Espenhorst, Martin, Frieden erdenken – Vormoderne Perspektiven auf Europa – Ausgewählte Aufsätze 1995-2014, mit einem Geleitwort von Heinz Duchhardt. Nomos, Baden-Baden 2015. 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Espenhorst, Martin, Frieden erdenken – Vormoderne Perspektiven auf Europa – Ausgewählte Aufsätze 1995-2014, mit einem Geleitwort von Heinz Duchhardt. Nomos, Baden-Baden 2015. 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Obgleich dem Menschen zwecks Selbsterhaltung die Aggressivität als Grundausstattung mitgegeben ist, sehnt er sich wohl Zeit seines Lebens nach Frieden im Sinne der Nichtaggressivität seiner Mitmenschen. Die mit diesem Ziel verknüpfbaren Ansätze sind vielfältig und wandelbar. Insbesondere nach dem zweiten Weltkrieg hat dabei die Idee eines friedlichen Zusammenlebens aller Menschen zumindest in Europa mit möglichen Ausstrahlungen auf die gesamte Welt an Bedeutung gewonnen.
Für die früheren Zeiten hat sich der Verbindung von Frieden und Euro der als Martin Peters in Hannover 1965 als Sohn eines Mediziners geborene, mit Sabine Espenhorst (geborene Gieske) verheiratete, in Göttingen und Marburg ausgebildete, bei Klaus Malettke in Marburg über den Göttinger Historiker, Statistiker und Staatsrechtler Ludwig Schlözer (1735-1809) promovierte Verfasser verschrieben, der 2002 als Lecturer an der Penn State University in Pennsylvania wirkte und 2003 als Koordinator an das Institut für europäische Geschichte in Mainz für das Projekt Friedensverträge der Vormoderne – online wechselte und zwischen 2009 und 2012 die Ko-Projektleitung des federführend von Heinz Duchhardt im Verbund mit der Staatsgalerie Stuttgart und dem Institut für europäische Kulturgeschichte Augsburg geleiteten, mit öffentlichen Mitteln geförderten Vorhabens Übersetzungsleistungen von Diplomatie und Medien im vormodernen Friedensprozess übernahm. Im Jahre 2012 leitete er ein und gab heraus Duchhardt, Heinz, Frieden im Europa der Vormoderne. Ausgewählte Aufsätze 1979-2011, Schöningh, Paderborn 2012. XV, 209 S. Dem folgen nun in ungefähr gleicher Stärke die eigenen, von Heinz Duchhardt eingeleiteten Überlegungen des seit 2007 mit seiner Familie im wohl europäisch friedvollen |
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1/2014 (4. Jahrgang), hg. v. Olechowski, Thomas. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2014. 212 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1/2014 (4. Jahrgang), hg. v. Olechowski, Thomas. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2014. 212 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Jeder Unternehmer setzt sich den Erfolg als Ziel und freut sich über Bestand und Wachstum seines Werkes wie der Forstwirt über die Jahresringe seiner Eichen. Mit ihrem vierten Jahrgang haben die vom Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften verlegten Beiträge zur Rechtsgeschichte sich auf dem rechtsgeschichtswissenschaftlichen Literaturmarkt bereits etabliert. Dem dienen die 26 Themen des vorliegenden Bandes 1 von Abrechnungsgerichtshof bis Zivilehe in vielfältiger, über die 26 Buchstaben des abstrahierenden Alphabets einleuchtend verteilten Themen, die zwar noch einige Lücken lassen, aber doch ziemlich weit ausgreifen.
Eingebunden sind sie in insgesamt zehn weitgehend nach den Familiennamen der Autoren alphabetisch gereihte Studien, die etwa die Begnadigungen durch den tschechischen Präsidenten mit der Frage nach Inspiration in der Geschichte verbinden, Wien als Mittelpunkt der Rechtskodifikation auf drei Kontinenten aus dem Blickpunkt Santiago de Chile betrachten oder mit Kafka die Suche nach dem Geltungsgrund des Rechtes aufnehmen. Weiter werden die Eroberung Lateinamerikas durch die reine Rechtslehre Hans Kelsens, die Debatte um die obligatorishe Zivilehe in Österreich zwischen 1945 und 1957 oder die Geschichte der Gesetzgebung Österreichs zwischen Rechtsvereinheitlichung und Justizsteuerung betrachtet. Dem folgen Studien über den Urentwurf Eduard Sturms zum Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger des Jahres 1867, über den Zusammenhang des Artikels 94 B-VG mit der Errichtung des Abrechnungsgerichtshofs Österreich sowie den Geschlechtswechsel unter der nationalsozialistischen Herrschaft Adolf Hitlers an Hand der Fälle Mathilde/Mathias Robert S. und Emma/Emil Rudolf K.
Am Ende berichtet der Heraus |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen ABGB 1958 BGBl 268 und 1960 BGBl 58 (7809) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Martines, Lauro, Blutiges Zeitalter. Europa im Krieg 1450-1700, aus dem Englischen von Hartz, Cornelius. Theiss, Darmstadt 2015. 320 S., 15 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Martines, Lauro, Blutiges Zeitalter. Europa im Krieg 1450-1700, aus dem Englischen von Hartz, Cornelius. Theiss, Darmstadt 2015. 320 S., 15 Abb.
Der Krieg als die Austragung von Streitigkeiten zwischen Völkern oder Staaten mit Gewalt dürfte wohl so alt sein wie die ihn austragenden Völker oder Staaten. Stets dürfte dabei Blut geflossen sein. Allerdings vermehrte sich dessen Menge mit der Zunahme der Menschen auf der Erde, mit der wachsenden Einfallskraft und mit den durch sie gewonnenen Mitteln, die es in der Gegenwart vielleicht sogar ermöglichen könnten, dass ein Einzelner oder ein einzelner Staat die gesamte Menschheit bedroht.
Der 1927 in Chicago geborene, in Harvard promovierte, seit 1970 in London lebende, an der University of California tätige Verfasser des vorliegenden Werkes ist anscheinend erstmals 1963 durch eine wichtige Arbeit über The social world of the Florentine humanists zwischen 1390 und 1460 hervorgetreten. Von daher ist er ein hervorragender Kenner der frühen Neuzeit, der aber doch dem vorherrschenden Bild der geistigen und kulturellen Blüte von Humanismus und Renaissance die weitere Erkenntnis gegenüberstellen will, dass zu kaum einer anderen Zeit ein ganzer Kontinent so von Kriegen gezeichnet wird wie Europa am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Nach seinem Nachwort glaubte er vor vielen Jahren als aufstrebender Historiker an der Harvard University, dass die anspruchsvollste Art der Geschichtsforschung in der Verbindung von Hochkultur, Sozialstruktur und Politik liege und die Militärgeschichte die Domäne der Einfallslosen und der einfach Gestrickten sei, doch führte ihn das Interesse an gesellschaftlichen Strukturen, Ideengeschichte, Politik und Kunst auf der Suche nach Substanz zu den Stellen, wo sich Waffengewalt tatsächlich ereignete, wobei er sich bei der Planung des vorliegenden Werkes gegen eine herkömmliche Geschichte der Herrschenden und für eine Geschichte der einfachen Soldaten, der Dorfbewohner und de |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen ABGB 1960 BGBl 58 und 1967 BGBl 122 (7807) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Cobb, Paul M., Der Kampf ums Paradies – Eine islamische Geschichte der Kreuzzüge, aus dem Englischen von Sailer, Michael. Philipp von Zabern, Darmstadt 2015. 428 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Mit der Kreuzigung des mit seiner Geburt in Bethlehem eine nachträglich zunehmend beachtete Zeitenwende einleitenden Jesus Christus aus Nazareth auf der Höhe seines Lebens in Jerusalem endete zwar sein Leben, doch gewannen die auf ihn zurückgeführten Lehren ständig neue Anhänger zunächst im römischen Reich und dann weit darüber hinaus. Allerdings eroberten die dem Propheten Mohammed und seinen religiösen Offenbarungen seit etwa 622 folgenden Araber nach einer kurzen Belagerung 637 das an Ostrom bzw. Byzanz gelangte Jerusalem, mit dem sich trotz zahlreicher innermuslimischer Auseinandersetzungen bald eine besondere religiöse Bedeutung auch für sie verband. Nach herkömmlicher westlicher Ansicht rief demgegenüber Papst Urban II. in Clermont auf Bitten des von den turkmenischen Seldschuken bedrohten Kaisers Ostroms zu einer unter dem Zeichen des christlichen Kreuzes geführten Kriegsfahrt zwecks Eroberung der christlichen Gedenkstätten in Palästina auf, in deren Gefolge im Jahre 1099 Jerusalem von den Kreuzfahrern erobert werden konnte.
Der damit verbundenen christlichen Sicht dieser und weiterer Geschehnisse stellt der 1967 in Amherst/Massachusetts geborene Verfasser bewusst eine islamische Geschichte der Kreuzzüge gegenüber. Nach dem Studium der Anthropologie in Amherst und der nahöstlichen Sprachen und Kulturen in Chicago sowie Kairo wurde er im Jahre 2001 mit einer Arbeit über White Banners – Contention in Abbasid Syria (750-880) in Chicago in islamischer Geschichte promoviert. Im Anschluss hieran wandte er sich in weiteren Werken vor allem den Verhältnissen zwischen Moslems und Christen auf der Grundlage der islamischen Quellen zu, auf denen die vorliegende Untersuchung des derzeit als Professor für islamische Studien an der University of Penns |
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Die Regesten der Herzöge von Bayern 1180-1231, bearb. v. Schlütter-Schindler, Gabriele (= Regesten zur bayerischen Geschichte). Beck, München 2013. LIX, 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Regesten der Herzöge von Bayern 1180-1231, bearb. v. Schlütter-Schindler, Gabriele (= Regesten zur bayerischen Geschichte). Beck, München 2013. LIX, 307 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem kurzen Vorwort Franz-Reiner Erkens‘ hat die Kommission für bayerische Landesgeschichte in Erfüllung der wichtigen Aufgabe der Sichtung, Sicherung und wissenschaftlichen Aufarbeitung der Quellen zur mittelalterlichen Geschichte Bayerns vor mehr als 20 Jahren beschlossen, Regesten zur bayerischen Geschichte erstellen zu lassen. Danach sind vier Bände Passauer Bischofsregesten und ein Band Freisinger Bischofsregesten erschienen. Der vorliegende, vom Sparkassenverband und dem Hause Wittelsbach durch mehrfache Zuwendungen in beträchtlicher Höhe geförderte Band eröffnet die Reihe der Herzogsregesten, die für den Herrschaftsraum und die ihn prägenden Herrscherfamilien von besonderer Bedeutung sind.
Allerdings beginnt er nicht mit den ersten Herzögen der Bayern, sondern mit dem Jahre 1180. Dies begründet sich mit der Tatsache, dass hierfür die in Heidelberg 1983 mit einer Dissertation über den Schmalkaldischen Bund und das Problem der causa religionis promovierte Gabriele Schlütter-Schindler als Bearbeiterin gefunden wurde, welche die Mühen des Regestierens übernahm. Dementsprechend können die Regesten aber nicht mit einer durchlaufenden Nummer seit den agilolfingischen Anfängen durchgezählt werden, sondern müssen jeweils den einzelnen namentlichen Herzögen auch nummernmäßig zugeordnet werden.
Dabei folgen der sachkundigen Einleitung und der Beschreibung der Quellen und Literatur (Abkürzungsverzeichnis und Siglenverzeichnis, Verzeichnis der zitierten Archive und Bibliotheken, ältere Sammelwerke, Urkundenbücher, Regestenwerke und Sammelwerke, erzählende Quellen, Literatur) zunächst die Regesten Herzog Ottos I. aus dem in seiner Herkunft noch nicht endgültig geklärten Hause Wittelsbach (Herzog von Bayern vom 16. September 1180 bis 11. Juli 11 |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen ABGB 1968 BGBl 306 und 1970 BGBl 342 (7898) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Chlodwigs Welt. Organisation und Herrschaft um 500, hg. Meier, Mischa/Patzold, Steffen (= Roma Aeterna 3). Steiner, Stuttgart 2014. 624 S. Besprochen von Thomas Vogtherr. |
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Eine gemeinsame Tagung von Althistorikern und Frühmittelalterforschern 2011 hatte es sich zum Ziel gesetzt, „Chlodwigs Welt“ zu erfassen und damit Beiträge zur „Organisation von Herrschaft um 500“ zu leisten. Daraus ist ein voluminöser, mehr als 600 Druckseiten umfassender Sammelband mit zwanzig Beiträgen geworden. Zu viel der Ehre für einen Titelhelden, der in gleich mehreren Aufsätzen kaum mit Namen genannt wird? Zu viel des Aufwandes, um eines der klassischen Dark Ages europäischer Geschichte auszuleuchten? Nichts von alledem, stattdessen ein sehr überzeugender Ansatz, der hier nur an wenigen Beispielen aus dem Band verdeutlicht werden kann.
