Roms vergessener Feldzug. Die Schlacht am Harzhorn, hg. v. Pöppelmann, Heike/Deppmeyer, Korana/Steinmetz, Wolf-Dieter (= Veröffentlichungen des braunschweigischen Landesmuseums 115). Theiss, Darmstadt 2013. 408 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Roms vergessener Feldzug. Die Schlacht am Harzhorn, hg. v. Pöppelmann, Heike/Deppmeyer, Korana/Steinmetz, Wolf-Dieter (= Veröffentlichungen des braunschweigischen Landesmuseums 115). Theiss, Darmstadt 2013. 408 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Jeder besondere Mensch ist grundsätzlich unabänderlich in das in der Dimension Zeit verlaufende universale Geschehen eingebunden, mit dem er über seinen Verstand Beziehung aufnehmen kann. In diesem Rahmen kann er nicht nur über seine Gegenwart und in begrenztem Maße über seine Zukunft Wissen mit seinen Sinnen erfassen und in seinem Gedächtnis speichern, sondern auch über seiner individuellen Existenz vorausliegende Ereignisse und Zustände. Voraussetzung hierfür ist freilich irgendeine greifbare und verwertbare Überlieferung im weitesten Sinne.
In dieser Hinsicht gehörte es bisher zu dem allgemeinen Bestand geschichtlichen Wissens, dass in der zweiten Hälfte des Jahres 9 nach Christi Geburt drei römische Legionen unter Publius Quinctilius Varus in Germanien an einem nicht sicher bekannten Ort des Teutoburger Waldes gegen ein Heer der Germanen unter Führung des Cheruskers Arminius eine etwa ein Achtel des Gesamtheers des römischen Reiches vernichtende Niederlage erlitten und die Römer seitdem das Innere Germaniens gemieden hatten. Im Jahre (2000 unerlaubt und veröffentlicht) 2008 entdeckten zwei Hobbyarchäologen auf der Suche nach einer mittelalterlichen Burg bei Wiershausen aber auf einem unscheinbaren Höhenzug südwestlich Braunschweigs auf einer Fläche etwa eines Quadratkilometers zufällig Überreste eines germanisch-römischen Schlachtfelds aus dem 3. nachchristlichen Jahrhundert (zunächst ein Hufschutz, später dazu Geschossspitzen, eine Schaufelhacke, Achsnägel, Neufunde seit Ende des Jahres 2010 in einer Entfernung von etwa drei Kilometern, insgesamt mehr als 2800 Fundstücke). Diesen das bisherige Wissen erheblich bereichernden Fund dokumentiert der seit 2011 vorbereitete stattliche Ausstell |
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Althochdeutschen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Althochdeutschen verwendeten Buchstaben
Das seit Jakob Grimm (1819) so bezeichnete Althochdeutsche ist die älteste Sprachstufe der hochdeutschen Sprache. Diese unterscheidet sich vom durch Rekonstruktion gewonnenen Germanischen durch die vielleicht schon im 6. Jahrhundert (Personenname Idorih auf der Lanzenspitze von Wurmlingen) einsetzende, aber erst ab 750 besser belegte althochdeutsche Lautverschiebung (Verschiebung von p, t, k zu Doppelspiranten [ff, zz, hh] oder Affrikaten [pf/ph, z/tz, altoberdeutsch kh/ch] und von đ, ƀ, ǥ zu t, b, g). Gegenüber dem um 1070 einsetzenden Mittelhochdeutschen, der zweitältesten Sprachstufe der hochdeutschen Sprache, ist das Althochdeutsche durch die vollen Vokale der nicht hochbetonten Silben gekennzeichnet, die im Mittelhochdeutschen zu e oder i abgeschwächt sind.
Räumlich grenzt das Althochdeutsche im Norden an das Altsächsische, zu dem noch Essen, Werden, das Rothaargebirge und der Südharz gehören, und im Nordwesten an das Altniederfränkische. Über die Westgrenze des geschlossenen althochdeutschen Sprachgebietes lässt sich keine Sicherheit gewinnen. Im Osten (Thüringen) fehlen umfangreiche Zeugnisse. Im Süden weist noch das Langobardische althochdeutsche Züge auf.
Das Althochdeutsche ist - abgesehen von den bloßen Nennungen althochdeutscher Personennamen und Ortsnamen - durch rund 1200 Handschriften, in denen sich althochdeutsche Elemente sehr verschiedenen Umfangs finden, überliefert. Die wichtigsten althochdeutschen Schreiborte sind dabei in Bayern Salzburg, Mondsee, Passau, Regensburg, Tegernsee und Freising, in Alemannien St. Gallen, Reichenau und Murbach sowie im fränkischen Gebiet Weißenburg, Lorsch, Mainz, Frankfurt, Würzburg, Bamberg, Fulda, Trier, Echternach und Aachen. Allerdings sind auch von wichtigen Sprachdenkmälern die Entstehungsorte wie die Schreiborte nicht bekannt und müssen neben den ge |
|
Der Allgemeine Teil des Privatrechts. Erfahrungen und Perspektiven zwischen Deutschland, Polen und den lusitanischen Rechten, hg. v. Baldus, Christian/Dajczak, Woiciech (= Schriften zur Entwicklung des Privatrechtssystems 10). Lang, Frankfurt am Main 2013. 556 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Allgemeine Teil des Privatrechts. Erfahrungen und Perspektiven zwischen Deutschland, Polen und den lusitanischen Rechten, hg. v. Baldus, Christian/Dajczak, Woiciech (= Schriften zur Entwicklung des Privatrechtssystems 10). Lang, Frankfurt am Main 2013. 556 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Laufe seiner Geschichte ist der Mensch zu der Erkenntnis gelangt, dass die Welt aus zahllosen Individualitäten besteht, dass diese differenzierten Erscheinungen aber doch auf verhältnismäßig wenigen grundlegenden Bausteinen beruhen. Dementsprechend konnte er zwischen Besonderem und Allgemeinem unterscheiden, wie etwa im Altertum bereits die Trennung von lateinisch genus und species belegt. Für das Recht sonderte nach älteren Vorüberlegungen Christian Wolffs Schüler Georg Darjes 1740 in seinen Institutiones jurisprudentiae universalis eine pars generalis aus, worin ihm im 19. Jahrhundert deutsche Gesetzgeber folgen.
Ob diese Entscheidung eher Vorteile oder Nachteile mit sich bringt, ist eine vielfach erörterte Frage. Mit ihr befasste sich ein internationales, vom Ministerium für Forschung und Hochschulbildung Polens großzügig gefördertes Projekt der Jahre von 2010 bis 2012. Dessen vielfältige Forschungsergebnisse legen die Herausgeber verdienstvollerweise in einem stattlichen Sammelband vor, der 26 gehaltvolle Referate zu einer interessanten Einheit verbindet.
Gegliedert ist das Werk in insgesamt vier Teile, in deren Rahmen die philosophischen und historischen Grundlagen als allgemeine Gegebenheiten vorangestellt und an Hand von Physik und Metaphysik (Tomasz Giaro) bzw. der Digesten (Martin Avenarius) erörtert werden. Der zweite Teil fragt nach der Rationalität der Verallgemeinerung des Rechtsstoffs, während der dritte Teil die Idee des allgemeinen Teiles den nationalen allgemeinen Teilen des Privatrechts gegenüberstellt (Ulrich Ernst für Deutschland, Polen und Portugal, Jan Peter Schmidt für Brasilien, Susanne Hähnchen für die Pand |
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altsächischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altsächsischen verwendeten Buchstaben
Das altsächsische Sprachgebiet umfasst räumlich den Bereich zwischen den Slawen - jenseits von Merseburg, Halle, Magdeburg, Lüneburg und Bardowiek - im Osten, der Eider im Norden, der Geestgrenze, der Südgrenze Ostfrieslands und der Groninger Ommelande im Nordwesten, den noch sächsischen Stiftern Essen und Werden im Südwesten, dem Rothaargebirge und dem Südharz im Süden. Zeitlich gehören zum Altsächsischen alle Texte vom (8. bzw.) 9. bis zum 12. Jahrhundert (bzw. 1150). (Damit sind die 1927/1928 entdeckten und in ihrer Echtheit heftig umstrittenen sog. Weserrunen [550-600] als voraltsächsisch ausgeschlossen.) Sprachlich ist das wesentliche - mit [dem Westfränkischen,] dem Altniederfränkischem, dem Altfriesischen, dem Altenglischen und dem Altnordischen sowie dem Gotischen gemeinsame - Merkmal das Fehlen der zweiten, sog. althochdeutschen Lautverschiebung der Konsonanten. Die Abgrenzung zum Altniederfränkischen - und in gewissem Umfang auch zum Altmittelfränkischen wie dem sonstigen Althochdeutschen - ist im Einzelnen sehr umstritten und kaum sicher festzulegen.
Altsächsische Schreiborte waren vermutlich Essen, Werden, Freckenhorst, Münster, Osnabrück, Herzebrock, Herford, Korvei, Hameln, Fischbek, Paderborn, Minden, Gandersheim, Lamspringe, Dorstadt, Wendhausen, Quedlinburg, Hildesheim, Halberstadt, Merseburg, Magdeburg, Lüneburg, Bardowiek, Wildeshausen, Meppen, Bremen, Verden und Bosau. Allerdings sind die bischöflichen Skriptorien und Bibliotheken von Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden und Bremen verschollen und haben von den sächsischen Klöstern der frühen Zeit nur Werden und Corvey (Korvei) Handschriften hinterlassen. Außerdem sind die meisten der in diesen Schreiborten verfertigten Texte (Annalen, Chroniken, Nekrologien, Viten usw.) lateinisch abgefasst und liefern für das Altsächsische nur Personennamen und Ortsnam |
|
Nuhn (von Hersfeld), Johannes, Die „Wallensteiner Chronik“ mit Auszügen aus Nuhns „Chronologia“, bearb. v. Krafft, Otfried (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 7, Chroniken von Hessen und Waldeck 3). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2013. XIV, 202 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nuhn (von Hersfeld), Johannes, Die „Wallensteiner Chronik“ mit Auszügen aus Nuhns „Chronologia“, bearb. v. Krafft, Otfried (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 7, Chroniken von Hessen und Waldeck 3). Historische Kommission für Hessen, Marburg 2013. XIV, 202 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Johannes Nuhn (oder Nohen) wurde nach eigenen Angaben in Hersfeld am 25. Januar 1442 geboren , studierte seit 1461 in Erfurt, stand wohl bis 1475 im Dienste des Grafen Heinrich XI. von Henneberg-Schleusingen und hielt sich ab etwa 1480 (vielleicht als Erzieher) in der Nähe Landgraf Wilhelms II. von Hessen sowie Konrads von Wallenstein auf. Wohl schon um 1485 war er (als Johann Felker, den man nennet Nuen) Weltpriester in Hersfeld, wo er am Ende des Jahres 1523 mit anderen Priestern bei dem Hersfelder Pfaffensturm (im Alter von 81 Jahren) vertrieben wurde. Durch seine 1523 abgeschlossene Wallensteiner Chronik der zwischen Homberg an der Efze und Hersfeld auf den Burgen Wallenstein und Neuenstein ansässigen Adelsfamilie Wallenstein, eine Hessische Chronik, eine Chronologia und vermutlich eine Chronica und altes Herkommen ist er literarisch bedeutsam hervorgetreten.
Der Bearbeiter der beiden jüngeren und bisher weniger bekannten Werke Nuhns schloss sein Studium der mittleren und neueren Geschichte, der historischen Hilfswissenschaften und der Rechtsgeschichte in Marburg 1996 mit dem Magister Artium ab. 2003/2004 wurde er auf Grund der von Jürgen Petersohn betreuten Dissertation über Papsturkunde und Heiligsprechung - Die päpstlichen Kanonisationen vom Mittelalter bis zur Reformation promoviert. Seit 2006 ist er als akademischer Rat an der Universität Marburg tätig.
Sein mit 9 farbigen Bildtafeln versehenes Werk beschreibt nach einer kurzen Einführung die Wallensteiner Chronik und ihre fragmentarische Überlieferung sehr genau und gelangt insgesamt zu dem Ergebnis, dass der Verfasser sich an Hand der Wallensteiner mit |
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altniederfränkischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altniederfränkischen verwendeten Buchstaben
Das Altniederfränkische ist eine aus dem Germanischen erwachsene und damit germanistische Sprache. Innerhalb des Germanistischen läßt es sich als deutsche Sprache bezeichnen, weil es in dem Teil des fränkischen Reiches beheimatet ist, in dem nicht romanisch sondern diotisk/thiadisk (zu ahd. diot/and. thiad/thiod Volk) gesprochen wird. Innerhalb des (in sich uneinheitlichen) Altdeutschen lässt sich das Altniederfränkische wegen des Fehlens der zweiten sogenannten althochdeutschen Lautverschiebung von p, t und k zu pf, z und hh zusammen mit dem ihm westlich (z. B. Essen) benachbarten Altsächsischen als Altniederdeutsch zusammenfassen und dem südlich (z. B. Köln) gelegenen Althochdeutschen (Altmittelfränkischen, Altalemannischen, Altbayerischen) gegenüberstellen.
Das Altdeutsche steht dann wiederum innerhalb des Germanistischen (bzw. Germanischen) dem nördlich angrenzenden Altfriesischen, dem sich nordwestlich anschließenden Altenglischen, dem in Norden gelegenen Altnordischen sowie dem im Zuge der Völkerwanderung von der Ostsee an Donau und ins römische Reich gelangten, vor allem durch die Bibelübersetzung Wulfilas (340-380 n. Chr.) bezeugten Gotischen gegenüber.
Dem Sprachgebiet des Altniederfränkischen sind damit bereits ziemlich enge Grenzen gezogen. Innerhalb dieser Grenzen ist die Überlieferung insgesamt nicht sehr umfangreich. Sie besteht nur aus wenigen meist Althochdeutsches nur in Altniederfränkisches umsetzenden Texten und einigen Glossen.
Als niederfränkischen Texte im weitesten Sinn können wegen kennzeichnender oder vereinzelter altniederfränkischer Sprachmerkmale in alphabetischer Reihenfolge folgende (3 bzw. 6) Texte bezeichnet werden:
Einhardi Vita Karoli, Monats- und Windbezeichnungen (der Handschrift London, British Library Cotton Tiberius C. XI),
(Ludwigslied),
Leidener Williram (der Handschrift |
|
Koch, Arnd, Wider ein Feindstrafrecht. Juristische Kritik am Hexereiverfahren (= Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte 9). Erich Schmidt, Berlin 2012. 72 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Koch, Arnd, Wider ein Feindstrafrecht. Juristische Kritik am Hexereiverfahren (= Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte 9). Erich Schmidt, Berlin 2012. 72 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Text des vorliegenden schmalen Bandes beruht auf der am 10. November 2011 an der juristischen Fakultät der Universität Augsburg gehaltenen Antrittsvorlesung des Verfassers. Sie fand im Rahmen einer insgesamt siebenteiligen Ringvorlesung über interdisziplinäre Annäherungen an Hexerei und Hexenverfolgung statt. Damit reicht sie weit in die Strafrechtsgeschichte zurück.
Den wissenschaftlichen Ausgangspunkt des Verfassers bildete freilich seine Freiburger Dissertation des Jahres 1996 über die Entkriminalisierung im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung, die mit dem Hexereiverfahren kaum wirkliche Berührungspunkte hat. Sie zeigt aber bereits besonderes Interesse an der geschichtlichen Entwicklung des Rechtes wie es auch in der Studie über die Abschaffung der Todesstrafe in der Deutschen Demokratischen Republik sichtbar wird. Mit Arbeiten über Mittermaier und die Laienbeteiligung im Strafverfahren und vor allem über die Geschichte der Denunciatio als eines strafprozessualen Rechtsinstituts greift der sich betont für die Grundlagenfächer einsetzende Verfasser dann bereits weit in die Vergangenheit aus, wenngleich die Verwendung des 1985 von Günther Jakobs vorgeschlagenen Ausdrucks Feindstrafrecht die enge Verbundenheit mit der Gegenwart oder zumindest der Zeitgeschichte deutlich sichtbar macht.
Der Verfasser behandelt nach einführenden Überlegungen über Hexen und Feinde zunächst allgemein die Unschädlichmachung Unverbesserlicher. Danach wendet er sich dem Hexenhammer zu und entwickelt Thesen einer juristischen Kritik am Hexereiverfahren, wobei er mit der jüngeren Literatur von 50000 bis 60000 Opfern der Hexereiverfahren ausgeht, die er mit der unterschiedlichen regionalen Intensität der Verfolgung verbindet. Im Erge |
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altfriesischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altfriesischen verwendeten Buchstaben
Das Altfriesische ist neben dem Gotischen, Altnordischen, Altenglischen, Altniederdeutschen (Altsächsischen, Altniederfränkischen) und Althochdeutschen eine germanisch/germanistische Einzelsprache. Sie tritt nach Einzelwörtern vor allem des 9. Jahrhunderts im (11. bzw.) 13. Jahrhundert in schriftlicher Überlieferung hervor. Dabei betrifft die Aufzeichnung vor allem Rechtstexte. Seine Grenze zum Neufriesischen - bzw. dem von einigen Forschern darüber hinaus angenommenen (zeitlich gesehenen und für die Zeit zwischen 1550 und 1800 angesetzten) Mittelfriesischen - wird bei etwa 1550 gezogen (unübersehbare Überlieferungslücke).
Der dadurch überkommene Wortschatz des Altfriesischen ist schon mehrfach lexikalisch erfasst worden. Karl Freiherr von Richthofens Wörterbuch aus der Mitte des 19. Jahrhunderts verzeichnet dabei zwar auch die Belege der von ihm veröffentlichten Texte, ist aber sowohl quellenmäßig wie auch sprachwissenschaftlich nur auf dem Stande seiner Zeit und behandelt außerdem nicht jedes selbständige Wort als selbständigen Ansatz. Ferdinand Holthausens Wörterbuch des frühen 20. Jahrhundets verbessert diesen Stand durch die Aufnahme zahlreicher weiterer Wörter (ca. 1800) und durch philologische Korrekturen. Sein nach Wortstämmen geordnetes, durch zwei Nachträge ergänztes und gleichwohl möglicherweise nicht mehr als 60-75 Prozent des überlieferten Wortschatzes erfassendes Werk ist aber sehr unübersichtlich und in Einzelheiten überholt.
Aus diesem Grunde ist auf der Grundlage beider - durchaus nicht vollkommener und vollständiger Wörterbücher und - in Parallele zu einem indogermanisch-neuhochdeutschen Wörterbuch, einem germanisch-neuhochdeutschen Wörterbuch, einem gotisch-neuhochdeutschen Wörterbuch, einem altnordisch-neuhochdeutschen Wörterbuch, einem altenglisch-neuhochdeutschen Wörterbuch, einem altniederdeuts |
|
Hanko, Helmut, Herzog Heinrich II. Jasomirgott. Pfalzgraf bei Rhein - Herzog von Bayern - Herzog von Österreich. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hanko, Helmut, Herzog Heinrich II. Jasomirgott. Pfalzgraf bei Rhein - Herzog von Bayern - Herzog von Österreich. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2012. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Babenberger Heinrich II., der durch seinen Beinamen von allen Namensvettern anderer Dynastien eindeutig geschieden wird, wurde 1107 als Sohn des Markgrafen Leopold III. und der Tochter Agnes des Salierkönigs Heinrich IV. geboren. Über seine Mutter war er mit König Konrad III. und Kaiser Friedrich I nahe verwandt. 1142 wurde er (kurzzeitig) Schwiegersohn Kaiser Lothars III., 1140 Pfalzgraf bei Rhein, 1141 Markgraf von Österreich, 1143 Herzog von Bayern und von 1156 bis 1177 herrschte er nach dem privilegium minus als Herzog über das neue Herzogtum Österreich.
Helmut Hanko war er in der Wiener Kinderzeit vor allem wegen seines Beinamens aufgefallen, der auf seinen angeblich vor jeder Entscheidung geäußerten Satz Ja, so mir Gott helfe, zurückgeführt wird. Danach war der Verfasser aber 1953 nach München gezogen und hatte nach dem Studium der Geschichte und politischen Wissenschaften 1976 über Entwicklung und Weg des sozialdemokratischen Kommunalpolitikers Thomas Wimmer (1887-1964) gearbeitet und sich mit der nationalsozialistischen Machtübernahme im Münchener Rathaus, der Kommunalpolitik in der Hauptstadt der Bewegung zwischen 1933 und 1935, der Geschichte der Münchener SPD seit 1945 und dem Untergang der Verwaltung in Anekdoten befasst. Es ärgerte ihn aber ein wenig, dass Heinrich Jasomirgott für weniger bedeutend angesehen wurde als sein Vater und sein Enkel, weshalb er begann, sich mit der Nachrede über ihn zu befassen.
Dementsprechend eröffnen die Urteile und Vorurteile über Heinrich II. die eigene Stellungnahme. Danach verfolgt der Verfasser in weiteren acht Abschnitten den weniger geliebten Sohn, den weniger begabten Bruder, Babenberger Narrenstreiche, das Ungeheuer aus dem Westen, den kindischen Trotz, den Bauern auf |
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altenglischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altenglischen verwendeten Buchstaben
Das Altenglische ist die zeitlich zwischen dem Germanischen und dem Mittelenglischen liegende Sprachstufe des Englischen. Ihr Beginn setzt vielleicht schon mit der auf den Rückzug der Römer (407) folgenden Landnahme germanischer Stämme auf der britischen, wohl seit der Mitte des ersten vorchristlichen Jahrtausends von Kelten besiedelten und seit 43 n. Chr. von den Römern eroberten Insel im Jahre 449 (vielleicht schon 428) ein, mit der eine räumliche Absonderung von den übrigen germanischen Stämmen einhergeht, welche faktisch die Wahrscheinlichkeit gesonderter Sprachentwicklung begünstigt. Aus dieser frühen Zeit sind aber keine altenglischen Texte überliefert, so dass sich der Anfang der Überlieferung um etwa 700 als Anfangszeitpunkt des Altenglischen anbietet. Im 11. Jahrhundert treten dann so viele, vor allem durch die den skandinavischen Einfällen seit 787 folgende normannische Eroberung Englands im Jahre 1066 (14. 10. 1066 Schlacht bei Senlac/Hastings) bewirkte Veränderungen (vor allem Abschwächung der vollen kurzen Endsilbenvokale zu e) ein, dass mit dem Ende dieses Jahrhunderts auch die altenglische Sprachstufe endet und das Mittelenglische beginnt. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts werden Handschriften mit altenglischen Texten bereits allgemein nicht mehr verstanden.
Das Altenglische stammt aus dem nur durch Rekonstruktion erkennbaren Germanischen und ist somit eine germanistische Sprache. Über das Germanische gehört es zugleich zum Indogermanischen oder Indoeuropäischen, und zwar zur Gruppe der sogenannten Kentum-Sprachen (lat. centum = hundert), zu welchen außer dem Germanischen das Griechische, das Italische, das Keltische, das Hethitische und das Tocharische zählen und welche im Gegensatz zu den sogenannten Satem-Sprachen stehen.
Innerhalb des Germanischen unterscheidet man zwischen Ostgermanisch, Nordgermanisch und |
|
Schmoeckel, Mathias, Die Jugend der Justitia - Archäologie der Gerechtigkeit im Prozessrecht der Patristik. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIII, 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schmoeckel, Mathias, Die Jugend der Justitia - Archäologie der Gerechtigkeit im Prozessrecht der Patristik. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIII, 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Si in ius vocat sind die Worte, die das Zwölftafelgesetz der Römer aus den Jahren 451/450 v. Chr. eröffnen und damit die große Bedeutung des Gerichts für das Recht zum Ausdruck bringen, indem nämlich jedermann, der in das Gericht gerufen wird, dorthin gehen muss. Daraus hat sich im Laufe der Zeit ein umfassendes Rechtsgebiet Prozessrecht entwickelt, ohne dessen Kenntnis die Gewinnung von Recht schwierig ist, weil es nach einer geläufigen Wendung gar nicht darauf ankommt, dass man Recht hat, sondern nur darauf, dass man es auch bekommt oder durchsetzen kann. Die Meilensteine des Weges von dem Zwölftafelgesetz zum gegenwärtigen Prozessrecht zu suchen und zu finden, ist deshalb seit Langem eine wichtige Herausforderung für jeden geschichtlich interessierten Juristen.
Den 1963 geborenen Bonner Rechtshistoriker Mathias Schmoeckel hat nach seiner eigenen Vorbemerkung die Suche nach den Grundlagen des europäischen ius commune insbesondere im Prozessrecht seit seiner großen Arbeit über die Abschaffung der Folter in Europa und die Entwicklung des gemeinen Strafprozess- und Beweisrechts seit dem hohen Mittelalter aus dem Jahre 2000 über die großen Autoren des 9. Jahrhunderts wie etwa Hinkmar von Reims zur Lektüre der Kirchenväter geführt. Im Gewand theologischer Argumentation fand er dort die Positionen, die später typisch für das römisch-kanonische Verfahrensrecht wurden. Dies nachzuweisen ist das besondere Anliegen der neuen, durch verschiedene Aufsätze vorbereiteten, aber auf ein neues Gesamtbild ausgerichteten Untersuchung.
Gegliedert ist die interessante Studie in insgesamt acht Abschnitte mit einrahmender Einleitung und abschließendem Rückblick, die im Inhaltsverzeichnis allerdings überwiegend auf der Seite 82 festgehalten werden. Inhaltlich beginn |
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altnordischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Altnordischen verwendeten Buchstaben
Das Altnordische ist neben dem Gotischen, Altenglischen, Althochdeutschen, Altniederdeutschen (Altsächsischen, Altniederfränkischen) und Altfriesischen eine germanistische Einzelsprache. Sie tritt nach den ältesten, bis ins zweite nachchristliche Jahrhundert zurückreichenden Runeninschriften des Urnordischen im 12. Jahrhundert in schriftlicher Überlieferung hervor. Dabei betrifft die Aufzeichnung vor allem poetische und prosaische Literatur, daneben auch Rechtstexte. Die Grenze zum Neunordischen wird bei etwa 1500 gezogen.
Der durch die Quellen überkommene Wortschatz der verschiedenen altnordischen Einzelsprachen (altostnordisch = altdänisch, altschwedisch; altwestnordisch, altnorwegisch, altisländisch, altfaröisch) ist schon mehrfach lexikalisch erfasst worden. Die einzelnen Lexika sind aber insgesamt noch unzureichend. Am besten gibt wohl den Grundwortschatz Jan de Vries' Altnordisches etymologisches Wörterbuch, 2. A. Leiden 1962 wieder, das freilich auch, da zu spekulativ, als etymologisch nicht völlig zuverlässig eingeschätzt wird.
Immerhin ermöglicht es in Parallele zu entsprechenden Arbeiten zum Indogermanischen (1980, 2. A. 1982), Germanischen (1981), Gotischen (1981), Altniederdeutschen (2. A. 1982), Altfriesischen (1983), Altenglischen (1985) und Althochdeutschen (3. A. 1987) eine erste, nach dem altwestnordischen Altisländischen normalisierte streng alphabetisch geordnete Erfassung des Grundwortschatzes, der sich auf etwa 12000 Wörter schätzen lässt. Dabei beginnt der einzelne Artikel mit dem Lemma in einer normalisierten Hauptform und eventuellen Nebenformen, welche grundsätzlich auch als Verweise auf die Hauptform aufgenommen sind. Es folgt die Angabe der Sprache (an.). Dem ist eine grammatikalische Bestimmung des Wortes angefügt. Bei der anschließenden Ermittlung der Bedeutung ist ein Mittelweg zwischen ganz spe |
|
Michels, Eckard, Guillaume, der Spion. Eine deutsch-deutsche Karriere. Ch. Links Verlag, Berlin 2013. 414 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Michels, Eckard, Guillaume, der Spion. Eine deutsch-deutsche Karriere. Ch. Links Verlag, Berlin 2013. 414 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Außer an sich selbst ist der Mensch vielleicht am meisten an den Gedanken, Äußerungen und Handlungen anderer Menschen interessiert, die für sein Wohlergehen von Bedeutung sein können. Deswegen wollen Politiker zu allen Zeiten mit vielen Mitteln die Welt anderer Politiker auskundschaften, um ihr eigenes Handeln möglichst erfolgreich zu gestalten. Aus dieser Interessenlage heraus hat sich die Spionage entwickelt, an deren Geheimhaltung Spion und Auftraggeber besonders interessiert sind, während ihre nicht immer gelingende Aufdeckung trotz aller damit verbundenen Überraschung meist als Erfolg des Opfers angesehen wird.
Ein besonders bekanntes Beispiel der jüngeren deutschen Geschichte arbeitet der an der Birkbeck University of London im Department of European Cultures ande Languages tätige Verfasser sorgfältig und überzeugend auf. Er ist erstmals 1992 mit einer als Dissertation in Hamburg angenommenen Untersuchung über das Deutsche Institut in Paris in den Jahren 1940-1944 hervorgetreten, die sich mit der Kulturpolitik des Dritten Reiches in feindlicher besetzter Umgebung befasste. Danach hat er weitere spannende Themen wie den Weg der Deutschen Akademie zum Goethe-Institut (1923-1960), Deutsche in der Fremdenlegion (1870-1965) oder Paul von Lettow-Vorbeck als preußischer Kolonialoffizier in Deutsch-Ostafrika behandelt.
Für den in Berlin am 1. Februar 1927 als Sohn eines Musikers geborenen, als persönlicher Referent des Bundeskanzlers Willi Brandt von 1972 bis 1974 (Rücktritt Brandts am 6. Mai 1974) tätigen, in Eggersdorf am 10. April 1995 als Günter Bröhl gestorbenen Offizier der Deutschen Demokratischen Republik im besonderen Einsatz wertet der Verfasser alle noch greifbaren Unterlagen aus und bettet sie umsichtig in die allgemeinere Geschichte der deutsch-deutschen Beziehungen ein. Der |
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Gotischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Gotischen verwendeten Buchstaben
Das Gotische ist die älteste, durch umfangreichere Überlieferung bezeugte german(ist)ische Einzelsprache. Zwar gehen ihm einzelne germanische Namen und Wörter in antiken Texten sowie einzelnen germanische Runeninschriften voraus. Dabei handelt es sich aber stets nur um einzelne oder wenige Wörter, die zudem oft schwer lesbar oder schwer deutbar sind.
Wegen seines Alters ist das Gotische für die gesamte indoeuropäische Sprachwissenschaft von hervorragender Bedeutung. Für das Indogermanische und das Germanische bildet es eine der wichtigsten Quellen der Rekonstruktion. Für die jüngeren germanistischen Einzelsprachen wie das Althochdeutsche, Altsächsische, Altniederfränkische, Altfriesische, Altenglische oder Altnordische ist es ein wesentlicher Bezugspunkt. In einigen außergerman(ist)ischen Sprachen hat es bedeutsame Bezugsspuren hinterlassen.
Im Mittelpunkt seiner Überlieferung stehen die in (7 bzw.) 8 Handschriften des frühen (?) 5. bis. 7. Jahrhunderts (mit ca. 380 Blättern) erhaltenen Teile der gotischen Übersetzung der griechischen Bibel. Sie umfasst etwa 8-9 % des gesamten Textes, nämlich etwa 57 % der Evangelien und rund zwei Drittel der paulinischen Briefe. Ihr liegt eine im einzelnen unbekannte, bezüglich der neutestamentarischen Teile auf der sog. Koiné-Überlieferung des 4. Jahrhunderts und bezüglich der Nehemiasfragmente auf der griechischen Übersetzung des Märtyrers Lukian († 312) beruhende griechische Vorlage zugrunde. Geschaffen ist die Übersetzung wohl von dem im späteren vierten Jahrhundert lebenden Gotenbischof Wulfila.
Hinzu kommen Bruchstücke einer am Ende des 4. Jahrhunderts verfassten, verschiedene Bibelzitate enthaltenden Erklärungen (Skeireins) des Johannesevangeliums, die bei Johannes 7,52 abbrechen, einige wenige herkömmlicherweise dem Bibelgotischen zugerechnete gotische Sätze und Wörter in zw |
|
Gerwarth, Robert, Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler Verlag, München 2011. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerwarth, Robert, Reinhard Heydrich. Biographie. Siedler Verlag, München 2011. 480 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Reinhard Tristan Eugen Heydrich wurde in Halle an der Saale am 7. März 1904 als Sohn eines Komponisten und der Tochter des Leiters des königlichen Konservatoriums Dresdens geboren, national geprägt schloss sich 1919 einer freiwilligen Einwohnerwehr eines Freikorps an und trat 1922 als Seekadett in die Marine des Deutschen Reiches ein, in der er 1928 zum Oberleutnant zur See ernannt wurde. Da er wegen der im Dezember 1930 kennengelernten, aus einer nationalistisch gesinnten Familie stammenden Lina von Osten eine ältere Beziehung zu einer bisher unbekannten Frau abbrach, wurde er von Admiral Raeder wegen Unaufrichtigkeit als offiziersunwürdig zum 30. April 1931 aus der Marine entlassen. Im Juni 1931 trat er mit der Mitgliedsnummer 544916 in die NSDAP und mit der Mitgliedsnummer 10120 in die Schutzstaffel ein, wurde im August 1931 Heinrich Himmler vorgestellt und stieg trotz eines anfänglichen Irrtums durch den Aufbau eines Sicherheitsdiensts zum 1. Dezember 1931 zum Hauptsturmführer der SS und im Juli 1932 zum Standartenführer auf.
Sein 1976 geborener Biograph wurde in Berlin und in Oxford in Geschichte ausgebildet und promovierte in Oxford mit der im Jahre 2005 veröffentlichten Dissertation über The Bismarck myth - Weimar Germany and the legacy of the Iron Chancellor. Die darin vertretene Ansicht, dass Bismarcks idealisierte Vergangenheit die Weimarer Gegenwart gefährdet habe, stieß auf allgemeineres Interesse. Nach Forschungsaufenthalten in Oxford, Princeton und Harvard wurde er früh an die Universität Dublin berufen.
Der Verfasser schildert sorgfältig und einnehmend den Aufstieg Heydrichs zum Leiter des Reichssicherheitshauptamts und stellvertretenden Reichsprotektor von Böhmen und Mähren, der am 27. Mai 1942 in Prag bei einem auf Befehl der tschechoslowakischen Exilregierung in London in einer engen , nur m |
|
Die Protokolle der Regierung von Württemberg-Hohenzollern. Band 3 Die geschäftsführende Regierung Müller 1948-1949, bearb. v. Raberg, Frank (= Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 1945-1952, hg. v. d. Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Teil III). Kohlhammer, Stuttgart 2013. 445 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle der Regierung von Württemberg-Hohenzollern. Band 3 Die geschäftsführende Regierung Müller 1948-1949, bearb. v. Raberg, Frank und mit einer Einleitung von Klaus Jürgen Matz (= Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 1945-1952, hg. v. d. Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Teil III). Kohlhammer, Stuttgart 2013. 445 S. Besprochen von Werner Schubert.
Im Anschluss an Band 2 der Protokolle (vgl. W. Schubert, ZRG, Germ. Abt. 127, S. 781ff.) umfasst der vorliegende Band 3 mit 41 Kabinettsprotokollen die Zeit der geschäftsführenden Regierung von Württemberg-Hohenzollern vom 26. 8. 1948-23. 6. 1949. Nach dem Tod des Staatspräsidenten Bock war das Kabinett am 6. 8. 1948 „wegen des fortdauernden Konflikts mit der Besatzungsmacht in der Frage der Demontage“ geschlossen zurückgetreten. Nach der Wahl des CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Gebhard Müller (1953 – Ende 1958 Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg; 1959-1971 Präsident des Bundesverfassungsgerichts) zum Staatspräsidenten leitete er die bisherige Regierung geschäftsführend. Das Verhältnis zur französischen Besatzungsmacht entspannte sich erst im Frühjahr 1949, als die Liste der zu demontierenden Betriebe etwa um die Hälfte verringert worden war (S. XII). Die von der Besatzungsmacht geforderte Abschaffung des humanistischen Gymnasiums konnte die Regierung für vier Gymnasien abwenden (S. XIII). „Ganz offenbar nicht wohlgelitten“ war die nach dem Vorbild der ENA 1947 gegründete Verwaltungsakademie in Speyer, die zur „Brechung des Juristenmonopols“ beitragen sollte (S. XIII). Das Kabinett beschloss am 2. 5. 1949, dass höherer Verwaltungsbeamter auch sollte werden können, „wer die 2. Justizdienstprüfung bestanden hat, sofern er einen sechsmonatigen Lehrgang an der Verwaltungsakademie absolviert hat“; die Assessoren sollten von einer „Abgangsprüfung“ befreit sein (S. 336). Am 12. 12. 1948 sprach sich eine deutl |
|
Lange, Christian, Öffentliche Kleinkindererziehung in Bayern. Die Rolle des Staates bei der Definition einer Lebensphase im 19. Jahrhundert (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 284 = Lebensalter und Recht 7). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XI, 362 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Lange, Christian, Öffentliche Kleinkindererziehung in Bayern. Die Rolle des Staates bei der Definition einer Lebensphase im 19. Jahrhundert (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 284 = Lebensalter und Recht 7). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XI, 362 S. Besprochen von Werner Schubert.
Die vorliegende Frankfurter Dissertation ist im Rahmen der Thematik der selbständigen wissenschaftlichen Forschungsgruppe „Lebensalter und Recht“ am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte entstanden. Untersucht wird im Rahmen des von der Sozialgeschichte entwickelten Modells eines „segmentierten Lebenslaufes“ (S. 6), „inwieweit bereits im 19. Jahrhunderts die Institution ‚öffentliche Kleinkindererziehung’ die Zeit zwischen dem Säuglingsalter und dem Schulalter als klar umrissene Lebensphase ‚Kleinkind’ definierte und welche Bedeutung dabei dem Staat und seinem Recht zukam“ (S. 4). Hierbei geht Lange von dem Begriff der „regulierten Selbstregulierung“ aus, der die „von staatlicher Seite erfolgende Indienstnahme aus der Gesellschaft heraus entstandener Organisationen“ beschreibe (S. 8).
Im ersten Teil seines Werkes befasst sich Lange mit den Anfängen der öffentlichen Kleinkindererziehung (die Entwicklung bis 1839; S. 15-135). Am Anfang des 19. Jahrhunderts galten „verwahrloste“ Kinder aus den Unterschichten als Gefahr für die Gesellschaft, der man in fürsorgerischer Absicht entgegenwirken wollte. Zwischen 1828 und 1830 scheiterten Versuche zur Gründung von Kleinkinderbewahranstalten und Kinderschulen noch überwiegend (S. 68ff.). Aber bereits 1833/1834 gab es in Bayern neun Kinderverwahranstalten, was das Innenministerium veranlasste, die öffentliche Kleinkindererziehung in der „Instruktion über die Behandlung des Armenwesens“ vom 24. 11. 1833 zu regeln (S. 102ff.). Diese Anstalten für Kinder ab zwei/drei Jahren waren als „privatwohltäti |
|
Dörr, Christin, Vom Konzessionszwang zum Normativrecht. Eine Auswertung von Aktienbanksatzungen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Aspekte (= Europäische Hochschulschriften 2, 5490). Lang, Frankfurt am Main 2013. XXIV, 185 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dörr, Christin, Vom Konzessionszwang zum Normativrecht. Eine Auswertung von Aktienbanksatzungen hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Aspekte (= Europäische Hochschulschriften 2, 5490. Lang, Frankfurt am Main 2013. XXIV, 185 S. Besprochen von Werner Schubert.
Entsprechend dem Untertitel der an der Universität Frankfurt am Main entstandenen Dissertation von Christin Dörrs geht es um die Auswertung von Aktienbankstatuten hinsichtlich der Aufsicht durch den Staat oder durch den seit 1870 obligatorischen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Grundlage der Untersuchungen sind Statuten von Bankaktiengesellschaften nach bestimmten Kriterien (S. 11ff., 73ff.): Gründungsort und Gründungszeitpunkt, Gründungszweck, Einzahlung des Aktienkapitals, Bereithaltung des Reservefonds, Auflagen und Konzessionen, Eingriffs- und Aufsichtsrechte des Staates und Bezugsrecht der Gründer. Nach Klärung zentraler Begriffe (S. 19ff.) behandelt Dörr die Entwicklung des Bankensektors im 19. Jahrhundert, und zwar auch hinsichtlich der Hypothekenbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie die aktienrechtliche Gesetzeslage nach dem Aktienrecht vor 1870, der Novelle von 1870, die den Konzessionszwang abschaffte, und nach der Aktienrechtsnovelle von 1884 (S. 43ff.). Das Quellenmaterial bilden veröffentlichte oder archivalisch überlieferte Satzungen von Banken mit einem Gründungszeitpunkt vor 1870 und danach, wobei den Notenbanken besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird (S. XXIIff., 14ff.). Entsprechend der Zielsetzung der Untersuchungen – Existenz einer staatlichen Aufsicht von privaten Kreditinstituten und Gläubigerschutz im Besonderen – hat Dörr Hypothesen aufgestellt, die anhand einer Analyse der Statuten überprüft (S. 79ff.).
Im Einzelnen kommt Dörr zu folgenden Ergebnissen: Der Konzessionszwang ermöglichte dem Staat „ein unterschiedlich ausgestaltetes Oberaufsichts- und Mitspracherecht bei den Banken“ (S. 184). Allerdings war ein Publikums- und Gläubigerschutz |
|
Dumont, Franz, Die Mainzer Republik 1792/93. Französischer Revolutionsexport und deutscher Demokratieversuch - , bearb. v. Dumont, Stefan/Scherf, Ferdinand (= Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz 55). Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz 2013. 142 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dumont, Franz, Die Mainzer Republik 1792/93. Französischer Revolutionsexport und deutscher Demokratieversuch - , bearb. v. Dumont, Stefan/Scherf, Ferdinand (= Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz 55). Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz 2013. 142 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Mainzer Historiker Dumont, der in seiner umfangreichen Mainzer Diss. phil. von 1978: „Die Mainzer Republik von 1792/93 (veröffentlicht 1982) behandelt hat, fasst in den Beiträgen des vorliegenden Bandes seine auch nach 1982 fortgesetzten Studien über den ersten deutschen Demokratieversuch präzise zusammen. Außer dem Beitrag über die „Mainzer Republik“ (S. 19-66) enthält der Band Beiträge Dumonts über führende Mainzer Jakobiner, deren Kurzbiographien etwas detaillierter hätten sein können, über das kurze Leben des Jakobiners Adam Lux (S. 79ff.), die Festkultur im französischen Mainz (S. 83ff.) und die Franzosenzeit auf dem linken Rheinufer von 1798-1814 (S. 87ff.). Dominik Kasper befasst sich mit der „Mainzer Republik in der jüngeren Geschichtskultur“ (S. 99ff.). Es folgen Beiträge von H.-P. Hexemer: „Die Mainzer Republik, der Landtag Rheinland-Pfalz und ein Erinnerungsort für die Anfänge der modernen Demokratie“ (S. 115ff.) und von F. Scherf eine Würdigung des „Forscherlebens“ Franz Dumonts, der kurz vor dem Erscheinen des Bandes am 3. 11. 2012 verstarb. Die Rechtsgeschichte der Mainzer Republik konnte von Dumont, der auch Rechtswissenschaft studiert hat (S. 134), nur am Rande behandelt werden. Die Anzeige des schmalen Bandes gewährt eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Mainzer Republik von rechtshistorischer Seite insbesondere aus verfassungsrechtlicher Sicht bisher noch nicht zusammenhängend dargestellt worden ist. Ebenfalls ist bisher noch nicht detailliert untersucht worden, wie die Mainzer Revolutionszeit juristisch aufgearbeitet wurde, nachdem Mainz im Juli 1793 durch die preußisch-österreichischen Truppen rückerobert worden war.
|
|
Kanwischer, Simon, Der Grenzbereich zwischen öffentlichem Strafanspruch und intimer Lebensgestaltung. Verschiebungen in der historischen Entwicklung - aufgezeigt am Beispiel der Strafbarkeit des Inzests (§ 173 StGB) (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 12). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 194 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kanwischer, Simon, Der Grenzbereich zwischen öffentlichem Strafanspruch und intimer Lebensgestaltung. Verschiebungen in der historischen Entwicklung - aufgezeigt am Beispiel der Strafbarkeit des Inzests (§ 173 StGB) (= Beiträge zu Grundfragen des Rechts 12). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2013. 194 S. Besprochen von Werner Schubert.
Entsprechend dem Untertitel des Werkes, einer an der Universität Hannover unter Henning Radtke entstandenen Dissertation, befasst sich Kanwischer mit der Geschichte der Normen zur Strafbarkeit des Inzests. Nach den „ersten komplexen strafrechtlichen Normensystemen“ in Deutschland (S. 18ff.; u. a. Carolina, Codex Juris Bavarici criminalis) geht Kanwischer auf den ideengeschichtlichen Hintergrund der strafrechtlichen Begrenzungsmodelle der Aufklärung (Trennung von Recht und Moral) ein. Nach dem StGB-Entwurf Feuerbachs von 1810 sollte lediglich der Missbrauch von Abkömmlingen und anderen „Schutzbefohlenen“ zur Unzucht strafbar sein (S. 35f.). Demgegenüber setzten die Konservativen in der Strafrechtskommission gegen den Willen Feuerbachs einen „von Pflichtverhältnissen losgelösten ‚klassischen’ Inzesttatbestand“ in Art. 207 des Strafgesetzbuchs von 1813 durch. Der nächste Abschnitt befasst sich mit dem „strafbewehrten Sexualverhalten“ in den Kodifikationen des ausgehenden 18. und des 19. Jahrhunderts. Der Code pénal von 1791/1810 enthielt keine Vorschriften über die Strafbarkeit des Inzests, worauf Kanwischer noch detaillierter hätte eingehen sollen (vgl. S. 36f.). Obwohl der nicht in Kraft getretene Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813 dem französischen Vorbild weitgehend folgte, wies er im Gegensatz zum französischen Recht eine Norm über die Strafbarkeit des Inzests in direkter Linie auf (Art. 329: „L’inceste commis entre les parents ou alliés en ligne directe sera puni de la peine de réclusion à temps“; W. Schubert [Hrsg.], Der Code pénal des Königreichs Westphalen von 1813, Frankfurt am Main 2001 |
|
Die Bernsteinstraße, hg. v. Quast, Dieter/Erdrich, Michael (= Archäologie in Deutschland, Sonderheft 04/2014). Konrad Theiss Verlag/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013. 110 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 3 (2013) 02. IT 14793 2013-08-20 erhalten, 2013-08-23 angezeigt |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Bernsteinstraße, hg. v. Quast, Dieter/Erdrich, Michael (= Archäologie in Deutschland, Sonderheft 04/2014). Konrad Theiss Verlag/Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013. 110 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der irdischen Pflanzenwelt gibt es Hunderte von Arten, die aus ihren Säften Harz absondern können, das sehr lange erhalten bleiben und fossil genutzt werden kann. Für die Ernährung von Tieren und Menschen hatte es zu keiner Zeit besondere unmittelbare Bedeutung. Gleichwohl hat der Mensch sich schon früh für den im Deutschen wegen seiner auffälligen Brennbarkeit Bernstein genannten kleinen Gegenstand interessiert, den er vielfach zum Schmuck verwendete.
Da er zwar - wie die an den Beginn des schmalen Bandes gestellte Übersichtskarte anschaulich zeigt - an vielen, aber nicht an allen Stellen der Erde verfestigt gefunden werden kann, ist bereits früh Handel mit ihm begonnen worden. Er erfolgte über sich allmählich einfahrende Wege, die deswegen als Bernsteinstraßen bezeichnet werden können. Wegen der besonders umfangreichen Vorkommen an der jütischen und pommern-baltischen Küste lässt sich zusammenfassend oder vereinfachend auch von der von Nordsee und Ostsee über Weichsel oder Oder, Carnuntum und Aquileia in den Mittelmeerraum führenden, vielleicht bei Plinius erwähnten, aber erst am Ende des 18. Jahrhunderts im Deutschen belegten Bernsteinstraße sprechen.
Die am Römisch-Germanischen Zentralmuseum in Mainz bzw. an der Universität Lublin tätigen Herausgeber haben in ihrem interessanten Werk gegenwärtiges Wissen über den Bernstein klar und ansprechend in 20 Mosaikstücken dargestellt. Diese sind nach einer kurzen Einleitung und einem allgemeinen Überblick über Entstehung, Vorkommen und Gewinnung in drei chronologisch geordnete Kapitel über die Zeit von der ersten Nutzung (vielleicht zwischen 13700 und 12200 v. Chr.) bis zum lukrativen Massenhandel, über Luxus der Römerzeit und verhältnismäßig kurz über |
|
Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Band 8 Regierungsakten des Kurfürstentums und Großherzogtums Baden 1803-1815, bearb. v. Schimke, Maria. Oldenbourg, München 2012. VIII, 809 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Band 8 Regierungsakten des Kurfürstentums und Großherzogtums Baden 1803-1815, bearb. v. Schimke, Maria. Oldenbourg, München 2012. VIII, 809 S. Besprochen von Werner Schubert.
Mit den Regierungsakten Badens für die Zeit von 1803-1815 wird die Reformpolitik eines Rheinbundstaats erschlossen, der auf freiwilliger Basis zum 1. 1. 1810 den Code Napoléon mit erheblichen Zusätzen in einer eigenen deutschen Fassung rezipierte. Vorhergegangen war viele Konstitutionsedikte, Organisationsedikte sowie Verordnungen, welche das Regierungshandeln und das öffentliche Recht reformierten und zusammen mit den Dokumenten zur Zivilgesetzgebung und Strafgesetzgebung den Hauptinhalt des vorliegenden, von Schimke bearbeiteten Bandes bilden. Die Integrations- und Vereinheitlichungsprobleme stellten sich für Baden in besonderer Weise, das zwischen 1802/1803 und 1806 eine Gebietsvergrößerung um das Vierfache seiner Ausgangsgröße erlebte (S. IX) und 1806 zum Großherzogtum avancierte. Mit den edierten gedruckten Quellen wird die Grundstruktur des Verlaufs der Gesetzgebung zu den einzelnen Reformkomplexen verdeutlicht (S. 3). Mit den ungedruckten Quellen (Gutachten und Stellungnahmen) sollen die innenpolitischen Kämpfe zwischen den „Beharrungskräften … und den Modernisierern“ deutlich aufgezeigt werden, welche „die Legitimation von Staat und politischer Herrschaft auf eine neue Grundlage stellen wollten und damit längerfristig die Basis der bürgerlich-liberalen Gesellschaft und moderner rechtsstaatlicher Strukturen legten“ (S. 3).
Die fünf Abschnitte des Werkes werden jeweils eingeleitet durch eine „Darstellung“, welcher der jeweilige Quellenteil folgt. In dem Abschnitt „Voraussetzungen und Zusammenhänge der Reformen 1803-1815“ (S. 13ff., Quellen S. 54ff.) hat die Darstellung überblicksartigen Charakter (Ausgangslage, Chronologie des Reformprozesses, Staatsfinanzen und Steuergesetzgebung sowie Sozialwesen, Wirtsch |
|
Peltzer, Jörg, Der Rang der Pfalzgrafen bei Rhein. Die Gestaltung der politisch-sozialen Ordnung des Reichs im 13. und 14. Jahrhundert (= RANK. Politisch-soziale Ordnungen im mittelalterlichen Europa 2). Thorbecke, Ostfildern 2013. 504 S. Besprochen von Christof Paulus. |
Ganzen Eintrag anzeigen Peltzer, Jörg, Der Rang der Pfalzgrafen bei Rhein. Die Gestaltung der politisch-sozialen Ordnung des Reichs im 13. und 14. Jahrhundert (= RANK. Politisch-soziale Ordnungen im mittelalterlichen Europa 2). Thorbecke, Ostfildern 2013. 504 S.
In einem berühmten Zitat schrieb der Franziskaner Johannes von Winterthur, tria genera liberorum principum, drei Rangarten fürstlicher Nachkommen stammten von Ludwig IV. (dem Bayern) ab: die er als Herzog, als König und zuletzt als Kaiser gezeugt habe. Die Rangvorstellung des Spätmittelalters am Beispiel der Pfalzgrafen bei Rhein untersucht die Heidelberger Habilitationsschrift in methodischer Synergie von reichs- und landesgeschichtlichem Zugriff. Jörg Peltzer arbeitet hierbei Prozesse und Entwicklungen zwischen 1200 und 1400 heraus, die er um die Zentralbegriffe Differenzierung und Kollegialisierung gruppiert. Er erkennt Ausdifferenzierungsprozesse des spätmittelalterlichen Hochadels als einer Ranggesellschaft unter den Parametern dignitas und potestas. Schon deutlich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts etablierte sich eine korporativ in Reichsverantwortlichkeit handelnde kurfürstliche Elite, die mit dem König das Reich repräsentierte, die sich allerdings im Untersuchungszeitraum noch nicht von den anderen Reichsfürsten abschichtete.
In Verbindung von systematischem und chronologischem Zugriff untersucht Peltzer nach einer historischen Hinführung die pfalzgräflichen Würden und Ämter (Reichsfürst, Kurfürst, Richter über den König, Reichsvikariat vacante imperio und rege absente), die Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung der Pfalzgrafen (Bezeichnungen, Siegel – man hätte auch die Münzprägungen untersuchen können –, Konnubium) sowie zuletzt die kommunikative Rangmanifestation besonders auf den Reichsversammlungen (Entourage, Kleider, Session, Anredeformen). In der durch die Goldene Bulle „reichsgrundrechtlich“ verankerten Verknüpfung von Primogenitur, Kurrecht und Herrschaft wird ein Konstit |
|
Erdmann, Tobias von, Die Verfassung Württembergs von 1919. Entstehung und Entwicklung eines freien Volksstaates (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 1). Nomos, Baden-Baden 2013. 295 S. Besprochen von Werner Schubert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Erdmann, Tobias von, Die Verfassung Württembergs von 1919. Entstehung und Entwicklung eines freien Volksstaates (= Schriften zum Landesverfassungsrecht 1). Nomos, Baden-Baden 2013. 295 S. Besprochen von Werner Schubert.
Nachdem der württembergische König Wilhelm II. Ende November 1918 abgedankt hatte, entstand der Volksstaat Württemberg, dessen verfassunggebende Landesversammlung vom 12. 1. 1919 am 26. 4. 1919 die vorläufige Verfassung und am 25. 9. 1920 die revidierte Fassung des Volksstaates Württemberg verabschiedete. Eine monographische Erschließung dieser Verfassungen lag bisher nicht vor, so dass es zu begrüßen ist, dass v. Erdmann sich dieser Thematik in seiner Münsteraner Dissertation angenommen hat. Die Arbeit verbindet die Analyse der Verfassung mit der Darstellung der politischen Entwicklung Württembergs insbesondere in den Jahren 1918-1920 (S. 22). Sie beginnt mit einer „Vorstellung des Landes Württemberg“ (S. 29-56), in der v. Erdmann insbesondere einen Abriss der Geschichte Württembergs vom 11. Jahrhundert bis 1952 bringt. Es folgt ein Abschnitt über den revolutionären „Umsturz“ Württembergs 1918/19 (S. 57-74). Im ersten Hauptabschnitt der Arbeit über die vorläufige Verfassung vom April 1919 (S. 75-156) geht v. Erdmann zunächst auf die Wahlen zur verfassunggebenden Landesversammlung am 12. 1. 1919, der die (provisorische) Regierung den durch einen vorbereitenden Ausschuss und ihr bearbeiteten Verfassungsentwurf am 23. 1. 1919 vorlegte. Der Entwurf, über dessen Zustandekommen v. Erdmann keine weiteren Details bringt, wurde in der ersten Lesung des Landtags am 31. 1./1. 2. 1919 einem Ausschuss von 24 Mitgliedern überwiesen (S. 78ff.). Nach dem Ende der Ausschussberatungen fanden im Plenum zwei weitere Lesungen im April 1919 statt. Nach Behandlung der Form der Verfassung (S. 83ff.; insbesondere knapper Satzbau in den Einzelregelungen) geht v. Erdmann auf den Inhalt der Verfassung entsprechend ihrer Gliederung näher ein: Staatsgew |
|
Rigoll, Dominik, Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. Wallstein Verlag, Göttingen 2013. 524 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rigoll, Dominik, Staatsschutz in Westdeutschland. Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr. Wallstein Verlag, Göttingen 2013. 524 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zumindest in nachträglicher theoretischer Überhöhung haben die Menschen in der Geschichte durch gemeinsame Vereinbarung zu ihrem eigenen Vorteil den Staat geschaffen, dessen vorrangige Macht freilich Einzelnen zur Ausübung übertragen werden musste. Kaum war dies geschehen, wurden vielfältige Gefahren sichtbar, von denen die neue Einrichtung und ihre Träger bedroht werden konnte. Dementsprechend entstand die Überzeugung, dass der Staat geschützt werden müsse und deshalb Staatsschutz und damit vor allem Schutz der die Macht im Namen des Staates Ausübenden erforderlich sei, wofür die unterschiedlichsten Einrichtungen gebildet wurden.
Mit dem Staatsschutz im westlichen Deutschland nach dem Ende des zweiten Weltkriegs befasst sich die von Peter Schöttler und Paul Nolte betreute, im Jahre 2010 am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin angenommene Dissertation des in Pirmasens 1975 geborenen, nach dem Studium von Geschichte, Politikwissenschaft und Linguistik in Saarbrücken, Paris, Bordeaux und Berlin 2003 zum Magister Artium graduierten Verfassers, der seit November 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für neuere und neueste Geschichte der Universität Jena tätig ist. Sie setzt zeitlich mit den nach dem Ende des zweiten Weltkriegs verhängten etwa 200000 Berufsverboten gegen Anhänger der nationalsozialistischen Ideologie Adolf Hitlers ein. Ansprechend verfolgt sie quellengestützt den mit dem Ende der Entnazifizerung eintretenden Wandel der Staatsfeindschaft über viele Jahrzehnte bis zum Auslaufen der als Berufsverbote bezeichneten Ablehnungen von Bewerbern für den öffentlichen Dienst.
Schon Konrad Adenauer sah es dabei als ungefährlicher an, viele ehemalige Nationalsozialisten mehr oder weniger lautlos mit Pensionen und Gehältern |
|
Pahl, Magnus, Fremde Heere Ost. Hitlers militärische Feindaufklärung. Ch. Links Verlag, Berlin 2012. 464 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pahl, Magnus, Fremde Heere Ost. Hitlers militärische Feindaufklärung. Ch. Links Verlag, Berlin 2012. 464 S.
Wer einen Krieg, wo immer dies noch erlaubt war oder ist, beginnen wollte oder will, tat oder tut gut daran, seine Kräfte hierfür möglichst zu stärken. Ebenso wichtig ist es aber auch, die Kräfte des Gegners zu kennen und sachgemäß zu beurteilen. Da der Gegner aus einsichtigen Gründen die zugehörigen Tatsachen nach Möglichkeit verbirgt, ist dementsprechend Aufklärung über die militärische Stärke eines möglichen Feindes geboten, ehe ein Krieg mit ungewissen Aussichten zumal gegen einen starken oder gar übermächtigen Feind eröffnet wird, wie dies Adolf Hitler am 22. Juni 1941 gegen seinen vorherigen Paktpartner Josef Stalin tat.
Die vorliegende Arbeit ist die von Nikolaus Katzer betreute, an der Universität der Bundeswehr Hamburg im Jahre 2011 angenommene Dissertation des als Oberstleutnant und Sachgebietsleiter am militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden tätigen Verfassers. Sie schließt unter umfassender Auswertung bisher noch nicht erschöpfend verwendeter Quellen eine bestehende Forschungslücke. Sie betrifft die Generalstabsabteilung fremde Heere Ost, als deren Grundlage bereits anfangs des ersten Weltkriegs bei dem großen Generalstab eine Abteilung Fremde Heere geschaffen worden war.
Der Verfasser geht überzeugend von einer zunächst kleinen und nur zur Analyse militärischer Nachrichten bestimmten Einrichtung des Generalstabs des Deutschen Reiches unter Oberst im Generalstab Eberhard Kinzel aus, die bei Gelegenheit der sowjetischen Gegenoffensive vor Moskau am Anfang Dezember 1941 allerdings weitgehend versagte. Unter dem Nachfolger Reinhard Gehlen entstand daraus ab dem Anfang des Jahres 1942 eine Einrichtung zur operativ-taktischen Aufklärung, die auf Grund ihres geschickten Vorgehens im Ergebnis trotz der Entlassung Gehlens im Februar 1945 zur späteren Übernahme der Organisation durch die Vereinigten St |
|
Justiz und Justizverfassung - Judiciary and Judicial System. Siebter Rechtshistorikertag im Ostseeraum, 3.-5. Mai 2012 Schleswig-Holstein . 7th Conference in Legal History in the Baltic Sea Area, 3rd-5th May 2012 Schleswig-Holstein, hg. v. Schubert, Werner/Schäfer, Frank L. (= Rechtshistorische Reihe 446). Lang, Frankfurt am Main 2013. X, 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Justiz und Justizverfassung - Judiciary and Judicial System. Siebter Rechtshistorikertag im Ostseeraum, 3.-5. Mai 2012 Schleswig-Holstein. 7th Conference in Legal History in the Baltic Sea Area, 3rd-5th May 2012 Schleswig-Holstein, hg. v. Schubert, Werner/Schäfer, Frank L. (= Rechtshistorische Reihe 446). Lang, Frankfurt am Main 2013. X, 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Vom 8. bis 12. März 2000 fand der erste Rechtshistorikertag im Ostseeraum statt, dessen Referate wenig später von Jörn Eckert und Kjell Ǻ. Modéer bereits in der Rechtshistorischen Reihe der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden konnten. Binnen weniger Jahre konnte sich diese seeübergreifende Veranstaltung fest etablieren. Dementsprechend konnte sie im Zweijahresturnus im Jahre 2012 schon zum siebten Mal durchgeführt werden.
Ihr diesmaliger Tagungsort war das Tagungszentrum der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel in Sehlendorf an der Ostsee. Die Thematik knüpfte an das Thema Gerichtskultur im Ostseeraum des 4. Rechtshistorikertags im Ostseeraum in Greifswald an. Insgesamt konnten die Herausgeber des leider eines aufschließenden Registers entbehrenden Sammelbands vierzehn alphabetisch nach den Verfassern geordnete Referate von Teilnehmern aus Litauen, Lettland, Estland, Russland, Polen, Deutschland und Dänemark zu einer losen sachlichen Einheit verbinden.
Dabei befasste sich beispielsweise Danuta Janicka mit der Rezeption der preußischen Justizverfassung am Beispiel Thorn in Westpreußen, während Nils Jörn die letztinstanzliche Rechtsprechung in den schwedischen Reichslehen während des großen nordischen Krieges behandelte. Hans Georg Knothe untersuchte Gerichtsverfassung und Zivilprozess in Mecklenburg im 19. Jahrhundert bis zu den Reichsjustizgesetzen, Sanita Osipova Entstehung und Entwicklung des Notariats in Lettland und Alexander Rogatschweski Dorfjustiz und Rechtsbewusstsein russischer Bauern in der zweiten Hälfte des 19. |
|
Und sie werden nicht mehr frei sein ihr ganzes Leben. Funktion und Stellenwert der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände im „Dritten Reich“, hg. v. Becker, Stephanie/Studt, Christoph. LIT-Verlag, Münster 2012. 282 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Und sie werden nicht mehr frei sein ihr ganzes Leben. Funktion und Stellenwert der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände im „Dritten Reich“, hg. v. Becker, Stephanie/Studt, Christoph. LIT-Verlag, Münster 2012. 282 S.
Kurz nach dem Ende des ersten Weltkriegs wurde auf der Suche nach einem politischen Neuanfang eine Partei gegründet, die sich nach ihrem Namen bewusst für die Interessen der deutschen Arbeiter einsetzen wollte. Nachdem in sie im September des gleichen Jahres der berufslose österreichische Gefreite Adolf Hitler eingetreten war, strebte er mit Gesinnungsfreunden ein radikaleres Programm mit Zielen wie Aufhebung des Friedensvertrags von Versailles, Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft gegenüber Juden und Stärkung der Volksgemeinschaft an, wobei am 20. Februar 1920 die Partei in Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei umgemeldet wurde. An sie sollten nach den Vorstellungen Hitlers Jungen und Mädchen mit zehn Jahren herangeführt werden, nach vier Jahren vom Jungvolk in die Hitlerjugend kommen, nach weiteren vier Jahren in die Partei, in die Arbeitsfront, in die Sturmabteilung oder in die Schutzstaffel und dann in den Arbeitsdienst und in die Wehrmacht und „sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben“ und sind glücklich dabei.
Mit diesen totalen Ansprüchen politischer Formierung befasste sich die Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944 e. V. auf ihrer 2011 durchgeführten 24. Königswinterer Tagung. Die beiden Herausgeber, von denen Christoph Studt nach dem Studium von Geschichte, Kunstgeschichte und Politikwissenschaft 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter Klaus Hildebrands mit einer Untersuchung über Lothar Bucher promoviert wurde, stellen die Ergebnisse dieses Gedankenaustausch der Allgemeinheit in kompakter Form zur Verfügung. Damit ist für jedermann ein ansprechender Überblick über die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände gut greifbar.
|
|
AAAKöbler, Gerhard, Die Häufigkeit der zur Darstellung des Germanischen verwendeten Buchstaben |
Ganzen Eintrag anzeigen Köbler, Gerhard
Die Häufigkeit der zur Darstellung des Germanischen verwendeten Buchstaben
Das Germanische ist eine indogermanische Sprache, die zur Gruppe der sogenannten Kentum-Sprachen gehört, aber mit keiner zweiten indogermanischen Sprache enger verwandt ist. Am nächsten stehen dem Germanischen das Keltische, das Italische, das Venetische, das Illyrische, das Baltische und das Slawische. Jedenfalls vom Keltischen ist es in früher Zeit auch beeinflusst worden.
Das Germanische ist im Zeitpunkt seiner ersten schriftlichen Überlieferung, wie sie nach wenigen älteren Einzelwörtern und Einzelnamen seit dem ersten nachchristlichen Jahrhundert allmählich einsetzt, keine einheitliche Sprache (mehr), sondern gliedert sich in verschiedene Sprachgruppen. Hierbei werden insbesondere Westgermanisch (Vorläufer des Altenglischen, Altfriesischen, Altniederdeutschen [Altniederfränkischen, Altsächsischen], Althochdeutschen einschließlich des Thüringischen und Langobardischen), Nordgermanisch (Urnordisch bis etwa 800 n. Ch.) und Ostgermanisch (Gotisch, Gepidisch, Vandalisch, Burgundisch, Rugisch, Skirisch) unterschieden, von denen das Nordgermanische und das Ostgermanische gegenüber dem Westgermanischen eine Reihe von gemeinsamen Unterscheidungsmerkmalen aufweisen (u. a. Fehlen der Verben tun, gehen, stehen, Umbildung von uu zu ggw im Nordgermanischen und Ostgermanischen gegenüber uw im Westgermanischen), Wie weit dem eine völlig einheitliche germanische Sprache vorausgeht, ist umstritten, Sie lässt sich jedenfalls durch tatsächliche Überlieferung nicht fassen. Immerhin lässt sich mit den gleichen guten Gründen wie für das Indogermanische ein im Wesentlichen einheitlicher Grundbestand des Germanischen vermuten, der allerdings nur im Wege der hypothetischen Rekonstruktion aus den überlieferten jüngeren Einzelsprachen zu gewinnen ist (Beispiel: urnord. gastiR, got. gasts, ae. giest, as. gast, ahd. gast führen auf germ. *gastiz Gast, anord. |
|
Hildermeier, Manfred, Geschichte Russlands - Vom Mittelalter bis zur Oktoberrevolution. Beck, München 2013. 1504 S., 11. Kart., 36 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hildermeier, Manfred, Geschichte Russlands. Vom Mittelalter bis zur Oktoberrevolution. Beck, München 2013. 1504 S., 11 Kart., 36 Tab. Besprochen von Werner Augustinovic.
So imposant der vorliegende, im Umfang an Jürgen Osterhammels große Universalgeschichte des 19. Jahrhunderts „Die Verwandlung der Welt“ erinnernde Band dem Leser erscheinen mag, der, wie sein Verfasser prophetisch festhält, „kaum in einem Zuge gelesen werden wird, aber hoffentlich annähernd überzeugend den Anspruch erheben kann, alle wesentlichen Aspekte seines Leitthemas über den Gesamtzeitraum der russischen Geschichte vor 1917 zu berücksichtigen“, so ist er doch als Überblicksdarstellung, die „weder die Lesbarkeit noch den Informationsstand des interessierten Laien […] aus den Augen verlieren“ sollte (S. 21ff.), zur Definition eines bestimmten Blickwinkels ebenso gezwungen wie zur inhaltlichen Reduktion. Obwohl daher „wissenschaftlich solide und kompetente Darstellungen der Geschichte der riesigen russischen (und sowjetischen) Peripherie […] allemal überfällig“ seien, passten sie „nicht in den engen Rahmen einer einbändigen Gesamtübersicht der historischen Entwicklung des Zarenreichs und seiner Vorläufer“, wie sie hier angestrebt werde, verpflichtet dem Motto, „dass sich die Geschichte Russlands ganz überwiegend ‚in Europa‘ vollzog und das Zarenreich […] trotz bleibender Besonderheiten zu einer ‚europäischen Macht‘ wurde“ (S. 24f.). In der Gliederung sowohl chronologisch als auch systematisch ausgerichtet, erfasst die Darstellung vier „Kerndimensionen der historischen Wirklichkeit“ (S. 27f.): Herrschaft (Politik, Recht, Verwaltung), Gesellschaft (soziale Struktur, Korporationen, Schichten), Wirtschaft (Landwirtschaft, Manufakturen, Gewerbe, Industrie, Handel) und Kultur (materielle und geistige unter besonderer Berücksichtigung von Bildung, Religion und Kirche, säkularer Denkströmungen, Kunst und Ästhetik).
Die in ihrem wissenschaftlichen Wert hoch zu veranschlag |
|
Walter Ulbricht, hg. v. Krenz, Egon. Eulenspiegel Verlag, Berlin 2013. 608 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Walter Ulbricht, hg. v. Krenz, Egon. Eulenspiegel Verlag, Berlin 2013. 608 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Schneiderssohn Walter Ernst Paul Ulbricht wurde in Leipzig am 30. Juni 1893 geboren und entwickelte sich in Zusammenhang mit seiner frühen Tätigkeit in der sozialistischen Arbeiterbewegung schon seit seiner Lehre als Möbeltischler allmählich zum berufsmäßigen Revolutionär, der vermutlich 1920 der Kommunistischen Partei Deutschlands beitrat und 1929 die politische Leitung des Bezirks Berlin-Brandenburg-Lausitz-Grenzmark übernahm. Nach dem Verbot seiner Partei, für die er 1928 in den Reichstag eingezogen war, im Deutschen Reich wich er über Paris und Prag 1938 nach Moskau aus, kehrte aber nach dem Sieg der Alliierten über die Achsenmächte als Leiter der „Gruppe Ulbricht“ nach Berlin zurück und wirkte in enger Zusammenarbeit mit der sowjetischen Besatzungsmacht am Aufbau antifaschistischer, prokommunistischer und scheindemokratischer Strukturen in der sowjetischen Besatzungszone mit. An der Spitze des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands war er von 1949 bis zu seiner Entmachtung im Jahre 1971 der mächtigste Politiker der Deutschen Demokratischen Republik, der den Aufbau des Sozialismus vorantrieb und zur Verhinderung der massenhaften Republikflucht den Bau der Mauer in Berlin durchführen ließ.
Egon Krenz wurde ebenfalls als Schneiderssohn geboren, aber erst am 19. März 1937 in Kolberg. 1953 Mitglied der Freien Deutschen Jugend und 1955 Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands war er nach einem Studium in Moskau im Zeitpunkt der Entmachtung Walter Ulbrichts Sekretär des Zentralrats der Freien Deutschen Jugend. Ab 17. Oktober 1989 war er während siebener Wochen als Nachfolger Erich Honeckers Generalsekretär der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzender des Staatsrats der Deutschen Demokratischen Republik, wurde aber nach der von ihm in die Politik der Deutschen Demo |
|
Burdumy, Alexander Bruce, Sozialpolitik und Repression in der DDR. Ost-Berlin 1971-1989. Klartext-Verlag, Essen 2013. 365 S., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Burdumy, Alexander Bruce, Sozialpolitik und Repression in der DDR. Ost-Berlin 1971-1989. Klartext-Verlag, Essen 2013. 365 S., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Deutsche Demokratische Republik verstand sich als sozialistischer Arbeiter- und Bauernstaat. Im Sinne des Marxismus und der Sowjetunion sollte das Leben in der Gesellschaft in erster Linie sozial geprägt sein. Deshalb wurde unter dem Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands eine Einheit von Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik beschlossen.
Mit diesem Gegenstand befasst sich auf einer breiten Quellengrundlage das vorliegende sachkundige Werk des anscheinend bisher literarisch nicht besonders hervorgetretenen, in den Vereinigten Staaten geborenen Verfassers unter Beschränkung auf den von ihm so genannten Bezirk Berlin (Ost-Berlin). Dabei geht der Autor von der Vorstellung der Fürsorgediktatur aus und prüft umsichtig die Wege, mit deren Hilfe die politisch Verantwortlichen bei den Bürgern den Staat als sozialistisch zu erweisen und damit deren Unterstützung zu gewinnen versuchten. Erfasst werden dabei Familie, Wohnungsbau, Gesundheit und Rente.
Gleichwohl war die Staatsführung in allen diesen Punkten nicht wirklich erfolgreich, weil eine Gewinnung wirklichen Vertrauens nicht gelang. Deswegen musste sich die Deutsche Demokratische Republik bis zuletzt entscheidend auf Repression einschließlich der Abgrenzung gegenüber dem Westen durch eine Grenzmauer stützen. Als dies im Zeichen schwindender Wirtschaftskraft nicht mehr möglich war und die Bürger das Gewicht der Repression im Vergleich zu den sozialistischen Errungenschaften auf breiter Front als bedeutsamer ansahen und demonstrativ dagegen aufbegehrten, schmolzen im Lichte der Politik Michail Gorbatschows und der zeitnahen medialen Berichterstattung auch die vorher systemstabilisierenden Möglichkeiten der Repression wie Schnee in der Sonne dahin.
In |
|
Nentwig, Teresa, Hinrich Wilhelm Kopf (1893-1961). Ein konservativer Sozialdemokrat (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 272). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2013. 941 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nentwig, Teresa, Hinrich Wilhelm Kopf (1893-1961). Ein konservativer Sozialdemokrat (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 272). Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2013. 941 S., Ill.
Die Arbeit ist die sehr umfangreiche Dissertation der in Göttingen 1982 geborenen und von 2002 bis 2008 in Politik und Französisch in Göttingen und Genf ausgebildeten, in einer Hausarbeit die Darstellung des Kindes in ausgewählten französischen Romanen des 19. Jahrhunderts behandelnden und nach einer Tätigkeit in dem Drittmittelprojekt Politische Führung im deutschen Föderalismus - Die Ministerpräsidenten Niedersachsens am Institut für Demokratieforschung beschäftigten, die Edition der niedersächsischen Kabinettsprotokolle von 1946 bis 1951 verantwortenden Verfasserin. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über Problemstellung, Forschungsstand, Quellenlage, methodische Anmerkungen und Gang der Untersuchung sowie Konklusion und Ausblick in vier Abschnitte. Sie betreffen Kopfs Leben bis 1945, die Grundlagen einer langen Politikerkarriere, den politischen Führungsstil und mögliche Kriegsverbrechen.
Kopf wurde in Neuenkirchen am 6. Mai 1893 als Sohn eines Landwirts geboren, brach aber den Besuch der höheren Staatsschule in Cuxhaven im Alter von 16 Jahren zwecks Auswanderung in die Vereinigten Staaten von Amerika ab, kehrte jedoch nach neun in Aushilfstätigkeiten verbrachten Monaten zurück, holte das Abitur nach und studierte nach einer landwirtschaftlichen Lehre ab 1913 Rechts- und Staatswissenschaften in Marburg und Göttingen. 1919 trat er der Sozialdemokratischen Partei bei, wurde 1921 persönlicher Referent des Reichsinnenministers, dann Regierungsrat und nach einer Tätigkeit im Bankwesen und Versicherungswesen von 1928 bis 1932 Landrat seines Heimatkreises Hadeln. Nach seiner Entlassung aus dem öffentlichen Dienst gründete er mit Edmund Bohne ein Immobilienunternehmen, das seit dem Herbst 1939 das Vermögen der na |
|
Schulze-Fielitz, Helmuth, Staatsrechtslehre als Mikrokosmos. Bausteine zu einer Soziologie und Theorie der Wissenschaft des öffentlichen Rechts. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. 504 S. Anhang: Ein Jahrhundert deutscher Staatsrechtslehrer XX Tafeln. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schulze-Fielitz, Helmuth, Staatsrechtslehre als Mikrokosmos. Bausteine zu einer Soziologie und Theorie der Wissenschaft des öffentlichen Rechts. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. 504 S. Anhang: Ein Jahrhundert deutscher Staatsrechtslehrer XX Tafeln. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort des Verfassers kreisen die in diesem Sammelband zusammengefassten Abhandlungen um die wissenschaftssozialen Rahmenbedingungen von deutschen Staatsrechtslehrern einerseits und um den Status der Wissenschaft des öffentlichen Rechts andererseits. Es handelt sich weithin um schriftlich niedergelegte Selbstreflexionen eines Universitätswissenschaftlers. Auch wenn sie nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Faches stehen, hat ihre Zusammenfassung an einer hervorragenden Stelle doch ihren besonderen Wert.
Ihr Verfasser wurde in Goslar 1947 geboren. Nach dem Studium der Rechts- und Sozialwissenschaften in Göttingen, Frankfurt und Marburg (bei Peter Häberle in dessen ersten Marburger Wintersemester 1969/1970) wurde er in Augsburg 1977 mit einer umfangreichen Dissertation über Sozialplanung im Städtebaurecht - am Beispiel der Stadterneuerung - promoviert und in Bayreuth 1986 mit einer gewichtigen Schrift über Theorie und Praxis parlamentarischer Gesetzgebung - besonders des 9. deutschen Bundestages (1980-1983) - habilitiert. Nach verschiedenen Lehrstuhlvertretungen wurde er 1989 an die Fakultät für Wirtschafts- und Organisationswissenschaften der Universität der Bundeswehr München berufen, von wo aus er im Wintersemester 1994/1995 auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften in Würzburg wechselte.
In den insgesamt dreigeteilten Sammelband führt eine namengebende Vorbemerkung über Staatsrechtslehre als Mikrokosmos ein. In ihr fragt der Verfasser im Prozess der Selbstreflexion zunächst nach seinem Gegenstand. Danach schildert er verblasste politische Belastungen (z. B. Politiknähe), Entwicklungst |
|
Appellation und Revision im Europa des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, hg. v. Auer, Leopold/Ortlieb, Eva unter Mitarbeit von Franke, Ellen. Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 3 (2013) 1. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2013. 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Appellation und Revision im Europa des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit, hg. v. Auer, Leopold/Ortlieb, Eva unter Mitarbeit von Franke, Ellen. Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 3 (2013) 1. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2013. 297 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Geschichte der Menschheit ist der Übergang von der Streitentscheidung durch Gewalt zur Konfliktlösung durch in Worte gefasste Entscheidung eines nicht unmittelbar beteiligten Dritten ein wesentlicher Schritt von der Hand zum Verstand. Allerdings erwiesen sich bereits die Lösungsversuche im Altertum als möglicherweise fehlerhaft, so dass schon früh ein allgemeines Bedürfnis nach Überprüfung durch vermutungsweise höhere Einsicht entstand. Seine umfassende Anerkennung im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit führte allmählich an den meisten Orten von der Einstufigkeit der Gerichtsbarkeit zur Mehrstufigkeit von Verfahren.
Der Verlauf dieser Entwicklung ist schon vielfach Gegenstand einzelner Untersuchungen gewesen. Nachdem dabei lange Zeit das Reichskammergericht des Heiligen römischen Reiches im Vordergrund gestanden hatte, wurde vor allem durch Wolfgang Sellert der Blick zu Recht auch auf den Reichshofrat gelenkt. Zur Verbesserung der für ihn vorhandenen Erkenntnisse wurde ein eigenes, vom österreichischen Wissenschaftsfonds FWF gefördertes Projekt über Appellationen an den Reichshofrat 1519-1740 unter Leitung Leopold Auers ins Leben gerufen.
In seinem Rahmen fand vom 7. bis 9. September 2011 im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien eine wissenschaftliche Tagung Statt. Sie verfolgte das Ziel, die Projektthematik in ihren rechtlichen und historischen Kontext einzuordnen. Unter Anschluss an Forschungen über die Höchstgerichtsbarkeit in Europa sollte insbesondere die Appellationstätigkeit anderer Gerichte auf dem Gebiet des Heiligen römischen Reiches berücksichtigt werden.
Eine Erweiterung des bereits lauf |
|
Kempe, Michael, Fluch der Weltmeere. Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900. Campus, Frankfurt am Main 2010. 437 S., 26 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kempe, Michael, Fluch der Weltmeere. Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900. Campus, Frankfurt am Main 2010. 437 S., 26 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die miteinander verbundenen, das feste Land der Erde umgebenden, wegen ihres Salzgehalts zum Trinken und Bewässern grundsätzlich ungeeigneten Meere machen mehr als sieben Zehntel der Oberfläche der Erde aus. Wegen des in ihnen geschaffenen Sauerstoffs und des aus ihnen über Verdunstung und Niederschlag gewonnenen Süßwassers sind sie für das Leben unentbehrlich, aber vom Menschen erst seit der Neuzeit und auch nur ziemlich bedingt beherrschbar. Gleichwohl hat der Mensch allmählich auch ihre Verrechtlichung versucht.
Mit diesem Vorgang befasst sich die vorliegende, in Konstanz 2009 angenommene Habilitationsschrift des nach dem 1988 begonnenen Studium der Geschichte und Philosophie in Konstanz und am Trinity College im Jahre 2000 mit einer geschichtswissenschaftlichen Dissertation über Johann Jakob Scheuchzer (1672-1733) und die Sintfluttheorie promovierten, ab 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main und ab 2006 bei Rolf Peter Sieferle in Sankt Gallen tätigen Verfassers, der seit November 2011 die Forschungsstelle der Leibniz-Edition in Hannover leitet. Bereits kurz nach ihrem Erscheinen wurde sie als eines der (rechtswissenschaftlich bedeutsamen) Bücher des Jahres 2011 ausgezeichnet. Mit bedauerlicher Verspätung verdient sie auch an dieser Stelle wenigstens eine Erwähnung in wenigen Zeilen.
Sie geht davon aus, dass man lange Zeit Seeräuberei als mittlerweile fast nur noch regionales Problem wahrgenommen hat, in dem der Pirat der frühen Neuzeit als Feind der Menschheit gegolten hat. Demgegenüber stellt der Verfasser in acht Kapiteln anschaulich dar, wie mit der europäischen Expansion auf den Weltozeanen die Beschreibung des Meeres als Rechtsraum begann, Kaperei und Pirateri |
|
Kennedy, Paul, Die Casablanca-Strategie. Wie die Alliierten den zweiten Weltkrieg gewannen. Januar 1943 bis Juni 1944, aus dem Englischen von Richter, Martin. Beck, München 2012. 448 S., 35 Abb., 9 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kennedy, Paul, Die Casablanca-Strategie. Wie die Alliierten den zweiten Weltkrieg gewannen. Januar 1943 bis Juni 1944, aus dem Englischen von Richter, Martin. Beck, München 2012. 448 S., 35 Abb., 9 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer einen Krieg beginnt, wird den Sieg für möglich halten. Bleibt er aus, wird der Angreifer, wenn er dazu noch die Gelegenheit hat, nach den Gründen forschen, jedenfalls wird die Geschichtswissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit dies auf der Suche nach der Wahrheit tun. Für den bisher umfassendsten aller menschlichen Kriege hat dies der britische, in Connecticut lebende Historiker und Politikwissenschaftler in einem unter dem Titel Engineers of victory bei Penguin Books im Januar 2013 erschienenen Werk unternommen, dessen deutsche Übersetzung bereits dem Jahr 2012 zugeordnet ist.
Der in Wallsend in Northumberland 1945 geborene Verfasser promovierte nach dem Erwerb eines Bachelor in Geschichte in Newcastle im Jahre 1970 an der University of Oxford in Philosophie. Nach Tätigkeiten an der University of East Anglia, der London School of Economics und in Bonn wurde er 1983 für Geschichte an die Universität Yale berufen. 19ß7/1988 wurde er mit einer in mehr als 20 Sprachen übersetzten Untersuchung über The Rise and Fall of the Great Powers, nach der eine Überdehnung der Macht zum Niedergang führt, allgemein bekannt. Seine damalige Warnung vor einem Rüstungswettlauf zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion wegen des möglichen Zerfalls beider Weltmächte hat sich freilich inzwischen nur teilweise bewahrheitet.
