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441Arbeitnehmer (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1848 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar) ist der in dem Arbeitsverhältnis die Arbeit ausführende Beteiligte in dem Gegensatz zu dem die Arbeit bereitstellenden Arbeitgeber (Wort 1847).Pflaume, H., Organisation und Vertretung der Arbeitnehmer in der Bewegung von 1848/1849, 1934; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechts-wortschatzes, 2010
442Arbeitsgericht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1925 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das in dem Deutschen Reich 1926 für die erste Instanz (RGBl. 1926, 507, Inkrafttreten an dem 23. 12. 1926 bzw. 1. 7. 1927) geschaffene Eingangsgericht der vor allem auf Wunsch der Arbeitnehmer für Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen zuständigen, 1946/1953 gänzlich von der ordentlichen Gerichtsbarkeit verselbständigten Arbeitsgerichtsbarkeit (1927 Reichsarbeitsgericht). Vorläufer des Arbeitsgerichts ist ein besonderes, mit Arbeitgeberbeisitzern und Arbeitnehmerbeisitzern besetztes Gewerbegericht (1890, Österreich 1898). Es geht seinerseits auf den in Frankreich (Lyon 1806...Köbler, DRG 234, 261; Kaskel, W., Die Arbeitsgerichtsbarkeit, 1929; Globig, K., Gerichtsbarkeit als Mittel sozialer Befriedung, 1985; Linder, M., The Supreme Labor Court, 1987; Moritz, K., Das französische Arbeitsgericht, 1987; Brand, J., Untersuchungen zur Entstehung der Arbeitsgerichtsbarkeit, Bd. 1 1990; Schöttler, P., Zur Mikrogeschichte der Arbeitsgerichtsbarkeit, Rechtshistorisches Journal 9 (1990), 127; Weiß, J., Arbeitsgerichtsbarkeit, 1994; 50 Jahre saarländische Arbeitsgerichtsbarkeit, hg. v. Präsidenten des Landesarbeitsgerichts, 1997; 50 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein, 1997; Brand, J., Untersuchungen zur Entstehung der Arbeits-gerichtsbarkeit in Deutschland, Bd. 1 1990, Bd. 2 2002, Bd. 3 2008; Bachem-Rehm, M., Die katholischen Arbeitervereine im Ruhr...
443Arbeitsgesetzbuch (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das für das →Arbeitsrecht geschaffene Gesetzbuch (beispielsweise Deutsche Demokratische Republik 12. 4. 1961, 23. 11. 1966, 1977).Kroeschell, DRG 3; Bohle, T. Einheitliches Arbeitsrecht in der Weimarer Republik, 1990; Das Arbeitsgesetzbuch der DDR 1977-1990, hg. v. Rockstuhl, H., 2015
444Arbeitskampf (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1907 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist das Ringen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um allgemeine Arbeitsbedingungen mit kampfähnlichen Mitteln wie →Aussperrung und →Streik (nach Kittner sachlich erster bekannter Arbeitskampf auf deutschem Boden Breslau 1329).Die Entwicklung des Arbeitskampfrechts, hg. v. Pohl, H., 1980; Sieg’l, C., Arbeitskämpfe seit dem Spätmittelalter, 1993; Schröder, R., Der gewerbliche Kampf, (in) Das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Richter, 2000, 533; Dallmann, C., Die Anfänge des französischen Arbeitskampfrechts, Diss. jur. Würzburg 2002; Kittner, M., Arbeitskampf, 2005 (61 Fallschilderungen zwischen 1155 v. Chr. und 2003 n. Chr.); Weber, P., Gescheiterte Sozialpartnerschaft - Gefährdete Republik, 2010; Arbeitskämpfe im Zeichen der Selbstermächtigung, hg. v. Leder, A., 2012
