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Engelbert von Admont, De ortu et fine Romani imperii, hg. v. Schneider, Herbert aufgrund der Vorarbeiten von Fowler, Georg B./Helga Zinsmeyer, Helga (= MGH - Staatsschriften des späteren Mittelalters Band 1 Die Schriften des Alexander von Roes und des Engelbert von Admont, Teil 3). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XXXVIII, 262 Seiten, 1 Schema. Angezeigt von Gerhard Köbler.

Engelbert von Admont, De ortu et fine Romani imperii, hg. v. Schneider, Herbert aufgrund der Vorarbeiten von Fowler, George B./Helga Zinsmeyer, Helga (= MGH - Staatsschriften des späteren Mittelalters Band 1 Die Schriften des Alexander von Roes und des Engelbert von Admont, Teil 3). Harrassowitz, Wiesbaden 2016. XXXVIII, 262 Seiten, 1 Schema. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Engelbert von Admont (Steiermark um 1250-Admont Mai 1331) war nach der  ausführlichen Einleitung des vorliegenden Werkes einer der fruchtbarsten Schriftsteller seiner Zeit. Er hat eine Autobiographie mit Werkverzeichnis in Briefform an den Leiter der Schule bei Sankt Stefan in Wien von vielleicht um 1320 hinterlassen. Danach leitete er nach Studien in Prag und Padua Vielleicht das Kloster Sankt Peter in Salzburg und jedenfalls ab 1297 sein Heimatkloster Admont.

 

Nach dem Vorwort der Edition steht die Edition seines Reichstraktats seit mehr als 75 Jahren auf dem Programm der Monumenta Germaniae Historica, wobei bereits 1937 eine fast fertige Edition Oskar Menzels erwähnt werden konnte, von deren Manuskript sich allerdings in dem Archiv der Monumenta nichts erhalten hat. Danach konnte Hermann Heimpel seine Schülerin Helga Zinsmeyer mit der Ausgabe des Werkes De ortu et fine Romani imperii betrauen, von deren Vorarbeiten die nunmehrige Veröffentlichung ihren Ausgang nehmen konnte. Zwar konnte ihre Einschätzung der aus Admont stammenden Handschrift Wien 572 als älteste Form des Traktats bestätigt werden, doch hat der jetzige Herausgeber alle Handschriften neu kollationiert, die Einleitung neu gefasst, den Kommentar ganz selbständig gestaltet und vor allem um Eigenzitate Engelberts erheblich erweitert.

 

In der sachkundigen Einleitung stellt der Herausgeber nacheinander das Leben des Verfassers, die Charakteristik des Traktats, die Datierung (zweifellos am Ende des Jahres 1313 noch vor dem Eintreffen der Todesnachricht Heinrichs VII. in Admont vollendet, aber formal noch nicht ganz ausgereift), die Quellen, die Handschriften (19 Handschriften in voller Länge) und Drucke, das Stemma der Überlieferung, die Rezeption und die Editionsrichtlinien dar. Auf den Seiten von 121 bis 234 folgt die bedeutsame kritische Edition. Hilfreiche Register der vielfältigen Stellen,  der Namen von Achab bis Ytalia und wichtiger Wörter von adclamare über ius (belli, christianorum, commune, divinum, gencium, humanum, naturale, positivum) und lex bis voluptas schließen das Werk benutzerfreundlich für jedermann auf, so dass Engelberts Schriften nunmehr fast vollständig der weiteren Forschung in bestmöglicher Form zur Verfügung stehen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler