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Bergien, Rüdiger, Die bellizistische Republik. Wehrkonsens und „Wehrhaftmachung“ in Deutschland 1918-1933 (= Ordnungssysteme - Studien zur Ideengeschichte der Neuzeit 35). München: Oldenbourg 2012. 451 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Bergien, Rüdiger, Die bellizistische Republik. Wehrkonsens und „Wehrhaftmachung“ in Deutschland 1918-1933 (= Ordnungssysteme - Studien zur Ideengeschichte der Neuzeit 35). München: Oldenbourg 2012. 451 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die überarbeitete Fassung der von Bernhard R. Kroener betreuten, im November 2008 an der philosophischen Fakultät der Universität Potsdam verteidigten Dissertation des 1977 geborenen, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für zeithistorische Forschung in Potsdam tätigen Verfassers. Sie geht von der ursprünglichen Frage aus: Wie konnte die Reichswehr so weitgehend aufrüsten, wenn Republik, Parteien und Gesellschaft doch angeblich gegen die „schwarzen Rüstungen“ waren? Hierauf versucht der Verfasser in allmählicher Abwandlung eine überzeugende Antwort.

 

Dabei gliedert er seine Darlegung in fünf Teile mit zehn Abschnitten. Nacheinander schildert er die Voraussetzungen des Wehrkonsenses, die Entwicklungslinien der Wehrpolitik (1918-1920/1922, 1923-1929, 1929-1931), die Praxis der Wehrhaftmachung (Verstaatlichung des Geheimrüstungskomplexes, Rüstungskooperation im Bollwerk Preußen, Bewaffnung der Bevölkerung im Grenzschutz in Hinterpommern, im Landesschutz in der Prignitz und im Feldjägerdienst in Hessen) und die bellizistische Republik. In ihr steht die schwierige Wehrpolitik der Jahre 1932-1933-1934 im Mittelpunkt.

 

Im Ergebnis stellt der Verfasser auf der Grundlage auch umfangreicher archivalischer Quellen den Wehrkonsens der Weimarer Republik in eine zeitgeschichtliche Kontinuität und verortet ihn in der politischen Kultur. Daneben arbeitet er die Unterstützung der Geheimrüstung durch die Eliten überzeugend heraus. Insgesamt ermittelt er ansprechend einen durch die zivil-militärische Rüstungskooperation begründeten „deep state“, der zwar in der Ordnung der Republik verankert war, aber letztlich außerhalb ihres Rechtes wirkte.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler