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2025-11-19 Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands war die Besoldung der Beamten und Beamtinnen Berlins in den Jahren von 2008 bis 2020 nach den Besoldungsordnungen A in weiten Teilen entgegen Art. 33 V GG nicht amtsangemessen, so dass bis 31. März 2027 verfassungsgemäße Regelungen geschaffen werden müssen (2 BvL 5/2018 u. a. 17. September 2025).