Brakelmann, Günter, Peter Yorck von Wartenburg 1904-1944. Eine Biographie. Beck, München 2012. 336 S., 55 Abb. Besprochen von Werner Schubert. |
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Peter Graf Yorck von Wartenburg bildete zusammen mit Helmuth James Moltke den Mittelpunkt des Kreisauer Widerstandskreises. Im Gegensatz zu Moltke lag bisher keine Monographie über Yorck vor, was vor allem mit der spärlichen Quellenlage zusammenhängt. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass sich Brakelmann – Prof. em. für Christliche Gesellschaftslehre und Zeitgeschichte an der Theologischen Fakultät der Universität Bochum – der Biographie Peter Yorcks von W. unter Heranziehung bisher nicht zugänglich gewesener Briefe insbesondere an seine Mutter – angenommen hat. Der Ururgroßvater Yorcks war der Generalfeldmarschall Johann Daniel Ludwig Graf Yorck von Wartenburg, der im Dezember 1812 mit der ohne Wissen des Königs abgeschlossenen Konvention von Trauroggen den Widerstand gegen das napoleonische Regime eröffnet hatte. Der Vater Yorcks, der umfassend gebildete Heinrich Graf Yorck – er beherrschte sieben Sprachen – war antidemokratisch eingestellt und hatte sich noch im Januar 1914 als ein „antidemokratischer und antiparlamentarischer preußischer Monarchist gegen politische Veränderungen und drohende Verfassungsreformen“ gestemmt (S. 29). Die Weimarer Republik lehnte er noch kurz vor seinem Tode in einem Aufsatz über „Bismarcks Vermächtnis“ 1923 ab. Über die Einstellung Peter Yorcks zur Weimarer Republik ist unmittelbar nichts bekannt geworden. Wie sein Lehrer Hans Helfritz, der Breslauer Verfassungsrechtler, der der neuen Staatsform ablehnend gegenüberstand, jedoch zum Nationalsozialismus eine kritische Distanz hielt (hierzu ausführlich Thomas Ditt, „Stoßtruppfakultät“ Breslau, Rechtswissenschaft im „Grenzland Schlesien“ 1933-1945, Tübingen 2011, bes. S. 20ff., 231ff.), dürfte auch Yorck in seiner Dissertation von 1926 die Gültigkeit der Weimarer Verfassung nicht in Frage gestellt haben. Nach kurzer Richtert |
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Brandes, Detlev, „Umvolkung, Umsiedlung, rassische Bestandsaufnahme“ - NS-„Volkstumspolitik“ in den böhmischen Ländern (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 125). Oldenbourg, München 2012. VI, 309 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Die Volkstumspolitik des Nationalsozialismus spielte wie in den anderen Ostgebieten auch im Protektorat Böhmen und Mähren und in den Sudetengebieten eine wichtige Rolle. Wie Brandes, der 1991 das Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa an der Universität Düsseldorf begründete, schon in der Einleitung seines Werkes feststellt, sei das Ziel der deutschen Besatzungspolitik nicht nur die Eingliederung der böhmischen Länder, „sondern auch die Germanisierung bzw. ‚Eindeutschung’ des Raumes und eines großen Teils der tschechischen Bevölkerung“ gewesen. In seinem Werk untersucht Brandes die nationalsozialistische Volkstumspolitik in Tschechien, mithin sowohl im Reichsgau Sudetenland – hier lebten 1930 über 700.000 Tschechen – als auch in dem im März 1939 begründeten „Protektorat Böhmen und Mähren“ (mit 7,2 Mio. Tschechen und knapp 200.000 „Deutschen“). Im ersten Teil „Ziele und Grundsatzentscheidungen der deutschen Tschechenpolitik“ (S. 5-37) geht Brandes auf das konfliktreiche Duumvirat Konstantin von Neurath (von 1932 bis 1938 deutscher Außenminister, 1939 Reichsprotektor in Böhmen und Mähren) und Karl Hermann Frank (Staatssekretär beim Reichsprotektor) ein. Aufgrund von aufeinander abgestellten Memoranden entschied sich Hitler im September 1940 für das Weiterbestehen des Protektorats und eine langfristige Assimilierung großer Teile des tschechischen Volkes. Ende September 1941 ernannte Hitler den Chef des Reichssicherheitshauptamts Reinhard Heydrich zum stellvertretenden Reichsprotektor, der infolge eines Attentats Anfang Juni 1942 verstarb. Mitte 1943 wurden Frank die Regierungsgeschäfte als Staatsminister für Böhmen und Mähren übertragen.
Im zweiten Teil des Werkes behand |
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Brauneder, Wilhelm, Studien IV. Entwicklungen des öffentlichen und Privatrechts. Lang, Frankfurt am Main 2012. 406 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Mödling 1943 geborene Verfasser ist zweifelsohne einer der einfallsreichsten und fruchtbarsten deutschsprachigen Rechtshistoriker der Gegenwart. Durch seine 1973 veröffentlichte Habilitationsschrift über die Entwicklung des Ehegüterrechts in Österreich hat er sich aus ausgezeichneter Kenner der Geschichte des Privatrechts erwiesen. Seine wenig später erstmals 1976 vorgelegte österreichische Verfassungsgeschichte, die bis 2005 in 10 Auflagen mit 30000 Exemplaren erschienen ist und 2009 eine 11. Auflage erfuhr, hat ihn zum unbestrittenen Meister der österreichischen Verfassungsgeschichte gemacht.
Diese stolzen Erfolge haben erfreulicherweise keine Einschränkung seines Interessenhorizonts bewirkt. Trotz eines zeitweiligen Ausfluges in die höchsten Höhen der österreichischen Bundespolitik ist er der Rechtsgeschichte in ihrer vollen Breite verbunden geblieben. Deswegen konnte er neben seinen vielen großen Werken auch zahlreiche kleinere Untersuchungen verwirklichen.
Zur einfacheren Erreichbarkeit für den interessierten Leser legte er 1993 bzw. 1994 ausgewählte Studien zur Entwicklung des öffentlichen Rechtes im Umfang von 549 Seiten vor. Dem stellte er im gleichen Jahr kleinere Arbeiten über die Entwicklung des Privatrechts im Umfang von 382 Seiten zur Seite. Dem folgte, weil ihm letztlich das öffentliche Recht vielleicht doch etwas stärker an das Herz gewachsen war, 2002 ein weiterer Band mit Arbeiten zur Entwicklung des öffentlichen Rechtes.
Im vorliegenden Band kann er erfreulicherweise beide großen Rechtsgebiete wieder zu einer übergeordneten Einheit zusammenfassen. Er verfolgt nach dem kurzen Vorwort damit eine wissenschaftspolitisch-wissenschaftsgeschichtliche Zielsetzung. Ihm geht es in erster Linie darum, die breitgestreuten Fragen zu manifestieren, die von u |
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Braunschweig, Christoph, Die demokratische Krankheit. Der fatale Teufelskreis aus Politikerversprechen und Wähleranspruch. Olzog, München 2012. 206 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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1989 erschien, herausgegeben von Karl Braunschweig, als Beitrag 7 zu Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Christoph Braunschweigs Untersuchung über innovative Finanzinstrumente für Unternehmen (Chancen, Risiken und Kosten innovativer Hedging- und Finanzierungsmöglichkeiten am internationalen Finanzmarkt). Nun liegt, nach dem Geleitwort Hans-Georg Gofloos in bester Tradition des 1948 von Dr. Karl Braunschweig gegründeten Wiso-Repetitoriums und der Kölner Wirtschaftsprüfer-Lehrgänge, eine gezielte Auswahl und Auswertung verschiedener Quellen zur komplexen Thematik der Euro- und Schuldenkrise vor. Sie will den Zusammenhang zwischen schuldenindiziertem Wohlfahrtsstaat und gesellschaftspolitischen Fehlentwicklungen erläutern.
Sie geht unter Einbeziehung zahlreicher Zitate bis auf die den Umschlag zierenden griechischen Philosophen Plato und Aristoteles zurück, die nach dem Verfasser für Idealismus (Utopie, Sozialismus, deutsche Philosophie) und Realismus (gesunden Menschenverstand, Liberalismus, Ludwig Erhard) stehen. Den konkreten Beginn der Überliquidität der Weltwirtschaft sieht sie allerdings (erst) in der falschen ökonomischen Therapie der japanischen Immobilienkrise und Börsenkrise der 1990er Jahre. Den Problemkern erfasst sie ansprechend in dem gefährlichen Zusammenspiel zwischen Politikern, die zwecks Wahl in der Demokratie Wählern größte utopische Versprechungen machen, und Wählern, die am ehesten die Politiker wählen, die ihnen die größten (utopischen) Versprechungen machen.
Im Detail behandelt der Verfasser seinen Gegenstand in siebzehn von der Darstellung der Problemlage bis zur zusammenfassenden Analyse und einem angefügten Executive Summary reichenden Abschnitten. Dabei weist er etwa darauf hin, dass in den Vereinigten Staaten von Amer |
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Breithaupt, Marianne, 50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht. Nomos, Baden-Baden 2012. 439 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach verbreiteter Ansicht reichte vor rund 50 Jahren eine Mutter gegen die Ablehnung ihrer Klage auf Aufstockung des Unterhaltsanspruchs ihres Kindes gegen den Vater durch das Landgericht Düsseldorf Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Die 13. Zivilkammer des Beschwerdegerichts nahm unter Vorsitz des Richters Guntram Fischer den Fall zum Ausgangspunkt der internen Systematisierung ihrer Rechtsprechung. Hieraus entstand unter Nutzung ministerieller Erlasse, statistischer Daten und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnissen 1962 eine Tabelle, die Oberamtsrichter Karl-Georg Lippschitz an die Deutsche Richterzeitung weitergab, so dass sie sich seit der dortigen Veröffentlichung allmählich in der gesamten Unterhaltsrechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland durchsetzen konnte.
Die Verfasserin wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1985 an der Universität München mit einer Untersuchung über die Akzeptanz des Zerrüttungsprinzips des ersten Eherechtsgesetzes promoviert. In der Folge wurde sie Professorin an der Fachhochschule Landshut. Nach einer Zwischenbilanz des Jahres 2003 (http://www.ifat-hamburg.de/admin/zusfass/duesseldorfer_tabelle.pdf) legt sie zur fünfzigjährigen Wiederkehr der Erstellung des anerkannten Hilfsmittels der Rechtsprechung erfreulicherweise einen umfangreichen und sorgfältigen geschichtlichen Rückblick vor.
Er gliedert sich in insgesamt sechs Abschnitte. Danach gab es keinen äußeren Anlass für die Entwicklung der Düsseldorfer Tabelle, weil Bedürftigkeit der Kinder, Höhe des Bedarfs der Kinder, Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen, Verfahrensrecht, Zahl der Ehescheidungen mit Kindern, Zahl der nichtehelichen Kinderund Zahl der gerichtlichen Unterhaltsverfahren unverändert, nicht erhöht oder nicht steigend waren, sondern nur |
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Brettl, Herbert, Nationalsozialismus im Burgenland. Opfer, Täter, Gegner (= Nationalsozialismus in den österreichischen Bundesländern 2). StudienVerlag, Innsbruck 2012. 469 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das an der Grenze Österreichs zu Ungarn gelegene Burgenland wurde seit dem 11. Jahrhundert zunehmend von Deutschen besiedelt. Im Jahre 1919 wurde es trotz Widerstands des nach vier Jahrhunderten erstmals wieder verselbständigten Ungarn Österreich zugesprochen, wobei das Gebiet um Ödenburg bzw. Sopron bei Ungarn verblieb. Im November 1921 wurde das Burgenland von Ungarn besetzt, danach aber kampflos zurückgegeben, so dass im jüngsten Bundesland der neuen Republik Österreich die Nationalitätenfrage von besonderer Bedeutung war.
Der in Halbturn 1965 geborene, nach dem Studium der Geschichte und Geographie in Wien als Lehrer in Neusiedl am See und in Mosonmagyaròvár tätige Verfasser ist bereits durch eine ganze Reihe geschichtlicher Werke hervorgetreten. Seit 2002 war er als Mitarbeiter des Projektes Nationalsozialismus und Holocaust tätig. Er ist deshalb als Bearbeiter einer breiten Darstellung des Nationalsozialismus im Burgenlkand bestens ausgewiesen.
Sein gewichtiges Werk gliedert sich in 12 Abschnitte. Sie betreffen das Burgenland zwischen 1918 und 1938, die nationalsozialistische Machtübernahme mit den beiden Seiten der Begeisterung einerseits und der Verfolgung andererseits, die sich auch in Aufbruchsstimmung und neuen Zwängen äußern, die besonderen Aktionsfelder Jugend und Schule, Heimatfront, Zwangsarbeit, Euthanasie, Völkermord an Roma, Sinti, Jüdinenen und Juden, den dagegen entstehenden Widerstand bis zu Kriegsende und Befreiung samt der inzwischen bis zur Gegenwart vergangenen Zeit. 61 Biografien und 275 (276) Abbildungen veranschaulichen den besonders an junge Leserinnen und Leser gerichteten Bericht, den ein umfangreicher Anhang ansprechend aufschließt.
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Breunung, Leonie/Walther, Manfred, Biographisches Handbuch der Emigration deutschsprachiger Rechtswissenschaftler ab 1933. Band 1 Westeuropäische Staaten, Türkei, Palästina/Israel, lateinamerikanische Staaten, Südafrikanische Union. De Gruyter, Berlin 2012. 655 S. Besprochen von Werner Schubert. |
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Mit dem vorliegenden Band, der die Emigration deutschsprachiger Rechtswissenschaftler in die westeuropäischen Staaten, die Türkei, nach Palästina, die lateinamerikanischen Staaten und die Südafrikanische Union erfasst, und mit dem angekündigten Band über die Emigration deutschsprachiger Rechtswissenschaftler in die USA werden die Wissenschaftler berücksichtigt, die im institutionellen Wissenschaftsbetrieb ihrer Gastländer Fuß gefasst haben. Berücksichtigt werden nicht nur Ordinarien, sondern auch Honorarprofessoren und Privatdozenten (außerordentliche Professoren). Das Handbuch beruht auf einer auf das Wissenschaftssystem bezogenen „kollektivbiographischen Perspektive der Lebensläufe auf die beteiligten ‚Wissenschaftsemigranten’“ (S. 12). Mit diesem Ansatz ist eine „rein deskriptiv-referierend gehaltene Rekonstruktion der Lebensläufe“ verbunden (S. 13). Eine eigenständige Bewertung der wissenschaftlichen Lebensleistung der einzelnen Wissenschaftler erfolgt nicht. Dem Bio-Bibliographischen Teil des Handbuchs liegt ein einheitliches Kategorienschema zugrunde, das für den biographischen Teil 23 Punkte umfasst. Ausgehend von einer wissenschaftsbezogenen Kurzbiographie, die vielleicht etwas ausführlicher hätte sein können, werden u. a. folgende Kategorien behandelt: Herkunft und Ausbildung (Nr. 1-5), akademische Laufbahn einschließlich Rufe und Gastvorlesungen (Nr. 8-11), Nachwuchswissenschaftler (Schüler, kollegiale Kontakte; Nr. 13), Vertreibung aus der Hochschule/Emigration/Remigration (Nr. 20-22) sowie private Lebensverhältnisse (Nr. 23). Die Biographien hätten noch an Übersichtlichkeit gewonnen, wenn die mit Recht ausführlich beschriebene Drangsalier |
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Breunung, Leonie/Walther, Manfred, Biographisches Handbuch der Emigration deutschsprachiger Rechtswissenschaftler ab 1933. Band 1 Westeuropäische Staaten, Türkei, Palästina/Israel, lateinamerikanische Staaten, Südafrikanische Union. De Gruyter, Berlin 2012. 655 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Es begann damit, so teilen die Bearbeiter im Vorwort mit, dass Manfred Walther am Ende der 1980er Jahre die Idee hatte, die vom nationalsozialistischen Regime in Deutschland mit äußerster Konsequenz durchgeführte Vertreibung von Rechtswissenschaftlern, die aus ,rassischen’ und/oder politischen Gründen missliebig waren, von den Universitäten im Deutschen Reich über alle Teildisziplinen hinweg umfassend zu dokumentieren und somit zu einem Gesamtbild der Auswirkungen dieses in der Wissenschaftsgeschichte in Deutschland einmaligen Vorgangs zu gelangen. In einem ersten Schritt begann Stefan Höpel, der 1986 (im Selbstverlag in Hannover) eine Studie über das demokratische Gewissen der Bundesrepublik - die Politk der VVN - Bund der Antifaschisten gegen die Neonazis am Beispiel der NPD/JN 1977 bis 1980 vorgelegt hatte, ab Januar 1989 damit, alle im Wintersemester 1932/32 (!) an den deutschen Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen selbständig lehrenden Professoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten und Lehrbeauftragten zu ermitteln und die seit der Machtübernahme Adolf Hitlers aus ihren Ämtern Vertriebenen zu identifizieren, (und referierte darüber 1993 in der Kritischen Justiz). Parallel dazu arbeitete Walther mit Joachim Rückert und Hinrich Rüping ein Forschungsprojekt aus, in dem die Biographien aller amtsvertriebenen Emigranten, denen die weitere Tätigkeit im offiziellen Wissenschaftsbetrieb gelang, erfasst werden sollten, womit die in Amsterdam 1982 über die Prozesswirklichkeit des Sachverständigenbeweises promovierte Leonie Breunung im Januar 1990 begann.
Nach vier Jahren lief die öffentliche Projektförderung aus und erst nach mehr als |
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Brochhagen, Nicolás, Die landesherrliche Visitation in Grebenstein 1668. Eine Fallstudie zur Herrschaftsvermittlung durch Visitationsverfahren in der Landgrafschaft Hessen-Kassel (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 165). Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt und der Historischen Kommission für Hessen, Darmstadt 2012. VIII, 125 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das vor allem auf 6 ungedruckten Quellen des hessischen Staatsarchivs Marburg beruhende Werk ist die von Stefan Brakensiek betreute, im Sommersemester 2011 im Fach neuere Geschichte an der Universität Duisburg-Essen eingereichte Magisterarbeit des seit 2004 im Magisterstudium der Fächer neuere und neueste Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft befindlichen, sein Vorwort in Sucre verortenden Verfassers. Sie ist im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojekts Herrschaftsvermittlung in der frühen Neuzeit (1650-1800) am historischen Institut der Universität Duisburg-Essen entstanden. Sie gliedert sich außer in Einleitung und Fazit sowie Anhang in zwei Teile.
Zunächst behandelt der Verfasser Visitationsverfahren als fürstliche Herrschaftspraxis im Allgemeinen, wobei er von der bischöflichen Visitation ausgeht. Danach wendet er sich ausführlicher seinem konkreten Untersuchungsgegenstand im Besonderen zu. Dabei schildert er zunächst Grebenstein im späten 17. Jahrhundert und danach das Visitationsverfahren in Bezug auf Verlauf, Akteure, Textproduktion und schriftlichen Kommunikationsprozess.
Im Ergebnis schreibt der Verfasser der landesherrlichen Visitation Disziplinierungseffekte und Akzeptanzziele zu, wobei die Disziplinierung vor allem auf die lokalen Herrschaftsträger ausgerichtet war. Allerdings weist er auch darauf hin, dass die Wirkung des Verfahrens auf Grund seiner unregelmäßigen Durchführung einigermaßen begrenzt gewesen sein dürfte. Im Anhang bietet die eine Lücke schließende, we |
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Brunozzi, Kathrin, Das vierte Alter im Recht (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte - Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 271 = Lebensalter und Recht 6). Klostermann, Frankfurt am Main. 2012. 317 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Brunozzi, Kathrin, Das vierte Alter im Recht (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte - Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 271 = Lebensalter und Recht 6). Klostermann, Frankfurt am Main. 2012. 317 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie in der Sprache der Welt eine zweite, dritte und vierte Welt gefolgt sind, so folgt dem Alter inzwischen ein zweites, drittes und viertes Alter. Mit ihm befasst sich die von Michael Stolleis unterstützte bzw. betreute, im Rahmen der Forschungsgruppe Lebensalter und Recht am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main entstandene, im Wintersemester 2010/2011 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Frankfurt am Main angenommene, in der Unterreihe Lebensalter und Recht fünf bisherigen Bänden über unterschiedliche Gegenstände folgende Dissertation der Verfasserin. In ihr steht nicht mehr alt als Gegensatz zu jung im Mittelpunkt, sondern eine zahlenmäßige Abfolge von mehreren Altern.
Gegliedert ist die gut lesbare, auf umfangreichen Unterlagen aufbauende Untersuchung außer in die Einleitung mit der Fragestellung über das vierte Alter und das vierte Alter im Recht mit drei Einschränkungen, den Quellen, der Methode und dem Forschungsstand in zwei Sachteile. Davon betrifft der erste das Heimrecht vom Alter und Altenheim in der Adenauerzeit bis zum Heimgesetz für Hochbetagte des Jahres 1975 und seinen Abänderungen, Der zweite Sachteil befasst sich mit dem Betreuungsrecht vom Pflegschafts- und Vormundschaftsrecht bis zum Betreuungsgesetz (von 1990).
Kern ist die gesellschaftliche Entwicklung, dass sein Verstand den Menschen Möglichkeiten entwickeln hat lassen, vor allem durch sicherere Ernährung und bessere Bekämpfung von Krankheiten einzeln wie im Durchschnitt älter zu werden, als dies früher jemals möglich war. Im Ergebnis bestätigt dabei für die Verfasserin die sorgfältig und detailliert nachvollzo |
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Brussels I Regulation, hg. v. Magnus, Ulrich/Mankowski, Peter, 2. Auflage (= European Commentaries on Private International Law 1). Sellier, München 2012. XXVII, 972 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Brussels I Regulation, hg. v. Magnus, Ulrich/Mankowski, Peter, 2. Auflage (= European Commentaries on Private International Law 1). Sellier, München 2012. XXVII, 972 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 22. Dezember 2000 erging die 76 Artikel umfassende Verordnung Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Sie bestimmt, dass eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union getroffene Entscheidung in den anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne weiteres Verfahren anerkannt wird. Die Erklärung zur Vollstreckbarkeit ist nach einer einfachen formalen Überprüfung der vorgelegten Dokumente abzugeben.
Die das Brüsseler Übereinkommen des Jahres 1968 ersetzende Verordnung ist ein wichtiger, prozessrechtsgeschichtlicher Schritt in Richtung auf ein verbessertes Zivilverfahrensrecht in der Europäischen Union, der rasch das Interesse der beiden Herausgeber fand. Trotz vieler praktischer Schwierigkeiten gelang ihnen bereits 2007 die Veröffentlichung eines umfangreichen, 852 Seiten umfassenden Kommentars in englischer Sprache. Sein Erfolg macht schon binnen weniger Jahre eine zweite Auflage möglich und erforderlich.
Für sie zeichnet wie bisher das Team von 20 international anerkannten Sachkundigen verantwortlich, wenngleich im Jahre 2011 der Tod Lennart Pålssons aus Lund zu beklagen war. Erhebliche Anstrengungen erforderte die zügige Einarbeitung der zahlreichen einschlägigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die den Verfassern ein besonderes Anliegen ist. Möge auch die erweiterte, durch Anhänge und Register gut erschlossene Auflage dazu beitragen, den wichtigen Gegenstand in seinen vielfältigen Einzelheiten den interessierten Sachkundigen in der täglichen Praxis verständlich und handhabbar zu machen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Brussels IIbis Regulation, hg. v. Magnus, Ulrich/Mankowski, Peter (= European Commentaries on Private International Law 2). Sellier, München 2012.. XXXVIII, 506 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Brussels IIbis Regulation, hg. v. Magnus, Ulrich/Mankowski, Peter (= European Commentaries on Private International Law 2). Sellier, München 2012.. XXXVIII, 506 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 28. Mai 1998 wurde innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein Übereinkommen zur Regelung des Eherechts geschlossen, das Rechtsfragen der Ehen von Staatsangehörigen unterschiedlicher Mitgliedstaaten vereinheitlichen sollte, aber tatsächlich nie in Kraft trat. An seiner Stelle wurde das ursprünglich als völkerrechtliches Abkommen geplante Übereinkommen in der Form einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft verwirklicht (Nr. 1347/2000). Sie wurde allerdings bald als der Überarbeitung und Ergänzung bedürftig angesehen, so dass am 27. November 2003 die (nicht überall einheitlich benannte) Verordnung (EG) Nr. 2001/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 mit 72 Artikeln in sieben Kapiteln geschaffen wurde.
Diese Verordnung ist nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber die Magna Charta der „cross-border divorce and cross-border lawsuits concerning parental responsibility“ in Europa, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis hat. Deswegen ist eine sachverständige Kommentierung von großem tatsächlichem Wert. Die Herausgeber haben sie im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit als zweiten Teil eines größeren Gesamtvorhabens vorgelegt.
Zusätzlich als Bearbeiter einbezogen wurden dabei Alegría Borrás aus Barcelona, Luís Pedro Rocha de Lima Pinheiro aus Lissabon, David McClean aus Sheffield, Peter McEleavy aus Dundee, Étienne Pataut aus Paris, Marta Pertégas Sender aus Antwerpen, Walter Pintens aus Löwen, Jörg Pirrung aus Trier und Kurt Siehr aus Hamburg bzw. Zürich, so dass von den großen Mitgliedstaaten eigentlich nur Italien nicht besonders vertreten ist. Umgekeht schultert P |
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Buchna, Kristian, Nationale Sammlung an Rhein und Ruhr. Friedrich Middelhauve und die nordrhein-westfälische FDP 1945-1953 (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 101). Oldenbourg, München 2010. 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Buchna, Kristian, Nationale Sammlung an Rhein und Ruhr. Friedrich Middelhauve und die nordrhein-westfälische FDP 1945-1953 (= Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 101). Oldenbourg, München 2010. 248 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Siegen am 17. November 1896 als Sohn eines Eisenbahners und späteren Oberingenieurs geborene Friedrich Wilhelm Heinrich Middelhauve promovierte nach dem Studium der Literaturgeschichte, Geschichte und Kunstgeschichte in Marburg, Bonn und Münster in Köln 1921 mit einer Dissertation über Adalbert Stifters Bildungsroman Nachsommer und gründete angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse unter Verzicht auf eine Habilitation eine Buchhandlung in Wiesdorf bzw. Leverkusen, an die er ein Jahr später einen Verlag anschloss, in dem er die Werke Heinrich Bölls veröffentlichte. Nach einer Mitgliedschaft in der Deutschen Staatspartei und politischer Enthaltsamkeit während der Herrschaft des Nationalsozialismus gründete er 1945 die Deutsche Aufbaupartei, die rasch in die Freie Demokratische Partei Deutschlands überging. Bald gehörte Middelhauve in rastloser Tätigkeit zu den führenden Köpfen der Partei in Land und Bund.
