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Berchem, Verena, Das Oberlandesgericht Köln in der Weimarer Republik (= Rechtsgeschichtliche Schriften 17 = Kölner Justiz 2). Böhlau, Köln 2004. XI, 395 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010)

Berchem, Verena, Das Oberlandesgericht Köln in der Weimarer Republik (= Rechtsgeschichtliche Schriften 17 = Kölner Justiz 2). Böhlau, Köln 2004. XI, 395 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die historische, 2002 von der Universität Freiburg im Breisgau angenommene Dissertation der anschließend in der Bibliothek des Historicums der Universitätsbibliothek München tätigen Verfasserin. Sie überprüft die Behauptung, dass die Justiz der Weimarer Republik konservativen und vordemokratischen Wertvorstellungen gefolgt und damit rechtslastig gewesen sei. Dazu untersucht sie die Personalpolitik der Oberlandesgerichtspräsidenten Josef Aloys Frenken und Heinrich Reichartz unter den Justizministern Hugo Am Zehnthoff und Heinrich Reichartz an Hand von Generalakten, Personalakten und Prozessakten in insgesamt fünf Abschnitten.

 

Nach ihrer klaren Einleitung gibt die Verfasserin zunächst einen kurzen Überblick über die Justiz in der Weimarer Republik einschließlich der sozialen Lage der Richter, Assessoren und Referendare. Danach beschreibt sie die Struktur des Oberlandesgerichts Köln und das Rheinland seit dem ersten Weltkrieg. In diesem Rahmen geht sie auf die Auswirkungen des Versailler Vertrags auf den Oberlandesgerichtsbezirk Köln besonders ein.

 

Den ersten inhaltlichen Schwerpunkt bildet die Betrachtung der Personalpolitik und der personellen Zusammensetzung des Oberlandesgerichts Köln. Danach waren von 114 Richtern beispielsweise 77 bzw. 79 katholisch, 28 bzw. 29 evangelisch und 4 bzw. 5 jüdisch und 17 Richter und 8 Gerichtsassessoren vor dem Januar 1933 Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Wenngleich fachliche Kenntnisse und persönliche Eignung für Anstellung und Beförderung wichtige Kriterien bildeten, hätte nach Ansicht der Bearbeiterin in der Besetzungspraxis eine stärkere Verpflichtung auf die Republik erfolgen müssen, wenngleich auch nach ihrer Meinung zu beachten ist, dass das Prinzip der wehrhaften Demokratie eigentlich gerade erst aus den Erfahrungen des Scheiterns der Weimarer Republik erwuchs.

 

Im Anschluss hieran wendet die Verfasserin sich dem Verhältnis zwischen Kölner Justizbehörden und lokaler Presse zu und verfolgt  dabei besonders die Errichtung und Tätigkeit der Justizpressestelle Köln als zweiter preußischer Justizpressestelle überhaupt. Danach betrachtet sie im letzten Kapitel das Verfahren im Oberlandesgerichtsbezirk auf Grund allgemeiner Überlegungen wie ausgesuchter einzelner Verfahren. Insgesamt ergibt sich für sie, dass die Kölner Richterschaft weder politisch einseitig zusammengesetzt war noch die Rechtsprechung als rechtslastig eingestuft werden kann.

 

Im Anhang bietet die Verfasserin verdienstvollerweise kurze Biographien der in den Jahren zwischen 1918 und 1933 am Oberlandesgericht Köln tätigen 114 Richter. Mehrere kurze Register erschließen das Werk. Auch wenn die Verfasserin selbst auf noch offene Fragen hinweist, hat sie doch bereits eine wertvolle Einzelleistung für die noch unbefriedigend untersuchte Justizgeschichte der Zeit zwischen 1918 und 1933 erbracht, die weiteren Untersuchungen als Vorbild und Anreiz zu dienen vermag.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler