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Sonntag, Jasmin, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe 436). Lang, Frankfurt am Main 2012. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

Sonntag, Jasmin, Gesetzgebung und Verwaltung im Dalbergstaat 1802-1810 (= Rechtshistorische Reihe 436). Lang, Frankfurt am Main 2012. 220 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die auch umfangreiche ungedruckte Quellen verwertende, eine bisherige Lücke schließende Arbeit ist die von  Hans-Jürgen Becker betreute, 2011 von der juristischen Fakultät der Universität Regensburg angenommene Dissertation der in Regensburg 1980 geborenen, seit 2007 im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern in Bayern tätigen Verfasserin. Sie betrifft einen zeitlich eng umgrenzten, sachlich auffächerbaren Gegenstand. Er verdient wegen seiner politischen Besonderheiten am Übergang vom Heiligen römischen Reich zur Souveränität vieler Einzelstaaten gleichwohl gebührende Aufmerksamkeit.

 

Die Verfasserin gliedert ihn nach einer kurzen Einleitung in fünf Sachkapitel. Dabei schildert sie kurz den Mann hinter dem Staat, die Säkularisation, die Bedeutung der Stellung des Reichserzkanzlers Dalberg als Ausgangspunkt und Prämisse der weiteren Entwicklung, ehe sie sich ausführlich der Gesetzgebung und Verwaltung zuwendet. Hier stellt sie das Allgemeine und Gemeinsame in Gesetzgebung und Verwaltung voran (Organisation, gemeinsame Institutionen, Feuer-Assekuranz-Ordnung), um danach in vielfältiger Aufteilung auf die Besonderheiten im Fürstentum Regensburg (in Verwaltung und Gesetzgebung [Allgemeines, Justizverfassung und Rechtsprechung, konkrete Maßnahmen]) und in Vergleichen im Fürstentum Aschaffenburg und in der Grafschaft Wetzlar einzugehen und mit dem Primatialstaat abzuschließen.

 

Als Anfang vom Ende stuft sie in einem Ausblick das Großherzogtum Frankfurt ein. Im Anhang druckt sie das Organisationspatent vom 18. Juli 1803, das Organisationspatent vom 20. November 1803 und die Paraphrase der 22-Punkte-Instruktion ab. Im Ergebnis ordnet sie den vielfach geschmähten, am 10. Februar 1817 an den Folgen eines zwei Tage zuvor an seinem 73. Geburtstag erlittenen Schlaganfalls verstorbenen Karl Theodor von Dalberg als genialen Verwaltungsjuristen  und Staatsmann ein, der es verstand, auch in den schwierigsten Lagen und unter den unglücklichsten Gegebenheiten etwa zur Schuldenverminderung eingeführte zukunftsträchtige Vorstellungen zu entwickeln.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler