2026-03-07 Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg dürfen bei der Auflösung einer Sitzblockade dann, wenn sich Demonstranten nicht einzeln wegtragen lassen, von Polizeibeamten auch so genannte Schmerzgriffe angewendet werden (14 LA 8/2025 26. Februar 2026).