Welwei, Karl-Wilhelm, Griechische Geschichte. Von den Anfängen bis zum Beginn des Hellenismus.. Schöningh, Paderborn 2011.. 587 S., 22 Kart., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Welwei, Karl-Wilhelm, Griechische Geschichte. Von den Anfängen bis zum Beginn des Hellenismus.. Schöningh, Paderborn 2011.. 587 S., 22 Kart., 34 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Witten 1930 geborene, nach dem Studium der Geschichte und klassischen Philologie in Köln 1963 bei Hans Volkmann promovierte, 1970 in Bochum habilitierte und dort von 1972 bis 1996 als Professor für alte Geschichte tätige Verfasser ist einer der besten Kenner der griechischen Geschichte der Antike. Seit nahezu 50 Jahren hat er zahlreiche Untersuchungen zu diesem Gegenstand vorgelegt. Manches davon ist inzwischen zum mehrfach aufgelegten Standardwerk geworden.
Im örtlichen Mittelpunkt stehen dabei Athen und Sparta. Zeitlich haben vor allem die Anfänge das besondere Interesse des bekannten Gelehrten erweckt. Daraus ist etwa ein 1998 in zweiter Auflage vorgelegtes Werk über Verfassung und Gesellschaft der griechischen Polis in archaischer und klassischer Zeit erwachsen.
In seiner neuesten Darstellung greift er auf die gesamte griechische Geschichte von den Anfängen bis zum Beginn des Hellenismus aus, hält aber wegen der Fülle der verfügbaren Literatur ein Ende der Ereignisgeschichte mit dem verlorenen Lamischen Krieg gegen die Makedonier in den Jahren 323/322 v. Chr. für unausweichlich. Dabei geht es ihm auch besonders um die Einarbeitung der neueren Erkenntnisse, durch die sich das bisherige Bild des antiken Griechenland deutlich verändert hat. Die sorgfältige Überprüfung dieser Veränderungen unmittelbar an den Quellen ist in diesem Zusammenhang sein besonderes Anliegen.
Sein großes Werk gliedert er in insgesamt vier Abschnitte. Dabei beginnt er mit der Frühzeit, den dunklen Jahrhunderten und der archaischen Epoche. Hier haben insbesondere die Entzifferung der mykenischen Linear B-Schrift und archäologische Entdeckungen neue Möglichkeiten des Verständnisses eröffnet. Ihnen geht der Verfasser überzeugend mit Sorgfalt und Einfallskraf |
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Köbler, Gerhard-Rechtsgeschichtliche Neuerscheinungen-2012-alphabetisch |
Ganzen Eintrag anzeigen A Roll of the Proceedings of the King’s Council in Ireland for a portion of the sixteenth year of the reign of Richard the Second, Ad 1392-1393, hg. v. Graves James. Cambridge University Press. Cambridge 2012 (10)
Ackermann, Christian, Die Bedeutung der Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Kommunalrecht für unsere heutige Dogmatik. Nomos, Baden-Baden 2012. S.
Ahlheim, Hannah, „Deutsche, kauft nicht bei Juden!“ Antisemitismus und politischer Boykott in Deutschland 1924 bis 1935. Wallstein, Göttingen 2011. 488 S.
Ahrens, Hans-Jürgen/McGuire, Mary-Rose, Modellgesetz für Geistiges Eigentum. Normtext und Begründung. Sellier, München 2012. LI, 844 S.
Akademie und Universität Altdorf. Studien zur Hochschulgeschichte Nürnbergs, hg. v. Brennecke, Hanns Christof/Niefänger, Dirk/Schnabel, Werner Wilhelm (= Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte 69). Böhlau, Köln 2011. 470 S.
Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933–1945. Band 6 1939, bearb. v. Hartmannsgruber, Friedrich. Oldenbourg, München 2012.
Akten zur Südtirol-Politik 1945-1958. Eine Aktenedition in sechs Bänden, hg. v. Gehler, Michael. Band 1 Gescheiterte Selbstbestimmung. Die Südtirolfrage, das Gruber-De Gasperi-Abkommen und seine Aufnahme in den italienischen Friedensvertrag 1945-1947. Studienverlag, Innsbruck 2012. 656 S.
Andrian-Werburg, Viktor Franz Freiherr von, „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“. Tagebücher 1839-1858, hg. v. Adlgasser, Franz (= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 98, 1-3). Böhlau, Wien 2012. S.
Angster, Julia, Erdbeeren und Piraten. Die Royal Navy und die Ordnung der Welt 1770 bis 1860. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012. 345 S.
Arbeitskämpfe im Zeichen der Selbstermächtigung. Kollektive Gegenwehr in Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Serbien, hg. v. Leder, Anna. Promedia, Wien 2012. 224 S.
Archiv der Freiherren von Berlichingen zu Jags |
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AAAKöbler, Gerhard, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch -Wortformenvergleich1811-1859 |
Ganzen Eintrag anzeigen Auf der Grundlage der Wortformenliste des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs Österreichs von 1811/1812 ist der Gedanke eines Vergleichs der Ausgangsfassung der Jahre 1811/1812 mit der 1859 durch Novellierung geschaffenen Fassung in Bezug auf den Wortschatz entstanden. Damit wird über die digitale Dokumentation des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs von der ersten, im Wortlaut anscheinend durchaus nicht völlig eindeutig feststehenden Fassung an auch ein Blick auf den Rechtssprachwandel möglich. Er kann zeigen, welche Wortformen bzw. Wörter in zwei verglichenen Fassungen gleich geblieben sind, welche Wörter aus dem ursprünglichen Text später verschwunden sind und welche Wörter gegenüber dem Ausgangstext neu aufgenommen worden sind.
a), a) [43] 1811
a, a [43] 1859
a, a 1811
ab, ab [11] 1811
ab, ab [12] 1859
ab-, ab- 1811
abändern, abändern [3] 1811
abändern, abändern [3] 1859
Abänderung, Abänderung [2] 1811
Abänderung, Abänderung [2] 1859
Abbruch, Abbruch [3] 1811
Abbruch, Abbruch [3] 1859
Abbruche, Abbruche 1811
Abbruche, Abbruche 1859
Aber, Aber [2] 1811
Aber, Aber [2] 1859
aber, aber [334] 1859
aber, aber [337] 1811
abermahl), abermahl) 1811
abermahl, abermahl 1859
Abfall, Abfall 1811
Abfall, Abfall 1859
abfällt, abfällt 1811
abfällt, abfällt 1859
Abfassung, Abfassung 1859
abfinden, abfinden 1811
abfinden, abfinden 1859
Abfindung, Abfindung 1811
Abfindung, Abfindung 1859
abfließen, abfließen 1811
abfließen, abfließen 1859
Abflusse, Abflusse 1811
Abflusse, Abflusse 1859
abführe, abführe 1811
abführe, abführe 1859
abführen, abführen 1811
abführen, abführen 1859
abführet, abführet 1811
abführt, abführt 1859
Abführung, Abführung [3] 1811
Abführung, Abführung [3] 1859
Abgabe, Abgabe [4] 1811
Abgabe, Abgabe [4] 1859
Abgaben, Abgaben [5] 1811
Abgaben, Abgaben [5] 1859
Abgang, Abgang [7] 1811
Abgang, Abgang [7] 1859
abgeändert, abgeändert [2] 1811
abgeändert, abgeändert [3] 1859
abgefordert, abgefordert [ |
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AAAKöbler, Gerhard, Jüdische deutsche Juristen |
Ganzen Eintrag anzeigen Jüdische deutsche Juristen
von
Gerhard Köbler
A) Allgemeiner Rahmen
Jude ist der Angehörige der Religionsgemeinschaft Judentum, ursprünglich der Bewohner des Reiches des nach dem vierten Sohn Jakobs benannten Stammes (Gebiet um Jerusalem, Hebron, Beer Sheva). Die Frühgeschichte der Juden ist nicht eindeutig feststellbar. Im 8. vorchristlichen Jahrhundert werden die Oberschichten der Reiche Israel und Juda deportiert. 587 v. Chr. gerät das Reich Juda unter die Herrschaft Babylons. 538 v. Chr. erlaubt König Kyros II. von Persien den in diesem Zusammenhang verschleppten Juden die Rückkehr nach Jerusalem. 63 v. Chr. erobern die Römer Jerusalem. Aufstände der Juden schlagen die Römer 70 n. Chr. unter Zerstörung Jerusalems, 115-117 und 132-136 n. Chr. blutig nieder. Bis zum 5./6. Jahrhundert breiten sich die Juden, von denen aus der Antike etwa 15000 namentlich bekannt zu sein scheinen, unter Bewahrung ihrer besonderen Religion und ihres besonderen Rechtes in einzelne Gebiete Spaniens, des Frankenreichs und Italiens aus und verlegen sich dabei auf die Tätigkeit als Händler. 638 fällt Jerusalem an die Araber. Bis in das 9. Jahrhundert, in dem die Juden unter dem Kalifen al-Mutawakkil mit einem besonderen Abzeichen gekennzeichnet werden, sind sie im Frankenreich nur am Mittelmeer sichtbar. Seit dem 9. Jahrhundert werden ihnen im Frankenreich Schutzprivilegien gewährt, für die sie eine Gegenleistung erbringen. Mit der Entstehung von Städten lassen sich die Juden dort in eigenen Gassen oder Vierteln (Gettos) fest nieder. Im Reichslandfrieden von 1103 werden die Juden unter die besonders befriedeten Menschen aufgenommen. 1236 unterstellt sie Kaiser Friedrich II. als Kammerknechte gegen Abgaben (Judensteuer) dem Schutz des Königs bzw. des ihm hierin folgenden Landesherrn (Judenregal). Da die Juden wegen des nur Christen treffenden kanonischen Zinsverbots den Geldwechsel und das verzinsliche Darlehen betreiben können und auch tatsächlich an sich ziehe |
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AAAKöbler, Gerhard, Rechtsgeschichtliche Neuerscheinungen2012 |
Ganzen Eintrag anzeigen A Roll of the Proceedings of the King’s Council in Ireland for a portion of the sixteenth year of the reign of Richard the Second, Ad 1392-1393, hg. v. Graves James. Cambridge University Press. Cambridge 2012 (10)
Ackermann, Christian, Die Bedeutung der Rechtsprechung des preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Kommunalrecht für unsere heutige Dogmatik. Nomos, Baden-Baden 2012. S.
Ahlheim, Hannah, „Deutsche, kauft nicht bei Juden!“ Antisemitismus und politischer Boykott in Deutschland 1924 bis 1935. Wallstein, Göttingen 2011. 488 S.
Ahrens, Hans-Jürgen/McGuire, Mary-Rose, Modellgesetz für Geistiges Eigentum. Normtext und Begründung. Sellier, München 2012. LI, 844 S.
Akademie und Universität Altdorf. Studien zur Hochschulgeschichte Nürnbergs, hg. v. Brennecke, Hanns Christof/Niefänger, Dirk/Schnabel, Werner Wilhelm (= Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte 69). Böhlau, Köln 2011. 470 S.
Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933–1945. Band 6 1939, bearb. v. Hartmannsgruber, Friedrich. Oldenbourg, München 2012.
Akten zur Südtirol-Politik 1945-1958. Eine Aktenedition in sechs Bänden, hg. v. Gehler, Michael. Band 1 Gescheiterte Selbstbestimmung. Die Südtirolfrage, das Gruber-De Gasperi-Abkommen und seine Aufnahme in den italienischen Friedensvertrag 1945-1947. Studienverlag, Innsbruck 2012. 656 S.
Andrian-Werburg, Viktor Franz Freiherr von, „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“. Tagebücher 1839-1858, hg. v. Adlgasser, Franz (= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 98, 1-3). Böhlau, Wien 2012. S.
Angster, Julia, Erdbeeren und Piraten. Die Royal Navy und die Ordnung der Welt 1770 bis 1860. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012. 345 S.
Arbeitskämpfe im Zeichen der Selbstermächtigung. Kollektive Gegenwehr in Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Serbien, hg. v. Leder, Anna. Promedia, Wien 2012. 224 S.
Archiv der Freiherren von Berlichingen zu Jagstha |
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AAAKöbler, Gerhard, Rechtvergleichung |
Ganzen Eintrag anzeigen Rechtsvergleichung
von
Gerhard Köbler
A) Viele Jahrzehnte sind vergangen, seitdem ich Teruaki Tayama als Gast meines oder vielleicht auch unseres gemeinsamen akademischen Lehrers Karl Kroeschell[1] im Institut für Landwirtschaftsrecht[2] in Göttingen[3] zum ersten Mal traf. In unregelmäßigen Abständen haben wir uns danach immer wieder einmal gesehen. Auch auf seine freundliche Einladung hin konnte ich sogar unvergessliche Wochen zur Kirschblütenzeit in Japan verbringen.
Ich freue mich daher sehr, an einer zu seinen Ehren zu schaffenden Festschrift mitwirken zu können. Ihr Gegenstand soll in erster Linie die Rechtsvergleichung sein. Das ist deswegen in jedem Fall sehr gerechtfertigt, weil Teruaki Tayama sein wissenschaftliches Leben zu wesentlichen Teilen im Dienste der Rechtsvergleichung verbracht hat.[4]
Dies gilt freilich nicht in gleichem Maße auch für mich, wenn man unter Rechtsvergleichung den wissenschaftlichen Vergleich zwischen örtlich verschiedenen Rechten versteht. Er hat mich zwar auch während meines gesamten Lebens interessiert. Da man seine kurz bemessene Lebenszeit aber möglichst sorgsam einteilen muss, habe ich mich diesbezüglich auf das Verfassen verschiedener zweisprachiger Rechtswörterbücher beschränken müssen.[5][6]
Andererseits kann sich das Recht nicht nur an der örtlichen Grenze ändern, sondern auch innerhalb oder außerhalb ihres Rahmens im zeitlichen Verlauf. Insofern ist für die geschichtliche Betrachtung des Rechtes der Vergleich ebenfalls naheliegend oder sogar notwendig. Insofern habe ich mich bei vielen Arbeiten tatsächlich mit geschichtlicher Rechtsvergleichung befasst.[7]
Darüberhinaus ist vielleicht sogar eine Verbindung beider Bereiche möglich und nützlich. Auch die Rechtsvergleichung hat nämlich wie das gesamte menschliche Leben eine Geschichte.[8] Deswegen kann ich mich zu Ehren Teruaki Tayamas ohne Bedenken mit einigen geschichtlichen Aspekten der Rechtsvergleichung bef |
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A history of the philosophy of law in the civil law world 1600-1900, hg. v. Canale, Damiano/Grossi, Paolo/Hofmann, Hasso. (= A treatise of legal philosophy and general jurisprudence 9). Dordrecht, Springer 2009. XXII, 409 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen A history of the philosophy of law in the civil law world 1600-1900, hg. v. Canale, Damiano/Grossi, Paolo/Hofmann, Hasso. (= A treatise of legal philosophy and general jurisprudence 9). Dordrecht, Springer 2009. XXII, 409 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Rechtsphilosophie und allgemeine Rechtswissenschaft haben sich mit, aus und neben dem Recht geschichtlich so allmählich entfaltet wie die Philosophie mit, aus und neben dem geistigen Leben des Menschen. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Rechtes für den Menschen hat auch die übergeordnete Betrachtung zugenommen. Sie verdient zumindest in der Gegenwart eine umfassende Bilanzierung.