In der ersten der fünf Aufsatzgruppen beginnt es gleich widersprüchlich: Bernhard Jussen äußert sich in „Chlodwig der Gallier. Zur Strukturgeschichte einer historischen Figur“ (S. 27-43) als bekennender Gegner biographisch begründeter Heldenstilisierung. Sein Chlodwig ist nicht viel anderes als eine „vergleichsweise gefügige Kreation der gallischen Elite“ (S. 43), sein Königtum schwach, die Elite von ihm ungestört geblieben. – Dagegen steht Matthias Bechers Kontrapunkt: „Chlodwig. Zwischen Biographie und Quellenkritik“ (S. 45-65), eine klassisch biographische Studie, zwar auf notwendig dünnem und problematischem, aber außerordentlich reflektiertem Quellenfundament errichtet. Sie zeigt Chlodwig als den Gründer eines Reichs, das „in der Gunst des Augenblicks (…) das stabilste auf dem Boden des einstigen Weströmischen Reiches“ werden konnte (S. 65). – Hier der entschlossene Herrscher, dort die günstigen Strukturen: Chlodwigs Welt als Kampfplatz von Biographik und Strukturgeschichte?
Dieser Gegensatz durchzieht den ganzen Band, und er bleibe – glücklicherweise! – bis zur letzten Seite ungemildert bestehen. Jeder der Beiträge |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen ABGB 1947 BGBl 158 und 1951 BGBl 259 (7725) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Becker, Philipp, Süddeutsche Lehenrechtsgesetzgebung im 19. Jahrhundert. Das Lehenwesen und die Mobilisierung des Grundeigentums (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 12). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XIX, 231 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Becker, Philipp, Süddeutsche Lehenrechtsgesetzgebung im 19. Jahrhundert. Das Lehenwesen und die Mobilisierung des Grundeigentums (= Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 12). Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XIX, 231 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das dem römischen Recht als solches unbekannte Lehen ist im Frühmittelalter aus inzwischen im Gegensatz zu früher nicht mehr so sicher angesehenen Wurzeln in einem wohl weitgehend mündlichen Umfeld entstanden und im 19. Jahrhundert in möglicher Parallele zur Pandektisierung des Rechtes aufgegeben wurden. Deswegen befasst sich die wissenschaftliche Forschung mit ihm auch nur noch ziemlich selten. Eine bedeutsame Ausnahme bildet die vorliegende Untersuchung.
Sie wurde als Abschluss einer fast sechs Jahre währenden Tätigkeit Beckers am Institut des ihn wesentlich prägenden Betreuers Mathias Schmoeckel im Wintersemester 2013/2014 von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn als Dissertation des 1987 geborenen, von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Verfassers unter dem Titel „‚ und es trat der Credit an die Stelle des Lehnrechts? Süddeutsche Lehenrechtsgesetzgebung im 19. Jahrhundert“ angenommen und für die Drucklegung insbesondere unter Einbeziehung der Untersuchung Hartmut Fischers über die Auflösung der Fideikommisse und anderer gebundener Vermögen in Bayern nach 1918 leicht überarbeitet. Ihr ursprünglicher Titel nahm fragend Bezug auf die Schlussworte der 1819 erschienenen belletristischen Erzählung Achim von Arnims über die Majoratsherren, die keine rechtshistorischen Bezüge im engeren Sinn hat, aber doch den Untergang des Lehenswesens und die Entstehung des modernen Immobiliarsachenrechts im 19. Jahrhundert nebeneinanderstellt. Von daher lässt sich die Frage überprüfen, ob der Untergang einerseits und die Entstehung andererseits in irgendeinem Kausalitätsverhältnis zueinander stehen.
Der Verfasser leitet nach einem einfachen Verzeic |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen ABGB 1970 BGBl 342 und 1973 BGBl 108 (7896) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Aichelburg, Wladimir, Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich-Este 1863-1914. Notizen zu einem ungewöhnlichen Tagebuch eines außergewöhnlichen Lebens – Europas Weg zur Apokalypse, 3 Bände. Berger, Horn 2014. 980, 1236, 1052 S. Ill. Besprochen von Christoph Schmetterer. |
Ganzen Eintrag anzeigen Aichelburg, Wladimir, Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich-Este 1863-1914. Notizen zu einem ungewöhnlichen Tagebuch eines außergewöhnlichen Lebens – Europas Weg zur Apokalypse, 3 Bände. Berger, Horn 2014. 980, 1236, 1052 S. Ill. Besprochen von Christoph Schmetterer.
Es ist keine Überraschung, dass zum 100. Todestag von Erzherzog Franz Ferdinand zahlreiche neue Publikationen zu seinem Leben und Wirken erschienen sind. Innerhalb dieser Werke nimmt jenes von Wladimir Aichelburg allein schon durch seinen Umfang eine ausgenommene Sonderstellung ein. Mit drei Bänden und insgesamt 3.000 Seiten ist es wohl umfassender als alle anderen neuen Bücher zu Franz Ferdinand zusammen.
Auch in seinem Aufbau ist Aichelburgs Opus magnum ungewöhnlich. Es ist nämlich eine Chronik im eigentlichen Sinn und wie ein retrospektives Tagebuch strikt nach Tagen gegliedert. Nahezu für jeden einzelnen Tag im Leben Franz Ferdinands listet der Autor auf, was bei Franz Ferdinand selbst und in seiner Umgebung passierte. Natürlich gibt es immer wieder – besonders in den frühen Jahren – Tage, die nicht behandelt werden, weil schlichtweg nichts Relevantes überliefert ist. Die Materialfülle und die Vollständigkeit sind jedenfalls sehr beeindruckend. Es ist mehr als nachvollziehbar, dass Aichelburg 33 Jahre in diese Sammlung investiert hat.
Die tagebuchartige Darstellungsform bringt es mich sich, dass Aichelburgs Werk kaum dazu geeignet ist, dass man es von Anfang bis zum Ende durchliest. Dafür lädt es dazu ein, zu schmökern und mehr oder weniger beliebig, den einen oder anderen Tag herauszugreifen – man findet sicher schnell eine interessante Bemerkung. Vor allem aber wird diese Chronik ein unverzichtbares systematisches Hilfsmittel für jeden sein, der sich mit einem Ereignis beschäftigt, in das Franz Ferdinand irgendwie involviert war.
Aus dem besonderen Anspruch auf Vollständigkeit ergibt sich, dass banale Kleinigkeiten neben Ereignissen von welthisto |
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AAAKöbler, Gerhard, Vergleich Wortformen ABGB 1973 BGBl 108 und 1974 BGBl 496 (7877) Beginn-Ende (htm) Kompakt (xls) |
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Graber, Renate/Schnauder, Andreas, Akte HYPO ALPE ADRIA – Von der Geldmaschine zum Milliardengrab – Verantwortliche, Profiteure, Hintergründe. Linde, Wien 2014. 224 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Wohl seitdem es den Menschen gibt, hat er versucht auf Kosten seiner Mitmenschen sein Dasein günstiger zu gestalten. Mit der Erfindung des Geldes, des Kredits und der Banken haben sich im Grunde nur die dafür hilfreichen Mittel verfeinert. Dies hat im Falle der 1896 gegründeten Landeshypothekenanstalt Kärnten, aus welcher der in Kärnten ansässige Bankenkonzern hervorging, aus der die Bank im Jahre 2007 an die Landesbank Bayern verkauft wurde, über verschiedene schwer durchschaubare Weiterungen inzwischen dazu geführt, dass die 2009 in Österreich verstaatlichte Bank trotz Zerschlagung des zeitweise 384 Niederlassungen in 12 Ländern aufweisenden Konzerns im Herbst 2014 nach dem Vorwort der Autoren eine Kreditmülldeponie von 18 Milliarden Euro an Forderungen hinterließ, die kaum mehr einbringlich sein werden.
Die rechtswissenschaftlich ausgebildete, investigativ seit 2004 im Wirtschaftsressort des Standard tätige Wirtschaftsredakteurin Renate Graber (1960) und der als Leiter des Wirtschaftsressorts des Standards wirkende Andreas Schnauder (1967) zeichnen diese Entwicklung auf der Suche nach Licht im Dunkel mittels Sitzungsprotokollen, Notizen der Handelnden und Prüf- und Ermittlungsberichten nach. Sie gliedern ihre eindrucksvolle, zugreifend formulierte Darstellung in fünf Kapitel. Sie betreffen den Aufstieg und Fall einer Provinzbank unter besonderer Hervorhebung Wolfgang Kulterers, Jörg Haiders, Tilo Berlins und Dietrich Birnbachers, die Abgabe einer kaputten Bank nach einer rasanten Talfahrt von dreisten Kärntnern an arrogante Bayern, Schrecken ohne Ende, eine wegschauende Aufsicht mit vielen Kontrolleuren und wenig Durchblick, wobei in einem Versteckspiel über die Grenzen jeder jeden kennt, ohne ihm schaden zu wollen und am Ende aus dem Rei |
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The Genocide Convention. The Legacy of 60 Years, hg. v. Wilt, Harmen van der/Vervliet, Jeroen/Sluiter, Göran u. a. Brill, Leiden 2012. XXXII, 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen The Genocide Convention. The Legacy of 60 years, hg. v. Wilt, Harmen van der/Vervliet, Jeroen/Sluiter, Göran u. a. Brill, Leiden 2012. XXXII, 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Genozid ist vereinfacht der Völkermord. Wie oft er sich in der menschlichen Geschichte bereits tatsächlich ereignet hat, lässt sich trotz etwa A. Grenkes Untersuchung über den Genozid in der Weltgeschichte (2001) schon wegen fehlender Überlieferung aus der Frühzeit nicht ermitteln. In das allgemeine Bewusstsein stärker eingedrungen ist er hauptsächlich als Folge der von Adolf Hitler ausgeführten Verbrechen gegenüber Juden und anderen Fremdvölkischen zwischen 1933 und 1945.
Um Genozid nach dem Ende des Nationalsozialismus für die Zukunft zu verhindern oder zumindest einzuschränken, verabschiedete vor allem auf Betreiben Raphael Lemkins (1900-1959) die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1958 als General Assembly Resolution 260 die Konvention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Danach sollen alle ratifizierenden Staaten (bisher 146) Genozidhandlungen in Krieg wie in Frieden verhüten und bestrafen, wogegen sowohl in Ruanda als auch in Jugoslawien verstoßen wurde. Zur Erinnerung an dieses wichtige Ereignis hielten am 7. und 8. Dezember 2008 das Centre for Holocaust and Genocide Studies, die Peace Palace Library und das Amsterdamer Centre for International Law eine internationale Tagung ab, deren Erträgnisse der vorliegende Band der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
Insgesamt enthält der interessante Sammelband nach einem Vorwort, einer kurzen Biographie Raphael Lemkins und einer Vorstellung der 24 Mitwirkenden 19 Studien. Sie betreffen allgemeine Fragen, Procedure and Substance, Opfer, Leugnung, als Länder die Vereinigten Staaten und die frühere Sowjetunion, die das frühere Jugoslawien betreffenden Archive und die erzieherische Hinführung zur Abwehr des Genozids. Eröffnet |
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Supplications from England and Wales in the Registers of the Apostolic Penitentiary 1410-1503. Band 3 1492-1503 with Indexes to Volumes 1-3, hg. v. Clarke, Peter D./Zutshi, Patrick N. R. (= Canterbury and York Society 105). The Boydell Press, Woodbridge/Suffolk 2015. XV, 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Seit ihren Anfängen haben viele Menschen Anliegen, die sie sich allein mit ihren Kräften nicht für sie befriedigend erfüllen können. Deswegen haben sie sich vielfach an Mitmenschen gewandt, von deren Einflussmöglichkeiten sie sich eine Besserung versprechen, wobei die Zahl der Gesuche eine Einschätzung der Bedeutung des Angerufenen erlaubt. Die bereits im spätantiken römischen Recht geübte formfreie Bittschrift an den Kaiser hatte anscheinend so oft Erfolg, dass sie auch in späterer Zeit und gegenüber anderen Mächten verwendet wurde.
