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#ZWERGLiterature
381Antichrese (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in dem 19. Jahrhundert aus dem Lateinischen und Griechischen des Altertums aufgenommen und in Bestandteilen mit dem Indogermanischen verbindbar, F.) (Gegengebrauch, Nutzungspfand, § 1213 I BGB) ist das aus dem hellenistischen Bereich in das klassische römische Recht eingeführte Nutzpfand, bei dem der Pfandgläubiger mit Erlaubnis des verpfändenden Schuldners nicht nur die Pfandsache als Sicherheit besitzen, sondern auch die Früchte der Pfandsache ziehen darf, wobei das Wort vermutlich aus dem Griechischen des Altertums über den Code Napoleon in die deutsche Rechtssprache des 19. Jahrhunderts gelangt, aber letztlich nicht heimisch geworden ist.Kaser § 31; Hübner; Kupiszewswki, H., Antichrese und Nutzpfand in den Papyri, 1986
382antik (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1691 als aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie über das Lateinische des Altertums teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, Adj.) alt
383Antike (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1696 bezeugt und – als Ansatz – in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie aus dem Lateinischen des Altertums aufgenommen und teilweise mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Adjektiv antik 1691, [3000/2800 v. Chr. bzw.] 11. Jahrhundert v. Chr.-4./6. Jahrhundert n. Chr.) ist der vor allem durch die Kultur der (Sumerer, Assyrer, Ägypter, Juden,) Griechen und Römer gekenn-zeichnete, durch die Eroberung Westroms durch Germanen in dem Jahre 476 abgeschlossene geschichtliche Abschnitt der menschlichen Kulturentwicklung nach der Vorgeschichte und vor dem Mittelalter und der Neuzeit. →AltertumDer Kleine Pauly, hg. v. Ziegler, K. u. a., Bd. 1ff. 1986; Selb, W., Antike Rechte im Mittelmeerraum, 1993; The Cambridge Ancient History, 2. A. Bd. 6, hg. v. Lewis, D., 1994; Dahlheim, W., Die Antike, 6. A. 2002; Löwe, G./Stoll, H, Lexikon der Antike, 1997; Wesel, U., Geschichte des Rechts, 1997, 3. A. 2006, 4. A. 2013; Gehrke, H., Kleine Geschichte der Antike, 1999; Metzler Lexikon Antike, hg. v. Brodersen, K./Zimmermann, B., 1999; Lexikon der christlichen Antike, hg. v. Brauer, J./Hutter, M., 1999; Nickel, R., Lexikon der antiken Literatur, 1999; Geschichte der Antike, hg. v. Gehrke, H. u. a., 2000; Brandt, H., Das Ende der Antike, 2001; Grziwotz, H./Döbertin, W., Spaziergang durch die Antike, 2002; Die Rechtskulturen der Antike, hg. v. Manthe, U., 2003; Lexikon der antiken Gestalten in...
384Antiochia (Kreuzfahrerfürstentum)Mayer, H., Varia Antiochena, 1993; Buck, A., The Principality of Antioch and its frontiers in the tweltfth Century, 2017
385Antisemit (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1880 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen mit dem Lateinischen und Griechischen des Altertums und dem Hebräischen verbindbar, M., Adjektiv antisemitisch 1865) Judenfeind
386Antisemitismus (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1883 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen mit dem Lateinischen und Griechischen des Altertums und dem Hebräischen verbindbar, M.) ist die Juden (Semiten) ablehnende Haltung von Menschen (Judenfeindschaft). Sie entsteht nach antiken, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorläufern in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (in Preußen Sozialkonservative wie Hermann Wagener seit der liberalen neuen Ära von 1858, in Österreich um 1885) neu. In dieser Zeit gelten Juden als Modernisierungs-gewinner des Liberalismus, wobei auch die katholische Kirche ihr Unbehagen über die gesellschaftlichen Veränderungen an dem steigenden Einfluss der Juden zu einem Ausdruck bringt. Der zunehmende Antisemitis...Badinter, R., Un antisémitisme ordinaire, 1997; Scheil, S., Die Entwicklung des politischen Antisemitismus in Deutschland zwischen 1881 und 1912, 1999; Walter, D., Antisemitische Kriminalität, 1999; Katholischer Antisemitismus, hg. v. Blaschke, A. u. a., 2000; Kertzer, D., Die Päpste gegen die Juden, 2001; Bergmann, W., Geschichte des Antisemitismus, 2002; Ferrari Zumbini, M., Die Wurzeln des Bösen - Gründerjahre des Antisemitismus, 2002; Haury, T., Antisemitismus von links, 2002; El olivo y la espada, hg. v. Joan i Tous, P. u. a., 2003; Ley, M., Kleine Geschichte des Antisemitismus, 2003; Der Berliner Antisemitismusstreit 1879-1881, bearb. v. Krieger, K., 2003; Benz, W., Was ist Antisemitismus?, 2004; Wladika, M., Hitlers Vätergeneration, 2005; Terwey, S., Moderner Antisemitismus in Großb...
387Antitribonianus ist das 1603 posthum erschienene Werk François →Hotmans, das in einem Angriff auf →Tribonian die Anwendbarkeit des (lat. [N.]) Corpus iuris civilis in der Neuzeit bestreitet und die Schaffung eigener Gesetzbücher empfiehlt.http://www.koeblergerhard.de/Fontes/HotmanFranz(HotomanusFranciscus)Antitribonian1603.pdf ; Baron, J., Franz Hotmans Antitribonian, 1888; Caroni, P., Gesetz und Gesetzbuch, 2003
388Antrag (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 1325 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1430 [Hameln] einige Male belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M., Verb antragen um 850) ist ein →Angebot auf Abschluss eines →Vertrags sowie eine Erklärung hinsichtlich eines sonstigen Zieles.Kratz, D., Der Antrag im Verwaltungsprozess, 1969; Schnell, M., Der Antrag im Verwaltungsverfahren, 1986; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privat-rechtswortschatzes, 2010; Hürtggen, R., Ausreise per Antrag, 2014
389antragen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 850 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 13. Jahrhundert belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) herantragen →Antrag
390Antrustio (lat. [M.], zu afrk. druht, lat.-afrk. trustis, M., bewaffnete Schar) ist der in dem Volksrecht der →Franken durch dreifaches Wergeld des Freien ausgezeichnete, auch in Kapitularien und Formeln erwähnte freie Königsmann.Bergengruen, A., Adel und Grundherrschaft im Merovingerreich, 1958; Olberg, G. v., Die Bezeichnungen für soziale Stände, 1991
391Antwerpen an der Schelde wird 726 erstmals urkundlich erwähnt. 1291 erhält es Stadtrecht. 1852 wird in der aus den Niederlanden an Belgien gelangten Stadt eine Universität eingerichtet.Blondé, B., Antwerp in the Renaissance, 2020
392anwachsen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 800 belegt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1495 [Ostfriesland] einige Male belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) hinzuwachsen, durch Wuchs vermehren
393Anwachsung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1453 bezeugt und ab 1453 zweimal in älteren deutschen Rechtsquellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Anwachsungsrecht 1721, Verb anwachsen um 800) ist die Vermehrung durch Wuchs einschließlich der Erhöhung der Anteile anderer Berechtigter an einer (gesamthänderischen) Gesamtheit in dem Wege der Gesamtnachfolge bei Wegfall eines Mitberechtigten. Sie hat wohl in alten gesamt-händerischen Gesamtheiten (beispielsweise Hausgemeinschaft, Akkreszenz in dem klassischen römischen Erbrecht) Bedeutung und wird später eher zurückgedrängt (beispielsweise durch Eintrittsrechte, Realteilung). Durch das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) gewinnt sie mit dem Gesamthandsprinzip an Gewicht....Kaser §§ 73 III, 76 III 1 154ff.; Hübner; Breuel, F., Geschichte des Anwachsrechts in Ostfriesland, 1954; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.; Meyer, H., Anwachs und Insel im hochmittelalterlichen Recht der Grafschaft Flandern, ZRG GA 113 (1996), 333; Lohsse, S., Ius adcrescenndi – die Anwachsung im römischen Vermächtnirecht, 2008; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010; Pichler, M., Das Prinzip der Anwachsung, 2014
394Anwalt (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 765 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab dem Althochdeutschen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist der (Mensch als) Vertreter eines anderen (Menschen in dem Recht). In dem römischen Recht ist sachlich Vertretung grundsätzlich ausgeschlossen und wegen der vielen Sklaven auch nicht nötig. In dem deutschen Bereich begegnen die ersten Anfänge in dem fränkischen Reich. Zu dem Hochmittelalter hin erscheinen Vertreter für Bischöfe (Vögte), Äbte, Gemeinden oder Genossenschaften. Bis zu der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts setzt sich neben dem Fürsprecher als Vertreter in dem (bloßen) Wort (Mund der Partei) die inhaltliche Vertretung der Partei in der Sache in dem ...Kaser § 87 II IV; Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 155, 202; Weißler, A., Geschichte der Rechtsanwaltschaft, 1905; Kübl, F., Geschichte der österreichischen Advokatur, 1925; Bader, K., Vorsprecher und Anwalt in den fürstenbergischen Gerichtsordnungen, 1931; Böhm, O., Die nürnbergische Anwaltschaft um 1500 bis 1806, 1949; Döhring, E., Geschichte der deutschen Rechtspflege, 1953; Kern, E., Geschichte des Gerichtsverfassungsrechts, 1954; Schlosser, H., Spätmittelalterlicher Zivilprozess, 1971; Failenschmid, H., Anwalt und Fürsprech, 1981; Holly, G., Geschichte der Ehrengerichtsbarkeit der deutschen Rechtsanwälte, 1989; Krach, T., Jüdische Rechtsanwälte in Preußen, 1991; Grahl, C., Die Abschaffung der Advokatur unter Friedrich dem Großen, 1994; Siegrist, H., Advokat, Bürger und Staat, 1996; Krug...
395Anwaltszwang (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch nicht bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen nicht belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M.) ist die vielfach vor höheren Gerichten der Neuzeit bestehende, (tatsächliche oder) rechtliche Verpflichtung von Parteien, in einem →Prozess einen →Anwalt (Rechtsanwalt) zu verwenden.
396anwarten (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 796 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1358 [Rechtsbuch nach Distinktionen] einige Male belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) →Anwartschaft
397Anwartschaft (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch 1599 bezeugt und ab 1599 [Württemberg] in älteren deutschen Rechtsquellen belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb anwarten um 796), ist die einer bestimmten Person zustehende rein tatsächliche Aussicht auf ein später zu erwartendes Amt oder Recht. In dem deutschen Mittelalter hat der nahe Verwandte ein Anrecht auf den Nachlass (→Erbenwartrecht). In dem 20. Jahrhundert setzt sich die Anwartschaft als werdendes und dem Vollrecht wesensgleiches Recht bei dem Kauf unter Eigentumsvorbehalt durch, bei dem mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate die (bloße) Anwartschaft zu (vollem) Eigentum erstarkt.Kaser § 10 I; Hübner; Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 269; Würdinger, H., Die privatrechtliche Anwartschaft als Rechtsbegriff, 1928; Letzgus, E., Die Anwartschaft des Käufers unter Eigentumsvorbehalt, 1938; Berger, W., Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht, 1984; Grüttner, W., Die sozialversicherungsrechtliche Anwartschaft, 1990
398anweisen (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 1261 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen um 1319 [Dortmund] belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, V.) durch Weisung veranlassen, →Anweisung
399Anweisung (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 1278 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 1221-1224 belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, F., Verb anweisen um 1261) ist innerhalb der Veranlassung auch die schriftliche Aufforderung eines Teiles (Anweisender, Wort 1863) an einen anderen Teil (Angewiesener) (Deckungsverhältnis), Geld, Wertpapiere oder andere Sachen an einen die Anweisung dem Angewiesenen vorlegenden Dritten (Anweisungsempfänger, Wort 1809) zu leisten (lat. [F.] delegatio zwischen Delegant, Delegat und Delegatar, Verhältnis zwischen Angewiesenem und Anweisungsempfänger Valutaverhältnis). Sie hat sachlich römische Grundlagen. Sie gehört in die Frühzeit des →Wertpapiers (13./14. Jahrhundert). Die p...Eisenried, U., Die bürgerlich-rechtliche Anweisung und ihre Entstehung, 2010; Köbler, U., Werden, Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes, 2010
400Anwende (Wort in Grimm Deutsches Wörterbuch um 1150 bezeugt und in älteren deutschen Rechtsquellen ab 12. Jahrhundert belegt sowie in den Bestandteilen über das erschließbare Germanische mit dem Indogermanischen verbindbar, M., Verb anwenden um 867) Stelle der Wendung
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