Schneidmüller, Bernd, Grenzerfahrung und monarchische Ordnung. Europa 1200-1500. Beck, München 2011. 304 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wer die Geschichte Europas im Internet sucht, findet die zehnbändige Reihe Geschichte Europas, die nach den Verlagsangaben herausragende Vertreter der deutschen Geschichtswissenschaft vereint, die auf dem neuesten Stand der Forschung eine zugängliche und zeitgemäße europäische Geschichte vorlegen, auf dem siebenten Platz. Erkennbar sind bereits das Erbe der Antike (Hartmut Leppin), Konfessionskriege und europäische Expansion (Luise Schorn-Schütte), Revolutionen und Reformen (Andreas Fahrmeir), Imperiale Gewalt und mobilisierte Nation (Lutz Raphael) sowie kalter Krieg und Wohlfahrtsstaat (Hartmut Kaelble). Vor allem für das spätere Mittelalter verknüpft Bernd Schneidmüller in neuer Weise die ungewisse Grenzerfahrung mit der bekannteren monarchischen Ordnung, so dass vor allem das frühere Mittelalter (800-1200) und die Jahre zwischen 1648 und 1789, 1850 und 1914 sowie 1945 und der Gegenwart noch offen scheinen.
Bernd Schneidmüller, Hainchen 1954) wurde nach dem Studium der Geschichte, Germanistik, evangelischen Theologie und deutschen Rechtsgeschichte in Zürich und Frankfurt am Main 1976 bei Joachim Ehlers in Frankfurt am Main mit der Dissertation Karolingische Tradition und frühes französisches Königtum promoviert und 1985 als akademischer Rat am historischen Seminar der Technischen Universität Braunschweig mit einer Schrift über Nomen patriae - die Entstehung Frankreichs in der politisch-geographischen Terminologie (des 10.-13. Jahrhunderts) habilitiert. Danach ist er durch Arbeiten über die Welfen (819-1252) und die Kaiser des Mittelalters von Karl dem Großen bis Maximilian I. hervorgetreten und lehrt nach Professuren in Oldenburg, Braunschweig und Bamberg seit 2003 als Nachfolger Jürgen Miethkes in Heidelberg.
Als europäische Zäsuren seines Untersuchungszeitraums behandelt er den einleuchtend Mongolensturm, den Aus |
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Schnell, Felix, Räume des Schreckens. Gewalt und Gruppenmilitanz in der Ukraine 1905-1933 (= Studien zur Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts). Hamburger Edition, Hamburg 2012. 575 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der in Delmenhorst 1970 geborene Verfasser legte nach dem Studium in Göttingen und Berlin (Freie Universität) 1996 eine Magisterarbeit über die Stadtstatuten des russischen Kaiserreiches von 1872 und 1892 vor. Als Promotionsstipendiat des Graduiertenkollegs Sozialgeschichte von Gruppen, Klassen, Schichten und Eliten in Bielefeld wurde er nach einem neunmonatigen Aufenthalt in der russländischen Föderation mit einer Dissertation über Ordnungshüter auf Abwegen? - Herrschaft und illegitime polizeiliche Gewalt in Moskau (1905-1917) promoviert. Im Januar 2011 erfolgte seine von Jörg Baberowski betreute Habilitation in Berlin (Humboldt-Universität), wo er im Sommer 2012 den Lehrstuhl für Geschichte Osteuropas vertrat.
Seine seinem jüngst verstorbenen Vater gewidmete, unter Verwendung archivalischer Quellen dicht geschriebene und durch Abbildungen veranschaulichte Habilitationsschrift ist im Wesentlichen in drei Sachkapitel geteilt. Den Beginn bildet das Laboratorim der Gewalt, das die Revolution des Jahres 1905 in den Mittelpunkt stellt und als Fallbeispiel die revolutionäre Miliz von Grišino verwendet. Die Entgrenzung der Gewalt erfolgt danach im ersten Weltkrieg und im anschließenden Bürgerkrieg, wobei Nestor Machno als Ataman mit Armee besonders hervortritt.
Nach Ende der Atamanščina in der Ukraine verfolgt der Verfasser sorgfältig und umsichtig die Staatsbildung im Gewaltraum. Militante Gruppen in lokalen Kontexten begründen das Fazit der Gruppenmilitanz während der Kollektivierung. Im Ergebnis sieht der Verfasser die Gründe der unmenschlichen Gewalt weniger in der politischen Ideologie und mehr in tatsächlichen, vom Fehlen übergeordneter Herrschaft und deshalb von der tatsächlichen Stärke einzelner Gru |
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Schneppen, Heinz, Walter Rauff. Organisator der Gaswagenmorde. Eine Biografie. Metropol Verlag, Berlin 2011. 232 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Zielrichtung der zeitgeschichtlichen Forschungen des bundesdeutschen Diplomaten im Ruhestand mit profunder Südamerika-Erfahrung Heinz Schneppen ist die Entmythisierung der Flucht- und Nachkriegsgeschichten prominenter nationalsozialistischer Täterfiguren durch genaue quellenkritische historische Arbeit. Im Fokus dieser seiner intensiven Bemühungen, erweisbare Tatsachen von bloßen Legenden oder gar Erfindungen zu trennen, standen zunächst die angebliche (Fluchthilfe-)Organisation der ehemaligen SS-Angehörigen („Odessa und das Vierte Reich. Mythen der Zeitgeschichte“, 2007) und der als „Schlächter von Riga“ in den Medien präsente, gebürtige Grazer Eduard Roschmann („Ghettokommandant in Riga - Eduard Roschmann. Fakten und Fiktionen“, 2009). In seiner jüngsten Publikation beschäftigt sich der Verfasser mit dem Werdegang Walther Rauffs (1906-1984), eines Marineoffiziers, der in Himmlers Schutzstaffel zuletzt zum Standartenführer und vorübergehend zum Gruppenleiter Technik im Berliner Reichssicherheitshauptamt (RSHA) avancierte, wo er, wie von ihm gezeichnete Akten ausweisen, zwischen September 1941 und Ende Juni 1942 als „Schreibtischtäter“ unter anderem mit der Entwicklung, Optimierung und Zuteilung der Gaswagen – luftdicht abgeschlossener Kastenwagen, in denen die Opfer während der Fahrt mittels Einleitung der Auspuffgase getötet wurden - befasst war. „Auf über eine halbe Million“ werde die Zahl der Menschen geschätzt, die auf diese Art vergast wurden, bevor die Wagen als jenes „Bindeglied zwischen ‚Euthanasie‘ und Genozid“ (S. 22), von dem im Übrigen bislang keine photographischen Originalaufnahmen eruiert werden konnten, schließlich „wie die Dinosaurier“ verschwanden, um „einer entwickelteren Art Platz (zu machen), nämlich den Lagern, die wie Todesfabriken funktionierten“ (S. 47).
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Scholtyseck, Joachim, Der Aufstieg der Quandts. Eine deutsche Unternehmerdynastie. Beck, München 2011. 1183 S., 64 Abb., 3 Kart. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das diversifiziert angelegte Vermögen der um 1700 von Holland nach Brandenburg auswandernden, im 20. Jahrhundert zu Reichtum gelangenden Familie Quandt (BMW, Altana, Daimler, Delton, Datacard, Heel, Thiel, Varta, Solarwatt, Gemalto, Nordex) wird auf 20 Milliarden Euro geschätzt, so dass ihre Mitglieder zu den reichsten Bewohnern Deutschlands gehören. Sie gelten aber als öffentlichkeitsscheu und verschwiegen sowie bis 2007 auch veröffentlichungsscheu. Von daher ist oder war die Geschichte dieser Unternehmerdynastie eine interessante Herausforderung.
Der in Bonn 1958 geborene Verfasser wurde nach dem Studium von Geschichte, politischer Wissenschaft, Kunstgeschichte und Soziologie in seiner Heimatstadt 1991 auf Grund seiner Dissertation über Italien und Deutschland in der Zeit des Kulturkampfs promoviert. Als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Karlsruhe wurde er 1998 auf Grund einer Arbeit über Robert Bosch und den liberalen Widerstand gegen den Nationalsozialismus habilitiert. Nach seinem Ruf nach Bonn legte er gewichtige Werke über die Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik und die Geschichte der National-Bank von 1921 bis 2011 vor.
Sein durch eine Fernsehdokumentation des Norddeutschen Rundfunks im Herbst 2007 über das Schweigen der Quandts ausgelöstes, danach unter dem dadurch ausgelösten öffentlichen Druck von den Familienmitgliedern uneingeschränkt unterstütztes, umfänglich recherchiertes, einnehmend geschriebenes, inzwischen bereits in zweiter Auflage veröffentlichtes, mit umfangreichen angehängten Anmerkungen, Literaturhinweisen und je einem Personenregister und Firmenregister versehenes Werk über den Aufstieg der Quandts gliedert sich in 17 Abschnitte, die nach einer kurzen Einleitung mit Tuchfabriken im Kaiserreich (1883 Übernahme eine |
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Scholtyseck, Joachim, Die Geschichte der National-Bank 1921 bis 2011. Steiner, Stuttgart 2011. 423 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die National-Bank AG ist ein Kreditinstitut mit Sitz in Essen, welches das Geschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen und mit vermögenden Privatkunden betreibt. Nationalbanken gibt es an sich in vielen Nationen. Die National-Bank AG beschäftigt etwa 800 Mitarbeiter und betreut rund 100000 Kunden an 24 Standorten im Rhein-Ruhr-Raum, wobei die Bank etwa 3500 Aktionären gehört, von denen der bedeutendste Anteilseigner die Versicherungsgruppe Signal Iduna mit etwa 26 Prozent des Aktienkapitals ist.
Zu Recht weist der Vorstand in seinem Vorwort darauf hin, dass eine neunzigjährige Geschäftstätigkeit an und für sich kein besonderer Anlass für eine Unternehmensgeschichte ist. Das Gebot der economia semper reformanda hat ihn gleichwohl zu einer anderen Entscheidung gebracht. Mit Joachim Scholtyseck aus Bonn hat sich denn auch ein sachkundiger Bearbeiter gefunden, der sich bereits um die Geschichte der Quandts verdient gemacht hat, freilich nach eigenem Eingeständnis am Beginn seiner Untersuchung von Entstehungsgeschichte und Vergangenheit des nicht national, sondern nur regional agierenden Instituts herzlich wenig wusste.
Seine gleichwohl fundierte Darstellung gliedert er chronologisch in drei Kapitel. Sie betreffen die Jahre 1921 bis 1933, in denen die Bank als Deutsche Volksbank begann, die Jahre 1933 bis 1945, in denen die Bank in die National-Bank umgewandet wurde, und die Jahre von 1945 bis 2011, in denen Währungsreform, Wirtschaftswunder, deutsche Einheit und Einführung des Euro zu verarbeiten waren. Unter umfassender Verwendung des Unternehmensarchivs gelingt dem Verfasser insgesamt die erstmalige Veröffentlichung der Geschichte einer nicht unbedeutenden wirtschaftlichen Einrichtung des 20. Jahrhunderts.
Innsbruck |
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Schreiber, Horst, Nationalsozialismus und Faschismus in Tirol und Südtirol. Opfer, Täter, Gegner. StudienVerlag, Innsbruck 2008. 448 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das von Burg Tirol bei Meran aus durch Grafen entwickelte, 1363 zu Österreich gelangte Land südlich und nördlich des Brennerpasses in den Alpen wurde am Ende des ersten Weltkriegs aufgeteilt, weil das im Zeitalter des Nationalismus geschaffene Königreich Italien als Lohn für seine Teilnahme auf Seiten der Alliierten die Brennergrenze errungen hatte. Wenig später fiel Italien in die politischen Hände des Faschismus, der eine strikte Italianisierung des südlichen Tirol anstrebte. Von daher sind der Nationalsozialismus und der Faschismus in Tirol einschließlich Südtirols von besonderem Interesse.
Der 1961 geborene Verfasser ist Historiker und Lehrer für Geschichte und Französisch am Abendgymnasium für Berufstätige und Dozent am Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck. In diesem Rahmen ist er für das vorliegende Werk vorzüglich ausgewiesen. Sein Ziel ist ein bewusster sinnvoller Anstoß zum aufrechten Gang.
Der Autor gliedert sein Werk zunächst in 12 Einheiten. Sie betreffen Tirol von 1918 bis 1938, die nationalsozialistische Machtübernahme, Aufbruchstimmung und neue Zwänge, Jugend und Schule, die Heimatfront, Zwangsarbeit, das Arbeitserziehungslager Innsbruck-Reichenau, die NS-Euthanasie, die Verfolgung der Roma, Sinti und Jenischen, den Völkermord an den Jüdinnen und Juden, Widerstand und Befreiung sowie die Zeit von der nationalsozialistischen Vergangenheit bis zur Gegenwart, woran vier kürzere, von Gerald Steinacher und Philipp Trafojer verfasste Abschnitte über die Abtrennung Südtirols von Österreich, Südtirol im Faschismus, Südtirol während der nationalsozialistischen Herrschaft und den Kampf um die Autonomie angeschlossen werden. 48 Biographien von Tätern und Opfern sowie mehr als 250 Abbildungen veranschaulichen die besonders für jüngere Leser |
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Schröder, Jan, Recht als Wissenschaft. Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit (1500-1933), 2. Aufl. Beck, München 2012. 506 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Jan Schröder wandte sich nach seiner Promotion bei Eberhard Schmidhäuser als wissenschaftlicher Assistent Gerd Kleinheyers dem Recht als Wissenschaft zu und betrachtete als erstes zusammen mit seinem akademischen Lehrer Wesen und Werk deutscher Juristen aus fünf Jahrhunderten unter besonderer Berücksichtigung von Wissenschaftstheorie und Lehre der praktischen Jurisprudenz auf deutschen Universitäten an der Wende zum 19. Jahrhundert. Dieser Gegenstand hat ihn seit dieser Zeit derart interessiert, dass er ihn sowohl in seiner Vorgeschichte wie auch in seiner späteren Entwicklung sorgfältig und engagiert verfolgte. Hieraus ist 2001 die grundlegende Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit entstanden, die umgehend als eines der juristischen Bücher des Jahres anerkannt wurde.