Mit den Bittschriften aus England und Wales an die Kurie haben sich die beiden, an den Universitäten von Southampton und Cambridge tätigen Herausgeber besonders intensiv beschäftigt. Im Rahmen eines größeren Vorhabens haben sie zwei Bände bereits 2012 und 2014 vorgelegt. Nunmehr können sie erfreulicherweise ihr Unternehmen mit einem dritten Band abschließen.
Er betrifft die Zeit Papst Alexanders VI. Er beginnt mit einer Ehesache vom 19. Juli 1492 (Nr. 3409) und endet in der Rubrik de uberiori mit einem Dispens des Papstes gegenüber Gruffydd ap Dafydd bezüglich eines Mangels der Geburt vom 13. Juli 1502 (Nr. 4085). Umfangreiche, von Kelcey Wilson-Lee und Patrick N. R. Zutshi erarbeitete Indizes auf den Seiten 193-396 schließen die Edition nach Personen und Orten, Gegenständen (absolution – wounding), den Angehörigen des Kurienpersonals und der zeitlichen Abfolge aller ermittelten Supplikationen zwischen dem 1. April 1410 und den 17. Februar 1503 benutzerfreundlich auf. Den Herausgebern ist für ihre vorzügliche, in erstaunlich kurzer Zeit zum Druck gebrachte Leistung sehr zu danken.
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Das Bebenhäuser Urbar von 1356, bearb. v. Wille, Wolfgang, mit Beiträgen von Brinkhus, Gerd, Kretzschmar, Robert, Lorenz, Sönke und Rückert, Peter (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Quellen, Band 47). Kohlhammer, Stuttgart 2015. LXXX, 626 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Auch wenn die wirklichen Wurzeln der Grundherrschaft ungewiss sind, steht jedenfalls fest, dass die Grundherrschaft seit dem Frühmittelalter eine wesentliche Form der Güterbewirtschaftung ist und dass viele einzelne Grundherrschaften gewichtige wirtschaftliche Gebilde waren. Wegen ihrer Komplexität stellten sie bereits an die frühen Berechtigten hohe logistische Herausforderungen. Schon in karolingischer Zeit wurden deshalb Güterverzeichnisse erstellt und allein aus dem Gebiet des Herzogtums Württemberg sind mehr als 2000 solche Urbare bekannt.
Nach dem Geleitwort des Vorsitzenden der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg wurde das Bebenhäuser Urbar von 1356 bereits 1928 von Eugen Neuscheler für die Forschung ausgewertet (Dissertation über die Klostergrundherrschaft Bebenhausen 1926 fertiggestellt und 1929 gedruckt) und als wichtige Quelle für die spätmittelalterliche Klostergrundherrschaft erwiesen. Weil es zu den häufig genutzten, in dem Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Hauptstaatsarchiv aufbewahrten Quellen gehört (HStAS H 102/8 Bd. 3), wurde es mit der allgemeinen Durchsetzung der Digitalisierung auch online gestellt. Die vorliegende Ausgabe macht die bedeutende geschichtliche Quelle nunmehr im Druck jedermann leicht zugänglich verfügbar.
In dem stattlichen Werk bietet Sönke Lorenz zunächst einen Überblick zur Geschichte des um 1183 von Pfalzgraf Rudolf von Tübingen vielleicht an der Stelle einer älteren Burg gegründeten, bald an die Zisterzienser gelangten Klosters, dessen Schirmvögte 1343 die Herzöge von Württemberg wurden. Danach schildert Robert Kretzschmar |
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Waldstein, Wolfgang, Römische Rechtsgeschichte. Ein Studienbuch, fortgeführt v. Rainer, J. Michael, begründet v. Dulckeit, Gerhard/Schwarz, Fritz, 11. Aufl. Beck, München 2014. XVIII, 328 S. Übersichtskarte. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Das spätestens 451/450 v. Chr. in den Zwölftafelgesetzen in etwa 120 teilweise fragmentarischen Sätzen mit weniger als 500 lateinischen Wörtern genauer sichtbare römische Recht bildet zwar die wichtigste geschichtliche Grundlage des gesamten späteren Rechtes der Welt, wurde aber von den Römern selbst geschichtlich kaum bearbeitet. Soweit ersichtlich, veröffentlichte erst der als Sohn eines legum doctor um 1490 geborene, nach dem Rechtsstudium in Avignon und Pavia als königlicher Rat im Parlament von Grenoble wirkende Aymar du Rivail mit Druckerprivileg vom 8. August 1515 vor 500 Jahren in zwei Büchern eine historia iuris civilis et pontificii mit 129 nummerierten und 19 unnummerierten Blättern. Seitdem sind zahlreiche geschichtliche Darstellungen des römischen Rechtes erschienen, die im Erfolg freilich hinter der inhaltlichen Darstellung und Verwertung des römischen Rechtes als eines zumindest grundsätzlich fast zeitlos bedeutsamen Gebildes zurückgeblieben sind.
1952 veröffentlichte auch der in Riga 1904 geborene, als Schüler Wolfgang Kunkels 1934 in Göttingen habilitierte, 1938 nach Heidelberg, 1941 nach Straßburg und 1947 nach Kiel berufene, aber bereits zu Beginn des Jahres 1954 verstorbene Gerhard Dulckeit eine Georg Dahm in Freundschaft zugeeignete römische Rechtsgeschichte. Ihre zweite Auflage betreute ohne wesentliche Veränderungen sein Kieler, aber bald nach Wien wechselnder Kollege Gerhard Wesenberg, dem für die dritte Auflage Fritz Schwarz in Marburg folgte. Er griff an zwei Stellen etwas stärker in den Text ein und verantwortete danach zwei weitere Auflagen.
Als er 1974 unerwartet starb, hatte er zwar die sechste Auflage bereits etwas vorbereitet, doch musste sich Wolfgang Waldstein |
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Floßmann, Ursula/Kalb, Herbert/Neuwirth, Karin, Österreichische Privatrechtsgeschichte. Lehrbuch, 7. Aufl. Verlag Österreich, Wien 2014. XVIII, 450 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Dass als Folge des wachsenden Umfangs des Rechtes und der Entstehung des von den einzelnen Angehörigen der Gesellschaft getrennten Staates eine Gliederung des gesamten auf Gerechtigkeit angelegten Sachstoffs in ein ius publicum und ein nach dessen Abtrennung verbleibendes ius privatum möglich und sinnvoll ist, haben bereits die römischen Rechtskundigen der spätklassischen Zeit erkannt. Zu einer Herausbildung eines besonderen ius publicum kommt es aber anscheinend erst seit dem 16. Jahrhundert, in dem dieser Sachgegenstand an den Universitäten getrennt von dem übrigen Rechtsstoff behandelt wird. Das Wort Privatrecht scheint deshalb auch erst im Jahre 1721 belegt.
Eine grundsätzliche Trennung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht wird im 18. und 19. Jahrhundert vollzogen. Von einer besonderen Privatrechtsgeschichte wird demgegenüber aber bewusst anscheinend erst im 20. Jahrhundert gesprochen, in dem im Deutschen Reich 1935 zwecks Verbesserung der juristischen Ausbildung das Fach Privatrechtsgeschichte der Neuzeit eingeführt wird. Zwar hat Gunter Wesener in seiner grundlegenden Studie über Anfänge und Entwicklung der österreichischen Privatrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert zahlreiche österreichische Rechtslehrer namhaft gemacht, die sich bereits zu dieser Zeit mit der Geschichte des Privatrechts befasst haben, doch scheint nach Ausweis einer eigenen Sammlung von Biographien und Literaturtiteln die Bezeichnung Privatrechtsgeschichte erst in den Quellen zur neueren Privatrechtsgeschichte Deutschlands im Auftrag der Straßburger Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Universität Frankfurt herausgegeben und gemeinsam mit Wolfgang Kunkel und Hans Thieme bearbeitet von Franz Beyerle 1936ff. auf. Danach hat anscheinend Franz Wieacker, 1935 beeinflusst vo |
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Arpád Göncz – Ungarischer Freiheitskämpfer und Staatspräsident, hg. v. Süssmuth, Hans (= Freiheitskämpfer aus Mittel- und Osteuropa Band 1). düsseldorf university press, Düsseldorf 2013. 140 S., Abb. Besprochen von Albrecht Götz von Olenhusen. |
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Schlüsselbotschaften, biografische und politische, und Schwerpunkte des ungarischen Freiheitskämpfers und Staatspräsidenten Arpád Gönzc, bislang teilweise nur auf Ungarisch und Englisch verfügbar, stehen im Mittelpunkt dieser Edition Hans Süssmuths (Düsseldorf). Der Schriftsteller Göncz tritt uns hier als erfahrener und eindrucksvoller politischer Rhetoriker entgegen, dessen bildhafte oft sehr persönlich gehaltene Sprache des humanitären, freiheitlich-demokratischen Sozialismus nie eines Ghostwriters bedurfte. Der Herausgeber hat wechselvolle Biografie, geschichtliche Erfahrung in den Revolutionen und Umbrüchen von 1956 und 1989, Gefängnis und Wiederaufstieg zum Staatspräsidenten, politische Macht und Moral und die Transformationsprozesse„in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur“ als Marksteine verwendet. Aus vielen der mit großem Bedacht ausgewählten Texte spricht das unverwüstlich optimistische, durch bittere Erfahrungen und kluge Reflektion gespeiste Selbstbewusstsein des Schriftsteller-Politikers, der sich der Doppelexistenz und der Ambivalenzen namentlich in Zeiten der Unterdrückung und Zensur mehr als bewusst ist, ja, dem seine Vita in seiner historisch geprägten Existenz durch die Omnipräsenz von Vergangenheit und Gegenwart im ihrem Verlauf als „grotesk und surreal“ erscheint (S.48).
Der Biografie dieses oppositionellen „man of letters“ in der „verdichteten Zeit der Ungarischen Revolutionen“ und auf den politischen Foren ist das politische Portrait „im Kontext“ gewidmet (Hans Süssmuth, S. 10-35). So wie Göncz – nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis – seit 1965 als Schriftsteller und bedeutender Übersetzer ( u. a.Thomas Wolfe, Faulkner, Hemingway, Updike, Lowry, Tolkien) durch das W |
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Scherer de Mello Aleixo, Pedro, Verantwortbares Richterrecht, Eine rechtshistorische und methodenkritische Untersuchung. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XIII, 308 S. Besprochen von Steffen. |
Ganzen Eintrag anzeigen Scherer de Mello Aleixo, Pedro, Verantwortbares Richterrecht – Eine rechtstheoretische und methodenkritische Untersuchung. Mohr (Siebeck), Tübingen 2014. XIII und 308 S. Besprochen von Steffen Schlinker.
Vor einigen Jahren hat in Deutschland die sogenannte „Pianisten-Debatte“ zu kontroversen Äußerungen über das Verhältnis der Richter zum Gesetzesrecht geführt. In seiner umfangreichen und tiefgehenden Untersuchung nimmt nun der brasilianische Rechtsgelehrte Pedro Scherer de Mello Aleixo zur Problematik der Normsetzungsmacht der Judikative und der richterlichen Bindung an das im Wege der Gesetzgebung entstandene Recht Stellung und fragt, ob und inwieweit Richterrecht im demokratischen Rechtsstaat verantwortbar sei. Bezogen ist die Arbeit insofern auf die sogenannten „civil law“-Länder mit ihren umfangreichen Kodifikationen, insbesondere auf die deutsche Rechtstradition mit ihrem Gegenüber von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Trotz umfangreicher Auseinandersetzung mit angelsächsischen Autoren steht die eigentümliche Rolle des Richterrechts im Common Law eher im Hintergrund.
Die Untersuchung ist im Jahr 2012 von der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg als Dissertation angenommen worden. Betreut wurde die Arbeit von Jörg Neuner, an dessen Lehrstuhl Scherer de Mello Aleixo zwischen 2007 und 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Durch ein Stipendium des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) sowie durch das Promotionsförderprogramms der brasilianischen Regierung (CAPES) ist das Projekt gefördert worden.