445arbeitslos (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 1522 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz – nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) arbeitsfrei, untätig, erwerbslos
446Arbeitslosenversicherung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1910 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die bescheidenen gemeindlichen Anfängen (1913 in 13 deutschen Gemeinden eine Arbeitslosenunterstützung vorhanden) folgend von 1918 an geschaffene, 1927 einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu der Selbstverwaltung übertragene, 1969 aufgabenerweiternd in dem Ar-beitsförderungsgesetz geregelte und zu dem1. 1. 1998 in das Sozialgesetzbuch (III) überführte →Sozialversicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen des Mangels einer entgeltlichen Erwerbstätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeber.Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 233, 241; Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, hg. v. Benöhr, H., 1991; Führer, K., Arbeitslosigkeit und die Entstehung der Arbeitslosenversicherung, 1990; Lewek, P., Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung, 1992; Dorn, U., Arbeitslosigkeit, (in) ZNR 1993, 12; Fukuzawa, N., Staatliche Arbeitslosenunterstützung in der Weimarer Republik, 1995; Raithel, T. u. a., Die Rückkehr der Arbeitslosigkeit, 2009
447Arbeitslosigkeit (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1797 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar) →Arbeitslosenversicherung
448Arbeitsmündigkeit (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Adjektiv arbeitsmündig nicht belegt) →MündigkeitGefaeller, W., Entstehung und Bedeutung der Arbeitsmündigkeit, 1968
449Arbeitsrecht (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1890 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist das die →Arbeit betreffende Recht. Es wird trotz der bereits in dem Hochmittelalter vorhandenen und seit dem 16. Jahrhundert auch von den Landesherren geordneten Tätigkeiten als Gesinde, Seemann, Bergmann, Kaufmannsdiener oder Handwerksgeselle als Rechtsgebiet erst an dem Übergang des 19. Jahrhunderts in das 20. Jahrhunderts verselbständigt (Stadthagen 1895 Arbeiterrecht, Sinz-heimer 1907f./1914, Potthoff 1925), nachdem sich in dem 19. Jahrhundert die obrigkeitlichen und genossenschaftlichen Bindungen infolge des Liberalismus lösen (beispielsweise Bauernbefreiung) und beis...Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 215, 227, 241; Sinzheimer, H., Über den Grundgedanken und die Möglichkeit eines einheitlichen Arbeitsrechts in Deutschland, 1914; Ebel, W., Gewerbliches Arbeitsvertragsrecht im Mittelalter, 1934; Schmieder, E., Geschichte des Arbeitsrechts im deutschen Mittelalter, 1939; Siebert, W., Die Entwicklung der staatlichen Arbeitsverwaltung, 1943; Anton, G., Geschichte der preußischen Fabrikgesetzgebung, 1953; Schmelzeisen, G., Polizeiordnungen und Privatrecht, 1955; Teuteberg, H., Geschichte der industriellen Mitbestimmung, 1961; Ebel, W., Quellen zur Geschichte des deutschen Arbeitsrechts bis 1849, 1964; Mampel, S., Arbeitsverfassung und Arbeitsrecht in Mitteldeutschland, 1966; Wedderburn, K., Cases and materials on labour law, 1967; Weidmann, P., Die soziale Entwi...
