Weinke, Annette, Gewalt, Geschichte, Gerechtigkeit. Transnationale Debatten über deutsche Staatsverbrechen im 20. Jahrhundert (= Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts 19). Wallstein, Göttingen 2016. 372 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Wie die meisten Lebewesen der Erde hat der Mensch eine angeborene, der Selbsterhaltung dienende Aggressivität, die sich in vielfacher Gewalt gegenüber anderen Lebewesen äußert, zu denen auch der Mitmensch gehört. Daran hat sich durch den späteren Zusammenschluss der Einzelnen zu Horden, Gesellschaften und Staaten wohl grundsätzlich nichts geändert. Immerhin hat der Mensch im Laufe seiner Geschichte auch neben der Gewalt die Gerechtigkeit entdeckt, die der Gewalt Schranken in der Form des Rechtes setzen kann.
Mit einem Teilbereich dieser Thematik befasst sich das vorliegende Werk der ab 1984 in Geschichte, Publizistik und Kunstgeschichte in Göttingen und Berlin ausgebildeten Verfasserin. Sie war 1990 wissenschaftliche Mitarbeiterin in dem Institut für Kommunikationsgeschichte der Freien Universität Berlin, 1993 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität der Staatsanwaltschaft II an dem Landgericht Berlin, 1996 Promotionsstipendiatin des evangelischen Studienwerks Villigst e. V., nach der Promotion an dem Fachbereich neuere und neueste Geschichte der Universität Potsdam mit der von Christoph Kleßmann betreuten Dissertation über NS-Strafverfolgung und Vergangenheitspolitik – die deutsch-deutschen Ermittlungen gegen NS-Täter zwischen innerdeutscher Konfrontation und außenpolitischer Notwendigkeit 1949-1969 – 2002 DAAD Visiting Professor in Amherst/Massachusetts, 2003 Lehrbeauftragte an der Universität of North Carolina und der American University in Washington D. C., 2005 Lehrbeauftragte für das Berlin European Studies Program der Freien Universität Berlin, 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsstelle Ludwigsburg und der unabhängigen Historikerkommission zu |
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Longerich, Peter, Wannseekonferenz. Der Weg zur „Endlösung“. Pantheon, München 2016. 221 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der große Wannsee ist eine frühere Bucht (Wannensee) der Havel im Südwesten Berlins. die zusammen mit anderen Seeen den westlich von ihm gelegenen Ortsteil Wannsee inselartig umschließt. 1914 ließ in einer dort entstehenden Siedlung der einige Jahre vorher von Coburg nach Berlin gekommene schillernde Kaufmann Ernst Marlier auf einem mehr als 30000 Quadratmeter umfassenden Grundstück eine Villa mit etwa 1500 Quadratmetern Wohnfläche bauen (Villa Marlier), die er 1921 an Friedrich Minoux, Generaldirektor bei Hugo Stinnes, verkaufte, der sie seinerseits an dem Ende des Jahres 1940 nach Verhaftung wegen Betrugsverdachts abgeben musste. Erworben wurde sie unter der Adresse Am Großen Wannsee 56-58 von der durch Reinhard Heydrich (Halle 7. 3. 1904-Prag 4. 6. 1942) am 30. Juli 1939 zur Schaffung und Unterhaltung von Erholungsheimen für die Angehörigen des Sicherheitsdiensts der nationalsozialistischen Schutzstaffel gegründeten Stiftung Nordhav im „kommenden“ (oder vielleicht besser folgenden) Jahr, wobei das Haus als Gästehaus „den Leitern der auswärtigen Dienststellen von Sicherheitspolizei u. SD sowie deren Vertretern bei Übernachtungen in Berlin zur Verfügung“ stehen sollte, tatsächlich aber auch für dienstliche Besprechungen und außerordentliche Zusammenkünfte benutzt wurde.
Am 29. November 1941 ließ Heydrich an 13 Adressaten (Luther, Hofmann, Hans Frank, Meyer, Leibbrandt, Stuckart, Neumann, Schlegelberger, Gutterer, Kritzinger, Klopfer, Krüger, Greifelt) eine in zwei Exemplaren erhaltene Einladung zu einer Besprechung am 9. Dezember 1941 unter Verweis auf einen Auftrag Hermann Görings vom 31. Juli 1941 versenden, „unter Beteiligung der infrage kommenden anderen Zentralinstanzen alle erforderlichen Vorbereitungen in organisatorischer, sachlicher und materieller Hinsicht für die Gesamtlösung der Judenfrage in Europa zu t |
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Görtemaker, Manfred/Safferling, Christoph, Die Akte Rosenburg. Das Bundesjustizministerium der Justiz und die NS-Zeit. Beck, München 2016. 588 S., 19 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Im Jahr 2013 konnte der Rezensent an dieser Stelle erstmalig das sogenannte Rosenburg-Projekt vorstellen. Anlass war die Besprechung eines Sammelbandes, der eine erste Einführung in das Aufgabenspektrum jener unabhängigen Kommission vermittelte, die die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 2012 zur Klärung der nationalsozialistischen Belastung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) berufen hat. Ausgewählten Juristen vornehmlich der Universität Marburg und Historikern der Universität Potsdam wurde unbeschränkter Zugang zu den Akten des Ministeriums gewährt, um die folgenden Fragen hinreichend zu klären: „Welche personellen und institutionellen Kontinuitäten gab es? Wie tief war der Bruch 1945/49 wirklich? Und wie sah es mit den inhaltlichen Aspekten der Politik aus? Wurden auch diese, wenn man unterstellt, dass viele der handelnden Personen schon vor 1945 aktiv gewesen waren, vom Gedankengut des Nationalsozialismus beeinflusst? Und wenn ja, auf welche Weise?“ (S. 12). Wie schon für das Auswärtige Amt (2010), das Bundeskriminalamt (2011) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (2015) liegt nun mit der neuen Publikation aus der Feder der beiden Leitenden Kommissionsmitglieder Manfred Görtemaker (Historiker Universität Potsdam) und Christoph Safferling (Rechtsgelehrter Universität Erlangen-Nürnberg) ein in Bezug auf die gestellten Fragen aussagekräftiger Endbericht vor.
Die Rosenburg in Bonn-Kessenich war von 1950 bis 1973 Sitz des Bundesministeriums der Justiz und steht somit symbolisch für jene dem Weltkrieg folgenden Jahrzehnte, in denen eine relevante Fortschreibung der Hitler-Diktatur in personeller Hinsicht bestand. Die Untersuchung gliedert sich in zwei Hauptabschnitte, deren erster der Gründung, dem Aufbau (1949 bis 1953 |
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Möckelmann, Reiner, Franz von Papen. Hitlers ewiger Vasall. Wissenschaftliche Buchgesellschaft/Zabern, Darmstadt 2016 S., 480 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Der aus einer westfälischen, auf Grund von Salzgewinnung zu Reichtum und Adel gelangten Familie stammende, in Werl am 29. Oktober 1879 geborene Franz Joseph Hermann Michael Maria von Papen, Erbsälzer zu Werl und Neuwerk, war zunächst bis 1919 Berufsoffizier, später Heeresattaché in Washington und Abgeordneter des Zentrum im Landtag Preußens (1921-1932), der am 1. Juni 1932 auf Vorschlag des ihm seit 1913 bekannten Freundes Kurt von Schleicher zum Reichskanzler des deutschen Reiches ernannt wurde. Nach Bestellung Adolf Hitlers zum Reichskanzler des deutschen Reiches am 30. Januar 1933 war er bis Juli 1934 Vizekanzler, danach Botschafter und Gesandter in der Türkei. In dem Prozess der alliierten Siegermächte gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg vor dem internationalen Militärgerichtshof wurde er freigesprochen, in einem etwas späteren Spruchkammerverfahren zwecks Entnazifizierung aber am 24. Februar 1947 als Hauptschuldiger zu acht Jahren Arbeitslager verurteilt und 1949 vorzeitig entlassen.
Mit dem in Obersasbach am 2. Mai 1969 verstorbenen, sich 1952 mit dem seinerzeit erfolgreichen Buch „Der Wahrheit eine Gasse“ rechtfertigenden Franz von Papen beschäftigt sich die überzeugende Biographie des in Marburg 1941 geborenen, nach einer Banklehre und dem Studium von Philologie, Soziologie und Volkswirtschaft in Marburg, Hamburg, Freiburg im Breisgau und Riverside in Kalifornien seit 1969 als Entwicklungsreferent bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt am Main und seit 1973 in dem auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland (in Moskau, Bonn, Peru, Ankara, Bonn, Wien und Istanbul) tätigen, 2013 mit einer Untersuchung über Ernst Reuter im Wartesaal Ankara hervorgetretenen Verfassers. Auf Franz von Papen wurde er in der deutschen Botscha |
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Plumpe, Werner, Carl Duisberg. 1861-1935. Anatomie eines Industriellen. Beck, München 2016. 992 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Carl Duisberg wurde in Barmen am 29. September 1861 als Sohn eines webenden Heimarbeiters mit kleiner Landwirtschaft geboren und nach einem Studium der Chemie in Göttingen und Jena (1879-1882) mit einer Dissertation über Acetessigester promoviert. 1883 begann er seine Tätigkeit bei den Farbenfabriken vorm. Fried. Bayer & Co AG in Elberfeld, für die er am chemischen Institut der Universität Straßburg verschiedene Erfindungen machte. Auf Grund seiner Leistungen und seiner rasch entwickelten Freundschaft zu Friedrich Bayer wurde er 1912 Generaldirektor und Vorstandsvorsitzender der Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. und später Mitgründer der Interessengemeinschaft Farben.
Mit seinem Leben befasst sich die umfangreiche, durch Abbildungen bereicherte Biographie des in Bielefeld 1954 geborenen und nach dem Studium der Geschichte und Wirtschaftswissenschaft in Bochum 1987 mit einer Untersuchung über die Wirtschaftsverwaltung und Unternehmerverbände in der britischen Zone auf dem Weg vom Plan zum Markt und 1994 mit einer Habilitationsschrift über betriebliche Mitbestimmung in der Weimarer Republik an Hand von Fallstudien zum Ruhrbergbau und zur chemischen Industrie sowie Arbeiten zu Wirtschaftskrisen hervorgetretene, seit 1999 an der Universität Frankfurt am Main Wirtschaftsgeschichte und Sozialgeschichte lehrende Verfasser. Er verwertet dabei insbesondere auch den reich überlieferten Schriftverkehr. Dementsprechend steht das geschäftliche Wirken in dem mit großer Sachkunde verfassten Werk im Vordergrund.
Während seiner seh erfolgreichen Tätigkeit blieb Duisberg lebenslang Angestellter, handelte aber wie ein Eigentümer, wobei er Widerspruch grundsätzlich ablehnte. Auf Grund seiner Vorstellungen wurde ab 1890 eine moderne Chemiefabrik in Leverkusen errichtet, aus der letztlich ein auf za |
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Bähr, Johannes, Werner von Siemens 1816-1892. Beck, München 2016. 576 S. 150 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Auf der Welt ist alles vergänglich, darunter auch der einzelne Mensch. Allerdings kann er über sein Leben hinaus fortwirken, sei es durch die Vererbung seiner Gene, sei es durch die Fortführung seiner Werke oder sei es durch die Pflege seiner Erinnerung. Zu den eher wenigen, denen dieses besondere Ergebnis in erkennbarer allgemeiner Breite beschieden ist, gehört der aus einer 1384 erstmals erwähnten Familie in Goslar stammende, in Lenthe in dem Königreich Hannover an dem 13. Dezember 1816 als viertes Kind eines wenig erfolgreichen Gutspächters geborene Erfinder und Industrielle Werner Siemens.
Mit ihm beschäftigt sich die zum bevorstehenden 200. Geburtstag des Unternehmers erschienene, gewichtige Biographie des 1956 geborenen, in Geschichte und Politikwissenschaft in Freiburg im Breisgau und München ausgebildeten, in München 1986 promovierten, an der Freien Universität in Berlin 1998 habilitierten und derzeit an der Universität Frankfurt am Main lehrenden Verfassers. Er ist in den letzten Jahren etwa durch Arbeiten über die MAN (2009), Bosch (2013), Jürgen Ponto (2013) und die Münchener Rückversicherung (2015) hervorgetreten. Mit Werner Siemens schließt er an diese Untersuchungen hervorragender Unternehmer und Unternehmen vorzüglich an.
Grundlage hierfür sind neben der kurz vor dem Tode veröffentlichten Autobiographie rund 6500 erhaltene Briefe des das Katharineum in Lübeck 1834 vorzeitig ohne förmlichen Abschluss Verlassenden und 1839/1840 Verwaisten mit seinen Geschwistern mit vielen privaten wie geschäftlichen Mitteilungen. Sie zeigen, wie der 1835 aus Geldmangel statt des angestrebten Technikstudiums den Dienst bei der Artillerie Preußens aufnehmende und die zugehörige Ingenieurschule besuchende Werner Siemens nach der Begründung des dynamoelektrischen bzw. elektrodynamischen Prinzips und der Entwicklung des ersten |
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Peter Pan. Eine Geschichte von James Matthew Barrie, mit Bildern von Tatjana Hauptmann, aus dem Englischen von Christiane Buchner und Martina Tichy. Diogenes, Zürich 2016. 205 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Peter Pan. Eine Geschichte von James Matthew Barrie, mit Bildern von Tatjana Hauptmann, aus dem Englischen von Christiane Buchner und Martina Tichy. Diogenes, Zürich 2016. 205 S., Abb.
Peter Pan ist ein quirliges Wesen jenseits von Raum und Zeit, das während eines Traumes von Mrs. Mary Darling von Nimmerland und einem fremden herausspringenden Jungen durch das aufgeflogene Fenster im dritten Stock eines Stadthauses in London auf dem Fußboden des Kinderschlafzimmers landete. Er ist ein hübscher Junge, der noch alle Milchzähne im Mund trägt, mit einem eigentümlichen Gewand aus Blättern und Harz bekleidet ist und Ähnlichkeit mit Mrs. Darlings Kuss hat. Sein besonderer Zug war, dass er nicht erwachsen werden wollte, während doch Menschen, auch wenn sie es noch so gerne möchten, nie auf immer und ewig so bleiben können, wie sie mit zwei Jahren sind oder waren.
