2026-02-11 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist die Bezeichnung Nürnberger Rostbratwurst (seit 2003) geschützt und darf die Nürnberger Rostbratwurst nur aus Nürnberg kommen, doch darf eine Rostbratwurst ohne das Wort Nürnberg in ihrem Namen auch andernorts etwa von dem in Geiselhöring in Niederbayern ansässigen Metzger Franz Ostermeier hergestellt werden, selbst wenn sie einer Nürnberger Rostbratwurst ähnlichsieht.