Mit seiner interessanten Laufbahn befasst sich die von Andreas Wirsching angestoßene und betreute Magisterarbeit des von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten, danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für neuere und neueste Geschichte der Universität Augsburg tätigen Verfassers, der sie zu Recht zum Buch erweiterte. Seine Untersuchung erweckte umgehend das Interesse zweier Rezensenten. Da der Verlag aber keine Rezensionsexemplare liefern konnte, muss der Herausgeber wenigstens mit einigen Worten auf die Arbeit hinweisen.
Die in sieben Abschnitte gegliederte Untersuchung setzt nach Vorwort und Einleitung mit den Prägungen der Weimarer Republik (Niedergang des Liberalismus, Middelhauve) ein, betrachtet dann die nordrhein-westfäl |
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Bühler, Theodor, Rechtsschöpfung und Rechtswahrung an der Schnittstelle zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit aufgrund von mittelalterlichen Rechtsquellen insbesondere aus Mitteleuropa (= Europäische Rechts- und Regionalgeschichte Band 18). Nomos, Baden-Baden 2012. XLI, 245 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Nach Ausweis des umfangreichen Literaturverzeichnisses des mit einem Stich David Herrlibergers vom Schwörsonntag im Züricher Großmünster um 1750 geschmückten Werkes ist der seit 60 Jahren wissenschaftlich tätige Verfasser 1972 mit einer gewichtigen Untersuchung über Gewohnheitsrecht und Landesherrschaft im ehemaligen Fürstbistum Basel erstmals besonders hervorgetreten. 1977 hat er als Band 1 einer Rechtsquellenlehre ein eindrucksvolles Werk über Gewohnheitsrecht - Enquête - Kodifikation vorgelegt. Ihm folgte in Rechtsquellenlehre 2 1980 eine Studie zu Rechtsquellentypen, die von zahlreichen kleineren und größeren Beiträgen begleitet wurde.
Sein nunmehr veröffentlichtes Werk geht nach dem kurzen Vorwort dementsprechend auf langjährige Forschungen zurück. Für sie erhielt der Verfasser Anregungen von der Volkskunde und zwar vor allem von der rechtlichen Volkskunde. Sein eigentliches Thema hat nach seinen Worten in der Forschung wieder an Aktualität gewonnen und einzelne Exponenten behaupten von sich, dass sie diesbezüglich Pioniere seien, was aber nach der Erkenntnis des Verfassers nicht zutrifft, weil sich Volkskunde und Ethnologie schon längst mit der Thematik befasst haben.
Gegliedert ist das neue Werk nach einer Einleitung über das Problem der Überwindung der Distanz zwischen Herrschaft und Untertanen, die Notwendigkeit, die Adressaten zu versammeln und eine andere Einstellung zum Recht als die heutige in zwölf Abschnitte. Sie betreffen die traditionellen Mittel der Kommunikation (Schrift, Bild, Sprache, Gebärde, Ritual und Ritualisierung, Inszenierung und Schauspiel sowie als Hilfsmittel Glocke, Kanzlei und Rathaus |
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Bührer, Tanja, Die kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Koloniale Sicherheitspolitik und transkulturelle Kriegführung 1885 bis 1918 (= Beiträge zur Militärgeschichte 70). Oldenbourg, München 2011. 532 S., 89 Abb., Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bührer, Tanja, Die kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Koloniale Sicherheitspolitik und transkulturelle Kriegführung 1885 bis 1918 (= Beiträge zur Militärgeschichte 70). Oldenbourg, München 2011. 532 S., 89 Abb., Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Buch ist die von Stig Förster initiierte, im Oktober 2008 von der philosophisch-historischen Fakultät der Universität Bern angenommene Dissertation der nach dem 1994 begonnenen Studium der Geschichte, Philosophie und deutschen Literaturwissenschaft als Assistentin tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich in insgesamt elf Teile. Den Beginn bildet die Beschreibung von Fragestellung, Forschungsstand, Quellen und theoretischen Überlegungen zu Imperialismus und Gewalt.
Auf dieser Grundlage wendet sich die Verfasserin zunächst den privaten Gewaltorganisationen zu, bei denen die Machtlosigkeit der prigvaten Gesellschaften durch eine Privattruppe mit einem Condottiere ausgeglichen werden sollte. Hierzu kommt aber rasch die kaiserliche Schutztruppe auf Grund des ostafrikanischen Schutztruppengesetzes von 1891 und des Schutztruppengesetzes von 1896. Daran schließt die Verfasserin die Erörterung der zivil-militärischen Dualismen in der Herrschaftsstruktur und die Kriege geen autochthone Gegner an.
Im Anschluss hieran fragt sie, ob aus den Kolonialkriegen gelernt werden konnte und ob die Siedler eher Machtfaktor oder Sicherheitsrisiko waren. Am Ende wendet sie sich den Überlegungen für den Kriegsfall, dem Kampf gegen die Militarisierung der Schutzgebiete sowie dem schließlichen ersten Weltkrieg in Deutsch-Ostafrika zu. Insgesamt stellt sie am Ende ihrer sorgfältigen und umsichtigen Untersuchung fest, dass den transkulturellen Kriegen wenig Aufmerksamkeit gewährt wurde, die Kolonien keine wirkliche Bedeutung für die Gesamtstrategie des Deutschen Reiches hatten und die kaiserliche Schutztruppe eher vernachlässigt wurde.
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Busch, Lawrence, Standards. Recipes for Reality. The MIT Press, Cambridge 2011. 390 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Verfasser ist als Direktor des Zentrums für das Studium von Standards in der Gesellschaft an der Michigan State University tätig. Er kann auf vielseitige Tätigkeiten in Großbritannien, Frankreich, Norwegen, Kenia, Brasilien, Indien und weiteren Staaten im Bereich von Landwirtschaft und Ernährung zurückblicken. Auf ihrer Grundlage hat er verschiedene Untersuchungen über die Entwicklung der Landwirtschaft in der Moderne und ihre Folgen verfasst oder herausgegeben.
Das vorliegende Werk gliedert sich nach einer Einführung in sechs Abschnitte. Sie betreffen die Bedeutung von Standards, die Standardisierung der gesamten Welt, das Verhältnis von Standards, Ethik und Justiz sowie die Beziehung zwischen Standards und Demokratie. Darin zeigt der Verfasser anschaulich, wie der gegenwärtige Mensch von zahlreichen Standards eingehegt ist, die er meist als gegeben hinnimmt, obwohl sie nur das Ergebnis vielfältiger menschlicher Verhandlungen sind.
Überzeugend kann er darlegen, dass Standards sehr oft nur der Stärkung der eigenen Stellung und der Schwächung von Mitbewerbern dienen. Deswegen gestalten sie nicht nur die körperliche Umgebung des Menschen, sondern auch die sozialen Beziehungen und den Menschen selbst in vielfacher Hinsicht. Aus diesem Grunde kann der Verfasser am Ende die gewichtige Frage aufwerfen, ob Standards trotz ihrer unbestreitbaren Vorteile nicht auch einen neuen Weg in Abhängigkeit bedeuten.
Innsbruck Gerhard Köber
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Butt, Arne, Die Stadt Göttingen und ihre Rechte im ländlichen Raum. Herrschaft und Beherrschte in spätmittelalterlichen Dörfern (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen Band 262). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. 618 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Butt, Arne, Die Stadt Göttingen und ihre Rechte im ländlichen Raum. Herrschaft und Beherrschte in spätmittelalterlichen Dörfern (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen Band 262). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. 618 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Wolfgang Petke betreute, von der philosophischen Fakultät der Universität Göttingen angenommene, vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, der Graduiertenschule Geisteswissenschaften Göttingen und der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen geförderte Dissertation des 1975 geborenen, seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für historische Landesforschung in Göttingen tätigen Verfassers. Bei ihr sah sich der Autor dem allgemeineren Problem gegenüber, dass das spätmittelalterliche Dorf ein noch weitgehend schriftloser Raum ist, in dem die wenigen gleichwohl geschaffenen schriftlichen Texte nur geringe Überlieferungschancen hatten. Der Verfasser meistert diese Schwierigkeit mit Hilfe der zahlreichen städtischen Amtsbücher, in denen die städtischen Herrschaftsrechte umfänglich festgehalten sind.
Gegliedert ist das gewichtige, mit einem sehr hilfreichen Anhang (399 Willküren, 5Karten, 22 Quellen, 22 Grafiken, 12 Tabellen, Verzeichnisse, Register) ausgestattete Werk außer in die Fragestellung, Forschungsstand, Aufbau, Bedeutung und Genese der Göttinger Herrschaftsrechte im ländlichen Raum sowie Vorbemerkungen behandelnde Einführung und die zusammenfassenden Ergebnisse in vier Kapitel. Darin schildert der Verfasser zunächst ausführlich und gründlich seine Quellen, die vor allem in Kämmereiregistern und Vogteiherrenbüchern bestehen, zu denen Urkunden, Kopialbücher und Rentenbücher ergänzend hinzukommen. Dem folgt nach der Darstellung der Vogtherren die detaillierte Untersuchung der einzelnen, Geismar bewusst wegen seiner Quellenfülle aussparenden Dorfherrschaften in Roring |
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Canis, Konrad, Der Weg in den Abgrund - Deutsche Außenpolitik 1902-1914. Schöningh, Paderborn 2011. 719 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Českolovenské právo a právní věda v meziválečném období (1918-1938) a jejich místo ve strědní Evropě, svazek 1, svazek 2. Sbornik příspěkú uspořádali Malý, Karel/Soukup, Ladislav. Univerzita Karlova, Prag 2010. 598, 609-1178 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Tschechoslowakei löste sich 1918 von der Monarchie Österreich, zu der Böhmen 1526 gelangt war. Dies bedeutete einen grundsätzlichen Wandel. Seine Auswirkungen behandeln die beiden vorliegenden Bände in ausführlicher und grundlegender Weise.
Das Sammelwerk macht sich um diese Vorgänge in höchster Weise verdient. Er enthält nahezu vierzig einschlägige Beiträge. Die meisten von ihnen sind in tschechischer Sprache abgefasst. Durch deutsche Zusammenfassungen werden sie aber auch dem deutschen Leser in den Grundzügen verständlich gemacht.
Dementsprechend befasst sich etwa Karel Malý nach einem Bildnis Karls IV. mit der Pflege der Rechtsgeschichte in der Tschechoslowakei in der Zwischenkriegszeit. Jaroslav Pánek behandelt die Wandlungen in der Anschauungsweise auf die Ständemonarchie in der Geschichtsschreibung der Zwischenkriegszeit. Günter Baranowski. Thomas Olechowski, Jürgen Busch, Hans-Jürgen Becker und Andrzei Dziadzio haben Ihre Beiträge über Prag als Zufluchtsort von Rechtshistorikern aus Russland, Hans Kelsen, das alte Böhmen und die Beurteilung der tschechoslowakischen Gesetzgebung in der polnischen Rechtslehre sogar ganz in deutscher Sprache verfasst, so dass insgesamt ein mosaikartiges umfassendes, kompaktes Bild des Rechtes in der Tschechoslowakei der Zwischenkriegszeit entsteht, dem freilich ein Register wohl nicht geschadet hätte.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Chou, Po-Feng, Die Entwicklung des Spannungsverhältnisses von Freiheit und Gleichheit im deutschen Zivilrecht seit der französischen Revolution (= Europäische Hochschulschriften 2, 5304). Lang, Frankfurt am Main 2012. 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Taipei in Taiwan 1976 geborene Verfasser hat an der National Changchi University Rechtswissenschaft studiert und 1998 den Bachelor of Laws erworben. Obgleich er 2001 infolge der Ablegung des Staatsexamens als Rechtsanwalt zugelassen wurde, hat er sich weiter qualifiziert und 2004 den Master of Laws erlangt. Erfreulicherweise hat er danach seine Kenntnisse und Fähigkeiten auch im europäischen Ausland erweitert und im Wintersemester 2011/2012 eine von Peter Gröschler betreute Dissertation dem Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Mainz vorgelegt.
Sie geht davon aus, dass seit der französischen Revolution des Jahres 1789 Freiheit und Gleichheit als wichtigste Prinzipien des Zivilrechts angesehen werden, obwohl sie herkömmlicherweise als bedeutendste Grundrechte eingeordnet werden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht auf dieser Grundlage die wichtige Frage, wie das Zivilrecht in seiner historischen Entwicklung mit dem Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit umgeht. Diese Problematik wird in der Einleitung allgemein angerissen und danach in vier Sachkapiteln vertieft erörtert.
Ansprechend geht der Verfasser dabei davon aus, dass die Freiheit im 19. Jahrhundert auf Grund der vorherrschen Strömung des Liberalismus gegenüber der Gleichheit als wichtiger eingestuft wurde, , dass aber die Gleichheit im 20. Jahrhundert als Herausforderung anerkannt wurde. Diesen Ansatz sieht er im unmittelbaren zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes fortgeführt, so dass er am Ende nach dem Verhältnis von Freiheit und Gleichheit im Zivilrecht im prozeduralen Sinn sucht. Man wird ihm trotz kritischer Gegenstimmen da |
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CISG vs. Regional Sales Law Unification - with a Focus on the New Common European Sales Law, hg. v. Magnus, Ulrich. Sellier, München 2012. 237 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Menschen stehen als soziale Wesen von Anfang an in Verbindung zueinander, die mit der Verdichtung der Gesellschaften in vielen Bereichen zu Wettbewerb geworden ist. Mit der Ökonomisierung der Verhaltensweisen hat dieses gemeinsame Ringen um die vorteilhaftesten Gestaltungen auch erhebliches wirtschaftliches Gewicht gewonnen. Davon kann das Recht auf Dauer nicht ausgeschlossen bleiben.