Sie ist angesichts der Universalität der Jurisprudenz dem Einzelnen nicht mehr wirklich möglich. Vielmehr ist die internationale Kooperation notwendig. Sie hat unter der Leitung Enrico Pattaros von der Universität Bologna zahlreiche hervorragende Experten zusammengeführt.
Für die Geschichte der Rechtsphilosophie in der Civil Law World der früheren Neuzeit sind dabei Damiano Canale aus Mailand, Paolo Grossi aus Florenz und Hasso Hofmann aus Berlin gemeinsam hervorgetreten. Sie gliedern ihren eindrucksvollen, mit Bibliographie und Registern bereicherten Band in insgesamt acht Kapitel. Von ihnen behandelt Merio Scattola die Rechtswissenschaft des Heiligen Römischen Reiches im 17. und 18. Jahrhundert, Jean-Louis Halperin Frankreich (Domat), Maximilian Hernandéz Marcos die Aufklärung im Recht, Damiano Canale die Kodifikationen (Frankreich, Preußen, Österreich), Paolo Becchi die Krise des Naturrechts im deutschen Raum (Hugo, Thibaut, Savigny, Hegel, Puchta), Luca Mannori und Bernardo Sordi Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsrecht, Maurizio Fioravanti den Konstutionalismus und Hasso Hofmann den Weg von Rudof von Jhering über Gény, Duguit, Hauriou, Merkel, Menger, Gierke, Kohler und Berolzheimer bis zu Gustav Radbruch, so dass insgesamt eine wertvolle Gesamtschau entsteht, wie sie bisher noch n |
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Adel im „langen“ 18. Jahrhundert, hg. v. Haug-Moritz, Gabriele/Hye, Hans Peter/Raffler, Marlies (= Zentraleuropa-Studien 14). Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2009. 324 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der von Arnold Suppan am 2. Oktober 2009 der österreichischen Akademie der Wissenschaften vorgelegte Sammelband verdankt seine Gestalt nach dem Einleitung der Herausgeber allein der Verbundenheit vieler Forscherinnen und Forscher mit Grete Walter-Klingenstein. Auf ihr beruht deren bereitwillige Mitarbeit. Als Gemeinsamkeit einer so inhomogenen Gruppe wie dem europäischen Adel wurden dabei Selbstwahrnehmung des Adels, Fremdwahrnehmung des Adels, adelige Bildung, individuelle Karriere, Aufstieg und Statuserhaltung sowie Tugendvorstellungen , kanonisierte Werte und Ehrencodices angenommen.
Insgesamt vereint das Werk 15 Beiträge. Sie beginnen mit Harm Kluetings Untersuchung von Johann Ludwig Ewalds Werk von 1793 mit der bangen Frage, was sollte der Adel jetzt tun? (im Schatten der Guillotine). Danach erörtert Antonio Trampus das Forschungsthema der Bäume und Stammbäume in der (das 18. Jahrhundert umgreifenden) Neuzeit am Beispiel des österreichischen Küstenlandes. János Kalmár widmet sich den Ahnen als Vorbildern an Hand des vom späteren Kaiser Karl VI. in seinen Jugendjahren verfassten Kanons der Herrschertugenden.
Insgesamt greifen die Beiträge weit und vielfältig aus. In zahlreichen Einzelheiten bieten sie interessante neue Erkenntnisse. Ein vierzehnseitiges Personenverzeichnis von Abensperg und Traun, Maria Renata bis Ludwig Graf Zinzendorf zeigt an, dass fast 1000 Personen in irgendeiner Art und Weise angesprochen werden, unter denen die Angehörigen des Adels dominieren dürften.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Adelige Damenstifte Oberschwabens in der frühen Neuzeit. Selbstverständnis, Spielräume, Alltag, hg. v. Schiersner, Dietmar/Trugenberger, Volker/Zimmermann, Wolfgang (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 187). Kohlhammer, Stuttgart 2011. IX, 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Adelige Damenstifte Oberschwabens in der frühen Neuzeit. Selbstverständnis, Spielräume, Alltag, hg. v. Schiersner, Dietmar/Trugenberger, Volker/Zimmermann, Wolfgang (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Forschungen 187). Kohlhammer, Stuttgart 2011. IX, 322 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Frauenstift ist eine religiöse Lebensgemeinschaft für ohne Ablegung von Gelübden in einer klosterähnlichen Anlage lebende, vielfach adelige Frauen (Stiftsdamen, Chorfrauen, Kanonissen). Es geht grundsätzlich auf eine gottgefällige Stiftung zurück und ist meist mit einem Auftrag für das Seelenheil des Stifters verbunden. Als Reichsstift unterstand es dem König oder Kaiser, im Übrigen dem zuständigen Bischof.
Nach dem Vorwort des vorliegenden Sammelbands ist die Sakrallandschaft Oberschwabens von bedeutenden Damenstiften geprägt. Da ihre geschichtliche Erforschung aber nach Ansicht der Herausgeber zumindest für die frühe Neuzeit noch in den Anfängen steckt, veranstalteten sie im März 2009 eine wissenschaftliche Studientagung, auf der neben vielem Anderem auch das neue Urkundenbuch zur Geschichte des Stiftes Buchau vorgestellt werden konnte. Die dortigen elf Referate macht der vorliegende Sammelband für die Öffentlichkeit verfügbar.
Dabei bietet etwa nach der Einführung Dietmar Schiersners Helmut Flachenecker einen Überblick über die Damenstifte in der Germania Sacra insgesamt und die mit ihnen zu verbindenden Forschungsfragen. Weitere Studien widmen sich unterschiedlichen Einzelfragen am Beispiel der Damenstifte Augsburg, Buchau, Edelstetten, Lindau, der untereslsässischen und damit kaum noch oberschwäbischen Kanonissenstifte und des altbayerischen und damit auch kaum noch oberschwäbischen Klosters Frauenchiemsee. Sachlich werden dabei Regel und Lebenswirklichkeit, Statuten, Handlungsspielräume von Äbtissinnen, Reichsverfassung, Selbstverständnis, Wahl, Krankheit, Tod und archi |
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Ahlheim, Hannah, „Deutsche, kauft nicht bei Juden!“ Antisemitismus und politischer Boykott in Deutschland 1924 bis 1935. Wallstein, Göttingen 2011. 452 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ahlheim, Hannah, „Deutsche, kauft nicht bei Juden!“ Antisemitismus und politischer Boykott in Deutschland 1924 bis 1935. Wallstein, Göttingen 2011. 452 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Constantin Goschler betreute, der Fakultät für Geschichtswissenschaft der Universität Bochum 2008 angenommene, von der Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung und der Axel Springer Stiftung geförderte, für den Druck überarbeitete Dissertation der Verfasserin. Sie betrifft einen interessanten, wohl in Irland 1880 auf einen begrifflichen Punkt gebrachten, im Deutschen Reich in bestimmter Weise instrumentalisierten Konflikt. In ihn führt die Verfasserin umsichtig in ihrer ausführlichen Einleitung ein. Dabei erörtert sie die Ansätze und Probleme historischer Antisemitismusforschung ebenso wie ihre verschiedenen Quellen und Arbeitsstrategien.
Gegliedert ist die Untersuchung in zwei zeitliche Abschnitte. Überzeugend beginnt die Verfasserin mit den Antisemiten und dem politischen Boykott in der Weimarer Republik. Ausgangspunkt ist die Vorstellung vom raffenden Juden, die von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei unterstützt und pointiert wird, Auswirkung sowohl auf das jüdische Selbstbild wie auf das deutsche Judenbild hat, aber bis 1932 als dem Jahr der Entscheidung auch zu der Frage führt, ob Antisemitismus ein Verstoß gegen die guten Sitten ist.
Im zweiten Teil setzt die Verfasserin mit dem reichsweiten Boykott am 1. April 1933 und seiner Vorgeschichte, seinen Akteuren und seinem Publikum ein, aus der bald die öffentliche Stigmatisierung jüdischer Werbetreibender wie etwa eines bekannten Metzgers in Bonn und seiner Kunden wird. Politisches Ziel wird die soziale Isolierung des jüdischen Nachbarn, wobei Stürmerkästen, Prangertafeln und Fotoaktionen die Volksgenossen disziplinieren sollen, um das Ziel des Weges zur „EntJudung“ zu erreichen. Insgesamt zeichnet die Verfasserin mit Hilfe ihrer vielfältigen Quel |
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Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933–1945. Band 6 1939, bearb. v. Hartmannsgruber, Friedrich. Oldenbourg, München 2012. LXX, 966 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933–1945. Band 6 1939, bearb. v. Hartmannsgruber, Friedrich. Oldenbourg, München 2012. LXX, 966 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit dem hier anzuzeigenden Band legt Friedrich Hartmannsgruber den fünften von ihm bearbeiteten Band der Akten der Reichskanzlei – Regierung Hitler 1933-1945 von 1939 vor. Bd. I der Reihe (1933/1934) hatte noch Karl-Heinz Minuth 1983 herausgegeben. Anders als die Akten der Reichskanzlei für die Weimarer Zeit kann sich die Edition für die Zeit ab 1933 nicht mehr durchgehend auf die Protokolle der Kabinettssitzungen stützen, die seit 1939 völlig ausblieben. Wichtigste Grundlage der Dokumentation sind die archivalische Überlieferung der Akten der Reichskanzlei und der an der Rechtssetzung beteiligten Reichsministerien und obersten Reichsbehörden im Bundesarchiv Berlin. Wiedergegeben werden vor allem Niederschriften von Ressortbesprechungen, Gesetzesbegründungen, interministerielle Schriftwechsel sowie Aktenvermerke der Reichskanzlei. Ziel der Edition ist es, die „Entscheidungsprozesse im Vorfeld der Gesetzgebung“ zu erhellen (S. VIII). Hierzu zählen „auch für das Selbstverständnis des NS-Staates wichtige Gesetzesprojekte, die aber wegen Ressortdifferenzen oder mit Rücksicht auf die Volksstimmung nicht verabschiedet wurden, oder die man während des Krieges für die Zeit nach dem ‚Endsieg’ aufschob“ (S. VIII). Mit Rücksicht auf die „Akten zur deutschen auswärtigen Politik“ (Serien C, D und E) wurde auf eine Wiedergabe von Aktenstücken aus dem inneren Dienstbetrieb des Auswärtigen Amtes verzichtet (S. IX). Ebenfalls nicht dokumentiert werden die internen ministeriellen Vorgänge, wie beim Justizministerium der Verkehr z. B. mit den Generalstaatsanwälten und OLG-Präsidenten.
Wenn auch das Kabinett nicht an den zum Krieg führenden Weichenstellungen Hitlers beteiligt war, so spiegeln die Akten der Reichskanzlei und der Ministerialbürokratie gleichwohl „Kriegskurs des Regim |
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Akten zur Südtirol-Politik 1945-1958. Eine Aktenedition in sechs Bänden, hg. und bearb. v. Gehler, Michael unter Mitarbeit v. Schimmelpfennig, Andreas/Unterthiner, Evi-Rosa. Band 1 Gescheiterte Selbstbestimmung. Die Südtirolfrage, das Gruber-De Gasperi-Abkommen und seine Aufnahme in den italienischen Friedensvertrag 1945-1947. Studienverlag, Innsbruck 2012. 656 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Akten zur Südtirol-Politik 1945-1958. Eine Aktenedition in sechs Bänden, hg. und bearb. v. Gehler, Michael unter Mitarbeit v. Schimmelpfennig, Andreas/Unterthiner, Evi-Rosa. Band 1 Gescheiterte Selbstbestimmung. Die Südtirolfrage, das Gruber-De Gasperi-Abkommen und seine Aufnahme in den italienischen Friedensvertrag 1945-1947. Studienverlag, Innsbruck 2012. 656 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Durch den Friedensvertrag von Saint Germain (10. 9. 1919) erhielt Italien 1919 als Lohn für seinen 1915 erfolgten Eintritt in den ersten Weltkrieg auf Seiten der alliierten Siegermächte (Zusage Englands 1912, Londoner Geheimabkommen vom 26. 4. 1915) den südlich des Alpenhauptkamms gelegenen Teil Tirols (1918 3 Prozent der Bevölkerung italienischsprachig, 93 Prozent deutschsprachig, 4 Prozent Ladiner). In der Folge wurde dieses Gebiet nach der Machtübernahme der Faschisten in Italien am 28. 10. 1922 intensiv italienisiert (Italienisch als einzige Amtssprache, Übersetzung der Namen, Verbot deutschsprachigen Unterrichts, Auflösung von Verbänden und Vereinen, Ansiedlung von Italienern vor allem aus Süditalien, 90 Prozent der staatlichen Stellen mit Italienischsprachlern besetzt). 1930 bekräftigte Österreich (BGBl. Nr. 201/1930) in einem Vertrag mit Italien die Ansicht, dass die Südtirolfrage eine innere Angelegenheit Italiens sei.
