| 2003-05-13 |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist eine längere, unerlaubte Nebentätigkeit eines Beamten (vor allem im Krankgeschriebenenzustand) ein schweres, eine Dienstenthebung und eine Gehaltskürzung rechtfertigendes Dienstvergehen (3 B 10527/2003 13. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Dresden muss Dresden nicht eine im Oktober 1945 fällige Anleihe von 1000 Golddollar des Jahres 1927 mit Zinsen in Höhe von insgesamt 26000 Dollar zurückzahlen, weil die heutige Stadt Dresden wegen Untergangs in der Deutschen Demokratischen Republik und Neubegründung nicht mit der (juristischen Person) Stadt Dresden des Jahres 1927 identisch ist (5 O 683/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kiel ist der Mieter zur Instandhaltung und Instandsetzung der von ihm ohne Vertragsverpflichtung ausgeführten Installationen und Einbauten verpflichtet (1 S 180/2002 17. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts München ist der Name Memory als Wortmarke so geschützt, dass die Herausgeberin eines Frauenmagazins (z. B. Elle) ihn nicht für ein virtuelles Legekartenspiel (z. B.Fashion Memory) im Internet verwenden darf (33 O 3824/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz darf zum Schutz der Leibesfrucht eine nicht gegen Mumps geimpfte Schwangere nicht in einem Kindergarten beschäftigt werden (5 K 1811/2002 9. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz ist die Bildung einer Aufbaugemeinschaft für Flurbereinigungsmaßnahmen von Rebflächen mit Eingliederung einzelner Grundstückseigentümer ein gerichtlich angreifbarer Verwaltungsakt (1 L 357/2003 28. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten ist ein Polizist vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger (z. B. Wolf-Dieter Narrs) freigesprochen. |
| Die Gewerkschaft der Lokomotivführer Deutschlands erreicht bei der Deutschen Bahn AG zwar nicht den Abschluss eines eigenen Tarifvertrags, aber eine Regelung spezifischer Fragen in einem besonderen Anhang zum einheitlichen Tarifvertrag. |
| Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt wegen Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit Versorgungsflügen der Bundeswehr nach Afghanistan mit einem möglichen Schaden von 10 Millionen Euro gegen Offiziere der Bundeswehr. |
| Das Konzil der Humboldt-Universität Berlin beschließt einstimmig, im Wintersemester 2003/2004 keine neuen Studenten zu immatrikulieren, wenn es bei den angedrohten Hauhaltskürzungen (von mehr als 100 Millionen Euro) bleibt. |
| Bertelsmann verkauft BertelsmannSpringer (Wissenschaftsverlage u. a. mit Böhlau) für 1,05 Milliarden Euro an Kluwer Academic Publishers (zweitgrößte Fachverlagsgruppe hinter dem Weltmarktführer Elsevier Science). |
| Der Reisepass Deutschlands soll künftig wahlweise 32 oder 48 Seiten umfassen. |
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| 2003-05-12 |
| Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist die Beschränkung europarechtlich zulässiger vergleichender Werbung durch das Recht eines Mitgliedstaats europarechtswidrig (C-44/2001 8. April 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist ein von Schwiegereltern im Testament bedachtes Schwiegerkind grundsätzlich auch nach Scheidung seiner Ehe vor dem Tod des Erblassers Erbe (IV ZB 28/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands darf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Spezialitätenkoch nicht zur Begründung eines unbefristeten Daueraufenthalts führen (1 C 4/2002 8. Mai 2003). |
| Nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands gibt es im Kosovo die Gefahr einer politischen Verfolgung nicht mehr (1 C 15/2002 8. Mai 2003, 1 C 16/2002 8. Mai 2003, 1 C 36/2002 8. Mai 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg muss ein Rundfunkgeräte bei einer Sonderaktion verkaufender Lebensmitteldiscounter (z. B. Aldi) (wegen der Gebührenpflichtigkeit der Möglichkeit der Inbetriebnahme eines Geräts) Rundfunkgebühren zahlen (2 S 699/2002). |
| Nach einer Entscheidung des Landgerichts Kiel darf ein Carport unmittelbar an der Grundstücksgrenze gebaut werden (18 S 57/2002 10. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz darf eine Stadt die Nutzung einer Wohnung untersagen, wenn der Grundstückseigentümer einen verlangten zweiten Rettungsweg nicht errichtet. |
| Nach einer Entscheidung des Berufungsgerichts Arnheim ist der wegen eines Brandes in einer Feuerwerksfabrik in Enschede zu 15 Jahren Haft verurteilte Hauptverdächtige einer Brandstiftung freigesprochen. |
| Bund und Länder Deutschlands vereinbaren die Errichtung von Ganztagesschulen im Programm Zukunft, Bildung und Betreuung. |
| Litauen bejaht mit 90 Prozent der (zu 63 Prozent) abgegebenen Stimmen den Beitritt zur Europäischen Union. |
| Bernd Grüner ist Direktor des Sozialgerichts Gießen. |
| Der Wert des Euro steigt auf 1,16 Dollar. |
| Die Jahressollarbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt in Japan 1955 Stunden, in den Vereinigten Staaten von Amerika 1904 Stunden, in der Schweiz 1843 Stunden, in Spanien 1721, in Österreich und Italien 1720 Stunden, in Finnland 1708 Stunden, in Großbritannien 1692 Stunden, in Frankreich 1604 Stunden und in den alten Bundesländern Deutschlands 1557 Stunden im Jahr. |
| Bernd von Waldow Sophienwalde 31. Mai 1941-Stockholm 12. Mai 2003. |
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| 2003-05-11 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine ein ihr ungünstiges Sachverständigengutachten angreifende Partei nicht verpflichtet, ein Privatgutachten einzuholen (IV ZR 321/2002 19. Februar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Deutschlands ist eine Richtervorlage gemäß Art. 100 GG unzulässig, wenn das vorlegende Gericht den Sachverhalt nicht so weit aufgeklärt hat, dass die Entscheidungserheblichkeit der zu prüfenden Vorschrift feststeht, und kann trotz erheblicher Zweifel an der Geschäftsfähigkeit im Übrigen eine teilweise Geschäftsfähigkeit für die Eheschließung gegeben sein (1 BvL 14/2002 18. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands ist eine Zahlungsklage begründet, wenn ein Sachverhalt vorgetragen und festgestellt wird, der die begehrte Zahlung rechtfertigt, ohne dass es auf die Bezeichnung des rechtlichen Gesichtspunkts durch den Kläger ankommt (XI ZR 125/2002 21. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands findet § 255a (Absatz I bis III) im Berufungsverfahren entsprechende Anwendung (1 StR 306/2002 19. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands kann der wegen Nichtzahlung der Miete durch den zahlungsunfähigen Wohnraummieter kündigende und Räumungsklage erhebende Vermieter zugleich auf die bis zur Herausgabe der Wohnung fällige Nutzungsentschädigung klagen (VIII ZB 66/2002 20. November 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands gilt ein unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen angebrachtes Zusatzschild nur für das unmittelbar über ihm angebrachte Verkehrszeichen (3 C 51/2002 13. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Deutschlands kann das die Planfeststellung beantragende Straßenbauamt im Streit um den Planfeststellungsbeschluss nicht beigeladen werden (9 VR 11/2002 28. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands sind von einem allgemeinen Feststellungsantrag Kündigungen des Arbeitgebers nicht erfasst, die nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht erfolgen und vom Arbeitnehmer mit einer gesonderten Kündigungsschutzklage angegriffen werden (2 AZR 622/2001 10. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Deutschlands muss bei einem Teilbetriebsübergang der Arbeitgeber einem betroffenen, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses (voraussichtlich) widersprechenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz anbieten (2 AZR 195/2001 15. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs Deutschlands ist über die Frage des Verfügens über kein oder nur geringes Vermögen unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden (III R 41/2001 12. Dezember 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Rechtsgedanke des § 236 II 2 ZPO über die Gewährung der Wiedereinsetzung auch ohne Antrag zu beachten (3 Z BR 186/2002 23. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist eine Bestellung einer Dienstbarkeit oder einer Reallast zu Gunsten eines an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligten Dritten unwirksam, weil § 328 BGB auf dingliche Rechte nicht anwendbar ist (2 Z BR 57/2002 17. Oktober 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz bedarf eine Veräußerung eines Grundstücks durch eine auf rein verwaltende Tätigkeit gerichtete, einen minderjährigen Gesellschafter aufweisende Gesellschaft des bürgerlichen Rechts einer familiengerichtlichen Genehmigung (9 UF 397/2002 22. August 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Erklärung, nicht als Gesamthandgläubiger, sondern als Sozietät zu klagen, keine subjektive Klageänderung, sondern nur eine Klarstellung des Rubrums (17 U 102/2001 29. Januar 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster setzt Hilfe zur Erziehung das Einverständnis des Personensorgeberechtigten voraus (12 A 4352/2001 12. September 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden gilt für den belastenden Teil eines teils belastenden, teils begünstigenden Mischverwaltungsakt das Verbot, die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Weg analoger Anwendung zu gewinnen (6 K 2617/2001 29. Juli 2002). |
| Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Österreichs ist eine Enteignung ohne vorherige sorgfältige Prüfung der Nutzbarkeit einer öffentlichen Straße für eine Fernleitung rechtswidrig. |
| Nach einer Entscheidung des zuständigen Gerichts der Vereinigten Staaten von Amerika muss Bayer 5,6 Millionen Dollar Geldstrafe wegen überhöhter Preise zahlen. |
| Mit fast 90 Prozent der abgegebenen Stimmen wird die Oberbürgermeisterin Hanaus (nach Vermischung privater und dienstlicher Angelegenheiten und Überziehung ihres Budgets) abgewählt. |
| Der Bundesrechnungshof Deutschlands lehnt die Herausgabe eines Gutachtens über die umstrittene Grundstücksbewertung der Deutschen Telekom AG an die Staatsanwaltschaft Bonn ab. |
| Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nimmt auf Grund einer erfolgreichen Beschwerde die Ermittlungen gegen Rolf Breuer wegen Verletzung des Kreditwesengesetzes wieder auf. |
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| 2003-05-10 |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands richtet sich die Besitzeinweisungsentschädigung für eine über den 3. Oktober 1990 hinaus fortdauernde Inanspruchnahme von Grundstücken für Zwecke der amerikanischen, britischen und französischen Streitkräfte in Berlin nach den Nutzungsmöglichkeiten, die der Eigentümer ab dem 3. Oktober 1990 gehabt hätte (III ZR 217/2002 20. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands steht auch dem, der ein im Ausland hergestelltes erfindungsgemäßes Erzeugnis im Inland weiterverarbeitet hat, ein Weiterbenutzungsrecht grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 28 II ErstrG zu (X ZR 100/2000 13. März 2003). |
| Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Deutschlands muss ein Berufungsurteil wenigstens erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat (VIII ZR 262/2002 26. Februar 2003). |