Pannenborg, Eerke, Inhalt und Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Bachelor + Master Publishing, Hamburg 2013. 51 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Pannenborg, Eerke, Inhalt und Bedeutung der Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 für die deutsche Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Bachelor + Master Publishing, 2013. 51 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das schmale Heft weist sich selbst als Studienarbeit an der Universität Osnabrück aus dem Jahre 2008 aus. Daneben wird der Verfasser als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück sichtbar. Ziel seiner vorgelegten Überlegungen ist der Nachweis, dass die Grundrechte der Paulskirchenverfassung die verfassungsrechtliche Verkörperung der bürgerlichen Ideale von Einheit, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaat waren und dass durch sie eine moderne, staatsbürgerliche Gesellschaft begründet werden sollte.
Gegliedert ist die Untersuchung außer in die kurze Einleitung in zwei Teile. Sie betreffen den Inhalt der Paulskirchenverfassung, in deren Rahmen nach einem historischen Überblick aber verständlicherweise nur die Grundrechte näher behandelt werden, und die Bedeutung der Grundrechte für die weitere Entwicklung. Für diese werden die Zeit der Reaktion, die Zeit des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Nationlsozialismus und der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt.
Ansprechend weist der Verfasser darauf hin, dass die Grundrechte der Paulskirchenverfassung das Bewusstsein der politisch Denkenden beeinflusst haben, so dass den Grundrechten der Pauslkirchenverfassung also insofern eine Bedeutung zukommt, als das (!) die Modernisierung des Verfassungsrechts durch sie angestoßen wurde. Wegen der Auswirkungen auf alle folgenden Verfassungen ist der Katalog der Paulskirchenverfassung nach Ansicht des Verfassers daher von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Diesem Fazit wird zuzustimmen sein, wenngleich der Gegenstand durchaus eine ausführlichere Behandlung verdiente.
Innsbruck Gerhard Köbler