Obwohl Italien durch Benito Mussolini auf Seiten Adolf Hitlers in den zweiten Weltkrieg eintrat, beschloss nach dem Sturz Mussolinis (1943) die alliierte Außenministerkonferenz in London am 11. 9. 1945, dass die Grenze zwischen Italien und Österreich grundsätzlich nicht geändert werden sollte. Auf internationalen Druck konnte Südtirol allerdings eine Reihe politischer Zugeständnisse Italiens erreichen. Die Akten zur Südtirolpolitik in den Jahren von 1959 bis 1969 wurden dabei bereits ab 2005 von Rolf Steiniger ediert. Die ältere Lücke schließt nunmehr der früher ebenfalls in Innsbruck tätige Michael Gehler.
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Albu-Lisson, Diana Carmen, Von der k. u. k.. Armee zur Deutschen Wehrmacht. Offiziere und ihr Leben im Wandel politischer Systeme und Armeen. Lang, Frankfurt am Main 2011. 280 S., Abb., Tab., Graf. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Albu-Lisson, Diana Carmen, Von der k. u. k.. Armee zur Deutschen Wehrmacht. Offiziere und ihr Leben im Wandel politischer Systeme und Armeen. Lang, Frankfurt am Main 2011. 280 S., Abb., Tab., Graf. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Bertrand Michael Buchmann angeregte und betreute Dissertation der 1976 geborenen, nach dem Diplomstudium der Geschichte an der Universität Wien promovierten, danach als Autorin und Vertragsbedienstete des Bundesministeriums Österreichs für Landesverteidigung und Sport tätigen Historikerin. Sie erregte unmittelbar nach dem Erscheinen das Interesse dreier sachkundiger Rezensenten. Da der Verlag leider kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen konnte, muss der Herausgeber mit wenigen Worten auf das mit einem uniformierten Umschlagbild veranschaulichte Werk hinweisen.
Die dem ausgesprochen unkomplizierten und dadurch mütterliche Energie sparenden Sohn Flavio gewidmete Werk ist insgesamt in numerischer Gliederung in 27 Abschnitte geteilt. Nach Vorwort und Einleitung beginnt die Verfasserin auf der Grundlage des im österreichischen Staatsarchivs aufbewahrten Bestandes über die in die österreichische Wehrmacht von 1920 übernommenen k.u.k Offiziere (rund 1500 bzw. mehr als 1600 bzw. insgesamt 1642) mit dem Dienstgrad und unterscheidet nach Prinzipiellem zwischen Subalternoffizieren (Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann/Rittmeister) und Stabsoffizieren (Major, Oberstleutnant, Oberst). Danach behandelt sie Geburtsjahrgänge (darin nach Ausweis des Inhaltsverzeichnisses nur 2.1 das Beförderungsalter), die Beförderung außer der Rangtour, Waffengattungen (darin nur 4.1 der Generalstab), die Namen der k.u.k. Offiziere, (Vornamen [am häufigsten anscheinend Karl, Rudolf, Johann, Josef oder Franz], Nachnamen), Geburtsorte (darin nur 6.2 nur Ethnien und Waffengattungen), das Regiment, Muttersprache bzw. Fremdsprache/Regimentsprache, Fronteinsätze, Verwundungen, Krankheiten, (detailliert) Dekorationen, d |
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Alföldy, Géza, Römische Sozialgeschichte, 4. Aufl. Steiner, Stuttgart 2011. 399 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Alföldy, Géza, Römische Sozialgeschichte, 4. Aufl. Steiner, Stuttgart 2011. 399 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem Vorwort des Verfassers meinten Studenten während der Studentenrevolte um 1968, dass sich selbst ein Historiker des Altertums nicht nur mit politischer Geschichte und dem Glanz der Herrschenden beschäftigen sollte, sondern auch mit dem Aufbau, der Entwicklung und den Konflikten antiker Gesellschaften, die für die Gegenwart ebenfalls Lehren bieten könnten. Dies bewog den zu dieser Zeit an der Universität Bochum lehrenden Verfasser zu Vorlesungen über Sozialgeschichte, wie sie bis dahin unbekannt waren. Die 1975 hieraus entwickelte Darstellung in Buchform stieß auf so großes Interesse, dass sie binnen neuner Jahre drei deutsche Auflagen erfuhr und danach in das Englische, das Spanische, das Italienische, das Griechische, das Polnische, das Ungarische, das Portugiesische und das Französische übertragen wurde.
Mit einigem zeitlichen Abstand kann der Verfasser nunmehr sogar eine vierte deutsche Auflage vorlegen, die den ursprünglichen Umfang insbesondere durch den Ausbau der Anmerkungen verdoppelt. Sie kann das erfolgreiche Grundkonzept des Werkes fortführen. Sie will aber dessenungeachtet die vielfältigen neuen Forschungsergebnisse der letzten Jahrzehnte einbeziehen, so dass der Verfasser selbst die neue Ausgabe als etwas ganz Anderes als die früheren, jetzt als überholt eingestuften Versionen ansieht.
Das wie bisher der Erinnerung an István Hahn und darüber hinaus jetzt auch an Friedrich Vittinghoff sowie Karl Christ gewidmete, in bewährter Weise Quellen mit kritisch durchleuchteten Forschungsergebnissen verbindende Werk gliedert demnach weiter in die frührömische Gesellschaft, den Strukturwandel im 2. Jahrhundert vor Christus, die Krise der Republik und die römische Gesellschaft, die Gesellschaftsordnung der Prinzipatszeit, die Krise des römischen Reiches im 3. Jahrhundert und die römische Gesellschaft sow |
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Andermann, Kurt, Die Urkunden der Freiherrlich von Gemmingen’schen Archive aus Gemmingen und Fürfeld. Regesten 1331-1849, hg. v. Heimatverein e. V. (= Sonderveröffentlichung Nr. 37). Verlag für Regionalkultur. Uibstadt-Weiher 2011. 184 S. 4 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Gemmingen bei Sinsheim im Kraichgau wird als Gemmincheim anlässlich einer Gabe an Lorsch erstmals 769 erwähnt (Teilansicht des südlichen Teiles des 1785 113 Herdstätten umfassenden Fleckens von 1546 auf S. 10). Seit dem 13. Jahrhundert benannten sich nach ihm Herren von Gemmingen. Das später der Reichsritterschaft Schwaben und Franken aufgeschworene Geschlecht zählte in seinen verschiedenen Linien sowohl an Zahl wie auch an Bedeutung zu den wichtigsten Familien des Kraichgaus (mit heute noch weltweit rund 200 Namensträgern).
Der in Speyer 1950 geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Geschichte, Germanistik, politischen Wissenschaften und deutschen Rechtsgeschichte in Mannheim und dem Besuch der Marburger Archivschule 1982 mit einer von Fritz Trautz betreuten Dissertation über pfälzischen Niederadel im späten Mittelalter promoviert. Seitdem ist er am Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. am Landesarchiv Baden-Württemberg tätig. Mit Gemmingen hat er sich bereits 1986 in Angelegenheiten der Reichsritterschaft befasst, mit Regesteneditionen seit 1990 (Die Urkunden des Freiherrlich von Gemmingen’schen Archivs auf Burg Guttenberg über dem Neckar, Nachträge 2003), so dass er als bester Kenner seines Gegenstands ausgewiesen ist.
In seiner Einleitung führt er vorsichtig und sachkundig in die Geschichte Gemmingens und Fürfelds sowie ihrer Archive ein. Erfasst sind in den Regesten alle in den bereits formierten Urkundenselekten des Karlsruher Bestands 69 von Gemmingen-Gemmingen und des Fürfelder Schlossarchivs versammelten Urkunden, zu denen noch Ergänzungen kommen. Dies führt im Ergebnis zu 253 und 32 Stücken, deren Inhalt zwei sehr ausführliche Indices der |
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Andrew, Christopher, MI 5. Die wahre Geschichte des britischen Geheimdiensts. Aus dem Englischen von Gebauer, Stephan/Heinemann, Enrico/Juraschitz, Norbert. Ullstein/Propyläen. Berlin 2010. 912 S., 82 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Andrew, Christopher, MI 5. Die wahre Geschichte des britischen Geheimdiensts. Aus dem Englischen von Gebauer, Stephan/Heinemann, Enrico/Juraschitz, Norbert. Ullstein/Propyläen. Berlin 2010. 912 S., 82 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Wiewohl Geheimdienste bekanntlich davon leben, dass sie ihre Aktivitäten im Geheimen entfalten, und diese Geheimhaltung eine geradezu unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung ihrer Aufgaben darstellt, fordern freie und offene Gesellschaften - wenn auch aus den vorgenannten strukturellen Gründen oft mit nur mäßigem Erfolg - zunehmend eine strenge demokratische Kontrolle der Dienste und ihrer Aktivitäten. Es liegt daher im elementaren Interesse jener Institutionen, wenn Jonathan Evans, gegenwärtig Generaldirektor des britischen Security Service (MI5), in seinem Vorwort zur vorliegenden Studie seine Bereitschaft zur Transparenz bekundet und herausstreicht, dass es für den Erfolg eines Geheimdienstes „unabdingbar ist, dass die Gesellschaft seine Tätigkeit versteht und unterstützt“ (S. 7). Um vorweg den Geruch amtlich sanktionierter Hofberichterstattung zu vermeiden, wurde dem Verfasser, Christopher Andrew, Professor für neuere Geschichte und Zeitgeschichte in Cambridge und spätestens seit seinem Bestseller „Das Schwarzbuch des KGB“ (1999) auch einer breiten Öffentlichkeit als Experte für Geheimdienstfragen ein Begriff, bei seiner Arbeit in aufwändigen Freigabeverfahren großzügig Zugang zu brisanten Materialien eröffnet und Unabhängigkeit in seinen Schlussfolgerungen garantiert. Grenzen seien angeblich nur dort gesetzt worden, wo eine mögliche Gefährdung der nationalen Sicherheit offenkundig gewesen sei. Zum hundertjährigen Gründungsjubiläum des MI5 im Jahr 2009 erschien das Buch schließlich in London unter dem englischen Originaltitel „The Defence of the Realm. The Authorized History of MI5“.
Christopher Andrew breitet die Geschichte dieses britischen Geheimdienstes auf über 700 D |
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Andrian-Werburg, Viktor Franz Freiherr von, „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“. Tagebücher 1839-1858, hg. v. Adlgasser, Franz (= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 98, 1-3). Böhlau, Wien 2012. 740, 711, 468 S. Besprochen von Gerhard Köbler. t |
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Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg wurde in Görz am 17. September 1813 geboren, studierte in Wien von 1829 bis 1833 Rechtswissenschaft, trat in den Staatsdienst Österreichs ein, war in Venedig, Mailand und Wien tätig und wurde 1844 mit gut 30 Jahren Hofsekretär der Hofkanzlei. 1846 verließ er den Staatsdienst und wirkte publizistisch und politisch, unter anderem als Abgeordneter des Wahlkreises Wiener Neustadt in der Frankfurter Nationalversammlung in der Casino-Fraktion. Am 25. November 1858 verstarb er mit 45 Jahren in Wien.
Der 1963 geborene Herausgeber wurde nach dem Studium der Geschichte in Salzburg und der Promotion über American Individualism Abroad (Herbert Hoover) über einige Zwischenstufen Historiker an der Kommission für die Geschichte der Habsburgermonarchie der österreichischen Akademie der Wissenschaften und war von 1992 bis 2010 Sekretär der Kommission für neuere Geschichte Österreichs. Im Eingang bietet er zunächst eine eingängige Lebensskizze des Verfassers. Danach beschreibt er sorgfältig die Überlieferung der erhaltenen, überwiegend im mährischen Landesarchiv in Brünn aufbewahrten 16 Bände Tagebücher, denen zumindest zwei frühere, wohl verlorene Bände vorausgingen.
Das umfängliche, die österreichische Geschichte vom Vormärz über die weitgehende erfolglose Revolution des Jahres 1848 bis zum kläglichen Niedergang des Neoabsolutismus aus subjektiver liberaler Sicht beleuchtende Werk setzt mit einem in Frankfurt vor dem 20. Oktober 1839 verfassten Eintrag ein. Es endet mit Bemerkungen zu Wetter und Gesundheit in Wien am 20. März 1858 und damit ohne besonderen Höhepunkt oder Abschluss we |
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Arbeitskämpfe im Zeichen der Selbstermächtigung. Kollektive Gegenwehr in Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Serbien, hg. v. Leder, Anna. Promedia, Wien 2012. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerArbeitskämpfeimzeichender20120806 Nr. 14402 ZIER 02 (2012) 82. IT
Arbeitskämpfe im Zeichen der Selbstermächtigung. Kollektive Gegenwehr in Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Serbien, hg. v. Leder, Anna. Promedia, Wien 2012. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der mit 18 winzigen Bildausschnitten auf dem Umschlag veranschaulichte schmale Band geht von der Ansicht aus, dass weltweit und auch in Europa Unternehmen (wohl durch ihre Leiter) zunehmend aggressiver auftreten. Dies bewirkt auf der Gegenseite keine gleich entschiedene Haltung, weil nach Einschätzung der Verfasser die Gewerkschaften vor den Unternehmern zurückweichen. Als tatsächliche Folge dieses Versagens begannen nach der Einstufung der Autoren in den vergangenen Jahren europaweit wilde Arbeitskämpfe der Betroffenen ohne ihre eigentlichen Interessenvertreter.
Diese Erscheinung untersuchen nach einem einführenden Vorwort der Herausgeberin insgesamt fünf Studien. Dabei betrachtet Christian Frings autonome Klassenkämpfe in Deutschland – mit Blick nach Frankreich. Rainer Thomann schildert das Vorgehen der Löwen von Clairoix bei Contintental. Peter Haumer widmet sich der Selbstermächtigung im grundsätzlich friedlichen Österreich zwischen Befriedung und Revolte.
Den Arbeiterwiderstand im Land des (neutralen Wohlstands und des) Arbeitsfriedens hat Rainer Thomann im Blick. In das südöstliche Serbien und den dortigen Arbeiterwiderstand und Arbeiterinnenwiderstand gegen die Desindustrialisierung greifen zwei Autoren gemeinsam aus. Insgesamt sind die zwischen 1955 und 1982 geborenen Verfasserinnen und Verfasser kritisch engagiert und behandeln aktuelle wichtige Fragen, die aber in der Regel im Zusammenwirken von gut verdienenden Unternehmern und nicht schlecht vergüteten Gewerkschaftern auf dem Rücken der handlungsschwachen Verbraucher ausgetragen werden, ohne dass Werte zum Schaden der Allgemeinheit gefährdet und vernichtet werden, |
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Archivische Informationssysteme in der digitalen Welt. Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven, hg. v. Maier, Gerald/Fritz, Thomas (= Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Heft 23). 198 S., 68 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit der Zunahme der Menschen ist auch ihre Hinterlassenschaft gewachsen, mit der Erfindung der Schrift auch die Gesamtheit der Quellen des Wissens über ihn. Die moderne Informationstechnik hat ihren Umfang ins Unüberschaubare steigen lassen. Mit der Elektronik ist dabei zur quantitativen Entwicklung eine qualitative Veränderungsmöglichkeit hinzugekommen, über deren Bedeutung, Möglichkeiten und Gefahren sich der rationale Mensch Gedanken machen muss.
