2024-12-21 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg gilt ein Bauwerk als abgenommen, wenn es fertiggestellt ist und der Bauherr eine ihm gesetzte Frist zu der Abnahme verstreichen lässt, ohne konkrete Mängel (erneut) zu rügen (10 U 131/2023 21. November 2024).