450Arbeitsverfassung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) →ArbeitsrechtSiebert, W., Die deutsche Arbeitsverfassung, 1942; Rödl, F., Europäische Arbeitsverfassung, 2009
451Arbeitsvertrag (Wort 1793 und nach Grimm Deutsches Wörterbuch 1820 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen – als Ansatz - nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die entgeltliche Leistung von →Arbeit geschlossene →Vertrag. Anfangs individuell ausgehandelt wird sein Inhalt unter Einschränkung der individuellen Vertragsfreiheit zunehmend kollektiv gestaltet (Tarifvertrag). Seit 1995 wird grundsätzlich die Schriftform angestrebt.Kroeschell, DRG 2, 3; Lotmar, P., Der Arbeitsvertrag, 1902, 2. A. hg. v. Rehbinder, M., 2001; Europäisches Arbeitsvertragsrecht, hg. v. Molitor, E. u. a., 1928ff.; Ebel, W., Gewerbliches Arbeitsvertragsrecht im deutschen Mittelalter, 1934; Schmieder, E., Geschichte des Arbeitsrechts im deutschen Mittelalter, 1939; Gellbach, H., Arbeitsvertragsrecht der Fabrikarbeiter im 18. Jahrhundert, 1939; Kaiser, A., Zum Verhältnis von Vertragsfreiheit und Gesellschaftsordnung während des 19. Jahrhunderts, insbesondere in den Auseinandersetzungen über den Arbeitsvertrag, 1972; Söllner, A., Der industrielle Arbeitsvertrag in der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, (in) Studien zur europäischen Rechtsgeschichte, 1972, 288; Vietinghoff-Scheel, E. v., Gewerbliche Arbeitsverhältnisse in Preuß...
452Arbeitszeit (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1534 bezeugt und ab 1580 zweimal in älteren deutschen Rechtsquellen belegt sowie über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) ist die für →Arbeit aufzuwendende Zeit des Arbeitnehmers. Ihre Bestimmung ist Ausfluss der Verrechtlichung des Arbeitsverhältnisses. In dem Zug der Industrialisierung verlängert sich die Arbeitszeit durch Wegfall von Feiertagen erkennbar (um 20 Prozent?). 1900 wird ein Arbeitstag zu zehn Stunden an sechs Tagen in der Woche festgelegt. An dem 23. 11. 1918 wird in dem →Deutschen Reich der Achtstundentag angeordnet und an dem 21. 12. 1923 die Arbeitszeit durch die Arbeitszeitordnung sowie 1994 durch das Arbeitszeitrechtsgesetz allgemein geregelt. Die Fünftagewoche setzt sich in der Bundesrep...Kroeschell, DRG 3; Mehrtens, M., Die Audlösung traditioneller Arbeitszeitmuster, 1986; Bischoff, S., Arbeitszeitrecht in der Weimarer Republik, 1987; Grabherr, S., Das Washingtoner Arbeitszeitübereinkommen von 1919, 1992; Voth, H., Time and Work in England 1750-1830, 2000
453arbiter (lat. [M.]) Schiedsrichter, →SchiedsgerichtKampmann, C., Arbiter und Friedensstiftung, 2001
454arbiträr (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1624 aus dem Lateinischen des Altertums und 1682 aus dem Französischen und mittelbar dem Lateinischen des Altertums aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, Adj.) willkürlich, nach Ermessen erfolgend (beispielsweise Strafe [lat. poena arbitraria], möglich nach der Constitutio Criminalis Carolina 1532, ausgedehnt durch Benedikt Carpzov 1595-1666, eingeschränkt durch das Strafgesetzbuch Josephs II. von 1787 bzw. das Strafgesetzbuch Bayerns von 1813).