Mit bewundernswerter Beharrlichkeit ist er danach seinem Gegenstand treu geblieben. Deswegen kann er rund zehn Jahre später eine zweite Auflage vorlegen. Obwohl dies der Titel des Werkes nur bei genauerem Hinsehen erkennen lässt, ist das neue Werk nicht einfach nur eine zweite, verbesserte Ausgabe, sondern eine wesentliche Erweiterung der bisherigen drei Teile um einen vierten Teil, mit dem der Verfasser über das 19. Jahrhundert hinaus bis zum Jahre 1933 und damit eigentlich bis zur Gegenwart ausgreift.
Das Vorwort der ersten Auflage eröffnet die Aussage, dass bekanntlich selbst unter Juristen umstritten ist, ob man die Jurisprudenz als Wissenschaft bezeichnen kann. Die Antwort hierauf lässt der Verfasser äußerlich vom Gegenstand und von der Methode abhängen, mit denen sich die juristische Methodenlehre im engeren Sinn und die Rechtsquellenlehre und damit insgesamt die juristische Methodenlehre im weiteren Sinn befassen. Innerlich beantwortet der Verfasser seine rhetor |
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Schröder, Jan, Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert (= Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie 43). Nomos, Baden-Baden 2011. 40 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schröder, Jan, Theorie der Gesetzesinterpretation im frühen 20. Jahrhundert (= Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie 43). Nomos, Baden-Baden 2011. 40 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Jan Schröder hat sich seit Jahrzehnten intensiv und akribisch mit rechtstheoretischen Fragen befasst. Dass er dabei nicht nur persönliche Interessen verfolgt, sondern breiteren Bedürfnissen der rechtswissenschaftlichen Öffentlichkeit gerecht geworden ist, erweist der Erfolg seiner Studien. Seine Geschichte der juristischen Methodenlehre in der Neuzeit (1500-1933) konnte vor kurzem in zweiter, erweiterter Auflage an prominenter Stelle erscheinen, was durchaus als besonderer literarischer Erfolg angesehen werden kann.
Sein in Würzburg am 19. Mai 2011 gehaltener Vortrag über einen modernen Teilbereich der Gesamtproblematik gliedert sich in fünf Abschnitte. Dabei weist der Verfasser in seiner Einleitung überzeugend darauf hin, dass die ein praktisches Ziel verfolgende Interpretation das grundlegende und unabdingbare Mittel ist, den Sinn der Äußerungen eines anderen zu erschließen. Danach greift er sichernd auf den Rechtsbegriff und die Interpretationstheorie in den seiner Untersuchungszeit vorausliegenden Jahrhunderten aus. Auf dieser Grundlage erörtert er den Rechtsbegriff und die Interpretationstheorie im frühen 20. Jahrhundert, für das eindringlich auf den Wandel des Rechtsbegriffs in Richtung auf den Voluntarismus und die sich hieraus ergebenden Folgen für die Lücken hinweist.
Im Anschluss hieran legt er sorgfältig die Varianten des voluntaristischen Rechtsbegriffs dar, die eine Spaltung der Interpretationslehre in objektiv und subjektiv zur Folge hat. Ansprechend verdeutlicht er die Bedeutung der unterschiedlichen Ansichten an zwei Beispielen aus den Bereichen der grammatischen Auslegung (schnell) und teleologischen Auslegung (Geschäftsbetrieb). Am Ende erklärt er die Ausweitung des Lückenbereichs und |
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Schroeder, Klaus, Das neue Deutschland. Warum nicht zusammenwächst, was zusammengehört. wjs Verlag, Berlin 2010. 249 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Spinnen die Deutschen? Obwohl sie seit zwanzig Jahren vereint sind, betonen sie das Trennende und übersehen das gemeinsam Erreichte. Mit diesen Worten versucht der Verfasser, den Leser aufzurufen und für die Lektüre seiner in acht Kapitel gegliederten Betrachtung einzunehmen.
1949 in Travemünde geboren, ist er nach einem Studium von Biologie, Volkswirtschaftslehre und Politik in Berlin seit 1992 mit der Leitung des Forschungsverbunds SED-Staat und der Arbeitsstelle Politik und Technik an der Freien Universität Berlin mit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und ihrem Fortgang verbunden. 1998 legte er eine Untersuchung über den SED-Staat vor, 2000 eine Bilanz zum Preis der Einheit und 2008 die fragende Alternative Soziales Paradies oder Stasi-Staat?. Er ist also für ein Werk, das auf dem Umschlag links eine verkommene, verschlossene Hälfte eines kleinen wohlproportionierten Zweifamilienhauses, rechts die farbenfrohe, einladende, kommunikationsfreundlich modernisierte, das Grün der Natur durch das Metall der Technik ersetzende andere Hälfte zeigt, sehr gut ausgewiesen.
Nach einer kurzen Einleitung über zwanzig Jahre Einheit schildert er ohne Bilder oder Graphiken, aber mit einigen Anmerkungen und Literaturhinweisen im Anhang die Vereinigung als Zusammenschluss zweier (in einigen Hinsichten) verschiedenen Bevölkerungen, Befindlichkeiten, die nostalgische Verklärung der DDR als Fiktion im Gegensatz zur defizitären Schlussbilanz als Realität, die beispiellose Wohlstandsexplosion ohne eigenes wirtschaftliches Fundament, die politische und mentale Spaltung mit schwächelndem Geist des Kapitalismus und die zu Grunde gelegte Distanz trotz Angleichung. Wie eigentlich die meisten großen Staaten der Erde zeigen, ist übereinstimmende Einheit nirgends und niemals sicher zu erre |
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Schroeder, Klaus-Peter, Vom Sachsenspiegel zum Grundgesetz - eine deutsche Rechtsgeschichte in Lebensbildern, 2. Aufl. Beck, München 2011. XIV, 270 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Überzeugend wies der dem Verlag in außerordentlich erfolgreicher jahrzehntelanger Zusammenarbeit eng verbundene Verfasser in der ersten Auflage seines interessanten Werkes besonders darauf hin, dass es um die Geschichte im Allgemeinen und um die Rechtsgeschichte im Besonderen nicht gut bestellt ist. Dessenungeachtet hält er uns für aufgefordert, die Realität unseres historischen Erbes neu zu entdecken und zurückzugewinnen. Als ein mögliches Mittel hierfür sieht er sein Lesebuch und Lernbuch an, das mit einem wohlbedacht zusammengebundenen Strauß von Biographien die wichtigsten Epochen der deutschen Rechtsentwicklung in eigener Art nachzeichnen will.
Diese Konzeption ist offensichtlich auf das Wohlwollen der Öffentlichkeit gestoßen. Deswegen erwies sich eine zweite Auflage als erforderlich. In ihr wurden sämtliche Abschnitte gründlich durchgesehen und die Literaturhinweise überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Neu hinzugekommen ist ein Beitrag über Carl Gottlieb Svarez, den der Verfasser als Schöpfer des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794 zu den wohl bedeutendsten Persönlichkeiten der europäischen Aufklärungsgesetzgebung zählt.
Insgesamt sind so jetzt an dieser Stelle zwölf große Deutsche im Recht vereint. Im Einzelnen sind dies Eike von Repgow (Schöpfer des Sachsenspiegels), Ulrich Zasius (ein deutscher Rechtsgelehrter im Zeitalter des Humanismus), Johann Freiherr von Schwarzenberg (Liebhaber des Rechts und Reformer der Strafrechtspflege), Samuel von Pufendorf, Carl Gottlieb Svarez, Anton Friedrich Thibaut und Friedrich Carl von Savigny, Robert von Mohl (Staatsrechtslehrer und erster Reichsjustizminister Deutschlands), Gottlieb Planck (Ziehvater des BGB), Adolf Wach (ein Klassiker der modernen deutsc |
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Schubert, Werner, Zur Geschichte der Justizverfassung in Schleswig-Holstein im 19. und 20. Jahrhundert. Quellen und Studien (= Rechtshistorische Reihe 434). Lang, Frankfurt am Main 2012. XVIII, 473 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schubert, Werner, Zur Geschichte der Justizverfassung in Schleswig-Holstein im 19. und 20. Jahrhundert. Quellen und Studien (= Rechtshistorische Reihe 434). Lang, Frankfurt am Main 2012. XVIII, 473 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach der klaren Einleitung des Verfassers vereinigt der vorliegende Band sieben von Werner Schubert zwischen 2002 und 2011 hauptsächlich in den Schleswig-Holsteinischen Anzeigen veröffentlichte Aufsätze mit damit zusammenhängenden, bisher leider nicht veröffentlichten Quellen. Alle diese Teile wollen und können auch in ihrer Summe eine umfassende Justizgeschichte Schleswig-Holsteins selbst für die neuere und neueste Zeit naturgemäß nicht ersetzen. Sie können dafür aber einen gewichtigen Beitrag liefern, der eine solide Grundlage für ein wünschenswertes Gesamtwerk bilden kann.
An der Spitze des wertvollen Sammelwerks steht die Justizorganisation der Herzogtümer Schleswig und Holstein bis 1867 und die „Entbesetzung“ (!) der neu installierten Gerichte durch Preußen (1867) auf der Grundlage von Berichten Hermann Krügers von April/Mai 1867 mit mehr als 60 Gerichten. Im Anschluss an diese sachnahe zeitgenössische Übersicht behandelt Werner Schubert die Obergerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein zwischen 1834 und 2009, die Vereinheitlichung und Reform der preußischen Justiz durch die Reichsjustizgesetze von 1877/1879 unter besonderer Berücksichtigung Schleswig-Holsteins, Einzelheiten aus der Geschichte des Oberlandesgerichts Kiel in der Kaiserzeit und in der Weimarer Zeit (Eröffnung, Gebäude, Präsidenten, Geschäftsanfall, Personalpolitik, rechtspolitische Stellungnahmen, Kieler Hafenprozess 1899-1904) sowie Leben und Wirken des Rechtsreformers und Demokraten Rudolf Bovensiepen (1877-1947). Einen hervorragenden Schwerpunkt bildet dann die ausführliche Untersuchung des Oberlandesgerichts Kiel in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft unter den Präsidenten Karl Martin und Johannes Haastert.
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Schürmann, Dominik, Die Novellierung der Pauschalreise-Richtlinie unter Berücksichtigung des deutschen Umsetzungsrechts. Harmonisierungsgrad, Anwendungsbereich und Informationspflichtenregime (= Studien zum europäischen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung 8). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2012. 323 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schürmann, Dominik, Die Novellierung der Pauschalreise-Richtlinie unter Berücksichtigung des deutschen Umsetzungsrechts. Harmonisierungsgrad, Anwendungsbereich und Informationspflichtenregime (= Studien zum europäischen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung 8). Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Jena 2012. 323 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Laufe des 20: Jahrhunderts haben die Durchschnittseinkommen vor allem in den westlichen Industriestaaten trotz aller generellen und individuellen Probleme so sehr zugenommen, dass neue Wege des Konsums gesucht und gefunden werden mussten. Zu ihnen gehört in vorderer Linie auch der Konsum von Vermögen und Einkommen in der Form der Reise. Seitdem wälzen sich ununterbrochene Ströme von Touristen durch die bekanntesten Stätten der Menschheit wie durch die immer weniger werdenden einigermaßen unberührten Flecken, so dass inzwischen sogar Reisen zum Mond und zum Mars ernsthaft diskutiert werden.
Da durch technische Erweiterung der Infrastruktur, durch Globalisierung der Welt und durch Massenkonsum von Reiseleistungen vorhersehbare neue rechtliche Fragen entstanden sind, hat auch der europäische „Gesetzgeber“ die Pauschalreise zu einem seiner zahlreichen Gegenstände gemacht. Mit den dabei in der jüngsten Vergangenheit entstandenen Fragen beschäftigt sich der Verfasser in seiner während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter Ansgar Staudingers entstandenen, im Sommersemester 2012 von der Fakultät für Rechtswissenschaft in Bielefeld angenommenen, umgehend auf dem Stand vom Juli 2012 veröffentlichten Dissertation. Sie gliedert sich außer in Einleitung und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse klar in drei Abschnitte.
Zunächst schildert der Verfasser kompakt die neuere Entwicklung des Reisemarkts, der in der Gegenwart bei fast 80 Millionen Reisen von Bundesbürgern im Jahr steht, wobei knapp die Hälfte (mit rückläufiger Tendenz) von Pauschal- und Bausteinreisen gebild |
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Schwartz, Michael, Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundesverbandes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“. Oldenbourg, München 2012. 592 S., 13 Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schwartz, Michael, Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundesverbandes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“. Oldenbourg, München 2012. 592 S., 13 Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Vertriebenen sind die im Laufe und am Ende des zweiten Weltkriegs aus ihrer bisherigen Heimat im Osten des Deutschen Reiches mit Gewalt und Zwang ausgetriebenen Deutschen, die in den vier Besatzungszonen des Deutschen Reiches und in Österreich unterkamen. Ihre Zahl wird auf rund 12,5 Millionen Menschen geschätzt. Am 27. Oktober 1957 errichteten ihre einzelnen Verbände als Dachverband den Bund der Vertriebenen, der sich die Vertretung der Interessen der von Flucht, Vertreibung und Aussiedlung betroffenen Deutschen unabhängig von einer Mitgliedschaft zum Ziel setzte.
