagner, Ulrich (= Publikationen aus dem Kolleg Mittelalter und frühe Neuzeit Band 2). Königshausen & Neumann, Würzburg 2016. XIII, 434 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Laufe der wirtschaftlichen Entwicklung der Menschheit erwies sich die Sesshaftigkeit als so vorteilhaft, dass an vielen Stellen der Erde vom einfacheren Jagen und Sammeln zu dem sichereren Bauen und Züchten übergegangen wurde. Mit ihnen entstand allerding auch bereits früh eine soziale Schichtung. Sie hatte in dem Heiligen römischen Reich am Ende des Mittelalters zur Folge, dass eine schmale Schicht von Grundherren im Wesentlichen von den Abgaben und Diensten abhängiger Bauern leben konnte, wogegen die Bauern sich 1525 an zahlreichen Orten erhoben, allerdings rasch blutige Niederlagen hinnehmen mussten,
Mit den diesbezüglichen Vorgängen befasste sich ein von der Sparkassenstiftung der Stadt Würzburg gefördertes internationales und interdisziplinäres Symposium, das durch das Kolleg für Mittelalter und frühe Neuzeit an der Universität Würzburg, das Mainfränkische Museum und das Stadtarchiv Würzburg am 10. und 11. Oktober 2014 auf dem Marienberg in Würzburg, einem Schwerpunkt des Aufstands in Franken im Mai 1525, ausrichteten. In drei Themenfeldern wurden Grundfragen und Voraussetzungen dieser von Truppen des schwäbischen Bundes und des Pfalzgrafen bei Rhein niedergeschlagenen Aufruhrs behandelt. Insgesamt 17 nunmehr der Öffentlichkeit vorgelegte Studien erfassen die unterschiedlichsten Aspekte und veranschaulichen sie mit sorgfältig ausgewählten Bildern und Karten.
Dabei beginnt Klaus Arnold mit der Vorgeschichte und den Voraussetzungen, während Tom Scott auf ungelöste Fragen besonders hinweist. In der Folge werden religiöse Grundlagen, Reformen, (kein Bauernkrieg im Herzogtum) Bayern, Würzburg, Marienberg, Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, das göttliche Recht, die höchste Reichsgerichtsbarkeit, die Bildschnitz |
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Der halbierte Rechtsstaat. Demokratie und Recht in der frühen Bundesrepublik und die Integration von NS-Funktionseliten, hg. v. Begalke, Sonja/Fröhlich, Claudia/Glienke, Stephan Alexander. Nomos, Baden-Baden 2015. 367 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Unter der Führung Adolf Hitlers ist zwischen 1933 und 1945 neben Recht Menschen durch Menschen so viel Unrecht geschehen, dass sein Staat insgesamt allgemein als Unrechtsstaat eingestuft wurde und wird. Von einer nachfolgenden rechtsstaatlichen Demokratie erwartet das Opfer grundsätzlich größtmögliche Wiederherstellung rechtmäßiger Gerechtigkeit. Zwecks Herstellung einer diesbezüglichen Bilanz für die Bundesrepublik Deutschland fast siebzig Jahre nach dem zweiten Weltkrieg fand in dem Leibnizhaus der Universität Hannover am 21. und 22. April 2012 ein Symposium über rechtsstaatliche Demokratie und Erbschaft des Nationalsozialismus in der frühen Bundesrepublik statt, mit dem zugleich Joachim Perels für sein inspirierendes Engagement (Verzeichnis ausgewählter Schriften S. 337-354) am Institut für politische Wissenschaft der Universität Hannover geehrt werden sollte.
Der vorliegende Sammelband stellt das wissenschaftliche Ergebnis dieser Veranstaltung nunmehr gebündelt der Öffentlichkeit zur Verfügung. Gegliedert ist es nach einem einführenden Problemaufriss Claudia Fröhlichs und Sonja Begalkes in drei Themenfelder und einen Ausblick sowie eine Laudatio Hans-Peter Schneiders. Thematisiert werden dementsprechend vor allem die Strafverfolgung von NS-Verbrechen, die Kontinuitäten und Diskontinuitäten von Denkmustern und öffentliche Deutungen.
In den vierzehn Einzelstudien des gewichtigen Werkes werden vertieft beispielsweise der oberste Gerichtshof für die britische Zone, das Bild des Bundesgerichtshofs von der NS-Herrschaft, Fritz Bauer, das Landgericht München I und die Exkulpation von NS-Tätern, Wilhelm Harster als Vertreter in zwei Systemen oder die Berliner Ermittlungen gegen die Angehörigen des Reichssicherheitsh |
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Jaggi, Stephan, The 1989 Revolution in East Germany and its Impact on Unified Germany’s Constitutional Law. The Forgotten Revolution? Nomos, Baden-Baden 2016. 257 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Als die alliierten Siegermächte 1945 das besiegte Deutsche Reich Adolf Hitlers unter sich vorläufig aufteilten, bot sich die ungewöhnliche Möglichkeit eines politischen Experimentierfeldes. Die westlichen Besatzungsmächte konnten ihre traditionellen abendländischen Vorstellungen von Freiheit und Markt verwirklichen, die Sowjetunion konnte zeigen, wie neue Menschen ledig der Bande des Kapitalismus eine neue und auch bessere Gesellschaft aufrichten könnten. Nach vierzig Jahren politischen Wettbewerbs erwuchs daraus zielich unvermutet außer der Chance des Vergleichs auch die Möglichkeit der vorteilhaften Symbiose.
Mit dem hieraus entstandenen Ergebnis beschäftigt sich die in der Yale Law School im September 2012 angenommene Dissertation des in Baden-Württemberg ausgebildeten, 2001 in Freiburg im Breisgau mit einer Dissertation über strategische Allianzen im europäischen Telekommunikationssektor promovierten und zuletzt an der Peking University of Transantional Law als Associate Professor wirkenden Verfassers. Sie gliedert sich in vier Kapitel, Sie vetreffen Ackermans Theorie der Intergenerational Synthesis, die Analyse der Revolution von 1989, die Übertragung der revolutionären Errungenschaften auf das vereinte Deutschland und die Einfügung der Ergebnisse in die verfassungsmäßige Ordnung.
Dabei trennt der umsichtig argumentierende Verfasser im Einzelnen ansprechend zwischen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als eines integrativen Faktors. Sie exemplifiziert er geschickt an der Bodenreform, an der Gleichheit von Männern und Frauen hinsichtlich des Altersruhegelds und der Nachtarbeit, an der Schwangerschaftsunterbrechung und am Besitzrecht des Mieters. In allen Fällen sieht der eigenständig argumentierend |
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Regesten Kaiser Sigismunds (1410-1437) Band 2 Die Urkunden und Briefe aus den Archiven und Bibliotheken West-, Nord- und Ostböhmens, nach Altmann, Wilhelm neu bearb. v. Elbel, Petr/Bárta Stanislav/Bar, Přemysl/Reitinger, Lukáš (= Böhmer, J. F., Regesta imperii XI), Böhlau, Wien 2015. 323 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der in Nürnberg an dem 15. Februar 1368 geborene Habsburger Sigismund wurde 1378 Markgraf Brandenburgs, 1387 König Ungarns, 1411 König des Heiligen römischen Reiches, 1419 König Böhmens und 1433 Kaiser. Aus seinem fast 70 Jahre bis zu dem 9. Dezember 1437 währenden Leben wird mit rund 75000 Regesten gerechnet. Ihre Neubearbeitung wurde im Herbst 2004 in einem Forschungsprojekt der österreichischen Akademie der Wissenschaften begonnen.
Der erste Band konnte 2012 ausgeliefert werden. Seitdem haben sich die äußeren Umstände der Neubearbeitung erheblich geändert. Der frühere Projektmitarbeiter Petr Elbel ist selbst Leiter des jetzt zweiten, an der Universität Brünn eingerichteten Drittmittelprojekts zu den Regesten Kaiser Sigismunds geworden.
Als sichtbares erfreuliches Ergebnis der intensiven Forschungstätigkeit liegt nunmehr auch der zweite Regestenband der Neubearbeitung vor, der die meisten Teile Böhmens einschließt. Er beginnt in der Nummer 1 mit einem undatierten Schreiben Sigismunds aus der Zeit zwischen dem 9. September 1411 und dem 17. Juli 1412 und endet in der Nummer 180 mit der Erhebung Kaspar Schlicks und seiner Brüder und Erben in den Grafenstand vom 1. November 1437. Dem durch eine kurze Einleitung und sowie sachkundige Verzeichnisse und Register eingerahmten Werk folgt der dritte Band mit Regesten aus Archiven Südböhmens, an den sich weitere Regesten aus Tschechien (Prag und Mittelböhmen) sowie aus der Oberlausitz und der Niederlausitz anschließen sollen, an denen bereits intensiv gearbeitet wird.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Kudlich, Bettina, Juraprofessoren an der Universität Erlangen in den Jahren 1933-1945. Ausbildung und Forschung an der juristischen Fakultät Erlangen im Dritten Reich. Shaker, Aachen 2015. XVII, 243 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kudlich, Bettina, Juraprofessoren an der Universität Erlangen in den Jahren 1933-1945. Ausbildung und Forschung an der juristischen Fakultät Erlangen im Dritten Reich. Shaker, Aachen 2015. XVII, 243 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das 1002 erstmals erwähnte Erlangen an der Regnitz in Mittelfranken wurde am 4. 11. 1743 in der Markgrafschaft Bayreuth Sitz einer der Aufklärung verpflichteten, 1792 an Preußen fallenden und 1810 an Bayern gelangenden Universität. Die politische Haltung ihrer Studenten der Rechtswissenschaft zwischen 1918 und 1945 wurde von Manfred Franze in einer Dissertation des Jahres 1972 untersucht. Eine vertiefte Behandlung der rechtswissenschaftlichen Professoren der nationalsozialistisch beherrschten Zeit fehlte dagegen bisher.
Die Verfasserin schließt in ihrer Regensburger, durch Diagramme und Tabellen veranschaulichten Dissertation des Jahres 2014 diese Lücke. Gegliedert ist die unvoreingenommene, vorsichtig wie umsichtig abwägende Studie nach einem Prolog über den allgemeinen deutsche Forschungsstand und den besonderen Erlanger Forschungsstand sowie über die Einführung neuer Hochschulstrukturen ab 1933 in zwei Teile. Sie betreffen die Ausbildung des akademischen Nachwuchses an der Erlanger rechtswissenschaftlichen Fakultät zwischen 1933 und 1945 (1600 Promotionen zwischen 1933 und 1945, vor allem zwischen 1933 und 1936) und die Professoren dieser Zeit.
Erfasst werden dabei im Einzelnen Friedrich Eduard Theodor Lent, Eugen Ferdinand Locher, Theodor Ludwig Süß, Erich Carl Richard Berneker, (der mit einer Frau aus jüdischer Familie verheiratete Nichtjurist) Bernhard Gustav Adolf Kübler, Erwin Oskar Friedrich Seidl, (Honorarprofessor) Eberhard Hans Theodor Freiherr Scheurl von Defersdorf, Max Johann Wenzel, Hans Wilhelm Ludwig Liermann, Franz Friedrich Gerhard August Köhler und Thomas Emil Würtenberger. Im Ergebnis stellt die Bearbeiterin zutreffend fest, dass die einzelnen Professoren trotz weitestgeh |
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Kischkel, Thomas, Die Spruchtätigkeit der Gießener Juristenfakultät. Grundlagen – Verlauf – Inhalt (= Studia Giessensia Neue Folge Band 3). Olms, Hildesheim 2016. XI, 591 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kischkel, Thomas, Die Spruchtätigkeit der Gießener Juristenfakultät. Grundlagen – Verlauf – Inhalt (= Studia Giessensia Neue Folge Band 3). Olms, Hildesheim 2016. XI, 591 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit der Bayreuther Dissertation von Kischkel liegt erstmals eine umfassende Studie über die Spruchtätigkeit der Gießener Juristenfakultät seit ihrer Begründung bis zum Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze vor. Ziel der Untersuchungen ist nach Kischkel eine „Darstellung der Arbeit der Gießener Spruchfakultät während ihrer gesamten Existenzzeit sowohl nach ihrem äußeren Verlauf und unter Einbeziehung der für ihre Arbeit maßgeblichen Rechtsgrundlagen, als auch nach wesentlichen inhaltlichen Gesichtspunkten“ (S. 9). Im ersten Kapitel geht es um die Grundlagen der Spruchtätigkeit der deutschen Juristenfakultäten bis zur Gründung der Gießener Universität 1607. Grundlage der Aktenversendung waren neben dem ius respondendi des rezipierten römischen Rechts die Carolina Kaiser Karls V. von 1532 und Reglements Hessen-Darmstadts. Wie Kischkel darlegt, diente die Gießener Juristenfakultät als Ausgleich „struktureller Defizite der damaligen Justizorganisation“ (S. 100). Zugleich bot die Aktenversendung die effektive Möglichkeit, „der Kontrolle der Justiz durch den absoluten Herrscher des neuzeitlichen Territorialstaats zu entgehen und dadurch gegenüber dem Fürsten ein Mindestmaß an standes- und später sogar an bürgerlichen Freiheitsrechten zu wahren“ (S. 398). Noch 1801 sah der Prozessualist Gönner in der Aktenversendung ein „Palladium der teutschen Freiheit“ (Gießener Blätter 2015, 101). Nach dem Abschnitt über die Geschichte der Gießener Juristenfakultät als Spruchgremium, die zunächst mit der früher begründeten Marburger Rechtsfakultät in Konkurrenz stand (S. 27ff.), folgen zwei längere Abschnitte über die Aktenversendung als „prozessuales Mittel“ (S. 46-123) und über die Funktion der Aktenversendung in „Prozessrecht und Rechtspolitik“ (S. 123-169). |
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Wachsmann, Nikolaus, KL. Die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Siedler, München 2016. 984 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wachsmann, Nikolaus, KL. Die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Siedler, München 2016. 984 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Nationalsozialismus und Konzentrationslager bilden häufig eine assoziative Einheit. Wohl in keinem anderen Begriff ist die Vorstellung des der ordentlichen Rechtssphäre entrückten Terrors im nationalsozialistischen Staat so gegenwärtig wie in dem des heute meist als KZ, seinerzeit jedoch als KL abgekürzten Lagersystems. Für viele steht dann der Name von Auschwitz wiederum stellvertretend für die Konzentrationslager in ihrer Gesamtheit und darüber hinaus auch für das Phänomen des Holocaust schlechthin. Dies ist in Anbetracht der Größe des Lagers und der Publizität, die die dort vor allem an als Juden definierten Menschen begangenen Verbrechen nicht zuletzt auch aufgrund von großen Strafprozessen erlangten, sehr gut nachvollziehbar und verkürzt doch zugleich unzulässig den Blick auf die faktische Komplexität des historischen Geschehens. Denn selbstverständlich war Auschwitz ein Konzentrationslager eigener Prägung und entwickelte sich in dieser Eigenschaft zur zentralen Anlaufstelle der Judenvernichtung; aber als Lager stand es bereits in einer langen, mit dem Einsetzen der nationalsozialistischen Herrschaft 1933 etablierten und einem dynamischen Wandel unterworfenen Tradition, so wie auch der Vollzug des Holocaust sich nicht auf diesen Ort beschränkt hat, sondern sich ebenso in den Massenerschießungen durch die Einsatzgruppen und vor allem in Odilo Globocniks Vernichtungslagern der „Aktion Reinhard(t)“ realisierte.
Es mag sich aus solcher ungenauen Wahrnehmung ergeben haben, dass trotz einer enormen Fülle an Literatur über einzelne Lager „mehr als 80 Jahre nach der Gründung Dachaus […] keine umfassende Geschichte, die die Entwicklung der Konzentrationslager und die sich verändernden Erfahrungen der Menschen in den Lagern nachzeichnet, (existiert)“; es fehle „eine Untersuchun |
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Justizpalast Nürnberg. Ein Ort der Weltgeschichte wird 100 Jahre alt, hg. vom Oberlandesgericht Nürnberg (= Festschrift zum 100. Jahrestag der feierlichen Eröffnung des Justizpalastes in Nürnberg durch König Ludwig III. am 11. September 1916). Oberlandesgericht Nürnberg, Nürnberg 2016. 396 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Justizpalast Nürnberg. Ein Ort der Weltgeschichte wird 100 Jahre alt; hg. vom Oberlandesgericht Nürnberg (= Festschrift zum 100. Jahrestag der feierlichen Eröffnung des Justizpalastes in Nürnberg durch König Ludwig III. am 11. September 1916). Oberlandesgericht Nürnberg, Nürnberg 2016, 396 S.
Die vom Oberlandesgericht Nürnberg herausgegebene Festschrift zum 100. Jahrestag der Fertigstellung und der Eröffnung des Justizpalastes Nürnberg wird eröffnet mit einer „Kleinen Chronik des Baus“ (S. 23-31; Ulrich Grimm), der das Oberlandesgericht, das Landgericht und das Amtsgericht Nürnberg sowie die Staatsanwaltschaft am Landgericht und die Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht beherbergt. Im Abschnitt „Bayerns größtes Justizgebäude“ (S. 33ff.) werden behandelt die Baugeschichte sowie die Kriegsschäden des Baues (Grimm), die Beschlagnahme des Justizpalastes durch die Besatzungsbehörde (1961 zum Teil, 1969 vollständig aufgehoben) sowie die reichhaltige bauliche Ausstattung des Palastes (mit vielen Abbildungen im gesamten Band). Ein eigener Abschnitt ist den Nürnberger Prozessen gewidmet (S. 109-184), die im Schwurgerichtssaal 600 stattfanden. Dieser Saal wurde für das Internationale Militärtribunal umgebaut und durch Mauerdurchbrüche erweitert (S. 118ff.). Klaus Kastner beschreibt unter der Überschrift: „Ein Novum in der Geschichte der Völker: Die Nürnberger Prozesse“ (S. 128-141) nicht nur das Verfahren vor dem IMT, sondern auch die der amerikanischen Militärregierung unterstehenden zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse. Zu den bekanntesten Verfahren gehört der Juristenprozess (Fall III), in dem auch die Nürnberger Sonderrichter Rothaug und Oeschey verurteilt wurden (S. 137). Der Schwurgerichtssaal 600 wurde 1961/1962 zurückgebaut und steht seitdem für die größeren Strafprozesse zur Verfügung. Ab den 1990er Jahren nahm die Zahl der Besucher des Saals 600 stetig zu, deren Informationsbedürfnis seit Ende 2010 durch das „Memorium Nürnberger Prozesse“ |
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Holtmann, Everhard/Köhler, Anne, Wiedervereinigung vor dem Mauerfall. Einstellungen der Bevölkerung der DDR im Spiegel geheimer westlicher Meinungsumfragen. Campus, Frankfurt am Main 2015. 323 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Als gesellschaftliches Wesen ist der Mensch an den Gedanken seiner Mitmenschen interessiert, um sein eigenes Verhalten mittels umfangreicheren Wissens über seine Umwelt vorteilhafter ausrichten zu können. Auf dieser Grundlage hat sich mittels moderner Verhaltensweisen auch die Meinungsumfrage entwickelt. Da die Entscheidungsträger der Bundesrepublik Deutschland an den politischen Vorstellungen der Bewohner der Deutschen Demokratischen Republik interessiert waren, versuchte man deren Ermittlung, obgleich eine unmittelbare Meinungsbefragung aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen war.
Aufgegriffen wurde dieser Gedanke von Herbert Wehner (SPD) als Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen bzw. seit 1969 für innerdeutsche Beziehungen. Danach sollte das Meinungsforschungsinstitut Infratest die Staatsbürger der Bundesrepublik befragen, die bei Besuchen in der Deutschen Demokratischen Republik Gespräche mit verwandten oder bekannten Staatsbürgern der Deutschen Demokratischen Republik geführt hatten. Anne Köhler war an diesem Vorhaben von 1968 bis 1990 beteiligt und kann daher aus eigener Anschauung an der Schließung der bisherigen Wissenslücke mitwirken.
Nach Ansicht der Autoren, von denen der 1946 geborene, 1986 in Erlangen habilitierte und 1992 für Systemanalyse und vergleichende Politik an die Universität Halle-Wittenberg berufene Everhard Holtmann seit 2012 das Zentrum für Sozialforschung leitet, waren die Ergebnisse der Ermittlungen wegen ihrer Wirklichkeitsnähe wertvoller als das Wissen der Führungskräfte aus ihren eigenen Begegnungen, doch wünschte auch die Regierung der Bundesrepublik keine Veröffentlichung. Deswegen wurden die jeweils nur fünf herstellten Exemplare weitgehend geheim gehalten, doch wurde d |
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Der Münchener Psalter aus dem 14. Jahrhundert. Eine Bearbeitung von Notkers Psalter, hg. v. Tax, Petrus W. (= Texte des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit 52). Erich Schmidt, Berlin 2016. XXXVII, 330 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Notker (der Deutsche) von Sankt Gallen, der um 950 geboren wurde und am 29. Juni 1022 starb, ist der bedeutendste Schriftsteller des Althochdeutschen. In deutsch-lateinischer Mischprosa übersetzte er verschiedene geistliche Schriften aus dem Lateinischen, darunter auch Psalmen, in die spätaltalemannische Sprache. In diesen Werken bietet er den breitesten Einblick in den althochdeutschen Wortschatz und zugleich in das kulturelle Wissen in seinem Kloster an dem Ende des Frühmittelalters.