Nach einer prägnanten Einleitung widmet sich Scherer de Mello Aleixo zunächst einer rechtstheoretische Standortbestimmung (S. 5ff.) und analysiert die grundlegenden Kennzeichen und Anforderungen an das Recht. Ausgehend vom Verständnis des Rechts als Institution und normative Ordnung, der ein Verbindlichkeits- und Geltungsanspruch zukommt, kann Scherer de Mello Aleixo auf zwei Spannungslagen hinweisen: ers |
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Gebhardt, Miriam, Als die Soldaten kamen. Die Vergewaltigung deutscher Frauen am Ende des Zweiten Weltkriegs. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2015. 351 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Die Annahme ist berechtigt, dass die Drohung vae victis die menschliche Spezies begleitet, solange Menschen mit anderen Menschen in organisierter Form gewaltsam aneinandergeraten sind und aneinandergeraten werden. Auch wenn mittlerweile das Recht der Willkür der Eroberer Schranken auferlegt, so wird die Realität vor Ort in hohem Maße von den faktischen Machtverhältnissen bestimmt, die die jeweiligen Inhaber dieser Macht nur allzu oft dazu verleiten, den dünnen Firnis der Zivilisation abzustreifen und unserer bestialischen Natur freien Lauf zu lassen. Die moralische Anarchie manifestiert sich dann sowohl in der unrechtmäßigen Aneignung materieller Güter als auch in brutalen Übergriffen, die sich gegen die physische und psychische Integrität der Unterlegenen richten. Die Tatsache, dass die Armeen aller Zeiten von den von Natur aus mit größerer Körperkraft ausgestatteten männlichen Individuen dominiert werden, hat seit jeher bevorzugt Frauen zu Leidtragenden dieser Konstellation und zu Opfern sexueller Gewalt bestimmt.
Psychologische Sensibilität im Umgang mit den erlebten Traumata ist gefordert, um den eingetretenen Schaden zumindest einzugrenzen. Therapeutische Hilfe wurde jedoch bestenfalls einer verschwindenden Minderheit jener von der Verfasserin in einem komplexen Rechenprozess mit allerlei Unsicherheiten vorsichtig ermittelten „mindestens 860.000 deutsche(n) Frauen und Mädchen, aber auch Männer und Jungen, [die] zum Kriegsende und in der Nachkriegszeit von alliierten Soldaten und Besatzungsangehörigen vergewaltigt (wurden)“ (S. 17), zuteil. Ein Konglomerat von Rahmenbedingungen trug das Seine dazu bei, dass die Leiden dieser Menschen bis dato sowohl individuell als auch kollektiv keine angemessene Würdigung erfahren haben. Die vorliegende Studi |
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Der Kreml und die „Wende“ 1989, hg. v. Karner, Stefan/Kramer, Mark/Ruggenthaler, Peter/Wilke, Manfred u. a. (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung Sonderband 15). StudienVerlag, Innsbruck 2014. 708 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Im Jahre 1989 änderte sich die Politik in weiten Teilen der Welt dadurch, dass der nach dem Ende des zweiten Weltkriegs ohne ausdrückliche Erklärung begonnene kalte Krieg zwischen der Sowjetunion sowie den ihr folgenden Staaten und den westlichen Alliierten und den ihnen folgenden Staaten beendet wurde. Als wichtigste Grundlagen hierfür nennen die vier Hauptherausgeber in ihrem kurzen Vorwort die polnische „Solidarność, die Aufrüstung der Vereinigten Staaten von Amerika unter Präsident Ronald Reagan, die Öffnung Ungarns, Papst Karol Wojtyła, den wirtschaftlichen Niedergang der sowjetischen und osteuropäischen Wirtschaften und schließlich vor allem die Politik von Perestrojka und Glasnost Michail Gorbatschows. Wer immer Gorbatschow mit den vorangehenden Sowjetführern oder mit dem nachfolgenden Präsidenten Wladimir Putin vergleicht, wird ihm vielleicht die entscheidende Ursächlichkeit für die Wende beimessen müssen, die Russland anscheinend bisher kaum zu besonderem Vorteil gereicht hat.
Damit jedem Interessierten eine eigene Stellungnahme hinsichtlich des Verhältnisses der Führung der Sowjetunion zu den Vorgängen des Jahres 1989 leichter möglich ist, haben sich das Ludwig-Boltzmann-Institut für Kriegsfolgenforschung, das Davis Center for Russian and Eurasian Studies der Harvard University, das russische Staatsarchiv für Zeitgeschichte, die Russische Staatliche Geisteswissenschaftliche Universität und die russische Akademie der Wissenschaften zu einem Kooperationsprojekt zusammengeschlossen. Nach zweijähriger Forschungstätigkeit mit vier Konferenzen zwischen Mai/Juni 2012 und Ende des Jahres 2014 stellt der vorliegende Band ein dabei entstandenes Erge |
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NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg. Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension, hg. v. Bade, Claudia/Skowronski, Lars/Viebig, Michael (= Hannah-Arendt-Institut. Berichte und Studien 68). V & R unipress, Göttingen 2015. 288 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
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Während in der politischen Diskussion um die NS-Militärjustiz mittlerweile weitgehend Ruhe eingekehrt ist - bis 2009 wurden sowohl in Deutschland als auch in Österreich entsprechende Gesetze zur umfassenden Rehabilitierung der Opfer umgesetzt, seit wenigen Monaten würdigt darüber hinaus ein an prominenter Stelle errichtetes Denkmal im Zentrum Wiens die österreichischen Wehrmachtdeserteure - , hat das Interesse an der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas erfreulicher Weise weiter zugenommen. Von 2010 bis 2012 wurde am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden e. V. unter dem Titel „Lebensläufe und Spruchpraxis von Wehrmachtrichtern“ ein Forschungsprojekt betrieben, das nicht nur die beiden Elemente auf empirischer Basis in einer kollektivbiographischen Untersuchung zusammenführte, sondern auch eine Datenbank mit Angaben zu über 2000 (von insgesamt geschätzten 3000 tätigen) Wehrmachtrichtern formierte, die in Bälde am genannten Institut sowie im Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau zur wissenschaftlichen Nutzung bereitgestellt werden soll. Jenen, die sich im In- und Ausland um die Aufklärung der gegenständlichen Thematik bemühen, bot das Projekt darüber hinaus die Gelegenheit zur Skizzierung des Forschungsstandes; zu diesem Zweck wurde im Oktober 2011 in Zusammenarbeit mit dem DIZ Torgau und der Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle/Saale ein zweieinhalbtägiges internationales Symposium „Deutsche Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg“ im Umweltzentrum Dresden abgehalten. Der daraus resultierende, vorliegende Sammelband versteht sich als Kundmacher einer aktuellen Forschungsbilanz ebenso wie als Anreger notwendiger weite |
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Herrmann, Michael G. L./Königer, Leonard/Klose, Dietrich O. A. u. a., Vom Regenbogenschüsselchen zum Euro - Geldgeschichte des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Verlag der Staatlichen Münzsammlung, München 2014. XII, 276 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Herrmann, Michael G. L./Königer, Leonard/Klose, Dietrich O. A. u. a., Vom Regenbogenschüsselchen zum Euro - Geldgeschichte des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Verlag der Staatlichen Münzsammlung, München 2014. XII, 276 S., Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Ohne Geld ist nicht nur Armut gar nicht denkbar, sondern nach dem kurzen Grußwort des amtierenden Landrats des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, auch die Entwicklung des Landkreises, weil das Werdenfelser Land durch den Handel zwischen Augsburg und Venedig seine erste Blüte erfahren habe. Deswegen initiierte sein Amtsvorgänger zusammen mit Dietrich Klose als dem leitenden Sammlungsdirektor der Staatlichen Münzsammlung München das im vorliegenden kompakten Werk verwirklichte Buchprojekt. Als ältestes örtlichen Kreditinstitut versteht sich die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen seit 1848 bzw. 1889 als aktiver Partner für den Umgang mit Geld in der Region und unterstützte daher werbewirksam die Erkundung der bisher kaum erforschten eingegrenzten Thematik.
Freilich war nach dem Vorwort Dietrich Kloses das heutige Landkreisgebiet viel zu klein für eigenes Geld, so dass es hier – vom Notgeld einzelner Gemeinden nach dem ersten Weltkrieg abgesehen - nie eine eigene Währung oder eine Herrschaft gab, die eigene Münzen oder anderes eigenes Geld hervorbrachte. Dessenungeachtet lassen sich unter Berücksichtigung größerer Wirtschaftsräume mehr als 2000 Jahre Geldgeschichte doch auf allgemeinerer Grundlage nachzeichnen. Gemeinsam mit drei jungen Autoren ist dieses durch zehn Münzen (z. B. aus dem Schatzfund von Saulgrub aus dem ersten vorchristlichen Jahrhundert mit einem Vogelkopf auf der Vorderseite und einem Torques mit sechs Punkten auf der Rückseite) und drei Scheine vor der Ruine Werdenfels bereits auf dem Umschlag veranschaulichte Projekt überzeugend gelungen.
Gegliedert ist der chronologisch geordnete informative Sammelband in sieben Abschnitte. Sie betreffen die Antike |
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Das ideale Parlament. Erich Salomon als Fotograf in Berlin und Den Haag 1928-1940, hg. v. Biefang, Andreas/Leenders, Marij (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 167, Reihe Parlament und Öffentlichkeit Band 5). Droste, Münster 2014. 368 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Das ideale Parlament. Erich Salomon als Fotograf in Berlin und Den Haag 1928-1940, hg. v. Biefang, Andreas/Leenders, Marij (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 167, Reihe Parlament und Öffentlichkeit Band 5). Droste, Münster 2014. 368 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Erich Salomon wurde in Berlin am 28. April 1886 als Sohn des wohlhabenden Bankiers und Kommerzialrats Erich Salomon geboren und studierte Maschinenbau an der Technischen Universität in Charlottenburg sowie Rechtswissenschaft in München und Berlin. Nach der juristischen Promotion in Rostock 1913 wurde er Börsenmakler und gründete nach dem Rückgang des Vermögens in der Inflationszeit ein kleines Taxiunternehmen, dessen einfallsreiche Werbung ihn 1925 zum Mitarbeiter des Ullstein Verlags werden ließ. Zur Vermehrung einer Einkünfte begann er mit der Fotografie und wurde nach frühen Aufsehen erregenden Bildreportagen selbständiger Unternehmer, der als erster auch im Weißen Haus in Washington Aufnahmen machen durfte.
Das ihn betreffende vorliegende Sammelwerk entstand, gefördert durch das Montesquieu-Institut in Den Haag und die SNS Real Fonds in Den Haag, aus einer Zusammenarbeit der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien in Berlin und dem Centrum voor Parlamentaire Geschiedenis an der Universität Nijmegen. Es enthält insgesamt zwölf Beiträge. Sie betreffen Erich Salomon als Parlamentsfotografen, Erich Salomon im Kontext der parlamentarischen Bilderwelten und Erich Salomon als mögliches Vorbild.
Hierbei führen die beiden Herausgeber zunächst in die Bilder vom Reichstag des Deutschen Reiches zwischen 1928 und 1931 und in die nach der Flucht vor den Nationalsozialisten zwischen 1936 und 1940 in der niederländischen Heimat seiner Frau in eingeschränktem Wirkungskreis aufgenommenen Bilder ein und betrachtet Malte Zierenberg Salomons Bilder als Ware vor und nach der Aufnahme. Im zweiten Teil w |
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Zehender, Kathrin, Christine Teusch (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Band 166). Droste, Münster 2014 307 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Zehender, Kathrin, Christine Teusch (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Band 166). Droste, Münster 2014 307 S., Abb.
Es war der 3. März 2009 und, so schreibt die Verfasserin in ihrem Vorwort, meine Recherchen für mein Promotionsvorhaben waren fast beendet, so dass nur noch einige Einzelheiten im Historischen Archiv der Stadt Köln zu recherchieren waren, für die ich über den Taschenkalendern ChristineTeuschs aus dem Jahr 1945 saß, als ich gegen 13.50 Uhr ein lautes Knallen hörte. Da kam auch schon Manfred Groten als Mitarbeiter im Historischen Archiv und rief ruhig, aber bestimmt „Raus, sofort alle raus hier“. Wir waren gerade bis zur nächsten Häuserecke gekommen, da war mit höllischem Lärm und unter einer riesigen rotbraunen Staubwolke das historische Archiv der Stadt Köln eingestürzt, so dass die gerade noch rechtzeitig eingesehenen Unterlagen auf absehbare Zeit nicht mehr benutzbar sein werden.
Zu dem Thema der vorliegenden Untersuchung hatte die in Mannheim ausgebildete Verfasserin Rudolf Morseys Werk über die Zentrumspartei geführt und betreut hatte die in Frankfurt am Main 2011 als Dissertation angenommene Arbeit Marie-Luise Recknagel. Gegliedert ist die sachkundige Studie nach Einleitung und Überblick über den Forschungsstand chronologisch in zwei Kapitel. Sie betreffen die Jahre jeweils vor und nach 1945.
Christine Teusch wurde in Köln-Ehrenfeld am 11. Oktober 1888 als Tochter eines wohlhabenden, streng katholischen Verbandstofffabrikanten geboren, die nach dem Besuch der Schule eine Ausbildung zur Lehrerin durchlief und nach dem Schuldienst in Neuss und Köln 1918 Leiterin des Arbeiterinnensekretariats bei dem Generalsekretariat der christlichen Gewerkschaften in Köln wurde, aber 1933 wieder in den Schuldienst zurückkehrte, den sie 1936 aus gesundheitlichen Gründen zu Gunsten des Ruhestands aufgab. Am 9. Dezember 1947 stimmte die Mehrheit der Fraktion der Christlich-Demokratischen |
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Mayer-Wegelin, Eberhard, Das alte Frankfurt am Main 1855 bis 1890 – Photographien v. Mylius, Carl Friedrich. Schirmer Mosel Verlag, München 2014. 260 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Mayer-Wegelin, Eberhard, Das alte Frankfurt am Main 1855 bis 1890 – Photographien v. Mylius, Carl Friedrich. Schirmer Mosel Verlag, München 2014. 260 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das im Jahre 794 als Pfalz erstmals erwähnte Frankfurt an dem unteren Main ist für die deutsche Geschichte von besonderer Bedeutung. Wie dies die Goldene Bulle Karls IV. 1356 ausdrücklich festlegt, wird in ihm grundsätzlich der deutsche König des Heiligen römischen Reiches gewählt, danach auch der neuzeitliche Kaiser gekrönt und wird der Geburtsort Johann Wolfgang von Goethes nach dem Ende des Reiches es Hauptstadt des Rheinbunds und 1815 Sitz der Bundesversammlung des Deutschen Bundes, an dem 1848/1849 in der Paulskirche die deutsche Nationalversammlung zusammenkommt. In der Gegenwart ist die 1866 von Preußen annektierte und 1945 an Hessen gelangte Stadt, die durch die Frankfurter Buchmesse weltweite Bedeutung erlangt hat, Sitz der Europäischen Zentralbank und blühende europäische Wirtschaftsmetropole.
Das Geld ist freilich, obwohl es eine eigene lange und gewichtige Geschichte hat, für deren Fixierungen leicht auch eine Gefahr, weil sich knapper Grund immer noch etwas vorteilhafter nutzen lässt. Aus diesem Grund hat Frankfurt nicht nur durch kriegerische Zerstörungen, sondern auch als Folge des wirtschaftlichen Fortschritts gegenüber dem 19. Jahrhundert sein Gesicht wesentlich verändert. Deswegen muss der Historiker sehr dankbar für das vorliegende Werk sein, das einen vergangenen baulichen Bestand Frankfurts auf Grund älterer Fotografien vor Augen führt.
Sein Verfasser schildert zunächst das Verhältnis des am 10. Januar 1827 geborenen, in der ersten Abbildung durch einen Kollegen abgelichteten, am 29. März 1854 und damit nur 15 Jahre nach Vorstellung der neuen Technik durch Louis Jacques Mandé ein photographisches Atelier eröffnenden, mehr als 750 noch bekannte Fotos hinterlassenden Fotografen zu seinem in diesem Zeitpunkt etwa 70000 Einwo |
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Deutsche Berichte aus dem Osten 1942-1943. Dokumente der Einsatzgruppen in der Sowjetunion 3, hg. v. Mallmann, Klaus-Michael/Angrick, Andrej/Matthäus, Jürgen/Cüppers, Martin (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 26). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 891 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Deutsche Berichte aus dem Osten 1942-1943. Dokumente der Einsatzgruppen in der Sowjetunion 3, hg. v. Mallmann, Klaus-Michael/Angrick, Andrej/Matthäus, Jürgen/Cüppers, Martin (= Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 26). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2014. 891 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Im Laufe seiner Geschichte hat sich der Mensch in unterschiedlicher Dichte auf der Erde ausgebreitet, wobei die ihm günstigeren Lebensbedingungen zu abweichenden Interessenkonstellationen führten. Im Grunde strebte er stets dorthin, wo ihm das Leben am leichtesten erschien und ihm gleichzeitig die schwächsten Wettbewerber im Wege standen. Auf dieser Grundlage entwickelte Adolf Hitler seine Vorstellung vom großen Lebensraum für Deutsche im Osten, die er nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 rasch in die Wirklichkeit umsetzen wollte, wenn auch zunächst eingeschränkt durch einen Nichtangriffspakt mit der Sowjetunion Josef Stalins.
Als er nach anfänglichen Erfolgen im Westen diesen Nichtangriffspakt einseitig brach, ließ er Einsatzgruppen in der Sowjetunion einrichten. Diese lieferten vom 2. Januar 1942 bis zum 24. April 1942 auf der höchsten Geheimhaltungsstufe zahlreiche maschinenschriftliche Berichte über den dabei durchgeführten Vernichtungsfeldzug an das Reichssicherheitshauptamt, die vom 1. Mai 1942 bis zum 21. Mai 1943 durch Berichte aus den besetzten Ostgebieten abgelöst wurden. Die vorliegende gewichtige Edition stellt sie der Allgemeinheit in gedruckter Form zur Verfügung.
In diesen trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen im vierten Stock der Zentrale der geheimen Staatspolizei in der Prinz-Albrecht-Straße 8 in Berlin in einem Exemplar aufgefundenen Berichten wird genau Buch geführt über einzelne Aktionen, wobei etwa angegeben wird, wie viele Juden, Partisanen, Plünderer oder Kommunisten in einem bestimmten Gebiet in einem bestimmten Zeitraum von eine |
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Winkler, Herinrich August, Geschichte des Westens. Die Zeit der Gegenwart. Beck, München 2015. 576 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Winkler, Heinrich August, Geschichte des Westens. Die Zeit der Gegenwart. Beck, München 2015. 576 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Wer die Geschichte der Gegenwart miterlebt hat, wird sich an manche einzelne Gegebenheit des Geschehens erinnern und vielleicht auch einige allgemeinere geschichtliche Einsichten haben. Fundiert kann dieses erlebte Bild aber wegen der Begrenztheit der individuellen Erfahrungen in keinem Fall sein. Aus diesem Grund ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Zeitraums aus der Feder eines hervorragenden Sachkenners stets hilfreich und darum immer willkommen.
Der in dem seinerzeit ostpreußischen Königsberg 1938 geborene Verfasser begann seine große Geschichte des Westens im Jahre 2009 mit dem weiten Weg von den Anfängen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert im Jahre 2009. Dem folgten 2011 die Zeit der Weltkriege und 2014 die Jahre vom kalten Krieg nach Beendigung des mit Waffen ausgetragenen zweiten Weltkriegs bis zum Fall der Mauer in Berlin 1989/1990. Dementsprechend reicht die Gegenwart des Verfassers in seiner großen, nicht nur kenntnisreich, sondern auch spannend geschriebenen Übersicht von 1991 bis 2014.
Ihren Mittelpunkt bilden die Vereinigten Staaten von Amerika, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Russland sowie Afrika und Asien, soweit sie für den Westen wichtig sind, wobei Politik und Wirtschaft mehr Bedeutung zugemessen wird als Gesellschaft und Kultur. Einigendes Band sind nach wie vor die Grundgedanken Amerikas aus dem Jahre 1776 und der Revolution Frankreichs im Jahre 1789, doch hat das weltpolitische Gewicht der Vereinigten Staaten von Amerika trotz des Zerfalls der Sowjetunion in den letzten 25 Jahren eher nachgelassen, ohne dass die von vielfältigen Teilinteressen gekennzeichnete Europäische Union dies ausgleichen konnte. Zwar muss damit nicht bereits tatsächlich das vom Autor in seinem beeindruckenden Gesamtwerk zum Schluss ausdrücklich angesprochene Ende aller Sicherhei |
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Carl Schmitt - Ernst Rudolf Huber. Briefwechsel 1926-1981. Mit ergänzenden Materialien, hg. v. Grothe, Ewald. Berlin: Duncker & Humblot, Berlin 2014. 617 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Carl Schmitt wurde in Plettenberg 1888 als Sohn eines Krankenkassenverwalters, Ernst Rudolf Huber in Idar-Oberstein 1903 als Sohn eines Kaufmanns geboren, so dass sie etwa 30 bzw. 15 Jahre alt waren, als der Kaiser des Deutschen Reiches als Folge der Niederlage in dem von Österreich 1914 gegen Serbien begonnenen ersten Weltkriegs seine Stellung als Oberhaupt des Staates verlor und die Monarchie durch die Republik ersetzt wurde, bzw. rund 45 und 30 Jahre, als 1933 der dem Kaiser folgende Reichspräsident den 1889 in Braunau am Inn geborenen Adolf Hitler als Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei zum Reichskanzler ernannte. Gleichermaßen hatten sie sich mit diesen grundlegenden politischen Veränderungen auseinanderzusetzen. Als Lehrer und Schüler bewegten sich beide grundsätzlich in die gleiche, republikfeindliche nationalsozialistische Richtung und tauschten sich darüber zwischen 1926 und 1981 in fast 220 bisher ungedruckten Briefen und Postkarten aus, die der Herausgeber im vorliegenden Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Nach seinem Vorwort begann die Geschichte dieses von der Gerda Henkel Stiftung in Düsseldorf geförderten Buches 1983, als er sich an der Universität Marburg bei seinem Lehrer Hartwig Brandt zu einer Übung mit dem Titel Carl Schmitt anmeldete und trotz des Entfalls der Lehrveranstaltung wegen der geringen Zahl von Interessenten von der vorbereitenden Lektüre so gefesselt wurde, dass ihn Carl Schmitt und auch der mit ihm verbundene Ernst Rudolf Huber nicht mehr losließen und voraussichtlich auch weiter faszinieren werden. Dementsprechend bietet er in seiner als Sehnsucht nach einem Gespräch überschriebenen Einleitung einen vorzüglichen Einblick in das Verhältnis zwischen den beiden führend dem Nationalso |
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Hummel, Lars, Allgemeines Gesetz und Einzelfallgerechtigkeit im kanonischen und im staatlichen Recht. Boorberg, Stuttgart 2015. 88 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Kein noch so weitsichtiger Gesetzgeber kann alle unter den Regelungsbereich seiner Normierung fallenden Einzelsachverhalte vorhersehen und ebenso wenig steht vorweg fest, welche Gestaltungen er übersieht, obwohl er sie hätte einbeziehen wollen und sollen, wenn er sie gekannt hätte. Deswegen können allgemeines Gesetz und Einzelfallgerechtigkeit stets in Gegensatz zu einander geraten, obwohl das allgemeine Gesetz auf Verwirklichung grundsätzlicher Gerechtigkeit angelegt ist. Ob sich diese Problematik je ausnahmslos lösen lässt, wird man als eine offene Frage an die Zukunft weiterreichen müssen.
Bereits in der Gegenwart beschäftigt sich mit ihr die vorliegende schlanke Schrift des in Hamburg im Jahre 2007 mit einer Dissertation über Verfassungsrechtsfragen der Verwendung staatlicher Einnahmen – zugleich ein Beitrag zum Finanz- und Haushaltsverfassungsrecht promovierten, an seiner Heimatuniversität als Juniorprofessor tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einem kurzen Problemaufriss in drei Abschnitte. In ihnen schildert der Verfasser die Allgemeinheit des Gesetzes als Grund für mögliche einzelne Gerechtigkeitsfragen, schließt daran sieben bzw. zwei Instrumente des kanonischen bzw. staatlichen Rechtes zur Förderung der Einzelfallgerechtigkeit an und endet mit zusammenfassenden rechtskreisvergleichenden Überlegungen.
