| 2002-05-07 |
| Die Europäische Kommission hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Übernahme der Saarbergwerke AG und der Preussag Anthrazit GmbH durch die RAG Aktiengesellschaft (Kohlefusion 1997). |
| Die Zahl der Arbeitslosen Deutschlands liegt mit 4,024 Millionen um 156000 über dem Vorjahresstand. |
| Arthur Andersen zahlt an die insolvente Baptist Foundation auf Grund eines Vergleichs 217 Millionen Dollar zum Ausgleich für Fehler bei der Wirtschaftsprüfung. |
| Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schließt die Gontard & Metallbank AG Frankfurt am Main vorläufig für den Kundenverkehr. |
| In Pakistan ist die Vollstreckung eines Todesurteils gegen eine wegen Ehebruchs verurteilte Frau ausgesetzt worden. |
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| 2002-05-06 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist das (von Teleflash gegen eine Einmalgebühr von 19 Euro betriebene) kostenlose, werbefinanzierte und durch Werbeeinblendungen unterbrochene Telefonieren nicht wegen unzulässiger Belästigung des Angerufenen wettbewerbswidrig (I ZR 227/1999 20. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle verletzt, wer ohne Freisprechanlage telefonierend bei Rot über eine Kreuzung fährt, das Verbot des Überfahrens einer Kreuzung bei Rot vorsätzlich und kann deshalb mit 300 DM Geldbuße und einem Fahrverbot von einem Monat belegt werden (333 Ss 38/2001 [OWi]). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz ist Christoph Daum vom Verdacht verschiedener Rauschmitteldelikte frei gesprochen und ist das Verfahren wegen des Vorwurfs unerlaubten Drogenbesitzes gegen Zahlung einer Geldbuße von 10000 Euro vorläufig eingestellt. |
| Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg ist gegen Gerhard Harlos und Alexander Häfele Anklage wegen Kursbetrugs, Insiderhandels und Verstoßes gegen das Aktiengesetz erhoben (möglicher Gesamtschaden 250 Millionen Euro). |
| Nach einem Erlass Nordrhein-Westfalens gelten strengere Vorschriften für Windkraftstromerzeugungsanlagen. |
| Die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und das Europäische Parlament einigen sich auf besseren Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. |
| Die vom Oberbürgermeister Erfurts verfügte Anordnung, die Beisetzungen der Opfer des Schulmords vom 26. April 2002 nicht durch gewerbliche Foto- und Videoaufnahmen zu stören, ist tatsächlich weitgehend beachtet worden. |
| In Baden-Württemberg streiken 50000 Arbeitnehmer der Metallbranche für ihre Lohnforderung von 6,5 Prozent. |
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| 2002-05-05 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands wird nur eine uneingeschränkte gerichtliche Kontrolle des Merkmals der Gefahr im Verzug bei einer von der Kriminalpolizei angeordneten Wohnungsdurchsuchung (wegen des Verdachts der Entwendung von 20 Metern verzinktem Zaun von einem jüdischen Denkmal) der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 13 I GG für den Schutz der persönlichen Lebenssphäre des Einzelnen und der grundrechtssichernden Funktion von Art. 13 II GG gerecht (2 BvR 1473/2001 22. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands verletzt ein Berufungsgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es im Verfahren nach der Hausratsverordnung unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils ein unentgeltliches unbefristetes Nutzungsverhältnis hinsichtlich einer Wohnung begründet, obwohl der sich am Verfahren nicht beteiligende Wohnungseigentümer auf Grund der Unterrichtung durch das Gericht mit dieser Möglichkeit nicht rechnen musste (1 BvR 1079/1996 25. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind die Grundsätze zu einem Schuldbekenntnis am Unfallort im Vertragsrecht nicht anwendbar (VII ZR 206/2000 24. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kommt bei Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (VI ZB 51/2001 22. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind dem Angeklagten die notwendigen Auslagen des Nebenklägers auch aufzuerlegen, wenn der Anklage statt wegen Totschlags wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wird (4 StR 392/2001 22. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist der Einzug eines anfechtbar begebenen Schecks über das Konto eines anderen zu dessen Gunsten Einzelrechtsnachfolge (IX ZR 61/1999 10. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann die Einfuhr echter irakischer Dinare (11 Millionen) nach Deutschland ein nach § 34 IV AWG strafbarer Embargoverstoß sein (2 StR 358/2001 19. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands sind nach Abschluss des Vorschaltverfahrens über die Feststellung eines Amtsenthebungsgrunds eingetretene Umstände bei der Entscheidung über die Amtsenthebung eines Notars zu berücksichtigen und sind nach der Amtsenthebung eingetretene Umstände im Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Amtsenthebung nicht zu berücksichtigen (NotZ 16/2001 3. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss der die Übernahme einer Bürgschaft für Gesellschaftsschulden allein aus enger persönlicher Verbundenheit zu einem Dritten behauptende Bürge diese Tatsache und die Kenntnis des Gläubigers von ihr beweisen (IX ZR 183/2000 18. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands endet die Rechtskraftwirkung eines Urteils nach § 121 VwGO, wenn neue erhebliche Tatsachen eingetreten sind, die sich so wesentlich von den ursprünglich gegebenen Umständen unterscheiden, dass auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Rechtskraft eine erneute Sachentscheidung gerechtfertigt ist (1 C 7/2001 18. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands entfällt bei Beantragung von Insolvenzgeld das Vorzugsrecht der Arbeitsentgeltansprüche der von einem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verwaltungsbefugnis weiterbeschäftigten Arbeitnehmer als Masseverbindlichkeit (9 AZR 301/2000 3. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands steht der Pflegekasse bei der Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Härtefall kein Ermessen zu (B 3 P 2/2001 R 30. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist die stationäre Notfallbehandlung eines Versicherten in einem nicht zugelassenen Krankenhaus eine Sachleistung der Krankenversicherung, wobei der Vergütungsanspruch des Krankenhauses sich gegen die Krankenkasse richtet (B 1 KR 6/2001 R 9. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands mindert sich der Abzugsbetrag nach § 33a I EStG nur dann um Ausbildungsbeihilfen, die das Kind anlässlich einer Ausbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme des Arbeitsamts bezogen hat, wenn die Ausbildungshilfe Leistungen abdeckt, zu denen die Eltern gesetzlich verpflichtet sind (III R 47/2000 4. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der Selbstbehalt eines seinerseits pflegebedürftigen, stationär untergebrachten unterhaltspflichtigen Ehegatten wie der Bedarf des Unterhaltsberechtigten nach den konkret entstehenden Kosten zuzüglich eines Taschengelds zu bestimmen (1 UF 63/2001 21. August 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist bei der Begründung einer formellen Rüge dem Schriftformerfordernis genügt, wenn einkopierte Schriftstücke zwar nicht vollständig lesbar sind, ihnen der Inhalt der abgegebenen Erklärung aber ausreichend deutlich entnommen werden kann (2 Ss 688/2001 24. August 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann es (bei einem Sachschaden von 400 DM an einem Zaun) für die Wartezeit am Unfallort in einer Stadt gegen 13.30 Uhr ausreichen, dass der Kraftfahrzeugführer 15 Minuten benötigt, um sein Fahrzeug aus der durch das Unfallgeschehen eingetretenen Lage zu befreien (Ss 64/2001 6. März 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart begründet eine Änderung der Rechtsprechung zur Berechnung des Ehegattenunterhalts einen Anspruch auf Änderung eines auf der aufgegebenen Rechtsprechung aufbauenden Unterhaltsvergleichs (16 WF 548/2001 28. Dezember 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen kann eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als solche Bauherrin sein (1 B 113/2001 16. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen können Wettbewerber der Deutschen Telekom AG einen verfahrensrechtlichen Anspruch gegen die Regulierungsbehörde geltend machen, dass diese ermessensfehlerfrei darüber befindet, von Amts wegen über die Genehmigung bzw. Festsetzung zuvor vom Marktbeherrscher beantragter Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu entscheiden (13 A 5146/2000 4. Oktober 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist die Übersendung eines Bescheids mit einfacher Postsendung an eine nicht mehr zutreffende Anschrift auch dann keine wirksame Bekanntgabe des Verwaltungsakts, wenn die Anschrift ordnungswidrig noch im Melderegister geführt ist (1 M 24/2000 28. März 2001). |
| Schlecker bietet auf seiner Internetseite keine Kraftfahrzeuge mehr an. |
| Arthur Büsing 14. Februar 1928-Bremen 5. Mai 2002. |
| Gerhard Paulus 13. Februar 1922-München 5. Mai 2002. |
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| 2002-05-04 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind bei der Beurteilung der Frage, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben handelt, sämtliche Tätigkeiten der Einrichtung zu berücksichtigen und kann eine Einrichtung als Einrichtung ohne Gewinnstreben eingestuft werden, auch wenn sie systematisch nach Erwirtschaftung von Überschüssen strebt, die sie anschließend für die Durchführung ihrer Leistungen verwendet (C-174/2000 21. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen durch einen Mitgliedstaat (Belgien) von einem in einem anderen Mitgliedstaat (Frankreich) Sozialversicherten (Vorstandsvorsitzenden) nicht erfolgen, falls der Wanderarbeitnehmer dadurch keinen zusätzlichen sozialen Schutz erhält und die Wanderarbeitnehmerverordnung den Arbeitnehmer schlechter stellt als ein schon vorher geltendes bilaterales Abkommen (C-393/1999 19. März 2002, C-394/1999 19. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands entfällt das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht durch Freistellung von den Dienstpflichten mit ordentlicher Kündigung und entfällt die vereinbarte Entschädigungspflicht nicht mit dem Verzicht der Gesellschaft auf das Wettbewerbsverbot, wenn der Verzicht nach ordentlicher Kündigung erst zu einem Zeitpunkt erklärt wird, in dem der Geschäftsführer sich bereits auf die mit dem Verbot verbundenen Einschränkungen seiner neuen beruflichen Tätigkeit eingerichtet hat (II ZR 77/2000 4. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands beschränkt sich bei Zurückbleiben des Patents hinter dem technischen Gehalt der Erfindung der Schutz auf das, was noch mit dem Sinngehalt der Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (X ZR 135/2001 12. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts entspricht es grundsätzlich ordnungsgemäßer Verwaltung, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, wenn für eine Schimmelbildung Baumängel ursächlich sein können und sind die Kosten des Beweisverfahrens von allen Wohnungseigentümern zu tragen, sofern nicht ein einzelner ursächlicher Wohnungseigentümer schuldhaft gehandelt hat ( (2 ZBR 57/2001 31. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin kann eine weitere Vollstreckung aus einem Vollstreckungstitel dann ausnahmsweise unzulässig sein, wenn die durch Vollstreckung eingetriebenen Beträge die ursprüngliche Hauptforderung übersteigen (7 U 9169/1999 25. Juli 2000). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main beseitigt der vergebliche Versuch einer Benachrichtigung der Polizei durch Handy während einer nächtlichen Vergnügungsfahrt zwischen Frankfurt am Main und Köln nach Verkehrsunfallflucht nicht die in der Verkehrsunfallflucht enthaltene Aufklärungspflichtverletzung gegenüber der Versicherung (3 U 99/2001 21. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist ein Ausweichen gegenüber einem die Straße überquerenden Jungfuchs objektiv nicht geboten und muss der von einer Teilkaskoversicherung zu ersetzende Fahrzeugschaden durch Zusammenstoß (mit dem Haarwild) entstanden sein (7 U 100/2001 23. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verletzt die Verwendung einer Marke eines Kraftfahrzeugherstellers (Ferrari) zur Gestaltung einer Dachverkleidung eines Abstellplatzes eines auch Fahrzeuge des betroffenen Herstellers verkaufenden Autohändlers nicht § 24 II MarkenG (6 U 47/2001 7. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz darf ein gerichtlicher Sachverständiger eine Hilfskraft (z. B. Assistenzarzt) zu einzelnen Untersuchungen heranziehen, wenn er das Gutachten mit einverstanden auf Grund eigener Untersuchung und Urteilsfindung unterschreibt (10 U 1213/2001 22. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg muss ein den Brennvorgang im Ölofen durch Einsprühen brennbarer Flüssigkeiten verstärkender Versicherungsnehmer oder dessen Betreuer der Brandversicherung diesen gefahrerhöhenden Umstand anzeigen (8 U 3457/2000 5. April 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist die Berufung auf eine Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis endgültig bereinigende Ausgleichsklausel gegenüber einem Schadensersatzanspruch rechtsmissbräuchlich, wenn nachträglich gewerbsmäßiger Betrug des Arbeitnehmers im Umfang von 180000 DM bekannt wird (16 Sa 610/2001 28. August 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist bei ausschließlicher Kündbarkeit eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grund an den wichtigen Grund kein strengerer Prüfungsmaßstab anzulegen als sonst (18 Sa 366/2001 24. August 2001). |