Der Münchener Psalter ist nach dem kurzen Vorwort des Herausgebers aus Durham in North Carolina vom Juli 2015 eine bairische Bearbeitung von Notkers alemannischem Psalter aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Sie ist (als wohl eilige rasurfreudige Abschrift mit vielen Ungenauigkeiten und Fehlern im Deutschen) nur in der Handschrift München, Bayerische Staatsbibliothek Cgm 12 überliefert und nur unvollständig (bis Psalm 134, 4). Sein Bearbeiter hat Vieles von Notker übernommen, dabei den lateinischen Psalmentext an zahlreichen Stellen verändert und mehr an das Psalterium Gallicanum angepasst, die deutschen Erklärungen des Verfassers oft verkürzt und manchmal ergänzt oder anders verändert und eine teilweise Umsetzung aus dem Alemannischen in das Spätmittelbayerische des 14. Jahrhunderts vorgenommen. Der Herausgeber vervollständigt die 1969 von Albert L. Lloyd (University of Pennsylvania in Philadelphia) durch Veröffentlichung der Psalmen 1, 2, 9, 21, 22, 103 und 104 begonnene Edition in gegenseitigem Einverständnis, so dass mehr als 200 Jahre nach der ersten Bekanntgabe des Münchener Psalters durch Bernhard Docen in Aretins Beiträgen zur Geschichte und Literatur, Band 6 (1806) 144-149, 154-159 nun eine moderne G |
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Mück, Wolfgang, NS-Hochburg in Mittelfranken. Das völkische Erwachen in Neustadt an der Aisch 1922-1933 (= Streiflichter aus der Heimatgeschichte, Sonderband 4). Geschichts- und Heimatverein Neustadt an der Aisch. Neustadt an der Aisch 2016. 398 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mück, Wolfgang, NS-Hochburg in Mittelfranken. Das völkische Erwachen in Neustadt an der Aisch 1922-1933 (= Streiflichter aus der Heimatgeschichte, Sonderband 4). Geschichts- und Heimatverein Neustadt an der Aisch. Neustadt an der Aisch 2016. 398 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der nach dem ersten Weltkrieg mit der politischen Beobachtung der Deutschen Arbeiterpartei beauftragte, am 19. 10. 1919 in sie eintretende und seitdem von einem Niemand zu einem an der Macht interessierten Politiker gewandelte Adolf Hitler strahlte nach wenigen Jahren seines kämpferischen Wirkens so stark in das Umland aus, dass im März 1923 eine Ortsgruppe seiner im Februar 1920 umbenannten Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in Neustadt an der Aisch gegründet wurde. Die Kleinstadt in Mittelfranken zählte zu dieser Zeit knapp 5000 Einwohner und die Ortsgruppe gewann unter Förderung durch den Brauereiinhaber Wilhelm Burkart und den früheren Bürgermeister Andreas Schildknecht bis Jahresende rund 200 Mitglieder. Am 5. August 1923 sprach Adolf Hitler vor rund 20000 Menschen aus Stadt und Umland vor Ort.
Der in Mähren zu Beginn des zweiten Weltkriegs geborene Wolfgang Mück, der in Würzburg 1968 mit einer Dissertation über Deutschlands erste Eisenbahn mit Dampfkraft zwischen Nürnberg und Fürth promoviert wurde, selbst als Bürgermeister in Neustadt an der Aisch wirkte und in der Folge die Ernennung zum Ehrenbürger erhielt, zeichnet die Entwicklung umsichtig und ausführlich nach. Nach Verbot der Partei als Folge des Putschversuchs Hitlers vom 8./9. November 1923 und der Wiederbegründung im Frühjahr 1925 stieg die Zahl der Mitglieder der Ortsgruppe unter dem vom gelernten Kellner zum Händler von Kohlen und Kolonialwaren aufgestiegenen Leiter Fritz Erlwein (1929) auf fast 400 Mitglieder. Nach einem Volksentscheid und Neuwahlen errang die Partei 1931 die Mehrheit in dem Stadtrat Neustadts, folgte darin Coburg und ernannte Hitler 1932 zu einem Ehrenbü |
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Vietta, Silvio, Die Weltgesellschaft. Wie die abendländische Rationalität die Welt erobert und verändert hat. Nomos, Baden-Baden 2016. 240 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vietta, Silvio, Die Weltgesellschaft. Wie die abendländische Rationalität die Welt erobert und verändert hat. Nomos, Baden-Baden 2016. 240 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Menschen der gesamten Welt haben neben zahllosen individuellen Einzelmerkmalen auch verschiedene gemeinsame Artmerkmale, zu denen vor allem ihr Verstand gehört. Mit seiner Hilfe haben sie sich im Laufe der Geschichte ihr Umfeld zu eigen gemacht und dabei möglichst für sich verändert. Das Verwenden der ratio lässt sich dabei verständlich als Rationalität bezeichnen.
