Schildt, Bernd (Bochum) - 126 |
|
Schlinker, Steffen (Berlin, Würzburg) - 126 |
|
Schmidt-Recla, Adrian (Leipzig) - 126 |
|
Schmoeckel, Mathias (Bonn) - 126 |
|
Schubert, Werner (Kiel) - 126 |
|
Schulze, Götz (Lausanne, Heidelberg, Stuttgart) |
|
Schuster, Stephan (Passau) - 126 |
|
Seckelmann, Margrit (Speyer) - 126 |
|
Steinberg, Georg (Hannover, Münster) - 126 |
|
Stolleis, Michael (Frankfurt am Main) - 126 |
|
Vogtherr, Thomas (Osnabrück) - 126 |
|
Weitzel, Jürgen (Würzburg) - 126 |
|
Wesener, Gunter (Graz) - 126 |
|
Rückert, Joachim, Zum Erscheinen des 125. Bandes, ZRG GA 126 (2009), XXXVI |
|
Ogris, Werner, Die Savigny-Stiftung 1863 bis ??, , ZRG GA 126 (2009), XXXVI |
|
Rückert, Joachim, 125 Bände ZRG, ZRG GA 126 (2009), XLVI |
|
Rauch, Reingard/Rückert, Joachim, Bericht zum Festakt, ZRG GA 126 (2009), LI |
|
Gialdroni, Stefania, Gerald Malynes e la questione della lex mercatoria, ZRG GA 126 (2009), 38 |
|
Jouanjan, Olivier, Die Krise der französischen Verfassungsrechtswissenschaft um 1900, ZRG GA 126 (2009), 98 |
|
Linder, Nikolaus, Fallrecht und Policey - Zur entstehung der Berner Kindsmordmandate im 18. Jahrhundert, ZRG GA 126 (2009), 70 |
|
Lück, Heiner, “Deutsches Recht im Osten” - Strukturen, Kontexte und Wirkungen eines sensiblen Forschungsthemas (19. Jh. bis 1990), ZRG GA 126 (2009), 175 |
|
Schmoeckel, Mathias, Benedict Carpzov und der sächsisc he Prozess. Mündlichkeit und Konzentration im sächsischen Verfahren vor dem Hintergrund des Ius Commune und der Reformation, ZRG GA 126 (2009), 1 |
|
Schubert, Werner, Die Entstehung der Amtsgerichtsnovelle von 1909. Ein Beitrag zur Zivilprozessreform der späten Kaiserzeit, ZRG GA 126 (2009),127 |
|
Grossi, Paolo, Ein Buch von 1995 und sein kultureller Plan. Über die Entstehung von “L’ordine giuridico medievale. Übersetzung Keiser, Thorsten, [mit einem Vorwort von Rückert, Joachim], ZRG GA 126 (2009), 207 |
|
Gehm, Matthias H., Die Entstehung der Reichsumsatzsteuer - Deutschlands Aufbruch in das moderne Steuerrecht, ZRG GA 126 (2009), 235 |
|
Herlemann, Horst, Das Gesetz zur Widerherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (BBG), ZRG GA 126 (2009), 296 |
|
Kümper, Hiram, Ein spätmittelalterlicher deutscher Kurztraktat über die Tötung der Ehebrecherin, ZRG GA 126 (2009), 223 |
|
Rückert, Joachim, Zweier Rätsel Lösung? - Zu Savignys juristischer Methodologie, ZRG GA 126 (2009), 229 |
|
Rüthers, Bernd, Trauernde am Grabe ihres autoritären Staatsideals - Der Briefwechsel Forsthoff - Schmitt 1924-1974, ZRG GA 126 (2009), 269 |
|
Schubert, Werner, „Sentimentalität sei nicht am Platze, sondern Brutalität” (Kerrl). Die Besprechung im Reichsjustizministerium mit den Ländervertretern am 7. 4. 1933 über die Beschränkung der Zulassung von jüdischen Rechtsanwälten, ZRG GA 126 (2009), 281 |
|
„Der Verräter, Stalin, bist Du!“ Vom Ende der linken Solidarität. Sowjetunion, Komintern und kommunistische Parteien im Zweiten Weltkrieg 1939-1941, hg. v. Bayerlein, Bernhard H., unter Mitarbeit v. Lebedewa, Natalja S./Narinski, Michail/Gleb, Albert, mit einem Zeitzeugenbericht v. Leonhard, Wolfgang, mit einem Vorwort v. Weber, Hermann (= Archive des Kommunismus - Pfade des 20. Jahrhunderts 4). Aufbau-Verlag, Berlin 2008. 540 S., 200 Abb. Besprochen von Martin Moll. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen „Der Verräter, Stalin, bist Du!“ Vom Ende der linken Solidarität. Sowjetunion, Komintern und kommunistische Parteien im Zweiten Weltkrieg 1939-1941, hg. v. Bayerlein, Bernhard H., unter Mitarbeit v. Lebedewa, Natalja S./Narinski, Michail/Gleb, Albert, mit einem Zeitzeugenbericht v. Leonhard, Wolfgang, mit einem Vorwort v. Weber, Hermann (= Archive des Kommunismus – Pfade des XX. Jahrhunderts 4). Aufbau-Verlag, Berlin 2008. 540 S., 200 Abbildungen. Besprochen von Martin Moll.
In den späten 1980er Jahren begann die damalige kommunistische Führung der Sowjetunion unter Michael Gorbatschow, die lange geleugnete Existenz des geheimen Zusatzprotokolls zum Hitler-Stalin-Pakt vom August 1939 zuzugeben; diese anfangs zaghaften Schritte wurden nach dem Zerfall der UdSSR durch das Russland Boris Jelzins konsequent fortgesetzt. Seit den frühen 1990er Jahren wird dieses Protokoll, das seinerzeit ganz Ostmitteleuropa in eine deutsche und eine sowjetische Interessensphäre aufgeteilt hatte, von niemand mehr in Abrede gestellt. Mit einer gewissen Konsequenz erlahmte deshalb das Interesse der Forschung an diesem sensationellen Pakt zwischen den beiden ideologischen Todfeinden Hitler und Stalin. Es gilt mittlerweile als communis opinio, dass Stalins Vorgehen gegen Polen den Weg für Hitlers Entfesselung des Zweiten Weltkriegs freimachte.
Weniger bekannt war und ist, wie diese überraschende Kehrtwendung der sowjetischen Außenpolitik auf die in der Komintern zusammengeschlossenen, straff von Moskau geführten kommunistischen Parteien außerhalb der UdSSR wirkte. Klar war im Wesentlichen nur, dass dort allenthalben Konfusion und Verwirrung herrschten, die den zuvor ständig beschworenen antifaschistischen Kampf praktisch zum Erliegen brachten und eine Lähmung bewirkten, die erst im Juni 1941 mit Hitlers Überfall auf die Sowjetunion („Unternehmen Barbarossa“) ein Ende fand. Was zwischen August 1939 und Juni 1941 in den KP-Führungen Europas geschah, welche Lag |
|
… für deutsche Geschichts- und Quellenforschung. 150 Jahre Historische Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften, hg. v. Gall, Lothar. Oldenbourg, München 2008. 382 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen … für deutsche Geschichts- und Quellenforschung. 150 Jahre Historische Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften, hg. v. Gall, Lothar. Oldenbourg, München 2008. 382 S. Ill. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bereits im Jahre 1836 stieß Leopold Ranke (Wiehe 1795-Berlin 1886), 1818 Gymnasiallehrer in Frankfurt an der Oder, 1825 außerordentlicher Professor in Berlin und seit 1832 Mitglied der preußischen Akademie der Wissenschaften bei seinen Vorarbeiten für eine moderne deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation im Stadtarchiv Frankfurt am Main auf 96 Foliobände mit Materialien zu den deutschen Reichstagen seit dem Spätmittelalter, sah aber keine unmittelbare Möglichkeit ihrer umfassenden Verwertung. 1857 suchte König Maximilian II. Joseph von Bayern (München 1811-München 1864), der von 1829 bis 1831 in Göttingen und Berlin bei Friedrich Dahlmann, Arnold Heeren, Friedrich von Raumer und Leopold Ranke Vorlesungen vor allem in Geschichte gehört hatte, 1830 Ehrenmitglied der bayerischen Akademie der Wissenschaft geworden war und 1854 Leopold von Ranke in seine Sommerresidenz in Berchtesgaden eingeladen hatte, nach weiteren Möglichkeiten der Förderung von Wissenschaft und Kunst. Über den in München wirkenden Rankeschüler Heinrich von Sybel (Düsseldorf 1817-Marburg 1895) fanden die beiderseitigen Interessen 1858 in der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften zusammen, der Leopold von Ranke von der Gründung bis 1886 vorstand.
Nach fünfundzwanzigjähriger Tätigkeit gab die Kommission 1883 eine Denkschrift heraus. 1958 legte sie Rechenschaft über hundert politisch bewegte Jahre ab, 1984 über die Zeit zwischen 1858 und 1983. Zwei weiteren Werken über den Präsidenten Franz von Schnabel (1988) und die historische Kommission (1995) sowie jährlichen Berichten seit 2002 folgt nun eine wissenschaftliche Würdigung von 150 Jahren Wirken für deutsche Geschichts- und Quellenforschung durch die be |
|
Acta Pacis Westphalicae. Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7 1647-1648, bearb. v. Hausmann, Andreas, Band 8 Februar-Mai 1648, bearb. v. Schmitt, Sebastian (= Acta Pacis Westphalicae, Serie II, Abteilung A Die kaiserlichen Korrespondenzen). Aschendorff, Münster 2008. XCIII, 464, LXXXVII, 444 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Acta Pacis Westphalicae. Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7 1647-1648, bearb. v. Hausmann, Andreas, Band 8 Februar-Mai 1648, bearb. v. Schmitt, Sebastian (= Acta Pacis Westphalicae, Serie II, Abteilung A Die kaiserlichen Korrespondenzen). Aschendorff, Münster 2008. XCIII, 464, LXXXVII, 444 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Gleichzeitig haben zwei Bearbeiter zwei Bände der kaiserlichen Korrespondenzen bezüglich des westfälischen Friedens für die Zeit vom 16. November 1647 bis 10. Februar 1648 und vom 11. Februar 1648 bis zum 11. Mai 1648 bearbeitet. Sie waren in beiden Fällen vor besondere editorische Aufgaben gestellt, die sie jeweils beeindruckend gemeistert haben. Beiden Bänden ist der gegenseitige Gedankenaustausch beispielhaft zu gute gekommen.
Die kaiserlichen Korrespondenzen des ersten behandelten Abschnitts sind geprägt vom Geschehen in Osnabrück, wo der Kaiser unter Einbeziehung der Reichsstände den Ausgleich mit Schweden herbeiführen sollte, während die Verhandlungen mit Frankreich in Münster nach einem Vorvertrag vom 11. November 1647 ruhten. Bezugspunkt der Osnabrücker Beratungen war zunächst ein Vertragsentwurf des kaiserlichen Prinzipalgesandten Trauttmansdorff („Trautmansdorffianum“!) vom Sommer 1647, der zwecks besserer Wahrung der kaiserlichen Interessen durch eine Hauptinstruktion des Kaisers vom 6. 12. 1647 mit den Zielen uneingeschränktes ius reformandi für das Reichsoberhaupt, keine Rückgabe des konfiszierten Eigentums in den Erblanden und in den Kronlanden, Verhandlungen über die Satisfaktion der schwedischen Armee erst nach Unterzeichnung des Friedensvertrags abgeändert wurde. Da Schweden sich dem widersetzte, die katholischen Reichsstände sich nicht einig waren und die kaiserliche Kontaktaufnahme zu den protestantischen Reichsständen erfolglos blieb, einigten sich am 8. Februar Gesandte der gemäßigten katholischen Reichsstände mit Gesandten der protestantischen Reichsstände darauf, mit interkonfessionell |
|
Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten, hg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verbindung mit der Landeshauptstadt Stuttgart (= Stuttgarter Symposion Schriftenreihe 11). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen, 2007. 240 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten, hg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verbindung mit der Landeshauptstadt Stuttgart (= Stuttgarter Symposion Schriftenreihe 11). Braun/DRW-Verlag Weinbrenner GmbH & Co KG, Karlsruhe/Leinfelden-Echterdingen, 2007. 240 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der schmale, durch ein Personenregister und ein Ortsregister erschlossene Band ist geschmückt von einer Fotomontage. Im Vordergrund reicht Adolf Hitler seinem Außenminister Constantin Freiherr von Neurath anlässlich dessen 65. Geburtstages die Hand. Im Hintergrund zeigen sich kaum sichtbar Claus Graf Stauffenberg und Adolf Hitler am 15. 7. 1944 im Führerhauptquartier Wolfsschanze.
Damit wird gewissermaßen der Zwiespalt dokumentiert, in dem der 1914 18 standesherrliche, 87 ritterschaftliche und etwa 300 nichtbegütert-erbadlige Familien zählende Adel des deutschen Südwestens im Dritten Reich zu sehen ist. Nebeneinander stehen begeisterte Unterstützung für das Regime und Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Entgegen dem Titelbild wird die Zusammenschau des im Herbst 2006 abgehaltenen Symposiums in den Worten zusammengefasst, dass der deutsche Südwesten zu den wenigen deutschen Adelslandschaften gezählt habe, in denen Zurückhaltung gegenüber dem Nationalsozialismus dominiert habe.
