The Genocide Convention. The Legacy of 60 Years, hg. v. Wilt, Harmen van der/Vervliet, Jeroen/Sluiter, Göran u. a. Brill, Leiden 2012. XXXII, 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
The Genocide Convention. The Legacy of 60 years, hg. v. Wilt, Harmen van der/Vervliet, Jeroen/Sluiter, Göran u. a. Brill, Leiden 2012. XXXII, 290 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der Genozid ist vereinfacht der Völkermord. Wie oft er sich in der menschlichen Geschichte bereits tatsächlich ereignet hat, lässt sich trotz etwa A. Grenkes Untersuchung über den Genozid in der Weltgeschichte (2001) schon wegen fehlender Überlieferung aus der Frühzeit nicht ermitteln. In das allgemeine Bewusstsein stärker eingedrungen ist er hauptsächlich als Folge der von Adolf Hitler ausgeführten Verbrechen gegenüber Juden und anderen Fremdvölkischen zwischen 1933 und 1945.
Um Genozid nach dem Ende des Nationalsozialismus für die Zukunft zu verhindern oder zumindest einzuschränken, verabschiedete vor allem auf Betreiben Raphael Lemkins (1900-1959) die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 9. Dezember 1958 als General Assembly Resolution 260 die Konvention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Danach sollen alle ratifizierenden Staaten (bisher 146) Genozidhandlungen in Krieg wie in Frieden verhüten und bestrafen, wogegen sowohl in Ruanda als auch in Jugoslawien verstoßen wurde. Zur Erinnerung an dieses wichtige Ereignis hielten am 7. und 8. Dezember 2008 das Centre for Holocaust and Genocide Studies, die Peace Palace Library und das Amsterdamer Centre for International Law eine internationale Tagung ab, deren Erträgnisse der vorliegende Band der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
Insgesamt enthält der interessante Sammelband nach einem Vorwort, einer kurzen Biographie Raphael Lemkins und einer Vorstellung der 24 Mitwirkenden 19 Studien. Sie betreffen allgemeine Fragen, Procedure and Substance, Opfer, Leugnung, als Länder die Vereinigten Staaten und die frühere Sowjetunion, die das frühere Jugoslawien betreffenden Archive und die erzieherische Hinführung zur Abwehr des Genozids. Eröffnet wird er durch William Schabas mit einer Klärung des Verhältnisses von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, abgeschlossen durch Robert Skloots Betrachtung der Beziehung zwischen Raphael Lemkin und dem Treaty against Genocide. Möge dieses vielfältige, beeindruckende Vermächtnis trotz aller Versuchungen in der Zukunft der zwecks Selbsterhaltung grundsätzlich aggressiven Menschheit reiche Frucht tragen.
Innsbruck Gerhard Köbler