Das vorliegende neueste seiner bisher 15 Bücher gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in die fünf fragenden Kapitel Wie schickt man Geleitzüge sicher über den Atlantik, wie erringt man die Luftherrschaft, wie stoppt man einen Blitzkrieg, wie erobert man eine feindliche Küste und wie überwindet man die Tyrannei der Distanz im Pazifik. Die Antworten hierauf suchten Franklin D. |
|
Vom Majestätsverbrechen zum Terrorismus. Politische Kriminalität, Recht, Justiz und Polizei zwischen früher Neuzeit und 20. Jahrhundert, hg. v. Härter, Karl/Graaf, Beatrice de unter Mitarbeit v. Sälter, Gerhard/Wiebel, Eva (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 268). Klostermann, Frankfurt am Main 2012. VI, 423 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vom Majestätsverbrechen zum Terrorismus. Politische Kriminalität, Recht, Justiz und Polizei zwischen früher Neuzeit und 20. Jahrhundert, hg. v. Härter, Karl/Graaf, Beatrice de unter Mitarbeit v. Sälter, Gerhard/Wiebel, Eva (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 268). Klostermann, Frankfurt am Main 2012. VI, 423 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte organisierte, von grundsätzlichen Überlegungen ausgehend, zusammen mit dem Centre for Terrorism and Counterterrorism, den Arbeitskreisen Historische Kriminalitätsforschung und Policey/Polizei im vormodernen Europa sowie dem Kolloquium zur Polizeigeschichte im Jahre 2008 zwei interdisziplinäre Tagungen in Stuttgart und Frankfurt am Main zu Polizei, politisches Verbrechen, Terrorismus und innere Sicherheit bzw. politische Kriminalität und politische Justiz vom späten Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert. Ziel war es dabei nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden Bandes, mittels explorativer Fallstudien insbesondere die Reaktionen der Rechtssysteme - einschließlich der politischen Polizei und Justiz - näher zu beleuchten, dabei auch die sozialen/Rechtlichen Kosten im Umgang mit politischer Kriminalität und Terrorismus in den Blick zu nehmen und damit den Institutsforschungsschwerpunkt Reaktionen der Rechtssysteme auf politische Verbrechen und Terrorismus weiter voranzubringen. Der die Bearbeiter nicht zusammenfassend vorstellende Sammelband veröffentlicht 15 hierfür vorgetragene Beiträge.
Sie beginnen mit einer Studie Angela Rustemeyers über Majestätsverbrechen und Policey im Russland des 18. Jahrhunderts. Danach untersucht Niels Grüne am Beispiel des frühneuzeitlichen Württemberg die politische Korruption zwischen Gesetzesverstoß und Denunziationsfigur. Sven Korzilius führt an Hand der bahianischen Verschwörung von 1798 nach Brasilien.
& |
|
Rose, Miriam, Schleiermachers Staatslehre (= Beiträge zur historischen Theologie 164). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. X, 316 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rose, Miriam, Schleiermachers Staatslehre (= Beiträge zur historischen Theologie 164). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. X, 316 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der aus einer Zionitenfamilie bzw. Predigerfamilie in Breslau am 21. November 1768 geborene Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher studierte nach einem Bruch mit der ihn anfangs einschließenden Bewegung der Herrenhuter Brüder in Halle evangelische Theologie, arbeitete ab 1790 als Hauslehrer und ab 1794 als Prediger. Seit 1799 zog er durch Schriften allgemeinere Aufmerksamkeit auf sich. 1804 wurde er außerordentlicher und 1806 ordentlicher Professor in Halle und entwickelte sich trotz vieler Wechsel zu einem der wichtigsten, später vor allem in Berlin wirkenden Autoren dieser Zeit in Theologie, Philologie, Staatslehre und Pädagogik.
Die in Zittau 1974 geborene Verfasserin wirkte nach dem Studium der evangelischen Theologie an den Universitäten München, Heidelberg, Jerusalem und Berlin von 2001 als wisssenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Gunther Wenzs für systematische Theologie in München. Im Jahre 2005 wurde sie auf Grund der Dissertation Fides caritate formata - Das Verhältnis von Glaube und Liebe in der Summa Theologieae des Thomas von Aquin (2007) promoviert. 2009 wurde sie auf Grund der vorliegenden Schrift habilitiert und zum Oktober 2011 für systematische Theologie nach Jena berufen.
Ihre Habilitationsschrift erweckte umgehend das Interesse eines sachkundigen Rezensenten, doch verhinderten die Wechselfälle des Lebens eine Veröffentlichung an dieser Stelle, so dass der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf das interessante Werk wenigstens hinweisen muss. Gegliedert ist es außer in eine Einleitung über Staatslehre, Schleiermachers Beschäftigung mit der Staatslehre, Preußen 1789-1833 und die Forschungsgeschichte in die Kapitel die französische Revolution in der deutschen Rezeption, Überblick über die Vorlesungen der Jahre 1817, 1817/1818, 1829 (Staatsbildung und |
|
Däumichen, Nadine, Erich Molitor - Mitbegründer der neueren Arbeitsrechtswissenschaft. Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag zu Zeiten der Weimarer Verfassung und des Dritten Reichs (= Schriften zur Rechtsgeschichte 156). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 159 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Däumichen, Nadine, Erich Molitor - Mitbegründer der neueren Arbeitsrechtswissenschaft. Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag zu Zeiten der Weimarer Verfassung und des Dritten Reichs (= Schriften zur Rechtsgeschichte 156). Duncker & Humblot, Berlin 2012. 159 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Bernd-Rüdiger Kern angeregte und betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der Juristenfakultät der Universität Leipzig angenommene Dissertation der in Wittenberg 1974 geborenen, nach einer Lehre als Industriekaufmann in Erlangen und Leipzig rechtswissenschaftlich ausgebildeten, nach den beiden juristischen Staatsprüfungen seit 2004 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich außer in eine Fragestellung, Untersuchungsgegenstände und Aufbau sowie verwendete Quellen darlegenden Einleitung in drei Teile. Diese betreffen Biografie, Molitor und die Entwicklung des Arbeitsrechts und Molitors Wirken in weiteren Rechtsgebieten.
Karl Constant Erich Molitor wurde in Göttingen am 3. Oktober 1886 als einziges Kind eines aus Langenbrücken in Baden kommenden und über Karlsruhe, Greifswald, Königsberg und Göttingen 1891 als Direktor nach Münster gelangenden Bibliothekars geboren und schloss Domschule und Gymnasium Paulinum in Münster 1906 mit dem Reifezeugnis ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Lausanne, Straßburg, München, Berlin und Münster bestand er 1909 die erste juristische Staatsprüfung (gut) und 1913 die zweite juristische Staatsprüfung (gut) und wurde zum Gerichtsassessor in Münster ernannt (1921 Landrichter). Schon 1910 war er in Münster mit seiner von Rudolf His betreuten Dissertation Die Stände der Freien in Westfalen und der Sachsenspiegel mit dem Prädikat summa cum laude promoviert worden und 1914 wurde er mit seiner Schrift Der Stand der Ministerialen (1912) für deutsche Rechtsgeschichte und deutsches bürgerliches Recht habilitiert, doch verzögerte sich seine |
|
Thier, Andreas, Hierarchie und Autonomie. Regelungstraditionen der Bischofsbestellung in der Geschichte des kirchlichen Wahlrechts bis 1140 (= Recht im ersten Jahrtausend 1 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 257). Klostermann, Frankfurt am Main 2011. XVIII, 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Thier, Andreas, Hierarchie und Autonomie. Regelungstraditionen der Bischofsbestellung in der Geschichte des kirchlichen Wahlrechts bis 1140 (= Recht im ersten Jahrtausend 1 = Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 257). Klostermann, Frankfurt am Main 2011. XVIII, 574 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Andreas Thier (1963), gefördert von der Studienstifrung des deutschen Volkes, ist erstmals durch seine Münchener, der ersten juristischen Staatsprüfung (1989), dem Studium der Geschichtswissenschaft mit einer von Thomas Nipperdey betreuten Magisterarbeit (1990) und der zweiten juristischen Staatsprüfung (1994) folgenden, von Peter Landau betreuten Dissertation des Jahres 1998 rechtsgeschichtlich hervorgetreten. Sie behandelte den meist vernachlässigten Zusammenhang zwischen Steuergesetzgebung und Verfassung an Hand der wegweisenden Staatssteuerreformen in Preußen zwischen 1871 und 1893. Ihre vielfältigen, bereits an hervorragender Stelle veröffentlichten Ergebnisse sind von Sachkennern sehr gut aufgenommen worden.
Nur wenige Jahre danach legte er 2002 zum Erwerb der Lehrbefugnis für bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte, neuere Privatrechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Kirchenrecht und Rechtstheorie das vorliegende, umfangreiche Werk als Habilitationsschrift vor. Sie wurde ebenfalls von Peter Landau betreut und fällt in den Kernbereich seiner ungewöhnlich weitgespannten Interessen. Sie zeigt zugleich, dass auch der Schüler auf ganz unterschiedlichen Feldern zu vorzüglichen Leistungen in der Lage ist.
Das Ergebnis hat dementsprechend nicht nur umgehend zu einer Berufung an die Universität Münster auf den Lehrstuhl für bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte und 2004 an die Universität Zürich geführt, sondern auch sofort nach der 2011 vollendeten Drucklegung das Interesse eines sachkundigen Rezensenten hervorgerufen. Widrige Umstände haben dabei den geplanten glatten Ablauf beeinträchtigt. Deswegen muss der Heraus |
|
Seuffert, Ralf, Konstanz. 2000 Jahre Geschichte. 2. Aufl. UVK, Konstanz 2013. 336 S. 58 Farbbilder, 107 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Seuffert, Ralf, Konstanz. 2000 Jahre Geschichte. 2. Aufl. UVK, Konstanz 2013. 336 S. 58 Farbbilder, 107 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Konstanz aufgewachsene Verfasser studierte Geschichte an den Universitäten Tübingen und Hamburg und lebt als Veranstalter von Kulturführungen und Kulturreisen am Ort. Er kennt die Stadt also aus eigener Anschauung bestens. Dies hat ihn im Jahre 2003 zu einer einladend eingerahmten Geschichte bewogen.
Nach zehn Jahren ist sie anscheinend vergriffen. In ziemlich gleichem Umfang liegt eine zweite Auflage in gediegener Ausstattung vor. Nach Einschätzung von Verlag und Autor erklärt sie sich im Wesentlichen wohl selbst.
Gegliedert ist das reich bebilderte, einnehmend formulierte Werk in sechs Abschnitte über Frühzeit und Mittelalter, die Reformation (und damit die Jahre 1519 bis 1548), die österreichische Landstadt, das großherzoglich badische Konstanz, das 20. Jahrhundert bis zum Ende des zweiten Weltkriegs, Konstanz nach dem zweiten Weltkrieg und einen abschließenden Rückblick auf die vergangenen 40 Jahre. Zwischen spätrömischen Funden und der Imperia am Hafen werden zahlreiche Ereignisse in kurzen Abschnitten unter plakativen Überschriften erfasst und erläutert. Register von Adolf-Hitler-Ufer bis Zürich bzw. Antonius bis Zwingli bzw. AEG-Telefunken bis Zunftherrschaft schließen den reichen Inhalt hilfreich auf, eine Literaturauswahl ermöglicht die eigenständige Vertiefung, so dass sich jeder Interessierte über die durch Konzil wie moderne Universität bekannte, günstig gelegene Stadt am Bodensee und die mit ihr in ihrer langen und reichen Vergangenheit besonders verbundenen Menschen detailliert unterrichten kann.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 5 West- und Nordeuropa 1940-Juni 1942, bearb. v. Happe, Katja, Mayer, Michael/Peers, Maja, Mitarbeit Dreyfus, Jean Marc. Oldenbourg, München 2012. 879 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945, Band 5 West- und Nordeuropa 1940-Juni 1942, bearb. v. Happe, Katja, Mayer, Michael/Peers, Maja, Mitarbeit Dreyfus, Jean Marc. Oldenbourg, München 2012. 879 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Von der auf 16 Bände ausgelegten Edition von Quellen über die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 ist der erste Band im Jahre 2008 erschienen. Er betraf das Deutsche Reich der Jahre von 1933 bis 1937. Dem sind die Bände 2 (Deutsches Reich 1938-August 1939), 3 (Deutsches Reich und Protektorat September 1939-September 1941) und 4 (Polen September 1939-Juli 1941) in den Jahren 2011 und 2012 gefolgt.
Im Anschluss daran hat Band 7 auf die Sowjetunion mit den annektierten Gebieten ausgegriffen. Nach West- und Nordeuropa wendet sich erstmals Band 5. Damit werden vor allem die jüdischen Flüchtlinge einbezogen, die vor dem Nationalsozialismus in die Niederlande (1,4 Prozent der Bevölkerung), nach Belgien, Luxemburg, Frankreich und Norwegen (0,08 Prozent der Bevölkerung) flohen und durch die Eroberungen des Deutschen Reiches im Mai und Juni 1940 in höchste Gefahr gerieten.
Einbezogen in die Edition sind vor allem Verordnungen, Befehle, Zeitungsartikel, Flugblätter, Denkschriften, Briefe und Tagebücher. Erfasst sind insgesamt 328 Dokumente. Sie veranschaulichen für einen weiteren Ausschnitt von Raum und Zeit den mit großer Zielstrebigkeit bei vielfacher Gleichgültigkeit der Umwelt durchgeführten Vorgang, der beispielsweise in den Niederlanden dazu führte, dass vier Fünftel der dort vermeintlich sicher lebenden Juden getötet wurden, in beklemmender Eindeutigkeit.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Schreiner, Klaus, Rituale, Zeichen, Bilder. Formen und Funktionen symbolischer Kommunikation im Mittelalter, hg. v. Meier, Ulrich/Schwerhoff, Gerd/Signori, Gabriela. Böhlau, Köln 2011. 343 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schreiner, Klaus, Rituale, Zeichen, Bilder. Formen und Funktionen symbolischer Kommunikation im Mittelalter, hg. v. Meier, Ulrich/Schwerhoff, Gerd/Signori, Gabriela. Böhlau, Köln 2011. 343 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Jagstfeld 1931 geborene Verfasser wurde in Tübingen 1961 mit einer von Hansmartin Decker-Hauff angeregten und betreuten Dissertation über Sozial- und Standesgeschichte in den Benediktinerklöstern Hirsau, Reichenbach, Kniebis, Alpirsbach und Sankt Georgen promoviert. Nach der 1969 erfolgten Habilitation wurde er 1976 nach Bielefeld berufen. In zahlreichen weiterführenden Studien zur mittelalterlichen Frömmigkeit hat er sich um die Erforschung der Rituale, Zeichen und Bilder sehr verdient gemacht.