Die allumfassende Digitalisierung aller menschlichen Lebensbereiche in der Gegenwart verlangt, wie der Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg in seinem kurzen Vorwort des vorliegenden, durch verschiedene Abbildungen veranschaulichenden Bandes ausführt, digitale Archive. Als Folge dieser Entwicklung müssen die Archive sich selbst über die unausweichliche Fortentwicklung eines Archivs zu einem digitalen Archiv Rechnung legen. Dabei zeigt sich wie von selbst die Notwendigkeit einer umfassenden Systematik.
Deutlich vor Augen geführt wurde dies durch ein Kolloquium, das vom Landesarchiv Baden-Württemberg am 5. November 2009 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart unter dem Titel Von der Übernahme bis zum Nutzer durchgeführt wurde. Es umfasst nach einer kurzen und klaren Einleitung insgesamt zwölf Beiträge, bei denen neben einigen allgemeineren Darstellungen vor allem konkrete Gestaltungen wie MIDOSA 21, DIMAG und IngestList, BASYS 2, DMS, Evaluierung der Archiv-IT, AIDA oder HADIS (mit derzeit 3 Millionen Einheiten) vor allem in Baden-Württemberg, aber auch in Zürich, im Bundesarchiv, in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen, in Hamburg, in Niedersachsen in Hessen oder im Bundestag im Mittelpunkt stehen. Möge das Sachgespräch |
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Archivpflege und Archivalienschutz. Das Beispiel der Familienarchive und „Nachlässe“, hg. v. der Generaldirektion der österreichischen Staatsarchive (= Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs 56). StudienVerlag, Innsbruck 2011. 809 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Sehr wenig ist, so schreibt Michael Hochedlinger in seinem kurzen Vorwort des umfangreichen und bedeutsamen Sammelwerks, in Österreich - anders als in vielen anderen Ländern Europas - in den letzten Jahrzehnten von archivischer Seite für eine benützerfreundliche Orientierung der Forschung in Hinblick auf Familienarchive und „Nachlässe“ geschehen, wo immer diese derzeit verwahrt werden. Es fehlt bis zur Gegenwart an einer übergreifenden Übersicht, was umso schwerer wiegt, als bei Archivgut privater Provenienz kein logischer oder auch nur wahrscheinlicher Verwahrungsort angenommen werden kann. Seit Januar 2011 wird aber in einem von der Kommission für neuere Geschichte Österreichs finanzierten, am österreichischen Staatsarchiv verankerten Projekt der Versuch unternommen, dieses forschungshemmende Defizit zu verändern, weshalb im vorliegenden Band Beiträge versammelt sind, die bisherige Unterlassungen ebenso darstellen sollen wie bereits vorhandene Vorleistungen.
Diese Bilanz ist unmittelbar nach Erscheinen auf das Interesse eines sachkundigen Rezensenten gestoßen. Leider konnte der Verlag ihm kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund muss der Herausgeber wenigsten in einigen Zeilen auf das leider eines Registers entbehrende Werk hinweisen.
Seine insgesamt 29 Beiträge sind nach einer Einführung Michael Hochedlingers über Terminologie, Probleme und Leistungen in die drei Abteilungen die Situation in Österreich, die Nachfolgestaaten und europäische Modelle gegliedert. Bei der Lage in Österreich werden der historische und gesetzliche Rahmen, das österreichische Staatsarchiv, die Landesarchive (Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, W |
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Arendes, Cord, Zwischen Justiz und Tagespresse. „Durchschnittstäter“ in regionalen NS-Verfahren (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2012. 414 S., 7 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Arendes, Cord, Zwischen Justiz und Tagespresse. „Durchschnittstäter“ in regionalen NS-Verfahren (= Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart). Schöningh, Paderborn 2012. 414 S., 7 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic.
Dem Verfasser der Arbeit, Cord Arendes, geht es darum, mit Hilfe „dichter Beschreibungen“ von vier ausgewählten NS-Prozessen vor baden-württembergischen Gerichten gegen ausschließlich männliche Täter im Sinne einer „Glokalisierung“ (Roland Robertson) dazu „bei(zu)tragen, Referenzfolien für den justiziellen Umgang mit der Vergangenheit in anderen Regionen in Deutschland, aber auch in anderen Staaten oder auf europäischer bzw. globaler Ebene zu entwickeln“ (S. 14). Begrifflich angelehnt an die thick descriptions des amerikanischen Ethnologen Clifford Geertz will er im Wege einer „tiefenscharfen Analyse […] den historischen Hintergrund, den gesellschaftlichen und politischen Rahmen sowohl für den Tat- wie den Prozesszeitpunkt […] beleuchten, den juristischen Rahmen der Prozesse […] erläutern und die öffentliche Rezeption nach[…]zeichnen“ sowie „besonders die Situation vor Ort betonen, der auf lokaler und regionaler Ebene die entscheidende Rolle im Diskurs über NS-Verbrechen und Täter zukommt“ (S. 62). Zunächst führt ihn seine ausführliche Betrachtung unterschiedlicher männlicher und weiblicher Täterprofile im Wandel der Zeit seit 1945 zur Erkenntnis, dass sich solche „in dieser eindeutigen Form nicht in den Urteilen finden. Hier dominieren Unterscheidungen aus dem Sprachgebrauch der Juristen, die sich in der Regel an der im amnestiepolitischen Sinn ‚notwendigen‘ Auslegung des materiellen Rechts bzw. der neu geschaffenen Gesetze und Verordnungen orientierten. Zugespitzt ließe sich formulieren, dass im juristischen Diskurs in vielen Fällen versucht wurde, erst gar kein Täterbild entstehen zu lassen“ (S. 29). Stereotype Prägungen entsprangen somit „in erster Linie der Medienberichterstattung und den hierdurch angeregten Vor |
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Auf der gefahrenvollen Straße des öffentlichen Rechts. Briefwechsel Carl Schmitt - Rudolf Smend 1921-1961. Mit ergänzenden Materialien, hg. v. Mehring, Reinhard, 2. Aufl. Duncker & Humblot, Berlin 2012. 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Carl Schmitt ist vermutlich der umstrittenste deutsche Rechtslehrer des 20. Jahrhunderts, Rudolf Smend einer der bekanntesten Vertreter des öffentlichen Rechts dieser Zeit. Deswegen verdient ihr Jahrzehnte währender Briefwechsel uneingeschränkte Aufmerksamkeit, zumal wenn er von einem der besten Kenner Carl Schmitts sachverständig herausgegeben ist. Die Edition hat die Erwartungen der Öffentlichkeit offensichtlich durchaus bestätigt, weil binnen kurzer Zeit eine zweite Auflage erforderlich geworden ist.
Der Briefwechsel besteht aus 71 selbständigen Sendungen Schmitts und 44 Briefen Smends (bzw. aus 120 gezählten Nummern). Daneben fehlen nach den Ermittlungen des Herausgebers 24 erwähnte Briefe Briefe, darunter 18 Briefe Smends an Schmitt zwischen 1924 und 1942. Am Beginn bedankt sich Schmitt am 11. Mai 1921 bei dem sehr verehrten Herrn Professor für seine liebenswürdige Güte, ihm während seines kurzen Aufenthalts in München die Ehre seines (nicht näher bekannten, vermutlich vergeblichen) Besuchs zu erweisen, am Ende wünscht Rudolf Smend am 9. Juli 1961 Carl Schmitt bei Gelegenheit eines Geburtstags, dass ihm der steilere Abfall der Lebenskurve noch lange erspart bleiben möge, doch setzt Carl Schmitt danach den Schriftverkehr nicht mehr fort.
Smend (1882-1975) und Schmitt (1888-1985) standen anfangs in engem persönlichem Kontakt, obwohl ihr Naturell doch gravierende Unterschiede aufwies. Sie tauschten zahlreiche Höflichkeiten aus – obgleich Carl Schmitt am 7. Oktober 1930 in sein Tagebuch die Notiz eintrug Abends japanische Theater, traf Smend, endlich fertig mit ihm, widerlicher Eindruck (am Telefon hat er mich belogen), nannte er ihn in der Widmung seines Leviathan-Buchs im Juli 193 |
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Augias, Corrado, Die Geheimnisse des Vatikan. Eine andere Geschichte der Papststadt, aus dem Italienischen von Heymann, Sabine. Beck, München 2011. 496 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Dass es für ihn in der Welt Sichtbares und Unsichtbares gibt, weiß der mit dem Gesichtssinn ausgestattete Mensch seit seinen Anfängen. Über das Sichtbare besteht größere Klarheit als über das Unsichtbare. Dies macht sich der Mensch vielfach in der Weise zu Nutze, dass er zur Erhöhung seines Ansehens und zur Steigerung seiner Macht Geheimnisse auch dort schafft oder behauptet, wo Aufklärung dem Wohle vieler vielleicht eher dienen könnte als Verschleierung.
Der in Rom 1935 geborene Verfasser ist politischer Journalist, der in Italien auch als Fernsehmoderator, Kriminalschriftsteller und Theatorautor hervorgetreten ist. Nach seinen Geheimnissen Roms (2009) haben nun auch seine Geheimnisse des Vatikans den Weg in die deutsche Sprache gefunden. Kaum etwas interessiert schließlich den Menschen mehr als die Teilhabe an einem ihm zuvor verschlossenen Wissen anderer.
Dem Verfasser geht es bei den von ihm geschilderten Ereignissen nicht um den Vatikan ans höchste Institution der katholischen Kirche oder als Symbol des Glaubens, sondern um den autonomen Staat Heiliger Stuhl mit Staatsorganen, Hoheitsgebiet, Flagge, Hymne, Währung, Armee und diplomatischen Vertretungen in aller Welt. Der Verfasser beginnt mit einem Haus ganz aus Gold bei Nero und der Geburt des Christentums und behandelt in insgesamt 16 Kapiteln danach die kleinste und älteste Armee der Welt, die konstantinische Schenkung, den Petersdom (unter Wahnsinn als Projekt), Franz von Assisi, die Künstler Bernini und Borromini, den Quirinal, , Gräber im Petersdom, den Templerorden, die Jesuiten, den (doch) üblen Geruch des Geldes, Michelangelo, die römischen Juden zwischen Adolf Hitler und Papst Pius XII. (am 16. Oktober 1943), das verschwundene Mädchen Emanuela , die heilige Inquisition und de |
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Aus Liebe, zur Sittlichkeit und zur Ehre des Klosters. Walter Heinemeyer, Urkundenfälschungen und frühe Geschichte hessischer und thüringischer Klöster, hg. v. Lachmann, Hans-Peter (=Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 77). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2012. XV, 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Aus Liebe, zur Sittlichkeit und zur Ehre des Klosters. Walter Heinemeyer, Urkundenfälschungen und frühe Geschichte hessischer und thüringischer Klöster, hg. v. Lachmann, Hans-Peter (=Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 77). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2012. XV, 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Walter Heinemeyer wurde in Eimelrod am 5. August 1912 geboren. Von 1947 bis 1963 wirkte er im Archivdienst des Landes Hessen, davon ab 1949 in Marburg. An der dortigen Universität wurde er 1963 Professor für historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft, Mitdirektor des Instituts für mittelalterliche Geschichte, geschichtliche Hilfswissenschaften und geschichtliche Landeskunde sowie Direktor des Lichtbildarchivs älterer mittelalterlicher Originalurkunden.
Von 1963 bis 1999 saß Heinemeyer, dessen Studien zur Diplomatik mittelalterlicher Verträge und zur Geschichte der gotischen Urkundenschrift zu den hilfswissenschaftlichen Standardwerken zählen, der historischen Kommission für Hessen vor und prägte ihr geschichtswissenschaftliches Wirken in hohem Maße. Es ist daher leicht einsichtig, dass die Kommission es für nützlich gehalten hat, zum 100. Geburtstag Heinemeyers eine Sammlung besonders wichtiger seiner Arbeiten zur hessischen Frühgeschichte in einem Gedächtnisband zu vereinen. Herausgegeben ist er von dem ihm im Vorsitz der Kommission folgenden Hans-Peter Lachmann, der das Werk am 2. November 2012 im Landgrafensaal des Staatsarchivs im Rahmen einer Tagung über Walter Heinemeyer - seine Forschungsfelder und Forschungserträge aus heutiger Sicht - der Öffentlichkeit präsentierte.
Nach einem kurzen Vorwort leitet der Herausgeber den Leser umsichtig in das repräsentativ gestaltete, mit Abbildungen veranschaulichte Werk ein. Danach folgen sechs wichtige und weiterführende Abhandlungen über die Urkundenfälschungen des Klosters Hasungen, die Urkundenfälschungen des Klosters Lippoldsberg (äl |
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Ausschuss für Seerecht (1933-1942), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für Deutsches Recht 1933-1945 Protokolle der Ausschüsse Band 20). Lang, Frankfurt am Main 2012. 709 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ausschuss für Seerecht (1933-1942), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für Deutsches Recht 1933-1945, Protokolle der Ausschüsse Band 20). Lang, Frankfurt am Main 2012. 709 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Seerecht reicht vermutlich bis in die frühen Anfänge der Seefahrt zurück und ist in der Form des Seehandelrechts am 31. Mai 1861 vom Bundestag des Deutschen Bundes gesetzlich geregelt worden. Mit der Verbesserung der technischen Infrastruktur ist seine Bedeutung seitdem ständig weiter gewachsen. Es kann also kaum überraschen, dass unter den 29 Ausschüssen der Akademie für deutsches Recht, deren Errichtung im Dezember 1933 bekannt gegeben wurde, auch ein eigener Ausschuss für Seerecht war, für den die Gründungssitzung mit der Betrauung Hans Wüstendörfers mit dem Vorsitz bereits am 28. 10. 1933 stattgefunden hatte.
Seit 1986 ediert Werner Schubert in außerordentlich verdienstvoller Weise die Protokolle der Ausschüsse, wobei den Einstieg der Ausschuss für Aktienrecht bildete. Über das Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Volksgesetzbuch, das Familienrecht, das Personen-, Vereins- und Schuldrecht (1934-1936, 1937-1939), Schadensersatzrecht, Fahrnisrecht und Besitzrecht, Immobiliarkredit, Bodenrecht, Hypothekenrecht und Enteignungsrecht, Erbrecht und Schadensersatzrecht, Handelsstand, Zivilprozess und Gerichtsverfassung, Strafprozessrecht, Strafrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Sozialversicherungsrecht, Jugendrecht, Bevölkerungspolitik, Versicherungswesen, Völkerrecht, Religionsrecht, Wasserrecht, Vergleichsrecht, Luftrecht und öffentliches Recht ist die umfangreiche Edition inzwischen bei Band 20 ihrer eigenen Zählung angekommen, der auf Grund von notwendigen Bandteilungen inzwischen 27 tatsächliche Bände entsprechen. Dies wirkt möglicherweise für den Außenstehenden etwas verwirrend, wird aber einem sorgfältigen und umsichtigen Plan des Herausgebers entsprechen, bei dessen beein |
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Baberowski, Jörg, Verbrannte Erde. Stalins Herrschaft der Gewalt. Beck, München 2012. 606 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Baberowski, Jörg, Verbrannte Erde. Stalins Herrschaft der Gewalt. Beck, München 2012. 606 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Radolfzell 1961 geborene, nach dem Abitur in Holzminden in Göttingen in Geschichte und Philosophie ausgebildete, nach einer Magisterarbeit über politische Justiz im ausgehenden Zarenreich in Frankfurt am Main 1993 mit einer Dissertation über Autokratie und Justiz im Zarenreich promovierte, in Tübingen 2000 mit einer Schrift über die Suche nach Eindeutigkeit bzw. den Stalinismus im Kaukasus habilitierte, 2002 für Geschichte Osteuropas an die Humboldt-Universität berufene Verfasser ist für seinen Gegenstand vorzüglich ausgewiesen. In seiner Antrittsvorlesung behandelte er die kulturellen Ursprünge des Stalinismus, in seinem Werk mit dem Titel Der rote Terror die Geschichte des Stalinismus. Sie erfuhr bereits eine zweite Auflage.
Nunmehr wendet der gewalterfahrene Autor sich Stalins Herrschaft unter dem Gesichtspunkt der Gewalt an populärerem Ort zu. An ihm nimmt er selbstkritisch zu seinem für eine Übersetzung ins Englische vorbereiteten roten Terror Stellung. Vieles von dem, was einmal für richtig gehalten werden konnte, erschien ihm sieben Jahre später als Unfug, weshalb er bereits nach wenigen Wochen nicht mehr an einer schöneren und klareren Fassung arbeitete, sondern an einem inhaltlich neuen Buch.
Dieses gliedert sich in insgesamt sieben Abschnitte über den Stalinismus, imperiale Gewaltträume, Pyrrhussiege, Unterwerfung, Diktatur des Schreckens, Kriege und Stalins Erben, an die im Anhang Anmerkungen, ein Literaturverzeichnis, ein Bildnachweis und ein Register angefügt sind. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass Stalin und seine treuesten Anhänger die Gewalt systematisch ins Werk und auf möglichst radikale und wohl auch grausame Weise durchgesetzt haben. Dementsprechend schwach ist der Staat, dessen Träger Gefallen an der Inszenierung von Chaos und Gewalt hatten, weil sie nur auf diese un |
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Bachmann, Bodo, Die Butzbacher Stadtrechnungen im Spätmittelalter 1371-1419. Band 1 Kommentar & Index, Band 2 Edition (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 160). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2011. XVI, 406, VII, 758 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bachmann, Bodo, Die Butzbacher Stadtrechnungen im Spätmittelalter 1371-1419. Band 1 Kommentar & Index, Band 2 Edition (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 160). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2011. XVI, 406, VII, 758 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der Verfasser im Eingang darlegt, begann die Vorgeschichte dieses Buches vor mehr als 15 Jahren, also kurz nach 1995. Die Idee der Edition des spätmittelalterlichen Rechungsbestands entstand während einer (oder eines?) seiner ersten Besuche im städtischen Archiv Butzbachs. 2002 konnte der Verfasser seine danach entstandene Untersuchung als Inauguraldissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie des Fachbereichs Geschichtswissenschaften der Universität Marburg vorlegen, doch ließen verschiedene, nicht nur zu Lasten des Verfassers gehende Umstände das Werk nahezu ein weiteres Jahrzehnt bis zur Fertigstellung im Druck reifen.
In der Einleitung schildert der Bearbeiter seine Fragestellung, die Geschichte der Butzbacher Stadtrechnungen, sein Material und die angewandten Editionsgrundsätze. Danach untersucht er sehr sorgfältig die äußeren Merkmale der Rechnungen (Format, Beschreibstoff, Einband, Wasserzeichen, Schreibstoffe, Schreiber, Schreibweisen, Abkürzungen, Symbole, Marken, Satzzeichen, Worttrennung u. s. w.) und die inneren Merkmale (Aufbau, Einnahmen, Ausgaben, Inhalt, Rechnungswesen, Steuern, Haushaltsführung, Währungsverhältnisse, Maße, Gewichte, Sprache, Formeln, Eigennamen sowie Genealogie und Bederegister). Dabei kann er etwa ermitteln, dass Butzbach eine einfache, wirksame Buchführung vornahm, die Bestandsverrechnung mit Gegenrechnung und Nettorechnung verband, und zeigen, dass seine Erkenntnisse auch Auswirkungen auf andere Städte wie Frankfurt am Main oder Friedberg in der Wetterau haben.
Im Anhang bietet der Bearbeiter verschiedene, für die Geschichte Butzbachs sehr wertvolle Übersichten, ein hilfreiches Quelle |
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Backhaus, Fritz, Mayer Amschel Rothschild. Herder, Freiburg im Breisgau2012. 174 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Backhaus, Fritz, Mayer Amschel Rothschild. Herder, Freiburg im Breisgau2012. 174 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 2 (2012) 42. IT Nr. 14509 in FAZ besprochen von Gerald Braunberger 2012-09-17 angezeigt
Nach dem Evangelium des Lukas sollen Christen zwar Gutes tun und auch Darlehen geben, aber ohne etwas davon zu erhoffen (Lukas 6, 35). Da sich diese Handlungsanleitung im Laufe der Entwicklung des Christentums weitgehend durchsetzte, mit der Geldwirtschaft aber ein großes Bedürfnis nach Darlehen erwuchs, deren Risiken das zinslose Darlehen nicht ausgleichen konnte, traten neue Geldgeber auf den Plan. Deswegen führte das kanonische Zinsverbot im Ergebnis dazu, dass nichtchristliche Juden das Geldgeschäft übernahmen.
Zu ihnen zählt auch die Familie Rothschild, die sich im Heiligen römischen Reich seit etwa 1500 (in Frankfurt am Main) urkundlich nachweisen lässt. Sie zählte im 19. Jahrhundert zu den einflussreichsten Bankiers in Europa, die europäische Staaten bei Bedarf mit Finanzen versorgte. Deshalb sind ihre Anfänge im Bankwesen besonders interessant.
Der als Direktor des jüdischen Museums in Frankfurt am Main tätige Verfasser hat sich aus diesem Grund mit dem Leben des ersten großen, wohl von 1743/1744 bis 1810 lebenden Rothschild befasst, über dessen Anfänge freilich nur wenig bekannt ist. Mit elf Jahren über Fürth nach Hannover gelangt, wurde er dort rasch lernender Gehilfe Wolf Simon Oppenheims, der nach der Rückkehr nach Frankfurt am Main mit seinem Bruder ein Unternehmen für Münzhandel begründete, dessen erster bedeutender Kunde Erbprinz Wilhelm von Hessen in Hanau wurde. Mit großem Einsatz dehnte er das Geschäft bald auf Antiquitäten, Handel mit Wechseln, Tuchhandel und das eigentliche Bankgeschäft aus, so dass er seinen Erben ein großes Vermögen hinterlassen konnte. Diesen Aufstieg zeichnet der Verfasser sachkundig und einleuchtend auf knappem Raum nach.
Innsbruck |
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Bahlcke, Joachim, Landesherrschaft, Territorien und Staat in der frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 91). Oldenbourg, München 2012. XIV, 170 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bahlcke, Joachim, Landesherrschaft, Territorien und Staat in der frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 91). Oldenbourg, München 2012. XIV, 170 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auf dem Weg von den wandernden Völkern zum Staatenverbund der Europäischen Union sind Landesherrschaft, Territorien und Staat in der frühen Neuzeit eine wichtige Etappe. Deswegen hat der Titel nach seinem Erscheinen auch rasch das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. Da dem Verlag jedoch die Lieferung eines Rezensionsexemplars nicht möglich war, muss der Herausgeber mit wenigen Zeilen auf das Werk hinweisen.
Sein in Göttingen 1963 geborener Verfasser promovierte nach dem Studium der osteuropäischen, neueren und neuesten Geschichte sowie der Philosophie in Trier, Wien und Freiburg im Breisgau und Forschungsaufenthalten in Ostmitteleuropa 1993 mit der Dissertation Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit (der Länder der böhmischen Krone innerhalb der Habsburgerherrschaft des 16. und frühen 17. Jahrhunderts). Nach verschiedenen Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter an universitären wie außeruniversitären Instituten habilitierte er sich in Leipzig 2002 mit der Schrift „Ungarischer Episkopat und österreichische Monarchie. Von einer Partnerschaft zur Konfrontation“. Über die Universität Erfurt wurde er 2003 auf den Lehrstuhl für Geschichte der frühen Neuzeit in Stuttgart berufen.
Im Rahmen der von den Herausgebern vorgegebenen Gliederung des ursprünglich von Ernst Schubert begonnenen Bandes behandelt der Verfasser im enzyklopädischen Überblick das Heilige römische Reich und seine Territorien im Verständnis der Zeitgenossen, die deutschen Territorien im Staatsbildungsprozess, den Übergang von der fürstlichen Herrschaft zu territorialer Staatlichkeit, das Verhältnis von Ständen und Staat sowie den europäischen Rahmen. Grundprobleme und Tendenzen der Forschung sind die Staatsbildung als Gegenstand der historischen |
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Baranowski, Günter, Russische Rechtsgeschichte - Texte und Erläuterungen. Teil 1 Von den Anfängen bis 1612/1613 (= Rechtshistorische Reihe 439). Lang, Frankfurt am Main 2013. 544 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Russland geht auf die alte, ihrer Herkunft nach umstrittene Bezeichnung Rus’ für (germanistische) Stämme zurück, die vermutlich unter dem skandinavisch-warägischen Heerführer Rurik in von seit der Völkerwanderung erkennbaren Slawen besiedeltem Gebiet im 9. Jahrhundert um den Ort Kiew ein Reich gründen. Seine Bewohner und ihr Land sind in der europäischen Geschichte vielfach unterschätzt worden, zuletzt mit schwer wiegenden Folgen von Napoleon Bonaparte und Adolf Hitler. Das dürfte nicht zuletzt auf dem zu geringen Interesse des europäischen Westens an seiner angrenzenden Nachbarschaft im vom Klima weniger begünstigten Osten beruhen, dem der Verfasser mit seinem gewichtigen Werk verdienstvollerweise abhelfen will.
1937 geboren und in Jena seit 1956 in der Rechtswissenschaft ausgebildet, hat er sich ausgehend von seiner mit dem Schutz der Rechte der Bürger und der Formung der sozialistischen Persönlichkeit befassten Dissertation allmählich der Geschichte der staats- und rechtstheoretischen Anschauung in der vormarxistischen Periode und danach zugewandt und sich seit der Beendigung seiner Tätigkeit als ordentlicher Professor an der Sektion Leipzig der Universität Leipzig im Jahre 1991 allmählich auf die russische Rechtsgeschichte konzentriert. Seine Untersuchungen über die Russkaja pravda - ein mittelalterliches Rechtsdenkmal (2005) und über die Gerichtsurkunde von Pskov (2008) sind die bedeutendsten Früchte hieraus. Hieran schließt in umfassenderer Weise nunmehr der Titel Russische Rechtsgeschichte Texte und Erläuterungen Teil 1 Von den Anfängen bis 1612/13 (2013) an.
Nach einigen Vorbemerkungen bietet der Verfasser darin eine kurze, sachkundige Einführung in die Anfänge des russischen Rechts. Danach stellt er 7 Text |
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Baßler, Johannes, Steuerliche Gewinnabgrenzung im Europäischen Binnenmarkt (= Steuerwissenschaftliche Schriften 23). Nomos/Beck, Baden-Baden/München 2012. 430 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die selbstgewählte, von Wolfgang Schön betreute, im Sommersemester 2009 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommene Dissertation des 1972 geborenen, nach dem Studium in Passau, Mainz, Aix-en-Provence und Bonn bei Flick Gocke Schaumburg als Rechtsanwalt und Steuerberater tätigen Verfassers. Sie betrifft die praktisch wichtigen Gewinnberichtigungen und Betriebsstättengewinnabgrenzungen im europäischen Binnenmarkt. Für sie stellt sich die Frage, inwieweit Diskriminierungen und mögliche Doppelbesteuerungen europarechtskonform sind.
Der Verfasser gliedert seine fast 250 Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union einbeziehende Untersuchung nach einer kurzen Einleitung in vier Kapitel. Sie betreffen die Grundlagen steuerlicher Gewinnabgrenzung, den Binnenmarkt und die Grundfreiheiten, die Gewinnabgrenzung und Grundfreiheiten sowie Gewinnabgrenzung und Doppelbesteuerung. Am Ende fasst er seine, auf umfangreichem Schrifttum aufbauenden, weiterführenden Erkenntnisse in acht kurzen Thesen zusammen.