455arbitrium (lat. [N.]) Ermessen, Gutachten, Entscheid, SchiedsspruchMeccarelli, M., Arbitrium iudicis und officialis im ius commune, ZRG GA 115 (1998), 552
456archaisch (Wort 17. Jh. oder nach Grimm Deutsche Wörterbuch 1843 aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen sowie in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt, Adj.) altertümlich, anschaulich, einfach, mündlich
457Archäologie (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1767 als aus dem Griechischen des Altertums aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen - als Ansatz - nicht belegt sowie in Besstandteilen über das Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Altertumskunde) ist die Wissenschaft von den gegenständlichen Hinterlassenschaften (beispielsweise Bauwerke, Geräte, Münzen, Knochen) von Menschen, die bei günstigen Voraussetzungen auch ethnische Unterschiede (beispielsweise in dem Frühmittelalter) wahrscheinlich machen kann. In Gegensatz zu der vor allem durch die schriftliche Überlieferung bestimmten allgemeinen Geschichtswissenschaft erbringt sie durch Ausgrabung immer noch eine ständig wachsende Befundmenge.Amira, K. v./Schwerin, C. Frhr. v., Rechtsarchäologie, 1943; Niemeyer, H., Einführung in die Archäologie, 1968, 3. A. 1983; Fehring, G., Die Archäologie des Mittelalters, 1987, 3. A. 2000; Enzyklopädie der Archäologie, hg. v. Daniel, G., 1996; Sinn, U., Einführung in die klassische Archäologie, 2000; Halle, U., Die Externsteine sind bis auf weiteres germanisch!, 2002; Hölscher, T., Klassische Archäologie – Grundwissen, 2002, 2. A. 2006, 3. A. 2008, 4. A. 2015; Martini, W., Sachwörterbuch der klassischen Archäologie, 2003; Bäbler, B., Archäologie und Chronologie, 2004; Die Aktualität des Archäologischen, hg. v. Ebeling, K. u. a., 2004; Frommer, S., Historische Archäologie, 2007; Eberhardt, G., Spurensuche in der Vergangenheit, 2010; Ickerodt, U., Einführung in das Grundproblem des archäolog...
458Archidiakon (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1290 bezeugt und - als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Lateinische und Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist sachlich seit etwa 365 der Leiter der →Diakone einer Bischofskirche, der sich zu dem Stellvertreter des →Bischofs entwickelt, ehe er bis zu dem 19. Jahrhundert weitgehend verschwindet.Kroeschell, DRG 1, 2; Reinhardt, R., Das Archidiakonat auf dem Konzil von Trient, ZRG KA 61 (1975), 84; Heim, M., Bischof und Archidiakon – geistliche Kompetenznen im Bistum Chiemsee (1215-1817), 1992
459Archipresbyter (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der seit Anfang des 5. Jahrhunderts nachweisbare Stellvertreter des →Bischofs bei Messfeier und Spendung der Sakramente, in dem frühen Mittelalter der Leiter der Priester einer Taufkirche.Faure, J., L’archiprêtre, 1911; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 1950, 5. A. 1972
460Archiv (Wort 1465 in Grimm Deutsches Wörterbuch Neufassung A-F bezeugt und – als Ansatz –in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das Lateinische und Griechische des Altertums mit dem Indogermanischen verbindbar, N.) ist die Einrichtung zu der (geordneten) Sammlung und Aufbewahrung sowie Verwertung des für den laufenden Geschäftsverkehr nicht mehr benötigten Schriftguts und ähnlichen Gutes (beispielsweise Akten, Urkunden, Karten, Pläne, Bilder, Dateien, Programme). Archive sind bereits in der Antike dort vorhanden, wo (umfangreiches) Schriftgut anfällt. Hieran schließt sich seit dem 3. Jahrhundert die christliche Kirche an, deren frühmittelalterliches Schriftgut gleichwohl zu großen Teilen verloren ist. In dem weltlichen Bereich werden Archive mit dem 12. Jahrhundert sich...Köbler, DRG 105, 145; Goldinger, W., Geschichte des österreichischen Archivwesens, 1957; Schellenberg, T., Akten- und Archivwesen, 1961; Kleinau, H., Übersicht über die Bestände des niedersächsischen Staatsarchivs in Wolfenbüttel, 1963; Meisner, H., Archivalienkunde, 1969; Papritz, J., Archivwissenschaft, 1976; Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg, Herrschaft Wilflingen, hg. v. Becker, O., 1981; Archiv der Freiherren von Woellwarth. Urkundenregesten 1359-1840, bearb. v. Hofmann, N., 1991; Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 7 Spezialakten der badischen Ortschaften (229), bearb. v. Rupp, R., 1992; Franz, E., Einführung in die Archivkunde, 4. A. 1993, 5. A. 1999, 8. unv. A. 2010; Gaisberg-Schöckingensches Archiv, bearb. v. Müller, P., 1993; Füchtner, J., Quellen rheinischer...
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