Viele Jahre danach stellte „Der Spiegel“ in einer Untersuchung fest, dass dem Bund eine weit überdurchschnittliche Zahl ehemaliger Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angehört hatte. Dem widersprach Erika Steinbach als Vorsitzende 2009 mit der Behauptung, dass dem Bund mehr Widerstandskämpfer angehörten als Nationalsozialisten. Schon 2007 hatte sie allerdings eine wissenschaftliche, mit öffentlichen Mitteln geförderte Studie dem Institut für Zeitgeschichte in Auftrag gegeben, deren Ergebnis das vorliegende Werk veröffentlicht.
Danach waren elf von dreizehn Mitgliedern (rund 85 Prozent) des Gründungspräsidiums früher Mitglieder der insgesamt bis zu 10 Millionen Angehörige zählenden Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, denen nur Wenzel Jaksch (SPD) und Linus Kather (CDU, späterer Kandidat der NPD) gegenübergestellt werden können, wenn auch keines der Mitglieder vor 1933 beitrat. Im Präsidium machten die ehemaligen Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei 61,6 Prozent aus, so dass insgesamt eine erkennbare nationalsozialistische Einbindung des Bundes erwiesen ist. Dass dadurch die Verbandspolitik |
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Schwießelmann, Christian, Die Christlich-Demokratische Union in Mecklenburg und Vorpommern. Von der Gründung bis zur Auflösung des Landesverbandes (1945-1952) (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 58). Droste, Düsseldorf 2010. 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Schwießelmann, Christian, Die Christlich-Demokratische Union in Mecklenburg und Vorpommern. Von der Gründung bis zur Auflösung des Landesverbandes (1945-1952) (= Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 58). Droste, Düsseldorf 2010. 512 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit Entstehung der Vorläufer von Parteien seit dem 17. Jahrhundert streben diese nicht nur im Wettbewerb um die Macht, sondern ist auch die Vereinigung unterschiedlicher Parteien in einer Hand Ziel machtbewusster Politiker. Im Deutschen Reich schaltete Adolf Hitler 1933 alle Wettbewerber in kurzer Zeit vollständig aus und erklärte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei zur alleinigen rechtmäßigen Vertreterin des Volkswillens. Nach seinem Ende ergab sich die Möglichkeit zur Neugestaltung der Parteienlandschaft, so dass es sich fragt, wieso sie mancherorts nur beschränkt nutzbar gemacht werden konnte und etwa in der sowjetischen Besatzungszone bzw. der anschließenden Deutschen Demokratischen Republik sich zwar äußerlich ein Mehrparteiensystem entwickelte, dieses aber inhaltlich ein Einparteiensystem wurde.
Mit dieser interessanten Fragestellung befasst sich die von Nikolaus Werz betreute, im Wintersemester 2008/2009 von der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock angenommene Dissertation des 1980 in Güstrow geborenen, seit 1998 in Politikwissenschaft, Philosophie und germanistischer Literaturwissenschaft ausgebildeten Verfassers. Er verfolgt an Hand der erreichbaren Quellen das Werden des in Schwerin am 5. Juli 1945 vor allem von früheren Mitgliedern der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei gegründeten Landesverbands der unmittelbar nach Kriegsende fast gleichzeitig ziemlich spontan durch von einander unabhängigen Gruppen etwa in Berlin, Köln, Hannover, Frankfurt am Main, Würzburg, Stuttgart und München errichteten Christlich-Demokratischen bzw. Christlich-Sozialen Union. Gegliedert ist seine sorgfältige Betra |
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Sechzig (60) Jahre Bundesfinanzhof. Eine Chronik 1950-2010, hg. v. Bundesfinanzhof. Stollfuß Medien, Bonn 2010. 607 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Lebte der monarchische Herrscher eines Gebietes ursprünglich von seinen eigenen Einkünften, so finanziert der moderne Staat sich und die übernommenen Aufgaben in erster Linie durch Entzug der Einkünfte seiner Angehörigen durch das Mittel der Steuern. Betrugen die Einkünfte des Königs nur einen kleinen Bruchteil des gesamten Volkseinkommens, so sind die staatlichen Steuern bis zur Gegenwart zu einem mächtigen Stück des gesamten Kuchens mit wachsender Tendenz angeschwollen. Im Rechtsstaat können über die Rechtmäßigkeit staatlicher Einnahmen und Ausgaben naheliegenderweise auch unterschiedliche Ansichten bestehen, so dass es kaum verwundern kann, dass das Deutsche Reich sich am Ende des ersten Weltkriegs einen eigenen Reichsfinanzhof für Finanzstreitigkeiten einrichtete, der seinen Sitz in einem denkmalgeschützten Schlösschen in München-Bogenhausen fand.
Formal ist Nachfolger des Reichsfinanzhofs der durch Gesetz vom 29. Juni 1950 geschaffene Bundesfinanzhof, als dessen erster Präsident vom 21. Oktober 1950 bis zum 30. April Heinrich Schmittmann (1978-1956) amtierte. Nachdem bereits 1993 unter dem verbindenden Titel 75 Jahre Reichsfinanzhof - Bundesfinanzhof eine Festschrift erschien, verselbständigt sich der Bundesfinanzhof nach sechzig Jahren nun von seinem Vorläufer. In vier Teilen beschreibt er sich und seine Tätigkeit in einer Chronik, wobei der erste Teil ausführlich und detailliert die interessante Geschichte verfolgt.
Danach geht der zweite Teil besonders auf die Rechtsprechung der einzelnen (11) Senate und des Großen Senats ein, während der dritte Teil Ereignisse, Richterinnen und Richter und Zuständigkeiten aufführt und der vierte kurze Teil architektonische Ansichten in Farbe und Glanz bietet. Ein Namensregister (Aemisegger-Zypries)und ein Stichwortverzeichnis von Abf |
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Seemann, Annette, Weimar. Eine Kulturgeschichte. Beck, München 2012. 464 S., 91 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Seemann, Annette, Weimar. Eine Kulturgeschichte. Beck, München 2012. 464 S., 91 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die in Frankfurt am Main 1959 als Annette Besier geborene, 1985 den späteren Kulturmanager und Präsidenten der Weimarer Klassikstiftung Hellmut Seemann heiratende Verfasserin promovierte nach dem Studium der Germanistik und Romanistik in Frankfurt am Main und Poitiers 1986 in ihrer Geburtsstadt über Merlin (Prophet und Zauberer? - Eine komparatistische Studie zum Merlin-Stoff im Mittelalter und im 19. und 20. Jahrhundert). Danach begann sie eine Tätigkeit als Übersetzerin in verschiedenen Verlagen, wobei sie kurz nach ihrer Übersiedelung nach Weimar (2002) für den Beck-Verlag Paolo Prodis Geschichte der Gerechtigkeit übertrug. In Weimar übernahm sie 2003 den Vorsitz des Freundeskreises Gesellschaft Anna Amalia Bibliothek und schrieb eine Reihe von Werken über Weimar und Herzogin Anna Amalia in verschiedenen Verlagen.
An der jüngsten Spitze steht ihre umfassende Kulturgeschichte. Sie ist nach dem Vorwort von der Überzeugung geprägt, dass, wenn es überhaupt so etwas wie die deutsche Stadt par excellence gibt, dies Weimar ist. Als Anhaltspunkte nennt sie dafür Martin Luther, Johann Sebastian Bach, Goethe, Schiller, Franz Liszt, (den in Weimar bereits geistig umnachteten) Friedrich Nietzsche, das (bald abwandernde) Bauhaus, die deutsche Nationalversammlung von 1919 und (den von Weimar faszinierten) Adolf Hitler.
Gegliedert ist das kulturgeschichtliche Zuneigungswerk in neun Zeiten, wobei die Verfasserin sich auch in die Einzelheiten der ihr an sich eher fremden frühen Zeit einarbeitet. Mit der Zeit des Glaubens ist sie bereits im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit, nach denen sie die goldene Zeit (1756-1807), die Probezeit, die silberne Zeit, moderne Zeiten, die braune Zeit, die rote Zeit und bunte Zeiten schildert. Zahlreiche Abbildungen (vor allem der Klassik Stiftung Weimar) veranschaulichen die vielfältige |
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Seils, Mirjam, Die fremde Hälfte. Aufnahme und Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen in Mecklenburg nach 1945. Thomas Helms Verlag, Schwerin 2012. 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Seils, Mirjam, Die fremde Hälfte. Aufnahme und Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen in Mecklenburg nach 1945. Thomas Helms Verlag, Schwerin 2012. 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mecklenburg ist das nach der 995 erstmals erwähnten Burg Michelenburg bei Wismar benannte, dünn besiedelte, 1701 in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz geteilte, zum 1. 1. 1934 wieder zusammengefasste Land, das nach dem zweiten Weltkrieg mit Vorpommern zu einem Land des Deutschen Reiches verbunden wurde und herkömmliche Zustände verhältnismäßig fest bewahrt. Vor dem zweiten Weltkrieg hatte es (zusammen mit Vorpommern) etwa 1,5 Millionen Einwohner. Durch Umsiedlung, Flucht und Vertreibung aus dem Osten stieg deren Zahl auf mehr als zwei Millionen.
Mit diesem sozialgeschichtlichen Vorgang befasst sich das vorliegende Werk. Es wurde im Jahre 2009 von der inzwischen als Lehrerin tätigen Verfasserin als Dissertation an der Universität Rostock eingereicht. Damit wird eine bedauerliche, bisher bestehende in ansprechender Weise geschlossen.
Nach überzeugender Ansicht der Verfasserin hatte die Bodenreform in Mecklenburg nicht in erster Linie das Ziel, die Vertriebenen zu fördern, sondern die Großgrundeigentümer zu enteignen und die feudalistischen Überreste der Gutsherrschaft zu beseitigen. Die verteilte Ansiedlung der dadurch aber tatsächlich doch begünstigten Vertriebenen stellt die Autorin an den Karpatendeutschen, den Wolhyniendeutschen und den Bessarabiendeutschen detailliert dar. Im Ergebnis sieht sie die durch die Eingliederung bewirkte erhebliche Veränderung der Bevölkerungsstruktur auch als einen Vorteil für das gesamte Land an.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Sikora, Markus, Kleine Arbeitsmethodik für Juristen. Beck, München 2012. XVII, 131 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Seit der Mensch arbeitet, hat er entsprechend seinen jeweiligen Interessen vielfältige Methoden der Arbeit entwickelt. Mit der Arbeitsdifferenzierung erwies sich auch eine Methodendifferenzierung als sinnvoll. Seit der Akademisierung der Arbeitswelt hat die Methode dabei besondere wissenschaftliche Bedeuung erlangt, die in eigen Methodenlehren und Methologien zum Ausdruck gebracht werden.
Der 1976 geborene Verfasser hat in Passau Rechtswissenschaften studiert und seinen Hotizont in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika erweitert. Nach Abschluss seiner Ausbildung wurde er 2004 zum Notarassessor ernannt, ist aber seit 2007 als Notar außer Dienst für die Notarkasse in München als Geschäftsführer tätig. Seit 1997 befasst er sich mit persönlicher Arbeitsmethodik, die ihm persönlich offensichtlich so gute Erfolge beschert hat, dass er nunmehr sein gesammeltes Wissen und seine erlangten Fähigkeiten mit seinen Lesern zu teilen bereit ist.
Sein gefälliges, Arbeitsmethodik als Ursprung jeder Kreativität ausgebendes Bändchen gliedert sich unter dem einführenden Bekenntnis Jura ist Management klar in drei Bereiche. Darin schildert der Verfasser kurz die große Bedeutung der persönlichen Arbeitsmethodik, die Grundsätze (Mangement durch Ziele, Pareto-Prinzip, Umgang mit der Zeit) und relativ ausführlich die Werkzeuge (Agenda, Planung [ohne Leerraum)], Wiedervorlage, Schreibtisch, Desktop, Aktenführung, Diktieren, Einsatz von zwei Stiften, Wissensmanagement, Gummibandmodell, Delegation und Überwachung, Mitarbeiterführung, Reisen, Sitzungen, Erstellen von Schriftstücken). Im Anhang der perönlich wie suprapersönlich gestalteten, auf Grund eigener Erfahrung jedermann Verbesserung ermöglichenden Anleitung bietet er Hilfsmittel (z. B. dokumentenechte Stifte in blau und grün) und technische Hilfsmittel (z. B. Dragon N |
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Skřejpková, Petra/Soukup, Ladislav, Nedemokratické právní systémy ve vybraných státech Evropy první poloviny 20. století [Undemokratische Rechtssysteme in ausgewählten Staaten Europas in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts]. Avenira-Stiftung, Luzern, 2011. 200 S. Besprochen von Inge Bily. |
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Der vorliegende Band besteht aus 3 Teilen, denen das Inhaltsverzeichnis (S. 5-6), die Vorstellung Dr. h.c. Emil F. Smidaks und seiner „Prinzipien“ durch Karel Malý (S. 7-8) sowie das Vorwort Petra Skřejpkovás und Ladislav Soukups (S. 9) vorangestellt sind.
Auf Teil 1 (S. 11-14) mit einer ausführlichen Darstellung zu den Prinzipien Smidaks durch Petra Skřejpková und Ladislav Soukup folgen dann die beiden Hauptteile: Teil 2 (S. 15-102), verfasst von Petra Skřejpková: Totalitäre und autoritäre Regime, und Teil 3 (S. 103-192) aus der Feder Ladislav Soukups: Der Weg des russischen Staates von der Selbstverwaltung zur Diktatur des Proletariats.