Im Bereich des Kaufrechts ist aus diesen Überlegungen im Kontext der neuesten internationalen Privatrechtsgeschichte der Vorschlag eines gemeinsamen europäischen Kaufrechts entstanden, den die Europäische Kommission am 11. Oktober 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt hat (in der vorliegenden Veröffentlichung abgedruckt auf den Seiten 153-237). Mit dem Ziel seiner wissenschaftlichen Bewertung wurde am 11. und 12. Mai 2012 im Max-Planck-Institut in Hamburg eine internationale Konferenz abgehalten. Ihre sechs Beiträge mit einer einleitenden Einführung und einer abschließenden Zusammenfassung stellt der Sammelband leicht greifbar (aber ohne Sachregister) der Allgemeinheit zur Verfügung.
Am Beginn berichtet Harry M. Flechtner von den Erfahrungen der Vereinigten Staaten von Amerika mit UCC (Uniform Commercial Code) und der von 78 Staaten ratifizierten CISG (Convention on International Sales of Goods). Danach vergleicht Larry A DiMatteo CESL, CISG und UCC, Bruno Zeller aus australischer Sicht CISG und Common Law, Franco Ferrari CISG und afrikanisches OHADA Sales Law, Ulrich Magnus CISG und SESL sowie Robert Koch CISG, CESL, PUCC und PECL. Da es keinen verbindlichen Weltgesetzgeber gibt, wird man wohl letztlich am besten die Märkte darüber entscheiden lassen, welche Regeln ihren Bedürfnissen für den internationalen Güterkauf unter Wahrung der Interessen der Verbraucher und d |
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Code civil, hg. v. Kern, Bernd-Rüdiger (= Schriftenreihe der Juristenfakultät der Universität Leipzig/Leipziger juristische Studien, Rechtshistorische Abteilung, Band 7). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2010. 167 S., graph. Darst. Besprochen von Wilhelm Brauneder. |
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Die Spannung zwischen dem umfassenden Titel und dem punktuellen Inhalt des Bandes versteht sich wohl daraus, dass „ein großangelegtes Projekt“ schließlich „nur ansatzweise verwirklicht werden“ konnte (5), und zwar mit bloß vier Vorträgen von Peter Gotthardt, Thomas Gergen, Friedrich Klein und Jens Horn, zu denen drei weitere Beiträge aufgenommen wurden, nämlich abermals von Gergen sowie vom Herausgeber und von Werner Schubert. Der erste Originalbeitrag von Gotthardt über „Entstehung, Bedeutung und Rezeption des Code Civil“ bringt, da überwiegend auf Grund alter Sekundärliteratur (Wieacker, Koschacker) abgehandelt, nicht Neues. Die beiden weiteren Originalbeiträge erläutern punktuelle Probleme: Kleins „Windscheid und der Code Civil“ beleuchtet dieses Verhältnis anhand von Biographie und Werk mit dem Fazit: Es blieb Windscheids Beschäftigung „mit dem französischen Recht nicht mehr als eine bloße Episode von nur wenigen Jahren“, „eine Art Probelauf“ für Lehrbuch und Mitarbeit am Bürgerlichen Gesetzbuch (110). Horn erläutert die „Regelung der Gehilfenhaftung im Code Civil als Vorbild für die deutsche Entwicklung“. Dazu prüft er eingangs diese Vorbildhaftigkeit auf BGB-Entwürfe für Preußen, Hessen und Bayern sowie auf das sächsische Bürgerliche Gesetzbuch. Einflüsse des Code Civil sieht er hier nirgends. Nur bei dem BGB-Entwurf für Bayern „scheinen [!] die Gesetzgeber [?] in Anlehnung“ an den Code Civil eine „Lösung für die Gehilfenhaftung gesucht zu haben“ (149) – eine Argumentation allein auf Grund des vorgeschlagenen Gesetzestextes. Das zu den genannten Entwürfen Dargebotene ist insgesamt reichlich dünn, da nur die Ergebnisse mit dem Code Civil verglichen werden, von einer etwa |
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Coherence and Fragmentation in European Private Law, hg. v. Letto-Vanamo, Pia/Smits, Jan. Sellier, München 2012. 172 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Mensch ist Einheit und Vielfalt zugleich. Dem entspricht auch das von ihm entwickelte Recht. Zwar gibt es eine ganze Reihe menschlicher Grundprobleme, die sich am besten einheitlich lösen lassen könnten, gleichwohl ist es in der Geschichte vielfach zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, weil Einheit und Vielfalt wie Gleichheit und Freiheit in einer nur schwer auflöslichen Spannung zu einander stehen.
Aus diesen Überlegungen sind vier Forschungsgruppen am Exzellenzzentrum für die Grundlagen europäischen Rechts und europäischer Politik an der Universität Helsinki entstanden, die von der Akademie Finnlands unterstützt werden. Dieses Zentrum will die Wirkungen der Europäisierung auf Recht und Rechtstheorie untersuchen und dabei die Neufassung (rethinking) des europäischen Rechtsdenkens insgesamt nicht ausschließen. Der vorliegende Band stellt die bisherigen Erkenntnisse einer der vier Gruppen in Bezug auf das gegenwärtige europäische Privatrecht der Allgemeinheit auf Grund verschiedener Seminare der Jahre 2010 und 2011 zur Verfügung.
Nach einer Einführung der Herausgeber werden neun Beiträge der beteiligten finnischen Juristen vorgestellt. Sie betreffen das Vertragsrecht, wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche, Versicherungsrecht, Erfindungsrecht, nordisches Marketingrecht, internationales Privatrecht sowie Wirtschaft und Gesellschaft und werden durch eine kohärierende geschichtliche Annäherung Pia Letto-Vanamos abgeschlossen. Im Ergebnis wird dabei eine eindrucksvolle Bilanz der bisherigen, die Fragmentierung des Rechtes begünstigenden Entwicklung geboten und werden zugleich dafür Hinweise vorgelegt, wie den schädlichen Auswirkungen vielleicht zun Nutzen der Allgemeinheit begegnet werden kann.
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Conversio Bagoariorum et Carantanorum. Das Weißbuch der Salzburger Kirche über die erfolgreiche Mission in Karantanien und Pannonien, hg., übersetzt, kommentiert und um die Epistola Theotmari wie um gesammelte Schriften zum Thema ergänzt v. Wolfram, Herwig. 2. Aufl. Slovenska akdemija znanosto in umetnosti/Zveza zgodovinskih društev Slovenije, Ljubljana/Laibach 2012. 419 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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In seinem wiederabgedruckten Vorwort zur ersten, 1979 veröffentlichten Auflage dieser wichtigen frühmittelalterlichen Quelle beschreibt der Herausgeber anschaulich, wie es dem damaligen Studienanfänger im Wintersemester 1954/1955 endlich geglückt war, den Seminarbetrieb Alphons Lhotskys zu durchschauen und eines der begehrten Referate zu erhalten. Das Thema lautete: Die Conversio Bagoariorum et Carantanorum. Sie hat ihn lebenslang fasziniert, so dass er ein Vierteljahrhundert danach das Werk erstmals und mehr als 55 Jahre später auf Anregung seines Freundes Peter Štih, Bogo Grafenauers ehemaligen Assistenten und jetzigen Laibacher Ordinarius für mittelalterliche Geschichte, nochmals in gründlicher Überarbeitung als Neuauflage veröffentlichte.
Einleuchtender Grund dafür ist, dass die zweisprachige kritische Edition Fritz Lošeks in den Monumenta Germaniae Historica von 1997 und die vom Verfasser selbst 1987 und 1995 verfassten Studien zwar auf der ersten Auflage aufbauen, aber das Thema stark differenziereun und teilweise in andere Zusammenhänge stellen, wodurch der Zugang zum Gegenstand für den Anfänger und interessierten Leser schwieriger und teuerer wurde. Demgegenüber bot eine Neubearbeitung die Chance der Abhilfe und auch eine Möglichkeit der Korrektur der nicht so wenigen Fehler und Auslassungen von 1979, sie nunmehr auf S. 48ff. zusammengestellt sind. Insgesamt will der Bearbeiter die bisherigen Ergebnisse so verbinden, dass sie den Kommentar von 1979 auf weite Strecken ersetzen. Hinzukommt die Aktualisierung der Literaturange |
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Cordes, Oda, Frauen als Wegbereiter des Rechts. Die ersten Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik. Diplomica Verlag GmbH, Hamburg 2012. 137 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Verfasserin ist literarisch erstmals durch eine in Hannover 2000 vorgelegte Seminararbeit über Geschichte und Forderungen des deutschen Juristinnenvereins von seiner Gründung bis zu seiner Auflösung in den 1930er Jahren im Umfang von 119 Seiten hervorgetreten. Danach hat sie einige kleinere Arbeiten über den Judeneid und die historisch wichtigsten Stationen der Zulassung von Frauen in der deutschen Rechtspflege und im Selbstverlag 2011 eine wissenschaftliche Studie über Leben und Werk von Marie Munk vorgelegt, die durch die Kataloge des Karlsruher Virtuellen Katalogs aber nicht näher eingeordnet wird. In der Suchmaschine Google wird sie als Promovendin der juristischen Fakultät der Universität Hannover und außerdem im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns geführt.
Der vorliegende schmale Band geht von der Erkenntnis aus, dass das Engagement einzelner Mitglieder des deutschen Juristinnen-Vereins in der wissenschaftlichen Literatur - bis heute - hinter der führenden Organisation der damaligen Frauenbewegung: dem Bund deutscher Frauenvereine, verborgen blieb und „die Publikationen des deutschen Juristinnenbunds, dem Nachfolger des deutschen Juristinnen-Vereins, bis heute über seine Verbandsgeschichte spärliche Quellen zu entnehmen“ sind. Dieser unbefriedigende Befund war Grund der Frage nachzugehen: Wie haben die Mitglieder des deutschen Juristinnen-Vereins die Weimarer Reform zum Ehe- und Familienrecht mitbestimmt und wo fanden ihre Reformvorschläge ihr rechtliches Abbild nach dem zweiten Weltkrieg? Schlusspunkt in der Antwort auf diese Frage muss nach den Worten Verfasserin die Rechtsentwicklung bis zum Jahr 2000 sein, weil der rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Diskurs zehn Jahre nach der |
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Cramer, John, Belsen Trial 1945. Der Lüneburger Prozess gegen Wachpersonal der Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen (= Bergen-Belsen – Dokumente und Forschungen, hg. v. d. Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Bd. 1). Wallstein, Göttingen 2011. 427 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Cramer, John, Belsen Trial 1945. Der Lüneburger Prozess gegen Wachpersonal der Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen (= Bergen-Belsen – Dokumente und Forschungen, hg. v. d. Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Bd. 1). Wallstein, Göttingen 2011. 427 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Im Bemühen um die wissenschaftliche Aufarbeitung der Vorgänge rund um die nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager leisten die Gedenkstätten neben der adäquaten Präsentation vor allem in der Dokumentation Grundlagenarbeit vor Ort. Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und die Gedenkstätte Bergen-Belsen haben Forschungsergebnisse zunächst in den „Bergen-Belsen Schriften“ publiziert und führen diese Arbeit nun in Form der „Bergen-Belsen – Berichte und Zeugnisse“ sowie zuletzt der „Bergen-Belsen – Dokumente und Forschungen“ fort, als deren erster Band die hier zu besprechende Studie erschienen ist. Es handelt sich um die Druckfassung einer 2008 von der Eberhard-Karls-Universität Tübingen approbierten historischen Dissertation, die der Verfasser unter Betreuung Anselm Doering-Manteuffels erstellt hat. Ziel sei, „eine Gesamtdarstellung des Lüneburger Belsen-Prozesses“, die bislang ausstehe, zu liefern, damit „einen Abschnitt der ‚juristischen Zeitgeschichte‘ näher zu beleuchten […] und […] einen Beitrag zur Rezeptionsgeschichte der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen zu leisten“ (S. 19). Daraus ergibt sich konzeptionell eine Trias von Vorgeschichte des Tribunals, Analyse der zweimonatigen Hauptverhandlung und ihrer Protagonisten sowie einer Betrachtung der unmittelbaren und weiteren Konsequenzen dieses Verfahrens.
Im Zuge der Lektüre erweist sich rasch, dass der Verfasser sich seines Themas mit Akribie angenommen hat. Zunächst zeichnet eine Einleitung die Struktur des Lagerkomplexes Bergen-Belsen nach, resümiert den Stand der Forschung, erläutert Aufbau und Fragestellungen der Arbeit und benennt die Quellen. I |
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Crimmann, Ralph P., Utopien, Hoffnungen, Entwürfe. Zur politischen Philosophie der Neuzeit (= Schriften zur Rechts- und Staatsphilosoühie 14). Kovač, Hamburg 2011. 188 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Crimmann, Ralph P., Utopien, Hoffnungen, Entwürfe. Zur politischen Philosophie der Neuzeit (= Schriften zur Rechts- und Staatsphilosophie 14). Kovač, Hamburg 2011. 188 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der wohl um das Ende des zweiten Weltkriegs geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Philosophie, evangelischen Theologie und Germanistik (auf dem hinteren Umschlag Germansitik) in Berlin, Kiel und Erlangen 1975 im Fach Religions- und Geistesgeschichte an der letztgenannten Universität mit einer von Hans-Joachim Schoeps betreuten Dissertation über den jungen Karl Barth im Kreuzfeuer der Kritik promoviert. Er wirkte danach als Gymnasiallehrer, als akademischer Rat an der Universität Augsburg und als Gymnasiallehrer in Prien am Chiemsee und legte in dieser Zeit verschiedene Untersuchungen über Literaturtheologie, Karl Barths frühe Publikationen, dialogische Religionspädagogik, Erich Weniger und Oskar Hammelsbeck, Metaphysik und Praxis, Kafka und Katorga, die deutsche Literaturgeschichte, Würfeln um Küsse und Philosophie für unsere Zeit vor.
Das den Titel des vorliegenden Werkes prägende Utopia stammt von Thomas Morus’ 1516 in lateinischer Sprache veröffentlichtem philosophischem Dialog über eine ferne, als ideal geschilderte Gesellschaft. Darin erzählt ein dort angeblich zeitweilig lebender Seefahrer von einer Gesellschaft auf der Grundlage von Gleichheit, Fleiß und Bildung, in der alles Gut allen gehört und Rechtsanwälte unbekannt, weil entbehrlich sind. Nach diesem Muster sind in der Folge viele Utopien vorgetragen worden.
Der Verfasser gliedert sein Taschenbuch nach der Schilderung der Problemstellung in einen historischen und einen systematischen Teil. Im historischen Teil greift er über Thomas Morus bis auf Martin Luther zurück und betrachtet danach Hobbes, Rousseau, Kant, Fichte, Hegel, Nietzsche, Ernst Bloch und John Rawls, im systematischen Teil behandelt er den Menschen in der Gemeinschaft, das Nachdenken übe |
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Crosby, Margaret Barber, The making of a German constitution - a slow revolution. Berg, Oxford 2008. XIII, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Crosby, Margaret Barber, The making of a German constitution - a slow revolution. Berg, Oxford 2008. XIII, 296 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Margaret Barber Crosby ist Assistenzprofessorin für moderne europäische Geschichte an der 1867 in Washington D. C: gegründeten afroamerikanischen Howard University. Ihr Interesse an dem von ihr gewählten Thema ist überraschend, aber durchaus erfreulich. Allerdings versteht sie die Schaffung einer deutschen Verfassung eher im angloamerikanischen Sinn als im kontintentaleuropäischen.
Gegliedert ist ihre Untersuchung nach einer kurzen Einführung in insgesamt acht Abschnitte. Dabei ist das Vorspiel des modernen Deutschlands das Verhältnis zwischen iurisdictio und der deutschen Vorstellung von Souveränität. Auf dieser Grundlage behandelt sie Savigny, die Germanisten und die Germanistenkonferenzen, das eheliche Güterrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Mutterrecht. Am Ende steht die Unzufriedenheit in der bürgerlichen Gesellschaft zwischen 1900 und 1933.
Insgesamt verbindet die Verfasserin unter Einbeziehung vieler deutschsprachiger Literaturtitel (von Ahcin bis Ziegler) Verfassungsgeschichte, Sozialgeschichte und Rechtsgeschichte im deutschen Raum während des 19. Jahrhunderts zu einer eigenständigen Einheit. Dadurch räumt die dem Privatrecht eine besondere Stellung in der Verfassungsentwicklung ein. Überzeugend ist die geringe, der Autorin von ihrem Vater vermittelte Bedeutung der Gewalt im Vergleich zur Gewaltlosigkeit im 19. Jahrhundert, der die Verfasserin freilich auch die gegenteilige spätere Tendenz gegenüberstellt.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Crowley, Roger, Venedig erobert die Welt. Die Dogen-Republik zwischen Macht und Intrige, aus dem Englischen übersetzt v. Freundl, Hans/Schlatterer, Heike. Theiss, Stuttgart 2011. 356 S., 1 Karte. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Crowley, Roger, Venedig erobert die Welt. Die Dogen-Republik zwischen Macht und Intrige, aus dem Englischen übersetzt v. Freundl, Hans/Schlatterer, Heike. Theiss, Stuttgart 2011. 356 S., 1 Karte. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der 1951 als Kind einer Seefahrerfamilie geborene Verfasser erlebte in frühen Jahren den Mittelmeerraum sehr intensiv, studierte danach aber Englisch an der Universität Cambridge. In der Folge pendelte er trotz eines festen Ausgangspunkts in den Cotswolds zwischen beiden Räumen immer wieder hin und her. 2005 legte er einen Roman über die Eroberung Byzanzs durch die Türken vor, 2008 ein Werk über den entscheidenden Kampf um das Mittelmeer.
Venedig lag dementsprechend in seinem selbverständlichen Interessenbereich. War es doch aus wohl schon römischen Anfängen bis 1338 zu einer der wichtigsten Städte Europas mit mehr als 100000 Einwohnern angewachsen und hatte auf dem Festland ein bedeutendes Herrschaftsgebiet erlangt, wenn auch die Eroberung Byzanzs durch die Türken, die Entdeckung Westindiens und die Eröffnung des Seewegs nach Indien seine Bedeutung seit etwa 1500 mehr und mehr verminderten. Gleichwohl dauert seine politische Bedeutung im Mittelmeerraum bis weit in die frühe Neuzeit an.
Der Verfasser gliedert seine historische Darstellung in drei Teile. Am Beginn steht die Chance für Kaufleute und Kreuzfahrer ab etwa 1000, gefolgt von dem Aufstieg zur Prinzessin der Meere ab etwa 1200, über der freilich ab 1400 der aufgehende Mond den Glanz verdunkelt. Quellenangaben im Anhang, eine Bibliografie der Primärquellen und der modernen Werke sowie ein Register von Adoldo bis Zypern runden das ein breiteres Publikum einladende, die Welt noch aus mittelalterlichem Wissen verstehende Werk sachgerecht ab.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Czitrich-Stahl, Holger, Arthur Stadthagen - Anwalt der Armen und Rechtslehrer der Arbeiterbewegung. Biographische Annäherungen an einen beinahe vergessenen sozialdemokratischen Juristen. Lang, Frankfurt am Main 2011. 679 S., zahlr. Tab. Besprochen von Hans-Peter Benöhr. |
Ganzen Eintrag anzeigen Czitrich-Stahl, Holger, Arthur Stadthagen - Anwalt der Armen und Rechtslehrer der Arbeiterbewegung. Biographische Annäherungen an einen beinahe vergessenen sozialdemokratischen Juristen. Lang, Frankfurt am Main 2011. 679 S., zahlr. Tab. Besprochen von Hans-Peter Benöhr.
Holger Czitrich-Stahl füllt mit dieser gründlichen Biographie eine Lücke in der Rechtsgeschichte. Arthur Sadthagen (Berlin 1857 bis 1917) war einer der hervorragendsten Teilnehmer an den Reichstagsberatungen zum BGB. Er hat das erste Handbuch des „Arbeiterrechts“ verfasst, ein Jahrzehnt vor Sinzheimer, dem Vater des modernen Arbeitsrechts. Stadthagen war acht Jahre lang als Rechtsanwalt in Berlin tätig, fehlt aber in dem Standardwerk von Krach über jüdische Rechtsanwälte. Er war sozialdemokratischer Stadtverordneter in Berlin (seit 1889) und Abgeordneter im Reichstag (seit 1890).
Über sein Privatleben ist wenig bekannt. Er blieb unverheiratet. Charakteristisch dürften das aufbrausende, verletzende Wesen und die Schärfe seiner Reden und Schriften selbst gegenüber sozialdemokratischen Genossen, die er gelegentlich als „Parteilümmel“ und „Parteischädling“ beschimpfte, sein. Der Biograph geht zurück bis zu den Großeltern, berichtet über den gelehrten Vater: Rabbiner, Dr. phil., Privatgelehrter und Sprachlehrer, und über die Mutter, mehrere Geschwister und deren Nachkommen. Arthur Stadthagens Bruder Julius Ludwig wurde ebenfalls Rechtsanwalt, sein Zwillingsbruder Emil emigrierte nach Nicaragua.
Von diesem „familiären Hintergrund“ aus begleitet Czitrich-Stahl den „Bildungsbürgersohn auf dem Weg zum Sozialismus“ und zu seiner Tätigkeit als „Anwalt der Armen und Opfer der preußischen Klassenjustiz“. Man hört aber nichts über Studium (1876 bis 1879), Referendariat und Examina. Er soll pro Jahr im Durchschnitt 120, insgesamt mehr als 1000 Prozesse geführt haben. Alsbald war er in ein Netz von Straf- und Ehrengerichtsverfahren insbesondere wegen Beleidigung der Staatsa |
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Czitrich-Stahl, Holger, Arthur Stadthagen - Anwalt der Armen und Rechtslehrer der Arbeiterbewegung. Biographische Annäherungen an einen beinahe vergessenen sozialdemokratischen Juristen. Lang, Frankfurt am Main 2011. 679 S., zahlr. Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Czitrich-Stahl, Holger, Arthur Stadthagen - Anwalt der Armen und Rechtslehrer der Arbeiterbewegung. Biographische Annäherungen an einen beinahe vergessenen sozialdemokratischen Juristen. Lang, Frankfurt am Main 2011. 679 S., zahlr. Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Berlin 1857 als Sohn eines Orientalisten und Sprachlehrers in einer jüdischen Familie geborene Arthur Stadthagen wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in seiner Heimatstadt und der anschließenden praktischen Ausbildung von Mai 1884 an Rechtsanwalt. Im November 1892 wurde er wegen öffentlich geäußerter Kritik an seinen Berufskollegen aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen. Danach wirkte er als Rechtsberater und Schriftsteller.
Bereits zuvor war er der Sozialdemokratie beigetreten. Bald nach der Wahl zum Berliner Stadtverordneten errang er 1890 einen Sitz im Reichstag. Er konnte dieses Mandat bis zu seinem Tode in Berlin am 5. Dezember 1917 wahren.
Der in Isenstedt in Westfalen 1960 geborene, 1989 durch eine Untersuchung über Konservativismus und nationale Identität in der Bundesrepublik Deutschland hervorgetretene, seit 1992 als Lehrer in Berlin tätige Verfasser würdigt in seinem umfangreichen Werk den als Anwalt der Armen tätigen sozialdemokratischen Politiker gebührend mittels eines Puzzles aus tausend Teilen, nachdem er 2007 bei der Befassung mit der Gründungsgeschichte der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei auf ihn aufmerksam geworden war,. Insgesamt gliedert er sein Werk chronologisch in 19 Kapitel. Deren sachliche Würdigung soll im Einzelnen einem interessierten Sachkenner vorbehalten bleiben.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Dakkak, Abdellatif, Der Kaufvertrag im marokkanischen und im deutschen Recht. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des islamischen Rechts (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 21). LIT, Münster 2011. XI, 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dakkak, Abdellatif, Der Kaufvertrag im marokkanischen und im deutschen Recht. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des islamischen Rechts (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte 21). LIT, Münster 2011. XI, 201 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Christoph Becker betreute, im Wintersemester 2009/2010 von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie hat zwar keine besondere rechtsgeschichtliche Zielsetzung. Sie ermöglicht aber doch auch einen kurzen Einblick in die Entstehung des marokkanischen Rechtes.
Der Verfasser gliedert seine Untersuchung in fünf Teile. Dabei stellt er im Eingang allgemeine Einsichten in das marokkanische, islamische und deutsche Vertragsrecht vor. Danach untersucht er den Kaufvertrag im marokkanischen Recht, das islamische Kaufrecht und den Kaufvertrag im deutschen Recht. Am Ende bietet er eine kurze Zusammenfassung und einen Vergleich.
Im Ergebnis ermittelt der Verfasser neben grundlegenden Übereinstimmungen auch beachtliche Unterschiede. Besondere Bedeutung dürfte dabei dem Übergang des Eigentums allein auf Grund des Kaufvertrags nach dem (französischen) Konsensprinzip zukommen. Insgesamt bietet die Untersuchung einen interessanten Überblick über die vielfältigen Hintergründ der jüngeren marokkanischen Privatrechtsgeschichte.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Dalos, György, Lebt wohl, Genossen. Der Untergang des sowjetischen Imperiums, hg. v. Beetz, Christian/Mille, Olivier (= beck’sche reihe). Beck, München 2011. 174 S., 65 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Budapest 1943 geborene, in Berlin als freier Schriftsteller lebende Verfasser hat bereits eine Reihe von Werken vorgelegt, die um Osteuropa und seine Wende von der Diktatur zur Demokratie kreisen. Im Jahre 2011 jährte es sich zum zwanzigsten Mal, dass Michael Gorbatschow seinen offenen Mut mit dem raschen Verlust der Macht bezahlen musste. Dieser Jahrestag war für den Verfasser Anlass für einen breit gespannten, für ein größeres Publikum gedachten Rückblick.
Das dabei entstandene Buch gehört zu einem mehrdimensionalen internationalen Medienprojekt, das außerdem eine Fernsehserie und ein Webformat einschließt. Auf diese Weise ist ihm größtmögliche Wirkung eröffnet. Gegliedert ist das Buch in sechs chronologisch geordnete Kapitel über kosmische Erfolge, irdische Sorgen (1975-1980), kränkelnde Staatsmänner, marode Staaten (1980-1985), den Gorbatschow-Moment (1985-1988), Kontrollverlust (1988-1989), Beschleunigung der Geschichte (1989) und das Ende der Sowjetunion (Januar 1990-Dezember 1991).
Das spannend geschriebene Taschenbuch setzt mit der größten Ausdehnung der Sowjetunion ein, in der nahezu die halbe Weltbevölkerung in ihrem Einflussbereich stand. Neben dem Ablauf der weitgehend unblutigen Ereignisse zeigt es nach Möglichkeit auch Ursachen und die Bedeutung einzelner Kräfte auf. Zahlreiche Bilder und eine Zeittafel stützen die mit dem Zeitablauf verblassende Erinnerung der vom Gang der Dinge überraschten Zeitgenossen und verhelfen nachwachsenden Generationen zu einprägsamen Informationen.
Innsbruck Gerhard Köbler.
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Das Danziger Pfundzollbuch der Jahre 1409 und 1411, bearb. v. Jenks, Stuart (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte 63). Böhlau, Köln 2012. LV, 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das am Ende des 10. Jahrhunderts an der Mündung der Weichsel in die Ostsee als pommerellische Burg erstmals genannte Danzig erfuhr vor allem seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert eine bedeutende deutsche Zuwanderung. Die sich hauptsächlich zu beiden Seiten der Langgasse niederlassenden Siedler brachten in erster Linie lübisches, um 1224 bestätigtes Recht mit, das aber 1342/1343 vom Hochmeister des Deutschen Ordens durch Kulmer Recht abgelöst wurde. Als Mitglied der Hanse erlangte die Stadt bald eine bedeutende Wirtschaftskraft, so dass seine wirtschaftsgeschichtlichen Quellen für die gesamte Gegend sehr bedeutsam sind.
In seiner ausführlichen Einleitung stellt der Bearbeiter zunächst seine Quelle und deren Entstehung auf dem Weg von einer hansischen zu einer landesherrlichen Abgabe dar, wobei er der Bewilligung des Pfundzolls im Jahre 1409 - und damit ein Jahr vor der bei Tannenberg/Grunwald vom Deutschen Orden erlittenen schweren Niederlage - besonders heraushebt. Danach schildert er die Entstehung des Pfundzollbuchs OF 159 und behandelt einleuchtend seine Funktion in der Pfundzollverwaltung unter besonderer Berücksichtigung der Anreihung der Eintragungen und der Angaben von Tonnage und Wert der Schiffe. Dem folgen die detaillierte Beschreibung der überliefernden Handschrift und die Darlegung der Editionsgrundsätze.
Der Text beginnt nach dem zugehörigen Vorwort mit einem Eintrag vom 31. März 1409, nach dem Hannes Scholper eine schute von 8 lesten hat (Constat 10 mr. Summa 1 sc. vor dy helfte us). Räumlich abgeschlossen wird die interessante, die wirtschaftlichen Verhältnisse Preußens vor und nach der Niederlage des Deutschen Ordens vom 15. Juli 1410 deutlich widerspiegelnde Quelle mit einem Eintrag vom 16. November 1409. Anhänge u. a. |
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Das Duell - Ehrenkämpfe vom Mittelalter bis zur Moderne, hg. v. Ludwig, Ulrike/Krug-Richter, Barbara/Schwerhoff, Gerd (= Konflikte und Kultur 23). UVK, Konstanz 2011. 369 S. 32 Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Bei dem zur Besprechung anliegenden Buch handelt es sich um einen aus der Reihe der zahlreichen fächerübergreifend ausgerichteten Tagungsbände, die dankenswerter Weise den wissenschaftlichen Sukkus derartiger Symposien einer breiteren Interessensgemeinschaft zur Verfügung stellen. Zugrunde liegt eine vom Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) unter dem Titel „Das Duell vom Mittelalter bis zur Moderne. Interdisziplinäre und internationale Perspektiven“ ausgerichtete Konferenz, die auf einer Kooperation zwischen dem Dresdener Forschungsprojekt „Das Duell als kulturelle Praktik in der Frühen Neuzeit. Vergleichende Untersuchung zu Kursachsen, Mecklenburg und Schweden“ und dem Teilprojekt C2 „Symbole, Rituale und Gesten in frühneuzeitlichen Konflikten und alltäglichem Handeln“ des Münsteraner Sonderforschungsbereiches 496 „Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution“ basiert. Nach einer erhellenden Einleitung der Herausgeber behandelt der Band in insgesamt sechs Sektionen Ansichten zum Duell und disziplinäre Zugänge (5 Beiträge), mögliche Vor- und Frühgeschichten des Duells (3 Beiträge), unterschiedliche Diskursfelder (5 Beiträge), Duellpraktiken im ständischen Kontext der Fürsten und des Adels (4 Beiträge) sowie des Militärs, der Handwerker und der Studenten (5 Beiträge) und schließlich Konventionen der Darstellung des Duells (2 Beiträge). Teresa Endes und Jürgen Müllers Duelldarstellungen in der bildenden Kunst und im Film behandelnder, ikonographisch analysierender Text ist mit 29 (der insgesamt 32 im Band enthaltenen) Abbildungen illustriert, die in einem eigenen Verzeichnis gut dokumentiert sind. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass der Verlag |
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Das MfS-Lexikon. Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, hg. im Auftrag der Abteilung Bildung und Forschung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hg. v. Engelmann, Roger/Florath, Bernd/Heidemeyer, Helge u. a. Links, Berlin 2011. 400 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das MfS-Lexikon. Begriffe, Personen und Strukturen der Staatssicherheit der DDR, hg. im Auftrag der Abteilung Bildung und Forschung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik v. Engelmann, Roger/Florath, Bernd/Heidemeyer, Helge u. a. Links, Berlin 2011. 400 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das am 8. Februar 1950 in der Deutschen Demokratischen Republik gegründete Ministerium war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst des Staates und zugleich Untersuchungsorgan (Ermittlungsbehörde) für politische Straftaten. Es baute auf Nachrichtendiensten der Sowjetunion und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft) auf. Es hatte 1952 rund 8800 Mitarbeiter sowie später bis zu 200000 meist inoffizielle, unter Decknamen geführte und vielfach der Allgemeinheit unbekannte Mitarbeiter.
Seinem Ziel nach war es ein Überwachungsinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, das gleichzeitig der Unterdrückung der Bevölkerung und dem Machterhalt der Partei diente. Von allen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik kennzeichnet es wohl am klarsten die tatsächliche politische Kultur des sich gerne als friedliebende Arbeiter- und Bauernrepublik darstellenden Staates. Deswegen ist eine transparente und kompakte Darstellung seiner Gegebenheiten von erheblichem Interesse und Wert.
Die im Auftrag der Abteilung Bildung und Forschung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik handelnden, dort beschäftigten Herausgeber schließen mit ihrem Werk die diesbezüglich bisher bestehende Literaturlücke. Sie gliedern ihr hilfreiches Lexikon nach einer kurzen und klaren Einleitung vor allem in die weit mehr als 500 Stichwörter von Ablage bis Zusammenwirken und einen zwanzigseitigen Dokumentenanhang, an den sie ein Verzeichnis der fast 40 |
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Das Vermächtnis der Römer. Römisches Recht und Europa. Referate einer Vorlesungsreihe des Collegium generale der Universität Bern im Frühjahrssemester 2011, hg. im Auftrag des Collegium generale v. Fargnoli, Iole/Rebenich, Stefan (= Berner Universitätsschriften 57). Haupt, Bern 2012. 382 S. Besprochen von Hans-Michael Empell. |
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Der Band ist, wie schon im Untertitel angedeutet, aus einer Vorlesungsreihe der Universität Bern hervorgegangen, die das Ziel verfolgt, Mitgliedern aller Fakultäten und einer breiteren Öffentlichkeit Beispiele der wissenschaftlichen Arbeit der Universität zu vermitteln (S. 4). Das Buch umfasst elf, auf den Vorträgen beruhende Beiträge, denen eine Einleitung der beiden Herausgeber vorangestellt ist (S. 7ff.). Alle Aufsätze enthalten umfangreiche Literaturverzeichnisse. Abgeschlossen wird der Band durch biographische Angaben zu den Autoren und Autorinnen sowie den Herausgebern (S. 381ff.).
Die Beiträge lassen sich in zwei Gruppen gliedern. Die ersten sechs Aufsätze stammen von Rechtshistorikern und einem Historiker; sie befassen sich mit dem römischen Recht und seinem Fortleben in Mittelalter und Neuzeit. Die zweite Gruppe enthält von Historikern, Theologen, Sprachwissenschaftlern und Vertretern anderer Disziplinen verfasste Beiträge, die unterschiedliche Aspekte des römischen Rechts im Zusammenhang mit anderen Disziplinen behandeln.
Um mit den Beiträgen der ersten Gruppe zu beginnen: Pascal Pichonnaz widmet sich in dem Aufsatz: „Die Schweiz und das Römische Recht. Ein Bild in groben Zügen“ (S. 21ff.) nach einer knappen Darstellung der Entwicklung des römischen Rechts dem „Weiterleben des Römischen Rechts in der Schweiz, während des Mittelalters und in der Neuzeit“ (S. 26) und geht auf die römisch-rechtlichen Grundlagen der Kodifikation des schweizerischen Obligationenrechts ein. Sodann plädiert er für eine Wiederbelebung des römischen Rechts im Rahmen der Entwicklung eines europäischen Vertragsrechts, n |
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De dertiende-eeuwse schepenoorkonden van Maastricht en Sint Pieter, met enige latere transfixen, alsmede een schets van het juridisch statuut van onroerend goed te Maastricht, hg. v. Nève, Paul. L. (= Werken uitgegeven door Limburgs Geschied- en Oudheidkundig Genootschap 21). Limburgs Geschied- en Oudheidkundig Genootschap, Maastricht 2012. LVII, 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen De dertiende-eeuwse schepenoorkonden van Maastricht en Sint Pieter, met enige latere transfixen, alsmede een schets van het juridisch statuut van onroerend goed te Maastricht, hg. v. Nève, Paul. L. (= Werken uitgegeven door Limburgs Geschied- en Oudheidkundig Genootschap 21). Limburgs Geschied- en Oudheidkundig Genootschap, Maastricht 2012. LVII, 208 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die erfreuliche Ausgabe beruht auf einer Sammlung J. J. Verbeeks, die sich in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts eine Studie über das Recht der unbeweglichen Güter in Maastricht im Mittelalter zum Ziel gesetzt hatte. Leider konnte sie dieses Vorhaben wegen veränderter Gegebenheiten nicht verwirklichen. Nach Überprüfung des dankenswerterweise hinterlassenen Materials durch Paul van Peteghem kann der Herausgeber aber die mühevolle und ertragreiche Vorarbeit der Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Gegliedert ist das handliche elegante Buch nach der kurzen Einleitung in zwei Teile. Vorangestellt ist eine sachliche Untersuchung des Rechtes der unbeweglichen Güter in Maastricht. Sie befasst sich sorgfältig an Hand der Quellen mit der Schöffenbank und den Akten und Urkunden und geht detailliert und weiterführend auf deren Inhalt ein.
Die Edition umfasst rund 125 Stücke. Sie betreffen überwiegend Maastricht, schließen aber auch das naheliegende Dorf Sint Pieter ein. Sie beginnen mit dem 31. 3. 1253, enden mit dem 8. 8. 1427, werden vollständig in das Niederländische übertragen, durch Fußnoten ergänzt und durch ein Personennamen, Ortsnamen und behandelte Gegebenheiten (z. B. debiteur, deurwachter, devolutie) zusammenfassendes Register aufgeschlossen, so dass die Geschichte Limburgs insgesamt durch eine sehr gediegene Gesamtleistung bereichert ist.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Debaenst, Bruno, Een Proces van Bloed, Zweet en Tranen! Juridisering van Arbeidsongevallen in de negentiende Eeuw in België (= Iuris Scripta Historica XXV). Wetenschappelijk Comite voor Rechtsgeschiedenis - Koninklijke vlaamse Academie van Belgie voor Wetenschapen en Kunsten, Brussel 2011. 503 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Debaenst, Bruno, Een Proces van Bloed, Zweet en Tranen! Juridisering van Arbeidsongevallen in de negentiende Eeuw in België (= Iuris Scripta Historica XXV). Wetenschappelijk Comite voor Rechtsgeschiedenis - Koninklijke vlaamse Academie van Belgie voor Wetenschapen en Kunsten, Brussel 2011. 503 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im ausgehenden 18. Jahrhundert änderte sich die menschliche Welt stärker als in vielen Zeiten zuvor. Freiheit und Gleichheit setzten sich von Frankreich ausgehend durch, während von England aus die Landwirtschaft gegenüber Gewerbe und Industrie zunehmend ins Hintertreffen geriet. Freie Menschen standen nicht mehr unter grundherrschaftlicher Verantwortung und mussten selbst sehen, woher sie mit ihrer Hände Arbeit Geld für Brot und Wasser für sich und ihre Familien erlangten.
Die Freiheit nützte vor allem den besitzenden, geschickten, wendigen und unternehmungslustigen Individuen und schadete den armen, ungebildeten, einfallslosen und unbeweglichen. Dies führte in langen Jahrzehnten zur Spaltung der Gesellschaft in wenige Kapitalisten und viele Proletarier, welche der liberale Staat lange nicht als Bedrohung für sich ansah. Erst Otto von Bismarck nahm diese Gefahr für Gesellschaft und Staat ernst und versuchte nach anfänglichem Verbot der gemeingefährlich erscheinenden Bestrebungen sozialistischer Parteien die Lösung der Problematik mit Hilfe von Sozialpolitik in den Jahren 1881 bis 1884.
