Bootz, Margret R. I., Die Hamburger Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im Nationalsozialismus bis zum Beginn des 2. Weltkriegs (= Rechtshistorische Reihe 429). Lang, Frankfurt am Main 2011. XVII, 177 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bootz, Margret R. I., Die Hamburger Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im Nationalsozialismus bis zum Beginn des 2. Weltkriegs (= Rechtshistorische Reihe 429). Lang, Frankfurt am Main 2011. XVII, 177 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die mit einem Zitat aus Bernd Rüthers’ unbegrenzter Auslegung (6. Auflage) 2005 eingeleitete, durch ein Rechtsprechungsverzeichnis am Ende abgerundete Arbeit ist die von Tilman Repgen betreute, 2011 von der Fakultät für Rechtswissenschaft in Hamburg angenommene Dissertation der 1981 geborenen, von 2007 bis 2011 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für deutsche Rechtsgeschichte, Privatrechtgeschichte der Neuzeit und bürgerliches Recht in Hamburg tätigen Verfasserin. Sie behandelt ein interessantes Thema. Sie gliedert es in insgesamt 6 Abschnitte.
Zunächst beschreibt sie in der Einführung Ziel, Untersuchungsgegenstand, Forschungsstand und Gang ihrer Untersuchung von 9 ausgewählten aus insgesamt 82 veröffentlichten Entscheidungen. Danach geht sie in einem Querschnitt durch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung Hamburgs auf Entscheidungen vom 8. März 1934, 10. September 1935, 23. Mai 1938, 23. Dezember 1935, 16. November 1936, 22. Oktober 1937, 31. Oktober 1938, 8. Juni 1936 und 21. Dezember 1934 mit den Themen Tariflohnverzicht, Kündigung, Versetzung, Verpflegungsgeld und Urlaubsentgelt jeweils an Hand der Punkte Sachverhalt, Besprechung und Ertrag sehr sorgfältig ein. Am Ende bietet sie eine Zusammenfassung zu der weiteren arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und ein Ergebnis, in dem sie die früheren Ausführungen kurz wiederholt und die Erkenntnisse Mayer-Malys, Linders, Kranigs, Thieles und Rüthers’ bestätigt.
Demzufolge war die Rechtsprechung im Arbeitsrecht nicht homogen. Für die Mehrzahl der untersuchten Entscheidungen lässt sich ihr zufolge sagen, dass die Richter dem Nationalsozialismus eher positiv gegenüber standen, eine Vorreiterrolle Hamburgs aber nicht festgestellt werden kann. Im kurzen Literaturverzeichnis fällt etwa Michael Solleis auf.
Innsbruck Gerhard Köbler