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Eintausendachthundertelf-Zweitausendelf (1811-2011). Das Hamburgische Notariat in Geschichte und Gegenwart, .hg. v. Ancker, Bernt/Postel, Rainer im Auftrag der hamburgischen Notarkammer. Beck, München 2011. XIII, 221 S. Besprochen von Werner Schubert.

Eintausendachthundertelf-Zweitausendelf (1811-2011). Das Hamburgische Notariat in Geschichte und Gegenwart, .hg. v. Ancker, Bernt/Postel, Rainer im Auftrag der hamburgischen Notarkammer. Beck, München 2011. XIII, 221 S. Besprochen von Werner Schubert.

 

Im September 1811 wurde in Hamburg das reichsrechtliche Notariat durch das französischrechtliche Notariat nach den Ventôse-Gesetzen von 1803 abgelöst und gleichzeitig eine Notarkammer errichtet, welche die vorliegende Festschrift zum 200jährigen Bestehen des Hamburger Notariats in Auftrag gab. Im ersten Beitrag des Bandes befasst sich Rainer Postel mit dem Notariat im Alten Reich unter Einbeziehung der Hamburger Entwicklung (S. 1ff.), das um 1800 einhundert Notare umfasste. Nach dem detaillierten Beitrag Burkhard Schmidts über die französische Zeit (S. 21ff.) erhielt Hamburg 1811 das Amt des öffentlichen Notars „als eine selbständige Einrichtung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit den Aufgaben anderer staatlicher Ämter unvereinbar war“. Der Notar habe eine dem Richter der streitenden Gerichtsbarkeit weitgehend angenäherte Stellung erhalten (S. 31). Zwischen 1811 und 1813 wurden nicht mehr als 20 Notare ernannt (hierzu auch Jan Jelle Köhler, Französisches Zivilrecht und französische Justizverfassung in den Hansestädten Hamburg, Lübeck und Bremen [1806-1815], Frankfurt am Main 2006, S. 137ff.). Die Institution des Nur-Notariats wurde entsprechend dem französischen Muster durch die Notariatsordnung vom 18. 12. 1815 beibehalten (hierzu und zur weiteren Entwicklung Rainer Postel, S. 43ff.). Allerdings genossen die notariellen Urkunden zunächst keinen öffentlichen Glauben mehr; die Beurkundungsexklusivität wurde beseitigt und das parallele gerichtliche Notariat wiederhergestellt, das erst durch das Hamburger FGG zum 1. 1. 1900 (mit Ausnahme für die Testamentserrichtung) aufgehoben wurde (Bernt Ancker, S. 90ff.). Nach dem Beitrag Jutta Bradens: „Juden im Hamburgischen Notariat 1782-1967“ (S. 85ff.) gab es bereits in der französischen Zeit zwei jüdische Rechtsanwälte. Zu Beginn der NS-Zeit amtierten in Hamburg drei Notare jüdischer Abstammung, die am 1. 10. 1935 ihre Zulassung verloren (S. 64ff. über die Verfolgungsmaßnahmen). Dem Beitrag Anckers ist zu entnehmen, dass die Zahl der amtierenden Notare weiterhin sehr klein war (1867: 10; 1929: 19 Notare). 1930/1931 setzten sich der Hamburger Anwaltverein und die Notarkammer für eine Verbindung des Notariats mit der Advokatur ein, was zu einer umfangreichen ablehnenden Stellungnahme der Notarkammer führte (hierzu Hans-Dieter Lohse, S. 105-127).

 

Mit der Erweiterung des Stadtgebiets durch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 bekam Hamburg 64 ehemals preußische Anwaltsnotare (S. 102), deren Notartätigkeit auf den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk beschränkt blieb (hierzu Helmut Junge: „Vom Anwaltsnotariat in Blankenese zum Nurnotariat in Hamburg. Betrachtungen und Erlebnisse“, S. 131-156), eine Einschränkung, die erst mit Wirkung vom 1. 2. 1991 aufgehoben wurde (Adolf Sieveking: „Jüngste Entwicklungen im Hamburgischen Notariat“, S. 157ff., 161f.). Die von den Anwälten der Außenbezirke gewünschte OLG-Zulassung wurde ihnen erst Mitte 1937 gewährt. Entsprechend den Übergangsbestimmungen der Reichsnotarordnung wurden bis Kriegsende noch sieben Rechtsanwälte aus den ehemals preußischen Stadtteilen zu Notaren bestellt. Dies unterblieb seit 1945. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Festschreibung des hauptamtlichen Notariats durch die Bundesnotarordnung wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.1964 zurückgewiesen (hierzu Junge, S. 150ff.). Im Hamburg bildete sich seit 1816 mit den Notariatssozietäten (hierzu Michael von Hinden, S. 173ff.) das sogenannte „Patriziernotariat“ heraus, das seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1986, der ein öffentliches Auswahlverfahren anordnete, auf das Verfahren und die Besetzung von Notarstellen keinen Einfluss mehr nehmen konnte. Hinzu kommt, dass nach der Notarverordnung von 2005 eine Sozietät auf drei Notare beschränkt wurde. Das Werk wird abgeschlossen mit Beiträgen von Hanspeter Vogel über das Notariat und die hamburgische Wirtschaft (S. 189ff.) und von Arnim Karthaus und Marcus Reski über die Hamburgische Notarkammer (S. 203ff.). Die Festschrift ergänzt und führt das Werk von Hermann Schultze/v. Lasaulx: Geschichte des hamburgischen Notariats seit dem Ausgang des 18. Jahrhunderts. Jubiläumsgabe der Hamburgischen Notarkammer anlässlich ihres 150jährigen Bestehens (Hamburg 1961) fort. Nahezu alle Autoren haben für ihre Beiträge zum Teil umfangreiche archivalische Quellen und sonstige unveröffentlichte Schriftstücke herangezogen. Mit dieser Erschließung neuer Bereiche der Hamburger Notariatsgeschichte ist zugleich der Weg zu weiteren Arbeiten über das Hamburger Notariat gewiesen.

 

Kiel

Werner Schubert