Dabei sieht er im kanonischen Recht die Billigkeitsvorsorge so sehr institutionalisiert, dass sie im Grade der Institutionalisierung nicht mehr wesentlich steigerbar erscheint, wofür allerdings ein bis zur Überlegenheit der Exekutive über das Gesetz reichender Preis zu zahlen sein kann. Demgegenüber ist dem modernen staatlichen Recht ein übergreifendes, von besonderen Ermächtigungen unabhängiges Recht, über das Gesetz zwecks Beförderung der Billigkeit hi |
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Grischany, Thomas, Der Ostmark treue Alpensöhne. Die Integration der Österreicher in die großdeutsche Wehrmacht, 1938-45 (= Zeitgeschichte im Kontext 9). V&R unipress/Vienna University Press, Göttingen 2015. 327 S. Besprochen von Werner Augustinovic. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grischany, Thomas R., Der Ostmark treue Alpensöhne. Die Integration der Österreicher in die großdeutsche Wehrmacht, 1938-45 (= Zeitgeschichte im Kontext 9). V & R unipress, Göttingen 2015. 327 S. Besprochen von Werner Augustinovic.
Mit dem sogenannten „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 eignete sich jenes auch dessen militärische Ressourcen an, ein vor allem im Hinblick auf die Expansionspläne Hitlers bedeutsamer Zugewinn. Während des folgenden Zweiten Weltkriegs „wurden die Jahrgänge von 1897/98 bis 1927 – jeweils etwa 40.000 Mann – eingezogen. Die Gesamtzahl der Österreicher, die in der Wehrmacht dienten, betrug daher rund 1,3 Millionen, was etwa 40 Prozent der männlichen Bevölkerung ausmachte. 83,2 Prozent dienten im Heer, 13,3 Prozent in der Luftwaffe und 3,5 Prozent in der Kriegsmarine. 201 Personen erreichten den Generalsrang […], und einer […] wurde Konteradmiral. 326 Österreicher wurden mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet. Österreicher dienten an allen Fronten, und die Zahl der gefallenen österreichischen Soldaten beträgt etwa 260.000“ (S. 61). Unberücksichtigt bleiben bei diesen Zahlen offenbar jene weiteren Wehrpflichtigen aus Österreich, die ihren Kriegsdienst in den Reihen der Waffen-SS leisteten.
Diese Fakten stellten die nach dem Krieg wiedererstandene Republik Österreich vor gewisse Probleme. Der für die Staatsgründung konstitutive Mythos von „Österreich als dem ersten Opfer Hitlerdeutschlands“ verleugnete die massive Zustimmung und Mitwirkung von Österreichern an der Ausgrenzungs-, Eroberungs- und Vernichtungspolitik des Dritten Reiches. In der Folge wurden höhere Offiziere der ehemaligen Wehrmacht nicht in das österreichische Bundesheer aufgenommen („Oberstenparagraph“) und eine Traditionspflege der Wehrmacht im Bundesheer der Zweiten Republik untersagt. Nichtsdestotrotz war man auf die militärische Expertise der „Deutsch- oder Kriegsgedienten“ zwingend angewiesen, sodass beispielweise „im Bundes |
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Claussen, Tanja, Johann Julius Wilhelm Planck (1817-1900). Leben und Werk (= Rechthistorische Reihe 454). Lang, Frankfurt am Main 2015. XL, 198 S. |
Ganzen Eintrag anzeigen Claussen, Tanja, Johann Julius Wilhelm Planck (1817-1900). Leben und Werk (= Rechtshistorische Reihe 454). Lang, Frankfurt am Main 2015. XL, 198 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der in Göttingen am 22. April 1817 geborene und in München am 14. September 1900 gestorbene Wilhelm Planck ist zwar mit einer Abbildung aus dem Jahre 1847 bereits in Wikipedia aufgenommen. Die dortigen Angaben über diesen deutschen Rechtswissenschaftler betreffen aber nur wenige Zeilen über das Leben (Planck war Lehrstuhlinhaber für römisches Recht, Zivilrecht und Strafprozessrecht), vier Ordinariate in Basel, Greifswald, Kiel und München, vier Ehrungen und zwei Werke. Da hierdurch Plancks Bedeutung nur unvollkommen ausgeleuchtet wird, bestand bisher eine deutliche Lücke in der rechtswissenschaftsgeschichtlichen Literatur.
Die sie schließende, zahlreiche archivalische Quellen vielfältiger Aufbewahrungsorte einbeziehende Untersuchung der Verfasserin entstand während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für bürgerliches Recht, römisches Recht, europäische Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Rechtsvergleichung der Universität Kiel und wurde nach Anregung und Betreuung durch Rudolf Meyer-Pritzl im April 2014 als Dissertation angenommen. Sie gliedert sich nach dem kurzen Vorwort, einer Abbildung aus dem Archiv der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem und vier Zitaten August von Bechmanns, Ernst Mayers, Lothar Seufferts und der Chronik der Universität München der Jahre 1900/1901 in 6 Abschnitte. Dabei folgen dem einleitenden Kurzüberblick, Herkunft, beruflicher Werdegang, (vier) Stationen als Ordinarius in chronologischer Reihung aufeinander, ehe eine Gesamtwürdigung vorgenommen und im Anhang Lebensdaten mit Stammbaum, Werkverzeichnis (mit 16 Nummern), Übersicht über gehaltene Vorlesungen (von Wintersemester 1839/1840 bis Wintersemester 1894/1895) und (neun besondere) Ehrungen und Auszeichnungen dargelegt werden.
Danach stam |
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Bansbach, Margit, Nationale und aristokratische Symbolik und Denkmalpolitik im 19. Jahrhundert. Ein deutsch-italienischer Vergleich (= Italien in Geschichte und Vergleich 35). Lang, Frankfurt am Main 2014. 444 S. Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Bansbach, Margit, Nationale und aristokratische Symbolik und Denkmalpolitik im 19. Jahrhundert. Ein deutsch-italienischer Vergleich (= Italien in Geschichte und Vergleich 35). Lang, Frankfurt am Main 2014. 444 S. Abb.
Wohl seit seiner Entstehung ist der Mensch nicht nur an seinem Mitmenschen allgemein interessiert, sondern auch an seiner besonderen Auswirkung auf ihn. Sie kann im Einzelnen die unterschiedlichste Gestalt annehmen. Eine seit langem dafür übliche Form ist das Denkmal und die mit ihm verbundene Symbolik, die seit der Sesshaftigkeit und dem weiteren wirtschaftlichen Fortschritt im Laufe der Zeiten zunehmend an Gewicht und Bedeutung gewonnen haben.
Mit einem Ausschnitt aus diesem menschlichen Lebensbereich beschäftigt sich die in Hamburg und Venedig in Geschichte, Kunstgeschichte und Betriebswirtschaft ausgebildete, nach Tätigkeiten als Kulturmanagerin in und um Hamburg zuletzt in Mölln als Kulturreferentin beschäftigte Verfasserin, die nach ihrer einführenden Danksagung in der vorliegenden Buchfassung ihrer von Barbara Vogel betreuten, im Jahre 2011 „am Fachbereich Geschichte, Philosophie oder Sozial- und Wirtschaftsgeschichte“ der Universität Hamburg angenommenen Dissertation sich während eines Studienaufenthalts in Venedig 1994/1995 über die Kunstgeschichte hinaus allgemeiner für die Geschichte Italiens im 19. Jahrhundert zu interessieren begann. Ihre danach allmählich entstehende, von der Universität Hamburg durch ein Promotionsstipendium geförderte Untersuchung gliedert sich nach einer Einleitung in fünf Sachkapitel. Sie betreffen das Verhältnis von Nation und Adel, aristokratische Nationsvorstellungen im Spiegel der Denkmäler vor der Gründung der Nationalstaaten (Italien 1861 und Deutschland 1871), dynastische Nationaldenkmäler nach Gründung der Nationalstaaten, den Weg von der Grünanlage zum nationalen Denkmalpark und den abschließenden Vergleich der nationalen Symbolik und aristokratischen Denkmalpolitik.
Deta |
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Michel, Adrianna Agatha, Polens Staatlichkeit in sieben Jahrhunderten. Eine völkerrechtliche Analyse zur Staatensukzession (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 112). Lang, Frankfurt am Main 2015. XXXVII, 601 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Michel, Adrianna Agatha, Polens Staatlichkeit in sieben Jahrhunderten. Eine völkerrechtliche Analyse zur Staatensukzession (= Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 112). Lang, Frankfurt am Main 2015. XXXVIII, 601 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Zwischen Karpaten und Ostsee werden um 960 die Anfänge der slawischen Polen deutlicher sichtbar, die in einem von dem Geschlecht der Piasten beherrschten, um die erste Jahrtausendwende als Polen bezeichneten Reich zusammenfinden, das unter verschiedenen Linien aufgeteilt wird und nach dem Aussterben der Piasten an die Jagiellonen fällt. Nachdem Polen 1768 unter die Vorherrschaft Russlands geriet, wurde es 1772, 1793 und 1795 unter Russland, Österreich und Preußen aufgeteilt. Am 11. November 1918 wird das seine Unabhängigkeit ausrufende Polen Republik, deren Gebiet allerdings Josef Stalin und Adolf Hitler erneut unter sich aufteilen, bis am Ende des zweiten Weltkriegs Polen unter Verschiebung seiner Grenzen nach Westen zu Lasten Deutschlands erneuert wird.
Mit sieben Jahrhunderten dieser wechselvollen politischen Geschichte beschäftigt sich die vorliegende, von Gilbert Gornig betreute, im Jahre 2014 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Marburg angenommene, von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte, sehr detailliert gegliederte, auf ein Sachregister verzichtende umfangreiche Dissertation der als wissenschaftliche Mitarbeiterin ihres Betreuers tätigen Verfasserin. Im Mittelpunkt ihrer Untersuchung steht das Auseinanderfallen der Inhaberschaft der territorialen Souveränität und der Gebietshoheit bei eigenmächtiger Annexion einzelner Gebietsteile eines anderen Staates durch einen Staat als grundlegendes Problem des Völkerrechts. Gegliedert ist das Werk nach einer einleitenden Problemdarstellung und Verlaufsschilderung in einen ersten Teil über die historischen Entwicklung Polens von der Vorgeschichte und Frühgeschichte bis zur Verfassung vom März 1921, einen zweite |
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RichterInnen in Geschichte, Gegenwart und Zukunft. Auswahl, Ausbildung, Fortbildung und Berufslaufbahn, hg. v. Kohl, Gerhard/Reiter-Zatloukal, Ilse. Verlag Österreich, Wien 2014. XII, 279 S. |
Ganzen Eintrag anzeigen RichterInnen in Geschichte, Gegenwart und Zukunft. Auswahl, Ausbildung, Fortbildung und Berufslaufbahn, hg. v. Kohl, Gerhard/Reiter-Zatloukal, Ilse. Verlag Österreich, Wien 2014. XII, 279 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der vielleicht in karolingischer Zeit entstandene, auf das Gerademachen von Unrecht im Unterschied zum Sprechen von Recht bezogene Richter ist der seit Langem im Mittelpunt der juristischen Ausbildung stehende Jurist, obgleich sich die Bezeichnung bereits für den vorwissenschaftlichen Laien ausgebildet hat. In der Gegenwart gewinnt er einerseits dadurch an Bedeutung, dass die staatlichen Mittel nicht mehr ausreichen, alle überdurchschnittlich ausgebildeten Juristen der aus der Agrargesellschaft entwickelten Dienstleistungsgesellschaft zu besolden, verliert andererseits an Gewicht, weil eine allgemeine Akademisierung der Gesellschaft stattfindet, in welcher der wissenschaftlich ausgebildete Richter bald keine Besonderheit mehr sein könnte. Dazu kommt möglicherweis in Zukunft auch die Verlagerung von der staatlichen Streitentscheidung auf die außerstaatliche Aushandlung von Ausgleichen.