Erfunden wurde Peter Pan von dem in Kirriemuir in Schottland 1860 geborenen Schriftsteller James Matthew Barrie. Er folgte dabei Anregungen der von ihm großgezogenen Pflegekinder. Bunte phantasievolle Bilder hat für die vorliegende Ausgabe des bekannten abenteuerlichen Wunderwerks Tatjana Hauptmann aus Wiesbaden gezeichnet und gemalt.
In 17 Abschnitten erleben die drei Kinder Wendy (Moira Angela), John und Michael (Darling) die Suche nach dem vom Fensterflügel abgeschlagenen Schatten, den Flug zu der fernen Insel, auf der die verlorenen Jungs Ausschau nach ihrem Peter, die Piraten Captain James Hooks Ausschau nach den verlorenen Jungs, die Indianer Ausschau nach den Piraten und die wilden Tiere Löwe, Tiger, Bär und Krokodil Ausschau nach den Indianern halten, wobei die einen wie die anderen stets im Kreis laufen, ohne sich auf Grund gleicher Geschwindigkeit jemals zu treffen. Alle wollen ständig Blut sehen, außer den in ihrer Zahl wegen vieler Todesfälle schwankenden verlorenen Jungs, die zwar grundsätzlich auch nichts dagegen hatten, aber bei der Ankunft Peters und seiner drei |
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Schumann, Antje, Verhör, Vernehmung, Befragung. Zu Geschichte und Dogmatik des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess und seiner Auflösung im 20. Jahrhundert (= Jus Poenale 8). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XIII, 265 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schumann, Antje, Verhör, Vernehmung, Befragung. Zu Geschichte und Dogmatik des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess und seiner Auflösung im 20. Jahrhundert (= Jus Poenale 8). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XIII, 265 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Bei wohl keinem irdischen Geschehen sind alle Umstände allgemein bekannt, so dass in vielen Fällen der Mensch an nachträglicher Aufhellung interessiert ist. Das gilt vor allem auch für alle Verhaltensweisen, die er im Laufe seiner Geschichte mit Strafe bedroht und damit allgemein zu Straftatbeständen bestimmt hat. Hier ist grundsätzlich die Ermittlung von Wahrheit durch Unterredung zwischen Ermittlern und möglichen Beteiligten oder auch nur Wissenden weiterführend.
Mit dem in deren Mittelpunkt stehenden Rechtsbegriff der Vernehmung im Strafprozess beschäftigt sich die vorliegende interessante Habilitationsschrift der 1972 geborenen, in Rechtswissenschaft und Psychologie in Halle-Wittenberg und Vigo ausgebildeten, an der Universität Erlangen-Nürnberg 2005 mit einer Dissertation „Zum Standort des Rücktritts vom Versuch im Verbrechensaufbau - eine Untersuchung anhand der Dogmatik zum System von Versuch und Rücktritt seit dem 19. Jahrhundert“ promovierten und 2014 in Leipzig unter Betreuung durch Heribert Schumann habilitierten Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einführung in vier Abschnitte. Sie betreffen den aktuellen Befund des Begriffs der Vernehmung, zwecks historischer Grundlegung (peinliche) Befragung, Verhör und Vernehmung als Formen der Befragung in dem Strafverfahren von der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 bis zu der Reichstrafprozessordnung von 1877 und den Wandlungen und Verschiebungen bis 1933/1934, den Rechtsbegriff der Vernehmung und dessen Konsequenzen.
Im Rahmen ihrer eindringlichen, umfangreich Literatur und psychologische Erfahrung einbindenden Untersuchung bestimmt sie ansprechend die richterliche Vernehmung als offene Befragung mit erkennbarem |
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Laudage, Christiane, Das Geschäft mit der Sünde – Ablass und Ablasswesen im Mittelalter. Herder, Freiburg im Breisgau 2016. 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Laudage, Christiane, Das Geschäft mit der Sünde – Ablass und Ablasswesen im Mittelalter. Herder, Freiburg im Breisgau 2016. 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Menschen haben gern Macht über Mitmenschen, wozu sie auch behauptetes Mehrwissen verwenden, mit dessen Hilfe sie den anderen ungelöste und vielleicht unlösbare Rätsel des Lebens klären können wollen. Auf dieser Grundlage sind nicht nur die Wissenschaften entstanden, sondern auch die die Vernunft nur bedingt verwendenden Religionen der Menschheit. In diesem Rahmen spielt die Sünde des Menschen und ihr Ausgleich zwecks Vermeidung von Pein und Gewinnung von Heil im Christentum eine wesentliche Rolle.
Mit der dabei bedeutsamen Thematik des Ablasses beschäftigt sich die vorliegende, mit einigen einfachen Abbildungen und zahlreichen Anmerkungen am Ende versehene Studie der unter ihrem Namen nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen Katalogs 2012 erstmals mit einer Geschichte der Gegenpäpste literarisch hervorgetretenen, als Dr. phil promovierten und bei der Katholischen Nachrichtenagentur in Bonn im Bereich Archiv/Dokumentation tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich in drei Teile. Sie betreffen den Weg des aus der kirchlichen Buße des ersten Jahrtausends in Südfrankreich und Nordspanien zu Gunsten romanischer Neubauten von Kirchen und Klöstern im 11. Jahrhundert entstandenen Ablasswesens vom Rand in die Mitte, das Ablasswesen im Kontext und die Plenarablässe seit dem ersten Kreuzzug.
Mit dieser Entstehung am Übergang vom Frühmittelalter zum Hochmittelalter ordnet sich der Ablass vorzüglich in den wirtschaftsgeschichtlichen Wandel von der Naturalwirtschaft zu der Geldwirtschaft ein. Die damit verbundene religionsgeschichtliche Problematik führt allerdings am Ende des Mittelalters zu heftiger, die Reformation der Kirche unter dem geflügelten Wort „wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegfeuer springt“ bezweckender Kritik an der Ökonomisierung der vielleicht eher oder |
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Aust, Stefan, Hitlers erster Feind. Der Kampf des Konrad Heiden. Rowohlt, Reinbek 2016. 383 S. Ill. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Aust, Stefan, Hitlers erster Feind. Der Kampf des Konrad Heiden. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2016. 383 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als frühester Biograph Adolf Hitlers ist Konrad Heiden (1901 – 1966) in die Geschichte eingegangen: 1936/1937 erschien im Schweizer Exil sein zweibändiges Werk, als erstes in einer bis heute langen Reihe von Lebensbeschreibungen des nationalsozialistischen Diktators. Über diese Leistung hinaus wurde der Person Heidens später nur wenig Aufmerksamkeit zuteil – zu Unrecht, wie der Medienprofi Stefan Aust (er war/ist in führender Stellung unter anderem für die „Welt“, die „Welt am Sonntag“, den Nachrichtensender N24, den „Spiegel“ und für „Spiegel TV“ tätig) meint, der daher dessen Leben und Wirken im vorliegenden Band näher vorstellt.
Konrad Heiden entstammt einem sozialdemokratischen Milieu und blieb dieser Bewegung – 1921 trat er selbst der SPD bei – zeit seines Lebens eng verbunden. Sein Vater war Angestellter der Gewerkschaft, seine jüdischstämmige Mutter engagierte sich für Frauenrechte. Nach Trennung und Tod der Eltern war der junge Konrad 1916 Vollwaise, wurde bei verschiedenen Pflegefamilien untergebracht und zog 1919 zu seiner Tante nach München, wo er sich im Mai 1920 an der Universität für die Fächer Jura und Wirtschaftswissenschaften einschrieb. Dort tobten unter den Studenten bereits „die gleichen Kämpfe zwischen republikanischen und völkisch-reaktionären Parteien wie auf der politischen Bühne der Weimarer Republik“ (S. 68). Nachdem Heiden für eine Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Ermordung Rathenaus im Juni 1923 Thomas Mann als Redner gewinnen konnte, dessen Ansprache in der „Frankfurter Zeitung“ gedruckt wurde, fand er den Weg zum Journalismus und wurde bei dem liberalen, demokratischen Blatt Assistent Otto Groths. Ein von Groth gezeichneter Artikel vom 22. August 1923 sei vermutlich „der erste journalistische Fingerabdruck des damals 22-jährigen Konrad Heiden“, der hier im |
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Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, bearb. v. Furtwängler, Martin, Band 2 Das Staatsministerium April 1919-November 1921, erster Teilband, zweiter Teilband (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg, Teil 1, Band 2). Kohlhammer, Stuttgart 2016. CXXIX, 437 S., 439-968, Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle der Regierung der Republik Baden, bearb. v. Martin Furtwängler, Band 2 Das Staatsministerium April 1919 – November 1921, erster Teilband, zweiter Teilband (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg, Teil 1, Band 2). Kohlhammer, Stuttgart 2016. CXXIX, 437 S., 439-968, Abb. Besprochen von Werner Schubert.
Band 2 der Protokolle der Regierung der Republik Baden (zu Bd. 1 W. Schubert, http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-02-2012/DieProtokollederRegierungderRepublikBaden1.htm) umfasst die Protokolle der Sitzungen des Staatsministeriums von April 1919 bis November 1921. In der Einleitung geht der Herausgeber Furtwängler zunächst auf die Bildung und Umbildung des Staatsministeriums ein, welches das provisorische Staatsministerium ablöste (S. 8ff.) und von der sog. Weimarer Koalition (Zentrum, SPD, DDP) gebildet wurde (zunächst 7, später 5 Minister und 6 Staatsräte, die dem Kabinett als unbesoldete Minister ohne Geschäftsbereich angehörten). Zunächst befasst sich Furtwängler in der Einleitung mit den Folgen des Ersten Weltkriegs. Hingewiesen sei in dieser Beziehung auf die Beratungen über die Friedensbedingungen im späteren Versailler Vertrag (S. 60ff.). Ferner zeigt Furtwängler die Probleme der Versorgung und der Kriegsschulden sowie der Reichsfinanzreform (Steuerrechtsreform zugunsten des Reichs, dem 75% der Steuern zuflossen) auf (S. 23f.). Diese führte am 12. 7. 1919 zu einer gemeinschaftlichen Sitzung des württembergischen, badischen und hessischen Staatsministeriums (S. 147ff.). Insgesamt mussten die Länder „nicht unerhebliche Einschränkungen ihrer staatlichen Eigenständigkeit“ hinnehmen (S. 24). Ein weiterer Abschnitt der Einleitung betrifft die innere Sicherheit (S. 27ff.). Pläne zur Vereinigung von Baden und Württemberg lehnte das Staatsministerium ab, da nach dessen Meinung „lediglich Württemberg Vorteile hieraus ziehen würde“ (S. |
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Rehder, Andreas, Die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen von 1920 – Ein Stadtstaat zwischen Tradition und Pragmatismus (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 6). Nomos, Baden-Baden 2016. 407 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rehder, Andreas, Die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen von 1920 – Ein Stadtstaat zwischen Tradition und Pragmatismus (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 6). Nomos, Baden-Baden 2016. 407 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die Verfassung Bremens von 1920 ist bisher noch nicht Gegenstand einer umfassenden Monografie gewesen (vgl. S. 23f.), die auch die Vorgeschichte sowie die Zeit unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg mit einbezieht. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich Andreas Rehder in seiner unter Fabian Wittrock (Universität Münster) entstandenen Dissertation dieser Thematik angenommen hat. Die Untersuchungen Rehders stehen unter drei Leitmotiven (S. 21f.): Zunächst wird herausgearbeitet, „inwieweit die Bremische Nationalversammlung die ihr durch die Reichsverfassung eingeräumten Verhandlungsspielräume bei der Konstituierung der Verfassung realisiert“ hat. Zweitens werden „partielle Bezüge zur Weimarer Verfassung“ hergestellt, „die zum Ziel haben herauszufinden, ob Bremens Zwischenkriegsverfassung teilweise fortschrittlicher, das heißt funktionsfähiger oder demokratischer war“. Drittens geht es um die Frage, „inwieweit die bremische Landesverfassung auf die Strukturen und den Inhalt der Landesverfassung Bremens von 1947 Einfluss übte“ (S. 21f.). Nach der Einführung (S. 19ff.) folgt ein Überblick über die staats- und verfassungsrechtliche Entwicklung Bremens von 1814 bis 1918 (S. 27-71). Die Verfassungsbestrebungen unmittelbar nach der Franzosenzeit zwischen 1814 und 1820 sowie zwischen 1830 und 1837 hatten keinen Erfolg. Der Senat bestand aus auf Lebenszeit gewählten Senatoren (Großkaufleute und Juristen) und dem Bürgermeister. Die Bürgerschaft umfasste 400-600 Bürger, die der kleinen Bremer Honoratiorenschicht angehörten (S. 31). Die revolutionäre Verfassung vom 21. 3. 1849 (Gewaltenteilung zwischen Bürgerschaft und Senat; unmittelbare Grundrechte; S. 35ff.) war nur drei Jahre in Kraft und wurde aufgrund einer Intervention des Deut |
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Bargon, Vanessa, Die Strafrechtsnovelle vom 26. Februar 1876. Die erste Revision des Strafgesetzbuchs (= Beiträge zur Strafrechtswissenschaft Band 18). Lit, Berlin 2015. XII, 258 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bargon, Vanessa, Die Strafrechtsnovelle vom 26. Februar 1876. Die erste Revision des Strafgesetzbuchs (= Beiträge zur Strafrechtswissenschaft Band 18). Lit, Berlin 2015. XII, 258 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit dem Werk Vanessa Bargons liegt erstmals eine Entstehungsgeschichte und detaillierte Normenanalyse der Strafrechtsnovelle von 1876 vor. Nach der Einleitung, die sich vor allem mit den Methoden und Fragestellungen der Untersuchung befasst, geht es im ersten Teil zunächst um den historischen Hintergrund (Strafgesetzbuch) von 1871 als Ausgangspunkt; politische und gesellschaftliche Lage am Anfang des Deutschen Reichs). Im zweiten Teil (Entstehungsgeschichte) behandelt Bargon zuerst die Entstehung der Reichstagsvorlage vom 23. 11. 1875 zu der Novelle (S. 19ff.). Der Anstoß zu der Novelle kam von Preußen mit einem Antrag auf Revision des StGB im Bundesrat am 31. 1. 1874. Der Bundesrat ersuchte daraufhin die Bundesregierungen, ihre Vorschläge zur Änderung des StGB dem Reichskanzler mitzuteilen. Die Stellungnahmen enthalten insgesamt 471 Änderungsvorschläge, die sich vornehmlich auf folgende Fragen konzentrieren: Antragsdelikte, Straflosigkeit bei Kindern von 12 Jahren, Vergehen gegen die öffentliche Ordnung und Religion, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Verletzungsdelikte (S. 83ff.). Von Interesse wäre es gewesen, wenn Bargon die Änderungsvorschläge der größeren Bundesstaaten, insbesondere Sachsens, auch zusammenfassend gewürdigt hätte. Aufgrund der Äußerungen der Bundesregierungen stellte das Reichskanzleramt den Entwurf zur Strafrechtsnovelle auf, der am 28. 9. 1875 im Bundesrat eingebracht wurde. Dort beschäftigte sich zunächst der Justizausschuss des Bundesrates mit der Vorlage; am 17. 11. 1875 befasste sich das Plenum des Bundesrates mit den Vorschlägen des Justizausschusses und weiteren Anträgen. Nicht herangezogen hat Bargon eventuelle Berichte von Ausschussmitgliedern bzw. Teilnehmern der Plenarverhandlungen. Nach der Überbli |
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Heller, Hans-Detlef, Die Zivilrechtsgesetzgebung im Dritten Reich. Die deutsche bürgerlich-rechtliche Gesetzgebung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus. Anspruch und Wirklichkeit. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2015. 604 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heller, Hans-Detlef, Die Zivilrechtsgesetzgebung im Dritten Reich. Die deutsche bürgerlich-rechtliche Gesetzgebung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus. Anspruch und Wirklichkeit. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2015. 604 S. Besprochen von Werner Schubert.
