Kleinschmidt, Harald, Diskriminierung durch Vertrag und Krieg. Zwischenstaatliche Verträge und der Begriff des Kolonialkriegs im 19. und 20. Jahrhundert (= Historische Zeitschrift Beiheft 59). Oldenbourg, München 2013. 236 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Kleinschmidt, Harald, Diskriminierung durch Vertrag und Krieg. Zwischenstaatliche Verträge und der Begriff des Kolonialkriegs im 19. und 20. Jahrhundert (= Historische Zeitschrift Beiheft 59). Oldenbourg, München 2013. 236 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf Grund des existentiellen Egoismus des Menschen als sozialen Wesens gehört die Nutzung des Mitmenschen zum eigenen Vorteil zu den gängigsten Verhaltensweisen der menschlichen Geschichte. Sie hat durch die technischen Errungenschaften der Neuzeit zur Möglichkeit der Bildung großer Kolonien der europäischen Staaten geführt. Bei ihrer Gewinnung spielt die Diskriminierung des einen durch den anderen mittels Vertrag wie Krieg eine bedeutsame Rolle, die in den Mittelpunkt des vorliegenden Werkes gestellt ist.
Sein 1949 geborener Verfasser lehrte seit 1980 an der Universität Stuttgart und wirkt seit 1989 an der japanischen Universität Tsukuba sowie seit 2000 als Gastdozent an der International University of Japan in Tokio. Tokio. Sein Ausgangspunkt dürfte die Göttinger Dissertation über das englische Königtum im zehnten Jahrhundert von 1979 gewesen sein. 2007 ist der Autor etwa durch Untersuchungen über das Mittelalter in der Theorie der internationalen Beziehungen oder über das europäische Völkerrecht und die ungleichen Verträge um die Mitte des 19. Jahrhunderts hervorgetreten, so dass er für den Gegenstand des vorliegenden neuen Werkes sachkundig ausgewiesen ist.
Gegliedert ist die neue Untersuchung außer in eine Einleitung über Kolonialherrschaft, Völkerrecht und Krieg in vier Sachkapitel. Sie betreffen postulierte Gleichheit der Souveräne, Völkerrechtssubjektivität nichtstaatlicher Akteure und Kolonialismus bis etwa 1800, Ungleichheit der Souveräne im 19. und frühen 20. Jahrhundert vor allem hinsichtlich Afrikas und Südasiens, die Theorie des Kolonialkriegs als Zeugnis der Wahrnehmung in Militärtheorie, völkerrechtlichem Schrifttum und in der Staatspraxis sowie schließlich das Verhältnis von Krieg, Verträgen und Ideologien der Diskriminierung. Im Ergebnis erklärt der Verfasser die Verwendung des Völkerrechts für die Kolonialisierung aus der Ideologie der Kolonialmächte und der sie unterstützenden völkerrechtlichen Juristen, denen es seit Hugo Grotius stets auch um die Parteinahme für wirtschaftliche Interessen einer Seite und gegen die Interessen anderer ging.
Innsbruck Gerhard Köbler