| 2016-03-29 |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München darf bei einer Zustimmung zur Löschung eines Rechtes an einem Grundstück kein vernünftiger Zweifel bleiben, ob eine Löschung des Rechtes an einem Grundstück oder an mehreren Grundstücken gebilligt wird (34 Wx 289/2015 8. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann der Vollzug von Eintragungen in dem Grundbuch von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden, worüber das Grundbuchamt in einer Zwischenverfügung entscheidet, wogegen die Beschwerde nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz statthaft ist (34 Wx 293/2015 20. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München muss bei längerem Zeitablauf der Makler nachweisen, dass seine Tätigkeit noch ursächlich für einen Vertragsabschluss war (23 U 396/2015 9. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann der in einer Besprechung über die Herbeiführung einer Nutzungsänderung von dem Bauherrn geäußerte Satz „Legen Sie los, fangen Sie an“ als Annahme eines Angebots oder Angebot zu einem Vertrag zu verstehen sein (27 U 75´43/2013 24. Juni 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken geht das Eigentum an einer Bronzeskulptur (z. B. Mensch im Widerstreit) nicht dadurch verloren, dass sie eine Kommune versehentlich auf einer in Fremdeigentum befindliche Grundstücksfläche aufgestellt hat, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des betreffenden Grundstücks geworden ist (4 U 57/2015 1. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen richtet sich das konkrete Maß der besonderen Zurückhaltung, die der Staat im Umgang mit Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften (z. B. Islamisches Kulturzentrum Bremen e. V.) zu beachten hat, nach den Umständen des Einzelfalls (1 B 95/2015 1. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf muss ein Fluggast nachweisen, dass er sich so rechtzeitig an einem Abfertigungsschalter einer Fluggesellschaft eingefunden hat, dass er rechtzeitig vor Flugbeginn abgefertigt werden konnte und nur die Fluggesellschaft ursächlich dafür ist, dass dies nicht gelang (42 C 9584/2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Israels ist das Rahmenabkommen über die Ausbeutung und die Ausfuhr der Erdgasvorkommen vor der Küste Israels rechtswidrig (um 25. März 2016). |
| Die zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika sollen die Daten auf dem iPhone des Attentäters von San Bernardino auch ohne die Unterstützung Apples entschlüsselt haben. |
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| 2016-03-28 |
| 2016-03-28 Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruheschuldet der Unternehmer eine Neuherstellung des Werkes, wenn die vertragliche Beschaffenheit nur durch diese Art der Naturalherstellung erreicht werden kann (8 U 117/2012 24. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München darf bei einer Zustimmung zur Löschung eines Rechtes n einem Grundstück kein vernünftiger Zweifel bleiben, ob eine Löschung des Rechtes an einem Grundstück oder an mehreren Grundstücken gebilligt wird (34 Wx 289/2015 8. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann der Vollzug von Eintragungen in dem Grundbuch von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden, worüber das Grundbuchamt in einer Zwischenverfügung entscheidet, wogegen die Beschwerde nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz statthaft ist (34 Wx 293/2015 20. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München muss bei längerem Zeitablauf der Makler nachweisen, dass seine Tätigkeit noch ursächlich für einen Vertragsabschluss war (23 U 396/2015 9. Juli 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München kann der in einer Besprechung über die Herbeiführung einer Nutzungsänderung von dem Bauherrn geäußerte Satz „Legen Sie los, fangen Sie an“ als Annahme eines Angebots oder Angebot zu einem Vertrag zu verstehen sein (27 U 75´43/2013 24. Juni 2013). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken geht das Eigentum an einer Bronzeskulptur (z. B. Mensch im Widerstreit) nicht dadurch verloren, dass sie eine Kommune versehentlich auf einer in Fremdeigentum befindliche Grundstücksfläche aufgestellt hat, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des betreffenden Grundstücks geworden ist (4 U 57/2015 1. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen richtet sich das konkrete Maß der besonderen Zurückhaltung, die der Staat im Umgang mit Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften (z. B. Islamisches Kulturzentrum Bremen e. V.) zu beachten hat, nach den Umständen des Einzelfalls (1 B 95/2015 1. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf muss ein Fluggast nachweisen, dass er sich so rechtzeitig an einem Abfertigungsschalter einer Fluggesellschaft eingefunden hat, dass er rechtzeitig vor Flugbeginn abgefertigt werden konnte und nur die Fluggesellschaft ursächlich dafür ist, dass dies nicht gelang (42 C 9584/2014). |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts Israels ist das Rahmenabkommen über die Ausbeutung und die Ausfuhr der Erdgasvorkommen vor der Küste Israels rechtswidrig (um 25. März 2016). |
