| 2014-02-09 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommen als wirtschaftskriminalistische Anzeichen einer Zahlungsunfähigkeit unter Anderem in Betracht die ausdrückliche Erklärung, nicht zahlen zu können, das Nichtbeachten von Rechnungen und Mahnungen, gescheiterte Vollstreckungsversuche, Nichtzahlung von Löhnen, Gehältern, Sozialversicherungsabgaben und Betriebskosten, Scheckproteste und Wechselproteste oder Insolvenzanträge von Gläubigern (1 StR 665/2012 21. August 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen, wenn diesem nicht die fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle offensichtlich fehlt (8 AZR 563/2012 22. August 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands gehören die Arbeitskraft des Schuldners und dessen Arbeitsverhältnis als solches nicht zur Insolvenzmasse gemäß § 35 I InsO und unterfallen daher nicht dem Verfügungsverbot des § 81 I 1 InsO, so dass der Schuldner in jeder Phase des Verbraucherinsolvenzverfahrens über den Inhalt eines ihn betreffenden Arbeitsverhältnisses ohne Zustimmung des Treuhänders verfügen kann, wobei im Übrigen einem seine Erwerbsobliegenheit verletzenden Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden kann (6 AZR 789/2011 20. Juni 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main steht die Übernahme von Mieten durch den Sozialhilfeträger der Anwendung des § 5 WiStrG nicht entgegen, doch kann dann eine „Ausnutzung des Mieters“ zweifelhaft sein (2 Ss-OWi 470/2012 16. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen kann eine gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichtete Beschwerde nur darauf gestützt werden, dass die Ablehnung gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu Unrecht erfolgt sei, während für eine Beschwerde, mit der lediglich die vom Gericht geforderten Ergänzungen nach Ablauf der ordnungsgemäß gesetzten Frist nachgeholt werden sollen, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (13 PA 185/2013 5. November 2013). |
| In der 8 Millionen Einwohner (davon fast 25 Prozent Ausländer, 284000 Deutsche) zählenden Schweiz stimmen bei einem Volksentscheid 50,3 Prozent für eine von der Schweizerischen Volkspartei vorgeschlagene Begrenzung der Einwanderung („Gegen Masseneinwanderung“) im Laufe der kommenden drei Jahre. |
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| 2014-02-08 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft zum Versicherungsnehmer einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung gewordener Arbeitnehmer in einem Insolvenzverfahren über sein Vermögen den allein aus den Beiträgen seines Arbeitgebers gebildeten Rückkaufswert nicht nach Kündigung der Versicherung an die Masse verlieren (IX ZR 165/2013 5. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist im Notariatsbewerbungsverfahren selbständig auch zu prüfen, ob aus einem rechtswidrigen Verhalten negative Folgerungen im Hinblick auf die wegen des öffentlichen Amtes erhöhten persönlichen Anforderungen an einen Notar zu ziehen sind (NotZ [Brfg] 10/2013 25. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands besteht eine rechtswegüberschreitende Entscheidungszuständigkeit gemäß § 17 II 1 GVG des für den Anspruch nach § 1 I 1 IFG zuständigen Gerichts (auch) für einen Anspruch auf Akteneinsicht nach den §§ 29, 13 I VwVfG nicht (III ZB 59/2013 27. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein fehlendes Gefälle einer Hoffläche einer Wohnanlage auch ohne Baubeschreibung und ohne zwingende Notwendigkeit ein Mangel des Werkes, wenn der Besteller ein Gefälle nach den dem Vertrag zu Grunde liegenden Umständen (z. B. Qualitätsstandard und Komfortstandard) erwarten kann (VII ZR 275/2012 21. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Betreuung regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, jemanden mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten zu beauftragen (XII ZB 481/2012 21. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begründet die Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass eine beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, keine außerordentliche Kündigung des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache, so dass der Mieter die Bescheidung seines Antrags abwarten muss (XII ZR 77/2012 20. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der im Falle eines mangelbedingten Rücktritts vom Kaufvertrag bei einer erfolgreichen Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises an den Leasinggeber mit Kostenerstattungsansprüchen ausfallende Leasingnehmer vom Leasinggeber eine Erstattung dieser Kosten verlangen (VIII ZR 257/2012 13. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann eine behördliche Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus auch dann rechtmäßig sein, wenn der Ausländer mit einem Kind deutscher Staatsangehörigkeit in familiärer Lebensgemeinschaft lebt und ihm Unterhalt leistet, doch kann dann eine tatsächliche behördliche Duldung aus familiären Gründen erfolgen (1 C 9/2012 30. Juli 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind die Kosten eines weiteren Rechtsanwalts nur erstattungsfähig, soweit in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten muss (10 AZB 27/2013 13. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden greift das Haftungsprivileg der §§ 104, 105 SGB VII bei einer Heimfahrt von Arbeitnehmern mit einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers auch dann, wenn das Kraftfahrzeug bei einem solchen Sammeltransport nur von zwei Arbeitnehmern benutzt wird, die sich bei der Fahrt abwechseln (7 U 2032/2012 24. Juli 2013). |
| *Stiftungsrechts-Handbuch, hg. v. Campenhausen, A./Richter, A., 4. A. 2014 |
| *Casper/Terlau, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, 2014 |
| *Lenz, Tobias, Produkthaftung, 2014*Andres, Dirk/Leithaus, Rolf, Insolvenzordnung, 3. A. 2014 |
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| 2014-02-07 |
| Nach einer als Einknicken bewerteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands soll der Gerichtshof der Europäischen Union entscheiden, ob der Beschluss der Europäischen Zentralbank über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen europarechtsgemäß ist (2 BvR 2728/2013 14. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Presseunternehmen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich als Anzeige (und nicht nur z. B. mit der Wendung sponsored by) kennzeichnen (I ZR 2/2011 6. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands darf eine Verbraucherbank ein Bankinstitut zur Kündigung eines Girokontos eines Unternehmens auffordern, wenn ein Routenplaner-Service aus dem Internet bewusst Kunden über die Kostenpflichtigkeit täuscht und sich ein Inkassounternehmen bewusst an dem auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodell beteiligt, weil die Aufforderung zwar ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist, aber ein Rechtfertigungsgrund vorliegt (I ZR 75/2013 6. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss ein Kraftfahrzeugführer 40 Euro Bußgeld zahlen, weil sich sein vierjähriges Kind während der Fahrt vom Sicherheitsgurt abgeschnallt hat (5 RBs 153/2013 5. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz muss ein Veranstalter eines Karnevalsumzugs (z. B. Rosenmontagszug in Mainz) nicht gegen alle denkbaren und fern liegenden Möglichkeiten der Schädigung von Besuchern Vorsorge treffen (3 U 985/2013 19. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Tagesschau-APP von ARD und NDR nur eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und deshalb rechtmäßig (6 U 188/2012 20. Dezember 2012). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist Silvana Koch-Mehrin (FDP) der Doktorgrad wegen Plagiats rechtmäßig entzogen. |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg können ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen eine ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers begründen (19 Sa 322/2013 4. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern hat ein während einer Tätigkeit als Lagerarbeiter einen Arbeitsunfall erleidender Nebenerwerbslandwirt keinen Anspruch auf eine landwirtschaftliche Betriebshilfe, weil er nicht als Nebenerwerbslandwirt verunglückt ist und keinen Anspruch auf Krankengeld gegen die landwirtschaftliche Betriebskrankenkasse erworben hat und Betriebshilfe nur statt Krankengelds gewährt werden kann (18 U 138/2011 26. September 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern können die Kosten einer Schulung eines behinderten Menschen an einem Personal Computer im Rahmen einer Eingliederungshilfe zu übernehmen sein (18 SO 6/2012 16. Mai 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln müssen von der kostenlosen Bilddatenbank Pixelio heruntergeladene Fotos in der Bilddatei selbst mit dem Namen des Fotografen gekennzeichnet werden und nicht nur auf der Website, weil das Bild andernfalls bei einem Aufruf per Rechtsklick über Grafik anzeigen ohne Urhebervermerk erscheinen kann (14 O 427/2013 30. Januar 2014). |