Diesen wichtigen Vorgang greift für Belgien der 1977 geborene Bruno Debaenst erfolgreich auf, der nach dem Studium von Geschichte, Recht und Kriminologie in Gent zwischen 2003 und 2008 als advocaat aan de balie van Gent wirkte, sich aber seit 1. Oktober 2005 als Assistent an der Fachgruppe Grondslagen en Geschiedenis van het Recht der Genter juristischen Fakultät mehr und mehr der Rechtsgeschichte zuwandte und am 10. November 2010 seine Dissertation erfolgreich verteidigen konnte, die nunmehr erfreulicherweise als Buch |
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Debus, Friedhelm, Namenkunde und Namengeschichte. Eine Einführung. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2012. 280 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Debus, Friedhelm, Namenkunde und Namengeschichte. Eine Einführung (= Grundlagen der Gamanistik 51). Erich Schmidt Verlag, Berlin 2012. 280 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Namen sind mehr oder weniger gut abgrenzbare Teile aller Sprachen. Sie dürften als solche zu den ältesten Bestandteilen der meisten oder sogar aller Sprachen der Welt gehören. Ihr einleuchtendes Verständnis hat bereits im Altertum das dokumentierte Interesse von Wissbegierigen gefunden.
Dieses hat sich mit der allgemein zunehmenden Verwissenschaftlichung bis zur Gegenwart noch erheblich vermehrt. Da damit auch eine Erweiterung des Wissens durch zahlreiche Sachkundige Hand in Hand einhergeht, besteht von Zeit zu Zeit ein allgemeineres Bedürfnis nach verlässlicher Übersicht über den aktuellen Stand des Gegenstands aus der Feder des erfahrenen Namenforschers. Friedhelm Debus von der Universität Kiel legt sie in seiner Einführung kurz und gut verständlich für die Gegenwart vor.
Nach Vorwort und kurzer Einleitung über die Bedeutung und den geschichtlichen Aussagewert der Namen und einem forschungsgeschichtlichen Überblick über die vorwissenschaftliche und die wissenschaftliche Phase unterscheidet er unter Verwendung von Klassifikation und Terminologie zunächst die verschiedenen Namenarten. Danach erörtert er den Namen als sprachliches Zeichen unter Einschluss von Namenanalyse, Namenetymologie, Namenpragmatik, Namensoziologie, Namenpsychologie, Namengeographie und Namentextologie und wendet sich auf dieser Grundlage ausführlich vor allem den Personennamen und den Ortsnamen, aber auch weiteren Namenarten wie Tiernamen , Institutionennamen, Warennamen oder literarischen Namen zu. Umfangreiche Verzeichnisse und Register schließen den durch instruktive Abbildungen veranschaulichten Band zwar leserfreundlich, aber doch noch nicht so vollständig wie eigentlich möglich auf.
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Decreta regni Mediaevalis Hungariae - The Laws of the Medieval Kingdom of Hungary 1490-1526, from the manuscript of Döry, Ferenc, edited and translated by Banyó, Péter/Rady, Martyn with the assistance of Bak, János M. (= The Laws of Hungary, Series I 1000-1526, Volume 4 = Decreta Regni mediaevalis Hungariae 4). Schlacks/Department of Medieval Studies Central European University, Idyllwild CA/Budapest 2012. LVI, 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Decreta regni Mediaevalis Hungariae - The Laws of the Medieval Kingdom of Hungary 1490-1526, from the manuscript of Döry, Ferenc, edited and translated by Banyó, Péter/Rady, Martyn with the assistance of Bak, János M. (= The Laws of Hungary, Series I 1000-1526, Volume 4 = Decreta Regni mediaevalis Hungariae 4). Schlacks/Department of Medieval Studies Central European University, Idyllwild CA/Budapest 2012. LVI, 336 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die finno-ugrisch sprechenden Ungarn oder Magyaren gelangen um 895 (862 bzw. 894-900) aus Asien östlich des Urals in das Donaubecken (Karpatenbecken), werden nach der Niederlage in der Schlacht auf dem Lechfeld (10. 8. 955) sesshaft und krönen vielleicht 1001 einen christlichen König (Stephan I.). 1290 stirbt das Bulgarien, Dalmatien, Galizien, Kroatien und Siebenbürgen erobernde Königsgeschlecht der Arpaden aus und wird im Streit mit Habsburg von Anjou-Sizilien beerbt (1301/1310-1382/1386). (Vor) 1514 erstellt Stephan Werböczy eine erstmalige Sammlung des Gewohnheitsrechts des Königreichs Ungarn, die sich in der Gerichtspraxis durchsetzt (2006 als Band 5 der oben genannten Serie veröffentlicht, s. ZRG GA 124 [2007]).
Vor allem auf Grund der besonderen ungarischen Sprache ist der Zugang zur Rechtsgeschichte Ungarns Nichtungarn weitgehend verschlossen. Umso erfreulicher ist es, wenn er in einer gängigen europäischen Sprache für jedermann erschlossen wird. Dieser Aufgabe unterzieht sich nunmehr erfreulicherweise der in Detroit geborene Charles Schlack, jr., der nach einer Tätigkeit in der Armee der Vereinigten Staaten von Amerika 1952 in seiner Heimatstadt den Grad eines Bachelor of Philosophy und 1956 an der University of Michigan den Grad eines Master of Arts in russischer Geschichte erwarb und trotz einer niemals fertiggestellten Dissertation über Murder at the Mines - The Lena Goldfields Strike and Massacre 1912 ab 1960 an der Stanford University und verschiedenen anderen Universitäten |
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Defrance, Corine/Pfeil, Ulrich, Eine Nachkriegsgeschichte in Europa 1945 bis 1963 (= Deutsch-französische Geschichte Band 10).. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011. 324 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Defrance, Corine/Pfeil, Ulrich, Eine Nachkriegsgeschichte in Europa 1945 bis 1963 (= Deutsch-französische Geschichte Band 10).. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011. 324 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Deutschland und Frankreich sind gemeinsam aus der Aufteilung des in der Völkerwanderung geschaffenen Reiches der Franken entstanden, weil sich Gallorömer und Franken auf Dauer nicht unter einer Herrschaft zusammenhalten ließen. Auch als Nachbarn blieben sie von Interessengegensätzen und Konflikten bis fast zur Gegenwart nicht verschont. Erst mit der übergeordneten Kontrolle durch europäische Gemeinschaften gelang eine Aussöhnung, die medial sogar unter Freundschaft firmieren kann, so dass seit 2005 eine insgesamt elfbändige gemeinsame deutsch-französische Geschichte verfasst werden kann.
Ihr zehnter Band betrifft eine Nachkriegsgeschichte in Europa zwischen 1945 bis 1963. Von den Verfassern ist die 1966 geborene Corine Defrance am CNRS/Université de Paris I/Paris IV als Historikerin tätig, der gleichaltrige Ulrich Paul Professor für Deutschlandstudien an der Universität Paul Verlaine in Metz. Ihr gemeinsames Arbeitsergebnis ist von Jochen Grube aus dem Französischen in das Deutsche übersetzt.
Nach einer kurzen Einleitung über den Ost-West-Konflikt, die europäische Integration, den kalten Krieg und die Beziehungsgeschichte in der Nachkriegszeit bieten die Verfasser zunächst einen chronologischen Überblick vom Ende des zweiten Weltkriegs bis zum Èlysée-Vertrag von 1963, in dessen Rahmen Schuman-Plan und Pleven-Plan besonderes Gewicht zukommt. In Fragen und Perspektiven werden Einzelaspekte vertieft und bis zu Amerikanisierung, Europäisierung, Westernisierung und Globalisierung ausgeleuchtet. Eine umfangreiche Bibliographie, eine Zeittafel, Karten und ein Namensregister runden den bedeutsamen Band ansprechend ab.
Innsbruck Gerh |
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Der Einfluss religiöser Vorstellungen auf die Entwicklung des Erbrechts, hg. v. Zimmermann, Reinhard. Mohr (Siebeck 2012. XI, 199 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Leben und Tod des Menschen sind geheimnisvoll und unergründlich, so dass es leicht verständlich ist, dass menschliche Lehren von übermenschlichen Mächten sich auch und gerade mit diesen Vorgängen besonders befassen. Mit dem Tod endet aber für das Recht die Fähigkeit des Menschen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, so dass sich die Frage stellt, was mit seinem im Laufe der kulturellen Entwicklung immer stärker zunehmenden irdischen Gütern in diesem Zeitpunkt geschehen soll. Von daher versteht es sich angesichts der Knappheit aller Güter und der Begehrlichkeit aller Menschen von selbst, dass auch Religionen und die sie prägenden Menschen Stellung beziehen können und wollen, was mit dem Erbe eines Menschen bei seinem Tode geschieht oder geschehen soll.
Der deutsche Rechtshistorikertag hat im Laufe seiner bisher 85jährigen Geschichte an Teilnehmerzahl immer mehr zugenommen. Deswegen können angesichts der Begrenztheit der verfügbaren Zeit verhältnismäßig immer weniger Teilnehmer auf ihm ihre angesichts der Spezialisierung aller Wissenschaften immer spezielleren Erkenntnisse referieren. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, Sektionen zu bilden, wie sie auch im Rahmen des 38. Rechtshistorikertags geschaffen wurden, und die dortigen Referate um einen bestimmtem Sachgegenstand zu gruppieren, was dann naturgemäß auch dazu reizt, diese Beiträge als eigenes abgeschlossenes Werk der Öffentlichkeit vorzulegen.
Dementsprechend bietet unter der Sektionsleitung und Herausgeberschaft Reinhard Zimmermann der vorliegende, leider nicht durch ein Sachverzeichnis aufgeschlossene Band die schriftlichen Fassungen der Sektion Religion und Erbrecht vom 16. September 2010 mit einer Einführung und sechs Einzelstudien. Sie betreffen das römische Erbrecht (Martin Avenarius, Köln), den von |
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Der KSZE-Prozess. Vom Kalten Krieg zu einem neuen Europa 1975 bis 1990, hg. v. Altrichter, Helmut/Wentker, Hermann (= Zeitgeschichte im Gespräch 11). Oldenbourg, München 2011. 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der KSZE-Prozess. Vom Kalten Krieg zu einem neuen Europa 1975 bis 1990, hg. v. Altrichter, Helmut/Wentker, Hermann (= Zeitgeschichte im Gespräch 11). Oldenbourg, München 2011. 128 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Oft hat der Mensch mehrere Verhaltensmöglichkeiten zur Errichtung eines wünschenswerten Zieles. Er kann entweder die Gewalt wählen und damit das Delikt oder den Krieg oder sich für die Vernunft entscheiden und damit für das Gespräch und den Konsens. Angesichts der verheerenden Folgen vieler Kriege hat sich seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts angesichts der in die Existenzgefährdung gestiegenen Potenz der Gewalt an manchen Stellen die Einsicht durchgesetzt, selbst wenn noch im Jahr 2012 nur finanzielle Zwänge es einer Supermacht geraten sein lassen, gleichzeitig nur noch für einen einzigen statt wie bisher zwei gleichzeitige Kriege zu rüsten oder gerüstet zu sein.
Ein bemerkenswertes und Hoffnungen erweckendes Beispiel für die Vorteilhaftigkeit der gewaltfreien Konfliktlösung ist die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zu der sich nach langer diplomatischer Vorbereitung in Helsinki vom 30. Juli 1975 bis zum 1. August 1975 33 Staats- und Regierungschefs fünfunddreißiger Staaten in Europa und Nordamerika sowie Beobachter aus vielen anderen Teilen der Welt trafen. Zwar kam es am Ende nur zu einer Unterzeichnung einer Schlusserklärung mit zehn Grundsätzen der Teilnehmerstaaten für das Verhältnis untereinander. Auf die Länge erwuchs daraus aber infolge der Politik Michail Gorbatschows ab 1985 daraus aber doch das Ende des Kalten Krieges und eine Europäisierung auch großer Teile Osteuropas.
Wegen der globalen Bedeutung dieses Vorgangs bedarf er der literarischen Absicherung auch für eine breitere Öffentlichkeit, welche die Herausgeber verdienstvollerweise übernommen haben. Ihrer kurzen Einleitung folgen in dem schlicht gehaltenen, eines Registers entbehrenden Bändchen insgesamt neun Referate |
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Deutschland und Polen in der europäischen Rechtsgemeinschaft, hg. v. Bar, Christian von/Wudarski, Arkadiusz unter Mitarbeit von Badowski, Mateusz. Sellier, München 2012. 791 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutschland und Polen in der europäischen Rechtsgemeinschaft, hg. v. Bar, Christian von/Wudarski, Arkadiusz unter Mitarbeit von Badowski, Mateusz. Sellier, München 2012. 791 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit mehr als tausend Jahren leben die aus den Germanen erwachsenen Deutschen und die den Slawen zugehörigen Polen in Mitteleuropa als Nachbarn nebeneinander. In dieser langen Zeit war ihr Verhältnis zueinander wohl hauptsächlich durch Ablehnung und Machtausübung bestimmt. Erst seit kurzer Zeit sind beide Staaten grundsätzlich gleichberechtigte Mitglieder des umfassenden Staatenverbunds der Europäischen Union.
Als konkrete Auswirkung dieser neuen Zusammengehörigkeit veranstalteten das European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück und die Forschungsgruppe für europäisches Privatrecht der Universität Częstochiwa (Tschenstochau in Schlesien) vom 9. bis 11. September 2010 in Osnabrück eine Juristentagung mit mehr als 120 Teilnehmern, der ein Forum für Nachwuchswissenschaftler vorausging. Der vorliegende Sammelband stellt 35 dortige Beiträge der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie betreffen in sieben Abschnitten grundsätzlich alle Gebiete des allgemeinen Privatrechts.
Das europäische Privatrecht eröffnet beispielsweise der deutsche Herausgeber mit einer kurzen und klaren Studie über eine neue Vertragsrechtsordnung für Europa, der Wojciech Dajczak The Polish way to a unified law of contract (als) local curiosity or contribution to the European debate today? zur Seite stellt. Dem folgen Untersuchungen über deutsches und polnisches Vertragsrecht (z. B. allgemeine Geschäftsbedingungen), außervertragliches Haftungsrecht, Kreditsicherheiten, Familienrecht (z. B. Ehescheidungsfolgenrecht), Erbrecht und Rechtsfortbildung und Verfahren bis zu Grzegorz Paneks Adversial process in Continental European and Anglo-American law of civil procedure and the commercial transnational context. Möge das Recht in Deutschland und Po |
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Dialog mit den Nachbarn. Mittelniederländische Literatur zwischen dem 12. und 16. Jahrhundert, hg. v. Bastert, Bernd/Tervooren, Helmut/Willaert, Frank (= Zeitschrift für deutsche Philologie Sonderheft zum Band 130). Erich Schmidt, Berlin 2011. 390 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dialog mit den Nachbarn. Mittelniederländische Literatur zwischen dem 12. und 16. Jahrhundert, hg. v. Bastert, Bernd/Tervooren, Helmut/Willaert, Frank (= Zeitschrift für deutsche Philologie Sonderheft zum Band 130). Erich Schmidt, Berlin 2011. 390 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die zwischen dem 12. und 16. Jahrhundert im flämischen, brabantischen, holländischen und limburgisch-maasländischen Sprachgebiet (einschließlich des heutigen deutschsprachigen Niederrheins) entstandene Literatur wird als mittelniederländische Literatur zusammengefasst. Hinsichtlich der Gattungsvielfalt, Thematik und Originalität im Umgang mit den bearbeiteten Quellen gehört sie zu den reichsten und wichtigsten in den Volkssprachen in Europa. Dennoch wird sie von germanistischen Mediävisten nur zurückhaltend benutzt, worauf die Herausgeber zu Recht in ihrer Einleitung nachdrücklich hinweisen.
Diesem auf mehreren Gründen beruhenden Mangel versuchen sie überzeugend abzuhelfen. Aus diesem Grunde haben sie verdienstvollerweise einen ansprechenden Sammelband initiiert. Er behandelt in seinen verschiedenen Abteilungen die Nideren Lande als Forschungsobjekt der Sprach- und Literaturgeschichte, die mittelniederländische Lyrik von den Anfängen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, epische Traditionen in den Nideren Landen, Ethik und Didaxe für Laien, Theologie in der Volkssprache, städtische Literaturformen in Spätmittelalter und früher Neuzeit, Überlieferungsaspekte des 12. und 15. Jahrhunderts sowie Apparate und Hilfsmittel der Medioniederlandistik.
Auf die gesamte Vielfalt der in den 26 Beiträgen enthaltenen Ausführungen und Erkenntnisse kann an dieser Stelle leider nicht ausführlich eingegangen werden. Vielleicht kann aber wenigstens auf die Studien von Jan Goossens zur linguistischen Problematik Deutsch/Niederländisch im Spätmittelalter und in der Frühmoderne, auf Frits van Oostroms Prolegomena zu einer Geschichte der mittelniederländischen Literatur des |
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Die Admonitio generalis Karls des Großen, hg. v. Mordek, Hubert/Zechiel-Eckes, Klaus/Glatthaar, Michael (= Monumenta Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum separatim editi 16). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannnover 2012. VIII, 276 S., 9 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Admonitio generalis Karls des Großen, hg. v. Mordek, Hubert/Zechiel-Eckes, Klaus/Glatthaar, Michael (= Monumenta Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum separatim editi 16). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannnover 2012. VIII, 276 S., 9 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 784 oder 785 sandte der König Karl der Franken an Abt Baugulf von Fulda eine Epistel de litteris colendis als erstes erhaltenes Zeichen seiner Bemühungen um die Pflege der Bildung in seinem Reich. 789 führte er dieses Anliegen in einem ausführlichen Schreiben an alle Träger kirchlicher Würde und weltlicher Macht fort. Diese allgemeine Ermahnung ist eines der bekanntesten fränkischen Kapitularien überhaupt.
Die vorliegende Einzelausgabe dieses bedeutenden karolingischen Textes geht darauf zurück, dass Hubert Mordek 1979 bald nach seiner Berufung nach Freiburg im Breisgau das umfassende Vorhaben einer Neuausgabe aller Kapitularien als Ersatz der veralteten Ausgabe durch Alfred Boretius und Victor Krause (1883-1887) übernahm, 1995 auch auf mehr als tausend Seiten eine beeindruckende Darstellung der von ihm erfassten Überlieferung bot, infolge einer schweren Erkrankung bei seinem Tod am 17. März 2006 aber nur eine nicht unmittelbar druckreife Fülle von Materialien, Entwürfen und Teilmanuskripten hinterließ. Um wenigstens eine Teilfrucht dieser Anstrengungen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, entstand in diesr Lage der Plan, die im Text bereits 1989 konstituierte Admonitio generalis durch Mordeks Schüler Klaus Zechiel-Eckes und Michael Gtatthaar separat edieren zu lassen. Dies ist trotz des unerwarteten Todes des 2004 nach Köln berufenen Klaus Zechiel-Eckes (23. Februar 2010) erfreulicherweise in einem gediegenen Werk gelungen.
Der letztlich durch Michael Glatthaar verwirklichten Edition geht eine umfangreiche Einleitung voraus, die das historische Umfeld, den von Boretius geschaffenen Namen, die Datierung (betrieben als legationi |
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Die Ahnenprobe in der Vormoderne. Selektion - Initiation - Repräsentation, hg. v. Harding, Elizabeth/Hecht, Michael (= Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme - Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496, Band 37). Rhema, Münster 2011. 434 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Ahnenprobe ist der Nachweis der Herkunft eines Menschen durch den Nachweis seiner Ahnen oder Vorfahren. Der Nachweis von Verwandtschaft war wohl grundsätzlich seit der Entwicklung von individuell zugeordnetem Gut und dem daraus folgenden Erbrecht von Bedeutung, erlangte größeres Gewicht aber erst dann, als eine bestimmte Herkunft zu einer Zugangsvoraussetzung für erstrebenswerte Stellungen gemacht wurde. Dies war beispielsweise seit dem 12. Jahrhundert hinsichtlich der Teilnahme an ritterlichen Turnieren der Fall, die unter Anderem vom Nachweis der Abstammung von vier ritterbürtigen Ahnen abhängig gemacht wurde.
Der vorliegende Sammelband beruht auf einer im November 2009 vom Sonderforschungsbereich 496 in Kooperation mit dem Historischen Seminar der Universität Münster abgehaltenen Tagung über das Denkmuster Ahnenprobe als Leitidee der Ständegesellschaft. Allerdings musste in der Veröffentlichung auf Beiträge über hochadlige Ahnenproben, über Ahnenproben in der frühneuzeitlichen Stadt und über das Hildesheimer Aufschwörbuch verzichtet werden. Andererseits konnte durch die Aufnahme zusätzlicher Studien die internationale Dimension des Phänomens verstärkt werden.
Insgesamt enthält das Werk nach einem kurzen Vorwort und einer einleitenden Einführung der Herausgeber 15 Abhandlungen, die in fünf Gruppen eingeteilt sind. Sie betreffen die Ahnenprobe als Repräsentation von Verwandtschaft, die Ahnenprobe in Städten, Domkapiteln und Damenstiften im alten Reich, die Ahnenprobe in Ritterschaften im alten Reich, die Ahnenprobe am (anschein3end nicht dem alten Reich zugerechneten) Wiener Hof und in habsburgischen Territorien sowie |
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Die ältesten Güterverzeichnisse des Klosters Sankt Peter im Schwarzwald. Der Rotulus Sanpetrinus und Fragmente eines Liber monasterii sancti Petri. bearb. v. Krimm-Beumann, Jutta (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Quellen 54). Kohlhammer, Stuttgart 2011. XCVII, 176 S., 9 Abb., 2 Kart., CD-ROM. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die ältesten Güterverzeichnisse des Klosters Sankt Peter im Schwarzwald. Der Rotulus Sanpetrinus und Fragmente eines Liber monasterii sancti Petri. bearb. v. Krimm-Beumann, Jutta (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Quellen 54). Kohlhammer, Stuttgart 2011. XCVII, 176 S., 9 Abb., 2 Kart., CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler.
Um 1073 wurde in Weilheim auf der Baar ein Eigenkloster gegründet, das in kriegerischen Wirren an das Kloster Hirsau und frühestens 1085 an Herzog Berthold II. von Zähringen gelangte, der die Gemeinschaft bis 1093 nach Sankt Peter im Schwarzwald verlegen ließ. Einen Grundstock von Gütern erhielt dieses zähringische Hauskloster aus dem Erbe der Herzogsgattin Agnes von Rheinfelden (Herzogenbuchsee). Der durch viele Gaben wachsende Bestand der Besitzungen in der Nähe, im Breisgau, auf der Baar und in der Innerschweiz wurde bald in der Form der Pergamentrolle des Rotulus Sanpetrinus festgehalten.
Dessen Original überstand wohl wegen seiner Form Klosterbrände der Jahre 1238 und 1437 sowie die Wirren des Dreißigjährigen Krieges, wurde aber zur Sicherung gleichwohl abgeschrieben. Nach den Erkenntnissen der Herausgeberin lag das Original dem Archivrat Ernst Julius Leichtlen am Provinzialarchiv Freiburg bei seiner Edition (postum 1831) nicht vor, wie es auch von Friedrich von Weech 1882 nicht durchgehend benutzt wurde. Deswegen ist eine erneute, wirklich allein nach dem Original erfolgende Edition zweifelsohne völlig gerechtfertigt.
Für sie beschreibt die Herausgeberin in ihrer Einleitung die Abschriften und ältere Editionen, innere Merkmale des Rotulus und Überreste eines Sanpetriner Traditionsbuchs (Freiburger Blatt F), behandelt die Datierung einzelner Notizen unter Bezugnahme auf Herzog Berthold (Bertold) II. (1093-12. 4. 1111), Herzog Berthold III. (12. 4. 1111-3. 12. 1122), Abt Eppo (1108-1. 6. 1132), Herzog Konrad (3. 12. 1122-8. 1. 1152), Abt |
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Die ältesten Quellen zur Kodifikationsgeschichte des österreichischen ABGB. Josef Azzoni, Vorentwurf zum Codex Theresianus – Josef Ferdinand Holger, Anmerckungen über das österreichische Recht (1753), hg. v. Neschwara, Christian (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris Band 22). Böhlau, Wien 2012. 338 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen KöblerDieältestenquellenzurkodifikationsgeschicht20120910 Nr. 14481 ZIER 2 (2012) 42. IT
Die ältesten Quellen zur Kodifikationsgeschichte des österreichischen ABGB. Josef Azzoni, Vorentwurf zum Codex Theresianus – Josef Ferdinand Holger, Anmerckungen über das österreichische Recht (1753), hg. v. Neschwara, Christian (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris Band 22). Böhlau, Wien 2012. 338 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das am 1. Juni 1811 erlassene und zum 1. Januar 1812 in Kraft gesetzte Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch zählt unbestreitbar zu den bekanntesten europäischen Rechtsquellen insgesamt. Zu seinem zweihundertsten Geburtstag sind mehrere beeindruckende Festschriften mit verschiedener Ausrichtung erschienen. Der zweihundertjährige Bestand des Gesetzes gab nach dem Vorwort des Herausgebers aber auch den Anstoß zur Edition der ältesten noch vorhandenen Materialien zur Geschichte der österreichischen Privatrechtskodifikation.
Auf dem Weg zu dem endlichen Erfolg sind insbesondere der Codex Theresianus, seine Umarbeitungen und der so genannte Urentwurf sowie die Beratungsprotokolle der Gesetzgebungs-Hofkommission die bedeutendsten Meilensteine. Die beiden ersten wurden 1883/1886 von Philipp Harras-Harrasowski ediert, die beiden anderen 1889 durch Julius Ofner. Dagegen sind die ältesten Materialien „zur Entstehungsgeschichte des österreichischen Zivilrechts“ im Archiv der Öffentlichkeit verborgen geblieben, bis sie nunmehr mit vorbildlichem Einsatz der Herausgeber der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat.
Dabei handelt es sich um zwei sehr bedeutsame Stücke. Im Mai 1753 legte Josef Azzoni einen später auch als Generalplan, Hauptübersicht, Arbeitsplan oder Detailplan, vom Herausgeber als Vorentwurf bezeichneten Plan vor, der nicht nur ein formelles Gliederungskonzept, sondern auch eine inhaltliche Beschreibung enthält. Daneben wurden von den Mitgliedern der für das geplante Werk |