2025-01-20 Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen muss eine seit Jahren Bürgergeld beziehende und sich dessenungeachtet ein neues und größeres Haus bauende Familie den Wert des Hauses in dem Wege der Beleihung für die Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen (11 AS 372/2024 B ER 7. Januar 2025).