| 2002-06-18 |
| Telesens KSCL AG Köln stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. |
| Carla del Ponte kündigt 35 neue Anklagen wegen Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien an. |
| Rüdiger Dorn ist Präsident von Haus & Grund Deutschland. |
| Gerhard Goll 60. |
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| 2002-06-17 |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München ist eine nicht den anerkannten Regeln der Technik und nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ware wertlos, so dass sie auch nicht teilweise bezahlt werden muss (141 C 887/2001). |
| Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreichs muss Österreich gegen Entgelt Daten aus öffentlichen Registern (Firmenbuch) an Übernehmer zur Weitergabe abgeben. |
| Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der (1968 die Deutsche Demokratische Republik verlassende) Kläger des Rechtsstreits um die Rückübertragung der Villa Manfred Stolpes Beschwerde bei dem Bundesverwaltungsgericht Deutschlands eingelegt. |
| Electronic von A-Z beantragt (zum zweiten Mal) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. |
| Libro AG ist in Konkurs, wobei Günther Viehböck als Masseverwalter vorgesehen ist.. |
| FC Tirol verliert die Lizenz für die Spielzeit 2002/2003. |
| Im Finanzamt Innsbruck wird aufgedeckt, dass Bedienstete Steuererklärungen für Unternehmer (z. B. Steuerberater des FC Tirol) erstellt und anschließend überprüft haben. |
| Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirch Media GmbH & Co KGaA ist eröffnet. |
| In Deutschland gingen 2001 rund 15000 Beamte vorzeitig in Pension, während rund 23000 Beamte bis zur Errichtung der Altersgrenze arbeiteten. |
| In Ruanda sollen 260000 Laienrichter in 11000 Gacacagerichten (Dorfgemeinschaftsgerichten) über 100000 Inhaftierte Verfahren wegen Völkermords durchführen, nachdem in den seit 8 Jahren laufenden Verfahren bisher nur 5000 Verdächtige verurteilt wurden. |
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| 2002-06-16 |
| Die Schmierpalmenbande verpappt durch den weltweit bekanntesten Nachtwächter (Pappe-Bert) die Türschlösser des Zentrums integrativer europäischer Legistik. |
| Israel beginnt mit der Errichtung eines elektronischen Zauns gegenüber Palästinensergebieten. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika ist Arthur Andersen LLP der Behinderung der Justiz im Fall der Enron Corp. schuldig. |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands beruht die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass § 17 V BDO (bzw. 14 II BDG) nicht bei vom objektiven Tatbestand und vom subjektiven Tatbestand losgelösten Umständen (z. B. persönlichem Strafaufhebungsgrund) anwendbar ist, nicht auf Willkür (2 BvR 1566/2000 8. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands haben bei der Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für die ärztlichen Leistungen durch den Bewertungsausschuss die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entsandten Mitglieder Amtspflichten gegenüber den Vertragsärzten, soweit es um die Beachtung und Wahrung ihres Zulassungsstatus geht (III ZR 302/2000 14. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich der den Eingang eines Schecks wahrheitswidrig bestreitende Gläubiger nicht auf Fristversäumnis des den Scheck daraufhin sperren lassenden Schuldners berufen und können bei Verzicht des Gläubigers auf die Rechte aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Beteiligten dessen Aufhebung bei dem Vollstreckungsgericht beantragen (IX ZR 293/2000 7. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der Tatrichter bei Unmöglichkeit genauer Feststellungen die Zahl von Einkäufen und die Verteilung der Verkäufe von Betäubungsmitteln schätzen, wobei er die Grenze zur nicht geringen Menge nur auf Grund einer ausreichenden Tatsachengrundlage als überschritten ansehen darf (3 StR 491/2001 5. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann sich ein Unterhaltsschuldner nach Treu und Glauben dann nicht auf seine durch eine Strafhaft bedingte Leistungsunfähigkeit berufen, wenn die Strafhaft auf einer Unterhaltspflichtverletzung gegenüber dem Unterhaltsgläubiger beruht (XII ZR 104/2000 20. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands bedarf es zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Zeugen der besondern Sachkunde eines Psychiaters allenfalls dann, wenn die Zeugentüchtigkeit dadurch in Frage gestellt ist, dass der Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet oder sonst Hinweise darauf vorliegen, dass die Zeugentüchtigkeit durch aktuelle psychopathologische Ursachen beeinträchtigt sein kann (1 StR 5/2002 19. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist eine tarifliche, das Entgeltfortzahlungsgesetz verletzende Vereinbarung (Verpflichtung zu Nacharbeit von 1,5 Stunden für jeden Tag der Entgeltfortzahlung) unwirksam (5 AZR 539/2000 26. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Deutschlands ist der Anspruch auf implantologische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig ausgeschlossen (B 1 KR 4/2000 R 19. Juni 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands wird durch einen Antrag auf Aufhebung eines die Änderung eines Steuerbescheids ablehnenden Bescheids eindeutig erkennbar, dass der Kläger den Ablehnungsbescheid dem Grund nach angreift (VI B 114/2001 17. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist eine unentgeltliche Wohnungsüberlassung nur gegeben, wenn keinerlei Gegenleistung erbracht wird (IX R 9/1999 31. Juli 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist für die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung der Speichelprobe der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Körperzellenentnahme stattgefunden hat (3 Ws 553/2001 28. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Behinderung eines Arzneimittelherstellers durch ein das eingegebene Originalarzneimittel bei bloßem Betätigen der Eingabetaste durch ein Parallelimportprodukt ersetzendes Computerprogramm wettbewerbswidrig (3 U 126/1999 15. Februar 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken betreibt ein eingetragener Verein rechtswidrige gewerbliche Rechtsberatung, wenn er gegenüber Krankenhäusern Ansprüche der Mitglieder anmeldet und um eine gütliche Einigung unter Aufwandsentschädigung bittet (1 U 60/2001-15 26. September 2001). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I kann von einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung nicht ausgegangen werden, wenn im Vergleich zur Gesamtaktienzahl nur wenige Aktien erworben werden (4 O 18021/2001 28. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kann der Schulträger die Erstattung der von einem Lehrer für einen zu einer Klassenfahrt angemeldeten Schüler vorgestreckten Kosten nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen (4 K 4627/1999 30. Juli 2001). |
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| 2002-06-15 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands begründen die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters und die Löschung des Vermieters im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit kein Recht des Mieters zu außerordentlicher Kündigung (XII ZR 37/2000 23. Januar 2002, XII ZR 37/2000 10. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann ein durch Betrug zu einer Zahlung ohne Gegenleistung veranlasster Rauschgiftkäufer einen Schadensersatzanspruch aus den §§ 823 II BGB, 263 StGB haben, dem bei Durchsetzung mit Nötigungsmitteln ein Einwand entgegenstehen kann (3 StR 4/2002 12. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann eine wegen rechtswidrigen Berufungsausschlusses rechtswidrige Entscheidung über eine Nichtzulassung einer Revision in entsprechender Anwendung des § 133 VI VwGO aufgehoben werden (3 B 19/2002 13. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands ist ein Film pornographisch, wenn sein Inhalt unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt (6 C 13/2001 20. Februar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann über die Verpachtung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche einer Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden und ist das Aufstellen von Biertischen, Bierbänken und Sonnenschirmen zum Betreiben eines Ausschanks keine bauliche Veränderung (Z BR 182/2001 28. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann ein Wohnungseigentümer trotz einer einstimmigen Bestellung eines Jahresabrechnungen nicht vorlegenden Verwalters bei weiterer Nichtvorlegung die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund verlangen (3 Wx 8/2002 17. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist ein seit Gründung dauerhaft im Ausland (Türkei bzw. Iran) befindlicher Alleingeschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Schutzrechtsverletzungen durch die Gesellschaft wegen deliktischer Organisationspflichtverletzung auch ohne eigene Kenntnis persönlich haftbar (5 U 24/2001 17. April 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist der Rückgriffsverzicht eines Gebäudeversicherers gegenüber einem leicht fahrlässig handelnden Mieter unabhängig von einer Haftpflichtversicherung des Mieters wirksam (20 U 58/2001 9. Januar 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena haften alle Gesellschafter einer trotz Scheiterns der Eintragung als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung firmierenden offenen Handelsgesellschaft gemäß § 128 HGB als Gesamtschuldner (4 U 663/2001 27. März 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal verjährt der bodenschutzrechtliche Ausgleichsanspruch zwischen früher mietrechtlich verbundenen Sanierungspflichtigen innerhalb sechser Monate (5 O 208/2001 27. Februar 2002). |
| Schimmel, Roland/Buhlmann, Dirk, Frankfurter Handbuch zum neuen Schuldrecht, 2002 |
| Wirtschaftlichkeitsprüfung, hg. v. Ehlers, Alexander, 2. A. 2002 |
| Korte, Benjamin, Das Recht auf Gegendarstellung im Wandel der Medien, 2002 |
| Kloepfer, Michael, Informationsrecht, 2002 |
| Anwaltformulare, hg. v. Heidel, Thomas/Pauly, Stephan/Amend, Angelika, 2002 |
| Schröder, Christian, Europäische Richtlinien und deutsches Strafrecht, 2002 |
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| 2002-06-14 |
| Der Bundestag Deutschlands beschließt die Strafbarkeit der Mitglieder und Unterstützer ausländischer terroristischer Organisationen in Deutschland (§ 129b StGB). |