Petra Skřejpková beschäftigt sich in Teil 2 (S. 15-102) mit totalitären und autoritären Regimen. Folgende Schwerpunkte werden dabei ausführlicher dargestellt: ideologische und theoretische Prämissen undemokratischer Formen der Macht (I.: S. 16-22), der italienische Faschismus (II.: S. 23-48) und der deutsche Nationalsozialismus (III.: S. 49-64). Der Überblicksdarstellung in Punkt IV. (S. 65-92) legt die Autorin die tschechische alphabetische Ordnung nach Staatennamen zugrunde. Behandelt werden: 1. Albanien (S. 66-67), 2. Brasilien (S. 67-68), 3. Bulgarien (S. 68-69), 4. Estland (S. 69-70), 5. Kroatien (S. 70-71), 6. Frankreich (S. 71-72), 7. Japan (S. 72-73), 8. Jugoslawien (S. 73-74), 9. Litauen (S. 74-75), 10. Lettland (S. 75), 11. Ungarn (S. 75-76), 12. Norwegen (S. 76), 13. Polen (S. 77-80), 14. Portugal (S. 80-82), 15. Rumänien (S. 82-83), 16. Griechenland (S. 83-84), 17. Österreich (S. 84-86) und 18. Spanien (S. 86-89). Abschließend folgt unter 19. (S. 89-92) eine Zusamme |
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Sohn, Andreas, Von der Residenz zur Hauptstadt. Paris im hohen Mittelalter. Thorbecke, Ostfildern 2012. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sohn, Andreas, Von der Residenz zur Hauptstadt. Paris im hohen Mittelalter. Thorbecke, Ostfildern 2012. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Paris ist eine der bekanntesten Städte der Welt. Sie wird im Jahre 54 v. Chr. als Lutetia erstmals erwähnt. Wie dieser Hauptort der keltischen Parisier während des Mittelalters zur Hauptstadt Frankreichs werden konnte, zeichnet der mit Abbildungen ausgestattete Band detailliert und eingängig nach.
Sein in Dortmund 1959 geborener Verfasser wurde nach dem Studium von Geschichte, katholischer Theologie und Pädagogik in Münster und Poitiers 1988 mit einer von Joachim Wollasch betreuten Münsteraner Dissertation zum Abbatiat Ademars von Saint Martial de Limoges im cluniazensischen Klosterverband promoviert. 1995 wurde er auf Grund seiner Habilitationsschrift über deutsche Prokuraturen an der römischen Kurie in der Frührenaissance habilitiert und nach Lehrtätigkeiten in Münster, Graz und Frankreich 2001 als Professor für mittelalterliche Geschichte an die Universität Paris XIII berufen. Bereits zu dieser Zeit hat er sein besonderes Interesse an Hauptstädten und global cities erkennen lassen.
Im vorliegenden Band zeigt der Verfasser anschaulich, dass bereits der berühmte Frankenkönig Chlodwig ab 508 Paris als Aufenthaltsort besonders schätzte, dass aber die seine merowingischen Nachkommen 751 verdrängenden Karolinger Metz oder Aachen und die ihnen 987 folgenden Kapetinger zunächst Orléans bevorzugten. Erst unter dem von Suger von Saint Denis beeinflussten König Ludwig VI. konnte in Abgrenzung zur Normandie der Grund für den Aufstieg von Paris gelegt werden, dessen geistige Bedeutung besonders durch Petrus Abaelardus gewann. Durch gelungene Wirtschafts-, Verwaltungs- und Gerichtsreformen stieg das dann durch Universität wie stilbildende Bauten ausgezeichnete Paris vom Sitz des Herrschers, der zu dieser Zeit wohl noch kaum wirkliche Residenz im landläufigen Sinn war, zur Hauptstadt des sich fes |
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Sondertagung der Zivilrechtslehrervereinigung zum Vorschlag für ein Common European Sales Law in Bonn im April 2012, hg. v. Wagner, Gerhard/Zimmermann, Reinhard (= Archiv für die civilistische Praxis, 212 [2012], 467-852). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. 395 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sondertagung der Zivilrechtslehrervereinigung zum Vorschlag für ein Common European Sales Law in Bonn im April 2012, hg. v. Wagner, Gerhard/Zimmermann, Reinhard (= Archiv für die civilistische Praxis, 212 [2012], 467-852). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. 395 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Infolge der technischen und wirtschaftlichen Fortschritte des Menschen rückt seine wachsende Zahl immer enger zusammen. Dem kann sich das Recht nicht vollständig entziehen, sondern muss sich den dadurch erwachsenden Herausforderungen stellen. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission am 11. Oktober 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein gemeinsames europäisches Kaufrecht vorgelegt, womit die geschichtliche Entwicklung der Europäisierung des Privatrechts in ein neues Stadium zu treten scheint.
Vorausgegangen waren dem seit etwa 1985 zahlreiche Richtlinien der Rechtsetzungsorgane der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union, die mit dem Verbrauchervertragsrecht im Mittelpunkt das Vertragsrecht stark beeinflussten. Ihre Umsetzung in mitgliedstaatliches Recht ermöglichte es dem Europäischen Gerichtshof, bei dieser Veränderung vor allem integrierend mitzuwirken. Im Anschluss hieran erarbeitete die Wissenschaft nach einem auf Globalisierung gerichteten Projekt der Principles of International Commercial Contracts des Unidroit-Instituts in Rom aus dem Jahre 1994 im Jahre 1995 im Rahmen der so genannten Lando-Kommission Principles of European Contract Law, die bis 2003 vervollständigt und zusammen mit Principles of the Existing EC Contract Law in den Draft Common Frame von 2008/2009 überführt wurden.
Der auf dieser Grundlage erarbeitete Vorschlag der Europäischen Kommission ist für die weitere Entwicklung des Kaufrechts in der Europäischen Union und darüber hinaus von so großer Bedeutung, dass ihn die Zivilrechtslehrervereinigung zum Thema einer eigenen, in Bonn im April 20 |
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Sonntag, Jasmin, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe 436). Lang, Frankfurt am Main 2012. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die auch umfangreiche ungedruckte Quellen verwertende, eine bisherige Lücke schließende Arbeit ist die von Hans-Jürgen Becker betreute, 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Regensburg angenommene Dissertation der in Regensburg 1980 geborenen, seit 2007 im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern in Bayern tätigen Verfasserin. Sie betrifft einen zeitlich eng umgrenzten, sachlich auffächerbaren Gegenstand. Er verdient wegen seiner politischen Besonderheiten am Übergang vom Heiligen römischen Reich zur Souveränität vieler Einzelstaaten gleichwohl gebührende Aufmerksamkeit.
Die Verfasserin gliedert ihn nach einer kurzen Einleitung in fünf Sachkapitel. Dabei schildert sie kurz den Mann hinter dem Staat, die Säkularisation, die Bedeutung der Stellung des Reichserzkanzlers Dalberg als Ausgangspunkt und Prämisse der weiteren Entwicklung, ehe sie sich ausführlich der Gesetzgebung und Verwaltung zuwendet. Hier stellt sie das Allgemeine und Gemeinsame in Gesetzgebung und Verwaltung voran (Organisation, gemeinsame Institutionen, Feuer-Assekuranz-Ordnung), um danach in vielfältiger Aufteilung auf die Besonderheiten im Fürstentum Regensburg (in Verwaltung und Gesetzgebung [Allgemeines, Justizverfassung und Rechtsprechung, konkrete Maßnahmen]) und in Vergleichen im Fürstentum Aschaffenburg und in der Grafschaft Wetzlar einzugehen und mit dem Primatialstaat abzuschließen.
Als Anfang vom Ende stuft sie in einem Ausblick das Großherzogtum Frankfurt ein. Im Anhang druckt sie das Organisationspatent vom 18. Juli 1803, das Organisationspatent vom 20. November 1803 und die Paraphrase der 22-Punkte-Instruktion ab. Im Ergebnis ordnet sie den vielfach geschmähten, am 10. Februar 1817 an den Folgen eines zwei Tage zuvor an seinem 73. Geburtstag erlittenen |
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Sonntag, Marcus, Die Arbeitslager in der DDR. Klartext Verlag, Essen 2011. 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die von Gunther Mai betreute, nach dreijährigen Forschungen 2010 an der Universität Erfurt angenommene Dissertation des als Hilfskraft und wissenschaftlichen Mitarbeiters tätigen, durch Stipendium und Druckkostenzuschuss geförderten Verfassers. Sie befasst sich mit der bislang wenig untersuchten Thematik des Strafvollzugs in den Lagerhaftanstalten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Im Mittelpunkt der umfangreiche Archivalien auswertenden Studie stehen die Lager in der Maxhütte Unterwellenborn im Land Thüringen bzw. im Bezirk Gera von 1949 bis 1991, im Kalibergwerk Sollstedt im Bezirk Erfurt von 1956 bis 1965 und das Arbeitserziehungskommando Regis im Bezirk Leipzig von 1962 bis 1990.
Gegliedert ist das Werk in fünf Abschnitte. Zunächst erörtert der Verfasser allgemeiner Theorien und Konzepte von Arbeit, Haftarbeit und Arbeitslager, die Rahmenbedingungen für Haftarbeit und Strafvollzug in der sowjetischen Besatzungszone und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie die Strukturen und Ziele der Haftanstalten. Danach geht er sehr sorgfältig auf die Einzelheiten ein (Aufbau, Belegung, Vollzugspersonal, Lagerordnung, Haftbedingungen, Lagerleben, Machtverhältnisse, Arbeitsbedingungen und Umerziehung).
Im Ergebnis stellt er fest, dass der Strafvollzug in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in jeder Hinsicht Verwahrvollzug war, der nie den selbst gesteckten Zielen eines Erziehungsvollzugs gerecht wurde. Der Einsatz Strafgefangener in den Betrieben erwies sich als wirtschaftlich günstigste Vorgangsweise. Von normalen Vollzugsanstalten unterschieden sich die Lagerhafteinrichtungen nach den ansprechenden Erkenntnissen des Verfassers vor allem durch die in ihnen durchgeführte Vollzugsart, wobei reformorientierte Überlegungen innerhalb der parteipolitisch bestimmten Gest |
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Speer, Benedikt, Grenze und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im historischen Kontext - Eine explorative politikwissenschaftliche Studie am Fallbeispiel des Pyrenäenraums (= Schriftenreihe der Hochschule Speyer 201). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 288 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Speer, Benedikt, Grenze und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im historischen Kontext - Eine explorative politikwissenschaftliche Studie am Fallbeispiel des Pyrenäenraums (= Schriftenreihe der Hochschule Speyer 201). Duncker & Humblot, Berlin 2010. 288 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die in Vorarbeiten während einer Assistentenzeit am Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht an der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) begonnene und im Wesentlichen 2005 bis 2008 neben einer Tätigkeit am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung entstandene, im Dezember 2008 disputierte Dissertation des Verfassers zur Erlangung des Grades eines Doktors der Staats- und Wirtschaftswissenschaften. Sie wurde betreut von Carl Böhret. Der Verfasser hatte nach seinem Vorwort das Glück, in seinem Vater immer einen fachlich kompetenten, vielseitig gebildeten und nicht zuletzt äußerst geduldigen Diskussionspartner in seiner Nähe zu haben.
Gegliedert ist die interessante Untersuchung in zwei Hauptteile. Nach einer kurzen Einleitung stellt der Verfasser zunächst ausführlich seinen Untersuchungsgegenstand, zentrale Begrifflichkeiten (Grenze, Grenzraum, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im wissenschaftlichen Diskurs) sowie Erkenntnisinteresse, Methodik und Erkenntniserwartungen vor. Danach vertieft er seine methodischen Befunde an seinem konkreten Beispiel des Pyrenäenraums zwischen dem Mittelalter und dem Ende des 19. Jahrhunderts sehr sorgfältig.
Am Ende fasst er seine neuen Erkenntnisse in sechs Leitsätzen zusammen, von denen der erste lautet, dass die französisch-spanische Pyrenäengrenze keine natürliche Grenze ist, deren Wirkungen zudem nur kontextabhängig erklärt werden können, wobei es besonders auf den Dichtegrad besonderer Rechtsverhältnisse ankommt. Im Ergebnis sieht er grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht als zeit- oder systemspezifisches Ph |
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Spitzer, Patrick, Die Nachrichtendienste Deutschlands und die Geheimdienste Russlands - ein Vergleich (= Recht in Ostmittel, Südost- und Osteuropa/GUS 14). LIT, Münster 2011. XXV, 530 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Spitzer, Patrick, Die Nachrichtendienste Deutschlands und die Geheimdienste Russlands - ein Vergleich (= Recht in Ostmittel, Südost- und Osteuropa/GUS 14). LIT, Münster 2011. XXV, 530 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Otto Luchterhandt angeregte und betreute, im Wintersemester 2010/2011 von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg angenommene Dissertation des Verfassers. Sie behandelt eine interessante Aufgabe. Die Untersuchung gliedert sich insgesamt in drei Teile.
In einer kurzen Einführung behandelt der Verfasser die Grundlagen der Arbeit der beiden Nachrichtendienste und erläutert Aufgabenstellung und Gang seiner Untersuchung. Danach erörtert er ausführlich die Nachrichtendienste in Deutschland und in der Russischen Föderation. Am Ende unternimmt er einen erstrebenswerten Rechtsvergleich.