Bei Gelegenheit seines 80. Geburtstags legten die Herausgeber ausgewählte Aufsätze des Jubilars in einem gediegenen Sammelband vor. Einem kurzen Vorwort folgen dabei insgesamt sechs eindringliche historisch-anthropologische Studien Sie reichen von heiligen Zeichen in kriegerischen Konflikten des Mittelalters bis zu Büchern und Buchstaben als zeichenhaften Kommunikationsmedien in rituellen Handlungen der mittelalterlichen Kirchen.
Sachlich werden dabei etwa besonders erfasst die Friedensstiftung, die Barfüßigkeit, die Brüste als Mariensymbol oder der Antijudaismus. Am Ende folgt ein Verzeichnis der zahlreichen Schriften des Verfassers einschließlich der bei Erschein im Druck befindlichen Studien. Hilfreich hätte auch ein Sachregister sein können, das die neuartigen kulturwissenschaftlichen Ergebnisse der ausgewählten Untersuchungen dem Leser leicht aufschließen hätte können.
Innsbruck Gerhard Köbler
|
|
Integration und Desintegration der Kulturen im europäischen Mittelalter, hg. v. Borgolte, Michael/Dücker, Julia/Müllerburg, Marcel/Schneidmüller, Bernd (= Europa im Mittelalter 18). Oldenbourg, München 2011. 635 S., 65 Abb.Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Integration und Desintegration der Kulturen im europäischen Mittelalter, hg. v. Borgolte, Michael/Dücker, Julia/Müllerburg, Marcel/Schneidmüller, Bernd (= Europa im Mittelalter 18). Oldenbourg, München 2011. 635 S., 65 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Europa ist im Mittelalter von einer Vielzahl kultureller Erscheinungen geprägt, die in Raum und Zeit sowohl unterschiedliche wie auch einheitliche Züge haben können. Deswegen konnte sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft auch mit überzeugenden Gründen für ein entsprechendes geschichtswissenschaftliches Schwerpunktprogramm entscheiden. Die Ergebnisse der ersten Laufzeithälfte wurden von zwei Herausgebern mit zwei anderen Herausgeben im Jahre 2008 unter dem Titel Mittelalter im Labor - Die Mediävistik testet neue Wege zu einer transkulturellen Europawissenschaft veröffentlicht, die Resultate der zweiten Laufzeithälfte von 2008 bis 2011 präsentiert der vorliegende Band der Allgemeinheit.
Sie gliedern sich außer in eine Einleitung und ein Statt einer Zusammenfassung in drei Teile. Diese betreffen Formen der Grenzziehung - Konstruktionen von Identität, Differenz als kulturelle Praxis und Grenzüberschreitung als kreativen Prozess. Jeder Abschnitt vereint grundsätzlich mehrere Bearbeiter.
Einzelgegenstände sind dabei Prozesse christlicher Selbstvergewisserung im Kontakt mit anderen Religionen auf der iberischen Halbinsel, in Ägypten oder in Augsburg, Funktionen kultureller Rückbindung von Alfred dem Großen zu den Osmanen oder textuelle Konstruktionen des Anderen in Europa. Im Ergebnis der Begegnung vor allem von Christen, Juden und Muslimen zeigen sich sowohl Mühen der Gebirge als Erfahrungen mit der transkulturellen Theorie wie auch Mühen der Ebenen in Gestalt von Erfahrungen mit der transdisziplinären Praxis. Ein Register von Abbasiden bis Zypern schließt die vielfältigen Erkenntnisse der 26 beteiligten Forscher hilfreich auf, 21 Tafeln veranschaulichen sie im Rahmen des bildl |
|
Fiori, Antonia, Il giuramento di innocenza nel processo canonico medievale. Storia e disciplina della „purgatio canonica“ (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte - Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 277). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. 646 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fiori, Antonia, Il giuramento di innocenza nel processo canonico medievale. Storia e disciplina della „purgatio canonica“ (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte - Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 277). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. 646 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Leben des Menschen kann es in den verschiedensten Hinsichten um Schuld oder Unschuld gehen. Insbesondere kann ihm ein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden, das unerwünschte Folgen für ihn nach sich ziehen kann, weshalb er vielfach mit allen Mitteln versuchen wird, den Schuldvorwurf zu widerlegen. Zu den in diesem Zusammenhang anerkannten Mitteln zählt vor allem bei Fehlen einfacherer und zuverlässigerer Möglichkeiten auch der eigene Eid des Betroffenen hinsichtlich seiner Unschuld.
Mit den damit zusammenhängenden Fragen befasst sich die umfangreiche Monographie der Verfasserin, die ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität La Sapienza in Rom absolviert und in der Geschichte des römischen Rechts promoviert hat. Bereits im Jahre 2001 legte sie nach einer ersten Veröffentlichung des Jahres 1999 den ersten Teil ihrer Untersuchungen über den Reinigungseid vor, der sich auf die Zeit vom 6. bis zum 11. Jahrhundert (nach den Worten der Verfasserin l’alto Medioevo) bezog. Nicht zuletzt mit Hilfe eines Stipendiums des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte konnte dieses wichtige Werk um einen zweiten Teil erweitert werden, der die Zeit von Gratians Dekret von etwa 1140 bis zum Liber Extra, und damit aus germanistischer Sicht das eigentliche Hochmittelalter zum Gegenstand hat.
Auf Grund selbständigen Eindringens in die vielfältigen Quellen gelingen der Verfasserin in Auseinandersetzung mit der umfangreichen Literatur vielfältige eigenständige Ergebnisse, die in ihrer Summe den Unschuldseid als bedeutsame Rechtseinrichtung (istituto giuridico dinamico) erweisen |
|
Achthundert (800) Jahre Anhalt. Geschichte, Kultur, Perspektiven, hg. vom Anhaltischen Heimatbund, Fotografien von Janos Stekovics (= Stekos historische Bibliothek 2). Stekovics, Wettin-Löbejün 2012. 576 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Achthundert (800) Jahre Anhalt. Geschichte, Kultur, Perspektiven, hg. vom Anhaltischen Heimatbund, Fotografien von Janos Stekovics (= Stekos historische Bibliothek 2). Stekovics, Wettin-Löbejün 2012. 576 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Anhalt über dem Selketal ist die vielleicht um 1050 errichtete, inzwischen zur Ruine gewordene Burg, nach der sich ein seit etwa der ersten Jahrtausendwende erkennbares Geschlecht der später so genannten Askanier benennt. Im Jahre 2012 feierte das daraus entstehende, in der Gegenwart zu Sachsen-Anhalt gehörende Land seinen achthundertsten Geburtstag. Ein für diese Gelegenheit vom anhaltischen Heimatbund herausgegebener, mit zahlreichen prächtigen Farbbildern Janos Stekovics’ ausgestatteter mächtiger Sammelband war anscheinend (auf Bestellung hergestellt und deswegen) umgehend vergriffen, so dass auf ihn nur in wenigen Zeilen auf Grund Ausleihe hingewiesen werden kann.
Nach zwei Grußworten von Präsidenten und einem Vorwort des Herausgebers enthält er insgesamt 26 reich bebilderte Beiträge. In ihnen wird beispielsweise das Land von Katrin Greiner überflogen und von Frank Kreißler in einem Prolog vorgestellt. Nach Darstellungen Anhalts en miniature, des Naturraums und der Landschaft, der Vorgeschichte und Frühgeschichte sowie der frühen Askanier und der Entstehung Anhalts bringt Heiner Lück den Sachsenspiegel und die Rechtsgeschichte Anhalts im Mittelalter vorzüglich zur Sprache.
Anschließend schildert Jan Brademann den langen Weg nach Anhalt, während etwa Klaus Klaus Conermann die fruchtbringende Gesellschaft, Ulf Dräger die Barockmedaille und Susanne Ehlers Kupferplatten für die Historie des Fürstenthums Anhalt beschreiben. Im bunten Rahmen der weiteren vielfältigen Studien wird dem Rechtshistoriker Heiner Lücks Behandlung der Verfassung in Anhalt-Köthen von 1848 besonders auffallen, anderen der frühe Nationalsozialismus, die Industrialisierung, die Religiosität oder die moderne Gewinnung vo |
|
Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck, Band 3 Straf- und Strafprozessrecht (= Norm und Struktur 37, 3). Böhlau, Köln 2012. X, 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck, Band 3 Straf- und Strafprozessrecht (= Norm und Struktur 37, 3). Böhlau, Köln 2012. X, 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Einfluss der Kanonistik auf das weltliche Recht ist angesichts des Gewichts der Kanonistik für die gedankliche Entwicklung des Menschen seit ihrer Entstehung von hervorragender Bedeutung. Es ist daher sehr erfreulich, dass sich eine internationale Gruppe von Rechtswissenschaftlern in den letzten Jahren zu seiner Erhellung zusammengefunden und in der bekannten Villa Vigoni Erkenntnisse ausgetauscht hat. Deren Erträge sind getrennt nach den drei größten Sachgebieten des Rechtes in bisher drei Sammelbänden der Allgemeinheit vorgelegt, wobei an dieser Stelle im Vorgriff auf eine zu erwartende Rezension nur in einigen Zeilen auf den das Strafrecht betreffenden dritten, mit einem index rerum, einem index personarum und einem index canonum et legum versehenen Band aufmerksam gemacht werden kann.
Er vereint die Ergebnisse der Tagung, die vom 21. bis 24. Oktober 2010 stattfand. Da Andreas Thier sein Referat nicht termingerecht fertigstellen konnte, bietet der Sammelband insgesamt 17 Studien vor allem deutscher, italienischer und französischer Forscher. Sie setzen mit der Entstehung des Strafrechts ein und reichen bis zur Geschichte der Freiheitsstrafe.
Mit dem Beginn der Strafrechtswissenschaft befasste sich Gigliola di Renato Villata, mit der Begründung eines öffentlichen Strafanspruchs durch die Kanonistik des 12. Jahrhunderts Peter Landau. Anne Lefebvre Teillard behandelte die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Delikt im romanisch-kanonischen Verfahrensrecht, Orazio Condorelli die Anfänge einer Theorie rein strafrechtlicher Gesetze. Rosalba Sorice untersuchte den Totschlag, Olivier Descamps die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und zufälliger Tötung.
Bernard d’Alter |
|
Maus, Christian, Der ordentliche Professor und sein Gehalt. Die Rechtsstellung der juristischen Ordinarien an den Universitäten Berlin und Bonn zwischen 1810 und 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse (= Bonner Schriften zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 4). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012. 460 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Maus, Christian, Der ordentliche Professor und sein Gehalt. Die Rechtsstellung der juristischen Ordinarien an den Universitäten Berlin und Bonn zwischen 1810 und 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse (= Bonner Schriften zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 4). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012. 460 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der ordentliche Professor, der die Geschichte der deutschen Universität so einschneidend geprägt hat, dass sie in ihren Glanzzeiten als Ordinarienuniversität gekennzeichnet werden konnte, verdankt seine Entstehung im Kern seinen überdurchschnittlichen Leistungen und seinen Untergang der ungezügelten Nutzung seines beneideten Erfolgs in einem gleichheitsfreundlichen Umfeld. Dieser geschichtliche Aufstieg und Niedergang ist der wissenschaftlichen Erörterung wert. Der Verfasser hat sie in ausgewähltem Rahmen in seiner gediegenen, von Mathias Schmoeckel betreuten, im Frühjahr 2012 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn angenommenen Dissertation unternommen.
Gegliedert ist die eine bisherige Lücke exemplarisch schließende Untersuchung nach einer Einleitung über Grundlagen, Abgrenzung, Gang, Kaufkraftrelation und Quellen in drei chronologisch geordnete Kapitel. Sie setzen mit der Gründung der Universität Berlin ein und gehen von Zäsuren in den Jahren 1897 und 1937 aus. Damit wird eine zentrale Entwicklungsperiode erfasst, wenngleich an sich wünschenswerte Vollständigkeit nicht erreicht werden konnte.
Im Ergebnis genossen die ordentlichen, 1817 im Rang den Regierungsräten und Oberlandesgerichtsräten gleichgestellten Professoren der juristischen Fakultät der beiden Universitäten als unmittelbare königliche Staatsbeamte (bis 1918?) die meisten universitären und außeruniversitäten Rechte, ohne dass die ihnen auferlegten Pflichten die der anderen Dozenten deutlich überwogen hätte. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts belief sich das |
|
Pannenborg, Eerke, Inhalt und Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Bachelor + Master Publishing, Hamburg 2013. 51 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pannenborg, Eerke, Inhalt und Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Bachelor + Master Publishing, 2013. 51 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das schmale Heft weist sich selbst als Studienarbeit an der Universität Osnabrück aus dem Jahre 2008 aus. Daneben wird der Verfasser als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück sichtbar. Ziel seiner vorgelegten Überlegungen ist der Nachweis, dass die Grundrechte der Paulskirchenverfassung die verfassungsrechtliche Verkörperung der bürgerlichen Ideale von Einheit, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaat waren und dass durch sie eine moderne, staatsbürgerliche Gesellschaft begründet werden sollte.
Gegliedert ist die Untersuchung außer in die kurze Einleitung in zwei Teile. Sie betreffen den Inhalt der Paulskirchenverfassung, in deren Rahmen nach einem historischen Überblick aber verständlicherweise nur die Grundrechte näher behandelt werden, und die Bedeutung der Grundrechte für die weitere Entwicklung. Für diese werden die Zeit der Reaktion, die Zeit des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Nationlsozialismus und der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt.
Ansprechend weist der Verfasser darauf hin, dass die Grundrechte der Paulskirchenverfassung das Bewusstsein der politisch Denkenden beeinflusst haben, so dass den Grundrechten der Pauslkirchenverfassung also insofern eine Bedeutung zukommt, als das (!) die Modernisierung des Verfassungsrechts durch sie angestoßen wurde. Wegen der Auswirkungen auf alle folgenden Verfassungen ist der Katalog der Paulskirchenverfassung nach Ansicht des Verfassers daher von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Diesem Fazit wird zuzustimmen sein, wenngleich der Gegenstand durchaus eine ausführlichere Behandlung verdiente.
Innsbruck |