Heller, der 1967 eine arbeitsrechtliche Dissertation (Köln) mit rechtshistorischen Bezügen abgefasst hat, legt nunmehr eine Darstellung über die Zivilgesetzgebung in der nationalsozialistischen Zeit mit einem umfangreichen Anmerkungsteil vor. Wie der Untertitel des Werkes ergibt, beschränkt sich die Darstellung auf die bürgerlich-rechtliche Gesetzgebung dieser Zeit. In der Einleitung geht Heller insbesondere auch auf methodische Fragen ein und tritt für eine primär historische Befassung der NS-Zeit ein, ohne „unmittelbare Lehren für die Gegenwart aufzustellen“ (S. 18). In Teil B des Werkes untersucht Heller die Ziele des Nationalsozialismus auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts (S. 25ff.) und analysiert zu diesem Zweck das Parteiprogramm der NSDAP (Forderung des Parteiprogramms, das sog. römische Recht durch ein „deutsches Gemeinrecht“ zu ersetzen), das Bürgerliche Gesetzbuch und die Einflüsse des römischen Rechts auf die deutsche Rechtsentwicklung (Rezeption). Zu S. 41 sei darauf hingewiesen, dass der Gutglaubensschutz (im Sachenrecht) nicht auf das römische, sondern auf das germanisch-deutsche Recht zurückgeht. In Teil C (S. 97ff.) geht es um die Kritik am BGB seitens der NSDAP, der Rechtsprofessoren Lange, Dölle und Stoll, die Umgestaltung des subjektiven Rechts durch Larenz und die Replik hierzu von Manigk. In Teil C (S. 97ff.) befasst Heller sich mit den „neuen Themen“ wie das „konkrete Ordnungs- und Gestaltungsdenken“ (Carl Schmitt), der Theorie vom konkret-allgemeinen Begriff (Karl Larenz) mit der „Thematik Rechtsperson und subjektives Recht“ sowie der arbeitsrechtlichen „Eingliederungstheorie“ (W. Siebert) und mit den Vorschlägen zu einer neuen Systematik des bürgerlichen Re |
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Stock, Marianne, Tierschutz in der DDR – Hintergründe zur Entwicklung des Tierschutzes und seiner Organisation – exemplarische Analyse der Haltungsbedingungen der Tierarten Rind und Schwein unter Tierschutzgesichtspunkten. mbv Mensch und Buch Verlag, Berlin 2015. 369 S., Abb., zugleich Diss. jur. Freie Universität Berlin 2014. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stock, Marianne, Tierschutz in der DDR: Hintergründe zur Entwicklung des Tierschutzes und seiner Organisation; exemplarische Analyse der Haltungsbedingungen der Tierarten Rind und Schwein unter Tierschutzgesichtspunkten. mbv Mensch-und Buch-Verlag 2015, 369 S.
Bisher lag noch keine Monografie vor, die sich mit dem Tierschutz in der Deutschen Demokratischen Republik befasst. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich Stock in ihrer veterinärmedizinischen Dissertation (FU Berlin) dieser Thematik angenommen hat. Im ersten Abschnitt behandelt Stock „politisch-ideologische Grundlagen der SBZ und DDR und deren Einfluss auf den Tierschutz im Rahmen der Entwicklung von Landwirtschaft und Veterinärwesen“ (S. 19-63). In diesem Rahmen werden dargestellt die Entwicklung der Landwirtschaft in der DDR (Bodenreform, Kollektivierung [Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften] und Industrialisierung der Landwirtschaft nach 1960), der Aufbau des staatlichen Veterinärwesens der DDR, die Bezirksinstitute für Veterinärwesen und die Entwicklung der Tierarztpraxen. Im Abschnitt: „Der Stellenwert der Disziplin ‚Tierschutz‘ in der DDR“ (S. 63-141) geht Stock u. a. auf die Grundlagen des Tierschutzes in der DDR ein (S. 69ff.). Das Tierschutzgesetz von 1933 (hierzu Winfried Eberstein: Das Tierschutzrecht in Deutschland bis zum Erlass des Reichstierschutzgesetzes von 1933, 1999) galt bis 1990 formal weiter, war allerdings „nicht mehr zeitgemäß“ und wurde „in der Praxis nicht angewendet“ (S. 70). Seit 1978 arbeitete das Ministerium für Landwirtschaft zunächst an einer Tierschutzverordnung und seit 1986 an einem Tierschutzgesetz, dessen Entwurf der Volkskammer im Oktober 1989 vorlag (S. 85ff.). Arnulf Burckhardt (Professor für Veterinärmedizin an der Universität Leipzig) stellte im Vergleich der Rechtsgrundlagen der DDR mit denen der Bundesrepublik fest: „Tierschutz wurde vorrangig aus ökonomischen Gründen praktiziert, was sich auch in der Gesetzgebung manifestierte. Tiersch |
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Koop, Volker, Alfred Rosenberg. Der Wegbereiter des Holocaust – Eine Biographie. Böhlau, Wien 2016. 346 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Koop, Volker, Alfred Rosenberg. Der Wegbereiter des Holocaust. Eine Biographie. Böhlau, Köln 2016. 346 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Nach den Biographien des Chefs der Partei-Kanzlei, Martin Bormann (2012), und des Kommandanten des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, Rudolf Höß (2014), legt der in Berlin lebende Journalist und Publizist Volker Koop nunmehr seine dritte Lebensbeschreibung eines namhaften nationalsozialistischen Funktionärs vor: Alfred Rosenberg (1893 – 1946), der als „Parteiphilosoph“ der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei (NSDAP) bekannte Ideologe, der von 1941 bis 1945 als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete ein höchstes Regierungsamt bekleiden durfte und vom Nürnberger Internationalen Militärtribunal (IMT) zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, ist Thema dieser seiner jüngsten biographischen Arbeit.
Mit der Einordnung der Rolle des Exoten Rosenberg in das nationalsozialistische Herrschaftsgefüge kam die deutsche Geschichtswissenschaft längere Zeit nicht gut zurecht. Da der Deutschbalte nach der Machtübernahme 1933 bei der Verteilung der staatlichen Ämter leer ausgegangen war und in dieser Hinsicht erst 1941 entsprechend berücksichtigt wurde, galt er als jemand, der auf die praktische Politik relativ wenig Einfluss hatte und von seinen erfolgreicheren Konkurrenten in die zweite Reihe gedrängt worden war, ja gar als Hitlers „vergessener Gefolgsmann“ (Joachim C. Fest 1963). Eine stark strukturgeschichtlich und institutionengeschichtlich ausgerichtete Forschung zeigte in weiterer Folge wenig Interesse an ideologiekritischen Fragestellungen, sodass es Ernst Piper vorbehalten blieb, eine Präzisierung vorzunehmen. Über ein Jahrzehnt hat sich der heute als Literaturagent tätige und als Privatdozent für Neuere Geschichte an der Universität Potsdam lehrende Historiker mit den Quellen auseinandergesetzt und schließlich 2005 seine Habilitationsschrift unter dem Titel „Alfred |
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Kaden, David A., Matthew, Paul, and the Anthropology of Law (= Wissenschaftliche Untersuchungen zum Neuen Testament, zweite Reihe, Band 424). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XIV, 238 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Das Recht der Menschen ist im Laufe ihrer Geschichte in vielfältiger Weise entstanden und durch unterschiedliche Individuen und ihre Vorstellungen von Gerechtigkeit beeinflusst und geformt worden. Einzelheiten dieses Vorgangs lassen sich erst aus Zeiten ermitteln, in denen das Recht bereits für die Mitmenschen wie die Nachwelt dokumentiert wurde. Dies ist wohl bereits vereinzelt seit dem dritten vorchristlichen Jahrtausend der Fall, doch fließen die Quellen erst seit dem letzten vorchristlichen Jahrtausend reichlicher.
Mit einem wichtigen Teilaspekt dieser interessanten Problematik befasst sich das vorliegende Werk des 1977 geborenen, in dem Department for the Study of Religion der Universität Toronto promovierten Verfassers, der zuletzt als Senior Minister der First Congregational Church der United Church of Christ in Ithaca/New York tätig war. Das Buch ist eine leicht überarbeitete Fassung der von John S. Kloppenberg betreuten und 2014 an dem erwähnten Institut abgeschlossenen Dissertation des Verfassers. Es gliedert sich insgesamt in fünf Abschnitte, die Foucault, Smith and Comparison, ethnographisches Material aus Indonesien, Mexiko, den Philippinen und dem kolonialen Hawai, eine Literaturübersicht über die Stellungnahmen von Matthäus und Paulus zu dem Recht, die Macht und jüdische Gewohnheiten bei Philo von Alexandrien, den Römern und Flavius Josephus sowie die Bezüge der Macht bei Matthäus und Paulus betreffen.
Ausgangspunkt der Überlegungen ist Nietzsches im Antichrist geäußerte Behauptung, dass der heilige Paulus vor allem Macht anstrebte. Von daher fragt der Verfasser nach der Bedeutung der Macht für die Gestaltung von Recht. In sorgfältiger Analyse ermittelt er die Anpassung des jüdischen Rechtes und erklärt |
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Krey, Alexander, Die Praxis der spätmittelalterlichen Laiengerichtsbarkeit. Gerichts- und Rechtslandschaften des Rhein-Main-Gebietes im 15. Jahrhundert im Vergleich (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 30). Böhlau, Wien 2015. 758 S., 11 Abb. Besprochen von Reinhard Schartl. |
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Das zu besprechende Werk ist die überarbeitete Fassung der von Albrecht Cordes betreuten Dissertation des Verfassers. Als Ziel seiner Arbeit benennt er die Rekonstruktion grundsätzlicher Funktionsmechanismen spätmittelalterlicher Gerichtslandschaften am Beispiel der Entstehung und Festigung von Oberhöfen als neuer Verschränkung der Gerichte innerhalb vielschichtiger Landschaften. Krey stellt die These auf, dass die Oberhöfe, indem sie ihren Weisungen „geformte rechtliche Grundsätze“ zugrunde gelegt hätten, die Ausprägung gemeinsamer Rechts- und Denkformen und damit deutschrechtlicher, nichtgelehrter Gewohnheiten in ihrem Einzugsbereich begünstigt hätten. Seiner Untersuchung legt er die Überlieferung der Oberhöfe Frankfurt am Main, Gelnhausen und Ingelheim sowie zur Absicherung auch Nürnberg zugrunde. Als Definition für die Oberhoftätigkeit entscheidet er sich nach einer Diskussion verschiedener älterer Ansichten dazu, ein Gericht als Oberhof anzusehen, das anfragenden Gerichten in laufenden Prozesssachen konkrete Auskunft gab oder in der Neuzeit Sachen entschied oder Privatpersonen auch in abstrakter Form Auskunft erteilte, ohne durch Vereinbarung der Parteien, Gerichtsstandsprivileg oder als Schiedsgericht tätig zu werden. Dabei muss allerdings bemerkt werden, dass die Weisungen nicht durch das gesamte, den Richter (Schultheiß, Vogt) einschließende Gericht, sondern nur durch die Schöffen erteilt wurden, was der Verfasser an anderer Stelle durchaus anerkennt. Im Folgenden untersucht Krey, wann sich die Oberhoffunktion herausbildete. Dabei geht er von dem naheliegenden Ansatz aus, dass dies die volle Ausprägung der örtlichen Gerichtsbarkeit voraussetzte. Diese findet e |
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Rosenberg, Alfred, Die Tagebücher von 1934 bis 1944, hg. und kommentiert v. Matthäus, Jürgen/Bajohr Frank. Fischer, Frankfurt am Main 2015. 650 S., 10 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Innerhalb der nationalsozialistischen Funktionärsriege kommt Alfred Rosenberg (1893 – 1946) die Rolle des führenden Ideologen zu, der mit „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“ (1930) nach gängiger Ansicht die intellektuell anspruchsvollste Schrift zur Weltanschauung des Nationalsozialismus vorgelegt hat. Gelegenheiten, die Ideologie in die Praxis umzusetzen und konkret Macht auszuüben, boten sich dem publizistisch außerordentlich rührigen Rosenberg nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in unterschiedlichen Funktionen: als Reichsleiter und „Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung in der NSDAP“, dem die nach dem Krieg am Chiemsee einzurichtende „Hohe Schule“ als Parteiuniversität der NSDAP anvertraut werden sollte, als Chef des Außenpolitischen Amts (APA) der NSDAP und des „Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg“ (ERR) und auf staatlicher Ebene insbesondere im Amt des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete, das er von 1941 bis 1945 bekleidete. Seine alliierten Nürnberger Richter erkannten ihn in sämtlichen Anklagepunkten schuldig, entsprechend wurde die Todesstrafe ausgesprochen und durch Erhängen vollzogen.