Im Ergebnis gelangt er nach sorgfältiger Prüfung zu dem kaum wirklich überraschenden Ergebnis, dass die Geheimdienstgesetze Russlands schwere rechtsstaatliche Mängel aufweisen, so dass eine an rechtsstaatlichen Standards selbst der Verfassung der Russischen Förderation ausgerichtete Tätigkeit der Geheimdienst noch nicht einmal als angestrebtes Ziel angesehen werden kann. Die Rechtsgrundlagen stuft er dementsprechend mit Ausnahme des neuen Datenschutzgesetzes folgerichtig zum großen Teil als rein semantische Gebilde ein. Eine aus westlicher Sicht notwendige Änderung ist allerdings derzeit nicht in Sicht.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Spomenica Valtazara Bogišića o stogodišnjici njegove smrti 24. apr. 2008 godine. Knjiga 1. hg. v. Breneselović, Luka/Čolović, Vladimir/Ćirić, Jovan/Dimitrijević, Predrag/Trkulja, Jovica. JP Službeni glasnik, Belgrad 2011. 680 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Spomenica Valtazara Bogišića o stogodišnjici njegove smrti 24. apr. 2008 godine. Knjiga 1. hg. v. Breneselović, Luka/Čolović, Vladimir/Ćirić, Jovan/Dimitrijević, Predrag/Trkulja, Jovica. JP Službeni glasnik, Belgrad 2011. 680 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der serbische Jurist Valtazar (oder Baltazar) Bogišić wurde in Cavtat in Dalmatien am 20. Dezember 1834 geboren. Nach Studien in München, Heidelberg, Wien und Berlin wandte er sich der historischen Rechtsschule zu und verfasste bis 1888 ein als Kodifikation des bürgerlichen Rechts gedachtes, Familienrecht und Erbrecht aber nicht umfassendes allgemeines Vermögensgesetzbuch für das Fürstentum Montenegro, das Gewohnheitsrecht und Gerechtigkeit besonders betont und 1898 eine zweite sowie 1913 eine dritte Auflage erfuhr. Am 24. April 1908 starb sein Verfasser in Rijeka.
In Erinnerung an den großen Gelehrten haben die Herausgeber anlässlich der hundertsten Wiederkehr des Todestages ein umfassendes Sammelwerk veröffentlicht. Er enthält zahlreiche Beiträge bekannter Forscher aus verschiedenen Ländern. Außer einem deutschen Geleitwort befinden sich darunter auch verschiedene deutsche Untersuchungen.
So verzeichnet etwa Theodor Bühler Berührungspunkte und Unterschiede zwischen Bluntschli und Bogišić, untersucht Antoni Cetnarowicz die kroatisch-serbischen Beziehungen in Dalmatien zwischen 1860 und 1880, Monika Glettler die Verbindungen zwischen der Wiener Slovanská Beseda und Bogišić, Katalin Gönczi die Modernisierung des ungarischen Rechtssystems im Dualismuszeitalter, Eva Hüttl-Hubert Bogišić’ Beziehungen zu Wien, Gerald Mozetić Ludwig Gumplowicz auf seinem Weg zur Soziologie, Manfred Rehbinder Bogišić in der Sicht Eugen Ehrlichs, Kazuhiro Takii Bogišić und Hirobumi Ito als Schüler Lorenz von Steins oder Sebastian Schermaul das Leben und Wirken Georg Friedrich Puchtas. In einem zweiten Abschnitt befasst sich |
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Sprache(n) als europäisches Kulturgut. Languages as European Cultural Asset, hg. v. Schmidt-Hahn, Claudia. StudienVerlag, Innbruck 2012. 222 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sprache(n) als europäisches Kulturgut. Languages as European Cultural Asset, hg. v. Schmidt-Hahn, Claudia. StudienVerlag, Innbruck 2012. 222 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Sprache ist eines der wichtigsten Güter des Menschen. Mit ihrer Hilfe kann er sein materielles und ideelles Dasein seinen Bedürfnissen entsprechend zu verbessern versuchen. In der Theorie sollte dabei grundsätzlich jeder Mensch jeden Mitmenschen verstehen können, in der Praxis steht dem freilich die große Vielfalt der einzelnen Sprachen im Wege, die selbst im kleinräumigen Europa auf Grund seiner langen Geschichte schon rein zahlenmäßig einigermaßen erstaunlich ist.
Mit der damit verbundenen Problematik befassten sich die Beiträge eines vom Herbert-Batliner-Europainstitut an der Fachhochschule Salzburg veranstalteten Symposiums.. Ausgangspunkt hierfür war die Mitteilung der Europäischen Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung aus dem Jahre 2007, die für die Förderung der europäischen Einheit in der Vielfalt der kulturellen und sprachlichen Tradition plädiert. Insgesamt 14 der Salzburger Beiträge stellt das zweisprachige Sammelwerk nach einem kurzen Vorwort der Herausgeberin der Allgemeinheit zur Verfügung.
Da Sprache sowohl verbindet wie auch trennt, untersucht etwa Anthony Robert Rowley den Dialekt als besonderen Ausdruck regionaler Identität, erörtert Waldemar Hummer für den europäischen Kommunikationsraum die Schnittstellen juristischer Semantik, stellen drei Beiträge über die große Vielfalt der kleinen Sprachen die Gebärdensprache, das Verhältnis von Zuwanderersprachen und Schulbildung in Österreich oder Wirklichkeit und Herausforderung regionaler Minderheitssprachen dar und widmen sich drei weitere Beiträge der SprachKultur (!) in den Figuren der Literaturübersetzung, der Sprachunterschiede und des Im-Wort-Seins. Berücksichtigt man, dass allein in Europa in der Gegenwart 450 Sprachen tatsächlich gesprochen w |
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Sprecher, Thomas, Literatur und Verbrechen. Kunst und Kriminalität in der europäischen Erzählprosa um 1900 (= Das Abendland. Neue Folge 36). Klostermann, Frankfurt am Main 2011). 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sprecher, Thomas, Literatur und Verbrechen. Kunst und Kriminalität in der europäischen Erzählprosa um 1900 (= Das Abendland. Neue Folge 36). Klostermann, Frankfurt am Main 2011). 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Thomas Sprecher ist Leiter des Thomas-Mann-Archivs der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. Außer durch zahlreiche Editionen zu Thomas Mann seit 1988 ist er zuletzt durch eine gewichtige Bibliographie für Leser zu Literatur und Recht hervorgetreten. Eine Nebenfrucht dieser sehr verdienstvollen Bemühungen dürfte die vorliegende Untersuchung sein.
Nach Abkürzungen und einer mit der 1905 veröffentlichten Autobiographie des internationalen Hoteldiebs und Hochstaplers Georges Manolescu mit dem Titel ein Fürst der Diebe beginnenden Einleitung verfolgt der Verfasser die fünf Traditionslinien Lügendichtung, Schelmengeschichten, Autobiographie, Kriminalerzählungen und Detektivromane sowie literarische Darstellung von Verbrechern im 18. und 19. Jahrhundert. Anschließend wendet er sich weit zurückgreifend Kriminologie, Pathologie und Genie, Philologie sowie Psychiatrie, Anthropologie und Poetik der Täuschung zu, ehe er zur Hochstapelei im 20. Jahrhundert gelangt. Auf diesem Hintergrund wendet er sich Georges Manolescu und dessen Beurteilung durch Erich Wulffen zu.
Dem am in Ploiesti 1871 als Sohn eines Offiziers geborenen und am 2. Januar 1908 nach Heirat der reichen Französin Pauline Pollet (1905) mit 37 Jahren unter Hinterlassung zwölfer Anzüge, vierziger Seidenhemden, zehner Paare Lackschuhe und eines gefälschten Adelsbriefs verstorbenen Manolescu folgen als Genteleman-Verbrecher noch Karl May, Wilhelm Voigt, Harry Domela sowie Ignatz Strassnoff. Das gesamte Werk wird durch umfangreiche Literaturhinweise und ein Namensregister abgerundet. Zum Kerninhalt finden sich zahlreiche detaillierte Beobachtungen und Stellungnahmen, im Übrigen überwiegt die Kunst wohl die Kriminalität in der in eine allgemeinere tour |
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Staat Macht Uniform - Uniformen als Zeichen staatlicher Macht im Wandel?, hg. v. Wiggerich, Sandro/Kensy, Steven (= Studien zur Geschichte des Alltags 29). Steiner, Stuttgart 2011. 256, XV (Farbtafeln) S. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Staat Macht Uniform - Uniformen als Zeichen staatlicher Macht im Wandel?, hg. v. Wiggerich, Sandro/Kensy, Steven (= Studien zur Geschichte des Alltags 29). Steiner, Stuttgart 2011. 256, XV (Farbtafeln) S. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Das 19. und das frühe 20. Jahrhundert waren wohl „die“ Epoche der Uniformen und der (populär-)wissenschaftlichen Beschäftigung mit dieser Thematik. Seit der Mitte des 20. Jahrhunderts ist das allgemeine wie das wissenschaftliche Interesse an Uniformen in Deutschland und Österreich deutlich zurückgegangen – nicht zuletzt in Reaktion auf zwei Weltkriege. Dennoch werden auch am Beginn des 21. Jahrhunderts immer noch Bücher über Uniformen publiziert. Hier lassen sich zwei unterschiedliche Herangehensweisen feststellen. Einerseits eine im Wesentlichen deskriptive, die insbesondere von Sammlern aber auch Museen betrieben wird und an die Uniformkunde des 19. und frühen 20. Jahrhunderts anschließt; andererseits eine mehr kontextorientierte, die nach der Bedeutung von Uniformen in ihrem (sozialen) Umfeld fragt. Dieser relativ neuen zweiten Herangehensweise ist der vorliegende Tagungsband verpflichtet.
Der erste Beitrag Lutz Untersehers gibt einen Überblick über die Dimensionen, in denen die Bedeutung von Uniformen behandelt werden kann.
Elizabeth Harding beschäftigt sich mit der Einführung adeliger Ziviluniformen und der Diskussion darüber am Ende des 18. Jahrhunderts. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass diese Uniformen keine eindeutigen Zeichen waren, da sie sowohl für fortschrittliche Dienstbeflissenheit als auch rückständiges Standesbewusstsein stehen konnten.
Ellinor Forster behandelt die Einführung bayerischer Unformen in Tirol ab 1806. Im Frieden von Pressburg hatte Österreich Tirol an Bayern abgeben müssen. In den folgenden Jahren versuchte die bayerische Regierung (insgesamt wenig erfolgreich) das neu erworbene Gebiet in das Königreich zu integrieren. Ein Aspekt dieser Bemühungen |
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Staat und Recht in Teilung und Einheit, hg. v. Krüper, Julian/Sauer, Heiko (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 69). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. VIII, 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Staat und Recht in Teilung und Einheit, hg. v. Krüper, Julian/Sauer, Heiko (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 69). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. VIII, 269 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am 3. Oktober 2010 jährte sich der Tag der deutschen Einheit, der den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland beschloss, zum 20. Mal. Dieses Ereignis nahm die juristische Fakultät der Universität Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geschichtswissenschaften zum Anlass einer Ringvorlesung. Sie sollte nach dem Vorwort der beiden als akademische Räte an der juristischen Fakultät tätigen Herausgeber im Kern die deutsche Teilung nach 1949, den Prozess des Aufgangs der Deutschen Demokratischen Republik in der Bundesrepublik und die bisherigen zwei Jahrzehnte deutscher Einheit politisch, historisch und rechtlich nachzeichnen.
Im Rahmen dieser Ringvorlesung wurden zwischen Oktober und Dezember 2010 zehn Vorträge gehalten, die zusammen mit vier weiteren Beiträgen im vorliegenden Sammelband der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Sie sind in die vier Teile Teilung, Wende, Einheit und Erinnerung gegliedert. Mit Christoph Bergner, Hans-Dietrich Genscher, Johann Abr(aham) Frowein, Michael Stolleis, Martina Haedrich, Sabine Bergmann-Pohl, Bernd Rüthers, Horst Dreier, Jan Busche, Hans-Joachim Jentsch, Marianne Birthler, Susanne Brandt und Bernd Faulenbach verbinden sie überwiegend hervorragende, bekannte Vertreter von Politik und Wissenschaft mit den beiden Herausgebern.
Nach dem Geleitwort Christoph Bergners (Die gesellschaftliche Einheit ist das Ziel) werden etwa 40 Jahre deutsch-deutsche Beziehungen in Politik und öffentlichem Recht angesprochen. Die Wende wird unter den Gesichtspunkten der Grundrechtskonzeptionen in der DDR, der Volkskammer im Jahre 1990 und der Regimewechsel als Rechts- und Juristenkrisen erörtert, die Einheit unter Bezug auf Mauerschützen, Privatisie |
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Staat und Recht. 100 Beiträge aus der F.A.Z.-Rubrik „Staat und Recht“, hg. v. Müller, Reinhart. Beck, München 2011. XXIV, 405 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Staat und Recht. 100 Beiträge aus der F.A.Z.-Rubrik „Staat und Recht“, hg. v. Müller, Reinhart. Beck, München 2011. XXIV, 405 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer etwas zu sagen hat, benötigt dafür ein geeignetes Forum. Wer ein geeignetes Forum hat, benötigt Menschen, die etwas zu sagen haben. Auf diese Weise finden sich am ehesten Partner zur gemeinsamen Verbesserung der Welt aus ihrer Sicht in den wirksamsten Medien.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat eine alle zwei Wochen erscheinende Zeitungsseite entwickelt, die den deutschen Staat und das deutsche Recht abbilden und unter einem Motiv aus dem Tierreich der Öffentlichkeit präsentieren will. Die dahinter stehende allgemeinere Idee lässt der einzelne Beitrag weniger gut erkennbar werden als eine Sammlung von hundert Beispielen. Für das damit mögliche Buch bietet der größte und beste juristische Fachverlag den optimalen Rahmen für eine punktuelle, vom politischen Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in eine konkrete Form gebrachte Partnerschaft.
