Medieval Legal Process. Physical, Spoken and Written Performances in the Middle Ages, hg. v. Mostert, Marco/Barnwell, Paul (= Utrecht Studies in Medieval Literacy 22). Brepols, Turnhout 2011. IX, 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Medieval Legal Process. Physical, Spoken and Written Performances in the Middle Ages, hg. v. Mostert, Marco/Barnwell, Paul (= Utrecht Studies in Medieval Literacy 22). Brepols, Turnhout 2011. IX, 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem Vorwort der beiden Herausgeber veranstalteten sie auf dem in Leeds 2005 abgehaltenen International Medieval Congress zwei Tagungseinheiten mit dem Thema Action and the Written Word in the Middle Ages. Ein Jahr danach kam eine weitere Sitzung zu demselben Thema hinzu. Ziel war es, nach den Zusammenhängen zwischen dem geschriebenen Wort und dem tatsächlichen Ablauf von Vorgängen zu suchen.
Da sieben der damaligen acht Autoren einer Veröffentlichung ihrer Beiträge in den Utrecht Studies in Medieval Literacy zustimmten, sahen sich die Herausgeber nach Erweiterungsmöglichkeiten um und wurden auch rasch fündig. Dementsprechend können sie nun insgesamt 15 einschlägige Studien zusammengefasst der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Den Rahmen und die grundlegenden Ausgangsvorstellungen beschreibt dabei Marco Mostert in seiner kurzen Einführung.
Dem folgt eine Untersuchung Paul S. Barnwells aus Leeds über Action, Speech and Writing in Early Frankish Legal Proceedings. Andere Studien betreffen die karolingischen Urkunden Sankt Gallens, die karolingischen Privaturkunden Sankt Gallens, die firmatio von Urkunden im Frühmittelalter, Formen der symbolischen Kommunikation jenseits des Textes, Rhetorik und Ritual in spätangelsächsischen Urkunden. Verwaltungsschriftstücke in Schottland, mündliche Überlieferungsreste in altschwedischen Rechten, dänische Urkunden des 13. Jahrhunderts, italienische Stadtkommunen, die Klostergründung Henrykóws in Schlesien, das mittelalterliche Ungarn, den Eid in Galicia im 15. Jahrhundert, Geächtete an der polnisch-ungarischen Grenze und schließlich die Bekanntmachung von Gerichtsentscheidungen im mittelalterlichen Holland. Insgesamt ergeben sich aus den fast ganz Europa einbindenden Untersuchungen zahlreiche neue Einzelerkenntnisse über mittelalterliche Rechtsvorstellungen, deren Erschließung durch ein Sachregister noch erleichtert hätte werden können.
Innsbruck Gerhard Köbler