Mit ihr beschäftigt sich der 1941 geborene, 1970 in Würzburg mit einer philosophischen Dissertation über Sprache und Sprachreflexion promovierte und zuletzt in Hildesheim als Professor für Literatur- und Kulturgeschichte tätige Verfasser seit vielen Jahren. Dementsprechend legte er bereits 1981 eine Untersuchung über neuzeitliche Rationalität und moderne literarische Sprachkritik vor. Seitdem hat er den Gegenstand von der Beschränkung auf die Philologie gelöst und zeitlich-räumlich etwa durch Reisen nach Brasilien und Indien globalisiert.
Das vorliegende Werk gliedert sich auf dieser Grundlage nach einer Einleitung mit dem Ausgangspunkt der Weltgesellschaft als eines Produkts der Weltgeschichte in vier Kapitel über die Revolution der Rationalität mit der Entdeckung der Wissenschaft, die militärische Rationalität mit dem Kern der Phalanx, das Verhältnis von Rationalität und Religion und die Beziehung zwischen Rationalität und Reichtum. Demnach hat sich die Weltgesellschaft in einem Langzeitvorgang von 2500 Jahren auf der Grundlage der pythagoräischen Philosophie durchgesetzt, deren Erkenntnisse Aristoteles an Alexander den Großen vermittelte. Allerdings ist dieser Siegeszug der Rationalität auch verbunden mit der Asymmetrie von Macht, mit Rationalitätssiegern und Rationalitätsverlierern, mit Herrschaft und Unterdrückung sowie mit der Spaltung der Welt in arm und reich,, weswegen der Verfasser am |
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Senfft, Alexandra, Der lange Schatten der Täter. Nachkommen stellen sich ihrer Familiengeschichte. Piper, München 2016. 352 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Senfft, Alexandra, Der lange Schatten der Täter. Nachkommen stellen sich ihrer Familiengeschichte. Piper, München 2016. 352 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist eine besondere individuelle Beziehung, die beide Seiten einmalig und nachhaltig prägen kann. Kinder werden wesentlich auch durch ihre Eltern geformt und Eltern wahrscheinlich irgendwie auch durch ihre Kinder. Dementsprechend bewerten sie sich wohl lebenslang gegenseitig und manche Kinder wünschen sich ebenso andere Eltern wie manche Eltern andere Kinder.
Die Verfasserin ist die 1961 geborene Enkelin des von Adolf Hitler 1941 in die Slowakei gesandten Nationalsozialisten Hanns Ludin, der für Judendeportationen verantwortlich war und deswegen 1947 als Kriegsverbrecher gehenkt wurde, Die Mutter der Verfasserin zerbrach an dieser Herkunft und die Verfasserin leidet irgendwie an ihrer Mutter und an ihrem Großvater. Nach dem Studium der Islamwissenschaft wurde sie 1988 Nahostreferentin der Bundestagsfraktion der Grünen in dem deutschen Bundestag, danach Beobachterin der Vereinten Nationen in der Westbank und bis 1991 Pressesprecherin der Vereinten Nationen im Gazastreifen. Nach einem Bericht über die gegenwärtige Situation der Presse in Jordanien (1989) legte sie als versierte internationale Journalistin 2007 eine deutsche Familiengeschichte unter dem Titel Schweigen tut weh vor.
In dem die gleiche Thematik betreffenden vorliegenden Werk will sie verstehen und erklären, wie sich die hergebrachten familiären Muster des Erzählens und Nichterzählens schwierigen Lebens durchbrechen lassen und warum es auch mehr als 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wichtig sein kann oder muss, sich einer belasteten Vergangenheit zu stellen. Zu diesem Zwecke behandelt sie Oskar Gröning und Hanns Ludin und berichtet einfühlsam und spannend von den vielfältigen Schicksalen von Paula Albrecht, Quentin van der Heer, Barbara Fenner, Wolfgang Wagner |