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| 2014-02-06 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands sind die eine Doppelzulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung und Patentanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung weitgehend ausschließenden Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung verfassungswidrig und nichtig (1 BvR 2998/2012 14. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands umfasst das Leistungsschutzrecht an einzelnen Filmbildern (z. B. vom Tod Peter Fechters an der Berliner Mauer) das Recht auf Verwertung der Einzelbilder in Form eines Filmes (I ZR 86/2012 22. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind allgemeine Reisevertragsbedingungen Thomas Cooks bezüglich der Höhe der Anzahlung rechtswidrig (16 U 78/2013 16. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm können Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlung eines Vereins wegen Einberufung der Versammlung unter Verletzung zwingender Satzungsbestimmungen (z. B. durch Infopost statt durch Veröffentlichung im Vereinsblatt) unwirksam sein (8 U 20/2013 18. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bayern war die Rechtsverordnung der Gemeinde Eching vom 11. März 2013 zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage und Feiertage aus Anlass von Märkten unwirksam (22 N 788/2013 6. Dezember 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen muss eine Krankenkasse die Kosten einer aus kosmetischen Gründen vorgenommenen Brustverkleinerung nicht zahlen (L4 KR 477/2011 7. Oktober 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf sind allgemeine Reisevertragsbedingungen von Bucher-Reisen bezüglich der Fälligkeit des Reiserestpreises rechtswidrig (12 O 417/2012 13. November 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main sind allgemeine Geschäftsbedingungen Condors betreffend die Fälligkeit des vollen Reisepreises bei Buchung rechtswidrig (2-24 O 151/2013 8. Januar 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover sind allgemeine Geschäftsbedingungen TUIflys betreffend die Fälligkeit des vollen Reisepreises bei Buchung rechtswidrig (18 O 148/2013 21. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln sind bestimmte allgemeine Geschäftsbedingungen der HDI Lebensversicherung AG zur Beitragsfreistellung, Kündigung sowie zum Stornoabzug in Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen rechtswidrig (26 O 317/2013 29. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat ein Beamter, dem Altersteilzeit im so genannten Blockmodell bewilligt wurde und der vor Eintritt in die Freistellungsphase seinen restlichen Erholungsurlaub aus Krankheitsgründen nicht mehr nehmen kann, grundsätzlich keinen Anspruch auf dessen Abgeltung in Geld (5 K 1135/2013 24. Januar 2014). |
| Nach einer Eilentscheidung des Sozialgerichts Dortmund hat eine arbeitslose sechsköpfige spanische Familie wegen möglicher Europarechtswidrigkeit des § 7 I 2 Nr. 2 SGB II Anspruch auf besondere Geldleistungen aus Arbeitslosengeld II (19 AS 5107/2013 ER 22. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund kann ein Beitragsbescheid einer Krankenhasse gerichtlich aufgehoben werden, wenn die Krankenkasse im Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren nicht aufgeklärt hat, ob die Kapitalleistung einer Lebensversicherung auf einem Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung beruht (39 KR 1585/2013 22. Januar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Südkoreas hat der Bruder Lee Kun Hees keinen Anspruch auf 644,2 Millionen Euro aus Erbrecht. |
| McKesson erwirbt mehr als 75 Prozent der Anteile an Celesio. |
| Zwischen 2004 und 2010 ist jeder dritte Straftäter binnen dreier Jahre nach der Verurteilung oder der Entlassung aus der Haft wieder straffällig geworden. |
| Nach Ansicht des vorsitzenden Richters im Strafverfahren gegen Christian Wulff besteht der Verdacht, dass die neue Beweisanträge stellende Staatsanwaltschaft (bisher) Beweise zurückgehalten haben könnte. |
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| 2014-02-05 |
| Nach einer Entscheidung des Gerichtshofs (der Europäischen Union) ist eine benachteiligende Besteuerung (z. B. möglicherweise Ungarns) eines Unternehmens, das innerhalb einer Unternehmensgruppe mit in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen verbunden ist, mittelbar diskriminierend und damit Europarechtswidrig (C-385/2012 5. Februar 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands soll der Gerichtshof der Europäischen Union entscheiden, ob Lesegeräte für elektronische Bücher zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden können, weil sie eine Wörterbuchfunktion (neben der übergeordneten Lesefunktion) haben (VII R 13/2012 12. November 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands (9. Senat) soll der große Senat des Bundesfinanzhofs darüber entscheiden, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn der betreffende Raum (fast) nur für berufliche oder betriebliche Zwecke genutzt wird oder ob diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden können (IX R 23/2012 21. November 2013). |