| Die zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika sollen die Daten auf dem iPhone des Attentäters von San Bernardino auch ohne die Unterstützung Apples entschlüsselt haben. |
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| 2016-03-27 |
| 2016-03-27 Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben die Gerichte Deutschlands durch das Verbot eines Berichts über Grundstücksgeschäfte in der nationalsozialistisch beherrschten Zeit des Deutschen Reiches (Verlagsgesellschaft M. Dumont Schauberg) nicht Menschenrechte verletzt (18748/2010 2. Dezember 2014). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands besteht (wegen offensichtlich mangelnder Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde) auch bei einer regionalen Monopolstellung eines privatrechtlichen Presseorgans kein Kontrahierungszwang bezüglich des Abdrucks von Zeitungsanzeigen einer politischen Partei (z. B. Alternative für Deutschland) (2 BvQ 43/2015 27. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein Dritten den Zugang zu dem Internet bereitstellendes Telekommunikationsunternehmen von einem Rechteinhaber als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Goldesel) rechtswidrig veröffentlicht werden, wobei der Zumutbarkeit einer Sperre nicht entgegensteht, dass sie auch für Dritte geschützte Schutzgegenstände erfasst, zu deren Geltendmachung der Rechteinhaber nicht ermächtigt ist (I ZR 174/2014 26. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage (ADAC Motorwelt) durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, nur unter engen Voraussetzungen begründet (I ZR 260/2014 15. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands verletzt die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung (VI ZR 175/2014 15. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei Streitfällen nach § 14 I Nr. 1 Buchst. b WahrnG, an denen eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist und welche die Vergütungspflicht nach § 54 oder 54c WahrnG betreffen, die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach § 16 I WahrnG auch dann Prozessvoraussetzung, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht bestritten sind (I ZR 148/2014 27. August 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands schließt § 20 I TVK die nur befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (z. B. als 1. Solofagott) nicht aus (7 AZR 945/2013 7. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist eine Autorenlesung vor Publikum keine Theatervorführung und keine ihr vergleichbare Darbietung, kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigten hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (XI R 35/2012 25. Februar 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Veröffentlichung von eine Schwangerschaft erkennen lassenden Fotos ohne erkennbares öffentliches Interesse unzulässig und ist ein Trailerpark bei Dreharbeiten ein privater Rückzugsort, so dass nach verletzenden Aufnahmen ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro begründet ist (15 U 97/2015 10. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln überwiegen die Pressefreiheit des Presseorgans gegenüber den Geheimhaltungsinteressen des Urhebers der so genannten Afghanistan-Papiere nicht in dem Sinne, dass die Veröffentlichung der gesamten und ungekürzten Unterrichtungen des Parlaments ohne eigene inhaltliche Auseinandersetzung oder journalistische Bearbeitung von dem Zwecke der urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen des Zitatrechts gedeckt ist (6 U 5/2015 12. Juni 2015). |
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| 2016-03-26 |
