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2026-01-10 Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden kann eine Kurdin nicht wegen Unterstützung der als Terrororganisation PKK aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sie wegen Verfolgung wegen Unterstützung der PKK in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde (3 L 1054/2025 5. Dezember 2025).