Alltag reformierter Kirchenleitung. Das Diensttagebuch des Eschweger Superintendenten Johannes Hütterodt (1599-1672), hg. v. Arnold, Martin/Kollmann, Karl (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 46 = Kleine Schriften 10). Elwert, Marburg 2009. 132 S. Besprochen von Gerhard Köbler., ZRG GA 127 (2010)
Alltag reformierter Kirchenleitung. Das Diensttagebuch des Eschweger Superintendenten Johannes Hütterodt (1599-1672), hg. v. Arnold, Martin/Kollmann, Karl (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 46 = Kleine Schriften 10). Elwert, Marburg 2009. 132 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Kreiskirchenarchiv Eschwege befindet sich ein 1761 Seiten umfassendes Manuskript, das bisher nur in Auszügen bekannt war. Hermann Griessinger vom Stadtarchiv Eschwege hat es dankenswerterweise vollständig digital transkribiert. Deswegen kann es von einer 2005 seinetwegen gebildeten Arbeitsgruppe bearbeitet und digital auf beigefügter CD-ROM publiziert werden.
Sein Verfasser war der in Eschwege am 9. Juli 1599 als ältester Sohn eines Weißgerbers geborene, nach dem Besuch des Gymnasiums wohl in Hersfeld und dem Studium in Frankfurt an der Oder (1617) 1620 zum Magister promovierte, am 4. November 1638 zum Superintendenten aufgestiegene Johannes Hütterodt. Durch Erbe und Kauf gelangte er zu erheblichem Vermögen. Durch zweiundzwanzig Jahre führte er ein Diensttagebuch, das zwar seinen Schreiber als hochrangigen, streitbaren kirchlichen Amtsträger zwischen den Zeilen kaum entdecken lässt, aber doch eine wertvolle Quelle der städtischen und kirchlichen Verhältnisse der betreffenden Zeit darstellt.
Im Begleitband befassen sich fünf Beiträge mit Person und Manuskript. Karl Kollmann beschreibt den Verfasser und seine Familie, Günter Hollenberg die politische Geschichte Hessen-Kassels zu dieser Zeit, Martin Arnold das Amt des Superintendenten, Susanne Rappe-Weber das Diensttagebuch und Jochen Ebert, Thomas Diehl und Ingrid Rogmann die konkurrierenden Obrigkeiten. Verschiedene Abbildungen veranschaulichen die Ausführungen, wobei die Handschrift ihren Urheber vertreten muss und ein Register ausgespart bleibt.
Innsbruck Gerhard Köbler