Dieses Ergebnis wird aus sieben Einzelstudien gewonnen. Sie betreffen die Themen katholische Adelige um Abt Adalbert Graf Neipperg (Benedikt Pahl), protestantische Adligkeit nach dem Zusammenbruch – Die kirchliche, karitative und politische Verbandstätigkeit von Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg zwischen 1918 und 1945 (Thomas Kreutzer), alter Adel und Neuadelsvorstellung – die von Stauffenbergs (Christopher Dowe), das alte Amt und die neue Zeit – die Freiherren von Neurath und von Weizsäcker in der Außenpolitik des „Dritten Reiches“ (Rainer Blasius), das Haus Württemberg und der Nationalsozialismus – Motive des Widerstands gegen |
|
Akten des 36. Deutschen Rechtshistorikertages Halle an der Saale 10.-14. September 2006, hg. v. Lieberwirth, Rolf/Lück, Heiner. Steiner, Stuttgart 2008. 722 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Akten des 36. Deutschen Rechtshistorikertages Halle an der Saale 10.-14. September 2006, hg. v. Lieberwirth, Rolf/Lück, Heiner. Steiner, Stuttgart 2008. 722 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Wissen ist Kapital. Der einzelne Wissenschaftler erwirbt es durch seine Forschung und darf es als Ausfluss seiner besonderen Persönlichkeit grundsätzlich in erster Linie zum eigenen Nutzen verwenden. In der Gesellschaft wird sein unmittelbarer wie auch sein mittelbarer Nutzen jedoch vielfach um so größer sein, je mehr Mitmenschen er es zur Kenntnis bringen kann, weswegen in der Mediengesellschaft der Medienpräsenz besondere Bedeutung zukommt.
Wie sie sich erreichen lässt, ist nicht immer sicher vorherzusehen. Erfahrungsgemäß ist die Unterstützung durch berufsmäßig tätige Mediateure besonders hilfreich. So kann, wie jeder seit langem weiß, der gute Verlag Medienerfolge vermitteln, die dem einfallreichsten Urheber allein dauerhaft verwehrt blieben.
Naheliegenderweise stehen die Medienunternehmer dabei vielfach in einem harten Wettbewerb miteinander. Wer den Schöpfer an sich binden kann, kann an seinem Erfolg teilhaben. Meist besser als der Schöpfer kann er aus der Vermittlungstätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Dieser Wettbewerb hat inzwischen selbst die Rechtsgeschichte erreicht. Auch hier kommt es nicht mehr nur für den Schöpfer darauf an, den wirtschaftlich erfolgreichsten Vermittler für sich zu gewinnen. Vielmehr betreibt selbst hier der Medienunternehmer die bewusste Akquisition von Verdienstmöglichkeiten.
Dementsprechend tritt neben die herkömmliche Veröffentlichung der seit 1927 auf den deutschen Rechtshistorikertagen zunehmend zahlreicher vorgetragenen Untersuchungen in rechtsgeschichtlichen Zeitschriften die Publikation in Sammelbänden. Die Initialzündung hierfür nahm das in Frankfurt am Main gebündelte Potential bereits vor Jahrzehnten exemplarisch vor. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen we |
|
Akten des Reichskammergerichts im Hauptstaatsarchiv Stuttgart Nachträge, Inventar des Bestands C3, bearb. v. Brunotte, Alexander/Weber, Raimund J., Band 8 (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 46,8). Kohlhammer, Stuttgart 2008. 455 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Akten des Reichskammergerichts im Hauptstaatsarchiv Stuttgart Nachträge, Inventar des Bestands C3, bearb. v. Brunotte, Alexander/Weber, Raimund J., Band 8 (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 46,8). Kohlhammer, Stuttgart 2008. 455 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Bereits 2005 war mit einem siebten Band die Reihe der Inventare zu den im ehemaligen Hauptstaatsarchiv Stuttgart (heute Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv) lagernden Reichskammergerichtsakten grundsätzlich abgeschlossen (s. die Rezension in ZRG Bd. 124 [2007]). Dass nun noch ein Nachtragsband erscheinen konnte, hat verschiedene Ursachen. Teilweise handelt es sich um Akten, die erst nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten im Jahre 1996 erworben werden konnten (vor allem Irrläufer, die bei der Inventarisierung von Kammergerichtsakten in anderen Bundesländern dort aufgetaucht und dem Stuttgarter Bestand zugeordnet werden konnten), aber auch um Prozessakten und zugehörige Schriftstücke, die aus dem Mitte des 19. Jahrhunderts angelegten Spezialrepertorium für das damalige Königreich Württemberg nicht ersichtlich waren. Angesichts der unterschiedlichen Herkunft dieser Akten wurde von der Bildung einer einheitlichen Aktenserie abgesehen.
Die ersten 44 Titel betreffen Akten der vormals württembergischen Grafschaft Mömpelgard (Montbéliard) in der burgundischen Pforte. Sie hatten ursprünglich nach ihrem Erwerb vom Bezirksamt Straßburg (später Departementalarchiv) 1883 einen separaten Bestand gebildet, wurden aber jetzt dem eigentlichen Kammergerichtsbestand (C3) angegliedert. Ein weiterer, mit 4,4 Regalmetern Akten wesentlich umfangreicherer Bestand, der nicht in der Wetzlarer Hauptablieferung nach Stuttgart enthalten war, ist über Nachfolgebehörden oder in anderer Weise ins Hauptstaatsarchiv gelangt – vielfach deshalb, weil es sich um noch nicht abgeschlossene Kammergerichtsprozesse handelte. Weitere Hohenlohe betre |
|
Aktienrecht im Wandel, hg. v. Bayer, Walter/Habersack, Mathias, Band 1 Entwicklung des Aktienrechts, Band 2 Grundsatzfragen des Aktienrechts. Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. V, 1153, VI, 1288 S. Besprochen von Werner Schubert. ZRG GA 126 (2009) 89. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Aktienrecht im Wandel, hg. v. Bayer, Walter/Habersack, Mathias, Band 1 Entwicklung des Aktienrechts, Band 2 Grundsatzfragen des Aktienrechts. Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. V, 1153, VI, 1288 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das zweihundertjährige Jubiläum des Code de commerce, der in Teilen Deutschlands galt und das Aktienrecht erstmals kodifizierte, war für die Herausgeber Bayer und Habersack Anlass, die 200jährige Geschichte des deutschen Aktienrechts zusammen mit 44 Aktienrechtlern und Rechtshistorikern umfassend aufzuarbeiten. In Band 1 wird die Entwicklung des Aktienrechts chronologisch nachgezeichnet, während in Band 2 die wichtigsten Teilaspekte im Stil einer Institutionengeschichte behandelt werden. Im ersten Beitrag des ersten Bandes befasst sich Cordes mit den Zielen, Bedingungen und Hilfsmitteln der Beschäftigung mit der Frühphase des Aktienrechts, d. h. der Zeit der Handelscompagnien des 17. und 18. Jahrhunderts. Nach Cordes kann es dabei nur um eine selbstständige Erfassung der Handelscompagnien als Voraussetzung für einen Vergleich mit dem späteren Aktienrecht gehen (S. 6). Die rechtliche Struktur der Handelscompagnien wird S. 14ff. von Jahntz unter den Stichworten Gründung/Aufhebung, Kapital/Beteiligungsformen und Organisation/Leitung beschrieben. In ihrem Beitrag über die Geschichte der Aktiengesellschaft in Frankreich bis zum Code de commerce stellen E. Rothweiler und St. Geyer fest (S. 23ff.), dass der Begriff société anonyme, den der Gesetzgeber des Code de commerce als Bezeichnung für die Aktiengesellschaft gewählt hatte, auf eine gesellschaftliche Praxis des 17. und 18. Jahrhunderts verwies, die mit den Kapitalgesellschaften nichts zu tun hatte. Die Verfasser des Code de commerce waren sich darüber einig gewesen, dass es sich bei der Aktiengesellschaft um ein neues Phänomen handle, das man zunächst noch nicht im Detail regeln sollte (S. 38ff.). Auch wenn der Code de commerce die Erwartungen, die an ein modernes Handels |
|
Albrecht, Angelika, Zigeuner in Altbayern 1871-1914. Eine sozial-, wirtschafts- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchung der bayerischen Zigeunerpolitik (= Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 15). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2002. XXIV, 426 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Albrecht, Angelika, Zigeuner in Altbayern 1871-1914. Eine sozial-, wirtschafts- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchung der bayerischen Zigeunerpolitik (= Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 15). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2002. XXIV, 426 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Wilhelm Volkert betreute, im Sommersemester 1998 von der philosophischen Fakultät III der Universität Regensburg angenommene Dissertation der Verfasserin. Sie grenzt in der Einführung nach Vorbemerkungen zur Terminologie, die den Zigeunerbegriff als seinerzeit sozial charakterisiert erkennen, ihr Thema zeitlich und regional ein. Danach erläutert sie die überwiegend ungedruckten Quellen, den unbefriedigenden Forschungsstand und ihre eigenen Untersuchungsziele.
Anschließend betrachtet sie in drei kurzen Kapiteln Zigeuner und Zigeunerbegriff in Anthropologie und Ethnologie am Ende des 19. Jahrhunderts, den Zigeunerbegriff der bayerischen Behörden und den Zigeunerbegriff der Kriminologie und Kriminalistik des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Das Schwergewicht liegt auf der ausführlichen Behandlung des Umgangs der sesshaften Bevölkerung mit dem Phänomen Nichtsesshaftigkeit an Hand der Zigeuner- und Landstreicherpolitik Bayerns, der Münchener Zigeunerzentrale, des bayerischen Zigeunerbuchs, der Münchener Zigeunerkonferenz von 1911 und der Praxis der Zigeunerpolizei bei Bezirksämtern, Rentämtern, Gendarmerie und Ortspolizeibehörden. Den Abschluss bildet die umsichtige Erörterung der Lebensumstände der Zigeuner.
Am Ende fasst die Verfasserin ihre sorgfältig erarbeiteten Ergebnisse zusammen. Danach stellten die etwa 2500 ermittelten Zigeuner bei 6524372 Einwohnern Bayerns im Jahre 1905 nur eine verschwindende Minderheit dar. Sie verfügte über zahlreiche Verhaltensmuster, die es ihr erlaubten, sich dem stärker werdenden Zugriff der staatlichen Sicherheitsorgane entweder ganz zu entziehen oder diesen Zugriff zu |
|
Als die Welt in die Akten kam. Prozessschriftgut im europäischen Mittelalter, hg. v. Lepsius, Susanne/Wetzstein, Thomas (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main Rechtsprechung Materialien und Studien 27). Klostermann, Frankfurt am Main 2007. VIII, 490 S. Besprochen von Arno Buschmann. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Aktienrecht im Wandel, hg. v. Bayer, Walter/Habersack, Mathias, Band 1 Entwicklung des Aktienrechts, Band 2 Grundsatzfragen des Aktienrechts. Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. V, 1153, VI, 1288 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das zweihundertjährige Jubiläum des Code de commerce, der in Teilen Deutschlands galt und das Aktienrecht erstmals kodifizierte, war für die Herausgeber Bayer und Habersack Anlass, die 200jährige Geschichte des deutschen Aktienrechts zusammen mit 44 Aktienrechtlern und Rechtshistorikern umfassend aufzuarbeiten. In Band 1 wird die Entwicklung des Aktienrechts chronologisch nachgezeichnet, während in Band 2 die wichtigsten Teilaspekte im Stil einer Institutionengeschichte behandelt werden. Im ersten Beitrag des ersten Bandes befasst sich Cordes mit den Zielen, Bedingungen und Hilfsmitteln der Beschäftigung mit der Frühphase des Aktienrechts, d. h. der Zeit der Handelscompagnien des 17. und 18. Jahrhunderts. Nach Cordes kann es dabei nur um eine selbstständige Erfassung der Handelscompagnien als Voraussetzung für einen Vergleich mit dem späteren Aktienrecht gehen (S. 6). Die rechtliche Struktur der Handelscompagnien wird S. 14ff. von Jahntz unter den Stichworten Gründung/Aufhebung, Kapital/Beteiligungsformen und Organisation/Leitung beschrieben. In ihrem Beitrag über die Geschichte der Aktiengesellschaft in Frankreich bis zum Code de commerce stellen E. Rothweiler und St. Geyer fest (S. 23ff.), dass der Begriff société anonyme, den der Gesetzgeber des Code de commerce als Bezeichnung für die Aktiengesellschaft gewählt hatte, auf eine gesellschaftliche Praxis des 17. und 18. Jahrhunderts verwies, die mit den Kapitalgesellschaften nichts zu tun hatte. Die Verfasser des Code de commerce waren sich darüber einig gewesen, dass es sich bei der Aktiengesellschaft um ein neues Phänomen handle, das man zunächst noch nicht im Detail regeln sollte (S. 38ff.). Auch wenn der Code de commerce die Erwartungen, die an ein modernes Handels |
|
Andernacht, Dietrich, Regesten zur Geschichte der Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main von 1520 bis 1616, aus dem Nachlass hg. v. Andernacht, Helga u. a. (= Forschungen zur Geschichte der Juden, Abteilung B Quellen 2). Hahnsche Buchhandlung, Hannover. 2007. IX, 1-720, VII, 721-1419 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Andernacht, Dietrich, Regesten zur Geschichte der Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main von 1520 bis 1616, aus dem Nachlass hg. v. Andernacht, Helga u. a. (= Forschungen zur Geschichte der Juden, Abteilung B Quellen 2) Hahnsche Buchhandlung, Hannover. 2007. IX, 1-720, VII, 721-1419 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Bereits im Jahre 1996 erschienen von Dietrich Andernacht in drei Teilen (1401-1455, 1456-1496, 1496-1519) mit vier Bänden herausgegebene Regesten zur Geschichte der Juden in Frankfurt am Main (4262 Regesten). Im gleichen Jahr verstarb der Herausgeber (26. 12. 1921-7. 11. 1996). Erfreulicherweise ist nunmehr eine sehr wesentliche Ergänzung gelungen, mit der die Publikation des bedeutendsten Werkes Dietrich Andernachts abgeschlossen wird.
Im Vorwort des Werkes schildert Alfred Haverkamp mit bewegenden Worten Person und Leistung des Herausgebers, der bereits in jungen Jahren zu den frühesten und wichtigsten deutschen Ansprechpartnern israelischer Historiker zählte. Mit unermüdlicher Hingabe hat Dietrich Andernacht das bis dahin von deutschen Historikern nichtjüdischer Herkunft völlig vernachlässigte Forschungsgebiet bearbeitet. Als Ergebnis ist die bisher umfassendste Erschließung von Quellen zur mitteleuropäischen Geschichte der Juden des Mittelalters und der Frühneuzeit gelungen.
Nach dem Tode des Herausgebers hat seine Gattin Helga Andernacht die in Karteikarten festgehaltenen Texte digital aufgenommen und ein Personenregister vorbereitet. Andreas Göller hat als Mitarbeiter des Trierer Arye Maimon-Instituts für Geschichte der Juden die Register vervollständigt bzw. angefertigt. Auf diese Weise konnte schließlich die Lebensleistung des Herausgebers der Öffentlichkeit in beeindruckender Form vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Die jetzt veröffentlichten beiden Bände beginnen mit dem Schriftwechsel mit Gerlach, Herrn zu Isenburg und Grenzau, Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen, der s |
|
Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933, hg. v. Ladwig-Winters, Simone/Rechtsanwaltskammer Berlin, 2. Aufl. be.bra-Verlag, Berlin 2007. 309 S., Ill. Besprochen von Werner Schubert. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Anwalt ohne Recht. Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933, hg. v. Bundesrechtsanwaltskammer. be.bra, Berlin 2007. 412 S. Besprochen von Werner Schubert.
Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933, hg. v. Ladwig-Winters, Simone/Rechtsanwaltskammer Berlin, 2. Aufl. be.bra-Verlag, Berlin 2007. 309 S., Ill. Besprochen von Werner Schubert.
I. Das Werk über die jüdischen Anwälte in Deutschland seit 1933 geht zurück auf die im Jahre 2000 anlässlich des 63. Deutschen Juristentages in Leipzig eröffnete Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“, die bisher in 23 Orten gezeigt wurde. Ausgangspunkt war eine Ausstellung unter dem gleichen Titel 1998 in Berlin. Das Werk vereinigt Texte und Bilder aus den Einzelausstellungen in den jeweiligen Orten und erinnert an den Beitrag, den die jüdischen Rechtsanwälte für die Rechtspflege und ihr Land geleistet haben. Die Wanderausstellung „Anwälte ohne Recht“ ist auch gezeigt worden in Jerusalem, New York, Los Angeles, Mexico City und in Kanada (Montreal, Toronto, Ottawa und Vancouver). In ihrer Einführung gibt Ladwig-Winters, die Berliner Ausstellungskuratorin, einen Überblick über die Schicksale jüdischer Rechtsanwälte in Deutschland seit 1933. Anfang 1933 waren im Deutschen Reich 9.208 Rechtsanwälte zugelassen, von denen rund 5.000 als „nicht arisch“ angesehen wurden (in Preußen 3.500 nicht arische Rechtsanwälte; S. 10). Die erste Welle der Ausgrenzung betraf im Februar/März 1933 terroristische Übergriffe insbesondere gegen Gegner des Nationalsozialismus unter den Rechtsanwälten. Im April 1933 verloren alle jüdischen Rechtsanwälte zumindest in Preußen ihre Zulassung. Wieder zugelassen wurden die Anwälte, deren Zulassung bereits vor 1914 bestanden hatte (Altanwälte), oder die am Ersten Weltkrieg teilgenommen hatten (Frontkämpfer) oder deren direkte Angehörige im Weltkrieg gefallen waren (vgl. das Gesetz vom 7.4.1933, RGBl. I 1933, S. 188; hierzu demnächst die |
|
Anwalt ohne Recht. Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933, hg. v. Bundesrechtsanwaltskammer. be.bra, Berlin 2007. 412 S. Besprochen von Werner Schubert. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Anwalt ohne Recht. Schicksale jüdischer Anwälte in Deutschland nach 1933, hg. v. Bundesrechtsanwaltskammer. be.bra, Berlin 2007. 412 S. Besprochen von Werner Schubert.
Anwalt ohne Recht. Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933, hg. v. Ladwig-Winters, Simone/Rechtsanwaltskammer Berlin, 2. Aufl. be.bra-Verlag, Berlin 2007. 309 S., Ill. Besprochen von Werner Schubert.
I. Das Werk über die jüdischen Anwälte in Deutschland seit 1933 geht zurück auf die im Jahre 2000 anlässlich des 63. Deutschen Juristentages in Leipzig eröffnete Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“, die bisher in 23 Orten gezeigt wurde. Ausgangspunkt war eine Ausstellung unter dem gleichen Titel 1998 in Berlin. Das Werk vereinigt Texte und Bilder aus den Einzelausstellungen in den jeweiligen Orten und erinnert an den Beitrag, den die jüdischen Rechtsanwälte für die Rechtspflege und ihr Land geleistet haben. Die Wanderausstellung „Anwälte ohne Recht“ ist auch gezeigt worden in Jerusalem, New York, Los Angeles, Mexico City und in Kanada (Montreal, Toronto, Ottawa und Vancouver). In ihrer Einführung gibt Ladwig-Winters, die Berliner Ausstellungskuratorin, einen Überblick über die Schicksale jüdischer Rechtsanwälte in Deutschland seit 1933. Anfang 1933 waren im Deutschen Reich 9.208 Rechtsanwälte zugelassen, von denen rund 5.000 als „nicht arisch“ angesehen wurden (in Preußen 3.500 nicht arische Rechtsanwälte; S. 10). Die erste Welle der Ausgrenzung betraf im Februar/März 1933 terroristische Übergriffe insbesondere gegen Gegner des Nationalsozialismus unter den Rechtsanwälten. Im April 1933 verloren alle jüdischen Rechtsanwälte zumindest in Preußen ihre Zulassung. Wieder zugelassen wurden die Anwälte, deren Zulassung bereits vor 1914 bestanden hatte (Altanwälte), oder die am Ersten Weltkrieg teilgenommen hatten (Frontkämpfer) oder deren direkte Angehörige im Weltkrieg gefallen waren (vgl. das Gesetz vom 7.4.1933, RGBl. I 1933, S. 188; hierzu demnächst die |
|
Anwalt ohne Recht. Schicksale jüdischer Rechtsanwälte im Bezirk des heutigen Oberlandesgerichts Oldenburg, hg. v. Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Isensee, Oldenburg 2007. 222 S. Besprochen von Werner Schubert. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Anwalt ohne Recht. Schicksale jüdischer Rechtsanwälte im Bezirk des heutigen Oberlandesgerichts Oldenburg, hg. v. Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Isensee, Oldenburg 2007. 222 S. Besprochen von Werner Schubert.
Das Werk über die Schicksale jüdischer Rechtsanwälte im Bezirk des heutigen Oberlandesgerichts Oldenburg ist als Begleitband zur Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“ im Juni/Juli 2007 erschienen und dokumentiert den regionalen Teil dieser Veranstaltung sowie die Ausstellung über „Hans Calmeyer und die Judenrettung in den Niederlanden“. Der Beitrag E. Schürmanns bringt einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung in den ehemals preußischen Gebieten der Landgerichtsbezirke Aurich und Osnabrück, die noch 1944 zum OLG-Bezirk Oldenburg kamen. Schürmann beschreibt hier die Einzelheiten der Ausgrenzung und Ausschaltung der jüdischen Rechtsanwälte, wozu der Dokumentenanhang heranzuziehen ist. Abgedruckt ist u. a. im Faksimile eine zeitgenössische Abschrift des Funkspruchs des preußischen Justizkommissars (seit 21. 4. 1933 Justizminister) Kerrl vom 31. 3. 1933 an die preußischen Justizbehörden, mit dem die Entrechtung der jüdischen Rechtsanwälte und Notare begann. Im Vergleich zu den preußischen Landgerichtsbezirken sind die „Besonderheiten“ im früheren Land Oldenburg (hierzu U. Brückner, S. 59-62) nur knapp behandelt, wohl weil dazu bereits hinreichend Literatur vorliegt.
Der Hauptteil des Werkes befasst sich mit den Schicksalen von sieben jüdischen Rechtsanwälten aus den drei LG-Bezirken, mit dem Schicksal eines Gerichtsassessors, der nach seiner Entlassung zunächst als Rechtskonsulent tätig war, sowie mit dem Rechtanwalt Schiff, der als „Halbjude“ zahlreichen Schikanen ausgesetzt war. Die Biographien geben einen ausführlichen Einblick in die Praxis der nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen gegen die jüdischen Rechtsanwälte. Beispielsweise geht Schürmann auf die Diffamierungskampagne gegen den Osnabrücker Rechtsanwalt Max |
|
Arnold, Martin, Pressefreiheit und Zensur im Baden des Vormärz. Im Spannungsfeld zwischen Bundestreue und Liberalismus (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 1 Allgemeine Reihe 15). Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2003. XX, 286 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Arnold, Martin, Pressefreiheit und Zensur im Baden des Vormärz. Im Spannungsfeld zwischen Bundestreue und Liberalismus (= Juristische Zeitgeschichte, Abteilung 1 Allgemeine Reihe 15. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2003. XX, 286 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Ulrich Eisenhardt betreute Hagener Dissertation des Verfassers, die ein Rezensent trotz Zusage im Jahre 2004 bisher nicht besprechen konnte, so dass der Herausgeber hilfsweise mit einigen Worten eintreten muss. Sie geht von den fünf Grundrechten des Artikels 5 I des deutschen Grundgesetzes aus (Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkberichterstattungsfreiheit und Filmerichterstattungsfreiheit). Sie will deren Entwicklung in Baden im Vormärz näher beleuchten.
Dazu beginnt der Verfasser nach einer kurzen Einführung mit Begriffsbestimmungen. Zunächst erläutert er Presse, Einschränkungen der Presse und Pressefreiheit Danach erklärt er den Vormärz, um dann einen Überblick über die Geschichte Badens zu bieten.
Im zweiten Teil verfolgt er die Zensur in Baden bis 1815, wobei er die kurbadische Bücherzensurordnung von 1803 in den Mittelpunkt stellt. Dann erörtert er Zensur, Pressefreiheit und Verfassungsrecht nach Artikel 18d der Deutschen Bundesakte von 1815 und nach der badischen Verfassung. Hier greift er auf die Entwürfe ab 1808 und die Verfassung von 1818 zurück.
Sehr ausführlich untersucht er dann Gesetze, Inhalts- und Ausführungsbestimmungen über Pressefreiheit und Zensur zwischen 1818 und 1848. Nach einander handelt er das Gesetz über die provisorischen Bestimmungen hinsichtlich der Freiheit der Presse von 1819 (Karlsbader Beschlüsse) und ihre Ausführung, die badische Zensurordnung vom 5. November 1819, das Zensuredikt vom 1. Februar 1821, die Erneuerung des Bundes-Pressegesetzes und seine weiteren Einschärfungen, das badische Pressegesetz von 1832, die Wiener Beschlüsse von 1834 und ihre Umsetzung sowie d |
|
Arsenschek, Robert, Der Kampf um die Wahlfreiheit im Kaiserreich. Zur parlamentarischen Wahlprüfung und politischen Realität der Reichstagswahlen 1871-1914 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 136). Droste, Düsseldorf 2003. 419 S., 7 Abb., 9 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Arsenschek, Robert, Der Kampf um die Wahlfreiheit im Kaiserreich. Zur parlamentarischen Wahlprüfung und politischen Realität der Reichstagswahlen 1871-1914 (= Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 136). Droste, Düsseldorf 2003. 419 S., 7 Abb., 9 Tab. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Arbeit ist die von Gerhard A. Ritter betreute, im Wintersemester 1999/2000 von der philosophischen Fakultät der Universität München angenommene, mit sieben Zeichnungen illustrierte Dissertation des Verfassers. In seiner Einleitung umreißt er das Thema der Untersuchung und beschreibt das Kaiserreich in der Forschungsdiskussion. Danach berichtet er über den Forschungsstand, seine Quellen und den Gang seiner auf zwei Ebenen geführten Untersuchung.
Der erste Teil betrifft die Wahlprüfung durch den Reichstag. Davon ist das erste Kapitel der Wahlprüfung, der Wahlfreiheit und dem Wahlprüfungsverfahren gewidmet. Im zweiten Kapitel geht es um Wählerproteste, Beweiserhebungsverfahren, Entscheidungsgrundsätze, Sanktionspraxis und die Rolle der Parteien.
Für die politische Realität der Reichstagswahlen stellt der Verfasser hauptsächlich auf die Wahlbeeinflussung ab. Er unterscheidet amtliche Wahlbeeinflussung, geistliche Wahlbeeinflussung und private Wahlbeeinflussung. Am Ende stehen die Wahlpraxis, die Wahlverstöße und die Reaktion des Reichstags.
Insgesamt kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der Reichstag seine Aufgabe hinsichtlich der Wahlfreiheit vor allem nach der Jahrhundertwende nur noch mangelhaft erfüllte. Oft trat bei Beschlüssen die Parteiräson vor die Sorge um den Schutz der Wahlfreiheit. Zur Stärkung der Wahlfreiheit beim Wahlakt trug der Reichstag weniger bei, als ihm möglich gewesen wäre.
Der Verfasser schließt mit der wohl zutreffenden Erkenntnis, dass es sich im Laufe der Zeit die regierungsnahen Parteien im Vorhof der Macht wohnlich gemacht hatten. Einigen Tabellen im Text fügt |
|
Asche, Matthias, Von der reichen hansischen Bürgeruniversität zur armen mecklenburgischen Landeshochschule. Das regionale und soziale Besucherprofil der Universitäten Rostock und Bützow in der frühen Neuzeit (1500-1800) (= Contubernium Tübinger Beiträge zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 52). Steiner, Stuttgart 2000. XVI, 635 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Asche, Matthias, Von der reichen hansischen Bürgeruniversität zur armen mecklenburgischen Landeshochschule. Das regionale und soziale Besucherprofil der Universitäten Rostock und Bützow in der frühen Neuzeit (1500-1800) (= Contubernium Tübinger Beiträge zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte 52). Steiner, Stuttgart 2000. XVI, 635 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Zahl der Universitätsgeschichtskenner ist überschaubar. Ein Herausgeber darf sich also sehr freuen, wenn beispielsweise Rainer Schwinges auch für die arme mecklenburgische Landeshochschule sein Rezensionsinteresse bekundet. Erbringt er aber trotz vieler Erinnerungen die selbverständliche Gegengabe für das Buchexemplar nicht, wird der Herausgeber mit wenigen Sätzen auf das Werk hinweisen müssen.
Die gewichtige, fleißige Untersuchung ist die von Anton Schindling betreute, im Sommersemester 1997 von der geschichtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen angenommene Dissertation des Verfassers. Etwas klein gesetzt beginnt sie mit den Universitäten Rostock und Bützow im Spiegel der Historiographie. Dem schließen sich ansprechende methodische Vorbemerkungen an.
Im ersten Teil stellt der Verfasser die Geschichte der Universitäten Rostock und Bützow bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dar. Nach der Universitätsgründung werden drei Zeitabschnitte gebildet (1500-1562, 1563-1648, 1649-1800). Für das Lehr- und Wissenschaftsprofil wird zwischen Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie unterschieden.
Im zweiten Teil wird die frequentielle Entwicklung ermittelt. Hierfür beschreibt der Verfasser zunächst seine Matrikeln und seine Methoden. Danach vergleicht er die örtlichen Verhältnisse mit der allgemeinen Frequenzermittlung. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass auch in Rostock in vorreformatorischer Zeit die Artisten überwogen, dass sich im 16. Jahrhundert die Zahlen der Theologen und Juristen vermehrten und dass Rostock nach 1648 allmählich zu e |
|
Asholt, Martin, Straßenverkehrsstrafrecht. Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts (= Juristische Zeitgeschichte, Abt. 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 28). BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2007. XII, 384 S. Besprochen von Werner Schubert. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Asholt, Martin, Straßenverkehrsstrafrecht. Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts (= Juristische Zeitgeschichte, Abt. 3 Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung - Materialien zu einem historischen Kommentar 28). BWV Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2007. XII, 384 S. Besprochen von Werner Schubert.
Der Straßenverkehr mit Automobilen hat nicht nur zu einem eigenen Haftungsrecht im Kraftfahrzeuggesetz (heute StVG; hierzu Olaf von Gadow: Die Zähmung des Automobils durch die Gefährdungshaftung, Berlin 2002) und zu öffentlichrechtlichen Reglementierungen, sondern auch zu einer detaillierten strafrechtlichen Sanktionierung geführt. Wie Asholt einleitend feststellt, hat die Gesellschaft für diesen Bereich, da „nahezu jeder Teil des Straßenverkehrs und damit potentielle Täter eines Verkehrsdelikts“ sei, „ihre Strafnormen nicht für eine kleine, als antisozial wahrgenommene Gruppe, sondern für sich selbst“ geschaffen (S. 3), was dem üblichen Charakter des Strafrechts widerspreche. Asholt behandelt in seinem Werk primär die Delikte des Strafgesetzbuchs, deren Rechtsgut derzeit üblicherweise mit dem „Schutz des Straßenverkehrs“ angegeben wird (S. 4), nämlich die Entstehung der §§ 315 b, 315 c, 316 StGB, die zentralen Tatbestände des Straßenverkehrsgesetzes sowie die §§ 44, 69 StGB und §§ 24 a, 25 StVG. Nicht besprochen wird der Tatbestand der unerlaubten Entfernung vom Unfallort. Asholt geht grundsätzlich chronologisch vor: Pionierzeit der Motorisierung, Ausbreitung der Motorisierung (Weimarer Republik und NS-Zeit) und Massenmotorisierung (1945-1970). Für die Zeit ab 1970 ist Asholt zu einer systematischeren Darstellung übergegangen, die der Vielzahl der Gesetzgebungsvorhaben seit dieser Zeit geschuldet ist. Da das Verkehrsstrafrecht, so Asholt, „aufgrund seiner fehlenden ethisch-moralischen Anbindung stets vom Stand der Technik, von Nützlichkeitserwägungen, von wirtschaftlichen |
|
Ausschüsse für Vergleichs- und Konkursrecht sowie für bürgerliche Rechtspflege - Zwangsvollstreckungsrecht (1934-1938). Nachtrag Beratungen über das Immissionsschutzrecht im Bodenrechtsausschuss (1938), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für deutsches Recht 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse 17). Lang, Frankfurt am Main 2008. XXXIII, 703 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Ausschüsse für Vergleichs- und Konkursrecht sowie für bürgerliche Rechtspflege - Zwangsvollstreckungsrecht (1934-1938). Nachtrag Beratungen über das Immissionsschutzrecht im Bodenrechtsausschuss (1938), hg. und mit einer Einleitung versehen v. Schubert, Werner (= Akademie für deutsches Recht 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse 17). Lang, Frankfurt am Main 2008. XXXIII, 703 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Seit 1986 ediert Werner Schubert in aufopfernder Weise auch die Protokolle der Ausschüsse der Akademie für deutsches Recht. Die ersten, bei de Gruyter erschienenen Bände betrafen vor allem die Ausschüsse für Aktienrecht (1), für das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (2), für das Volksgesetzbuch (3,1), für das Familienrecht (3,2), für Personen-, Vereins- und Schuldrecht (3,3, 3,4) und für Genossenschaftsrecht (4). Dem schlossen sich seit 1989 im Lang-Verlag weitere Bände über das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, Bank- und Börsenrecht, Depotrecht (5), Zivilprozess und Gerichtsverfassung (6), Strafprozessrecht und Strafrechtsangleichung (7), Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Wehrstrafrecht, Strafgerichtsbarkeit der SS und des Reichsarbeitsdiensts, Polizeirecht, Wohlfahrts- und Fürsorgerecht (Bewahrungsrecht) (8), gewerblichen Rechtsschutz (Patentrecht, Warenzeichenrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht, Verlagsrecht, Kartellrecht (9), Sozialversicherung, Versorgungswerk und Gesundheitswerk des deutschen Volkes (10), Jugendrecht, Jugendarbeitsrecht, Jugendstrafrecht (11), Bevölkerungspolitik, Kolonialrecht (12), Versicherungswesen, Versicherungsrecht, Versicherungsagentenrecht und Versicherungsmaklerrecht (13), Völkerrecht und Nationalitätenrecht (14), Religionsrecht (15) und Wasserrecht (16) an.
In der knappen und klaren Einleitung des nun vorgelegten 17. Bandes beschreibt Werner Schubert als erstes die Quellen und den Umfang der Edition. Sie beginnt mit drei stenografischen |
|
Bähr, Johannes/Drecoll, Axel/Gotto, Bernhard/Priemel, Kim C./Wixforth, Harald, Der Flick-Konzern im Dritten Reich, hg. v. Institut für Zeitgeschichte München-Berlin im Auftrag der Stiftung preußischer Kulturbesitz. Oldenbourg, München 2008. XXVI, 1018 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Bähr, Johannes/Drecoll, Axel/Gotto, Bernhard/Priemel, Kim C./Wixforth, Harald, Der Flick-Konzern im Dritten Reich, hg. v. Institut für Zeitgeschichte München-Berlin im Auftrag der Stiftung preußischer Kulturbesitz. Oldenbourg, München 2008. XXVI, 1018 S., Ill., graph. Darst. Besprochen von Gerhard Köbler.
Macht entsteht selten von selbst. Sie bedarf meist der Verbindung verschiedener Gegebenheiten. Dazu gehört neben Geld, Gewalt, Geschick und Glück auch das Zusammenspiel.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam im Deutschen Reich aus dem Nichts Adolf Hitler an die politische Macht. Ungefähr zur gleichen Zeit erlangte Friedrich Flick wirtschaftliche Macht. Dass auf diesen Wegen ein politisch-wirtschaftliches Zusammenspiel strafbaren Ausmaßes stattfand, wurde spätestens offenbar, als das International Military Tribunal 1947 Friedrich Flick zu sieben Jahren Haft verurteilte.
Umfassend untersucht werden die Einzelheiten dieser Verbindungen aber erst im vorliegenden Werk. Der Gedanke hierzu geht auf Gespräche zwischen Klaus-Dieter Lehmann als Präsidenten der Stiftung preußischer Kulturbesitz mit dem Direktor des für die Ausführung prädestinierten Instituts für Zeitgeschichte, Horst Möller, zurück. Die Stiftung preußischer Kulturbesitz hat das Projekt nachhaltig unterstützt und den größten Teil der Finanzierung übernommen.
Auf dieser gesicherten Grundlage haben sich Johannes Bähr (1956), Privatdozent für Wirtschaftsgeschichte an der Freien Universität Berlin, Axel Drecoll (1974), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin, Bernhard Gotto (1973), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin, Kim Christian Priemel (1977), wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt an der Oder, und Harald Wixforth (1958), wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bochum zur gemeinsamen Reise in unwegsames Gelände zusammengefunden. Viele Archiva |
|
Baranowski, Günter, Die Gerichtsurkunde von Pskov (= Rechtshistorische Reihe 364). Lang, Frankfurt am Main 2008. 440 S. Besprochen von Gerhard Köbler. ZRG GA 126 (2009) |
Ganzen Eintrag anzeigen Baranowski, Günter, Die Gerichtsurkunde von Pskov (= Rechtshistorische Reihe 364). Lang, Frankfurt am Main 2008. 440 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das heute rund 200000 Einwohner zählende Pskov (bzw. Pleskov) am Fluss Velikaja im Nordwesten Russlands nahe der Grenze zu Estland wird 903 anlässlich der Heirat Igors von Kiev mit Olga von Pskov in der Nestor-Chronik erstmals erwähnt. Die Gerichtsurkunde von Pskov (Pskovskaja Sudnaja gramota) ist das bedeutendste Rechtsdokument des politisch aufgegliederten mittelalterlichen Russland zwischen der erweiterten Russkaja Pravda des ersten Drittels des 12. Jahrhunderts und dem Sudebnik (Gerichtsbuch) von 1497. Sie wurde in einigen Teilen 1397 zusammengefasst und zwischen 1462 und 1471 in ihre überkommene Form gebracht.
In seinen Vorbemerkungen beginnt der Verfasser mit der deutschen Wissenschaftsgeschichte seiner Quelle. Sie setzt 1900 mit einem von Neubecker veröffentlichten Auszug aus Vladimirskij-Budanovs Obzor ein. Da bisher trotz verschiedener Bemühungen kein befriedigendes Ergebnis erreicht wurde, eröffnet sicdh für den Bearbeiter die Möglichkeit, mit diesem Werk sachverständig und umfassend eine beklagenswerte Lücke erfolgreich zu schließen.
Vorangestellt bietet er eine umfangreiche geschichtliche Einführung. Sie lässt ihn spätestens 1348 von einer selbständigen Republik Pskov sprechen. Ihre politische Struktur erörtert er ausführlich unter ständigem Vergleich mit Novgorod.
Die Gerichtsurkunde selbst ist in zwei Handschriften überliefert, dem Voroncovskij spisok (in Sankt Petersburg) und dem Sinodal’nyi spisok (in Moskau). Die erste Edition erfolgte im 19. Jahrhundert. Dem schlossen sich weitere Ausgaben dieses Setzungsrecht, Gewohnheitsrecht und Gerichtsrecht vereinenden, gegenüber der älteren, vom Verfasser bereits 2005 in ähnlich sorgfältiger Weise behandelten Russkaja Pravda eine besonders im Privatrecht und im Verfahrensrecht entwickeltere Stufe des Rechts w |