Nach einem Geleitwort des (seinerzeitigen, von einer Meute erledigten) Bundespräsidenten folgen in loser Bündelung teils anregende, teils aufregende Artikel der Jahre zwischen 2008 und 2011. Sie beginnen mit der Europäischen Union als Lehrmeisterin gegen Rassismus (Armin von Bogdandy) und enden mit der Unübersichtlichkeit und Widersprüchlichkeit des Datenschutzrechts (Alexander Roßnagel), das einer aus allgemeinen Mitteln unterhaltenen Persönlichkeit des öffentlichen Lebens vielleicht die Untersagung jedes sie betreffenden Kennzeichens oder Merkmals in einer wissenschaftlichen Datenbank ermöglicht. Das Verfasserverzeichnis weist zahlreiche bekannte Personen von Stephan Articus bis Brigitte Zypries auf, doch wird der sachliche Inhalt des bunten, viele aktuelle Fragen sachkundig und neuartig behandelnden Bandes über das plakative Überschriften bevorzugende Inhaltsverzeichnis hinaus nicht durch ein Sachregister erschloss |
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Staatliche Archive als landeskundliche Kompetenzzentren in Geschichte und Gegenwart. Zum 65. Geburtstag v. Rödel, Volker, hg. v. Kretzschmar, Robert (= Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Heft 22). Kohlhammer, Stuttgart 2010. 498 S., 89 Abb., 2 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Staatliche Archive als landeskundliche Kompetenzzentren in Geschichte und Gegenwart. Zum 65. Geburtstag v. Rödel, Volker, hg. v. Kretzschmar, Robert (= Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Heft 22). Kohlhammer, Stuttgart 2010. 498 S., 89 Abb., 2 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wer Volker Rödel heute im Internet sucht, erhält als erste Antwort eine Mitteilung des Landesarchivs Baden-Württemberg, nach welcher der Wissenschaftsminister (mit Bild) des Landes am 22. Oktober (2010) Prof. Dr. Volker Rödel als Leiter des Generallandesarchivs Karlsruhe (seit 1997) unter Einführung des Nachfolgers in den Ruhestand verabschiedete und dabei seine besondere Bedeutung für die Öffnung des Archivs und die Verbindung zur Familie von Baden hervorhob. Wer sich dann für die literarische Leistung des Geehrten besonders interessiert, wird auf zahlreiche Einzeltitel verwiesen. Von ausnehmender Bedeutung dürfte dabei die 1979 in den Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte veröffentlichte gewichtige Untersuchung zu Reichslehnwesen, Ministerialität, Burgmannschaft und Niederadel sein.
In dem Volker Rödel gewidmeten und bei der Verabschiedung übergebenen Festband weist der Herausgeber besonders darauf hin, dass der in Kaiserslautern am 18. August 1945 geborene Jubilar nach seiner Ausbildung am Generallandesarchiv Karlsruhe und an der Archivschule Marburg/Institut für Archivwissenschaft in Speyer, Wertheim und Karlsruhe auf allen Arbeitsfeldern fachkundige Arbeit in Überlieferungsbildung, Bestandserhaltung, Bestandserschließung, Baubetreuung oder Retrokonversion geleistet und sich an vielen weiteren wichtigen Stellen außerordentlich verdient gemacht hat. Dafür haben ihm zahlreiche Kolleginnen und Kollegen ihre Verbundenheit im vorliegenden Sammelband zum Ausdruck gebracht. Seine 20 Beiträge betreffen sowohl den Weg vom 19. in das 21. Jahrhundert wie auch die unmittelbare Gegenwart.
Die vielfältigen, inte |
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Staatsbürger-Taschenbuch. Alles Wissenswerte über Europa, Staat, Verwaltung, Recht und Wirtschaft mit zahlreichen Schaubildern, begr. v. Model, Otto, fortgef. v. Creifelds, Carl, Lichtenberger, Gustav/Zierl, Gerhard, 33. Aufl. Beck, München 2012. XXXIX, 1205 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wer Otto Model in Internet und Bibliographie sucht, kommt nicht leicht und rasch auf guten Grund. Immerhin weist die Deutsche Nationalbibliothek doch nach, dass 1958 alles Wissenswerte über Staat, Verwaltung, Recht und Wirtschaft mit zahlreichen Schaubildern im Umfang von XXVII und 699 Seiten in zweiter Auflage am gleichen Ort erschienen ist. Dementsprechend konnte das informative Werk in gut fünfzig Jahren mehr als dreißig Male aufgelegt werden.
Die aktuelle Auflage ist von Peter Frank, Waltraud Hakenberg, Christiane König, Jochen Streil, Jürgen Winkler und Andreas Zwerger bearbeitet. Sie bringt das erfolgreiche Standardwerk auf den Stand von November 2011. In allen seinen sechs Teilen hat es dadurch wichtige Aktualisierungen erfahren.
Insgesamt hat sich der Umfang seit dem ersten Erscheinen fast verdoppelt. Dafür ist nicht zuletzt die Europäisierung des Rechts ursächlich, deren großes Gewicht auch in der Verortung zweier gegenwärtiger Bearbeiter bei dem Europäischen Gerichtshof und dem Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zum Ausdruck kommt. Dass es allen Beteiligten gelingt, die wesentlichen Fragen des gesamten Rechtes in knapper und klarer Form leicht verständlich darzulegen, ist eine für jede neue Auflage besonders anzuerkennende eindrucksvolle Leistung, die viele weitere Fortsetzungen verdient.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Stäcker, Therese, Die Franz von Liszt-Schule und ihre Auswirkungen auf die deutsche Strafrechtsentwicklung (= Kieler rechtswissenschaftliche Abhandlungen N. F. 66). Nomos, Baden-Baden 2012. 453 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die ansprechende Untersuchung ist die 2011 abgeschlossene und im Wintersemester 2011/2012 von der juristischen Fakultät angenommene Dissertation der in Itzehoe 1984 geboren, zwischen 2004 und 2010 Rechtswissenschaft an der Universität Kiel studierenden und in dieser Zeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften und am Lehrstuhl für bürgerliches Recht, europäische und deutsche Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung tätigen Verfasserin. Die Arbeit wurde von Heribert Ostendorf angeregt und betreut. Sie behandelt einen interessanten Gegenstand.
Franz von Liszt, auf dessen biographische Daten die Verfasserin nicht vertieft eingeht, wurde in Wien am 2. 3. 1851 als Sohn eines Generalstaatsanwalts geboren und nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien (Jhering), Göttingen und Heidelberg 1874 mit 23 Jahren promoviert und in Graz 1876 habilitiert. 1879 wurde er nach Gießen, 1882 nach Marburg, 1889 nach Halle und1899 nach Berlin berufen. Sein in Gießen erarbeitetes, in Marburg verkündetes kriminalsoziologisches Programm wirkt in der Folge in vielfacher Hinsicht und wird in seinem Einfluss durch das bis zum Tode Liszts in Seeheim/Hessen am 21. 6. 1919 vielfach und bis 1927 27 Mal aufgelegtes Lehrbuch des Strafrechts besonders gestützt.
Die Verfasserin gliedert ihr Werk im Wesentlichen chronologisch in sechs Teile. Sie betreffen die Zeit (bzw. Schule) bis 1919, die Zeit bis zum Ende der Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus, die Besatzungszeit (S. 161-170), die Franz von Liszt-Schule während der kriminalpolitischen Strömungen in Westdeutschland (mit einem Exkurs über die Deutsche Demokratische Republik) und eine abschließend |
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Stadt und Medien. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, hg. v. Zimmermann, Clemens (= Städteforschung, Reihe A, Darstellungen 85). Böhlau, Köln 2012. 294 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die vom Institut für vergleichende Städtegeschichte in Münster vorgelegten Veröffentlichungen aus dem Bereich der Städteforschung greifen ansprechend die verschiedensten Themen auf. Das Verhältnis der Stadt zu den Medien vom Mittelalter bis zur Gegenwart ist bisher nicht als Einheit in den Blick genommen. Dies versucht nun der Herausgeber, der für Kultur- und Mediengeschichte an der Universität Saarbrücken tätig ist und gemeinsam mit dem Institut und dem betreffenden Kuratorium vom 4. bis 5. April 2011 im Liudgerhaus Münster das 41. Frühjahrskolloquium des Instituts veranstaltet hat.
Im Beginn der zugehörigen Veröffentlichung führt er an Hand eines Zitats über Paris in den Gegenstand ein. Danach konzentriert er sich auf die Stadt als Standort von Medieninstitutionen und Medienunternehmen, wie dies möglicherweise auch die Umschlagabbildung eines Kamerateams der Tagesschau in Hamburg 1955 veranschaulichen soll. Von hier aus geht er auf die Repräsentationen von geographischen Räumen über und weist zum Schluss auf die Einsicht hin, dass Konnektivität, Netz und Ort als Grundbegriffe heutiger gegenwartsorientierter Medienwissenschaft in hohem Grade historisierbar sind und historisiert werden sollten.
Beispielhaft wird dies in insgesamt zehn Studien ausgeführt. Sie beginnen mit dem city branding im Mittelalter, die eine Lobschrift Konrad Celtis’ auf Nürnberg von 1495 hervorheben, und gelangen über die Medienstadt der frühen Neuzeit rasch zu Presse und Journalismus in urbanen Kontexten des 19. Jahrhunderts und zur Radio und Stadt in der Zwischenkriegszeit. Danach werden Bauen, Bausausstellungen, Werbefilme, Filme, Massenmedien und vernetzte Kommunikation in den Blick genommen und mit einigen Abbildungen und Graphiken veranschaulicht, so dass die ver |
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Stadt und Öffentlichkeit in der frühen Neuzeit, hg. v. Schwerhoff, Gerd (= Städteforschung, Reihe A Darstellungen 83). Böhlau, Köln 2011. 219 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der vorliegende Band beruht auf dem 39. Kolloquium des Instituts für vergleichende Städtegeschichte und des Kuratoriums für vergleichende Städtegeschichte in Münster am 23. und 24. März 2009. Zwei bei dieser Gelegenheit gehaltene Vorträge gelangten im vorliegenden Sammelwerk bedauerlicherweise nicht zum Abdruck. Sie betrafen die Flugpublizistik im urbanen Raum der frühen Neuzeit und die gestufte Öffentlichkeit von Stadt, Staat und Nation zwischen 1750 und 1850.
Insgesamt enthält das eine eine bisher wenig beachtetet Fragestellung in neuer Weise aufgreifende Werk dessenungeachtet zehn interessante Detailstudien. In sie führt der Herausgeber unter den Aspekt der Forschungsperspektiven erhellend ein. Danach werden die verschiedensten Untersuchungsfelder weiterführend behandelt.
Sie betreffen beispielsweise die Vergesellschaftung unter Anwesenden in der frühneuzeitlichen Stadt und ihre (politische) Öffentlichkeit oder die Konstitution offentlicher Räume in der frühneuzeitlichen Fernhandelsstadt Lyon. Beat Kümin befasst sich mit der politischen Soziabilität im frühneuzeitlichen Wirtshaus, Gerhard Ammerer mit dem Kaffeehaus in Salzburg als öffentlichem Raum oder Dagmar Freist mit der Verfügbarkeit von Wissen im frühneuzeitlichen London. Rituale beleuchtet André Krischer, Studentenkultur und Disziplinarpolitik Holger Zaunstöck, Zünfte Patrick Schmidt und die buchgeschichtliche Perspektive Fréderic Barbier, so dass insgesamt ein eindrucksvolles Bild von der Bedeutung der Stadt für die Öffentlichkeit in der frühen Neuzeit entsteht, das durch einige Abbildungen veranschaulicht und durch einen Index der Ortsnamen und Personennamen abgerundet wird.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Stadtgestalt und Öffentlichkeit. Die Entstehung politischer Räume in der Stadt der Vormoderne, hg. v. Albrecht, Stephan. Böhlau, Wien 2010. 349 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der Herausgeber ist Professor am Lehrstuhl für insbesondere mittelalterliche Kunstgeschichte an der Universität Bamberg. Sein Lebenslauf ist derzeit auf seiner Homepage zwar eingezeichnet, aber nicht greifbar. Der von ihm auf gediegenem Papier herausgegebene Sammelband stellt die Ergebnisse einer 2005 am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München abgehaltenen, von der Gerda-Henkel-Stiftung finanzierten Tagung dar.
Der kurzen Einleitung des Herausgebers folgen insgesamt 16 Studien. Sie beginnen mit Wegen zur Öffentlichkeit, Kommunikation und Medieneinsatz in der spätmittelalterlichen Stadt (Mark Mersiowsky). Sie führen bis zur öffentlichen Ordnung der deutschen Renaissance (Hermann Hipp).
Dabei geht es etwa um Plätze und Straßen, Handlungsorte und Handlungsräume des Herrschers, Rathaus, Stadtbild, Plätze, Öffentlichkeit, Zeremonialräume, Statuen, Denkmäler und ihre Beziehungen zum Bürger und der Gesellschaft. Als einzelne Orte sind beispielsweise erfasst Speyer, Straßburg, Worms, München, Osnabrück, Augsburg, Bologna, Rom oder Paris. Im Ergebnis gelangen die Bearbeiter zu einer Vielfalt neuer Erkenntnisse über die Wechselwirkung zwischen repräsentativem Handeln und urbaner Struktur aus kunsthistorischer, historischer und archäologischer Sicht und deren Veränderungen zwischen Spätmittelalter und Neuzeit, die durch verschiedene Abbildungen veranschaulicht, aber nicht durch Register aufgeschlossen werden.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Städtische Wirtschaft im Mittelalter. Festschrift für Franz Irsigler zum 70. Geburtstag, hg. v. Holbach, Rudolf/Pauly, Michel. Böhlau, Köln 2011. XIII, 374 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der lebensfroh aktiv aus seiner Festschrift strahlende Jubilar wurde im 1258 erstmals erwähnten Dorf Großuretschlag im Kreis Krumau im großen Moldaubogen Böhmens geboren, besuchte nach dem Ende des zweiten Weltkriegs das humanistische Gymnasium in Burghausen und Pfarrkirchen, studierte von 1963 an in München und danach in Saarbrücken Geschichte und Soziologie und wurde 1968 in Saarbrücken mit Untersuchungen zur Geschichte des frühfränkischen Adels promoviert. Im Anschluss hieran wurde er wissenschaftlicher Assistent am Institut für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande an der Universität Bonn, wo er sich 1974 mit einer Schrift über die wirtschaftliche Stellung der Stadt Köln im 14. und 15. Jahrhundert für mittlere und neuere Geschichte habilitierte. Über Bielefeld wurde er 1977 nach Trier berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2008 besonders die Hexenforschung, die Geldgeschichte, die Grabmalskunst und den geschichtlichen Atlas der Rheinlande förderte.
In dankbarer Anerkennung seines erfolgreichen Wirkens widmen Schüler, Freunde und Kollegen dem Gelehrten einen vom Landschaftsverband Rheinland, vom Nationalen Forschungsfonds Luxemburg und von der Sparkasse geförderten, von einer sachkundigen Rezensentin leider vergeblich erbetenen Geburtstagsband mit 13 Beiträgen. Sie sind im Kern auf das Hochmittelalter ausgerichtet, streifen aber vereinzelt auch das Frühmittelalter und die Frühneuzeit. Im Mittelpunkt steht die Stadt mit ihrem Umland im mittleren Europa, doch wird etwa auch bis Bologna oder das Zentralmassiv ausgegriffen.
Beispielsweise untersucht Hans-Jörg Gilomen den Kleinkredit in spätmittelalterlichen Städten im Rahmen eines Vergleichs zwischen Basel und Zürich. Harald Witthöft schildert den Umgang mit Zahl und Zeit |
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Stasi - die Ausstellung zur DDR-Staatssicherheit. Katalog und Aufsätze. Ausstellungstexte Camphausen, Gabriele/André, Christine/Hubert, Doris, Gesamtred. Camphausen, Gabriele. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 2011. 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stasi - die Ausstellung zur DDR-Staatssicherheit. Katalog und Aufsätze. Ausstellungstexte Camphausen, Gabriele/André, Christine/Hubert, Doris, Gesamtred. Camphausen, Gabriele. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 2011. 221 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Schild und Schwert der Partei sollte und wollte das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sein. Dementsprechend führten seine Angehörigen die beiden Waffen in einem stolzen Wappen. Nach dem kurzen Vorwort Marianne Birthlers diente die Einrichtung aber weder dem eigenen Volk noch den von diesem benötigten Werten, sondern verteidigte lediglich die eroberte Macht der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Schutzschild mit allen Mitteln und ging mit allen Mitteln und Schwertern gegen jegliche Gefährdung vor.
Die 2011 durchgeführte Veranstaltung wollte einen sachlichen Beitrag zur objektiven Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit leisten, um Legendenbildungen über die Normalität des DDR-Alltags oder die angebliche Fürsorgequalität des Sozialsystems der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sowie Geschichtslügen wie die Rechtsstaatlichkeit der Deutschen Demokratischen Republik zu bekämpfen. Deswegen unterrichtete sie über Tätigkeiten und Methoden der Staatssicherheit, zeigte die Folgen der angewandten Praxis für Betroffene und Gesellschaft und wollte für die Werte der Menschenrechte werben. Nach ihrem Ende verbleiben diese Aufgaben außer der Erinnerung der Besucher vor allem dem seinerzeitigen Begleitband.
Er bildet die drei Teile das Ministerium für Staatssicherheit (Funktion, Apparat, Methoden, Allgegenwart, Hauptamtliche, Inoffizielle, Westarbeit, Bruderorgane und Ende), Biographien (Hermann Josef Flade, Burkhard Herzel, Gerd Stöcklein, Gabriele Stötzer, Thomas Jonscher, Susanne Hartzsch-Trauer) sowi |
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Staud, Toralf/Radke, Johannes, Neue Nazis. Jenseits der NPD - Populisten, Autonome, Nationalisten und der Terror von rechts. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2012. 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Staud, Toralf/Radke, Johannes, Neue Nazis. Jenseits der NPD - Populisten, Autonome, Nationalisten und der Terror von rechts. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2012. 272 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Nationalismus als bewusste Zusammenfassung der Angehörigen eines Volkes in einem Staat trat in der Geschichte des modernen Staates besonders in Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitskrieg in Nordamerika und der französischen Revolution am Ende des 18. Jahrhunderts hervor. Der Sozialismus entwickelte sich im 19. Jahrhundert als Folge des medizinischen Fortschritts, des Pauperismus und der industriellen Revolution. Durch die Vereinigung beider politischer Strömungen entstand spätestens im 20. Jahrhundert der Nationalsozialismus, in dem Adolf Hitler dem Menschen gesetzte ungeschriebene Grenzen in die Unmenschlichkeit überschritt.
Wie ihm in seiner Zeit die Massen zujubelten und nachfolgten, so finden seine Ideen auch nach seinem Untergang noch Anhänger. Zwar ist ihre Zahl nicht beeindruckend, doch können auch von einer kleinen Schar von Menschen beachtliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Mit ihnen befasst sich der vorliegende Band der beiden als Journalisten tätigen Verfasser.
Sie zeigen in ihrem interessanten Überblick, dass die Bedeutung der vom Verbot bedrohten Nationaldemokratischen Partei Deutschlands zu schwinden scheint. Demgegenüber sammeln sich gewaltbereite Anhänger nationalsozialistischer Vorstellungen in losen Zusammenschlüssen regionaler Gruppen wie etwa dem Thüringer Heimatschutz. Da sie möglicherweise vor schweren Straftaten nicht zurückschrecken, bedürfen sie nach einleuchtender Ansicht der Verfasser der besonderen Aufmerksamkeit des Staates.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Steinke, Ronen, The Politics of International Criminal Law. German perspectives from Nuremberg to the Hague. Hart Publishing, Oxford, 2012. 150 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das Recht hat sich nach allgemeiner Ansicht zuerst bei den einzelnen Völkern entwickelt und war damit zunächst personal abgegrenzt. Als sich die Völker niederließen und feste Gebiete beanspruchten, richteten sie Grenzen ein, innerhalb deren grundsätzlich ihr eigenes Recht anzuwenden war. Dabei wachten die neu entstanden Staaten mit größtem Nachdruck über ihr jeweiliges Gebiet und verbaten sich strikt jede fremde Einmischung in innere Angelegenheiten.
Dies wurde zwar vielfach als problematisch angesehen, jedoch bisher kaum grundsätzlich geändert. Allerdings ließen die Globalisierung der Welt unter dem EInfluss der digitalisierten Nachrichtenübermittlung doch allmählich so große Zweifel daran entstehen, ob Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression nicht doch so gravierende Rechtsbrüche seien, dass sie ungeachtet nationaler Souveränität international verfolgt werden müssten. Nach langem internationalem Ringen wurde deshalb gegen den straken Widerstand der Vereinigten Staaten von Amerika am 1. Juli 2002 das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof in Kraft gesetzt.
Der Jurist und Journalist Ronen Steinke betrachtet in diesem Zusammenhang die von Deutschland eingenommene, wechselnde Stellung. Er erkennt, dass sie vor allem von der Deutungshoheit über das Geschehen seit 1945 bestimmt war. Eine zentrale Rolle bei dieser Herausnahme der internationalen Strafgerichtsbarkeit aus der Zuständigkeit der von den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats beherrschen Vereinten Nationen weist er dabei ansprechend Hans-Peter Kaul zu, der1996 die Leitung der Völkerrechtsabteilung des deutschen Außenministeriums übernahm und im Zusammenwirken etwa mit Australien und Kanada die bedeutsame Veränd |
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Steinwascher, Gerd, Das Haus Oldenburg. Die Geschichte einer europäischen Dynastie (= Urban Taschenbuch 703). Kohlhammer, Stuttgart 2011. 332 S. Besprochen von Gudrun Pischke.. |
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Der Autor hat sich daran gemacht, die vom 15. bis zum Beginn des 20. Jahrhundert bestehenden europäischen Verflechtungen des nach sagenhaften Anfängen nach der Mitte des 11. Jahrhunderts an dessen Ausgang zurück reichenden und heute noch existierenden, jedoch nicht – wie das von Welfen, Wittelsbachern, Habsburgern oder Hohenzollern – so bekannten Hauses Oldenburg aufzuschlüsseln. Die Oldenburger waren Grafen (1091/1149-1667), Herzöge (1774-1815/1829) und schließlich Großherzöge (1815/1829-1918) von Oldenburg, Herzöge von Schleswig (1460-1663/1866), zunächst Grafen von Holstein und Stormarn (1460-1474), dann Herzöge von Holstein (1474-1866) sowie Könige von Dänemark (seit 1448), Norwegen (1450-1814, seit 1905) und Schweden (1457-1471, 1497-1502, 1520-1521, 1751-1809), Zaren in Russland (1761-1918) und Könige von Griechenland (1864-1924, 1935-1943, 1947-1967/1974). Dem Leser und Nutzer wird ein hartes Stück Arbeit abverlangt, wenn er sich durch die seit dem 16. Jahrhundert in den beiden Herzogtümern entstehenden Linien durchbeißen will, zumal es keine stringenten Nachfolgen gibt, sondern durch das Aussterben von Linien andere deren Erbe – auch auf Königsthronen – antreten oder durch Absetzung und Neubesetzung ein anderer Zweig der Dynastie zum Zuge kommt. Das Labyrinth der Oldenburger Verästelungen, nicht stets geradlinigen Nachfolgen, Heiraten in den europäischen Hochadel wie auch innerhalb der Oldenburger Linien sowie Militärlaufbahnen in dänischen, preußischen, russischen und kaiserlichen Diensten und einiger geistlicher Karrieren lässt sich nicht leicht durchdringen. Hierbei wären mehr als die fünf beigefügten Stammtafeln (S. 313-316) hilfreich gewesen.
Steinwascher verwendet bei seiner Darstellung einer gewissen Chronologie, die zunächst dem Ausgreifen nach |
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Stelzl-Marx, Barbara, Stalins Soldaten in Österreich. Die Innenansicht der sowjetischen Besatzung 1945-1955 (= Kriegsfolgen-Forschung 6). Böhlau, Wien 2012. 867 S. Abb. Tab. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stelzl-Marx, Barbara, Stalins Soldaten in Österreich. Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945-1955 (= Kriegsfolgen-Forschung 6). Böhlau, Wien 2012. 865 S., Abb., Tab. Besprochen von Werner Augustinovic.
Seit 1995 besteht die Reihe Kriegsfolgen-Forschung des Ludwig Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung an den Standorten Graz, Wien und Klagenfurt, deren mittlerweile sechster Band nun erschienen ist. Sämtliche Publikationen beschäftigen sich vorrangig mit den historischen Verflechtungen zwischen Österreich und der sowjetischen Besatzungsmacht während der Jahre des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegsdekade; thematisiert wurden bislang die Kriegsgefangenschaft und die Internierung in der Sowjetunion 1941-1956 (Stefan Karner 1995), das Schicksal sowjetischer Kriegsgefangener im Dritten Reich und ihre Repatriierung (Pavel Polian 2001), die Kriegsgefangenenlager in der „Ostmark“ (Hubert Speckner 2003), Gefangennahme, Lagerleben und Rückkehr der Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges (Günter Bischof, Stefan Karner, Barbara Stelzl-Marx 2009), das Los verschleppter und erschossener Österreicher in Moskau 1950-1953 (Stefan Karner, Barbara Stelzl-Marx 2009) sowie nunmehr, ebenfalls von Barbara Stelzl-Marx verfasst und hervorgegangen aus ihrer 2010 an der Universität Graz approbierten Habilitationsschrift, die Innensicht der sowjetischen Besatzung in Österreich 1945-1955.
Zu diesem Zweck hat die Verfasserin eine beeindruckende Zahl an Quellen ausgewertet, die sie im Anhang minutiös auflistet; sie schöpft vor allem aus den umfangreichen schriftlichen Beständen mehrerer Moskauer Archive, aber über Korrespondenzen und Oral-History-Interviews auch aus Zeitzeugenberichten ebenso wie aus Zeitungsartikeln und Filmen. Ihre Arbeit gliedert sich in drei große Blöcke, deren erster auf 270 Seiten die sogenannte „Makroebene“, also die politischen Voraussetzungen für das Besatzungsregime, das Kriegsende in Österreich und Struktur wie Fun |
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Stepanek, Friedrich, „Ich bekämpfte jeden Faschismus“. Lebenswege Tiroler Spanienkämpfer (= Studien zu Geschichte und Politik 13). StudienVerlag, Innsbruck 2011. 272 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stepanek, Friedrich, „Ich bekämpfte jeden Faschismus“. Lebenswege Tiroler Spanienkämpfer (= Studien zu Geschichte und Politik 13). StudienVerlag, Innsbruck 2011. 272 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Verfasser ist graduierter Historiker und war bei Erscheinen seines mit 39 Abbildungen und angehängten Anmerkungen versehenen, zu neuen Erkenntnissen gelangenden Werkes als Mitarbeiter im Rahmen des Bergbauprojekts HiMAT des Fonds der Wissenschaftsförderung Österreichs an der Universität Innsbruck sowie im Stadtarchiv Innsbruck und in der Kulturvermittlung an den Tiroler Landesmuseen tätig. Ihn interessieren vor allem die Beweggründe, warum etwa 40 Tiroler ihre Heimat meist 1937 zum Kampf gegen den Faschismus in Spanien verließen. Deswegen verfolgt er ihr Leben an Hand aller verfügbaren Quellen dieser Zeit.
