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2025-03-31 Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart darf der Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland Baden-Württemberg offen beobachten (1 K 20/2025 18. März 2025).
Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Frankreichs ist Marine Le Pen der Veruntreuung schuldig und kann deswegen befristet nicht mehr in ein politisches Amt gewählt werden.