| 2016-03-26 Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands dürfen Kommunen (z. B. Landkreis Calw) öffentlichen Krankenhäusern eine Finanzbeihilfe geben, müssen dies aber der Europäischen Kommission mitteilen oder festlegen, für welche Leistungen Zuschüsse vergeben werden (I ZR 263/2014 24. März 2016). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist bei gleichzeitiger Entscheidung über zwei in Tatmehrheit stehende und mit je einem Fahrverbot als Nebenfolge ahndbare Ordnungswidrigkeiten nur ein einheitliches Fahrverbot zu verhängen (4 StR 227/2015 16. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der mit der Erfüllung des Zustimmungsanspruchs in Verzug befindliche vormerkungswidrig Eingetragene gemäß den §§ 280 I, II, 286, 288 BGB für den Ersatz des Verzögerungsschadens einstehen (VIII ZR 311/2014 20. Januar 2016). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für die Arbeitnehmer zuverlässig erkennbar bestimmen (Beginn und Dauer, Lage und Verteilung sowie Auswahl der Betroffenen) und genügt bei Ablehnung weiterer Arbeitsleistungen seitens des Arbeitgebers seitens der Arbeitnehmer ein wörtliches Angebot zwecks Herbeiführung eines Annahmeverzugs (5 AZR 491/2014 18. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung Oberlandesgerichts Koblenz hat in dem vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren der Rechtspfleger die Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs der Parteien nur an Hand des Wortlauts umzusetzen, wobei in dem Falle des Fehlens jeden Anhalts für einen von dem schriftliche festgehaltenen Vergleichsinhalt abweichenden Parteiwillens eine dienstliche Stellungnahme des protokollierenden Richters nicht erforderlich ist (14 W 585/2015 21. September 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz ist eine Ehescheidung durch einen nicht verkündeten Ehescheidungsbeschluss keine Ehescheidung (1 U 657/2015 7. Januar 2016). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München können eine PIN-Risikogeschäftsbedingung und eine Vertragsstrafengeschäftsbedingung wegen fehlender Kontendeckung in einem Pay-TV-Vertrag unwirksam sein (29 U 2092/2015 12. November 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg sind, wenn der Besteller einen Unternehmer mit der misslingenden Sanierung der von dem Besteller selbst hergestellten Sichtbetonelemente beauftragt, die Kosten der Selbstvornahme durch Beauftragung eines weiteren Unternehmens mit der letztlich auch erfolglos bleibenden (Nach-)Sanierung wegen deren Nähe des Bestellers zu der Schadensursache unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens auf den an den nacherfüllungspflichtigen Erstbeauftragen gezahlten Werklohn beschränkt, wenn der Besteller den zweiten Sanierungsversuch in Auftrag gab, ohne zuvor die Ursache der mangelhaften Sanierung festgestellt zu haben (1 U 46/2015 5. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken sind die großzügigen Maßstäbe, die hinsichtlich der Hinzufügung des bisherigen Familiennamens bei der Volljährigenadoption gelten, auch auf die Adoption eines Minderjährigen anzuwenden, der wenige Wochen nach dem Erlass des Annahmebeschlusses volljährig wird (6 UF 94/2015 18. Dezember 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aachen begründet eine auf der Autobahn vorhandene, stark ausgeprägte Bodenwelle mit einer Höhe von bis zu 18 Zentimetern für das zuständige Land die Verpflichtung, Abhilfe zu schaffen oder entsprechende Warnhinweise aufzustellen, wobei bei erheblicher Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit und besonders geringer Bodenfreiheit eines beschädigten Personenkraftwagens (z. B. Ferrari Modena Spider mit 200 Stundenkilometern) eine hälftige Schadensteilung begründet sein kann (12 O 87/2015 1. Oktober 2015). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg im Breisgau begründet ein unzulänglich begründetes Abmahnschreiben keinen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten (12 O 46/2015 KfH 20. November 2015). |
| In dem Jahre 1800 waren 80 Prozent der Deutschen mit der Herstellung von Nahrungsmitteln beschäftigt, in dem Jahre 2016 weniger als zwei Prozent. |
| *Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, 11.A. 2016 |
| *Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG Kommentar, 5. A. 2016 |
| *Umwandlungsgesetz, Umwandlungsteuergesetz, hg. v. Schmitt/Hörtnagl, Stratz, 7. A. 2016 |
| *Kreditwesengesetz, hg. v. Schwennicke, Auerbach, 3. A. 2016 |
| *Urheberrecht, hg. v. Schricker, G./Loewenheim, U., 5. A. 2016 |
| *Baugesetzbuch, hg. v. Battis/Krautzberger/Löhr, 13. A. 2016 |
| *Zivilprozessordnung, hg. v. Thomas, H./Putzo, H., 37. A. 2016 |
| *Musielak/Voit, Zivilprozessordnung, 13. A. 2016 |
| *Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, 8. A. 2016 |