Danach bedarf es, wenn der Gewinn eines internationalen Unternehmens nicht doppelt der Besteuerung unterworfen werden soll, einer überdeckungsfreien Verteilung des Gesamtgewinns auf die einzelnen steuerlichen Anknüpfungspunkte so, dass jedem Anknüpfungspunkt der ihm gebührende Teilgewinn zugewiesen wird, wobei die entsprechenden Regeln im Einzelfall koordiniert anzuwenden sind. Obwohl Regeln zur Gewinnabgrenzung den internationalen Unternehmensverbund gegenüber seinem nationalen Gegenstück benachteiligen, sind Gewinnabgrenzungsregeln grundsätzlich mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar, dürfen aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Einseitige Gewinnkorrekturen durch |
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Bauer, Oswald, Zeitungen vor der Zeitung. Die Fuggerzeitungen (1568-1605) und das frühmoderne Nachrichtensystem (= Colloquia Augustana 28). Akademie Verlag 2011. 436 S., 7 Abb.Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Zeitung als das regelmäßig erscheinende, über Wissenswertes berichtende Druckerzeugnis hat über den Buchdruck hinaus die Wissensvermittlung erkennbar nochmals beschleunigt. Die älteste im deutschen Sprachraum erschienene und auch erhaltene Zeitung ist Aviso von 1609 für Landadel und Juristen. Dieser Zeitung geht als Vorstufe aber bereits die schriftliche Sammlung von Nachrichten jeder Art aus Europa voraus, die in Augsburg ab 1568 zwar nicht einzigartig, aber doch mit dem besten Ergebnis stattfindet.
Mit ihr hat sich die von Johannes Burkhardt und Wolfgang E. J. Weber betreute, im Rahmen des Graduiertenkollegs Wissensfelder der Neuzeit am Institut für europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg entstandene, im Wintersemester 2008/2009 von der philologisch-historischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des Verfassers beschäftigt. Sie gliedert sich in dreizehn Abschnitte, welche nach einer Einleitung vor allem das Nachrichtenwesen im 16. Jahrhundert samt Infrastruktur, die Fuggerzeitungen (heute 27 Bände in Wien mit mehr als 19500 Blättern, mit Aktualität, Universalität, Periodizität, aber ohne Publizität im Sinne allgemeiner Zugänglichkeit) samt niederländischem Kopierbuch, spanischen Kopierbüchern, europäischem Kopierbuch und italienischen Kopierbüchern, die Motive der Sammler, die Nachrichtenakteure und die Nachrichtenöffentlichkeit, die Strategien der Beschleunigung, die Inhalte, fünf einzelne Beispiele (drei Könige für Polen, der Goldmacher Marco Bragadino, der kölnische Krieg, die spanische Armada, der Krieg zwischen Genf und Savoyen) und die vergleichende Perspektive betreffen und mit einer übersichtlichen Zusammenfassung enden. Quellen- und Literaturverzeichnis, Anhang und Register r |
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Baum, Hans-Peter, Das „Silberne Ratsbuch“ des Stadtarchivs Würzburg. Zeugnisse Würzburger Buchmalerei des 18. Jahrhunderts (= Schriften des Stadtarchivs Würzburg 19). Schöningh, Würzburg 2012. 98 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach dem Geleitwort des Würzburger Oberbürgermeisters sind die bayerischen Archive gemäß dem bayerischen Archivgesetz verpflichtet, das von ihnen übernommene Schriftgut auf Dauer sicher aufzubewahren und für die Benutzung durch Behörden und Öffentlichkeit einschließlich der wissenschaftlichen Forschung zu erschließen. Dazu gehört es auch, die Bestände durch historisch-kritische Quellenausgaben oder auswertende Veröffentlichungen bekannt zu machen. Dem wird die vorliegende, ansprechend gestaltete schlanke Schrift vollständig gerecht.
Dabei handelt es sich um Ratsbuch 17 aus insgesamt 424 Ratsbüchern (und fast 500 Bänden von 1432 bis in die Gegenwart reichender Ratsprotokolle) des Stadtarchivs Würzburg, überwiegend aus der Zeit zwischen etwa 1400 und 1800. Der Name silbernes Ratsbuch des Folioformatbands erklärt sich aus „echt“ silbernen Beschlägen und Schließen. Dabei handelt es sich wegen der ungünstigen Eigenschaften reines Silbers tatsächlich um Silberlegierung.
Das Buch enthält 150 Wappenblätter bzw. Gedenkblätter Würzburger Ratsherren des 18. Jahrhunderts. Von ihnen sind 29 Abbildungen in Farbe auf Glanzpapier mit sorgfältigen Erklärungen von Johann Conradt Seyfridt (1652) bis zu dem Gastwirt Joseph Ottmar Sauer (1801) aufgenommen. Für jeden Freund der neuzeitlichen Buchmalerei ist damit ein augenfälliges Schmuckstück zur Verfügung gestellt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Bergdolt, Klaus, Deutsche in Venedig. Von den Kaisern des Mittelalters bis zu Thomas Mann. Primus, Darmstadt 2011. 304 S. Besprochen von Ulrich Oppitz. |
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Der Kölner Medizinhistoriker, der nach seiner Facharztausbildung ein Studium der Geschichte, Religionswissenschaften, Kunstgeschichte und Archäologie abschloss, war von 1990 bis 1995 Direktor des Deutschen Studienzentrums in Venedig am Canal Grande. Auf der Basis seiner Fachausbildung und seiner andauernden Zuneigung zu seinem Venedig führt er den Leser in 27 unterhaltsamen Kapiteln in die Verbindung zahlreicher Deutscher und Österreicher zu Venedig und dem angrenzenden Venetien ein. Die Kapitel behandeln jeweils Gruppen von Personen, die durch Beruf oder gemeinsames Interesse verbunden sind. Waren es im Mittelalter Kaiser, Bischöfe oder Ordensritter, so waren es später Kaufleute, Maler, Musiker oder Literaten. Interessant ist die Erwähnung der ersten Drucker in Venedig, die mit Gutenberg zusammengearbeitet hatten und bei ihm die Kunst des Druckes mit bewe4glichen Lettern gelernt hatten. Sie führten neben der Drucktype Antiqua für literarische Produkte die gotische Type für Fachliteratur, besonders für juristische Drucke, ein. Einzelnen Personen, wie Dürer, Goethe, Nietzsche und Thomas Mann widmet er ein eigenes Kapitel. Der Fondaco dei Tedeschi an der Rialto-Brücke und sein Umfeld werden von ihren Anfängen beschrieben. Erst in diesem Jahr konnte eine architektonische Gefährdung der Bausubstanz des Gebäudes, das trotz seiner Funktion als Hauptpostamt zwischen 1870 und 2008 viel Originales erhalten hatte, vermieden werden; wie lange der Schutz des an die Benetton-Gruppe verkauften Gebäudes als Denkmal erhalten bleibt, ist weiter unklar.
Die von Bergdolt ausgebreiteten Lesefrüchte über den „Klumpen Antiquitäten auf dem Wasser“ (E. M. Arndt, 1798) machen auch mit vielen heute oft vergessenen Personen der Geschichte bekannt. Bereits Heinrich Schickhardt sprach um 1600 von der Bedeutung d |
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Berger, Martin, Die autonome kirchliche Rechtsetzung zum Dienstrecht der ev.-luth. Landeskirche Sachsens. Eine vergleichende Analyse der Jahre 1945-1990 und 1991-2003 (= Rechtsgeschichtliche Studien 45). Kovač, Hamburg 2011. LVI, 402 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Gero Dolezalek angeregte und betreute, im Sommer 2011 der Universität Leipzig vorgelegte und mit summa cum laude bewertete Dissertation des in Leipzig 1980 geborenen, während und nach dem Studium in verschiedenen außeruniversitären wie universitären Tätigkeiten beschäftigten, ab November 2010 im Referendardienst befindlichen Verfassers. Sie betrifft eine einzelne besondere Frage des kirchlichen Rechts. Da sie sich über fast sechzig Jahre des Vergleiches erstreckt, ist ihr Gegenstand nicht nur dogmatisch interessant, sondern auch kirchenrechtsgeschichtlich.
Gegliedert ist sie in insgesamt acht Teile. Nach einer kurzen Einleitung über das kirchliche Dienstrecht, den Untersuchungsgegenstand und zwei methodologische Fragen greift sie zunächst auf die Entstehung und Entwicklung des Staatskirchenrechts von der Antike bis 1945 zurück, um anschließend die Stellung der Kirche in der sowjetischen Besatzungszone und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zu beleuchten. Dem folgt im Rückgriff eine Betrachtung des Dienstrechts bis 1945.
Auf dieser Grundlage schildert der Verfasser die Entwicklung des kirchlichen Dienstrechts im Untersuchungsgebiet in der Untersuchungszeit, wobei er auf das Dienstrecht der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiter und das Mitarbeitervertretungsrecht vertieft eingeht. Im Ergebnis stellt er fest, dass die von der Kirche benötigte oder gewünschte Rechtsetzungsspielraum in der Deutschen Demokratischen Republik zwar durch die Verfassung abgesichert war, in Wirklichkeit aber stark eingeschränkt wurde. Gleichwohl setzte die Kirche vor 1990 aus praktischen Überlegungen ihr Recht wesentlich autonomer als danach, |
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Bergien, Rüdiger, Die bellizistische Republik. Wehrkonsens und „Wehrhaftmachung“ in Deutschland 1918-1933 (= Ordnungssysteme - Studien zur Ideengeschichte der Neuzeit 35). München: Oldenbourg 2012. 451 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die überarbeitete Fassung der von Bernhard R. Kroener betreuten, im November 2008 an der philosophischen Fakultät der Universität Potsdam verteidigten Dissertation des 1977 geborenen, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für zeithistorische Forschung in Potsdam tätigen Verfassers. Sie geht von der ursprünglichen Frage aus: Wie konnte die Reichswehr so weitgehend aufrüsten, wenn Republik, Parteien und Gesellschaft doch angeblich gegen die „schwarzen Rüstungen“ waren? Hierauf versucht der Verfasser in allmählicher Abwandlung eine überzeugende Antwort.
Dabei gliedert er seine Darlegung in fünf Teile mit zehn Abschnitten. Nacheinander schildert er die Voraussetzungen des Wehrkonsenses, die Entwicklungslinien der Wehrpolitik (1918-1920/1922, 1923-1929, 1929-1931), die Praxis der Wehrhaftmachung (Verstaatlichung des Geheimrüstungskomplexes, Rüstungskooperation im Bollwerk Preußen, Bewaffnung der Bevölkerung im Grenzschutz in Hinterpommern, im Landesschutz in der Prignitz und im Feldjägerdienst in Hessen) und die bellizistische Republik. In ihr steht die schwierige Wehrpolitik der Jahre 1932-1933-1934 im Mittelpunkt.
Im Ergebnis stellt der Verfasser auf der Grundlage auch umfangreicher archivalischer Quellen den Wehrkonsens der Weimarer Republik in eine zeitgeschichtliche Kontinuität und verortet ihn in der politischen Kultur. Daneben arbeitet er die Unterstützung der Geheimrüstung durch die Eliten überzeugend heraus. Insgesamt ermittelt er ansprechend einen durch die zivil-militärische Rüstungskooperation begründeten „deep state“, der zwar in der Ordnung der Republik verankert war, aber letztlich außerhalb ihres Rechtes wirkte.
Innsbruck |
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Bergsdorf, Harald/Hüllen, Rudolf van, Linksextrem - Deutschlands unterschätzte Gefahr? Zwischen Brandanschlag und Bundestagsmandat. Schöningh, Paderborn 2011. 200 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der 1966 geborene Harald Bergsdorf ist nach einem Studium der politischen Wissenschaft, neueren Geschichte und Romanistik Lehrbeauftragter der Universitäten Jena (2005) und Bonn (2007). Rudolf van Hüllen (1957) war nach dem Studium der politischen Wissenschaft, neueren Geschichte und Rechtswissenschaft bis 2006 Referent bzw. Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz und ist seitdem freiberuflicher Forscher und Dozent sowie Lehrbeauftragter der Universität Passau (2020). Beide Verfasser bezeichnen ihre Interessenschwerpunkte ausgewogen mit Rechts- und Linksextremismusprävention.
Ihr gemeinsames, mit einer Abbildung vieler dunkler, meist jüngerer Gestalten mit Sonnenbrillen, Kapuzen und anderen Verhüllungen geschmücktes Werk will zur Befassung mit einem wichtigen, aber nach Ansicht der Autoren vernachlässigten Thema einladen. Es wendet sich an junge Leser und Eltern, aber auch an Pädagogen und andere Multiplikatoren. Es will nicht Ächtung nachholen, sondern Bewusstsein schaffen.
Gegliedert ist es in sieben Abschnitte. In ihnen behandelt es nach der Klärung des Begriffs des politischen Extremismus in Deutschland die Denkstrukturen und Befindlichkeiten, die Organisationen, Strategien und Politikfelder, die Grauzone (die Linke), die Argumentations- und Agitationstechniken und mögliche Argumente gegen linksextreme Stammtischparolen. Möge das mit Anmerkungen und einigen weiterführenden Literaturhinweisen ausgestatte Taschenbuch sein angestrebtes Ziel erreichen und (jeder Form von) Extremismus möglichst gut vorbeugen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Berkvens, Aloysius Maria Joannes Augustinus, Plakkaten, Ordonnanties en Circulaires voor Pruisisch Gelre (1713-1798). Plakkatenlijst Overkwartier deel III (= Werken uitgegeven door Limburgs Geschied- en oudheidkundig Genootschap, dl. 22). Limburgs Geschied- en Oudheidkundig Genootschap, Maastricht 2012. LX, 644 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im 11. Jahrhundert erscheinen im Raum des Herzogtums Niederlothringen als Nachkommen der Konradiner die Grafen von Geldern mit Sitz in der Burg Geldern (1096 de Gelre) an der Niers mit Vogteien in Geldern, Erkelenz und Roermond sowie Eigengut östlich der unteren Maas (Obergeldern). Über Burgund kam Geldern an Habsburg, löste sich aber 1578/1579 von Habsburg und schloss sich den Generalstaaten als Provinz Gelderland an (Utrechter Union), wobei der südliche Teil (Oberquartier Geldern südlich von Kleve um Geldern und Venlo, Obergeldern) nach dem 1702 erfolgten Aussterben der Prinzen von Oranien (König Wilhelm III. von England) als Ersatz für Oranien 1713 im Frieden von Utrecht an Preußen gelangte und nach 1795/1801 beginnender zeitweiser Herrschaft Frankreichs 1946 in Nordrhein-Westfalen aufging. Die verwaltungsrechtlichen Rechtsquellen der preußischen Herrschaft des 18. Jahrhunderts stellt der vorliegende stattliche Band in Regestenform zusammen.
Der Verfasser trat nach dem Studium 1980 als Rechtshistoriker in den Dienst der Katholischen Universität Nimwegen, an der er 1990 promoviert wurde. Seit 1985 ist er als Universitätsdozent bzw. Professor für die Rechtsgeschichte Limburgs der Universität Maastricht verbunden. Seit 1985 ist er durch eine ganze Reihe von Veröffentlichungen hervorgetreten, wie etwa seine Dissertation über die Plakkatenlijst Overkwartier 1665-1794, Teil 1 Spanisch Geldern (1580-) 1665-1702, der 1992 ein zweiter Teil von 1702-1794 folgte.
Der nunmehr vorgelegte dritte Teil beginnt nach einer ausführlichen und sehr sachkundigen Einleitung mit einer Verordnung zur Ausf |
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Berkvens, Aloysius Maria Joannes Augustinus, Soevereine Raad te Roermond, Justiz-Collegium te Geldern en Staats Hof van Gelre te Venlo. Hoofdlijnen van het procederen in civiele zaken in Spaans en nadien Oostenrijks, Pruisisch en Staats (Opper-)Gelre in eerste aanleg en in hoger beroep 1580-1795. Verloren, Hilversum 2011. 112 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Berkvens, Aloysius Maria Joannes Augustinus, Soevereine Raad te Roermond, Justiz-Collegium te Geldern en Staats Hof van Gelre te Venlo. Hoofdlijnen van het procederen in civiele zaken in Spaans en nadien Oostenrijks, Pruisisch en Staats (Opper-)Gelre in eerste aanleg en in hoger beroep 1580-1795. Verloren, Hilversum 2011. 112 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser ist ein der juristischen Fakultät der Universität Maastricht eng verbundener Rechtshistoriker. Er ist seit mehr als 30 Jahren durch eine Reihe rechtshistorischer Veröffentlichungen hervorgetreten. Das vorliegende schlanke Werk behandelt das Zivilverfahrensrecht der heutigen Provinz Limburg in der frühen Neuzeit.
Gegliedert ist die Untersuchung nach einer kurzen Einleitung in fünf Abschnitte. Sie betreffen die Organisation von Verwaltung und Rechtspflege, die Geschichte der drei Obergerichte des Oberquartiers Geldern, den Prozess in Zivilsachen, das Schema dieses Prozesses und ein Berufungsverfahren vor dem Rat zu Roermond zwischen 1789 und 1794. Anschließend verzeichnet der Verfasser außer einigen anschaulichen Beilagen die Archive, die Quellen, die Literatur, die Abkürzungen und ein hilfreiches, von advertíssement van rechten bis zu vonnis reichendes Glossar.
Insgesamt bietet der Verfasser einen wertvollen Einblick in die Verfahrensrechtsgeschichte des Oberquartiers Geldern während mehr als zweihundert Jahren. Dabei schildert er die grundlegenden Gegebenheiten ebenso klar wie vielfältige Einzelheiten. Mit diesem neunten Heft wird die Reihe Procesgidsen sehr erfolgreich fortgeführt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Bernhardt, Markus, Was ist des Richters Vaterland? Justizpolitik und politische Justiz in Braunschweig zwischen 1879 und 1919/20. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2011. 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bernhardt, Markus, Was ist des Richters Vaterland? Justizpolitik und politische Justiz in Braunschweig zwischen 1879 und 1919/20. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2011. 420 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Markus Bernhardt (geboren 1959) studierte von 1980 bis 1985 Geschichte und Latein an der Universität Gießen, an der er 1989 mit der 1990 erschienenen Dissertation über Gießener Professoren zwischen Drittem Reich und Bundesrepublik (1945-1957) promoviert wurde. Während der anschließenden Planung einer Untersuchung über die alltägliche Justiz im Nationalsozialismus wurde ihm eine Stelle als Studienrat an einer Gesamtschule in Braunschweig angeboten, so dass er von 1990 bis 1995 in Braunschweig und von 1995 am Gymnasium im Schloss in Wolfenbüttel als Lehrer wirkte, aber gleichzeitig an seinem wissenschaftlichen Vorhaben weiterarbeitete. Im Jahre 2001 erhielt er von Ulrich Mayer die Gelegenheit, seine Ziele als wissenschaftlicher Assistent für Geschichtsdidaktik an der Universität Kassel bis zur Habilitation im Jahre 2007 weiterzuverfolgen, um dann 2008 an die Pädagogische Hochschule in Freiburg im Breisgau und 2011 auf einen Lehrstuhl für Didaktik an der Universität Duisburg-Essen zu wechseln.
Die danach vorgelegte Arbeit gliedert sich in drei Teile. Zunächst untersucht der Verfasser die Braunschweiger Justiz im Bundesstaat (1879-1919/1920)). Daran schließt er seine Betrachtung des Personals des Landgerichts in Braunschweig zwischen 1879 und 1924 (Art, Umfang, Repräsentativität der Gruppen der Richter und Staatsanwälte, geographische Herkunft, soziale Herkunft, Ausbildung, Karriere, Parteien und Parlamente, Welfenproblem und politische Tätigkeit, Vereine) und die Strafrechtspraxis der Braunschweiger Landgerichte zwischen 1879 und 1920 im Vergleich an.
Auf Grund eindringlicher Befassung mit seinem Sachgegenstand gewinnt er erhebliche Zweifel an den Erkenntnissen der bisherigen Forschung. Nach seinen ansprechenden Befund |
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Bernhardt, Ulrike Ingrid, Geschichte des Weinrechts im Deutschen Kaiserreich (1871-1918). Mit einem Überblick zur Vorgeschichte und Weiterentwicklung bis zur Gegenwart (= Rechtshistorische Reihe 432). Lang, Frankfurt am Main 2012. XXIII, 363 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Jan Schröder betreute, 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation der in Stuttgart 1980 geborenen, nach der juristischen Ausbildung in Baden-Württemberg als Rechtsanwältin tätigen Verfasserin. Sie geht davon aus, dass sich um die Handelsware Wein schon früh erhebliche wirtschaftliche Probleme ergaben, welche auch von rechtlicher Relevanz waren. Sie will mit der geschichtlichen Betrachtung des Weinrechts auch einen neuen Zugang zum aktuellen Weinrecht ermöglichen.
Nach einer kurzen Einleitung wendet die Verfasserin sich dem deutschen Weinrecht im Kaiserreich und seiner Vorgeschichte zu und geht dabei im Rahmen des Abschnitts über den Wein als Rechtsmaterie vor 1871 in sehr detaillierter numerischer Gliederung bis auf das Weinrecht im römischen Reich, das Weinrecht in germanischen Stammesrechten und das Weinrecht in der (!) Landgüterordnung zurück. Ziemlich rasch ist sie dennoch nach ihrer Übersicht der folgenden Gliederung und weinrechtlichen Begriffe bei den Sachproblemen beim Wein im deutschen Kaiserreich und Lösungsansätzen. Sachlich unterscheidet sie dabei Strafrecht und Markenrecht, Steuerrecht und Zollrecht sowie Nahrungsmittelrecht.
Den Beginn der (modernen) Weinspezialgesetzgebung setzt sie auf das Jahr 1881 fest und betrachtet von dort aus sehr sorgfältig das (Weingesetz von 1892, das) Weingesetz von 1901 und das dritte Weingesetz von 1909. In ihrem anschließenden Überblick über das Weinrecht seit Gründung der Weimarer Republik bis heute geht sie nacheinander auf den Versailler Vertrag, das Weingesetz von 1930, das wenig bedeutsame Weinrecht im Dritten Reich, das Weingesetz von 197 |
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Bethan, Anika, Napoleons Königreich Westphalen. Lokale, deutsche und europäische Erinnerungen (= Die Revolutions- und napoleonischen Kriege in der europäischen Erinnerung 2). Schöningh, Paderborn 2012. 450 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bethan, Anika, Napoleons Königreich Westphalen. Lokale, deutsche und europäische Erinnerungen (= Die Revolutions- und napoleonischen Kriege in der europäischen Erinnerung 2). Schöningh, Paderborn 2012. 450 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Königreich Westphalen war nach seinem Untergang im Jahre 1813 „Gegenstand unterschiedlicher Erinnerungsprozesse“. Bethan geht in ihrem Werk der Frage nach, in welchem Kontext und in welcher Funktion die Erinnerungen an das Königreich Westphalen bis 1871 auftauchen. Zu diesem Zweck untersucht sie „Kohäsionsprozesse relevanter Gruppen“ wie des Militärs, der Beamtenschaft und der westphälischen Aufständischen als „Schnittpunkte“, in denen sich die „Erinnerungstendenzen verdichten“ (S. 18). Im Abschnitt über das westphälische Heer ist von rechtshistorischem Interesse die seltene strafrechtliche Verfolgung von früheren höheren Offizieren, die in den westphälischen Dienst übergetreten waren. Auf den Seiten 60ff. berichtet Bethan über den Obersten Schraid, der 1814 in Kurhessen zu zehn Jahren Festungshaft verurteilt wurde. Hier hätte man gerne mehr noch über die Rechtsgrundlagen dieser und anderer Verurteilungen gelesen. Auf den Seiten 87 ff. geht es um die Reklamationen (Ansprüche auf in westphälischer Zeit unterbliebene Soldzahlung und auf Pensionen) von Angehörigen des westphälischen Militärs. Preußen, dann auch Hannover (1835) sowie auch Braunschweig gaben den Reklamationen zumindest teilweise statt. Für die Stadt Göttingen sind im dortigen Stadtarchiv 104 Gesuche auf Reklamationen aus der Zeit ab 1835 erhalten, von denen 40 % unberücksichtigt blieben (S. 95, 99). In Kurhessen kam es dagegen nur „sehr schleppend“ und sehr restriktiv zur Anerkennung von Reklamationen (S. 93). Weitere Abschnitte behandeln die Erinnerungen an die Kriegstoten des Russlandfeldzugs und die französische und britische Perspektive hinsichtlich des westphälischen Militärs.
Im nächsten Abschnitt über die westphälischen Bea |
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Bewusstes Erinnern und bewusstes Vergessen. Der juristische Umgang mit der Vergangenheit in den Ländern Mittel- und Osteuropas, hg. v. Nußberger, Angelika/Gall, Caroline von (= Jus internationale et Europaeum 52). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. XIV, 400 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Welt der Menschen kennt neben dem zur Sicherung des Seins entwickelten Recht auch sein Gegenteil. Beide geschehen in der Zeit an unzähligen Stellen, wenn auch das Recht das Unrecht wohl eindeutig überwiegt. Unabhängig von diesem Verhältnis ermöglicht der menschliche Verstand sowohl das Erinnern wie das Vergessen, wobei Täter das Vergessen bevorzugen und Opfer das Erinnern versuchen dürften.
Auf diesem allgemeinen Hintergrund fand an der Universität Köln im Juli 2010 eine rechtswissenschaftliche Fachtagung über den juristischen Umgang mit der Vergangenheit in den Ländern Mitteleuropas und Osteuropas statt, die Forscher aus Russland, Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich und Deutschland zusammenführte und Juristen mit Historikern und Slawisten verband. Ihre 20 Beiträge legt der vorliegende Sammelband nunmehr, erfreulicherweise durch ein Sachverzeichnis aufgeschlossen, der Öffentlichkeit vor. Sie gliedern sich in den wertenden Blick zurück, die Fortwirkung der Geschichte, das Minderheitenrecht auf geschichtlicher Grundlage, die Aufarbeitung der Geschichte als Thema der Verfassungsrechtsprechung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und in Juristische Geschichtspolitik.
Dabei stellt etwa Martin Schulze Wessel zu Beginn Geschichte vor Gericht, während Angelika Nußberger das Verhältnis von Vergangenheitsbewältigung und Recht als fortwirkende Herausforderung erklärt. Otto Luchterhandt, Tomasz Milej und Władysław Czapliński untersuchen die Bedeutung von Grenzen an ausgewählten Beispielen, Michael Geistlinger, Carmen Schmidt, Vladimir A. Krjažkov, Nina Waschkau und Herbert Küpper das Minderheitenrec |
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Bilous, Natalija,Testamenty Kyjan seredyny XVI - peršoji polovyny XVII st. [Die Testamente der Einwohner Kiews in der Zeit zwischen der Mitte des 16. Jhs. – zur ersten Hälfte des 17. Jhs.]. Nacional’na Akademija Nauk Ukrajiny. Instytut istoriji Ukrajiny [Nationale Akademie der Wissenschaften der Ukraine. Institut für Geschichte der Ukraine]. Vydavnyčyj dim „Prostir”. Kyjiv 2011. 199 S., 8 Seiten farb. Abb. Besprochen von Inge Bily. |
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Nach Abschluss aufwendiger Nachforschungen publiziert die ukrainische Historikerin Natalija Bilous[1], die bereits durch Untersuchungen zur Geschichte Kiews auf der Grundlage historischer Dokumente hervorgetreten ist, nun 13 Testamente weltlicher Personen: 11 Testamente von Kiewer Bürgern und zwei des Adels. Die 13 Texte aus der Zeit zwischen der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zur ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammen aus Archiven in Kiew, Moskau und Minsk.
Ein ausführliches Vorwort (S. 7-17) und zusammenfassende Teile (S. 90-199: Nachwort, Anlagen, Register, diverse Verzeichnisse, polnische und englische Zusammenfassung) bilden die Klammer für 3 Kapitel.
Kapitel I (S. 18-44) wendet sich zunächst der für Testamente typischen Terminologie sowie den Regeln für die Abfassung von Testamenten (1.1.: S. 18-23) zu, um anschließend auf die Autoren und die ausgewerteten Testamente selbst einzugehen (1.2.: S. 23-29). Den Abschluss des Kapitels bildet eine Aufstellung der Testatoren (1.3.: S. 29-44).
Das II. Kapitel (S. 45-61) beleuchtet die Biographien der Testatoren (2.1.: S. 45-53), auch unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen den Testatoren und den Mitgliedern ihrer Familien (2.2.: S. 54-53) sowie der Beziehungen zu weiteren, in den Testamenten genannten Personen (2.3.: S. 59-61).
Kapitel III (S. 62-89) bietet eine eingehende Behandlung von Struktur und Inhalt der Testamente. Im Aufbau folgt es der für Testamente üblichen Gliederung und wendet sich den Schwerpunkten: Einleitu |
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Bily, Inge/Carls, Wieland/Gönczi, Katalin, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Polen. Untersuchungen zur Geschichte des Rechts und seiner Sprache (= Ivs Saxonico-Maideburgense in oriente 2). De Gruyter, Berlin 2011. VIII. 479 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bily, Inge/Carls, Wieland/Gönczi, Katalin, Sächsisch-magdeburgisches Recht in Polen. Untersuchungen zur Geschichte des Rechts und seiner Sprache (= Ivs Saxonico-Maideburgense in oriente 2). De Gruyter, Berlin 2011. VIII. 479 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Geschichte der Menschheit ist, da der Mensch ein soziales Wesen ist, wesentlich mitgeprägt durch die Geschichte der zwischenmenschlichen Begegnungen. Sie können, entsprechend dem Wesen des Menschen, friedlich ablaufen oder feindlich, können nützen oder schaden und können zertrennen oder verbinden. In diesem weiten und allgemeinen Rahmen ist das Vorhaben „Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas der sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig ein für die Rechtsgeschichte allgemein bedeutsames, dankenswerterweise im Rahmen des Akademieprogrammes von der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt finanziell gefördertes Projekt.
Als seine erste, gewichtige Frucht konnte 2008 unter der Herausgeberschaft Ernst Eichlers ein wertvoller Band über das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas vorgelegt werden. Dem folgt nunmehr ein Band zu Polen, das schon wegen seiner Nachbarschaft zu Deutschland von besonderer Wichtigkeit ist. Er will auch der Intensität und der Vielschichtigkeit gerecht werden, welche die Verbreitung der aus Mitteldeutschland stammenden und vor Ort bearbeiteten Rechtstexte in Polen kennzeichnet.
Er gliedert sich in insgesamt elf Abschnitte. Dabei schildert in der Einleitung Wieland Carls das gesamte Projekt, das sich den modernen staatlichen Benennungen verpflichtet fühlt, knapp und klar. Danach legt er umsichtig den verwendeten Forschungsansatz bzw. die angewandte Methode dar.
Im Anschluss bietet Katalin Gönczi einen straffen geschichtlichen Überblick unter besondere |
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Bismarck, Otto von, Gesammelte Werke, Neue Friedrichsruher Ausgabe, Abteilung IV Gedanken und Erinnerungen, bearb. v. Epkenhans, Michael/Kolb, Eberhard. Schöningh, Paderborn 2010. XXXI, 616 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bismarck, Otto von, Gesammelte Werke, Neue Friedrichsruher Ausgabe, hg. v. Afflerbach, Holger/Canis, Konrad/Gall, Lothar/Hildebrand, Klaus/Kolb, Eberhard. Abteilung IV: Gedanken und Erinnerungen, bearb. v. Epkenhans, Michael/Kolb, Eberhard. Schöningh, Paderborn 2012. XXXI, 616 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Vor nunmehr bald 15 Jahren wurde mit Beschluss des Deutschen Bundestages 1997 die Otto-von-Bismarck-Stiftung zur Verwaltung des umfangreichen Nachlasses des langjährigen Reichskanzlers und preußischen Ministerpräsidenten ins Leben gerufen. Eine ihrer zentralen Aufgaben besteht in der historisch-kritischen Edition seines umfangreichen Schrifttums; das Ersetzen und Ergänzen älterer Sammlungen, allen voran die von Erich Marcks, Friedrich Meinecke und Hermann Oncken besorgte „Friedrichsruher Ausgabe“ (1924-1935), erscheint geboten, werden doch jene bemühten Vorhaben der Vergangenheit heute weder hinsichtlich der Vollständigkeit des versammelten Materials noch hinsichtlich der Editionskriterien den modernen wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht. Das aktuelle Projekt greift den alten Namen auf und nennt sich „Neue Friedrichsruher Ausgabe“ (NFA); ihre Abteilung III (Schriften) hat unter dem gegenwärtig aus den ausgewiesenen Bismarck-Experten Holger Afflerbach, Konrad Canis, Lothar Gall, Klaus Hildebrand und Eberhard Kolb bestehenden Herausgeberteam bislang sechs (von insgesamt acht geplanten) umfangreiche, die schriftlichen Zeugnisse Bismarck’scher Politik von 1871 bis 1885 beinhaltende Bände publiziert.
Als Abteilung IV der NFA haben nun Michael Epkenhans und Eberhard Kolb eine Neubearbeitung des bereits in zahlreichen, sich mitunter erheblich voneinander unterscheidenden Ausgaben vorliegenden und weit verbreiteten Memoirenwerks des „Eisernen Kanzlers“ vorgenommen. Die Entstehungsgeschichte dieses Bestsellers ist gemeinhin bekannt: Nach der entwürdigenden Entlassung des Reichskanzlers aus seinem Amt durch Kaiser Wilhelm II. im |
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Blänkner, Reinhard, „Absolutismus“. Eine begriffsgeschichtliche Studie zur politischen Theorie und zur Geschichtswissenschaft in Deutschland, 1830-1870 (= Zivilisationen & Geschichte 15). Lang, Frankfurt am Main 2011. XXVI, 270 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Verfasser der Untersuchung legte nach dem Studium der Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft in Göttingen 1981 sein Staatsexamen ab und wurde 1990 bei Rudolf Vierhaus promoviert. 1994 wechselte er aus einem Forschungsprojekt am Max-Planck-Institut für Geschichte unter Hans Medick auf eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für vergleichende europäische Geschichte der Neuzeit in Frankfurt an der Oder (Heinz Dieter Kittsteiner). Hier wurde er 2005 habilitiert und wirkt seitdem als außerplanmäßiger Professor.
Bereits 1990 legte er über Absolutismus seine begriffsgeschichtliche Studie zur politischen Theorie und zur Geschichtswissenschaft in Deutschland vor. Danach veröffentlichte er verschiedene Sammelbände über historische Praktiken und Vorstellungen gesellschaftlichen Ordnens, Eduard Gans, die Viadrina im Kontext der europäischen Gelehrtenrepublik der frühen Neuzeit oder neuständische Geselligkeit in Berlin und in der Mark Brandenburg um 1800. Der vorliegende Band ist die zweite Auflage seiner erstgenannten Schrift.
Der ursprünglich geplanten Veröffentlichung dieser Dissertation hatte zunächst die Absicht entgegengestanden, die Absolutismusdiskurse über 1870 bis 1930 fortzuführen. Die Hinwendung zu anderen Forschungsfeldern und die damit verbundenen institutionellen Einbindungen haben die Verwirklichung jedoch verhindert. Der Entschluss, die Arbeit ohne diese Fortschreibungen nach 20 Jahren erneut zu veröffentlichen, folgt nach der Vorbemerkung des zwischen dem otium des Landlebens und dem negotium der akademischen Welt spagatierenden Verfassers dem vielfach an den Autor herangetragenen verständlichen Wunsch, seine Ergebnisse durch |
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Bogdal, Klaus-Michael, Europa erfindet die Zigeuner. Eine Geschichte von Faszination und Verachtung. Suhrkamp, Berlin 2011. 592 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bogdal, Klaus-Michael, Europa erfindet die Zigeuner. Eine Geschichte von Faszination und Verachtung. Suhrkamp, Berlin 2011. 592 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zigeuner ist die ältere, in der Gegenwart durch die Eigenbezeichnung Roma oder Sinti ersetzte Fremdbenennung der Angehörigen eines im 10. Jahrhundert aus Nordindien ausgewanderten, seit dem 15. Jahrhundert im Heiligen römischen Reich (1399 Böhmen, 1407 Hildesheim, 1414 Hessen) sichtbaren und bei Andreas von Regensburg (nach 1380-nach 1438) gens Ciganorum, volgariter Cigäwnär genannten indogermanischen Volkes. Als wesentliches Kennzeichen wird bald das Fehlen eines festen Wohnsitzes angesehen. Nach 1871 wird der ausländische Zigeuner des Deutschen Reiches verwiesen, seit 1886 der deutsche Zigeuner polizeilicher Überwachung und Erfassung unterstellt und unter nationalsozialistscher Herrschaft verfolgt.
Klaus-Michael Bogdal (Gelsenkirchen 1948) wurde nach dem Studium von Germanistik, Slawistik und Philosophie in Bochum 1976 mit einer Dissertation über schaurige Bilder (der Arbeiter im Blick des Bürgers am Beispiel des Naturalismus) promoviert. Nach einer Tätigkeit als Gymnasiallehrer und Fachleiter in Dortmund wurde er 1992 habilitiert. 1996 folgte er einem Ruf als Professor für Literaturwissenschaft in Duisburg, von wo er 2002 auf die Professur für germanistische Literaturwissenschaft mit dem Schwerpunkt Neue deutsche Literatur in Bielefeld wechselte.
Nach seinem Prolog verdankt sich seine Idee, eine europäische Geschichte der Ausgrenzung der Romvölker zu schreiben, die in der deutschen Sprache abwertend Zigeuner genannt werden, mehr oder weniger einem Zufall in der Form des Satzes einer sechzehnjährigen Schülerin in Rostock -Lichtenhagen „Wären Zigeuner verbrannt, hätte es mich nicht gestört - Vietnamesen schon, aber Sinti und Roma egal“. Der Verfasser gliedert seine dadurch hervorgerufene detaillierte Untersuchung zeitlich in die drei Abschnitte vom Spätmittelalter |
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Bootz, Margret R. I., Die Hamburger Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im Nationalsozialismus bis zum Beginn des 2. Weltkriegs (= Rechtshistorische Reihe 429). Lang, Frankfurt am Main 2011. XVII, 177 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die mit einem Zitat aus Bernd Rüthers’ unbegrenzter Auslegung (6. Auflage) 2005 eingeleitete, durch ein Rechtsprechungsverzeichnis am Ende abgerundete Arbeit ist die von Tilman Repgen betreute, 2011 von der Fakultät für Rechtswissenschaft in Hamburg angenommene Dissertation der 1981 geborenen, von 2007 bis 2011 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsche Rechtsgeschichte, Privatrechtgeschichte der Neuzeit und bürgerliches Recht in Hamburg tätigen Verfasserin. Sie behandelt ein interessantes Thema. Sie gliedert es in insgesamt 6 Abschnitte.
Zunächst beschreibt sie in der Einführung Ziel, Untersuchungsgegenstand, Forschungsstand und Gang ihrer Untersuchung von 9 ausgewählten aus insgesamt 82 veröffentlichten Entscheidungen. Danach geht sie in einem Querschnitt durch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung Hamburgs auf Entscheidungen vom 8. März 1934, 10. September 1935, 23. Mai 1938, 23. Dezember 1935, 16. November 1936, 22. Oktober 1937, 31. Oktober 1938, 8. Juni 1936 und 21. Dezember 1934 mit den Themen Tariflohnverzicht, Kündigung, Versetzung, Verpflegungsgeld und Urlaubsentgelt jeweils an Hand der Punkte Sachverhalt, Besprechung und Ertrag sehr sorgfältig ein. Am Ende bietet sie eine Zusammenfassung zu der weiteren arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und ein Ergebnis, in dem sie die früheren Ausführungen kurz wiederholt und die Erkenntnisse Mayer-Malys, Linders, Kranigs, Thieles und Rüthers’ bestätigt.
Demzufolge war die Rechtsprechung im Arbeitsrecht nicht homogen. Für die Mehrzahl der untersuchten Entscheidungen lässt sich ihr zufolge sagen, dass die Richter dem Nationalsozialismus eher positiv gegenüber standen, eine Vorreiterrolle Hamburgs aber nicht festgestellt werden kann. Im |
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Bracton, Henry de, De legibus et consuetudinibus Angliae libri quinque in varios tractatus distincti, hg. v. Twiss, Travers, Band 5 1882, Neudruck. Cambridge University Press, Cambridge 2012. CXIII, 523 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bracton, Henry de, De legibus et consuetudinibus Angliae libri quinque in varios tractatus distincti, hg. v. Twiss, Travers, Band 5 1882, Neudruck. Cambridge University Press, Cambridge 2012. CXIII, 523 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Bratton Fleming in Devon 1210 geborene und in Exeter 1268 gestorbene Henry de Bracton ist nach Ausbildung zum Priester unter William Raleigh und dem Studium des weltlichen und kirchlichen Rechtes wohl an der Domschule von Exeter seit etwa 1229 Schreiber (clerk) eines Richters, seit 1245 reisender Richter, von 1247 bis 1257 Richter am Gericht Coram rege (Court of King’s Bench) und seit 1264 Domkanzler in Exeter. Sein vielleicht nach 1230 von ihm verfasstes oder auch von ihm nur überarbeitetes, durch 48 Handschriften überliefertes, unvollendetes lateinisches Werk De legibus et consuetudinibus Angliae (Über Gesetze und Gewohnheiten Englands) bietet auf Grund einer Sammlung von etwa 2000 am ehesten in die Jahre zwischen 1220 und 1240 gehörenden Urteilen (precedents) des Königsgerichts die beste Darstellung des englischen common law des Mittelalters. Es genießt dementsprechend höchstes Ansehen.
Es gliedert sich nach Personen, Sachen und Klagansprüchen. Im dritten Teil behandelt es an Hand der verschiedenen Klageformeln (writs) das Privatrecht, Strafrecht und Lehnrecht. Eine gezielte Romanisierung des englischen Rechtes durch den oder die Verfasser ist nicht erweislich.
Der in London 1809 geborene und 1897 gestorbene Herausgeber wurde nach der Graduierung in Mathematik und den klassischen Fächern in Oxford 1842 Professor für political economy und 1855 Regius Professor des civil law. Nach einem Skandal wegen des Vorlebens seiner 1852 geheirateten Ehefrau schied er 1871 aus allen öffentlichen Ämtern aus und lebte zurückgezogen der Wissenschaft. Seine lateinische und neuenglische zweisprachige, vor allem auf dem Erstdruck von 1569 beruhende Ausgabe Bractons ist zwar umstritten, verdient aber s |