Es ist daher ein Glücksfall für die Forschung, dass dieser einflussreiche Mann über ein volles Jahrzehnt hinweg das, was er für bemerkenswert erachtete, einem privaten Tagebuch anvertraut hat. Unter den nationalsozialistischen Granden hat sich nur Rosenbergs Konkurrent Joseph Goebbels in gleicher Weise ausführlich schriftlich geäußert, längst ist die Edition Elke Fröhlichs (1987ff.) gerne zitiertes Grundlagenmaterial zur Geschichte des Dritten Reichs. Dass die nunmehr in ihrer überwiegenden Masse (1936 – 1944) im Archiv des United States Holocaust Memorial Museums |
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Lindinger, Michaela, Die Hauptstadt des Sex – Geschichte und Geschichten aus Wien. Amalthea, Wien 2016. 221 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Die Sexualität ist ein Teil des Menschen wie Hunger und Durst, Leben und Tod. Ohne sie hätte der Mensch vermutlich keine natürliche Geschichte. Sie bewirkt Freude und Glück ebenso wie Leid und Verzweiflung.
Sie begleitet den Menschen von seinen ersten Anfängen und hat in zahllosen Veröffentlichungen auch die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen wie der unterhaltenden Literatur gefunden. Nach der in Wien in Publizistik, Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft, Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Ägyptologie ausgebildeten und seit 1986 in Museen und Ausstellungen bzw. seit 2003 als Kuratorin im Wien tätigen Verfasserin hat sie in der modernisierten Gestalt des Sex eine Hauptstadt in Wien. Die dortige Geschichte und Geschichten stellt die Autorin umgeben von anziehender Unterwäsche und Zigarettengenuss dem Interessenten zur Verfügung.
Gegliedert in sieben Abschnitte sammelt die Verfasserin das Alltagsleben des einfachen Bürgers hinter sich lassende Begebenheiten. In ihnen geht es im losen Gang durch die Geschichte seit dem Mittelalter um bärtige Ikonen, Teufelsbräute und Wanderhuren, Rokoko-kokotten, Amoretten, nackte Tatsachen Schmutz oder Schund und die abschließende Frage, ob Sex in Österreich am Ende ist. Einige Abbildungen illustrieren die Aufmerksamkeit erheischenden Berichte über Hedwig Eva Maria Kieslers Ekstase (Hedy Lamarr), Lisl Goldarbeiters Miss Universum, Josefine Mutzenbachers Parade-Dirne, Richard Krafft-Ebings Heilanstalt, Homosexualität, Kastrationsangst, Masochismus, Eheberatungsstellen, „liebe“volle Tanzsäle und eine Domkirche mit Fruchtbarkeitssymbolen sowie vieles andere, das im wechselvollen Spagat zwischen Wissenschaft und Voyeurismus sicher sein Publikum finden wird.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Friedrich der Siegreiche (1425-1476). Beiträge zur Erforschung eines spätmittelalterlichen Landesfürsten, hg. Fuchs, Franz/Spieß, Pirmin (= Abhandlungen zur Geschichte der Pfalz 17). (Selbstverlag der) Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung, Neustadt an der Weinstraße 2016. X, 366 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Friedrich der Siegreiche (1425-1476). Beiträge zur Erforschung eines spätmittelalterlichen Landesfürsten, hg. Fuchs, Franz/Spieß, Pirmin (= Abhandlungen zur Geschichte der Pfalz 17). (Selbstverlag der) Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung, Neustadt an der Weinstraße 2016. X, 366 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Pfalz ist das aus dem Herrschaftsgebiet des fränkischen Pfalzgrafen Lothringens nach der Belehnung Konrads von Staufen durch Kaiser Friedrich I. (1155/1156) entstehende Land an dem mittleren Rhein. Nach dem Übergang an die Wittelsbacher im Jahre 1214 kommt 1329 die obere Pfalz zwischen Regensburg und Fichtelgebirge hinzu. Nach dem Tode des 1400 zum deutschen König gewählten Ruprecht III. (1410) wurde die Pfalz allerdings in vier Linien geteilt und verlor allmählich ihren hohen Rang.
Mit einem spätmittelalterlichen Ausschnitt ihrer Geschichte befasst sich der vorliegende elegante Sammelband. Er betrifft Friedrich den Siegreichen, den die Herausgeber als ein Musterbeispiel für die normative Kraft des Faktischen betrachten. Leben und Wirken dieses in Heidelberg am 1. August 1425 als Sohn Kurfürst Ludwigs III. geborenen, ursprünglich nicht für die Nachfolge vorgesehenen, aber nach dem Tode seines älteren Bruders Ludwig IV. (1449) über die Vormundschaft für den einjährigen Sohn Philipp und die Arrogation des Neffen doch tatsächlich an die Macht gelangten, in vielen Auseinandersetzungen siegreichen, aber in Acht und Aberacht am 12. Dezember 1476 mit 51 Jahren ohne entscheidenden Erfolg verstorbenen Fürsten waren der Gegenstand eines interdisziplinären Symposions der Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung und des Kollegs Mittelalter und frühe Neuzeit der Universität Würzburg in Neustadt an der Weinstraße am 15. bis 17. März 2012, dessen etwas vermehrte Referate der Band der Allgemeinheit in schmucker Gestalt zur Verfügung stellt.
Nach Geleitwort und Vorwort bietet das Werk 14 Refera |
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Roth, Dominik, Die Erbauseinandersetzungsklage – Geschichte, geltendes Recht, Reformüberlegungen (= Schriften zum Familien- und Erbrecht 15). Nomos, Baden-Baden 2016. 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Bei dem Tode eines Erblassers waren in der Vergangenheit wohl regelmäßig und sind vielleicht auch in den heutigen Zeiten der Kleinfamilie oft mehrere Erben vorhanden. Angesichts der Individualität des Menschen und seiner jeweiligen Interessen ist die dann entstehende Erbengemeinschaft grundsätzlich auf Auseinandersetzung angelegt. Sind die Erben in diesem Punkte unterschiedlicher Ansicht, steht ihnen nach der Entscheidung des Gesetzgebers des Bürgerlichen Gesetzbuchs Deutschlands die bereits den Römern bekannte Erbauseinandersetzungsklage zur Verfügung.
Mit den bei ihr möglichen Rechtsfragen beschäftigt sich der bei seinem Doktorvater Karlheinz Muscheler längere Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeite tätige Verfasser in seiner im Sommersemester 2015 von der juristischen Fakultät der Universität Bochum angenommenen Dissertation. Sie gliedert sich in fünf vielfach unterteilte Kapitel. Sie betreffen nach einer Einleitung und Grundlegung über die Hinführung zum Thema und die Grundsätze der Erbauseinandersetzung, die Geschichte der Erbauseinandersetzungsklage im römischen und gemeinen Recht sowie in dem Allgemeinen Landrecht Preußens von 1794 und in den Beratungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, die Erbauseinandersetzungsklage nach heutiger Rechtslage und die Reformbedürftigkeit des Rechtes der Erbauseinandersetzung und der Erbauseinandersetzungsklage.
Im Ergebnis seiner sehr gründlichen und umsichtigen Betrachtung hält der Verfasser an der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, dass die Erben den Nachlass auseinandersetzen und nicht der Richter mit guten Gründen fest. Mit Hilfe der auf Grund ihrer Schwierigkeit ziemlich seltenen und wegen der notwendigen Richtigkeit des Auseinandersetzungsplans auch wenig aussichtsreichen Erbausein |
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Essmann-Bode, Claudia, Das Ein- und Zweikammersystem im deutschen Konstitutionalismus. Eine Studie über die Vor- und Frühformen des heutigen Parlamentarismus (= Europäische Hochschulschriften, Reihe 2 Rechtswissenschaft, Band 5804). Lang, Frankfurt am Main 2016. 398 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Entwicklung von der Monarchie zur Republik auf der Welt nach der französischen Revolution des Jahres 1789 war langwierig und schwierig, weil abgesehen von revolutionären Veränderungen die bisherigen Machthaber ihre Rechte nur ungern aufgaben und die neuen Kräfte auch unterschiedliche Vorstellung von dem Wünschenswerten und Machbaren hatten. Hinzukam, dass die Aufklärung die Idee der Gewaltenteilung entwickelt hatte, die den Grundsatz beherzigte, dass die Gewalt in einer Hand schädlicher ist als die gegenseitige Kontrolle verschiedener Kräfte. Deswegen stellte sich die Frage nach dem grundsätzlichen System für die Legislative auch in den Staaten des Deutschen Bundes in dem früheren 19. Jahrhundert.
Mit dieser interessanten Thematik beschäftigt sich die von Michael Kotulla betreute, in dem Jahre 2015 von der Universität Bielefeld angenommene Dissertation der in Bielefeld ausgebildeten und nach der Ausbildung als Repetitorin, Autorin und Geschäftsführerin tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einführung über die Ausgangslage, die Zielsetzung, den Gegenstand und den Aufbau der Arbeit in vier Kapitel. Sie betreffen die Geltung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien (monarchisches Prinzip, Stellung des Landtags, Stellung des Monarchen, Stellung der Minister, Artikel 57 der Wiener Schlussakte), das Einkammersystem und das Zweikammersystem im Überblick (England, Frankreich, deutscher Sprachraum) einschließlich des Deutschen Bundes, Vergleich der Verfassungen der Einzelstaaten des Deutschen Bundes (1815-1830, 1831-1847, 1848-1850, 1851-1866) und die Auswertung und den Erkenntnisgewinn der verfassungsvergleichenden Analyse.
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Ludyga, Hannes, Otto Kahn-Freund (1900-1979). Ein Arbeitsrechtler in der Weimarer Zeit (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 4, Leben und Werk Band 16). De Gruyter, Berlin 2016. VI, 110 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ludyga, Hannes, Otto Kahn-Freund (1900-1979). Ein Arbeitsrechtler in der Weimarer Zeit (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 4, Leben und Werk Band 16). De Gruyter, Berlin 2016. VI, 110 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Auf der Welt besteht jenseits von Naturrecht und Völkerrecht kein einheitliches Recht, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen, mögen auch einzelne Rechtsvorstellungen weit verbreitet sein. Aus diesem Grunde werden Juristen in der Regel innerhalb einer konkreten Rechtsordnung sozialisiert, wenn auch Auslandsaufenthalte an vielen Stellen nachhaltig fördern können. Ein besonderes Schicksal widerfährt jedem, der gegen seinen Willen entwurzelt wird und in einer unbekannten Fremde neue Wurzeln suchen muss.
Nach der Einleitung des vorliegenden Werkes des 2006/2007 in München mit einer Dissertation über die Rechtsstellung der Juden in Bayern von 1819 bis 1918 im Spiegel der Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des bayerischen Landtags promovierten, 2009 mit einer Schrift über obrigkeitliche Armenfürsorge im deutschen Reich von dem Beginn der frühen Neuzeit bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges habilitierten und 2015 an die Universität Saarbrücken berufenen Verfassers findet in der Rechtsgeschichte und Rechtskultur – abgesehen von Ausnahmen – bisher wenig Beachtung das Werk und Wirken deutscher Juristen, die 1933 in einem Prozess der „Selbstzerstörung Deutschlands durch den Nationalsozialismus“ aus ihrer Heimat vertrieben wurden (und emigrierten). Um dies auszugleichen untersucht die schlanke Studie das Werk und Wirken von Sir Otto Kahn-Freund, der 1933 als Jude und Sozialdemokrat aus dem Deutschen Reich nach Großbritannien floh und dort blieb. Im Vordergrund steht dabei zwar der Arbeitsrechtler Kahn-Freund in den vierzehn Jahren der Weimarer Republik vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Frankfurt am Main und Berlin, doch greift der Verfasser weit über diesen selbst gewählten Kern aus.
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Spohr, Kristina, Helmut Schmidt – Der Weltkanzler, aus dem Englischen von Roller, Werner. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 384 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Spohr, Kristina, Helmut Schmidt. Der Weltkanzler. Aus dem Englischen von Roller, Werner. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 384 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Durch seine Kompetenz, die Bestimmtheit seines Auftretens und die Brillanz seiner Rhetorik, die Emotion und Überzeugungskraft mit Nüchternheit in der Sache zu verbinden wusste, ragt der von 1974 bis 1982 amtierende, fünfte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Helmut Schmidt (1918 – 2015), aus der Reihe der Politiker seiner Epoche und unserer Tage hervor. Nach seiner aktiven Zeit erlangte er eine ganz besondere, mit den Weihen der moralischen Autorität versehene Popularität. Im merkwürdigen Kontrast zu dieser außergewöhnlichen persönlichen Aura steht allerdings die Wahrnehmung seiner politischen Bilanz durch die Fachwelt. So falle vielfach „die Bewertung seiner Kanzlerschaft […] mäßig aus“. Unter anderem wurde geurteilt, Schmidt „(kam nie) an die politische Lebensleistung Konrad Adenauers und Helmut Kohls“ heran (S. 12). Wird dieses Urteil den historischen Tatsachen gerecht?
Nein, meint Kristina Spohr, die an der London School of Economics Internationale Geschichte lehrt und sich in ihrer Publikationstätigkeit vorwiegend der internationalen Politik nach 1945 verschrieben hat. Um zu einer gerechten Einschätzung der politischen Rolle Helmut Schmidts zu kommen, sei es unerlässlich, aus der deutschen Binnenperspektive und der Fixierung des Blicks auf die Deutschlandfrage herauszutreten. In diesem Sinn ist auch das Epitheton des „Weltkanzler(s)“ im Titel auszulegen, und im englischen Original heißt es inhaltlich noch präziser: „The Global Chancellor. Helmut Schmidt and the Reshaping of the International Order“. Thema des vorliegenden Buches ist somit der Kanzler Helmut Schmidt in seiner Rolle einer „zentrale(n) Persönlichkeit, die die internationale Politik in einem entscheidenden, von Krisen geschüttelten und großen Umbrüchen und Veränderun |
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Trommer, Isabell, Rechtfertigung und Entlastung. Albert Speer in der Bundesrepublik. Campus, Frankfurt am Main. 2016. 367 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Als der Braunauer Kunstfreund Adolf Hitler seine nationalsozialistische Bewegung gründete, hatte er auch ein bestimmtes menschliches Schönheitsideal, dem er und viele seiner Anhänger nicht in jeder Hinsicht entsprachen. Theoretisch sollten die Arier groß, schlank, blond und blauäugig sein, aber manche Parteigenossen waren auch durchaus beleibt wie andere Volksgenossen auch. Als fotogen war vor allem Berthold Konrad Herrmann Albert Speer anzusehen, der in einer Architektenfamilie in Mannheim am 19. März 1905 geboren wurde, selbst Architektur studierte, von Hitler 1937 zum Generalbauinspektor für Berlin und nach dem Flugzeugabsturz Fritz Todts 1942 zum Rüstungsminister ernannt, 1946 aber wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, die er in dem Kriegsverbrechergefängnis Spandau bis zu dem 1. Oktober 1966 vollständig verbüßte.
Sein Leben und Wirken waren bereits vielfach Gegenstand von Veröffentlichungen. Dazu gehörten einerseits eigene Erinnerungen des Jahres 1969, die von Ulrich Schlie herausgegebenen Kransberg-Protokolle von Juni bis September 1945, die Auseinandersetzung mit der SS (1981) und die Spandauer Protokolle des in London am 1. September 1981 gestorbenen Albert Speer, andererseits Biographien etwa Adelbert Reifs, Matthias Schmidts, Joachim Fests und anderer. Das vorliegende, 2015 als Dissertation an der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Werk konzentriert sich auf das Verhalten Speers nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft.
An Hand der Rezensionen zu den Werken Speers kann die Verfasserin zeigen, dass die Darstellung Speers einschließlich seiner Selbstbeschreibung als unpolitischer Fachtechniker von der Allgemeinheit bereitwillig aufgenommen wurde. Nach seinem Verteidiger in Nürnberg muss |
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Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis. Im Auftrag der Universität Wien hg. v. Maisel, Thomas/Seidl, Johannes, Band 2 1442-1557, bearb. und eingeleitet v. Matiasovits, Severin (= Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Reihe 6 Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 3. Abteilung Die Matrikel der Wiener rechtswissenschaftlichen Fakultät, Band 2). Böhlau Wien 2016. LX, 245 S.., Graf. Besprochen von Gerhard |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Matrikel der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Matricula Facultatis Juristarum Studii Wiennensis. Im Auftrag der Universität Wien hg. v. Maisel, Thomas/Seidl, Johannes, Band 2 1442-1557, bearb. und eingeleitet v. Matiasovits, Severin (= Publikationen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Reihe 6 Quellen zur Geschichte der Universität Wien, 3. Abteilung Die Matrikel der Wiener rechtswissenschaftlichen Fakultät, Band 2). Böhlau, Wien 2016. LX, 245 S.., Graf. Besprochen von Gerhard Köbler.
Für die juristische Fakultät der 1365 von Herzog Rudolf IV. von Österreich in Wien gegründeten, 1384 in die vier Fakultäten der Artisten, Theologen, Juristen und Mediziner gegliederten Universität, für die von der 1377 einsetzenden Gesamtmatrikel seit der Mitte des 20. Jahrhunderts inzwischen der die Jahre bis 1778 einschließende achte Band 2014 vorgelegt werden konnte, wurde 2011 der erste, von 1402 bis 1440 reichende Band der Matrikel der Juristenfakultät veröffentlicht, an die der als Promotionsarbeit geschaffene zweite, die Jahre von 1442 bis 1557 erfassende Band nunmehr anschließen kann. Er gibt die 85 Pergamentblätter im Format 22,5 x 12,5 Zentimeter der Handschrift Wien, Archiv der Universität J 02 wieder, die überwiegend in gotischer Bastarda und humanistischer Buchkursive von zahlreichen Schreibern (darunter auch Dekanen) verfasst und nach anfänglicher, vielleicht bis 1524 währender Sammlung in losen Lagen erst später zu einem Band zusammengebunden wurden. Damit bietet er für das gesamte Heilige römische Reich ziemlich selten erhaltenes frühes Material.
Die vorangestellte Einleitung behandelt nacheinander den Forschungsstand, die Ziele der Edition, die Quelle, ihren Wert, die juridische Fakultät, die paläographische Analyse, die Bedeutung des Studiums im Ausland (Oberitalien), eine statistische Auswertung, einen Überblick über die beruflichen Wirkungsfelder der Juristen und eine Liste der Dekane sowie verschiedene f |
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Falter, Jürgen W., 10 Millionen ganz normale Parteigenossen – Neue Forschungsergebnisse zu den Mitgliedern der NSDAP 1925-1945 (= Akademie der Wissenschaften und Literatur Main, Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse 2016/4). Steiner, Stuttgart 2016. 32 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Falter, Jürgen W., 10 Millionen ganz normale Parteigenossen – Neue Forschungsergebnisse zu den Mitgliedern der NSDAP 1925-1945 (= Akademie der Wissenschaften und Literatur Main, Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse 2016/4). Steiner, Stuttgart 2016. 32 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als der im Meldegang während des ersten Weltkriegs tätige Braunauer Adolf Hitler am 19. Oktober 1919 in die Deutsche Arbeiterpartei Adolf Drexlers eintrat, erhielt er die Mitgliedskarte 555. Unter seiner nationalistischen und sozialistischen Führung erhöhte sich die Zahl der Mitglieder der in Nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei umbenannten Bewegung bis zu ihrem Verbot im November 1923 auf rund das Hundertfache (etwa 55000 Mitglieder). Wie der Verfasser der vorliegenden Studie ausführt, wuchs die Bewegung nach ihrer Wiederzulassung zwischen 1925 und 1929 zunächst nur allmählich.
An dem Ende des Jahres 1930 gehörten ihr auf Grund der Wahlerfolge Adolf Hitlers fast 250000 Mitglieder an, danach infolge vieler Neuaufnahmen an dem Ende des Jahres 1932 etwa 920000 Mitglieder, zu denen nach der Ernennung ihres Führers zum Reichskanzler des Deutschen Reiches am 30. Januar 1933 in den anschließenden drei Monaten 1,7 Millionen eingeschriebene Anhänger hinzukamen, so dass die Mitgliedschaft zum 1. Mai 1933 für das allgemeine Publikum geschlossen wurde. 1937 wurde die Neuaufnahme für bewährte Nationalsozialisten wieder geöffnet, 1939 für alle Interessenten, aber zu Beginn des Jahres 1942 wieder geschlossen. Aus den weitgehend erhaltenen Daten der Reichskartei bei dem Reichsschatzmeister und den zunächst geographisch geordneten, später alphabetisch umsortierten Gaukarteien kann der Verfasser für das Ende des Jahres 1944 bzw. das Kriegsende etwa 8,8 Millionen Mitglieder erschließen.
Bei ihrer näheren Untersuchung kann der Verfasser zeigen, dass die parteiliche Anhängerschaft anfangs im Durchschnitt sehr jung war (25 Jahre, zwis |
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Lüdicke, Lars, Hitlers Weltanschauung. Von „Mein Kampf“ bis zum „Nero-Befehl“. Schöningh, Paderborn 2016. 199 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Der Reihe der kaum noch überschaubaren Zahl an Publikationen zu und über Adolf Hitler fügt nunmehr Lars Lüdicke, der mit seiner Biographie Constantin von Neuraths 2011 bei Manfred Görtemaker an der Universität Potsdam promoviert wurde und dort auch am Historischen Institut als Lehrbeauftragter tätig ist, eine weitere hinzu. Nun ist Hitlers Weltanschauung beileibe kein Thema, wozu nicht gerade im neuen Jahrtausend von Forschern genug Essentielles zutage gefördert worden wäre, vor allem, was dessen maßgebliche Prägungen im München der Nachkriegsjahre angeht. Erst unlängst hat beispielsweise Thomas Weber den Wurzeln der ideologischen Ausrichtung und der Radikalisierung des späteren Diktators im Angesicht der realisierten Niederlage des Deutschen Reichs im Ersten Weltkrieg unter dem Titel „Wie Adolf Hitler zum Nazi wurde“ nachgespürt und ist dabei zur Schlussfolgerung gelangt, „(die) vielleicht tatsächlich einzige politische Konstante, die es von Hitlers Jugend bis zu seinem Todestag gab“, seien „die Ablehnung eines Separatismus jedweden deutschsprachigen Gebiets und der Wunsch nach einem geeinten Deutschland“ (S. 215) gewesen. Auch die Genese seines verschwörungstheoretischen Antisemitismus mit der behaupteten Einheit und Interessenskongruenz von Bolschewismus und Finanzkapitalismus sowie Hitlers Zuwendung zur Theorie vom Lebensraum und zu einem Rassismus im Sinne Hans F. K. Günthers konnte dieser Autor glaubhaft darlegen.
In deutlicher Abgrenzung zum Vorgehen Thomas Webers formuliert Lars Lüdicke sein eigenes Erkenntnisinteresse folgendermaßen: „Weder die Entstehung seiner Weltanschauung noch die Untersuchung der Bedingungen, die den Vollzug dieser Weltanschauung ermöglichten“, sollten im Mittelpunkt des vorliegenden Bandes zu Adolf Hitlers Weltanschauung stehen, sondern die „Binnenlogik von H |
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Beckermann, Benedikt, Verfassungsrechtliche Kontinuitäten im Land Oldenburg – Entstehung, Strukturen und politische Wirkungen der Verfassung des Freistaates Oldenburg vom 17. Juni 1919 (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 5). Nomos, Baden-Baden 2016. 529 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Beckermann, Benedikt, Verfassungsrechtliche Kontinuitäten im Land Oldenburg – Entstehung, Strukturen und politische Wirkungen der Verfassung des Freistaates Oldenburg vom 17. Juni 1919 (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 5). Nomos, Baden-Baden 2016. 529 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Eine materielle Verfassung hat in irgendeiner Art im weitesten Sinne wohl jede menschliche Gemeinschaft. Formal bedeutsam wird demgegenüber die Verfassung als eine grundlegende Urkunde eines Staates erst mit der von George Mason (1725-1792) entworfenen Virginia Bill of Rights vom 12. 6. 1776. Seitdem haben grundsätzlich alle Staaten der Erde eine eigene Verfassung angenommen.
Der Freistaat Oldenburg beruhte auf einer seit der Mitte des 12. Jahrhunderts nach der Burg Oldenburg an der Hunte benannten Grafschaft, die 1774 zum Herzogtum erhoben und an dem Ende des ersten Weltkriegs republikanisiert wurde. Er erhielt am 17. Juni 1919 eine republikanische Verfassung. Sie ging mit der Eingliederung in Niedersachsen im Jahre 1946 grundsätzlich wieder unter.
Mit ihr beschäftigt sich die von Fabian Wittreck angeregte und betreute, die Kontinuität betonende und in dem Sommersemester 2015 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angenommene gewichtige Dissertation des Verfassers. Sie fand umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Deswegen genügt es an dieser Stelle, dass der Herausgeber vorweg an Hand eines ausgeliehenen Exemplars auf die Gliederung in acht Kapitel (Einleitung über Forschungsinteresse und Forschungsgegenstand, Das Land Oldenburg bis zum Zusammentritt der Konstituante 1919, Vorentscheidungen in (der Verfassung des Deutschen Reiches von) Weimar, Verfassung des Freistaats Oldenburg, Verfassung des Freistaats in der praktischen Politik, Oldenburg in der Nachkriegszeit, Nachwirkungen oldenburgischen Verfassungsrechts bis in die heutige Zeit, Fazit) und drei beigegebene interessante Anhänge hinweist.
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Geus, Elmar, Mörder, Diebe, Räuber. Historische Betrachtung des deutschen Strafrechts von der Carolina bis zum Reichsstrafgesetzbuch (= Spektrum Kulturwissenschaften 6). Scrîpvaz-Verlag Christof Krauskopf, Berlin 2002. 288 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Geus, Elmar, Mörder, Diebe, Räuber. Historische Betrachtung des deutschen Strafrechts von der Carolina bis zum Reichsstrafgesetzbuch (= Spektrum Kulturwissenschaften 6). Scrîpvaz-Verlag Christof Krauskopf, Berlin 2002. 288 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen wird bereits in dem Alten Testament an dem Beispiel von Kain und Abel sichtbar. Zumindest nach dieser Darstellung war Kain der erste Mörder, auch wenn die Niederschrift des Textes wohl erst lange Zeit nach der ersten Ermordung eines Menschen durch einen Mitmenschen erfolgte. Unabhängig hiervon ist eine rechtswissenschaftlich sorgfältig ausgeführte Geschichte der Tatbestände des Strafrechts eigentlich weltweit von Interesse.
Das vorliegende Werk ist eine geringfügig überarbeitete Fassung der von Ulrich Knefelkamp angeregten und betreuten, unter dem Titel Strafrechtsreformen von der Carolina bis zum Reichsstrafgesetzbuch – Historische Betrachtungen des deutschen Strafrechts am Beispiel der Tötungs- und Diebstahlsdelikte von der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Dissertation. Ihre Rezension hatte seinerzeit ein sachkundiger Rezensent zugesagt, aber nicht durchgeführt. Deswegen muss nach überlanger Zeit der Herausgeber einige wenige Bemerkungen nachtragen.
Gegliedert ist das Werk nach einer Einleitung über Methode, Quellen und historische Kriminalitätsforschung in drei Sachkapitel. Sie betreffen die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 als Strafgesetz auf Reichsebene, das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 und das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 für das Deutsche Reich. Im Ergebnis zeigt der Verfasser, dass das Strafrecht in jeder untersuchten Periode als Verwirklichung juristischer Konzepte, aber auch als Produkt intellektueller, ökonomischer und politischer Einflussfaktoren zu begreifen ist, die allerdings mangels regelmäßiger Anpassung a |
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Kober, Kathrin, Der Kölner Residentenstreit um das exercitium reformatae religionis - Gesandtenrecht versus Staatskirchenrecht zu Anfang des 18. Jahrhunderts (= Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte 21). Nomos, Baden-Baden 2016 274 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Auch die an den Gottessohn Jesus Christus anknüpfende religiöse Gemeinschaft besteht aus Menschen als Mitgliedern. Sie haben wie alle Menschen individuelle Fähigkeiten und Interessen. Zwischen ihnen können sehr leicht Divergenzen bestehen und sich daraus anschließend Konflikte entwickeln, zu deren Lösung im Laufe von fast zweitausend Jahren zahlreiche allgemeine Regeln geschaffen wurden.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die von Mathias Schmoeckel während eines Jahrzehnts betreute, im Sommersemester 2015 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene, für den Druck geringfügig geänderte Dissertation der Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Kölner Residentenstreit, Zielsetzung und Gang der Untersuchung sowie Quellenlage und Forschungsstand in vier Kapitel. Sie betreffen das exercitium religionis als Anliegen der Kölner Reformierten, den Konflikt zwischen Reichsstadt und König, die Mediation des Reiches und Streitschriften zum Völkerrecht.
Im Ergebnis gelangt die Verfasserin unter Auswertung auch ungedruckter Quellen zu der ansprechenden Einstufung des Kölner Residentenstreits als Korrekturversuch des für die katholische Reichsstadt geltenden Staatskirchenrechts. Konfessionelle Streitigkeiten über die Auslegung des Minderheitenschutzes der §§ 31ff. Art. V IPO wurden in das sich noch entwickelnde Gesandtenrecht verlagert. Während katholischerseits in Köln die Auffassung bestand, dass die Staatsraison religiöse Einheit erfordere, verlangte man evangelischerseits die Gewährung von Gewissensfreiheit (für die zu privilegierenden Residenten), doch war ein Gewohnheitsrecht des exerci |
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Kleine Regensburger Münzgeschichte – Münzen, Medaillen und Notgeld, hg. v. Beer, Jasmin/Unger, Klemens. Gietl, Regensburg 2016. 163 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Auf seinem Weg der Geschichte hat der Mensch die Vorteile der Arbeitsteilung entdeckt. Um sie leichter nutzen zu können, bedurfte es eines einfachen Tauschmittels, mit dessen Hilfe grundsätzlich jeder von einem anderen angebotene Güter zu seinem eigenen Nutzen rechtmäßig leicht erwerben konnte. Als dieses erwies sich bereits im vorchristlichen Altertum die Münze aus Metall, die unterschiedlich weite Verbreitung finden konnte, aber vielleicht bald durch die Elektronik verdrängt wird.
Am 4. Oktober 2016 erschien die neue 100-Euro-Goldmünze „UNESCO Welterbe – Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“, die nach dem Grußwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen den Höhepunkt in dem jährlichen Ausgabeprogramm des Bundesministeriums bildet. Sie ist sowohl vom Material her wie auch vom Nennwert her die mit Abstand wertvollste (deutsche) Münze. Sie ist die 13. Ausgabe im Rahmen einer 2003 begonnenen mehrjährigen Serie von 100-Euro-Goldmünzen der (derzeit 41) UNESCO-Welterbestätten in Deutschland, unter denen die Altstadt Regensburg mit Stadtamhof ein besonderes Ensemble mit 183 Hektar Fläche und rund tausend Baudenkmälern darstellt.
Der Würdigung dieses herausragenden Ereignisses dient der gediegene vorliegende Sammelband. Er umfasst insgesamt sieben Beiträge über das Verhältnis von Welterbe und Goldmünze, über römische Münzen in und um Regensburg, über die Regensburger Währung und das Regensburger Währungsgebiet im Mittelalter, über die Geschichte, Wirtschaftsgeschichte und Geldgeschichte einer deutschen Metropole von der Antike bis zu dem Ende des alten Reiches, über Medaillen anlässlich der Regensburger Reichstage zwischen 1575 und 1608, über Regensburger Notmünzen und Notgeldscheine sowie über die Erweiterung der Münz- und Medaillensammlung des |
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Bischof, Daniel, Geschichte der Wald- und Forstgesetzgebung im Bundesland Schleswig-Holstein – unter Einbeziehung der Entwürfe zu einem Reichsforstgesetz von 1940/42 und der Entstehung des Bundeswaldgesetzes von 1975 (= Rechtshistorische Reihe 465). Lang, Frankfurt am Main 2016. XX, 428 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Wald als die mit Bäumen bestandene Erdoberfläche jenseits einer Mindestgröße ist nach dem Ozean die gewichtigste Größe des irdischen Klimas. Der Mensch hat sich seiner seit seiner Entstehung zunehmend intensiver bedient. Die dadurch geförderte Gefährdung versucht der Mensch seit jüngerer Zeit durch rechtliche Maßnahmen in vertretbaren Grenzen zu halten.
Mit einem Teilaspekt dieser Thematik beschäftigt sich der in Göttingen und Münster ausgebildete und inzwischen als Rechtsanwalt tätige Verfasser in seiner von Werner Schubert angeregten und betreuten, im Wintersemester 2015/2016 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel angenommenen Dissertation. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in fünf Teile. Sie betreffen die Entwicklung der Forstgesetzgebung für Schleswig und Holstein von 1623 1933, die Forstgesetzgebung und weitere Pläne zwischen 1933 und 1945, die Wald- und Forstgesetzgebung im Bundesland Schleswig-Holstein von 1945 bis 1971, die Entstehung des Bundeswaldgesetzes von 1975 sowie die Anpassung des schleswig-holsteinischen Landeswaldgesetzes an das Bundeswaldgesetz und einen Ausblick auf weitere Novellierungen.
Im Ergebnis kann er unter Auswertung auch archivalischer Quellen zeigen, dass die allmählich intensivierte Wald- und Forstgesetzgebung stark von den jeweiligen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten bestimmt wurde. Besonders intensiv behandelt er das Waldbetretungsrecht und die Gesetzgebungszuständigkeit. Möge es mit Hilfe seiner Erkenntnisse auch Schleswig-Holstein gelingen, den vom Menschen trotz seiner Bedeutung für die gesamte Erde z |
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Görtemaker, Manfred/Safferling, Christoph, Die Akte Rosenburg. Das Bundesjustizministerium der Justiz und die NS-Zeit. Beck, München 2016. 560 S., 30 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Görtemaker, Manfred/Safferling, Christoph, Die Akte Rosenburg. Das Bundesjustizministerium der Justiz und die NS-Zeit. Beck, München 2016. 560 S., 30 Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Rosenburg ist ein romantisch mit Turm und Zinnen verziertes Landhaus an dem Venusberg in Bonn, in dem das Bundesministerium der Justiz von 1950 bis 1973 seinen Hauptsitz hatte. Nach ihr ist die 2012 von der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingesetzte Kommission benannt, welche die Geschichte des Bundesjustizministeriums und seiner Mitarbeiter in der frühen Bundesrepublik Deutschland aufarbeiten sollte. Ihr Abschlussbericht wurde am 10. Oktober 2016 von dem derzeitigen Bundesjustizminister Heiko Maas der Öffentlichkeit vorgestellt.
Er betrifft 170 Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiter und Referatsleiter. Er zeigt, dass zwischen 1949 und 1973 mehr als die Hälfte der führenden Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums frühere Mitglieder der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei Adolf Hitlers waren und etwa ein Fünftel der Sturmabteilung angehört hatte. 1950 hatte der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland bei nur zwei Enthaltungen beschlossen, dass alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Deutschen Reiches grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland weiterbeschäftigt werden sollten, wodurch auch ihre sachlichen Erfahrungen genutzt werden konnten.
Diese gewollte hohe personelle Kontinuität hatte nach Heiko Maas fatale Folgen und belastete, behinderte und verzögerte den demokratischen Neuaufbau in der Bundesrepublik Deutschland. Die Strafverfolgung durch die zentrale Rechtsschutzstelle wurde hintertrieben, fast alle wegen nationalsozialistischer Verbrechen verurteilten Täter wurden begnadigt oder freigelassen, diskriminierende Gesetze wurden nur äußerlich entnazifiziert. Auch wenn diese mehr als 71 Jahre nach der Selbsttötung des Nationalsozialisten Adolf Hitler der Öffentlichkeit vo |
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Maier, Bernhard, Die Kelten. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. Aufl. Beck, München 2016. 383 S., Abb., Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Maier, Bernhard, Die Kelten. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Beck, München 2016. 383 S., 16 Abb., 14 Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
Die Gewissheit um das Objekt der Betrachtung, die in einem so konkreten Titel wie „Die Kelten“ transportiert wird, ist eine trügerische: Denn wiewohl sich bei Herodot die früheste nachweisbare Erwähnung findet, seien die Informationen darüber, was der zeitgenössische Begriff der Kelten eigentlich genau bezeichnete, fragwürdig. So sei „von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der griechischen und römischen Nachrichten über die Kelten die – vergleichsweise junge – Einsicht in jene Eigenart der antiken Ethnographie und Geschichtsschreibung, kleinere Völkerschaften unter einem oft willkürlich gewählten Namen zu größeren – von ihnen ‚Völker‘ (éthnē) genannten – Einheiten zusammenzufassen, ohne sie weiter nach Zeit und Raum zu differenzieren. […] Oft kann man daher weder die genaue Herkunft einer aus zweiter oder dritter Hand übernommenen Information noch deren Wahrheitsgehalt mit einiger Sicherheit abschätzen, zumal Griechen wie Römer augenscheinlich literarische Versatzstücke unterschiedlicher Herkunft nach Gutdünken mit eigenen Beobachtungen kombinierten, wobei sie gerne Verblüffendes und Ungewöhnliches in den Vordergrund rückten“. Die im Verlauf des 19. Jahrhunderts sich etablierende Vergleichende Sprachwissenschaft definierte die Kelten hingegen ausschließlich über sprachliche Kriterien, wobei zu berücksichtigen sei, „dass die Kelten des europäischen Festlands und Kleinasiens ihre Sprache bis zum Ausgang der Antike gegen das Lateinische bzw. Griechische eingetauscht hatten und mit dem Übergang zum Mittelalter auch die Kenntnis des historischen Zusammenhangs zwischen den Idiomen der antiken Kelten und den Sprachen der Iren, Hochlandschotten, Waliser und Bretonen verloren gegangen war“. Und selbst in der modernen Archäologi |
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Wegera, Klaus-Peter/Schultz-Balluff, Simone/Bartsch, Nina, Mittelhochdeutsch als fremde Sprache. Eine Einführung für das Studium der germanistischen Mediävistik, mit einer Audiobegleitung von Lindemann, Dorothea. Erich Schmidt, Berlin 2013. 236 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wegera, Klaus-Peter/Schultz-Balluf, Simone/Bartsch, Nina, Mittelhochdeutsch als fremde Sprache. Eine Einführung für das Studium der germanistischen Mediävistik, 2. Aufl. Erich Schmidt, Berlin 2013. 236 S.
Die deutsche Sprachwissenschaft hat die älteren Sprachstufen des Deutschen erst in den letzten Jahrhunderten aus dem Vergessen durch den unumkehrbaren Zeitablauf wieder befreit. Kaum ist dieses Wissen wiedergewonnen, ist es durch die weitere Entwicklung erneut bedroht. In den Zeiten des globalen Internet wird es durch das einfachere und mächtigere Englisch gefährdet und gleichzeitig werden die sich selbst aufgebenden Deutschen durch im Grunde fremdsprachige Immigranten zusehends abgelöst.
Zwar ist die mittlere deutsche Sprachstufe des Hochdeutschen zwischen etwa 1070 und 1350 oder 1500 für muttersprachliche Deutsche eigentlich keine fremde Sprache, wird aber mangels ernsthafter Thematisierung im schulischen Unterricht selbst von vielen germanistischen Erstsemestern als fremde Sprache empfunden. Diese Lage haben sich die Verfasser zu Nutze gemacht und deshalb in dem 2011 in erster Auflage vorgelegten Werk in das Mittelhochdeutsche unter Verwendung fremdsprachendidaktischer Methoden und Erkenntnisse eingeführt (s. ZIER 2 [2012] 30). Selbst für die Autoren war der anschließende schnelle Absatz freilich überraschend.
Früher als geplant können sie eine zweite Auflage vorlegen. In ihr sind offensichtliche Fehler sowie Versehen der Herstellung behoben und kleine Veränderungen vorgenommen worden, während anderes erst im Rahmen einer tiefergehenden Bearbeitung in einer gegebenenfalls späteren Auflage berücksichtigt werden kann. Ergänzt ist das erfolgreiche, im Wesentlichen auf seinen 236 Seiten unveränderte Lehrwerk um einen didaktischen Leitfaden und Lösungsschlüssel in Form eines gesonderten Begleithefts.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte. Von der römischen Antike bis zur Neuzeit, 5. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2016. XXIV, 465 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hähnchen, Susanne, Rechtsgeschichte. Von der römischen Antike bis zur Neuzeit, 5. Aufl. C. F. Müller, Heidelberg 2016. XXIV, 465 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Rechtsgeschichte nimmt weltweit täglich an Umfang zu, so dass es immer schwieriger wird, sie als eine grundlegende Einheit an Studierende zu vermitteln, die erfahren sollen, dass das geltende Recht auf einer geschichtlichen Entwicklung beruht. Von daher war es bereits sehr zu begrüßen, dass Georg Thielmann und Friedrich Ebel vor vielen Jahren eine Rechtsgeschichte von der römischen Antike bis zur Neuzeit veröffentlichten. Sie liegt nunmehr in einer fünften Auflage vor.
Wie bereits die vierte Auflage ist dieses Werk durch Susanne Hähnchen fortgeführt worden, die 1969 in Berlin-Pankow geboren wurde und nach einer anderen Ausbildung und dem 1995 abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaft in Berlin als wissenschaftliche Mitarbeiterin Uwe Wesels und als wissenschaftliche Assistentin Friedrich Ebels wirkte, wo sie 2007 für bürgerliches Recht, römisches Recht und Privatversicherungsrecht habilitiert wurde. Seit 2010 ist sie in Bielefeld für bürgerliches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte sowie Versicherungsrecht tätig. Nach dem Vorwort hat sie die zahlreichen Quellen des Werkes beibehalten, weil sie es erleichtern, sich in die verschiedenen Zeiten und Probleme hineinzuversetzen, und sind nunmehr Querverweise eingefügt, welche Zusammenhänge noch deutlicher machen sollen.
Gegliedert ist die Darstellung teils chronologisch, teils sachlich in insgesamt siebzehn Paragraphen. Sie betreffen nach einer Einleitung über den Sinn und den Gegenstand der Rechtsgeschichte, historische Hilfswissenschaften/Quellenkunde, objektives Recht und subjektives Recht, Gesetz (Weistum, Willkür, Satzung, Einung, Rechtsgebot, autoritatives Lehrbuch) und Hinweisen zur Anfertigung von Prüfungsarbeiten die Zeit der römischen Könige und die frühe Republik, die entwickelte Republik, da |
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Zentek, Sabine, Geschichte des Designschutzes – Industrialisierung, Beginn der Moderne, Nationalsozialismus, Nachkriegsjahre bis heute. Lelesken-Verlag, Dortmund 2016. 355 S., Abb. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zentek, Sabine, Geschichte des Designschutzes – Industrialisierung, Beginn der Moderne, Nationalsozialismus, Nachkriegsjahre bis heute. Lelesken-Verlag, Dortmund 2016. 355 S., Abb. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen.