Seine Untersuchung gliedert er in insgesamt acht Abschnitte. Dabei schildert er einleitend Ursachen und Verlauf des allmählich internationalisierten Bürgerkriegs in Spanien und wendet sich anschließend den Tiroler Kämpfern zu. Die Beweggründe gliedert er überzeugend in push-Faktoren und pull-Faktoren, wobei er Arbeitslosigkeit allein nicht genügen lässt, aber doch die Beteiligung als eine bessere Zukunftsperspektive ermittelt im Vergleich zum Dahinvegetieren in der Heimat.
Danach betrachtet er den eher kurzen Einsatz in Spanien, den der Demobilisierung folgenden Grenzübertritt nach Frankreich mit anschließender Internierung in Auffanglagern. Der Heimkehr in das Deutsche Reich konnten Konzentrationslager, Todesmärsche, Flucht und Befreiung, aber auch der Rückzug ins Private, die Bemühung um Opferfürsorge und Probleme mit der Staatsbürgerschaft Österreichs folgen. Einzelne Verläufe zeigt der Verfasser anschaulich an Hand der Biographien von Max Bair, Josef Humer, Johann Fuchs, Paul Gasser und Josef Perterer, mit dem allgemeinen Ergebnis, dass der Einsatz sich für die Betreffenden kaum gelohnt hat, sondern ihnen außer |
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Stewen, Susanne, Die Entwicklung des allgemeinen Freizügigkeitsrechts der Unionsbürger und seiner sozialen Begleitrechte (= Jus Internationale et Europaeum 50). Mohr (Siebeck), Tübingen, 2011. XX, 287 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stewen, Susanne, Die Entwicklung des allgemeinen Freizügigkeitsrechts der Unionsbürger und seiner sozialen Begleitrechte (= Jus Internationale et Europaeum 50). Mohr (Siebeck), Tübingen, 2011. XX, 287 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am Anfang seiner Geschichte war der Mensch frei und konnte auf der Suche nach guten Lebensbedingungen von seinem wohl ostafrikanischen Ausgangspunkt im Rahmen seiner Möglichkeiten ziehen, wohin immer er wollte. Mit seiner Vermehrung stellte er dieser Freiheit wohl vor allem sich selbst in den Weg, indem er Stücke der Erde jeweils für sich und seine Horde allein beanspruchte und anderen zu verwehren versuchte. Mit dem Staat kam dann die feste, mit aller Macht verteidigte Grenze, die den Staatsangehörigen nach Möglichkeit einschloss und vor allem den Fremden möglichst ausschloss.
Mit einer modernen Variante dieser wichtigen geschichtlichen Frage befasst sich die von Jörg Gundel betreute, der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth im Wintersemester 2008/2009 vorgelegte Dissertation, der 1976 geborenen, nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bayreuth und Paris am Lehrstuhl ihres Betreuers als wissenschaftliche Assistentin und nach der 2010 erfolgten Promotion als Referentin im hessischen Ministerium des Inneren und für Sport tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer kurzen Einleitung in drei Kapitel. Sie betreffen die Unionsbürgerschaft, das Freizügigkeitsrecht im Gefüge der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsgewährleistungen und die Begleitrechte des Freizügigkeitsrechts.
Ausgangspunkt für die sachkundig nachgezeichnete Entwicklung eines allgemeinen Freizügigkeitsrechts in der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union waren die vom Europäischen Gerichtshof aus den Grundfreiheiten der Gemeinschaftsverträge hergeleiteten Freizügigkeitsrechte verschiedener Gruppen von Erwerbstätigen und deren allmähliche Ausdehnung auch auf nicht-erwe |
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Stieldorf, Andrea, Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae Schriften 64). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. CX, 623 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Stieldorf, Andrea, Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher (= Monumenta Germaniae Schriften 64). Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2012. CX, 623 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Noch in der Gegenwart erstreckt sich der deutsche Sprachraum von Dänemark bis zur Steiermark und von der Mark Brandenburg bis zum Markgräfler Land und gibt es im Inneren zahllose einzelne Gemarkungen wohl mit früheren Markgenossenschaften. Das zugehörige althochdeutsche Wort marka ist vor 743 belegt und führt über germ. *mark, F., Mark (F.) (1), Grenzgebiet, durch Zeichen erkennbare Grenze bis zu idg. *mere-, Sb., Rand, Grenze, Grenzgebiet zurück. Allein bereits von hier aus erscheinen Marken und Markgrafen in den Mittelpunkt stellende Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher historisch von besonderem Interesse.
Ihre in Bonn geborene Verfasserin wurde an ihrer Heimatuniversität 1997 mit einer 1999 im Druck erschienenen Dissertation über rheinische Frauensiegel bzw. die rechtliche und soziale Stellung weltlicher Frauen im 13. und 14. Jahrhundert promoviert. Im Wintersemester wurde das vorliegende, von Theo Kölzer angeregte und betreute Werk von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn als Habilitationsschrift angenommen. Wenig später wurde die bereits an der von Theo Kölzer verantworteten Edition der Urkunden der Merowinger mitwirkende Autorin für historische Grundwissenschaften an die Universität Bamberg berufen.
Ihr gewichtiges Werk gliedert sich außer in die Verfassung, Grenzen, Grenzschutz und Grenzpolitik, Marken und Markgrafen in der Forschung sowie Methoden und Fragen erörternde Einleitung in drei Abschnitte. Sie betreffen marca/marchia vom 6. bis zum 12. Jh., marchio vom ausgehenden 8. Jahrhundert (erstes Auftreten um 800) bis zum 12. Jahrhundert und schließlich die Sicherung der Grenzen durch die Herrscher von den Karolingern bis zum Ende des 12. Jahrh |
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Stilt, Kristen, Islamic Law in Action. Authority, Discretion and Everyday Experiences in Mamluk Egypt. Oxford University Press, Oxford 2012. 238, XV S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Verfasserin ist Professorin der Rechtswissenschaft an der privaten Northwestern University School of Law in Illinois und gleichzeitig Mitglied der Abteilung für Geschichte. Ihren juristischen Grad erwarb sie an der University of Texas School of Law, ihren geschichtswissenschaftlichen Grad an der Harvard University. Vor ihrer Berufung an die Northwestern University im Jahre 2007 war sie Assistant Professor an der University of Washington und zwar in der Law School und im Department of Near Eastern Languages and Civilizations.
Nach dem Vorwort ist ihr Werk das Ergebnis langjähriger Forschungen über die Verbindungen zwischen Recht und Gesellschaft im Rahmen der Geschichte des Islam. In seiner Vorbereitung war sie intensiv vor Ort in Kairo. Die Ausarbeitung setzte im letzten Jahr ihres Wirkens in Washington ein und führte in wenigen Jahren zu einem gehaltvollen Ergebnis.
Gegliedert ist die Untersuchung in neun Abschnitte. Nach einer kurzen Einführung in die Werke zur islamischen Rechtsgeschichte, die Quellen und Methode sowie die gedankliche Anlage der Arbeit behandelt die Verfasserin das Verhältnis von Sultanat und Rechtsgeschichte, die Einführung von Gebot und Verbot durch muhtasib, die muslimischen religiösen Sitten, die Abgrenzung von Straftaten und kleineren Verstößen, die Behandlung von Christen und Juden, die Marktregeln und den Verbraucherschutz, den besonderen Markt für das lebenswichtige Brot, die Münzen und Abgaben sowie die Friedenswahrung. Am Ende ihres mit Glossar, Bibliographie und Register sowie 6 Karten und drei Abbildungen ausgestatteten Buches fasst die Autorin ihre vielfältigen neuen Erkenntnisse auf wenigen Seiten zusammen.
Innsbruck Gerhard Köbler
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Stoll, Katrin, Die Herstellung der Wahrheit. Strafverfahren gegen ehemalige Angehörige der Sicherheitspolizei für den Bezirk Bialystok. (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 1, Band 22). De Gruyter. Berlin 2012. 712 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Arbeit ist die leicht überarbeitete Fassung der von Ingrid Gilcher-Holtey betreuten und geförderten sowie im Herbst 2008 von der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie der Universität Bielefeld angenommenen Dissertation der Verfasserin. Das Dissertationsthema ist aus von Freia Anders geleiteten Seminaren zu Prozessen über nationalsozialistische Täter in der Bundesrepublik Deutschland und vor dem Landgericht Bielefeld hervorgegangen. Ergebnisse dieser Tätigkeiten wurden im Jahre 2003 in dem Band Bialystok in Bielefeld veröffentlicht.
Das vorliegende auf dieser Grundlage aufbauende Werk fand umgehend nach seinem Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten. Leider konnte der Verlag ihm kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund muss der Herausgeber mit wenigen Zeilen auf die interessante und gewichtige, in beträchtlichem Umfang auf ungedruckten Quellen beruhende Veröffentlichung hinweisen.
Gegliedert ist sie in insgesamt sieben Abschnitte. Nach einer einführenden Einleitung in Fragestellung, Erkenntnisinteresse, juristische Vergangenheitsbewältigung als Forschungsgegenstand, Quellen, Literatur und theoretische Überlegungen untersucht die Verfasserin die Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen, strafrechtliche und strafprozessuale Probleme bei der Verfolgung, Bialystok und Umgebung unter deutscher Besatzung, das („Ursprungsverfahren“) Sammelverfahren in Sachen KdS und sehr eingehend die forensische Interaktionsdynamik und juristische Wirklichkeitsrekonstruktion im Bielefelder Bialystok-Prozess. Am Beispiel der Strafsache gegen Dr. Altenloh und andere zeigt sie eindr |
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Stolleis, Michael, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Band 4 Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945-1990. Beck, München 2012. 720 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Der unbekannte geschichtliche Anfang des Rechtes zeigt, wie etwa das römische Zwölftafelgesetz der Jahre 451/450 v. Chr. erweist, eine schlichte Einheit, deren bescheidener Umfang an eine Binnengliederung noch nicht denken ließ. Demgegenüber führten die Erörterung der ersten wenigen Regeln durch kundige Angehörige einer sich zu einem Herrscher über ein Weltreich entwickelnden Gemeinschaft in zahlreichen Einzelfällen und die etwas später einsetzende herrschaftliche Schaffung vieler Regeln zu einer derartigen Ausweitung des Gegenstands, dass zumindest eine Gegenüberstellung des die Allgemeinheit betreffenden Rechtes und des den Einzelnen betreffenden Rechts angesprochen werden konnte. Zu einer grundlegenden systematischen Scheidung des gesamten Rechtes in einzelne Teile kam es allerdings während des gesamten Altertums nicht.
Sie blieb auch noch aus, als im Hochmittelalter das römische Recht in Italien wiederentdeckt und wiederbelebt wurde. Deswegen ließ der Verfasser seinen vorzüglichen Plan einer Geschichte des öffentlichen Rechtes in Deutschland mangels literarischer Masse auch noch nicht im Mittelalter beginnen. Selbst in der frühen Neuzeit lassen sich die ersten Anfänge nicht wirklich sicher datieren, so dass der Verfasser mit den frühesten Spuren einsetzt, unter denen er die Disputationen von Arnold Clapmarius in Altdorf ab etwa 1600 zählt.
Spätestens zu dieser Zeit wird aber auch eine Aussonderung des Prozesses aus dem gesamten Recht, wie ihn schon im Mittelalter zahlreiche ordines und dann auch Richtsteige und Ähnliches vorbereiten, und eine Verselbständigung der Strafen, wie sie sich in Halsgerichtsordnungen einschließlich der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 zeigen, sichtbar. Aus heutiger systemat |
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Strauch, Dieter, Mittelalterliches nordisches Recht bis 1500. Eine Quellenkunde (= Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde 73). De Gruyter, Berlin 2011. XXXVI, 886 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Auch wenn der Ort und die Zeit der Entstehung der Germanen aus den Indogermanen nicht sicher sind, werden Schweden, Norweger, Isländer und Dänen allgemein als über die Germanen mit Deutschen und Engländern verwandt angesehen. Diese abstammungsmäßige Nähe hat die Skandinavier vor allem bis zum zweiten Weltkrieg vielfach nach Deutschland geführt und Deutsche immer auch an Skandinavien interessiert. Für diese Beziehungen sind aus der Rechtsgeschichte besonders die Namen Konrad von Maurer (1823-1902, Vorlesungen über altnordische Rechtsgeschichte Band 1ff. 1807ff.), Karl von Amira (1848-1930, Nordgermanisches Obligationenrecht, Band 1f. 1882ff.), Max Pappenheim (1860-1934, Die Entstehung der altdänischen Schutzgilden 1884), Bernhard Rehfeldt (1902-1968, Das ältere westgotische Rechtsbuch 1926) und Sten Gagnèr (Uppsala 1921-München 2000) zu nennen.
Das bedeutende Erbe dieser bekannten Gelehrten hat erfreulicherweise Dieter Strauch etwa in seinem 1971 vorgelegten Östgotenrecht fortgeführt. Da es in der Gegenwart jedoch zu verwaisen droht, ist es ein besonderes Verdienst Dieter Strauchs, dass er neben zahlreichen anderen Forschungsgebieten auch das nordische Recht des Mittelalters in einer großen, aktuellen Bilanz auf neuestem Stand im imponierender Breite und Tiefe zusammengefasst hat. Damit findet ein besonders interessanter Teilbereich germanistischer Rechtsgeschichte unabhängig von seiner in Deutschland bedrohten Zukunft eine hervorragende Zusammenfassung.
Gegliedert ist die bewundernswerte Leistung außer in eine Einleitung über die Zugänglichkeit der Quellen, den allgemeinen Einfluss des Christentums auf Skandinavien, die Veränderbarkeit des Rechts und über Norwegen, Island, Dänemark und Schweden in 7 Kapit |