„…die letzten Schranken fallen lassen“. Studien zur Universität Greifswald im Nationalsozialismus, hg. v. Alvermann, Dirk. Böhlau, Köln 2014. 407 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen „…die letzten Schranken fallen lassen“. Studien zur Universität Greifswald im Nationalsozialismus, hg. v. Alvermann, Dirk. Böhlau, Köln 2014. 407 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die deutschen Universitäten sind wie die meisten anderen Einrichtungen des früheren Deutschen Reiches durch den Nationalsozialismus Adolf Hitlers seit dessen allmählichem Aufstieg mehr oder weniger stark erfasst worden. Die Geschichte dieser ideologischen Durchdringung wurde mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich nicht entschieden aufgearbeitet, solange die hiervon betroffenen Menschen noch in Ämtern waren oder noch lebten. Seitdem werden an manchen Stellen mit großer Mühe und entschiedenem Einsatz auch letzte Winkel durchleuchtet.
Die Universität Greifswald nahe der Ostsee wurde zwar bereits 1456 gegründet, nahm aber selten in der deutschen Bildungslandschaft eine führende Rolle ein und wurde 1945 von der Sowjetunion in der von ihr besetzten Zone zeitweise bzw. teilweise geschlossen und in ihrer juristischen Fakultät erst 1991 nach Herstellung der deutschen Einheit wieder eröffnet. Seitdem sind zu ihrer jüngeren Geschichte verschiedene Untersuchungen vorgelegt worden, wobei der in Berlin 1965 geborene, dort und in Rom seit 1988 in Archivwissenschaft und Geschichte ausgebildete, bei Michael Borgolte mit einer Dissertation über Reichsintegration und Herrschaftspraxis unter Kaiser Otto II. eine stets führende Kraft war. Er hat auch den vorliegenden Band herausgegeben, der darauf beruht, dass nach der Musterung des bisherigen Forschungsstands und unter dem Eindruck der wiederholten anlassbezogenen Thematisierung der nationalsozialistischen Geschichte der Universität das Rektorat im Mai 2011 die Initiierung eines Forschungsprojekts beschloss, das die Geschichte der Universität zwischen 1933 und 1945 möglichst umfassend und systematisch erforschen und darstellen sollte.
Diese Bemühungen fanden das Interesse von Kolleginnen und Kollegen verschiedener Disz |
|
Die akademische Verbindung Austria Innsbruck. Stationen ihrer Geschichte, hg. vom Verein zur Erforschung der Geschichte des österreichischen Studententums. Wagner, Innsbruck 2014. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die akademische Verbindung Austria Innsbruck. Stationen ihrer Geschichte, hg. vom Verein zur Erforschung der Geschichte des österreichischen Studententums. Wagner, Innsbruck 2014. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch ist von seinem Anfang an einerseits individuell egoistisch auf seinen Vorteil bedacht und gleichwohl – jedenfalls bisher – andererseits auf den Mitmenschen allein schon wegen der Arterhaltung angewiesen. Aus diesem ambivalenten Dilemma heraus sind im Laufe der Geschichte beispielsweise Familien, Gruppen, Horden, Siedlungen, Universitäten, Staaten und viele weitere zwischenmenschliche Verbindungen entstanden. Dass sie sich gern ihrer Vergangenheit in möglichst angenehmer Form vergegenwärtigen ist naheliegend und ermöglicht die werbende Unterrichtung ihrer Umgebung in einfacher Form.
Nach dem Vorwort des für das Vorortsteam von 2005/2006 federführenden einnehmenden Philologen Florian Schaffenrath hielt im Rahmen des 100. Stiftungsfests der AV Austria Innsbruck im Jahre 1964 der 1938 von Adolf Hitler zum Rücktritt getriebene österreichische Altbundeskanzler und Austrier Kurt Schuschnigg eine Rede, in der er mehrmals beiläufig die jüngeren Mitglieder der Verbindung dazu aufforderte, Details über die Geschichte der Verbindung „in der Chronik“ nachzulesen. Leider gab es abgesehen von den ersten Jahren der Verbindungsgeschichte, in denen Annales Austriae nicht nur ordentlich geführt, sondern sogar Semester für Semester mit Brief und Siegel bestätigt wurden, zu dieser Zeit gar keine umfassende Geschichte der Austria Innsbruck im eigentlichen Sinn. Allerdings ermöglichen die seit 1928 zunächst unregelmäßig, dann jährlich als Jahrbuch erschienenen Austrierblätter doch zusammen mit anderen Quellen eine die Lücke schließende Darstellung der Entwicklung der nach der ersten am Theologenkonvikt 1859 entstandenen katholischen Studendentenverbindung in Innsbruck und nach einer von Franz Xaver Schedele, Johann Liberat Wolf, Johann |
|
Dreykorn, Monika, 30. Januar 1933. Hitler an der Macht! Wissenschaftliche Buchgesellschaft/Theiss, Darmstadt 2015. 160 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Dreykorn, Monika, 30. Januar 1933. Hitler an der Macht! Wissenschaftliche Buchgesellschaft/Theiss, Darmstadt 2015. 160 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Als Tag der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler markiert der 30. Januar 1933 die Zäsur zwischen dem gescheiterten demokratischen Experiment der ersten deutschen oder Weimarer Republik und dem folgenden, zwölfeinhalb Jahre dauernden totalitären nationalsozialistischen Regime; er ist längst Gegenstand einer großen Zahl facheinschlägiger Untersuchungen. Die Zielsetzung ihres Buches erklärt die Historikerin, Germanistin und Kulturjournalistin Monika Dreykorn nicht über explizite einführende Betrachtungen, sondern diese erschließt sich dem Leser im unmittelbaren Umgang mit dem Text, der mit der unspektakulären Kapitelüberschrift „Ein Montag im Januar“ beginnt und zunächst in kurzen, atmosphärisch gehaltenen und chronologisch fixierten Momentaufnahmen Schauplätze und Vorgänge vom frühen Erwachen Paul von Hindenburgs in dessen Schlafzimmer gegen 6.00 Uhr morgens über das geschäftige Treiben in Hitlers Hauptquartier im Hotel Kaiserhof bis hin zur abschließenden Vereidigung der Regierung Hitler um 11.20 in der Residenz des Reichspräsidenten festhält. Bald ist klar, dass hier keine weitere wissenschaftliche Studie mit neuen Thesen geliefert werden soll. Die Leistung des Bandes besteht vielmehr in einer tragfähigen Standortbestimmung dessen, worin der Stellenwert des 30. Januar 1933 besteht, welche Voraussetzungen ihn ermöglichten und welche Folgen er zeitigte. Im Ergebnis findet sich eine komprimierte Darstellung der NS-Herrschaft, die die Positionen der neueren Forschung weitgehend rezipiert und vor allem der breiten Masse historisch interessierter Laien einen soliden Überblick über jene Wirkzusammenhänge vermittelt, die für den Niedergang der Demokratie und den Aufstieg sowie die Konsolidierung der Diktatur verantwortlich zeichnen. Die in der Rückschau so entscheidende, mit grundlegenden |
|
Vandenbogaerde, Sebastiaan, Vectoren van het recht. Geschiedenis van de Belgische juridische tijdschriften. Diss. jur. Gent 2014. XIV, 405 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Vandenbogaerde, Sebastiaan, Vectoren van het recht. Geschiedenis van de Belgische juridische tijdschriften. Diss. jur. Gent 2014. XIV, 405 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zeitungen vor der Zeitung werden von der Familie Fugger seit 1568 handschriftlich gesammelt und erreichen bis zum Jahre 1605 immerhin einen Umfang von 16200 Nachrichten für knapp 40 Jahre, also von etwas mehr als einer Nachricht pro Tag. Die älteste in Deutschland im Gefolge des Buchdrucks mit beweglichen Lettern erschienene und noch erhaltene Zeitung im eigentlichen Sinne ist Aviso (Wolfenbüttel 1609) für Landadel und Juristen, wobei um 1650 die Zeitung bereits täglich veröffentlicht werden kann. Juristische, zunächst noch buchähnliche Zeitschriften werden im Heiligen römischen Reich seit dem 18. Jahrhundert herausgegeben, in den meisten übrigen Staaten Europas im 19. Jahrhundert, wobei teilweise die Wissenschaft im Vordergrund steht, teilweise aber auch die Praxis einbezogen wird.
Mit dem unter der Einwirkung der französischen Revolution des Jahres 1830 am 18. November 1830 seine Unabhängigkeit von den Niederlanden erklärenden, um Ostende, Brügge, Gent, Antwerpen und Mechelen flämischen sowie um Charleroi, Namur und Bastogne wallonischen Belgien befasst sich die von Dirk Heirbaut betreute, im Rahmen des Flanders Research Fund erstellte, 2014 in der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gent erfolgreich verteidigte Dissertation des 1983 geborenen, 2006 das Lizentiat der Geschichte und 2010 den Mastergrad der Rechtswissenschaft erwerbenden Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung über den Status quaestionis (Klärung von Periodociteit und juridisch sowie Belgien und Träger), die Quellen und die Methode in fünf Kapitel. Sie betreffen die ersten juristischen Zeitschriften zwischen 1672 und 1830, die ersten belgischen juristischen Zeitschriften zwischen 1830 und 1881, die belle époque der (belgischen) juristischen Zeitschriften zwischen 1881 und 191 |
|
Wenzke, Rüdiger, Nationale Volksarmee. Die Geschichte, unter Mitarbeit von Diedrich, Torsten/Ebert, Wolfgang. Bucher-Verlag, München 2014. 218 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wenzke, Rüdiger, Nationale Volksarmee. Die Geschichte, unter Mitarbeit von Diedrich, Torsten/Ebert, Wolfgang. Bucher-Verlag, München 2014. 218 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Da der eine Mensch des anderen Menschen Feind ist, muss jeder sich gegen Angriffe von Mitmenschen wehren können. Dies gilt von Anfang an auch für das Verhältnis der Völker und später Staaten untereinander. Deswegen ist jeder Staat ohne Verteidigung gefährdet, weshalb die Staatsführer kaum etwas höher schätzen als leistungsstarke Verteidigungskräfte, unter welcher Bezeichnung sie auch immer firmieren, was selbverständlich auch für die friedliebende ehemalige Deutsche Demokratische Republik gelten musste, die am 10. Juli 1952 durch die Volkskammer nationale Streitkräfte proklamierte, aus denen am 18. Januar 1956 per Gesetz die aus Freiwilligen gebildete Nationale Volksarmee geschaffen wurde.
Mir ihr beschäftigt sich das vorliegende Werk des 1955 in Baruth in der Mark Brandenburg geborenen, ab 1976 in Leipzig in Geschichte ausgebildeten, während einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent und später Oberassistent am militärgeschichtlichen Institut der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätigen, 1986 (mit einer über den Karlsruher Virtuellen Bibliothekskatalog nicht zu ermittelnden Dissertation) promovierten, 1988 zusammen mit Klaus Ahnert eine Studie über die Entwicklung der Waffenbrüderschaft zwischen der Nationalen Volksarmee und der Tschechoslowakischen Volksarmee in den siebziger Jahren und 1990 den Prager Frühling betrachtenden vorlegenden Verfassers, der ab 1990/1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Militärgeschichtlichen Forschungsamt übernommen wurde. Danach legte er die Rolle Ulbrichts und der DDR-Streitkräfte bei der Niederschlagung der tschechoslowakischen Reformbewegung dar. Weitere Untersuchungen betrafen vor allem die im Übrigen zu Beginn des Jahres 1989 verkleinerte Nationale Volksarmee.
Sein vorliegendes Werk schildert die |
|
Griemert, André, Jüdische Klagen gegen Reichsadelige. Prozesse am Reichshofrat in den Herrschaftsjahren Rudolfs II. und Franz I. Stephan (= bibliothek altes Reich 16). De Gruyter/Oldenbourg, Berlin 2014. 517 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Griemert, André, Jüdische Klagen gegen Reichsadelige. Prozesse am Reichshofrat in den Herrschaftsjahren Rudolfs II. und Franz I. Stephan (= bibliothek altes Reich 16). De Gruyter/Oldenbourg, Berlin 2014. 517 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Reichshofrat bzw. anfangs der königliche oder kaiserliche Hofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern (am 13. 12.) 1497 begründete Hofrat (für Rechtssachen aus Reich und Erbländern und Gnadensachen) des Königs bzw. des Kaisers des Heiligen römischen Reiches in Wien (1559 Reichshofrat, Ordnung vom 3. 4. 1559). Er wird zunächst zur obersten Regierung und Justizbehörde bestimmt. Er entwickelt sich aber allmählich zu einem mit dem Reichskammergericht konkurrierenden Gericht des ihn allein besetzenden und finanzierenden Kaisers (im 18. Jh. ganz überwiegend Reichshöchstgericht), dessen Geschichte in ihren Einzelheiten noch der Aufarbeitung harrt, obwohl sich Wolfgang Sellert eindringlich mit seinen Ordnungen befasst hat und zuletzt auch die moderne Erschließung der Akten in Gang gesetzt werden konnte.
Das sich mit einer Einzelfrage der damit verbundenen Thematik befassende vorliegende Werk ist eine gekürzte Fassung der von Christoph Kampmann betreuten, im Jahre 2011 im Fachbereich 6 der Universität Marburg eingereichten geschichtswissenschaftlichen Dissertation des Autors, für den ein Hauptarbeitsplatz das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien mit seinen zahlreichen Archivalien war. Zentraler Gegenstand sind die Juden als im Prozess aktiv Handelnde von 1576 bis 1603 und von 1745 bis 1765. Gegliedert ist die interessante Untersuchung nach einer Einleitung über den Forschungsstand, die Fragestellung, die historiographische Einordnung jüdischer Betreffe und das Quellenkorpus einschließlich der Vorgehensweise in fünf Sachkapitel über Kontextualisierung, rechtsstrategische Handlungen von Juden, jüdische Einschätzungen des Kaisertums und der Reichsgerichtsbarkeit, Selbstbilder und Ehre im Konfli |
|
Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 4 Prozessrecht, hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck u. a. Böhlau, Köln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, Band 4 Prozessrecht, hg. v. Mausen, Yves/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck u. a. (= Norm und Struktur – Studien zum sozialen Wandel in Mittelalter und früher Neuzeit, Bd. 37/4), Böhlau, Köln 2014. XVIII, 361 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Auf gewohnt hohem Niveau hat sich eine Reihe hochkarätiger europäischer Rechtshistoriker erneut mit dem Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur beschäftigt und sich auf einer Tagung im Jahr 2011 im Kloster Royaumont bei Paris dem Prozessrecht gewidmet. Erwartungsgemäß kann der Band, der 15 Einzelbeiträge vereinigt, mit reichhaltigen Ergebnissen aufwarten. Im Mittelpunkt der Erörterungen stehen einzelne Aspekte des Richteramts und der Rechtsbehelfe, zeitlich liegt der Schwerpunkt im hohen und späten Mittelalter. Im Folgenden sollen die durchweg profunden Beiträge jeweils kurz vorgestellt werden.
Zu Beginn widmet sich Luca Loschiavo dem Verfahrensrecht im Werk Isidors von Sevilla und kann hier christliche, römische und westgotische Traditionen feststellen (S. 1-19). Andrea Padovani untersucht die Argumentation der Autoren der „ordines iudiciarii“ des 12. und 13. Jahrhunderts und die Verwendung dieser Werke durch die zeitgenössischen Gelehrten (S. 21-43). Oliver Descamps analysiert die Quellen der Dekretale „Saepe contingit“, in der die Praxis des summarischen Verfahrens eine rechtliche Fassung erhielt (S. 45-63). Orazio Condorelli thematisiert den von den Zeitgenossen hochgelobten „Tractatus de accusationibus et inquisitionibus“ aus der Zeit um 1350 (S. 65-90). Harry Dondorp untersucht die Schwierigkeiten, aus dem „petitum“ auf das präzise Klagebegehren schließen zu können (S. 91-112). So verlangte zwar der Kläger in der Regel, dass ihm Recht geschaffen werde, doch bleibt auf der Basis der „ordines“ weitgehend unklar, ob sich die Klage auf Erfüllung oder auf Schadensersatz richtete.
David von Mayenburg beschäftigt |
|
Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Heinig, Paul-Joachim/Lackner, Christian/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 30 Die Urkunden und Briefe des österreichischen Staatsarchivs in Wien (1483-1488), bearb. v. Gretzel, Peter. Böhlau, Wien 2014. 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Heinig, Paul Joachim/Lackner, Christian/Niederstätter, Alois (= Böhmer, J. F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 30 Die Urkunden und Briefe des österreichischen Staatsarchivs in Wien (1483-1488), bearb. v. Gretzel, Peter. Böhlau, Wien 2014. 280 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Innsbruck 1415 geborene Habsburger Friedrich war ab 1424 Herzog von Steiermark, Kärnten und Krain, ab 1439 Herzog von Österreich und als Friedrich III. ab 1440 König des Heiligen römischen Reiches und wurde als letzter deutscher Herrscher in Rom vom Papst 1452 zum Kaiser gekrönt. Da er sehr lange in einer Zeit wachsender Schriftlichkeit herrschte, ist die Zahl der von ihm stammenden Urkunden und Briefe ziemlich groß. Geht man von den im vorliegenden Regestenheft bearbeiteten 332 Stücken aus, kommt man bei 30 Heften auf eine geschätzte Gesamtsumme von rund 10000 bisher regestierten Texten für mehr als 50 Jahre (bzw. 200 je Jahr).
Das neue Heft berücksichtigt wie seine seit 1999 in der 1982 aufgenommenen Reihe veröffentlichten Vorgängerbände die Bestände des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien hinsichtlich der allgemeinen Urkundenreihe, der Familienurkunden und der Urkundenabschriften des 18. und 19. Jahrhunderts. Aus organisatorisch-technischen Gründen erscheinen die Jahre 1483 bis 1488 entgegen der Erwartung vor den Stücken der Jahre zwischen 1476 und 1482 und erwartungsgemäß zwischen 1489 und dem letzten Lebensjahr des Kaisers (1493), wobei aber irrtümlich falsch abgelegte Stücke (großteils) rechtzeitig umgeordnet werden konnten. Von den 332 Texten gehören 79 in das Jahr 1483, 78 in das Jahr 1485, 38 in das Jahr 1485, 57 in das Jahr 1486, 39 in das Jahr 1487 und 41 in das Jahr 1488, wobei 93 Originale, 18 kopiale Überlieferungen, 16 Fälle von Vidimus und 199 Deperdita ermittelt werden konnten.
Von den 90 Originalen sind nach Ausweis der sachkundigen Einl |
|
Oldenburger, Marko, Kindesunterhalt in England. Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991 (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 18). Böhlau, Köln 2014. 264 S. Besprochen von Steffen Schlinker. |
Ganzen Eintrag anzeigen Oldenburger, Marko, Kindesunterhalt in England. Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991 (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung 18). Böhlau, Köln 2014. 264 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Die Untersuchung Marko Oldenburgers über die Entwicklung des Kindesunterhalts in England ist von Stephan Meder betreut und von der Gottfried Wilhelm Leibniz-Universität in Hannover als juristische Dissertation angenommen worden. Die Einleitung (S. 13ff.) umreißt zunächst die wesentlichen Prinzipien des deutschen und englischen Unterhaltsrechts. In den Blick gerät hier insbesondere die unterschiedliche Bewertung von Betreuungsleistungen im Rahmen des Unterhaltsanspruchs. Darin kann man mit guten Gründen einen Gradmesser für den Stellenwert des Kindeswohls im Unterhaltsrecht sehen. Der Bundesgerichtshof hatte noch 1994 die Betreuung als nicht geschuldeten Unterhalt angesehen, im Jahr 2006 aber den Betreuungsunterhalt dem Geldunterhalt gleichgestellt. Nach englischem Recht wurde für den Kindesunterhalt dagegen stets auch die Betreuungsleistung berücksichtigt.
In einem erstenTeil wird sodann das aktuelle Unterhaltsrecht in England kurz erläutert (S. 39ff.). Daran schließt sich im zweiten und dritten Teil die eigentliche Forschungsleistung Oldenburgers an. Der Autor analysiert im zweiten Teil die rechtshistorische Entwicklung vom Poor Law und Bastardy Law im 16. Jahrhundert bis hin zu den gesetzlichen Reformen des 19. Jahrhunderts (S. 55ff.). Deutlich erkennbar ist der – auch heute bestehende - Vorrang der Unterhaltspflicht leistungsfähiger Familienmitglieder. Nur soweit der Kindesunterhalt nicht von der Familie geleistet wurde, konnte Armenhilfe in Form von Naturalleistungen begehrt werden, die sich stets auf die Befriedigung existentieller Bedürfnisse richtete, sich aber nicht an den individuellen Bedürfnissen des Kindes orientierte. Ergänzend dazu war der Kindesunterhalt im Family Law geregelt, dem sich der Autor im dritten Teil der |
|
Fawaz, Leila Tarazi, A land of aching hearts. The Middle East in the Great War. Harvard University Press, Harvard 2014. 364 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Fawaz, Leila Tarazi, A land of aching hearts. The Middle East in the Great War. Harvard University Press, Harvard 2014. 364 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Auch wenn die Menschheit in der Wärme Afrikas entstanden ist, hat sie doch einen weiteren wichtigen Schritt erst viel später im Bereich des so genannten silbernen Halbmonds vollzogen. Er geriet zumindest teilweise in den letzten vorchristlichen Jahrhundert unter den Einfluss Roms und fiel im 11. Jahrhundert an die aus Ostasien kommenden, seit dem Ende des 8. nachchristlichen Jahrhunderts zu dem Islam übertretenden Türken, die im 14. Jahrhundert seit Osman I. (1258-1326) von Ostanatolien aus geeinigt werden und 1453 Konstantinopel erobern. Das danach allmählich entstandene osmanische Reich ist in der frühen Neuzeit Vormacht von Ägypten bis Persien, verliert aber seit 1683 an Bedeutung.
Mit einem Teilaspekt seiner Geschichte befasst sich das vorliegende Werk der aus dem Libanon stammenden Verfasserin, die nach dem Wechsel von Beirut in die Vereinigten Staaten 1972 an der Harvard Universität den Mastergrad und 1979 das Doktorat in Geschichte erlangte. Seitdem wirkte sie als Assistant Professor, Associate Professor und Professor an der Tufts University in Medford bei Boston in Massachusetts. Ihre Studien gehen zwar vom Libanon aus, erweitern sich aber allmählich auf den gesamten Raum zwischen dem Mittelmeer und dem Indischen Ozean.
Im vorliegenden Werk beschreibt sie am Beispiel Syriens den Übergang von der 400 Jahre dauernden Herrschaft der Osmanen zu den europäischen Kolonialmächten Großbritannien und Frankreich, die am Ende des ersten Weltkriegs das Gebiet unter sich aufteilten. Vorausgegangen war dem die Beschießung Alexandrias durch Großbritannien und Frankreich im Mai 1882, als deren schließliche Folge das von den europäischen Konflikten nicht unmittelbar betroffene osmanische Reich im Herbst 1914 an der Seite der Gegner Großbritanniens und Frankreichs in den Krieg eintrat |
|
Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 23 1970, hg. v. Bundesarchiv, bearb. v. Fabian, Christine/Rössel, Uta unter Mitwirkung v. Naasner, Walter/Seemann, Christoph unter Mitwirkung von Fabian, Christine/Rössel, Ute. Oldenbourg im Verlag De Gruyter, Berlin 2015. 672 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung Band 23 1970, hg. v. Bundesarchiv, bearb. v. Fabian, Christine/Rössel, Uta unter Mitwirkung v. Naasner, Walter/Seemann, Christoph unter Mitwirkung von Fabian, Christine/Rössel, Ute. Oldenbourg im Verlag De Gruyter, Berlin 2015. 672 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Da die Regierung die Politik des Staates wesentlich gestaltet, sind die Protokolle von Kabinettssitzungen politisch grundsätzlich von großem Interesse. Im Jahre 1979 erteilte diesbezüglich die Bundesregierung Deutschlands dem Bundesarchiv den Auftrag, die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung in wissenschaftlicher Form zu veröffentlichen. Hieraus ist inzwischen eine vielbändige Editionsreihe entstanden, die bis zu dem vorliegenden Band 23 und dem Jahr 1970 reicht.
Seit 2003 gibt es dazu auch eine Online-Version im Internet. Sie erweitert und erleichtert die Suchmöglichkeiten. Eine Verlinkung der verschiedenen Tagesordnungspunkte untereinander ermöglicht die Verfolgung der Beratungsverläufe über die konventionellen Grenzen der einzelnen Jahre und Bände hinaus und bietet Texte auch über die hergebrachte Sachkommentierung hinaus für die von der Schutzfrist von 30 Jahren nicht mehr erfassten, aber noch nicht wissenschaftlich bearbeiteten Jahre (z. B. 1971-1984).
Der vorliegende Band betrifft die nach der Bundestagswahl des Jahres 1969 gebildete sozialliberale Koalition mit ihren zahlreichen angekündigten Reformvorhaben, für die unter der Federführung Horst Ehmkes im Juli ein innenpolitisches Schwerpunktprogramm und am 17. Dezember eine Gesamtaufgabenplanung in den Bereichen Lebensvorsorge, Strukturpolitik, Ordnungs- und Distributionspolitik, Technologie, Staatsorganisation, Friedenssicherung und Ressourcen für zehn bis fünfzehn Jahre vorgestellt wurden. Bedeutsame Einzelpunkte der Beratungen waren das Contergan-Entschädigungsgesetz, die Besoldungseinheit von Bund und Ländern oder die Viermächte-Gespräche über Berlin. Vielfach s |
|
Meder, Stephan, Rechtsgeschichte – Eine Einführung (= UTB für Wissenschaft S 2299), 5. Aufl. Böhlau, Wien 2014. 509 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Meder, Stephan, Rechtsgeschichte – Eine Einführung (= UTB für Wissenschaft S 2299), 5. Aufl. Böhlau, Wien 2014. 509 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Nürnberg 1956 geborene, in Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte in Erlangen, Frankfurt am Main und Berlin ausgebildete, in Frankfurt am Main 1988 promovierte und 1992 mit einer Schrift über Schuld, Zufall, Risiko habilitierte, 1995 nach Frankfurt an der Oder und 1998 nach Hannover berufene Verfasser stellte seine Gesamtsicht der Rechtsgeschichte erstmals im Jahre 2002 der Öffentlichkeit im Druck zur Verfügung. Dem konnten 2005 die zweite Auflage, 2008 die dritte Auflage und 2011 die vierte Auflage folgen. Nach dem Vorwort ist das Buch für die neue Auflage überarbeitet und inhaltlich ergänzt worden.
Leitender Gedanke war es dabei, dem „Transfer“ politischer, kultureller, wissenschaftlicher und rechtlicher Erzeugnisse mehr Aufmerksamkeit zu widmen als in den ersten Vorauflagen. Im Einzelnen betrachtet der Verfasser sorgfältig und anschaulich das altrömische Recht, Mündlichkeit und Schriftlichkeit in der römischen Rechtskultur, den Prinzipat, die römische Spätzeit bis zu den justinianischen Kodifikationen, germanische Rechte zwischen Antike und Frühmittelalter (u. a. das durch die Germania des Tacitus vermittelte Germanenbild), die mittelalterliche Kirche und das kanonische Recht, Rechtsbildungen im deutschen Mittelalter, die Rezeption des römischen Rechts in Bologna und die Entstehung der Universitäten, den juristischen Humanismus, Feudalrecht und Stadtrecht, die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland, die Naturrechtsschule, einzelne Kodifikationen (Bayern, Preußen, Frankreich, Österreich), Gründung der historischen Schule und erste Generation der Savigny-Schüler (Puchta, Keller), Pandektenwissenschaft (Windscheid, Jhering, Werke des deutschen Privatrechts), Kodifikationen unter dem Einfluss der Pandektenwissenschaft, Globalisierung von Recht und Rechtswissenschaft dur |
|
Creuzberger, Stefan, Willy Brandt und Michail Gorbatschow. Bemühungen um eine zweite „Neue Ostpolitik“ 1985-1990 (= Ernst-Reuter-Hefte 5). be.bra Verlag, Berlin 2015. 55 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Creuzberger, Stefan, Willy Brandt und Michail Gorbatschow. Bemühungen um eine zweite „Neue Ostpolitik“ 1985-1990 (= Ernst-Reuter-Hefte 5). be.bra Verlag, Berlin 2015. 55 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie der einzelne Mensch grundsätzlich egoistische Ziele hat, so setzen sich auch die an die Spitze eines Landes gelangten Politiker außer für ihre persönlichen Interessen in erster Linie für die wirklichen oder behaupteten Belange der von ihnen gelenkten Menschen ein. Dies führt, wie die Geschichte in zahllosen Beispielen zeigen kann, bei naheliegenden Interessengegensätzen zu zahlreichen Auseinandersetzungen mit unzähligen Opfern. Eine sinnvolle Alternative hierzu ist der friedliche Ausgleich durch das offene, gegenseitiges Verständnis und Vertrauen anstrebende Gespräch.
Mit einem gegenwartsnahen Teilaspekt dieser Problematik befasst sich das vorliegende Heft des in Calw 1961 geborenen, nach dem Abitur seit 1982 in Geschichte und Geographie in Frankfurt am Main, Tübingen und Bonn ausgebildeten Verfassers, der nach einem Aufenthalt in Moskau 1995 am Bonner Seminar für osteuropäische Geschichte mit einer Dissertation über die sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) und ihren Einfluss auf das politische System der sowjetischen Besatzungszone promoviert wurde. Danach wirkte er als stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift Osteuropa und seit 2001 wissenschaftlicher Hochschulassistent für neuere Geschichte an der Universität Potsdam. Unter der Betreuung durch Manfred Görtemaker wurde er im Jahre 2007 mit der Schrift „Kampf für die Einheit – das gesamtdeutsche Ministerium und die politische Kultur des kalten Krieges 1949-1969“ habilitiert und im Jahre 2013 für Zeitgeschichte an die Universität Rostock berufen.
Seine Darlegung beginnt mit der Einstufung Brandts und Gorbatschows als eigenständigen Querdenkern, die das Gespräch höher schätzten als den Gegensatz und die Anwendung von Gewalt, was für Willy Brandt bere |
|
Decolonization and the Struggle for National Liberation in India (1909-1971). Historical, Political, Economic, Religious and Architectural Aspects, hg. v. Costanzo, Thierry di/Ducœur, Guilleaume (= Anglo-American Studies 48). Lang, Frankfurt am Main 2014. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Decolonization and the Struggle for National Liberation in India (1909-1971). Historical, Political, Economic, Religious and Architectural Aspects, hg. v. Costanzo, Thierry di/Ducœur, Guilleaume (= Anglo-American Studies 48). Lang, Frankfurt am Main 2014. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Indien ist in der Gegenwart der zwischen Himalaya und Indischem Ozean liegende, 29 Bundesstaaten und sieben bundesunmittelbare Gebiete umfassende, mehr als 1,2 Milliarden Einwohner auf mehr als 3,287 Millionen Quadratkilometern zählende Staat. Dem Europäer ist vor allem der kurze Ausgriff Alexanders des Großen auf das Gebiet bekannt, während die bereits in das dritte vorchristliche Jahrtausend gehörige Industalkultur mit einer bisher nicht entzifferten Schrift, mit Städten mit einer Kanalisation und Bädern deutlich geringere Aufmerksamkeit gefunden hat. Besonders eng mit Europa verbunden ist Indien durch die indogermanische bzw. indoeuropäische Sprachfamilie, die vielleicht noch im dritten vorchristlichen Jahrtausend irgendwo zwischen Indien und Europa entstanden ist und über die Kolonialmächte die meisten weltweit bedeutsamen Sprachen der Gegenwart hervorgebracht hat.
Das vorliegende, sich mit der Geschichte Indiens im 20. Jahrhundert befassende Werk ist das Ergebnis eines im Mai des Jahres 2013 begonnenen Langzeitvorhabens, in dessen Rahmen der wie sein Mitherausgeber in Straßburg tätige Costanzo di Thierry an dem Jawaharlal Nehru Institute for Advanced Studies wirken konnte. Es umfasst insgesamt elf Studien international tätiger Forscher aus unterschiedlichen Ländern. In ihrem Mittelpunkt steht die Lösung Indiens aus der ab 1756 entstandenen Herrschaft Großbritanniens über das von 1858 bis 1947 als Kronkolonie geführte Land.
Dabei bringen die Bearbeiter vielfältige Aspekte in das interessante Unternehmen ein, die von der Geschichte über die Wirtschaft und Religion bis zur Architektur reichen. Im Ergebnis endet der vor allem in Mahatma Ga |
|
Ortner, Helmut, Der Hinrichter – Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers, 3. Aufl. Nomen, Frankfurt am Main 2014. 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ortner, Helmut, Der Hinrichter – Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers, 3. Aufl. Nomen, Frankfurt am Main 2014. 360 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Roland Freisler wurde in Celle am 30. Oktober 1893 als Sohn eines aus Mähren stammenden Diplomingenieurs geboren und begann nach dem in Kassel 1912 als Klassenbester bestandenen Abitur das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Jena, das aber durch den Einsatz als Soldat im ersten Weltkrieg mit Kriegsgefangenschaft in Sibirien von 1915 bis zur Mitte Juli 1920 unterbrochen wurde. Danach bestand er die beiden juristischen Staatsprüfungen mit gut, promovierte 1921 summa cum laude über „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation“, arbeitete ab 1924 mit einem Bruder als Rechtsanwalt in Strafsachen und wurde 1925 Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei Adolf Hitlers. Nach Tätigkeiten als Landtagsabgeordneter und Reichstagsabgeordneter wurde er Ende März 1933 Beamter im Justizministerium Preußens, Leiter der Personalabteilung, Ministerialdirektor, Staatssekretär und nach vergeblicher Bemühung um das Justizministerium ab 20. August 1942 bis zu seinem Tode bei einem Bombenangriff am 3. Februar 1945 Präsident des Volksgerichtshofs, in dem der von ihm geführte erste Senat etwa 2600 Todesurteile (im Durchschnitt aller Tage der Amtszeit täglich fast 3) verhängte („Das Gericht war Freisler“).
Wegen dieses auffälligen Befundes hat Roland Freisler bereits vielfach publizistisches Interesse verursacht. Der 1950 geborene, auch mit Werken über Politik ohne Gott, das Töten oder die Italiener Sacco und Vanzetti in Amerika hervorgetretene Verfasser veröffentlichte eine Untersuchung über Freisler erstmals anscheinend 1993 im Umfang von 352 Seiten mit Illustrationen in dem Zsolnay Verlag in Wien. Seitdem hat sein Ergebnis bei wechselnden Verlagen Interesse gefunden und ist als überarbeitete Neuausgabe in dritter Auflage bei Nomen erschienen.
Gegliedert ist das auf |
|
Graumann, Sabine, Preußische Verwaltung im Kreis Bergheim um 1840 (= Studien zur Geschichte an Rhein und Erft 5). Böhlau, Köln 2015. 736 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Graumann, Sabine, Preußische Verwaltung im Kreis Bergheim um 1840 (= Studien zur Geschichte an Rhein und Erft 5), zwei Teile. Böhlau, Köln 2014, 2015. 736 S., 737-1460 S., Kt.-Beil., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Da Verfassung vergeht und Verwaltung besteht, ist das Interesse an dem kürzeren Vergänglichen meist größer als an dem wenig veränderlichen Dauerhaften, doch hat naturgemäß auch die menschliche Verwaltung einen Anfang und ändert sich im Laufe der Zeit, wenn auch eher langsam und allmählich. Dementsprechend steht die Verwaltungsgeschichtsschreibung nicht im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses und ist nach dem Grußwort des amtierenden Landrats des Rhein-Erft-Kreises die Geschichte des Erftlandes unter der mit dem Wiener Kongress der Jahre 1814/1815 beginnenden und bis 1945 währenden Herrschaft Preußens bisher wenig erforscht. Die Bearbeitung des so genannten Dienstjournals des Bürgermeisters der zum Kreis Bergheim in dem Regierungsbezirk Köln in der Provinz Rheinland gehörenden Bürgermeisterei Esch bot einen guten Anlass, die Verwaltungsgeschichte für den alten Kreis Bergheim nachzuzeichnen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Die der Veröffentlichung zu Grunde liegende, vor einiger Zeit (wieder) aufgefundene handschriftliche Quelle aus dem Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim stammt von dem Escher Bürgermeister Eliph Kessel (1791-1873) und umfasst rund 650 Seiten aus den elf Jahren zwischen 1837 und 1848. Sie wurde zunächst transkribiert und danach neu geordnet, um die Verwaltungsstrukturen erfassen und beschreiben sowie einen Aktenplan ermitteln zu können. Diese Arbeiten übernahm für das Kreisarchiv Sabine Graumann, die 1989 in Düsseldorf mit einer Dissertation über die französische Verwaltung am Niederrhein am Beispiel des Roerdepartements zwischen 1798 und 1814 promoviert worden war.
Sie gliedert ihr sehr umfangreiches und überzeugendes Ergebnis in insgesamt elf Teil |
|
Sprache, Literatur, Raum – Festgabe für Willy Diercks, hg. v. Langhanke, Robert. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2015. 743 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Sprache, Literatur, Raum – Festgabe für Willy Diercks, hg. v. Langhanke, Robert. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 2015. 743 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie alles von der Dimension Zeit Erfasste, hat nicht nur jeder Mensch eine eigene Geschichte, sondern auch jede Sprache und die in ihrem Raum verfasste Literatur, ohne dass in den meisten Fällen ihr Anfang sich genau festlegen oder sich ihr Ende zuverlässig absehen lässt. Mit derartigen Fragen hat sich der am 15. Januar 1945 geborene Willy Diercks seit seiner Kieler Dissertation des Jahres 1977 über empirische Untersuchungen zur Stilkompetenz von Grundschulkindern immer wieder befasst. Zunächst als Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes tätig, nahm er im Ruhestand eine Honorarprofessur für niederdeutsche Philologie an der Abteilung für niederdeutsche Sprache und Literatur an dem Seminar für Germanistik der Europa-Universität Flensburg an und hielt am 12. Mai 2010 dort seine Antrittsvorlesung.
In Anerkennung seiner gesamten Lebensleistung legt der als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar tätige Herausgeber zum 70. Geburtstag des Gelehrten eine umfangreiche Festgabe vor, die insgesamt 31 Beiträge von Autorinnen und Autoren aus Flensburg (13), Schleswig, Rostock, Hamburg, Düsseldorf, Bielefeld, Kiel, Bremen, Cuxhaven, Luxemburg und Birmingham zu einem bunten Geburtstagsstrauß zusammenfasst. Gegliedert ist sie in einen allgemeineren Teil über Sprachen und Literaturen in Räumen und einen besonderen Teil über niederdeutsche Sprache und Literatur. In dem allgemeineren Teil werden Sprachräume und Literaturregionen (z. B. Zur Entstehung neuer Regionalsprachen aus kollektiver Zweisprachigkeit), Denkräume und Spracheinstellungen (z. B. Sprachbiographische Konzeptionen Hamburger Dialektsprecher zum frühen Spracherwerb) angesprochen, doch werden auch Fragen der friesischen Sprache und Literatur aufgegriffen (z. B. Altfriesich allerwitweikes).
Hinsichtlic |
|
Halbrainer, Heimo, „Sei nicht böse, dass ich im Kerker sterben muss.“ Die Opfer der NS-Justiz in Graz 1938 bis 1945. Ein Gedenkbuch. CLIO, Graz 2014. 383 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Halbrainer, Heimo, „Sei nicht böse, dass ich im Kerker sterben muss.“ Die Opfer der NS-Justiz in Graz 1938 bis 1945. Ein Gedenkbuch. CLIO, Graz 2014. 381 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Zum Behuf der Gegnerbekämpfung bediente sich der nationalsozialistische Staat neben einer Exekutive mit erheblich erweiterten Kompetenzen und der verschärften ordentlichen Strafgerichtsbarkeit auch einer Reihe von Sondergerichten, die nach Bedarf eingesetzt wurden und die zügige Aburteilung als politisch definierter Verstöße gegen die ideologisch gesetzte Ordnung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft zu gewährleisten hatten. Die vorliegende Arbeit des promovierten Historikers und Leiters des Grazer Vereins für Geschichts- und Bildungsarbeit CLIO, Heimo Halbrainer, hat sich das Ziel gesetzt, „erstmals einen Überblick über verschiedene in der Steiermark tätige Sondergerichte“ und deren Wirken zu geben, dabei aber vor allem die Opfer dieser Justiz biographisch zu dokumentieren. „Da es […] kaum noch persönliche Erinnerung an die hier Hingerichteten gibt bzw. kaum jemand die Geschichte deren Widerstandes kennt, sollen mit diesem Buch und dem Erzählen ihrer Geschichte diesen Menschen und ihrem Widerstand gegen den Nationalsozialismus ein papierenes Denkmal gesetzt werden“ (S. 10ff.).
Im ersten von drei Abschnitten skizziert der Verfasser die NS-Justiz anhand ihrer wesentlichen Rechtsgrundlagen und der Gerichtsorganisation vor Ort. Angestoßen durch ein klassisches Kapitalverbrechen, einen Vierfachmord im Raum Obdach-Unzmarkt, wurde mit Verordnung vom 20. November 1938 neben Wien und Innsbruck im Oberlandesgerichtssprengel Graz zunächst ein Sondergericht (zwei Senate mit jeweils drei Richtern) in Graz eingerichtet, im September 1939 folgte ein weiteres in Leoben, ein drittes, für Kärnten zuständiges amtierte in Klagenfurt. „Insgesamt wurden vom Sondergericht Graz 84 Todesurteile verhängt […]. Das Sondergericht Leoben verurteilte weitere 33 Pe |
|
Gerbert, Frank, Endstation Sarajevo. Die letzten Tage des Thronfolgers Franz Ferdinand. Eine Spurensuche von Böhmen bis Bosnien. Verlag Kremayr & Scheriau. Wien 2014. 205 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerbert, Frank, Endstation Sarajevo. Die letzten sieben Tage des Thronfolgers Franz Ferdinand. Eine Spurensuche von Böhmen bis Bosnien. Kremayr & Scheriau, Wien 2014. 205 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Nicht nur der waidmännische Laie wird sich staunend fragen, wie es einem Einzelnen möglich gewesen sein soll, mit eigener Hand „nach offizieller Zählung […] 274.899 Geschöpfe in Wald und Flur vom Leben zum Tode befördert“ (S. 10) zu haben, einmal ganz abgesehen von der höchst fragwürdigen psychischen Disposition, die man bei einem solchen Tötungsfanatiker vermuten darf. Dass Thronfolger Franz Ferdinand von Habsburg-Este - wie die vorliegende Schrift zu berichten weiß - neben seinen sonstigen tierischen Opfern im August 1913 mit der heute im Salzburger Haus der Natur ausgestellten weißen Gams auch ein sogenanntes „Satanstier“ niedergestreckt haben könnte, dessen Erlegung nach altem Volksglauben ihrem Jäger binnen Jahresfrist den Tod bringe, ist bestimmt nicht sein schwerstwiegender Fehler gewesen und für aufgeklärte Köpfe wohl kaum eine taugliche Erklärung für die Tragödie von Sarajevo.
Die unkonventionelle Einleitung passt aber durchaus zu diesem unkonventionellen Buch, das in die Reihe der Jubiläumspublikationen zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs vor hundert Jahren gestellt werden darf. Der mährische Urgroßvater des Verfassers durfte dem Thronfolger einst als Jagdgehilfe dienen, weshalb sich Frank Gerbert für den Erzherzog näher zu interessieren begann; ein erstes Produkt dieser Beschäftigung war die gekürzte, kommentierte Wiederherausgabe von Franz Ferdinands Weltreisetagebuch 1892/1893 unter dem bezeichnenden, einer Notiz des Erzherzogs folgenden Titel „Die Eingeborenen machten keinen besonders günstigen Eindruck“ (2013). Dessen ethnische Ressentiments dokumentiert auch das aktuelle Buch: Indern und Chinesen attestierte der Thronfolger „üble Rasseneigenschaften“, Italiener bezeichnete er häufig als „Katzelmacher“ und i |
|
Über 400 Semester. Wirtschaftswissenschaftliche Vorlesungen an der Eberhard Karls Universität Tübingen 1798-2013, bearb. v. Randecker, Günter, hg. v. Starbatty, Joachim/Strecker, Heinrich. Lucius & Lucius, Stuttgart 2014. XX, 578 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Über 400 Semester. Wirtschaftswissenschaftliche Vorlesungen an der Eberhard Karls Universität Tübingen 1798-2013, bearb. v. Randecker, Günter, hg. v. Starbatty, Joachim/Strecker, Heinrich. Lucius & Lucius, Stuttgart 2014. XX, 578 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch wirtschaftet von seinen Anfängen an insofern, als er sich selbst um seine Existenz kümmert. Hieraus hat sich mit der Vergesellschaftung des Menschen allmählich eine arbeitsteilige Wirtschaft vieler entwickelt, in der jeder seinen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechend wirtschaftete. Später als in Bezug auf die bereits in dem Altertum anerkannten freien Künste, später aber auch als für Theologie, Jurisprudenz und Medizin seit dem Hochmittelalter hat sich dabei die Einsicht durchgesetzt, dass auch der tatsächliche Bereich der Wirtschaft einer wissenschaftlichen Betrachtung unterworfen werden kann, wobei als wichtige Geburtshelfer dieser Disziplin mit eigenständigen Theoriegebilden der Arzt François Quesnais (1758), der Moralphilosoph Adam Smith (1776) und David Ricardo (On the Principles of Political Economy and Taxation 1817) angesehen werden.
In Tübingen werden seit 1798 (abgesehen von dem Sommersemester 1945 und damit fast) ohne Unterbrechung Wirtschaftswissenschaften gelehrt. Allerdings wurde die besondere staatswirtschaftliche Fakultät erst 1817 begründet, 1923 als wirtschaftswissenschaftliche Abteilung der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingegliedert und 1967/1968 wieder verselbständigt. Dessenungeachtet verfügt die Universität damit über eine besonders lange und wichtige wirtschaftswissenschaftliche Tradition, die als solche auch der Öffentlichkeit dargestellt zu werden verdient.
Dafür hat sich Karl Erich Born bereits im Jubiläumsjahr 1967 mit einer grundlegenden Geschichte der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Tübingen 1817-1967 eingesetzt. Im Jahre 2004 haben Helmut Marcon und Herinrich Strecker unter Mitarbeit |
|
Poeschel, Sabine, Starke Männer – schöne Frauen – Die Geschichte des Aktes. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Poeschel, Sabine, Starke Männer – schöne Frauen – Die Geschichte des Aktes. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Am Anfang war der durch den aufrechten Körper zwischen den flachen Füßen und dem rundlichen Kopf im Gegensatz zu anderen eigentümlichen Lebewesen gekennzeichnete Mensch wie er war und sah sich stets so wie er aussah, also mehr oder weniger starke Männer mehr oder weniger schöne Frauen und umgekehrt, nackt wie die Natur sie zum Leben erweckt hatte. Sie hatten zwar eine natürliche vorgegebene Lust zur gegenseitigen Begegnung, brauchten aber kein Bild, weil ihnen im Gegensatz zu diesem die einfache Wirklichkeit ständig zur Verfügung stand. Dies änderte sich aber einmal dadurch, dass es dem Menschen auf Grund seines Verstands gelang, das einigermaßen dauerhafte Bild dem vergänglichen Augenblick zur Seite zu stellen, und zum anderen dadurch, dass der Mensch zum Schutz vor der ihn zumindest nachts stets umgebenden Kälte die Bekleidung erfand und sich deshalb ab einem nicht genau bekannten Zeitpunkt nicht mehr nackt sah.
Mit der durch beides begründeten weiteren Entwicklung befasst sich das vorliegende Werk der nach der universitären Ausbildung in Kunstgeschichte und Romanistik in Münster in Westfalen 1984 mit ihren 461 Seiten und 63 Illustrationen umfassenden Studien zur Ikonographie der Erdteile in der Kunst des 16.-18. Jahrhunderts promovierten Verfasserin, die danach als Stipendiatin der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der Bibliotheca Hertziana in Rom tätig war. Nach der Habilitation in Stuttgart im Jahre 1999 über Alexander Maximus - das Bildprogramm des Appartamento Borgia im Vatikan wurde sie außerplanmäßige Professorin für Kunstgeschichte in Stuttgart. Ihr vorliegendes, im größeren Format einnehmend veröffentlichtes Werk verfolgt einen Teilaspekt der Rückkehr des Menschen zur Nacktheit wenigstens auf Bildern anderer.
In der Einle |
|
Ammoser, Hendrik, Das Buch vom Verkehr. Die faszinierende Welt von Mobilität und Logistik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 344 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Ammoser, Hendrik, Das Buch vom Verkehr. Die faszinierende Welt von Mobilität und Logistik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 344 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seinen Aufenthaltsort änderte wohl bereits der erste Mensch je nach seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten immer wieder. Dabei hatte er freilich wahrscheinlich nur sich selbst als Bewegungsmittel, da das Dampfschiff mit einem über ihm angebrachten Fluggerät, die Eisenbahn, die Pferdekutsche und das Automobil, wie sie in dieser Reihenfolge zwecks Veranschaulichung in den Vorspann aufgenommen sind, erst sehr viel später – mit Ausnahme der Kutsche eigentlich erst seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert - vom Menschen entwickelt wurden. Mit Hilfe dieser immer stärker verfeinerten Mittel gelingt aber in der Gegenwart der auf dem Umschlag durch einen Autobahnring zwischen Hochhäusern (City overpass in early morning) versinnbildlichte moderne Verkehr vieler von allen Orten in beliebige andere Orte.
Mit ihm befasst sich das vorliegende Werk des 1976 geborenen, im Verkehrsingenieurwesen mit ihrem selbstbestimmten Leben und ihrer bewusst gestalteten Mobilität ausgebildeten, danach zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaft und Verkehr der Fakultät Verkehrswissenschaften der Technischen Universität in Dresden und später als Sachverständiger des Technischen Überwachungsvereins Rheinland tätigen Verfassers. Es gliedert sich klar in drei Abschnitte. Sie betreffen die mobile Welt, einen Rückblick in die Geschichte und schließlich über die Bewegungsmacher zwischen Schaffen und Nutzen.
Dabei setzt der Verfasser die Frühgeschichte der menschlichen Verkehrskultur an Hand archäologischer Hinweise in die Zeit zwischen 6000 und 3500 v. Chr., obwohl wesentliche Merkmale menschlicher Mobilität bereits Jahrtausende zuvor ausgebildet wurden, und verbindet die Erfindung der Sesshaftigkeit mit der Erfindung des Verkehrswesens. Einen Meilenstein in Richtu |
|
Michael Berolzheimer 1866-1942. His Life and His Legacy, hg. v. Berolzheimer, Michael G. Berolzheimer/Literaturhandlung München, Stockton 2014. 239 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Michael Berolzheimer 1866-1942. His Life and His Legacy, hg. v. Berolzheimer, Michael G. Berolzheimer/Literaturhandlung München, Stockton 2014. 239 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Michael Berolzheimer wurde in Fürth in Bayern am 22. Februar 1866 in einer jüdischen Unternehmerfamilie, die durch Herstellung von Vertrieb von Bleistiften zu einem Vermögen kam, geboren. Er studierte ab 1885 in München Rechtswissenschaft und ließ sich anschließend als Rechtsanwalt nieder. 1904 zog er mit seiner Familie in ein Sommerhaus in Untergrainau bei Garmisch-Partenkirchen.
Im Laufe seines Lebens sammelte er rund 800 Handzeichnungen und etwa 600 druckgrafische Blätter (beispielsweise die 1895 bei Hugo Helbing ersteigerte Sammlung Bugoslav Jolles) und setzte sich als Schatzmeister des 1905 gegründeten Museumsvereins dafür ein, privat Kunst zu kaufen und staatlichen Museen zur Verfügung zu stellen. Am 26. Juli 1938 wechselte er wegen der nationalsozialistischen Herrschaft im Deutschen Reich über die Schweiz in die Vereinigten Staaten. Die nach den Ausreiseauflagen zurückgelassene Grafiksammlung wurde durch das Auktionshaus Weinmüller in München am 9. und 10. März 1939 unter Hinweis auf die Herkunft aus der Sammlung Boguslav Jolles an unterschiedliche Interessenten versteigert.
Zwei Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs begannen die Erben des 1942 verstorbenen Michael Berolzheimer die Suche nach dem früheren Eigentum, die aber nach anfänglichen Erfolgen allmählich zum Erliegen kam. Als 2009 die Rechtsnachfolge nach Michael Berolzheimer im Streit mit der Albertina Wien geklärt war, verstärkte der Herausgeber die Suche nach den seinem Großonkel einst gehörenden Stücken und kam erneut zu zahlreichen Ergebnissen. Der vorliegende, vorzüglich ausgestattete Sammelband beschreibt Leben und Erbe des früheren Eigentümers der großteils noch immer verschollenen Kunstsammlung sehr eindringlich und eindrucksvoll.
Innsbruck |
|
Healey, Jonathan, The First Century of Welfare. Poverty and Poor Relief in Lancashire, 1620-1730 (= People, Markets, Goods – Economies and Societies in History 4). Boydell & Brewer, Woodbridge/Suffolk 2014. XVI, 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Healey, Jonathan, The First Century of Welfare. Poverty and Poor Relief in Lancashire, 1620-1730 (= People, Markets, Goods – Economies and Societies in History 4). Boydell & Brewer, Woodbridge/Suffolk 2014. XVI, 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Natur vergeht Bisheriges und entsteht Neues in anscheinend unaufhörlichem Wandel. Dementsprechend ist der Mensch entstanden, ohne dass in jeder Hinsicht für ihn in jeder Hinsicht ausreichend vorgesorgt ist, so dass er selbst in der Gegenwart noch verhungern, verdursten, erfrieren oder von anderen Widerwärtigkeiten überwältigt werden kann. Dennoch geht es ihm trotz seiner großen wachsenden Zahl in der Gegenwart besser als jemals zuvor, weil es ihm mit Hilfe seines Verstands gelungen ist, Wohlstand zu erreichen, selbst wenn Armut und Wohlstand grundsätzlich stets relativ sind.
Mit diesem Verhältnis von Wohlergehen und Armut beschäftigt sich die vorliegende Studie des University Lecturers in English, Local and Social History am Kellogg College der Universität Oxford. Sie verwendet die Sammlung von tausenden, meist von reicheren Nachbarn geschriebenen Bittgesuchen von Armen in der Verwaltung Lancashires, die der Verfasser in weitem Umfang für sich selbst sprechen lässt. Dabei ergeben sich für ihn Wahrscheinlichkeiten der Verarmung vor allem bei fehlendem Landbesitz oder mangelndem verwandtschaftlichem Umfeld oder auch einfach der Zugehörigkeit zu dem weiblichen Geschlecht.
Gegliedert ist die interessante. während neuner Jahre entstandene Untersuchung nach einem Prolog und einer Einführung mit dem Schluss „deserving“ poverty in insgesamt drei Teile. Sie betreffen als Kontexte Lancashire zwischen 1600 und 1730 (Landschaft, Bevölkerung, Landwirtschaft, Handel und Industrie sowie Sozialstruktur mit dem Ergebnis einer aufsteigenden Gesellschaft), den Beginn und die Zunahme der Armenunterstützung sowie das Verständnis für das Verhältnis von Armut und Armenhilfe, die Marginalität in |
|
Kraushaar, Felix, Aufbruch zu neuen Ufern. Die privatrechtlichen und rechtshistorischen Dissertationen der Berliner Universität im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts im Kontext der Rechts- und Fakultätsgeschichte – zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Wirtschaftsrechts (= Berliner juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts, Band 53). BWV, Berlin 2014. XVII, 526 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kraushaar, Felix, Aufbruch zu neuen Ufern. Die privatrechtlichen und rechtshistorischen Dissertationen der Berliner Universität im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts im Kontext der Rechts- und Fakultätsgeschichte – zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Wirtschaftsrechts (= Berliner juristische Universitätsschriften, Grundlagen des Rechts, Band 53). BWV, Berlin 2014. XVII, 526 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der erste Doktor der Rechtswissenschaft in Italien im 12. Jahrhundert schrieb wahrscheinlich nur Glossen und noch keine Dissertation. Seitdem haben sich die Verhältnisse so grundlegend geändert, dass im deutschen Sprachraum zwischen 1600 und 1800 durchschnittlich jährlich 500 Dissertationen nachweisbar sind und in der Gegenwart jährlich rund 2000 Verfasser eine Doktorarbeit anfertigen, um mit dem darauf beruhenden Grad ihre besonderen Fähigkeiten für jedermann sichtbar zum Ausdruck bringen. Da eine Gesamtübersicht leider noch fehlt, muss jeder Teilbeitrag zu einer weiteren Erschließung hochwillkommen sein.
Das vorliegende, dem Großvater gewidmete Werk ist die von Rainer Schröder angeregte und betreute, im Wintersemester 2012/2013 der juristischen Fakultät vorliegende Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung in vier Teile über Rechtsgeschichte, allgemeines Privat- und Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung und internationales Privatrecht. Im Einzelnen gliedert der Verfasser dabei diachronisch in vier Zeitabschnitte vom Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs bis zum Ende des Jahres 1909, von 1910 bis 1929, von 1920 bis 1929 und von 1930 bis 1933 auf und geht jeweils sorgfältig dem Wirken der 11 bis 14 Ordinarien und den meist etwa 200 Lehrveranstaltungen pro Jahr nach.
Insgesamt bezieht er in sein durch zahlreiche farbige Graphiken veranschaulichtes und durch ein Personenregister von Abraham bis Zwiebler abgerundetes Werk anscheinend knapp 150 Dissertation |
|
Kley, Andreas, Von Stampa nach Zürich - Der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti, sein Leben und Werk und seine Bergeller Künstlerfamilie. Schulthess, Zürich 2014. XIV, 537 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kley, Andreas, Von Stampa nach Zürich - Der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti, sein Leben und Werk und seine Bergeller Künstlerfamilie. Schulthess, Zürich 2014. XIV, 537 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zaccaria Giacometti wurde am 26. 09. 1893 in Stampa im Bergell in Graubünden geboren und nach dem Gymnasium in Schiers und dem Studium der Rechtswissenschaft in Basel und Zürich 1919 bei Fritz Fleiner promoviert. Nach der 1924 ebenfalls bei Fleiner erfolgten Habilitation wurde er 1927 außerordentlicher Professor und als Nachfolger Fleiners von 1936 bis 1961 ordentlicher Professor in Zürich, wo er von 1954 bis 1956 auch als Rektor fungierte. Nach seinem 1961 erfolgten Rücktritt vom Amte verstarb er in Zürich am 10. August 1970 im Alter von fast 77 Jahren nach langer Erkrankung.
Sein Biograph ist der wohl beste Kenner der Geschichte des öffentlichen Rechtes der Schweiz. In Sankt Gallen 1959 geboren, konnte er zwar selbst Giacometti nicht mehr als Universitätslehrer erleben. Schon seine im Jahre 2004 vorgelegte Verfassungsgeschichte der Neuzeit, die 2013 in dritter Auflage erscheinen konnte, belegt aber ebenso sein besonderes Interesse an der Geschichte des öffentlichen Rechtes wie seine 2011 veröffentlichte Geschichte des öffentlichen Rechtes der Schweiz. Seit 2005 für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie in Zürich tätig, hatte die monographische Befassung mit einem bekannten Vorgänger als Alternative zu dem umfassenderen Überblick trotz der damit verbundenen Mühe wohl auch ihren besonderen Reiz für den Autor.
Gegliedert ist das gewichtige, mit einer Tuscheskizze Giacomettis vom 4. April 1918 geschmückte Werk in insgesamt fünfzehn Abschnitte, die mit den Unterschieden zwischen Juristenbiographien und Künstlerbiographien und Giacomettis Verbindung von Jurisprudenz und Bergeller Kultur beginnen und ausgehend von einem Bündner Südtal am Ende des 19. Jahrhunderts den Lebensweg Giacomettis vom |
|
Kurtz, Thorsten, Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford. Eine Untersuchung zu Vorgeschichte, Errichtung und Einrichtung eines internationalen Revisionsgerichts in Deutschland (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 1 Allgemeine Reihe, Band 23). De Gruyter, Berlin 2014. XIV, 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kurtz, Thorsten, Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford. Eine Untersuchung zu Vorgeschichte, Errichtung und Einrichtung eines internationalen Revisionsgerichts in Deutschland (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 1 Allgemeine Reihe, Band 23). De Gruyter, Berlin 2014. XIV, 242 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Rückerstattung scheint ein jüngeres deutsches Rechtswort für einen an sich einfachen Vorgang der Rückgabe eines Gutes oder Wertes von einem Nichtberechtigten an einen Berechtigten zu sein, wie er im Leben der Menschen unzählige Male erforderlich ist und auch geschieht. In einem losen Zusammenhang dürfte er sogar mit der restitutio in integrum des klassischen römischen Rechtes stehen, nach welcher der Prätor beispielsweise bei Betrug, Zwang oder geringem Alter die Wiederherstellung des früheren Zustandes verfügen konnte, wobei auch verfahrensmäßige Ausstrahlungen bedeutsam sein konnten. Dem entspricht in der spanischen Spätscholastik eine eigene Restitutionslehre.
Mit einem besonderen Teilaspekt der jüngeren Rechtsgeschichte beschäftigt sich die von Hermann Butzer betreute, an der Universität Hannover angenommene Dissertation des Verfassers. Sie gliedert sich in insgesamt drei Sachkapitel. Sie betreffen nach der von einer Ausstellung in den Jahren 2008 und 2009 ausgehenden, den Stand der Forschung und den Gang der Untersuchung schildernden Einleitung wesentliche Rechtsgrundlagen der Rückerstattung nach dem zweiten Weltkrieg (Militärregierungsgesetz Nr. 52 von 1945, Rückerstattungsgesetze der Jahre 1947 und 1949, Überleitungsvertrag von 1955), die Errichtung und Einrichtung des auf dieser Grundlage geschaffenen obersten Rückerstattungsgerichts und die Entwicklung seit 1956 samt dem Ende des Gerichts.
Im Ergebnis kann er am Schluss seiner umsichtigen Untersuchung feststellen, dass das Vorgängereinrichtungen weiterführende oberste Rückerstattungsgericht in Herford eine zentrale Institution der Wiedergutmachung nat |
|
Gerbert, Frank, Endstation Sarajevo. Die letzten Tage des Thronfolgers Franz Ferdinand. Eine Spurensuche von Böhmen bis Bosnien. Verlag Kremayr & Scheriau. Wien 2014. 205 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gerbert, Frank, Endstation Sarajevo. Die letzten Tage des Thronfolgers Franz Ferdinand. Eine Spurensuche von Böhmen bis Bosnien. Verlag Kremayr & Scheriau. Wien 2014. 205 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Sarajewo hat als Hauptstadt Bosniens und Herzegowinas derzeit knapp 300000 Einwohner. Im Vergleich zu dieser auf der heutigen Welt noch gut überschaubaren Größe hat es während seiner Geschichte weltweite Bedeutung erlangt. Am 28. Juni 1914 wurde dort nämlich bekanntlich der Thronfolger Österreichs mit seiner Ehefrau durch ein Attentat getötet, das von Österreich zum Anlass genommen wurde, wenig später Serbien den Krieg zu erklären.
Der im vorliegenden Werk unternommene Versuch, die Spuren des Opfers während seiner letzten Lebenstage akribisch zu verfolgen, ist unmittelbar nach Erscheinen auf das besondere Interesse eines sachkundigen Rezensenten gestoßen. Leider konnte der Verlag kein Rezensionsexemplar zur Verfügung stellen. Deswegen müssen zumindest vorläufig einige wenige Worte des Herausgebers genügen.
Gegliedert ist das im Eingang die Reise von Schloss Chlumetz in Böhmen über Wien, Graz, Laibach, Triest und den Ankerplatz des Schlachtschiffs Viribus Unitis durch eine übersichtliche Karte veranschaulichende Werk nach den einzelnen Tagen vom 22. Juni 1914 bis zum 28. Juni 1914, auch wenn der als Sohn eines Eisenbahners geborene, in München wohnendeVerfasser entgegen seinem ursprünglichen Plan mangels eines eigenen Schiffes den Weg nicht taggenau (im Jahre 2013) verfolgen konnte. Gut vorbereitet durch die Lektüre fast aller erreichbaren Biografien des nach offizieller Zählung 274899 Geschöpfe in Wald und Flur vom Leben zum Tod befördernden Franz Ferdinands und Sarajevo-1914-Bücher machte er sich auf den Weg, um danach seine Erlebnisse der Gegenwart mit den Geschehnissen des Jahres 1914 und einzelnen Ereignissen des Bosnienkriegs (1992-1995) zu verbinden. Im Ergebnis seiner interessanten Recherche kommt er zu der Ansicht, |
|
Nagel, Anne C(hristine), Johannes Popitz (1884-1945). Görings Finanzminister und Verschwörer gegen Hitler. Eine Biographie. Böhlau, Wien 2015. 251 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Nagel, Anne C[hristine], Johannes Popitz (1884-1945). Görings Finanzminister und Verschwörer gegen Hitler. Eine Biographie. Böhlau, Köln 2015. 251 S., Abb. Besprochen von Werner Augustinovic.
Unter den Oppositionellen, die das Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in den Strudel des Untergangs riss, befand sich auch der Jurist, Finanzexperte und Gelehrte Johannes Popitz, der als Staatssekretär, Reichskommissar und Minister maßgeblich die Fiskalpolitik zunächst der Weimarer Republik, dann des Dritten Reiches sowohl in Preußen als auch auf Reichsebene bestimmt hat. Die vorliegende Biographie liefert keine zwingende Erklärung, was den ansonsten so vorsichtigen und klugen Mann letztlich dazu bewogen hat, im August 1943 zu versuchen, ausgerechnet den Reichsführer-SS Heinrich Himmler, von dessen Sondierungen einer geheimen Kontaktaufnahme mit den Westalliierten er Kenntnis erlangt hatte, in einem persönlichen Gespräch für die Staatsstreichpläne des nationalkonservativen Widerstands zu gewinnen. In einem Katz-und-Maus-Spiel ließ Himmler ihn zappeln, um dann noch am Abend nach dem Attentat zuzuschlagen: Popitz wurde verhaftet, angeklagt und musste sich am 3. Oktober vor dem Volksgerichtshof unter Roland Freisler verantworten. Das Todesurteil gegen ihn wurde am 2. Februar 1945 durch den Strang vollstreckt, mit ihm starben sein Mitverschwörer, der langjährige Oberbürgermeister von Leipzig, Carl Friedrich Goerdeler, und der katholische Geistliche Alfred Delp.
Lange Zeit war jedenfalls nicht abzusehen, dass der strebsame Jurist, der nach dem frühen Tod des Vaters 1892 von seinem Großvater mütterlicherseits, dem sozialen Aufsteiger und Landgerichtspräsidenten Moritz Rudolph, der nebenbei als „älteste(r) Jurist Deutschlands mit 98 Jahren ein biblisches Alter“ (S. 198, Anm. 31) erreichen sollte, in Dessau zu Fleiß und Pflichtbewusstsein erzogen worden war, auf derartige Abwege geraten würde. Mit einem erstklassigen Reifeprüfungszeugnis versehen, a |
|
Patt, Gregor, Studien zu den Salzehnten im Mittelalter, zwei Teilbände (= Monumenta Germaniae Historica Schriften Band 67). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. CVI, 334, 335-1000 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Patt, Gregor, Studien zu den Salzehnten im Mittelalter, zwei Teilbände (= Monumenta Germaniae Historica Schriften Band 67). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. CVI, 334, 335-1000 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach den Gedanken der Mitmenschen interessiert den Menschen wohl seit frühen Zeiten nichts mehr als die von jenen innegehabten Vermögenswerte. Insbesondere Mächtige dürften schon bald bestrebt gewesen sein, ohne eigene Leistung Arbeitsergebnisse anderer zu ihrer eigenen Entlastung an sich zu bringen oder für sich zu behalten. Dementsprechend entwickelte die christliche Kirche nach der knappen und klaren Einleitung des Verfassers unter Rückgriff auf Stellen des Alten Testaments seit dem 6. Jahrhundert wohl neu die Vorstellung, jeder Christ habe den zehnten Teil seiner Einkünfte an (die zu einem wesentlichen Teil davon lebende) Kirche zu entrichten, woraus die karolingischen Herrscher in der Mitte des 8. Jahrhunderts eine verpflichtende Leistung für den Unterhalt der Gebäude und die Versorgung von Geistlichen und Armen formten.
Mit einem Teilbereich dieser Thematik beschäftigt sich die vorliegende, von Theo Kölzer 2007 angeregte und betreute, von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte, in einem dreifachen Anlauf zur im Sommersemester 2012 von der philosophischen Fakultät der Universität Bonn angenommenen Dissertation gereifte Untersuchung des schon als studentische Hilfskraft bei seinem Lehrer tätigen Verfassers. Ihr beeindruckender Umfang mit einem Quellen- und Literaturverzeichnis auf den Seiten XVI-CVI legte den Druck in zwei Teilbänden nahe. Gegliedert ist die Arbeit nach einer Einleitung in drei Teile über Probleme und Fragen der Einordnung der Salzehnten d. h. der Zehnten aus Salgut bzw. grundherrschaftlichen Eigenkulturen bzw. freiem, in Eigenwirtschaft bearbeitetem Herrenland (im Umfang von durchschnittlich etwa drei Zehntel der Gesamtfläche einer Grundherrschaft), die Bedeutung und Entwicklung im 9. Jahrhundert, im 10. und 11. |
|
Kennzeichen „Jude“. Antisemitismus - Entrechtung - Verfolgung - Vernichtung und die Rationierung von Nahrungsmitteln und Verbrauchsgütern für Juden in Großdeutschland und den besetzten Gebieten 1929 bis 1945, hg. v. Grabowski, Hans-Ludwig/Haney, Wolfgang. Battenberg, Regenstauf 2014. 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kennzeichen „Jude“. Antisemitismus - Entrechtung - Verfolgung - Vernichtung und die Rationierung von Nahrungsmitteln und Verbrauchsgütern für Juden in Großdeutschland und den besetzten Gebieten 1939 bis 1945, hg. v. Grabowski, Hans-Ludwig/Haney, Wolfgang. Battenberg, Regenstauf 2014. 351 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Adolf Hitler gewann in den Reichstagswahlen die Stimmen vieler Deutscher auch auf Grund seiner antisemitischen Zielsetzung und konnte nach der Beauftragung mit der Regierung durch den Präsidenten des Deutschen Reiches daran gehen, seine Ziele durch gesetzliche wie verwaltungsmäßige Maßnahmen zu verwirklichen. Dazu zählten Krieg und Holocaust und die Rationierung von Nahrungsmitteln und Verbrauchsgütern für Juden. Zahlreiche Belege hierfür (wie beispielsweise eine Postkarte von 1933 zu Mammons Zug durch drei Jahrtausende, gegen die allein die nationalsozialistische Bewegung kämpfe) bietet das vorliegende, durch die Abbildung einer Reichsfettkarte mit einem Judenstern bereits auf dem Umschlag eindrucksvoll veranschaulichte, Autor und Herausgeber in ungewöhnlicher Weise verbindende Werk.
Sein Autor ist der in Weißensee in Thüringen 1961 geborene, seit seiner Kindheit an Geschichte gewordenen Geldscheinen interessierte, zunächst in der Materialplanung eines Großunternehmens in Suhl und in der Geschäftsleitung eines Herstellers von Spezialfahrzeugen tätige, seit 1998 für den H. Gietl Verlag in Regenstauf als Assistent, Autor und Redakteur wirkende Hans-Ludwig Grabowski. Seit 1997 ist er durch zahlreiche, auch digital aufbereitete Kataloge von Münzen und Geldscheinen bekannt geworden. Das vorliegende Werk verwendet eine umfangreiche Sammlung des nach seinem kurzen Vorwort (im Januar) 1924 als Kind einer jüdischen Mutter und eines katholischen Musiklehrers geborenen, 1935 als „Mischling ersten Grades“ eingestuften, vom Mauerer zum Bauingenieur aufgestiegenen, nach dem zweiten Weltkrieg im Magistrat Berlins und dann bei der BEWA |
|
Landrechtsentwurf für Österreich unter der Enns 1526, hg. v. Brauneder, Wilhelm (= Rechtshistorische Reihe 452). Lang, Frankfurt am Main 2014. 195 S. Besprochen von Christian Neschwara. |
Ganzen Eintrag anzeigen Landrechtsentwurf für Österreich unter der Enns 1526, hg. v. Brauneder, Wilhelm (= Rechtshistorische Reihe 452). Lang, Frankfurt am Main 2014. 195 S. Besprochen von Christian Neschwara.
Der Landrechtsentwurf für Niederösterreich aus 1526 stand bislang nur in Form einer handschriftlichen Transkription im Rahmen einer von Carl Chorinsky vor mehr als einem Jahrhundert herausgegeben Sammlung lithographierter Mitteilungen und Abschriften österreichischer Rechtsquellen der Neuzeit zur Verfügung, die in nur wenigen Exemplaren in öffentlichen Bibliotheken verbreitet ist. Die vorliegende Edition macht diese Rechtsquelle nun in gedruckter Fassung einem breiteren Kreis von rechtshistorisch interessierten Forschern zugänglich; Wilhelm Brauender setzt damit gewissermaßen das um, was eigentlich vor mehr als einem Jahrhundert von Chorinsky schon geplant war.
Landrecht wird in dem Entwurf von 1526 als Privatrecht in einem weiten Sinn begriffen, nämlich unter Einschluss von Gerichtsverfassung („Von den gerichtspersonen“) und Zivilverfahrensrecht („Von dem gericht und seiner ordnung“). Diese Materien bilden das erste und das zweite Buch des „Landrechts“; sie umfassen mehr als die Hälfte des Umfangs der Handschrift; das Zivilrecht im engeren Sinn ist im dritten Buch enthalten, es umfasst Materien des Vermögensrechts (Sachenrecht, Schuldrecht, Ehegüterrecht und Erbrecht); die letzten beiden der insgesamt 17 Titel im dritten Buch schlagen auch in Materien freiwilliger Gerichtsbarkeit ein (Vermögens-Inventarisierung im Nachlassverfahren bzw. Vormundschaftsrecht). Die Bezeichnung Landrecht weist daher einerseits auf das aus dem mittelalterlichen Rechtsleben überkommene Landrecht hin, sie knüpft aber auch an das in Zivilrechtssachen für die niederösterreichischen Landstände zuständige Gericht an, das ebenfalls als Landrecht bezeichnet wird. Der niederösterreichische Landrechtsentwurf von 1526 stellt aber weniger eine Quelle des aus dem Mittelalter als Gewohnheitsrecht |
|
Wengst, Udo, Theodor Eschenburg. Biographie einer politischen Leitfigur 1904-1999. De Gruyter, Berlin 2015. 279 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wengst, Udo, Theodor Eschenburg. Biographie einer politischen Leitfigur 1904-1999. De Gruyter, Berlin 2015. 279 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Theodor Rudolf Georg Eschenburg wurde in Kiel als Enkel eines Lübecker Bürgermeisters und Sohn eines Seeoffiziers in einer begüterten Bürgerfamilie geboren. Nach dem Studium der Volkswirtschaft und Geschichte in Tübingen und Berlin wurde er 1929 mit 25 Jahren auf Grund einer von Gustav Stresemann im Druck mit einer Einleitung versehenen Dissertation über das Kaiserreich am Scheideweg - Bassermann, Bülow und d. Block, nach unveröffentlichten Papieren aus dem Nachlass Ernst Bassermanns an der Universität Berlin promoviert. Danach wurde er Mitarbeiter Gustav Stresemanns, wurde nach erfolgloser Mitarbeit bei anderen Parteien am 30. Juni 1933 Anwärter der Schutzstaffel (SS) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, trat zum 1. Juli 1933als Partner des jüdischen, 1936 unter Druck in die Vereinigten Staaten von Amerika wechselnden Rechtsanwalts Berthold Cohn ein, wirkte bei Arisierungen mit, wurde nach dem zweiten Weltkrieg Flüchtlingskommissar für Württemberg-Hohenzollern, Stellvertreter des Innenministers, Geschäftsführer, 1951 Staatsrat und Honorarprofessor für Politikwissenschaft sowie 1952 ohne Habilitation (erster) ordentlicher Professor für Politikwissenschaft an der Universität Tübingen, der bis zu seinem Tode in Tübingen am 10. Juli 1999 eine führende Rolle in der deutschen Politikwissenschaft spielte.
Der eine Biographie dieser politischen Leitfigur vorlegende Verfasser wurde in Remsfeld am 1. Juli 1947 geboren und nach dem Studium von Geschichte, Politikwissenschaft und Soziologie in Bonn, Köln und Tübingen am letzten Studienort (!) 1973 auf Grund einer Dissertation über Graf Brockdorff-Rantzau und die außenpolitischen Anfänge der Weimarer Republik promoviert. Danach wirkte er als wissenschaftlicher Angestellter in Tübingen, ab 1979 als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Ges |
|
Die Urkunden Friedrichs II. 1220-1222, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian in zwei Bänden (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 4 Texte, Register). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. XIII, 636, 637-1098 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Urkunden Friedrichs II. 1220-1222, bearb. v. Koch, Walter unter Mitwirkung von Höflinger, Klaus/Spiegel, Joachim/Friedl, Christian in zwei Bänden (= Monumenta Germaniae Historica. Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Bd. 14, Teil 4 Texte, Register). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. XIII, 636, 637-1098 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Jesi bei Ancona in Italien am 26. Dezember 1194 als Sohn Heinrichs VI. geborene Staufer Friedrich II. wurde bereits 1198 König von Sizilien, 1212 König des deutschen Reiches und 1220 Kaiser, ehe er in Castel Fiorentino bei Lucera in Italien am 13. Dezember 1250 im Alter von 55 Jahren starb. Nach seiner Wahl zum deutschen König blieb er etwa 8 Jahre nördlich der Alpen, kehrte aber im Spätsommer des Jahres 1220 nach Italien zurück. Die (möglichst) vollständige Edition aller Urkunden dieses bedeutenden, rund 38 Jahre für das deutsche Reich verantwortlichen Herrschers ist ein dringliches Desiderat der geschichtswissenschaftlichen Forschung.
Der Herausgeber begann mit Unterstützung Horst Fuhrmanns als langjährigem Präsidenten der Monumenta Germaniae Historica und der bayerischen Akademie der Wissenschaften die Verwirklichung des wichtigen Planes für die Öffentlichkeit erkennbar im Jahre 2002, als er mit zwei Mitarbeitern und unter Verwendung von Vorarbeiten Charlotte Schroth-Köhlers die Urkunden der Jahre von 1198 bis 1212 veröffentlichte. Dem folgten 2007 die Edition der zwischen 1212 und 1217 verfassten Urkunden und 2010 die Herausgabe der Urkunden von 1218 bis 1220, die der vorliegende vierte Band um eine in Hagenau im März 1219 für die Pfalzgrafen von Tuszien ausgestellte Urkunde (Nr. 499a) ergänzt. Der vierte, bisher umfangreichste Teilband enthält, beginnend mit der Nobilitierung des Ottobellus de Pimignaco und einiger seiner Verwandten vom 13. September 1220, insgesamt 272 Nummern aus zwei sehr urkundenreichen Jahren, die mit einer Schutzurkunde für das Florenserkloster San Giovanni in Fi |
|
vnuornemliche alde vocabulen – gute, brauchbare wörter. Zu den Anfängen der historischen Lexikographie, hg. v. Prinz, Michael/Solms, Hans-Joachim (= Zeitschrift für deutsche Philologie Band 132, 2013, Sonderheft). Erich Schmidt, Berlin 2014. 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen vnuornemliche alde vocabulen – gute, brauchbare wörter. Zu den Anfängen der historischen Lexikographie, hg. v. Prinz, Michael/Solms, Hans-Joachim (= Zeitschrift für deutsche Philologie Band 132, 2013, Sonderheft). Erich Schmidt, Berlin 2014. 353 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch kann wohl das in seinem Gehirn in unbekannter Form gespeicherte Wissen als wichtigstes Werkzeug verwenden. Da es aber einerseits für andere nicht einsehbar ist und andererseits spätestens mit dem Tod anscheinend seinen Wert einbüßt, war nach der Erfindung der Sprache der Weg zur Dauerhaftigkeit von Einsichten durch Verschriftlichung ein weiterer wesentlicher Fortschritt in der Entwicklung. Ein Teilbereich hiervon ist auch die Herstellung von Übersichten über das in Wörter gefasste Wissen.
Mit dem Teilbereich der Anfänge der historischen Lexikographie befasst sich der vorliegende Sammelband. Er geht davon aus, dass die historische Lexikographie ein bisher vernachlässigtes Forschungsfeld ist, zu dessen Erhellung an der Universität Leipzig kurz nach dem 60. Geburtstag des Sprachhistorikers Hans Ulrich Schmid (26. Dezember 2012) am 15./16. Februar 2013 eine einschlägige Fachtagung stattfand. Das aus den dortigen Beiträgen hervorgegangene neuartige Ergebnis ist in Widmung an den Jubilar nunmehr der Allgemeinheit in überzeugender Form zur Verfügung gestellt.
Von seinen 15 Beiträgen beginnt nach einer Vorbemerkung Michael Prinz mit einer aufschließenden Einleitung über bzw. einer vorsichtigen Annäherung an die Anfänge der historischen Lexikographie im 16. Jahrhundert und greift danach ansprechend auf Christoph Zobels Glossar zum sächsisch-magdeburgischen Recht von 1537 zu. Weitere Studien beschäftigen sich mit Willirams Hoheliedkommentar in der frühen Neuzeit, mit einer altdeutschen Wortliste des Bonaventura Vulcanius von 1597, mit Johann Schilters Thesaurus und Glossarium, mit Karl Friedrich Walchs rechtssprachliches Archaismenwörterbuch des 18. |
|
Directions for Old Frisian Philology, hg. v. Bremmer jr., Rolf H./Laker, Stephen/Vries, Oebele (= Amsterdamer Beiträge zur älteren Germanistik Bd. 73). Rodopi, Amsterdam 2014. 593 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Directions for Old Frisian Philology, hg. v. Bremmer jr., Rolf H./Laker, Stephen/Vries, Oebele (= Amsterdamer Beiträge zur älteren Germanistik Bd. 73). Rodopi, Amsterdam 2014. 593 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Altfriesische ist ein zwar kleiner, aber selbständiger und schon deswegen sehr interessanter Zweig der aus dem Germanischen oder enger dem Westgermanischen stammenden mittelalterlichen Sprachen, dessen neuzeitliche Fortsetzung sich bis zur Gegenwart erhalten hat. Wie Rolf H. Bremmer Jr. in seiner Down a Road a Piece benannten Einleitung darlegt, ist die Beschäftigung mit dem Altfriesischen bescheiden, so dass er einen raschen Überblick über die seit 2007 erschienene Literatur bieten kann. In ihm kann er erfreulicherweise auf seine 2009 vorgelegte Introduction to Old Frisian – History, Grammar, Reader, Glossary als das erste Textbuch seiner Art in englischer Sprache und das 2008 veröffentlichte Altfriesische Handwörterbuch Dietrich Hofmanns und Anne Tjerk Popkemas (ohne Etymologie) besonders hinweisen.
Insgesamt ist das vorliegende Werk der vierte Band einer 1990 von den Herausgebern in etwas anderer personeller Zusammensetzung begonnenen Reihe. Den bisherigen Aspects (1990), Approaches (1998) und Advances (2007) folgen nun in einem neuen Schritt Directions. Sie enthalten neben der Einführung insgesamt 21 Einzelbeiträge von 22 Verfassern über zahlreiche interessante Einzelfragen.
So beginnt etwa Rolf H. Bremmer Jr. selbst mit der Orality of Old Frisian Law Texts und klärt Oebele Vries am Ende das Verhältnis von Landrechte und Landrecht im mittelalterlichen Friesland an Hand der Wendung Thet is ac londriucht. Dazwischen werden die Kette, Thet Freske Riim, die Stellung des Friesischen zwischen dem Sächsischen, Fränkischen und Dänischen, Aspects of Nominal Style, die schwachen Verben der dritten Klasse in Spuren, die e/a-Variation, die Personalpronomen, die altinselnordfriesische Phonologie, die Entwicklung der Den |
|
Hinz, Moritz, Mutter- und Vaterbilder im Familienrecht des BGB 1900-2010 (= Europäische Hochschulschriften 2, 5624). Lang, Frankfurt am Main 2014. 359 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hinz, Moritz, Mutter- und Vaterbilder im Familienrecht des BGB 1900-2010 (= Europäische Hochschulschriften 2, 5624). Lang, Frankfurt am Main 2014. 359 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. ZIER 5 (2015) 09. IT
Vater und Mutter mit Kind gab es vermutlich spätestens seit dem Übergang von vormenschlichen Primaten zum Menschen. Dementsprechend sind in naturrechtlichen Vorstellungen die Verhältnisse dieser drei möglichen Rollen des Menschen zueinander vielfach als Beispiele selbverständlicher und deswegen auch kaum oder nicht wandelbarer Gegebenheiten genannt worden. Demgegenüber hat sich im 20. Jahrhundert vieles deutlich geändert.
Mit diesem Themenbereich am Beispiel des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs des Jahres 1900 beschäftigt sich der in Göttingen ausgebildete, als Rechtsanwalt in Eutin tätige Verfasser in seiner in Göttingen angenommenen Dissertation. Sie hat umgehend das besondere Interesse einer sachkundigen Rezensentin gefunden. Vorweg genügt es daher, dass der Herausgeber auf sie in einem allgemeinen Rahmen hinweist.
Gegliedert ist die selbständige Untersuchung außer in eine Einführung über Aufgabenstellung, Forschungsstand und Methode und eine Schlussbetrachtung in eine Untersuchung des Familienrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Grundlagen mit fünf Einzelkapiteln. Sie betreffen die Grundlagen im modernen deutschen Familienrecht, Vater und Mutter im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900, Entwicklungen in der Weimarer Republik, Mutterkult und Führerprinzip im Nationalsozialismus und die Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Ergebnis erkennt der Verfasser neben Zahlvater und Muttermythos ein Ende des Vaterbildes und eine Beständigkeit des Mutterbildes mit Brüchen und Kontinuitäten im Bild der Mütter und Väter nichtehelicher Kinder, wobei er am Ende auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 das künftige Bild des Vaters eines nichtehelichen Kindes entscheidend davon a |
|
Birnbaum, Sabrina, Konkursrecht der frühen Augsburger Neuzeit mit seinen gemeinrechtlichen Einflüssen (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte Bd. 24). LIT Verlag Münster 2014. XV, 241 S. Besprochen von Gunter Wesener. |
Ganzen Eintrag anzeigen Birnbaum, Sabrina, Konkursrecht der frühen Augsburger Neuzeit mit seinen gemeinrechtlichen Einflüssen (= Augsburger Schriften zur Rechtsgeschichte Bd. 24). LIT Verlag Münster 2014. XV, 241 S. Besprochen von Gunter Wesener.
Vor mehr als einhundert Jahren erschien von Friedrich Hellmann eine Arbeit über „Das Konkursrecht der Reichsstadt Augsburg“ (Breslau 1905). In ihrer Augsburger Dissertation hat nun Sabrina Birnbaum, eine Schülerin Christoph Beckers, die Entwicklung des Konkursrechtes in Augsburg in der Frühen Neuzeit untersucht, wobei die römisch-gemeinrechtlichen, aber auch die partikularrechtlichen Einflüsse eingehend erörtert werden. Verwertet wurde in starkem Maße auch Aktenmaterial des Augsburger Stadtarchivs vornehmlich aus dem 16. Jahrhundert (S. 11), was zu neuen Erkenntnissen geführt hat.
Vorläufer von Konkursregelungen finden sich im dritten Teil des Augsburger Stadtrechts von 1276, dem Burggrafengerichtsbuch, das die niedere Gerichtsbarkeit des Burggrafen regelte. Dieses Stadtrecht beendete die bischöfliche Herrschaft in Augsburg. Wesentlich für das Augsburger Konkursverfahren sind Fallitenordnungen, d. h. Dekrete des Augsburger Rates aus den Jahren 1564 bis 1580. Maßgeblich sind ferner die Prioritätsordnungen des Augsburger Rates von 1549 und 1599. Die Entstehung des Konkursrechts traf in Augsburg im 16. Jahrhundert mit der Rezeption des römisch-gemeinen Rechts zusammen. Parallelen zur Entwicklung des Konkursrechtes in den österreichischen Ländern sind zweifellos gegeben (vgl. G. Wesener, Zur Entwicklung des Konkursrechtes in den altösterreichischen Ländern, vornehmlich im 16. und 17. Jahrhundert, in: Festschrift Hermann Baltl zum 60. Geburtstag, Innsbruck 1978, S. 535ff.).
Der zweite Teil, der Hauptteil der Untersuchung (S. 21-192), behandelt in systematischer Weise das Augsburger Konkursrecht des 16. Jahrhunderts. Dargestellt und erörtert werden der Ablauf eines Konkursverfahrens, Mittel zur Abwendung |
|
Schwentner, Gerhard, Das Landgericht Schärding (= Historischer Atlas von Bayern, Altbayern, Teil Innviertel, Reihe 1, Band 1. Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2014. XXXII, 537 S. 1 Karte. Besprochen von Gerhard Köbler. ZIER 5 (2015) 00. IT 2015-01-08 eingeladen, 2015-01-14 erhalten 15525 2015-02-04 angezeigt |
Ganzen Eintrag anzeigen Schwentner, Gerhard, Das Landgericht Schärding (= Historischer Atlas von Bayern, Altbayern, Teil Innviertel, Reihe 1, Band 1). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2014. XXXII, 537 S. 1 Karte. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Historische Atlas von Bayern ist nach seiner digitalen Selbstbeschreibung (http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/hab) eine historisch-topographische Landesbeschreibung des deutschen Bundeslands Bayern, welche die Struktur des Besitzes, der Herrschaft und der Verwaltung vom Mittelalter bis zu neuesten Zeit ausführlich statistisch darstellt und kartographisch dokumentiert. Seine Herausgabe erfolgte ursprünglich durch einen im Jahre 1906 begründeten Verein, von dem sie 1948 die Kommission für bayerische Landesgeschichte übernahm. Die Bearbeitung geschieht in Einzelbänden, die für Altbayern (Oberbayern, Niederbayern und Oberpfalz) der um 1800 geltenden Landgerichtseinteilung und für Franken (Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken) sowie Schwaben der bis 1972 bestehenden Landkreisorganisation folgen.
Nach dem kurzen Geleitwort des vorliegenden, erstmals über das heutige Bayern ausgreifenden Bandes entschloss sich das Oberösterreichische Landesarchiv im Jahre 2008, die neuen technischen Möglichkeiten zur Reproduktion und Bereitstellung historischer Unterlagen zu nutzen, um dem Mangel an verfügbaren Quellen zur Geschichte des Innviertels vor 1779 abzuhelfen. Dieser Plan fand auch das Interesse der Kommission für bayerische Landesgeschichte, die im Jahre 2009 beschloss, Thematik und Fragestellung des Historischen Atlas von Bayern auf das bis 1779 zu Bayern gehörende Innviertel auszudehnen und dafür eine neue Teilreihe einzurichten, deren Projektleitung dem Lehrstuhl für mittelalterliche Geschichte an der Universität Passau übertragen wurde. Der vorliegende, den nördlichsten Teil des Innviertels von der Donau bis fast nach Ried betreffende Band ist das erste Teilergebnis der insgesamt auf |
|
Pischke, Gudrun/Deike, Diana (Kartographie). Hildesheim – von der Domburg zur Großstadt. Zwölf Jahrhunderte Stadtentwicklung im Kartenbild (= Veröffentlichung des Hildesheimer Heimat- und Geschichtsvereins 1). Gerstenberg, Hildesheim 2014. 399 S., 155 Abb., Kartenschuber mit 30 Karten auf 15 Doppelblättern. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pischke, Gudrun/Deike, Diana (Kartographie). Hildesheim – von der Domburg zur Großstadt. Zwölf Jahrhunderte Stadtentwicklung im Kartenbild (= Veröffentlichung des Hildesheimer Heimat- und Geschichtsvereins 1). Gerstenberg, Hildesheim 2014. 399 S., 155 Abb., Kartenschuber mit 30 Karten auf 15 Doppelblättern. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das rund 100000 Einwohner zählende Hildesheim (umgangssprachlich Hilmessen) an der Innerste südlich Hannovers gehört zu den bedeutendsten Orten Niedersachsens. Im gegenwärtigen Jahr 2015 jährt sich die Gründung eines Bischofssitzes am Ort zum zwölfhundertsten Male. Dieser wichtige Umstand bot einen geeigneten Anlass zur Schaffung eines besonderen Geburtstagsgeschenkes für den Ort und seine Einwohner sowie seine weiteren Freunde.
Nach dem kurzen Vorwort des Vorstands des Hildesheimer Heimat- und Geschichtsvereins e. V. verfügt Hildesheim seit mehr als 90 Jahren bereits über eine bis zur Gegenwart nicht überbotene Stadtgeschichte des früheren Stadtarchivars Johannes Heinrich Gebauer (1868-1951). Demgegenüber gab es einen historischen Atlas für Hildesheim, der einen Text mit einer sinnvollen Abfolge von Karten bietet, bislang nicht. Deshalb ließ sich der schöne Vorschlag des Direktors des Stadtmuseums im Knochenhauer-Amtshaus aus dem Sommer 2005 aufgreifen, in neuartiger Weise die wichtigsten historischen Entwicklungsschritte Hildesheims neben einem neuen Text in der Form von Karten darzustellen, wofür die Initiatoren erfreulicherweise die beiden Bearbeiterinnen gewinnen konnten.
In optimaler Ausführung dieses interessanten Planes legten die beiden Autorinnen rechtzeitig zum Beginn des Jubiläumsjahrs einen in 15 Abschnitte oder Kapitel gegliederten Textband mit einem etwas größeren und nicht allzu leicht nutzbaren Kartenschuber mit jeweils zwei Kartenblättern zur Darstellung einer Zeitschicht (ursprüngliche Stadt Hildesheim, später eingemeindete Orte in Verbindung mit der jeweiligen Situation der a |
|
Raina, Peter, House of Lords Reform – A History, Band 3 1960-1969 – Reforms attempted. Lang, Oxford 2014. 956 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Raina, Peter, House of Lords Reform – A History, Band 3 1960-1969 – Reforms attempted. Lang, Oxford 2014. XX, 956 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das House of Lords ist im englischen Recht die im Laufe des 13. Jahrhunderts aus dem Königshof hervorgegangene Versammlung der großen Lehnsleute des Königs, zu der erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts das House of Commons hinzutritt. Seitdem ist die Geschichte des englischen Parlaments im Kern dadurch geprägt, dass das Oberhaus allmählich immer mehr an Bedeutung verliert, während umgekehrt das Unterhaus zum wichtigsten Organ des Staates wird. Gleichwohl war das Oberhaus auch am Ende des 20. Jahrhunderts noch von beträchtlichem Gewicht und umfasste im Jahre 1998 635 Angehörige des Erbadels, 26 anglikanische Bischöfe und 505 auf Lebenszeit ernannte Lords und Ladies.
Zu dieser weltweit bekannten politischen Einrichtung hat der an der University of London als Visiting Fellow und an dem Graduate Centre of Balliol College in Oxford als Senior Research Associate tätige Verfasser seit 2012 drei gewichtige Untersuchungen vorgelegt. Davon behandelte der erste, 2012 erschienene Band auf 604 Seiten in zwei Teilen die Anfänge bis zu dem Jahre 1911 und die Entwicklung zwischen 1911 und 1937. Der zweite Band verfolgte unter der Schlagzeile Hopes Rekindled 2013 auf 868 Seiten die Veränderungen zwischen 1943 und 1958. Dem schließt sich nunmehr der auf ein einziges Jahrzehnt beschränkte dritte Band mit seinen fast eintausend Seiten an.
Er gliedert sich in insgesamt 23 Kapitel, die mit dem Wedwood Benn Case einsetzen, als im November des Jahres 1960 Anthony Wedgwood Benn zwar seinem Vater als zweiter Viscount Stansgate nachfolgte, aber auf den ererbten Titel verzichtete. Sehr ausführlich stellt der Verfasser danach das weitere Geschehen bis zum Jahre 1969 dar, für das er das Parliament (No. 2) Bill als bad bill erweist und die auf den hinteren Bänken des Parlaments sitzenden Mitglieder Blut |
|
Hagner, Udo Manfred, Zwischen Heimbürge und Schultheiß, Hegemal und Instruction. Die Dorfgemeinde und ihre Verfassung im Territorium der Fürstentümer Reuß bis zum Erlass der Gemeindeordnungen von 1850 (Reuß j. L.) bzw. 1871 (Reuß ä. L.). Beier & Beran Archäologische Fachliteratur, Langenweissbach 2014. V, 462 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Hagner, Udo Manfred, Zwischen Heimbürge und Schultheiß, Hegemal und Instruction. Die Dorfgemeinde und ihre Verfassung im Territorium der Fürstentümer Reuß bis zum Erlass der Gemeindeordnungen von 1850 (Reuß j. L.) bzw. 1871 (Reuß ä. L.). Beier & Beran Archäologische Fachliteratur, Langenweissbach 2014. V, 462 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Reuß ist die nach dem um 1292 gestorbenen Henricus Ruthenus oder Heinrich Reuß benannte Grafschaft im Heiligen Römischen Reich die nach dem Zwischenspiel des Deutschen Bundes am 1. Mai 1920 in dem neu gebildeten Land Thüringen aufgeht. Heimbürge und Schultheiß sind seit dem Mittelalter Bezeichnungen für Träger meist dörflicher Gemeindeämter. Eine eigene Untersuchung über Heimbürge und Schultheiß in Reuß fehlte bisher.
Die damit verbundene Fragestellung beschäftigte den Autor nach seinem kurzen Vorwort auf Grund genealogischer Interessen seit mehr als 30 Jahren. Ausgehend von seinem ersten rechtswissenschaftlichen Studiensemester in Halle-Wittenberg bei Rolf Lieberwirth im Jahre 1982 hat er sie über eine einschlägige Jahresarbeit, die rechtshistorische Diplomarbeit des Jahres 1986 und viele weitere Veröffentlichungen bis zu der schließlich von Gerhard Lingelbach erfolgreich betreuten und in Jena am 6. März 2014 verteidigten Dissertation verfolgt. Gegliedert ist das schließliche Ergebnis nach einer kurzen Einleitung in vier Sachkapitel über die historische Entwicklung der reußischen Territorien, die Dorfgemeinde als Institution, die Dorfgerichtspersonen und Wechselwirkungen der bäuerlichen Gemeinderverfassung (!), an die erfreulicherweise ausführliche Nachweise, Anlagen und Register angeschlossen sind.
Im Ergebnis seiner umfangreichen sorgfältigen Suche geht der Verfasser davon aus, dass das reußische, ursprünglich von Slawen besiedelte Gebiet im 12. und 13. Jahrhundert von Thüringern, Flamen, Franken und Bayern ausgebaut wurde. Dementsprechend ordnet er Heimbürgen den Thüringern, Viere |
|
Das Land Hessen, hg. v. Röming, Angelika/Heidenreich, Bernd. Kohlhammer, Stuttgart 2014. 331 S., Abb., Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Land Hessen, hg. v. Röming, Angelika/Heidenreich, Bernd. Kohlhammer, Stuttgart 2014. 331 S., Abb., Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wahrscheinlich auf die germanischen Chatten sind die im Jahre 738 an der unteren Fulda genannten Hessen zurückzuführen, deren Gebiet seit dem 4. nachchristlichen Jahrhundert dem Einflussbereich der Franken zuzurechnen ist. Die daraus erwachsene Landgrafschaft Hessen wird bei dem Tode des 1524 zur neuen Lehre Martin Luthers übergetretenen Philipp des Großmütigen unter seinen Söhnen geteilt. Erst 1945 wird der 1918 aus Hessen-Darmstadt entstandene Volksstaat Hessen mit der 1866 von Preußen annektierten Provinz Kurhessen sowie mit dem ebenfalls an Preußen gelangten Nassau zu einem Land Hessen vereint.
Nach dem kurzen Vorwort des als Direktor der hessischen Landeszentrale für politische Bildung wirkenden Mitherausgebers jährte sich im Jahre 2014 zum 60. Male die Gründung der von ihm geleiteten Einrichtung. Aus diesem Anlass ist der vorliegende Sammelband erwachsen. Er gliedert sich insgesamt in fünf Abschnitte über das Werden Hessens, Verfassung, politische Kultur und Verwaltung, Bevölkerung und Wirtschaft, Bildung sowie Hessen und Thüringen als Vorreiter der deutschen Einheit.
Dabei äußert sich etwa Eckhart G. Franz zur politischen Landeskunde Hessens, schildert Barbara Dölemeyer die Einheit des Landes Hessen in der Vielfalt seiner Regionen oder legt Mathias Friedel Hessens Verfassungsgeschichte und Parlamentarismusgeschichte im 19. Jahrhundert dar. Weitere Beiträge betreffen die Verfassungsorgane, das Parteiensystem, die Landesverwaltung, die demographische Entwicklung, die Wirtschaft, die Bildungslandschaft und die politische Bildungsarbeit sowie die Aufbauhilfe der hessischen Landeszentrale für politische Bildung in Thüringen von 1989 bis 1992. Ein kurzer Anhang des hauptsächlich für sich selbst werbenden, durch Abbildungen und Tabellen bereicherten Bandes bietet vor allem Wahlergebnisse und |
|
Foschepoth, Josef, Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik, 4. Aufl. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. 378 S., Graf., Abb., Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Foschepoth, Josef, Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik, 4. Aufl. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. 378 S., Graf., Abb., Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Mensch hat sich von Anfang an außer für sich selbst auch für die Gedanken anderer interessiert, die er nach dem jetzigen Stand des Wissens vor einer Äußerung grundsätzlich nicht kennen kann, aber vielfach gerne kennen würde. Umgekehrt möchte er seine eigenen Gedanken, solange er sie nicht äußert, von fremden Zugriffen nach Möglichkeit frei halten. Mit der Entstehung allein bereits der Schrift und dann der Beförderung von Schriften durch die Post sind daraus neue Gefahren für ihn entstanden, zu deren Abwehr 1690 die Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses auf allen Postwegen des heiligen römischen Reiches garantiert wurde, ohne dass sich im Laufe der weiteren Entwicklung die mit neuen Techniken verbundenen neuen Gefahren für den Einzelnen grundsätzlich ausschließen ließen.
Mit einem modernen Teilaspekt dieser Problematik beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung des in Werl 1947 geborenen, im Geschichte, Theologie und Sozialwissenschaften ausgebildeten, in Münster 1975 mit einer Dissertation über Reformation und Bauernkrieg im Geschichtsbild der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik promovierten, danach als Studienrat am evangelisch stiftischen Gymnasium Gütersloh, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut London, als Geschäftsführer der privaten AKAD Privathochschulen GmbH, als Rektor an der wissenschaftlichen Hochschule Lahr und seit 2005 als außerplanmäßiger Professor für Zeitgeschichte der Universität Freiburg im Breisgau tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer Einleitung mit einem neuen Blick auf Forschungsgegenstand, Quellen und Fragestellungen in fünf Sachkapitel. Sie betreffen die Überwachung von Post und Telefon in der Bundesrepublik Deutschland durch die westlich |
|
Wejwoda, Marek, Dietrich von Bocksdorf und seine Bücher. Rekonstruktion, Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte einer spätmittelalterlichen Gelehrtenbibliothek (= Schriften aus der Universitätsbibliothek 31). Leipzig, Universitätsverlag 2014. V, 270 S. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz. |
Ganzen Eintrag anzeigen Wejwoda, Marek, Dietrich von Bocksdorf und seine Bücher. Rekonstruktion, Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte einer spätmittelalterlichen Gelehrtenbibliothek (= Schriften aus der Universitätsbibliothek 31). Leipzig, Universitätsverlag 2014. V, 270 S., 54 Abb. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
„Der in Zinnitz bei Calau um 1405 oder um 1410 geborene Dietrich von Bocksdorf ist einer der wenigen etwas allgemeiner bekannten deutschen Juristen des ausgehenden Mittelalters. Vielleicht von einem in Prag ausgebildeten und in Magdeburg als Domherr wirkenden Onkel beeinflusst, studiert er zunächst in Leipzig, wo er 1426 den Grad eines baccalaureus erwirbt, und später in Perugia, wo er den Doktorgrad beider Rechte erlangt. 1443 wird er Professor des kirchlichen Rechtes in Leipzig und 1463 Bischof von Naumburg und verstirbt in Zeitz am 9. 3. 1466.“
Als vierter und letzter Teil der bei Enno Bünz (Leipzig) im Jahre 2011 abgeschlossenen historischen Dissertation über Dietrich von Bocksdorf erschien im Dezember 2014 der hier anzuzeigende Band des 1977 geborenen Verfassers. Konnte bisher schon für jeden der drei zuvor veröffentlichten Teile der Untersuchung (Spätmittelalterliche Jurisprudenz ..., Sächsische Rechtspraxis …, Die Leipziger Juristenfakultät …) festgestellt werden, dass er ausreichend für eine sehr qualifizierte Promotion gewesen wäre, so ist es bei dem Abschlussband nicht anders. Der Autor, der längere Zeit am Leipziger Handschriftenzentrum gearbeitet hat, klärte anhand der Handschriftenbestände der Universitätsbibliothek Leipzig, mit dem Depositum der Stadtbibliothek Leipzig, der Domherrenbibliothek Zeitz und der Stiftsbibliothek Zeitz, bei welchen Handschriften ein Bezug zu Bocksdorf herzustellen ist. Ergänzend hat er eine Handschrift, die in die John Frederick Lewis Collection der Free Library of Philadelphia/Pennsylvania gelangt ist, in seine Studien einbezogen. In seinem Vorwort weist Christoph Mackert, Leiter des Handschriftenzen |
|
Petersen, Jens, Montaignes Erschließung der Grundlagen des Rechts. De Gruyter, Berlin 2014. XII, 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Petersen, Jens, Montaignes Erschließung der Grundlagen des Rechts. De Gruyter, Berlin 2014. XII, 216 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Michel Eyquem de Montaigne wurde auf Schloss Montaigne im Périgord im Südwesten Frankreichs, das sein durch Handel mit Fisch, Wein und Indigo in Bordeaux reich gewordener Urgroßvater Ramon Felipe Eyquem 1477 mit der zugehörigen Grundherrschaft für 900 Goldfranken gekauft hatte, am 28. Februar 1533 geboren. Sein Studium des Rechtes an der Universität in Toulouse schloss er wahrscheinlich als Lizentiat ab und begann 1554 mit 21 Jahren eine Tätigkeit als conseiller an der Cour des aides in Périgueux. Als er 1568 bei dem Todes seines Vaters den Hauptteil der Güter erbte, nannte er sich de Montaigne und zog sich, vielleicht aus Enttäuschung über den ausbleibenden amtlichen Aufstieg, 1570 bis zu seinem Lebensende am 13. September 1592 auf sein Schloss zu vielfältigen Studien mit weitreichenden Ergebnissen .zurück.
Die ihm gewidmete vorliegende Abhandlung ist, wie der in Kalkar 1969 geborene, an der Freien Universität in Berlin, in Genf und in München ausgebildete, nach der ersten juristischen Staatsprüfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter Dieter Medicus‘ mit einer Dissertation über Duldungspflicht und Umwelthaftung 1996 promovierte, 2001 bei Claus-Wilhelm Canaris mit einer Schrift über den Gläubigerschutz im Umwandlungsrecht für bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Methodenlehre und Umweltrecht habilitierte und danach über Potsdam an die Freie Universität Berlin berufene, in den letzten Jahren auch Wilhelm von Humboldt, Friedrich Nietzsche, Max Weber, Georg Friedrich Hegel und Friedrich August von Hayek monographisch betrachtende Verfasser in seinem kurzen Vorwort darlegt, im Grunde aus einem Irrtum geboren. Auf der Suche nach einem Beitrags Frankreichs zu den europäischen Wurzeln der juristischen Geistesgeschichte zwischen dem Gerechtigkeitssinn Dante Alighieris und der Rechtst |
|
Gillen, Nicolas, „Nur Gott vor Augen“. Die Strafgerichtsbarkeit des Patriarchen von Venedig (1451-1545) (= Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas Fallstudien 11). Böhlau, Köln 2014. 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gillen, Nicolas, „Nur Gott vor Augen“. Die Strafgerichtsbarkeit des Patriarchen von Venedig (1451-1545) (= Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas Fallstudien 11). Böhlau, Köln 2014. 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit der Entstehung übergeordneter allgemeiner Gewalt in der menschlichen Gesellschaft dürfte auch die Strafe und die dafür erforderliche besondere Strafgerichtsbarkeit ausgebildet worden sein. Als eine grundlegende menschliche Einrichtung stattlicher Größe konnte sich auch die christliche Kirche hiervon nicht völlig freihalten. Lediglich der allgemein anerkannte Grundsatz, dass sie nicht nach Blut dürste(n dürfe), schränkte ihr diesbezügliches Wirken ein.
Die vorliegende schlanke Studie befasst sich im Rahmen des mit Hilfe öffentlicher Mittel an der Jahrtausendwende aufgegriffenen Projekts der Erforschung von Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas mit einem diesbezüglichen Einzelaspekt. Nach seinem Vorwort befürchtete der Verfasser ursprünglich, seine Idee einer Studie über die Anwendung des kirchlichen Strafrechts in einer norditalienischen Diözese an Hand von Gerichtsakten des 15. und 16. Jahrhunderts sei eigenartig. Im Laufe der Zeit gelang ihm gleichwohl mit Hilfe eines großzügigen Stipendiums des deutschen Studienzentrums in Venedig die von Karin Nehlsen-von Stryk angeregte, von Bernd Kannowski betreute und deswegen schließlich an der Universität Bayreuth angenommene Dissertation.
Gegliedert ist sie nach einem kurzen Vorwort in sieben Sachkapitel. Sie betreffen im Sinne einer mit einem dramatisch erscheinenden Einzelgeschehen einsetzenden Einleitung arme Sünder und privilegierte Verbrechter und danach die Zuständigkeit des geistlichen Gerichts, die Zuständigkeit innerhalb der Kirche, Aufbau und Verfahren des Gerichts, Urteil, Strafe und Appellation, die Inquisition in Bezug auf Herbaria, Häresie und Hexerei sowie schließlich als Fazit die Zähmung des Markus |
|
Das Auswärtige Amt und seine umstrittene Vergangenheit. Eine deutsche Debatte, hg. v. Sabrow, Martin/Mentel, Christian. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2014. 406 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das Auswärtige Amt und seine umstrittene Vergangenheit. Eine deutsche Debatte, hg. v. Sabrow, Martin/Mentel, Christian. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2014. 406 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Bediensteten einer Behörde führen grundsätzlich aus, was der Behördenleiter anordnet, und jeder eigenständige Ansatz birgt grundsätzlich zu allen Zeiten auch die Gefahr von Missverständnissen und Zerwürfnissen in sich, wie sie in hierarchischen Strukturen schon von der egoistischen Natur des Menschen her nicht ausgeschlossen werden können. Dementsprechend war auch in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft Adolf Hitlers die Zahl der willfährigen Vollstrecker naheliegender Weise größer als die Schar der Widerstand Leistenden. Erst von dem Zeitpunkt einer Mehrheitschance ist mit einem gegenteiligen Verhalten ernsthaft zu rechnen.
Das vorliegende Werk über eine bedeutsame deutsche Debatte nahm seinen Ausgang wie die Debatte selbst von einer im Mai 2003 im amtlichen Teil der Hauszeitschrift des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland (intern AA) erschienenen Todesanzeige für den am 9. Februar 2003 gestorbenen Generalkonsul Franz Nüßlein, die mit der traditionellen Schlussformel endete, dass das Auswärtige Amt ihm ein ehrendes Andenken bewahren werde. Daran nahm die 1918 geborene, während des zweiten Weltkriegs als Stenotypistin dienstverpflichtete, ab 1944 in Prag tätige Marga Henseler Anstoß, da Nüßlein in Wahrheit ein gnadenloser Jurist gewesen sei. Angesichts einer drohenden öffentlichen Diskussion ließ das Außenministerium seine Vergangenheit durch eine Kommission wissenschaftlich untersuchen, deren im Jahre 2010 vorgelegtes Ergebnis ebenfalls unterschiedlich aufgenommen wurde.
Das vorliegende Taschenbuch, herausgegeben von dem seit 2009 als Professor für neueste Geschichte und Zeitgeschichte an der Humboldt-Universität in Berlin wirkenden Martin Sabrow und dem 1979 geborenen, als Redakteuer des Internetportals |
|
Das geheime Consilium von Sachsen-Weimar-Eisenach in Goethes erstem Weimarer Jahrzehnt 1776-1786 – Regestausgabe, hg. v. Wahl, Volker, bearb. v. Wandel, Uwe Jens/Wahl, Volker (= Veröffentlichungen aus thüringischen Staatsarchiven 13). Böhlau, Köln 2014. in zwei Teilbänden (1776-1780, 1781-1786) 1-644, 651-1386 S., CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler |
Ganzen Eintrag anzeigen Das geheime Consilium von Sachsen-Weimar-Eisenach in Goethes erstem Weimarer Jahrzehnt 1776-1786 – Regestausgabe, hg. v. Wahl, Volker, bearb. v. Wandel, Uwe Jens/Wahl, Volker (= Veröffentlichungen aus thüringischen Staatsarchiven 13). Böhlau, Köln 2014. in zwei Teilbänden (1776-1780, 1781-1786) 1-644, 651-1386 S., CD-ROM. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der geheime Rat ist die Gesamtheit der den Fürsten nicht öffentlich beratenden Menschen, der zu Beginn der frühen Neuzeit aus dem Hofrat entsteht. Er berät oder entscheidet in den wichtigsten Angelegenheiten, vielfach in Absprache mit anderen Amtsträgern. Seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert wird er allmählich durch das Kabinett und im 19. Jahrhundert durch das Ministerium verdrängt.
Wie der seit August 1969 in dem Staatsarchiv Weimar tätige, inzwischen als Staatsarchivdirektor in den Ruhestand getretene Herausgeber im Vorwort der vorliegenden Edition mitteilt, war die Regestausgabe ursprünglich als Ergänzungsband zu Goethes Schriften aus dem geheimen, erst 1756 eingerichteten Consilium vor der Italienreise in der von Willy Flach (1903-1958) bereits 1947 begründeten, 1987 aber zunächst beendeten Ausgabe der amtlichen Schriften Goethes des Staatsarchivs Weimar gedacht. Dabei sollten aber nur die Sessionen erfasst werden, an denen Goethe referierend, resolvierend und signierend tatsächlich teilgenommen hatte. Dementsprechend waren zunächst nur 204 Vorgänge mit rund 250 Aufzeichnungen erfasst, während insgesamt in der gesamten Zeit rund 20500 Geschäftsvorfälle erledigt wurden.
Die erfreulich ausgeweitete Veröffentlichung setzt mit einer sachkundigen Einführung, einer Beschreibung der Überlieferung und der Edition ein, an die sich ein vierzig Seiten umfassendes Kalendarium zur Tätigkeit des Geheimen Consiliums zwischen (dem 25. Juni) 1776 und (dem 19. Juli) 1786 anschließt. Insgesamt werden dann 20379 Regesten geboten, wonach Anhänge, Verzeichnisse und ein Register der in den Regeste |
|
Pufendorf, Samuel, Gesammelte Werke, hg. v. Schmidt-Biggemann, Wilhelm, Band 4 De jure naturae et gentium, Teil 3 Materialien und Kommentar v. Böhling, Frank. Akademie Verlag/De Gruyter, Berlin 2014. VI, 457 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Pufendorf, Samuel, Gesammelte Werke, hg. v. Schmidt-Biggemann, Wilhelm, Band 4 De jure naturae et gentium, Teil 3 Materialien und Kommentar v. Böhling, Frank. Akademie Verlag/De Gruyter, Berlin 2014. VI, 457 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Dorfchemnitz bei Sayda am 8. Januar 1632 als Sohn eines Pfarrers geborene, nach der Schule in Grimma, einem mehrseitigen Studium in Leipzig und Jena und einer Tätigkeit als Hauslehrer mit 29 Jahren als Professor des Naturrechts und Völkerrechts an die philosophische Fakultät der Universität Heidelberg berufene Samuel Pufendorf trat 1667 unter dem Namen Severinus de Monzambano mit dem kritischen Werk De statu imperii Germanici Aufsehen erregend hervor. Nach seinem Wechsel nach Lund veröffentlichte er 1672 acht Bücher De iure naturae et gentium, dem 1673 eine kürzere Fassung von der Pflicht des Menschen und Bürgers gegenüber Gott, sich selbst und den Mitmenschen folgte. Nach dem Niederländer Hugo Grotius bildet er unter Verwertung neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in geometrischer Art für das private Recht ein Gesamtsystem einleuchtender Vernunftsätze.
Wegen seiner Strahlkraft sind seine Werke vielfach veröffentlicht und behandelt. Zuletzt hat sich ihm besonders der in Olpe 1946 geborene, in Bochum von 1966 an in Philosophie, Literaturwissenschaft, Geschichte und Theologie ausgebildete Herausgeber gewidmet, der 1974 über Jean Pauls Jugendsatiren nach ihrer Modellgeschichte promoviert und 1989 an der Freien Universität in Berlin mit einer Schrift über eine Modellgeschichte humanistischer und barocker Wissenschaft habilitiert wurde. Seit 1996 gibt er im Rahmen vielseitiger Aktivitäten Gesammelte Werke Pufendorfs heraus.
Wie der am Institut für Philosophie der Freien Universität tätige Bearbeiter des vorliegenden, bereits für das Jahr 2011 angekündigten Teilbandes bereits zu Beginn seiner umfangreichen Einleitung darlegt, ist zwar die Stellung Pufendorfs in der Geschichte des mod |