Immerhin sind jedenfalls derzeit Richterinnen und Richter, wie die Vizedekanin der rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Wien in ihrem kurzen Geleitwort ausführt, als Angehörige der unabhängigen Gerichtsbarkeit wesentliche Garantien für das Funktionieren eines modernen demokratischen Rechtsstaats. Deshalb haben sich nach dem Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers auf Grund sowohl privater Gespräche wie auch institutioneller Zusammenarbeit insbesondere mit dem Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen in Wien Angehörige des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien gemeinsam mit der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter zu einer am 5. und 6. >Dezember 2013 abgehaltenen Tagung zusammengefunden. Die im vorliegenden Band enthaltenen 14 Beiträge wissenschaftlicher wi |
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Grischany, Thomas, Der Ostmark treue Alpensöhne. Die Integration der Österreicher in die großdeutsche Wehrmacht, 1938-45 (= Zeitgeschichte im Kontext 9). V&R unipress/Vienna University Press, Göttingen 2015. 327 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Grischany, Thomas, Der Ostmark treue Alpensöhne. Die Integration der Österreicher in die großdeutsche Wehrmacht, 1938-45 (= Zeitgeschichte im Kontext 9). V&R unipress/Vienna University Press, Göttingen 2015. 327 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wie alle anderen Völker sind auch die Deutschen ein Volk, das allmählich entstanden ist und, wenn die Zeichen nicht trügen, in absehbarer Zeit verschwinden oder zumindest wesentlich verändert sein wird. Nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft hat es sich während des 10. Jahrhunderts als Folge der karolingischen Herrschaft über Franken, Alemannen, Bayern, Sachsen und Friesen sowie der Teilung des zweisprachigen fränkischen Reiches in zunächst drei, bald aber zwei Teile entwickelt. Dabei hatten die wohl aus Bojern, Kelten und Römern im 6. Jahrhundert entstandenen Bayern den Voralpenraum längs der Donau von dem Lech bis weit in den Osten eingenommen.
Mit der Ausbildung eines deutschen Reiches wurden sie Teil des deutschen Volkes, unter dessen königlichen oder auch kaiserlichen Herrschern sie Höhen und Tiefen erlebten. Von zunächst nicht wahrgenommener Bedeutung erwiesen sich dabei die Aussonderung des territorialen Herzogtums Österreich aus dem Stammesherzogtum der Bayern durch Friedrich I. Barbarossa im Streit zwischen Staufern und Welfen im Jahre 1156 und die Belehnung der Söhne des ersten habsburgischen Königs 1282 mit diesem 1278 in der Schlacht auf dem Marchfeld Ottokar von Böhmen abgerungenen Österreich. Im Gefolge der habsburgischen Hausmachtpolitik entstand hieraus am von Napoleon erzwungenen Ende des Heiligen römischen Reiches im Jahre 1806 das souveräne Kaiserreich Österreich, das 1815 an dem Deutschen Bund Teil nahm, aber nach dessen Auflösung aus der weiteren deutschen Entwicklung zu einem (zweiten) deutschen Reich durch Bismarck und Preußen ausgeschlossen wurde.
Der in Braunau 1889 geborene Adolf Hitler wollte demgegenüber den am Ende des ersten Weltkriegs von österre |
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Bongartz, Oliver Alexander, Deutsche Geldgeschichte – dargestellt am Beispiel Bremens (= Bremer Beiträge zur Münz- und Geldgeschichte 9). Bremer Numismatische Gesellschaft, Bremen 2014. 332 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Zukunft des Geldes erscheint in der Gegenwart nicht mehr wirklich gewiss, weswegen seine Geschichte an Interesse und Gewicht gewinnt. Mit ihr beschäftigt sich das vorliegende Werk des 1991 über Schönheitsreparaturen als Mieterpflicht in der Rechtswissenschaft promovierten Verfassers. Er will weder eine erschöpfende Darstellung mit wissenschaftlichem Anspruch bieten noch die philosophischen Aspekte des Geldes, die Geldtheorien oder die Geldmarktpolitik im Einzelnen beleuchten. Vielmehr ist sein Ziel eine allgemein verständliche und systematische Einführung in das vielfältige Themenfeld um das Geld und seine historische Entwicklung vom Tauschhandel bis zur Bezahlung per Smartphone, wobei in chronologischer Reihenfolge einerseits die wesentlichen Aspekte der deutschen Geldgeschichte im Allgemeinen und andererseits die bremischen Aspekte im Besonderen dargestellt werden, um mit dem Beispiel Bremens die deutsche Geldgeschichte anschaulich zu beschreiben.
Gegliedert ist das kompakte Buch in insgesamt 33 Sachabschnitte. Sie beginnen mit den Grundlagen deutscher Geldgeschichte und Münzgeschichte, der ersten deutschen Währung und den Anfängen in Bremen. Danach wendet der Verfasser sich dem Übergang des Münzrechts vom König auf die Landesherren zu, in dessen Rahmen das Erzbistum Bremen absteigt und die Stadt Bremen aufsteigt. Es folgen die kommerzielle Revolution mit der Renaissance der Goldmünzen, der Taler, die Münzvielfalt in Bremen mit der Goldwährung für Bremen, die Mark als einheitliche Währung des Deutschen Reiches von 1871, das Ende der Kurantmünzen im Deutschen Reich und der Wechsel von der deutschen Mark zum Euro.
Am Ende erstellt der Verfasser ein Fazit zur Entwicklung des Bremer Geldes, das er insgesam |
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Gemeine Bescheide, eingel. und hg. v. Oestmann, Peter, Teil 1 Reichskammergericht 1497-1805 (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 63, 1). Böhlau, Köln 2013. 802 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Gemeine Bescheide, eingel. und hg. v. Oestmann, Peter, Teil 1 Reichskammergericht 1497-1805 (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 63, 1). Böhlau, Köln 2013. 802 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Als sich nach der Entwicklung des Staates für den Menschen die Gefahr der Allmacht dieser Einrichtung zeigte, versuchte er, sie durch die Forderung nach der Gewaltenteilung einzugrenzen, weswegen er der Legislative die Aufstellung allgemeiner Regeln und der Judikative die Entscheidung einzelner Streitigkeiten an Hand dieser allgemeinen Bestimmungen zuordnete. Da allerdings die gesetzgebende Gewalt nicht an jedem Ort zu jeder Zeit die von der richterlichen Gewalt für notwendig gehaltenen Festlegungen treffen konnte oder wollte, sahen sich Gerichte veranlasst, selbst allgemeine Entscheidungen jenseits konkreter Einzelfälle zu treffen. In diesen Problembereich gehören nach Ausweis der ausführlichen Einleitung des Herausgebers die gemeinen Bescheide, die nach ihm in eine Grauzone zwischen Gesetzgebung, Verwaltungsanordnung und Rechtsprechung fallen, also in das Spannungsfeld von Norm und Einzelfallentscheidung, womit bereits die Zeitgenossen ersichtlich Einordnungsschwierigkeiten hatten.
Die obersten Gerichte des Heiligen römischen Reiches erließen zwischen 1497 und 1805 insgesamt mehr als 430 gemeine Bescheide, davon das Reichskammergericht nach Ausweis der vorliegenden gewichtigen Edition mindestens 334 zwischen dem 31. Mai 1497 (Conclusum in consilio, quod in taxatione expensarum debeat haberi ratio mediarum sententiarum, nec literae sententiarum seu illarum documenta taxentur a cancellaria, nisi in praesentia procuratoris partis victae et in expensas condemnatae) und dem 25. Oktober 1805 (… die in dem Gemeinen Bescheid vom 17. August 1574 bestimmten sechs Contumacial-Gerichtstage auf vier herabgesetzt werden, um binnen denselben theils durch Nichterscheinen die Circumduction zu verhindern, theils nach erkanntem Ru |
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Kellenberger, Jakob, Wo liegt die Schweiz? Gedanken zum Verhältnis CH – EU. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2014. 253 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Kellenberger, Jakob, Wo liegt die Schweiz? Gedanken zum Verhältnis CH – EU. Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich 2014. 253 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die Schweiz liegt geographisch zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Italien und Frankreich im Herzen Europas. Politisch erscheint sie auf einer Karte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union neben Norwegen, Liechtenstein, Teilen des Balkan, der Türkei und Russland als ein weißer Fleck eines Drittstaats. Ihren geschichtlichen Ausgangspunkt hat sie davon genommen, dass der König des Heiligen römischen Reiches zur Sicherung des Gotthardpasses nach Italien 1231 den Leuten von Uri im früheren Herzogtum Schwaben die ewige Reichsunmittelbarkeit verspricht und vielleicht davon, dass sich wenige Tage nach dem Todes des Königs Rudolf von Habsburg am Anfang des Jahres 1291 die Leute von Uri mit den ähnlich berechtigten Leuten von Schwyz und den Leuten von Unterwalden in einem ewigen Bündnis gegen die dieses Vorrecht missachtenden Grafen von Habsburg verbinden und am 15. November 1315 als Eigenossen zu Fuß die habsburgischen Herzöge von Österreich mit ihren Rittern bei Morgarten kämpfend besiegen.
Mit der hieraus entstandenen, seit dem Ende des 15, Jahrhunderts mehr und mehr tatsächlich, seit 1648 auch rechtlich vom Heiligen römischen Reich gelösten Schweiz der Gegenwart beschäftigt sich das vorliegende Werk des 1944 in Heiden in dem Kanton Appenzell-Außerrhoden Verfassers. Er war nach dem mit einer Promotion in Zürich abgeschlossenen Studium der französischen und spanischen Literatur sowie der Linguistik in Zürich, Tours und Granada 1974 in den diplomatischen Dienst der Schweiz eingetreten und hatte nach einer Tätigkeit in dem Integrationsbüro der Schweiz seit 1989 wichtige Verhandlungen seines Landes mit der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union über bilaterale Verträge geleitet. Er kennt also die Lage der Schweiz im Verhältnis zur Europäischen Union bestens.
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Rudolph, Hermann, Berlin – Wiedergeburt einer Stadt. Mauerfall. Ringen um die Hauptstadt. Aufstieg zur Metropole. Quadriga Verlag. Berlin 2014. 432 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Rudolph, Hermann, Berlin – Wiedergeburt einer Stadt. Mauerfall. Ringen um die Hauptstadt. Aufstieg zur Metropole. Quadriga Verlag. Berlin 2014. 432 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Das aus zwei älteren (um 1200 geplanten?), beiderseits eines Übergangs über die untere Spree liegenden Siedlungen (Cölln um 1171 dendrologisch nachweisbar, 1237 ersterwähnt, bzw. Berlin 1244 ersterwähnt, slawische Besiedlung bis in das 10. Jahrhundert nachweisbar), die um 1235 Stadtrecht erhalten und 1307 organisatorisch vereinigt werden, erwachsene Berlin (Sumpfort) wurde 1470 Residenz der Markgrafen von Brandenburg. 1709 wird aus Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt, Friedrichstadt und einigen Vorstädten die einheitliche Königsstadt Berlin gebildet, die 1871 Hauptstadt des neuen zweiten Deutschen Reiches wurde. Am Ende des zweiten Weltkriegs wird Berlin innerhalb der sowjetischen Besatzungszone in vier Sektoren der vier wichtigsten Alliierten aufgeteilt, aber bei der Wiederherstellung deutscher Einheit 1990 mit rund 890 Quadratkilometern Fläche und etwa 3,5 Millionen Einwohnern wieder zusammengefügt.
Mit seiner jüngeren Geschichte beschäftigt sich das vorliegende Werk des 1939 in Oschatz in Sachsen geborenen, nach dem Abitur und Volontariaten bei Zeitungen der CDU (Ost) 1959 in den Westen geflohenen, in Freiburg im Breisgau, München und Tübingen in Literaturwissenschaft und Sozialwissenschaft ausgebildeten, in Tübingen 1969 auf Grund einer Dissertation über Kulturkritik und konservative Revolution bzw. über das kulturell-politische Denken Hugo von Hofmannsthals promovierten Verfassers. 1970 ging er zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 1980 zur Wochenzeitung Die Zeit, 1983 zum Deutschlandfunk, 1986 zur Süddeutschen Zeitung sowie nach Herstellung deutscher Einheit und nach dem Wechsel des Sitzes des Bundestags und der Bundesregierung als Chefredakteur und zuletzt Herausgeber zum Tagesspiegel. Er kennt dementsprechend die jüngere Geschichte Berlins |
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Clauss, Martin, Kriegsniederlagen im Mittelalter. Darstellung - Deutung - Bewältigung (= Krieg in der Geschichte 54). Schöningh, Paderborn 2010. 361 S. Besprochen von Gudrun Pischke. |
Ganzen Eintrag anzeigen Clauss, Martin, Kriegsniederlagen im Mittelalter. Darstellung - Deutung - Bewältigung (= Krieg in der Geschichte 54). Schöningh, Paderborn 2010. 361 S. Besprochen von Gudrun Pischke.
Nicht nur anhand der vier im Quellenanhang (S. 324-335) beigefügten Beispiele zur Darstellung von Schlachtenniederlagen, auf die der Verfasser wiederholt zurückkommt - die der Franken gegen die Sachsen 782 am Süntel, Lothar I. gegen Karl den Kahlen und Ludwig den Deutschen 841 bei Fontenoy, der Deutschordensritter gegen die Preußen 1260 im Kampf um Kurland und Christlicher Kreuzfahrer gegen Sultan Bayezid 1396 bei Nikopolis –, werden nach einleitenden Fragestellungen anhand der drei im Untertitel thematisierten Untersuchungskomplexe, Darstellung – Deutung – Bewältigung, auch unter Heranziehung weiterer (das belegt der Blick in das Quellenverzeichnis) als den vier für den Quellenanhang ausgewählten Chronisten abgehandelt, um in abschließenden Überlegungen ein gewisses Fazit zu ziehen.
Im Gegensatz zu Siegen, die einfach erzählt werden können, verlangten Niederlagen nach Erklärungen und Bewältigungsangeboten (s. S. 306), die Chronisten liefern – auch aus den unterschiedlichen Perspektiven der besiegten Seite und der Siegerseite. Bei Untersuchung und Vergleich der Darstellungen geht es nicht nur darum, dass ein Chronist vom Krieg, respektive von der Niederlage berichtet, sondern, als Beispiele, darum, wer es wie beschreibt, wer welche Elemente der geschlagenen Schacht hervorhebt, für wen die Aufzeichnungen erfolgen, wie umfangreich die Informationen der jeweiligen Chronisten – oder auch ihre Adressaten – überhaupt sind. Bei der Deutung der Niederlage nimmt der Chronist eine Position ein, wenn er die Niederlage dem Verhalten einer Führungsperson zuschreibt und daraus das Unterlegensein erklärt oder aber dafür äußere Umstände anführt wie das Wetter oder eine zahlenmäßige Überlegenheit des Gegners, aber auch Hinterlist der Gegner oder einen Verräter in den eigenen |
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Glossar zur Buch’schen Glosse, hg. v. Kaufmann, Frank-Michael/Neumeister, Peter, 3 Teilbände (= Monumenta Germaniae Historica, Fontes iuris Germanici antiqui, Nova series Band 10). Harrassowitz, Wiesbaden 2015. XXXIII, VI, VI, 1-462, 463-1058, 1059-1684 S. Angezeigt von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Glossar zur Buch’schen Glosse, hg. v. Kaufmann, Frank-Michael/Neumeister, Peter, 3 Teilbände (= Monumenta Germaniae Historica, Fontes iuris Germanici antiqui, Nova series Band 10). Harrassowitz, Wiesbaden 2015. XXXIII, VI, VI, 1-462, 463-1058, 1059-1684 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Zu dem von Eike von Repgow um 1221/1224 (zwischen 1215 und 1235) verfassten Sachsenspiegel erstellte der um 1290 geborene, einer seit 1194 als Herren von Buch (bei Tangermünde) bezeugten altmärkischen ritterlichen Familie entstammende, in Bologna (1305) im gelehrten Recht ausgebildete, seit 1332 als Hauptmann der Mark für die Markgrafen von Brandenburg tätige Johann von Buch nach dem Vorbild italienischer Lehrer eine Glosse. Diese wissenschaftliche Bearbeitung des Landrechts wurde als erfreuliche Frucht deutscher Einheit unter dem Jahr 2002 im März 2003 von Frank-Michael Kaufmann der Allgemeinheit im Druck zur Verfügung gestellt. Dabei war die Erarbeitung eines Glossars wegen der Beschränktheit der verfügbaren Mittel nicht umgehend möglich.
Im Jahre 2005 wurde nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden Werkes der vom Herausgeber verkörperten Arbeitsstelle überraschend eine halbe Stelle BAT-Ost IIa für zwei Jahre gewährt, die zum 1. November mit Peter Neumeister besetzt, im Mai 2007 entfristet und mit Wirkung zum 1. Januar 2009 in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden konnte. Damit wurde es möglich, ein Glossar in Angriff zu nehmen. Im Laufe von 8,5 Jahren konnte es als Gemeinschaftsarbeit beider Herausgeber verwirklicht werden und damit eine bisher bestehende schmerzhafte Lücke schließen.
Das der Schreibweise der Ausgabe folgende Werk soll den gesamten Wortbestand der Edition erschließen und den Zugang zu dem mittelniederdeutschen Text durch Übersetzungen in das Neuhochdeutsche wesentlich erleichtern. Es bietet zahlreiche in anderen Glossaren und Wörterbüchern bisher nicht enthaltene Wortbedeutungen, zeigt die rechtsprachliche Leistung des Glossato |
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Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 2. Abteilung Das Ministerium Schwarzenberg. Bd. 5 4. Juni 1851-5. April 1852, hg. v. Kletečka, Thomas/Schmied-Kowarzik, Anatol. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2013. LXX, 739 S. Besprochen von Karsten Ruppert. |
Ganzen Eintrag anzeigen Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. 2. Abteilung Das Ministerium Schwarzenberg. Bd. 5 4. Juni 1851-5. April 1852, hg. v. Kletečka, Thomas/Schmied-Kowarzik, Anatol. Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2013. LXX, 739 S. Besprochen von Karsten Ruppert.
Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867. II. Abteilung: Das Ministerium Schwarzenberg. Bd. 5: 4. Juni 1851 - 5. April 1852, bearb. v. Thomas Kletečka und Anatol Schmied-Kowarzik. Wien, Verlag der österreichischen Akademie der Wissenschaften, 2013. LXX, 739 S.
Der anzuzeigende 5. Band ist der letzte mit den Protokollen des Ministeriums von Felix Fürst Schwarzenberg. Er hat noch am 5. April 1852, dem Tag, an dem er einem Schlaganfall erlag, die Sitzung geleitet. Die Sammlung dokumentiert einen außerordentlich folgenreichen Abschnitt der österreichischen Geschichte: den Übergang von der oktroyierten Verfassung vom März 1849 zu dem für die Habsburgermonarchie des gesamten Jahrhunderts so kennzeichnenden „Neoabsolutismus“. Treibende Kraft auf diesem Weg war der Präsident des „Reichsrates“ Karl Friedrich von Kübeck zu Kübau, ein aufgestiegener und 1825 nobilitierter Verwaltungsjurist, der mit den österreichischen Staatsangelegenheiten seit Jahrzehnten bestens vertraut war. Schon der 1851 eingeführte „Reichsrat“ war von ihm als erste Station zur Stärkung des Monarchen konzipiert worden. Er hatte bei seinem Vorgehen die volle Rückendeckung des jungen Kaisers Franz Joseph, der seit Dezember 1848 im Amt war. Dieser zögerte freilich aus Loyalität gegenüber den von ihm geschätzten Ministerpräsidenten, dem es zu verdanken war, dass die Monarchie den Weg aus der Revolution gefunden hatte. Denn Kübecks Vorschläge sahen unter anderem vor, dem Ministerrat von einem dem Kaiser verantwortlichen, die Richtlinien der Politik bestimmenden Organ zu einem Vollzugsorgan von dessen Willen zu machen.
Die Sorge war unbegründet. In |
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Gehler, Michael, Modellfall für Deutschland? Die Österreich-Lösung mit Staatsvertrag und Neutralität 1945-1955. StudienVerlag, Innsbruck 2014. 1382 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler. |
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Die Geschichte der Völker und Staaten von den unbekannten Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart ist vielfältig und individuell und kann doch nach Gemeinsamkeiten oder Regelmäßigkeiten durchsucht werden. Zu ihnen dürfte gehören, dass einzelne Völker und Staaten in Auseinandersetzungen mit anderen Völkern und Staaten unterliegen und danach von ihnen besetzt und beherrscht werden. Da dieser Vorgang aber meist anderweitig benötigte Kräfte bindet, stellt sich häufig die Frage einer abweichenden dauerhaften Lösung, welche die Interessen der Sieger befriedigt, ohne sie auf Dauer erheblich zu belasten.
Mit einem modernen Teilaspekt dieser Problematik befasst sich das gewaltige Werk des 1962 in Innsbruck geborenen, nach dem Abitur in Neustadt bei Coburg in Geschichte und Germanistik in seiner Geburtsstadt ausgebildeten, 1988 mit einer Dissertation über Studenten und Politik im Kampf um die Vorherrschaft an der Universität Innsbruck 1918-1938 promovierten und 1999 habilitierten Verfassers, der im Jahre 2006 an die Universität Hildesheim berufen wurde und nach Ablehnung eines Rufes nach Innsbruck einen Ruf zur Leitung des Instituts für Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung der österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien unter Beibehaltung seiner Professur in Hildesheim angenommen hat. Seine Studie stellte sich in Kenntnis der umfangreichen vorliegenden Literatur die Aufgabe, Entwicklungen der deutsch-österreichischen Beziehungen von 1945 bis 1955 zusammen mit zahlreichen Dokumenten zu erfassen und neu zu bewerten. Gegliedert ist es dabei nach einer einführenden Vorbemerkung in insgesamt sechs Kapitel über unterschiedliche Entwicklungen in Österreich und Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg bei wechselseitiger Verbundenheit 1945-1952, Vorentscheidungen in der deutschen Frage in der |
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Irmen, Helmut, Stasi und DDR-Militärjustiz. Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf Strafverfahren und Strafvollzug in der Militärjustiz der DDR (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 5, Band 22). De Gruyter, Berlin 2014. XXII, 411 S. Besprochen von Gerhard Köbler. |
Ganzen Eintrag anzeigen Irmen, Helmut, Stasi und DDR-Militärjustiz. Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf Strafverfahren und Strafvollzug in der Militärjustiz der DDR (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 5, Band 22). De Gruyter, Berlin 2014. XXII, 411 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Auch moderne Staaten haben nicht immer einfache und klare, sondern oft verwickelte und nur schwer durchschaubare Organisationsstrukturen. Neben einer allgemeinen Justiz für die allgemeinen Angelegenheiten findet sich oft eine besondere Justiz für das Militär und neben dem allgemeinen Ministerium für innere Angelegenheiten oder die Justiz ein eigenes Ministerium für die Staatssicherheit als Geheimdienst. Konkurrierende Behörden haben dabei häufig ein Interesse an der Verwirklichung ihrer Einsichten und Zielsetzungen über ihren unmittelbaren Verantwortungsbereich hinaus.
Mit einem Teilaspekt dieser Problematik befasst sich die von Thomas Vormbaum betreute, im Wintersemester 2012/2013 an der Fernuniversität Hagen angenommene vorliegende Dissertation. Sie gliedert sich nach einer grundlegenden Einführung über das Ziel der Untersuchung, den Forschungsstand und den Gang der Untersuchung in fünf detaillierte Sachkapitel. Sie betreffen das MfS und die Militärjustiz der DDR, die Mechanismen der Steuerung der DDR-Militärjustiz durch das MfS, die Spruchpraxis der Militärgerichte, den Einfluss des MfS auf den Strafvollzug in der Militärjustiz und eine Schlussbetrachtung mit Ergebnis und Resümee, an die umfangreiche Anhänge über das verantwortliche Personal der Justiz- und Militärjustizorgane der DDR und des MfS angefügt sind.
Zusammenfassend bestätigten die von dem Verfasser ausgewerteten Akten (mit 25 einzeln dargelegten Todesurteilen) für den Bereich des Militärstrafrechts, dass es dem Ministerium für Staatssicherheit nicht um eine Angleichung der Rechtsprechung durch unabhängige Richter ging, sondern um den Erhalt einer von der Partei erwarteten und von der Ex |