2025-12-11 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bestehen keine Bedenken dagegen, dass eine Unfallversicherung die Todesfallleistung an einen nach einem Sturz an einer Hirnblutung verstorbenen Versicherungsnehmer kürzte, weil der Blutverdünner, den der Versicherte wegen einer Gerinnungsstörung einnehmen musste, die Folgen des Sturzes verschlimmert hatten (IV ZR 185/2024 3. Dezember 2025).