In dieser Entwicklungsgeschichte des Designschutzes in zwei Jahrhunderten bis zur Gegenwart verbinden sich Rechtsgeschichte und Gesetzesgeschichte, Dogmatik und Rechtsprechung. Die Verfasserin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und gewerblichen Rechtsschutz, richtet den Blick auf eine wechselvolle Historie, welche vor allem im 19. Jahrhundert beginnt, aber doch nicht so umstandslos und geradlinig erfolgt wie die Geschichte des Urheberrechts. Der Beginn liegt in der Zeit der Frühindustrialisierung und normativ in einem Gesetz Preußens.
Über das Urhebergesetz von 1870 und den Kunst- und Musterschutz von 1876, die Normierung des Gebrauchsmusterwesens von 1891 führt dann der Weg zum Gesetz von 1907. Gebrauchserzeugnisse erfahren eine Gleichstellung mit Werken bildenden Kunst. Mit der industriellen Massenproduktion folgt parallel eine den modernen Produktionen geneigte Judikatur.
Jedoch immer wieder zeigen sich die Abgrenzungsprobleme zwischen Kunstwerken, Geschmacksmustern und Gebrauchsmustern sowie dem Patentrecht. Die sogenannte angewandte Kunst wird mit gewissen Schutzhindernissen bedacht. Bei funktionalen Gestaltungen wirkt die „technische Bedingtheit“ als Hemmschuh.
Das mit zahlreichen anschaulichen Abbildungen angereicherte Werk hat seinen Schwerpunkt in den Veränderungen während der Zeit des Nationalsozialismus. Hier wirken sich die bekannten Differenzen zwischen „guter“ und „entarteter“ Gestaltung mit den tendenziösen Zäsuren aus. Bemerkenswert sind die luziden Analysen der „Leitfälle“. In diesem Feld liegt der Schwerpunkt der Arbeit, einer Dissertation an der Universität Düsseldorf (2015). Ideologie, Tendenz, Strukturen und das Personal der nationalsozialistischen Instanzen und Judi |
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Nehmer, Bettina, Das Problem der Ahndung von Einsatzgruppenverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz (= Beiträge zur Aufarbeitung der NS-Herrschaft 4). Lang, Frankfurt am Main 2015. 130 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nehmer, Bettina, Das Problem der Ahndung von Einsatzgruppenverbrechen durch die bundesdeutsche Justiz (= Beiträge zur Aufarbeitung der NS-Herrschaft 4). Lang, Frankfurt am Main 2015. 130 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Seit 2013 veröffentlicht Joachim Perels in seiner Reihe „Beiträge zur Aufarbeitung der NS-Herrschaft“ Schriften, die sich dem Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit der nationalsozialistischen Vergangenheit kritisch widmen. Erschienen sind seither insgesamt vier Bände: von Dirk Schmaler („Die Bundespräsidenten und die NS-Vergangenheit – zwischen Aufklärung und Verdrängung“, 2013), Clea Laage („Gesetzliches Unrecht: Die Bedeutung des Begriffs für die Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Die Rezeption der Radbruchschen Formel in Rechtsprechung und Rechtslehre nach 1945“, 2014), Joachim Perels („Der Nationalsozialismus als Problem der Gegenwart“, 2015) und die aktuelle Publikation Bettina Nehmers, die an der Universität Hannover Politik- und Geschichtswissenschaften studiert hat. Festzustellen ist, dass es sich bei den Veröffentlichungen um keine originären neuen Texte handelt, wie das Erscheinungsjahr jeweils suggerieren mag. Vielmehr geht es um Arbeiten, die bereits vor beträchtlicher Zeit an anderer Stelle erschienen sind, die aber der Herausgeber für so bedeutsam für die Gegenwart hält, dass er ihre Neuauflage betreibt. Denn Joachim Perels, Sohn eines hingerichteten Widerstandskämpfers gegen das nationalsozialistische Regime, treibt eine Befürchtung um: Der promovierte Jurist, Mitbegründer der „Kritische(n) Justiz“ und emeritierte Professor für Politische Wissenschaft der Leibniz Universität Hannover ortet immer wieder eine Tendenz zur „Umdeutung( ) der despotischen Struktur [der] NS-Herrschaft: von der Relativierung des Antisemitismus über die Umwandlung des Hitlerregimes in einen Rechtsstaat bis zur Ausblendung der Auswirkungen der fast vollständigen Übernahme des Justizapparats des Dritten Reichs, durch den die Geltung rec |
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Birnbaum, Shlomo/Seligmann, Rafael, Ein Stein auf meinem Herzen. Vom Überleben des Holocaust und dem Weiterleben in Deutschland. Herder, Freiburg im Breisgau 2016. 176 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 6 (2016) 72. IT nach Zusage erhalten 16234 |
Ganzen Eintrag anzeigen Birnbaum, Shlomo/Seligmann, Rafael, Ein Stein auf meinem Herzen. Vom Überleben des Holocaust und dem Weiterleben in Deutschland. Herder, Freiburg im Breisgau 2016. 176 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
„Alle raus! Schnell! Schnell!“. Sie haben uns entdeckt. Die letzten Tage hat mir mein Vater eingeschärft, ständig mein Versteck im Kleinen Ghetto von Tschenstochau zu wechseln, doch jetzt stürmen zwei SS-Männer die Treppe herunter und „machen uns Beine“, indem sie mit ihren Gewehrkolben wahllos auf uns eindreschen.
Zuvor wurden wir Juden von unseren polnischen Nachbarn drangsaliert. Wir kannten es nicht anders. Doch ab September 1939, als die deutsche Wehrmacht und in ihrem Gefolge die SS-Verbrecher in Polen einfielen, herrschten Angst, Schlechtigkeit, Grausamkeit, Tod fast meine ganze Familie und Millionen Menschen meines Volkes wurden ermordet.
„Damals hat sich ein Stein auf mein Herz gelegt. Und trotz des Guten, das mir später vergönnt war, unsere Heirat, das Aufwachsen unserer Kinder und Enkel – alle Freude und Genugtuung vermochten nicht, diesen Stein abzuschütteln.“ Deswegen hat sich der 1927 geborene Shlomo Birnbaum unter dem Zuspruch seiner Kinder entschieden, seine Erfahrungen durch den in Tel Aviv 1947 geborenen Schriftsteller und Herausgeber der Jewish Voice from Germany der Nachwelt bewahren zu lassen.
Gegliedert ist das schlanke, mit Abbildungen von den Anfängen bis zur Gegenwart ausgestattete Werk in sieben grundsätzlich chronologisch geordnete Kapitel. Sie betreffen den bleibenden Schmerz, die Kindheit, den Krieg, das Große Ghetto, das Kleine Ghetto, die Befreiung, Deutschland und den Anstand. Von ihm hofft der Verfasser nach der dramatischen Schilderung der Gefahren seines vielfach bedrohten und doch unerwartet glücklich ausklingenden Lebens als Jude unter nationalsozialistischer Herrschaft am Ende, dass die Menschen erkennen, wie entscheidend er ist.
Mit seiner Familie lebt er seit seiner Befreiu |
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Heckel, Martin, Martin Luthers Reformation und das Recht. Die Entwicklung der Theologie Luthers und ihre Auswirkung auf das Recht unter den Rahmenbedingungen der Reichsreform und der Territorialstaatsbildung im Kampf mit Rom und den „Schwärmern“ (= Jus ecclesiasticum Band 114). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XIV, 988 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Heckel, Martin, Martin Luthers Reformation und das Recht. Die Entwicklung der Theologie Luthers und ihre Auswirkung auf das Recht unter den Rahmenbedingungen der Reichsreform und der Territorialstaatsbildung im Kampf mit Rom und den „Schwärmern“ (= Jus ecclesiasticum Band 114). Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XIV, 988 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Die Erinnerung an den Beginn der Reformation durch den Augustinermönch Martin Luther in Wittenberg im Jahr 1517 wird zu Recht nicht nur als ein Ereignis der evangelischen Kirche betrachtet, sondern angesichts der tiefgehenden Auswirkungen auf das Recht und die Verfassung bis zur Gegenwart als weltgeschichtliche Epoche. Theologie und Recht - so Martin Heckel - bedingen einander. Der Erfolg der Reformation beruht zum einen auf den theologischen Erkenntnissen Martin Luthers, zum anderen aber auf der verfassungsrechtlichen Situation im Heiligen Römischen Reich nach der Reform von 1495. Die Verfassung des Alten Reichs ermöglichte es, die Vollstreckung des päpstlichen Banns und der Reichsacht zu verzögern und letztlich zu verhindern. Der Rückgriff auf das weltliche Recht verschaffte der evangelischen Predigt die zu ihrer Entfaltung notwendige Zeit. Und nach schweren theologischen und politischen Auseinandersetzungen konnte das Recht die gegensätzlichen religiösen Wahrheitsansprüche neutralisieren und eine Koexistenz beider Konfessionen herbeiführen.
Mit seinem tiefen Verständnis für die historischen, theologischen und juristischen Zusammenhänge vermag Martin Heckel in diesem Buch die Wechselwirkungen theologischer Überzeugungen, politischer Gegebenheiten und juristischer Maßnahmen herauszuarbeiten. Mit sicherer Feder zeichnet er die erheblichen Veränderungen im Kirchenrecht und in der Rechtsordnung im Reich nach, die zur Entstehung eines paritätischen, säkularen und theologisch indifferenten Reichskirchenrechts, zur Emanzipation des weltlichen Rechts vom Kirchenrecht und zur Stärkung der ständis |
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Kertzer, David I., Der erste Stellvertreter. Papst Pius XI. und der geheime Pakt mit dem Faschismus, aus dem Englischen von Richter, Martin, mit einem Vorwort von Wolf, Hubert. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 607 S., Abb., Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kertzer, David Israel, Der erste Stellvertreter. Papst Pius XI. und der geheime Pakt mit dem Faschismus, aus dem Englischen von Richter, Martin, mit einem Vorwort von Wolf, Hubert. Theiss/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2016. 607 S., Abb., Besprochen von Gerhard Köbler.
Als geistiges Oberhaupt der katholischen Christen ist der Papst eigentlich ein bedeutender Mann in der Geschichte der christlichen Welt, doch wird die Religion seit der Aufklärung durch zahlreiche abweichende Vorstellungen gefährdet. Zwecks Erhalt seiner Stellung muss der Papst als politischer Mensch daher spätestens seit dem 19. Jahrhundert nach Verbündeten suchen, welche die Erosion durch Humanismus und Ideologie irgendwie mildern oder verhindern können. Allerdings bergen manche Kooperationen neue Gefahren, so dass stets größtmögliche Vorsicht auf allen beteiligten Seiten geboten ist.
Der sich mit dieser Thematik beschäftigende Verfasser der vorliegenden gewichtigen Studie wurde 1948 geboren, 1969 an der Brown University graduiert, 1974 an der Brandeis University promoviert und 1992 von dem Bowdoin College als Professor für Anthropologie und Geschichte an seine Heimatuniversität zurückberufen. Nach bedeutenden Monographien über The Kidnapping of Edgardo Mortara und das Verhältnis des Papstes zu den Juden (2001) veröffentliche er 2014 nach siebenjähriger Forschung das vorliegende große Werk, das 2014 unter dem Titel The Pope and Mussolini erschien und die geheime Geschichte von Pius XI. und dem Aufstieg des Faschismus in Europa ausführlich darstellt. Gegliedert ist es in drei Teile über den Papst und den Diktator, gemeinsame Feinde sowie Mussolini, Hitler und die Juden mit insgesamt 29 Kapiteln.
Die spannende, detailreiche und deswegen zutreffend preisgekrönte, aber doch auch prägnant zugespitzte Darstellung beginnt mit der Wahl Pius‘ XI. zum neuen Papst (1922), der unmittelbar der Marsch Mussolinis auf Rom folgt. Von da an steht – der als m |
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Parzinger, Hermann, Abenteuer Archäologie. Eine Reise durch die Menschheitsgeschichte. Beck, München 2016. 255 S., 71 Abb. u. Kart. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Parzinger, Hermann, Abenteuer Archäologie. Eine Reise durch die Menschheitsgeschichte. Beck, München 2016. 255 S., 71 Abb. u. Kart. Besprochen von Werner Augustinovic.
In „Die Kinder des Prometheus. Eine Geschichte der Menschheit vor der Erfindung der Schrift“ (2014) hat Hermann Parzinger vor zwei Jahren illustriert und auf nahezu 850 Seiten eindrucksvoll die Leistungen der Archäologie und ihrer Hilfswissenschaften für die Ur- und Frühgeschichtsforschung dargestellt. Dem Konzept dieses ästhetisch sehr ansprechenden Bandes ist auch sein neuestes Werk verschrieben. „Abenteuer Archäologie“ ist zwar deutlich schlanker – der Umfang erreicht nicht einmal ein Drittel der Seitenzahl seines Vorgängers –, ist aber ebenso mit qualitativ hochwertigen Abbildungen ausgestattet und in einer allgemein gut verständlichen Sprache geschrieben. Es steht daher zu vermuten, dass auch diesem Buch im Kreis der an archäologischer Forschung Interessierten Erfolg beschieden sein wird. Dieser mag nicht von ungefähr kommen. Denn Hermann Parzinger, Prähistoriker und Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, besitzt die Gabe, seine Disziplin auf ansprechende und spannende Weise nahezubringen, ohne dabei Gewissheiten suggerieren zu müssen, welche die Quellenbefunde über Gebühr strapazieren. Die Faszination entspringt den beobachteten Phänomenen und gesicherten Fakten selbst, die nicht darauf angewiesen sind, durch überzogene Interpretationen ein sensationelles Profil zu gewinnen. In der Darstellung gehen so profundes Wissen auf dem letzten Stand und Leidenschaft für das Fach eine den Leser mitreißende Synthese ein.
Dem Verfasser geht es darum zu zeigen, dass sich die Aussagekraft archäologischer Befunde mitnichten auf die Zeiten vor der Überlieferung schriftlicher Zeugnisse beschränkt, sondern dass diesen vielmehr universell und bis in die Gegenwart eine erhebliche Bedeutung in der Annäherung an die Realität des geschichtlichen Prozesses zukommt. Wer dächte in Z |
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Promnitz, Christin, „Besserung“ und Sicherung“. Eine terminologisch-historische Untersuchung zur Bezeichnung der strafrechtlichen Maßregeln (= Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte 13). Erich Schmidt, Berlin 2016. 424 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Promnitz, Christin, „Besserung“ und „Sicherung“. Eine terminologisch-historische Untersuchung zur Bezeichnung der strafrechtlichen Maßregeln (= Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte 13). Erich Schmidt, Berlin 2016. 424 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit langem hat der Mensch für die Menschheit Verhaltensregeln für ein möglichst störungsfreies Zusammenleben in der Gemeinschaft entwickelt, bei deren durchgehendem Einhalt Konflikte weitgehend vermieden werden könnten. Da der Mensch aber von seinen ersten Anfängen an vor allem die egoistische Durchsetzung seiner individuellen Interessen anstrebt, entstehen unter Bruch dieser Verhaltensanforderungen ständig Verletzungen von Mitmenschen. Ein Versuch, sie zu minimieren, ist die Erfindung des Strafrechts spätestens in dem Altertum und seine Wiederentdeckung in dem Heiligen römischen Reich seit dem Hochmittelalter, ein weiterer, modernerer Versuch die Entwicklung der Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Mit ihm beschäftigt sich die von Uwe Scheffler betreute, im Sommersemester 2015 von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene Dissertation der nur von den lieben und liebsten Menschen der Welt umgebenen Verfasserin, die von Franz von Liszt Wirkungen Besserung, Abschreckung und Unschädlichmachung der Strafe zum Schutze der Rechtsgüter (1882) ausgeht. Gegliedert ist die ansehnliche Untersuchung nach einer Einleitung in vier Sachkapitel. Diese betreffen Besserung und Sicherung nach Franz von Liszt in der Reihenfolge Sicherungsmaßregeln und Besserung, Besserung und Sicherung in dem Strafrechtsdiskurs vor 1933 (Vorentwurf von 1909, Gegenentwurf zum Vorentwurf von 1911, Kommissionsentwurf von 1913, Entwurf von 1919, österreichischer Gegenentwurf zum Entwurf von 1919, Entwurf Radbruch von 1922, Reichsratsvorlage von 1925, Strafvollzugsgesetzentwürfe von 1927, Reichstagsvorlage von 1927, Beratungen des Entwurfs 1927, |
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Stodolkowitz, Stefan Andreas, Vom Handel mit Ellen, Stahl- und Eisenwaren. Eine Zunftstreitigkeit vor dem Oberappellationsgericht Celle (= Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Heft 44). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar 2015. 56 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stodolkowitz, Stefan Andreas, Vom Handel mit Ellen, Stahl- und Eisenwaren. Eine Zunftstreitigkeit vor dem Oberappellationsgericht Celle (= Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Heft 44). Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Wetzlar 2015. 56 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
An dem Übergang des Mittelalters zu der Neuzeit änderte sich die Gerichtsverfassung in den Ländern des Heiligen römischen Reiches deutlich. Bekanntestes Beispiel hierfür ist das 1495 als Gericht der Reichsstände im Zuge der Reform des Heiligen römischen Reiches an Stelle des königlichen Kammergerichts geschaffene, bis zu dem Untergang des Reiches bestehende Reichskammergericht, aus dessen Tätigkeit bei jährlich durchschnittlich etwa 250 Eingängen rund 75000 Streitsachen bekannt. sind. In seinem losen Gefolge wurde nach Erhebung des Fürstentums Calenberg-Grubenhagen zu einem Kurfürstentum 1711 zum Ausgleich für den Verlust als Residenz eines Teilherzogtums Braunschweig-Lüneburg das Oberappellationsgericht in Celle eröffnet.
Mit einem vor diesem Gericht gegen Ende des 18. Jahrhunderts geführten Rechtsstreit beschäftigt sich der Verfasser in einer ergänzten und erweiterten Fassung eines geplanten, aber leider ausgefallenen Vortrags vom 15. Oktober 2014 in der Aula in Wetzlar. Dabei geht es um einen Handel von Schneidern mit Stahlwaren und Eisenwaren, durch den sich eine Gilde der Höker und Krämer beeinträchtigt sah. Über die kurhannoversche Regierung in Hannover und die lauenburgische Regierung in Ratzeburg gelangte das Verfahren in letzter Instanz 1778 an das Oberappellationsgericht in Celle.
Gegliedert ist die interessante, mit Abbildungen bereicherte Darstellung des Streites außer in Einleitung und Schluss in vier Sachabschnitte. Sie betreffen das Oberappellationsgericht Celle als oberstes Gericht des Herzogtums Lauenburg im 18. Jahrhundert, den Handel mit Ellen, Stahl und Eisenwaren vor Gericht, die Rechtsgeltung und Po |
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Die Leucorea zur Zeit des späten Melanchthon – Institutionen und Formen gelehrter Bildung um 1550, hg. v. Asche, Matthias/Lück, Heiner/Rudersdorf, Manfred/Wriedt, Markus. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2015. 565 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wittenberg an der Elbe erscheint in dem Jahre 1180 als ein Burgward, der seit 1212 Vorort einer zunächst askanischen Herrschaft ist. Die wittenbergischen Güter der 1180 das Herzogtum Sachsen erwerbenden Askanier fallen mit der Kurwürde 1422 an die Wettiner. 1502 wird Wittenberg Sitze einer bis 1813/1816 bestehenden Universität.
Der vorliegende Sammelband befasst sich mit einem Teilaspekt ihrer früheren Geschichte. Er geht auf eine vom 13. bis 16. Oktober 2010 anlässlich des 450. Todestags Philipp Melanchthons in der Stiftung Leucorea Wittenberg abgehaltene Tagung zurück. Er enthält nach einem Vorwort und einem Verzeichnis der 19 Autoren aus Tübingen, Frankfurt am Main, Göttingen, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, , Gotha, Leipzig, Saint Louis, Wittenberg, Halle und Welbsleben zwanzig Referate. Sie werden nach einer Skizze der Perspektiven durch Daniel Bohnert und Matthias Asche in vier Abteilungen über ideelle und institutionelle Transformationsprozesse der Leucorea bis zu Melanchthons Tod, Rezeption der Wittenberger Bildungsreformen durch Melanchthon-Schüler an lutherischen Universitäten im Reich (Leipzig, Frankfurt an der Oder, Jena, Rostock und Helmstedt), Diffusion gelehrter Wissensbestände der Leucorea und die Leucorea als sozialer und kultureller Raum um die Mitte des 16. Jahrhunderts gegliedert.
Zu Beginn schildert dabei Martin Treu das geistige Klima an der Universität Wittenberg vor der Ankunft Melanchthons, während Heinz Scheible den Bildungsreformer Melanchthon untersucht und Heiner Lück Lehrpersonal und Lehrprofil der juristischen Fakultät zwischen 1536 und Melanchthons Tod betrachtet. Den Beschluss bildet eine Geschichte des Erinnerns und Vergessens Wittenbergs un |
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Winkler, Günther, Das Juridicum. Planung und Errichtung eines Fakultätsgebäudes für Juristen aus der Sicht des Baubeauftragten. Verlag Jan Sramek, Wien 2016. X, 388 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Winkler, Günther, Das Juridicum. Planung und Errichtung eines Fakultätsgebäudes für Juristen aus der Sicht des Baubeauftragten. Verlag Jan Sramek, Wien 2016. X, 388 S., Abb. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Seit der Mensch den Hausbau begonnen hat, gestaltet er sein Haus entsprechend seinen Vorstellungen, Bedürfnissen, Möglichkeiten, Mitteln und Wünschen. Mit dem Hausbau verbindet er meist auch eine Botschaft an seine Umwelt. Deswegen ist nicht nur das spätere Ergebnis bedeutsam, sondern auch die gedankliche Entwicklung des Planers im Rahmen der an ihn herangetragenen Begehren und Begehrlichkeiten.
Günther Winkler, der nach den unter seinem Porträt zusammengefassten Kerndaten 1955 habilitiert wurde, seit 1959 als außerordentlicher Professor und von 1961 bis 1997 37 Jahre als ordentlicher Universitätsprofessor der Universität Wien wirkte, wurde im Anschluss an sein Dekanat Raumreferent seiner Fakultät sowie Mitglied der Gebäudekommission des akademischen Senats und Baubeauftragter der Universität Wien für das Juridicum sowie 1972 Rektor – in einer Zeit, in der an Universität und Fakultät noch echte Ehrenämter gab. Er gliedert seine auf Aufzeichnungen des Jahres 1985 beruhende, spannende, bilderreiche und vielseitige Darstellung der Planung und Errichtung des Fakultätsgebäudes für Juristen nach einer kurzen Einleitung in fünfzehn faktenreiche Abschnitte. Sie betreffen die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät in ihrer alten räumlichen Lage mit den Studentenzahlen des Jahres 1945 und danach, den Bauplatz, die Bauplanung mit Fußgängerzone, vergleichende Studien, Bauplan und Baubewilligung, Rohbau und neues Universitätsrecht, Innenausstattung und neue Nutzerwünsche, Innenausstattung und Funktionen des Hauses, Innenausbau und Einrichtung, , Übersiedlung und Benützungsbewilligung, Daten, Planen und Bauen in Kooperation, Prüfung durch den Rechnungshof, Urteile über das Juridicum, Instandhaltung und Nutzung, Verwaltung des Gebäudes und schlie |
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Kröll, Thomas, Italiens Weg in den Faschismus. Eine verfassungsrechtliche Studie und zugleich ein Beitrag zu Fragen der Staats- und Verfassungslehre. Jan Sramek, Wien 2014. XII, 371 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kröll, Thomas, Italiens Weg in den Faschismus. Eine verfassungsrechtliche Studie und zugleich ein Beitrag zu Fragen der Staats- und Verfassungslehre. Jan Sramek, Wien 2014. XII, 371 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Seit langer Zeit sind in verschiedenen Teilen der Erde auffällige geistige Strömungen erkennbar, deren bedeutendste wohl die Religionen sein dürften. Mit der Aufklärung hat sich der Mensch von diesen auch auf das Jenseits gerichteten Lehren mehr und mehr abgekehrt. An ihre Stelle sind zunehmend ideologische politische Lehren getreten, denen zeitweise unterschiedlich viele Anhänger folgen.
Mit dem besonderen Faschismus Italiens beschäftigt sich das vorliegende Buch, das nach dem Vorwort seine Grundlage in der im Juli 2002 unter dem Titel Per grazia di Dio e per volontà del Duce – Das Schicksal des Statuto fondamentale del Regno an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien approbierten Dissertation des Verfassers hat. Sie musste etwa zehn Jahre ruhen, ehe sie unter dem Anstoß Georg Lienbachers einer umfassenden Überarbeitung und Veröffentlichung zugeführt werden sollte. Diese gliedert sich nach einer Einleitung in zwei Teile über die Verfassung des Königreiches Italien am 31. Oktober 1922 und das Statuto und die faschistischen Verfassungsreformen.
Dabei betrachtet der Verfasse im Rahmen des 1848 begründeten Statuto fondomentale nacheinander die Krone, das Parlament, die Gesetzgebung, die Vollziehung und die Gerichtsbarkeit. Ihnen stellt er unter dem Faschismus die Krone, den großen Rat des Faschismus, die faschistische Nationalpartei und den Nationalrat der Korporationen, das Parlament, die Vollziehung, die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit gegenüber. Im Ergebnis kann der Verfasser anschaulich zeigen, wie leicht es die als unabänderlich geschaffene, am 31. Oktober 1922 – dem Tage der Ernennung Benito Mussolinis zu dem Präsidenten des Ministerrats - geltende Verfassung Italiens Benito Mussolini und se |
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Disputationes Tirolenses – Tagungsband zum 7. Internationalen Treffen der jungen Romanist(inn)en, hg. v. Klausberger, Philipp/Lehne, Christine/Scheibelreiter Philipp. Jan Sramek. Wien 2014. XII, 201 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
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Schlichte Tiroler Erörterungen ohne weitere Erklärungen lassen sich vielfältig verstehen. Sie können entweder von Tirolern oder aus Tirol stammen oder sie können Tiroler oder Tirol betreffen. Es kann aber auch so sein, dass sie ohne Tiroler und ohne näheren sachlichen Ortsbezug nur in Tirol vorgetragen wurden.
Die vorliegende, vom Verlag erst vor kurzem zugesandte Sammlung von Aufsätzen repräsentiert nach dem kurzem Vorwort der Herausgeber Beiträge zweier Tagungen. Dies waren das Treffen der jungen Romanistinnen und Romanisten von dem 10. und 11. Mai 2013 einerseits und des Gesprächskreises der rechtshistorischen Habilitandinnen und Habilitanden von dem 9. Mai 2013. Beide Tagungen fanden in engstem zeitlichem Zusammenhang in Innsbruck statt, womit die Zuordnung zu Tirol nachdrücklich gerechtfertigt ist.
Insgesamt enthält der Band nach einem Geleitwort des Dekans der Innsbrucker rechtswissenschaftlichen Fakultät elf vielfältige Beiträge. Sie betreffen in alphabetischer Ordnung der Referenten Bemerkungen zu Ulp. D.17.1.6.7, Bemerkungen zu Ciceros Rechtsmodell in der Post-Reditum-Phase, den Begriff der universitas in dem Rechte der Personenverbände, Überlegungen zur Entwicklung des Rechtsschutzes wegen vis und metus in spätrepublikanischer Zeit, Christus vor dem Prätor, den synallagmatischen Vertrag nach den Lehren Labeos und Aristos, die Verkaufsabrede bei dem pignus, Überlegungen zu D.16.3.31 pr., den Zusammenhang zwischen Caesar und Vorkommen des in der Antike ziemlich seltenen, nur unter außergewöhnlichen Bedingen möglichen Kaiserschnitt bei den Juristensowie das Miteigentum an dem servus communis. Alle aus Györ, Erlangen-Nürnberg, Köln, Graz, Lublin, Wien, Moskau, Szeged und Berlin zusammengekom |