Disputationes Tirolenses – Tagungsband zum 7. Internationalen Treffen der jungen Romanist(inn)en, hg. v. Klausberger, Philipp/Lehne, Christine/Scheibelreiter Philipp. Jan Sramek. Wien 2014. XII, 201 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Disputationes Tirolenses – Tagungsband zum 7. Internationalen Treffen der jungen Romanist(inn)en, hg. v. Klausberger, Philipp/Lehne, Christine/Scheibelreiter Philipp. Jan Sramek. Wien 2014. XII, 201 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Schlichte Tiroler Erörterungen ohne weitere Erklärungen lassen sich vielfältig verstehen. Sie können entweder von Tirolern oder aus Tirol stammen oder sie können Tiroler oder Tirol betreffen. Es kann aber auch so sein, dass sie ohne Tiroler und ohne näheren sachlichen Ortsbezug nur in Tirol vorgetragen wurden.
Die vorliegende, vom Verlag erst vor kurzem zugesandte Sammlung von Aufsätzen repräsentiert nach dem kurzem Vorwort der Herausgeber Beiträge zweier Tagungen. Dies waren das Treffen der jungen Romanistinnen und Romanisten von dem 10. und 11. Mai 2013 einerseits und des Gesprächskreises der rechtshistorischen Habilitandinnen und Habilitanden von dem 9. Mai 2013. Beide Tagungen fanden in engstem zeitlichem Zusammenhang in Innsbruck statt, womit die Zuordnung zu Tirol nachdrücklich gerechtfertigt ist.
Insgesamt enthält der Band nach einem Geleitwort des Dekans der Innsbrucker rechtswissenschaftlichen Fakultät elf vielfältige Beiträge. Sie betreffen in alphabetischer Ordnung der Referenten Bemerkungen zu Ulp. D.17.1.6.7, Bemerkungen zu Ciceros Rechtsmodell in der Post-Reditum-Phase, den Begriff der universitas in dem Rechte der Personenverbände, Überlegungen zur Entwicklung des Rechtsschutzes wegen vis und metus in spätrepublikanischer Zeit, Christus vor dem Prätor, den synallagmatischen Vertrag nach den Lehren Labeos und Aristos, die Verkaufsabrede bei dem pignus, Überlegungen zu D.16.3.31 pr., den Zusammenhang zwischen Caesar und Vorkommen des in der Antike ziemlich seltenen, nur unter außergewöhnlichen Bedingen möglichen Kaiserschnitt bei den Juristensowie das Miteigentum an dem servus communis. Alle aus Györ, Erlangen-Nürnberg, Köln, Graz, Lublin, Wien, Moskau, Szeged und Berlin zusammengekommenen jungen Forscher können nachdrücklich zeigen, dass das römische Recht auch in der Gegenwart kräftig blüht und gedeiht, wozu ihnen Tirol bestmögliche Disputationsbedingungen bot.
Innsbruck Gerhard Köbler