Die evangelischen Kirchenordnungen begründet v. Sehling, Emil, Band 7 Niedersachsen, zweite Hälfte Die außerwelfischen Lande, Halbband 2, Teil 2 Grafschaft Schaumburg, Goslar und Bremen, bearb. v. Dörner, Gerald. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XV, 664 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, begründet v. Sehling, Emil, Band 7 Niedersachsen, zweite Hälfte Die außerwelfischen Lande, Halbband 2, Teil 2 Grafschaft Schaumburg, Goslar und Bremen, bearb. v. Dörner, Gerald. Mohr Siebeck, Tübingen 2016. XV, 664 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.
Der in Essen 1860 als Sohn eines Eisenbahngeometers geborene Emil Sehling begann bereits 1877 ein Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, von wo aus er nach Leipzig wechselte und sich Emil Friedberg zuwandte. Nach Promotion und erster juristischer Staatsprüfung (1881) sowie Habilitation für Kirchenrecht (1885) und zweiter juristischer Staatsprüfung (1888) wurde er außerordentlicher Professor in Leipzig. Später wechselte er nach Kiel und 1889 nach Erlangen.
Bleibende Verdienste erwarb er sich durch die Initiative zu einer Edition der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, die bisher viele Bände umfasst und seinen Namen über seinen Tod hinaus in Erinnerung hält. Der von dem in Gevelsberg 1959 geborenen, in Münster und Zürich in Geschichte, Politikwissenschaft, Publizistik und Theologie ausgebildeten, 1993 promovierten und nach einer Tätigkeit an der Forschungsstelle Edition der Reuchlin-Briefe seit 2008 an der Heidelberger Forschungsstelle evangelische Kirchenordnungen wirkenden Bearbeiter verantwortete gewichtige vorliegende Halbband ist in insgesamt drei Abteilungen gegliedert. Sie betreffen jeweils nach einer sachkundigen Einleitung des Bearbeiters vierundzwanzig Ordnungen der Grafschaft Schaumburg, 31 Ordnungen Goslars und neunundzwanzig Ordnungen Bremens (zwischen 1525 und 1616).
Ein mittelniederdeutsches Glossar von achtervolgen bis zele, Register der Bibelstellen, der Lieder und Gesänge, der Personen von Aaron bis Huldrych Zwingli, der Orte von Aachen bis Zoar sowie der Sachen von Abendmahl bis Zwinglianer runden den gediegenen Band vorteilhaft ab. Damit wird auch die Reihe der Kirchenordnungen aus dem Bereich des jetzigen Bundeslands Niedersachsen, deren Veröffentlichung 1955 begonnen hatte, nach einer längeren zeitlichen Lücke seit 1980 zumindest im Wesentlichen vervollständigt. Das groß angelegte Werk, für das (2016) Nordrhein-Westfalen II und Schleswig-Holstein noch als in Arbeit bezeichnet werden, vollzieht dadurch einen weiteren wichtigen Schritt zu seiner Vervollkommnung.
Innsbruck Gerhard Köbler